3347/2020
Renovierungsprogramm Museen und Kulturbauten 2020
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Beschlussvorlage Ausschuss
22532 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
VII/VII/4
Vorlagen-Nummer
3347/2020
Freigabedatum
05.03.2021
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Renovierungsprogramm Museen und Kulturbauten 2020
Beschlussorgan
Ausschuss Kunst und Kultur Finanzausschuss
Gremium Datum
Beschluss:
1. Der Ausschuss für Kunst und Kultur beschließt vorbehaltlich der noch zu übertragenden Auf-
wandsermächtigungen in das Haushaltsjahr 2021 die Durchführung der von der Verwaltung vor-
gesehen Maßnahmen aus dem Renovierungsprogramm Museen und Kulturbauten für das Jahr
2020 sowie Maßnahmen für die T-Infrastruktur der Jahre 2020 und 2021 über insgesamt
3,4 Mio. € gemäß beiliegender Begründung. Bereits vorab wurden in 2020 Mittel in Höhe von 1,9
Mio. € bereitgestellt.
2. Der Finanzausschuss beschließt vorbehaltlich der noch zu übertragenden Aufwandsermächtigun-
gen in das Haushaltsjahr 2021 die Mittelfreigabe für die Maßnahmen des Renovierungsprogram-
mes.
Ausschuss Kunst und Kultur 09.03.2021
Finanzausschuss 15.03.2021
2
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 3,4 Mio. €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
c) bilanzielle Abschreibungen €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Nein
Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
Begründung
Ausgangslage
Das Renovierungsprogramm Museen und Kulturbauten wurde im Jahre 2011 aufgelegt. Die Verwal-
tung listet seither die Maßnahmen und deren Kosten für dringend notwendige Renovierungen an Mu-
seumsbauten und Kulturbauten auf und legt die für das jeweilige Jahr anstehenden Maßnahmen zur
Beschlussfassung durch den Ausschuss für Kunst und Kultur und der Mittelfreigabe durch den Fi-
nanzausschuss vor.
Mit der ersten Veranschlagung im Haushaltsplan 2011 wurden für das Renovierungsprogramm 2,6
Mio. € bereitgestellt. Der Ansatz wurde seit dem Haushalt 2012 auf 1,6 Mio. €, in den Folgejahren auf
jährlich 1,4 Mio. € reduziert, da wegen der angespannten Haushaltslage eine höhere Mittelbereitstel-
lung nicht möglich war.
Diese Mittel wurden auch für die Haushaltsjahre 2020 und 2021, zentral veranschlagt im Teilplan
0401 – Museumsreferat, bereitgestellt. Die mit der Verteilung auf die maßgeblichen Teilpläne einher-
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gehenden überplanmäßigen Aufwendungen werden gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 8 Nr.
11 der Haushaltssatzung der Stadt Köln durch die Kämmerin genehmigt.
Darüber hinaus wurden ab dem Haushalt 2019 Mittel in Höhe von jährlich 0,5 Mio. € für Erneuerung
der technischen Infrastruktur (und WLAN) in den Museen zentral im Teilplan 0401 – Museumsreferat,
bereitgestellt. Diese Maßnahmen werden aufgrund ihrer Bedeutung – Digitalisierung der Museen –
zur Beschlussfassung vorgelegt.
Das erst zu diesem Zeitpunkt vorgelegten Maßnahmenpakete für das Renovierungsprogramm Muse-
en rührt von den besonderen Gegebenheiten des letzten Jahres her. Die sich den im August des letz-
ten Jahres getroffenen Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschlüssen anschließend einzuholenden
Baubeschlüsse können erst nach Abschluss der Planungsphase und Vorliegen belastbarer Kostenbe-
rechnungen in das Beschlussverfahren eingebracht werden. Diese liegen derzeit noch nicht vor. Zu-
dem führte die anhaltende Corona-Krise zu Planungsunsicherheiten über den Fortgang von bereits
begonnenen oder geplanten Maßnahmen. Diese werden im laufenden Jahr fortgesetzt.
A. Renovierungsprogramm
Der Schwerpunkt des Renovierungsprogrammes für das Jahr 2020 lag auf Maßnahmen für das Mu-
seum für Angewandte Kunst und Museum Ludwig. Die entsprechenden Einzel- bzw. Bedarfsfeststel-
lungsbeschlüsse wurden bereits im Laufe des letzten Jahres eingeholt. Um die in 2020 mit der Pla-
nung begonnenen Maßnahmen im laufenden Jahr fortzusetzen, werden für die nächsten Schritte –
Einholung der Baubeschlüsse – Mittel aus dem Renovierungsprogramm vorgesehen.
Hinzu kommen weitere Maßnahmen für die konzeptionelle Vorbereitung der Neupräsentation der
Sammlungen des Museums für Angewandte Kunst nach Abschluss der Fenstersanierung sowie Mittel
für die Grundlagenermittlung für ein zentrales Depot für die Museen. Beide werden im Renovierungs-
programm vorgesehen, stehen sie doch im unmittelbaren Zusammenhang mit den baulichen Maß-
nahmen in den Museen.
Zu den Maßnahmen im Einzelnen:
Einzelmaßnahmen
Für das Jahr 2020 standen einschließlich der Übertragungen aus Vorjahren rd. 3,8 Mio. € zur Verfü-
gung. Hiervon wurden bereits im Rahmen von Einzelbeschlüssen Mittel in Höhe von 1,9 Mio. € in die
Teilpläne des Museum Ludwig und des Museums für Angewandte Kunst umgeschichtet.
Zur Ausfinanzierung der Fenstersanierung im Museum für Angewandte Kunst wurden Im Rahmen des
Ratsbeschlusses vom 14.05.2020 (Vorlagen-Nr. 0267/2020) Mittel aus dem Renovierungsprogramm in
Höhe von 670.000 € bereitgestellt.
Ebenfalls vorab finanziert wurde die Maßnahmen Deckenaufbau und technische Küchensanierung im
Museum Ludwig. Hier wurden Im Rahmen des Ratsbeschlusses vom 14.05.2020 (Vorlagen-Nr.
0861/2020) zur Finanzierung der Maßnahme Museum Ludwig Mittel aus dem Renovierungsprogramm
in Höhe von 1.242.300 € bereitgestellt.
Die nach bereits erfolgter Umschichtung der Mittel für die Einzelmaßnahmen verbleibenden rd.
1,9 Mio. € sind für die im Folgenden beschriebenen Maßnahmen vorgesehen.
Fortschreibung der Maßnahmen aus 2020
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Trotz Einschränkung aufgrund von Corona konnte in 2020 mit der Planung weiterer Maßnahmen be-
gonnen werden. So erfolgte im Sommer des vergangenen Jahres die Bedarfsfeststellung einschließ-
lich Bereitstellung der Planungsmittel für die Beleuchtungsanlage und Blendschutz bzw. Verschattung
im Museum für Angewandte Kunst mit gesonderter Beschlussvorlage (Vorlagen-Nr. 1140/2020). Um
die Maßnahmen – hier werden zu gegebener Zeit die Vorlagen für die Baubeschlüsse in das Be-
schlussverfahren eingebracht – fortzuführen, werden Mittel aus dem Renovierungsprogramm bereit-
gestellt. Hinzu kommt Mittel für die (Wieder-) Herstellung der Ausstellungsbereiche im Museum für
Angewandte Kunst nach Abschluss der Fenstersanierung und Grundlagenermittlung für ein
Zentraldepot der Museen. Beide haben einen unmittelbaren Bezug zu vorhergehenden bzw. sich an-
schließenden baulichen Maßnahmen.
Museum für Angewandte Kunst, hier: Erneuerung der Beleuchtungsanlage
Unter Vorlagen-Nr. 1140/2020, Beschluss des Rates am 10. September 2020, wurde der Bedarf für
die Maßnahme Erneuerung der Beleuchtungsanlage im Museum für Angewandte Kunst festgestellt
und die entsprechenden Planungsmittel in Höhe von 150.000 € genehmigt. Die Planungsmittel wur-
den aus der extra zu diesem Zweck gebildeten Instanthaltungsrückstellung zur Verfügung gestellt.
Die Höhe der Planungsmittel beruht auf einer groben Kostenschätzung für die Maßnahme von rd.
3,0 Mio. €.
Derzeit ermittelt die Verwaltung die für die Umsetzung der Maßnahme erforderlichen Kosten und wird
zu gegebener Zeit eine weitere Beschlussvorlage (Baubeschluss) zur Beschlussfassung vorlegen.
Bereits im Vorfeld wurden Mittel in Höhe von 2 Mio. € in einer extra zu diesem Zweck gebildeten In-
stanthaltungsrückstellung bereitgestellt. Da die in der Rückstellung und unter Abzug der Planungsmit-
tel vorhandenen Mittel nicht ausreichen, um die Maßnahme zu finanzieren, werden vorab aus dem
Renovierungsprogramm weitere 1,0 Mio. € bereitgestellt.
Museum für Angewandte Kunst, hier: Blendschutz und Verschattung
Unter Vorlagen-Nr. 1140/2020, Beschluss des Rates am 10. September 2020, wurde der Bedarf für
die Maßnahme Blendschutz und Verschattung im Museum für Angewandte Kunst festgestellt und die
entsprechenden Planungsmittel in Höhe von 50.000 € genehmigt. Die Planungsmittel wurden aus der
extra zu diesem Zweck gebildeten Instanthaltungsrückstellung zur Verfügung gestellt. Die Höhe der
Planungsmittel beruhen auf einer groben Kostenschätzung für die Maßnahme von rd. 900.000 €.
Derzeit ermittelt die Verwaltung die für die Umsetzung der Maßnahme erforderlichen Kosten und wird
zu gegebener Zeit eine weitere Beschlussvorlage (Baubeschluss) zur Beschlussfassung vorlegen.
Ebenfalls im Vorfeld wurden Mittel in Höhe von 720.000 € in einer extra zu diesem Zweck gebildeten
Instanthaltungsrückstellung bereitgestellt. Da die in der Rückstellung und unter Abzug der Planungs-
mittel vorhandenen Mittel nicht ausreichen, um die Maßnahme zu finanzieren, werden aus dem Re-
novierungsprogramm 2020 weitere 180.000 € bereitgestellt.
Museum für Angewandte Kunst,
hier: (Wieder-) Herstellung der Ausstellungsbereiche nach Abschluss der Fenstersanierung
Nach Abschluss der Sanierung der Fensteranlage voraussichtlich in 2022 sind die von der Sanierung
betroffenen Ausstellungsbereiche den Besucherinnen und Besucher wieder zugänglich zu machen.
Diese Maßnahme steht im unmittelbaren Zusammenhang mit der vorgehenden Sanierung der Fens-
teranlage. Um die Sammlungsbereiche nach modernsten musealen Standards ein- und wieder herzu-
richten unter Einbeziehung aktueller wissenschaftlicher Entwicklungen, bedarf es der Erarbeitung
eines zukunftsträchtigen Ausstellungskonzeptes. Damit parallel zum Sanierungsfortgang der Fenster-
anlage mit den Planungen begonnen werden kann, ist eine Bereitstellung der Mittel zum jetzigen
Zeitpunkt erforderlich. Aus dem Renovierungsprogramm werden hierfür 150.000 € zur Verfügung ge-
stellt.
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Projekt „Optimierung der musealen Depots“
Teilprojekt 1: Grundlagenermittlung Zentraldepot
Um für die wissenschaftlichen Museen die dauerhafte Sicherung und Verwaltung ihrer Sammlungen
sicherzustellen, strebt die Verwaltung die Einrichtung eines zentralen Depots für die Museen an. Hier-
für ist u.a. auch die Ermittlung der räumlichen Bedarfe durch eine Grundlagenermittlung erforderlich.
Durch ein Zentraldepot könnten zum einen räumliche Probleme in den Museen gelöst werden, zum
anderen sukzessive angemietete Fremdflächen aufgegeben sowie Instandhaltungs- und Aufbewah-
rungskosten unter Wahrung der erforderlichen konservatorischen, sicherheitstechnischen und organi-
satorisch-logistischen Belange und Standards reduziert werden. Die Grundlagenermittlung dient somit
auch der Identifizierung möglicher Synergieeffekte.
Das Verfahren soll in einem dreistufigen Prozess erfolgen.
In Stufe 1 erfolgt die Bedarfsklärung und -ermittlung sowie das Prüfen von Fördermöglichkeiten (Kos-
tenschätzung aus 2020 rd. 30.000 €).
Dem schließt sich die Stufe 2 mit Konzeptstudie einschließlich der Definition der baulichen Rahmen-
bedingungen an (Kubatur, Technische Gebäudeausstattung).
Es folgt Stufe 3 mit Klärung der Standortfrage und Erstellung einer Kostenprognose sowie eines
Wirtschaftlichkeitsvergleiches (Kostenschätzung aus 2020 für Stufen 2 + 3 rd. 50.000 €).
Hinzu kommen Kosten für eine externe Projektsteuerung, um ein Projekt dieser Größenordnung zu
begleiten. Die Kostenschätzungen aus dem Jahr 2020 für die Grundlagenermittlung einschließlich
Projektsteuerung belaufen sich insgesamt auf rd. 200.000 €. Z.Z. erfolgt eine Verfeinerung der Kos-
tenschätzung auf der zwischenzeitlich erweiterten Informationsbasis und unter Berücksichtigung von
möglicherweise notwendigen Veränderungen in der Vorgehensweise aufgrund der Pandemiesituati-
on.
Teilprojekt 2: Anmietung Depotflächen als Interim
Unabhängig von der vorgenannten Durchführung der Grundlagenermittlung für ein Zentraldepot ist
zwingend die Schaffung eines Interimsdepots erforderlich. Derzeit sucht die Verwaltung nach einem
geeigneten Objekt, welches bis zu einer endgültigen Entscheidung über ein Zentraldepot als Interims-
Depot in Frage käme und eine geeignete Ausstattung und Infrastruktur vorweist. Zurzeit finden erste
Sondierungsgespräche bzgl. potentieller Objekte statt. Als Anschubfinanzierung für ein mögliches
Interims-Depot (Mietkosten, Umbaumaßnahmen) werden zentral aus dem Renovierungsprogramm
0,38 Mio. € vorgehalten, um entsprechend flexibel den Projektfortschritt im laufenden Jahr sicherzu-
stellen. Die Verwaltung wird nach Abschluss der Sondierung eine entsprechende Beschlussvorlage
vorlegen.
Dezernat VII beabsichtigt, im Rahmen der Haushaltsplananmeldung 2022ff entsprechende Mittel auf
Basis aktueller Schätzungen in die aktuelle und mittelfristige Finanzplanung einzubringen.
Gesamtdarstellung Renovierungsprogramm 2020
Für das Jahr 2020 stellt sich das Renovierungsprogramm in der Gesamtschau mit einem Volumen
von 3,8 Mio. € wie folgt dar.
Maßnahme Beschluss Betrag
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Bereits beschlossene Maßnahmen
Museum für Angewandte Kunst, hier:
Fenstersanierung, Restfinanzierung
Fortführungsbeschluss
0267/2020
670.000 €
Museum Ludwig, hier: Deckenaufbau/
technische Küchensanierung
Baubeschluss
0861/2020
1.242.300 €
Zwischensumme 1.912.300 €
Maßnahmen in Planung
Beleuchtungsanlage im MAKK Bedarfsfeststellungs-
/Planungsbeschluss
(Vorlagen-Nr. 1140/2020)
Baubeschluss erforderlich
1.000.000 €
Blendschutz/Verschattung im MAKK Bedarfsfeststellungs-
/Planungsbeschluss
(Vorlagen-Nr. 1140/2020)
Baubeschluss erforderlich
180.000 €
(Wieder-) Herrichtung
Sammlungsbereiche MAKK
entbehrlich 150.000 €
Zentraldepot Museen, Grundlagenermitt-
lung und Projektsteuerung
entbehrlich 200.000 €
Anmietung Depotflächen Interim 380.000 €
Zwischensumme 1.910.000 €
Gesamtsumme 3.822.300 €
Die im Rahmen von Einzelmaßnahmen bewilligten Mittel in Höhe von 1,9 Mio. € wurden bereits in
2020 in die entsprechenden Teilpläne der Museen umgeschichtet. Die Umschichtungen in Höhe von
1,91 Mio. € erfolgen nach erfolgter Beschlussfassung.
B. IT-Infrastruktur
Museen weltweit sind gerade geschlossen – die Coronakrise führt schlagartig die Notwendigkeit der
Digitalisierung vor Augen. Im kommunalen Umfeld gibt es wenige Beispiele für eine Digitalisierungs-
strategie, erst recht nicht in einer vergleichbaren Größenordnung wie in Köln. Eine nachhaltige Digita-
lisierung umfasst mehr als nur digitale Einzellösungen wie einzelner ChatBots oder Apps.
Neben der Berücksichtigung einschlägiger rechtlicher Voraussetzungen und Regelungen wie Daten-
sicherheit und -schutz oder Urheberrechten, ist eine der wichtigsten Grundvoraussetzungen für eine
nachhaltige Digitalisierungsstrategie, die organisatorischen wie technisch-infrastrukturellen Grundvo-
raussetzungen zu schaffen.
Neben der Erschließung der Sammlungen und wissenschaftlichen Erkenntnisse jedes einzelnen Mu-
seums geht es auch um eine potentiell mögliche, multiple Vernetzung von Inhalten unterschiedlicher
Herkunft mit dem Ziel, nachhaltige und zukunftsfähige Wege der Bestandserfassung, Erforschung,
Darstellung und Vermittlung musealer Inhalte zu beschreiten.
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Der organisatorische Part wird im Rahmen der Digitalisierungsstrategie der Museen und Institutionen
organisationsübergreifend gemeinsam erarbeitet. Die Voraussetzungen einer funktionierenden (IT-)
Infrastruktur werden seit 2020 durch das im Museumsdienst angesiedelte Shared Service Center
(SSC), hier: Bereich IT, erarbeitet und umgesetzt. Dazu gehört u.a. die Schaffung bestimmter Stan-
dards in Fachanwendungen und in der Ausstattung aller Häuser.
Bezogen auf die Infrastruktur wurden in 2020 bereits einige Maßnahmen begonnen, deren planmäßi-
ge Abwicklung in 2020 leider coronabedingt nicht möglich war, unter anderem beispielsweise, weil
notwendige Termine vor Ort unter Coronabedingungen nicht oder nur mit erheblichen Verzögerungen
durchführbar waren.
Aufgrund dessen ergibt sich für das laufende Jahr nun folgende Planung, wobei sich durch coronabe-
dingte Notwendigkeiten und die Verzögerungen in der weiteren Abwicklung Veränderungen ergeben
können, die derzeit noch nicht zu beziffern sind.
Die Kosten sind Schätzkosten und wurden bzw. werden im Rahmen von Marktsichtungen regelmäßig
validiert.
Maßnahme Kostenanteil
2021
hausübergreifende Infrastruktur und W-Lan-Technologie
Infrastrukturelle Basisarbeiten W-Lan 600.000 €
übergreifende Besprechungstechnologie und Standardausstattung 50.000 €
Zwischensumme 650.000 €
hausübergreifende Kassensysteme
Finalisierung einheitliche Kassensysteme für alle Häuser (Hardware und
Lizenzen) 60.000 €
EC-Cash und Kreditkartenzahlung (Hardware, Lizenzen und Verträge) 30.000 €
Mobiles Kassensystem (Hardware und Lizenzen) 10.000 €
Notwendige Maßnahmen für alle Häuser aufgrund Steuergesetzgebung 10.000 €
Zwischensumme 110.000 €
hausübergreifende IT-Verfahren
Portal museen.koeln 350.000 €
TOP 3 – zentrale serverbasierte Programmversion 35.000 €
TOP 3 – zentrale Schnittstelle Finanzen 10.000 €
MuseumPlus – Migrationsprojekte 40.000 €
MuseumPlus – Datenbankmigration 10.000 €
Online-Ticketing (Lizenzen und Verträge) 65.000 €
Online-Ticketing (Dienstleistungen) 60.000 €
COBRA Pro (Lizenzen und Verträge) 80.000 €
Buchungssystem zur produktscharfen Finanzplanung (Lizenzen und Ver-
träge) 30.000 €
Schnittstellenprogrammierung 60.000 €
Zwischensumme 740.000 €
Gesamtsumme 1.500.000 €
davon
Anteil 2020 1.000.000 €
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Anteil 2021 500 000 €
C. Haushaltswirtschaftliche Begründungen
Die Mittel aus dem Renovierungsprogramm stehen im Haushaltsjahr 2020 in Höhe von insgesamt 3,8
Mio. € im Teilergebnisplan 0401 – Museumsreferat in Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen bereit. Der Betrag setzt sich aus einem Ansatz in Höhe von 1,4 Mio. € und einer
Ermächtigungsübertragung in Höhe von 2,4 Mio. € zusammen.
Die Mittel für die IT-Infrastruktur stehen im Haushaltsjahr 2020 in Höhe von insgesamt 1,0 Mio. € im
Teilergebnisplan 0401 – Museumsreferat in Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienst-
leistungen bereit. Der Betrag setzt sich aus einem Ansatz in Höhe von 0,5 Mio. € und einer Ermächti-
gungsübertragung in Höhe von weiteren 0,5 Mio. € zusammen. Für das Haushaltsjahr 2021 stehen
weitere Mittel in Höhe von 0,5 Mio. € im Teilergebnisplan 0401 – Museumsreferat in Teilplanzeile 13 –
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen bereit.
Die Übertragung der Mittel in Höhe von 1,0 Mio. € in das Haushaltsjahr 2021 wird im Rahmen des
Jahresabschlusses 2020 entsprechend beantragt, so dass insgesamt 1,5 Mio. € zur Verfügung ste-
hen. Die Beschlussfassungen stehen unter dem Vorbehalt der Entscheidung der Kämmerin zur Über-
tragung der Aufwandsermächtigungen.
Gesamtdarstellung
Renovierungsprogramm 3.822.300 €
IT-Infrastruktur 1.500.000 €
Gesamtsumme 5.322.300 €
D. Begründung für die Unabweisbarkeit und Klimaschutz
Ohne die Ausstattung der Sammlungsräume des Museums für Angewandter Kunst mit geeigneter
Beleuchtung sowie Blend- und Verschattungsschutz wäre es technisch und aus konservatorischen
Gründen nicht möglich, Objekte des Museums fachgerecht auszustellen und der Öffentlichkeit zu
präsentieren. Gleichermaßen dienen die Maßnahmen der Erhaltung der Gebäudesubstanz und des
Sammlungsbestandes des Museums. Auch die Maßnahmen zur (Neu-) Konzeption des Museums für
Angewandte Kunst und Grundlagenermittlung für ein Zentraldepot dienen der dauerhaften Sicherung
der bestehenden Sammlungen der Museen.
Die Notwendigkeit einer Angleichung der Ausstattung der Museen an die bereits vorhandenen städti-
schen Standards ist obligatorisch. Darüber hinaus müssen die Museen durch coronagebedingte
Rahmenbedingungen verstärkt auf die Umsetzung und Einhaltung von Hygienekonzepten setzen, um
eine Öffnung in Betracht ziehen zu können. Hierzu sind beispielsweise Onlineticketverkäufe und die
Vergabe von Timeslots für die Besucherinnen und Besucher das Mittel der Wahl. Die vorbeschrieben
Maßnahmen für das laufende Jahr sind im Zusammenspiel zur Umsetzung dieser Basisziele erforder-
lich. Für die Folgejahre ist die Fortsetzung und Verstetigung der IT-Maßnahmen vorgesehen.
Aus klimaschutztechnischen Gründen sind die Maßnahmen ebenfalls sinnvoll und notwendig. So füh-
ren die Maßnahmen zur Erneuerung des Beleuchtungsanlage nach aktuellen Museumsstandards und
des Blend-/und Verschattungsschutzes zu erheblichen Verbesserungen der energetischen Werte.
Zudem können voraussichtlich durch die Erneuerung der Beleuchtung und Ausstattung mit energie-
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optimierten Leuchtmitteln sowie dem Einsatz einer neuen, angepassten und besser regulierbaren
Lichtsteuerung bis zu 15% der Energiekosten eingespart werden. Auch die Sammlungen nach Neu-
konzeption und ein Zentraldepot profitieren klimatechnisch dauerhaft von Einsatz modernster Technik
im Bereich der technischen Ausstattung. Grundsätzlich ist eine den heutigen Standards entsprechen-
de Infrastruktur ein wesentlicher Erfolgsfaktor für eine optimierte Klimabilanz. So ermöglichen über-
haupt erst eine über alle Häuser einheitliche und bestimmte Standards nicht unterschreitende tech-
nisch-infrastrukturelle Ausstattung ressourcenschonenden IT-Betrieb und die Möglichkeit eines Arbei-
tens ohne Präsentpflicht, um bspw. den Pendelverkehr zur Arbeitsstelle zu entlasten. Außerdem ent-
steht so überhaupt erst die Möglichkeit, in Teilen auf internationale Präsenztermine zu verzichten. Die
Vorbereitung von virtuellen Angeboten über die infrastrukturellen Voraussetzungen stellt die Basis dar
für Museumsbesuche ohne Fahrten zum Museum und zurück. Die Möglichkeit, Eintrittskarten mit
Timeslots von zu Hause zu erwerben, entlastet bspw. den Besucherverkehr ins Stadtgebiet.
Begründung der Dringlichkeit
Die Einbringung der Beschlussvorlage in den aktuellen Sitzungslauf ist notwendig, um die im Bereich
der Digitalisierung vorgesehenen Projekte in den Museen fortzusetzen bzw. zu beenden. Nur so kön-
nen die Museen pandemieunabhängig weiterarbeiten und den nunmehr noch stärker wechselnden
und derzeitigen Anforderungen an Öffnungskapazitäten und Bildungs- und Vermittlungskonzepten
nachkommen. Mit Anpassung an die aktuelle Öffnungsstrategie werden die Museen in die Lage ver-
setzt, wieder für die Besucherinnen und Besucher zugänglich zu sein.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3347/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 05.03.2021
- Erstellt
- 18.11.2020 17:22