2892/2023
Bürgereingabe nach § 24 GO Bücherschrank auf dem Spielplatz Buschgasse / An der Eiche
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle IV/512/10 148/B Vorlagen-Nummer 2892/2023 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe nach § 24 GO Bücherschrank auf dem Spielplatz Buschgasse / An der Eiche Beschlussorgan Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Innenstadt dankt der Petentin für die oben genannte Eingabe. Die Bezirksvertretung Innenstadt beschließt, dass die Aufstellung eines Bücherschrankes auf dem Spielplatz Buschgasse in Altstadt Süd aus Gründen der Verkehrssicherheit sowie gelten- den DIN-Normen nicht umgesetzt werden kann. Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 19.10.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Bezirksvertretung Innenstadt dankt der Petentin für die oben genannte Eingabe. Die Kinder- und Jugendverwaltung findet Bücherschränke grundsätzlich sinnvoll. Gerade in Hin- blick auf die Leseförderung von Kindern und Jugendlichen sind Bücherschränke eine gute Mög- lichkeit, um zum Lesen anzuregen und die kindliche Neugier auf Literatur zu wecken. Leider dürfen Bücherschränke aus Gründen der Verkehrssicherheit, des Jugendschutzes sowie vor dem Hintergrund geltender DIN-Normen nicht auf Spielplätzen aufgestellt werden. Die Erfahrung zeigt, dass in den Bücherschränken neben möglicher Kinder- und Jugendliteratur größtenteils Erwachsenenliteratur zu finden ist. Die Bücherschränke werden also nicht von ei- ner bestimmten altersspezifischen Zielgruppe genutzt. Hier könnte sich also auch Literatur wie- derfinden, die nicht für Kinder- und Jugendliche geeignet ist. Die Verwaltung kann aber als Be- treiberin der öffentlichen Spiel- und Bolzplätze keine Kontrollen unter Jugendschutzaspekten sicherstellen. Vor diesem Hintergrund hält die Verwaltung einen allgemein zugänglichen Standort an einem zentralen Platz für erfolgversprechender für die Sicht- und Nutzbarkeit. Der Vorschlag zur Aufstellung eines Bücherschrankes auf dem Spielplatz Buschgasse / an der Eiche ist daher aus Sicht der Kinder- und Jugendverwaltung nicht umsetzbar. Anlagen
Bürgeranfrage nach §24 GO NRW Bücherschrank (1)
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Von: Gesendet: Montag, 21. August 2023 10:28 An: Hupke, Bezirksbürgermeister <bezirksbuergermeister.hupke@stadt-koeln.de>; Höver, Ulrich Dr. <ulrich.hoever@stadt-koeln.de> Betreff: Bürgerantrag nach 824 GO NRW - Bücherschrank am Spielplatz an der Eiche / Musikhaus Süd Einwohnerantrag nach 824 GO NRW - Aufstellung eines Bücherschranks Sehr geehrter Herr Hoever, folgende Anregung möchte ich stellvertretend für unseren Verein „Musikhaus Süd e.V.“ hiermit einbringen: Auf dem Spielplatz Buschgasse/An der Eiche soll an östlicher Seite zur Annostraße grenzend ein Bücherschrank aufgestellt werden. Das Musikhaus Süd wird die Patenschaft übernehmen. Der Spielplatz ist sehr lebendig mit Kindern und Erwachsenen - und ein Bücherschrank mit Kinderbüchern, wie Büchern für Erwachsene wäre dort eine wirkliche Bereicherung. Einen Bücherschrank in der näheren Umgebung gibt es bisher nicht - und mit einem Schwerpunkt auf Kinderbüchern überhaupt noch nicht. Über eine positive Rückmeldung würden wir uns sehr freuen. Vielen Dank. Mit einem freundlichen Gruß
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Annostraße
- An der Eiche
- Buschgasse
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Details
- Aktenzeichen
- 2892/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 11.09.2023
- Erstellt
- 06.09.2023 10:09