Mandari Insight

2773/2018

Beantwortung zu TOP 3.1 der Sitzung am 11.06.18

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 28.08.2018

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Unterausschuss Digitale Kommunikation und Organisation, Sitzung am 10.09.2018, TOP 1.1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

2400 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
OB/OB/7 
 
Vorlagen-Nummer 28.08.2018 
 2773/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Unterausschuss Digitale Kommunikation und Organisation 10.09.2018 
 
Beantwortung zu TOP 3.1 der Sitzung am 11.06.18 
 
 
In der Sitzung des Unterausschusses digitale Kommunikation und Organisation am 11.06.18 wurden 
folgende Fragen zu TOP 3.1 - Sachstandsbericht zur Umsetzung der EU-
Datenschutzgrundverordnung zum 25.05.18 gestellt: 
 
 
Gab es bereits Auskunftsersuchen an die Stadt Köln und wie wird damit umgegangen? 
 
Das Auskunftsrecht richtet sich nach Art. 15 DSGVO. Dort findet sich auch ein Katalog über die In-
formationen, die der Verantwortliche dem Betroffenen beauskunften muss. Auf Basis dessen hat der 
Datenschutzbeauftragte den Fachdienststellen als jeweils Verantwortliche ein standardisierendes 
Formular zur Verfügung gestellt, das diese bei an sie gerichtete Auskunftsersuchen verwenden kön-
nen.  
 
Wird das Auskunftsersuchen an den Datenschutzbeauftragten selbst gerichtet, wird dieses an die 
zuständigen Fachdienststellen weitergeleitet. Sind mehrere Dienststellen betroffen, koordiniert der 
Datenschutzbeauftragte die Auskunftsersuchen zentral. 
 
Es gab bereits mehrere diesbezügliche Auskunftsbegehren, die sich u.a. auch auf alle bei der Stadt 
vorgehaltenen Daten bezogen haben. Hierbei ist zu beachten, dass das Auskunftsrecht nach § 12 
Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen – den Art. 15 DSGVO konkretisierend - voraussetzt, dass 
die betreffende Person Angaben macht, die das Auffinden der Daten mit angemessenem Aufwand 
ermöglicht. Sofern das Auskunftsersuchen jedoch nicht präzisiert wird, werden unter Berücksichti-
gung eines angemessen Aufwands seitens des Datenschutzbeauftragten diejenigen Fachdienststel-
len um Auskunft gebeten, die am ehesten erwarten lassen, dass personenbezogene Daten vorgehal-
ten werden. 
 
 
Wie erfolgt der sichere Datenaustausch mit freien Trägern, insbesondere vor dem Hintergrund 
des Austausches personenbezogener Daten? 
 
Derzeit werden bei der Stadtverwaltung die Voraussetzungen für die nachhaltige Etablierung entspre-
chender Verschlüsselungstechnologien (S/MIME und PGP) geschaffen. Kurzfristig werden Gesprä-
che seitens der Stadtverwaltung mit den freien Trägern bezüglich des weiteren Vorgehens geführt. 
 
Gez. Reker

Beratungsverlauf (1)

10.09.2018 Unterausschuss Digitale Kommunikation und Organisation
TOP 1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2773/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
28.08.2018
Erstellt
21.08.2018 14:38