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2303/2023

Sanierung des Funkturms Colonius

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 25.10.2023

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 13.11.2023, TOP 5.1

Anlage DE BV 4 unterschrieben

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Beschlussvorlage Rat (Fassung für Rat 07.09.2023)

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Anlage 2_(Vorab-)Auszug aus der Sitzung des Rates vom 26.10.2023_TOP 10.20

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Anlage 1_Ergänzende Stellungnahme der Verwaltung mit Begründung der Dringlichkeit

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage DE BV 1 unterschrieben

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Anlage DE BV 4 unterschrieben

5597 Zeichen

Stadt Köln

Die Oberbürgermeisterin

Vorlagen-Nummer
3523/2023

Dezernat, Dienststelle Freigabedatum > -
XIX ee 03.14.20

Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung

zur Behandlung in Öffentlicher Sitzung
Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mit-
glied der Bezirksvertretung gemäß $ 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch
die Bezirksvertretung

Betreff
Sanierung des Funkturms Colonius

Gremium

Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 27.11.2023

Begründung für die Dringlichkeit:

Der Ratsbeschluss vom 26.10.2023 (2303/2023) erfolgte vorbehaltlich der Zustimmungen der
Bezirksvertretungen Innenstadt und Ehrenfeld. In dem Beschluss begrüßt der Rat es, dass
Fördermöglichkeiten für die Sanierung gesucht werden und stellt eine finanzielle Beteiligung in
Aussicht, wenn eine tragbare Gesamtfinanzierung vorgelegt wird. Dieses Votum ist für die
Haushaltsbereinigungssitzung des Bundes am 16.11.2013 erforderlich, in der über eine evil.
Förderung mit Bundesmitteln entschieden wird. Daher ist eine Dringlichkeitsentscheidung not-
wendig, damit der Hauptausschuss am 13.11.2023 noch rechtzeitig über diese entscheiden
kann. Andernfalls läge das Votum der Stadt Köln beim Bund zur Haushaltsbereinigungssit-
zung nicht vor und über eine mögliche Förderung könnte dort am 16.11.2023 nicht entschie-
den werden. Aus diesem Grund käme eine Behandlung in der nächsten regulären Sitzung der
Bezirksvertretungen zu spät.

Beschluss:

1. Der Rat der Stadt Köln nimmt das Vorhaben der Deutschen Funkturm GmbH, den
Funkturm „Colonius“ wieder einer barrierefreien Nutzung zuzuführen und so öffentlich
zugänglich zu machen, zur Kenntnis.

2. Der Rat der Stadt Köln begrüßt es, dass dafür Fördermöglichkeiten gesucht werden
und stellt seinerseits eine finanzielle Beteiligung in Aussicht, wenn ein, mit allen Betei-
ligten abgestimmtes Konzept und eine tragbare Gesamtfinanzierung vorgelegt werden.

3. Der Rat der Stadt Köln unterstützt die Verwaltung dabei, eine Gesamtfinanzierung mit
Land und Bund sicherzustellen und mit der Deutschen Funkturm GmbH (DFMG) eine
Regelung zur möglichen Überschreitung der Baukosten zu finden.

4. Der Rat der Stadt Köln bittet die Verwaltung über den Fortgang des Projektes zu be-
richten.

Haushaltsmäßige Auswirkungen
X Nein

Begründung:

Der Colonius wurde von 1978 bis 1981 an der Inneren Kanalstraße erbaut und hatte eine
Höhe von 253 Metern, nach Austausch der Turmspitze 266 Meter. Der Turm verfügt über zwei
ehemals öffentlich genutzte Etagen, die seit 1998 ungenutzt sind. In der Öffentlichkeit wird im-
mer wieder über eine mögliche Wiederaufnahme dieser öffentlichen Nutzung diskutiert. Im
Mai 2022 wurde der Colonius in die Denkmalliste eingetragen.

Der Colonius ist bis heute der höchste Fernmelde- und Fernsehturm in Nordrhein-Westfalen
und somit stadtbildprägend sowohl in der innerstädtischen Nah- als auch aus der außerstädti-
schen Fernsicht. Er ist demnach fester Bestandteil der Silhouette der Stadt Köln aus sämtli-
chen Himmelsrichtungen und ist auch innerhalb der Stadt Blickpunkt aus zahlreichen Per-
spektiven. Auf Grund seiner Präsenz im Luftraum der Stadt erhält er, neben der Doppelturm-
fassade der Kölner Kathedrale, eine identitätsstiftende nationale Wirkung.

Durch seine Lage mitten im Stadtgebiet, sowie am Rande des Inneren Grüngürtels, bildet der
Colonius für die Stadtbevölkerung und die Touristen einen architektonischen Anker- und Ori-
entierungspunkt. Im mittel-städtischen Bereich (z. B. von Deutz oder von Ehrenfeld aus) - ragt
der Colonius - umgebenen von einer eher niedrigen Dachlandschaft - deutlich frei auf, sodass
seine konstruktiv aufgehängte Kanzel den umgebenden Luftraum markant dominiert.

Der Colonius wird von der Deutschen Funkturm GmbH (DFMG) als Kölns wichtigster Funk-
standort betrieben. Sie ist Eigentümerin des Turms, das Grundstück gehört der Stadt Köln mit
einem Erbbaurecht für die DFMG. Die DFMG beabsichtigt, den Colonius als Teil des Kölner
Stadtlebens wieder der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Hierfür sind umfangreiche Bau-
maßnahmen im Turm erforderlich, insbesondere im Bereich Brandschutz, um eine Wiederer-
öffnung der öffentlichen Bereiche zu ermöglichen. Nach Eintrag des Colonius in die Denkmal-
liste ist eine sichere Finanzierung für die DFMG Voraussetzung für den Start des Projekts. Die
DFMG wird sich finanziell nicht beteiligen, deswegen wird eine beihilferechtliche Prüfung Teil
des Verfahrens sein.

Eine Kostenschätzung beläuft sich auf 60 Mio. Euro incl. Planungskosten. Die Stadt Köln und
die DFMG GmbH bemühen sich derzeit um Fördermittel des Bundes zur Umsetzung der Maß-
nahme. Die Verwaltung begrüßt es, dass die Kölner Mitglieder des Bundestages diese Bemü-
hungen unterstützen. Ähnliche Projekte wurden vom Bund bereits in Hamburg und Dresden
gefördert. In dem genannten Beispiel Dresden haben sich in der Folge sowohl das Land als
auch die Stadt an der Gesamtfinanzierung mit jeweils 25% beteiligt, unter der Voraussetzung,
dass eine Zugänglichkeit für die Öffentlichkeit sichergestellt wird.

Die Verwaltung empfiehlt dem Rat, einen ähnlichen Weg zu unterstützen, wenn eine Gesamt-
finanzierung gemeinsam mit Bund und Land sichergestellt, die Rahmenbedingungen zur öf-
fentlichen Zugänglichkeit geregelt und mit der DFMG eine Regelung zur möglichen Über-
schreitung der Baukosten gefunden werden können.

Die Verwaltung wird den Rat über den weiteren Vorgang informieren und notwendige Be-
schlüsse vorbereiten.

Anlage: Auszug Ratsprotokoll 26.10.2023

2
Datum Abstimmungsergebnis SEE Bye .

(8.M 2023 Zmoakiunt _ DT FA—
RR

Beschlussvorlage Rat (Fassung für Rat 07.09.2023)

4343 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IX/IX 
 
Vorlagen-Nummer 
 2303/2023 
Freigabedatum 
 18.08.2023 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Sanierung des Funkturms Colonius  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat der Stadt Köln begrüßt und unterstützt das Vorhaben der Deutschen Funkturm 
GmbH, den Funkturm „Colonius“ wieder einer Nutzung zuzuführen und so öffentlich 
zugänglich zu machen. 
 
2. Der Rat der Stadt Köln begrüßt es, dass dafür Fördermöglichkeiten gesucht werden 
und stellt seinerseits eine finanzielle Beteiligung in Aussicht, wenn ein von der Stadt 
Köln entwickeltes, mit allen Beteiligten abgestimmtes Konzept und eine tragbare Ge-
samtfinanzierung vorgelegt werden. 
 
3. Der Rat der Stadt Köln bittet die Verwaltung über den Fortgang des Projektes zu be-
richten. 
 
 
Ausschuss Kunst und Kultur 29.08.2023 
Stadtentwicklungsausschuss 31.08.2023 
Finanzausschuss 04.09.2023 
Rat 07.09.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Colonius wurde von 1978 bis 1981 an der Inneren Kanalstraße erbaut und hatte eine 
Höhe von 253 Metern, nach Austausch der Turmspitze 266 Meter. Der Turm verfügt über zwei 
ehemals öffentlich genutzte Etagen, die seit 1998 ungenutzt sind. In der Öffentlichkeit wird im-
mer wieder über eine mögliche Wiederaufnahme dieser öffentlichen Nutzung diskutiert. Im 
Mai 2022 wurde der Colonius in die Denkmalliste eingetragen. 
Der Colonius ist bis heute der höchste Fernmelde- und Fernsehturm in Nordrhein-Westfalen 
und somit stadtbildprägend sowohl in der innerstädtischen Nah- als auch aus der außerstädti-
schen Fernsicht. Er ist demnach fester Bestandteil der Silhouette der Stadt Köln aus sämtli-
chen Himmelsrichtungen und ist auch innerhalb der Stadt Blickpunkt aus zahlreichen Per-
spektiven. Auf Grund seiner Präsenz im Luftraum der Stadt erhält er, neben der Doppelturm-
fassade der Kölner Kathedrale, eine identitätsstiftende nationale Wirkung. 
Durch seine Lage mitten im Stadtgebiet, sowie am Rande des Inneren Grüngürtels, bildet der 
Colonius für die Stadtbevölkerung und die Touristen einen architektonischen Anker- und Ori-
entierungspunkt. Im mittel-städtischen Bereich (z. B. von Deutz oder von Ehrenfeld aus) – ragt 
der Colonius - umgebenen von einer eher niedrigen Dachlandschaft - deutlich frei auf, sodass 
seine konstruktiv aufgehängte Kanzel den umgebenden Luftraum markant dominiert.  
Der Colonius wird von der Deutschen Funkturm GmbH (DFMG) als Kölns wichtigster Funk-
standort betrieben. Sie ist Eigentümerin des Turms, das Grundstück gehört der Stadt Köln mit 
einem Erbbaurecht für die DFMG.  
Die DFMG beabsichtigt, den Colonius als Teil des Kölner Stadtlebens wieder der Öffentlich-
keit zugänglich zu machen. Hierfür sind umfangreiche Baumaßnahmen im Turm erforderlich, 
insbesondere im Bereich Brandschutz, um eine Wiedereröffnung der öffentlichen Bereiche zu 
ermöglichen. Nach Eintrag des Colonius in die Denkmalliste ist eine sichere Finanzierung für 
die DFMG Voraussetzung für den Start des Projekts. Die DFMG wird sich finanziell nicht be-
teiligen, deswegen wird eine beihilferechtliche Prüfung Teil des Verfahrens sein. 
Eine Kostenschätzung beläuft sich auf 60 Mio. Euro incl. Planungskosten. Die Stadt Köln und 
die DFMG GmbH bemühen sich derzeit um Fördermittel des Bundes zur Umsetzung der Maß-
nahme. Die Verwaltung begrüßt es, dass die Kölner Mitglieder des Bundestages diese Bemü-
hungen unterstützen. Ähnliche Projekte wurden vom Bund bereits in Hamburg und Dresden 
gefördert. In dem genannten Beispiel Dresden haben sich in der Folge sowohl das Land als 
auch die Stadt an der Gesamtfinanzierung mit jeweils 25% beteiligt, unter der Voraussetzung, 
dass eine Zugänglichkeit für die Öffentlichkeit sichergestellt wird.  
Die Verwaltung empfiehlt dem Rat, einen ähnlichen Weg zu unterstützen, wenn eine Gesamt-
finanzierung gemeinsam mit Bund und Land sichergestellt, die Rahmenbedingungen zur öf-
fentlichen Zugänglichkeit geregelt und mit der DFMG eine Regelung zur möglichen Über-
schreitung der Baukosten gefunden werden können. 
Die Verwaltung wird den Rat über den weiteren Vorgang informieren und notwendige Be-
schlüsse vorbereiten.

Anlage 2_(Vorab-)Auszug aus der Sitzung des Rates vom 26.10.2023_TOP 10.20

2543 Zeichen

Geschäftsführung  
Rat 
Frau Eurich 
Telefon:  (0221) 221 22061 
Fax:   (0221) 221 26570 
E-Mail:  annika.eurich@stadt-koeln.de 
Datum: 30.10.2023 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 28. Sitzung des Rates vom 
26.10.2023  
öffentlich 
10.20 Sanierung des Funkturms Colonius 
2303/2023 
Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und CDU  
AN/1902/2023 
Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich der Zustimmungen der Bezirksvertretungen 
Innenstadt und Ehrenfeld. 
I. Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die 
Grünen und CDU 
 
Beschluss: 
1. Der Rat der Stadt Köln nimmt das Vorhaben der Deutschen Funkturm GmbH, 
den Funkturm „Colonius“ wieder einer barrierefreien Nutzung zuzuführen und so 
öffentlich zugänglich zu machen, zur Kenntnis. 
2. Der Rat der Stadt Köln begrüßt es, dass dafür Fördermöglichkeiten gesucht wer-
den und stellt seinerseits eine finanzielle Beteiligung in Aussicht, wenn ein, mit 
allen Beteiligten abgestimmtes Konzept und eine tragbare Gesamtfinanzierung 
vorgelegt werden. 
3. Der Rat der Stadt Köln unterstützt die Verwaltung dabei, eine Gesamtfinanzie-
rung mit Land und Bund sicherzustellen und mit der Deutschen Funkturm GmbH 
(DFMG) eine Regelung zur möglichen Überschreitung der Baukosten zu finden. 
4. Der Rat der Stadt Köln bittet die Verwaltung über den Fortgang des Projektes zu 
berichten. 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU, SPD, 
FDP, den Stimmen der Ratsgruppe KLIMA FREUNDE & GUT sowie von RM Zimmer-
mann (GUT Köln) zugestimmt.

II. Abstimmung über so geänderte Vorlage 
Beschluss: 
1. Der Rat der Stadt Köln nimmt das Vorhaben der Deutschen Funkturm GmbH, 
den Funkturm „Colonius“ w ieder einer barrierefreien Nutzung zuzuführen und so 
öffentlich zugänglich zu machen, zur Kenntnis. 
2. Der Rat der Stadt Köln begrüßt es, dass dafür Fördermöglichkeiten gesucht wer-
den und stellt seinerseits eine finanzielle Beteiligung in Aussicht, wenn ein, mit 
allen Beteiligten abgestimmtes Konzept und eine tragbare Gesamtfinanzierung 
vorgelegt werden. 
3. Der Rat der Stadt Köln unterstützt die Verw altung dabei, eine Gesamtfinanzie-
rung mit Land und Bund sicherzustellen und mit der Deutschen Funkturm GmbH 
(DFMG) eine Regelung zur möglichen Überschreitung der Baukosten zu finden. 
4. Der Rat der Stadt Köln bittet die Verwaltung über den Fortgang des Projektes zu 
berichten. 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen Die Linke., Volt, AfD und Die FRAK-
TION zugestimmt.

Anlage 1_Ergänzende Stellungnahme der Verwaltung mit Begründung der Dringlichkeit

1310 Zeichen

Ergänzende Stellungnahme der Verwaltung zur Vorlage 2303/2023 
 
Die Verwaltung hat nach erstmaliger Einbringung der Beschlussvorlage von der 
Bundesverwaltung Informationen über ein neues, inhaltlich geändertes 
Förderverfahren erhalten. Um die neuen Informationen zum geänderten Verfahren 
auf ihre Auswirkungen auf die Förderfähigkeit des Colonius zu prüfen, wurde die 
Beschlussvorlage vorläufig zurückgezogen. Die Prüfung der Verwaltung hat ergeben, 
dass eine Entscheidung über die Förderung des Colonius im Rahmen der 
Haushaltsbereinigungssitzung – wie ursprünglich beabsichtigt – weiterhin getroffen 
werden kann und das im Übrigen geänderte Förderverfahren der Bundesverwaltung 
dem nicht entgegensteht. Aus diesem Grund wird die Beschlussvorlage von der 
Verwaltung erneut eingebracht. 
Die Neueinbringung wurde auch genutzt, um Punkt 2 der Beschlussvorlage zu 
präzisieren. Das vorzulegende Konzept wird nicht von der Stadt allein entwickelt, 
sondern in enger Abstimmung mit der DFMG und anderen Beteiligten. 
 
Begründung der Dringlichkeit 
Die Haushaltbereinigungssitzung des Bundes findet Mitte November statt. Daher ist 
die Entscheidung des Rates über die Beschlussvorlage in der Sitzung vom 
26.10.2023 erforderlich, damit das Votum der Stadt Köln zur 
Haushaltsbereinigungssitzung vorliegt.

Beschlussvorlage Rat

4455 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IX/IX 
 
Vorlagen-Nummer 
 2303/2023 
Freigabedatum 
18.08.2023-aktualisiert 25.10. 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Sanierung des Funkturms Colonius  
Beschlussorgan 
Rat Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat der Stadt Köln begrüßt und unterstützt das Vorhaben der Deutschen Funkturm 
GmbH, den Funkturm „Colonius“ wieder einer Nutzung zuzuführen und so öffentlich 
zugänglich zu machen. 
 
2. Der Rat der Stadt Köln begrüßt es, dass dafür Fördermöglichkeiten gesucht werden 
und stellt seinerseits eine finanzielle Beteiligung in Aussicht, wenn ein von der Stadt 
Köln entwickeltes, mit allen Beteiligten abgestimmtes Konzept und eine tragbare Ge-
samtfinanzierung vorgelegt werden. 
 
3. Der Rat der Stadt Köln bittet die Verwaltung über den Fortgang des Projektes zu be-
richten. 
 
 
Ausschuss Kunst und Kultur 29.08.2023 
Stadtentwicklungsausschuss 31.08.2023 
Finanzausschuss 04.09.2023 
Rat 26.10.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Colonius wurde von 1978 bis 1981 an der Inneren Kanalstraße erbaut und hatte eine 
Höhe von 253 Metern, nach Austausch der Turmspitze 266 Meter. Der Turm verfügt über zwei 
ehemals öffentlich genutzte Etagen, die seit 1998 ungenutzt sind. In der Öffentlichkeit wird im-
mer wieder über eine mögliche Wiederaufnahme dieser öffentlichen Nutzung diskutiert. Im 
Mai 2022 wurde der Colonius in die Denkmalliste eingetragen. 
Der Colonius ist bis heute der höchste Fernmelde- und Fernsehturm in Nordrhein-Westfalen 
und somit stadtbildprägend sowohl in der innerstädtischen Nah- als auch aus der außerstädti-
schen Fernsicht. Er ist demnach fester Bestandteil der Silhouette der Stadt Köln aus sämtli-
chen Himmelsrichtungen und ist auch innerhalb der Stadt Blickpunkt aus zahlreichen Per-
spektiven. Auf Grund seiner Präsenz im Luftraum der Stadt erhält er, neben der Doppelturm-
fassade der Kölner Kathedrale, eine identitätsstiftende nationale Wirkung. 
Durch seine Lage mitten im Stadtgebiet, sowie am Rande des Inneren Grüngürtels, bildet der 
Colonius für die Stadtbevölkerung und die Touristen einen architektonischen Anker- und Ori-
entierungspunkt. Im mittel-städtischen Bereich (z. B. von Deutz oder von Ehrenfeld aus) – ragt 
der Colonius - umgebenen von einer eher niedrigen Dachlandschaft - deutlich frei auf, sodass 
seine konstruktiv aufgehängte Kanzel den umgebenden Luftraum markant dominiert.  
Der Colonius wird von der Deutschen Funkturm GmbH (DFMG) als Kölns wichtigster Funk-
standort betrieben. Sie ist Eigentümerin des Turms, das Grundstück gehört der Stadt Köln mit 
einem Erbbaurecht für die DFMG.  
Die DFMG beabsichtigt, den Colonius als Teil des Kölner Stadtlebens wieder der Öffentlich-
keit zugänglich zu machen. Hierfür sind umfangreiche Baumaßnahmen im Turm erforderlich, 
insbesondere im Bereich Brandschutz, um eine Wiedereröffnung der öffentlichen Bereiche zu 
ermöglichen. Nach Eintrag des Colonius in die Denkmalliste ist eine sichere Finanzierung für 
die DFMG Voraussetzung für den Start des Projekts. Die DFMG wird sich finanziell nicht be-
teiligen, deswegen wird eine beihilferechtliche Prüfung Teil des Verfahrens sein. 
Eine Kostenschätzung beläuft sich auf 60 Mio. Euro incl. Planungskosten. Die Stadt Köln und 
die DFMG GmbH bemühen sich derzeit um Fördermittel des Bundes zur Umsetzung der Maß-
nahme. Die Verwaltung begrüßt es, dass die Kölner Mitglieder des Bundestages diese Bemü-
hungen unterstützen. Ähnliche Projekte wurden vom Bund bereits in Hamburg und Dresden 
gefördert. In dem genannten Beispiel Dresden haben sich in der Folge sowohl das Land als 
auch die Stadt an der Gesamtfinanzierung mit jeweils 25% beteiligt, unter der Voraussetzung, 
dass eine Zugänglichkeit für die Öffentlichkeit sichergestellt wird.  
Die Verwaltung empfiehlt dem Rat, einen ähnlichen Weg zu unterstützen, wenn eine Gesamt-
finanzierung gemeinsam mit Bund und Land sichergestellt, die Rahmenbedingungen zur öf-
fentlichen Zugänglichkeit geregelt und mit der DFMG eine Regelung zur möglichen Über-
schreitung der Baukosten gefunden werden können. 
Die Verwaltung wird den Rat über den weiteren Vorgang informieren und notwendige Be-
schlüsse vorbereiten. 
 
Neue Anlage: Ergänzende Stellungnahme der Verwaltung mit Begründung der Dringlichkeit

Anlage DE BV 1 unterschrieben

5766 Zeichen

Dezernat, Dienststelle 
IX/IX 
 
Vorlagen-Nummer 
 3519/2023 
Freigabedatum 
03.11.2023 
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung 
zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mit-
glied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch 
die Bezirksvertretung 
Betreff 
Sanierung des Funkturms Colonius 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 23.11.2023 
 
Begründung für die Dringlichkeit: 
Begründung für die Dringlichkeit: 
Der Ratsbeschluss vom 26.10.2023 (2303/2023) erfolgte vorbehaltlich der Zustimmungen der 
Bezirksvertretungen Innenstadt und Ehrenfeld. In dem Beschluss begrüßt der Rat es, dass 
Fördermöglichkeiten für die Sanierung gesucht werden und stellt eine finanzielle Beteiligung in 
Aussicht, wenn eine tragbare Gesamtfinanzierung vorgelegt wird. Dieses Votum ist für die 
Haushaltsbereinigungssitzung des Bundes am 16.11.2013 erforderlich, in der über eine evtl. 
Förderung mit Bundesmitteln entschieden wird. Daher ist eine Dringlichkeitsentscheidung not-
wendig, damit der Hauptausschuss am 13.11.2023 noch rechtzeitig über diese entscheiden 
kann. Andernfalls läge das Votum der Stadt Köln beim Bund zur Haushaltsbereinigungssit-
zung nicht vor und über eine mögliche Förderung könnte dort am 16.11.2023 nicht entschie-
den werden. Aus diesem Grund käme eine Behandlung in der nächsten regulären Sitzung der 
Bezirksvertretungen zu spät. 
 
 
Beschluss: 
 
1. Der Rat der Stadt Köln nimmt das Vorhaben der Deutschen Funkturm GmbH, den 
Funkturm „Colonius“ wieder einer barrierefreien Nutzung zuzuführen und so öffentlich 
zugänglich zu machen, zur Kenntnis. 
2. Der Rat der Stadt Köln begrüßt es, dass dafür Fördermöglichkeiten gesucht werden 
und stellt seinerseits eine finanzielle Beteiligung in Aussicht, wenn ein, mit allen Betei-
ligten abgestimmtes Konzept und eine tragbare Gesamtfinanzierung vorgelegt werden. 
3. Der Rat der Stadt Köln unterstützt die Verwaltung dabei, eine Gesamtfinanzierung mit 
Land und Bund sicherzustellen und mit der Deutschen Funkturm GmbH (DFMG) eine 
Regelung zur möglichen Überschreitung der Baukosten zu finden. 
4. Der Rat der Stadt Köln bittet die Verwaltung über den Fortgang des Projektes zu be-
richten.

2 
 
 
Datum  Abstimmungsergebnis 
 
 Unterschrift  Unterschrift 
03.11.2023  zugestimmt  gez. Hupke 
Bezirksbürgermeister 
 gez. Leitner 
2. stellv. Bezirksbürgermeister

3 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Der Colonius wurde von 1978 bis 1981 an der Inneren Kanalstraße erbaut und hatte eine 
Höhe von 253 Metern, nach Austausch der Turmspitze 266 Meter. Der Turm verfügt über zwei 
ehemals öffentlich genutzte Etagen, die seit 1998 ungenutzt sind. In der Öffentlichkeit wird im-
mer wieder über eine mögliche Wiederaufnahme dieser öffentlichen Nutzung diskutiert. Im 
Mai 2022 wurde der Colonius in die Denkmalliste eingetragen. 
 
Der Colonius ist bis heute der höchste Fernmelde- und Fernsehturm in Nordrhein-Westfalen 
und somit stadtbildprägend sowohl in der innerstädtischen Nah- als auch aus der außerstädti-
schen Fernsicht. Er ist demnach fester Bestandteil der Silhouette der Stadt Köln aus sämtli-
chen Himmelsrichtungen und ist auch innerhalb der Stadt Blickpunkt aus zahlreichen Per-
spektiven. Auf Grund seiner Präsenz im Luftraum der Stadt erhält er, neben der Doppelturm-
fassade der Kölner Kathedrale, eine identitätsstiftende nationale Wirkung. 
 
Durch seine Lage mitten im Stadtgebiet, sowie am Rande des Inneren Grüngürtels, bildet der 
Colonius für die Stadtbevölkerung und die Touristen einen architektonischen Anker- und Ori-
entierungspunkt. Im mittel-städtischen Bereich (z. B. von Deutz oder von Ehrenfeld aus) – ragt 
der Colonius - umgebenen von einer eher niedrigen Dachlandschaft - deutlich frei auf, sodass 
seine konstruktiv aufgehängte Kanzel den umgebenden Luftraum markant dominiert. 
 
Der Colonius wird von der Deutschen Funkturm GmbH (DFMG) als Kölns wichtigster Funk-
standort betrieben. Sie ist Eigentümerin des Turms, das Grundstück gehört der Stadt Köln mit 
einem Erbbaurecht für die DFMG. 
 
Die DFMG beabsichtigt, den Colonius als Teil des Kölner Stadtlebens wieder der Öffentlich-
keit zugänglich zu machen. Hierfür sind umfangreiche Baumaßnahmen im Turm erforderlich, 
insbesondere im Bereich Brandschutz, um eine Wiedereröffnung der öffentlichen Bereiche zu 
ermöglichen. Nach Eintrag des Colonius in die Denkmalliste ist eine sichere Finanzierung für 
die DFMG Voraussetzung für den Start des Projekts. Die DFMG wird sich finanziell nicht be-
teiligen, deswegen wird eine beihilferechtliche Prüfung Teil des Verfahrens sein. 
 
Eine Kostenschätzung beläuft sich auf 60 Mio. Euro incl. Planungskosten. Die Stadt Köln und 
die DFMG GmbH bemühen sich derzeit um Fördermittel des Bundes zur Umsetzung der Maß-
nahme. Die Verwaltung begrüßt es, dass die Kölner Mitglieder des Bundestages diese Bemü-
hungen unterstützen. Ähnliche Projekte wurden vom Bund bereits in Hamburg und Dresden 
gefördert. In dem genannten Beispiel Dresden haben sich in der Folge sowohl das Land als 
auch die Stadt an der Gesamtfinanzierung mit jeweils 25% beteiligt, unter der Voraussetzung, 
dass eine Zugänglichkeit für die Öffentlichkeit sichergestellt wird. 
 
Die Verwaltung empfiehlt dem Rat, einen ähnlichen Weg zu unterstützen, wenn eine Gesamt-
finanzierung gemeinsam mit Bund und Land sichergestellt, die Rahmenbedingungen zur öf-
fentlichen Zugänglichkeit geregelt und mit der DFMG eine Regelung zur möglichen Über-
schreitung der Baukosten gefunden werden können. 
 
Die Verwaltung wird den Rat über den weiteren Vorgang informieren und notwendige Be-
schlüsse vorbereiten. 
 
Anlage: Auszug Ratsprotokoll 26.10.2023

Beratungsverlauf (5)

29.08.2023 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.8 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
31.08.2023 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 6.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
04.09.2023 Finanzausschuss
TOP 10.13 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
26.10.2023 Rat
TOP 10.20 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
13.11.2023 Hauptausschuss
TOP 5.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2303/2023
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
25.10.2023
Erstellt
18.07.2023 15:47