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V/0590/2016

Gesundheitliche Versorgung von Flüchtlingen, Asylsuchenden und Menschen ohne Krankenversicherungsschutz in Münster

Vorlagen 13.07.2016

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Gesundheitliche Versorgung von 
Flüchtlingen, Asylsuchenden und 
Menschen ohne Krankenversicherungs -
schutz in Münster  
Handlungsempfehlungen der kommunalen 
Gesundheitskonferenz Münster
 
verabschiedet am 06.07.2016
Anlage zur Vorlage V/0590/2016

2 
Mitglieder der Projektgruppe 
Bange, Sarah Caritasverband für die Stadt Münster e.V. 
Beckmann, Steffi Haus der Wohnungslosenhilfe 
Derendorf, Dr. Brigitte Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V. 
Feldmann, Doris SPD 
Freitag, Barbara Refugio Münster – Psychosoziale Flüchtlingshilfe 
Kornblum, Tim SPD (Vertretung) 
Kötter, Jens Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V. 
Lembeck, Heinz Sozialamt 
Marinos, Dr. Spyros  Integrationsrat 
Meißner, Dr. Tilo  Refugio Münster – Psychosoziale Flüchtlingshilfe 
Meza Correa-Flock, Ximena Dezernat für die Koordinierung von Migration und interkulturellen 
Angelegenheiten (V/MIA) 
Mülbrecht, Bernd Haus der Wohnungslosenhilfe 
Ruppel, Marco Sozialamt 
Schmitz, Marianne Arbeitskreis Gesundheitsbildung, Anna-Krückmann-Haus 
Schwarte, Dr. Dagmar Amt für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten 
Stühmer, Bianca Universitätsklinikum Münster – Internationales Patientenmanagement 
von Schierstaedt, Dr. Gabrielle Malteserzentrum Münster – Malteser Migranten Medizin 
Voigt, Claudius Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V. 
  
Gäste  
Gussone, Barbara PsychotherapeutInnen-Netzwerk Münster und Münsterland e.V. 
Hochstein, Alexandra Engelapotheke Wolbeck 
Kappel, Gerd Sozialamt 
Möller, Dr. Birgit Universitätsklinikum Münster – Klinik für Kinder- und 
Jugendpsychiatrie, -psychosomatik und -psychotherapie 
Romer, Prof. Georg Universitätsklinikum Münster – Klinik für Kinder- und 
Jugendpsychiatrie, -psychosomatik und -psychotherapie 
Schild, Judith PsychotherapeutInnen-Netzwerk Münster und Münsterland e.V. 
Schnabel, Dr. Martina  Amt für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten 
Siemer-Eikelmann, Dr. Annette Amt für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten 
Tietjen, Dr. Ute Praxisnetz der Kinder- und Jugendärzte Münster e.V. 
Wellmann, Uwe JiOBI-Inobhutnahme 
  
Koordination und Redaktion 
Heitkötter, Merle und 
Schulze Kalthoff, Dr. Norbert 
Amt für Gesundheit,  
Veterinär- und 
Lebensmittelangelegenheiten 
 
Tel. 0251/ 492-5388; E-Mail: Heitkoetter@stadt-muenster.de

3 
Gesundheitliche Versorgung von Flüchtlingen, Asylsuchenden und 
Menschen ohne Krankenversicherungsschutz in Münster 
1. Einführung 
In der 23. Landesgesundheitskonferenz NRW  wurde das Thema "Gesundheitliche 
Versorgung von Menschen in prekären Le benslagen verbessern“ behandelt. Hierbei wurde 
u.a. deutlicher Handlungsbedarf bei der gesundheitlichen Versorgung von Menschen mit 
Migrationsvorgeschichte ohne gesicherten oder geklärten Zugang zur Regelversorgung 
erkennbar, woraufhin Handlungsempfehlungen erstellt wurden, die diesem Bericht zugrunde 
liegen.  
Der Rat der Stadt Münster hat am 10.12.2014 folgende Beschlüsse gefasst: 
„1. Die Stadt Münster will die medizinische Regelversorgung für Flüchtlinge und 
Asylbewerber*innen verbessern und deren Krankenbehandlung auf eine gesetzliche 
Krankenversicherung in Anlehnung an das ‚Bremer Modell‘ übertragen. Hierbei erhalten 
Leistungsberechtigte nach §§ 4 und 6 AsylbLG eine Krankenversicherten -Chipkarte der 
gesetzlichen Krankenversicherung.  
2. Die Verwaltung wird beauftragt, Verhandlungen mit den gesetzlich en Krankenkassen 
aufzunehmen um eine entsprechende Vereinbarung auf Grundlage des § 264 Absatz 1 SGB 
V zu treffen.  
3. Die Verwaltung wird darüber hinaus gebeten, gemeinsam mit den entsprechenden 
Akteuren aus Gesundheitshilfe und Flüchtlingsarbeit die gesundheitliche Versorgung von 
Flüchtlingen, Asylsuchenden und Menschen ohne Papiere in Anlehnung an das ‚Bremer 
Modell´ für Münster weiterzuentwickeln und ein entsprechendes Gesundheitsprogramm 
zu erarbeiten.  
4. Die kommunale Gesundheitskonferenz  wird gebete n, über die bislang vereinbarten 
Themenschwerpunkte hinaus das Thema gesundheitliche Versorgung von Flüchtlingen 
und Asylsuchenden in Münster mit zu bearbeiten und hierbei auch die hieran beteiligten 
Akteure aus dem Gesundheitswesen und die örtlichen Flüch tlingsorganisationen mit 
einzubinden.“ 
Die Ziffern 1. und 2. wu rden unter Federführung des Sozialamtes aufgegriffen. Die in den 
Ziffern 3. und 4. formulierten Aufträge fallen in die Zuständigkeit des Amtes für Gesundheit, 
Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten. 
Zum inhaltlichen Auftakt hat das Amt für Gesundheit, Veterinär - und 
Lebensmittelangelegenheiten zu einem Runden Tisch am 31. März 2015 eingeladen. Hieran 
haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter  der Ge sundheits- und Sozialverwaltung, die 
gesundheitspolitischen Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen,  der Integrationsrat, die 
Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender (GGUA), die Betreiber 
örtlicher Flüchtlingsunterkünfte, d as Malteserzentrum Münster, Refugio Münster - 
Psychosoziale Flüchtlingshilfe und das Haus der Wohnungslosenhilfe (HdW) teilgenommen. 
Die genannten Akteure hatten Gelegenheit, die derzeitige gesundheitliche 
Versorgungssituation für Flüchtlinge, Asyl suchende und Menschen ohne Papiere aus Ihrer 
Sicht zu bew erten und Vorschläge zur Weiterentwicklung der gesundheitlichen Versorgung 
einzubringen. 
Am 13. Mai 2015 wurde in der Sitzung der Kommunalen Gesundheitskonferenz vereinbart, 
dass sich eine Projektgruppe mit dem Thema „Gesundheitliche Versorgung von Flüchtlingen, 
Asylsuchenden und Menschen ohne Papiere in Münster“ befassen wird. Die Gruppe soll e 
Handlungsempfehlungen erarbeiten und an der Umsetzung dieser mitwirken.

4 
Der vorliegende Bericht umfasst auf Anregung der eingerichteten Projektgruppe nicht nur die 
Personengruppen „Flüchtlinge, Asyl suchende und Menschen ohne Papiere“ , sondern 
bezieht sich vielmehr auf die Personengruppe n „Flüchtlinge, Asylsuchende und Menschen 
ohne Krankenversicherungsschutz“. Dazu gehören insbesondere 
 Flüchtlinge/ Asylsuchende (hier: nach dem AsylbLG leistungsberechtigte Personen , 
die der Stadt Münster zugewiesen wurden). 
 Drittstaatsangehörige, die keinen erforderlichen Aufenthaltst itel besitzen und deren 
Abschiebung nicht ausgesetzt ist („Menschen ohne Papiere/ Illegale“). 
 Unionsbürgerinnen und -bürger, ihre freizügigkeitsberechtigten Familienangehörigen 
sowie Personen, die als Drittstaatsangehörige aus einem anderen EU -Staat nach 
Deutschland kommen und über keinen bzw. einen ungeklärten 
Krankenversicherungsschutz verfügen. 
 Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft ohne Krankenversicherungsschutz. 
Für alle genannten Personengruppen stellt sich der Zugang zur Gesundheitsversorgung als 
ein großes Problem dar, das je nach Zielgruppe verschiedene Ursachen hat. Hierbei ist auch 
zu beachten, dass es sich bei den genannten Personengruppen nicht um eine homogene 
Gruppe handelt, sondern um Menschen, die je nach aktueller Lebenssituation, Geschlecht 
oder Alter unterschiedliche Bedarfe haben . Diese Handlungsempfehlungen haben daher 
nicht de n Anspruch, alle Aspekte aufzuzeigen, die zu einer Verbesserung der 
gesundheitlichen Versorgung der genannten Personengruppen in Münster führen könnten.  
2. Ausgangslage 
Wie bereits erwähnt, stellt  sich f ür alle genannten Personengruppen der Zugang zur 
Gesundheitsversorgung als ein großes Problem dar, das je nach Zielgr uppe verschiedene 
Ursachen hat. 
Flüchtlinge haben Anspruch auf Basisversorgungen nach § 4 AsylbLG sowie sonstige 
Leistungen nach § 6 AsylbLG. Die Kosten für Arztbesuche bei akut en Erkrankungen o der 
Schmerzen wurden bislang bei Vorlage des vom Sozialamt ausgehändigten Krankenscheins 
übernommen, andere Leistungen wie z.B. die Anschaffung von Hilfsmitteln oder geplante  
Operationen mussten vorab vom  Sozialamt genehmigt werden. Seit Anfang 2016 stellt das 
Sozialamt das Verfahren der Krankenscheine um. Nachdem der Rat die Verwaltung am 16. 
Dezember 2015 entsprechend beauftragt hat, wurde der Beitritt zur elektronischen 
Gesundheitskarte (eGK) gegenüber dem Ministerium für Gesundheit, Emanzipa tion, Pflege 
und Alter (MGEPA) erklärt. Grundlage ist die Rahmenvereinbarung zwischen dem Land 
NRW vertreten durch das MGEPA und d en Krankenkassen . Alle nach  dem AsylbLG  
berechtigten Flüchtlinge, die nicht anderweitig versichert sind,  erhalten in Münster die eGK 
von der Techniker Krankenkasse (TK). Die NRW -Rahmenvereinbarung sieht vor,  dass 
Flüchtlinge grundsätzlich weiterhin nur den eingeschränkten Leistungsanspruch nach §§ 4 
und 6 AsylbLG haben und damit einen geringeren  Leistungsanspruch als GKV-Versicherte. 
Lediglich das Merkmal der „Aufschiebbarkeit“ einer konkreten Maßnahme wird von der 
Krankenkasse nicht geprüft. Von der Leistungserbringung durch die T K ausgenommen sind 
die Leistungen der Fallgruppe C, wie z.B. künstl iche Befruchtung, Sterilisation od er 
strukturierte Behandlungsprogramme bei chronischen Krankheiten (DMP-Programme), diese 
sind im Einzelfall weiterhin beim Sozialamt zu beantragen.  
Nach 15 Monaten Aufenthalt im Bundesgebiet gilt die analoge Anwendung des SGB XII und 
damit auch der Vorschriften über die Hilfen zur Gesundheit (§ 2 Abs. 1 AsylbLG): 
„Analogberechtigte“ erhalten Leistungen, die den Leistungen der gesetzlichen 
Krankenversicherung entsprechen (§§ 48 S. 2 SGB XII, § 264 Abs. 1 SGB V), die Leistungen 
werden durch eine von de n Flüchtlingen frei wählbare gesetzliche Krankenkasse zu Lasten 
des Sozialamtes erbracht . Unbegleitete minderjährige Ausländer, die stationäre Leistungen 
der Jugendhilfe beziehen, haben Anspruch auf Leistungen nach dem SGB VIII. Der Umfang 
der Krankenhilfe  entspricht dem der gesetzlichen Krankenversicherung. Unbegleitete

5 
minderjährige Ausländer, die in der Obhut von Verwandten/ Bekannten sind und Leistungen 
nach dem AsylbLG  erhalten, erhalten über das Sozialamt eine eGK . Auch wenn die 
beschriebenen Leistung sansprüche bestehen , zeigen sich in der Praxis vielfältige 
Hindernisse bei der Integration in das medizinische Regelversorgungssystem. Diese werden 
in Kapitel 3 näher erläutert. 
Für Menschen ohne definierten Aufenthaltsstatus ist es in de r Praxis sehr schw ierig, 
Gesundheitsleistungen in Anspruch zu nehmen. Theoretisch besteht zwar ein Anspruch auf 
(Notfall-) Versorgung sowie auf Kostenübernahme nach den §§ 4 und 6 AsylbLG. Nach § 87 
Abs. 2 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration  von Ausländern 
im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG) unterliegen die Sozialämter allerdings der 
behördlichen Übermittlungspflicht gegenüber der Ausländerbehörde, wodurch Menschen 
ohne Papiere aus Angst vor Abschiebung von der Inanspruchnahme der 
Gesundheitsleistungen abgehalten werden. Die Klarstellungen in der Allgemeinen 
Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung zum Aufenthaltsgesetz vom 18. September 2009 
zum „verlängerten Geheim nisschutz“ sollen jedoch die durchgängige Einhaltung der 
ärztlichen Schweigepflicht bis in öffent liche Stellen hinein gewährleisten. Aus Sicht der 
Bundesärztekammer ist allerdings nicht ab schließend geklärt, ob der in der allgemeinen 
Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz aner kannte „verlängerte Geheimnisschutz“ im 
Verhältnis zu dem in § 11 Abs. 3 Asy lbLG vorgesehenen Datenabgleich mit der 
Ausländerbehörde vorrangig ist. Daher werden Krankenbehandlungen vermutlich oft nicht in 
Anspruch genommen oder d urch Einrichtungen der solidari schen Gesundheitsversorgung 
außerhalb des medizinischen Regelversorgungssystems durchgeführt. 
Unionsbürgerinnen und -bürger, ihre freizügigkeitsberechtigte n Familienangehörigen sowie 
Personen, die als Drittstaatsangehörige aus einem anderen EU -Staat nach Deutschland 
kommen, haben zwa r meist einen theoretischen Anspruch auf Kost enübernahme im 
Rahmen der „Sachleistungsaushilfe“ gem. der EU-Koordinierungsverordnung 883/2004 oder 
über die dem Grunde nach bestehende Versicherungspflicht im deutschen 
Krankenversicherungssystem. In der Praxi s ist dieser Anspruch insbesondere bei 
nichterwerbstätigen Unionsbürgerinnen und -bürgern jedoch oft nur schwer durchsetzbar.  
Für Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft ohne Kranke nversicherungsschutz besteht 
Anspruch auf Notfallhilfe gemäß § 25 Sozial gesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) – 
Sozialhilfe. Zunächst gilt jedoch aufgrund der Versicherungspflicht in Deutschland, dass die 
zuletzt zuständige Krankenversicherung zuständig ist. Eine Kostenübernahme erfolgt jedoch 
nur, wenn die Krankenkassenbeiträge bezahlt wurden. 
2.1. Rechtsanspruch auf angemessene gesundheitliche Versorgung 
Eine angemessene Absicherung im Krankheitsfall gehört zu den elementaren 
Menschenrechten. Nach Artikel 1 des Grundgesetzes sind alle Menschen gleich und 
würdevoll zu behandeln. Darüber hinaus wird in Artikel 2 ausnahmslos allen Menschen „das 
Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“ zugesprochen. Somit steht grundsätzlich 
jedem Menschen, der in Deutschland lebt, unabhängig von seinem Aufenthaltsstatus, ein 
Recht auf medizinisc he Versorgung zu. Auch in Artikel 12 des UN -Sozialpakts, in der 
Europäischen Grundre chtscharta, der Europäischen So zialcharta des Europarats und der 
UN-Kinderrechtskonvention wird dieses Menschenrecht konkret formuliert.  
Im Leitbild Migration und Integrat ion Münster ist als Leitziel festgehalten, dass die Stadt 
Münster für alle Zugewanderten einen gleichwertigen Zugang zu Gesundheits - und 
Pflegeeinrichtungen erreichen und entsprechende Vorsorge -, Beratungs - und 
Betreuungsangebote im Gesundheitsbereich ermöglichen will.

6 
2.2. Gesundheitliche Versorgung von Flüchtlingen, Asylsuchenden  und Menschen 
ohne Krankenversicherungsschutz in Münster 
Flüchtlinge, Asylsuchende und Menschen ohne Krankenversicherungsschutz sind in Münster 
grundsätzlich nicht unversorgt. Mehrere Organisationen und Einrichtungen und auch die 
Stadt Münster engagieren sich, um für diese Menschen eine medizinische Notfallversorgung 
sicherzustellen und ihnen möglichst schnell den Zugang zur medizinischen Regelversorgung 
zu ermöglichen . Dennoch zeigen sich Versorgungsdefizite hinsichtlich der  genannten 
Personengruppen. 
2.2.1. Refugio Münster – Psychosoziale Flüchtlingshilfe 
Refugio Münster ist in Trägerschaft der G GUA und der Arbeiterwohlfahrt. Dort finden 
Betroffene über eine Anlauf -, Vermittlungs - und Koordinierungsstelle einen 
niedrigschwelligen Zugang zu einer Psychotherapie. Im Fokus der Arbeit stehen die 
Diagnostik und Behandlung von Traumafolgestörungen und ps ychischen Erkrankungen bei 
erwachsenen Flüchtlingen. Die Fallverantwortung für minderjährige Flüchtlinge wird in enger 
Abstimmung mit dem Gesundheitsamt übernommen. Darüber hinaus erfolgt die  Vernetzung 
mit anderen beteiligten Institutionen. 
2.2.2. Haus der Wohnungslosenhilfe (HdW) – Mobiler Dienst 
Das Angebot der Mobilen Dienste der Bischof -Herrmann-Stiftung Münster richtet sich an 
Menschen in der Versorgungsregion Münster, die behandlungsbedürftig und wohnungslos 
sind und nicht anderweitig medizinisch verso rgt werden. Die Leistungen des Mobilen 
Dienstes umfassen u. a. auch aufsuchende ärztliche und pflegerische Hilfen. Dienstags und 
donnerstags findet jeweils eine sechs stündige Sprechstunde mit einem Honorararzt statt. 
Darüber hinaus ist eine Pflegefachkraft  in Vollzeit tätig. Entwickelt hat  sich dieses Angebot 
aus einem Modellprojekt des Landes NRW. Die derzeitige Finanzierung erfolgt aus Mitteln 
des Landes, der Kassenärztlichen Vereinigung, der Krankenkassen und der Stadt Münster. 
Die Bischof -Hermann-Stiftung setzt darüber hinaus - gefördert dur ch den Europäischen 
Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen in Deutschland (EHAP) - das 
Modellprojekt EUROPA.BRÜCKE.MÜNSTER um. Hierbei werden den hilfesuchenden 
Menschen nachhaltig individuelle Wege aus prekären und krankmachenden Lebenslagen hin 
zu einem eigenständigen, selbstbestimmten Leben aufgezeigt und gemeinsam mit ihnen 
erarbeitet. Das Sicherstellen des Zugangs zu Gesundheitsdiensten ist ein zentrales Ziel.  
2.2.3. Malteserzentrum Münster – Malteser Migranten Medizin (MMM)  
Die MMM bietet jeden Dienstag von 10.00 bis 14.00 Uhr eine  ärztliche Sprechstunde für 
Menschen ohne Krankenversicherung und Menschen ohne gültigen Aufenthaltsstatus an. In 
dieser Beratungsstelle finden die genannten Zielgruppen einen Arzt oder eine Ärztin, der/ die 
die Erstun tersuchung und medizinische Basisversorgung bei plötzlicher Erkrankung, 
Verletzung oder einer Schwangerschaft übernimmt. Im Mittelpunkt der Malteser 
Sprechstunde stehen demzufolge die Untersuchung und Beratung i n medizinischen Fragen, 
die Notfallbehandlung bei Krankheit, die Vermittlung an andere Fachärztinnen und -ärzte bei 
Notwendigkeit, Hilfen bei Schwangerschaft und Geburt sowie die Vermittlung an Fach - und 
Beratungsstellen. Die Behandlung von Patientin nen un d Patienten in der Sprechstunde 
findet unter Wahrung der  Anonymität statt und ist grund sätzlich für die Patientinnen und 
Patienten kostenfrei.  
2.2.4. Allgemeine Beratungsangebote 
Institutionen wie der Caritasverband für die Stadt Münster e.V., die GGUA, die Diak onie 
(Jugendmigrationsdienst, Migrationsbera tung für erwachsene Zuwanderer), die 
Arbeiterwohlfahrt mit dem Sozialpädagogischen Zentrum und das Deutsche Rote Kreuz 
bieten umfassende Beratungen an. Hierbei ist das Ziel der Vermittlung ins 
Regelversorgungssystem elementarer Bestandteil.

7 
2.2.5. Gesundheitshilfen und Beratungsangebote des städtischen Gesundheitsamtes 
Das Amt für Gesundheit, Veterinär - und Lebensmittelangele genheiten hat einen 
Gesundheitswegweiser für Migrantinnen und Migranten erstellt ( http://www.stadt-
muenster.de/gesundheit/index/gesundheitswegweiser-fuer-migrantinnen-und-
migranten.html). Dieser enthält Basisinformationen über das d eutsche Ges undheitssystem 
und spezielle An sprechpartnerinnen und Ansprechpartner  in Münster. Die Druckexemplare 
sind zweisprachig, in Deutsch und zur Zeit jeweils einer von 4 weiteren Sprachen (Arabisch,  
Englisch, Kurdisch, Persisch). 
Das Amt für Gesundheit, Veterinär - und Lebensmittelangelegenheiten hat darüber hinaus 
einen ergänzenden Fragebogen mit gesundheitsbezogenen Fragen entwickelt ( s. Anlage 1), 
der in der kommunalen Erstaufnahmeeinrichtung in den Erstgesprächen des Sozialdienstes 
mit den Flüchtlingen unter Beteiligung eines vom Sozialamt f inanzierten 
Dolmetscherdienstes eingesetzt wird. Die gewonnenen Daten können anschließend den 
Hausärztinnen und -ärzten zur Verfügung gestellt werden, so dass erste Basisinformationen 
nicht neu erfragt werden müssen und mögliche Sprachbarrieren der Informationsgewinnung 
nicht im Weg stehen.  
In der kommunalen Erstaufnahmeeinrichtung unterstützen eine Hebamme, eine Kinder - und 
eine Erwachsenenkrankenpflegerin der Abteilung Kinder - und Jugendgesundhe it des 
Gesundheitsamtes bei der medizinischen Erstversorgung. Auch für den Bereich der 
Zahnmedizin steht Personal des Gesundheitsamtes zur Verfügung. Des Weiteren wird eine 
Impfsprechstunde angeboten.  Bei Familien, bei denen schwere Erkrankungen 
(Behinderungen, chronische Erkrankungen) bekannt sind , informiert der Sozialdienst die 
Abteilung Kinder - und Jugendgesundheit, die wiederum eine Kinderkrankenpflegerin oder 
andere entsprechend qualifizierte Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter zu der Familie schickt. 
Die Kinderkrankenpflegerin überprüft den Bedarf an Versorgung und macht im Sinne der 
Hinführung in das Regelsystem einen Termin bei einem niedergelassenen Arzt oder dem 
UKM. Zum Teil findet bei Bedarf eine längerfristige Betreuung der Familie durch die 
Kinderkrankenpflegerin statt. Diese  berät die Familien und bezieht bei Bedarf andere 
Fachgruppen wie die Jugendhilfe ein. Der Sozialdienst für Flüchtlinge informiert die Abteilung 
Kinder- und Jugendgesundheit darüber hinaus über Schwangerschaften, so dass über  
Hebammen und Familienhebammen eine qualifizierte Betreuung erfolgt.  Auch Kitas nehmen 
Kontakt zu der Beratungsstelle Frühe Hilfen auf, wenn bei einem Kind Auffälligkeiten in der 
Entwicklung zu beobachten sind. Durch die Beratungsstelle kann eine Diagnosti k und ggf. 
eine Frühförderung ermöglicht werden. Die Abteilung Kinder- und Jugendgesundheit arbeitet 
darüber hinaus eng mit der in der kommunalen Erstaufnahmeeinrichtung eingerichteten 
Aufnahme-, Beratungs - und Clearingstelle zur Orientierung in der Schull andschaft 
zusammen. Unverzüglich, also vor Schuleintritt, werden Kinder mit massiven 
gesundheitlichen Problemen (Behinderungen, chronische Erkrankungen) dem Kinder - und 
Jugendärztlichen Dienst gemeldet. Somit kann eine zeitnahe Betreuung, Behandlung und 
Förderung gewährleistet werden. Im Regelfall, also bei Kindern ohne massive 
gesundheitliche Probleme, melden die Schulen dem Kinder- und Jugendärztlichen Dienst die 
Seiteneinsteiger, so dass nach und nach alle Kinder untersucht werden. Die Untersuchung 
umfasst einen Sehtest, einen Hörtest, die Überprüfung des Impfausweises sowie eine erste 
Befragung zu gesundheitlichen Themen. Die Beratungsstelle Frühe Hilfen steht des 
Weiteren Refugio Münster  beratend zur Seite. Sofern Refugio Münster von 
Flüchtlingskindern im Vorschulalter aufgesucht wird, melden die Mitarbeiter innen und 
Mitarbeiter dies der Beratungsstelle Frühe Hilfen. Diese berät mit Blick auf die weitere 
Hilfeplanung und übernimmt ggf. die weitere Betreuung.  Der Kinder - und Jugendärztliche 
Dienst übernimmt darüber hinaus in Einzelfällen die Behandlung von EU -Bürgerinnen und 
Bürgern, insbesondere vom Landfahrerplatz. Meist handelt es sich um die Be treuung von 
Säuglingen und schwangeren bzw. frisch entbunden en Frauen. Ü ber den Kinder - und 
Jugendärztlichen Dienst ist eine Kooperation mit einer Hausarztpraxis ent standen, die die 
Impfungen der Kinder vom Landfahrerplatz durchführt. In Einzelfällen wird auch die 
zahnärztliche Basisversorgung bei Patientinnen und Patienten ohne

8 
Krankenversicherungsschutz im eigen en Behandlungsraum des Gesundheitsamtes 
gewährleistet.  
Der Sozialpsychiatrische Dienst und der Kinder - und Jugendp sychiatrische Dienst des 
Gesundheitsamtes sind zuständig für die Hilfeplanung und Hilfevermittlung nach dem Gesetz 
über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG). In Einzelfällen 
nehmen auch Flüchtlinge, Asylsuchende und Personen ohne Krankenversicherungsschutz 
die Beratungsan gebote der beiden Dienste in An spruch. Der Kinder - und 
Jugendpsychiatrische Dienst biet et zunächst für das Jahr 2016 einmal pro Monat eine 
zusätzliche Sprechstunde für minderjährige Flüchtlinge im Gesundheitsamt an. Bei Bedarf 
werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch aufsuchend tätig. Der Kinder - und 
Jugendpsychiatrische Dienst steht darüber hinaus dem Refugio Münster beratend zur Seite. 
Sofern Refugio Münster von Flüchtlingskindern im Schulalter aufgesucht wird, melden die 
Mitarbeiter dies dem Kinder - und Jugendpsychiatrischen Dienst. Dieser berät mit Blick auf 
die weitere Hilfeplanung und klärt ggf. die weitere Betreuung. 
Eine Ärztin der Abteilung Hygiene und Umweltmedizin bietet anonym und kostenlos den HIV-
Antikörpertest und Untersuchungen auf andere sexuell übertragbare Erkrankungen bei 
medizinischer Notwendigkeit an.  
Das Sozialamt bindet bei Anträgen auf medizinische Versorgung das Gesundheitsamt als 
Gutachter in den Genehmigungsprozess ein. Die Ärztinnen und Ärzte des Gesundheitsamtes 
nehmen dann Stellung zur medizinischen Notwendigkeit auf der Grundlage der 
entsprechenden geset zlichen Regelungen. Die  Zahl dieser ärztlichen Gutachten ist seit 
Einführung der eGK rückläufig, da seitdem der Medizinische Dienst der Krankenkassen zur 
sachverständigen Beratung einbezogen ist.  
2.2.6. Sozialamt 
Mit der Unterbringung in den verschiedenen Einric htungen unterstützen der Sozialdienst für 
Flüchtlinge des Sozialamtes bzw. die nichtstädtischen Betreib er die Flüchtlinge und 
Asylsuchenden dabei, niedergelassene Ärzte im Umfeld aufzusuchen und führen sie somit in 
das Regelversorgungssystem ein.  
Das Sozi alamt meldet die neu ankommenden  Flüchtlinge und Asylsuchenden  der TK, die 
dann die elektronische Gesundheitskarte ausstellt . D as Sozialamt erstattet der 
Krankenkasse die im Rahmen der medizinischen Versorgung entstehenden Kosten und 
bleibt damit letztlich der Kostenträger. 
Bei Menschen ohne Krankenversicherungsschutz prüft das Sozialamt  im Einzelfall die 
Kostenübernahme z.B. bei Meldungen von Krankenhäusern. Das Hauptziel ist immer die 
Vermittlung in eine Krankenversicherung und damit in das Regelversorgungssystem.  
2.2.7. Zahlen zur gesundheitlichen Versorgung 
 
2.2.7.1. Flüchtlinge und Asylsuchende 
Derzeit befinden sich in Münster 4.362 Flüchtlinge und Asylsuchende, die der Stadt Münster 
zugewiesen wurden (Stand: 11.05.2016) und im Leistungsbezug des Sozialamtes nach dem 
AsylbLG stehen . Ein Großteil dieser Personen bezieht dabei neben den Leistungen zum 
Lebensunterhalt auch Leistungen der medizinischen Versorgung zu Lasten der Stadt 
Münster. 
2.2.7.2. Menschen ohne Krankenversicherungsschutz 
Die folgende Tabelle soll einen Eindruck vermitteln, wie viel e Menschen ohne 
Krankenversicherung in Münster die oben genannten Angebote in Anspruch nehmen. Zu

9 
beachten ist, dass eine hohe Dunkelziffer hinzuzurechnen ist. Darüber hinaus geben die 
Patientinnen und Patienten bei der Datenerfassung über den Status „illegal“ nicht immer 
Auskunft. Wenn die Drittstaatsangehörigen ohne Krankenversicherungsschutz, die keine 
Angaben zum Status „legal“/ „illegal“ gemacht ha ben, als Illegale gewertet würden, wäre die 
Zahl der Illegalen vermutlich ca. dreimal so groß.  
2015 (1. – 4. Quartal) „Illegale“ EU-Bürger 
ohne KV1 
Deutsche 
ohne KV 
Haus der Wohnungslosenhilfe  10 300 1 
Malteser Migranten Medizin 15 71 38 
Caritasverband für die Stadt Münster e.V. k. A.2 95 0 
Gesundheitsamt (SPDi3, AIDS4/ STI-Beratung, 
Abt. Kinder- und Jugendgesundheit) 0 56 0 
 
25 522 39 
    
2016 (1. Quartal) „Illegale“ EU-Bürger 
ohne KV 
Deutsche 
ohne KV 
Haus der Wohnungslosenhilfe 7 120 1 
Malteser Migranten Medizin 4 26 11 
Caritasverband für die Stadt Münster e.V. 3 17 0 
Gesundheitsamt (SPDi, AIDS/ STI -Beratung, 
Abt. Kinder- und Jugendgesundheit) 0 21 1 
 
14 184 13 
Darüber hinaus leben in den Sommermonaten auf dem so gena nnten „Landfahrerplatz“ 
regelmäßig rund 70 Unionsbürgerinnen und -bürger in Zelten oder Wohnwagen. Die 
bisherige Erfahrung zeigt, dass davon fast niemand über einen geklärten 
Krankenversicherungsschutz verfügt. Bei Bedarf fragen diese im HdW und anderen der oben 
genannten Einrichtungen gezielt nach Hilfen. 
Wenn man von einer relativ konstanten Inanspruchnahme der Ange bote über ein Jahr 
verteilt ausgeht, wird deutlich, dass die Zahlen für das erste Quartal 2016 im Vergleich zu 
2015 deutlich an gestiegen sind. Darüber hinaus zeigen die Zahlen, dass es sich bei den 
meisten Menschen ohne Krankenversicherungsschutz um EU -Bürgerinnen und Bürger  
handelt. Deutlich wi rd auch, dass trotz der Kranken versicherungspflicht in Deutschland 
einige Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft über keinen K rankenversicherungsschutz 
verfügen. Insgesamt ist die Zahl der Deutschen ohne Krankenversicherungsschutz seit 
Einführung der Krankenversicherungspflicht 2009 jedoch rückläufig.  
  
                                                
 
1 ohne KV: ohne Krankenversicherungsschutz 
2 k. A.: keine Angaben 
3 SPDi: Sozialpsychiatrischer Dienst 
4 Die AIDS-Beratung und der Test sind anonym und kostenfrei bzw. über Landesmittel finanziert. Der Status wird 
erst erfragt, wenn eine Therapie erforderlich ist.

10 
3. Bedarfe und Handlungsempfehlungen 
 
3.1. Umgang mit Sprachbarrieren 
Zum Alltag vieler Berufsgruppen im Gesundheitswesen, wie zum Beispiel Ärzt innen und 
Ärzten, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten oder Apothekerinnen und Apothekern 
gehören Patient innen und Patient en mit Migrationsvorgeschichte.  Jede mangelhafte 
Verständigung bzw. missverständliche Kommunikation zwischen Patient in, Patient und den 
oben genannten Berufsgruppen erhöht das Risiko einer Fehl - bzw. Mehrfachbehandlung 
oder auch Unterversorgung, was wiederum schwerwiegende Folgen haben kann.  
Es gibt bereits zahlreiche Hilfs mittel wie mehrsprachige Broschüren, Wörterbücher mi t 
Zeichen/ Bildern , Smartphone -Apps oder Möglichkeiten des Videodolmetschens. Vielen 
kleineren/ grundlegenden Kommunikationsproblemen kann mit diesen Hilfsmitteln bereits 
begegnet werden. Allerdings sind diese Möglichkeiten den verschiedenen Akteuren oft nur 
teilweise bekannt oder sie sind nicht für jede Situation geeignet  
Für eine zielführende medizinische Versorgung und für die Sicherheit der Patient innen und 
Patienten sowie  auch der Fachkräfte sind darüber hinaus oftmals professionelle, speziell 
geschulte Dolmetscherinnen, Dolmetscher sowie Sprach- und Kulturmittlerinnen und -mittler 
erforderlich. Grundsätzlich reicht die reine Sprachkompetenz oftmals nicht aus, so ndern es 
bedarf fachspezifischen Wissens und eines Verständnisses für die jeweilige soziokulturelle 
Prägung. Derzeit ist hier ein akuter Bedarf erkennbar.  
Darüber hinaus zeigen sich Unsicherheiten über Zuständigkeiten hinsichtl ich der Anfrage für 
Dolmetscherdienste. Zunehmend mehr Ärzte fordern grundsätzlich für die Behandlung einer 
Patientin oder eines Patienten eine  Übersetzerin/ Dolmetscherin oder einen Übersetzer/ 
Dolmetscher, der die  Flüchtlinge und Asylsuchenden begleitet. Die Ärztinnen und Ärzte  
wenden sich mit dieser Forderung u.a. an das Sozialamt. Hier werden dann im Einzelfall die 
Verantwortlichkeiten und Finanzierungsmöglichkeiten geklärt. 
3.1.1. Handlungsempfehlung: Übersicht über Kommunikations- und Übersetzungshilfen 
Um das bereits bestehende Angebot an Hilfsmitteln in die Fläche zu tragen, sollte eine 
Übersicht hierzu erstellt werden, die den verschiedenen Akteuren zur Verfügung gestellt 
wird.  
An der Umsetzung Beteiligte: 
Amt für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten 
Hausärzteverbund Münster 
Praxisnetz der Kinder- und Jugendärzte Münster e.V. 
PsychotherapeutInnen-Netzwerk Münster und Münsterland e.V. 
Kliniken in Münster 
3.1.2. Handlungsempfehlung: Klärung der Anspruchsvoraussetzungen zur Finanzierung von 
Dolmetscherdiensten 
Es wird schriftlich dargelegt, welche Leistungsträger unter welchen Voraussetzungen 
Dolmetscherdienste finanzieren und wie das Verfahren ist. Die Ärztinnen und Ärzte sowie  
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten werden über die Ergebnisse informiert.  
Erste Gespräche hierzu wurden bereits unter Beteiligung des Sozialamtes, des Amtes für 
Gesundheit, Veterinär - und Lebensmittelangelegenheiten, der Ärztekammer Westfalen -
Lippe, der Zahnärztekammer Westfalen -Lippe und der Kassenärzt lichen Vereinigung 
Westfalen Lippe geführt. Als Ergebnis wurde aus dieser Runde ein Schreiben an die 
Ärztinnen und Ärzte verschickt, das den Unsicherheiten in der Leistungserbringung und          
-abrechnung begegnet (s. Anlage 2). U.a. werden hilfreiche H inweise zu den Themen

11 
„Kommunikation“ und „Einsatz von Dolmetscherinnen und Dolmetschern“ gegeben. Diese 
Handlungsempfehlung sollte weiterhin prioritär bearbeitet werden, da sie als 
Querschnittsthema viele Sektoren betrifft. 
An der Umsetzung Beteiligte: 
Sozialamt 
Jobcenter 
Krankenkassen 
Refugio 
Universitätsklinikum Münster - Internationales Patientenmanagement 
Ärztekammer Westfalen-Lippe 
Zahnärztekammer Westfalen-Lippe 
Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe 
Psychotherapeutenkammer NRW 
3.1.3. Handlungsempfehlung: Dolmetscherpool für gesundheitliche Fragestellungen 
Darüber hinaus ist es erforderlich, den Aufbau eines professionalisierten Systems (möglichst 
mit ehrenamtlicher Unterstützung) der gesundheitsbezogenen Sprachvermittlung zu fördern , 
über das eine Ko ntinuität und Qualität in der Begleitung der Patient innen und Patient en 
gewährleistet werden kann . Dies es System  umfasst den Aufbau mehrerer in einer 
Verbandsstruktur gut vernetzten Pools an Dolmetscherinnen und Dolmetschern, die speziell 
für den Gesundheitsbereich geschult werden. Eine besonders intensive Schulung ist für den 
Bereich der psychotherapeutischen Versorgung, insbesondere bei Kindern und 
Jugendlichen, erforderlich. Derartige Schulungsmaßnahmen sollten befristet finanziell 
gefördert werden, um den Anreiz für die Leistungsanbieter zu erhöhen. Diesbezüglich wird 
zunächst die Stiftungsverwaltung angefragt. Um bei der Umsetzung der 
Handlungsempfehlung den Aufbau von Parallelstrukturen zu vermeiden, sollten bereits 
bestehende Projekte berücks ichtigt werden. So sollte beispielsweise die Möglichkeit der 
Anbindung an den landesweiten Sprachmittlerpool in Nordrhein -Westfalen, betrieben durch 
die Internationale Gesellschaft für Bildung, Kultur und Partizipation (bikup), geprüft werden. 
Einzelne Akt eure wie das Universitätsklinikum Münster und Refugio haben bereits 
begonnen, Dolmetscherpools aufzubauen und spezielle Schulungen anzubieten oder planen 
dies. 
An der Umsetzung Beteiligte: 
Koordinierungsstelle für Migration und interkulturelle Angelegenheiten (V/MIA) 
Refugio 
Universitätsklinikum Münster - Internationales Patientenmanagement 
3.2. Klärung des Krankenversicherungsschutzes und Integration in das Regelsystem 
Bei der Beratung  von Flüchtlingen, Asylsuchenden und Menschen ohne 
Krankenversicherungsschutz zeigt sich, dass der Zugang zur Gesundheitsversorgung häufig 
ein großes Problem darstellt. Dies hat je nach Zielgruppe verschiedene Ursachen und bedarf 
unterschiedlicher Beratungs- und Handlungsansätze (Klärung des aufenthal tsrechtlichen 
Status bei Flüchtlingen und Menschen ohne definierten Aufenthaltsstatus, Sicherstellung der 
Behandlung im Rahmen der Europäischen Krankenversicherungskarte bei EU-Bürgerinnen 
und Bürgern etc.).  
3.2.1. Handlungsempfehlung: Errichten einer Clearingstelle 
Um eine umfassende Beratung anbieten und darüber möglichst viele Menschen in die 
medizinische Regelversorgung integrieren zu können, wird eine Clearingstelle eingerichtet.

12 
Die GGUA, der Caritasverband für die Stadt Münster e.V. und das Amt für Gesundh eit, 
Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten haben bereits einen Projektantrag beim 
Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes NRW eingereicht, 
der u.a. die Einrichtung einer solchen Clearingstelle vorsieht. In den bereits bes tehenden 
Beratungsstrukturen der GGUA und des Fachdienstes  Migration und Integration des 
Caritasverbandes sollen jeweils Beratungsbüros mit offenen Sprechstunden zur Klärung des 
krankenversicherungsrechtlichen Status eingerichtet werden. Im Haus der 
Wohnungslosenhilfe und der Malteser Migranten Medizin werden regelmäßig bzw. nach 
Bedarf Sprechstunden vor Ort durchgeführt, um eine effektive Klärung des 
Krankenversicherungsschutzes zu gewährleisten.  
An der Umsetzung Beteiligte: 
Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V.  
Caritasverband für die Stadt Münster e.V. 
Amt für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten 
3.3. Kosten bei der gesundheitlichen Versorgung von Menschen  ohne 
Krankenversicherungsschutz 
Organisationen wie die  Malteser Migranten Medizin oder der Mobile Dienst  der Bi schof-
Hermann-Stiftung übernehmen derzeit in Münster die medizinische Versorgung von 
Personen mit ungeklärtem bzw. ohne Krankenversicherungsschutz. Die Finanzierung wird 
über verschiedene Säulen getr agen, wie Mitteln des Landes, der Kassenärztlichen 
Vereinigung, der Krankenkassen und der Stadt Münster . Ein Teil der Kosten wird darüber 
hinaus über Spenden gedeckt. In der täglichen Arbeit der Organisationen zeigt sich, dass die 
zur Verfügung stehenden f inanziellen Mittel nicht ausreichen. Darüber hinaus bringt die 
Finanzierung über Spendengelder Unsicherheiten für die Planung mit sich. 
3.3.1. Handlungsempfehlung: Aufbau eines Notfallfonds 
Zunächst wird versucht, Gelder über die Weihnachtsspendenaktion der Westf älischen 
Nachrichten zu akquirieren. Parallel sollen die Einrichtung eines kommunalen Notfallfonds 
geprüft und ggf. alternative Finanzierungsmöglichkeiten aufgezeigt/ entwickelt werden. Der 
Notfallfonds ist dazu bestimmt, im Laufe des Jahres außergewöhnlic he Kosten anteilig zu 
übernehmen. Die Einrichtung eines Notfallfonds gespeist aus Mitteln der Krankenkassen, 
des Landes, des Bundes und der EU wird darüber hinaus in der Münsteraner Erklärung 
aufgegriffen (s. 3.10.1.). 
Da ein großer Bedarf deutlich wurde,  haben die GGUA , der Caritasverband  für die Stadt  
Münster e.V. und das Amt für Gesundheit, Veterinär - und Lebensmittelangelegenheiten 
bereits einen Projektantrag beim Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter 
des Landes NRW  eingereicht (s. 3.2.1.), der u.a. als Handlungsansatz die inhaltliche 
Unterstützung des  Aufbaus eines Notfallfonds für die Zielgruppe der Menschen ohne 
definierten Aufenthaltsstatus beinhaltet. 
An der Umsetzung Beteiligte: 
Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V.  
Caritasverband für die Stadt Münster e.V. 
Amt für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten 
Haus der Wohnungslosenhilfe 
3.4. Medizinische Versorgung von schwangeren Frauen ohne Krankenversicherungs-
schutz 
Bei der Versorgung von Schwangeren entstehen Kosten,  für die Bischof -Hermann-Stiftung 
für die Vor- und Nachsorge, für die Malteser Migranten Medizin darüber hinaus insbesondere

13 
durch die Geburten. Die bislang vorhandenen finanziellen Mittel der Malteser Migranten 
Medizin und der Bischof-Hermann-Stiftung reichen hierfür nicht aus. Die Kosten können nicht 
vollständig abgedeckt werden. 
3.4.1. Handlungsempfehlung: Aufbau eines Notfallfonds, Priorisierung 
Wie unter 3.3.1. beschrieben, ist der Aufbau eines Notfallfonds vorgesehen . Hinsichtlich der 
Verwendung der finanziellen Mittel des Notfallfonds sollte über die Priorisierung möglicher 
Empfängerinnen und Empfänger nach Bedürftigkeit nachgedacht werden, sofern die 
Deckung nicht ausreicht. 
An der Umsetzung Beteiligte:  
Malteser Migranten Medizin 
Bischof-Hermann-Stiftung 
An der Versorgung der Patientengruppe beteiligte Akteure des Regelversorgungssystems 
3.5. Angebot von Untersuchungs -, Behandlungs- und Impfprogrammen für Kinder 
aus EU-Mitgliedsstaaten  
Für die Versorgung der Kinder aus de n EU-Mitgliedsstaaten, die sich in den letzten Jahren 
auf dem Landfahrerplatz befanden, konnten Lösungen gefunden werden. So gelang über die 
Kooperation mit einer Praxis in Einzelfällen die Anbindung an das Regelsystem. In diesen 
Einzelfällen erfolgte die Finanzierung der Impfstoffe über das Sozialamt. Durch eine 
gesetzliche Regelung besteht inzwischen die Möglichkeit über § 20 i Absatz 3  SGB V die 
Kosten für Impfstoffe für die o.g. Personengruppe mit Krankenkassen abzurechnen. Nicht 
gesichert ist jedoch di e Versorgung von Kindern aus EU -Mitgliedsstaaten, die sich nicht auf 
dem Landfahrerplatz befinden und demnach nicht erreicht werden.  
3.5.1. Handlungsempfehlung: Aufbau eines Notfallfonds, Stärkung von Kooperationen 
Wie unter 3.3.1. beschrieben, ist der Aufbau eines Notfallfonds vorgesehen. Hierüber können 
Untersuchungs-, Behandlungs- und Impfprogramme finanziert werden. Darüber hinaus wird 
versucht weitere Kinderarztpraxen für Kooperationen zu finden. 
An der Umsetzung Beteiligte: 
Amt für Gesundheit, Veterinär - und Lebensmittelangelegenheiten in Kooperation mit dem 
Praxisnetz der Kinder- und Jugendärzte in Münster 
3.6. Psychotherapeutische Versorgung von Flüchtlingen und Asylsuchenden 
Flüchtlinge und Asylsuchende leiden häufig unter Entwurzelungsgefühlen und unter 
belastenden Erfahrungen, die sie vor, während oder nach der Flucht gemacht haben. Zentral 
ist die frühzeitige Überprüfung, ob ein  aktueller psychotherapeutischer Behandlungsbedarf 
vorliegt, wie er umgesetzt werden kann und  ob zunächst strukturelle Vorbedingungen 
geschaffen werden müssen. Darüber hinaus sollte stets der Symptomverlauf berücksichtigt 
werden, da die Erfahrung zeigt, dass Symptome oft erst nach einer ersten Stabilisierung 
auftreten. Hilfreich können hierbei Erheb ungsinstrumente wie das Cultural -Formulation-
Interview (CFI) sein, das für den  Einsatz beim Erstinterview des Patienten sowie zur 
Überprüfung des Behandlungsverlaufs entwickelt wurde. Flüchtlinge und Asylsuchende sind 
aus Sicht der Leistungsanbieter psychotherapeutisch unterversorgt wegen sprachlicher (s. 
3.1.) und struktureller Barrieren ( gesetzliche Vorgaben, Bewilligungspraxis der 
Leistungsträger, begrenzte Versorgungskapazität, eingeschränkte Erreichbarkeit von 
Behandlungsangeboten, Unklarheit hinsichtl ich möglicher Zugangswege zur 
psychotherapeutischen Vers orgung). Wichtig erscheint auch die nicht immer vorhandene 
Berücksichtigung soziokulturell  verschiedener Krankheitskonzepte und des damit 
verbundenen unterschiedlichen Hilfesuchverhaltens.

14 
Flüchtlinge und Asylsuchende sind schwer  zu vermitteln, weil Therapeutinnen und 
Therapeuten sich für zu wenig vorbereite t für diese A rbeit fühlen, Sprachbarrieren bestehen 
und die Finanzierung ungesichert ist. Eine besondere Herausforderung stellt die 
Psychotherapie mit Kindern und Jugendlichen dar, u.a. aufgrund der Notwendigkeit einer 
hohen Vernetzung mit anderen Einrichtungen und Institutionen sowie dem Einbezug der 
Bezugspersonen (Eltern etc.).  
Die Nachfrage hinsichtlich kurzfristiger diagnostischer Einschätzungen und Vermittlungen hat 
im Kinder - und Jugendpsychiatrischen Dienst der Stadt Münster seit Anfang des Jahres 
2016 deutlich zugenommen. Immer häufiger melden sich betroffene Einrichtungen,  die 
eingeschalteten Kinderärztinnen und -ärzte sowie das Jugendamt. Vor allem wird ein Bedarf 
bei der sozialpsychiatrischen Einschätzung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen 
deutlich. Das Gesundheitsamt pflegt hier eine enge Kooperation mit  Refugio Münster . 
Refugio verfügt über eine Teilzeitstelle für die Behandlung und Weitervermittlung von 
traumatisierten Minderjährigen. Aufgrund mangelnder Kapazitäten arbeiten 
Jugendeinrichtungen zum Teil jedoch bereits mit ehrenamtlich tätigen Psychologinnen und 
Psychologen zusammen. Das Psychotherapeu tInnen-Netzwerk bietet, ehrenamtlich 
organisiert, eine Therapieplatzvermittlung für ambulante Psychotherapie an. Die Klinik für 
Kinder- und Jugendpsychiatrie des UKM bietet eine Spezialambulanz für traumatisierte 
minderjährige Flüchtlinge in Münster an, die sie  orientiert am Vorbild des 
Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf aufbaut.  
3.6.1. Handlungsempfehlung: Sprechstunde für minderjährige Flüchtlinge im 
Gesundheitsamt 
Der Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienst  bietet zunächst für das  Jahr 2016 einmal pro 
Monat eine zusätzl iche Sprechstunde für minderjährige Flüchtlinge im Gesundheitsamt an. 
Bei Bedarf werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch aufsuchend tätig.  
Aufgrund der Dringlichkeit wurde diese Handlungsempfehlung bereits umgesetzt. 
An der Umsetzung Beteiligte: 
Amt für Gesundheit, Veterinär und Lebensmittelangelegenheiten (Kinder - und 
Jugendpsychiatrischer Dienst)  im Verbund mit dem Amt für Kinder -, Jugendliche und 
Familien 
3.6.2. Handlungsempfehlung: Fortbildungs- und Supervisionsangebote für Therapeutinnen 
und Therapeuten 
Da sich Therapeutinnen und Therapeuten für die Arbeit mit Flüchtlingen und Asylsuchenden 
zu wenig vorbereitet fühlen und es viele Herausforderungen im Zusammenhang mit der 
Therapie gibt, wird ein Konzept zu Fortbildungs - und Supervisionsangeboten entwickelt und 
umgesetzt. Verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten müssen hierbei geprüft w erden. 
Diesbezüglich wird zunächst die Stiftungsverwaltung angesprochen. 
An der Umsetzung Beteiligte: 
Refugio 
Universitätsklinikum Münster – Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, -psychosomatik und 
-psychotherapie 
3.7. Zahnmedizinische Versorgung  von Menschen ohne Krankenversicherungs -
schutz 
Lücken in dem Versorgungsangebot von Menschen ohne Krankenversicherungsschutz 
zeigen sich auch bei der zahnmedizinischen Versorgung. Den Organisationen wie der

15 
Malteser Migranten Medizin stehen nur wenige Zahnärzte zur Verfügung, die die Behandlung 
der genannten Personengruppe übernehmen.  
3.7.1. Handlungsempfehlung: Unterstützung durch den Zahnarzt des Gesundheitsamtes 
Bei Akutsituationen und / oder  einem personellen Notstand kann der Zahnarzt des 
Gesundheitsamtes kontaktiert werden. Dieser übernimmt die  zahnärztliche Behandlung, um 
die Basisversorgung bei Patient innen und Patient en ohne  geklärten 
Krankenversicherungsschutz zu gewährleisten  oder wirkt bei der Vermittlung an andere 
Ärztinnen und Ärzte mit. 
An der Umsetzung Beteiligte: 
Amt für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten 
3.8. Unfallvermeidung 
Verletzungen durch Fahrradunfälle stellen bei Flüchtlingen und Asylsuchenden eine häufige 
Ursache für das Aufsuchen von Arztpraxen dar. 
3.8.1. Handlungsempfehlung: Fahrradfahrkurse 
Es sollten mehr Fahrradfahrkurse für Flüchtlinge  und Asylsuchende in Münster angeboten 
werden. Hierbei sollte u.a. auc h auf die Wichtigkeit des Helmtragens  hingewiesen werden. 
Das Amt für Gesundheit, Veterinär - und Lebensmittelangelegenheiten trägt dieses Anliegen 
an die Ordnungspartnerschaft Verkehrsunfallprävention Münster heran. 
An der Umsetzung Beteiligte: 
Amt für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten 
Flüchtlingsinitiativen 
3.9. Dokumentation, Mitbringen von Unterlagen bei Arztbesuchen, Einhalten von 
Kontrollterminen 
Bei der Haus - und Kinderärztlichen Versorgung fehlen den Ärztinnen und Ärzten  häufig 
zentrale Informationen über die Identität und die Gesundheit der Flüchtlinge  und 
Asylsuchenden, da teilweise aus unterschiedlichen Gründen wichtige Dokumente nicht 
vorliegen. Das Amt für Gesundheit, Veterinär - und Lebensmittelangelegenheiten hat be reits 
einen Fragebogen entwickelt, der vom Sozialen Dienst im Erstgespräch unter Einbeziehung 
einer Dolmetscherin oder eines Dolmetschers zur Erfassung der gesundheitlichen Situation 
von Flüchtlingen und Asylsuchenden ausgefüllt wird. Dieser Bogen soll von den Flüchtlingen 
und Asylsuchenden zu den Arztterminen mitgebracht werden, damit der Arzt bereits 
grundlegende Informationen schnell erfassen kann. Dies erfolgt jedoch oftmals nicht. 
Demzufolge ist auch  eine lückenlose fortlaufende Dok umentation nicht imm er möglich.  
Darüber hinaus werden Kontrolltermine häufig nicht wahrgenommen.  
3.9.1. Handlungsempfehlung: Ergänzung des Gesundheitswegweisers für Menschen mit 
Migrationsvorgeschichte 
Der bestehende Gesundheitswegweiser der Stadt Münster, der allen Flüchtlingen  und 
Asylsuchenden in den Un terkünften ausgehändigt wird, wi rd um folgende Informationen 
ergänzt: 
 Zusatzinformation zum Impfen von Kindern - und Jugendlichen: „Um bestimmte 
Krankheiten zu vermeiden, werden die Kinder auch kostenlos geimpft. Die 
durchgeführten Impfungen werden in einem Impfausweis dokumentiert. Dieser 
muss zu jedem Arztbesuch mitgebracht werden.“

16 
 Zusatzinformation zum Besuch einer Arztpraxis: „Damit der Arzt Sie gut 
behandeln kann, braucht er Informationen über frühere Krankheiten, über Ihre 
Medikation, über aktuelle Beschwerden. Bitte bringen Sie zu jedem Arztbesuch 
neben der Gesundheitskarte die Dokumente mit, die Auskunft über Ihre 
Gesundheit geben (z.B. Impfausweis, Dokumentationsbogen ‚Erstgespräch zur 
Erfassung der gesundheitlichen Situatio n´ mit dem Sozialarbeiter aus der 
Flüchtlingsunterkunft, soweit vorhanden: medizinische Berichte).“ 
 Zusatzinformation zu Kontrollterminen: „Damit Sie wirklich wieder gesund werden, 
nutzen Sie bitte die Kontrolltermine, die Ihnen der Arzt oder die Ärztin anbietet“. 
Als Multiplikator informiert der Soziale Dienst  die Flüchtlinge und Asylsuchenden zusätzlich 
mündlich über die wichtigsten Informationen aus dem Gesundheitswegweiser. 
Aufgrund der Dringlichkeit wurde der Gesundheitswegweiser bereits um die oben 
angeführten Informationen ergänzt. 
An der Umsetzung Beteiligte: 
Amt für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten 
Sozialamt 
3.9.2. Handlungsempfehlung: Kommunikation zwischen Flüchtlingen , Asylsuchenden, dem 
Sozialen Dienst und der Ärzteschaft 
Die Fl üchtlinge und Asylsuchenden erhalten bei Einzug in eine Unterkunft vom Sozialen 
Dienst eine laminierte Karte  mit zentralen Informationen: Name des Flüchtlings/ 
Asylsuchenden (beginnend mit dem Nachnamen) , Anschrift der Unterkunft, Name und  
Telefonnummer der zuständigen Sozialarbeiterin oder des zuständigen Sozialarbeiters. Der 
Soziale Dienst übergibt die Karte mit dem Hinweis, dass die Flüchtlinge und Asylsuchenden 
diese immer bei sich tragen sollten. Da das Smartphone eine zentrale Bedeutung nicht nur 
für den Kontakt mit der Heimat hat und in der Regel immer verfügbar ist, bittet der Soziale 
Dienst die Flüchtlinge und Asylsuchenden, dass sie die Karte und weitere wichtige 
Dokumente wie Anamnesebögen oder Medikamente mit dem Smartphone abfotografieren. 
Über die abgespeicherten Fotos können die Ärztinnen und Ärzte zentrale Informationen 
unmittelbar erfassen. Die Ärztinnen und Ärzte händigen den Flüchtlingen und Asylsuchenden 
eine Karte mit dem Stempel der Praxis aus bzw. lassen den Patientinnen und Patienten 
diese sowie Rezepte etc. mit dem Smartphone abfotografieren. So kann auch der 
Informationsfluss in die Flüchtlingsunterkünfte gelingen. 
In dem an die Ärztinnen und Ärzte versandten Schreiben der Ärztekammer, 
Zahnärztekammer und Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe ist diese Empfehlung 
bereits aufgenommen (s. Anlage 2). 
An der Umsetzung Beteiligte: 
Sozialamt  
Hausärzteverbund Münster 
Praxisnetz der Kinder- und Jugendärzte Münster e.V. 
Kliniken in Münster 
3.10. Medizinische Versorgung von Menschen aus den europäischen Mitgliedsstaaten, 
die über keinen bzw. einen ungeklärten Krankenversicherungsschutz verfügen 
Insbesondere bei Unionsbürger innen und -bürgern, die  sich in prekären Lebenslagen  
befinden, fehlt es häufig an einem geklärten Krankenversicherungssch utz. Es ist dringend 
erforderlich, dass der Krankenversicherungsschutz  bzw. der Übergang geklärt ist und die 
Systeme der Länder verzahnt werden. Alle EU-Bürgerinnen und EU -Bürger in Deutschland

17 
müssen über einen funktionierenden Krankenversiche rungsschutz verfügen. Das oberste 
Ziel ist die Integration der Menschen in die medizinische Regelversorgung.  
3.10.1. Handlungsempfehlung: Münsteraner Erklärung 
Die Münsteraner Gesundheitskonferenz fordert  in einer  Erklärung zur medizinischen 
Versorgung von Menschen in prekären Lebenslagen aus den europäischen Mitgliedsstaaten 
(s. Anlage 3 ), dass für alle EU-Bürgerinnen und EU -Bürger in Deutschland ein 
funktionierender Krankenversicherungsschutz gewährleistet sein muss. Dieses Thema muss 
auch auf EU -Ebene auf gegriffen werden. Ziel muss es sein, dass der 
Krankenversicherungsschutz bzw. der Übergang geklärt ist und die Systeme der Länder 
verzahnt sind.  
Bis zur Realisierung eines funktionierenden Krankenversicherungsschutzes für EU -
Bürgerinnen und EU -Bürger fordert die Münsteraner Gesundhei tskonferenz konkret drei 
Dinge: 
 Die Einrichtung eines Kompetenzzentrums auf Bundesebene zur Klärung der 
krankenversicherungsrechtlichen Situation von EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern. 
 Die Sicherung einer medizinischen Basisversorgung aus Mitteln eines Notfallfonds 
zur Behandlung von nicht krankenversicherten Menschen. 
 Förderung von ehrenamtlichem Engagement. 
An der Umsetzung Beteiligte: 
Teilnehmer der Projektgruppe 
Kommunale Gesundheitskonferenz 
3.10.2. Handlungsempfehlung: lokale Übergangslösungen 
Von kommunaler Seite sollten die Ziele der Münsteraner Erklärung über die Verabschiedung 
der Erklärung hinaus unterstützt und bis zu deren Erreichung lokale Übergangslösungen 
gesucht werden (s. 3.2.1. und 3.3.1.). 
An der Umsetzung Beteiligte: 
Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V.  
Caritas Verband für die Stadt Münster e.V. 
Amt für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten 
Haus der Wohnungslosenhilfe  
3.11. Vernetzung 
In der Projektgruppe wurde deutlich wie wicht ig eine gute Vernetzung und der Austausch 
untereinander sind. So können Kooperationen  aufgebaut/ gestärkt werden und  
Synergieeffekte entstehen. 
3.11.1. Handlungsempfehlung: Fortführung der Projektgruppe 
Die G ruppe der Akteure zum Thema „Gesundheitliche Versorgung von Flüchtlingen, 
Asylsuchenden und Menschen ohne Krankenversicherungsschutz  in Münster“ trifft sich 
weiterhin mindestens einmal im Jahr und nach Bedarf. Im Blick steht u.a. die Umsetzung der 
Handlungsempfehlungen. Es erfolgt einmal jährlich eine Berichter stattung in der 
Kommunalen Gesundheitskonferenz.  
An der Umsetzung Beteiligte: 
Federführung: Amt für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten 
Teilnehmer der Projektgruppe

18 
Anlagen: 
Anlage 1:  Erstgespräch zur Erfassung der gesundheitlichen Situation von Flüchtlingen 
und Asylsuchenden 
Anlage 2: Informationsschreiben an die Ärzteschaft 
Anlage 3: Münsteraner Erklärung

Anlage 1 zu den Handlungsempfehlungen der Gesundheitskonferenz vom 06.07.2016 
Erstgespräch zur Erfassung der gesundheitlichen Situation 
von Asylbewerbern/ Flüchtlingen 
Alle Angaben beruhen auf den Aussagen der Klientin/ des Klienten bzw. einer Vertreterin/ eines 
Vertreters. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben kann keine Gewähr übernommen werden. 
Seite 1 von 2 
Datum Sprache:  
Klient/in Nachname: Vorname: Geb.: 
Sozialer Dienst Nachname: Vorname: 
Die Angaben erfolgen durch 
Klient/in  Elternteil andere Person 
Krankheiten 
1) Haben Sie/ Hat Ihr Kind zurzeit gesundheitliche Beschwerden (z.B. Schmerzen, akute Ängste)?
Ja   Nein   
Wenn ja, welche? 
2) Hatten Sie/ Hatte Ihr Kind in den letzten vier Wochen eine ansteckende Erkrankung?
Ja   Nein   
Wenn ja, welche? 
3) Leiden Sie/ Leidet Ihr Kind an einer chronischen Erkrankung?
Ja     Nein   
Wenn ja, an welcher? 
4) Ist bei Ihnen/ Ihrem Kind eine schwere Allergie bekannt?
Ja   Nein   
Wenn ja, welche? 
5) Leiden Sie / Leidet Ihr Kind seit vier Wochen oder länger unter Husten?
Ja   Nein   
6) Hatten Sie/ Hatte Ihr Kind schon mal eine (größere) Operation?
Ja     Nein   
Wenn ja, welche und wann?

Erstgespräch zur Erfassung der gesundheitlichen Situation  
von Asylbewerbern/ Flüchtlingen  
 
 
  
Alle Angaben beruhen auf den Aussagen der Klientin/ des Klienten bzw. einer Vertreterin/ eines 
Vertreters. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben kann keine Gewähr übernommen werden.          
   
 Seite 2 von 2 
Medikamente 
7) Nehmen Sie/ Nimmt Ihr Kind derzeit Medikamente ein?  
Ja     Nein     
Wenn ja, welche und über welchen Zeitraum? 
        
 
Impfungen 
8) Haben Sie/ Hat Ihr Kind einen Impfausweis dabei? 
Ja     Nein     
 
Diese Frage ist nur für Jugendliche und Erwachsene zu beantworten 
9) Trinken Sie regelmäßig Alkohol? 
Ja     Nein     
  
Diese Frage ist nur für Kinder unter 10 Jahre zu beantworten 
10) Hat sich Ihr Kind bisher verzögert entwickelt oder hat eine Behinderung/ ein Handicap? 
Ja     Nein     
Wenn ja, inwiefern bzw. welche/ welches? 
        
 
Diese Fragen sind nur für Frauen zu beantworten 
11) Sind Sie zurzeit schwanger? 
Ja     Nein     
Wenn ja, in welchem Monat? 
        
Wenn ja, gibt es Probleme? 
        
 
12) Stillen Sie derzeit? 
Ja     Nein    
 
 
__________________________________________ 
    Ort, Datum, Unterschrift des Sozialen Dienstes

Se
hr geehrte  Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege, 
heute wenden wir uns an Sie, da wir Ihnen zum einen danken wollen für die gute 
Zusammenarbeit in der Versorgung der Flüchtlinge, die unserer Stadt Münster zugeteilt sind 
und über die Regelversorgung von Ihnen medizinischer Hilfe erhalten. In über 90% klappt 
das sehr gut und das finden wir einen tollen Erfolg. 
Leider erreichen uns aber zum anderen auch Beschwerden über ärztliche Kolleginnen und 
Kollegen, die eine ambulante ärztliche Behandlung bei Flüchtlingen verweigern. Die Gründe 
hierfür sind vielfältig. Als Begründung werden Unsicherheit in der Leistungsabrechung 
(Berechtigungsschein, elektronische Gesundheitskarte), erhebliche Sprachprobleme (ohne 
Dolmetscher keine Termine und damit auch keine Behandlung) und komplette Ablehnung 
der Behandlung von Asylsuchenden genannt. 
Hierzu möchten wir als Ärzte- und Zahnärztekammer Westfalen-Lippe in Absprache mit den 
lokalen Gesundheitsbehörden und Sozialämtern folgendes festhalten: 
1) Die Verweigerung der ambulanten und stationären ärztlichen Behandlung bei
Asylsuchenden, die sich in der kommunalen Regelversorgung befinden ist laut
Berufsordnung und Berufsethos nicht tragbar.
2) Die Unsicherheit im Versorgungsauftrag kann leicht geklärt werden durch die
eindeutigen Stellungnahmen auf den Internetseiten der Ärztekammer, der KVWL
und der ZVWL (http://www.aekwl.de/index.php?id=5661
 oder
http://www.kvwl.de/arzt/kv_dienste/info/berichte/dok/ 2015_09_30_asyl.htm oder
https://www.zahnaerzte-wl.de/praxisteam/behandlung-vo n-fluechtlingen-und-
asylbewerbern.html ). Bei Fragen zu weiter bestehenden Unklarheiten kann auch die
Hotline bei der Ärztekammer Westfalen-Lippe 0251-929-2301 weiterhelfen.
3) Kommunikation: In der Praxis haben sich für die meisten ambulanten und
stationären Situationen Sprachmittler (Sprache Englisch oder Deutsch) durch
Angehörige oder Freunde (Asylsuchende sind sehr schnell gut vernetzt) bewährt.
Hierfür sind die Asylsuchenden in den Kommunen selbst verantwortlich.
4) Bei starker Inanspruchnahme einer Praxis durch Flüchtlinge kann über eine
Versorgungsinitiative (Ärzte mit gleicher Fachrichtung, z.B. Gynäkologie) eine
koordinierte Weitervermittlung) organisiert werden. Ähnliches gilt auch für die
zahnärztlichen Kolleginnen und Kollegen.
5) Für die Aufklärung vor Impfungen, operativen Eingriffen und Einleitung von
längerfristigen Therapiemaßnahmen muss nach wie vor eine qualifizierte
Übersetzung gewährleistet sein. Die Finanzierung kann in besonderen Fällen und
nach vorheriger Absprache vom zuständigen Sozialamt übernommen werden.  Die
Voraussetzungen für Videodolmetschen über externe Anbieter werden gerade von
der Kammer geprüft.
6) Sollte der Einsatz von vereidigten Dolmetschern nötig werden und der Einsatz ist
vom zuständigen Sozialamt bei kommunalen Flüchtlingen finanziert, möchten wir Sie
bitten, dass die Termine zu Beginn der Sprechstunde gelegt werden und keine lange
Wartezeiten des Patienten und des zu bezahlenden Dolmetschers entstehen.
7) Das Smartphone hat bei den Asylsuchenden eine zentrale Bedeutung und ist nicht
nur für den Kontakt mit der Heimat ein wichtiges Instrument. Anamnesebögen der
Erstaufnahmeeinrichtungen auf Deutsch, Arztbriefe, Medikamente (Packungsfotos)
Anlage 2 zu den Handlungsempfehlungen der Gesundheitskonferenz vom 06.07.2016

und Dokumente zur aktuellen Einrichtung mit Telefonnummern von Ansprechpartnern 
können darauf als Fotos gespeichert und dem behandelnden Arzt zur Verfügung 
gestellt werden. Die Mitarbeiter in den Erstaufnahmeeinrichtungen und in den 
kommunalen Einrichtungen weisen die Asylsuchenden darauf hin. 
 
Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen zu Verfügung. Für akute Fragen können Sie 
sich an die Ärztekammer , Zahnärztekammer und Ihre KVWL wenden. 
 
 
Herzlichen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit 
 
 
 
 
 
 
PD Dr. med. M. Böswald  Dr. med. dent. W. Beckmann  Dr. med. R. Nierhoff 
Vorsitzender    Mitglied des Vorstandes  Bezirksste llenleiter  
Verwaltungsbezirk Münster Zahnärztekammer    Münste r 1 
Ärztekammer   Westfalen-Lippe   Kassenärztliche  
Westfalen-Lippe        Vereinigung  
          Westfalen-Lippe

Münsteraner ERKLÄRUNG 
der Kommunalen Gesundheitskonferenz 
zur medizinischen Versorgung 
von Menschen in prekären Lebenslagen aus den Europäischen 
Mitgliedsstaaten 
07. 06. 2016 
Präambel 
Das Recht auf Gesundheit ist in Artikel 25 der Allgemeinen Erklärung der 
Menschenrechte für jeden Menschen garantiert. In der UN Kinderrechtskonvention 
wird in Artikel 24 das Recht des Kindes auf das Höchstmaß an Gesundheit 
gewährleistet. Im UN Sozialpakt erkennen die Vertragsstaaten das Recht eines jeden 
einzelnen auf das für ihn erreichbare Höchstmaß an körperlicher und geistiger 
Gesundheit an. 
Die Bundesrepublik Deutschland hat die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte 
und die UN Kinderrechtskonvention ratifiziert. Weiterhin ist sie dem UN Sozialpakt 
beigetreten. 
Auch in Münster befinden sich zurzeit Menschen aus den europäischen 
Mitgliedsstaaten, die 2004 und 2007 der EU beigetreten sind und auch Menschen 
aus den Staaten Griechenland, Italien, Spanien und Portugal, die in prekären 
Verhältnissen leben. Nach Einschätzungen des sozialen und medizinischen 
Hilfesystems verfügen etliche über keinen Krankenversicherungsschutz bzw. ist 
dieser unklar. Trotz anders lautender Stellungnahmen, wie z.B. im Zwischenbericht 
des Staatssekretärsausschusses zu „Rechtsfragen und Herausforderungen bei der 
Inanspruchnahme der sozialen Sicherungssysteme durch Angehörige der EU-
Mitgliedsstaaten“ besteht für  einen großen Anteil dieser EU-MigrantInnen keine 
Absicherung im Krankheitsfall, weshalb sie ihre eingeschränkten Rechte nicht oder 
nur sehr eingeschränkt wahrnehmen können. 
Garantierter Krankenversicherungsschutz 
Die Münsteraner Gesundheitskonferenz fordert, dass für alle EU-MigrantInnen in 
Deutschland ein funktionierender Krankenversicherungsschutz gewährleistet sein 
muss. Dieses Thema muss auch auf EU-Ebene aufgegriffen werden. Ziel muss es 
sein, dass der Krankenversicherungsschutz bzw. der Übergang geklärt ist und die 
Systeme der Länder verzahnt sind. Es muss gewährleistet sein, dass im 
Krankheitsfall, bei Schwangerschaften sowie bei Vorsorgeuntersuchungen eine 
Untersuchung, Behandlung und Versorgung im medizinischen Regelsystem 
durchgeführt und problemlos abgerechnet werden kann. 
Bis zur Realisierung eines funktionierenden Krankenversicherungsschutzes für EU-
BürgerInnen fordert die Münsteraner Gesundheitskonferenz konkret drei Dinge: 
1. Die Einrichtung eines Kompetenzzentrums auf Bundesebene zur Klärung der
krankenversicherungsrechtlichen Situation von EU-MigrantInnen.
2. Die Sicherung einer medizinischen Basisversorgung aus Mitteln eines
Notfallfonds zur Behandlung von nicht krankenversicherten Menschen.
3. Förderung von ehrenamtlichem Engagement.
Anlage 3 zu den Handlungsempfehlungen der Gesundheitskonferenz vom 06.07.2016

Zu 1. Kompetenzzentrum zur Klärung der krankenversicherun gsrechtlichen 
Situation von EU-MigrantInnen 
Der überwiegende Teil der EU -MigrantInnen, der in Münster wohnungslos ist oder in 
prekären Verhältnissen lebt,  verfügt über keinen Krankenversicherungsschutz oder 
dieser ist unklar. Zurzeit erfolgt die Klärung des krankenversicherungsrechtlichen 
Status in sehr aufwendigen und in den meisten Fällen ergebnislosen 
Einzelfallprüfungen. Insbesondere der Kontakt mit den staatlichen 
Krankenversicherungen in Bulgarien,  Rumänien, Polen und der Slowakei  gestaltet 
sich schwierig. Aufgrund dieser strukturellen Probleme entstehen den Münsteraner 
Krankenhäusern und den niedergelassenen Ärzten durch die medizinisch 
notwendige Behandlung von nicht krankenversicherten Menschen seit Jahren 
Außenstände. 
Ein sogenanntes Kompetenzzentrum auf Bundesebene, unter Federführung der 
Spitzenverbände der Krankenkassen, könnte Abhilfe schaffen. Durch geregelte 
Verfahrensabläufe und feste Ansprechpartner in den Heimatländern bei den 
staatlichen Krankenversicherungen könnten die unklaren Krankenversicherungsfälle 
durch Sozialversicherungsexperten geklärt werden. Für den Teil der Menschen, die 
nach einer Prüfung ihrer krankenversicherungsrechtlichen Situation keine 
medizinische Absicherung im Krankheitsfall hät ten, müsste ein Notfallfonds bei der 
medizinischen Versorgung einspringen. 
Zu 2. Notfallfonds zur Behandlung von nicht krankenversicherten Menschen 
Eckpfeiler eines Notfallfonds müssten sein: 
 Finanzierung: Der Notfallfonds könnte aus Mitteln der Krankenkas sen, des 
Landes, des Bundes und der EU gespeist werden.  Da sowohl die Malteser 
Migranten Medizin, als auch der Mobile Dienst der Bischof Hermann Stiftung 
durch Spendenaquise Notfallfonds vorhalten, sollten diese bereits 
bestehenden Notfallfonds durch Finanzmittel aufgestockt werden. 
 Leistungsumfang: Der Leistungskatalog muss klar definiert sein  und die 
Basisversorgung gewährleisten. 
 Unbürokratischer Zugriff: Die Bedürftigkeit wird anhand eines definierten 
Leistungskataloges geprüft und bei Bedarf unbürokratisch Hilfe gewährt. 
 Notfallfonds nur als Zwischenlösung: Der Notfallfonds darf nicht zum 
dauerhaften Ersatz für den Krankenversicherungsschutz werden.  Es sollten 
daher verstärkt Maßnahmen zur Integration in das Regelsystem ergriffen 
werden. 
Zu 3. Ehrenamtliches Engagement in Münster fördern 
Die Malteser Migranten Medizin (MMM) des Malteserzentrums und der Mobile Dienst 
des Hauses der Wohnungslosenhilfe leisten schon jetzt in Koopera tion mit 
niedergelassenen ÄrztInnen und Krankenhäusern sowie Ämtern der Stadtverwaltung 
eine wichtige Arbeit zur Beseitigung von individuellen gesundheitlichen Notlagen. 
Diese oft ehrenamtlich erbrachten Leistungen bedürfen einer konsequenten und 
verlässlichen Unterstützung, können aber nur eine Zwischenlösung auf dem Weg  zu 
einer gesicherten gesundheitlichen Basisversorgung für alle Bevölkerungsgruppen in 
Deutschland sein. 
Das oberste Ziel muss die Integration der Menschen in die medizinische 
Regelversorgung bleiben. Für alle Menschen in Deutschland muss ein 
funktionierender Krankenversicherungsschutz sichergestellt sein.

Berichtsvorlage

3743 Zeichen

V/0590/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Gesundheit, Veterinär- und 
Lebensmittelangelegenheiten 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Gesundheitliche Versorgung von Flüchtlingen, Asylsuchenden und Menschen ohne 
Krankenversicherungsschutz in Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
14.09.2016 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und 
Arbeitsförderung Bericht 
21.09.2016 Integrationsrat Bericht 
27.10.2016 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen Bericht 
 
 
Bericht: 
Der Rat der Stadt Münster hat am 10.12.2014 mehrere Beschlüsse mit dem Ziel der Verbesse-
rung der gesundheitlichen Versorgung von Flüchtlingen/ Asylbewerbern und Menschen ohne 
Papiere in Münster gefasst, u.a.: 
 
„[…] 3. Die Verwaltung wird darüber hinaus gebeten, gemeinsam mit den entsprechenden Akteu-
ren aus Gesundheitshilfe und Flüchtlingsarbeit die gesundheitliche Versorgung von Flüchtlingen, 
Asylsuchenden und Menschen ohne Papiere in Anlehnung an das ‚Bremer Modell´ für Münster 
weiterzuentwickeln und ein entsprechendes Gesundheitsprogramm zu erarbeiten.  
 
4. Die kommunale Gesundheitskonferenz wird gebeten, über die bislang vereinbarten Themen-
schwerpunkte hinaus das Thema gesundheitliche Versorgung von Flüchtlingen und Asylsuchen-
den in Münster mit zu bearbeiten und hierbei auch die hieran beteiligten Akteure aus dem Ge-
sundheitswesen und die örtlichen Flüchtlingsorganisationen mit einzubinden.“ 
 
Nach Bearbeitung des Themas im Rahmen eines Runden Tisches am 31.03.2015 wurde in der 
Sitzung der Kommunalen Gesundheitskonferenz am 13.05.2015 vereinbart, dass sich eine Pro-
jektgruppe mit dem Thema befassen, Handlungsempfehlungen entwickeln und an der Umset-
zung der Empfehlungen mitwirken soll. 
 
Die in der Projektgruppe aufbereitete Bestandsaufnahme, die daraus abgeleiteten Bedarfe sowie 
die in der Projektgruppe entwickelten Handlungsempfehlungen sind dem anliegenden Bericht 
„Gesundheitliche Versorgung von Flüchtlingen, Asylsuchenden und Menschen ohne Krankenver-
sicherungsschutz in Münster – Handlungsempfehlungen der kommunalen Gesundheitskonferenz 
Münster“ zu entnehmen. Der Bericht bezieht sich nicht nur auf Flüchtlinge, Asylsuchende und 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0590/2016 
Auskunft erteilt: 
Herr Dr. Schulze Kalthoff 
Frau Heitkötter 
Ruf: 
492-5300 
492-5388 
E-Mail: 
SchulzeKalthoff@stadt-muenster.de 
Heitkoetter@stadt-muenster.de  
Datum: 
08.08.2016 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0590/2016 
 
Menschen ohne Papiere, sondern auch auf weitere Personen ohne Krankenversicherungsschutz.  
 
Zur gesundheitlichen Versorgung von Menschen ohne Krankenversicherungsschutz in Münster 
hat die Verwaltung am 01.06.2016 im Integrationsrat und am 15.06.2016 im Ausschuss für Sozia-
les, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung (ASSGVAf) berichtet (Be-
richtsvorlage V/0361/2016). Dieser Bericht wurde nunmehr um Hinweise zur gesundheitlichen 
Versorgung von Flüchtlingen und Asylsuchenden sowie um die Handlungsempfehlungen aus der 
Projektgruppe ergänzt.  
Die Handlungsempfehlungen wurden in der Sitzung der Kommunalen Gesundheitskonferenz am 
06.07.2016 einvernehmlich verabschiedet. Die Projektgruppe wird sich zwecks Umsetzung der 
Handlungsempfehlungen weiterhin treffen und der Gesundheitskonferenz berichten.  
 
Die Verwaltung wird über die Empfehlungen und Beschlüsse der Gesundheitskonferenz berich-
ten und ggf. notwendige Entscheidungen der politischen Gremien einholen. 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin 
 
Anlagen: Gesundheitliche Versorgung von Flüchtlingen, Asylsuchenden und Menschen ohne 
Krankenversicherungsschutz in Münster –  
Handlungsempfehlungen der kommunalen Gesundheitskonferenz Münster vom 
06.07.2016

Beratungsverlauf (3)

14.09.2016 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 9 Bericht Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
21.09.2016 Integrationsrat
TOP 5.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
27.10.2016 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
TOP 5 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0590/2016
Typ
Vorlagen
Datum
13.07.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37