V/0590/2016
Gesundheitliche Versorgung von Flüchtlingen, Asylsuchenden und Menschen ohne Krankenversicherungsschutz in Münster
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0590-Anlage-HE_fluechtlinge-asylbewerber-menschen_ohne_kv
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Gesundheitliche Versorgung von
Flüchtlingen, Asylsuchenden und
Menschen ohne Krankenversicherungs -
schutz in Münster
Handlungsempfehlungen der kommunalen
Gesundheitskonferenz Münster
verabschiedet am 06.07.2016
Anlage zur Vorlage V/0590/2016
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Mitglieder der Projektgruppe
Bange, Sarah Caritasverband für die Stadt Münster e.V.
Beckmann, Steffi Haus der Wohnungslosenhilfe
Derendorf, Dr. Brigitte Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V.
Feldmann, Doris SPD
Freitag, Barbara Refugio Münster – Psychosoziale Flüchtlingshilfe
Kornblum, Tim SPD (Vertretung)
Kötter, Jens Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V.
Lembeck, Heinz Sozialamt
Marinos, Dr. Spyros Integrationsrat
Meißner, Dr. Tilo Refugio Münster – Psychosoziale Flüchtlingshilfe
Meza Correa-Flock, Ximena Dezernat für die Koordinierung von Migration und interkulturellen
Angelegenheiten (V/MIA)
Mülbrecht, Bernd Haus der Wohnungslosenhilfe
Ruppel, Marco Sozialamt
Schmitz, Marianne Arbeitskreis Gesundheitsbildung, Anna-Krückmann-Haus
Schwarte, Dr. Dagmar Amt für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten
Stühmer, Bianca Universitätsklinikum Münster – Internationales Patientenmanagement
von Schierstaedt, Dr. Gabrielle Malteserzentrum Münster – Malteser Migranten Medizin
Voigt, Claudius Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V.
Gäste
Gussone, Barbara PsychotherapeutInnen-Netzwerk Münster und Münsterland e.V.
Hochstein, Alexandra Engelapotheke Wolbeck
Kappel, Gerd Sozialamt
Möller, Dr. Birgit Universitätsklinikum Münster – Klinik für Kinder- und
Jugendpsychiatrie, -psychosomatik und -psychotherapie
Romer, Prof. Georg Universitätsklinikum Münster – Klinik für Kinder- und
Jugendpsychiatrie, -psychosomatik und -psychotherapie
Schild, Judith PsychotherapeutInnen-Netzwerk Münster und Münsterland e.V.
Schnabel, Dr. Martina Amt für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten
Siemer-Eikelmann, Dr. Annette Amt für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten
Tietjen, Dr. Ute Praxisnetz der Kinder- und Jugendärzte Münster e.V.
Wellmann, Uwe JiOBI-Inobhutnahme
Koordination und Redaktion
Heitkötter, Merle und
Schulze Kalthoff, Dr. Norbert
Amt für Gesundheit,
Veterinär- und
Lebensmittelangelegenheiten
Tel. 0251/ 492-5388; E-Mail: Heitkoetter@stadt-muenster.de
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Gesundheitliche Versorgung von Flüchtlingen, Asylsuchenden und
Menschen ohne Krankenversicherungsschutz in Münster
1. Einführung
In der 23. Landesgesundheitskonferenz NRW wurde das Thema "Gesundheitliche
Versorgung von Menschen in prekären Le benslagen verbessern“ behandelt. Hierbei wurde
u.a. deutlicher Handlungsbedarf bei der gesundheitlichen Versorgung von Menschen mit
Migrationsvorgeschichte ohne gesicherten oder geklärten Zugang zur Regelversorgung
erkennbar, woraufhin Handlungsempfehlungen erstellt wurden, die diesem Bericht zugrunde
liegen.
Der Rat der Stadt Münster hat am 10.12.2014 folgende Beschlüsse gefasst:
„1. Die Stadt Münster will die medizinische Regelversorgung für Flüchtlinge und
Asylbewerber*innen verbessern und deren Krankenbehandlung auf eine gesetzliche
Krankenversicherung in Anlehnung an das ‚Bremer Modell‘ übertragen. Hierbei erhalten
Leistungsberechtigte nach §§ 4 und 6 AsylbLG eine Krankenversicherten -Chipkarte der
gesetzlichen Krankenversicherung.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, Verhandlungen mit den gesetzlich en Krankenkassen
aufzunehmen um eine entsprechende Vereinbarung auf Grundlage des § 264 Absatz 1 SGB
V zu treffen.
3. Die Verwaltung wird darüber hinaus gebeten, gemeinsam mit den entsprechenden
Akteuren aus Gesundheitshilfe und Flüchtlingsarbeit die gesundheitliche Versorgung von
Flüchtlingen, Asylsuchenden und Menschen ohne Papiere in Anlehnung an das ‚Bremer
Modell´ für Münster weiterzuentwickeln und ein entsprechendes Gesundheitsprogramm
zu erarbeiten.
4. Die kommunale Gesundheitskonferenz wird gebete n, über die bislang vereinbarten
Themenschwerpunkte hinaus das Thema gesundheitliche Versorgung von Flüchtlingen
und Asylsuchenden in Münster mit zu bearbeiten und hierbei auch die hieran beteiligten
Akteure aus dem Gesundheitswesen und die örtlichen Flüch tlingsorganisationen mit
einzubinden.“
Die Ziffern 1. und 2. wu rden unter Federführung des Sozialamtes aufgegriffen. Die in den
Ziffern 3. und 4. formulierten Aufträge fallen in die Zuständigkeit des Amtes für Gesundheit,
Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten.
Zum inhaltlichen Auftakt hat das Amt für Gesundheit, Veterinär - und
Lebensmittelangelegenheiten zu einem Runden Tisch am 31. März 2015 eingeladen. Hieran
haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ge sundheits- und Sozialverwaltung, die
gesundheitspolitischen Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen, der Integrationsrat, die
Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender (GGUA), die Betreiber
örtlicher Flüchtlingsunterkünfte, d as Malteserzentrum Münster, Refugio Münster -
Psychosoziale Flüchtlingshilfe und das Haus der Wohnungslosenhilfe (HdW) teilgenommen.
Die genannten Akteure hatten Gelegenheit, die derzeitige gesundheitliche
Versorgungssituation für Flüchtlinge, Asyl suchende und Menschen ohne Papiere aus Ihrer
Sicht zu bew erten und Vorschläge zur Weiterentwicklung der gesundheitlichen Versorgung
einzubringen.
Am 13. Mai 2015 wurde in der Sitzung der Kommunalen Gesundheitskonferenz vereinbart,
dass sich eine Projektgruppe mit dem Thema „Gesundheitliche Versorgung von Flüchtlingen,
Asylsuchenden und Menschen ohne Papiere in Münster“ befassen wird. Die Gruppe soll e
Handlungsempfehlungen erarbeiten und an der Umsetzung dieser mitwirken.
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Der vorliegende Bericht umfasst auf Anregung der eingerichteten Projektgruppe nicht nur die
Personengruppen „Flüchtlinge, Asyl suchende und Menschen ohne Papiere“ , sondern
bezieht sich vielmehr auf die Personengruppe n „Flüchtlinge, Asylsuchende und Menschen
ohne Krankenversicherungsschutz“. Dazu gehören insbesondere
Flüchtlinge/ Asylsuchende (hier: nach dem AsylbLG leistungsberechtigte Personen ,
die der Stadt Münster zugewiesen wurden).
Drittstaatsangehörige, die keinen erforderlichen Aufenthaltst itel besitzen und deren
Abschiebung nicht ausgesetzt ist („Menschen ohne Papiere/ Illegale“).
Unionsbürgerinnen und -bürger, ihre freizügigkeitsberechtigten Familienangehörigen
sowie Personen, die als Drittstaatsangehörige aus einem anderen EU -Staat nach
Deutschland kommen und über keinen bzw. einen ungeklärten
Krankenversicherungsschutz verfügen.
Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft ohne Krankenversicherungsschutz.
Für alle genannten Personengruppen stellt sich der Zugang zur Gesundheitsversorgung als
ein großes Problem dar, das je nach Zielgruppe verschiedene Ursachen hat. Hierbei ist auch
zu beachten, dass es sich bei den genannten Personengruppen nicht um eine homogene
Gruppe handelt, sondern um Menschen, die je nach aktueller Lebenssituation, Geschlecht
oder Alter unterschiedliche Bedarfe haben . Diese Handlungsempfehlungen haben daher
nicht de n Anspruch, alle Aspekte aufzuzeigen, die zu einer Verbesserung der
gesundheitlichen Versorgung der genannten Personengruppen in Münster führen könnten.
2. Ausgangslage
Wie bereits erwähnt, stellt sich f ür alle genannten Personengruppen der Zugang zur
Gesundheitsversorgung als ein großes Problem dar, das je nach Zielgr uppe verschiedene
Ursachen hat.
Flüchtlinge haben Anspruch auf Basisversorgungen nach § 4 AsylbLG sowie sonstige
Leistungen nach § 6 AsylbLG. Die Kosten für Arztbesuche bei akut en Erkrankungen o der
Schmerzen wurden bislang bei Vorlage des vom Sozialamt ausgehändigten Krankenscheins
übernommen, andere Leistungen wie z.B. die Anschaffung von Hilfsmitteln oder geplante
Operationen mussten vorab vom Sozialamt genehmigt werden. Seit Anfang 2016 stellt das
Sozialamt das Verfahren der Krankenscheine um. Nachdem der Rat die Verwaltung am 16.
Dezember 2015 entsprechend beauftragt hat, wurde der Beitritt zur elektronischen
Gesundheitskarte (eGK) gegenüber dem Ministerium für Gesundheit, Emanzipa tion, Pflege
und Alter (MGEPA) erklärt. Grundlage ist die Rahmenvereinbarung zwischen dem Land
NRW vertreten durch das MGEPA und d en Krankenkassen . Alle nach dem AsylbLG
berechtigten Flüchtlinge, die nicht anderweitig versichert sind, erhalten in Münster die eGK
von der Techniker Krankenkasse (TK). Die NRW -Rahmenvereinbarung sieht vor, dass
Flüchtlinge grundsätzlich weiterhin nur den eingeschränkten Leistungsanspruch nach §§ 4
und 6 AsylbLG haben und damit einen geringeren Leistungsanspruch als GKV-Versicherte.
Lediglich das Merkmal der „Aufschiebbarkeit“ einer konkreten Maßnahme wird von der
Krankenkasse nicht geprüft. Von der Leistungserbringung durch die T K ausgenommen sind
die Leistungen der Fallgruppe C, wie z.B. künstl iche Befruchtung, Sterilisation od er
strukturierte Behandlungsprogramme bei chronischen Krankheiten (DMP-Programme), diese
sind im Einzelfall weiterhin beim Sozialamt zu beantragen.
Nach 15 Monaten Aufenthalt im Bundesgebiet gilt die analoge Anwendung des SGB XII und
damit auch der Vorschriften über die Hilfen zur Gesundheit (§ 2 Abs. 1 AsylbLG):
„Analogberechtigte“ erhalten Leistungen, die den Leistungen der gesetzlichen
Krankenversicherung entsprechen (§§ 48 S. 2 SGB XII, § 264 Abs. 1 SGB V), die Leistungen
werden durch eine von de n Flüchtlingen frei wählbare gesetzliche Krankenkasse zu Lasten
des Sozialamtes erbracht . Unbegleitete minderjährige Ausländer, die stationäre Leistungen
der Jugendhilfe beziehen, haben Anspruch auf Leistungen nach dem SGB VIII. Der Umfang
der Krankenhilfe entspricht dem der gesetzlichen Krankenversicherung. Unbegleitete
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minderjährige Ausländer, die in der Obhut von Verwandten/ Bekannten sind und Leistungen
nach dem AsylbLG erhalten, erhalten über das Sozialamt eine eGK . Auch wenn die
beschriebenen Leistung sansprüche bestehen , zeigen sich in der Praxis vielfältige
Hindernisse bei der Integration in das medizinische Regelversorgungssystem. Diese werden
in Kapitel 3 näher erläutert.
Für Menschen ohne definierten Aufenthaltsstatus ist es in de r Praxis sehr schw ierig,
Gesundheitsleistungen in Anspruch zu nehmen. Theoretisch besteht zwar ein Anspruch auf
(Notfall-) Versorgung sowie auf Kostenübernahme nach den §§ 4 und 6 AsylbLG. Nach § 87
Abs. 2 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern
im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG) unterliegen die Sozialämter allerdings der
behördlichen Übermittlungspflicht gegenüber der Ausländerbehörde, wodurch Menschen
ohne Papiere aus Angst vor Abschiebung von der Inanspruchnahme der
Gesundheitsleistungen abgehalten werden. Die Klarstellungen in der Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung zum Aufenthaltsgesetz vom 18. September 2009
zum „verlängerten Geheim nisschutz“ sollen jedoch die durchgängige Einhaltung der
ärztlichen Schweigepflicht bis in öffent liche Stellen hinein gewährleisten. Aus Sicht der
Bundesärztekammer ist allerdings nicht ab schließend geklärt, ob der in der allgemeinen
Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz aner kannte „verlängerte Geheimnisschutz“ im
Verhältnis zu dem in § 11 Abs. 3 Asy lbLG vorgesehenen Datenabgleich mit der
Ausländerbehörde vorrangig ist. Daher werden Krankenbehandlungen vermutlich oft nicht in
Anspruch genommen oder d urch Einrichtungen der solidari schen Gesundheitsversorgung
außerhalb des medizinischen Regelversorgungssystems durchgeführt.
Unionsbürgerinnen und -bürger, ihre freizügigkeitsberechtigte n Familienangehörigen sowie
Personen, die als Drittstaatsangehörige aus einem anderen EU -Staat nach Deutschland
kommen, haben zwa r meist einen theoretischen Anspruch auf Kost enübernahme im
Rahmen der „Sachleistungsaushilfe“ gem. der EU-Koordinierungsverordnung 883/2004 oder
über die dem Grunde nach bestehende Versicherungspflicht im deutschen
Krankenversicherungssystem. In der Praxi s ist dieser Anspruch insbesondere bei
nichterwerbstätigen Unionsbürgerinnen und -bürgern jedoch oft nur schwer durchsetzbar.
Für Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft ohne Kranke nversicherungsschutz besteht
Anspruch auf Notfallhilfe gemäß § 25 Sozial gesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) –
Sozialhilfe. Zunächst gilt jedoch aufgrund der Versicherungspflicht in Deutschland, dass die
zuletzt zuständige Krankenversicherung zuständig ist. Eine Kostenübernahme erfolgt jedoch
nur, wenn die Krankenkassenbeiträge bezahlt wurden.
2.1. Rechtsanspruch auf angemessene gesundheitliche Versorgung
Eine angemessene Absicherung im Krankheitsfall gehört zu den elementaren
Menschenrechten. Nach Artikel 1 des Grundgesetzes sind alle Menschen gleich und
würdevoll zu behandeln. Darüber hinaus wird in Artikel 2 ausnahmslos allen Menschen „das
Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“ zugesprochen. Somit steht grundsätzlich
jedem Menschen, der in Deutschland lebt, unabhängig von seinem Aufenthaltsstatus, ein
Recht auf medizinisc he Versorgung zu. Auch in Artikel 12 des UN -Sozialpakts, in der
Europäischen Grundre chtscharta, der Europäischen So zialcharta des Europarats und der
UN-Kinderrechtskonvention wird dieses Menschenrecht konkret formuliert.
Im Leitbild Migration und Integrat ion Münster ist als Leitziel festgehalten, dass die Stadt
Münster für alle Zugewanderten einen gleichwertigen Zugang zu Gesundheits - und
Pflegeeinrichtungen erreichen und entsprechende Vorsorge -, Beratungs - und
Betreuungsangebote im Gesundheitsbereich ermöglichen will.
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2.2. Gesundheitliche Versorgung von Flüchtlingen, Asylsuchenden und Menschen
ohne Krankenversicherungsschutz in Münster
Flüchtlinge, Asylsuchende und Menschen ohne Krankenversicherungsschutz sind in Münster
grundsätzlich nicht unversorgt. Mehrere Organisationen und Einrichtungen und auch die
Stadt Münster engagieren sich, um für diese Menschen eine medizinische Notfallversorgung
sicherzustellen und ihnen möglichst schnell den Zugang zur medizinischen Regelversorgung
zu ermöglichen . Dennoch zeigen sich Versorgungsdefizite hinsichtlich der genannten
Personengruppen.
2.2.1. Refugio Münster – Psychosoziale Flüchtlingshilfe
Refugio Münster ist in Trägerschaft der G GUA und der Arbeiterwohlfahrt. Dort finden
Betroffene über eine Anlauf -, Vermittlungs - und Koordinierungsstelle einen
niedrigschwelligen Zugang zu einer Psychotherapie. Im Fokus der Arbeit stehen die
Diagnostik und Behandlung von Traumafolgestörungen und ps ychischen Erkrankungen bei
erwachsenen Flüchtlingen. Die Fallverantwortung für minderjährige Flüchtlinge wird in enger
Abstimmung mit dem Gesundheitsamt übernommen. Darüber hinaus erfolgt die Vernetzung
mit anderen beteiligten Institutionen.
2.2.2. Haus der Wohnungslosenhilfe (HdW) – Mobiler Dienst
Das Angebot der Mobilen Dienste der Bischof -Herrmann-Stiftung Münster richtet sich an
Menschen in der Versorgungsregion Münster, die behandlungsbedürftig und wohnungslos
sind und nicht anderweitig medizinisch verso rgt werden. Die Leistungen des Mobilen
Dienstes umfassen u. a. auch aufsuchende ärztliche und pflegerische Hilfen. Dienstags und
donnerstags findet jeweils eine sechs stündige Sprechstunde mit einem Honorararzt statt.
Darüber hinaus ist eine Pflegefachkraft in Vollzeit tätig. Entwickelt hat sich dieses Angebot
aus einem Modellprojekt des Landes NRW. Die derzeitige Finanzierung erfolgt aus Mitteln
des Landes, der Kassenärztlichen Vereinigung, der Krankenkassen und der Stadt Münster.
Die Bischof -Hermann-Stiftung setzt darüber hinaus - gefördert dur ch den Europäischen
Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen in Deutschland (EHAP) - das
Modellprojekt EUROPA.BRÜCKE.MÜNSTER um. Hierbei werden den hilfesuchenden
Menschen nachhaltig individuelle Wege aus prekären und krankmachenden Lebenslagen hin
zu einem eigenständigen, selbstbestimmten Leben aufgezeigt und gemeinsam mit ihnen
erarbeitet. Das Sicherstellen des Zugangs zu Gesundheitsdiensten ist ein zentrales Ziel.
2.2.3. Malteserzentrum Münster – Malteser Migranten Medizin (MMM)
Die MMM bietet jeden Dienstag von 10.00 bis 14.00 Uhr eine ärztliche Sprechstunde für
Menschen ohne Krankenversicherung und Menschen ohne gültigen Aufenthaltsstatus an. In
dieser Beratungsstelle finden die genannten Zielgruppen einen Arzt oder eine Ärztin, der/ die
die Erstun tersuchung und medizinische Basisversorgung bei plötzlicher Erkrankung,
Verletzung oder einer Schwangerschaft übernimmt. Im Mittelpunkt der Malteser
Sprechstunde stehen demzufolge die Untersuchung und Beratung i n medizinischen Fragen,
die Notfallbehandlung bei Krankheit, die Vermittlung an andere Fachärztinnen und -ärzte bei
Notwendigkeit, Hilfen bei Schwangerschaft und Geburt sowie die Vermittlung an Fach - und
Beratungsstellen. Die Behandlung von Patientin nen un d Patienten in der Sprechstunde
findet unter Wahrung der Anonymität statt und ist grund sätzlich für die Patientinnen und
Patienten kostenfrei.
2.2.4. Allgemeine Beratungsangebote
Institutionen wie der Caritasverband für die Stadt Münster e.V., die GGUA, die Diak onie
(Jugendmigrationsdienst, Migrationsbera tung für erwachsene Zuwanderer), die
Arbeiterwohlfahrt mit dem Sozialpädagogischen Zentrum und das Deutsche Rote Kreuz
bieten umfassende Beratungen an. Hierbei ist das Ziel der Vermittlung ins
Regelversorgungssystem elementarer Bestandteil.
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2.2.5. Gesundheitshilfen und Beratungsangebote des städtischen Gesundheitsamtes
Das Amt für Gesundheit, Veterinär - und Lebensmittelangele genheiten hat einen
Gesundheitswegweiser für Migrantinnen und Migranten erstellt ( http://www.stadt-
muenster.de/gesundheit/index/gesundheitswegweiser-fuer-migrantinnen-und-
migranten.html). Dieser enthält Basisinformationen über das d eutsche Ges undheitssystem
und spezielle An sprechpartnerinnen und Ansprechpartner in Münster. Die Druckexemplare
sind zweisprachig, in Deutsch und zur Zeit jeweils einer von 4 weiteren Sprachen (Arabisch,
Englisch, Kurdisch, Persisch).
Das Amt für Gesundheit, Veterinär - und Lebensmittelangelegenheiten hat darüber hinaus
einen ergänzenden Fragebogen mit gesundheitsbezogenen Fragen entwickelt ( s. Anlage 1),
der in der kommunalen Erstaufnahmeeinrichtung in den Erstgesprächen des Sozialdienstes
mit den Flüchtlingen unter Beteiligung eines vom Sozialamt f inanzierten
Dolmetscherdienstes eingesetzt wird. Die gewonnenen Daten können anschließend den
Hausärztinnen und -ärzten zur Verfügung gestellt werden, so dass erste Basisinformationen
nicht neu erfragt werden müssen und mögliche Sprachbarrieren der Informationsgewinnung
nicht im Weg stehen.
In der kommunalen Erstaufnahmeeinrichtung unterstützen eine Hebamme, eine Kinder - und
eine Erwachsenenkrankenpflegerin der Abteilung Kinder - und Jugendgesundhe it des
Gesundheitsamtes bei der medizinischen Erstversorgung. Auch für den Bereich der
Zahnmedizin steht Personal des Gesundheitsamtes zur Verfügung. Des Weiteren wird eine
Impfsprechstunde angeboten. Bei Familien, bei denen schwere Erkrankungen
(Behinderungen, chronische Erkrankungen) bekannt sind , informiert der Sozialdienst die
Abteilung Kinder - und Jugendgesundheit, die wiederum eine Kinderkrankenpflegerin oder
andere entsprechend qualifizierte Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter zu der Familie schickt.
Die Kinderkrankenpflegerin überprüft den Bedarf an Versorgung und macht im Sinne der
Hinführung in das Regelsystem einen Termin bei einem niedergelassenen Arzt oder dem
UKM. Zum Teil findet bei Bedarf eine längerfristige Betreuung der Familie durch die
Kinderkrankenpflegerin statt. Diese berät die Familien und bezieht bei Bedarf andere
Fachgruppen wie die Jugendhilfe ein. Der Sozialdienst für Flüchtlinge informiert die Abteilung
Kinder- und Jugendgesundheit darüber hinaus über Schwangerschaften, so dass über
Hebammen und Familienhebammen eine qualifizierte Betreuung erfolgt. Auch Kitas nehmen
Kontakt zu der Beratungsstelle Frühe Hilfen auf, wenn bei einem Kind Auffälligkeiten in der
Entwicklung zu beobachten sind. Durch die Beratungsstelle kann eine Diagnosti k und ggf.
eine Frühförderung ermöglicht werden. Die Abteilung Kinder- und Jugendgesundheit arbeitet
darüber hinaus eng mit der in der kommunalen Erstaufnahmeeinrichtung eingerichteten
Aufnahme-, Beratungs - und Clearingstelle zur Orientierung in der Schull andschaft
zusammen. Unverzüglich, also vor Schuleintritt, werden Kinder mit massiven
gesundheitlichen Problemen (Behinderungen, chronische Erkrankungen) dem Kinder - und
Jugendärztlichen Dienst gemeldet. Somit kann eine zeitnahe Betreuung, Behandlung und
Förderung gewährleistet werden. Im Regelfall, also bei Kindern ohne massive
gesundheitliche Probleme, melden die Schulen dem Kinder- und Jugendärztlichen Dienst die
Seiteneinsteiger, so dass nach und nach alle Kinder untersucht werden. Die Untersuchung
umfasst einen Sehtest, einen Hörtest, die Überprüfung des Impfausweises sowie eine erste
Befragung zu gesundheitlichen Themen. Die Beratungsstelle Frühe Hilfen steht des
Weiteren Refugio Münster beratend zur Seite. Sofern Refugio Münster von
Flüchtlingskindern im Vorschulalter aufgesucht wird, melden die Mitarbeiter innen und
Mitarbeiter dies der Beratungsstelle Frühe Hilfen. Diese berät mit Blick auf die weitere
Hilfeplanung und übernimmt ggf. die weitere Betreuung. Der Kinder - und Jugendärztliche
Dienst übernimmt darüber hinaus in Einzelfällen die Behandlung von EU -Bürgerinnen und
Bürgern, insbesondere vom Landfahrerplatz. Meist handelt es sich um die Be treuung von
Säuglingen und schwangeren bzw. frisch entbunden en Frauen. Ü ber den Kinder - und
Jugendärztlichen Dienst ist eine Kooperation mit einer Hausarztpraxis ent standen, die die
Impfungen der Kinder vom Landfahrerplatz durchführt. In Einzelfällen wird auch die
zahnärztliche Basisversorgung bei Patientinnen und Patienten ohne
8
Krankenversicherungsschutz im eigen en Behandlungsraum des Gesundheitsamtes
gewährleistet.
Der Sozialpsychiatrische Dienst und der Kinder - und Jugendp sychiatrische Dienst des
Gesundheitsamtes sind zuständig für die Hilfeplanung und Hilfevermittlung nach dem Gesetz
über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG). In Einzelfällen
nehmen auch Flüchtlinge, Asylsuchende und Personen ohne Krankenversicherungsschutz
die Beratungsan gebote der beiden Dienste in An spruch. Der Kinder - und
Jugendpsychiatrische Dienst biet et zunächst für das Jahr 2016 einmal pro Monat eine
zusätzliche Sprechstunde für minderjährige Flüchtlinge im Gesundheitsamt an. Bei Bedarf
werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch aufsuchend tätig. Der Kinder - und
Jugendpsychiatrische Dienst steht darüber hinaus dem Refugio Münster beratend zur Seite.
Sofern Refugio Münster von Flüchtlingskindern im Schulalter aufgesucht wird, melden die
Mitarbeiter dies dem Kinder - und Jugendpsychiatrischen Dienst. Dieser berät mit Blick auf
die weitere Hilfeplanung und klärt ggf. die weitere Betreuung.
Eine Ärztin der Abteilung Hygiene und Umweltmedizin bietet anonym und kostenlos den HIV-
Antikörpertest und Untersuchungen auf andere sexuell übertragbare Erkrankungen bei
medizinischer Notwendigkeit an.
Das Sozialamt bindet bei Anträgen auf medizinische Versorgung das Gesundheitsamt als
Gutachter in den Genehmigungsprozess ein. Die Ärztinnen und Ärzte des Gesundheitsamtes
nehmen dann Stellung zur medizinischen Notwendigkeit auf der Grundlage der
entsprechenden geset zlichen Regelungen. Die Zahl dieser ärztlichen Gutachten ist seit
Einführung der eGK rückläufig, da seitdem der Medizinische Dienst der Krankenkassen zur
sachverständigen Beratung einbezogen ist.
2.2.6. Sozialamt
Mit der Unterbringung in den verschiedenen Einric htungen unterstützen der Sozialdienst für
Flüchtlinge des Sozialamtes bzw. die nichtstädtischen Betreib er die Flüchtlinge und
Asylsuchenden dabei, niedergelassene Ärzte im Umfeld aufzusuchen und führen sie somit in
das Regelversorgungssystem ein.
Das Sozi alamt meldet die neu ankommenden Flüchtlinge und Asylsuchenden der TK, die
dann die elektronische Gesundheitskarte ausstellt . D as Sozialamt erstattet der
Krankenkasse die im Rahmen der medizinischen Versorgung entstehenden Kosten und
bleibt damit letztlich der Kostenträger.
Bei Menschen ohne Krankenversicherungsschutz prüft das Sozialamt im Einzelfall die
Kostenübernahme z.B. bei Meldungen von Krankenhäusern. Das Hauptziel ist immer die
Vermittlung in eine Krankenversicherung und damit in das Regelversorgungssystem.
2.2.7. Zahlen zur gesundheitlichen Versorgung
2.2.7.1. Flüchtlinge und Asylsuchende
Derzeit befinden sich in Münster 4.362 Flüchtlinge und Asylsuchende, die der Stadt Münster
zugewiesen wurden (Stand: 11.05.2016) und im Leistungsbezug des Sozialamtes nach dem
AsylbLG stehen . Ein Großteil dieser Personen bezieht dabei neben den Leistungen zum
Lebensunterhalt auch Leistungen der medizinischen Versorgung zu Lasten der Stadt
Münster.
2.2.7.2. Menschen ohne Krankenversicherungsschutz
Die folgende Tabelle soll einen Eindruck vermitteln, wie viel e Menschen ohne
Krankenversicherung in Münster die oben genannten Angebote in Anspruch nehmen. Zu
9
beachten ist, dass eine hohe Dunkelziffer hinzuzurechnen ist. Darüber hinaus geben die
Patientinnen und Patienten bei der Datenerfassung über den Status „illegal“ nicht immer
Auskunft. Wenn die Drittstaatsangehörigen ohne Krankenversicherungsschutz, die keine
Angaben zum Status „legal“/ „illegal“ gemacht ha ben, als Illegale gewertet würden, wäre die
Zahl der Illegalen vermutlich ca. dreimal so groß.
2015 (1. – 4. Quartal) „Illegale“ EU-Bürger
ohne KV1
Deutsche
ohne KV
Haus der Wohnungslosenhilfe 10 300 1
Malteser Migranten Medizin 15 71 38
Caritasverband für die Stadt Münster e.V. k. A.2 95 0
Gesundheitsamt (SPDi3, AIDS4/ STI-Beratung,
Abt. Kinder- und Jugendgesundheit) 0 56 0
25 522 39
2016 (1. Quartal) „Illegale“ EU-Bürger
ohne KV
Deutsche
ohne KV
Haus der Wohnungslosenhilfe 7 120 1
Malteser Migranten Medizin 4 26 11
Caritasverband für die Stadt Münster e.V. 3 17 0
Gesundheitsamt (SPDi, AIDS/ STI -Beratung,
Abt. Kinder- und Jugendgesundheit) 0 21 1
14 184 13
Darüber hinaus leben in den Sommermonaten auf dem so gena nnten „Landfahrerplatz“
regelmäßig rund 70 Unionsbürgerinnen und -bürger in Zelten oder Wohnwagen. Die
bisherige Erfahrung zeigt, dass davon fast niemand über einen geklärten
Krankenversicherungsschutz verfügt. Bei Bedarf fragen diese im HdW und anderen der oben
genannten Einrichtungen gezielt nach Hilfen.
Wenn man von einer relativ konstanten Inanspruchnahme der Ange bote über ein Jahr
verteilt ausgeht, wird deutlich, dass die Zahlen für das erste Quartal 2016 im Vergleich zu
2015 deutlich an gestiegen sind. Darüber hinaus zeigen die Zahlen, dass es sich bei den
meisten Menschen ohne Krankenversicherungsschutz um EU -Bürgerinnen und Bürger
handelt. Deutlich wi rd auch, dass trotz der Kranken versicherungspflicht in Deutschland
einige Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft über keinen K rankenversicherungsschutz
verfügen. Insgesamt ist die Zahl der Deutschen ohne Krankenversicherungsschutz seit
Einführung der Krankenversicherungspflicht 2009 jedoch rückläufig.
1 ohne KV: ohne Krankenversicherungsschutz
2 k. A.: keine Angaben
3 SPDi: Sozialpsychiatrischer Dienst
4 Die AIDS-Beratung und der Test sind anonym und kostenfrei bzw. über Landesmittel finanziert. Der Status wird
erst erfragt, wenn eine Therapie erforderlich ist.
10
3. Bedarfe und Handlungsempfehlungen
3.1. Umgang mit Sprachbarrieren
Zum Alltag vieler Berufsgruppen im Gesundheitswesen, wie zum Beispiel Ärzt innen und
Ärzten, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten oder Apothekerinnen und Apothekern
gehören Patient innen und Patient en mit Migrationsvorgeschichte. Jede mangelhafte
Verständigung bzw. missverständliche Kommunikation zwischen Patient in, Patient und den
oben genannten Berufsgruppen erhöht das Risiko einer Fehl - bzw. Mehrfachbehandlung
oder auch Unterversorgung, was wiederum schwerwiegende Folgen haben kann.
Es gibt bereits zahlreiche Hilfs mittel wie mehrsprachige Broschüren, Wörterbücher mi t
Zeichen/ Bildern , Smartphone -Apps oder Möglichkeiten des Videodolmetschens. Vielen
kleineren/ grundlegenden Kommunikationsproblemen kann mit diesen Hilfsmitteln bereits
begegnet werden. Allerdings sind diese Möglichkeiten den verschiedenen Akteuren oft nur
teilweise bekannt oder sie sind nicht für jede Situation geeignet
Für eine zielführende medizinische Versorgung und für die Sicherheit der Patient innen und
Patienten sowie auch der Fachkräfte sind darüber hinaus oftmals professionelle, speziell
geschulte Dolmetscherinnen, Dolmetscher sowie Sprach- und Kulturmittlerinnen und -mittler
erforderlich. Grundsätzlich reicht die reine Sprachkompetenz oftmals nicht aus, so ndern es
bedarf fachspezifischen Wissens und eines Verständnisses für die jeweilige soziokulturelle
Prägung. Derzeit ist hier ein akuter Bedarf erkennbar.
Darüber hinaus zeigen sich Unsicherheiten über Zuständigkeiten hinsichtl ich der Anfrage für
Dolmetscherdienste. Zunehmend mehr Ärzte fordern grundsätzlich für die Behandlung einer
Patientin oder eines Patienten eine Übersetzerin/ Dolmetscherin oder einen Übersetzer/
Dolmetscher, der die Flüchtlinge und Asylsuchenden begleitet. Die Ärztinnen und Ärzte
wenden sich mit dieser Forderung u.a. an das Sozialamt. Hier werden dann im Einzelfall die
Verantwortlichkeiten und Finanzierungsmöglichkeiten geklärt.
3.1.1. Handlungsempfehlung: Übersicht über Kommunikations- und Übersetzungshilfen
Um das bereits bestehende Angebot an Hilfsmitteln in die Fläche zu tragen, sollte eine
Übersicht hierzu erstellt werden, die den verschiedenen Akteuren zur Verfügung gestellt
wird.
An der Umsetzung Beteiligte:
Amt für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten
Hausärzteverbund Münster
Praxisnetz der Kinder- und Jugendärzte Münster e.V.
PsychotherapeutInnen-Netzwerk Münster und Münsterland e.V.
Kliniken in Münster
3.1.2. Handlungsempfehlung: Klärung der Anspruchsvoraussetzungen zur Finanzierung von
Dolmetscherdiensten
Es wird schriftlich dargelegt, welche Leistungsträger unter welchen Voraussetzungen
Dolmetscherdienste finanzieren und wie das Verfahren ist. Die Ärztinnen und Ärzte sowie
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten werden über die Ergebnisse informiert.
Erste Gespräche hierzu wurden bereits unter Beteiligung des Sozialamtes, des Amtes für
Gesundheit, Veterinär - und Lebensmittelangelegenheiten, der Ärztekammer Westfalen -
Lippe, der Zahnärztekammer Westfalen -Lippe und der Kassenärzt lichen Vereinigung
Westfalen Lippe geführt. Als Ergebnis wurde aus dieser Runde ein Schreiben an die
Ärztinnen und Ärzte verschickt, das den Unsicherheiten in der Leistungserbringung und
-abrechnung begegnet (s. Anlage 2). U.a. werden hilfreiche H inweise zu den Themen
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„Kommunikation“ und „Einsatz von Dolmetscherinnen und Dolmetschern“ gegeben. Diese
Handlungsempfehlung sollte weiterhin prioritär bearbeitet werden, da sie als
Querschnittsthema viele Sektoren betrifft.
An der Umsetzung Beteiligte:
Sozialamt
Jobcenter
Krankenkassen
Refugio
Universitätsklinikum Münster - Internationales Patientenmanagement
Ärztekammer Westfalen-Lippe
Zahnärztekammer Westfalen-Lippe
Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe
Psychotherapeutenkammer NRW
3.1.3. Handlungsempfehlung: Dolmetscherpool für gesundheitliche Fragestellungen
Darüber hinaus ist es erforderlich, den Aufbau eines professionalisierten Systems (möglichst
mit ehrenamtlicher Unterstützung) der gesundheitsbezogenen Sprachvermittlung zu fördern ,
über das eine Ko ntinuität und Qualität in der Begleitung der Patient innen und Patient en
gewährleistet werden kann . Dies es System umfasst den Aufbau mehrerer in einer
Verbandsstruktur gut vernetzten Pools an Dolmetscherinnen und Dolmetschern, die speziell
für den Gesundheitsbereich geschult werden. Eine besonders intensive Schulung ist für den
Bereich der psychotherapeutischen Versorgung, insbesondere bei Kindern und
Jugendlichen, erforderlich. Derartige Schulungsmaßnahmen sollten befristet finanziell
gefördert werden, um den Anreiz für die Leistungsanbieter zu erhöhen. Diesbezüglich wird
zunächst die Stiftungsverwaltung angefragt. Um bei der Umsetzung der
Handlungsempfehlung den Aufbau von Parallelstrukturen zu vermeiden, sollten bereits
bestehende Projekte berücks ichtigt werden. So sollte beispielsweise die Möglichkeit der
Anbindung an den landesweiten Sprachmittlerpool in Nordrhein -Westfalen, betrieben durch
die Internationale Gesellschaft für Bildung, Kultur und Partizipation (bikup), geprüft werden.
Einzelne Akt eure wie das Universitätsklinikum Münster und Refugio haben bereits
begonnen, Dolmetscherpools aufzubauen und spezielle Schulungen anzubieten oder planen
dies.
An der Umsetzung Beteiligte:
Koordinierungsstelle für Migration und interkulturelle Angelegenheiten (V/MIA)
Refugio
Universitätsklinikum Münster - Internationales Patientenmanagement
3.2. Klärung des Krankenversicherungsschutzes und Integration in das Regelsystem
Bei der Beratung von Flüchtlingen, Asylsuchenden und Menschen ohne
Krankenversicherungsschutz zeigt sich, dass der Zugang zur Gesundheitsversorgung häufig
ein großes Problem darstellt. Dies hat je nach Zielgruppe verschiedene Ursachen und bedarf
unterschiedlicher Beratungs- und Handlungsansätze (Klärung des aufenthal tsrechtlichen
Status bei Flüchtlingen und Menschen ohne definierten Aufenthaltsstatus, Sicherstellung der
Behandlung im Rahmen der Europäischen Krankenversicherungskarte bei EU-Bürgerinnen
und Bürgern etc.).
3.2.1. Handlungsempfehlung: Errichten einer Clearingstelle
Um eine umfassende Beratung anbieten und darüber möglichst viele Menschen in die
medizinische Regelversorgung integrieren zu können, wird eine Clearingstelle eingerichtet.
12
Die GGUA, der Caritasverband für die Stadt Münster e.V. und das Amt für Gesundh eit,
Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten haben bereits einen Projektantrag beim
Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes NRW eingereicht,
der u.a. die Einrichtung einer solchen Clearingstelle vorsieht. In den bereits bes tehenden
Beratungsstrukturen der GGUA und des Fachdienstes Migration und Integration des
Caritasverbandes sollen jeweils Beratungsbüros mit offenen Sprechstunden zur Klärung des
krankenversicherungsrechtlichen Status eingerichtet werden. Im Haus der
Wohnungslosenhilfe und der Malteser Migranten Medizin werden regelmäßig bzw. nach
Bedarf Sprechstunden vor Ort durchgeführt, um eine effektive Klärung des
Krankenversicherungsschutzes zu gewährleisten.
An der Umsetzung Beteiligte:
Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V.
Caritasverband für die Stadt Münster e.V.
Amt für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten
3.3. Kosten bei der gesundheitlichen Versorgung von Menschen ohne
Krankenversicherungsschutz
Organisationen wie die Malteser Migranten Medizin oder der Mobile Dienst der Bi schof-
Hermann-Stiftung übernehmen derzeit in Münster die medizinische Versorgung von
Personen mit ungeklärtem bzw. ohne Krankenversicherungsschutz. Die Finanzierung wird
über verschiedene Säulen getr agen, wie Mitteln des Landes, der Kassenärztlichen
Vereinigung, der Krankenkassen und der Stadt Münster . Ein Teil der Kosten wird darüber
hinaus über Spenden gedeckt. In der täglichen Arbeit der Organisationen zeigt sich, dass die
zur Verfügung stehenden f inanziellen Mittel nicht ausreichen. Darüber hinaus bringt die
Finanzierung über Spendengelder Unsicherheiten für die Planung mit sich.
3.3.1. Handlungsempfehlung: Aufbau eines Notfallfonds
Zunächst wird versucht, Gelder über die Weihnachtsspendenaktion der Westf älischen
Nachrichten zu akquirieren. Parallel sollen die Einrichtung eines kommunalen Notfallfonds
geprüft und ggf. alternative Finanzierungsmöglichkeiten aufgezeigt/ entwickelt werden. Der
Notfallfonds ist dazu bestimmt, im Laufe des Jahres außergewöhnlic he Kosten anteilig zu
übernehmen. Die Einrichtung eines Notfallfonds gespeist aus Mitteln der Krankenkassen,
des Landes, des Bundes und der EU wird darüber hinaus in der Münsteraner Erklärung
aufgegriffen (s. 3.10.1.).
Da ein großer Bedarf deutlich wurde, haben die GGUA , der Caritasverband für die Stadt
Münster e.V. und das Amt für Gesundheit, Veterinär - und Lebensmittelangelegenheiten
bereits einen Projektantrag beim Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter
des Landes NRW eingereicht (s. 3.2.1.), der u.a. als Handlungsansatz die inhaltliche
Unterstützung des Aufbaus eines Notfallfonds für die Zielgruppe der Menschen ohne
definierten Aufenthaltsstatus beinhaltet.
An der Umsetzung Beteiligte:
Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V.
Caritasverband für die Stadt Münster e.V.
Amt für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten
Haus der Wohnungslosenhilfe
3.4. Medizinische Versorgung von schwangeren Frauen ohne Krankenversicherungs-
schutz
Bei der Versorgung von Schwangeren entstehen Kosten, für die Bischof -Hermann-Stiftung
für die Vor- und Nachsorge, für die Malteser Migranten Medizin darüber hinaus insbesondere
13
durch die Geburten. Die bislang vorhandenen finanziellen Mittel der Malteser Migranten
Medizin und der Bischof-Hermann-Stiftung reichen hierfür nicht aus. Die Kosten können nicht
vollständig abgedeckt werden.
3.4.1. Handlungsempfehlung: Aufbau eines Notfallfonds, Priorisierung
Wie unter 3.3.1. beschrieben, ist der Aufbau eines Notfallfonds vorgesehen . Hinsichtlich der
Verwendung der finanziellen Mittel des Notfallfonds sollte über die Priorisierung möglicher
Empfängerinnen und Empfänger nach Bedürftigkeit nachgedacht werden, sofern die
Deckung nicht ausreicht.
An der Umsetzung Beteiligte:
Malteser Migranten Medizin
Bischof-Hermann-Stiftung
An der Versorgung der Patientengruppe beteiligte Akteure des Regelversorgungssystems
3.5. Angebot von Untersuchungs -, Behandlungs- und Impfprogrammen für Kinder
aus EU-Mitgliedsstaaten
Für die Versorgung der Kinder aus de n EU-Mitgliedsstaaten, die sich in den letzten Jahren
auf dem Landfahrerplatz befanden, konnten Lösungen gefunden werden. So gelang über die
Kooperation mit einer Praxis in Einzelfällen die Anbindung an das Regelsystem. In diesen
Einzelfällen erfolgte die Finanzierung der Impfstoffe über das Sozialamt. Durch eine
gesetzliche Regelung besteht inzwischen die Möglichkeit über § 20 i Absatz 3 SGB V die
Kosten für Impfstoffe für die o.g. Personengruppe mit Krankenkassen abzurechnen. Nicht
gesichert ist jedoch di e Versorgung von Kindern aus EU -Mitgliedsstaaten, die sich nicht auf
dem Landfahrerplatz befinden und demnach nicht erreicht werden.
3.5.1. Handlungsempfehlung: Aufbau eines Notfallfonds, Stärkung von Kooperationen
Wie unter 3.3.1. beschrieben, ist der Aufbau eines Notfallfonds vorgesehen. Hierüber können
Untersuchungs-, Behandlungs- und Impfprogramme finanziert werden. Darüber hinaus wird
versucht weitere Kinderarztpraxen für Kooperationen zu finden.
An der Umsetzung Beteiligte:
Amt für Gesundheit, Veterinär - und Lebensmittelangelegenheiten in Kooperation mit dem
Praxisnetz der Kinder- und Jugendärzte in Münster
3.6. Psychotherapeutische Versorgung von Flüchtlingen und Asylsuchenden
Flüchtlinge und Asylsuchende leiden häufig unter Entwurzelungsgefühlen und unter
belastenden Erfahrungen, die sie vor, während oder nach der Flucht gemacht haben. Zentral
ist die frühzeitige Überprüfung, ob ein aktueller psychotherapeutischer Behandlungsbedarf
vorliegt, wie er umgesetzt werden kann und ob zunächst strukturelle Vorbedingungen
geschaffen werden müssen. Darüber hinaus sollte stets der Symptomverlauf berücksichtigt
werden, da die Erfahrung zeigt, dass Symptome oft erst nach einer ersten Stabilisierung
auftreten. Hilfreich können hierbei Erheb ungsinstrumente wie das Cultural -Formulation-
Interview (CFI) sein, das für den Einsatz beim Erstinterview des Patienten sowie zur
Überprüfung des Behandlungsverlaufs entwickelt wurde. Flüchtlinge und Asylsuchende sind
aus Sicht der Leistungsanbieter psychotherapeutisch unterversorgt wegen sprachlicher (s.
3.1.) und struktureller Barrieren ( gesetzliche Vorgaben, Bewilligungspraxis der
Leistungsträger, begrenzte Versorgungskapazität, eingeschränkte Erreichbarkeit von
Behandlungsangeboten, Unklarheit hinsichtl ich möglicher Zugangswege zur
psychotherapeutischen Vers orgung). Wichtig erscheint auch die nicht immer vorhandene
Berücksichtigung soziokulturell verschiedener Krankheitskonzepte und des damit
verbundenen unterschiedlichen Hilfesuchverhaltens.
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Flüchtlinge und Asylsuchende sind schwer zu vermitteln, weil Therapeutinnen und
Therapeuten sich für zu wenig vorbereite t für diese A rbeit fühlen, Sprachbarrieren bestehen
und die Finanzierung ungesichert ist. Eine besondere Herausforderung stellt die
Psychotherapie mit Kindern und Jugendlichen dar, u.a. aufgrund der Notwendigkeit einer
hohen Vernetzung mit anderen Einrichtungen und Institutionen sowie dem Einbezug der
Bezugspersonen (Eltern etc.).
Die Nachfrage hinsichtlich kurzfristiger diagnostischer Einschätzungen und Vermittlungen hat
im Kinder - und Jugendpsychiatrischen Dienst der Stadt Münster seit Anfang des Jahres
2016 deutlich zugenommen. Immer häufiger melden sich betroffene Einrichtungen, die
eingeschalteten Kinderärztinnen und -ärzte sowie das Jugendamt. Vor allem wird ein Bedarf
bei der sozialpsychiatrischen Einschätzung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen
deutlich. Das Gesundheitsamt pflegt hier eine enge Kooperation mit Refugio Münster .
Refugio verfügt über eine Teilzeitstelle für die Behandlung und Weitervermittlung von
traumatisierten Minderjährigen. Aufgrund mangelnder Kapazitäten arbeiten
Jugendeinrichtungen zum Teil jedoch bereits mit ehrenamtlich tätigen Psychologinnen und
Psychologen zusammen. Das Psychotherapeu tInnen-Netzwerk bietet, ehrenamtlich
organisiert, eine Therapieplatzvermittlung für ambulante Psychotherapie an. Die Klinik für
Kinder- und Jugendpsychiatrie des UKM bietet eine Spezialambulanz für traumatisierte
minderjährige Flüchtlinge in Münster an, die sie orientiert am Vorbild des
Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf aufbaut.
3.6.1. Handlungsempfehlung: Sprechstunde für minderjährige Flüchtlinge im
Gesundheitsamt
Der Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienst bietet zunächst für das Jahr 2016 einmal pro
Monat eine zusätzl iche Sprechstunde für minderjährige Flüchtlinge im Gesundheitsamt an.
Bei Bedarf werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch aufsuchend tätig.
Aufgrund der Dringlichkeit wurde diese Handlungsempfehlung bereits umgesetzt.
An der Umsetzung Beteiligte:
Amt für Gesundheit, Veterinär und Lebensmittelangelegenheiten (Kinder - und
Jugendpsychiatrischer Dienst) im Verbund mit dem Amt für Kinder -, Jugendliche und
Familien
3.6.2. Handlungsempfehlung: Fortbildungs- und Supervisionsangebote für Therapeutinnen
und Therapeuten
Da sich Therapeutinnen und Therapeuten für die Arbeit mit Flüchtlingen und Asylsuchenden
zu wenig vorbereitet fühlen und es viele Herausforderungen im Zusammenhang mit der
Therapie gibt, wird ein Konzept zu Fortbildungs - und Supervisionsangeboten entwickelt und
umgesetzt. Verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten müssen hierbei geprüft w erden.
Diesbezüglich wird zunächst die Stiftungsverwaltung angesprochen.
An der Umsetzung Beteiligte:
Refugio
Universitätsklinikum Münster – Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, -psychosomatik und
-psychotherapie
3.7. Zahnmedizinische Versorgung von Menschen ohne Krankenversicherungs -
schutz
Lücken in dem Versorgungsangebot von Menschen ohne Krankenversicherungsschutz
zeigen sich auch bei der zahnmedizinischen Versorgung. Den Organisationen wie der
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Malteser Migranten Medizin stehen nur wenige Zahnärzte zur Verfügung, die die Behandlung
der genannten Personengruppe übernehmen.
3.7.1. Handlungsempfehlung: Unterstützung durch den Zahnarzt des Gesundheitsamtes
Bei Akutsituationen und / oder einem personellen Notstand kann der Zahnarzt des
Gesundheitsamtes kontaktiert werden. Dieser übernimmt die zahnärztliche Behandlung, um
die Basisversorgung bei Patient innen und Patient en ohne geklärten
Krankenversicherungsschutz zu gewährleisten oder wirkt bei der Vermittlung an andere
Ärztinnen und Ärzte mit.
An der Umsetzung Beteiligte:
Amt für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten
3.8. Unfallvermeidung
Verletzungen durch Fahrradunfälle stellen bei Flüchtlingen und Asylsuchenden eine häufige
Ursache für das Aufsuchen von Arztpraxen dar.
3.8.1. Handlungsempfehlung: Fahrradfahrkurse
Es sollten mehr Fahrradfahrkurse für Flüchtlinge und Asylsuchende in Münster angeboten
werden. Hierbei sollte u.a. auc h auf die Wichtigkeit des Helmtragens hingewiesen werden.
Das Amt für Gesundheit, Veterinär - und Lebensmittelangelegenheiten trägt dieses Anliegen
an die Ordnungspartnerschaft Verkehrsunfallprävention Münster heran.
An der Umsetzung Beteiligte:
Amt für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten
Flüchtlingsinitiativen
3.9. Dokumentation, Mitbringen von Unterlagen bei Arztbesuchen, Einhalten von
Kontrollterminen
Bei der Haus - und Kinderärztlichen Versorgung fehlen den Ärztinnen und Ärzten häufig
zentrale Informationen über die Identität und die Gesundheit der Flüchtlinge und
Asylsuchenden, da teilweise aus unterschiedlichen Gründen wichtige Dokumente nicht
vorliegen. Das Amt für Gesundheit, Veterinär - und Lebensmittelangelegenheiten hat be reits
einen Fragebogen entwickelt, der vom Sozialen Dienst im Erstgespräch unter Einbeziehung
einer Dolmetscherin oder eines Dolmetschers zur Erfassung der gesundheitlichen Situation
von Flüchtlingen und Asylsuchenden ausgefüllt wird. Dieser Bogen soll von den Flüchtlingen
und Asylsuchenden zu den Arztterminen mitgebracht werden, damit der Arzt bereits
grundlegende Informationen schnell erfassen kann. Dies erfolgt jedoch oftmals nicht.
Demzufolge ist auch eine lückenlose fortlaufende Dok umentation nicht imm er möglich.
Darüber hinaus werden Kontrolltermine häufig nicht wahrgenommen.
3.9.1. Handlungsempfehlung: Ergänzung des Gesundheitswegweisers für Menschen mit
Migrationsvorgeschichte
Der bestehende Gesundheitswegweiser der Stadt Münster, der allen Flüchtlingen und
Asylsuchenden in den Un terkünften ausgehändigt wird, wi rd um folgende Informationen
ergänzt:
Zusatzinformation zum Impfen von Kindern - und Jugendlichen: „Um bestimmte
Krankheiten zu vermeiden, werden die Kinder auch kostenlos geimpft. Die
durchgeführten Impfungen werden in einem Impfausweis dokumentiert. Dieser
muss zu jedem Arztbesuch mitgebracht werden.“
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Zusatzinformation zum Besuch einer Arztpraxis: „Damit der Arzt Sie gut
behandeln kann, braucht er Informationen über frühere Krankheiten, über Ihre
Medikation, über aktuelle Beschwerden. Bitte bringen Sie zu jedem Arztbesuch
neben der Gesundheitskarte die Dokumente mit, die Auskunft über Ihre
Gesundheit geben (z.B. Impfausweis, Dokumentationsbogen ‚Erstgespräch zur
Erfassung der gesundheitlichen Situatio n´ mit dem Sozialarbeiter aus der
Flüchtlingsunterkunft, soweit vorhanden: medizinische Berichte).“
Zusatzinformation zu Kontrollterminen: „Damit Sie wirklich wieder gesund werden,
nutzen Sie bitte die Kontrolltermine, die Ihnen der Arzt oder die Ärztin anbietet“.
Als Multiplikator informiert der Soziale Dienst die Flüchtlinge und Asylsuchenden zusätzlich
mündlich über die wichtigsten Informationen aus dem Gesundheitswegweiser.
Aufgrund der Dringlichkeit wurde der Gesundheitswegweiser bereits um die oben
angeführten Informationen ergänzt.
An der Umsetzung Beteiligte:
Amt für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten
Sozialamt
3.9.2. Handlungsempfehlung: Kommunikation zwischen Flüchtlingen , Asylsuchenden, dem
Sozialen Dienst und der Ärzteschaft
Die Fl üchtlinge und Asylsuchenden erhalten bei Einzug in eine Unterkunft vom Sozialen
Dienst eine laminierte Karte mit zentralen Informationen: Name des Flüchtlings/
Asylsuchenden (beginnend mit dem Nachnamen) , Anschrift der Unterkunft, Name und
Telefonnummer der zuständigen Sozialarbeiterin oder des zuständigen Sozialarbeiters. Der
Soziale Dienst übergibt die Karte mit dem Hinweis, dass die Flüchtlinge und Asylsuchenden
diese immer bei sich tragen sollten. Da das Smartphone eine zentrale Bedeutung nicht nur
für den Kontakt mit der Heimat hat und in der Regel immer verfügbar ist, bittet der Soziale
Dienst die Flüchtlinge und Asylsuchenden, dass sie die Karte und weitere wichtige
Dokumente wie Anamnesebögen oder Medikamente mit dem Smartphone abfotografieren.
Über die abgespeicherten Fotos können die Ärztinnen und Ärzte zentrale Informationen
unmittelbar erfassen. Die Ärztinnen und Ärzte händigen den Flüchtlingen und Asylsuchenden
eine Karte mit dem Stempel der Praxis aus bzw. lassen den Patientinnen und Patienten
diese sowie Rezepte etc. mit dem Smartphone abfotografieren. So kann auch der
Informationsfluss in die Flüchtlingsunterkünfte gelingen.
In dem an die Ärztinnen und Ärzte versandten Schreiben der Ärztekammer,
Zahnärztekammer und Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe ist diese Empfehlung
bereits aufgenommen (s. Anlage 2).
An der Umsetzung Beteiligte:
Sozialamt
Hausärzteverbund Münster
Praxisnetz der Kinder- und Jugendärzte Münster e.V.
Kliniken in Münster
3.10. Medizinische Versorgung von Menschen aus den europäischen Mitgliedsstaaten,
die über keinen bzw. einen ungeklärten Krankenversicherungsschutz verfügen
Insbesondere bei Unionsbürger innen und -bürgern, die sich in prekären Lebenslagen
befinden, fehlt es häufig an einem geklärten Krankenversicherungssch utz. Es ist dringend
erforderlich, dass der Krankenversicherungsschutz bzw. der Übergang geklärt ist und die
Systeme der Länder verzahnt werden. Alle EU-Bürgerinnen und EU -Bürger in Deutschland
17
müssen über einen funktionierenden Krankenversiche rungsschutz verfügen. Das oberste
Ziel ist die Integration der Menschen in die medizinische Regelversorgung.
3.10.1. Handlungsempfehlung: Münsteraner Erklärung
Die Münsteraner Gesundheitskonferenz fordert in einer Erklärung zur medizinischen
Versorgung von Menschen in prekären Lebenslagen aus den europäischen Mitgliedsstaaten
(s. Anlage 3 ), dass für alle EU-Bürgerinnen und EU -Bürger in Deutschland ein
funktionierender Krankenversicherungsschutz gewährleistet sein muss. Dieses Thema muss
auch auf EU -Ebene auf gegriffen werden. Ziel muss es sein, dass der
Krankenversicherungsschutz bzw. der Übergang geklärt ist und die Systeme der Länder
verzahnt sind.
Bis zur Realisierung eines funktionierenden Krankenversicherungsschutzes für EU -
Bürgerinnen und EU -Bürger fordert die Münsteraner Gesundhei tskonferenz konkret drei
Dinge:
Die Einrichtung eines Kompetenzzentrums auf Bundesebene zur Klärung der
krankenversicherungsrechtlichen Situation von EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern.
Die Sicherung einer medizinischen Basisversorgung aus Mitteln eines Notfallfonds
zur Behandlung von nicht krankenversicherten Menschen.
Förderung von ehrenamtlichem Engagement.
An der Umsetzung Beteiligte:
Teilnehmer der Projektgruppe
Kommunale Gesundheitskonferenz
3.10.2. Handlungsempfehlung: lokale Übergangslösungen
Von kommunaler Seite sollten die Ziele der Münsteraner Erklärung über die Verabschiedung
der Erklärung hinaus unterstützt und bis zu deren Erreichung lokale Übergangslösungen
gesucht werden (s. 3.2.1. und 3.3.1.).
An der Umsetzung Beteiligte:
Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V.
Caritas Verband für die Stadt Münster e.V.
Amt für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten
Haus der Wohnungslosenhilfe
3.11. Vernetzung
In der Projektgruppe wurde deutlich wie wicht ig eine gute Vernetzung und der Austausch
untereinander sind. So können Kooperationen aufgebaut/ gestärkt werden und
Synergieeffekte entstehen.
3.11.1. Handlungsempfehlung: Fortführung der Projektgruppe
Die G ruppe der Akteure zum Thema „Gesundheitliche Versorgung von Flüchtlingen,
Asylsuchenden und Menschen ohne Krankenversicherungsschutz in Münster“ trifft sich
weiterhin mindestens einmal im Jahr und nach Bedarf. Im Blick steht u.a. die Umsetzung der
Handlungsempfehlungen. Es erfolgt einmal jährlich eine Berichter stattung in der
Kommunalen Gesundheitskonferenz.
An der Umsetzung Beteiligte:
Federführung: Amt für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten
Teilnehmer der Projektgruppe
18
Anlagen:
Anlage 1: Erstgespräch zur Erfassung der gesundheitlichen Situation von Flüchtlingen
und Asylsuchenden
Anlage 2: Informationsschreiben an die Ärzteschaft
Anlage 3: Münsteraner Erklärung
Anlage 1 zu den Handlungsempfehlungen der Gesundheitskonferenz vom 06.07.2016
Erstgespräch zur Erfassung der gesundheitlichen Situation
von Asylbewerbern/ Flüchtlingen
Alle Angaben beruhen auf den Aussagen der Klientin/ des Klienten bzw. einer Vertreterin/ eines
Vertreters. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben kann keine Gewähr übernommen werden.
Seite 1 von 2
Datum Sprache:
Klient/in Nachname: Vorname: Geb.:
Sozialer Dienst Nachname: Vorname:
Die Angaben erfolgen durch
Klient/in Elternteil andere Person
Krankheiten
1) Haben Sie/ Hat Ihr Kind zurzeit gesundheitliche Beschwerden (z.B. Schmerzen, akute Ängste)?
Ja Nein
Wenn ja, welche?
2) Hatten Sie/ Hatte Ihr Kind in den letzten vier Wochen eine ansteckende Erkrankung?
Ja Nein
Wenn ja, welche?
3) Leiden Sie/ Leidet Ihr Kind an einer chronischen Erkrankung?
Ja Nein
Wenn ja, an welcher?
4) Ist bei Ihnen/ Ihrem Kind eine schwere Allergie bekannt?
Ja Nein
Wenn ja, welche?
5) Leiden Sie / Leidet Ihr Kind seit vier Wochen oder länger unter Husten?
Ja Nein
6) Hatten Sie/ Hatte Ihr Kind schon mal eine (größere) Operation?
Ja Nein
Wenn ja, welche und wann?
Erstgespräch zur Erfassung der gesundheitlichen Situation
von Asylbewerbern/ Flüchtlingen
Alle Angaben beruhen auf den Aussagen der Klientin/ des Klienten bzw. einer Vertreterin/ eines
Vertreters. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben kann keine Gewähr übernommen werden.
Seite 2 von 2
Medikamente
7) Nehmen Sie/ Nimmt Ihr Kind derzeit Medikamente ein?
Ja Nein
Wenn ja, welche und über welchen Zeitraum?
Impfungen
8) Haben Sie/ Hat Ihr Kind einen Impfausweis dabei?
Ja Nein
Diese Frage ist nur für Jugendliche und Erwachsene zu beantworten
9) Trinken Sie regelmäßig Alkohol?
Ja Nein
Diese Frage ist nur für Kinder unter 10 Jahre zu beantworten
10) Hat sich Ihr Kind bisher verzögert entwickelt oder hat eine Behinderung/ ein Handicap?
Ja Nein
Wenn ja, inwiefern bzw. welche/ welches?
Diese Fragen sind nur für Frauen zu beantworten
11) Sind Sie zurzeit schwanger?
Ja Nein
Wenn ja, in welchem Monat?
Wenn ja, gibt es Probleme?
12) Stillen Sie derzeit?
Ja Nein
__________________________________________
Ort, Datum, Unterschrift des Sozialen Dienstes
Se
hr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege,
heute wenden wir uns an Sie, da wir Ihnen zum einen danken wollen für die gute
Zusammenarbeit in der Versorgung der Flüchtlinge, die unserer Stadt Münster zugeteilt sind
und über die Regelversorgung von Ihnen medizinischer Hilfe erhalten. In über 90% klappt
das sehr gut und das finden wir einen tollen Erfolg.
Leider erreichen uns aber zum anderen auch Beschwerden über ärztliche Kolleginnen und
Kollegen, die eine ambulante ärztliche Behandlung bei Flüchtlingen verweigern. Die Gründe
hierfür sind vielfältig. Als Begründung werden Unsicherheit in der Leistungsabrechung
(Berechtigungsschein, elektronische Gesundheitskarte), erhebliche Sprachprobleme (ohne
Dolmetscher keine Termine und damit auch keine Behandlung) und komplette Ablehnung
der Behandlung von Asylsuchenden genannt.
Hierzu möchten wir als Ärzte- und Zahnärztekammer Westfalen-Lippe in Absprache mit den
lokalen Gesundheitsbehörden und Sozialämtern folgendes festhalten:
1) Die Verweigerung der ambulanten und stationären ärztlichen Behandlung bei
Asylsuchenden, die sich in der kommunalen Regelversorgung befinden ist laut
Berufsordnung und Berufsethos nicht tragbar.
2) Die Unsicherheit im Versorgungsauftrag kann leicht geklärt werden durch die
eindeutigen Stellungnahmen auf den Internetseiten der Ärztekammer, der KVWL
und der ZVWL (http://www.aekwl.de/index.php?id=5661
oder
http://www.kvwl.de/arzt/kv_dienste/info/berichte/dok/ 2015_09_30_asyl.htm oder
https://www.zahnaerzte-wl.de/praxisteam/behandlung-vo n-fluechtlingen-und-
asylbewerbern.html ). Bei Fragen zu weiter bestehenden Unklarheiten kann auch die
Hotline bei der Ärztekammer Westfalen-Lippe 0251-929-2301 weiterhelfen.
3) Kommunikation: In der Praxis haben sich für die meisten ambulanten und
stationären Situationen Sprachmittler (Sprache Englisch oder Deutsch) durch
Angehörige oder Freunde (Asylsuchende sind sehr schnell gut vernetzt) bewährt.
Hierfür sind die Asylsuchenden in den Kommunen selbst verantwortlich.
4) Bei starker Inanspruchnahme einer Praxis durch Flüchtlinge kann über eine
Versorgungsinitiative (Ärzte mit gleicher Fachrichtung, z.B. Gynäkologie) eine
koordinierte Weitervermittlung) organisiert werden. Ähnliches gilt auch für die
zahnärztlichen Kolleginnen und Kollegen.
5) Für die Aufklärung vor Impfungen, operativen Eingriffen und Einleitung von
längerfristigen Therapiemaßnahmen muss nach wie vor eine qualifizierte
Übersetzung gewährleistet sein. Die Finanzierung kann in besonderen Fällen und
nach vorheriger Absprache vom zuständigen Sozialamt übernommen werden. Die
Voraussetzungen für Videodolmetschen über externe Anbieter werden gerade von
der Kammer geprüft.
6) Sollte der Einsatz von vereidigten Dolmetschern nötig werden und der Einsatz ist
vom zuständigen Sozialamt bei kommunalen Flüchtlingen finanziert, möchten wir Sie
bitten, dass die Termine zu Beginn der Sprechstunde gelegt werden und keine lange
Wartezeiten des Patienten und des zu bezahlenden Dolmetschers entstehen.
7) Das Smartphone hat bei den Asylsuchenden eine zentrale Bedeutung und ist nicht
nur für den Kontakt mit der Heimat ein wichtiges Instrument. Anamnesebögen der
Erstaufnahmeeinrichtungen auf Deutsch, Arztbriefe, Medikamente (Packungsfotos)
Anlage 2 zu den Handlungsempfehlungen der Gesundheitskonferenz vom 06.07.2016
und Dokumente zur aktuellen Einrichtung mit Telefonnummern von Ansprechpartnern
können darauf als Fotos gespeichert und dem behandelnden Arzt zur Verfügung
gestellt werden. Die Mitarbeiter in den Erstaufnahmeeinrichtungen und in den
kommunalen Einrichtungen weisen die Asylsuchenden darauf hin.
Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen zu Verfügung. Für akute Fragen können Sie
sich an die Ärztekammer , Zahnärztekammer und Ihre KVWL wenden.
Herzlichen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit
PD Dr. med. M. Böswald Dr. med. dent. W. Beckmann Dr. med. R. Nierhoff
Vorsitzender Mitglied des Vorstandes Bezirksste llenleiter
Verwaltungsbezirk Münster Zahnärztekammer Münste r 1
Ärztekammer Westfalen-Lippe Kassenärztliche
Westfalen-Lippe Vereinigung
Westfalen-Lippe
Münsteraner ERKLÄRUNG
der Kommunalen Gesundheitskonferenz
zur medizinischen Versorgung
von Menschen in prekären Lebenslagen aus den Europäischen
Mitgliedsstaaten
07. 06. 2016
Präambel
Das Recht auf Gesundheit ist in Artikel 25 der Allgemeinen Erklärung der
Menschenrechte für jeden Menschen garantiert. In der UN Kinderrechtskonvention
wird in Artikel 24 das Recht des Kindes auf das Höchstmaß an Gesundheit
gewährleistet. Im UN Sozialpakt erkennen die Vertragsstaaten das Recht eines jeden
einzelnen auf das für ihn erreichbare Höchstmaß an körperlicher und geistiger
Gesundheit an.
Die Bundesrepublik Deutschland hat die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
und die UN Kinderrechtskonvention ratifiziert. Weiterhin ist sie dem UN Sozialpakt
beigetreten.
Auch in Münster befinden sich zurzeit Menschen aus den europäischen
Mitgliedsstaaten, die 2004 und 2007 der EU beigetreten sind und auch Menschen
aus den Staaten Griechenland, Italien, Spanien und Portugal, die in prekären
Verhältnissen leben. Nach Einschätzungen des sozialen und medizinischen
Hilfesystems verfügen etliche über keinen Krankenversicherungsschutz bzw. ist
dieser unklar. Trotz anders lautender Stellungnahmen, wie z.B. im Zwischenbericht
des Staatssekretärsausschusses zu „Rechtsfragen und Herausforderungen bei der
Inanspruchnahme der sozialen Sicherungssysteme durch Angehörige der EU-
Mitgliedsstaaten“ besteht für einen großen Anteil dieser EU-MigrantInnen keine
Absicherung im Krankheitsfall, weshalb sie ihre eingeschränkten Rechte nicht oder
nur sehr eingeschränkt wahrnehmen können.
Garantierter Krankenversicherungsschutz
Die Münsteraner Gesundheitskonferenz fordert, dass für alle EU-MigrantInnen in
Deutschland ein funktionierender Krankenversicherungsschutz gewährleistet sein
muss. Dieses Thema muss auch auf EU-Ebene aufgegriffen werden. Ziel muss es
sein, dass der Krankenversicherungsschutz bzw. der Übergang geklärt ist und die
Systeme der Länder verzahnt sind. Es muss gewährleistet sein, dass im
Krankheitsfall, bei Schwangerschaften sowie bei Vorsorgeuntersuchungen eine
Untersuchung, Behandlung und Versorgung im medizinischen Regelsystem
durchgeführt und problemlos abgerechnet werden kann.
Bis zur Realisierung eines funktionierenden Krankenversicherungsschutzes für EU-
BürgerInnen fordert die Münsteraner Gesundheitskonferenz konkret drei Dinge:
1. Die Einrichtung eines Kompetenzzentrums auf Bundesebene zur Klärung der
krankenversicherungsrechtlichen Situation von EU-MigrantInnen.
2. Die Sicherung einer medizinischen Basisversorgung aus Mitteln eines
Notfallfonds zur Behandlung von nicht krankenversicherten Menschen.
3. Förderung von ehrenamtlichem Engagement.
Anlage 3 zu den Handlungsempfehlungen der Gesundheitskonferenz vom 06.07.2016
Zu 1. Kompetenzzentrum zur Klärung der krankenversicherun gsrechtlichen
Situation von EU-MigrantInnen
Der überwiegende Teil der EU -MigrantInnen, der in Münster wohnungslos ist oder in
prekären Verhältnissen lebt, verfügt über keinen Krankenversicherungsschutz oder
dieser ist unklar. Zurzeit erfolgt die Klärung des krankenversicherungsrechtlichen
Status in sehr aufwendigen und in den meisten Fällen ergebnislosen
Einzelfallprüfungen. Insbesondere der Kontakt mit den staatlichen
Krankenversicherungen in Bulgarien, Rumänien, Polen und der Slowakei gestaltet
sich schwierig. Aufgrund dieser strukturellen Probleme entstehen den Münsteraner
Krankenhäusern und den niedergelassenen Ärzten durch die medizinisch
notwendige Behandlung von nicht krankenversicherten Menschen seit Jahren
Außenstände.
Ein sogenanntes Kompetenzzentrum auf Bundesebene, unter Federführung der
Spitzenverbände der Krankenkassen, könnte Abhilfe schaffen. Durch geregelte
Verfahrensabläufe und feste Ansprechpartner in den Heimatländern bei den
staatlichen Krankenversicherungen könnten die unklaren Krankenversicherungsfälle
durch Sozialversicherungsexperten geklärt werden. Für den Teil der Menschen, die
nach einer Prüfung ihrer krankenversicherungsrechtlichen Situation keine
medizinische Absicherung im Krankheitsfall hät ten, müsste ein Notfallfonds bei der
medizinischen Versorgung einspringen.
Zu 2. Notfallfonds zur Behandlung von nicht krankenversicherten Menschen
Eckpfeiler eines Notfallfonds müssten sein:
Finanzierung: Der Notfallfonds könnte aus Mitteln der Krankenkas sen, des
Landes, des Bundes und der EU gespeist werden. Da sowohl die Malteser
Migranten Medizin, als auch der Mobile Dienst der Bischof Hermann Stiftung
durch Spendenaquise Notfallfonds vorhalten, sollten diese bereits
bestehenden Notfallfonds durch Finanzmittel aufgestockt werden.
Leistungsumfang: Der Leistungskatalog muss klar definiert sein und die
Basisversorgung gewährleisten.
Unbürokratischer Zugriff: Die Bedürftigkeit wird anhand eines definierten
Leistungskataloges geprüft und bei Bedarf unbürokratisch Hilfe gewährt.
Notfallfonds nur als Zwischenlösung: Der Notfallfonds darf nicht zum
dauerhaften Ersatz für den Krankenversicherungsschutz werden. Es sollten
daher verstärkt Maßnahmen zur Integration in das Regelsystem ergriffen
werden.
Zu 3. Ehrenamtliches Engagement in Münster fördern
Die Malteser Migranten Medizin (MMM) des Malteserzentrums und der Mobile Dienst
des Hauses der Wohnungslosenhilfe leisten schon jetzt in Koopera tion mit
niedergelassenen ÄrztInnen und Krankenhäusern sowie Ämtern der Stadtverwaltung
eine wichtige Arbeit zur Beseitigung von individuellen gesundheitlichen Notlagen.
Diese oft ehrenamtlich erbrachten Leistungen bedürfen einer konsequenten und
verlässlichen Unterstützung, können aber nur eine Zwischenlösung auf dem Weg zu
einer gesicherten gesundheitlichen Basisversorgung für alle Bevölkerungsgruppen in
Deutschland sein.
Das oberste Ziel muss die Integration der Menschen in die medizinische
Regelversorgung bleiben. Für alle Menschen in Deutschland muss ein
funktionierender Krankenversicherungsschutz sichergestellt sein.
Berichtsvorlage
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V/0590/2016 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten Betrifft Gesundheitliche Versorgung von Flüchtlingen, Asylsuchenden und Menschen ohne Krankenversicherungsschutz in Münster Beratungsfolge 14.09.2016 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Bericht 21.09.2016 Integrationsrat Bericht 27.10.2016 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen Bericht Bericht: Der Rat der Stadt Münster hat am 10.12.2014 mehrere Beschlüsse mit dem Ziel der Verbesse- rung der gesundheitlichen Versorgung von Flüchtlingen/ Asylbewerbern und Menschen ohne Papiere in Münster gefasst, u.a.: „[…] 3. Die Verwaltung wird darüber hinaus gebeten, gemeinsam mit den entsprechenden Akteu- ren aus Gesundheitshilfe und Flüchtlingsarbeit die gesundheitliche Versorgung von Flüchtlingen, Asylsuchenden und Menschen ohne Papiere in Anlehnung an das ‚Bremer Modell´ für Münster weiterzuentwickeln und ein entsprechendes Gesundheitsprogramm zu erarbeiten. 4. Die kommunale Gesundheitskonferenz wird gebeten, über die bislang vereinbarten Themen- schwerpunkte hinaus das Thema gesundheitliche Versorgung von Flüchtlingen und Asylsuchen- den in Münster mit zu bearbeiten und hierbei auch die hieran beteiligten Akteure aus dem Ge- sundheitswesen und die örtlichen Flüchtlingsorganisationen mit einzubinden.“ Nach Bearbeitung des Themas im Rahmen eines Runden Tisches am 31.03.2015 wurde in der Sitzung der Kommunalen Gesundheitskonferenz am 13.05.2015 vereinbart, dass sich eine Pro- jektgruppe mit dem Thema befassen, Handlungsempfehlungen entwickeln und an der Umset- zung der Empfehlungen mitwirken soll. Die in der Projektgruppe aufbereitete Bestandsaufnahme, die daraus abgeleiteten Bedarfe sowie die in der Projektgruppe entwickelten Handlungsempfehlungen sind dem anliegenden Bericht „Gesundheitliche Versorgung von Flüchtlingen, Asylsuchenden und Menschen ohne Krankenver- sicherungsschutz in Münster – Handlungsempfehlungen der kommunalen Gesundheitskonferenz Münster“ zu entnehmen. Der Bericht bezieht sich nicht nur auf Flüchtlinge, Asylsuchende und Vorlagen-Nr.: V/0590/2016 Auskunft erteilt: Herr Dr. Schulze Kalthoff Frau Heitkötter Ruf: 492-5300 492-5388 E-Mail: SchulzeKalthoff@stadt-muenster.de Heitkoetter@stadt-muenster.de Datum: 08.08.2016 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0590/2016 Menschen ohne Papiere, sondern auch auf weitere Personen ohne Krankenversicherungsschutz. Zur gesundheitlichen Versorgung von Menschen ohne Krankenversicherungsschutz in Münster hat die Verwaltung am 01.06.2016 im Integrationsrat und am 15.06.2016 im Ausschuss für Sozia- les, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung (ASSGVAf) berichtet (Be- richtsvorlage V/0361/2016). Dieser Bericht wurde nunmehr um Hinweise zur gesundheitlichen Versorgung von Flüchtlingen und Asylsuchenden sowie um die Handlungsempfehlungen aus der Projektgruppe ergänzt. Die Handlungsempfehlungen wurden in der Sitzung der Kommunalen Gesundheitskonferenz am 06.07.2016 einvernehmlich verabschiedet. Die Projektgruppe wird sich zwecks Umsetzung der Handlungsempfehlungen weiterhin treffen und der Gesundheitskonferenz berichten. Die Verwaltung wird über die Empfehlungen und Beschlüsse der Gesundheitskonferenz berich- ten und ggf. notwendige Entscheidungen der politischen Gremien einholen. In Vertretung gez. Cornelia Wilkens Stadträtin Anlagen: Gesundheitliche Versorgung von Flüchtlingen, Asylsuchenden und Menschen ohne Krankenversicherungsschutz in Münster – Handlungsempfehlungen der kommunalen Gesundheitskonferenz Münster vom 06.07.2016
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0590/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 13.07.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37