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Beantwortung einer schriftlichen Anfrage von "Die Fraktion" vom 21.05.2024 (AN/0776/2024) betreffend Erweiterung Hohenzollernbrücke: Stadtweiterentwicklung versus Urheberrechte

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 1859/2024 vom 18.06.2024

Stand: Am 20.06.2024 im Stadtentwicklungsausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Dezernat, Dienststelle III/69/691 Vorlagen-Nummer 18.06.2024 1859/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtentwicklungsausschuss 20.06.2024 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage von "Die Fraktion" vom 21.05.2024 (AN/0776/2024) betreffend "Erweiterung Hohenzollernbrücke: Stadtweiterentwicklung: versus Urheberrechte" Mit dem im Betreff genannten Schreiben bittet Die Fraktion um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie bewertet die Verwaltung die Interessensabwägung zwischen den zu schützenden Interessen der Architekten einerseits und der Interessenslage der Öffentlichkeit hinsichtlich des Klimawandels andererseits? 2. Ist die Errichtung der Fußgänger- und Fahrradbrücke geeignet, das Ensemble an der Philharmonie im Sinne von § 14 Urheberrechtsgesetz zu entstellen? 3. Wie bewertet die Verwaltung die Option, den von den Interessen der Architekten ge- schützten Bereich an der Philharmonie sorgsam abzubauen und an einer anderen Stelle im Stadtgebiet wiederaufzubauen, um die Möglichkeit für eine zeitgemäße und verkehrssichere Wegeführung zu eröffnen? Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt: Zu 1.: Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 21.3.2024 den erweiterten Planungsbe- schluss für die südliche Erweiterung der Hohenzollernbrücke zurückgestellt (Vorlagen Nr. 0200/2023) und die Verwaltung mit der Erstellung eines Verkehrsgutachtens beauftragt. Das Gutachten soll explizit Lösungen für die Weiterführung und Anbindung des Radverkehrs von der Hohenzollernbrücke an die vorhandenen bzw. konzeptionell geplanten Radverkehrsnetze aufzeigen. Die Klimaschutzziele, insbesondere das Ziel der Klimaneutralität der Stadt Köln, bedingen einen umfassenden Ausbau der Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur, sodass sich ein erhebliches öffentliches Interesse ableiten lässt. Ob und in welchem Maß die urheberrechtlich geschützten Anlagen und Kunstwerke für ein verkehrliches Erfordernis umgebaut werden müssen und der Umfang der ggf. damit einhergehenden Abwägung, ist aufgrund der anste- henden Untersuchungen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar. Zu 2.: Die südliche Brückenerweiterung wird auf bestehenden Gründungen der im 2. Weltkrieg zerstörten Straßen- und Stadtbahnbrücke errichtet und tangiert als Bauwerk die urheberrecht- lich geschützten Anlagen nicht. Zu 3.: Ein Versetzen des Kunstwerks Ma’alot von Dani Karavan ist im Zuge der Brückenpla- nung und der Anbindung der Verkehrswege bisher nicht vorgesehen und kann daher bisher nicht bewertet werden. Gez. Egerer

Beratungsverlauf

  1. 20.06.2024

    Stadtentwicklungsausschuss

    TOP 2.3.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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