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AN/0136/2025

Änderungsantrag zu Vorlage 2960/2024 Spielr#umge erföffnen ...

Änderungsantrag BV2 (CDU) 27.01.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 27.01.2025

Änderungsantrag (CDU BV2)

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Änderungsantrag (CDU BV2)

4309 Zeichen

CDU Köln • Fraktion in der Bezirksvertretung  Köln -Rodenkirchen 
Bezirksrathaus • Industriestr. 161 – Haus 1 • 50999 Köln • E-Mail: CDU-BV2@stadt-koeln.de 
 – Telefon: (02 21) 221-92305 Fax: (02 21) 221-92302 
Fraktion in der Bezirksvertretung Köln -Rodenkirchen 
 
Gleichlautend 
Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin 
Manfred Giesen Henriette Reker  
Industriestr. 161  
- Haus 1 - Hist. Rathaus 
50999 Köln 50667 Köln 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0136/2025 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 27.01.2025 
Änderungsantrag zu Vorlage 2960/2024 Spielr#umge erföffnen ... 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister,  
die Fraktion der CDU beantragt folgende Änderung / Ergänzung zur Vorlage 2960/2024 
„Spielräume eröffnen - Spiel, Bewegung und Aufenthalt für Kölner Kinder und Jugendliche 
– Kommunale Spielraumplanung 2025-2030“:  
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beschließt: 
Der Rat der Stadt Köln wird gebeten, den Beschlusstext der Vorlage 2960/2024 
Beschluss:  
Der Rat der Stadt Köln beschließt die Fortschreibung der Spielraumplanung der Stadt Köln für die 
Jahre 2025 bis einschließlich 2030, die neben pädagogischen Leitlin ien, Richtwerten und Qualitäts-
kriterien erstmals eine überbezirkliche Priorisierung der Neuanlagen und Neugestaltungsmaßnah-
men auf Spiel-, Bewegungs- und Aufenthaltsflächen vorsieht.  
Auf Grundlage der vom Rat beschlossenen Spielraumplanung entscheiden die Bezirksvertretungen 
über ihre konkreten Einzelmaßnahmenplanungen und damit über ein für den jeweiligen Stadtbezirk 
spezifisches „Agenda-Setting“ inklusive der Auswahl von Maßnahmen.  
Die Planung zielt auf eine stadtweit einheitliche Weiterentwicklung öffen tlichen Spielraums im Rah-
men der zur Verfügung stehenden personellen und finanziellen Mittel. Die Umsetzung der kommu-
nalen Spielraumplanung erfolgt unter dem Vorbehalt der jeweiligen haushaltsrechtlichen 
Voraussetzungen. 
CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen • Industriestr. 161,Haus 1 • 50999 Köln

CDU Köln • Fraktion in der Bezirksvertretung  Köln -Rodenkirchen 
Bezirksrathaus • Industriestr. 161 – Haus 1 • 50999 Köln • E-Mail: CDU-BV2@stadt-koeln.de 
 – Telefon: (02 21) 221-92305 Fax: (02 21) 221-92302 
Fraktion in der Bezirksvertretung Köln -Rodenkirchen 
wie folgt zu ergänzen: 
 
Der Rat der Stadt Köln beschließt die Fortschreibung der Spielraumplanung der Stadt Köln für die 
Jahre 2025 bis einschließlich 2030, die neben pädagogischen Leitlinien, Richtwerten und Quali-
tätskriterien erstmals eine überbezirkliche Priorisierung der Neuanlagen und Neugestaltungsmaß-
nahmen auf Spiel -, Bewegungs- und Aufenthaltsflächen vorsieht.  
 
Für den Stadtbezirk Rodenkirchen ist dabei aufgrund schlechter Ver-
sorgungsquote / niedrigem Qualitätswert im Ortsteil Bayenthal fol-
gende Einzelfall-Änderung vorzunehmen: Die N eugestaltung des 
Spielplatz Alteburger Straße wird in der Einzelmaßnahmenplanung 
von „3. Priorität gemäß Bedarfsstufe II: Planung ab 1. HJ 2029“ auf „2. 
Priorität gemäß Bedarfsstufe I: Planung bis 2. HJ 2028 hochgestuft“. 
 
Auf Grundlage der vom Rat beschlo ssenen Spielraumplanung entscheiden die Bezirksvertretun-
gen über ihre konkreten Einzelmaßnahmenplanungen und damit über ein für den jeweiligen Stadt-
bezirk spezifisches „Agenda -Setting“ inklusive der Auswahl von Maßnahmen.  
 
Die Planung zielt auf eine stadtw eit einheitliche Weiterentwicklung öffentlichen Spielraums im 
Rahmen der zur Verfügung stehenden personellen und finanziellen Mittel. Die Umsetzung der 
kommunalen Spielraumplanung erfolgt unter dem Vorbehalt der jeweiligen haushaltsrechtlichen 
Voraussetzungen. 
Begründung:  
Für den gesamten Stadtbezirk Rodenkirchen ist keine Neugestaltung / Neuanlage eines 
Spielraums in der Bedarfsstufe I (Planung bis 2. HJ 2028) eingestuft. Der Versorgungs-
wert im Stadtteil Bayenthal ist – auch im Stadtvergleich - auf schon n iedrigem Niveau 
nochmals gefallen (2022: 23, siehe S. 93), und das bei unterdurchschnittlichem Qualitäts-
wert (2022: 2,8, siehe S. 93). Im Fachgespräch in 2024 wurde auf die bezirksübergrei-
fende Bedeutung dieses Projekts nachdrücklich hingewiesen. 
 
 
gez. Schykowski  gez. Görtz

Beratungsverlauf (1)

27.01.2025 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Industriestraße 161
  • Alteburger Straße

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Details

Aktenzeichen
AN/0136/2025
Typ
Änderungsantrag BV2 (CDU)
Datum
27.01.2025
Erstellt
27.01.2025 09:50