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Renovierungsprogramm Museen und Kulturbauten 2020

Beschlussvorlage Ausschuss 3347/2020 vom 05.03.2021

Stand: Am 15.03.2021 im Finanzausschuss ungeändert beschlossen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/VII/4 Vorlagen-Nummer 3347/2020 Freigabedatum 05.03.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Renovierungsprogramm Museen und Kulturbauten 2020 Beschlussorgan Ausschuss Kunst und Kultur Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: 1. Der Ausschuss für Kunst und Kultur beschließt vorbehaltlich der noch zu übertragenden Auf- wandsermächtigungen in das Haushaltsjahr 2021 die Durchführung der von der Verwaltung vor- gesehen Maßnahmen aus dem Renovierungsprogramm Museen und Kulturbauten für das Jahr 2020 sowie Maßnahmen für die T-Infrastruktur der Jahre 2020 und 2021 über insgesamt 3,4 Mio. € gemäß beiliegender Begründung. Bereits vorab wurden in 2020 Mittel in Höhe von 1,9 Mio. € bereitgestellt. 2. Der Finanzausschuss beschließt vorbehaltlich der noch zu übertragenden Aufwandsermächtigun- gen in das Haushaltsjahr 2021 die Mittelfreigabe für die Maßnahmen des Renovierungsprogram- mes. Ausschuss Kunst und Kultur 09.03.2021 Finanzausschuss 15.03.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 3,4 Mio. € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Ausgangslage Das Renovierungsprogramm Museen und Kulturbauten wurde im Jahre 2011 aufgelegt. Die Verwal- tung listet seither die Maßnahmen und deren Kosten für dringend notwendige Renovierungen an Mu- seumsbauten und Kulturbauten auf und legt die für das jeweilige Jahr anstehenden Maßnahmen zur Beschlussfassung durch den Ausschuss für Kunst und Kultur und der Mittelfreigabe durch den Fi- nanzausschuss vor. Mit der ersten Veranschlagung im Haushaltsplan 2011 wurden für das Renovierungsprogramm 2,6 Mio. € bereitgestellt. Der Ansatz wurde seit dem Haushalt 2012 auf 1,6 Mio. €, in den Folgejahren auf jährlich 1,4 Mio. € reduziert, da wegen der angespannten Haushaltslage eine höhere Mittelbereitstel- lung nicht möglich war. Diese Mittel wurden auch für die Haushaltsjahre 2020 und 2021, zentral veranschlagt im Teilplan 0401 – Museumsreferat, bereitgestellt. Die mit der Verteilung auf die maßgeblichen Teilpläne einher- 3 gehenden überplanmäßigen Aufwendungen werden gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 8 Nr. 11 der Haushaltssatzung der Stadt Köln durch die Kämmerin genehmigt. Darüber hinaus wurden ab dem Haushalt 2019 Mittel in Höhe von jährlich 0,5 Mio. € für Erneuerung der technischen Infrastruktur (und WLAN) in den Museen zentral im Teilplan 0401 – Museumsreferat, bereitgestellt. Diese Maßnahmen werden aufgrund ihrer Bedeutung – Digitalisierung der Museen – zur Beschlussfassung vorgelegt. Das erst zu diesem Zeitpunkt vorgelegten Maßnahmenpakete für das Renovierungsprogramm Muse- en rührt von den besonderen Gegebenheiten des letzten Jahres her. Die sich den im August des letz- ten Jahres getroffenen Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschlüssen anschließend einzuholenden Baubeschlüsse können erst nach Abschluss der Planungsphase und Vorliegen belastbarer Kostenbe- rechnungen in das Beschlussverfahren eingebracht werden. Diese liegen derzeit noch nicht vor. Zu- dem führte die anhaltende Corona-Krise zu Planungsunsicherheiten über den Fortgang von bereits begonnenen oder geplanten Maßnahmen. Diese werden im laufenden Jahr fortgesetzt. A. Renovierungsprogramm Der Schwerpunkt des Renovierungsprogrammes für das Jahr 2020 lag auf Maßnahmen für das Mu- seum für Angewandte Kunst und Museum Ludwig. Die entsprechenden Einzel- bzw. Bedarfsfeststel- lungsbeschlüsse wurden bereits im Laufe des letzten Jahres eingeholt. Um die in 2020 mit der Pla- nung begonnenen Maßnahmen im laufenden Jahr fortzusetzen, werden für die nächsten Schritte – Einholung der Baubeschlüsse – Mittel aus dem Renovierungsprogramm vorgesehen. Hinzu kommen weitere Maßnahmen für die konzeptionelle Vorbereitung der Neupräsentation der Sammlungen des Museums für Angewandte Kunst nach Abschluss der Fenstersanierung sowie Mittel für die Grundlagenermittlung für ein zentrales Depot für die Museen. Beide werden im Renovierungs- programm vorgesehen, stehen sie doch im unmittelbaren Zusammenhang mit den baulichen Maß- nahmen in den Museen. Zu den Maßnahmen im Einzelnen: Einzelmaßnahmen Für das Jahr 2020 standen einschließlich der Übertragungen aus Vorjahren rd. 3,8 Mio. € zur Verfü- gung. Hiervon wurden bereits im Rahmen von Einzelbeschlüssen Mittel in Höhe von 1,9 Mio. € in die Teilpläne des Museum Ludwig und des Museums für Angewandte Kunst umgeschichtet. Zur Ausfinanzierung der Fenstersanierung im Museum für Angewandte Kunst wurden Im Rahmen des Ratsbeschlusses vom 14.05.2020 (Vorlagen-Nr. 0267/2020) Mittel aus dem Renovierungsprogramm in Höhe von 670.000 € bereitgestellt. Ebenfalls vorab finanziert wurde die Maßnahmen Deckenaufbau und technische Küchensanierung im Museum Ludwig. Hier wurden Im Rahmen des Ratsbeschlusses vom 14.05.2020 (Vorlagen-Nr. 0861/2020) zur Finanzierung der Maßnahme Museum Ludwig Mittel aus dem Renovierungsprogramm in Höhe von 1.242.300 € bereitgestellt. Die nach bereits erfolgter Umschichtung der Mittel für die Einzelmaßnahmen verbleibenden rd. 1,9 Mio. € sind für die im Folgenden beschriebenen Maßnahmen vorgesehen. Fortschreibung der Maßnahmen aus 2020 4 Trotz Einschränkung aufgrund von Corona konnte in 2020 mit der Planung weiterer Maßnahmen be- gonnen werden. So erfolgte im Sommer des vergangenen Jahres die Bedarfsfeststellung einschließ- lich Bereitstellung der Planungsmittel für die Beleuchtungsanlage und Blendschutz bzw. Verschattung im Museum für Angewandte Kunst mit gesonderter Beschlussvorlage (Vorlagen-Nr. 1140/2020). Um die Maßnahmen – hier werden zu gegebener Zeit die Vorlagen für die Baubeschlüsse in das Be- schlussverfahren eingebracht – fortzuführen, werden Mittel aus dem Renovierungsprogramm bereit- gestellt. Hinzu kommt Mittel für die (Wieder-) Herstellung der Ausstellungsbereiche im Museum für Angewandte Kunst nach Abschluss der Fenstersanierung und Grundlagenermittlung für ein Zentraldepot der Museen. Beide haben einen unmittelbaren Bezug zu vorhergehenden bzw. sich an- schließenden baulichen Maßnahmen. Museum für Angewandte Kunst, hier: Erneuerung der Beleuchtungsanlage Unter Vorlagen-Nr. 1140/2020, Beschluss des Rates am 10. September 2020, wurde der Bedarf für die Maßnahme Erneuerung der Beleuchtungsanlage im Museum für Angewandte Kunst festgestellt und die entsprechenden Planungsmittel in Höhe von 150.000 € genehmigt. Die Planungsmittel wur- den aus der extra zu diesem Zweck gebildeten Instanthaltungsrückstellung zur Verfügung gestellt. Die Höhe der Planungsmittel beruht auf einer groben Kostenschätzung für die Maßnahme von rd. 3,0 Mio. €. Derzeit ermittelt die Verwaltung die für die Umsetzung der Maßnahme erforderlichen Kosten und wird zu gegebener Zeit eine weitere Beschlussvorlage (Baubeschluss) zur Beschlussfassung vorlegen. Bereits im Vorfeld wurden Mittel in Höhe von 2 Mio. € in einer extra zu diesem Zweck gebildeten In- stanthaltungsrückstellung bereitgestellt. Da die in der Rückstellung und unter Abzug der Planungsmit- tel vorhandenen Mittel nicht ausreichen, um die Maßnahme zu finanzieren, werden vorab aus dem Renovierungsprogramm weitere 1,0 Mio. € bereitgestellt. Museum für Angewandte Kunst, hier: Blendschutz und Verschattung Unter Vorlagen-Nr. 1140/2020, Beschluss des Rates am 10. September 2020, wurde der Bedarf für die Maßnahme Blendschutz und Verschattung im Museum für Angewandte Kunst festgestellt und die entsprechenden Planungsmittel in Höhe von 50.000 € genehmigt. Die Planungsmittel wurden aus der extra zu diesem Zweck gebildeten Instanthaltungsrückstellung zur Verfügung gestellt. Die Höhe der Planungsmittel beruhen auf einer groben Kostenschätzung für die Maßnahme von rd. 900.000 €. Derzeit ermittelt die Verwaltung die für die Umsetzung der Maßnahme erforderlichen Kosten und wird zu gegebener Zeit eine weitere Beschlussvorlage (Baubeschluss) zur Beschlussfassung vorlegen. Ebenfalls im Vorfeld wurden Mittel in Höhe von 720.000 € in einer extra zu diesem Zweck gebildeten Instanthaltungsrückstellung bereitgestellt. Da die in der Rückstellung und unter Abzug der Planungs- mittel vorhandenen Mittel nicht ausreichen, um die Maßnahme zu finanzieren, werden aus dem Re- novierungsprogramm 2020 weitere 180.000 € bereitgestellt. Museum für Angewandte Kunst, hier: (Wieder-) Herstellung der Ausstellungsbereiche nach Abschluss der Fenstersanierung Nach Abschluss der Sanierung der Fensteranlage voraussichtlich in 2022 sind die von der Sanierung betroffenen Ausstellungsbereiche den Besucherinnen und Besucher wieder zugänglich zu machen. Diese Maßnahme steht im unmittelbaren Zusammenhang mit der vorgehenden Sanierung der Fens- teranlage. Um die Sammlungsbereiche nach modernsten musealen Standards ein- und wieder herzu- richten unter Einbeziehung aktueller wissenschaftlicher Entwicklungen, bedarf es der Erarbeitung eines zukunftsträchtigen Ausstellungskonzeptes. Damit parallel zum Sanierungsfortgang der Fenster- anlage mit den Planungen begonnen werden kann, ist eine Bereitstellung der Mittel zum jetzigen Zeitpunkt erforderlich. Aus dem Renovierungsprogramm werden hierfür 150.000 € zur Verfügung ge- stellt. 5 Projekt „Optimierung der musealen Depots“ Teilprojekt 1: Grundlagenermittlung Zentraldepot Um für die wissenschaftlichen Museen die dauerhafte Sicherung und Verwaltung ihrer Sammlungen sicherzustellen, strebt die Verwaltung die Einrichtung eines zentralen Depots für die Museen an. Hier- für ist u.a. auch die Ermittlung der räumlichen Bedarfe durch eine Grundlagenermittlung erforderlich. Durch ein Zentraldepot könnten zum einen räumliche Probleme in den Museen gelöst werden, zum anderen sukzessive angemietete Fremdflächen aufgegeben sowie Instandhaltungs- und Aufbewah- rungskosten unter Wahrung der erforderlichen konservatorischen, sicherheitstechnischen und organi- satorisch-logistischen Belange und Standards reduziert werden. Die Grundlagenermittlung dient somit auch der Identifizierung möglicher Synergieeffekte. Das Verfahren soll in einem dreistufigen Prozess erfolgen. In Stufe 1 erfolgt die Bedarfsklärung und -ermittlung sowie das Prüfen von Fördermöglichkeiten (Kos- tenschätzung aus 2020 rd. 30.000 €). Dem schließt sich die Stufe 2 mit Konzeptstudie einschließlich der Definition der baulichen Rahmen- bedingungen an (Kubatur, Technische Gebäudeausstattung). Es folgt Stufe 3 mit Klärung der Standortfrage und Erstellung einer Kostenprognose sowie eines Wirtschaftlichkeitsvergleiches (Kostenschätzung aus 2020 für Stufen 2 + 3 rd. 50.000 €). Hinzu kommen Kosten für eine externe Projektsteuerung, um ein Projekt dieser Größenordnung zu begleiten. Die Kostenschätzungen aus dem Jahr 2020 für die Grundlagenermittlung einschließlich Projektsteuerung belaufen sich insgesamt auf rd. 200.000 €. Z.Z. erfolgt eine Verfeinerung der Kos- tenschätzung auf der zwischenzeitlich erweiterten Informationsbasis und unter Berücksichtigung von möglicherweise notwendigen Veränderungen in der Vorgehensweise aufgrund der Pandemiesituati- on. Teilprojekt 2: Anmietung Depotflächen als Interim Unabhängig von der vorgenannten Durchführung der Grundlagenermittlung für ein Zentraldepot ist zwingend die Schaffung eines Interimsdepots erforderlich. Derzeit sucht die Verwaltung nach einem geeigneten Objekt, welches bis zu einer endgültigen Entscheidung über ein Zentraldepot als Interims- Depot in Frage käme und eine geeignete Ausstattung und Infrastruktur vorweist. Zurzeit finden erste Sondierungsgespräche bzgl. potentieller Objekte statt. Als Anschubfinanzierung für ein mögliches Interims-Depot (Mietkosten, Umbaumaßnahmen) werden zentral aus dem Renovierungsprogramm 0,38 Mio. € vorgehalten, um entsprechend flexibel den Projektfortschritt im laufenden Jahr sicherzu- stellen. Die Verwaltung wird nach Abschluss der Sondierung eine entsprechende Beschlussvorlage vorlegen. Dezernat VII beabsichtigt, im Rahmen der Haushaltsplananmeldung 2022ff entsprechende Mittel auf Basis aktueller Schätzungen in die aktuelle und mittelfristige Finanzplanung einzubringen. Gesamtdarstellung Renovierungsprogramm 2020 Für das Jahr 2020 stellt sich das Renovierungsprogramm in der Gesamtschau mit einem Volumen von 3,8 Mio. € wie folgt dar. Maßnahme Beschluss Betrag 6 Bereits beschlossene Maßnahmen Museum für Angewandte Kunst, hier: Fenstersanierung, Restfinanzierung Fortführungsbeschluss 0267/2020 670.000 € Museum Ludwig, hier: Deckenaufbau/ technische Küchensanierung Baubeschluss 0861/2020 1.242.300 € Zwischensumme 1.912.300 € Maßnahmen in Planung Beleuchtungsanlage im MAKK Bedarfsfeststellungs- /Planungsbeschluss (Vorlagen-Nr. 1140/2020) Baubeschluss erforderlich 1.000.000 € Blendschutz/Verschattung im MAKK Bedarfsfeststellungs- /Planungsbeschluss (Vorlagen-Nr. 1140/2020) Baubeschluss erforderlich 180.000 € (Wieder-) Herrichtung Sammlungsbereiche MAKK entbehrlich 150.000 € Zentraldepot Museen, Grundlagenermitt- lung und Projektsteuerung entbehrlich 200.000 € Anmietung Depotflächen Interim 380.000 € Zwischensumme 1.910.000 € Gesamtsumme 3.822.300 € Die im Rahmen von Einzelmaßnahmen bewilligten Mittel in Höhe von 1,9 Mio. € wurden bereits in 2020 in die entsprechenden Teilpläne der Museen umgeschichtet. Die Umschichtungen in Höhe von 1,91 Mio. € erfolgen nach erfolgter Beschlussfassung. B. IT-Infrastruktur Museen weltweit sind gerade geschlossen – die Coronakrise führt schlagartig die Notwendigkeit der Digitalisierung vor Augen. Im kommunalen Umfeld gibt es wenige Beispiele für eine Digitalisierungs- strategie, erst recht nicht in einer vergleichbaren Größenordnung wie in Köln. Eine nachhaltige Digita- lisierung umfasst mehr als nur digitale Einzellösungen wie einzelner ChatBots oder Apps. Neben der Berücksichtigung einschlägiger rechtlicher Voraussetzungen und Regelungen wie Daten- sicherheit und -schutz oder Urheberrechten, ist eine der wichtigsten Grundvoraussetzungen für eine nachhaltige Digitalisierungsstrategie, die organisatorischen wie technisch-infrastrukturellen Grundvo- raussetzungen zu schaffen. Neben der Erschließung der Sammlungen und wissenschaftlichen Erkenntnisse jedes einzelnen Mu- seums geht es auch um eine potentiell mögliche, multiple Vernetzung von Inhalten unterschiedlicher Herkunft mit dem Ziel, nachhaltige und zukunftsfähige Wege der Bestandserfassung, Erforschung, Darstellung und Vermittlung musealer Inhalte zu beschreiten. 7 Der organisatorische Part wird im Rahmen der Digitalisierungsstrategie der Museen und Institutionen organisationsübergreifend gemeinsam erarbeitet. Die Voraussetzungen einer funktionierenden (IT-) Infrastruktur werden seit 2020 durch das im Museumsdienst angesiedelte Shared Service Center (SSC), hier: Bereich IT, erarbeitet und umgesetzt. Dazu gehört u.a. die Schaffung bestimmter Stan- dards in Fachanwendungen und in der Ausstattung aller Häuser. Bezogen auf die Infrastruktur wurden in 2020 bereits einige Maßnahmen begonnen, deren planmäßi- ge Abwicklung in 2020 leider coronabedingt nicht möglich war, unter anderem beispielsweise, weil notwendige Termine vor Ort unter Coronabedingungen nicht oder nur mit erheblichen Verzögerungen durchführbar waren. Aufgrund dessen ergibt sich für das laufende Jahr nun folgende Planung, wobei sich durch coronabe- dingte Notwendigkeiten und die Verzögerungen in der weiteren Abwicklung Veränderungen ergeben können, die derzeit noch nicht zu beziffern sind. Die Kosten sind Schätzkosten und wurden bzw. werden im Rahmen von Marktsichtungen regelmäßig validiert. Maßnahme Kostenanteil 2021 hausübergreifende Infrastruktur und W-Lan-Technologie Infrastrukturelle Basisarbeiten W-Lan 600.000 € übergreifende Besprechungstechnologie und Standardausstattung 50.000 € Zwischensumme 650.000 € hausübergreifende Kassensysteme Finalisierung einheitliche Kassensysteme für alle Häuser (Hardware und Lizenzen) 60.000 € EC-Cash und Kreditkartenzahlung (Hardware, Lizenzen und Verträge) 30.000 € Mobiles Kassensystem (Hardware und Lizenzen) 10.000 € Notwendige Maßnahmen für alle Häuser aufgrund Steuergesetzgebung 10.000 € Zwischensumme 110.000 € hausübergreifende IT-Verfahren Portal museen.koeln 350.000 € TOP 3 – zentrale serverbasierte Programmversion 35.000 € TOP 3 – zentrale Schnittstelle Finanzen 10.000 € MuseumPlus – Migrationsprojekte 40.000 € MuseumPlus – Datenbankmigration 10.000 € Online-Ticketing (Lizenzen und Verträge) 65.000 € Online-Ticketing (Dienstleistungen) 60.000 € COBRA Pro (Lizenzen und Verträge) 80.000 € Buchungssystem zur produktscharfen Finanzplanung (Lizenzen und Ver- träge) 30.000 € Schnittstellenprogrammierung 60.000 € Zwischensumme 740.000 € Gesamtsumme 1.500.000 € davon Anteil 2020 1.000.000 € 8 Anteil 2021 500 000 € C. Haushaltswirtschaftliche Begründungen Die Mittel aus dem Renovierungsprogramm stehen im Haushaltsjahr 2020 in Höhe von insgesamt 3,8 Mio. € im Teilergebnisplan 0401 – Museumsreferat in Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen bereit. Der Betrag setzt sich aus einem Ansatz in Höhe von 1,4 Mio. € und einer Ermächtigungsübertragung in Höhe von 2,4 Mio. € zusammen. Die Mittel für die IT-Infrastruktur stehen im Haushaltsjahr 2020 in Höhe von insgesamt 1,0 Mio. € im Teilergebnisplan 0401 – Museumsreferat in Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienst- leistungen bereit. Der Betrag setzt sich aus einem Ansatz in Höhe von 0,5 Mio. € und einer Ermächti- gungsübertragung in Höhe von weiteren 0,5 Mio. € zusammen. Für das Haushaltsjahr 2021 stehen weitere Mittel in Höhe von 0,5 Mio. € im Teilergebnisplan 0401 – Museumsreferat in Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen bereit. Die Übertragung der Mittel in Höhe von 1,0 Mio. € in das Haushaltsjahr 2021 wird im Rahmen des Jahresabschlusses 2020 entsprechend beantragt, so dass insgesamt 1,5 Mio. € zur Verfügung ste- hen. Die Beschlussfassungen stehen unter dem Vorbehalt der Entscheidung der Kämmerin zur Über- tragung der Aufwandsermächtigungen. Gesamtdarstellung Renovierungsprogramm 3.822.300 € IT-Infrastruktur 1.500.000 € Gesamtsumme 5.322.300 € D. Begründung für die Unabweisbarkeit und Klimaschutz Ohne die Ausstattung der Sammlungsräume des Museums für Angewandter Kunst mit geeigneter Beleuchtung sowie Blend- und Verschattungsschutz wäre es technisch und aus konservatorischen Gründen nicht möglich, Objekte des Museums fachgerecht auszustellen und der Öffentlichkeit zu präsentieren. Gleichermaßen dienen die Maßnahmen der Erhaltung der Gebäudesubstanz und des Sammlungsbestandes des Museums. Auch die Maßnahmen zur (Neu-) Konzeption des Museums für Angewandte Kunst und Grundlagenermittlung für ein Zentraldepot dienen der dauerhaften Sicherung der bestehenden Sammlungen der Museen. Die Notwendigkeit einer Angleichung der Ausstattung der Museen an die bereits vorhandenen städti- schen Standards ist obligatorisch. Darüber hinaus müssen die Museen durch coronagebedingte Rahmenbedingungen verstärkt auf die Umsetzung und Einhaltung von Hygienekonzepten setzen, um eine Öffnung in Betracht ziehen zu können. Hierzu sind beispielsweise Onlineticketverkäufe und die Vergabe von Timeslots für die Besucherinnen und Besucher das Mittel der Wahl. Die vorbeschrieben Maßnahmen für das laufende Jahr sind im Zusammenspiel zur Umsetzung dieser Basisziele erforder- lich. Für die Folgejahre ist die Fortsetzung und Verstetigung der IT-Maßnahmen vorgesehen. Aus klimaschutztechnischen Gründen sind die Maßnahmen ebenfalls sinnvoll und notwendig. So füh- ren die Maßnahmen zur Erneuerung des Beleuchtungsanlage nach aktuellen Museumsstandards und des Blend-/und Verschattungsschutzes zu erheblichen Verbesserungen der energetischen Werte. Zudem können voraussichtlich durch die Erneuerung der Beleuchtung und Ausstattung mit energie- 9 optimierten Leuchtmitteln sowie dem Einsatz einer neuen, angepassten und besser regulierbaren Lichtsteuerung bis zu 15% der Energiekosten eingespart werden. Auch die Sammlungen nach Neu- konzeption und ein Zentraldepot profitieren klimatechnisch dauerhaft von Einsatz modernster Technik im Bereich der technischen Ausstattung. Grundsätzlich ist eine den heutigen Standards entsprechen- de Infrastruktur ein wesentlicher Erfolgsfaktor für eine optimierte Klimabilanz. So ermöglichen über- haupt erst eine über alle Häuser einheitliche und bestimmte Standards nicht unterschreitende tech- nisch-infrastrukturelle Ausstattung ressourcenschonenden IT-Betrieb und die Möglichkeit eines Arbei- tens ohne Präsentpflicht, um bspw. den Pendelverkehr zur Arbeitsstelle zu entlasten. Außerdem ent- steht so überhaupt erst die Möglichkeit, in Teilen auf internationale Präsenztermine zu verzichten. Die Vorbereitung von virtuellen Angeboten über die infrastrukturellen Voraussetzungen stellt die Basis dar für Museumsbesuche ohne Fahrten zum Museum und zurück. Die Möglichkeit, Eintrittskarten mit Timeslots von zu Hause zu erwerben, entlastet bspw. den Besucherverkehr ins Stadtgebiet. Begründung der Dringlichkeit Die Einbringung der Beschlussvorlage in den aktuellen Sitzungslauf ist notwendig, um die im Bereich der Digitalisierung vorgesehenen Projekte in den Museen fortzusetzen bzw. zu beenden. Nur so kön- nen die Museen pandemieunabhängig weiterarbeiten und den nunmehr noch stärker wechselnden und derzeitigen Anforderungen an Öffnungskapazitäten und Bildungs- und Vermittlungskonzepten nachkommen. Mit Anpassung an die aktuelle Öffnungsstrategie werden die Museen in die Lage ver- setzt, wieder für die Besucherinnen und Besucher zugänglich zu sein.

Beratungsverlauf

  1. 09.03.2021

    Ausschuss Kunst und Kultur

    TOP 4.8, Entscheidung. Ergebnis: ohne Votum in nachfolgende Gremien
  2. 15.03.2021 zuletzt

    Finanzausschuss

    TOP 10.16, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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