3048/2018
Ordnungsbehördliche Verordnung für 2018 über das Offenhalten von Verkaufsstellen im 2. Halbjahr 2018
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Anlage 9 Stellungnahme IHK Köln vom 06.09.2018
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1 Brandt, Peter Von: Philip.Reichardt@koeln.ihk.de Gesendet: Donnerstag, 6. September 2018 10:42 An: Brandt, Peter Cc: elisabeth.slapio@koeln.ihk.de Betreff: Stellungnahme der IHK Köln Anlagen: Stellungnahme_IHK_Koeln.pdf Guten Tag Herr Brandt, anbei erhalten Sie die Stellungnahme der IHK Köln zu den Anträgen der verkaufsoffenen Sonntage 2018. M it freundlichen Grüßen Philip Reichardt In dustrie- und Handelskammer zu Köln Im Auftrag Philip Reichardt Referent | Leiter Handel und Stadtmarketing Geschäftsbereich Innovation und Umwelt Unter Sachsenhausen 10-26, 50667 Köln Tel. +49 221 1640-1506 Internet: http://www.ihk-koeln.de Un sere Themen 2018: #i chwerdewas Zukunft der Städte in der Region Digitale Infrastruktur Anlage 9 Industrie- und Handelskammer zu Köln Postanschrift: 50606 Köln | Hausanschrift: Unter Sachsenhausen 10-26, 50667 Köln | Internet: www.ihk-koeln.de Tel. +49 221 1640-0 | Fax +49 221 1640-1290 IHK Köln, 50606 Köln Per Mail Amt für öffentliche Ordnung Gewerbeabteilung Herr Peter Brandt Willy-Brandt-Platz 3 50679 Köln Ihr Zeichen | Ihre Nachricht vom 29.08.2018 Unser Zeichen | Ansprechpartner rdt | Philip Reichardt E-Mail Philip.Reichardt@koeln.ihk.de Telefon | Fax +49 221 1640-1506 | +49 221 1640-1509 Datum 06. September 2018 Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer zu Köln Ihre Aufforderung vom 29.08.2018 Sehr geehrter Herr Brandt, wir bedanken uns für Ihre Mail vom 29.08.2018 mit der Aufforderung, eine Stellungnahme zu den geplanten Sonntagsöffnungen 2018 in der Stadt Köln gem. § 6 Abs. 4 LÖG NRW zu formulieren. Der Landesgesetzgeber hat durch die Novellierung des Ladenöffnungsgesetzes (LÖG) NRW neue Handlungsspielräume zur Rechtfertigung von verkaufsoffenen Sonntagen eingeführt. Die wesentliche Neuerung des § 6 Abs. 1 LÖG NRW besteht darin, dass eine Sonntagsöffnung nicht mehr von einem Anlassbezug abhängig ist. Der Gesetzgeber lässt eine Ladenöffnung an Sonntagen zu, wenn hierfür ein öffentliches Interesse besteht. Die Sachgründe, die ein öffentliches Interesse begründen können, hat der Gesetzgeber dabei in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 bis 5 LÖG NRW definiert. Wir plädieren ausdrücklich dafür, dass die Stadtverwaltung die neugeschaffenen gesetzlichen Möglichkeiten zur Rechtfertigung von Sonntagsöffnungen voll ausschöpft und in ihren Abwägungsprozess berücksichtigt. Eine Kumulation von Sachgründen intensiviert nach Auffassung des Landesgesetzgebers das Öffentliche Interesse, sodass die Anforderungen an die jeweiligen Veranstaltungen sinken. In der amtlichen Begründung wird zur Neuregelung vom Landesgesetzgeber ausgeführt: „Eine solche Kumulation von Sachgründen kann dazu führen, dass auch wenn ein Sachgrund im Einzelfall möglicherweise nicht für sich genommen ausreichend erscheint, um die Ladenöffnung zu rechtfertigen, die Summe des Gewichts dieser Sachgründe aber hierzu geeignet sein kann. Je schwerer also die weiteren, im Einzelfall einschlägigen Sachgründe wiegen, desto geringer muss das darzulegende Gewicht des Zusammenhangs mit einer örtlichen Veranstaltung sein“. 6. September 2018 | Seite 2 Vor diesem Hintergrund empfehlen wir, die Sachgründe Nr. 2 - 4 LÖG (§ 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 bis 4 LÖG NRW) in der Ratsvorlage heranzuziehen und für jeden einzelnen Standort zu prüfen. In der vom Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie (MWIDE) veröffentlichten „Anwendungshilfe für die Kommunen und den Handel im Umgang mit dem neugefassten § 6 LÖG NRW“ wird den Kommunen empfohlen, die Sachgründe u.a. über die Darstellung einer Gefährdungssituation der örtlichen Einzelhandelsstrukturen zu belegen („Anwendungshilfe“, Seiten 17, 19 - 20, 29), um das Gewicht des jeweiligen Sachgrundes zu intensivieren. Zu Sachgrund Nr. 4 wird ausgeführt: „Der Gesetzgeber will durch den Sachgrund Nr. 4 einer drohenden Verödung der Innenstädte entgegenwirken. Voraussetzung für die Anwendung ist deshalb, dass die Gemeinde konkret belegen kann, dass eine derartige Gefahr besteht. Dies kann z. B. durch den Nachweis der Zunahme von Leerständen und ihrer Dauer, der Reduzierung des Einzelhandelsangebotes, eines Trading-Down durch Wegfall oder Reduzierung von Einzelhandelsgeschäften mit hochwertigem Angebot erfolgen. Die Gemeinden sollten hierüber vorhandene Daten erheben und auswerten. Dabei genügt es, wenn eine Gefährdung in den Lagen vorliegt, in denen die Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen zugelassen werden soll“ („Anwendungshilfe“ Seite 29). Auch die Urteile vom Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) zeigen auf, dass eine hinreichende Konkretisierung der örtlichen Einzelhandelssituation erforderlich ist (Beschl. vom 27.04.2018, 4 B 571/18 I Beschl. vom 25.05.2018, 4 B 707/18). Die Anträge der Interessen- und Werbegemeinschaften, die sich auf die Sachgründe Nr. 2 - 4 stützen, sind zum Teil mit konkreten und nachprüfbaren Informationen untermauert, die eine Gefährdungssituation vor Ort belegen. So werden Belege zu Leerständen, Einzelhandelszentralität, Veränderung von Passantenfrequenzen, Rückgang von Einzelhandelsflächen und Rückgang von Einzelhandelsbetrieben und Veränderung des Einzelhandelsangebotes an den jeweiligen Standorten angeführt. Nach unserer Auffassung bieten die genannten Indikatoren eine tragfähige Grundlage, eine Gefährdungssituation des örtlichen Einzelhandels zu belegen und ein Öffentliches Interesse zu begründen. Wir fordern die Stadtverwaltung dazu auf, dass sie die genannten Indikatoren im Genehmigungsprozess berücksichtigt und ihrerseits alle zur Verfügung stehenden Daten-und Informationsgrundlagen nutzt, um die Informationen zu prüfen und zu plausibilisieren. Eine weitere Möglichkeit, die neuen Sachgründe zu rechtfertigen, ist die Darlegung, dass eine Sonntagsöffnung den in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 bis 4 LÖG genannten Zielen dient bzw. ihre Verwirklichung steigern kann (OVG Münster, Beschl. v. 27.04.2018, 4 B 571/18). In den Anträgen der Interessen- und Werbegemeinschaften werden von positiven Effekten einer Sonntagsöffnung wie 6. September 2018 | Seite 3 Aktivierung von Besuchern aus anderen Stadtteilen und der Umgebung, Imagesteigerung für den Standort, Stärkung von Kundenbindungen und Neukundengewinnung angeführt. Die von den Interessen- und Werbegemeinschaften geschilderten positiven Effekte der Sonntagsöffnung decken sich mit den Ergebnissen unserer Händlerumfrage, die wir am Standort Lindenthal im Nachgang zur Sonntagsöffnung am 10.06.2018 (Tag der Nostalgie) durchgeführt haben. Bei dieser Umfrage geben 75% der Befragten (N=48) an, dass die Bedeutung verkaufsoffener Sonntage für den örtlichen Einzelhandel hoch oder sehr hoch sei. 83,3% der Befragten bewerteten den verkaufsoffenen Sonntag als gute Werbung für die Geschäftslage. 73,8% der Umfrageteilnehmer stimmen der Aussage zu, dass sie bei der Sonntagsöffnung neue Kunden gewinnen. Besonders hervorzuheben ist, dass 81% der Befragten der Aussage zustimmen, dass eine Sonntagsöffnung Besucher aus anderen Stadtteilen bzw. der Umgebung anlockt. Diese Befunde gehen über „bloße Umsatzinteressen und alltägliche Erwerbsinteresse potenzieller Käufer“ hinaus und verdeutlichen, dass Sonntagsöffnungen positive Effekte auf den Einzelhandelsstandort haben und ihn stärken können. Wir sind der Auffassung, dass eine Sonntagsöffnung ein probates Instrument der Einzelhandelsförderung ist und regen in diesem Zuge an, verkaufsoffene Sonntage als Maßnahme zu Förderung des Einzelhandels in das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Köln mitaufzunehmen. Im Ergebnis unterstützen wir die gestellten Anträge der Interessen- und Werbegemeinschaften. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Philip Reichardt Industrie- und Handelskammer zu Köln Referent | Leiter Handel und Stadtmarketing Geschäftsbereich Innovation und Umwelt
Anlage 11 RVO 2018 Alternativvorschlag
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Anlage 11
1
Ordnungsbehördlichen Verordnung für 2018
über das Offenhalten von Verkaufsstellen
in den Stadtteilen Severinsviertel, Neustadt-Süd, Rodenkirchen,
Sürth, Sülz/Klettenberg, Braunsfeld, Lindenthal und Porz-Mitte
vom ??.??.2018
Der Rat hat in seiner Sitzung am ?????? aufgrund des § 6 Abs. 1 und 4 des Gesetzes zur
Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) vom 16.11.2006 (GV. NRW. 2006 S. 516),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. März 2018 (GV. NRW. S.172), in Kraft getreten am 30.
März 2018, für die Stadt Köln verordnet:
§ 1
(1) Im Stadtteil Severinsviertel dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem
04.11.2018 und am Sonntag, dem 09.12.2018, in der Zeit von 13 bis 18 Uhr
geöffnet sein.
(2) Im Stadtteil Neustadt-Süd dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem 04.11.2018
und am Sonntag, dem 16.12.2018, in der Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein.
(3) Im Stadtteil Rodenkirchen dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem 04.11.2018
und am Sonntag, dem 09.12.2018, in der Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein.
(4) Im Stadtteil Sürth dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem 09.12.2018, in der
Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein.
(5) Im Stadtteil Sülz/Klettenberg dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem
04.11.2018, in der Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein.
(6) Im Stadtteil Braunsfeld dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem 04.11.2018, in
der Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein.
(7) Im Stadtteil Lindenthal dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem 04.11.2018
und am Sonntag, dem 16.12.2018, in der Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein.
(8) Im Stadtteil Porz-Mitte dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem 09.12.2018, in
der Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein.
Die Sonderöffnungszeit gilt für Verkaufsstellen innerhalb der folgenden Grenzlinien:
Severinsviertel
Severinstraße (einschließlich des Bereichs 100 m links und rechts der Fahrbahn) ab dem
südlichen Teil der Zufahrt Severinsbrücke – einschließlich des Bereiches Chlodwigplatz
Neustadt-Süd
Chlodwigplatz - Ubierring - Alteburger Str. - bis Kurfürstenstr. (nur westlich); weiter Bonner Str.
- Bonner Wall / Alteburger Str. beidseitig; Merowinger Str. beidseitig; inkl. Karolingerring bis
Hausnummer südlich 19 und nördlich bis Hausnummer 22; Rolandstr. nördlich Hausnummer
96; südlich Hausnummer 99 - 105; Volksgartenstr. 2 - 8; Martin-Luther-Platz; Lorelystr. 1;
Wormser Str. 51 - 55 a
Rodenkirchen
für den 04.11.2018
Anlage 11
2
Kirchstr. bis Karlstr. - Hauptstr. ab Kirchstr. bis Rathausplatz - einschließlich Rheingalerie;
Sommershof inkl. Barbarastr.; Rathausplatz; Maternusstr. ab Hauptstr. bis Maternusplatz
einschließlich Maternusplatz
für den 09.12.2018
Kirchstr. bis Karlstr. - Hauptstr. ab Kirchstr. bis Rathausplatz - einschließlich Rheingalerie;
Sommershof inkl. Barbarastr.; Rathausplatz; Maternusstr. ab Hauptstr. bis einschließlich
Wilhelmstr. inkl. Maternusplatz sowie die Zuwegung zur Hauptstr.; Wilhelmstr. ab Maternusstr.
bis östlich Hausnummer 53 und westlich Hausnummer 62
Sürth
Falderstr.; Sürther Hauptstr. nördlich 41 bis Hausnummer 85; südlich Hausnummer 48 bis
Hausnummer 90
Braunsfeld
Aachener Str. zwischen Raschdorffstr. und Fürst-Pückler-Str. stadteinwärts und stadtauswärts
zwischen Maarweg -und Paulistr. sowie zwischen Peter-von-Fliesteden-Str. und Eupener Str.
Lindenthal
Dürener Straße zwischen Falkenburgstr. - Universitätsstraße (einschließlich des Bereichs 250
m links und rechts der Fahrbahn) sowie der Karl-Schwering-Platz
Sülz/Klettenberg
Berrenrather Str. von Weyertal/Arnulfstr. bis Kyllburger Str./Manderscheider Platz und
Sülzburgstr. von Berrenrather Str. bis Luxemburger Str. und Luxemburger Str. von
Lotharstr./Leybergstr. bis Sülzgürtel und Gottesweg von Luxemburger Str. bis
Aegidenbergerstr.
Porz-Mitte
Karlstraße – Philipp-Reis-Straße – Friedrichstraße – Bahnhofstraße – Mühlenstraße – Ernst-
Mühlendyck-Straße – Hauptstraße
§ 2
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig im Rahmen des § 1 Verkaufsstellen
außerhalb der dort zugelassenen Geschäftszeiten und Grenzlinien offen hält.
Die Ordnungswidrigkeit kann nach § 13 des Ladenöffnungsgesetzes NRW mit einer Geldbuße
bis zu fünftausend Euro geahndet werden.
§ 3
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und gilt bis zum
31.12.2018.
Stadt Köln
als örtliche Ordnungsbehörde
Anlage 3.7 Anträge der Interessengemeinschaften der Stadtteile Blatt 1-57
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INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 103 6. UMSETZUNGSPLANUNG Die bereits in der E rarbeitungsphase etablierte Projektstruktur (hierzu gehören unter and e- rem der Lenkungskreis, Ämterrunden, Workshops, der Beirat Porz Mitte und Information der Politik, Öffentlichkeitsbeteiligung) bildet eine belastbare Basis für die Umsetzung des Int e- grierten Stadtentwicklungskonzeptes Porz Mitte. Für die Umsetzungsplanung der Maßnahmen ist diese Struktur noch um entsprechende Gremien zu ergänzen, die eine reibungslose Planung und Durchführung der jeweiligen Ma ß- nahmen sicherstellen. Zu nennen sind beispiel haft regelmäßige Abstimmungstermine der baufachlichen Ämter, um einen reibungslosen Übergang zwischen den einzelnen Planung s- phasen zu erhalten sowie weitere fachbezogene Runden. Durch die klare Festlegung der Zuständigkeiten sollen Doppelstrukturen und Re dundanzen vermieden und ein strukturierter Ablauf durch die effiziente Bündelung allen Know -hows gewährleistet werden. Vernetzung und Kommunikation In der Umsetzungsphase spielt die Kommunikation und Einbindung der ortsansässigen Stadtgemeinschaft eine b edeutsame Rolle für den Erfolg des entwickelten Maßnahmenbü n- dels. Dieser Erfolg ist eng verbunden mit der Identifikation der Bewohnerinnen und Bewo h- ner mit ihrem direkten Lebensumfeld. Besonders hervorzuheben ist an dieser Stelle der In- nenstadt- sowie der Quartiersmanager. Sie spielen bei der Vernetzung vor Ort und der Kommunikation eine entscheidende Rolle. Genauso wichtig ist die Einbindung der Menschen in die weiteren Aufwertungsprozesse. Daher sollen begleitend zum Planungsprozess auch maßnahmenbezogen e Beteiligungsfor- mate für mehr Transparenz in der Öffentlichkeit sorgen und die Bedürfnisse der künftigen Nutzerinnen und Nutzer stärker berücksichtigen. Dadurch soll die Identifikation der Me n- schen vor Ort mit ihrem Lebens- und Aufenthaltsumfeld gestärkt werden. Denn nur gemeinsam mit den dort lebenden Menschen kann die Entwicklung im Quartier wirkungsvoll vorangetrieben und privates Engagement angestoßen und verstärkt werden. INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 104 Zeitliche Abfolge Um die Funktionalität des Bezirkszentrums während der Umbaup hase zu erhalten, ist eine zeitliche Priorisierung und Vernetzung der einzelnen Maßnahmen erforderlich. Dementspr e- chend werden Maßnahmen zeitlich so getaktet, dass die mit ihnen verbundene Aufwertung des Porzer Bezirkszentrums möglichst zeitnah umgesetzt w ird, ohne die Bevölkerung durch bauliche Maßnahmen über das erforderliche Maß hinaus in ihrer Lebensqualität zu beei n- trächtigen. Für eine fristgerechte Umsetzung des Maßnahmenbündels ist eine kontinuierliche Steuerung notwendig, welche durch die Stadt Köln - hier das Amt für Stadtentwicklung und Statistik - erfolgt. Im Rahmen der Umsetzungssteuerung müssen die finanziellen Mittel durch rege l- mäßige Fortschreibung der Kosten- und Finanzierungsübersicht koordiniert und frühzei tig im Haushalt der Stadt Köln ein geplant werden . Erfolge bei der Umsetzung von Maßnahmen sollen frühzeitig sichtbar und kommuniziert werden, um die Bevölkerung an den Fortschritten teilhaben zu lassen. Controlling und Evaluation Im Rahmen der Umsetzungsplanung ist auch ein Projektcontro lling vorzusehen. Dabei ha n- delt es sich um ein Beobachtungssystem, in dem langfristige, kontinuierliche und systemat i- sche Ziele erfasst und ausgewertet werden, sodass die Ziele der einzelnen geplanten Ma ß- nahmen in Form einer Zielhierarchie dargestellt werd en. Durch das Controlling und die dadurch erlangte Informationsgewinnung und Transparenz sollen die Projekterfolge gege n- über dem Fördermittelgeber dokumentiert und das interne Projektmanagement unterstützt werden (vgl. auch Maßnahme 4.08). Mit der prozess begleitenden Evaluation erfolgt zudem über das gesamte Maßnahmenpaket hinweg eine laufende Bewertung des Prozesses und es werden konkrete Handlungsempfe h- lungen abgeleitet. Dabei baut die Evaluation auf den Ergebnissen des Controllings auf und nimmt nicht n ur die messbaren Wirkungen vor Ort in den Blick, sondern setzt auch bei Kommunikations- und Abstimmungsprozessen an. Über geeignete Formate wird insbeso n- dere die Bewohnerschaft (z.B. durch Befragungen) einbezogen. Neben der kontinuierlichen Begleitung des Programms und der Erfassung der Wirkungsz u- sammenhänge spielt die Verstetigung der Projekte eine entscheidende Rolle für die erfol g- reiche Umsetzung des Quartiersentwicklungsansatzes. Durch die Verstetigung sollen frü h- zeitig vor dem Auslaufen der Fördermitt el gemeinsam mit den beteiligten Akteuren, Gremien und Fachämtern Konzepte erarbeitet werden, mit denen möglichst viele aufgebaute Strukt u- ren im Untersuchungsgebiet fortgeführt und gesichert werden können. INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 105 7. VERZEICHNISSE INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 106 7.1. Abkürzungsverzeichnis A Autobahn ADFC Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club AWO Arbeiterwohlfahrt B Bundesstraße BK Berufskolleg CSM Carl-Stamitz Musikschule DB Deutsche Bahn EHZK Einzelhandels- und Zentrenkonzept EU Europäische Union GGS Gemeinschaftsgrundschule ISEK Integriertes Stadtentwicklungskonzept Kfz Kraftfahrzeug KVB Kölner Verkehrs-Betriebe AG LEG Landesentwicklungsgesellschaft ÖPNV Öffentlicher Personennahverkehr RB Regionalbahn RE Regionalexpress RPW Richtlinien für Planungswettbewerbe Sek II Sekundarstufe II u3 unter 3-jährige ü3 über 3-jährige vgl. vergleiche VRS Verkehrsverbund Rhein-Sieg z.B. zum Beispiel INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 107 7.2. Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Untersuchungsgebiet Porz Mitte, Quelle: Stadt Köln, DGK 2013 ....................... 8 Abbildung 2: Stadtbezirke und Stadtteile von Köln, Quelle: Stadt Köln 2017 .......................... 9 Abbildung 3: Ansicht Hertie-Kaufhaus aus der Wilhelmstraße und Friedrich-Ebert-Platz, Quelle: Stadt Köln (li.), NRW.URBAN (re.) ............................................................................ 10 Abbildung 4: Variante B1 Entwicklung Friedrich-Ebert-Platz, Quelle: JSWD Architekten GmbH & Co. KG 2015 ................................................................. 10 Abbildung 5: Geltungsbereich Bebauungsplanentwurf „Revitalisierung Innenstadt Köln-Porz“, Quelle: Stadt Köln ............................................................................................... 11 Abbildung 6: Eindrücke 1. Öffentlichkeitsbeteiligung, Quelle: Axel König ............................. 14 Abbildung 7: Übersicht der Bevölkerungsdaten, Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik 2016 .......................................... 16 Abbildung 8: Altersstruktur im Vergleich, Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik 2016 .......................................... 17 Abbildung 9: Haushaltsstruktur, prozentualer Anteil der Haushaltstypen im Vergleich, Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik 2016 .......................................... 18 Abbildung 10: Anteil SGB-II-Empfänger im Vergleich, Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik 2016 .......................................... 18 Abbildung 11: Siedlung an der Glashüttenstraße, Quelle: NRW.URBAN 2016 ................... 20 Abbildung 12: Fußgängerzone Bahnhofstraße, Quelle: NRW.URBAN 2017 ....................... 20 Abbildung 13: Beispielhafte Leerstände in der Bahnhofstraße, Quelle: NRW.URBAN 2017.................................................................................................... 21 Abbildung 14: Kartierung der Leerstände im Untersuchungsgebiet, Stand: 10.07.2017, Quelle: NRW.URBAN 2017.................................................................................................... 22 Abbildung 15: Grenzen des Bezirkszentrum Porz gemäß Einzelhandels- und Zentrenkonzept, Quelle: Stadt Köln 2010 .............................................................................. 22 Abbildung 16: Gebäude der Grundschule, Quelle: Stadt Köln .............................................. 24 Abbildung 17: Gebäude der Carl-Stamitz-Musikschule, Quelle: Stadt Köln ......................... 25 Abbildung 18: Gebäude des städtischen Berufskolleg (BK 10), Quelle: Stadt Köln .............. 25 Abbildung 19: Bolzplatz an der Glashüttenstraße, Quelle: NRW.URBAN 2017 .................... 26 Abbildung 20: Jugend- und Gemeinschaftszentrum Glashütte, Quelle: NRW.URBAN 2016 27 Abbildung 21: Bestandsplan Grün- und Freiflächen, Quelle: NRW.URBAN 2017 ................ 30 Abbildung 22: Potenzialflächen in Porz Mitte, Quelle: Stadt Köln ......................................... 31 Abbildung 23: Rheinboulevard Porz, Quelle: Stadt Köln ....................................................... 32 Abbildung 24: Grünfläche an der Glashüttenstraße, Quelle: Stadt Köln ............................... 33 Abbildung 25: Provisorischer Stellplatz und Grünanlage, Quelle: NRW.URBAN 2016 ........ 33 Abbildung 26: Baumbestand auf dem Schulareal, Quelle: NRW.URBAN 2016 ................... 34 Abbildung 27: Bestandsplan Verkehrsflächen, Quelle: NRW.URBAN 2017 ......................... 36 Abbildung 28: Radverkehrsnetzplan Porz Mitte, Quelle: Stadt Köln .................................... 38 INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 108 Abbildung 29: Wegeverbindung zwischen Hauptstraße und Rheinboulevard, Quelle: NRW.URBAN 2017 .................................................................................................... 39 Abbildung 30: Parkhaus und Straßenbahnhaltestelle Porz-Markt am CityCenter, Quelle: NRW.URBAN 2016 .................................................................................................... 40 Abbildung 31: Strategische Ziele und Handlungsfelder, Quelle: NRW.URBAN 2017 ........... 49 Abbildung 32: Zielsystem des Integrierten Stadtwicklungskonzeptes Porz Mitte, Quelle: NRW.URBAN 2017 ................................................................................................................ 50 Abbildung 33: Räumliche Handlungsschwerpunkte im Untersuchungsgebiet, Quelle: NRW.URBAN 2017 .................................................................................................... 52 Abbildung 34: Räumlicher Handlungsschwerpunkt "Porzity einschließlich Rheinboulevard Porz", Quelle: NRW.URBAN 2017 ......................................................................................... 53 Abbildung 35: Räumlicher Handlungsschwerpunkt "Schulareal", Quelle: NRW.URBAN 2017 .................................................................................................... 61 Abbildung 36: Räumlicher Handlungsschwerpunkt "Glashütte", Quelle: NRW.URBAN 2017 .................................................................................................... 65 Abbildung 37: Maßnahmeplan Radverkehr Porz Mitte, Quelle: Stadt Köln .......................... 90 INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 109 8. ANHANG INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 110 INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 111 INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE Die Oberbürgermeisterin Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – Revitalisierung Innenstadt Köln Porz –18. Februar 2016 Revitalisierung der Innenstadt von Köln-Porz Die Oberbürgermeisterin Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – Revitalisierung Innenstadt Köln Porz –18. Februar 2016 Begrüßung Prof. Dr. Franz Pesch Architekt und Stadtplaner Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – Revitalisierung Innenstadt Köln Porz – Die Oberbürgermeisterin Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – Revitalisierung Innenstadt Köln Porz –18. Februar 2016 Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – Revitalisierung Innenstadt Köln Porz – Begrüßung Henriette Reker Oberbürgermeisterin Die Oberbürgermeisterin Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – Revitalisierung Innenstadt Köln Porz –18. Februar 2016 Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – Revitalisierung Innenstadt Köln Porz – Begrüßung Henk van Benthem Bezirksbürgermeister Die Oberbürgermeisterin Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – Revitalisierung Innenstadt Köln Porz –18. Februar 2016 Moderation Prof. Dr. Franz Pesch Architekt und Stadtplaner Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – Revitalisierung Innenstadt Köln Porz – Die Oberbürgermeisterin Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – Revitalisierung Innenstadt Köln Porz –18. Februar 2016 Ablauf 19:15 – 20:00 Uhr Projektstand und nächste Schritte Hr. Röhrig (ms) Hr. Lehnerdt (BBE) Fr. Müssigmann (Stadtplanungsamt) 20:00 – 20:45 Uhr Gruppenarbeitsphase (4 Thementische) 2-3 Ansprechpartner pro Tisch 21:00 – 21:15 Uhr Ergebnisvorstellung Gruppenarbeit Gruppensprecher 21:15 - 21:45 Uhr Diskussion im Plenum 21:45 - 21:55 Uhr Fazit und Ausblick Frau Berg (Dez. für Wirtschaft und Liegenschaften) Herr Höing (Baudezernent) Die Oberbürgermeisterin Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – Revitalisierung Innenstadt Köln Porz –18. Februar 2016 Ablauf 19:15 – 20:00 Uhr Projektstand und nächste Schritte Hr. Röhrig (ms) Hr. Lehnerdt (BBE) Fr. Müssigmann (Stadtplanungsamt) 20:00 – 20:45 Uhr Gruppenarbeitsphase (4 Thementische) 2-3 Ansprechpartner pro Tisch 21:00 – 21:15 Uhr Ergebnisvorstellung Gruppenarbeit Gruppensprecher 21:15 - 21:45 Uhr Diskussion im Plenum 21:45 - 21:55 Uhr Fazit und Ausblick Frau Berg (Dez. für Wirtschaft und Liegenschaften) Herr Höing (Baudezernent) Die Oberbürgermeisterin Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – Revitalisierung Innenstadt Köln Porz –18. Februar 2016 Projektstand Andreas Röhrig Geschäftsführung moderne stadt Die Oberbürgermeisterin Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – Revitalisierung Innenstadt Köln Porz –18. Februar 2016 Projektstand Bürgerworkshop am 26.03.2015: Vorstellung der Machbarkeits- studie Foto: Axel König Die Oberbürgermeisterin Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – Revitalisierung Innenstadt Köln Porz –18. Februar 2016 Projektstand Neuordnung Variante B1 beschlossen im Rat der Stadt Köln am 10.09.2015 Die Oberbürgermeisterin Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – Revitalisierung Innenstadt Köln Porz –18. Februar 2016 Projektstand Grundlagenermittlung Einzelhandel Jörg Lehnerdt BBE Handelsberatung Die Oberbürgermeisterin Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – Revitalisierung Innenstadt Köln Porz –18. Februar 2016 Woher kommen die Kunden ? (Einzugsgebiet) Projektstand – Grundlagenermittlung Einzelhandel - Die Oberbürgermeisterin Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – Revitalisierung Innenstadt Köln Porz –18. Februar 2016 „Welche Dinge haben Sie heute hier in Porz gekauft bzw. werden Sie noch kaufen ?“ Projektstand – Grundlagenermittlung Einzelhandel - Die Oberbürgermeisterin Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – Revitalisierung Innenstadt Köln Porz –18. Februar 2016 Aufteilung des derzeitigen Einzelhandelsangebotes (Verkaufsfläche) Projektstand – Grundlagenermittlung Einzelhandel - Die Oberbürgermeisterin Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – Revitalisierung Innenstadt Köln Porz –18. Februar 2016 Projektstand – Grundlagenermittlung Einzelhandel - Die Oberbürgermeisterin Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – Revitalisierung Innenstadt Köln Porz –18. Februar 2016 lebendiges Zentrum Nahversorgungsangebot attraktiver Wochenmarkt Treffpunkt mit Aufenthaltsqualität mehr Frequenz mehr Textilangebote bekannte Marken breiterer Branchenmix funktionale Einbindung in vorhandene Strukturen attraktives Shoppingziel zukunftsfähiger Standort Projektstand – Grundlagenermittlung Einzelhandel - Die Oberbürgermeisterin Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – Revitalisierung Innenstadt Köln Porz –18. Februar 2016 Projektstand - Bürgerwünsche - Es soll nur eine Randbebauung zur Hauptstraße entstehen • neue Gebäudekörper reagieren auf verschiedene Wegebeziehungen • Wiederbelebung der Ortsmitte durch flächenbezogenes Angebot • neue und ergänzende Nutzungen (Einzelhandel, Wohnen) möglich Die Oberbürgermeisterin Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – Revitalisierung Innenstadt Köln Porz –18. Februar 2016 Ein Marktplatz soll entstehen Projektstand - Bürgerwünsche - • Marktplatznutzung als fester Bestandteil der Neugestaltung • Vermeidung Sackgassenbildung und kein „Lauf ins Leere“ • attraktive Wegeführung und „unendliche“ Sichtbeziehungen Die Oberbürgermeisterin Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – Revitalisierung Innenstadt Köln Porz –18. Februar 2016 • Bezirksrathaus verbleibt an seinem heutigen Standort • kein Rückbau, um Wohnnutzung zu realisieren • Sicherung Bestandsgebäude durch Ratsbeschluss vom 10.09.2015 zur Umsetzung der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie Das Rathaus soll an seinem heutigen Standort erhalten werden Projektstand - Bürgerwünsche - Die Oberbürgermeisterin Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – Revitalisierung Innenstadt Köln Porz –18. Februar 2016 Projektstand - Geplanter Endzustand - Die Oberbürgermeisterin Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – Revitalisierung Innenstadt Köln Porz –18. Februar 2016 Projektstand - Geplanter Zwischenzustand - Die Oberbürgermeisterin Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – Revitalisierung Innenstadt Köln Porz –18. Februar 2016 Projektstand – Marktsituation - Die Oberbürgermeisterin Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – Revitalisierung Innenstadt Köln Porz –18. Februar 2016 Projektstand - Parken - Die Oberbürgermeisterin Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – Revitalisierung Innenstadt Köln Porz –18. Februar 2016 Projektstand - Blick von Süden auf den Marktplatz - Die Oberbürgermeisterin Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – Revitalisierung Innenstadt Köln Porz –18. Februar 2016 Projektstand - Blick von Norden auf den Marktplatz - Die Oberbürgermeisterin Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – Revitalisierung Innenstadt Köln Porz –18. Februar 2016 Projektstand - Blick vom City-Center zum Rhein - Die Oberbürgermeisterin Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – Revitalisierung Innenstadt Köln Porz –18. Februar 2016 Nächste Schritte – Liegenschaften – Restriktionen – Die Oberbürgermeisterin Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – Revitalisierung Innenstadt Köln Porz –18. Februar 2016 Nächste Schritte Die Oberbürgermeisterin Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – Revitalisierung Innenstadt Köln Porz –18. Februar 2016 Projektstand Planungsrechtliche Umsetzung Elke Müssigmann Stadtplanungsamt Die Oberbürgermeisterin Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – Revitalisierung Innenstadt Köln Porz –18. Februar 2016 Nächste Schritte - Planungsrecht Die Oberbürgermeisterin Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – Revitalisierung Innenstadt Köln Porz –18. Februar 2016 "Integriertes Handlungskonzept" (IHK) Das Planungsgebiet des vom Rat beschlossenen Entwicklungskonzeptes Porz-Mitte soll als Stadterneuerungsgebiet festgelegt werden. Nächste Schritte Die Oberbürgermeisterin Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – Revitalisierung Innenstadt Köln Porz –18. Februar 2016 „Bündnis Porz-Mitte – jetzt anpacken!“ Kooperation mit dem Zusammenschluss der Porzer Bürgerinnen und Bürger Abgleich des 8-Punkte-Katalogs mit der städtebaulichen Zielsetzung Nächste Schritte Die Oberbürgermeisterin Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – Revitalisierung Innenstadt Köln Porz –18. Februar 2016 Weitere Auskünfte erteilt das Stadtplanungsamt unter der Telefonnummer 0221/221-22816. Schriftliche Stellungsnahmen können bis einschließlich zum 26. Februar 2016 an den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirkes Porz, Herrn Henk van Benthem, Friedrich-Ebert-Ufer 64-70, 51143 Köln-Porz, gerichtet werden. Nächste Schritte - Planungsrecht Die Oberbürgermeisterin Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – Revitalisierung Innenstadt Köln Porz –18. Februar 2016 Ablauf 19:15 – 20:00 Uhr Projektstand und nächste Schritte Hr. Röhrig (ms) Hr. Lehnerdt (BBE) Fr. Müssigmann (Stadtplanungsamt) 20:00 – 20:45 Uhr Gruppenarbeitsphase (4 Thementische) 2-3 Ansprechpartner pro Tisch 21:00 – 21:15 Uhr Ergebnisvorstellung Gruppenarbeit Gruppensprecher 21:15 - 21:45 Uhr Diskussion im Plenum 21:45 - 21:55 Uhr Fazit und Ausblick Frau Berg (Dez. für Wirtschaft und Liegenschaften) Herr Höing (Baudezernent) Die Oberbürgermeisterin Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – Revitalisierung Innenstadt Köln Porz –18. Februar 2016 TISCH STÄDTEBAU Herr Thor (moderne stadt) Herr Jaspert (JSWD Architekten) Frau Müssigmann (Stadtplanungsamt) Gruppenarbeitsphase Die Oberbürgermeisterin Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – Revitalisierung Innenstadt Köln Porz –18. Februar 2016 Herr Streitberger (moderne stadt) Herr Mammel (JSWD Architekten) Herr Dr. Baier (BSV) Gruppenarbeitsphase TISCH VERKEHR Die Oberbürgermeisterin Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – Revitalisierung Innenstadt Köln Porz –18. Februar 2016 TISCH FREIRAUM Herr Dallmeyer (moderne stadt) Herr Jansen (JSWD Architekten) Herr Hülsebusch (Stadtplanungsamt) Gruppenarbeitsphase Die Oberbürgermeisterin Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – Revitalisierung Innenstadt Köln Porz –18. Februar 2016 TISCH EINZELHANDEL Herr Röhrig (moderne stadt) Herr Lehnerdt (BBE) Herr Dr. Höhmann (Amt für Stadtentwicklung) Gruppenarbeitsphase Die Oberbürgermeisterin Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – Revitalisierung Innenstadt Köln Porz –18. Februar 2016 Gruppenarbeitsphase Die Oberbürgermeisterin Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – Revitalisierung Innenstadt Köln Porz –18. Februar 2016 Ablauf 19:15 – 20:00 Uhr Projektstand und nächste Schritte Hr. Röhrig (ms) Hr. Lehnerdt (BBE) Hr. Fr. Müssigmann (Stadtplanungsamt) 20:00 – 20:45 Uhr Gruppenarbeitsphase (4 Thementische) 2-3 Ansprechpartner pro Tisch 21:00 – 21:15 Uhr Ergebnisvorstellung Gruppenarbeit Gruppensprecher 21:15 - 21:45 Uhr Diskussion im Plenum 21:45 - 21:55 Uhr Fazit und Ausblick Frau Berg (Dez. für Wirtschaft und Liegenschaften) Herr Höing (Baudezernent) Die Oberbürgermeisterin Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – Revitalisierung Innenstadt Köln Porz –18. Februar 2016 STÄDTEBAU VERKEHR FREIRAUM EINZELHANDEL Ergebnisvorstellung der Gruppenarbeitsphase Die Oberbürgermeisterin Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – Revitalisierung Innenstadt Köln Porz –18. Februar 2016 Ablauf 19:15 – 20:00 Uhr Projektstand und nächste Schritte Hr. Röhrig (ms) Hr. Lehnerdt (BBE) Fr. Müssigmann (Stadtplanungsamt) 20:00 – 20:45 Uhr Gruppenarbeitsphase (4 Thementische) 2-3 Ansprechpartner pro Tisch 21:00 – 21:15 Uhr Ergebnisvorstellung Gruppenarbeit Gruppensprecher 21:15 - 21:45 Uhr Diskussion im Plenum 21:45 - 21:55 Uhr Fazit und Ausblick Frau Berg (Dez. für Wirtschaft und Liegenschaften) Herr Höing (Baudezernent) Die Oberbürgermeisterin Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – Revitalisierung Innenstadt Köln Porz –18. Februar 2016 Frau Berg (Dezernentin für Wirtschaft und Liegenschaften) Herr Höing (Baudezernent) Herr Röhrig (moderne stadt) Herr Lehnerdt (BBE Handelsberatung) Diskussion im Plenum Die Oberbürgermeisterin Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – Revitalisierung Innenstadt Köln Porz –18. Februar 2016 Ablauf 19:15 – 20:00 Uhr Projektstand und nächste Schritte Hr. Röhrig (ms) Hr. Lehnerdt (BBE) Fr. Müssigmann (Stadtplanungsamt) 20:00 – 20:45 Uhr Gruppenarbeitsphase (4 Thementische) 2-3 Ansprechpartner pro Tisch 21:00 – 21:15 Uhr Ergebnisvorstellung Gruppenarbeit Gruppensprecher 21:15 - 21:45 Uhr Diskussion im Plenum 21:45 - 21:55 Uhr Fazit und Ausblick Frau Berg (Dez. für Wirtschaft und Liegenschaften) Herr Höing (Baudezernent) Die Oberbürgermeisterin Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – Revitalisierung Innenstadt Köln Porz –18. Februar 2016 Fazit, Ausblick und Verabschiedung Prof. Dr. Franz Pesch Tendenzen der EH-Entwicklung in Köln 2008 - 2016 (Erhebungen) Zentrum Anzahl der Betriebe VKF Zentralität Mittelfristiger Bedarf 2008 2016 2008 2016 2008 2016 2008 2016 BZ Porz 107 23.000 18 32% STZ Braunsfeld 96 18.545 65 k.A. 8% k.A. NVZ Sürth 18 1.650 11 5% Entwicklungstendenz negativ neutral positiv
Anlage 6 Stellungnahme Katholikenausschuss 05.09.2018
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1 Brandt, Peter Von: 32-Gewerbeangelegenheiten Gesendet: Mittwoch, 5. September 2018 08:41 An: Brandt, Peter Betreff: WG: WG: Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2018 / Anträge der Interessengemeinschaften der Stadtteile - Bitte Rückmeldung!! Von: Katholikenausschuss [mailto:koeln@katholikenausschuss.de] Gesendet: Mittwoch, 5. September 2018 08:40 An: 32-Gewerbeangelegenheiten Cc: Horstmann@Melanchthon-Akademie.de Betreff: WG: WG: Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2018 / Anträge der Interessengemeinschaften der Stadtteile - Bitte Rückmeldung!! Sehr geehrter Herr Brandt, Ihrer Bitte um Stellungnahme zu verkaufsoffenen Sonntagen, wie bisher beantragt, komme ich wie folgt nach: Im Auftrag des Katholikenausschusses in der Stadt Köln lehne ich alle Anträge zu verkaufsoffenen Sonntagen ab. Nach wie vor sind wir der festen Überzeugung, dass Köln keine sonntäglichen Ladenöffnungen braucht. Sechs Tage in der Woche, theoretisch rund um die Uhr, öffnen zu können, wie in NRW möglich, sind ausreichend. Online einzukaufen lässt sich durch sonntägliche Ladenöffnungen nicht stoppen. Sollte die Stadt in den nächsten 2 oder 3 Jahren aus der Genehmigung zu sonntäglichen Ladenöffnungen aussteigen wollen, sind wir gerne bereit, mit Ihnen zu überlegen, wie dieses vernünftig geregelt we rden kann. Freundliche Grüße Gregor Stiels Von: Gewerbeangelegenheiten@STADT-KOELN.DE [mailto:Gewerbeangelegenheiten@STADT-KOELN.DE] Gesendet: Mittwoch, 29. August 2018 14:22 An: Philip.Reichardt@koeln.ihk.de; joerg.hamel@ehdv.de; Koeln@DGB.de; britta.munkler@verdi.de; daniel.kolle@verdi.de; elisabeth.slapio@koeln.ihk.de; koeln@katholikenausschuss.de; Vorstand; stetefeld@hwk- koeln.de Betreff: Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2018 / Anträge der Interessengemeinschaften der Stadtteile Sehr geehrte Damen und Herren, einige Interessengemeinschaften der Kölner Stadtteile haben vor dem Hintergrund des Ratsbeschlusses vom 07.06.2018 noch Anträge auf Genehmigung verkaufsoffener Sonntage für das Jahr 2018 gestellt. Im Einzelnen sind das die Stadtteile Neustadt‐Süd, Severinsviertel, Sürth, Rodenkirchen, Braunsfeld, Lindenthal, Sülz/Klettenberg und Porz‐Mitte. Die Termine und die Begründungen de r Interessengemeinschaften der Stadtteile stehen Ihnen unter dem Link zum Download bereit. Ich beabsichtige dem Rat der Stadt Köln für seine Sitzung am 27.09.2018 den Entwurf einer Rechtsverordnung zu seiner endgültigen Entscheidung vorzulegen. Anlage 6 2 Gemäß § 6 Abs. 4 des Ladenöffnungsgesetzes NRW habe ich Sie vor der Freigabe der verkaufsoffenen Sonntage zu beteiligen/anzuhören. Ich möchte Sie bitten, zu den Anträgen bis spätestens 05.09.2018 ggf. Stellung zu nehmen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Peter Brandt Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Amt für öffentliche Ordnung Gewerbeabteilung (321/1) Willy-Brandt-Platz 3 50679 Köln Telefon: 0221/221-26447 Telefax: 0221/221-26480 Mailto:gewerbeangelegenheiten@stadt-koeln.de Internet: www.stadt-koeln.de Monatlich aktuelle Informationen Ihrer Stadtverwaltung in unserem Newsletter! Newsletter Anmeldung
Anlage 12 Stellungnahme DGB vom 10.09.2018
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32-Gewerbeangelegenheiten
Von: Joerg.Maehrle@DGB.de
Gesendet: Montag, 10. September 2018 16:41
An: 32-Gewerbeangelegenheiten
Cc: daniel.kolle@verdi.de; britta.munkler@verdi.de;
koeln@katholikenausschuss.de; Horstmann@Melanchthon-Akademie.de;
hluelsdorf@t-online.de
Betreff:
Stellungnahme Sonntagsöffnung Köln
Anlagen: Stellungnahme DGB 2018-09-10.pdf
Ve
rteiler:
- Stadt Köln, Amt für öffentliche Ordnung
- Kölner Allianz für den freien Sonntag (zur Kenntnis)
Sehr geehrter Herr Brandt,
seit Jahren geben Kirchen und Gewerkschaften im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Anhörung zum Teil sehr
ausführliche Stellungnahmen zu den beantragten Sonntagsöffnungen ab. Dabei mussten wir feststellen, dass Rat
und Verwaltung unsere Anregungen und rechtlichen Bedenken kaum berücksichtigt haben. Die Folge: Ver.di musste
erfolgreich klagen.
Aus diesem Grund verzichten wir als DGB in den vorliegenden Fällen auf die Möglichkeit einer eigenen
Stellungnahme, verweisen vielmehr auf die umfangreiche Stellungnahme von ver.di sowie auf die erfolgreich
erstrittenen Urteile und empfehlen Rat und Verwaltung, daraus geeignete Schlüsse zu ziehen.
An unserer Position, dem Schutz des arbeitsfreien Sonntags für die Beschäftigten des Einzelhandels, hat sich nichts
geändert.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg Mährle
Regionsgeschäftsführer
Deutscher Gewerkschaftsbund
Region Köln-Bonn
Hans-Böckler-Platz 1
50672 Köln
Telefon 0221 – 500032-0 (Zentrale)
Telefon 0221 – 500032-16 (Durchwahl)
Telefax 0221 – 500032-20
Mobil 0175 – 4328811
Web: www.Koeln-Bonn.DGB.de
Mail: Joerg.Maehrle@DGB.de
Facebook: @DGBKoelnBonn
YouTube: https://www.youtube.com/channel/UC_Yv8xSxSEYloIY53fpw A7Q
Anlage 12
Deutscher Gewerkschaftsbund
DGB-Region Köln-Bonn
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Jörg Mährle
Regionsgeschäftsführer
Joerg.Maehrle@DGB.de
Telefon: 0221-500032-16
Telefax: 0221-500032-20
Mobil: 0175 - 4328811
Hans-Böckler-Platz 1
50672 Köln
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Stadt Köln
Herr Peter Brandt
Amt für öffentliche Ordnung
Gewerbeabteilung (321/1)
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
Stellungnahme zu beantragten Sonntagsöffnungen 10. September 2018
Sehr geehrter Herr Brandt,
seit Jahren geben Kirchen und Gewerkschaften im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen
Anhörung zum Teil sehr ausführliche Stellungnahmen zu den beantragten Sonntagsöffnun-
gen ab. Dabei mussten wir feststellen, dass Rat und Verwaltung unsere Anregungen und
rechtlichen Bedenken kaum berücksichtigt haben. Die Folge: Ver.di musste erfolgreich kla-
gen.
Aus diesem Grund verzichten wir als DGB in den vorliegenden Fällen auf die Möglichkeit
einer eigenen Stellungnahme, verweisen vielmehr auf die umfangreiche Stellungnahme von
ver.di sowie auf die erfolgreich erstrittenen Urteile und empfehlen Rat und Verwaltung, da-
raus geeignete Schlüsse zu ziehen.
An unserer Position, dem Schutz des arbeitsfreien Sonntags für die Beschäftigten des Ein-
zelhandels, hat sich nichts geändert.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg Mährle
Geschäftsführer
Anlage 7 Stellungnahme Handelsverband vom 05.09.2018
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1 Brandt, Peter Von: Jörg Hamel - EHDV Geschäftsstelle Köln <joerg.hamel@ehdv.de> Gesendet: Mittwoch, 5. September 2018 12:46 An: 32-Gewerbeangelegenheiten Betreff: AW: Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2018 / Anträge der Interessengemeinschaften der Stadtteile Anlagen: Stellungnahme Sonderöffnung Köln 2. Halbjahr 2018.pdf Sehr geehrter Herr Brand, H erzlichen Dank für die Gelegenheit, zu den beantragten Sonderöffnungen Stellung zu nehmen. Aus unserer Sicht ist es jetzt enorm wichtig, innerhalb der Verwaltung eine klare Linie zu finden und die an der Vorbereitung der Verwaltungsvorlage beteiligten Ämter über die Erfordernisse des novellierten Ladenöffnungsgesetzes hinreichend zu informieren, damit sich diese auch fokussiert mit der Lieferung der notwendigen Daten beschäftigen können. Mit freundlichen Grüßen Jö rg Hamel Geschäftsführer Handelsverband Nordrhein-Westfalen Aa chen-Düren-Köln e. V. Geschäftsstelle Köln An Lyskirchen 14 50676 Köln Telefon (02 21) 2 08 04-33 Te lefax (02 21) 2 08 04-40 joerg.hamel@ehdv.de www.ehdv.de Eingetragen beim Amtsgericht Köln, VR 5486, Vorsitzender: Gerd-Kurt Schwieren, Geschäftsführer: Jörg Hamel Von: Gewerbeangelegenheiten@STADT-KOELN.DE [mailto:Gewerbeangelegenheiten@STADT-KOELN.DE] Gesendet: Mittwoch, 29. August 2018 14:22 An: Philip.Reichardt@koeln.ihk.de; Jörg Hamel - EHDV Geschäftsstelle Köln <joerg.hamel@ehdv.de>; Koeln@DGB.de; britta.munkler@verdi.de; daniel.kolle@verdi.de; elisabeth.slapio@koeln.ihk.de; koeln@katholikenausschuss.de; vorstand@kirche-koeln.de; stetefeld@hwk-koeln.de Betreff: Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2018 / Anträge der Interessengemeinschaften der Stadtteile Sehr geehrte Damen und Herren, einige Interessengemeinschaften der Kölner Stadtteile haben vor dem Hintergrund des Ratsbeschlusses vom 07.06.2018 noch Anträge auf Genehmigung verkaufsoffener Sonntage für das Jahr 2018 gestellt. Im Einzelnen sind das die Stadtteile Neustadt-Süd, Severinsviertel, Sürth, Rodenkirchen, Braunsfeld, Lindenthal, Sülz/Klettenberg und Porz-Mitte. Die Termine und die Begründungen der Interessengemeinschaften der Stadtteile stehen Ihnen unter dem Link zum Download bereit. Anlage 7 2 Ich beabsichtige dem Rat der Stadt Köln für seine Sitzung am 27.09.2018 den Entwurf einer Rechtsverordnung zu seiner endgültigen Entscheidung vorzulegen. Gemäß § 6 Abs. 4 des Ladenöffnungsgesetzes NRW habe ich Sie vor der Freigabe der verkaufsoffenen Sonntage zu beteiligen/anzuhören. Ich möchte Sie bitten, zu den Anträgen bis spätestens 05.09.2018 ggf. Stellung zu nehmen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Peter Brandt Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Amt für öffentliche Ordnung Gewerbeabteilung (321/1) Willy-Brandt-Platz 3 50679 Köln Telefon: 0221/221-26447 Telefax: 0221/221-26480 Mailto:gewerbeangelegenheiten@stadt-koeln.de Internet: www.stadt-koeln.de Monatlich aktuelle Informationen Ihrer Stadtverwaltung in unserem Newsletter! Newsletter Anmeldung Handelsverband Aachen - Düren - Köln × An Lyskirchen 14 × 50676 Köln An die Stadt Köln – Die Oberbürgermeisterin Amt für öffentliche Ordnung Gewerbeabteilung (321/1) Willy-Brandt-Platz 3 50679 Köln Stellungnahme verkaufsoffene Sonntage zweites Halbjahr 2018 Sehr geehrte Damen und Herren, nach der Novellierung des Ladenöffnungsgesetzes in NRW sind alle Kölner Werbegemeinschaften vom Ordnungsamt der Stadt Köln über das neue Gesetz informiert worden. Die Werbegemeinschaften aus Neustadt-Süd, Severinsviertel, Rodenkirchen, Sürth, Braunsfeld, Lindenthal, Sülz-Klettenberg und Porz-Mitte, haben aufgrund der neuen Rechtslage Anträge auf Sonderöffnungen im zweiten Halbjahr 2018 gestellt. Unterstützt von der IHK Köln und uns haben diese Werbegemeinschaften versucht, ihre Anträge entsprechend den neuen rechtlichen Gegebenheiten an die Stadt Köln zu stellen. Wir sind der Ansicht, dass die verkaufsoffenen Sonntage für den Erhalt und die Stärkung des stationären Einzelhandels in den betreffenden Vierteln eine maßgebliche Rolle spielen. Von daher befürworten wir alle beantragten verkaufsoffenen Sonntage, die in dieser Verwaltungsvorlage gestellt werden uneingeschränkt. Die Neufassung des Ladenöffnungsgesetzes erlaubt es, neben dem bekannten Anlassbezug auch vier weitere Sachgründe zur Begründung des öffentlichen Interesses hinzuzuziehen. Der Umgang mit diesen neuen Sachgründen muss erst noch von Verwaltung und Werbegemeinschaften eingeübt werden. Trotzdem hat der Gesetzgeber diese Gründe explizit aufgelistet und sie sollten daher auch gelebter Bestandteil in den Genehmigungsverfahren sein. Der Gesetzgeber hat außerdem den kommunalen Verwaltungen aufgetragen, die Plausibilität von Gründen zu überprüfen. Hierzu muss es möglich sein, alle statistischen Auswertungen der Stadt Köln - auch wenn sie den beantragenden Werbegemeinschaften nicht zugänglich sind - zur Untermauerung und Stärkung der Sachgründe durch die Verwaltung zu nutzen. Die Bedeutung von verkaufsoffenen Sonntagen für die einzelnen Stadtviertel muss eindeutig im fortgeschriebenen Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Köln verankert werden. Es geht im Wesentlichen nicht um eine Ausweitung der einzelnen Umsätze, sondern um Marketingmaßnahmen, die es den Kölner Stadtvierteln, die nicht vom Tourismus profitieren, erlaubt auf sich aufmerksam zu machen und neue Besucher anzulocken sowie Stammbesucher an sich zu binden. Der Erhalt von Urbanität und sozialen Strukturen, die maßgeblich durch den stationären Einzelhandel mitgestaltet werden, ist in den betreffenden Stadtvierteln von elementarem öffentlichem Interesse. Mit freundlichen Grüßen, (Jörg Hamel, Geschäftsführer) Köln, 05.09.2018 Jörg Hamel (jha) Handelsverband Nordrhein -Westfalen Aachen - Düren - Köln Geschäfts stelle Köln An Lyskirchen 14 50676 Köln Tel.: 0221/20 80 40 Fax: 0221/20 80 440 Kölner Bank eG IBAN: DE64 3716 0087 0010 3480 05 BIC: GENODED1CGN Geschäfts stelle Aachen Theaterstraße 56 52062 Aachen Tel.: 0241/25 141 Fax: 0241/29 906 kontakt@ehdv. de www. ehdv.de Vorsitzender Gerd -Kurt Schwieren G eschäftsführer Dipl. -Vw. Jörg Hamel Vereinsregister AG Köln VR 5486 Gerichtsstand Köln
Anlage 8 Stellungnahme Ev. Kirchenverband Köln und Region vom 05.09.2018
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1 Brandt, Peter Von: 32-Gewerbeangelegenheiten Gesendet: Donnerstag, 6. September 2018 05:51 An: Brandt, Peter Betreff: WG: Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2018 / Anträge der Interessengemeinschaften der Stadtteile Von: Vorstand [m ailto:Vorstand@kirche-koeln.de] Gesendet: Mittwoch, 5. September 2018 15:53 An: 32-Gewerbeangelegenheiten Cc: 'Martin Horstmann (Horstmann@Melanchthon-Akademie.de)' Betreff: AW: Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2018 / Anträge der Interessengemeinschaften der Stadtteile Sehr geehrte Damen und Herren, ich nehme Bezug auf Ihre E-Mail vom 29. August 2018. Auch wenn die gesetzlichen Anlassbegründungen gegeben zu sein erscheinen – für die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen bei der Genehmigung der verkaufsoffenen Sonntage ist natürlich die Stadt Köln zuständig. Wir haben die Begründungen der sieben Anträge daraufhin nicht übergeprüft – stehen allerdings weiterhin den verkaufsoffenen Sonntagen ablehnend gegenüber. Eine Attraktivitätssteigerung der Stadtviertel durch verkaufsoffene Sonntage ist für uns nach wie vor nicht nachvollziehbar. Die Schwierigkeiten des lokalen Einzelhandels, die wir durchaus sehen und nachvollziehen können, sind nach unserer Auffassung nicht durch eine Ausweitung der Sonntagsöffnungen zu begegnen. Freundliche Grüße Rolf Domning Stadtsuperintendent Ev. Kirchenverband Köln und Region Kartäusergasse 9-11 50678 Köln Telefon: 0221 – 3382-100 Telefax: 0221 – 3382-103 E-Mail: vorstand@kirche-koeln.de www.kirche-koeln.de Von: Gewerbeangelegenheiten@STADT-KOELN.DE [mailto:Gewerbeangelegenheiten@STADT-KOELN.DE] Gesendet: Mittwoch, 29. August 2018 14:22 An: Philip.Reichardt@koeln.ihk.de; joerg.hamel@ehdv.de; Koeln@DGB.de; britta.munkler@verdi.de; daniel.kolle@verdi.de; elisabeth.slapio@koeln.ihk.de; koeln@katholikenausschuss.de; Vorstand; stetefeld@hwk- koeln.de Betreff: Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2018 / Anträge der Interessengemeinschaften der Stadtteile Se hr geehrte Damen und Herren, einige Interessengemeinschaften der Kölner Stadtteile haben vor dem Hintergrund des Ratsbeschlusses vom 07.06.2018 noch Anträge auf Genehmigung verkaufsoffener Sonntage für das Jahr 2018 gestellt. Anlage 8 2 Im Einzelnen sind das die Stadtteile Neustadt-Süd, Severinsviertel, Sürth, Rodenkirchen, Braunsfeld, Lindenthal, Sülz/Klettenberg und Porz-Mitte. Die Termine und die Begründungen der Interessengemeinschaften der Stadtteile stehen Ihnen unter dem Link zum Download bereit. Ich beabsichtige dem Rat der Stadt Köln für seine Sitzung am 27.09.2018 den Entwurf einer Rechtsverordnung zu seiner endgültigen Entscheidung vorzulegen. Gemäß § 6 Abs. 4 des Ladenöffnungsgesetzes NRW habe ich Sie vor der Freigabe der verkaufsoffenen Sonntage zu beteiligen/anzuhören. Ich möchte Sie bitten, zu den Anträgen bis spätestens 05.09.2018 ggf. Stellung zu nehmen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Peter Brandt Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Amt für öffentliche Ordnung Gewerbeabteilung (321/1) Willy-Brandt-Platz 3 50679 Köln Telefon: 0221/221-26447 Telefax: 0221/221-26480 Mailto:gewerbeangelegenheiten@stadt-koeln.de Internet: www.stadt-koeln.de Monatlich aktuelle Informationen Ihrer Stadtverwaltung in unserem Newsletter! Newsletter Anmeldung
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3048/2018
- Typ
- Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 24.09.2018
- Erstellt
- 12.09.2018 20:26