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Änderungsantrag zu Vorlage 2960/2024 Spielr#umge erföffnen ...
Änderungsantrag BV2 (CDU) AN/0136/2025 vom 27.01.2025
Stand: Am 27.01.2025 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) ungeändert empfohlen.
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Änderungsantrag (CDU BV2)
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CDU Köln • Fraktion in der Bezirksvertretung Köln -Rodenkirchen Bezirksrathaus • Industriestr. 161 – Haus 1 • 50999 Köln • E-Mail: CDU-BV2@stadt-koeln.de – Telefon: (02 21) 221-92305 Fax: (02 21) 221-92302 Fraktion in der Bezirksvertretung Köln -Rodenkirchen Gleichlautend Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Manfred Giesen Henriette Reker Industriestr. 161 - Haus 1 - Hist. Rathaus 50999 Köln 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0136/2025 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 27.01.2025 Änderungsantrag zu Vorlage 2960/2024 Spielr#umge erföffnen ... Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, die Fraktion der CDU beantragt folgende Änderung / Ergänzung zur Vorlage 2960/2024 „Spielräume eröffnen - Spiel, Bewegung und Aufenthalt für Kölner Kinder und Jugendliche – Kommunale Spielraumplanung 2025-2030“: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beschließt: Der Rat der Stadt Köln wird gebeten, den Beschlusstext der Vorlage 2960/2024 Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt die Fortschreibung der Spielraumplanung der Stadt Köln für die Jahre 2025 bis einschließlich 2030, die neben pädagogischen Leitlin ien, Richtwerten und Qualitäts- kriterien erstmals eine überbezirkliche Priorisierung der Neuanlagen und Neugestaltungsmaßnah- men auf Spiel-, Bewegungs- und Aufenthaltsflächen vorsieht. Auf Grundlage der vom Rat beschlossenen Spielraumplanung entscheiden die Bezirksvertretungen über ihre konkreten Einzelmaßnahmenplanungen und damit über ein für den jeweiligen Stadtbezirk spezifisches „Agenda-Setting“ inklusive der Auswahl von Maßnahmen. Die Planung zielt auf eine stadtweit einheitliche Weiterentwicklung öffen tlichen Spielraums im Rah- men der zur Verfügung stehenden personellen und finanziellen Mittel. Die Umsetzung der kommu- nalen Spielraumplanung erfolgt unter dem Vorbehalt der jeweiligen haushaltsrechtlichen Voraussetzungen. CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen • Industriestr. 161,Haus 1 • 50999 Köln CDU Köln • Fraktion in der Bezirksvertretung Köln -Rodenkirchen Bezirksrathaus • Industriestr. 161 – Haus 1 • 50999 Köln • E-Mail: CDU-BV2@stadt-koeln.de – Telefon: (02 21) 221-92305 Fax: (02 21) 221-92302 Fraktion in der Bezirksvertretung Köln -Rodenkirchen wie folgt zu ergänzen: Der Rat der Stadt Köln beschließt die Fortschreibung der Spielraumplanung der Stadt Köln für die Jahre 2025 bis einschließlich 2030, die neben pädagogischen Leitlinien, Richtwerten und Quali- tätskriterien erstmals eine überbezirkliche Priorisierung der Neuanlagen und Neugestaltungsmaß- nahmen auf Spiel -, Bewegungs- und Aufenthaltsflächen vorsieht. Für den Stadtbezirk Rodenkirchen ist dabei aufgrund schlechter Ver- sorgungsquote / niedrigem Qualitätswert im Ortsteil Bayenthal fol- gende Einzelfall-Änderung vorzunehmen: Die N eugestaltung des Spielplatz Alteburger Straße wird in der Einzelmaßnahmenplanung von „3. Priorität gemäß Bedarfsstufe II: Planung ab 1. HJ 2029“ auf „2. Priorität gemäß Bedarfsstufe I: Planung bis 2. HJ 2028 hochgestuft“. Auf Grundlage der vom Rat beschlo ssenen Spielraumplanung entscheiden die Bezirksvertretun- gen über ihre konkreten Einzelmaßnahmenplanungen und damit über ein für den jeweiligen Stadt- bezirk spezifisches „Agenda -Setting“ inklusive der Auswahl von Maßnahmen. Die Planung zielt auf eine stadtw eit einheitliche Weiterentwicklung öffentlichen Spielraums im Rahmen der zur Verfügung stehenden personellen und finanziellen Mittel. Die Umsetzung der kommunalen Spielraumplanung erfolgt unter dem Vorbehalt der jeweiligen haushaltsrechtlichen Voraussetzungen. Begründung: Für den gesamten Stadtbezirk Rodenkirchen ist keine Neugestaltung / Neuanlage eines Spielraums in der Bedarfsstufe I (Planung bis 2. HJ 2028) eingestuft. Der Versorgungs- wert im Stadtteil Bayenthal ist – auch im Stadtvergleich - auf schon n iedrigem Niveau nochmals gefallen (2022: 23, siehe S. 93), und das bei unterdurchschnittlichem Qualitäts- wert (2022: 2,8, siehe S. 93). Im Fachgespräch in 2024 wurde auf die bezirksübergrei- fende Bedeutung dieses Projekts nachdrücklich hingewiesen. gez. Schykowski gez. Görtz
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