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3048/2018

Ordnungsbehördliche Verordnung für 2018 über das Offenhalten von Verkaufsstellen im 2. Halbjahr 2018

Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung 24.09.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 12.11.2018, TOP 9.1.1

Anlage 3.6 Anträge der Interessengemeinschaften der Stadtteile Blatt 1-100

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Anlage 2 Anwendungshilfe-Antragsvordruck der Stadt Köln zum Ladenöffnungsgesetz NRW

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Anlage 3.4 Anträge der Interessengemeinschaften der Stadtteile Blatt 1-25

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Anlage 3.3 Anträge der Interessengemeinschaften der Stadtteile Blatt 1-25

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Anlage 10 Stellungnahme ver.di vom 07.09.2018

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Anlage 3.5 Anträge der Interessengemeinschaften der Stadtteile Blatt 1-100

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Anlage 3.2 Anträge der Interessengemeinschaften der Stadtteile Blatt 1-25

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Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 9 Stellungnahme IHK Köln vom 06.09.2018

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Anlage 15 Grenzlinie Stand beantragte Sonntagsöffnungen Restjahr 2018

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Anlage 14 Bewertung des Amtes für Stadtentwicklung und Statistik vom 07.09.2018

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Anlage 1 RVO 2018

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Anlage 3.1 Anträge der Interessengemeinschaften der Stadtteile Blatt 1-25

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Anlage 11 RVO 2018 Alternativvorschlag

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Anlage 3.7 Anträge der Interessengemeinschaften der Stadtteile Blatt 1-57

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Anlage 6 Stellungnahme Katholikenausschuss 05.09.2018

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Anlage 4 Umfrage IHK Köln 2018_Lindenthal_Tag der_Nostalgie

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Anlage 3 Anträge der Interessengemeinschaften der Stadtteile Blatt 1-100

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Anlage 13 Antrag Porz-Mitte vom 11.09.2018

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Anlage 5 AW Anwendungshilfe für Kommunen und den Handel Verkaufsoffene Sonntage Frage zu Prognose zu Besucherströmen

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Anlage 12 Stellungnahme DGB vom 10.09.2018

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Anlage 7 Stellungnahme Handelsverband vom 05.09.2018

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Anlage 8 Stellungnahme Ev. Kirchenverband Köln und Region vom 05.09.2018

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Anlage 9 Stellungnahme IHK Köln vom 06.09.2018

7980 Zeichen

1
Brandt, Peter
Von: Philip.Reichardt@koeln.ihk.de
Gesendet: Donnerstag, 6. September 2018 10:42
An: Brandt, Peter
Cc: elisabeth.slapio@koeln.ihk.de
Betreff: Stellungnahme der IHK Köln
Anlagen: Stellungnahme_IHK_Koeln.pdf
Guten Tag Herr Brandt, 
anbei erhalten Sie die Stellungnahme der IHK Köln zu den Anträgen der verkaufsoffenen Sonntage 2018. 
M
it freundlichen Grüßen 
Philip Reichardt 
In
dustrie- und Handelskammer zu Köln 
Im Auftrag 
Philip Reichardt 
Referent | Leiter Handel und Stadtmarketing 
Geschäftsbereich Innovation und Umwelt  
Unter Sachsenhausen 10-26, 50667 Köln 
Tel. +49 221 1640-1506 
Internet: http://www.ihk-koeln.de 
Un
sere Themen 2018: 
#i
chwerdewas 
Zukunft der Städte in der Region 
Digitale Infrastruktur 
Anlage 9

Industrie- und Handelskammer zu Köln 
Postanschrift: 50606 Köln | Hausanschrift: Unter Sachsenhausen 10-26, 50667 Köln | Internet: www.ihk-koeln.de 
Tel. +49 221 1640-0 | Fax +49 221 1640-1290 
  
IHK Köln, 50606 Köln 
 
 
Per Mail 
Amt für öffentliche Ordnung 
Gewerbeabteilung 
Herr Peter Brandt 
Willy-Brandt-Platz 3 
50679 Köln 
Ihr Zeichen | Ihre Nachricht vom 
29.08.2018 
 
Unser Zeichen | Ansprechpartner 
rdt | Philip Reichardt 
 
E-Mail 
Philip.Reichardt@koeln.ihk.de 
 
Telefon | Fax 
+49 221 1640-1506 | +49 221 1640-1509 
 
Datum 
06. September 2018 
  Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer zu Köln 
Ihre Aufforderung vom 29.08.2018 
 
 
Sehr geehrter Herr Brandt, 
 
wir bedanken uns für Ihre Mail vom 29.08.2018 mit der Aufforderung, eine Stellungnahme zu den 
geplanten Sonntagsöffnungen 2018 in der Stadt Köln gem. § 6 Abs. 4 LÖG NRW zu formulieren. 
 
Der Landesgesetzgeber hat durch die Novellierung des Ladenöffnungsgesetzes (LÖG) NRW neue 
Handlungsspielräume zur Rechtfertigung von verkaufsoffenen Sonntagen eingeführt.   
 
Die wesentliche Neuerung des § 6 Abs. 1 LÖG NRW besteht darin, dass eine Sonntagsöffnung nicht 
mehr von einem Anlassbezug abhängig ist. Der Gesetzgeber lässt eine Ladenöffnung an Sonntagen 
zu, wenn hierfür ein öffentliches Interesse besteht. Die Sachgründe, 
die ein öffentliches Interesse begründen können, hat der Gesetzgeber dabei in § 6 Abs. 
1 S. 2 Nr. 1 bis 5 LÖG NRW definiert. Wir plädieren ausdrücklich dafür, dass die Stadtverwaltung die 
neugeschaffenen gesetzlichen Möglichkeiten zur Rechtfertigung von Sonntagsöffnungen voll 
ausschöpft und in ihren Abwägungsprozess berücksichtigt.  Eine Kumulation von Sachgründen 
intensiviert nach Auffassung des Landesgesetzgebers das Öffentliche Interesse, sodass die 
Anforderungen an die jeweiligen Veranstaltungen sinken. In der amtlichen Begründung wird zur 
Neuregelung vom Landesgesetzgeber ausgeführt: 
 
„Eine solche Kumulation von Sachgründen kann dazu führen, 
dass auch wenn ein Sachgrund im Einzelfall möglicherweise nicht für sich genommen  
ausreichend erscheint, um die Ladenöffnung zu rechtfertigen, die 
Summe des Gewichts dieser Sachgründe aber hierzu geeignet sein kann. Je  
schwerer also die weiteren, im Einzelfall einschlägigen Sachgründe wiegen,  
desto geringer muss das darzulegende Gewicht des Zusammenhangs mit einer  
örtlichen Veranstaltung sein“.

6. September 2018 | Seite  2 
 
Vor diesem Hintergrund empfehlen wir, die Sachgründe Nr. 2 - 4 LÖG (§ 6 Abs. 
1 S. 2 Nr. 2 bis 4 LÖG NRW) in der Ratsvorlage heranzuziehen und für jeden einzelnen Standort zu 
prüfen.  
 
In der vom Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie (MWIDE) 
veröffentlichten „Anwendungshilfe für die Kommunen und den Handel 
im Umgang mit dem neugefassten § 6 LÖG NRW“ wird den Kommunen empfohlen, die Sachgründe 
u.a. über die Darstellung einer Gefährdungssituation der örtlichen Einzelhandelsstrukturen zu belegen 
(„Anwendungshilfe“, Seiten 17, 19 - 20, 29), um das Gewicht des jeweiligen Sachgrundes zu 
intensivieren. Zu Sachgrund Nr. 4 wird ausgeführt: 
 
„Der Gesetzgeber will durch den Sachgrund Nr. 4 einer drohenden Verödung der  
Innenstädte entgegenwirken. Voraussetzung für die Anwendung ist deshalb, dass  
die Gemeinde konkret belegen kann, dass eine derartige Gefahr besteht. Dies 
kann z. B. durch den Nachweis der Zunahme von Leerständen und ihrer Dauer,  
der Reduzierung des Einzelhandelsangebotes, eines Trading-Down durch Wegfall 
oder Reduzierung von Einzelhandelsgeschäften mit hochwertigem Angebot erfolgen.  
Die Gemeinden sollten hierüber vorhandene Daten erheben und auswerten. 
Dabei genügt es, wenn eine Gefährdung in den Lagen vorliegt, in denen die Ladenöffnung 
an Sonn- und Feiertagen zugelassen werden soll“ („Anwendungshilfe“ Seite 29).  
 
Auch die Urteile vom Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) zeigen 
auf, dass eine hinreichende Konkretisierung der örtlichen Einzelhandelssituation erforderlich ist  
(Beschl. vom  27.04.2018, 4 B 571/18 I Beschl. vom 25.05.2018, 4 B 707/18).  
Die Anträge der Interessen- und Werbegemeinschaften, die sich auf die Sachgründe Nr. 2 - 4 stützen, 
sind zum Teil mit konkreten und nachprüfbaren Informationen untermauert, die eine 
Gefährdungssituation vor Ort belegen. So werden Belege zu Leerständen, Einzelhandelszentralität, 
Veränderung von Passantenfrequenzen, Rückgang von Einzelhandelsflächen und Rückgang von 
Einzelhandelsbetrieben und Veränderung des Einzelhandelsangebotes an den jeweiligen Standorten 
angeführt. 
 
Nach unserer Auffassung bieten die genannten Indikatoren eine tragfähige Grundlage, eine 
Gefährdungssituation des örtlichen Einzelhandels zu belegen und ein Öffentliches Interesse zu 
begründen. Wir fordern die Stadtverwaltung dazu auf, dass sie die genannten Indikatoren im 
Genehmigungsprozess berücksichtigt und ihrerseits alle zur Verfügung stehenden Daten-und 
Informationsgrundlagen nutzt, um die Informationen zu prüfen und zu plausibilisieren. 
 
Eine weitere Möglichkeit, die neuen Sachgründe zu rechtfertigen, ist die Darlegung, dass eine 
Sonntagsöffnung den in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 bis 4 LÖG genannten Zielen dient bzw. ihre 
Verwirklichung steigern kann (OVG Münster, Beschl. v. 27.04.2018, 4 B 571/18). In den Anträgen der 
Interessen- und Werbegemeinschaften werden von positiven Effekten einer Sonntagsöffnung wie

6. September 2018 | Seite  3 
Aktivierung von Besuchern aus anderen Stadtteilen und der Umgebung, Imagesteigerung für den 
Standort, Stärkung von Kundenbindungen und Neukundengewinnung angeführt.  
 
Die von den Interessen- und Werbegemeinschaften geschilderten positiven Effekte der 
Sonntagsöffnung decken sich mit den Ergebnissen unserer Händlerumfrage, die wir am Standort 
Lindenthal im Nachgang zur Sonntagsöffnung am 10.06.2018 (Tag der Nostalgie) durchgeführt haben.  
 
Bei dieser Umfrage geben 75% der Befragten (N=48) an, dass die Bedeutung verkaufsoffener 
Sonntage für den örtlichen Einzelhandel hoch oder sehr hoch sei. 83,3% der Befragten bewerteten 
den verkaufsoffenen Sonntag als gute Werbung für die Geschäftslage. 73,8% der Umfrageteilnehmer 
stimmen der Aussage zu, dass sie bei der Sonntagsöffnung neue Kunden gewinnen. Besonders 
hervorzuheben ist,  dass 81% der Befragten der Aussage zustimmen, dass eine Sonntagsöffnung 
Besucher aus anderen Stadtteilen bzw. der Umgebung anlockt.  
Diese Befunde gehen über „bloße Umsatzinteressen und alltägliche Erwerbsinteresse potenzieller 
Käufer“ hinaus und verdeutlichen, dass Sonntagsöffnungen positive Effekte auf den 
Einzelhandelsstandort haben und ihn stärken können.  
 
Wir sind der Auffassung, dass eine Sonntagsöffnung ein probates Instrument der 
Einzelhandelsförderung ist und regen in diesem Zuge an, verkaufsoffene Sonntage als Maßnahme zu 
Förderung des Einzelhandels in das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Köln 
mitaufzunehmen.  
 
Im Ergebnis unterstützen wir die gestellten Anträge der Interessen- und Werbegemeinschaften.      
 
 
 
 
 
  
 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
 
 
Philip Reichardt 
 
Industrie- und Handelskammer zu Köln 
Referent | Leiter Handel und Stadtmarketing 
Geschäftsbereich Innovation und Umwelt

Anlage 11 RVO 2018 Alternativvorschlag

4490 Zeichen

Anlage 11 
 1 
Ordnungsbehördlichen Verordnung für 2018  
über das Offenhalten von Verkaufsstellen  
in den Stadtteilen Severinsviertel, Neustadt-Süd, Rodenkirchen, 
Sürth, Sülz/Klettenberg, Braunsfeld, Lindenthal und Porz-Mitte 
     vom ??.??.2018 
 
Der Rat hat in seiner Sitzung am ?????? aufgrund des § 6 Abs. 1 und 4 des Gesetzes zur 
Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) vom 16.11.2006 (GV. NRW. 2006 S. 516), 
zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. März 2018 (GV. NRW. S.172), in Kraft getreten am 30. 
März 2018, für die Stadt Köln verordnet: 
 
      § 1 
 
(1) Im Stadtteil Severinsviertel dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem 
04.11.2018 und am Sonntag, dem 09.12.2018, in der Zeit von 13 bis 18 Uhr 
geöffnet sein. 
 
(2) Im Stadtteil Neustadt-Süd dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem 04.11.2018 
und am Sonntag, dem 16.12.2018, in der Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein. 
 
(3) Im Stadtteil Rodenkirchen dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem 04.11.2018 
und am Sonntag, dem 09.12.2018, in der Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein. 
 
(4) Im Stadtteil Sürth dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem 09.12.2018, in der 
Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein. 
 
(5) Im Stadtteil Sülz/Klettenberg dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem 
04.11.2018, in der Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein. 
 
(6) Im Stadtteil Braunsfeld dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem 04.11.2018, in 
der Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein. 
 
(7) Im Stadtteil Lindenthal dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem 04.11.2018 
und am Sonntag, dem 16.12.2018, in der Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein. 
 
(8) Im Stadtteil Porz-Mitte dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem 09.12.2018, in 
der Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein. 
 
Die Sonderöffnungszeit gilt für Verkaufsstellen innerhalb der folgenden Grenzlinien:  
 
Severinsviertel  
 
Severinstraße (einschließlich des Bereichs 100 m links und rechts der Fahrbahn) ab dem 
südlichen Teil der Zufahrt Severinsbrücke – einschließlich des Bereiches Chlodwigplatz 
 
Neustadt-Süd 
 
Chlodwigplatz - Ubierring - Alteburger Str. - bis Kurfürstenstr. (nur westlich); weiter Bonner Str. 
- Bonner Wall / Alteburger Str. beidseitig; Merowinger Str. beidseitig; inkl. Karolingerring bis 
Hausnummer südlich 19 und nördlich bis Hausnummer 22; Rolandstr. nördlich Hausnummer 
96; südlich Hausnummer 99 - 105; Volksgartenstr. 2 - 8; Martin-Luther-Platz; Lorelystr. 1; 
Wormser Str. 51 - 55 a 
 
Rodenkirchen 
 
für den 04.11.2018

Anlage 11 
 2 
Kirchstr. bis Karlstr. - Hauptstr. ab Kirchstr. bis Rathausplatz - einschließlich Rheingalerie; 
Sommershof inkl. Barbarastr.; Rathausplatz; Maternusstr. ab Hauptstr. bis Maternusplatz 
einschließlich Maternusplatz 
 
für den 09.12.2018 
Kirchstr. bis Karlstr. - Hauptstr. ab Kirchstr. bis Rathausplatz - einschließlich Rheingalerie; 
Sommershof inkl. Barbarastr.; Rathausplatz; Maternusstr. ab Hauptstr. bis einschließlich 
Wilhelmstr. inkl. Maternusplatz sowie die Zuwegung zur Hauptstr.; Wilhelmstr. ab Maternusstr. 
bis östlich Hausnummer 53 und westlich Hausnummer 62 
 
Sürth 
 
Falderstr.; Sürther Hauptstr. nördlich 41 bis Hausnummer 85; südlich Hausnummer 48 bis 
Hausnummer 90 
 
Braunsfeld 
 
Aachener Str. zwischen Raschdorffstr. und Fürst-Pückler-Str. stadteinwärts und stadtauswärts 
zwischen Maarweg -und Paulistr. sowie zwischen Peter-von-Fliesteden-Str. und Eupener Str.  
 
Lindenthal 
 
Dürener Straße zwischen Falkenburgstr. - Universitätsstraße (einschließlich des Bereichs 250 
m links und rechts der Fahrbahn) sowie der Karl-Schwering-Platz 
 
Sülz/Klettenberg 
 
Berrenrather Str. von Weyertal/Arnulfstr. bis Kyllburger Str./Manderscheider Platz und 
Sülzburgstr. von Berrenrather Str. bis Luxemburger Str. und Luxemburger Str. von 
Lotharstr./Leybergstr. bis Sülzgürtel und Gottesweg von Luxemburger Str. bis 
Aegidenbergerstr. 
 
Porz-Mitte 
 
Karlstraße – Philipp-Reis-Straße – Friedrichstraße – Bahnhofstraße – Mühlenstraße – Ernst-
Mühlendyck-Straße – Hauptstraße 
 
      § 2 
 
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig im Rahmen des § 1 Verkaufsstellen 
außerhalb der dort zugelassenen Geschäftszeiten und Grenzlinien offen hält.  
Die Ordnungswidrigkeit kann nach § 13 des Ladenöffnungsgesetzes NRW mit einer Geldbuße 
bis zu fünftausend Euro geahndet werden.  
 
 
      § 3 
 
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und gilt bis zum 
31.12.2018. 
 
 
 Stadt Köln 
 als örtliche Ordnungsbehörde

Anlage 3.7 Anträge der Interessengemeinschaften der Stadtteile Blatt 1-57

24365 Zeichen

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 103 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
6. UMSETZUNGSPLANUNG 
 
 
Die bereits in der E rarbeitungsphase etablierte Projektstruktur (hierzu gehören unter and e-
rem der Lenkungskreis, Ämterrunden, Workshops, der Beirat Porz Mitte und Information der 
Politik, Öffentlichkeitsbeteiligung) bildet eine belastbare Basis für die Umsetzung des Int e-
grierten Stadtentwicklungskonzeptes Porz Mitte.  
Für die Umsetzungsplanung der Maßnahmen ist diese Struktur noch um entsprechende 
Gremien zu ergänzen, die eine reibungslose Planung und Durchführung der jeweiligen Ma ß-
nahmen sicherstellen. Zu nennen sind beispiel haft regelmäßige Abstimmungstermine der 
baufachlichen Ämter, um einen reibungslosen Übergang zwischen den einzelnen Planung s-
phasen zu erhalten sowie weitere fachbezogene Runden.  
Durch die klare Festlegung der  Zuständigkeiten sollen Doppelstrukturen und Re dundanzen 
vermieden und ein strukturierter Ablauf durch die effiziente Bündelung allen Know -hows 
gewährleistet werden. 
 
Vernetzung und Kommunikation  
In der Umsetzungsphase spielt die Kommunikation und Einbindung der ortsansässigen 
Stadtgemeinschaft eine b edeutsame Rolle für den Erfolg des entwickelten Maßnahmenbü n-
dels. Dieser Erfolg ist eng verbunden mit der Identifikation der Bewohnerinnen und Bewo h-
ner mit ihrem direkten Lebensumfeld. Besonders hervorzuheben ist an dieser Stelle der In-
nenstadt- sowie der Quartiersmanager. Sie spielen bei der Vernetzung vor Ort und der 
Kommunikation eine entscheidende Rolle.  
Genauso wichtig ist die Einbindung der Menschen in die weiteren Aufwertungsprozesse. 
Daher sollen begleitend zum Planungsprozess auch maßnahmenbezogen e Beteiligungsfor-
mate für mehr Transparenz in der Öffentlichkeit sorgen und die Bedürfnisse der künftigen 
Nutzerinnen und Nutzer stärker berücksichtigen. Dadurch soll die Identifikation der Me n-
schen vor Ort mit ihrem Lebens- und Aufenthaltsumfeld gestärkt werden. Denn nur  
gemeinsam mit den dort lebenden Menschen kann die Entwicklung im Quartier wirkungsvoll 
vorangetrieben und privates Engagement angestoßen und verstärkt werden.

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 104 
Zeitliche Abfolge 
Um die Funktionalität des Bezirkszentrums während der Umbaup hase zu erhalten, ist eine 
zeitliche Priorisierung und Vernetzung der einzelnen Maßnahmen erforderlich. Dementspr e-
chend werden Maßnahmen zeitlich so getaktet, dass die mit  ihnen verbundene Aufwertung 
des Porzer Bezirkszentrums möglichst zeitnah umgesetzt w ird, ohne die Bevölkerung durch 
bauliche Maßnahmen über das erforderliche Maß hinaus in ihrer Lebensqualität zu beei n-
trächtigen. 
Für eine fristgerechte Umsetzung des Maßnahmenbündels ist eine kontinuierliche Steuerung 
notwendig, welche durch die Stadt  Köln - hier das Amt für Stadtentwicklung und Statistik - 
erfolgt. Im Rahmen der Umsetzungssteuerung müssen die finanziellen Mittel durch rege l-
mäßige Fortschreibung der Kosten- und Finanzierungsübersicht koordiniert und frühzei tig im 
Haushalt der Stadt Köln ein geplant werden . Erfolge bei der Umsetzung von Maßnahmen 
sollen frühzeitig sichtbar und kommuniziert werden, um die Bevölkerung an den Fortschritten 
teilhaben zu lassen. 
 
Controlling und Evaluation  
Im Rahmen der Umsetzungsplanung ist auch ein Projektcontro lling vorzusehen. Dabei ha n-
delt es sich um ein Beobachtungssystem, in dem langfristige, kontinuierliche und systemat i-
sche Ziele erfasst und ausgewertet werden, sodass die Ziele der einzelnen geplanten Ma ß-
nahmen in Form einer Zielhierarchie dargestellt werd en. Durch das Controlling und die 
dadurch erlangte Informationsgewinnung und Transparenz sollen die Projekterfolge gege n-
über dem Fördermittelgeber dokumentiert und das interne Projektmanagement unterstützt 
werden (vgl. auch Maßnahme 4.08).  
Mit der prozess begleitenden Evaluation erfolgt zudem über das gesamte Maßnahmenpaket 
hinweg eine laufende Bewertung des Prozesses und es werden konkrete Handlungsempfe h-
lungen abgeleitet. Dabei baut die Evaluation auf den Ergebnissen des Controllings auf und 
nimmt nicht n ur die messbaren Wirkungen vor Ort in den Blick, sondern setzt auch bei 
Kommunikations- und Abstimmungsprozessen an. Über geeignete Formate wird insbeso n-
dere die Bewohnerschaft (z.B. durch Befragungen) einbezogen.  
Neben der kontinuierlichen Begleitung des  Programms und der Erfassung der Wirkungsz u-
sammenhänge spielt die Verstetigung der Projekte eine entscheidende Rolle für die erfol g-
reiche Umsetzung des Quartiersentwicklungsansatzes. Durch die Verstetigung sollen frü h-
zeitig vor dem Auslaufen der Fördermitt el gemeinsam mit den beteiligten Akteuren, Gremien 
und Fachämtern Konzepte erarbeitet werden, mit denen möglichst viele aufgebaute Strukt u-
ren im Untersuchungsgebiet fortgeführt und gesichert werden können.

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 105 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
7. VERZEICHNISSE

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 106 
 7.1. Abkürzungsverzeichnis 
A Autobahn 
ADFC Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club 
AWO Arbeiterwohlfahrt 
B Bundesstraße 
BK Berufskolleg 
CSM Carl-Stamitz Musikschule 
DB Deutsche Bahn 
EHZK Einzelhandels- und Zentrenkonzept 
EU Europäische Union 
GGS Gemeinschaftsgrundschule 
ISEK Integriertes Stadtentwicklungskonzept 
Kfz Kraftfahrzeug 
KVB Kölner Verkehrs-Betriebe AG 
LEG Landesentwicklungsgesellschaft 
ÖPNV Öffentlicher Personennahverkehr 
RB Regionalbahn 
RE Regionalexpress 
RPW Richtlinien für Planungswettbewerbe 
Sek II Sekundarstufe II 
u3 unter 3-jährige 
ü3 über 3-jährige 
vgl. vergleiche 
VRS Verkehrsverbund Rhein-Sieg 
z.B. zum Beispiel

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 107 
 
 7.2. Abbildungsverzeichnis 
Abbildung 1: Untersuchungsgebiet Porz Mitte, Quelle: Stadt Köln, DGK 2013 ....................... 8 
Abbildung 2: Stadtbezirke und Stadtteile von Köln, Quelle: Stadt Köln 2017  .......................... 9 
Abbildung 3: Ansicht Hertie-Kaufhaus aus der Wilhelmstraße und Friedrich-Ebert-Platz,  
Quelle: Stadt Köln (li.), NRW.URBAN (re.) ............................................................................ 10 
Abbildung 4: Variante B1 Entwicklung Friedrich-Ebert-Platz,  
Quelle: JSWD Architekten GmbH & Co. KG 2015 ................................................................. 10 
Abbildung 5: Geltungsbereich Bebauungsplanentwurf „Revitalisierung  Innenstadt  
Köln-Porz“, Quelle: Stadt Köln ............................................................................................... 11 
Abbildung 6: Eindrücke 1. Öffentlichkeitsbeteiligung, Quelle: Axel König  ............................. 14 
Abbildung 7: Übersicht der Bevölkerungsdaten,   
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik 2016 .......................................... 16 
Abbildung 8: Altersstruktur im Vergleich,  
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik 2016 .......................................... 17 
Abbildung 9: Haushaltsstruktur, prozentualer Anteil der Haushaltstypen im Vergleich,  
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik 2016 .......................................... 18 
Abbildung 10: Anteil SGB-II-Empfänger im Vergleich,  
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik 2016 .......................................... 18 
Abbildung 11: Siedlung an der Glashüttenstraße,  Quelle: NRW.URBAN 2016 ................... 20 
Abbildung 12: Fußgängerzone Bahnhofstraße,  Quelle: NRW.URBAN 2017 ....................... 20 
Abbildung 13: Beispielhafte Leerstände in der Bahnhofstraße,   
Quelle: NRW.URBAN 2017.................................................................................................... 21 
Abbildung 14: Kartierung der Leerstände im Untersuchungsgebiet,  Stand: 10.07.2017, 
Quelle: NRW.URBAN 2017.................................................................................................... 22 
Abbildung 15: Grenzen des Bezirkszentrum Porz gemäß Einzelhandels- und 
Zentrenkonzept, Quelle: Stadt Köln 2010 .............................................................................. 22 
Abbildung 16: Gebäude der Grundschule, Quelle: Stadt Köln .............................................. 24 
Abbildung 17: Gebäude der Carl-Stamitz-Musikschule,  Quelle: Stadt Köln ......................... 25 
Abbildung 18: Gebäude des städtischen Berufskolleg (BK 10), Quelle: Stadt Köln  .............. 25 
Abbildung 19: Bolzplatz an der Glashüttenstraße, Quelle: NRW.URBAN 2017  .................... 26 
Abbildung 20: Jugend- und Gemeinschaftszentrum Glashütte, Quelle: NRW.URBAN 2016 27 
Abbildung 21: Bestandsplan Grün- und Freiflächen, Quelle: NRW.URBAN 2017 ................ 30 
Abbildung 22: Potenzialflächen in Porz Mitte, Quelle: Stadt Köln ......................................... 31 
Abbildung 23: Rheinboulevard Porz, Quelle: Stadt Köln ....................................................... 32 
Abbildung 24: Grünfläche an der Glashüttenstraße, Quelle: Stadt Köln ............................... 33 
Abbildung 25: Provisorischer Stellplatz und Grünanlage,  Quelle: NRW.URBAN 2016 ........ 33 
Abbildung 26: Baumbestand auf dem Schulareal,  Quelle: NRW.URBAN 2016 ................... 34 
Abbildung 27: Bestandsplan Verkehrsflächen, Quelle: NRW.URBAN 2017 ......................... 36 
Abbildung 28: Radverkehrsnetzplan Porz Mitte, Quelle: Stadt Köln  .................................... 38

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 108 
Abbildung 29: Wegeverbindung zwischen Hauptstraße und Rheinboulevard,  
Quelle: NRW.URBAN 2017 .................................................................................................... 39 
Abbildung 30: Parkhaus und Straßenbahnhaltestelle Porz-Markt am CityCenter,  
Quelle: NRW.URBAN 2016 .................................................................................................... 40 
Abbildung 31: Strategische Ziele und Handlungsfelder, Quelle: NRW.URBAN 2017 ........... 49 
Abbildung 32: Zielsystem des Integrierten Stadtwicklungskonzeptes Porz Mitte, Quelle: 
NRW.URBAN 2017 ................................................................................................................ 50 
Abbildung 33: Räumliche Handlungsschwerpunkte im Untersuchungsgebiet,  
Quelle: NRW.URBAN 2017 .................................................................................................... 52 
Abbildung 34: Räumlicher Handlungsschwerpunkt "Porzity einschließlich Rheinboulevard 
Porz", Quelle: NRW.URBAN 2017 ......................................................................................... 53 
Abbildung 35: Räumlicher Handlungsschwerpunkt "Schulareal",   
Quelle: NRW.URBAN 2017 .................................................................................................... 61 
Abbildung 36: Räumlicher Handlungsschwerpunkt "Glashütte",   
Quelle: NRW.URBAN 2017 .................................................................................................... 65 
Abbildung 37: Maßnahmeplan Radverkehr Porz Mitte, Quelle: Stadt Köln  .......................... 90

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 109 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
8. ANHANG

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 110

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 111 
INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 
  
INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE

Die Oberbürgermeisterin
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – Revitalisierung Innenstadt Köln Porz –18. Februar 2016
Revitalisierung der 
Innenstadt von Köln-Porz

Die Oberbürgermeisterin
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – Revitalisierung Innenstadt Köln Porz –18. Februar 2016
Begrüßung
Prof. Dr. Franz Pesch
Architekt und Stadtplaner
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung 
– Revitalisierung Innenstadt Köln Porz –

Die Oberbürgermeisterin
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – Revitalisierung Innenstadt Köln Porz –18. Februar 2016
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung 
– Revitalisierung Innenstadt Köln Porz –
Begrüßung
Henriette Reker
Oberbürgermeisterin

Die Oberbürgermeisterin
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – Revitalisierung Innenstadt Köln Porz –18. Februar 2016
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung 
– Revitalisierung Innenstadt Köln Porz –
Begrüßung
Henk van Benthem
Bezirksbürgermeister

Die Oberbürgermeisterin
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – Revitalisierung Innenstadt Köln Porz –18. Februar 2016
Moderation
Prof. Dr. Franz Pesch
Architekt und Stadtplaner
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung 
– Revitalisierung Innenstadt Köln Porz –

Die Oberbürgermeisterin
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – Revitalisierung Innenstadt Köln Porz –18. Februar 2016
Ablauf
19:15 – 20:00 Uhr Projektstand und 
nächste Schritte
Hr. Röhrig (ms)
Hr. Lehnerdt (BBE)
Fr. Müssigmann
(Stadtplanungsamt)
20:00 – 20:45 Uhr Gruppenarbeitsphase
(4 Thementische)
2-3 Ansprechpartner 
pro Tisch
21:00 – 21:15 Uhr Ergebnisvorstellung 
Gruppenarbeit
Gruppensprecher
21:15 - 21:45 Uhr Diskussion im Plenum
21:45 - 21:55 Uhr Fazit und Ausblick Frau Berg
(Dez. für Wirtschaft
und Liegenschaften)
Herr Höing
(Baudezernent)

Die Oberbürgermeisterin
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – Revitalisierung Innenstadt Köln Porz –18. Februar 2016
Ablauf
19:15 – 20:00 Uhr Projektstand und 
nächste Schritte
Hr. Röhrig (ms)
Hr. Lehnerdt (BBE)
Fr. Müssigmann
(Stadtplanungsamt)
20:00 – 20:45 Uhr Gruppenarbeitsphase
(4 Thementische)
2-3 Ansprechpartner 
pro Tisch
21:00 – 21:15 Uhr Ergebnisvorstellung 
Gruppenarbeit
Gruppensprecher
21:15 - 21:45 Uhr Diskussion im Plenum
21:45 - 21:55 Uhr Fazit und Ausblick Frau Berg
(Dez. für Wirtschaft
und Liegenschaften)
Herr Höing
(Baudezernent)

Die Oberbürgermeisterin
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – Revitalisierung Innenstadt Köln Porz –18. Februar 2016
Projektstand
Andreas Röhrig 
Geschäftsführung moderne stadt

Die Oberbürgermeisterin
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – Revitalisierung Innenstadt Köln Porz –18. Februar 2016
Projektstand
Bürgerworkshop 
am 26.03.2015:
Vorstellung der 
Machbarkeits-
studie
Foto: Axel König

Die Oberbürgermeisterin
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – Revitalisierung Innenstadt Köln Porz –18. Februar 2016
Projektstand
Neuordnung 
Variante B1
beschlossen 
im Rat der Stadt
Köln am 
10.09.2015

Die Oberbürgermeisterin
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – Revitalisierung Innenstadt Köln Porz –18. Februar 2016
Projektstand
Grundlagenermittlung Einzelhandel
Jörg Lehnerdt
BBE Handelsberatung

Die Oberbürgermeisterin
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – Revitalisierung Innenstadt Köln Porz –18. Februar 2016
Woher kommen die Kunden ?
(Einzugsgebiet)
Projektstand
– Grundlagenermittlung Einzelhandel -

Die Oberbürgermeisterin
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – Revitalisierung Innenstadt Köln Porz –18. Februar 2016
„Welche Dinge haben Sie heute hier in Porz gekauft bzw. werden Sie 
noch kaufen ?“
Projektstand
– Grundlagenermittlung Einzelhandel -

Die Oberbürgermeisterin
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – Revitalisierung Innenstadt Köln Porz –18. Februar 2016
Aufteilung des derzeitigen Einzelhandelsangebotes
(Verkaufsfläche)
Projektstand
– Grundlagenermittlung Einzelhandel -

Die Oberbürgermeisterin
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – Revitalisierung Innenstadt Köln Porz –18. Februar 2016
Projektstand
– Grundlagenermittlung Einzelhandel -

Die Oberbürgermeisterin
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – Revitalisierung Innenstadt Köln Porz –18. Februar 2016
lebendiges
Zentrum
 Nahversorgungsangebot
 attraktiver Wochenmarkt
 Treffpunkt mit Aufenthaltsqualität
 mehr Frequenz
 mehr Textilangebote
 bekannte Marken  
 breiterer Branchenmix
 funktionale Einbindung in 
vorhandene Strukturen
attraktives
Shoppingziel
zukunftsfähiger
Standort
Projektstand
– Grundlagenermittlung Einzelhandel -

Die Oberbürgermeisterin
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – Revitalisierung Innenstadt Köln Porz –18. Februar 2016
Projektstand
- Bürgerwünsche -
Es soll nur eine Randbebauung 
zur Hauptstraße entstehen
• neue Gebäudekörper reagieren auf verschiedene Wegebeziehungen
• Wiederbelebung der Ortsmitte durch flächenbezogenes Angebot
• neue und ergänzende Nutzungen (Einzelhandel, Wohnen) möglich

Die Oberbürgermeisterin
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – Revitalisierung Innenstadt Köln Porz –18. Februar 2016
Ein Marktplatz soll entstehen
Projektstand
- Bürgerwünsche -
• Marktplatznutzung als fester Bestandteil der Neugestaltung 
• Vermeidung Sackgassenbildung und kein „Lauf ins Leere“
• attraktive Wegeführung und „unendliche“ Sichtbeziehungen

Die Oberbürgermeisterin
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – Revitalisierung Innenstadt Köln Porz –18. Februar 2016
• Bezirksrathaus verbleibt an seinem heutigen Standort
• kein Rückbau, um Wohnnutzung zu realisieren
• Sicherung Bestandsgebäude durch Ratsbeschluss vom 10.09.2015 zur Umsetzung der 
Ergebnisse der Machbarkeitsstudie
Das Rathaus soll an seinem heutigen Standort erhalten werden 
Projektstand
- Bürgerwünsche -

Die Oberbürgermeisterin
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – Revitalisierung Innenstadt Köln Porz –18. Februar 2016
Projektstand - Geplanter Endzustand -

Die Oberbürgermeisterin
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – Revitalisierung Innenstadt Köln Porz –18. Februar 2016
Projektstand - Geplanter Zwischenzustand -

Die Oberbürgermeisterin
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – Revitalisierung Innenstadt Köln Porz –18. Februar 2016
Projektstand – Marktsituation -

Die Oberbürgermeisterin
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – Revitalisierung Innenstadt Köln Porz –18. Februar 2016
Projektstand - Parken -

Die Oberbürgermeisterin
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – Revitalisierung Innenstadt Köln Porz –18. Februar 2016
Projektstand - Blick von Süden auf den Marktplatz -

Die Oberbürgermeisterin
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – Revitalisierung Innenstadt Köln Porz –18. Februar 2016
Projektstand - Blick von Norden auf den Marktplatz -

Die Oberbürgermeisterin
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – Revitalisierung Innenstadt Köln Porz –18. Februar 2016
Projektstand - Blick vom City-Center zum Rhein -

Die Oberbürgermeisterin
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – Revitalisierung Innenstadt Köln Porz –18. Februar 2016
Nächste Schritte – Liegenschaften
– Restriktionen –

Die Oberbürgermeisterin
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – Revitalisierung Innenstadt Köln Porz –18. Februar 2016
Nächste Schritte

Die Oberbürgermeisterin
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – Revitalisierung Innenstadt Köln Porz –18. Februar 2016
Projektstand
Planungsrechtliche Umsetzung
Elke Müssigmann
Stadtplanungsamt

Die Oberbürgermeisterin
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – Revitalisierung Innenstadt Köln Porz –18. Februar 2016
Nächste Schritte - Planungsrecht

Die Oberbürgermeisterin
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – Revitalisierung Innenstadt Köln Porz –18. Februar 2016
"Integriertes 
Handlungskonzept" 
(IHK) 
Das Planungsgebiet des 
vom Rat beschlossenen 
Entwicklungskonzeptes 
Porz-Mitte soll als 
Stadterneuerungsgebiet 
festgelegt werden. 
Nächste Schritte

Die Oberbürgermeisterin
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – Revitalisierung Innenstadt Köln Porz –18. Februar 2016
„Bündnis Porz-Mitte – jetzt anpacken!“
Kooperation mit dem Zusammenschluss 
der Porzer Bürgerinnen und Bürger 
Abgleich des 8-Punkte-Katalogs mit
der städtebaulichen Zielsetzung
Nächste Schritte

Die Oberbürgermeisterin
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – Revitalisierung Innenstadt Köln Porz –18. Februar 2016
Weitere Auskünfte erteilt das Stadtplanungsamt unter der 
Telefonnummer 0221/221-22816. 
Schriftliche Stellungsnahmen können bis einschließlich zum 
26. Februar 2016 an den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirkes 
Porz, Herrn Henk van Benthem, Friedrich-Ebert-Ufer 64-70, 51143 
Köln-Porz, gerichtet werden.
Nächste Schritte - Planungsrecht

Die Oberbürgermeisterin
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – Revitalisierung Innenstadt Köln Porz –18. Februar 2016
Ablauf
19:15 – 20:00 Uhr Projektstand und 
nächste Schritte
Hr. Röhrig (ms)
Hr. Lehnerdt (BBE)
Fr. Müssigmann
(Stadtplanungsamt)
20:00 – 20:45 Uhr Gruppenarbeitsphase
(4 Thementische)
2-3 Ansprechpartner 
pro Tisch
21:00 – 21:15 Uhr Ergebnisvorstellung 
Gruppenarbeit
Gruppensprecher
21:15 - 21:45 Uhr Diskussion im Plenum
21:45 - 21:55 Uhr Fazit und Ausblick Frau Berg
(Dez. für Wirtschaft
und Liegenschaften)
Herr Höing
(Baudezernent)

Die Oberbürgermeisterin
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – Revitalisierung Innenstadt Köln Porz –18. Februar 2016
TISCH STÄDTEBAU 
Herr Thor 
(moderne stadt)
Herr Jaspert
(JSWD Architekten)
Frau Müssigmann
(Stadtplanungsamt)
Gruppenarbeitsphase

Die Oberbürgermeisterin
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – Revitalisierung Innenstadt Köln Porz –18. Februar 2016
Herr Streitberger
(moderne stadt)
Herr Mammel
(JSWD Architekten)
Herr Dr. Baier
(BSV)
Gruppenarbeitsphase
TISCH VERKEHR

Die Oberbürgermeisterin
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – Revitalisierung Innenstadt Köln Porz –18. Februar 2016
TISCH FREIRAUM
Herr Dallmeyer
(moderne stadt)
Herr Jansen
(JSWD Architekten)
Herr Hülsebusch
(Stadtplanungsamt)
Gruppenarbeitsphase

Die Oberbürgermeisterin
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – Revitalisierung Innenstadt Köln Porz –18. Februar 2016
TISCH EINZELHANDEL
Herr Röhrig
(moderne stadt)
Herr Lehnerdt
(BBE)
Herr Dr. Höhmann
(Amt für Stadtentwicklung)
Gruppenarbeitsphase

Die Oberbürgermeisterin
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – Revitalisierung Innenstadt Köln Porz –18. Februar 2016
Gruppenarbeitsphase

Die Oberbürgermeisterin
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – Revitalisierung Innenstadt Köln Porz –18. Februar 2016
Ablauf
19:15 – 20:00 Uhr Projektstand und 
nächste Schritte
Hr. Röhrig (ms)
Hr. Lehnerdt (BBE)
Hr. Fr. Müssigmann
(Stadtplanungsamt)
20:00 – 20:45 Uhr Gruppenarbeitsphase
(4 Thementische)
2-3 Ansprechpartner 
pro Tisch
21:00 – 21:15 Uhr Ergebnisvorstellung 
Gruppenarbeit
Gruppensprecher
21:15 - 21:45 Uhr Diskussion im Plenum
21:45 - 21:55 Uhr Fazit und Ausblick Frau Berg
(Dez. für Wirtschaft
und Liegenschaften)
Herr Höing
(Baudezernent)

Die Oberbürgermeisterin
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – Revitalisierung Innenstadt Köln Porz –18. Februar 2016
STÄDTEBAU
VERKEHR
FREIRAUM
EINZELHANDEL
Ergebnisvorstellung der
Gruppenarbeitsphase

Die Oberbürgermeisterin
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – Revitalisierung Innenstadt Köln Porz –18. Februar 2016
Ablauf
19:15 – 20:00 Uhr Projektstand und 
nächste Schritte
Hr. Röhrig (ms)
Hr. Lehnerdt (BBE)
Fr. Müssigmann
(Stadtplanungsamt)
20:00 – 20:45 Uhr Gruppenarbeitsphase
(4 Thementische)
2-3 Ansprechpartner 
pro Tisch
21:00 – 21:15 Uhr Ergebnisvorstellung 
Gruppenarbeit
Gruppensprecher
21:15 - 21:45 Uhr Diskussion im Plenum
21:45 - 21:55 Uhr Fazit und Ausblick Frau Berg
(Dez. für Wirtschaft
und Liegenschaften)
Herr Höing
(Baudezernent)

Die Oberbürgermeisterin
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – Revitalisierung Innenstadt Köln Porz –18. Februar 2016
Frau Berg
(Dezernentin für Wirtschaft und Liegenschaften)
Herr Höing
(Baudezernent)
Herr Röhrig
(moderne stadt)
Herr Lehnerdt
(BBE Handelsberatung)
Diskussion im Plenum

Die Oberbürgermeisterin
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – Revitalisierung Innenstadt Köln Porz –18. Februar 2016
Ablauf
19:15 – 20:00 Uhr Projektstand und 
nächste Schritte
Hr. Röhrig (ms)
Hr. Lehnerdt (BBE)
Fr. Müssigmann
(Stadtplanungsamt)
20:00 – 20:45 Uhr Gruppenarbeitsphase
(4 Thementische)
2-3 Ansprechpartner 
pro Tisch
21:00 – 21:15 Uhr Ergebnisvorstellung 
Gruppenarbeit
Gruppensprecher
21:15 - 21:45 Uhr Diskussion im Plenum
21:45 - 21:55 Uhr Fazit und Ausblick Frau Berg
(Dez. für Wirtschaft
und Liegenschaften)
Herr Höing
(Baudezernent)

Die Oberbürgermeisterin
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – Revitalisierung Innenstadt Köln Porz –18. Februar 2016
Fazit, Ausblick und Verabschiedung
Prof. Dr. Franz Pesch

Tendenzen der EH-Entwicklung in Köln 2008 - 2016 (Erhebungen)
Zentrum Anzahl der Betriebe VKF Zentralität Mittelfristiger Bedarf
2008 2016 2008 2016 2008 2016 2008 2016
BZ Porz 107 23.000         18 32%
STZ Braunsfeld 96 18.545         65 k.A. 8% k.A.
NVZ Sürth 18 1.650           11 5%
Entwicklungstendenz
negativ
neutral
positiv

Anlage 6 Stellungnahme Katholikenausschuss 05.09.2018

3136 Zeichen

1
Brandt, Peter
Von: 32-Gewerbeangelegenheiten
Gesendet: Mittwoch, 5. September 2018 08:41
An: Brandt, Peter
Betreff: WG: WG: Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2018 / Anträge der
Interessengemeinschaften der Stadtteile - Bitte Rückmeldung!!
Von: Katholikenausschuss [mailto:koeln@katholikenausschuss.de]  
Gesendet: Mittwoch, 5. September 2018 08:40 
An: 32-Gewerbeangelegenheiten 
Cc: Horstmann@Melanchthon-Akademie.de 
Betreff: WG: WG: Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2018 / Anträge der Interessengemeinschaften der 
Stadtteile - Bitte Rückmeldung!! 
Sehr geehrter Herr Brandt, 
Ihrer Bitte um Stellungnahme zu verkaufsoffenen Sonntagen, wie bisher beantragt, komme ich wie folgt nach: 
Im Auftrag des Katholikenausschusses in der Stadt Köln lehne ich alle Anträge zu verkaufsoffenen Sonntagen ab. 
Nach wie vor sind wir der festen Überzeugung, dass Köln keine sonntäglichen Ladenöffnungen braucht.  
Sechs Tage in der Woche, theoretisch rund um die Uhr, öffnen  zu können, wie in NRW möglich, sind ausreichend. 
Online einzukaufen lässt sich durch sonntägliche Ladenöffnungen nicht stoppen. Sollte die Stadt in den nächsten 2 
oder 3 Jahren aus der Genehmigung zu sonntäglichen Ladenöffnungen aussteigen wollen, sind wir gerne bereit, mit 
Ihnen zu überlegen, wie dieses vernünftig geregelt we rden kann.  
Freundliche Grüße 
Gregor Stiels 
Von: Gewerbeangelegenheiten@STADT-KOELN.DE [mailto:Gewerbeangelegenheiten@STADT-KOELN.DE]  
Gesendet: Mittwoch, 29. August 2018 14:22 
An: Philip.Reichardt@koeln.ihk.de; joerg.hamel@ehdv.de; Koeln@DGB.de; britta.munkler@verdi.de; 
daniel.kolle@verdi.de; elisabeth.slapio@koeln.ihk.de; koeln@katholikenausschuss.de; Vorstand; stetefeld@hwk-
koeln.de 
Betreff: Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2018 / Anträge der Interessengemeinschaften der Stadtteile 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
einige Interessengemeinschaften der Kölner Stadtteile haben vor dem Hintergrund des Ratsbeschlusses vom 
07.06.2018 noch Anträge auf Genehmigung verkaufsoffener Sonntage für das Jahr 2018 gestellt. 
Im Einzelnen sind das die Stadtteile Neustadt‐Süd, Severinsviertel, Sürth, Rodenkirchen, Braunsfeld, Lindenthal, 
Sülz/Klettenberg und Porz‐Mitte. 
Die Termine und die Begründungen de r Interessengemeinschaften der Stadtteile stehen Ihnen unter dem Link zum 
Download bereit. 
Ich beabsichtige dem Rat der Stadt Köln für seine Sitzung am 27.09.2018 den Entwurf einer Rechtsverordnung zu 
seiner endgültigen Entscheidung vorzulegen. 
Anlage 6

2
Gemäß § 6 Abs. 4 des Ladenöffnungsgesetzes NRW habe ich Sie vor der Freigabe der verkaufsoffenen Sonntage zu 
beteiligen/anzuhören.  
  
Ich möchte Sie bitten, zu den Anträgen bis spätestens 05.09.2018 ggf. Stellung zu nehmen. 
  
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
Peter Brandt 
  
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin 
Amt für öffentliche Ordnung 
Gewerbeabteilung (321/1) 
Willy-Brandt-Platz 3 
50679 Köln 
  
Telefon: 0221/221-26447 
Telefax: 0221/221-26480 
Mailto:gewerbeangelegenheiten@stadt-koeln.de 
Internet: www.stadt-koeln.de 
  
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Anlage 12 Stellungnahme DGB vom 10.09.2018

3262 Zeichen

1
32-Gewerbeangelegenheiten
Von: Joerg.Maehrle@DGB.de
Gesendet: Montag, 10. September 2018 16:41
An: 32-Gewerbeangelegenheiten
Cc: daniel.kolle@verdi.de; britta.munkler@verdi.de;
koeln@katholikenausschuss.de; Horstmann@Melanchthon-Akademie.de;
hluelsdorf@t-online.de
Betreff:
Stellungnahme Sonntagsöffnung Köln
Anlagen: Stellungnahme DGB 2018-09-10.pdf
Ve
rteiler: 
- Stadt Köln, Amt für öffentliche Ordnung
- Kölner Allianz für den freien Sonntag (zur Kenntnis)
Sehr geehrter Herr Brandt, 
seit Jahren geben Kirchen und Gewerkschaften im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Anhörung zum Teil sehr 
ausführliche Stellungnahmen zu den beantragten Sonntagsöffnungen ab.  Dabei mussten wir feststellen, dass Rat 
und Verwaltung unsere Anregungen und rechtlichen Bedenken kaum berücksichtigt haben. Die Folge: Ver.di musste 
erfolgreich klagen.  
Aus diesem Grund verzichten wir als DGB in den vorliegenden Fällen auf die Möglichkeit einer eigenen 
Stellungnahme, verweisen vielmehr auf die umfangreiche Stellungnahme von ver.di sowie auf die erfolgreich 
erstrittenen Urteile und empfehlen Rat und Verwaltung, daraus geeignete Schlüsse zu ziehen.  
An unserer Position, dem Schutz des arbeitsfreien Sonntags für die Beschäftigten des Einzelhandels, hat sich nichts 
geändert. 
Mit freundlichen Grüßen 
Jörg Mährle 
Regionsgeschäftsführer 
Deutscher Gewerkschaftsbund 
Region Köln-Bonn 
Hans-Böckler-Platz 1 
50672 Köln 
Telefon  0221 – 500032-0 (Zentrale) 
Telefon  0221 – 500032-16 (Durchwahl) 
Telefax  0221 – 500032-20 
Mobil     0175 – 4328811 
Web: www.Koeln-Bonn.DGB.de 
Mail: Joerg.Maehrle@DGB.de 
Facebook: @DGBKoelnBonn 
YouTube: https://www.youtube.com/channel/UC_Yv8xSxSEYloIY53fpw A7Q  
Anlage 12

Deutscher Gewerkschaftsbund 
DGB-Region Köln-Bonn 
DGB-Region Köln-Bonn | Hans-Böckler-Platz 1 | 50672 Köln 
 
 
Jörg Mährle 
Regionsgeschäftsführer 
 
Joerg.Maehrle@DGB.de 
 
Telefon: 0221-500032-16 
Telefax: 0221-500032-20 
Mobil: 0175 - 4328811 
 
Hans-Böckler-Platz 1 
50672 Köln 
 
www.Koeln-Bonn.DGB.de 
 
Name, Adresse und zur Bearbeitung notwendige Angaben 
werden vorübergehend gespeichert.  
Gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Material. 
 
 
 
      
 
Stadt Köln  
Herr Peter Brandt  
Amt für öffentliche Ordnung  
Gewerbeabteilung (321/1)  
Willy-Brandt-Platz 3  
50679 Köln  
 
  
 
 
  
Stellungnahme zu beantragten Sonntagsöffnungen  10. September 2018 
 
Sehr geehrter Herr Brandt, 
seit Jahren geben Kirchen und Gewerkschaften im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen 
Anhörung zum Teil sehr ausführliche Stellungnahmen zu den beantragten Sonntagsöffnun- 
gen ab.  Dabei mussten wir feststellen, dass Rat und Verwaltung unsere Anregungen und 
rechtlichen Bedenken kaum berücksichtigt haben. Die Folge: Ver.di musste erfolgreich kla- 
gen.  
Aus diesem Grund verzichten wir als DGB in den vorliegenden Fällen auf die Möglichkeit 
einer eigenen Stellungnahme, verweisen vielmehr auf die umfangreiche Stellungnahme von 
ver.di sowie auf die erfolgreich erstrittenen Urteile und empfehlen Rat und Verwaltung, da- 
raus geeignete Schlüsse zu ziehen.  
An unserer Position, dem Schutz des arbeitsfreien Sonntags für die Beschäftigten des Ein- 
zelhandels, hat sich nichts geändert. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Jörg Mährle 
Geschäftsführer

Anlage 7 Stellungnahme Handelsverband vom 05.09.2018

6319 Zeichen

1
Brandt, Peter
Von: Jörg Hamel - EHDV Geschäftsstelle Köln <joerg.hamel@ehdv.de>
Gesendet: Mittwoch, 5. September 2018 12:46
An: 32-Gewerbeangelegenheiten
Betreff: AW: Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2018 / Anträge der
Interessengemeinschaften der Stadtteile
Anlagen: Stellungnahme Sonderöffnung Köln 2. Halbjahr 2018.pdf
Sehr geehrter Herr Brand, 
H
erzlichen Dank für die Gelegenheit, zu den beantragten Sonderöffnungen Stellung zu nehmen. 
Aus unserer Sicht ist es jetzt enorm wichtig, innerhalb der Verwaltung eine klare Linie zu finden und die an der 
Vorbereitung der Verwaltungsvorlage beteiligten Ämter über die Erfordernisse des novellierten 
Ladenöffnungsgesetzes hinreichend zu informieren, damit sich diese auch fokussiert mit der Lieferung der 
notwendigen Daten beschäftigen können. 
Mit freundlichen Grüßen 
Jö
rg Hamel 
Geschäftsführer 
Handelsverband Nordrhein-Westfalen 
Aa
chen-Düren-Köln e. V. 
Geschäftsstelle Köln   
An Lyskirchen 14 
50676 Köln 
Telefon (02 21) 2 08 04-33 
Te
lefax (02 21) 2 08 04-40 
joerg.hamel@ehdv.de 
www.ehdv.de 
Eingetragen beim Amtsgericht Köln, VR 5486, Vorsitzender: Gerd-Kurt Schwieren, Geschäftsführer: Jörg Hamel 
Von: Gewerbeangelegenheiten@STADT-KOELN.DE [mailto:Gewerbeangelegenheiten@STADT-KOELN.DE]  
Gesendet: Mittwoch, 29. August 2018 14:22 
An: Philip.Reichardt@koeln.ihk.de; Jörg Hamel - EHDV Geschäftsstelle Köln <joerg.hamel@ehdv.de>; 
Koeln@DGB.de; britta.munkler@verdi.de; daniel.kolle@verdi.de; elisabeth.slapio@koeln.ihk.de; 
koeln@katholikenausschuss.de; vorstand@kirche-koeln.de; stetefeld@hwk-koeln.de 
Betreff: Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2018 / Anträge der Interessengemeinschaften der Stadtteile 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
einige Interessengemeinschaften der Kölner Stadtteile haben vor dem Hintergrund des Ratsbeschlusses vom 
07.06.2018 noch Anträge auf Genehmigung verkaufsoffener Sonntage für das Jahr 2018 gestellt. 
Im Einzelnen sind das die Stadtteile Neustadt-Süd, Severinsviertel, Sürth, Rodenkirchen, Braunsfeld, Lindenthal, 
Sülz/Klettenberg und Porz-Mitte. 
Die Termine und die Begründungen der Interessengemeinschaften der Stadtteile stehen Ihnen unter dem Link zum 
Download bereit. 
Anlage 7

2
Ich beabsichtige dem Rat der Stadt Köln für seine Sitzung am 27.09.2018 den Entwurf einer Rechtsverordnung zu 
seiner endgültigen Entscheidung vorzulegen. 
 
Gemäß § 6 Abs. 4 des Ladenöffnungsgesetzes NRW habe ich Sie vor der Freigabe der verkaufsoffenen Sonntage zu 
beteiligen/anzuhören.  
 
Ich möchte Sie bitten, zu den Anträgen bis spätestens 05.09.2018 ggf. Stellung zu nehmen. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
Peter Brandt 
 
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin 
Amt für öffentliche Ordnung 
Gewerbeabteilung (321/1) 
Willy-Brandt-Platz 3 
50679 Köln 
 
Telefon: 0221/221-26447 
Telefax: 0221/221-26480 
Mailto:gewerbeangelegenheiten@stadt-koeln.de  
Internet: www.stadt-koeln.de  
 
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Anmeldung

Handelsverband Aachen - Düren - Köln × An Lyskirchen 14 × 50676 Köln 
 
An die 
Stadt Köln – Die Oberbürgermeisterin 
Amt für öffentliche Ordnung 
Gewerbeabteilung (321/1) 
Willy-Brandt-Platz 3 
50679 Köln 
 
 
 
 
 
 
Stellungnahme verkaufsoffene Sonntage zweites Halbjahr 2018 
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
nach der Novellierung des Ladenöffnungsgesetzes in NRW sind alle Kölner 
Werbegemeinschaften vom Ordnungsamt der Stadt Köln über das neue Gesetz 
informiert worden. Die Werbegemeinschaften aus Neustadt-Süd, Severinsviertel, 
Rodenkirchen, Sürth, Braunsfeld, Lindenthal, Sülz-Klettenberg und Porz-Mitte, haben 
aufgrund der neuen Rechtslage Anträge auf Sonderöffnungen im zweiten Halbjahr 
2018 gestellt. Unterstützt von der IHK Köln und uns haben diese 
Werbegemeinschaften versucht, ihre Anträge entsprechend den neuen rechtlichen 
Gegebenheiten an die Stadt Köln zu stellen. Wir sind der Ansicht, dass die 
verkaufsoffenen Sonntage für den Erhalt und die Stärkung des stationären 
Einzelhandels in den betreffenden Vierteln eine maßgebliche Rolle spielen. Von 
daher befürworten wir alle beantragten verkaufsoffenen Sonntage, die in dieser 
Verwaltungsvorlage gestellt werden uneingeschränkt. 
 
Die Neufassung des Ladenöffnungsgesetzes erlaubt es, neben dem bekannten 
Anlassbezug auch vier weitere Sachgründe zur Begründung des öffentlichen 
Interesses hinzuzuziehen. Der Umgang mit diesen neuen Sachgründen muss erst 
noch von Verwaltung und Werbegemeinschaften eingeübt werden. Trotzdem hat der 
Gesetzgeber diese Gründe explizit aufgelistet und sie sollten daher auch gelebter 
Bestandteil in den Genehmigungsverfahren sein. Der Gesetzgeber hat außerdem 
den kommunalen Verwaltungen aufgetragen, die Plausibilität von Gründen zu 
überprüfen. Hierzu muss es möglich sein, alle statistischen Auswertungen der Stadt 
Köln - auch wenn sie den beantragenden Werbegemeinschaften nicht zugänglich 
sind - zur Untermauerung und Stärkung der Sachgründe durch die Verwaltung zu 
nutzen. Die Bedeutung von verkaufsoffenen Sonntagen für die einzelnen Stadtviertel 
muss eindeutig im fortgeschriebenen Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt 
Köln verankert werden. 
 
Es geht im Wesentlichen nicht um eine Ausweitung der einzelnen Umsätze, sondern 
um Marketingmaßnahmen, die es den Kölner Stadtvierteln, die nicht vom Tourismus 
profitieren, erlaubt auf sich aufmerksam zu machen und neue Besucher anzulocken 
sowie Stammbesucher an sich zu binden. 
 
Der Erhalt von Urbanität und sozialen Strukturen, die maßgeblich durch den 
stationären Einzelhandel mitgestaltet werden, ist in den betreffenden Stadtvierteln 
von elementarem öffentlichem Interesse. 
 
Mit freundlichen Grüßen, 
 
 
 
 
 
 
 
(Jörg Hamel, Geschäftsführer) 
Köln, 05.09.2018 
Jörg Hamel 
 (jha) 
Handelsverband  
Nordrhein 
-Westfalen 
Aachen - Düren - Köln 
 
Geschäfts 
stelle Köln  
An Lyskirchen 14  
50676 Köln  
 
Tel.: 
0221/20 80 40 
Fax: 0221/20 80 440 
 
Kölner Bank eG 
 
IBAN: DE64 3716 0087 0010 3480 05 
BIC: GENODED1CGN  
 
 
Geschäfts 
stelle Aachen  
Theaterstraße 56  
52062 Aachen  
 
Tel.: 
0241/25 141 
Fax: 0241/29 906  
 
kontakt@ehdv. 
de 
www. ehdv.de 
 
Vorsitzender 
 
Gerd -Kurt Schwieren 
 
G
eschäftsführer 
Dipl. -Vw. Jörg Hamel 
 
Vereinsregister AG 
Köln  
VR 5486 
 
Gerichtsstand 
Köln

Anlage 8 Stellungnahme Ev. Kirchenverband Köln und Region vom 05.09.2018

3310 Zeichen

1
Brandt, Peter
Von: 32-Gewerbeangelegenheiten
Gesendet: Donnerstag, 6. September 2018 05:51
An: Brandt, Peter
Betreff: WG: Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2018 / Anträge der
Interessengemeinschaften der Stadtteile
Von: Vorstand [m ailto:Vorstand@kirche-koeln.de]  
Gesendet: Mittwoch, 5. September 2018 15:53 
An: 32-Gewerbeangelegenheiten 
Cc: 'Martin Horstmann (Horstmann@Melanchthon-Akademie.de)' 
Betreff: AW: Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2018 / Anträge der Interessengemeinschaften der Stadtteile 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
ich
 nehme Bezug auf Ihre E-Mail vom 29. August 2018. 
Auch wenn die gesetzlichen Anlassbegründungen gegeben zu sein erscheinen – für die Einhaltung der gesetzlichen 
Regelungen bei der Genehmigung der verkaufsoffenen Sonntage ist natürlich die Stadt Köln zuständig. Wir haben 
die Begründungen der sieben Anträge daraufhin nicht übergeprüft – stehen allerdings weiterhin den 
verkaufsoffenen Sonntagen ablehnend gegenüber.  
Eine Attraktivitätssteigerung der Stadtviertel durch verkaufsoffene Sonntage ist für uns nach wie vor nicht 
nachvollziehbar. Die Schwierigkeiten des lokalen Einzelhandels, die wir durchaus sehen und nachvollziehen können, 
sind nach unserer Auffassung nicht durch eine Ausweitung der Sonntagsöffnungen zu begegnen.  
Freundliche Grüße 
Rolf Domning 
Stadtsuperintendent 
Ev. Kirchenverband Köln und Region 
Kartäusergasse 9-11 
50678 Köln 
Telefon: 0221 – 3382-100 
Telefax: 0221 – 3382-103 
E-Mail: vorstand@kirche-koeln.de
www.kirche-koeln.de
Von: Gewerbeangelegenheiten@STADT-KOELN.DE [mailto:Gewerbeangelegenheiten@STADT-KOELN.DE]  
Gesendet: Mittwoch, 29. August 2018 14:22 
An: Philip.Reichardt@koeln.ihk.de; joerg.hamel@ehdv.de; Koeln@DGB.de; britta.munkler@verdi.de; 
daniel.kolle@verdi.de; elisabeth.slapio@koeln.ihk.de; koeln@katholikenausschuss.de; Vorstand; stetefeld@hwk-
koeln.de 
Betreff: Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2018 / Anträge der Interessengemeinschaften der Stadtteile 
Se
hr geehrte Damen und Herren, 
einige Interessengemeinschaften der Kölner Stadtteile haben vor dem Hintergrund des Ratsbeschlusses vom 
07.06.2018 noch Anträge auf Genehmigung verkaufsoffener Sonntage für das Jahr 2018 gestellt. 
Anlage 8

2
Im Einzelnen sind das die Stadtteile Neustadt-Süd, Severinsviertel, Sürth, Rodenkirchen, Braunsfeld, Lindenthal, 
Sülz/Klettenberg und Porz-Mitte. 
 
Die Termine und die Begründungen der Interessengemeinschaften der Stadtteile stehen Ihnen unter dem 
Link  zum 
Download bereit. 
 
Ich beabsichtige dem Rat der Stadt Köln für seine Sitzung am 27.09.2018 den Entwurf einer Rechtsverordnung zu 
seiner endgültigen Entscheidung vorzulegen. 
 
Gemäß § 6 Abs. 4 des Ladenöffnungsgesetzes NRW habe ich Sie vor der Freigabe der verkaufsoffenen Sonntage zu 
beteiligen/anzuhören.  
 
Ich möchte Sie bitten, zu den Anträgen bis spätestens 05.09.2018 ggf. Stellung zu nehmen. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
Peter Brandt 
 
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin 
Amt für öffentliche Ordnung 
Gewerbeabteilung (321/1) 
Willy-Brandt-Platz 3 
50679 Köln 
 
Telefon: 0221/221-26447 
Telefax: 0221/221-26480 
Mailto:gewerbeangelegenheiten@stadt-koeln.de  
Internet: www.stadt-koeln.de  
 
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Beratungsverlauf (1)

12.11.2018 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.1.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3048/2018
Typ
Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
Datum
24.09.2018
Erstellt
12.09.2018 20:26