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1859/2024

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage von "Die Fraktion" vom 21.05.2024 (AN/0776/2024) betreffend Erweiterung Hohenzollernbrücke: Stadtweiterentwicklung versus Urheberrechte

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 18.06.2024

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 20.06.2024, TOP 2.3.1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

2609 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/69/691 
 
Vorlagen-Nummer 18.06.2024 
 1859/2024 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtentwicklungsausschuss 20.06.2024 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage von "Die Fraktion" vom 21.05.2024 
(AN/0776/2024) betreffend "Erweiterung Hohenzollernbrücke: Stadtweiterentwicklung:  
versus Urheberrechte" 
Mit dem im Betreff genannten Schreiben bittet Die Fraktion um die Beantwortung folgender 
Fragen: 
 
1. Wie bewertet die Verwaltung die Interessensabwägung zwischen den zu schützenden 
Interessen der Architekten einerseits und der Interessenslage der Öffentlichkeit hinsichtlich 
des Klimawandels andererseits? 
 
2. Ist die Errichtung der Fußgänger- und Fahrradbrücke geeignet, das Ensemble an der 
Philharmonie im Sinne von § 14 Urheberrechtsgesetz zu entstellen? 
 
3. Wie bewertet die Verwaltung die Option, den von den Interessen der Architekten ge-
schützten Bereich an der Philharmonie sorgsam abzubauen und an einer anderen Stelle im 
Stadtgebiet wiederaufzubauen, um die Möglichkeit für eine zeitgemäße und verkehrssichere 
Wegeführung zu eröffnen?  
 
Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt: 
 
Zu 1.: Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 21.3.2024 den erweiterten Planungsbe-
schluss für die südliche Erweiterung der Hohenzollernbrücke zurückgestellt (Vorlagen Nr. 
0200/2023) und die Verwaltung mit der Erstellung eines Verkehrsgutachtens beauftragt. Das 
Gutachten soll explizit Lösungen für die Weiterführung und Anbindung des Radverkehrs von 
der Hohenzollernbrücke an die vorhandenen bzw. konzeptionell geplanten Radverkehrsnetze 
aufzeigen. Die Klimaschutzziele, insbesondere das Ziel der Klimaneutralität der Stadt Köln, 
bedingen einen umfassenden Ausbau der Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur, sodass sich ein 
erhebliches öffentliches Interesse ableiten lässt. Ob und in welchem Maß die urheberrechtlich 
geschützten Anlagen und Kunstwerke für ein verkehrliches Erfordernis umgebaut werden 
müssen und der Umfang der ggf. damit einhergehenden Abwägung, ist aufgrund der anste-
henden Untersuchungen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar. 
 
Zu 2.: Die südliche Brückenerweiterung wird auf bestehenden Gründungen der im 2. Weltkrieg 
zerstörten Straßen- und Stadtbahnbrücke errichtet und tangiert als Bauwerk die urheberrecht-
lich geschützten Anlagen nicht. 
 
Zu 3.: Ein Versetzen des Kunstwerks Ma’alot von Dani Karavan ist im Zuge der Brückenpla-
nung und der Anbindung der Verkehrswege bisher nicht vorgesehen und kann daher bisher 
nicht bewertet werden. 
 
Gez. Egerer

Beratungsverlauf (1)

20.06.2024 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 2.3.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Hohenzollernbrücke

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Details

Aktenzeichen
1859/2024
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
18.06.2024
Erstellt
07.06.2024 09:11