1545/2020
Digitales Lernen in Kölner Schulen - Ausstattung der Schulen
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Mitteilung Ausschuss
9701 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
IV/40
Vorlagen-Nummer 25.05.2020
1545/2020
Mitteilung
öffentlicher Teil
Gremium Datum
Unterausschuss Digitale Kommunikation und Organisation 25.05.2020
Ausschuss Schule und Weiterbildung 25.05.2020
Digitales Lernen in Kölner Schulen - Ausstattung der Schulen
Die derzeitige Situation an und für Schulen, bedingt durch die Maßnahmen zur Eindämmung der Co-
vid-19-Pandemie, stellt sowohl die Schulen als auch die Schülerinnen und Schüler und den Schulträ-
ger vor enorme Herausforderungen.
Die Ausstattung der Kölner Schulen zur Ermöglichung des Digitalen Lernens ist grundsätzlich eine
große Herausforderung für den größten Schulträger in Nordrhein-Westfalen. Diese Aufgabe wird be-
reits seit Jahren mit einer hohen Schwerpunktsetzung vorangetrieben. Hierzu zählt zum einen die
Ausstattung der Schulen mit mobilen Endgeräten, aber auch die vorhandene Infrastruktur an den
Schulen weiter auszubauen bzw. zu verbessern und die Bandbreite, die strukturierte Verkabelung in
den Gebäuden und die WLAN-Ausstattung der Räume sicherzustellen
Erst wenn diese Faktoren gegeben sind, ist eine Ausstattung der Schulen mit mobilen Endgeräten
sinnvoll.
Es ist allen Beteiligten bewusst, dass neben den regulären Aufgaben, der Ausstattung der Schulen
mit mobilen Endgeräten und Aufbau der erforderlichen Infrastruktur jetzt und in nächster Zeit, in der
das Lernen im Rahmen von „Präsenz-und Lernen-auf-Distanz-Unterrichts“ erfolgen wird, eine weiter-
gehende umfangreiche Unterstützung erfolgen muss.
Bislang wurden rund 13.000 Endgeräte (iPads) für die Kölner Schullandschaft beschafft. Diese Gerä-
te werden weitestgehend in den Schulen abwechselnd in verschiedenen Klassen genutzt und müssen
auch aufgrund eines mangelnden Versicherungsschutzes zwingend in den Schulen verbleiben.
Es war bislang Inhalt des Ausstattungskonzeptes des Schulträgers, die Schulen so auszustatten,
dass Digitaler Unterricht im Schulgebäude stattfinden kann.
Ein Verleih dieser Geräte ist aus versicherungstechnischen Gründen außerhalb des Schulgebäudes
nicht gestattet und auch aufgrund der technischen Einbindung in das jeweilige schuleigene Netz nicht
ohne weitere Änderung der Konfiguration möglich.
Aus dem aktuellen Anlass und aufgrund der Einschränkungen, die sich durch die Maßnahmen zur
Eindämmung der Corvid-19 Pandemie ergeben, wird hiervon allerdings abgewichen. Auf Antrag der
Schulen werden die Geräte so konfiguriert, dass sie den Schülerinnen und Schülern leihweise zur
häuslichen Nutzung zur Verfügung gestellt werden. Die Schulen sind über das Verfahren und die Mo-
dalitäten informiert.
Von der Ausleihe der an der Schule vorhandenen Geräte sollen insbesondere sozial benachteiligte
Schülerinnen und Schüler profitieren. Die bedarfsgerechte Weitergabe obliegt der schulischen Ver-
antwortung.
Wichtig ist, dass die Geräte nur über die Möglichkeit einer Wi-fi Nutzung verfügen und keinen Cellular
Slot besitzen. Daher ist eine Nutzung mit einer privaten Mobilfunkkarte nicht möglich.
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Grundsätzlich wird empfohlen, nicht alle in den Schulen vorhandenen Geräte auszuleihen. Aufgrund
der aktuellen Situation ist damit zu rechnen, dass der Unterricht noch über einen längeren Zeitraum
sowohl in Präsenz-als auch im Lernen auf Distanz- Unterricht stattfinden wird. Daher muss dafür Sor-
ge getragen werden, dass auch im Schulgebäude noch Geräte vorgehalten werden.
Von den 261 Schulen in städtischer Trägerschaft sind derzeit 122 Schulen auf eigenen Antrag mit
iPads ausgestattet worden. Weitere Anträge von rund 40 Schulen liegen vor. Diese werden sukzessi-
ve, bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen, genehmigt.
Wichtig ist, dass die Schulen zwingend mit WLAN ausgestattet sein müssen und ein entsprechendes
pädagogisches Medienkonzept zum Einsatz der Geräte vorliegt.
Da noch lange nicht alle Schulen mit mobilen Endgeräten (iPads) arbeiten, besteht in Kürze auch die
Möglichkeit, Notebooks für die oben genannte Schülerinnen- und Schülergruppe auszuleihen. Hierzu
sind aktuell noch Vorarbeiten erforderlich.
Get Your Own Device
Das Konzept zum Thema „Get Your Own Device“ (GYOD= schülereigene Geräte, die in das schuli-
sche Netz eigebunden sind), incl. einer Regelung für Kinder und Jugendliche aus einkommens-
schwachen Familien, ist weitestgehend erstellt, muss aber noch einer letzten rechtlichen und techni-
schen Prüfung unterzogen und kann erst dann umgesetzt werden. Es bedarf hier auch der Klärung
der finanziellen Unterstützung einkommensschwacher Familien. Die Verwaltung wird hierzu Vor-
schläge erarbeiten und dem Ausschuss Schule und Weiterbildung vorstellen.
Bis zur Einführung eines solchen rechtssicheren Verfahrens muss durch den Schulträger die Umset-
zung des lehrplanmäßigen Unterrichtes im Wechsel von Distanz- und Präsenzlernen sichergestellt
sein.
Insgesamt wird der Schulträger durch zeitnahe Beschaffungen von zusätzlichen Geräten im Rahmen
der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel, durch den Verleih der vorhandenen Geräte und Un-
terstützung von Möglichkeiten zu „Get your own device“ kurzfristig dazu beigetragen, die Ausstattung
der Kölner Schülerinnen und Schüler mit digitalen Endgeräten und damit die Möglichkeiten des Ler-
nens auf Distanz zu verbessern
Derzeitiger Bestand an mobilen Endgeräten:
iPads: Notebooks:
13.000 iPads (an 122 Schulen) 3.066 Notebooks in Schulen (nicht ausleihbar)
600 Netcologne (in Vorbereitung)
1.500 iPads werden kurzfristig beschafft* 500 Notebooks (kurzfristige beschafft)*
14.500 iPads 4.166 Notebooks
Somit stehen den Kölner Schulen in Kürze insgesamt rd. 18.700 mobile Endgeräte zur Verfügung.
* Kurzfristige Beschaffung aus Mitteln „Gute Schule2020“:Insgesamt: 811.000.-€
Diese kurzfristige Bestellung ist nur möglich, da anderweitige Beschaffungen zeitlich verschoben
werden.
Für die Beschaffung von weiteren mobilen Endgeräten ist die Bereitstellung von zusätzlichen Mitteln
erforderlich. Ebenso muss die zwingend notwendige Aufstockung des Schulsupports durch die Netco-
logne umfänglich ermittelt und beauftragt werden. Auch hierzu sind zusätzliche Mittel erforderlich.
Die Ausstattung mit mobilen Endgeräten soll weiter vorangetrieben werden. Hierzu sind die Bedarfe
der Schulen, aber auch ihre Voraussetzungen (Ausbildung der Lehrkräfte, Einsatzmöglichkeiten im
Unterricht etc.) von großer Bedeutung. Insofern kann die Verwaltung derzeit keine konkreten Zahlen
ermitteln.
Davon ausgehend, dass z. B. für 30% der Schüler und Schülerinnen mobile Endgeräte in Form von
iPads zur Verfügung stehen sollten, müssten insgesamt ca. 41.400 Geräte in den Schulen vorhanden
sein. Davon sind derzeit bzw. kurzfristig 14.500 iPads bereits im Einsatz, so dass ca. 27.000 iPads
zusätzlich eingesetzt werden müssten. Bei einer Neubeschaffung durch den Schulträger würde dies
Kosten von
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27.000 Geräte x rd. 400 Euro = 10.800.000 Euro zzgl. Support
verursachen.
Ob und in welchem Umfang eine Teilfinanzierung – nach Umschichtung bzw. Zurückstellung anderer
Maßnahmen – z. B. aus veranschlagten Mitteln bzw. Mitteln des Programms Gute Schule 2020 erfol-
gen kann, bedarf einer umfangreichen und viele Belange berücksichtigenden Prüfung.
Hinzu kommen die angekündigten Mittel des „500-Mio-Euro-Soforthilfepaketes“ des Bundes .
Hierzu liegen noch keinerlei konkrete Angaben zu Förderbestimmungen und –voraussetzungen sowie
zum Verfahren vor. Ausgehend von der Anwendung bislang üblicher Verteilerschlüssel könnte mit
einem Förderbetrag in Höhe von ca. 7 Mio. € gerechnet werden. Aber auch dazu liegen noch keine
Erkenntnisse vor.
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass
- es weitergehende Bedarfe zur Ausstattung der Schulen mit mobilen Endgeräten gibt,
- der Umfang abhängig ist von der Dauer der weiteren Schulschließung bzw. –öffnung und des
damit verbundenen Anteils von Präsenz- und Distanz-Lernens, und
- der in den Schulen vorhandenen Voraussetzungen,
- die Entwicklung und Inanspruchnahme von Get-your-own-device von Bedeutung sein wird und
- die Frage der Finanzierung der letztlich benötigten Geräte u. a. abhängig ist von den Förder-
voraussetzungen des Soforthilfeprogramms des Bundes.
Die Verwaltung wird all diese Prämissen prüfen, auswerten und den Ausschuss Schule und Weiter-
bildung laufend informieren und die entsprechenden Entscheidungsvorschläge einbringen.
Nutzung von Office 365 (für die Gymnasien und Gesamtschulen)
Neben den Kölner Berufskollegs erhalten nun auch die Gymnasien und Gesamtschulen in städtischer
Trägerschaft die Möglichkeit Microsoft365 (ehemals Office365) einzusetzen. Hierdurch besteht für
diese Schulen die Möglichkeit auf eine moderne Kommunikationslösung im Sinne einer Lernplattform
inclusive der Videokonferenzlösung TEAMS und weiteren Werkzeugen zuzugreifen.
Bislang wurden die Lizenzen für Microsoft365 nur für die städtischen Berufskollegs zur Verfügung
gestellt, da es hierfür inhaltlich-pädagogische Gründe gab (z.B. die unmittelbare Nähe der Schülerin-
nen und Schüler zum Berufsleben). Grundsätzlich ist der stadtweite Beschluss zum Einsatz von sog,
„Open Source Produkten“ (Stichwort: „Open Source First“) auch für Schulen weiterhin bindend.
VideoKonferenzen:
Die Umfrage an alle Schulen, um dem Umfang und die Anforderungen bezüglich einer Videokonfe-
renz-Anwendung zu eruieren ist abgeschlossen. Nach Auswertung der Ergebnisse wird hierzu zeit-
nah ein Vorschlag präsentiert, der allen Schulformen eine Lösung anbietet.
Die Nutzung der auf dem Markt frei zugänglichen Plattformen, erfolgt auf „eigenes“ Risiko.
Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1545/2020
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 25.05.2020
- Erstellt
- 22.05.2020 15:07