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1545/2020

Digitales Lernen in Kölner Schulen - Ausstattung der Schulen

Mitteilung Ausschuss 25.05.2020

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 25.05.2020, TOP 5.10

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

9701 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/40 
 
Vorlagen-Nummer  25.05.2020 
 1545/2020 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Unterausschuss Digitale Kommunikation und Organisation 25.05.2020 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 25.05.2020 
 
Digitales Lernen in Kölner Schulen - Ausstattung der Schulen 
Die derzeitige Situation an und für Schulen, bedingt durch die Maßnahmen zur Eindämmung der Co-
vid-19-Pandemie, stellt sowohl die Schulen als auch die Schülerinnen und Schüler und den Schulträ-
ger vor enorme Herausforderungen.  
Die Ausstattung der Kölner Schulen zur Ermöglichung des Digitalen Lernens ist grundsätzlich eine 
große Herausforderung für den größten Schulträger in Nordrhein-Westfalen. Diese Aufgabe wird be-
reits seit Jahren mit einer hohen Schwerpunktsetzung vorangetrieben. Hierzu zählt zum einen die 
Ausstattung der Schulen mit mobilen Endgeräten, aber auch die vorhandene Infrastruktur an den 
Schulen weiter auszubauen bzw. zu verbessern und die Bandbreite, die strukturierte Verkabelung in 
den Gebäuden und die WLAN-Ausstattung der Räume sicherzustellen 
Erst wenn diese Faktoren gegeben sind, ist eine Ausstattung der Schulen mit mobilen Endgeräten 
sinnvoll.  
 
Es ist allen Beteiligten bewusst, dass neben den regulären Aufgaben, der Ausstattung der Schulen 
mit mobilen Endgeräten und Aufbau der erforderlichen Infrastruktur jetzt und in nächster Zeit, in der 
das Lernen im Rahmen von „Präsenz-und Lernen-auf-Distanz-Unterrichts“ erfolgen wird, eine weiter-
gehende umfangreiche Unterstützung erfolgen muss. 
 
Bislang wurden rund 13.000 Endgeräte (iPads) für die Kölner Schullandschaft beschafft. Diese Gerä-
te werden weitestgehend in den Schulen abwechselnd in verschiedenen Klassen genutzt und müssen 
auch aufgrund eines mangelnden Versicherungsschutzes zwingend in den Schulen verbleiben. 
 
Es war bislang Inhalt des Ausstattungskonzeptes des Schulträgers, die Schulen so auszustatten, 
dass Digitaler Unterricht im Schulgebäude stattfinden kann.  
Ein Verleih dieser Geräte ist aus versicherungstechnischen Gründen außerhalb des Schulgebäudes 
nicht gestattet und auch aufgrund der technischen Einbindung in das jeweilige schuleigene Netz nicht 
ohne weitere Änderung der Konfiguration möglich.  
 
Aus dem aktuellen Anlass und aufgrund der Einschränkungen, die sich durch die Maßnahmen zur 
Eindämmung der Corvid-19 Pandemie ergeben, wird hiervon allerdings abgewichen. Auf Antrag der 
Schulen werden die Geräte so konfiguriert, dass sie den Schülerinnen und Schülern leihweise zur 
häuslichen Nutzung zur Verfügung gestellt werden. Die Schulen sind über das Verfahren und die Mo-
dalitäten informiert. 
 
Von der Ausleihe der an der Schule vorhandenen Geräte sollen insbesondere sozial benachteiligte 
Schülerinnen und Schüler profitieren. Die bedarfsgerechte Weitergabe obliegt der schulischen Ver-
antwortung.  
Wichtig ist, dass die Geräte nur über die Möglichkeit einer Wi-fi Nutzung verfügen und keinen Cellular 
Slot besitzen. Daher ist eine Nutzung mit einer privaten Mobilfunkkarte nicht möglich.

2 
 
Grundsätzlich wird empfohlen, nicht alle in den Schulen vorhandenen Geräte auszuleihen. Aufgrund 
der aktuellen Situation ist damit zu rechnen, dass der Unterricht noch über einen längeren Zeitraum 
sowohl in Präsenz-als auch im Lernen auf Distanz- Unterricht stattfinden wird. Daher muss dafür Sor-
ge getragen werden, dass auch im Schulgebäude noch Geräte vorgehalten werden.  
 
Von den 261 Schulen in städtischer Trägerschaft sind derzeit 122 Schulen auf eigenen Antrag mit 
iPads ausgestattet worden. Weitere Anträge von rund 40 Schulen liegen vor. Diese werden sukzessi-
ve, bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen, genehmigt. 
Wichtig ist, dass die Schulen zwingend mit WLAN ausgestattet sein müssen und ein entsprechendes 
pädagogisches Medienkonzept zum Einsatz der Geräte vorliegt. 
Da noch lange nicht alle Schulen mit mobilen Endgeräten (iPads) arbeiten, besteht in Kürze auch die 
Möglichkeit, Notebooks für die oben genannte Schülerinnen- und Schülergruppe auszuleihen. Hierzu 
sind aktuell noch Vorarbeiten erforderlich. 
 
Get Your Own Device 
Das Konzept zum Thema „Get Your Own Device“ (GYOD= schülereigene Geräte, die in das schuli-
sche Netz eigebunden sind), incl. einer Regelung für Kinder und Jugendliche aus einkommens-
schwachen Familien, ist weitestgehend erstellt, muss aber noch einer letzten rechtlichen und techni-
schen Prüfung unterzogen und kann erst dann umgesetzt werden. Es bedarf hier auch der Klärung 
der finanziellen Unterstützung einkommensschwacher Familien. Die Verwaltung wird hierzu Vor-
schläge erarbeiten und dem Ausschuss Schule und Weiterbildung vorstellen.  
Bis zur Einführung eines solchen rechtssicheren Verfahrens muss durch den Schulträger die Umset-
zung des lehrplanmäßigen Unterrichtes im Wechsel von Distanz- und Präsenzlernen sichergestellt 
sein.  
 
Insgesamt wird der Schulträger durch zeitnahe Beschaffungen von zusätzlichen Geräten im Rahmen 
der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel, durch den Verleih der vorhandenen Geräte und Un-
terstützung von Möglichkeiten zu „Get your own device“ kurzfristig dazu beigetragen, die Ausstattung 
der Kölner Schülerinnen und Schüler mit digitalen Endgeräten und damit die Möglichkeiten des Ler-
nens auf Distanz zu verbessern 
 
 
Derzeitiger Bestand an mobilen Endgeräten: 
 
iPads:       Notebooks: 
13.000 iPads (an 122 Schulen)   3.066 Notebooks in Schulen (nicht ausleihbar) 
         600 Netcologne (in Vorbereitung) 
 1.500 iPads werden kurzfristig beschafft*     500 Notebooks (kurzfristige beschafft)* 
14.500 iPads      4.166 Notebooks 
 
Somit stehen den Kölner Schulen in Kürze insgesamt rd. 18.700 mobile Endgeräte zur Verfügung.  
* Kurzfristige Beschaffung aus Mitteln „Gute Schule2020“:Insgesamt: 811.000.-€ 
Diese kurzfristige Bestellung ist nur möglich, da anderweitige Beschaffungen zeitlich verschoben 
werden. 
Für die Beschaffung von weiteren mobilen Endgeräten ist die Bereitstellung von zusätzlichen Mitteln 
erforderlich. Ebenso muss die zwingend notwendige Aufstockung des Schulsupports durch die Netco-
logne umfänglich ermittelt und beauftragt werden. Auch hierzu sind zusätzliche Mittel erforderlich. 
Die Ausstattung mit mobilen Endgeräten soll weiter vorangetrieben werden. Hierzu sind die Bedarfe 
der Schulen, aber auch ihre Voraussetzungen (Ausbildung der Lehrkräfte, Einsatzmöglichkeiten im 
Unterricht etc.) von großer Bedeutung. Insofern kann die Verwaltung derzeit keine konkreten Zahlen 
ermitteln.  
 
Davon ausgehend, dass z. B. für 30% der Schüler und Schülerinnen mobile Endgeräte in Form von 
iPads zur Verfügung stehen sollten, müssten insgesamt ca. 41.400 Geräte in den Schulen vorhanden 
sein. Davon sind derzeit bzw. kurzfristig 14.500 iPads bereits im Einsatz, so dass ca. 27.000 iPads 
zusätzlich eingesetzt werden müssten. Bei einer Neubeschaffung durch den Schulträger würde dies 
Kosten von

3 
 
27.000 Geräte x rd. 400 Euro = 10.800.000 Euro zzgl. Support 
verursachen.  
Ob und in welchem Umfang eine Teilfinanzierung – nach Umschichtung bzw. Zurückstellung anderer 
Maßnahmen – z. B. aus veranschlagten Mitteln bzw. Mitteln des Programms Gute Schule 2020 erfol-
gen kann, bedarf einer umfangreichen und viele Belange berücksichtigenden Prüfung.  
 
Hinzu kommen die angekündigten Mittel des „500-Mio-Euro-Soforthilfepaketes“ des Bundes . 
Hierzu liegen noch keinerlei konkrete Angaben zu Förderbestimmungen und –voraussetzungen sowie 
zum Verfahren vor. Ausgehend von der Anwendung bislang üblicher Verteilerschlüssel könnte mit 
einem Förderbetrag in Höhe von ca. 7 Mio. € gerechnet werden. Aber auch dazu liegen noch keine 
Erkenntnisse vor. 
 
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass 
 
- es weitergehende Bedarfe zur Ausstattung der Schulen mit mobilen Endgeräten gibt, 
- der Umfang abhängig ist von der Dauer der weiteren Schulschließung bzw. –öffnung und des 
damit verbundenen Anteils von Präsenz- und Distanz-Lernens, und  
- der in den Schulen vorhandenen Voraussetzungen,  
- die Entwicklung und Inanspruchnahme von Get-your-own-device von Bedeutung sein wird und  
- die Frage der Finanzierung der letztlich benötigten Geräte u. a. abhängig ist von den Förder-
voraussetzungen des Soforthilfeprogramms des Bundes.  
 
Die Verwaltung wird all diese Prämissen prüfen, auswerten und den Ausschuss Schule und Weiter-
bildung laufend informieren und die entsprechenden Entscheidungsvorschläge einbringen.  
 
Nutzung von Office 365 (für die Gymnasien und Gesamtschulen) 
Neben den Kölner Berufskollegs erhalten nun auch die Gymnasien und Gesamtschulen in städtischer 
Trägerschaft die Möglichkeit Microsoft365 (ehemals Office365) einzusetzen. Hierdurch besteht für 
diese Schulen die Möglichkeit auf eine moderne Kommunikationslösung im Sinne einer Lernplattform 
inclusive der Videokonferenzlösung TEAMS und weiteren Werkzeugen zuzugreifen. 
Bislang wurden die Lizenzen für Microsoft365 nur für die städtischen Berufskollegs zur Verfügung 
gestellt, da es hierfür inhaltlich-pädagogische Gründe gab (z.B. die unmittelbare Nähe der Schülerin-
nen und Schüler zum Berufsleben). Grundsätzlich ist der stadtweite Beschluss zum Einsatz von sog, 
„Open Source Produkten“ (Stichwort: „Open Source First“) auch für Schulen weiterhin bindend. 
 
VideoKonferenzen: 
Die Umfrage an alle Schulen, um dem Umfang und die Anforderungen bezüglich einer Videokonfe-
renz-Anwendung zu eruieren ist abgeschlossen. Nach Auswertung der Ergebnisse wird hierzu zeit-
nah ein Vorschlag präsentiert, der allen Schulformen eine Lösung anbietet. 
Die Nutzung der auf dem Markt frei zugänglichen Plattformen, erfolgt auf „eigenes“ Risiko. 
 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (2)

25.05.2020 Unterausschuss Digitale Kommunikation und Organisation
TOP 2.11 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
25.05.2020 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 5.10 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1545/2020
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
25.05.2020
Erstellt
22.05.2020 15:07