2303/2023
Sanierung des Funkturms Colonius
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage DE BV 4 unterschrieben
5597 Zeichen
Stadt Köln Die Oberbürgermeisterin Vorlagen-Nummer 3523/2023 Dezernat, Dienststelle Freigabedatum > - XIX ee 03.14.20 Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in Öffentlicher Sitzung Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mit- glied der Bezirksvertretung gemäß $ 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertretung Betreff Sanierung des Funkturms Colonius Gremium Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 27.11.2023 Begründung für die Dringlichkeit: Der Ratsbeschluss vom 26.10.2023 (2303/2023) erfolgte vorbehaltlich der Zustimmungen der Bezirksvertretungen Innenstadt und Ehrenfeld. In dem Beschluss begrüßt der Rat es, dass Fördermöglichkeiten für die Sanierung gesucht werden und stellt eine finanzielle Beteiligung in Aussicht, wenn eine tragbare Gesamtfinanzierung vorgelegt wird. Dieses Votum ist für die Haushaltsbereinigungssitzung des Bundes am 16.11.2013 erforderlich, in der über eine evil. Förderung mit Bundesmitteln entschieden wird. Daher ist eine Dringlichkeitsentscheidung not- wendig, damit der Hauptausschuss am 13.11.2023 noch rechtzeitig über diese entscheiden kann. Andernfalls läge das Votum der Stadt Köln beim Bund zur Haushaltsbereinigungssit- zung nicht vor und über eine mögliche Förderung könnte dort am 16.11.2023 nicht entschie- den werden. Aus diesem Grund käme eine Behandlung in der nächsten regulären Sitzung der Bezirksvertretungen zu spät. Beschluss: 1. Der Rat der Stadt Köln nimmt das Vorhaben der Deutschen Funkturm GmbH, den Funkturm „Colonius“ wieder einer barrierefreien Nutzung zuzuführen und so öffentlich zugänglich zu machen, zur Kenntnis. 2. Der Rat der Stadt Köln begrüßt es, dass dafür Fördermöglichkeiten gesucht werden und stellt seinerseits eine finanzielle Beteiligung in Aussicht, wenn ein, mit allen Betei- ligten abgestimmtes Konzept und eine tragbare Gesamtfinanzierung vorgelegt werden. 3. Der Rat der Stadt Köln unterstützt die Verwaltung dabei, eine Gesamtfinanzierung mit Land und Bund sicherzustellen und mit der Deutschen Funkturm GmbH (DFMG) eine Regelung zur möglichen Überschreitung der Baukosten zu finden. 4. Der Rat der Stadt Köln bittet die Verwaltung über den Fortgang des Projektes zu be- richten. Haushaltsmäßige Auswirkungen X Nein Begründung: Der Colonius wurde von 1978 bis 1981 an der Inneren Kanalstraße erbaut und hatte eine Höhe von 253 Metern, nach Austausch der Turmspitze 266 Meter. Der Turm verfügt über zwei ehemals öffentlich genutzte Etagen, die seit 1998 ungenutzt sind. In der Öffentlichkeit wird im- mer wieder über eine mögliche Wiederaufnahme dieser öffentlichen Nutzung diskutiert. Im Mai 2022 wurde der Colonius in die Denkmalliste eingetragen. Der Colonius ist bis heute der höchste Fernmelde- und Fernsehturm in Nordrhein-Westfalen und somit stadtbildprägend sowohl in der innerstädtischen Nah- als auch aus der außerstädti- schen Fernsicht. Er ist demnach fester Bestandteil der Silhouette der Stadt Köln aus sämtli- chen Himmelsrichtungen und ist auch innerhalb der Stadt Blickpunkt aus zahlreichen Per- spektiven. Auf Grund seiner Präsenz im Luftraum der Stadt erhält er, neben der Doppelturm- fassade der Kölner Kathedrale, eine identitätsstiftende nationale Wirkung. Durch seine Lage mitten im Stadtgebiet, sowie am Rande des Inneren Grüngürtels, bildet der Colonius für die Stadtbevölkerung und die Touristen einen architektonischen Anker- und Ori- entierungspunkt. Im mittel-städtischen Bereich (z. B. von Deutz oder von Ehrenfeld aus) - ragt der Colonius - umgebenen von einer eher niedrigen Dachlandschaft - deutlich frei auf, sodass seine konstruktiv aufgehängte Kanzel den umgebenden Luftraum markant dominiert. Der Colonius wird von der Deutschen Funkturm GmbH (DFMG) als Kölns wichtigster Funk- standort betrieben. Sie ist Eigentümerin des Turms, das Grundstück gehört der Stadt Köln mit einem Erbbaurecht für die DFMG. Die DFMG beabsichtigt, den Colonius als Teil des Kölner Stadtlebens wieder der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Hierfür sind umfangreiche Bau- maßnahmen im Turm erforderlich, insbesondere im Bereich Brandschutz, um eine Wiederer- öffnung der öffentlichen Bereiche zu ermöglichen. Nach Eintrag des Colonius in die Denkmal- liste ist eine sichere Finanzierung für die DFMG Voraussetzung für den Start des Projekts. Die DFMG wird sich finanziell nicht beteiligen, deswegen wird eine beihilferechtliche Prüfung Teil des Verfahrens sein. Eine Kostenschätzung beläuft sich auf 60 Mio. Euro incl. Planungskosten. Die Stadt Köln und die DFMG GmbH bemühen sich derzeit um Fördermittel des Bundes zur Umsetzung der Maß- nahme. Die Verwaltung begrüßt es, dass die Kölner Mitglieder des Bundestages diese Bemü- hungen unterstützen. Ähnliche Projekte wurden vom Bund bereits in Hamburg und Dresden gefördert. In dem genannten Beispiel Dresden haben sich in der Folge sowohl das Land als auch die Stadt an der Gesamtfinanzierung mit jeweils 25% beteiligt, unter der Voraussetzung, dass eine Zugänglichkeit für die Öffentlichkeit sichergestellt wird. Die Verwaltung empfiehlt dem Rat, einen ähnlichen Weg zu unterstützen, wenn eine Gesamt- finanzierung gemeinsam mit Bund und Land sichergestellt, die Rahmenbedingungen zur öf- fentlichen Zugänglichkeit geregelt und mit der DFMG eine Regelung zur möglichen Über- schreitung der Baukosten gefunden werden können. Die Verwaltung wird den Rat über den weiteren Vorgang informieren und notwendige Be- schlüsse vorbereiten. Anlage: Auszug Ratsprotokoll 26.10.2023 2 Datum Abstimmungsergebnis SEE Bye . (8.M 2023 Zmoakiunt _ DT FA— RR
Beschlussvorlage Rat (Fassung für Rat 07.09.2023)
4343 Zeichen
Dezernat, Dienststelle IX/IX Vorlagen-Nummer 2303/2023 Freigabedatum 18.08.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Sanierung des Funkturms Colonius Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat der Stadt Köln begrüßt und unterstützt das Vorhaben der Deutschen Funkturm GmbH, den Funkturm „Colonius“ wieder einer Nutzung zuzuführen und so öffentlich zugänglich zu machen. 2. Der Rat der Stadt Köln begrüßt es, dass dafür Fördermöglichkeiten gesucht werden und stellt seinerseits eine finanzielle Beteiligung in Aussicht, wenn ein von der Stadt Köln entwickeltes, mit allen Beteiligten abgestimmtes Konzept und eine tragbare Ge- samtfinanzierung vorgelegt werden. 3. Der Rat der Stadt Köln bittet die Verwaltung über den Fortgang des Projektes zu be- richten. Ausschuss Kunst und Kultur 29.08.2023 Stadtentwicklungsausschuss 31.08.2023 Finanzausschuss 04.09.2023 Rat 07.09.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Colonius wurde von 1978 bis 1981 an der Inneren Kanalstraße erbaut und hatte eine Höhe von 253 Metern, nach Austausch der Turmspitze 266 Meter. Der Turm verfügt über zwei ehemals öffentlich genutzte Etagen, die seit 1998 ungenutzt sind. In der Öffentlichkeit wird im- mer wieder über eine mögliche Wiederaufnahme dieser öffentlichen Nutzung diskutiert. Im Mai 2022 wurde der Colonius in die Denkmalliste eingetragen. Der Colonius ist bis heute der höchste Fernmelde- und Fernsehturm in Nordrhein-Westfalen und somit stadtbildprägend sowohl in der innerstädtischen Nah- als auch aus der außerstädti- schen Fernsicht. Er ist demnach fester Bestandteil der Silhouette der Stadt Köln aus sämtli- chen Himmelsrichtungen und ist auch innerhalb der Stadt Blickpunkt aus zahlreichen Per- spektiven. Auf Grund seiner Präsenz im Luftraum der Stadt erhält er, neben der Doppelturm- fassade der Kölner Kathedrale, eine identitätsstiftende nationale Wirkung. Durch seine Lage mitten im Stadtgebiet, sowie am Rande des Inneren Grüngürtels, bildet der Colonius für die Stadtbevölkerung und die Touristen einen architektonischen Anker- und Ori- entierungspunkt. Im mittel-städtischen Bereich (z. B. von Deutz oder von Ehrenfeld aus) – ragt der Colonius - umgebenen von einer eher niedrigen Dachlandschaft - deutlich frei auf, sodass seine konstruktiv aufgehängte Kanzel den umgebenden Luftraum markant dominiert. Der Colonius wird von der Deutschen Funkturm GmbH (DFMG) als Kölns wichtigster Funk- standort betrieben. Sie ist Eigentümerin des Turms, das Grundstück gehört der Stadt Köln mit einem Erbbaurecht für die DFMG. Die DFMG beabsichtigt, den Colonius als Teil des Kölner Stadtlebens wieder der Öffentlich- keit zugänglich zu machen. Hierfür sind umfangreiche Baumaßnahmen im Turm erforderlich, insbesondere im Bereich Brandschutz, um eine Wiedereröffnung der öffentlichen Bereiche zu ermöglichen. Nach Eintrag des Colonius in die Denkmalliste ist eine sichere Finanzierung für die DFMG Voraussetzung für den Start des Projekts. Die DFMG wird sich finanziell nicht be- teiligen, deswegen wird eine beihilferechtliche Prüfung Teil des Verfahrens sein. Eine Kostenschätzung beläuft sich auf 60 Mio. Euro incl. Planungskosten. Die Stadt Köln und die DFMG GmbH bemühen sich derzeit um Fördermittel des Bundes zur Umsetzung der Maß- nahme. Die Verwaltung begrüßt es, dass die Kölner Mitglieder des Bundestages diese Bemü- hungen unterstützen. Ähnliche Projekte wurden vom Bund bereits in Hamburg und Dresden gefördert. In dem genannten Beispiel Dresden haben sich in der Folge sowohl das Land als auch die Stadt an der Gesamtfinanzierung mit jeweils 25% beteiligt, unter der Voraussetzung, dass eine Zugänglichkeit für die Öffentlichkeit sichergestellt wird. Die Verwaltung empfiehlt dem Rat, einen ähnlichen Weg zu unterstützen, wenn eine Gesamt- finanzierung gemeinsam mit Bund und Land sichergestellt, die Rahmenbedingungen zur öf- fentlichen Zugänglichkeit geregelt und mit der DFMG eine Regelung zur möglichen Über- schreitung der Baukosten gefunden werden können. Die Verwaltung wird den Rat über den weiteren Vorgang informieren und notwendige Be- schlüsse vorbereiten.
Anlage 2_(Vorab-)Auszug aus der Sitzung des Rates vom 26.10.2023_TOP 10.20
2543 Zeichen
Geschäftsführung Rat Frau Eurich Telefon: (0221) 221 22061 Fax: (0221) 221 26570 E-Mail: annika.eurich@stadt-koeln.de Datum: 30.10.2023 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 28. Sitzung des Rates vom 26.10.2023 öffentlich 10.20 Sanierung des Funkturms Colonius 2303/2023 Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und CDU AN/1902/2023 Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich der Zustimmungen der Bezirksvertretungen Innenstadt und Ehrenfeld. I. Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und CDU Beschluss: 1. Der Rat der Stadt Köln nimmt das Vorhaben der Deutschen Funkturm GmbH, den Funkturm „Colonius“ wieder einer barrierefreien Nutzung zuzuführen und so öffentlich zugänglich zu machen, zur Kenntnis. 2. Der Rat der Stadt Köln begrüßt es, dass dafür Fördermöglichkeiten gesucht wer- den und stellt seinerseits eine finanzielle Beteiligung in Aussicht, wenn ein, mit allen Beteiligten abgestimmtes Konzept und eine tragbare Gesamtfinanzierung vorgelegt werden. 3. Der Rat der Stadt Köln unterstützt die Verwaltung dabei, eine Gesamtfinanzie- rung mit Land und Bund sicherzustellen und mit der Deutschen Funkturm GmbH (DFMG) eine Regelung zur möglichen Überschreitung der Baukosten zu finden. 4. Der Rat der Stadt Köln bittet die Verwaltung über den Fortgang des Projektes zu berichten. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU, SPD, FDP, den Stimmen der Ratsgruppe KLIMA FREUNDE & GUT sowie von RM Zimmer- mann (GUT Köln) zugestimmt. II. Abstimmung über so geänderte Vorlage Beschluss: 1. Der Rat der Stadt Köln nimmt das Vorhaben der Deutschen Funkturm GmbH, den Funkturm „Colonius“ w ieder einer barrierefreien Nutzung zuzuführen und so öffentlich zugänglich zu machen, zur Kenntnis. 2. Der Rat der Stadt Köln begrüßt es, dass dafür Fördermöglichkeiten gesucht wer- den und stellt seinerseits eine finanzielle Beteiligung in Aussicht, wenn ein, mit allen Beteiligten abgestimmtes Konzept und eine tragbare Gesamtfinanzierung vorgelegt werden. 3. Der Rat der Stadt Köln unterstützt die Verw altung dabei, eine Gesamtfinanzie- rung mit Land und Bund sicherzustellen und mit der Deutschen Funkturm GmbH (DFMG) eine Regelung zur möglichen Überschreitung der Baukosten zu finden. 4. Der Rat der Stadt Köln bittet die Verwaltung über den Fortgang des Projektes zu berichten. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen Die Linke., Volt, AfD und Die FRAK- TION zugestimmt.
Anlage 1_Ergänzende Stellungnahme der Verwaltung mit Begründung der Dringlichkeit
1310 Zeichen
Ergänzende Stellungnahme der Verwaltung zur Vorlage 2303/2023 Die Verwaltung hat nach erstmaliger Einbringung der Beschlussvorlage von der Bundesverwaltung Informationen über ein neues, inhaltlich geändertes Förderverfahren erhalten. Um die neuen Informationen zum geänderten Verfahren auf ihre Auswirkungen auf die Förderfähigkeit des Colonius zu prüfen, wurde die Beschlussvorlage vorläufig zurückgezogen. Die Prüfung der Verwaltung hat ergeben, dass eine Entscheidung über die Förderung des Colonius im Rahmen der Haushaltsbereinigungssitzung – wie ursprünglich beabsichtigt – weiterhin getroffen werden kann und das im Übrigen geänderte Förderverfahren der Bundesverwaltung dem nicht entgegensteht. Aus diesem Grund wird die Beschlussvorlage von der Verwaltung erneut eingebracht. Die Neueinbringung wurde auch genutzt, um Punkt 2 der Beschlussvorlage zu präzisieren. Das vorzulegende Konzept wird nicht von der Stadt allein entwickelt, sondern in enger Abstimmung mit der DFMG und anderen Beteiligten. Begründung der Dringlichkeit Die Haushaltbereinigungssitzung des Bundes findet Mitte November statt. Daher ist die Entscheidung des Rates über die Beschlussvorlage in der Sitzung vom 26.10.2023 erforderlich, damit das Votum der Stadt Köln zur Haushaltsbereinigungssitzung vorliegt.
Beschlussvorlage Rat
4455 Zeichen
Dezernat, Dienststelle IX/IX Vorlagen-Nummer 2303/2023 Freigabedatum 18.08.2023-aktualisiert 25.10. Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Sanierung des Funkturms Colonius Beschlussorgan Rat Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat der Stadt Köln begrüßt und unterstützt das Vorhaben der Deutschen Funkturm GmbH, den Funkturm „Colonius“ wieder einer Nutzung zuzuführen und so öffentlich zugänglich zu machen. 2. Der Rat der Stadt Köln begrüßt es, dass dafür Fördermöglichkeiten gesucht werden und stellt seinerseits eine finanzielle Beteiligung in Aussicht, wenn ein von der Stadt Köln entwickeltes, mit allen Beteiligten abgestimmtes Konzept und eine tragbare Ge- samtfinanzierung vorgelegt werden. 3. Der Rat der Stadt Köln bittet die Verwaltung über den Fortgang des Projektes zu be- richten. Ausschuss Kunst und Kultur 29.08.2023 Stadtentwicklungsausschuss 31.08.2023 Finanzausschuss 04.09.2023 Rat 26.10.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Colonius wurde von 1978 bis 1981 an der Inneren Kanalstraße erbaut und hatte eine Höhe von 253 Metern, nach Austausch der Turmspitze 266 Meter. Der Turm verfügt über zwei ehemals öffentlich genutzte Etagen, die seit 1998 ungenutzt sind. In der Öffentlichkeit wird im- mer wieder über eine mögliche Wiederaufnahme dieser öffentlichen Nutzung diskutiert. Im Mai 2022 wurde der Colonius in die Denkmalliste eingetragen. Der Colonius ist bis heute der höchste Fernmelde- und Fernsehturm in Nordrhein-Westfalen und somit stadtbildprägend sowohl in der innerstädtischen Nah- als auch aus der außerstädti- schen Fernsicht. Er ist demnach fester Bestandteil der Silhouette der Stadt Köln aus sämtli- chen Himmelsrichtungen und ist auch innerhalb der Stadt Blickpunkt aus zahlreichen Per- spektiven. Auf Grund seiner Präsenz im Luftraum der Stadt erhält er, neben der Doppelturm- fassade der Kölner Kathedrale, eine identitätsstiftende nationale Wirkung. Durch seine Lage mitten im Stadtgebiet, sowie am Rande des Inneren Grüngürtels, bildet der Colonius für die Stadtbevölkerung und die Touristen einen architektonischen Anker- und Ori- entierungspunkt. Im mittel-städtischen Bereich (z. B. von Deutz oder von Ehrenfeld aus) – ragt der Colonius - umgebenen von einer eher niedrigen Dachlandschaft - deutlich frei auf, sodass seine konstruktiv aufgehängte Kanzel den umgebenden Luftraum markant dominiert. Der Colonius wird von der Deutschen Funkturm GmbH (DFMG) als Kölns wichtigster Funk- standort betrieben. Sie ist Eigentümerin des Turms, das Grundstück gehört der Stadt Köln mit einem Erbbaurecht für die DFMG. Die DFMG beabsichtigt, den Colonius als Teil des Kölner Stadtlebens wieder der Öffentlich- keit zugänglich zu machen. Hierfür sind umfangreiche Baumaßnahmen im Turm erforderlich, insbesondere im Bereich Brandschutz, um eine Wiedereröffnung der öffentlichen Bereiche zu ermöglichen. Nach Eintrag des Colonius in die Denkmalliste ist eine sichere Finanzierung für die DFMG Voraussetzung für den Start des Projekts. Die DFMG wird sich finanziell nicht be- teiligen, deswegen wird eine beihilferechtliche Prüfung Teil des Verfahrens sein. Eine Kostenschätzung beläuft sich auf 60 Mio. Euro incl. Planungskosten. Die Stadt Köln und die DFMG GmbH bemühen sich derzeit um Fördermittel des Bundes zur Umsetzung der Maß- nahme. Die Verwaltung begrüßt es, dass die Kölner Mitglieder des Bundestages diese Bemü- hungen unterstützen. Ähnliche Projekte wurden vom Bund bereits in Hamburg und Dresden gefördert. In dem genannten Beispiel Dresden haben sich in der Folge sowohl das Land als auch die Stadt an der Gesamtfinanzierung mit jeweils 25% beteiligt, unter der Voraussetzung, dass eine Zugänglichkeit für die Öffentlichkeit sichergestellt wird. Die Verwaltung empfiehlt dem Rat, einen ähnlichen Weg zu unterstützen, wenn eine Gesamt- finanzierung gemeinsam mit Bund und Land sichergestellt, die Rahmenbedingungen zur öf- fentlichen Zugänglichkeit geregelt und mit der DFMG eine Regelung zur möglichen Über- schreitung der Baukosten gefunden werden können. Die Verwaltung wird den Rat über den weiteren Vorgang informieren und notwendige Be- schlüsse vorbereiten. Neue Anlage: Ergänzende Stellungnahme der Verwaltung mit Begründung der Dringlichkeit
Anlage DE BV 1 unterschrieben
5766 Zeichen
Dezernat, Dienststelle IX/IX Vorlagen-Nummer 3519/2023 Freigabedatum 03.11.2023 Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mit- glied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertretung Betreff Sanierung des Funkturms Colonius Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 23.11.2023 Begründung für die Dringlichkeit: Begründung für die Dringlichkeit: Der Ratsbeschluss vom 26.10.2023 (2303/2023) erfolgte vorbehaltlich der Zustimmungen der Bezirksvertretungen Innenstadt und Ehrenfeld. In dem Beschluss begrüßt der Rat es, dass Fördermöglichkeiten für die Sanierung gesucht werden und stellt eine finanzielle Beteiligung in Aussicht, wenn eine tragbare Gesamtfinanzierung vorgelegt wird. Dieses Votum ist für die Haushaltsbereinigungssitzung des Bundes am 16.11.2013 erforderlich, in der über eine evtl. Förderung mit Bundesmitteln entschieden wird. Daher ist eine Dringlichkeitsentscheidung not- wendig, damit der Hauptausschuss am 13.11.2023 noch rechtzeitig über diese entscheiden kann. Andernfalls läge das Votum der Stadt Köln beim Bund zur Haushaltsbereinigungssit- zung nicht vor und über eine mögliche Förderung könnte dort am 16.11.2023 nicht entschie- den werden. Aus diesem Grund käme eine Behandlung in der nächsten regulären Sitzung der Bezirksvertretungen zu spät. Beschluss: 1. Der Rat der Stadt Köln nimmt das Vorhaben der Deutschen Funkturm GmbH, den Funkturm „Colonius“ wieder einer barrierefreien Nutzung zuzuführen und so öffentlich zugänglich zu machen, zur Kenntnis. 2. Der Rat der Stadt Köln begrüßt es, dass dafür Fördermöglichkeiten gesucht werden und stellt seinerseits eine finanzielle Beteiligung in Aussicht, wenn ein, mit allen Betei- ligten abgestimmtes Konzept und eine tragbare Gesamtfinanzierung vorgelegt werden. 3. Der Rat der Stadt Köln unterstützt die Verwaltung dabei, eine Gesamtfinanzierung mit Land und Bund sicherzustellen und mit der Deutschen Funkturm GmbH (DFMG) eine Regelung zur möglichen Überschreitung der Baukosten zu finden. 4. Der Rat der Stadt Köln bittet die Verwaltung über den Fortgang des Projektes zu be- richten. 2 Datum Abstimmungsergebnis Unterschrift Unterschrift 03.11.2023 zugestimmt gez. Hupke Bezirksbürgermeister gez. Leitner 2. stellv. Bezirksbürgermeister 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Der Colonius wurde von 1978 bis 1981 an der Inneren Kanalstraße erbaut und hatte eine Höhe von 253 Metern, nach Austausch der Turmspitze 266 Meter. Der Turm verfügt über zwei ehemals öffentlich genutzte Etagen, die seit 1998 ungenutzt sind. In der Öffentlichkeit wird im- mer wieder über eine mögliche Wiederaufnahme dieser öffentlichen Nutzung diskutiert. Im Mai 2022 wurde der Colonius in die Denkmalliste eingetragen. Der Colonius ist bis heute der höchste Fernmelde- und Fernsehturm in Nordrhein-Westfalen und somit stadtbildprägend sowohl in der innerstädtischen Nah- als auch aus der außerstädti- schen Fernsicht. Er ist demnach fester Bestandteil der Silhouette der Stadt Köln aus sämtli- chen Himmelsrichtungen und ist auch innerhalb der Stadt Blickpunkt aus zahlreichen Per- spektiven. Auf Grund seiner Präsenz im Luftraum der Stadt erhält er, neben der Doppelturm- fassade der Kölner Kathedrale, eine identitätsstiftende nationale Wirkung. Durch seine Lage mitten im Stadtgebiet, sowie am Rande des Inneren Grüngürtels, bildet der Colonius für die Stadtbevölkerung und die Touristen einen architektonischen Anker- und Ori- entierungspunkt. Im mittel-städtischen Bereich (z. B. von Deutz oder von Ehrenfeld aus) – ragt der Colonius - umgebenen von einer eher niedrigen Dachlandschaft - deutlich frei auf, sodass seine konstruktiv aufgehängte Kanzel den umgebenden Luftraum markant dominiert. Der Colonius wird von der Deutschen Funkturm GmbH (DFMG) als Kölns wichtigster Funk- standort betrieben. Sie ist Eigentümerin des Turms, das Grundstück gehört der Stadt Köln mit einem Erbbaurecht für die DFMG. Die DFMG beabsichtigt, den Colonius als Teil des Kölner Stadtlebens wieder der Öffentlich- keit zugänglich zu machen. Hierfür sind umfangreiche Baumaßnahmen im Turm erforderlich, insbesondere im Bereich Brandschutz, um eine Wiedereröffnung der öffentlichen Bereiche zu ermöglichen. Nach Eintrag des Colonius in die Denkmalliste ist eine sichere Finanzierung für die DFMG Voraussetzung für den Start des Projekts. Die DFMG wird sich finanziell nicht be- teiligen, deswegen wird eine beihilferechtliche Prüfung Teil des Verfahrens sein. Eine Kostenschätzung beläuft sich auf 60 Mio. Euro incl. Planungskosten. Die Stadt Köln und die DFMG GmbH bemühen sich derzeit um Fördermittel des Bundes zur Umsetzung der Maß- nahme. Die Verwaltung begrüßt es, dass die Kölner Mitglieder des Bundestages diese Bemü- hungen unterstützen. Ähnliche Projekte wurden vom Bund bereits in Hamburg und Dresden gefördert. In dem genannten Beispiel Dresden haben sich in der Folge sowohl das Land als auch die Stadt an der Gesamtfinanzierung mit jeweils 25% beteiligt, unter der Voraussetzung, dass eine Zugänglichkeit für die Öffentlichkeit sichergestellt wird. Die Verwaltung empfiehlt dem Rat, einen ähnlichen Weg zu unterstützen, wenn eine Gesamt- finanzierung gemeinsam mit Bund und Land sichergestellt, die Rahmenbedingungen zur öf- fentlichen Zugänglichkeit geregelt und mit der DFMG eine Regelung zur möglichen Über- schreitung der Baukosten gefunden werden können. Die Verwaltung wird den Rat über den weiteren Vorgang informieren und notwendige Be- schlüsse vorbereiten. Anlage: Auszug Ratsprotokoll 26.10.2023
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2303/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 25.10.2023
- Erstellt
- 18.07.2023 15:47