Digitales Lernen in Kölner Schulen - Ausstattung der Schulen
Mitteilung Ausschuss 1545/2020 vom 25.05.2020
Stand: Am 25.05.2020 im Ausschuss Schule und Weiterbildung beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
Die KI fasst die Dokumente zusammen. Das dauert bis zu drei Minuten.
Dokumente
-
Mitteilung Ausschuss
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/40 Vorlagen-Nummer 25.05.2020 1545/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Unterausschuss Digitale Kommunikation und Organisation 25.05.2020 Ausschuss Schule und Weiterbildung 25.05.2020 Digitales Lernen in Kölner Schulen - Ausstattung der Schulen Die derzeitige Situation an und für Schulen, bedingt durch die Maßnahmen zur Eindämmung der Co- vid-19-Pandemie, stellt sowohl die Schulen als auch die Schülerinnen und Schüler und den Schulträ- ger vor enorme Herausforderungen. Die Ausstattung der Kölner Schulen zur Ermöglichung des Digitalen Lernens ist grundsätzlich eine große Herausforderung für den größten Schulträger in Nordrhein-Westfalen. Diese Aufgabe wird be- reits seit Jahren mit einer hohen Schwerpunktsetzung vorangetrieben. Hierzu zählt zum einen die Ausstattung der Schulen mit mobilen Endgeräten, aber auch die vorhandene Infrastruktur an den Schulen weiter auszubauen bzw. zu verbessern und die Bandbreite, die strukturierte Verkabelung in den Gebäuden und die WLAN-Ausstattung der Räume sicherzustellen Erst wenn diese Faktoren gegeben sind, ist eine Ausstattung der Schulen mit mobilen Endgeräten sinnvoll. Es ist allen Beteiligten bewusst, dass neben den regulären Aufgaben, der Ausstattung der Schulen mit mobilen Endgeräten und Aufbau der erforderlichen Infrastruktur jetzt und in nächster Zeit, in der das Lernen im Rahmen von „Präsenz-und Lernen-auf-Distanz-Unterrichts“ erfolgen wird, eine weiter- gehende umfangreiche Unterstützung erfolgen muss. Bislang wurden rund 13.000 Endgeräte (iPads) für die Kölner Schullandschaft beschafft. Diese Gerä- te werden weitestgehend in den Schulen abwechselnd in verschiedenen Klassen genutzt und müssen auch aufgrund eines mangelnden Versicherungsschutzes zwingend in den Schulen verbleiben. Es war bislang Inhalt des Ausstattungskonzeptes des Schulträgers, die Schulen so auszustatten, dass Digitaler Unterricht im Schulgebäude stattfinden kann. Ein Verleih dieser Geräte ist aus versicherungstechnischen Gründen außerhalb des Schulgebäudes nicht gestattet und auch aufgrund der technischen Einbindung in das jeweilige schuleigene Netz nicht ohne weitere Änderung der Konfiguration möglich. Aus dem aktuellen Anlass und aufgrund der Einschränkungen, die sich durch die Maßnahmen zur Eindämmung der Corvid-19 Pandemie ergeben, wird hiervon allerdings abgewichen. Auf Antrag der Schulen werden die Geräte so konfiguriert, dass sie den Schülerinnen und Schülern leihweise zur häuslichen Nutzung zur Verfügung gestellt werden. Die Schulen sind über das Verfahren und die Mo- dalitäten informiert. Von der Ausleihe der an der Schule vorhandenen Geräte sollen insbesondere sozial benachteiligte Schülerinnen und Schüler profitieren. Die bedarfsgerechte Weitergabe obliegt der schulischen Ver- antwortung. Wichtig ist, dass die Geräte nur über die Möglichkeit einer Wi-fi Nutzung verfügen und keinen Cellular Slot besitzen. Daher ist eine Nutzung mit einer privaten Mobilfunkkarte nicht möglich. 2 Grundsätzlich wird empfohlen, nicht alle in den Schulen vorhandenen Geräte auszuleihen. Aufgrund der aktuellen Situation ist damit zu rechnen, dass der Unterricht noch über einen längeren Zeitraum sowohl in Präsenz-als auch im Lernen auf Distanz- Unterricht stattfinden wird. Daher muss dafür Sor- ge getragen werden, dass auch im Schulgebäude noch Geräte vorgehalten werden. Von den 261 Schulen in städtischer Trägerschaft sind derzeit 122 Schulen auf eigenen Antrag mit iPads ausgestattet worden. Weitere Anträge von rund 40 Schulen liegen vor. Diese werden sukzessi- ve, bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen, genehmigt. Wichtig ist, dass die Schulen zwingend mit WLAN ausgestattet sein müssen und ein entsprechendes pädagogisches Medienkonzept zum Einsatz der Geräte vorliegt. Da noch lange nicht alle Schulen mit mobilen Endgeräten (iPads) arbeiten, besteht in Kürze auch die Möglichkeit, Notebooks für die oben genannte Schülerinnen- und Schülergruppe auszuleihen. Hierzu sind aktuell noch Vorarbeiten erforderlich. Get Your Own Device Das Konzept zum Thema „Get Your Own Device“ (GYOD= schülereigene Geräte, die in das schuli- sche Netz eigebunden sind), incl. einer Regelung für Kinder und Jugendliche aus einkommens- schwachen Familien, ist weitestgehend erstellt, muss aber noch einer letzten rechtlichen und techni- schen Prüfung unterzogen und kann erst dann umgesetzt werden. Es bedarf hier auch der Klärung der finanziellen Unterstützung einkommensschwacher Familien. Die Verwaltung wird hierzu Vor- schläge erarbeiten und dem Ausschuss Schule und Weiterbildung vorstellen. Bis zur Einführung eines solchen rechtssicheren Verfahrens muss durch den Schulträger die Umset- zung des lehrplanmäßigen Unterrichtes im Wechsel von Distanz- und Präsenzlernen sichergestellt sein. Insgesamt wird der Schulträger durch zeitnahe Beschaffungen von zusätzlichen Geräten im Rahmen der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel, durch den Verleih der vorhandenen Geräte und Un- terstützung von Möglichkeiten zu „Get your own device“ kurzfristig dazu beigetragen, die Ausstattung der Kölner Schülerinnen und Schüler mit digitalen Endgeräten und damit die Möglichkeiten des Ler- nens auf Distanz zu verbessern Derzeitiger Bestand an mobilen Endgeräten: iPads: Notebooks: 13.000 iPads (an 122 Schulen) 3.066 Notebooks in Schulen (nicht ausleihbar) 600 Netcologne (in Vorbereitung) 1.500 iPads werden kurzfristig beschafft* 500 Notebooks (kurzfristige beschafft)* 14.500 iPads 4.166 Notebooks Somit stehen den Kölner Schulen in Kürze insgesamt rd. 18.700 mobile Endgeräte zur Verfügung. * Kurzfristige Beschaffung aus Mitteln „Gute Schule2020“:Insgesamt: 811.000.-€ Diese kurzfristige Bestellung ist nur möglich, da anderweitige Beschaffungen zeitlich verschoben werden. Für die Beschaffung von weiteren mobilen Endgeräten ist die Bereitstellung von zusätzlichen Mitteln erforderlich. Ebenso muss die zwingend notwendige Aufstockung des Schulsupports durch die Netco- logne umfänglich ermittelt und beauftragt werden. Auch hierzu sind zusätzliche Mittel erforderlich. Die Ausstattung mit mobilen Endgeräten soll weiter vorangetrieben werden. Hierzu sind die Bedarfe der Schulen, aber auch ihre Voraussetzungen (Ausbildung der Lehrkräfte, Einsatzmöglichkeiten im Unterricht etc.) von großer Bedeutung. Insofern kann die Verwaltung derzeit keine konkreten Zahlen ermitteln. Davon ausgehend, dass z. B. für 30% der Schüler und Schülerinnen mobile Endgeräte in Form von iPads zur Verfügung stehen sollten, müssten insgesamt ca. 41.400 Geräte in den Schulen vorhanden sein. Davon sind derzeit bzw. kurzfristig 14.500 iPads bereits im Einsatz, so dass ca. 27.000 iPads zusätzlich eingesetzt werden müssten. Bei einer Neubeschaffung durch den Schulträger würde dies Kosten von 3 27.000 Geräte x rd. 400 Euro = 10.800.000 Euro zzgl. Support verursachen. Ob und in welchem Umfang eine Teilfinanzierung – nach Umschichtung bzw. Zurückstellung anderer Maßnahmen – z. B. aus veranschlagten Mitteln bzw. Mitteln des Programms Gute Schule 2020 erfol- gen kann, bedarf einer umfangreichen und viele Belange berücksichtigenden Prüfung. Hinzu kommen die angekündigten Mittel des „500-Mio-Euro-Soforthilfepaketes“ des Bundes . Hierzu liegen noch keinerlei konkrete Angaben zu Förderbestimmungen und –voraussetzungen sowie zum Verfahren vor. Ausgehend von der Anwendung bislang üblicher Verteilerschlüssel könnte mit einem Förderbetrag in Höhe von ca. 7 Mio. € gerechnet werden. Aber auch dazu liegen noch keine Erkenntnisse vor. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass - es weitergehende Bedarfe zur Ausstattung der Schulen mit mobilen Endgeräten gibt, - der Umfang abhängig ist von der Dauer der weiteren Schulschließung bzw. –öffnung und des damit verbundenen Anteils von Präsenz- und Distanz-Lernens, und - der in den Schulen vorhandenen Voraussetzungen, - die Entwicklung und Inanspruchnahme von Get-your-own-device von Bedeutung sein wird und - die Frage der Finanzierung der letztlich benötigten Geräte u. a. abhängig ist von den Förder- voraussetzungen des Soforthilfeprogramms des Bundes. Die Verwaltung wird all diese Prämissen prüfen, auswerten und den Ausschuss Schule und Weiter- bildung laufend informieren und die entsprechenden Entscheidungsvorschläge einbringen. Nutzung von Office 365 (für die Gymnasien und Gesamtschulen) Neben den Kölner Berufskollegs erhalten nun auch die Gymnasien und Gesamtschulen in städtischer Trägerschaft die Möglichkeit Microsoft365 (ehemals Office365) einzusetzen. Hierdurch besteht für diese Schulen die Möglichkeit auf eine moderne Kommunikationslösung im Sinne einer Lernplattform inclusive der Videokonferenzlösung TEAMS und weiteren Werkzeugen zuzugreifen. Bislang wurden die Lizenzen für Microsoft365 nur für die städtischen Berufskollegs zur Verfügung gestellt, da es hierfür inhaltlich-pädagogische Gründe gab (z.B. die unmittelbare Nähe der Schülerin- nen und Schüler zum Berufsleben). Grundsätzlich ist der stadtweite Beschluss zum Einsatz von sog, „Open Source Produkten“ (Stichwort: „Open Source First“) auch für Schulen weiterhin bindend. VideoKonferenzen: Die Umfrage an alle Schulen, um dem Umfang und die Anforderungen bezüglich einer Videokonfe- renz-Anwendung zu eruieren ist abgeschlossen. Nach Auswertung der Ergebnisse wird hierzu zeit- nah ein Vorschlag präsentiert, der allen Schulformen eine Lösung anbietet. Die Nutzung der auf dem Markt frei zugänglichen Plattformen, erfolgt auf „eigenes“ Risiko. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf
-
25.05.2020
Unterausschuss Digitale Kommunikation und Organisation
TOP 2.11, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen -
25.05.2020 zuletzt
Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 5.10, Entscheidung. Ergebnis: Kenntnis genommen
Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz