1120/2018
Stichkanal für die Groov in Zündorf
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
6983 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/67/671 Vorlagen-Nummer 1120/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 19.04.2018 Stichkanal für die Groov in Zündorf Anfrage der FDP-Fraktion für die Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 19.04.2018 Anfrage: Im letzten Jahr hat das Ausmaß des Algenwuchses in den Gewässern der Zündorfer Groov stark zu- genommen und es musste kurzfristig ein Mähboot für mehrere Tage eingesetzt werden. Der Zündor- fer Kanuclub konnte seine Trainingsstunden nicht mehr fortführen, der Tretbootverleih musste einge- stellt werden und die Bürger von Zündorf hatten unter dem Gestank der Algenplage zu leiden. Ich bitte um Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Ist davon auszugehen, dass die Algen (z. B. Wasserlinden sich jedes Jahr im gleichen Aus- maß ausbreiten? 2. Wie gestaltet sich die Wasserversorgung der Groov-Gewässer und welche Wasserqualität liegt vor? 3. Würde der Bau eines Stichkanals zum Thein mit ständigem Wasserzu- und ablauf eine Algen- plage vermeiden? 4. Wenn ja, wie hoch liegen die Kosten im Vergleich zum Einsatz eines jährlich stattfindenden Abmähens der Algen? 5. Wenn nein, welche Lösung schlägt das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen der Stadt Köln für die Zukunft vor? Antwort der Verwaltung: zu 1.: In den Sommermonaten 2017 waren beide Groov-Gewässer zu großen Teilen der Oberfläche mit der „Vielwurzeligen Teichlinse (Spirodela polyrhiza)“ bedeckt. Im Zuge der Mäharbeiten der Unterwasserpflanzen haben die StEB Köln mit dem Mähboot die Vor- kommen der Teichlinse abgeschöpft. Trotz dieser Tätigkeit waren die Teichlinsen weniger Tage spä- ter wieder in ähnlicher Ausbreitung vorhanden. Es ist nicht auszuschließen, dass sich in diesem Jahr ein ähnliches Wachstum einstellen wird. zu 2.: Der Zulauf zu den Groov-Gewässern erfolgt über Brunnen an der Oberen Groov, auf Höhe des Schwimmbads. Das Wasser wird über eine Druckleitung zu einem Schacht in Ufernähe geführt und 2 fließt von dort über eine Freispiegelleitung zum Gewässergrund. Das Obere Groov Gewässer hat ein Durchlassrohr (Ø 1 m) zum Unteren Groov Gewässer im Mitteldamm. Im Limnologischen Untersuchungsbericht an 16 Kölnern Stadtgewässern im Jahr 2017 (erstellt durch das Forschungsinstitut für Ökosystemanalyse und –bewertung e.V. (gaiac) am 22.12.2017) wird zur Wasserqualität der beiden Groov-Gewässer folgende Aussage gemacht: Obere Groov: Im Hinblick auf die Nährstoffzusammensetzung des Wassers ist sich der Ammoniumgehalt gegen- über dem Vorjahr mit 0,168 mg NH4-N / L erhöht, weiterhin überschreitet der Nitratgehalt mit 3,33 mg NO3-N / L den Grenzwert nach LAWA (2012) für Gewässer der Güteklasse II. Die Erhöhung beider Werte ist möglicherweise Folge der Grundwassereinspeisung am Westende des Gewässers, da auch in den Proben des Zulaufs erhöhte Werte an anorganischem Stickstoff gemessen wurden. Dieser Zulauf weist erfreulicherweise einen sehr geringen Phosphorgehalt auf. Die Trophie ist relativ gering (mesotroph). Die Phytoplanktonzusammensetzung wird durch Kieselal- gen, Grünalgen und Blaualgen dominiert. Für dieses Gewässer ist aus trophischer Sicht kein Handlungsbedarf gegeben. Allerdings müsste weiterhin die Entwicklung der Makrophyten hinsichtlich einer starken Verkrautung im Blick behalten werden. Untere Groov: Die Phosphorkonzentrationen weist, wie auch in der oberen Groov, gegenüber dem Vorjahr leicht reduzierte Werte auf. Die Nitratkonzentration ist jedoch deutlich geringer als in der oberen Groov. Die trophische Einschätzung hat sich gegenüber dem Vorjahr leicht auf eutroph (e1) verbessert, und liegt somit im Schwankungsbereich von mesotroph bis eutroph e2 der Jahre 2014-2016. Für die untere Groov ist eine Überwachung der Makrophytenentwicklung und gegebenenfalls eine Entkrautung des Gewässers weiterhin sinnvoll. zu 3.: Das Thema „Oberstromige Anbindung der Groov mittels Stichkanal an den Rhein“ wurde im Amt für Landschaftspflege und Grünflächen der Stadt Köln in den vergangenen Jahren bereits diskutiert. Bei diesen Überlegungen wurde festgestellt, dass der Bereich südlich der Groov Landschaftsschutz- gebiet ist und dort Eingriffe in Natur und Landschaft zunächst grundsätzlich nicht erlaubt sind. Für die Anbindung müsste also ein Befreiungsverfahren durchgeführt werden; möglicherweise auch ein was- serrechtliches Planfeststellungsverfahren. Es ist davon auszugehen, dass diese Genehmigungsver- fahren sehr langwierig und zeitintensiv sein werden. Darüber hinaus hat sich in der Vergangenheit die Frage nach der Durchführbarkeit gestellt. Das Prob- lem stellt der Rhein mit seinen wechselnden Wasserständen dar. Dann wenn der Rhein Niedrigwas- ser hat, wäre ein Zustrom in der Groov sinnvoll. Dies wird aber aufgrund der geringen Höhendifferenz nicht funktionieren. Die Folge wäre auch, dass die Groov immer wechselnde Wasserstände hätte. Zum anderen gilt es, die Nährstoffanteile in den Groov-Gewässern und das damit verbundene Wachstum der Wasserpflanzen und Algen zu reduzieren. Da jedoch das Rheinwasser selbst hohe Nitratwerte aufweist, führt die Einspeisung des selbigen in die Groov-Gewässer möglicherweise sogar zu einem erhöhten Nährstoffangebot und einem vermehrten Pflanzenwachstum. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Thema „Oberstromige Anbindung der Groov mittels Stichkanal an den Rhein“ aus landschaftsrechtlichen, hydraulischen und limnologischen Gesichts- punkten bisher für nicht durchführbar angesehen worden ist. Mit einer Reduzierung des Algenwachs- tums durch den Bau eines Stichkanals ist nicht zu rechnen. 3 zu 4.: Da diese Maßnahme auch nach Einschätzung der StEB Köln nicht bzw nicht entscheidend zur Ver- besserung der Qualität des Gewässerzustandes beiträgt, wurden bislang keine Kostenuntersuchun- gen durchgeführt. Die Kosten für den einwöchigen Mähbooteinsatz in 2017 inklusive der Entsorgung der Wasserpflan- zen betrugen ca. 15.000 Euro. Hier werden die StEB Köln untersuchen, wie das Pflanzenwachstum wirksamer und effektiver eingedämmt werden kann. zu 5.: Die StEB Köln haben am 01.06.2017 die Unterhaltungspflicht für 16 Kölner Parkweiher (inklusive der Groov-Gewässer) übernommen. In den nächsten Jahren werden die StEB Köln für alle übertragenen Weiher die erforderlichen Maß- nahmen zur ökologischen Verbesserung und Verbesserung der Freizeitaktivitäten erarbeiten. In der ersten Priorität werden derzeit der Blücherpark, der Aachener Weiher, der Mülheimer Weiher, Volks- gartenweiher und Theodor-Heuss Weiher aufgrund der hier vorhandenen Qualitätsprobleme behan- delt. Anschließend werden die StEB Köln die übrigen Weiher betrachten und in diesem Zuge auch für die Groov Optimierungsmöglichkeiten untersuchen. Aufgrund der jetzt erst anlaufenden Maßnahmen der ersten Priorität kann hier noch keine konkrete Zeitangabe erfolgen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1120/2018
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 12.04.2018
- Erstellt
- 10.04.2018 12:24