Städtebauliches Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Arbeitstitel: „Campus Kartause (Kartäuserwall 24b)“in Köln-Altstadt/Süd Anhörung der Bezirksvertretung Innenstadt zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschl
Beschlussvorlage Ausschuss 3053/2020 vom 04.12.2020
Stand: Am 11.03.2021 im Stadtentwicklungsausschuss ungeändert beschlossen.
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Anlage 2 Städtebauliches Planungskonzept (Stand frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und aktueller Planungsstand)
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Arbeitstitel: Campus Kartause (Kartäuserwall 24b) in Köln Altstadt/Süd Anlage 2 Lageplan städtebaulicher Entwurf N10 0 20 40 60 Meter20 Städtebauliches Planungskonzept - Stand frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung 1 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Arbeitstitel: Campus Kartause (Kartäuserwall 24b) in Köln Altstadt/Süd Vogelperspektive von Süd-Westen Perspektive vom Kartäuserwall Städtebauliches Planungskonzept - Stand frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung 2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Arbeitstitel: Campus Kartause (Kartäuserwall 24b) in Köln Altstadt/Süd Lageplan städtebaulicher Entwurf N10 0 20 40 60 Meter20 Städtebauliches Planungskonzept - Stand Vorgabenbeschluss 3 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Arbeitstitel: Campus Kartause (Kartäuserwall 24b) in Köln Altstadt/Süd Lageplan städtebaulicher Entwurf N10 0 20 40 60 Meter20 Städtebauliches Planungskonzept - Stand Vorgabenbeschluss Darstellung der Änderungen gegenüber Stand frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung 4 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Arbeitstitel: Campus Kartause (Kartäuserwall 24b) in Köln Altstadt/Süd Querschnitt - Stand Vorgabenbeschluss Städtebauliches Planungskonzept - Schnitte Gegenüberstellung Stand frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und Stand Vorgabenbeschluss Querschnitt - Stand frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung 5 -
Anlage 1 Uebersichtsplan
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Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver- tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Anlage 1 0 5025 100 150 Meter N Stadtplanungsamt Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Campus Kartause (Kartäuserwall 24b) in Köln-Altstadt/Süd Maßstab 1 : 2 500 -
Anlage 4 Stellungnahmen §3
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1 Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Arbeitstitel: Campus Kartause (Kartäuserwall 24b) – in Köln Altstadt/Süd – eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Arbeitstitel: Campus Kartause (Kartäuserwall 24b) – in Köln Alt- stadt/Süd – eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB wurde aufgrund der Corona-Schutzmaßnahmen am 24. Juni 2020 als Echt- zeit-Online-Dialog durchgeführt und in einer Niederschrift dokumentiert. Zudem hing das städtebauliche Planungskonzept im Bezirksrathaus In- nenstadt und im Stadthaus vom 24. Juni bis zum 8. Juli 2020 aus. Im Zeitraum der Beteiligung bis zum 8. Juli 2020 sind 10 Stellungnahmen ein- gegangen. Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufen- den Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellung- nahmen wird auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen. Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt. Den Fraktionen der zuständigen Bezirksver- tretung, des Stadtentwicklungsausschusses (und später des Rates) wird eine vollständige Übersicht der Absender der Stellungnahmen zur Verfü- gung gestellt. Lfd. Nr. Stellungnahme Berück- sichtigung Stellungnahme der Verwaltung 1 1.1 Luftzirkulation und Luftqualität Die einzige „Schneise“, durch die frische Luft in Rich- tung auf das Krankenhaus der Augustinerinnen zir- kulieren kann, verläuft über das Plangebiet. Hier be- finden sich derzeit eine überschaubare Bebauung und im Wesentlichen Bäume und Parkplätze. Die Ausrichtung des aktuell größten Gebäudes ist so, dass von Südwesten her problemlos eine Luftzirkula- tion in Richtung auf das Krankenhaus gewährleistet wird. Das Krankenhaus verfügt über eine in Köln seltene pneumologische Abteilung und eine große Beat- in Prüfung Im Verfahren wird ein Klimagutachten erstellt, das neben den Auswir- kungen auf die Hitzebelastung im Quartier auch die Auswirkungen auf die Durchlüftung untersucht. Gegebenenfalls erforderliche Vermei- dungs- und Verminderungsmaßnahmen werden im Rahmen der weite- ren Planung geprüft. Hierzu zählen beispielsweise intensive und exten- siven Dachbegrünungen, Grün- und Spielflächen, eine Fassadenbe- grünung sowie Baumpflanzungen. Etwa erforderliche Maßnahmen werden im Grünordnungsplan dargestellt, im vorhabenbezogenen Be- bauungsplan festgesetzt (Erhalt / Anpflanzen von Bäumen, Begrünung von Freiflächen und Dachbegrünung) und in den Durchführungsvertrag aufgenommen. Zudem wird nach derzeitigem Erkenntnisstand der planbedingte Mehr- Anlage 4 2 Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Arbeitstitel: Campus Kartause (Kartäuserwall 24b) – in Köln Altstadt/Süd – eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung mungspflege. Den Patienten wird durch das Vorha- ben die Frischluftzufuhr genommen. verkehr auf den umliegenden Straßenabschnitten nicht zu einer erheb- lichen lufthygienischen Belastung führen. Somit ist nicht davon auszu- gehen, dass sich durch die geplante Bebauung die Luftqualität im Be- reich des Krankenhauses verschlechtert, zumal die geplante Bebauung das Krankenhaus tendenziell eher vor den auf dem Kartäuserwall und dem Sachsenring freigesetzten Emissionen abschirmt. 1.2 Baumbestand Es wird hinterfragt, ob die Zahl der zu fällenden Bäume und die Zahl der wieder angepflanzten Bäu- me identisch ist. Es liegen unterschiedliche Angaben vor. ja Die Zahl der zu fällenden Bäume und die Zahl der wieder angepflanz- ten Bäume ist identisch. Nach derzeitigem Planungsstand müssen zur Realisierung des Vorhabens 27 von 37 Bestandsbäumen auf dem der- zeitigen Grundstück gefällt werden. 16 der zu fällenden Bäume sind durch die Baumschutzsatzung der Stadt Köln geschützt. 11 der zu fäl- lenden Bäume unterliegen nicht der Baumschutzsatzung. Für die Bäu- me, die dem Neubau weichen müssen, sind gemäß Planung 27 Neu- anpflanzungen auf dem Grundstück geplant. 10 Bestandsbäume blei- ben erhalten. Um eine gute Erreichbarkeit und Durchquerbarkeit des Grundstücks vom Kartäuserwall zur Kartäusergasse für Fußgänger/innen zu ermög- lichen, soll eine Öffnung in der denkmalgeschützten Mauer zur Kartäu- sergasse vorgesehen werden. Nach aktuellem Planungsstand und in Abstimmung mit dem Amt für Denkmalpflege ist die Öffnung im Bereich eines historischen Durchgangs außerhalb des derzeitigen Plangebiets in einer Breite von 2 m vorgesehen. Der Geltungsbereich des Plange- biets soll im Vergleich zum Einleitungsbeschluss geändert werden. Da das Gelände des Grundstücks ca. 1 m über dem Niveau der Kar- täusergasse liegt, muss für einen barrierefreien Anschluss das Gelän- de im Bereich des Durchgangs abgetragen werden. Da die Abtragun- gen auch im Wurzelbereich von zwei Bestandsbäumen auf dem derzei- tigen Kindergartengrundstück vorgenommen werden müssten, wäre ein Erhalt dieser Bäume nicht möglich. Daher sollen im weiteren Ver- fahren die Lage und Größe der Öffnung, der Höhenanschluss sowie die Auswirkungen auf die Bestandsbäume geprüft und eine Abwä- gungsentscheidung zwischen Durchlässigkeit, Erhalt der Bäume und 3 Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Arbeitstitel: Campus Kartause (Kartäuserwall 24b) – in Köln Altstadt/Süd – eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Denkmalschutz getroffen werden. 1.3 Baumbestand Nachbargrundstücke Es besteht die Gefahr, dass der Baukörper der Tief- garage den vielleicht noch in der Nachbarschaft überlebenden Bäumen das Wasser abgräbt und die- se zu Grunde gehen. in Prüfung Bäume auf Nachbargrundstücken, die sich in einem Abstand von weni- ger als 3 m zur Grundstücksgrenze bzw. zur geplanten Tiefgarage be- finden, werden vor Beginn der Baumaßnahme gutachterlich untersucht, um entsprechende Sicherungsmaßnahmen während der Bauzeit vor- nehmen zu können. Die Auswirkungen auf das Grundwasser werden gutachterlich unter- sucht. Siehe Stellungnahme 1.7 1.4 Umwelt- und Klimaschutz (Bäume, CO2-Bindung, Erwärmung, Feuchtigkeits- haushalt) Ein Jahrzehnte alter, groß gewachsener Bestand an Bäumen wird durch Exemplare ersetzt, die wesent- lich kleiner sind und deren CO2-Bindungskapazitäten entsprechend geringer sind. Das gleiche gilt für die Temperaturregelung und den Feuchtigkeitshaushalt. Das Areal wird veröden. Mit einer Erhöhung der Um- gebungstemperatur ist zu rechnen. Negative Auswir- kungen auf die Erderwärmung werden befürchtet. Es entsteht eine nach drei Seiten hin bis auf eine kleine zu vernachlässigende Lücke in der Nordseite quasi geschlossene Bebauung, in der sich die Wär- me stauen wird. in Prüfung Grundsätzlich werden in jedem Bebauungsplanverfahren die Umwelt- auswirkungen bei der Planung berücksichtigt. In einem Bebauungs- planverfahren, das im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt wird, wird von einer förmlichen Umweltprüfung abgesehen. Dies ist eine Verfahrenserleichterung, die das BauGB im Rahmen der Verfahrenswahl ermöglicht. Auch wenn keine förmliche Umweltprüfung stattfindet, werden die Auswirkungen der Planung auf alle betroffenen Umweltbelange im Ver- fahren untersucht, ggf. im Rahmen eines Gutachtens bewertet und deren Ergebnisse in der Planung berücksichtigt (§1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB). Gegebenenfalls wird daraufhin die Planung im notwendigen Maß angepasst sowie Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen entwi- ckelt und festgesetzt. Die Anpassung an den Klimawandel und ein gesundes Stadtklima sind wichtige Belange, die frühzeitig in die Planung einfließen müssen, ins- besondere in Stadtteilen mit einer stadtklimatisch hohen Belastung. Der Rat der Stadt Köln hat am 09.07.2019 den Klimanotstand erklärt. Der Klimanotstand ist ein Bekenntnis der Stadt Köln zu den Zielen des Pariser Klimaschutzabkommens von 2015. Im Abkommen wird das zentrale Ziel formuliert, die globale Erwärmung möglichst bis auf 1,5 Grad zu begrenzen. Hierzu möchte die Stadt beitragen, indem sie ihre CO2-Emissionen reduziert und bis 2050 Klimaneutralität anstrebt. Seit 4 Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Arbeitstitel: Campus Kartause (Kartäuserwall 24b) – in Köln Altstadt/Süd – eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Erklärung des Klimanotstandes sind klimatische und energetische As- pekte im Planungsprozess verankert. Die Stadt Köln erarbeitet zurzeit Klimaleitlinien zur Etablierung eines Kölner Standards. Im Verfahren wird ein Klimagutachten erstellt, das auch die Auswirkun- gen des Vorhabens auf das lokale Klima und die Umgebungstempera- tur ermittelt und Vermeidungs- bzw. Minderungsmaßnamen untersucht. Darüber hinaus erfolgt die Erstellung eines Energiekonzepts mit dem Ziel einer energiesparenden Bauweise. Im Energiekonzept werden unter anderem verschiedene Szenarien zu den Bedarfen und Emissio- nen und dem jeweiligen CO2-Einsparngspotenzial unter Berücksichti- gung der Wirtschaftlichkeit bewertet. Sämtliche Standards des Energieverbrauchs im Gebäudesektor wer- den mindestens eingehalten, um negative Auswirkungen auf das Klima zu begrenzen. Nach derzeitigem Stand soll das gesamte Projekt im KfW 55 Standard errichtet werden. Zudem ist eine klimafreundliche Fernwärmeversorgung geplant. Die Einsatzmöglichkeit von Photovolta- ik wird geprüft. Bei dem Grundstück handelt es sich um ein innerstädtisches Bau- grundstück, das bereits heute zu ca. 48% durch Gebäude sowie Park- platz- und Wegeflächen versiegelt ist und nachverdichtet werden soll. Im Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Köln ist das Plangebiet als besonderes Wohngebiet dargestellt. Das Vorhaben entspricht den Dar- stellungen des FNP. Die Planung führt zu einer Erhöhung der Flächenversiegelung im Plan- gebiet. Die nach § 17 BauNVO in einem besonderen Wohngebiet gel- tenden Obergrenzen werden jedoch eingehalten. Der vorliegende Entwurf ist das Ergebnis einer Mehrfachbeauftragung mit sieben Architekturbüros, bei der unterschiedliche Varianten zur 5 Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Arbeitstitel: Campus Kartause (Kartäuserwall 24b) – in Köln Altstadt/Süd – eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung städtebaulichen Konfiguration erarbeitet wurden. Bei der Fortschrei- bung des städtebaulichen Planungskonzeptes sind viele Aspekte auf- genommen, um dem Klimawandel entgegenzuwirken oder um der An- passung an den Klimawandel zu dienen. Mit den geplanten intensiven und extensiven Dachbegrünungen, den Grün- und Spielflächen im nördlichen Grundstücksbereich, einer Fassadenbegrünung, Baum- pflanzungen und der Realisierung eines Brunnens im Innenhof werden die Auswirkungen der Planung gemindert. Die unter die Baumschutzsatzung der Stadt Köln fallenden und zur Rodung vorgesehenen Bäume werden nach Maßgabe der Satzung ausgeglichen. Zudem sind für alle übrigen zur Rodung vorgesehenen Bäume Ersatzpflanzungen auf dem Grundstück vorgesehen, obwohl ein Ausgleich des zu erwartenden Eingriffs gemäß § 13a Absatz 2 Nummer 4 in Verbindung mit § 1a Absatz 3 Satz 6 BauGB als bereits erfolgt gilt beziehungsweise zulässig ist. Die Auswahl geeigneter Pflanzen und Gehölze, die dem Klimawandel voraussichtlich widerstandsfähiger als die vorhandenen standhalten, soll eine langfristig klimawandelangepasste Begrünung der Freifläche fördern. Insofern wird der Verlust an klimatisch ausgleichend wirkender Freifläche gemindert. Dennoch sind junge Bäume in der Regel tro- ckenheits- und hitzeempfindlicher als ältere Bäume und bedürfen einer besonderen Pflege. Um einem Veröden der Flächen vorzubeugen, ist für die Bepflanzung auf der Hoffläche oberhalb der Tiefgarage ein Auf- bau geplant, der das Niederschlagswasser der Dach- und Tiefgaragen- flächen speichert und den Bäumen zur Verfügung stellt. Die Flächen im Norden mit Erdanschluss werden begrünt und das Niederschlagswas- ser soll in den Vegetationsschichten versickern. Für die intensiv be- grünten Dachflächen ist eine automatische Bewässerung vorgesehen. Die Begrünungsmaßnahmen (z. B. extensive/intensive Dachbegrün- gen, Fassadenbegrünungen, Baumpflanzungen, Baumerhalt etc.) wer- den im Grünordnungsplan dargestellt, im vorhabenbezogenen Bebau- 6 Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Arbeitstitel: Campus Kartause (Kartäuserwall 24b) – in Köln Altstadt/Süd – eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ungsplan festgesetzt und in den Durchführungsvertrag aufgenommen. Die Begrünungsmaßnahmen werden dauerhaft zu erhalten, zu pflegen und bei Verlust zu ersetzen sein. Durch die Verwendung heller, die Sonneneinstrahlung absorbierender Baumaterialien und die Schatten spendenden Arkaden, soll zudem einer Erwärmung und einem Hitzestau vorgebeugt werden. Der Bo- denbelag ist mit einer größeren Fuge geplant, der die Verdunstung des Niederschlagswassers ermöglichen soll. Die geplanten Bäume vers- chatten den Bereich des Innenhofs und erhöhen die Verdunstungsrate. Zudem ist ein Brunnen mit großer Wasseroberfläche und entsprechen- der Verdunstungsrate vorgesehen. So soll ein innerstädtischer Platz mit hoher Aufenthaltsqualität entstehen, welche die Bestandsgrünflä- che im nördlichen Grundstücksbereich heute bieten kann, nicht aber der aktuelle Parkplatz. Insgesamt stellt nicht nur der Klimawandel, sondern insbesondere auch das Stadtwachstum Kölns die Stadtplanung vor wichtige Herausforde- rungen. Um dem prognostizierten Stadtwachstum Rechnung zu tragen, muss die Stadt Köln bis 2040 ca. 60.000 – 70.000 neue Wohneinheiten schaffen. Das Vorhaben leistet einen Beitrag zur Deckung des Bedarfs an dringend benötigtem Wohnraum, auch im Bereich des öffentlich geförderten Wohnungsbaus. Zudem entsteht ein Angebot an Bildungs- einrichtungen, Büroräumen und Gastronomie. Dies ist im Sinne einer funktionsgemischten Stadtentwicklung. Es ist Aufgabe der Bauleitplanung, die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen an eine nachhaltige Stadtentwick- lung miteinander in Einklang zu bringen und eine dem Wohl der Allge- meinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung zu gewähr- leisten. Neben der Reduktion der Treibhausgasemissionen ist auch die Klimaanpassung ein wichtiger Belang der Bauleitplanung. Beides führt stellenweise zu Zielkonflikten. So stehen dem Idealbild einer „dicht be- 7 Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Arbeitstitel: Campus Kartause (Kartäuserwall 24b) – in Köln Altstadt/Süd – eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung bauten Stadt der kurzen Wege“ Maßnahmen der Klimaanpassung, wie der Erhalt von Grün- und Retentionsflächen im Stadtgefüge entgegen. Die Stadt Köln versucht für diesen Konflikt einen Ausgleich zu schaf- fen, indem gezielt an geeigneten Stellen nachverdichtet wird, während an anderen Stellen entsiegelt und Bebauung zurückgenommen oder gar nicht erst gebaut wird. Auch das Kooperative Baulandmodell ist ein wichtiges Instrument, über das Vorhabenträgerinnen und Vorhabenträ- ger verpflichtet werden, im Rahmen von Neubebauungen Grün- und Spielflächen zu schaffen. Im größeren räumlichen Kontext betrachtet leistet das Vorhaben inso- fern einen nachhaltigen Beitrag zum Natur- und Klimaschutz, indem es sich um ein Vorhaben der Nachverdichtung in zentraler Lage auf teil- weise bereits versiegelten Flächen handelt. Es entspricht damit dem Ziel der Innenentwicklung. Durch die Schaffung von Bildungsangebo- ten, Wohnraum und Arbeitsplätzen in innerstädtischer Lage können Freiflächen am Stadtrand erhalten bleiben und Pendlerverkehre - auch durch Bündelung der Einrichtungen des Vorhabenträgers auf dem Grundstück - vermieden werden. Dicht bebaute Städte mit kurzen We- gen haben deutlich geringere CO2-Emissionen als Städte, die stark ins Umland wachsen. Das Vorhaben trägt insofern dazu bei, CO2- Emissionen zu reduzieren. 1.5 Baumasse und Gebäudehöhe, Erwärmung Aufgrund der diversen zusätzlich geplanten Nutzun- gen wird das umbaute Volumen ein Vielfaches des- sen betragen, was bisher auf dem Gelände steht. Es entsteht eine nach drei Seiten hin bis auf eine kleine zu vernachlässigende Lücke in der Nordseite quasi geschlossene Bebauung, in der sich die Wärme stauen wird. Das Ganze wird ja dann noch in vertika- ler Richtung nicht nur nach oben, sondern auch nach unten in Form einer Tiefgarage vergrößert. Die Men- schen werden von der neu geplanten Bausubstanz erdrückt. nein Die Stadt Köln hat einen erheblichen Bedarf an Wohnbauflächen sowie Flächen für Mischnutzungen. Grundsätzlich ist es städtebauliche Ziel- setzung, die Innenentwicklung bereits gut erschlossener Bereiche zu fördern, um die Entwicklung im Außenbereich auf ein notwendiges Maß minimieren zu können. Bei dem Grundstück handelt es sich um ein innerstädtisches, gut er- schlossenes Baugrundstück, das bereits heute zu ca. 48% durch Ge- bäude und Parkplatz- und Wegeflächen versiegelt ist und nachverdich- tet werden soll. Im Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Köln ist das Plangebiet als besonderes Wohngebiet dargestellt. Das Vorhaben ent- spricht den Darstellungen des FNP. 8 Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Arbeitstitel: Campus Kartause (Kartäuserwall 24b) – in Köln Altstadt/Süd – eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Das Grundstück am Kartäuserwall befindet sich im Eigentum des Evangelischen Kirchenverbands Köln und Region. In dem Bestands- gebäude am Kartäuserwall 24b befinden sich heute die Melanchthon- Akademie, das Jugendpfarramt und die Familienbildungsstätte. Sie sind in einem aus den 1960er Jahren stammenden Gebäude unterge- bracht, das nicht mehr den aktuellen Raumanforderungen der Nutze- rinnen und Nutzer entspricht und nur im Erdgeschoss barrierefrei zu- gänglich ist. Erste Untersuchungen zu Umbaumöglichkeiten des Be- standsgebäudes ergaben, dass sich eine bedarfsgerechte Weiternut- zung nur mit einem wirtschaftlich sehr hohen Aufwand realisieren ließe. Aus diesem Grund sollen durch Abriss und Neubau Voraussetzungen geschaffen werden, die heutigen und künftigen Ansprüchen an Bil- dungsarbeit genügen. Alle Bildungseinrichtungen des Evangelischen Kirchenverbandes Köln und Region sollen auf dem Grundstück in ei- nem Neubau, dem sogenannten „Haus der Bildung“, räumlich zusam- mengelegt werden und ihre Zusammenarbeit verstärken. Ein Veran- staltungsraum für bis zu 140 Personen soll das bestehende Angebot ergänzen. Dieser war bereits in dem rechtskräftigen Bebauungsplan durch ein Baufenster gesichert, wurde jedoch nicht umgesetzt. Mit der Umsetzung des Vorhabens soll dieser Bedarf nun auf dem Grundstück gedeckt und durch ein gastronomisches Angebot ergänzt werden. Zu- dem ist geplant, Büroräume des Evangelischen Verwaltungsverbandes Köln-Nord an den Standort zu verlegen, um Synergieeffekte auch zu den umliegenden kirchlichen Einrichtungen zu nutzen. Insbesondere in der zweiten Bauphase soll auf den freiwerdenden Flächen des vorhan- denen Gebäudes durch Nachverdichtung und Verlagerung der oberir- dischen Parkplätze in eine Tiefgarage ein Beitrag zur Deckung des dringend benötigten Wohnraums geleistet werden. Ziel ist es, den Raum zwischen Kartäuserwall und Kartäusergasse zu einem einladen- den, lebendigen und offenen Ort für Lernen, Arbeiten, Wohnen und Leben zu entwickeln. Der Fokus des Projekts liegt auf der Schaffung von wohnbaulichen 9 Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Arbeitstitel: Campus Kartause (Kartäuserwall 24b) – in Köln Altstadt/Süd – eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Nutzungen (ca. 47 %) und von Bildungsinfrastrukturen (ca. 38 %), flan- kiert von Büroflächen (ca. 10 %) und Gastronomie (ca. 5 %). Ca. 50% der Geschossfläche Wohnen sollen im Segment des öffentlich geför- derten Wohnungsbaus entstehen. Aufgrund der guten Verkehrsanbindung der bestehenden Einrichtun- gen und der integrierten Lage eignet sich der Standort sehr gut für die geplante Nutzung. Das Vorhaben ist im Sinne einer funktionsgemisch- ten Stadtentwicklung. Auch trägt eine zentrale Ansiedlung dieser Nut- zungen dem raumplanerischen Grundsatz der Innenentwicklung Rech- nung. Der vorliegende Entwurf ist das Ergebnis einer Mehrfachbeauftragung mit sieben Architekturbüros, bei der unterschiedliche Varianten zur städtebaulichen Konfiguration erarbeitet wurden. Die Aufgabenstellung gab eine maximale oberirdische Bruttogrundfläche (BGF (R) von 9.700 qm vor, die das aktuelle städtebauliche Konzept unterschreitet. Das Planungskonzept wurde von der Beurteilungskommission zur weiteren Umsetzung empfohlen. Die Prüfung der Empfehlungen der Beurtei- lungskommission sowie der Bezirksvertretung Innenstadt im Rahmen des Einleitungsbeschlusses zum Bebauungsplan Campus Kartause zur Überarbeitung des Entwurfs sind überwiegend erfolgt und wurden teil- weise berücksichtigt. Der Entwurf setzt die Hofstrukturen im Westen fort. Die Gebäudehöhen der umliegenden Bestandsgebäude im Osten und Süden werden auf- gegriffen und in Teilen sogar unterschritten. Zu den Gebäuden im Os- ten am Kartäuserhof, Norden und Westen ist das letzte Geschoss des aufgehenden Gebäudes zurückversetzt geplant und treppt den Bau- körper auf drei Geschosse ab. Das Eckgebäude am Kartäuserwall nimmt Trauf- und Firsthöhe sowie die Dachform des benachbarten, denkmalgeschützten Bestandsgebäudes auf und sorgt für eine gute Einfügung. 10 Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Arbeitstitel: Campus Kartause (Kartäuserwall 24b) – in Köln Altstadt/Süd – eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Die Hauptbaukörper halten die Höhenvorgaben aus dem Höhenkon- zept für die linksrheinische Kölner Innenstadt ein. Lediglich der stadt- räumlich akzentuierende Campanile überschreitet mit einer Höhe von ca. 18,6 m die Vorgaben. Entsprechend den Vorgaben aus der Aufga- benstellung zur Mehrfachbeauftragung sind die Hauptbaukörper mit maximal 4 Vollgeschossen geplant. Diese Vorgabe wird nur durch den „Campanile“ mit 5 Vollgeschossen überschritten, der als städtebauli- cher Akzent fungiert und den Platz räumlich fasst. Für die Lage, Höhe und Anordnung des Campanile wurden auch auf Anregung der Jury mehrere Varianten erarbeitet, vorgestellt und abgestimmt. Die bisheri- ge Planung mit dem fünfgeschossigen und abgerückten Campanile ist städtebaulich am überzeugendsten. Die städtebauliche Konfiguration, die Einfügung in den Kontext sowie die geplanten Gebäudehöhen wur- den im Rahmen der Mehrfachbeauftragung von der Jury insgesamt positiv beurteilt. Entlang der östlichen Grundstücksgrenze befindet sich eine denkmal- geschützte Mauer, die erhalten bleiben muss. Die Mauer hat eine im Profil schrägen Verlauf, verschmälert sich zu ihrem oberen Abschluss und ist in Teilen „ausgebeult“. Zudem konnte durch vorgenommene Schürfe festgestellt werden, dass die Fundamente der denkmalge- schützten Mauer unterirdisch auskragen. Zur Sicherung der Mauer und zur Errichtung der Baugrube ist ein Verbau mit Bohrpfählen erforder- lich. Die geplanten eingeschossigen Gebäudeteile müssen daher ent- gegen der ursprünglichen Planung mit einem Abstand zur Grund- stücksgrenze/Mauer errichtet werden. Um die Proportionen der Gesamtanlage, insbesondere des Innenhofs zu erhalten, ist der gesamte Gebäudekomplex im aktuellen Planungs- stand gegenüber dem Stand der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung um ca. 1,35 m nach Westen verschoben. Die eingeschossigen Gebäu- deteile in Richtung östlicher Grundstücksgrenze (Veranstaltungsraum und Lehrküche) sind zudem eingekürzt und neu mit einem Abstand von 3 m zur Grundstücksgrenze geplant. 11 Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Arbeitstitel: Campus Kartause (Kartäuserwall 24b) – in Köln Altstadt/Süd – eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Die nach BauO NRW erforderlichen Abstandsflächen werden zu allen Grundstücksgrenzen eingehalten bzw. deutlich überschritten. Gemäß BauO NRW ist ein Abstand von 0,4 H zulässig. Der Entwurf weist zu den nördlichen und östlichen Grundstücksgrenzen in weiten Teilen Abstandsflächen von 0,8 H auf. Das Vorhaben befindet sich in einem innerstädtischen Bereich, der durch eine dichte Bebauung geprägt ist. Die bauliche Dichte orientiert sich an der bestehenden Bebauung im Umfeld. Die GRZ beträgt 0,6, die GFZ beläuft sich auf 1,6. Diese Werte sind für innerstädtische La- gen typisch und nach § 17 BauNVO in einem besonderen Wohngebiet zulässig. Eine Reduzierung der Bauhöhe oder Baumasse würde unter anderem zu einem Verlust an dringend benötigtem Wohnraum führen. Zum Thema Erwärmung siehe Stellungnahme 1.4 1.6 Verschattung Die Verschattung der Nachbargebäude wird er- wähnt. in Prüfung Im Verfahren wird ein Besonnungsgutachten erstellt, das die Auswir- kungen des Vorhabens auf die Besonnung/Verschattung der Nachbar- grundstücke (Aufenthaltsräume der Bestandsgebäude) nach den gel- tenden Normen ermittelt. Die Neubebauung wird in Teilbereichen vo- raussichtlich zu einer Veränderung in der Besonnungssituation führen. Vermeidungs- bzw. Minderungsmaßnahmen werden im weiteren Ver- fahren untersucht und bei der Abwägung berücksichtigt. Die nach BauO NRW erforderlichen Abstandsflächen werden zu allen Grundstücksgrenzen eingehalten bzw. deutlich überschritten. Gemäß BauO NRW ist ein Abstand von 0,4 H zulässig. Der Entwurf weist zu den nördlichen und östlichen Grundstücksgrenzen in weiten Teilen Abstandsflächen von 0,8 H auf. 1.7 Grundwasser und Wasseradern Durch den voluminösen und auch in die Tiefe ge- henden Baukörper werden sich die Grundwasser- in Prüfung Nach einer Grundwassermodellrechnung der Rheinenergie aus dem Jahr 2009 wurde für das Plangebiet ein Bemessungsgrundwasserstand mit 44,25 m NHN ermittelt. Damit liegt das Grundwasser im tiefsten 12 Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Arbeitstitel: Campus Kartause (Kartäuserwall 24b) – in Köln Altstadt/Süd – eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung verhältnisse und die unterirdischen Wasserläufe zum Bachsystem der Stadt Köln verändern. Zunächst dürfte es kaum möglich sein, die Tiefgarage ohne eine temporäre Absenkung des Grundwasserspie- gels zu bauen. Es gibt eine Vielzahl kleinster unterirdischer Was- seradern im Severinsviertel, die man anhand alter Karten und Bilder im Severinsviertel noch nachvoll- ziehen kann. Diese kleinsten Wasserläufe werden von der neuen Bebauung unterbrochen. Die Auswir- kungen sind bislang nicht diskutiert. Punkt des Grundstücks ca. 5,55 m unterhalb der Geländeoberkante. Die Fundamente des Baukörpers liegen ca. 4,50 m unterhalb der Ge- ländeoberkante. Entlang der östlichen Grundstücksgrenze ist zur Si- cherung der denkmalgeschützten Mauer ein Verbau über eine Bohr- pfahlwand erforderlich. Die Auswirkungen der Tiefgründungen auf den Grundwasserstrom und umgebenden Untergrund werden gutachterlich im Rahmen des Standsicherheitsnachweises für die Bohrpfahlwand untersucht. Da im Bereich des Bauvorhabens kein großes Spiegelge- fälle erkennbar ist, ist voraussichtlich nicht mit einem wesentlichen Auf- stau des Grundwassers und/oder hohen Fließgeschwindigkeiten zu rechnen. Die Lage unterirdischer Wasserläufe ist nicht bekannt. Hierzu wird zur Zeit die Einschätzung des Umweltamt der Stadt Köln eingeholt. 1.8 Bauschäden Eine Absenkung des Grundwasserpiegels kann zu einer Rissbildung in den Häusern der Umgebung führen. ja Vor Aufnahme der Bautätigkeiten wird eine Beweissicherung an den Bestandsgebäude der Nachbargrundstücke durchgeführt. Sollten wi- dererwartend Schäden an den Bestandsgebäuden durch die Baumaß- nahme entstehen, müssen diese vom Vorhabenträger beglichen wer- den. Eine mögliche Vollzugsunfähigkeit des Bebauungsplans aufgrund einer etwaigen Absenkung des Grundwasserspeigels und daraus resul- tierender Schäden an Bestandsgebäuden ist nicht erkennbar. 1.9 Lärmimmissionen Geplant ist nicht nur eine Bildungseinrichtung, son- dern auch Gastronomie und sicherlich das ein oder andere „Event“. Das Ganze wird mit einem erhöhten Publikumsverkehr verbunden sein und der dreiseitig umbaute Hof ein idealer Ort für jegliche Form von Geräuschverstärkung. Es wird die Befürchtung geäußert, das Areal werde so beliebt wie der Brüsseler Platz mit entsprechen- den Konflikten. in Prüfung Im Verfahren wird ein Lärmschutzgutachten erstellt, das die Auswir- kungen des Vorhabens auf das Plangebiet und die umgebende Be- bauung untersucht und Lärmschutzmaßnahmen formuliert. Die Reali- sierung der erforderlichen Schallschutzmaßnahmen wird über den Durchführungsvertrag gesichert. Im Gutachten wird auch der mögliche Lärm des Veranstaltungsraums und der Außengastronomie ermittelt und bewertet. Der geplante Veranstaltungsraum ist für bis zu 140 Personen ausge- legt. Er soll vorrangig für Vorträge, Lesungen und Diskussionen genutzt werden. Der Veranstaltungsraum wird mechanisch belüftet. Die Fens- ter des Veranstaltungsraums werden ausschließlich zu Reinigungs- 13 Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Arbeitstitel: Campus Kartause (Kartäuserwall 24b) – in Köln Altstadt/Süd – eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zwecken zu öffnen sein und als Schallschutzfenster nach Anforderung des Gutachters umgesetzt. Die Veranstaltungen sowie der Betrieb der Außengastronomie wird in zeitlicher Hinsicht auf den Tageszeitraum (6:00 – 22:00 Uhr) begrenzt werden. Die öffentliche Durchwegung (Fußweg) des Grundstücks soll über die Festsetzung eines öffentlichen Wegerechts gesichert werden. Es ist geplant, dem Eigentümer die Schließung des nördlichen Durchgangs zur Kartäusergasse in den Zeiten von 22:00 – 6:00 zu ermöglichen, um einen Missbrauch in den Abend- und Nachtstunden zu vermeiden. Die Hausrechte verbleiben beim Vorhabenträger, da der Platz in privater Hand verbleibt. Konflikte wie auf dem Brüsseler Platz werden im Umfeld des Campus Kartause nicht erwartet. Der Charakter des Innenhofs entspricht dem eines Quartiersplatzes für die Anliegerinnen und Anlieger und die Nachbarschaft. Die geplante Wohnnutzung in den Obergeschossen stellt eine soziale Kontrolle in den Abend- und Nachtstunden dar. 1.10 Campanile und Bauhöhe Die gedankliche Grundeinstellung hinter der Idee des Campanile im Innenhof, der alles überrage, wird hinterfragt. Es wird zu mehr Bescheidenheit und Zu- rückhaltung in der Gestaltung der Baukörper ange- regt, um die Akzeptanz zu verbessern. nein Der vorliegende Entwurf ist das Ergebnis einer Mehrfachbeauftragung mit sieben Architekturbüros. Für die Lage, Höhe und Anordnung des Campanile wurden auch auf Anregung der Jury mehrere Varianten erarbeitet, vorgestellt und abgestimmt. Die bisherige Planung mit dem fünfgeschossigen und abgerückten Campanile ist städtebaulich am überzeugendsten. Er fasst den „klösterlich anmutenden“ Innenhof und akzentuiert das Gesamtensemble. Der Campanile hält die Abstandsflä- chen zu allen Grundstücksgrenzen ein. Der Campanile ist als Erschließung für das Studierendenwohnen not- wendig. Ein Zugang zum zusätzlichen obersten Geschoss des Campa- nile ist nur über eine Zutrittskontrolle und somit nur autorisierten Per- sonen möglich. Es entsteht keine öffentlich zugängliche Aussichtsplatt- form. Darüber hinaus ist keine Sichtbeziehungen zur Bebauung am Kartäuserhof möglich, da die Gebäudehöhe des Gebäudeteils 2 (Haus der Bildung, siehe städtebauliches Planungskonzept) die Sicht ver- 14 Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Arbeitstitel: Campus Kartause (Kartäuserwall 24b) – in Köln Altstadt/Süd – eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sperrt. Alle unteren Geschosse des Campanile sind über eine Tür- schließung im EG nur den Bewohnerinnen und Bewohnern des Studie- rendenwohnens, dem Betreiber sowie Hausdiensten möglich. Die Fassadengestaltung wird mit Fortschreibung der Hochbauplanung konkretisiert. In diesem Zusammenhang wird auch eine Zurücknahme der historisierenden Ausprägung geprüft. 1.11 Eingeschossige Bebauung, Reduzierung Bauhö- he Die auf der Ostseite des Geländes gelegenen ein- stöckigen Bauten sind kein schöner Anblick mehr. Ein Ersatz in zurückhaltender Bauhöhe (ähnlich der Kindergartenbauwerken) ist akzeptabel. Hier könn- ten zum Beispiel Räumlichkeiten für Bildungszwecke mit leichter Erreichbarkeit entstehen. nein Da die derzeitigen Bestandsgebäude nicht für eine langfristig angelegte Bildungsarbeit geeignet sind, sollen die bestehende Bildungseinrich- tungen in einen Neubau auf dem östlichen Grundstücksteil verlagert werden. Die dort vorhandenen, eingeschossigen Gebäude werden zur Umsetzung des Vorhabens abgerissen. Eine Unterbringung der Bil- dungseinrichtung in nur eingeschossigen Gebäudeteilen ist unter ande- rem aufgrund der Grundstücksgröße nicht möglich. Zudem würde durch eine eingeschossige Bauweise eine unerwünschte Flächenver- siegelung entstehen. Nach Umzug der Bildungseinrichtungen in den Neubau sollen die übri- gen Grundstücksteile dann für Wohnen, Büroräume des Evangelischen Verwaltungsverbandes Köln-Nord und Gastronomie genutzt werden. Zu Reduzierung Gebäudehöhe siehe Stellungnahme 1.5. 1.12 Frischluftschneise Zwischen den Bauwerken sollten die wenigen Grün- flächen und insbesondere die Frischluftschneise, die das Viertel so dringend braucht, erhalten bleiben. in Prüfung Die Auswirkungen auf die Durchlüftung werden im Klimagutachten un- tersucht. Siehe Stellungnahmen 1.1 und 1.4 1.13 Parkplätze Parkplätze werden zwar nicht mehr als zeitgemäß empfunden, sind aber dennoch notwendig. Manche Menschen sind auf das Auto angewiesen, z .B. Men- schen, die in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt sind und sich nicht mit dem Fahrrad fortbewegen können und auch nicht mit öffentlichen Verkehrsmit- teln. ja Für das geplante Vorhaben werden die notwendigen Pkw-Stellplätze auf dem Grundstück in einer Tiefgarage nachgewiesen. Die Anzahl an Stellplätzen ist derzeit bauordnungsrechtlich geregelt und richtet sich darüber hinaus nach dem geplanten Mobilitätskonzept. Ein entspre- chend notwendiger Anteil von Pkw-Stellplätzen ist für Menschen mit Behinderungen auszuweisen. 15 Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Arbeitstitel: Campus Kartause (Kartäuserwall 24b) – in Köln Altstadt/Süd – eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 1.14 Fazit Der Baukörper ist zu groß, die geplante Nutzung lässt Sorgen aufkommen hinsichtlich der Lärmbelas- tung, die ohnehin schon raren Grünflächen werden noch mehr beschnitten, wertvolle alte Bäume werden geopfert, die Luftqualität wird sich verschlechtern, insbesondere auch im kritischen Bereich des Kran- kenhauses, trotz Dachbegrünung wird die Umge- bungstemperatur weiter ansteigen. Gewünscht wird eine Sanierung mit Augenmaß, aber kein „pseudoita- lienisches Prunkprojekt“, das alle anderen überragt. teilweise Siehe Stellungnahmen 1.1 -1.13 2 2.1 Grüne Oase, Natur- und Klimaschutz Das Gelände wird in seinem aktuellen Zustand als Oase beschrieben. Die aktuelle Planung mit ihren ökologischen Auswirkungen für das Areal, insbeson- dere hinsichtlich Natur- und Klimaschutz, wird strikt abgelehnt. Kenntnisnahme In dem Bestandsgebäude am Kartäuserwall 24b befinden sich heute die Melanchthon-Akademie, das Jugendpfarramt und die Familienbil- dungsstätte. Sie sind in einem aus den 1960er Jahren stammenden Gebäude untergebracht, das nicht mehr den aktuellen Raumanforde- rungen der Nutzerinnen und Nutzer entspricht und nur im Erdgeschoss barrierefrei zugänglich ist. Erste Untersuchungen zu Umbaumöglichkei- ten des Bestandsgebäudes ergaben, dass sich eine bedarfsgerechte Weiternutzung nur mit einem wirtschaftlich sehr hohen Aufwand reali- sieren ließe. Aus diesem Grund sollen durch Abriss und Neubau Vo- raussetzungen geschaffen werden, die heutigen und künftigen Ansprü- chen an Bildungsarbeit genügen. Alle Bildungseinrichtungen des Evangelischen Kirchenverbandes Köln und Region sollen auf dem Grundstück in einem Neubau, dem soge- nannten „Haus der Bildung“, räumlich zusammengelegt werden und ihre Zusammenarbeit verstärken. Zudem sollen durch eine Verlagerung der oberirdischen Parkplätze in eine Tiefgarage und Nachverdichtung des Grundstücks in weiteren Gebäudeteilen u.a. Wohnungen, ein Studierendenwohnheim, Büros des Evangelischen Verwaltungsverbandes Köln-Nord, Gastronomie- 16 Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Arbeitstitel: Campus Kartause (Kartäuserwall 24b) – in Köln Altstadt/Süd – eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und ggf. Gewerbeflächen entstehen. Bereits heute sind fast 50% des Grundstücks versiegelt. Ziel ist es, den Raum zwischen Kartäuserwall und Kartäusergasse zu einem einladenden, lebendigen und offenen Ort für Lernen, Arbeiten, Wohnen und Leben zu entwickeln. Der vorliegende Entwurf ist das Ergebnis einer Mehrfachbeauftragung mit sieben Architekturbüros. Das Planungskonzept wurde von der Be- urteilungskommission zur weiteren Umsetzung empfohlen. Die Prüfung der Empfehlungen der Beurteilungskommission sowie der Bezirksver- tretung Innenstadt im Rahmen des Einleitungsbeschlusses zum Be- bauungsplan Campus Kartause zur Überarbeitung des Entwurfs sind überwiegend erfolgt und wurden teilweise berücksichtigt. Die Außenanlagen zum Kartäuserwall werden durch das Vorhaben städtebaulich aufgewertet und begrünt. Wo sich heute ein Parkplatz befindet, entstehen nutzbare Freiräume mit Aufenthaltsqualität. Der arkadenumstandene Innenhof bildet das Zentrum des Gesamten- sembles und ist als Ort der Konzentration und der Kommunikation ge- dacht. Er ist freiraumplanerisch mit Bänken, Bäumen, Pflanzbeeten und einem Brunnen geplant. Im nördlichen Freibereich sollen ein Kinderspielbereich sowie ein Kräu- ter-, Gemüse- und Lehrgarten in Anlehnung an die historischen Klos- tergärten entstehen. Die Auswahl geeigneter Pflanzen und Gehölze, die dem Klimawandel voraussichtlich widerstandsfähiger als die vorhandenen standhalten, soll eine langfristig klimawandelangepasste Begrünung der Freifläche fördern. Insofern wird der Verlust an klimatisch ausgleichend wirkender Freifläche gemindert. Die unter die Baumschutzsatzung der Stadt Köln fallenden und zur Rodung vorgesehenen Bäume werden nach Maßgabe der Satzung 17 Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Arbeitstitel: Campus Kartause (Kartäuserwall 24b) – in Köln Altstadt/Süd – eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ausgeglichen. Zudem sind für alle übrigen zur Rodung vorgesehenen Bäume Ersatzpflanzungen auf dem Grundstück vorgesehen, obwohl ein Ausgleich des zu erwartenden Eingriffs gemäß § 13a Absatz 2 Nummer 4 in Verbindung mit § 1a Absatz 3 Satz 6 BauGB als bereits erfolgt gilt beziehungsweise zulässig ist. Die Begrünungsmaßnahmen (z. B. extensive/intensive Dachbegrün- gen, Fassadenbegrünungen, Baumpflanzungen, Baumerhalt etc.) wer- den im Grünordnungsplan dargestellt, im vorhabenbezogenen Bebau- ungsplan festgesetzt und in den Durchführungsvertrag aufgenommen. Dadurch wird die Umsetzung der Grünmaßnahmen verbindlich. Zum Umwelt- und Klimaschutz siehe Stellungnahme 1.4. 2.2 Freiflächen und Bauvorhaben Es wird darauf verwiesen, dass in den Kurspro- grammen der Familienbildungsstätte und der Melan- chton-Akademie immer wieder die Themen "Acht- samkeit" und "Nachhaltigkeit" aufgegriffen werden. Das Labyrinth und die Wiese auf dem Außengelände bieten Möglichkeiten für Kinderspiel und zum Treffen für Familien. Dieses Idyll wird nun zerstört. Es wird nach den Beweggründen der Evangelischen Kirche als Kursanbieterin für eine Betonierung der Fläche gefragt und ihre Glaubwürdigkeit angesichts der Baupläne hinterfragt. teilweise Das städtebauliche Planungskonzept sieht eine Neuordnung und Nachverdichtung des Grundstücks vor. Der überwiegende Anteil an Freibereichen des Neubaus „Campus Kartause“ wird weiterhin öffent- lich zugänglich und vom Kartäuserwall zur Kartäusergasse erstmalig durchquerbar sein. Die geplanten Freiflächen sollen als Treffpunkt für Menschen dienen und Aufenthaltsbereiche und Spielflächen mit hoher Qualität anbieten. Eine Nutzung durch die Kursteilnehmenden ist wei- terhin möglich. Siehe auch Stellungnahme 2.1. 3 3.1 Ausgleich Grünflächen und Bäume, Klima Wie wird sichergestellt, dass die Fällung des aktuel- len Baumbestandes und die Entfernung der heutigen Grünfläche einen mindestens adäquaten messbaren Klimaausgleich durch neu gepflanzte Bäumchen, sowie extensive Dach- und Fassadenbegrünung erfährt? in Prüfung Siehe Stellungnahme 1.4 18 Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Arbeitstitel: Campus Kartause (Kartäuserwall 24b) – in Köln Altstadt/Süd – eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Unter anderem extensive Dachbegrünung verödet in Innenstädten häufig und stellt einen optischen Scha- den und Verlust für die Umgebung dar. 3.2 Besonnung / Verschattung Wie stellt sich die tatsächliche zukünftige Verdunk- lung auf welcher Etage für die Anwohnerschaft des Kartäuserhofs und des Kartäuserwalls dar? in Prüfung Siehe Stellungnahme 1.6. 3.3 Sicherung Begrenzungsmauer Wie wird die alte Begrenzungsmauer der Grund- stücke des angrenzenden Kartäuserhofes bei den Ausschachtarbeiten gesichert? Kenntnisnahme Die Mauer entlang der östlichen Grundstücksgrenze steht unter Denk- malschutz und ist somit vor Abriss geschützt. Zur Sicherung der Mauer und zur Errichtung der Baugrube ist ein Verbau mit Bohrpfählen erfor- derlich. Der Verbau wird im Rahmen des Bauantrags separat mit einer Verbaustatik beantragt. 3.4 Lärm- und Geruchsemissionen Wie wird eine Lärm- und Geruchsbelästigung durch die zukünftig angrenzende Lehrküche der Familien- bildungsstätte für die angrenzende Bewohnerschaft ausgeschlossen? Wie wird eine Lärm- und Geruchsbelästigung durch die Gastronomiebetriebe für die angrenzende Be- wohnerschaft ausgeschlossen? Wie wird eine erhöhte Emission und Ge- räuschbelästigung der Haustechnik für die Anwoh- nerschaft von Kartäuserwall und Kartäuserhof aus- geschlossen? in Prüfung Im Verfahren wird ein Lärmschutzgutachten erstellt, das die Auswir- kungen des Vorhabens auf das Plangebiet und die umgebende Be- bauung untersucht und Lärmschutzmaßnahmen formuliert. Die Reali- sierung der erforderlichen Schallschutzmaßnahmen wird über den Durchführungsvertrag gesichert. Im Gutachten wird auch der mögliche Lärm der Gastronomie, der Au- ßengastronomie und der haustechnischen Anlagen berücksichtigt. Nach derzeitigem Stand werden für die umgebende Bebauung die Richtwerte der TA Lärm - ausgehend von der Gastronomie, der Au- ßengastronomie und den haustechnischen Anlagen - eingehalten bzw. unterschritten. Die erforderlichen technischen Anlagen werden gemäß gesetzlichen Vorschriften im weiteren Verfahren geplant und im Rahmen des Bau- antrags über ein Lüftungsgesuch beantragt. Die untere Immissions- schutzbehörde hat keine Bedenken bezüglich einer Geruchsbelästi- gung der Nachbargebäude geäußert. Ein weitergehendes Prüferfor- dernis wird auf der Ebene der Bauleitplanung insoweit nicht gesehen. 3.5 Lichtemissionen der Treppenhäuser Wie wird dafür gesorgt, dass die vorgesehene Not- beleuchtung der Treppenhäuser nicht zu einer er- ja Die Treppenhäuser im „Haus der Bildung“, also des östlichen Gebäu- des sind innenliegend geplant, sodass keine Lichtemissionen nach außen entstehen. 19 Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Arbeitstitel: Campus Kartause (Kartäuserwall 24b) – in Köln Altstadt/Süd – eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung höhten nächtlichen Emission und Lichtbelästigung führt? In den übrigen Wohntreppenhäusern, die der Erschließung der Woh- nungen dienen, ist keine Sicherheitsbeleuchtung erforderlich. 3.6 Alternativer Standort Das Bestreben der Evangelischen Kirche, die Ver- waltung an einem Ort zusammenzuziehen, kann nachvollzogen werden. Warum soll das hier im In- nenstadt Quartier stattfinden und nicht z. B. im Parkgürtel Süd oder weiter draußen? Nein Das Grundstück am Kartäuserwall befindet sich im Eigentum des Evangelischen Kirchenverbands Köln und Region. Es befindet sich in einer innerstädtischen, gut erschlossenen Lage. Auf dem Plangebiet befinden sich bereits heute Bildungseinrichtungen der Evangelischen Kirche. Da die derzeitigen Bestandsgebäude nicht für eine langfristig angelegte Bildungsarbeit geeignet sind, sollen die Bildungseinrichtungen in einem Neubau auf dem bisherigen Grund- stück werden. Ein Veranstaltungsraum soll das bestehende Angebot ergänzen. Dieser war bereits in dem rechtskräftigen Bebauungsplan durch ein Baufenster gesichert, wurde jedoch nicht umgesetzt. Mit der Umsetzung des Vorhabens soll dieser Bedarf nun auf dem Grundstück gedeckt und durch ein gastronomisches Angebot ergänzt werden. Zu- dem ist geplant, Büroräume des Evangelischen Verwaltungsverbandes Köln-Nord an den Standort zu verlegen, um Synergieeffekte auch zu den umliegenden kirchlichen Einrichtungen zu nutzen. Insbesondere in der zweiten Bauphase soll auf den freiwerdenden Flächen des vorhan- denen Gebäudes durch Nachverdichtung ein Beitrag zur Deckung des dringend benötigten Wohnraums geleistet werden. Der Fokus des Projekts liegt auf der Schaffung von wohnbaulichen Nutzungen (ca. 47 %) und von Bildungsinfrastrukturen (ca. 38 %), flan- kiert von Büroflächen (ca. 10 %) und Gastronomie (ca. 5 %). Aufgrund der guten Verkehrsanbindung der bestehenden Einrichtun- gen und der integrierten Lage eignet sich der Standort sehr gut für die geplante Nutzung. Das Vorhaben ist im Sinne einer funktionsgemisch- ten Stadtentwicklung. Auch trägt eine zentrale Ansiedlung dieser Nut- zungen dem raumplanerischen Grundsatz der Innenentwicklung Rech- nung. Gleichwohl sind die Belange des Umweltschutzes (darunter auch die Schutzgüter Mensch und Tiere und Pflanzen) zu erfassen, zu bewerten und mit in die Abwägung einzustellen, soweit sie im Rahmen der vor- 20 Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Arbeitstitel: Campus Kartause (Kartäuserwall 24b) – in Köln Altstadt/Süd – eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung liegenden Bauleitplanung voraussichtlich berührt werden. Dadurch sol- len negative Auswirkungen auf die Schutzgüter vermieden werden. 3.7 Interessensausgleich und Beteiligungsmöglich- keiten Wer sorgt für den Interessenausgleich zwischen Bauherr und Anwohnerschaft? teilweise Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB sind bei der Aufstellung der Bauleitpläne die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Im Rahmen der Bauleitplanung sollen alle für die Planung relevanten Belange ermittelt und bewertet werden. Ziel ist es, eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennut- zung unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung zu gewährleisten. Unter dieser Maßgabe muss eine schlussendliche Ab- wägung aller Belange vorgenommen werden. Die rechtlichen Vorgaben zum Schutz der Wohnbevölkerung wie z.B. die Einhaltung der Abstandsflächen oder immissionsschutzrechtlicher Obergrenzen bleiben hiervon unberührt und müssen in jedem Bauvor- haben berücksichtigt werden. Das Baugesetzbuch sieht im Bauleitplanverfahren generell zwei Mög- lichkeiten für die Öffentlichkeit vor, ihre Belange geltend zu machen. Zum einen gibt es die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB. In diesem Rahmen fand am 24.06.2020 ein Echtzeit-Online-Dialog mit Vertreterinnen und Vertretern des Stadtplanungsamtes, des Vorhaben- trägers, des Architekten sowie der Interessensgemeinschaft „Die Kar- täuser“ statt. Die Veranstaltung wurde von Bezirksbürgermeister Hupke moderiert. Die Bürgerschaft hatte die Möglichkeit, online beizuwohnen sowie über einen Chat Fragen zu stellen. Ergänzend bestand vom 24.06.2020 bis einschließlich zum 08.07.2020 die Möglichkeit, Stel- lungnahmen zum Bauvorhaben einzureichen. Alle Stellungnahmen werden im vorliegenden Dokument abgewogen und finden entspre- chend des Abwägungsergebnisses in der weiteren Planung Berück- sichtigung. Im Verfahren besteht nochmals die Möglichkeit zur Einflussnahme durch die Öffentlichkeit im Rahmen der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB. Im Anschluss findet eine formale Abwägung der eingegange- nen Stellungnahmen sowie unter Umständen eine Anpassung der Pla- 21 Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Arbeitstitel: Campus Kartause (Kartäuserwall 24b) – in Köln Altstadt/Süd – eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nung und erneute Offenlage statt. Vorbehaltlich der Regelung in § 33 BauGB besteht erst nach Prüfung aller Belange, Beschlussfassung durch den Rat der Stadt und die nachfolgende Bekanntmachung des Beschlusses Planungsrecht für den Vorhabenträger. Ferner ist der Vorhabenträger bestrebt, weitere Formate des nachbar- schaftlichen Dialogs zu initiieren. So hat bereits im August 2019 vor dem förmlichen Bauleitplanverfahren eine Informationsveranstaltung für die Öffentlichkeit stattgefunden. Der Entwurf wurde daraufhin unter anderem hinsichtlich der Verträglichkeit für die Nachbarschaft und den Klimaschutz überarbeitet. Weitere Anregungen werden noch im Rah- men von Gutachten geprüft. Zudem informiert der Vorhabenträger auf seiner Internetseite campuskartause.de über das Projekt. Darüber hin- aus plant der Evangelische Kirchenverband Köln und Region eine An- laufstelle bei Problemen z. B. in Form eines Baustellenmanagements zu schaffen. 3.8 Umweltprüfung Das Areal ist Teil eines stadtklimatischen Belas- tungsgebietes höchster Ausprägung. Wieso wird hier keine formale ordentliche Umweltprüfung durchge- führt und auf den Umweltbericht verzichtet? nein Grundsätzlich werden in jedem Bebauungsplanverfahren die Umwelt- auswirkungen bei der Planung berücksichtigt. In einem Bebauungs- planverfahren, das im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt wird, wird von einer förmlichen Umweltprüfung abgesehen. Dies ist eine Verfahrenserleichterung, die das BauGB im Rahmen der Verfahrenswahl ermöglicht. Auch wenn keine förmliche Umweltprüfung stattfindet, werden die Auswirkungen der Planung auf alle betroffenen Umweltbelange im Ver- fahren untersucht, ggf. im Rahmen eines Gutachtens bewertet und deren Ergebnisse in der Planung berücksichtigt (§1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB). Gegebenenfalls wird daraufhin die Planung im notwendigen Maß angepasst sowie Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen entwi- ckelt und festgesetzt. Hierzu zählen regelmäßig die verbindliche Fest- setzung von Dachbegrünung, Grünpflanzungen und Grünflächen sowie ggfs. Wasserflächen. Im Bebauungsplanverfahren „Campus Kartause“ werden folgende Gut- 22 Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Arbeitstitel: Campus Kartause (Kartäuserwall 24b) – in Köln Altstadt/Süd – eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung achten erstellt: - Biotoptypenbewertung zur Darstellung der Bestandsbiotope und der geplanten Biotope - Artenschutzrechtliche Vorprüfung zur Bewertung der artenschutz- rechtlichen Konflikte (BNatSchG) - Lärmgutachten zur Bewertung der Lärmeinwirkungen auf das Plan- gebiet sowie der Lärmauswirkungen der Planung auf die Bestands- bebauung - Besonnungs-/Verschattungsgutachten zur Beurteilung der durch die Planung verursachten möglichen Verschattung - Klimagutachten zur Bewertung, wie das geplante Vorhaben das bestehende Lokalklima beeinflusst - Energiekonzept mit dem Ziel, Aussagen zu Bedarfen und Emissio- nen darzustellen sowie das Energieschutzpotenzial abzubilden (Einsparung von CO₂) - Freianlagenplan zur Darstellung der Grünplanung - Bodengutachten - Konzept zur Starkregenvorsorge, mit dem Ziel das Regenwasser von möglichen Starkregenereignissen zurück zu halten (einen Teil) und schadlos abfließen zu lassen - Verkehrsgutachten und Mobilitätskonzept - Gutachten zur Bewertung der archäologischen Befundsituation - Stellungnahme zu Lichtemissionen 3.9 Soziale Erhaltungssatzung Severinsviertel Wieso wird hier nicht der Milieuschutz berücksich- tigt? nein Die Grundstücke zwischen Kartäuserwall und Kartäusergasse befinden sich außerhalb des Gebiets der Sozialen Erhaltungssatzung Severins- viertel. Ziel der Sozialen Erhaltungssatzung ist der Erhalt der Zusammenset- zung der Wohnbevölkerung. Bei Vorhaben sind vor allem die Auswir- kungen auf die Struktur des Wohnungsbestandes, zum Beispiel Größe der Wohnungen, Anzahl der Räume, die Ausstattung des vorhandenen Wohnraums sowie die daraus resultierende Miethöhe entscheidend. 23 Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Arbeitstitel: Campus Kartause (Kartäuserwall 24b) – in Köln Altstadt/Süd – eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Demnach bedürfen in Satzungsgebieten nach § 172 BauGB aus- schließlich der Rückbau, die Änderung oder die Nutzungsänderung baulicher Anlagen der Genehmigung. Diese Regelung betrifft aus- schließlich Wohngebäude und ist deshalb ungeachtet der bestehenden Gebietsgrenzen nicht auf die Bestandsgebäude am Kartäuserwall 24b anzuwenden. Bei Neubauvorhaben, zu denen das vorliegende Baupro- jekt überwiegend zählt, kann sie ebenfalls nicht angewendet werden. 3.10 Klimaschutz Wie passt das öffentliche Bekenntnis des Bauherrn zum Klimaschutz mit dem Bauprojekt des Campus Kartause zusammen? Kenntnisnahme Siehe Stellungnahme 1.4. 3.11 Baumschutz Wie passt der öffentliche Aufruf des Bezirksbürger- meisters zum Baumschutz in Köln mit dem Baupro- jekt des Campus Kartause zusammen? Kenntnisnahme Siehe Stellungnahme 1.4. 4 4.1 Nutzungsverteilung Welche Anteile an der Gesamtfläche haben jeweils der Wohn-, Verwaltungs- und Lehrbereich? Sind diese Aufteilungen im Bebauungsplan festge- schrieben oder wie ist die Nutzung anderweitig dau- erhaft garantiert? ja Nach derzeitigem Planungskonzept ist folgende Nutzungsverteilung geplant: Wohnen (ca. 47 %), Bildung (ca. 38 %), Büroflächen (ca. 10 %) und Gastronomie (ca. 5 %). Die Nutzungsarten werden im vorhabenbezogenen Bebauungsplan festgesetzt. Im Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Be- bauungsplan erfolgen gegebenenfalls ergänzende Festsetzungen. 4.2 Bauhöhe, Verschattung, Sichtschutz Ein Großteil der anliegenden Bebauung ist dreige- schossig plus Dach. Die zuletzt errichteten Gebäude Kartäusersterne, am Kartäuserwall bis Ulrichgasse, dürften nur dreigeschossig mit Dach errichtet wer- den. Wieso und mit welcher Begründung soll die höhere Geschosshöhe genehmigt werden? Dürfen teilweise Die umgebende Blockrandbebauung am Kartäuserhof, Kartäuserwall und an der Kartäusergasse sind teilweise drei- und teilweise vierge- schossig mit Dachgeschoss ausgebildet. Das genannte Projekt der „Kartäusersterne“ wurde drei- bis viergeschossig zuzüglich zurückver- setztem Dachgeschoss errichtet. Über die Zulässigkeit einer Aufstockung der außerhalb des Geltungs- 24 Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Arbeitstitel: Campus Kartause (Kartäuserwall 24b) – in Köln Altstadt/Süd – eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung die anliegenden Gebäude in Zukunft auf gleicher Höhe bebaut werden? Das Gebäude 1 wird in den Innenbereich mit 20 m First fortgeführt. Auf welcher rechtlichen Grundlage beruht dieses? Die restliche Bebauung hat eine Hö- he von 14,70 m. Ist es denkbar diesen Teil mit der geringeren Höhe fortzuführen? Gibt es hierzu mögli- che alternative Planungen? Dies würde die Beschat- tung und den Sichtschutz in der anliegenden Bebau- ung deutlich verbessern. bereichs liegenden Gebäude trifft der Bebauungsplan keine Aussage. Bereits vor Durchführung der Mehrfachbeauftragung hat der Vorhaben- träger eine städtebauliche Studie mit einer vergleichbaren Kubatur und Baumasse entwickeln lassen, die im Gestaltungsbeirat der Stadt Köln beraten wurde. Auf Grundlage der Empfehlungen des Beirates sowie in Abstimmung mit der Verwaltung wurden folgende Vorgaben für die Aufgabenstellung der Mehrfachbeauftragung erarbeitet: Gebäudehöhen und Dachformen sind so zu wählen, dass harmonische Übergänge insbesondere zum denkmalgeschützten Bestand herge- stellt werden. Der an die westliche Brandwand des Hauses Kartäuser- wall 24a zu planende Neubau soll sich dem gründerzeitlichen Bauen- semble in Kontur und Höhenentwicklung anpassen und deren Trauf- und Firsthöhen nicht überschreiten. Entsprechend den Empfehlungen des Gestaltungsbeirats und des Amtes für Denkmalpflege ist im An- schlussbereich an den Bestand ein Mansard- oder Satteldach zu wäh- len. Das Grundstück soll mit bis zu vier Vollgeschossen bebaut wer- den. Der jetzt vorliegende Entwurf ist das Ergebnis der Mehrfachbeauftra- gung mit sieben Architekturbüros, bei der unterschiedliche Varianten erarbeitet wurden. Die städtebauliche Konfiguration sowie die geplan- ten Gebäudehöhen des ausgezeichneten Entwurfs wurden von der Jury positiv beurteilt. Mit den gewählten Dachformen, den Rücksprüngen im Dachgeschoss und den Gebäudehöhen fügt er (der Entwurf) sich angemessen und charmant, zugleich selbstbewusst in die Umgebung ein. Auch im An- schlussbereich an das Bestandsgebäude am Kartäuserwall entstehen stimmige Übergänge. Eine Reduzierung der Bauhöhe würde unter anderem zu einem Verlust an dringend benötigtem Wohnraum führen. 25 Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Arbeitstitel: Campus Kartause (Kartäuserwall 24b) – in Köln Altstadt/Süd – eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Die nach BauO NRW erforderlichen Abstandsflächen werden zu allen Grundstücksgrenzen eingehalten bzw. deutlich überschritten. Für die Nachbarschaft etwaig unzumutbare Einsichtnahmemöglichkeiten wer- den durch das geplante Vorhaben unter Berücksichtigung seiner Lage im innerstädtisch verdichteten Bereich nicht hervorgerufen. Zu Verschattung siehe Stellungnahme 1.6. Zum Campanile siehe Stellungnahme 1.10. Zum Höhenkonzept siehe Stellungnahme 4.3. 4.3 Höhenkonzept Das Höhenkonzept der Stadt Köln sieht in der links- rheinischen Kölner Innenstadt vor, dass die Traufhö- he nicht höher als 15 m sein soll. Bei Verwendung von Satteldächern soll die Technik im Staffelge- schoss untergebracht werden. Warum wird dieses in der Planung nicht berücksichtigt? Welche rechtliche Grundlage ermöglicht diese Ausnahme vom Höhen- konzept? ja Das Höhenkonzept für die linksrheinische Kölner Innenstadt sieht für diesen Bereich eine Traufhöhe von maximal 15 m vor. Bei Flachdä- chern ist ein mindestens 2 m zurückgesetztes Staffelgeschoss von maximal 3,20 m Höhe und bei Satteldächern eine maximale Dachnei- gung von 45 ° mit einer Nutzungsebene im Dachgeschoss vorzusehen, in das alle technischen Aufbauten jeweils zu integrieren sind. Die Hauptbaukörper mit Flachdach halten mit einer Gebäudehöhe von 14,70 m die Höhenvorgaben aus dem Höhenkonzept für die linksrhei- nische Kölner Innenstadt ein. Lediglich der Campanile überschreitet mit einer Höhe von ca. 18,6 m die Höhenvorgaben. Die Variantenuntersu- chung zum Campanile hat ergeben, dass der Turm in der geplanten Lage und Höhenausbildung stadträumlich überzeugt. Siehe auch Stel- lungnahme 1.10. Das geplante Eckgebäude am Kartäuserwall hat eine Traufhöhe von ca. 14,5 m. Im Bereich des Sattel- bzw. Walmdaches des Gebäudeteils 1 (siehe städtebauliches Planungskonzept) sind keine Technikaufbau- ten geplant. Die auf anderen Gebäudeteilen geplanten Technikaufbau- ten sind nach Höhenkonzept zulässig, da sie gegenüber der Außen- kante der Gebäude um 2 m zurückversetzt sind und eine maximale Höhe von 3,2 m einhalten. Die Aufgabenstellung zur Mehrfachbeauftragung gab vor, technische 26 Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Arbeitstitel: Campus Kartause (Kartäuserwall 24b) – in Köln Altstadt/Süd – eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Anlagen in die Baukörper-Kubatur zu integrieren. Die Möglichkeit der Integration wird weiter im Rahmen der Planungskonkretisierung ge- prüft. Falls dies ohne eine Vergrößerung des Untergeschosses nicht möglich sein sollte, ist das Ziel, sie in Umfang und Höhe so klein wie möglich zu halten und gestalterisch zu optimieren. 4.4 Abstandsflächen Wurden die Abstandsflächen und Gebäudehöhen rechtlich geprüft? Gibt es die Möglichkeit, entspre- chend der immer betonten Transparenz, diese recht- liche Prüfung und Bewertung zu erhalten? ja Um die Proportionen der Gesamtanlage, insbesondere des Innenhofs zu erhalten, ist der gesamte Gebäudekomplex im aktuellen Planungs- stand gegenüber dem Stand der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung um ca. 1,35 m nach Westen verschoben. Die eingeschossigen Gebäu- deteile in Richtung östlicher Grundstücksgrenze (Veranstaltungsraum und Lehrküche) sind zudem eingekürzt und neu mit einem Abstand von 3 m zur Grundstücksgrenze geplant. Die nach BauO NRW erforderlichen Abstandsflächen werden zu allen Grundstücksgrenzen eingehalten bzw. deutlich überschritten. Gemäß BauO NRW ist ein Abstand von 0,4 H zulässig. Der Entwurf weist zu den nördlichen und östlichen Grundstücksgrenzen in weiten Teilen Abstandsflächen von 0,8 H auf. Im Bebauungsplan werden die maximalen Gebäudehöhen festgesetzt. Im Rahmen der Offenlage nach § 3 (2) Baugesetzbuch werden der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (Rechtsplan) und der Vorhaben- und Erschließungsplan (maßstäblichen Pläne des Bau- vorhabens) öffentlich ausgelegt. Die derzeitige Planung lässt keine Abstandsflächenverstöße erkennen. 4.5 Campanile Der Campanile wurde von den „Fachrichtern“ in Ausprägung und Ausrichtung kritisiert. Wieso soll er dennoch umgesetzt werden? Die Nutzung der obers- ten Etage des Campanile als Aussichtsplattform soll laut Bauhabenvorträger nicht gewollt sein. Wie wird der Zugang zu dieser Etage geregelt? Welche Mög- lichkeiten bestehen, den Zugang zu dem Gebäude auf andere Art und Weise zu lösen? Wie wurden nein Siehe Stellungnahme 1.10. 27 Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Arbeitstitel: Campus Kartause (Kartäuserwall 24b) – in Köln Altstadt/Süd – eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung diese Alternativen geprüft und gewürdigt? 4.6 Sichtschutz Wie wird dem Sichtschutz zu den anliegenden Ge- bäuden genüge getan? ja Die Abstandsflächen gemäß BauO NRW werden zu allen Grund- stücksseiten eingehalten bzw. deutlich unterschritten. (Siehe Stellungnahme 4.4) Für die Nachbarschaft etwaig unzumutbare Einsichtnahmemöglichkei- ten werden durch das geplante Vorhaben unter Berücksichtigung sei- ner Lage im innerstädtisch verdichteten Bereich nicht hervorgerufen. Siehe auch Stellungnahme 1.10 4.7 Maßangaben Die Maßangaben auf den Bauplänen werden in ca. angegeben. Welche Toleranzen sind hier erlaubt? Kenntnisnahme Das städtebauliche Planungskonzept stellt die Gebäude im Stadium eines Vorentwurfs dar. Im Zuge der weiteren Planung werden die Ma- ße konkretisiert. Im vorhabenbezogenen Bebauungsplan (Blatt 1) wer- den die maximalen bzw. zwingenden Gebäudehöhen verbindlich fest- gesetzt und im Vorhaben- und Erschließungsplan (Blatt 2) die ver- massten Plan-darstellungen des Bauvorhabens verbindlich dargestellt. 4.8 Grundrissgestaltung In dem zuletzt vorgestellten Entwurf geht von dem Gebäude 1 ein ovaler Gebäudeteil in den Innenhof zum Kartäuserhof. Was ist hier geplant? Kenntnisnahme In dem ovalen Gebäudeteil ist das Treppenhaus zur Erschließung der in diesem Gebäude geplanten Wohnungen untergebracht. 4.9 Städtebauliches Planungskonzept Wurde die Fortführung des Gebäudes 1 am Kartäu- serwall längs der Straße alternativ geprüft? Wieso wird hier von der sonst gängigen Blockrandbebau- ung der Stadt abgewichen und in das Gelände wei- tergebaut? ja Das Gelände zwischen Ulrichgasse, Kartäusergasse, Kartäuserhof und Kartäuserwall ist durch heterogene Baustrukturen geprägt. Während im östlich angrenzenden Bereich eine geschlossene Blockrandbebauung überwiegt, ist der westliche Bereich durch Hofstrukturen geprägt, die auf die historische Klosteranlage zurückgehen. Der vorliegende Ent- wurf vermittelt zwischen diesen Strukturen. Er ist das Ergebnis einer Mehrfachbeauftragung mit sieben Architekturbüros, bei dem verschie- dene städtebauliche Varianten – auch im Hinblick auf den Anschluss an die / Fortführung der Bebauung am Kartäuserwall – erarbeitet und von der Jury bewertet wurden. Das vorliegende städtebauliche Planungskonzept wurde von der Jury unter anderem in Bezug auf die städtebauliche Konfiguration, die Ein- fügung in den Kontext sowie die geplanten Gebäudehöhen positiv be- urteilt. 28 Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Arbeitstitel: Campus Kartause (Kartäuserwall 24b) – in Köln Altstadt/Süd – eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Bereits vor Durchführung der Mehrfachbeauftragung hat der Vorhaben- träger eine städtebauliche Studie mit einem vergleichbaren städtebau- lichen Konzept entwickeln lassen, das im Gestaltungsbeirat der Stadt Köln mit gestalterischen Empfehlungen zur Umsetzung beraten wurde. Eine Bebauung ausschließlich entlang des Kartäuserwalls in Form ei- ner Blockrandbebauung ermöglicht aufgrund der begrenzten Fläche nicht die Umsetzung des geplanten Vorhabens. Zudem ist die dem städtebaulichen Planungskonzept zugrunde liegende Hofstruktur, aus den nordwestlich angrenzenden Grundstücken abgeleitet. 4.10 Interessen der Anwohnerschaft Inwiefern wurden hier die Interessen der Anwohner- schaft gewürdigt? ja Siehe Stellungnahme 3.7. 4.11 Denkmalschutz Inwiefern wurde hier der Denkmalschutz gewürdigt? ja Um die Belange des Denkmalschutzes zu berücksichtigen, wurden die entsprechenden Ämter für Bodendenkmalpflege und Denkmalpflege (oberirdische Denkmäler) erstmals im Zuge der Erarbeitung der Aufga- benstellung zur Mehrfachbeauftragung beteiligt. Zudem erfolgt eine Beteiligung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens. Vorgaben zum Anschluss an die denkmalschützte Bebauung Kartäu- serwall 24 a sowie zum Umgang mit der denkmalgeschützten Mauer wurden ermittelt und fließen in die Planung ein. Bereits durchgeführt wurde eine archäologische Sachverhaltsermittlung durch das Römisch Germanische Museum (RGM). Auf Teilen des Grundstücks weisen vorgefundene mittelalterliche Bau- und Schichtbe- funde auf wichtige Zeugnisse zur Bau- und Nutzungsgeschichte eines der bedeutendsten Klöster des Kölner Stadtgebietes hin, denen ein hoher Wert beizumessen ist. In Abstimmung mit dem RGM soll der Nordwesten des Grundstücks, wo sich der Großteil der historischen Bodenfunde befindet, in seiner Substanz erhalten bleiben, ohne diese freizulegen. In den übrigen Be- 29 Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Arbeitstitel: Campus Kartause (Kartäuserwall 24b) – in Köln Altstadt/Süd – eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung reichen wird die durch das Vorhaben überplante Fläche vor Aushub der Baugrube untersucht. Befunde werden für die Zukunft dokumentiert. Sowohl beim Herrichten der Baugrube als auch in der Freianlagenpla- nung werden die bodendenkmalpflegerischen Belange berücksichtigt. 4.12 Denkmalgeschützte Mauer Wie wird die denkmalgeschützte Mauer vor Bauschäden bewahrt? Sind Eingriffe an der Mauer geplant? ja Siehe Stellungnahme 3.3 Die Mauer soll im Norden für einen fußläufigen Durchgang geöffnet werden. Lage und Dimension der Öffnung werden mit dem Amt für Denkmalpflege abgestimmt. 4.13 Schutz der benachbarten Bausubstanz Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die anlie- genden Gebäude vor Schäden zu schützen? Inwie- fern werden hierbei die zum Teil sehr alte Bausub- stanz und teilweise Bebauung als Fachwerk berück- sichtigt? ja Das Vorhaben befindet sich im Stadium des Vorentwurfs. Die Planung des Baustellenablaufs und der -einrichtung erfolgt mit Fortschreibung der Planung. Dabei werden Besonderheiten im Umfeld, wie z.B. auch der Schutz der denkmalgeschützten Mauer berücksichtigt und die be- stehenden technischen Möglichkeiten, ohne Schäden zu bauen, ge- nutzt. Vor Aufnahme der Bautätigkeiten wird eine Beweissicherung an den Bestandsgebäude der Nachbargrundstücke durchgeführt, um den Zu- stand und ggf. vorhandene Schäden zu ermitteln. Sollten widererwar- tend Schäden an den Bestandsgebäuden durch die Baumaßnahme entstehen, müssen diese vom Vorhabenträger beglichen werden. 4.14 Wertverlust der Anliegergrundstücke Die Hauseigentümer und -eigentümerinnen haben bei dem Erwerb ihrer Immobilien auf den bestehen- den Bauplan vertraut. Eine Änderung führt nun zu massivem Wertverlust. Ist eine Entschädigung durch den Bauherrn oder die Stadt geplant? nein Die durch einen Bebauungsplan ausgelösten Verkehrswertverluste von Grundstücken außerhalb des Plangebiets sind grundsätzlich nicht ab- wägungsrelevant und somit von der Gemeinde nicht zu berücksichti- gen. Nur wenn durch einen „heranrückenden“ Bebauungsplan die ei- gentliche Nutzung benachbarter Grundstücke beeinträchtigt wird, be- rührt dies abwägungserhebliche Belange und kann ein Abwehrrecht auslösen. Im vorliegenden Fall sind keine wesentlichen, durch das Vorhaben ausgelösten Störfaktoren für die anliegende Wohnnutzung bekannt. Es ist nicht erkennbar, dass wertmindernde Umstände an der beste- henden Bebauung durch die Planung ausgelöst werden. 30 Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Arbeitstitel: Campus Kartause (Kartäuserwall 24b) – in Köln Altstadt/Süd – eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Bebauungspläne dienen allgemein der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung und sind ein Instrument der Stadtplanung, die sich wan- delnden Anforderungen an die Stadt aktiv zu steuern. Grundsätzlich kann niemand darauf vertrauen, dass die Umgebung des eigenen Grundstücks unverändert bleibt. Änderungen des Baurechts sind im Rahmen der Möglichkeiten des BauGB vorbehalten, ein Anspruch auf Entschädigung besteht nicht. Die Anlieger haben im Rahmen des Planaufstellungsverfahrens mehrfach die Möglichkeit, ihre Belange geltend zu machen. 4.15 Milieuschutz Wieso wurde der „Milieuschutz“ genau um das Ge- biet des Bauvorhabens herumgeplant? Kenntnisnahme Die „Soziale Erhaltungssatzung Severinsviertel“ wurde aufgrund um- fangreicher Voruntersuchungen abgegrenzt und in 2019 beschlossen. Das Vorhaben war zum Zeitpunkt der Untersuchungen noch nicht be- kannt. Zudem sind im Satzungsgebiet der Rückbau, die Änderung oder die Nutzungsänderung baulicher Anlagen genehmigungsbedürftig. Neubauvorhaben sind nicht genehmigungsbedürftig. Siehe zudem Stel- lungnahme 3.9 4.16 Lärmimmissionen Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Nach- barschaft vor Lärmemissionen zu schützen? in Prüfung Die durch den Neubau entstehenden Schallemissionen werden derzeit durch einen Gutachter ermittelt. Erfasst und bewertet wird unter ande- rem der mögliche Lärm des Veranstaltungsraums und der Außengast- ronomie. Zudem werden die Emissionen der Tiefgarage, der auf den Dächern befindlichen technischen Anlagen sowie die Auswirkungen des planbedingten Mehrverkehrs auf die bestehende und geplante Wohnnutzung ermittelt und bewertet. Das Lärmgutachten beinhaltet neben den Auswirkungen der Planung auch die Ermittlung und Beurtei- lung der Lärmimmissionen aus dem Straßen- und Schienenverkehr auf die geplante Bebauung sowie die Dimensionierung der erforderlichen Schallschutzmaßnahmen (Festsetzung von Lärmpegelbereichen etc.). Im aktuellen städtebaulichen Planungskonzept sind die eingeschossi- gen Gebäudeteile in Richtung östlicher Grundstücksgrenze (Veranstal- tungsraum und Lehrküche) zudem eingekürzt und neu mit einem Ab- stand von 3 m zur Grundstücksgrenze geplant. Der Veranstaltungsraum soll vorrangig für Vorträge, Lesungen und 31 Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Arbeitstitel: Campus Kartause (Kartäuserwall 24b) – in Köln Altstadt/Süd – eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Diskussionen genutzt werden soll. Die Veranstaltungen werden in zeit- licher Hinsicht auf den Tageszeitraum (6:00 – 22:00 Uhr) begrenzt werden. Der Raum wird mechanisch belüftet. Die Fenster des Veran- staltungsraums werden ausschließlich zu Reinigungszwecken zu öff- nen sein und als Schallschutzfenster nach Anforderung des Gutachters umgesetzt. Die Nutzung des Tiefhofes als „Open-Air-Seminarraum“ wird nicht wei- terverfolgt. Hinsichtlich der Emissionen aus dem Veranstaltungsraum und der Au- ßengastronomie werden unter den getroffenen Annahmen die Immissi- onsrichtwerte an der benachbarten Bebauung eingehalten. Auf Ebene der Bauleitplanung sind keine weitergehenden Schutzmaßnahmen erforderlich. 4.17 Lichtimmissionen Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Nach- barschaft vor Lichtemissionen zu schützen? in Prüfung Das ursprünglich geplante Oberlicht in dem Dach des Veranstaltungs- raums entfällt. Die Veranstaltungen im Haus der Bildung finden im Ta- geszeitraum (bis max. 22 Uhr) statt, so dass eine Beeinträchtigung der Nachbarschaft im Nachtzeitraum ausgeschlossen werden kann. Die Arkaden werden in den Abendstunden beleuchtet. Die ausgehen- den Lichtemissionen sind mit denen einer üblichen Straßenbeleuch- tung zu vergleichen. Eine Beeinträchtigung der Nachbarn ist durch die Abschirmwirkung der umgebenden Baukörper unwahrscheinlich. Auch sind die Anlagen so auszulegen, dass gemäß der Lichtimmissionsricht- linie NRW sowohl hinsichtlich Blendung als auch hinsichtlich Raumauf- hellung keine Störwirkungen in der Nachbarschaft zu erwarten sind. Im Rahmen der Genehmigungsplanung, bei Feststehen der Beleuch- tungsanlage, wird der entsprechende Nachweis dazu geführt. Mögliche Störwirkungen durch die Nutzung der Tiefgaragenein- und - ausfahrt werden in einer gutachterlichen Stellungnahme untersucht. Zu Lichtemissionen der Treppenhäuser siehe Stellungnahme 3.5. 32 Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Arbeitstitel: Campus Kartause (Kartäuserwall 24b) – in Köln Altstadt/Süd – eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 4.18 Verkehr Sind Veränderungen seitens der Verkehrsführung geplant? Gibt es ein Konzept wie der Liefer- und Personenverkehr gesteuert werden soll? Was pas- siert mit der Lieferzone gegenüber der Tiefgaragen- einfahrt? Der Verkehrsgutachter führte während der Online Vorstellung aus, dass es zu einer Mehrbelastung von 5 Fahrzeugen pro Tag komme. Bei der vorgestellten Bebauung ist dies sehr unglaubwürdig und nicht nachzuvollziehbar. in Prüfung In der weiteren Planung werden das Verkehrs- sowie das Mobilitäts- konzept mit dem entsprechenden Fachamt der Stadt Köln konkretisiert. Es werden alle verkehrstechnischen Belange berücksichtigt, um eine reibungslose Erschließung des Grundstücks sicherzustellen. Eine Än- derung der bestehenden Verkehrssituation oder Verkehrsführung auf den Bestandsstraßen ist nicht vorgesehen. Die Zufahrt zum Grund- stück für den motorisierten Verkehr erfolgt wie bisher ausschließlich über den Kartäuserwall. Auf Grundlage der Ergebnisse der Verkehrserzeugungsberechnung, welche nach den Vorgaben des anerkannten Regelwerkes nach Bos- serhoff durchgeführt wurde, liegt das Verkehrsaufkommen des Plange- bietes bei etwa 230 Kfz / 24 h im Quell- sowie im Zielverkehr. Während der Morgenspitzenstunde werden etwa 14 Kfz im Quell- und 15 Kfz im Zielverkehr (insgesamt 29 Kfz) erwartet, zum Zeitpunkt der Abendspit- zenstunde ca. 26 Kfz im Quell- und ca. 27 Kfz im Zielverkehr (insge- samt 53 Kfz). Den Berechnungen liegen tendenziell kritische Annahmen zugrunde, um ein realistisches „worst case“-Szenario abbilden zu können. Die berechneten Neuverkehre wurden vollständig auf die Verkehrszählun- gen aufgeschlagen, obwohl in diesen Zählungen bereits Verkehre der heutigen Fläche (der bestehenden Bildungseinrichtung) enthalten sind. Aufgrund dieser Annahme wird der tatsächliche Mehrverkehr geringer ausfallen. Der Verkehrsgutachter sprach beispielhaft von 5 Fahrzeugen pro Stun- de, die in ausgewählten Stundenbereichen außerhalb der Spitzenstun- den stattfinden werden. Entsprechend der zugrunde gelegten Verkehrsverteilung erreichen 80 % der Fahrzeuge den Kartäuserwall aus Richtung Süden (Sachsen- ring - Kartäuserhof), 20 % aller Fahrzeuge kommen aus Richtung Nor- den (Severinstraße – Kartäuserhof). Die Haltebereiche auf der gegenüberliegenden, südlichen Seite des 33 Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Arbeitstitel: Campus Kartause (Kartäuserwall 24b) – in Köln Altstadt/Süd – eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Kartäuserwalls sollen durch das Plangebiet nicht beeinflusst werden. 4.19 Abwicklung der Baustelle Welche Maßnahmen werden ergriffen, um den Bau- lärm und anfallenden Schmutz während der fast vier- jährigen Bauzeit für die Anwohnerschaft erträglich zu gestalten? Ist eine Entschädigung für die Anwohnerschaft vor- gesehen (z.B. Übernahme der Reinigungskosten)? In der Veranstaltung zur Frühzeitigen Öffentlich- keitsbeteiligung sagte der Bauherr, dass Samstag nicht gebaut werde. Wie wird die Einhaltung sicher- gestellt? Zu welchen Tageszeiten soll gebaut wer- den? Kenntnisnahme Die Ausführung der Bauarbeiten und immissionsschutzrechtliche An- forderungen an die Baustelle sind nicht Gegenstand des Bebauungs- planverfahrens. Die für die Bauausführung geltenden Vorschriften an die Vermeidung und Verminderung von Geräuschemissionen sind ein- zuhalten. Der Vorhabenträger möchte die Beeinträchtigungen für die Nachbar- schaft ungeachtet dessen nach eigenen Angaben so gering wie mög- lich halten. Ein Baustellenmanagement als Anlaufstelle bei auftreten- den Konflikten ist geplant. 4.20 Auswirkungen auf Kita Unmittelbar an der Baugrenze befindet sich eine Kindertagesstätte (Kita). Bleibt die Kita während der Bauphase geöffnet? Welche Vorkehrungen werden zum Schutz gegen Lärm, Schmutz und die Ver- kehrssicherheit getroffen? Kann der Betrieb der Kita nach dem Bau des Cam- pus uneingeschränkt fortgeführt werden? Zu wel- chen Veränderungen wird es kommen? Wie wirkt sich der Bau auf die Freifläche der Kita und den Lichteinfall aus? in Prüfung Das Plangebiet grenzt an das Außengelände der Kindertagesstätte. Diese kann während der Bauphase voraussichtlich geöffnet bleiben. Planbedingte Einschränkungen des Betriebs der Kindertagesstätte sind nicht zu erwarten. Konkrete Maßnahmen zur Abwicklung der Baustelle sind nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens und werden zu einem späteren Zeitpunkt konkretisiert. Geprüft wird derzeit, ob durch einen Grundstückstausch mit der Kita eine Fußwegeverbindung durch die denkmalgeschützte Mauer zur Kar- täusergasse hergestellt werden kann. Die Auswirkungen des Vorhabens auf die Besonnung werden derzeit gutachterlich ermittelt. Vermeidungs- bzw. Minderungsmaßnahmen werden im weiteren Verfahren untersucht und in der Abwägung be- rücksichtigt. Der Abstand des Neubaus zur Grundstücksgrenze im Bereich des Kin- dergartens beträgt an der geringsten Stelle ca. 8,35 m. Die Abstands- fläche des Neubaus unterschreitet zum Kindergarten an keiner Stelle die 0,8 H und überschreitet damit den gesetzlich zulässigen Wert von 0,4 H um 100 %. 34 Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Arbeitstitel: Campus Kartause (Kartäuserwall 24b) – in Köln Altstadt/Süd – eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 4.21 Umweltbelange Hat das Umweltamt das Bauvorhaben beurteilt und wenn ja zu welchen Schlüssen ist es gekommen? Wurden diese bei der Planung berücksichtigt? in Prüfung Das Umweltamt hat erstmals im Rahmen der Erarbeitung der Aufga- benstellung zur Mehrfachbeauftragung zu dem geplanten Vorhaben Stellung genommen. Vorgaben z. B. zur Begrünung, zum Immissions- und Klimaschutz sind in die Aufgabenstellung eingeflossen. Im Rahmen des Ämterumlaufs zur frühzeitigen Beteiligung der Behör- den nach § 4 Absatz 1 BauGB hat das Umweltamt erneut Stellung ge- nommen. Die Umsetzung der Empfehlungen und Vorgaben werden bei der Konkretisierung des Entwurfs im weiteren Verfahren geprüft. Wesentliche Punkte der Stellungnahme sind. - Verkehrslärmschutz: Auf das Plangebiet wirken Lärmimmissionen aus dem Straßen-, Schienen- und Flugverkehr ein. Im weiteren Verfahren ist eine schalltechnische Untersuchung zu erstellen. - Verkehrsbedingte Luftschadstoffe: Der planbedingte Mehrver- kehr wird auf den umliegenden Straßenabschnitten nicht zu einer erheblichen lufthygienischen Belastung führen. Eine ausreichende Anzahl von Fahrradstellplätzen wird begrüßt. - Natur und Landschaft: Bei der geplanten Verdichtung des Plan- gebietes wird der Versieglungsgrad steigen. Damit schrumpft der Lebens- und Nahrungsraum für Vögel, Insekten und Kleintiere er- heblich. Mögliche Maßnahmen, wie eine Dach- und Fassadenbe- grünung, Gebäudebrüternisthilfen und der Erhalt möglichst vieler großkroniger Bäume werden begrüßt. - Stadtklima: Die geplante Dachbegrünung soll als intensive Dach- begrünung erstellt werden und um eine Fassadenbegrünung er- gänzt werden. - Immissionsschutz: Gefordert wird ein Schallgutachten, das „alle auf das Vorhaben einwirkende Immissionen und alle von dem Vor- haben ausgehenden Emissionen erfasst und untersucht“. Die haus- technischen Anlagen sind so zu planen, dass keine negativen Aus- wirkungen auf die eigenen Gebäude und den Bestand entstehen. Die Lage der geplanten Tiefgaragenrampe muss dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme entsprechen und es dürfen keine negativen Blendeinwirkungen entstehen. 35 Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Arbeitstitel: Campus Kartause (Kartäuserwall 24b) – in Köln Altstadt/Süd – eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Hat es eine Interessenabwägung zwischen Umwelt- schutz und Bauvorhaben gegeben? Wer hat hier welche Interessen vertreten? Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB sind bei der Aufstellung der Bauleitpläne die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Hierüber entscheidet der Rat der Stadt Köln. 4.22 Umweltprüfung Wieso wird keine formale ordentliche Umweltprüfung durchgeführt und auf den Umweltbericht verzichtet, obwohl das Gebiet Teil eines stadtklimatischen Be- lastungsgebietes höchster Ausprägung ist? nein Siehe Stellungnahme 1.4. und 3.8 4.23 Haustechnik, Dachbegrünung In dem überarbeiteten Entwurf wird die Technik auf dem Dach geplant. Hierdurch wird die extensive Dachbegrünung massiv eingeschränkt. Wurden dazu Alternativen geprüft und wenn ja welche? Wieso wurde sich für diese Umsetzung entschieden? in Prüfung Der Umfang der erforderlichen technischen Gebäudeausrüstung wird von derzeit zuständigen Fachplanern auch in Bezug auf das zu erstel- lende Energiekonzept ermittelt. Die Erforderlichkeit von voraussichtlich zwei Aufbauten auf dem Gebäudeteil 2 (Haus der Bildung, siehe städ- tebauliches Planungskonzept) wird weiterhin geprüft. Da die technischen Anlagen begrünt werden sollen, ist mit keinem gro- ßen Verlust an Dachbegrünung zu rechnen. Eine Unterbringung der Technik im Untergeschoss würde dazu führen, dass die geplanten Nut- zungen reduziert werden müssten. 4.24 Begrünung Der neue Entwurf sieht neben der Dachbegrünung zusätzliche Bäume und eine Fassadenbegrünung vor. Wie wird sichergestellt, dass dieses dauerhaft erhalten bleiben? ja Die geplanten Begrünungsmaßnahmen werden im Grünordnungsplan dargestellt, im vorhabenbezogenen Bebauungsplan festgesetzt und in den Durchführungsvertrag aufgenommen. Dadurch wird die Umset- zung der Maßnahmen für den Bauherren verbindlich. 4.25 Fassadenbegrünung Gebäude 1 Wurde eine Fassadenbegrünung des Gebäudes 1 zum Hof Kartäuserhof hin geprüft? Besteht die Mög- lichkeit den Bauvorhabenträger hierzu zu bewegen? in Prüfung Eine Fassadenbegrünung des Gebäudes 1 (Gebäude am Kartäuser- wall, siehe städtebauliches Planungskonzept) wird im weiteren Pla- nungsverfahren geprüft. 4.26 Auswirkungen Klima und Fauna Wie wirkt sich die Versieglung und die Fällung der Vielzahl an Bäumen auf das Klima und die Fauna in der unmittelbaren Nachbarschaft und auf das Vringsveedel aus? Welche Maßnahmen werden getroffen, um dem Wärmeinseleffekt, der hohen Aufheizung, dem ver- in Prüfung Im Verfahren wird eine artenschutzrechtliche Prüfung der Stufe I (Vor- prüfung) durchgeführt, um die Betroffenheit der Belange des Arten- schutzes gemäß § 44 BNatSchG zu ermitteln und ggf. erforderliche Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen festzulegen. Zum Luftaustausch siehe Stellungnahmen 1.1. Zum Klima siehe Stellungnahme und 1.4. 36 Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Arbeitstitel: Campus Kartause (Kartäuserwall 24b) – in Köln Altstadt/Süd – eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung minderten Luftaustausch und der hohen Schadstoff- belastung entgegen zu wirken? 4.27 Nistkästen In wieweit wird Ersatz für die derzeit vorhandenen Nistkästen am Verwaltungsgebäude geschaffen? in Prüfung Eine Anbringung von Nistkästen wird im weiteren Verfahren geprüft. 4.28 Neutrale Gutachten Die Gutachten zum Bauvorhaben werden seitens des Bauvorhabenträgers beauftragt und bezahlt. Wer stellt sicher und auf welche Weise, dass diese neutral und wahrhaft sind? (Stichwort Gefälligkeits- gutachten) Kann die Anwohnerschaft die Gutachten einsehen und wenn, wo und ab wann? ja Bei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen nach § 12 BauGB ist es üblich, dass der Vorhabenträger die Kosten für Gutachten übernimmt. Die Gutachten werden im Austausch mit dem Stadtplanungsamt beauf- tragt und anschließend dem Stadtplanungsamt sowie den zuständigen Fachämtern vorgelegt und auf Plausibilität geprüft. Alle Gutachten sind im Rahmen der Offenlage nach § 3 (2) BauGB einsehbar. Die Verwal- tung behält die Planungshoheit, so dass keine „Gefälligkeitsgutach- ten“ eingereicht werden können. 4.29 Interessensausgleich und Beteiligungsmöglich- keiten Wer sorgt für den Interessenausgleich zwischen Bauherrn und Anwohnerschaft? Welche Möglichkeiten bestehen für die Interessen- gemeinschaft die Kartäuser und Anwohnerschaft, Einfluss auf das Bauvorhaben zu nehmen? Wieso wurde die Anwohnerschaft nicht vorzeitig in die Planung einbezogen? Besteht eine Bereitschaft der Bauherren, der Politik und der Stadtverwaltung, Änderungen am Entwurf vorzunehmen? teilweise Siehe hierzu Stellungnahme 3.7. 4.30 Mediator Die Gespräche mit dem Ziel, Änderungen in der Be- bauung zu erreichen, zwischen der Anwohnerschaft und der Kirche verliefen ergebnislos. Wäre es denk- bar, für die Stadt einen Mediator einzusetzen, wie seinerzeit am Brüsseler Platz? nein Der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Interessensausgleich bei dem vorliegenden Bauvorhaben verlaufen innerhalb der vorgegebenen Verfahrensrichtlinien des BauGB zur Aufstellung von Bauleitplänen. Siehe hierzu auch Stellungnahme 3.7. 37 Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Arbeitstitel: Campus Kartause (Kartäuserwall 24b) – in Köln Altstadt/Süd – eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Sie unterscheiden sich insofern grundlegend von dem angesprochenen Konflikt am Brüsseler Platz, bei dem es zwischen Anwohnerschaft und Nutzer/innen des Platzes insbesondere um nächtliche Ruhestörungen ging. Der Einsatz eines Mediators bei der Aufstellung von Bebauungsplänen ist nicht üblich und wird im vorliegenden Fall nicht als notwendig erach- tet. 4.31 Optimaler Dritter Der Bezirksbürgermeister bezieht sich in seinen Stel- lungnahmen auf die Position des optimalen Dritten. Es wird darum gebeten, diese Position näher zu er- läutern. Kenntnisnahme Dem Bezirksbürgermeister als Teil der Bezirksvertretung kommt die Aufgabe zu, als rechtlich gewählter Vertreter der Bürgerschaft über das Vorhaben zu unterschiedlichen Verfahrensschritten zu beraten und Empfehlungen für den Stadtentwicklungsausschuss zur späteren Be- schlussfassung durch den Stadtrat auszusprechen. Die Bezirksvertre- tung hat am 28.11.2019 die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens für das Projekt Campus Kartause beschlossen. Über diese Aufgaben im formellen Verfahren hinaus steht es dem Be- zirksbürgermeister frei, den informellen Dialog zwischen Bauherrn und Anwohnerschaft zu fördern und zu moderieren. 4.32 Beziehung Vorhabenträger und Architekt Sind oder waren die Architekten des Wettbewerbs an weiteren Baumaßnahmen der evangelischen Kir- che oder anhängender Firmen involviert? Kenntnisnahme Über die Auftragshistorie der beauftragten Architekten liegen der Stadt Köln keine Daten vor, hierüber kann nur der Vorhabenträger Auskunft erteilen. Der vorliegende Entwurf ist das Ergebnis einer Mehrfachbeauftragung mit sieben Architekturbüros. Der Entwurf wurde in der Jurysitzung auf- grund seiner Qualitäten zur weiteren Umsetzung empfohlen. 5 5.1 Umweltprüfung, Belüftung, Luftqualität, Grün- raum Es wird an die Stadt Köln appelliert, trotz der Mög- lichkeiten des § 13 a BauGB eine Umweltprüfung zu veranlassen, wenn wie hier die Annahme besteht, dass ein mit altem Baumbewuchs über Jahrzehnte entstandenes Grüngelände auf privatem Grund mit nein Zu Umweltprüfung und Klimaauswirkungen siehe Stellungnahme 1.4. Zu Belüftung und Luftqualität siehe Stellungnahmen 1.1. 38 Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Arbeitstitel: Campus Kartause (Kartäuserwall 24b) – in Köln Altstadt/Süd – eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung bislang nur geringer Bebauung einen wichtigen Bei- trag zur Belüftung eines ganzen Viertels leistet und dem nahe gelegenen Krankenhaus der Augustine- rinnen als Staubfilter und Sauerstoffreserve dient. Bei der geplanten starken Bebauung ist dies nicht mehr gegeben. Es ist Aufgabe der Stadt, nach schonenderen Alter- nativen mit Erhaltung von optimal viel Grünbewuchs Ausschau zu halten. Zu Alternativen siehe Stellungnahmen 3.6 5.2 Neutrale Gutachten Umweltbegutachtungen durch vom Bauherrn beauf- tragte Firmen haben nicht die gleiche Aussagekraft und Neutralität wie behördlich eingeholte Gutachten. nein Die Gutachten werden durch die Verwaltung geprüft, die Verwaltung behält die Planungshoheit. Siehe im übrigen Stellungnahme 4.28. 5.3 Baumerhalt und Grünpflege Auf dem Innenhof des Grundstücks sollen 12 junge Bäume platziert werden. Wegen der darunter befind- lichen Tiefgarage können sie nicht tief gründen. Ist hier bekannt, welche Bäume dafür geeignet sind? Wie wird sichergestellt, dass sie sich an Ort und Stelle halten und nicht absterben? Welche Informati- onen gibt es diesbezüglich von Fachleuten? ja Für die Bepflanzung auf der Hoffläche oberhalb der Tiefgarage ist ein Aufbau geplant, der Regenwasser zurückhält und der Bewässerung der Bäume im Hof dient. Die Auswahl der Bäume wird mit den Vertre- tern des Grünflächenamtes im weiteren Verfahren abgestimmt. Die erforderlichen Begrünungsmaßnahmen werden im Grünordnungsplan dargestellt, im vorhabenbezogenen Bebauungsplan festgesetzt und in den Durchführungsvertrag aufgenommen. 5.4 Verkehr Wer prüft, aufgrund welcher Informationen der Ver- kehrsgutachter seine Prognose in der Veranstaltung zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung abgegeben hat? Was lag ihm vor, nach welchen Kriterien hat er seine Berechnungen durchgeführt, wie ist seine Qualifikation für die übernommene Tätigkeit? Wie kommt es zu der Annahme, dass keine größere Zu- nahme des Verkehrs zu erwarten sei? Das Bauprojekt lässt die Grundstücksnutzung durch folgende Personenanzahlen erwarten: in Prüfung Die Verkehrsuntersuchung zum Vorhaben wird vom Büro PTV Trans- port Consult GmbH erarbeitet. Das Büro erarbeitet deutschlandweit Verkehrsgutachten für diverse vergleichbare Vorhaben. Der Aussage- umfang des Verkehrsgutachtens wurde mit der Stadt Köln vorabge- stimmt, für die Aufbereitung eines Verkehrsgutachtens gibt es unter- schiedlichste Richtlinien und Regelwerke. In verkehrstechnischen Gut- achten wird grundsätzlich der kritischste anzunehmende Fall unter- stellt. Somit ist auch im Regelbetrieb, bei einer geringeren Auslastung der Veranstaltungsräume, eine rechnerische Leistungsfähigkeit nach dem Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen gege- ben. 39 Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Arbeitstitel: Campus Kartause (Kartäuserwall 24b) – in Köln Altstadt/Süd – eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung - in den 30 Studierendenwohnungen erwartet der Bauherr 42 Zuziehende, aufgrund der geplanten Apartments mit mehr als 30 qm Fläche könnten es auch mehr sein, ca. 50 mit gelegentlichem Besuch, Handwerkeranfahrten etc. - 8 Personen leben in klosterähnlicher Gemein- schaft - 10 größere Wohnungen mit zu erwartenden über 30 Zuziehenden mit gelegentlichem Besuch - mehr als 20 Angestellte aus dem Kirchenkreis Ehrenfeld tagsüber - mindestens 120 bis geschätzt 150 Menschen durch den Veranstaltungs-/Konzertsaal mit 120- 140 Plätzen zuzüglich der Performer auf der Bühne - unbekannte Anzahl Angestellter und Gäste des Cafés - bereits vorhandene Angestellte der Ev. Familien- bildungsstätte und der Melanchthon-Akademie mit unbekannter Anzahl von Kursbesuchen und Lehrenden Diese nehmen - soweit sie mit Rad oder Auto kom- men - den Weg über die Severinstraße oder den Kartäuserhof. Wie kann sich das Verkehrsaufkom- men nicht verändern? Die Aussage des Verkehrsgutachters war, dass mit keiner maßgebli- chen Steigerung der Verkehrsmengen zu rechnen ist, weil bereits zum heutigen Zeitpunkt Schulungsveranstaltungen auf dem Vorhabeng- rundstück stattfinden. Das angegebene Verkehrsaufkommen ist nicht das zusätzlich erzeugte Verkehrsaufkommen, sondern das gesamte durch das Vorhaben erzeugte Verkehrsaufkommen einschließlich des Bestandes. Die heutigen Verkehrsbelastungen wurden durch prüfbare kameraba- sierte Verkehrserhebungen erfasst und für den Planfall mit den be- rechneten Mehrverkehren überlagert. Die Erhebung wurde am 12.11.2019 durchgeführt, ergänzend wurden durch die Stadt Köln Ver- kehrsbelastungszahlen umliegender Knotenpunkte übermittelt. Die Annahmen der Neuverkehre orientieren sich an den Richtlinien zur Verkehrserzeugungsberechnung nach Bosserhoff sowie aktueller Mo- dal-Split-Werte der Stadt Köln nach MiD 2017. So wurde für die Be- wohnerschaft ein motorisierter Individualverkehr-/MIV-Anteil von 35 % angesetzt, welcher den aktuellen Kölner Durchschnittswert darstellt. Für die anderen Nutzergruppen sind etwas höhere Werte zwischen 40- 50 % ausgewählt worden. So soll vor allem das überregionale Ein- zugsgebiet der evangelischen Bildungseinrichtung berücksichtigt und ein insgesamt ausreichend kritischer Fall abgebildet werden. Für den Quell- und Zielverkehr ergibt sich zusammengefasst ein zusätzliches Verkehrsaufkommen von jeweils 230 Kfz am Tag. Das Gutachten be- rücksichtigt die normalen Schwankungen im täglichen Verkehrsablauf. Während für die Spitzenstunden maximal 53 Pkw im Kartäuserwall ermittelt wurden, fallen im Tagesverlauf teilweise nur 5 zusätzliche Pkw in der Stunde an. Die Annahmen zur Verteilung der Neuverkehre im Verkehrsnetz orientieren sich an den bestehenden Verkehrsverhältnis- sen. Der Zielverkehr fährt dementsprechend zu 80 % über den Sach- senring und den Kartäuserhof in den Kartäuserwall und nur zu 20 % über die Severinstraße und den Kartäuserhof. 40 Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Arbeitstitel: Campus Kartause (Kartäuserwall 24b) – in Köln Altstadt/Süd – eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Gemäß der Zwischenergebnisse des Verkehrsgutachters wird das Bauvorhaben zu keiner maßgeblichen Steigerung der Quell- und Ziel- verkehre führen. Ein erheblicher Teil der erzeugten Wege kann durch das gute ÖPNV-Angebot sowie kurze Wegstrecken für viele Grund- funktionen durch nicht-motorisierten Individualverkehr und öffentliche Verkehrsmittel abgewickelt werden. An keiner Stelle wird erwähnt, dass sich das Verkehrsaufkommen nicht verändert, aber eben nicht maß- geblich. Der finale Ergebnisbericht der Verkehrsuntersuchung liegt noch nicht vor. Das Verkehrsgutachten kann im Rahmen der späteren Offenlage des vorhabenbezogenen Bebauungsplans nach § 3 Absatz 2 BauGB ein- gesehen werden. 5.5 Baustellenverkehr Zusätzlich zum erwarteten Mehrverkehr wird die An- wohnerschaft drei bis vier Jahre durch Baufahrzeuge beeinträchtigt. Kenntnisnahme Über die genaue Abwicklung des Baustellenverkehrs kann zum jetzi- gen Verfahrensstand keine endgültige Aussage getroffen werden, es ist auch nicht bebauungsplanrelevant. Für die erste Bauphase ist eine Bauzeit von ca. 27 Monaten, für die zweite Bauphase eine Bauzeit von ca. 30 Monaten vorgesehen. Im Vorfeld werden archäologische Erkun- dungen auf dem Grundstück vorgenommen. Es wird geprüft, wie der Baustellenverkehr möglichst anwohnerfreundlich über Sachsenring, Kartäuserhof und Kartäuserwall abgewickelt werden kann. 5.6 Ruhender Verkehr In der Tiefgarage sind 70 Stellplätze geplant. Auf dem Gelände gibt es bereits ca. 60 Plätze, die an vielen Tagen besetzt sind. Die Melanchthon- Akademie und die Ev. Familienbildungsstätte haben ein umfangreiches Seminarprogramm (siehe beilie- gendes Programmheft). Umfangreicher Parkraum für Dozenten/Dozentinnen und Kursteilnehmende ist notwendig. Wo sollen die neuen Zuziehenden, An- gestellten, Lieferdienste, Gäste parken? Wer kann ein so großes Bebauungsvorhaben genehmigen mit einer so geringen Anzahl von Parkplätzen? Die Menschen sollen weniger Kfz benutzen, aber die Verkehrswende dauert viel länger als 5 Jahre. Es ist in Prüfung Für das geplante Vorhaben werden die Pkw-Stellplätze auf dem Grundstück in einer Tiefgarage nachgewiesen. Die Anzahl an Stellplät- zen ist derzeit bauordnungsrechtlich geregelt und richtet sich darüber hinaus nach dem geplanten Mobilitätskonzept. Derzeit wird der Entwurf einer Stellplatzsatzung in den politischen Gremien der Stadt Köln bera- ten. Sobald die Stellplatzsatzung für die Stadt Köln beschlossen ist, ist diese anzuwenden. Erklärtes Ziel ist es, mit Einführung der Stellplatz- satzung einen Beitrag zur Verkehrswende und zum Klimaschutz für ein lebenswertes Köln zu liefern. Die Herstellung von Stellplätzen soll auf das zwingend Notwendige reduziert werden. Im Rahmen des Mobilitäts- und Verkehrskonzeptes erfolgt eine realisti- sche Einschätzung des zukünftigen Stellplatzbedarfs und Verkehrsauf- kommens. Grundlage der Untersuchungen sind die bestehenden und 41 Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Arbeitstitel: Campus Kartause (Kartäuserwall 24b) – in Köln Altstadt/Süd – eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung eine Frage der Teilhabe von älteren oder mobilitäts- eingeschränkten Leuten an Bildung und Konzerten etc. Diese fahren mit dem Auto zu einer Veranstal- tung, weil ihnen der Heimweg am Abend unheimlich ist oder weil die Strecke von der KVB-Haltestelle zum Zielort ihnen zu beschwerlich wird. Dafür muss man Parkplätze vorhalten; es gibt gesetzliche Vor- gaben. Bisher galt: 1 Stellplatz pro Wohnung, neuerdings für Wohnungen bis 50 qm ein halber. Ohne Berücksich- tigung der Nutzenden des Veranstaltungssaales und der neuen Büroangestellten, ohne gelegentliche Be- suche wären hier bereits etwa 30 neue Stellplätze nötig. Stattdessen nur 10? Die Anwohnerschaft wird durch Parkplatzsuchende gestört. Sie werden selbst keinen Platz mehr finden. die geplanten Nutzungen. Im derzeitigen Planungsstand werden zur überschlägigen Ermittlung der Anzahl notwendiger Stellplätze die gültige Richtzahlentabelle sowie der Entwurf der Stellplatzsatzung inkl. ÖPNV-Bonus zugrunde gelegt. Ein entsprechend notwendiger Anteil von Pkw-Stellplätzen ist für Men- schen mit Behinderungen auszuweisen. Weitere Reduktionsmöglich- keiten sind bei Umsetzung eines Mobilitätskonzeptes möglich. Im Mobi- litätsgutachten wird geprüft, ob die Anzahl notwendiger Stellplätze z. B. durch ein Carsharing-Angebot oder andere Maßnahmen reduziert wer- den kann. 5.7 Reduzierung TG Die Reduzierung der Parkplätze in der TG wurde seitens des Architekten u.a. damit begründet, dass außerhalb des Garagenraumes ein größerer Baum stehen bleiben kann. Welcher genau ist gemeint? Rechtfertigt das die Weglassung von Parkplätzen? in Prüfung Durch die Reduzierung der Tiefgaragenunterbauung gegenüber dem Planungsstand der Mehrfachbeauftragung können mehr Freiflächen mit Bodenanschluss bestehen bleiben. Der dadurch ggfs. mögliche Erhalt des zusätzlichen Bestandsbaums an der südwestlichen Grundstücks- ecke wird derzeit geprüft. 6 6.1 Natur- und Klimaschutz Eine über Jahrzehnte gewachsene Fauna und Flora auf dem Gelände der Evangelischen Kirche wird durch das Vorhaben bewusst geopfert. Wie passt das zusammen mit der Selbstbezeichnung der Stadt als „Grün“ und den angestrebten Bemühungen um eine klimafreundliche Innenstadt? Alte, nach der Kölner Baumschutzsatzung schüt- in Prüfung Im Verfahren wird eine artenschutzrechtliche Prüfung der Stufe I (Vor- prüfung) durchgeführt, um die Betroffenheit der Belange des Arten- schutzes gemäß § 44 BNatSchG zu ermitteln und ggf. erforderliche Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen festzulegen. Nach derzeitigem Stand ist vor dem Hintergrund fehlender Habitatbe- standteile bzw. unzureichender Habitatqualität auf der Vorhabenfläche voraussichtlich keine erhebliche Beeinträchtigung „planungsrelevanter“ Vogelarten zu erwarten. Im Hinblick auf die nicht zu den sogenannten 42 Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Arbeitstitel: Campus Kartause (Kartäuserwall 24b) – in Köln Altstadt/Süd – eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zenswerte Bäume werden gefällt; der angekündigte Ersatz wird nicht annähernd den jetzt vorhandenen Lebensraum für die vielfältig auf dem Gelände heute vorhandenen Vogelarten bieten, da die Bäume nicht in gleicher Größe nachgepflanzt werden und da we- gen der darunter liegenden Tiefgarage gar kein Platz für eine Tiefenverwurzelung vorhanden sein wird. Welche Bäume sollen dort angepflanzt werden? Der Verweis darauf, dass die jetzt dort stehenden Sorten dem Klimawandel ohnehin überwiegend nicht stand- halten werden, ist nicht nachgewiesen und klingt angesichts der grünen Pracht, die es zurzeit auf dem Grundstück zu sehen gibt, nicht glaubwürdig. „planungsrelevanten“ zählenden, aber europäisch oder national ge- schützten Vogelarten, ist mit der Umsetzung des Vorhabens kein Risi- ko des Eintretens von Verbotstatbeständen verbunden, soweit die empfohlenen Schutzmaßnahmen bei einem Abriss eingehalten wer- den. Die empfohlenen Schutzmaßnah- men werden als Hinweise in den Bebauungsplan aufgenommen. Zu Natur- und Klimaschutz siehe Stellungnahme 1.4. 6.2 Begrünung Ein paar begrünte Dächer, die als "Schamgrün" und in sehr trockenen Hoch-Sommern sogar von Feuer- wehrleuten als "Brandlast" bezeichnet werden, kön- nen nicht als Ausgleich akzeptiert werden. Wie wird die Begrünung auf Dauer gehalten? Gibt es einen Regenwasserkreislauf und was passiert, wenn kein Regen fällt? ja Die Begrünung sowie deren Erhaltung werden im Bebauungsplan fest- gesetzt. Unter der Hoffläche und oberhalb der Tiefgarage ist ein Auf- bau geplant, der Regenwasser zurückhält und der Bewässerung der Bäume im Hof dient. Zudem wird im weiteren Verfahren ein Starkregenkonzept erarbeitet. Siehe auch Stellungnahme 1.4. 6.3 Fassadenbegrünung 40 qm begrünte Fassade sind angesichts eines Bauprojekts auf 6.000 qm Fläche sehr wenig. in Prüfung Bislang sind eine Begrünung der Fassade im sogenannten Tiefhof und eine Begrünung des Hofes im rückwärtigen Bereich zum Kartäuserwall im Süden des Plangebietes vorgesehen. Hinzu kommen ca. 1.200 qm extensive bzw. intensive Dachbegrünung. Gegenüber der heutigen Situation werden ca. 1.680 qm des Grundstücks zusätzlich versiegelt. Die Möglichkeit zusätzlicher Fassadenbegrünungen z. B. an geschlos- senen Fassadenteilen und/oder der denkmalgeschützten Mauer wird derzeit geprüft. Auf eine Fassadenbegrünung des arkadenumstande- nen Innenhofs soll aus funktionalen und gestalterischen Gründen ver- zichtet werden. 43 Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Arbeitstitel: Campus Kartause (Kartäuserwall 24b) – in Köln Altstadt/Süd – eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 6.4 Erweiterung Clara-Elisen-Stift Was passiert, wenn die Kirche auch das Nachbar- grundstück mit der Senioreneinrichtung Clara-Elisen- Stift nächstens erweitert und dort weiteres Grün wegfallen soll, wird die Stadt wiederum zustimmen, weil Altenwohnungen und -Pflegeplätze gebraucht werden? Gibt es dahingehend bereits Vorhaben? nein Eine derartige Erweiterung des Clara-Elisen-Stifts ist bisher nicht ge- plant und für den vorliegenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan nicht abwägungsrelevant. Eine solche Veränderung würde ebenfalls die Änderung des bestehenden Bebauungsplans bzw. die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans notwendig machen. Entsprechend müss- ten auch hier die Umweltauswirkungen des Vorhabens ermittelt und bewertet werden, bevor Baurecht geschaffen wird. 7 7.1 Grüne Oase, Natur- und Klimaschutz Das Grundstück der Evangelischen Kirche macht es angenehm, den Kartäuserwall zu durchradeln. Der Bereich mit Bäumen und Luftschneisen wird als eine Oase von Frieden und Natur beschrieben. Das geplante Vorhaben zerstört eine Ökooase mit angestammten Lebewesen, Pflanzen und Tieren, einen Freiraum, in dem sich nicht nur Sauerstoff an- reichert, sondern der auch als Ruhe- und Bewe- gungsraum den Bildungseinrichtungen zur Verfü- gung steht. Warum soll so ein Ort zerstört werden? Kenntnisnahme Im Verfahren wird eine artenschutzrechtliche Prüfung der Stufe I (Vor- prüfung) durchgeführt, um die Betroffenheit der Belange des Arten- schutzes gemäß § 44 BNatSchG zu ermitteln und ggf. erforderliche Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen festzulegen. Zu Grüne Oase und Bauvorhaben siehe Stellungnahme 2.1. Zu Luftqualität siehe Stellungnahmen 1.1. Zum Natur- und Klimaschutz siehe Stellungnahme 1.4. 7.2 Freiflächen für Kursteilnehmende Teilnehmende und Kursleitende schätzen sich sehr glücklich, eine öffentliche / kirchliche Einrichtung mit diesem Surrounding (s.o., Oase von Frieden und Natur) besuchen zu können. Kenntnisnahme Zu Freiflächenangebot siehe Stellungnahme 2.2. 7.3 Buntglasfenster In der Melanchton-Akademie befindet sich auch an der Fensterwand ein Kunstwerk, ein wunderschönes Glasmosaik, das wohl der Geschichte der Einrich- tung Rechnung trägt. Steht das unter Denkmal- schutz? In Prüfung Die Buntglasfenster von Elfride Fulda stehen nicht unter Denkmal- schutz. Der Vorhabenträger prüft, die Fenster in die Neubebauung zu integrieren. 44 Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Arbeitstitel: Campus Kartause (Kartäuserwall 24b) – in Köln Altstadt/Süd – eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 7.4 Verschlechterung der Wohnverhältnisse Für die Anwohnerschaft kommt es zu einer Ver- schlechterung der Wohn- und Lebenssituation, mit der sich kaum jemand abfinden würde. in Prüfung Im Rahmen der Bauleitplanung sollen alle für die Planung relevanten Belange ermittelt und bewertet werden. Ziel ist es, eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung unter Berück- sichtigung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung zu gewährleisten. Unter dieser Maßgabe muss eine schlussendliche Abwägung aller Be- lange vorgenommen werden. Die rechtlichen Vorgaben zum Schutz der Wohnbevölkerung wie z.B. die Einhaltung der Abstandsflächen oder immissionsschutzrechtlicher Obergrenzen bleiben hiervon unbe- rührt und müssen in jedem Bauvorhaben berücksichtigt werden. Zu den Auswirkungen des Vorhabens auf das Grundstück und seine Umgebung werden im Rahmen des Verfahrens verschiedene Gutach- ten erarbeitet. Mögliche Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen werden geprüft. Die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse werden berücksichtigt. 7.5 Fazit - Alternativer Standort Die Oase sollte erhalten bleiben, auch wenn dafür Aufwendungen nötig wären. Das Vorhaben würde an anderer Stelle weniger Menschen beeinträchtigen. nein Siehe Stellungnahme 3.6. 8 8.1 Grün- und Freiflächen, Bauvorhaben Wo bis jetzt schöne natürliche Wiese, Sträucher, Hecken und Bäume sind, soll demnächst eine Be- tonwüste entstehen mit Pflanzbeeten („Natur in Kübeln“), die die versiegelte Fläche in eingegrenzten Bereichen etwas angenehmer gestalten sollen. Dies entspricht nicht den heutigen Vorstellungen der Menschen. Kenntnisnahme Zu Grün- und Freiflächen und Bauvorhaben siehe Stellungnahme 2.1. Zu Luftqualität siehe Stellungnahmen 1.1. Zum Natur- und Klimaschutz siehe Stellungnahme 1.4. 8.2 Freiflächenangebot für Kursteilnehmende Bisher haben Kursteilnehmende das Areal genutzt. Das geplante Vorhaben bietet mit Pflastersteinen und künstlich angelegten Beeten keine Alternative für die bisherigen Nutzungen. Kenntnisnahme Zu Freiflächenangebot siehe Stellungnahme 2.2. 45 Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Arbeitstitel: Campus Kartause (Kartäuserwall 24b) – in Köln Altstadt/Süd – eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 8.3 Lebensraum für Tiere, Umwelt- und Klimaschutz, Luftqualität Durch das Bauvorhaben würden Lebensräume für viele Tiere wie Vögel, Eichhörnchen, Insekten zer- stört. Das wäre kontraproduktiv in Sachen Umwelt- und Klimaschutz. Hinzu käme die Verschlechterung der Luft durch diese Art der Bebauung, in der ohne- hin schon viel zu stark versiegelten Südstadt. in Prüfung Im Verfahren wird eine artenschutzrechtliche Prüfung der Stufe I (Vor- prüfung) durchgeführt, um die Betroffenheit der Belange des Arten- schutzes gemäß § 44 BNatSchG zu ermitteln und ggf. erforderliche Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen festzulegen. Zu Luftqualität siehe Stellungnahmen 1.1. Zum Umwelt- und Klimaschutz siehe Stellungnahme 1.4 8.4 Fazit - Alternativer Entwurf Es wird darum gebeten, das Bauvorhaben abzuän- dern und andere Architekt*innen zu beauftragen, die einen Plan ohne Zerstörung der so wertvollen Grün- flächen vorlegen können. nein Der vorliegende Entwurf ist das Ergebnis einer Mehrfachbeauftragung mit sieben Architekturbüros, bei dem verschiedene städtebauliche Va- rianten erarbeitet und von der Jury bewertet wurden. Das städtebauli- che Planungskonzept wurde weiterentwickelt, um die Empfehlungen der Beurteilungskommission sowie der Bezirksvertretung Innenstadt im Rahmen des Einleitungsbeschlusses zum Bebauungsplan Campus Kartause einzuarbeiten bzw. auf Umsetzbarkeit zu prüfen. 9 9.1 Umwelt- und Klimaschutz, Grünflächen, Lebens- qualität Trotz des veränderten Entwurfs, der das Pflanzen von Bäumen vorsieht, schafft der Entwurf eine mas- sive Betonwüste. Bereits vorhandene Natur und Le- bensräume (für Tiere) werden zerstört. Kapitalisti- sche Wertschöpfung wird Werten wie Umweltschutz und Lebensqualität der Bürgerschaft vorgezogen. Die Rodung der Bäume, Sträucher, Hecken und die Versiegelung der Grünflächen auf dem Gelände wird kritisiert, insbesondere in Zeiten des Klimawandels. Viele Tiere, denen das Areal einen Lebensraum bie- tet, wurden beobachtet: u.a. Rotkehlchen und ande- re Singvögel, Eichhörnchen, Mäuse und, nicht zu vergessen, Insekten. in Prüfung Ziel der Planung ist es, den Raum zwischen Kartäuserwall und Kartäu- sergasse zu einem einladenden, lebendigen und offenen Ort für Ler- nen, Arbeiten, Wohnen und Leben zu entwickeln. Der Fokus des Pro- jekts liegt auf der Schaffung von wohnbaulichen Nutzungen (ca. 47 %) und von Bildungsinfrastrukturen (ca. 38 %), flankiert von Büroflächen (ca. 10 %) und Gastronomie (ca. 5 %). Ca. 50% der Geschossfläche Wohnen soll im Segment des geförderten Wohnungsbaus entstehen. Eine kapitalistische Wertschöpfung steht nicht im Vordergrund. Siehe auch Stellungnahme 1.5. Zu Grün- und Freiflächen und Bauvorhaben siehe Stellungnahme 2.1. Im Verfahren wird eine artenschutzrechtliche Prüfung der Stufe I (Vor- prüfung) durchgeführt, um die Betroffenheit der Belange des Arten- schutzes gemäß § 44 BNatSchG zu ermitteln und ggf. erforderliche Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen festzulegen. Ergänzend siehe Stellungnahme 6.1. 46 Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Arbeitstitel: Campus Kartause (Kartäuserwall 24b) – in Köln Altstadt/Süd – eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anwohnerklagen über die Rodung der Grünflä- chen, werden unterstützt. Durch die lichtdurchflutete Grünfläche und die vor- handene Flora und Fauna wird der Charakter der Bildungsstätte unterstrichen – ein Wegfall dieser Grünoase würde sich negativ auf das atmosphäri- sche Gesamtbild dieses Ortes auswirken. Zum Umwelt- und Klimaschutz siehe Stellungnahme 1.4. 9.2 Freifläche für Kursteilnehmende Die Kursleitenden und -teilnehmenden der Evangeli- schen Familienbildungsstätte nutzen die Grünflachen gerne, z.B. zum Picknicken, Ballspielen und Grillen mit Planschbecken. Vogelgezwitscher und Blu- menduft bei Sonnenlicht im Freien sind der Lernat- mosphäre zuträglich. Auch Thai Chi- und andere Bewegungskurse der Melanchthon-Akademie wer- den direkt auf der Wiese abgehalten. Kenntnisnahme Zu Freiflächenangebot siehe Stellungnahme 2.2. 9.3 Alternativer Entwurf Bitte nach einem neuen Entwurf, welcher die vor- handenen Grünflächen und ihre Pflanzenwelt wei- testgehend verschont (so weit wie möglich auch bei einer Bebauung des Parkplatzes, welcher ja eben- falls Bäume und Hecken beherbergt). nein Der vorliegende Entwurf ist das Ergebnis einer Mehrfachbeauftragung mit sieben Architekturbüros, bei dem verschiedene städtebauliche Va- rianten erarbeitet und von der Jury bewertet wurden. Die Empfehlun- gen der Beurteilungskommission sowie der politischen Gremien (Einlei- tungsbeschluss zum Bebauungsplan) zur Überarbeitung des Entwurfs wurden inzwischen weitgehend geprüft und teilweise berücksichtigt. 9.4 Buntglasfenster Es wird ein Bedauern um die Buntglasfensterfronten der Evangelischen Familienbildungsstätte geäußert. Diese sind künstlerisch extrem schön gestaltet und repräsentieren die Wurzeln der FBS nach innen und außen und sorgen im Innenbereich für eine traum- hafte Lichtbrechung. Besteht die Möglichkeit, sie zu erhalten und evtl. im Neubau zu integrieren? Alterna- tiv sie an einem anderen Ort der Ev. Kirche zu neu- em Leben zu erwecken? in Prüfung Der Vorhabenträger prüft, die Buntglasfenster von Elfride Fulda in die Neubebauung zu integrieren. Sie stehen allerdings nicht unter Denk- malschutz. 47 Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Arbeitstitel: Campus Kartause (Kartäuserwall 24b) – in Köln Altstadt/Süd – eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 9.5 Lärmimmissionen aus Veranstaltungsraum Die Anwohnerklagen hinsichtlich des geplanten Baus eines Konzertsaales hinter ihren Schlafzimmern werden unterstützt. Kenntnisnahme Es handelt sich in erster Linie nicht um einen Konzertsaal, sondern um einen allgemeinen Veranstaltungssaal, der vorrangig für Vorträge, Le- sungen und Diskussionen genutzt werden soll. Siehe Stellungnahme 4.16 9.6 Campanile Die Anwohnerklagen über einen massiven, schat- tenwerfenden „Leuchtturm“ werden unterstützt. in Prüfung Der vorliegende Entwurf ist das Ergebnis einer Mehrfachbeauftragung mit sieben Architekturbüros. Für die Lage, Höhe und Anordnung des Campanile wurden auch auf Anregung der Jury mehrere Varianten erarbeitet, vorgestellt und abgestimmt. Die bisherige Planung mit dem fünfgeschossigen und abgerückten Campanile ist städtebaulich am überzeugendsten. Der Campanile ist der Hauptzugang zum Studieren- denwohnen (Treppenhaus). Er fasst den „klösterlich anmutenden“ In- nenhof und akzentuiert das Gesamtensemble. Er hält die Abstandsflä- chen zu allen Grundstücksgrenzen ein. Ein Besonnungsgutachten ist in Erarbeitung, das die Auswirkungen des Vorhabens auf die Besonnung/Verschattung der Nachbargrund- stücke nach den geltenden Normen ermittelt. Aufgrund der Positionie- rung des Turms in der Mitte des Grundstücks sind für die Nachbar- schaft voraussichtlich keine Veränderungen in der Besonnung durch den Turm zu erwarten. Die Beleuchtung des Turms wird im weiteren Verfahren geprüft. Beein- trächtigungen für die Nachbarschaft durch Lichtemissionen sollen ver- mieden werden. Auch sind die Anlagen so auszulegen, dass gemäß der Lichtimmissionsrichtlinie NRW sowohl hinsichtlich Blendung als auch hinsichtlich Raumaufhellung keine Störwirkungen in der Nachbar- schaft zu erwarten sind. Im Rahmen der Genehmigungsplanung, bei Feststehen der Beleuchtungsanlage, wird der entsprechende Nachweis dazu geführt. 9.7 Fazit Es wird darum geben, die Baupläne zu überdenken und für eine Bebauung ohne Zerstörung der Grünflä- chen und Pflanzen sowie der Licht- und Luftschneise teilweise Der Bebauungsentwurf ist bereits zwischen dem Ergebnis der Mehr- fachbeauftragung, der frühzeitigen Beteiligung sowie dem heutigen Stand umfangreich überarbeitet worden. Siehe im Einzelnen Stellung- nahmen 9.1 - 9.6. 48 Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Arbeitstitel: Campus Kartause (Kartäuserwall 24b) – in Köln Altstadt/Süd – eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und ohne dauerhafte Lärmbelästigung für die An- wohnerschaft (und Zerstörung der Glasfenster) zu sorgen. 10 10.1 Entfall von Grünflächen und Bäumen, Baumasse Auch nach den aktuellen Plänen, die bei vorgenann- ter Veranstaltung in leicht überarbeiteter Form vor- gestellt wurden, soll eine zentrale Grünfläche im Se- verinsviertel weiterhin nahezu vollständig versiegelt werden. Der aktuelle Bebauungsplan erlaubt an- grenzend an den Kartäuserwall eine schmale einge- schossige Bebauung und auf der gegenüberliegen- den Seite eine dreigeschossige Bebauung. Der Rest, rund dreiviertel des Geländes sind nicht zur Bebau- ung vorgesehen, sondern sind Freiflächen, überwie- gend mit Wiese und altem Baumbestand – es sind 39 Bäume, davon 19 geschützte. Für die Zukunft ist ein massiver Gebäudekomplex geplant, der u-förmig viergeschossig das gesamte Grundstück umspannt und versiegelt. Kenntnisnahme Zu Grünfläche siehe Stellungnahme 2.1. Zu Baumasse siehe Stellungnahme 1.5. 10.2 Nutzungen und Baumasse Es heißt, mit dem Campus Kartause erweitere der Kirchenverband seine bestehenden Bildungseinrich- tungen - in erster Linie ziehen allerdings weitere Verwaltungseinrichtungen, ein großer Veranstal- tungsraum, Gastronomie, ein Aussichtsturm und eine Tiefgarage ins Severinsviertel ein. Im Rahmen des bei der Neufassung des Bebauungsplans aus- zuübenden Ermessens ist insoweit zu berücksichti- gen, dass es im Severinsviertel bzw. der angrenzen- den Südstadt bereits hinreichend Veranstaltungs- räume und gastronomische Angebote gibt. Verwal- teilweise Die vorhandenen Veranstaltungsräume im Severinsviertel befinden sich nicht im Eigentum des Vorhabenträgers. Zu Baumasse siehe auch Stellungnahme 1.5. 49 Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Arbeitstitel: Campus Kartause (Kartäuserwall 24b) – in Köln Altstadt/Süd – eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung tungseinrichtungen sollen aus praktischen Erwägun- gen des Bauherrn in das Plangebiet gelegt und im Anschluss ein anderer Standort im Stadtgebiet ge- schlossen werden. Das bedeutet, dass das Volumen des geplanten Baukörpers ohne Not eine derartige Größe einnimmt. Ohne Ansiedelung von Veranstal- tungssaal, Verwaltung und Gastronomie wäre die Überbauung der bestehenden Grünfläche nicht er- forderlich. Dies ist im Rahmen der Interessenab- wägung zu berücksichtigen. 10.3 Immissionsschutz Auf die erwähnte Tiefgarage soll Wand an Wand mit den bestehenden Wohn- und Schlafräumen der Ver- anstaltungssaal nebst „Open-Air-Seminarraum“ und Lehrküche gesetzt werden. Die Darstellung des Im- missionsschutzes zugunsten der Anwohnerschaft ist bisher nicht zufriedenstellend. Ein friedvolles nach- barschaftliches Verhältnis wird gefährdet. in Prüfung Zu Lärmimmissionen siehe Stellungnahme 4.16. Zu Lichtimmissionen siehe Stellungnahme 4.17. Darüber hinaus ist auch der Vorhabenträger an einem friedvollen nachbarschaftlichen Verhältnis interessiert. 10.4 Größe des Baukörpers Veranstaltungssaal, Open-Air-Seminarraum und Lehrküche schließen den Raum zwischen den Be- standsgebäuden am Kartäuserhof und dem neuen sogenannten Bildungs- und Verwaltungsflügel. Die- ser führt auf ganzer Länge viergeschossig bis zu den Bestandsgebäuden am Kartäuserwall. U-förmig kommen dann zwei weitere Gebäudetrakte im Nor- den und Osten hinzu. Den Anwohnern der Be- standsgebäude am Kartäuserwall und am Kar- täuserhof wird ein massiver Gebäuderiegel vorge- setzt. Kenntnisnahme Siehe Stellungnahme 1.5. 10.5 Verkehr Es ist mit einer deutlichen Zunahme des Verkehrs- aufkommens zu rechnen, wenn Mitarbeiter aus um- in Prüfung Siehe Stellungnahme 5.4. 50 Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Arbeitstitel: Campus Kartause (Kartäuserwall 24b) – in Köln Altstadt/Süd – eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung liegenden Verwaltungsbezirken des Kirchenver- bands ihre Arbeitsstätte künftig im Severinsviertel nachgehen werden. 10.6 Natur- und Klimaschutz Das betroffene Gelände liegt in einem nachgewiese- nen stadtklimatischen Belastungsgebiet höchster Ausprägung. Es ist schon jetzt gekennzeichnet durch eine hohe Aufheizung, einen verminderten Luftaus- tausch und eine hohe Luftschadstoffbelastung. Den- noch sollen die vorhandenen Freiflächen, überwie- gend mit Wiese und altem Baumbestand – es sind 39 Bäume, davon 19 geschützte – nahezu vollstän- dig überbaut werden. Der ohnehin verminderte Luft- austausch wird reduziert. Pflanzen, die bislang die schlechte Luft reinigen, werden beseitigt. Das wirkt sich nicht nur auf die unmittelbar angrenzenden Ge- bäude aus, sondern auf die gesamte Umgebung im Severinsviertel. Das ist ein Vorgehen, das derzeit an unterschiedli- chen Stellen im Stadtgebiet geschieht. Es wider- spricht den Grundsätzen des Klimanotstands. in Prüfung Zum Klima- und Naturschutz siehe Stellungnahme 1.4. Zur Durchlüftung und Luftqualität siehe Stellungnahme 1.1. Vorhaben außerhalb des Geltungsbereiches sind nicht Gegenstand der Abwägung. 10.7 Nicht zeitgemäße Planung Der durchgeführte Architektenwettbewerb, dessen Gewinner nun durch die beabsichtigte Neufassung des Bebauungsplans realisiert werden soll, hat seine Grundlage in einem über 10 Jahre alten städtebauli- chen Entwurf. Schon aus diesem Grunde können die aktuellen klimatischen bzw. klimapolitischen Entwick- lungen keine Berücksichtigung gefunden haben. Kenntnisnahme Bei der im Vorfeld der Mehrfachbeauftragung erarbeiteten Studie han- delte es sich um einen Testentwurf, der eine mögliche Bebauungsvari- ante darstellt und von den Teilnehmenden der Mehrfachbeauftragung nicht übernommen werden musste. Das Verfahren diente dazu, das Vorhaben weiter zu qualifizieren und gegebenenfalls Alternativen zu der bisher erarbeiteten Lösung zu finden. Zudem wurden die Teilneh- menden in der Aufgabenstellung ausdrücklich aufgefordert, klimatische Minderungsmaßnahmen bei der Planung zu berücksichtigen. Das Vorhaben wurde und wird weiterhin im Verlauf des Planungspro- zesses auch auf klimatische Aspekte geprüft und überarbeitet. Im Rahmen des Klimagutachtens werden Vermeidungs- und Verminde- 51 Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Arbeitstitel: Campus Kartause (Kartäuserwall 24b) – in Köln Altstadt/Süd – eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung rungsmaßnahmen ermittelt. 10.8 Interessensausgleich Die Stadt als demokratisch gewählte Vertreterin muss insbesondere die Interessen der Bürgerschaft in den Blick nehmen. teilweise Siehe Stellungnahme 3.7. 10.9 Alternativenprüfung, Klimanotstand, negative Klimaauswirkungen Der bloße Verweis auf die angeblich klimafreundli- che Nachverdichtung ist unzureichend. Es wird in keiner Form deutlich, ob und inwieweit es beispielsweise in Erwägung gezogen wurde, nur die bereits durch den Parkplatz ohnehin planierte Fläche zum Zwecke der Nachverdichtung zu nutzen und die Grünfläche mit Baumbestand zu erhalten oder z. B. durch eine Reduzierung der erlaubten Geschossan- zahl eine bessere Luftzirkulation zu gewährleisten. Ebenso bleibt es vollkommen unklar, ob die klimati- schen Auswirkungen der geplanten massiven Über- bauung auf die Anwohnerschaft im näheren Umfeld (Kartäusergasse, - hof, - wall sowie Sachsenring, Jakobstraße, Brunostraße) geprüft wurde und inwie- weit die betroffenen Interessen im Hinblick auf dieje- nigen des Investors, auch im Hinblick auf die Mög- lichkeit einer schonenderen Form der Nachverdich- tung abgewogen wurden. Vor dem Grundsatz der Selbstbindung der Verwal- tung, sollen im Sinne des Klimanotstands Alternati- ven mit der geringsten negativen Klimaauswirkung bevorzugt geplant und umgesetzt werden. Die klima- tischen Veränderungen, die immer spürbarer wer- in Prüfung Zum Klimanotstand siehe Stellungnahme 1.4 Zur Durchlüftung siehe Stellungnahme 1.1 Zur Alternativenprüfung und geringfügigeren Ausnutzung des Grund- stücks siehe Stellungnahmen 1.5. und 3.8. 52 Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Arbeitstitel: Campus Kartause (Kartäuserwall 24b) – in Köln Altstadt/Süd – eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung den, stehen aktuell nicht hinreichend im Fokus. Grünflächen und Baumbestand im Stadtgebiet müs- sen zugunsten der Bürgerschaft geschützt werden. 53 Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Arbeitstitel: Campus Kartause (Kartäuserwall 24b) – in Köln Altstadt/Süd – eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Bereits nach Abschluss der Mehrfachbeauftragung und vor Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB sind im Zeitraum von September bis Oktober 2019 2 Stellungnahmen eingegangen. Das zweite Schreiben wurde von der Verwaltung im Novem- ber 2019 mit einem Brief beantwortet. Zudem wurde eine Liste mit Unterschriften gegen das Vorhaben eingereicht, auf der bis 30.09.2020 insgesamt 937 Personen unterzeichnet haben (nicht überprüft). Lfd. Nr. Stellungnahme Berück- sichtigung Stellungnahme der Verwaltung 11 von sechs Personen unterzeichnet 11.1 Die geplante Baumaßnahme ist unter den im Fol- genden aufgezeigten Aspekten städteplanerisch höchst bedenklich und darf deshalb im konzipierten und im Rahmen der ersten Öffentlichkeitbeteiligung vorgestellten Umfang keinesfalls bauplanungsrecht- lich ermöglicht und genehmigt werden. Begründung siehe Punkte 11.2 – 11.13. Kenntnisnahme Die angesprochene „erste Öffentlichkeitsbeteiligung“ war eine freiwilli- ge Informationsveranstaltung des Vorhabenträgers, die außerhalb des Bebauungsplanverfahrens stattfand. Der Vorhabenträger hat in der Veranstaltung über den Ausgang der Mehrfachbeauftragung informiert. Siehe Punkte 11.2-11.13. 11.1 Interessensausgleich Die evangelische Kirche beabsichtigt, das bisher sozialadäquat als Bildungseinrichtung genutzte Grundstück einer neuen und dabei maximalen, wirt- schaftlichen Nutzung zuzuführen. Dabei werden die schutzwürdigen Belange sowohl der unmittelbaren Anliegerschaft als auch der Bewohnerschaft in der näheren Umgebung unberücksichtigt gelassen. Die- ses Vorgehen widerspricht dem nach dem Bauge- setzbuch (§ 1 Abs. 7 BauGB) vorgeschriebenen Ausgleich der Belange, dem sog Abwägungsgebot. Ja Siehe Stellungnahme 3.7. 11.2 Nutzung und Architektur Die geplante Baumaßnahme ist nicht lediglich eine "Erweiterung der Bildungseinrichtung". Der ev. Kir- chenverband Köln und Region (EKV) will die vor- nein Siehe Stellungnahmen 1.5. Die Fassadengestaltung wird mit Fortschreibung der Hochbauplanung konkretisiert. In diesem Zusammenhang wird auch eine Zurücknahme 54 Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Arbeitstitel: Campus Kartause (Kartäuserwall 24b) – in Köln Altstadt/Süd – eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung handenen Bildungseinrichtungen insbesondere um die Nutzungen Wohnen, Unterhaltung, Gastronomie und Tiefgarage ergänzen, dies durch einen auffälli- gen Gebäudekomplex, der „in die Stadtgesellschaft und darüber hinaus ausstrahlen kann", also architek- tonisch in erster Linie repräsentativen Zwecken die- nen soll. Die bestehende Nutzung des Grundstücks wird einem neuen Zweck zugeführt, der in keinem gebotenen sachlichen Zusammenhang mit der von der Kirche betriebenen Bildungseinrichtung steht. der historisierenden Ausprägung geprüft. 11.3 Baumasse Wenngleich die Schaffung von Wohnraum in der Stadt Köln dringend geboten ist, übersteigt das Vor- haben in seiner geplanten Gestaltungsform die Ka- pazitäten des "Kartäuserviertels", bestehend aus Kartäuserwall, Kartäuserhof und Kartäusergasse. Es fügt sich mit den entworfenen Dimensionen gerade nicht in die nähere Umgebung ein. Bei dem geplan- ten Gebäudekomplex handelt es sich angesichts der Struktur und des Volumens um einen übergroßen Baukörper, der unmittelbar an die bestehenden Wohngebäude angefügt werden soll. Die erdrücken- de Wirkung des Bauvorhabens erfolgt aus der Höhe und dem Volumen des Gebäudekomplexes in Rela- tion zur Nachbarbebauung und die Ausdehnung der Gebäudeteile bis zur Grundstücksgrenze. Kenntnisnahme Siehe Stellungnahme 1.5. 11.4 Campanile Die Persönlichkeitsrechte der Anwohnerschaft wer- den verletzt. Es ist eine Aussichtsplattform geplant, von der „man den Blick über das Veedel schweifen lassen können" wird. Der Turm wird für die Öffent- lichkeit frei zugänglich sein, somit wird ein direkter Einblick in die Wohnungen der unmittelbaren An- wohnerschaft ermöglicht. Ja Siehe Stellungnahme 1.10. 55 Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Arbeitstitel: Campus Kartause (Kartäuserwall 24b) – in Köln Altstadt/Süd – eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 11.5 Natur- und Klimaschutz Mit dem Bau des entworfenen Gebäudekomplexes wird eine der wenigen „grünen Lungen“ des Se- verinsviertels beseitigt. Die „grüne Infrastruktur“ ist jedoch das Kapital jedes Quartiers und trägt zu öko- logisch-klimatischem Ausgleich, zur Naherholung, Gesundheit sowie zur Schönheit der Stadt bei. Das Grundstück ist nicht hauptsächlich ein Parkplatz, da die Hälfte der Grundstücksfläche von Wiese, Sträu- chern und altem Baumbestand geprägt ist. Es wird eine große Grünfläche der Kölner Innenstadt mit altem Baumbestand (25 Großbäume) in Zeiten des Klimanotstandes weiter versiegelt; Lebensraum von Insekten, Vögeln und Fledermäusen, aber auch Aufenthaltsort und Treffpunkt für Menschen wird beseitigt. Es wird bei drohendem Klimawandel eine weitere "Aufwärmfläche" geschaffen. In Prüfung Siehe Stellungnahmen 1.2 und 1.4. 11.6 Arkaden Mit dem geplanten Arkadengang dürften ordnungs- bzw. sicherheitspolitisch relevante Probleme einher- gehen, wenn dieser jedermann auch nachts frei zu- gänglich ist. Verschiedene Beispiele in der Kölner Innenstadt (z.B. Ebertplatz) zeigen, dass solche Ge- bäudestrukturen dazu einladen, als Schlafstätte oder Rückzugsort zum Drogenkonsum missbraucht zu werden. Es werden Gebäudestrukturen (nicht einsehbare "Sackgassen" und Arkaden) geschaffen, die zu Missbrauch einladen. Ja Siehe Stellungnahme 12.8. 11.7 Verschattung Es werden die benachbarte Wohnbebauung und der angrenzende Kindergarten vollständig verschattet. in Prüfung Siehe Stellungnahme 1.6. 56 Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Arbeitstitel: Campus Kartause (Kartäuserwall 24b) – in Köln Altstadt/Süd – eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 11.8 Verkehr, Stellplätze, Verkehrslärm Der Kartäuserwall, auf dem die Zu- und Ausfahrt der Tiefgarage mündet, ist ein stark genutzter Schulweg. Die Kapazität des Parkhauses wurde mit 93 Park- plätzen beziffert, was bei der geplanten Nutzung mit Wohnungen, Studenten-Appartements, Veranstal- tungssaal, Gastronomie und erweitertem Bildungs- stätten-Angebot als nicht ausreichend erscheint. Abstellmöglichkeiten für Fahrräder und E-Roller sind nicht berücksichtigt. Die Planung führt zu einem er- heblichen Parksuchverkehr und zu einer mehr als nur geringfügigen Zunahme des Verkehrslärms in den umliegenden Straßen. Es sollte im Rahmen ei- ner neutralen sachverständigen Begutachtung ein qualifiziertes Verkehrskonzept erstellt werden. In Prüfung Zum Verkehr siehe Stellungnahmen 4.18 und 5.4. Zum ruhenden Verkehr siehe Stellungnahme 5.6. Die notwendigen Fahrradstellplätze werden auf dem Grundstück teils oberirdisch teils in der Tiefgarage nachgewiesen. Die Anzahl an Stell- plätzen ist derzeit bauordnungsrechtlich geregelt und richtet sich dar- über hinaus nach dem geplanten Mobilitätskonzept. Zum Verkehrslärm siehe Stellungnahme 4.16. 11.9 Lärmimmissionen Die konzipierte neue Grundstücksnutzung wird zu signifikant erhöhten Schallimmissionen führen mit Auswirkung auf die Umgebung der unmittelbaren Nachbarschaft. Der geplante Veranstaltungssaal soll unmittelbar, d.h. Wand an Wand, an die vorhandene Wohnbebauung und die dortigen Schlafzimmer an- grenzen. Weitere maßgebliche Schallquellen sind der Verkehrslärm sowie anlagenbezogene Schall- quellen wie Lüftungsanlagen. Es sollte im Rahmen einer neutralen sachverständigen Begutachtung ein qualifiziertes Lärmgutachten erstellt werden. In Prüfung Siehe Stellungnahme 4.16. 11.10 Abstandsflächen, Sichtschutz Die Einhaltung von Abstandsflächen und Berücksich- tigung nachbarrechtlicher Belange sind nicht nach- vollziehbar. Die Baugrenzen zur Nachbarschaft soll maximal ausgenutzt werden. Hierdurch folgt eine erhebliche Beeinträchtigung schützenswerter Inte- ressen, insbesondere der Privatsphäre der Anwoh- ja Siehe Stellungnahme 4.2. 57 Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Arbeitstitel: Campus Kartause (Kartäuserwall 24b) – in Köln Altstadt/Süd – eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nerschaft, da Wohnungen vom Bürokomplex aus unmittelbar einsehbar werden. 11.11 Architektur, Nutzung Die geplante Bebauung in der derzeit favorisierten Form unverhältnismäßig. Die verfolgten Zwecke (Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum so- wie Erneuerung der Räumlichkeiten der Bildungsein- richtungen) können gleichermaßen auch mit weniger in die Interessen der Anwohnerschaft eingreifenden Mitteln, d.h. einer subtileren Architektur erreicht wer- den. Die architektonisch bzw. planerisch offensicht- lich im Vordergrund stehende Eventarchitektur mit Aussichtsplattform, Arkadengängen, Außengastro- nomie und Veranstaltungssaal hat demgegenüber im Hinblick auf die schützenswerten Belange der An- wohnerschaft zurückzustehen. ja Siehe Stellungnahmen 1.5 und 3.7. 12 von zehn Personen unterzeichnet 12.1 Interessensausgleich Die schutzwürdigen Belange der Anwohnerschaft sollen sozial verträglich und damit nachbarschaftsge- recht berücksichtigt werden. Bisher findet ausschließlich das Interesse des Inves- tors Berücksichtigung. Tatsächliche Möglichkeiten werden bis aufs Äußerste ausgereizt, ohne auf die Interessen der Anwohnerschaft einzugehen. Das Vorgehen passt nicht in die aktuelle gesell- schaftspolitische Situation. Innerstädtische Groß- baumaßnahmen haben eine elementare politische Bedeutung. Sie sind ein Symbol des gegenseitigen Umgangs miteinander und verdeutlichen den Stel- lenwert des gebotenen gesellschaftspolitischen Inte- teilweise Die Verwaltung antwortete am 04.11.2019 in einem Brief: Die Bauherrin ist auf die Verwaltung zugekommen, um ihre Planungs- absichten und deren Notwendigkeit zu erläutern. Vereinbart wurde, zunächst eine Mehrfachbeauftragung von Architekten durchzuführen, um ein städtebaulich gutes Ergebnis zu erzielen. Im Weiteren wird ein Bebauungsplanverfahren durchgeführt, um sowohl die öffentlichen als auch die privaten Belange in das Projekt einfließen zu lassen und da- mit auch die Anwohnerinnen und Anwohner zu beteiligen. Insofern ist zu keiner Zeit beabsichtigt gewesen, Aspekte oder Beteiligungen a u- ßer Acht zu lassen. Ergänzend siehe Stellungnahme 3.7 58 Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Arbeitstitel: Campus Kartause (Kartäuserwall 24b) – in Köln Altstadt/Süd – eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ressensausgleichs. 12.2 Architektur und Nutzung Der Vorhabenträger beabsichtigt das Grundstück unter Neuaufstellung des Bebauungsplanes einer maximalen, auch wirtschaftlichen Nutzung zuzufüh- ren. Die Erweiterung der Räumlichkeiten um Sozial- wohnungen und zusätzliche Bildungsräume wird befürwortet. Der Vorhabenträger möchte aber eine das gesamte Viertel dominierende Eventarchitektur mit Aussichtsturm, Konzertsaal und Gastronomie schaffen. teilweise Siehe Stellungnahme 1.5. 12.3 Baumasse Eine erdrückende Wirkung des Bauvorhabens in Relation zur Nachbarbebauung wird bewusst in Kauf genommen. Kenntnisnahme Siehe Stellungnahme 1.5 12.4 Alternativen Der durchgeführte Architektenwettbewerb hat Ge- staltungsmöglichkeiten gezeigt, die für die Anwoh- nerschaft weniger belastend sind. Das große Grund- stück bietet, wie die anderen Wettbewerbsbeiträge zeigen, Raum für andere, schonendere Gestaltungs- formen. nein Siehe Stellungnahme 8.4 12.5 Umwelt- und Naturschutz, Klimaschutz, Bäume Es wird ein vereinfachtes Verfahren gemäß §13a BauGB durchgeführt, in dem Umwelt- und Natur- schutz ohne Bedeutung sind. Obwohl die Stadt Köln den Klimanotstand verkündet hat und sich die Kirche unter "ChurchForFuture" dem Klimaschutz verpflich- tet, soll mit dem Bau des entworfenen Gebäude- komplexes eine große Grünfläche der Kölner Innen- stadt mit altem Baumbestand (25 Großbäume) wei- ter versiegelt, eine weitere "Aufwärmfläche" geschaf- fen und eine der wenigen "grünen Lungen" des Se- In Prüfung Die Verwaltung antwortete am 04.11.2019 in einem Brief: Im Rahmen jedes Bebauungsplanverfahrens werden die Auswirkungen der Planung auf den Klimaschutz und die Bewältigung der Folgen des Klimawandels untersucht und bewertet. Generell ist die Innenverdich- tung ein seitens der Stadt verfolgte Zielsetzung zur Lösung des Woh- nungsproblems, um den Flächenverbrauch in der Landschaft zu mini- mieren. Die Verwaltung wird dem Stadtentwicklungsausschuss (Vorberatung Bezirksvertretung Innenstadt) empfehlen, den vorhabenbezogenen B- 59 Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Arbeitstitel: Campus Kartause (Kartäuserwall 24b) – in Köln Altstadt/Süd – eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung verinsviertels beseitigt werden. Insoweit ist das Grundstück, nicht hauptsächlich Parkplatz, da die Hälfte der Grundstücksfläche von Wiese, Sträuchern und altem Baumbestand geprägt ist und zu einem ökologisch-klimatischem Ausgleich, zur Naherholung und zur Gesundheit der Stadt beitragen. Plan nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) „Bebauungspläne der In- nenentwicklung“ einzuleiten. Für Bebauungspläne der Innenentwick- lung gelten Verfahrenserleichterungen. So wird zwar kein Umweltbe- richt erstellt, gleichwohl werden die durch die Planung betroffenen Be- lange des Umweltschutzes im weiteren Verfahren nach im weiteren Verfahren ermittelt und sachgerecht unter – und gegeneinander abge- wogen. Nach bisherigem Stand werden folgende Gutachten erstellt, um die Auswirkungen der Planung zu untersuchen: - Artenschutzprüfung - Biotoptypenbewertung - Bodengutachten - Starkregenvorsorge, u. a. Überflutungsnachweis - Klimagutachten - Gutachten zur Tagesbelichtung / Verschattung - Schalltechnische Untersuchung - Verkehrsgutachten inkl. Mobilitätskonzept - Gutachten zur archäologischen Befundsituation Auch wenn bei den sog. beschleunigten Verfahren Eingriffe in Natur und Landschaft nicht ausgleichspflichtig sind, gilt gleichwohl die Baum- schutzsatzung mit dem Erfordernis der Kompensation und Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen werden im Bebauungsplan festgesetzt oder im Durchführungsvertrag vereinbart. Hierzu zählen regelmäßig die verbindliche Herstellung von Dachbegrünung, Grünpflanzungen und Grünflächen sowie ggfs. Wasserflächen. Zum aktuellen städtebaulichen Planungskonzept siehe Stellungnah- men 1.2 und 1.4. 12.6 Anbau an die Grundstücksgrenze Die Bebauung soll unmittelbar bis an die Grund- stücksgrenze der Anwohnerschaft erfolgen. in Prüfung Die Verwaltung antwortete am 04.11.2019 in einem Brief: Bereits heute ist – in kleinerem Umfang – angrenzende Bebauung vor- handen: An der gemeinsamen Grundstücksgrenze der Kartäuserho f- 60 Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Arbeitstitel: Campus Kartause (Kartäuserwall 24b) – in Köln Altstadt/Süd – eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Dabei soll der geplante Veranstaltungssaal Wand an Wand an die vorhandene Wohnbebauung und die dortigen Schlafzimmer angrenzen. Die benachbarte Wohnbebauung und der angren- zende Kindergarten werden vollständig verschattet. bebauung und des evangelischen Kirchenverbandes befinden sich auf einer Länge von ca. 65 m beidseitig Anbauten. Die über den Kartä u- serhof erschlossenen Grundstücke weisen bis auf zwei Hofbereiche eine 1 -3 geschossige Bebauung auf. Auf Seiten des Kirchengrun d- stücks ist eine eingeschossige Bebauung vorhanden. Auch der aktuel- le Bebauungsplan setzt eine I-geschossige Bebauung rückwärtig Kar- täuserhof fest. In der Aufgabenstellung zur „Mehrfachbeauftragung Campus Kartause“ wurde ein eingeschossiger Anbau an die Bestandsgebäude mit unbe- lichteter Brandwand entlang der Grundstücksgrenze für möglich er- achtet. Dabei sollte die ausreichende Belichtung der Bestandsgebäude nachgewiesen werden. Im Rahmen der zu erstellenden Gutachten wird jetzt geprüft, welche Auswirkungen der ausgewählte städtebauli che Entwurf hinsichtlich Verschattung, Belichtung und Lärm auf die vo r- handene Bebauung hat. Voraussetzung für eine Realisierung des Wettbewerbsergebnisses ist eine Festsetzung im beabsichtigten B e- bauungsplan. Im aktuellen städtebaulichen Planungskonzept werden die eingeschos- sigen Gebäudeteile in Richtung östlicher Grundstücksgrenze (Veran- staltungsraum und Lehrküche) eingekürzt und mit einem Abstand von 3 m zur Grundstücksgrenze geplant. Siehe auch Stellungnahme 1.5. Zu Lärmimmissionen des Veranstaltungsraums siehe Stellungnahme 9.5. Zu Verschattung siehe Stellungnahme 1.6. 12.7 Campanile Es wird befürchtet, dass von einer Aussichtsplattform ein direkter Einblick in die Wohnungen der unmittel- baren Anwohnerschaft ermöglicht wird. Die Persön- lichkeitsrechte der Anwohnerschaft werden hierdurch verletzt. Ja Die Verwaltung antwortete am 04.11.2019 in einem Brief: Die Planung sieht derzeit einen fünfgeschossigen Treppenturm im Ein- gangsbereich des „Campus“ vor. Er dient der Erschließung der Studie- renden-Appartements im 1. bis 3. Obergeschoss des westlichen Hof- gebäudes und stellt ein markantes Zeichen für die Gesamtanlage dar. 61 Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Arbeitstitel: Campus Kartause (Kartäuserwall 24b) – in Köln Altstadt/Süd – eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Das 4. Geschoss ist als überdachter, offener Raum geplant, der einen Blick über den Hof bietet. Da er sich nur ein Geschoss über der ihn umgebenden viergeschossigen Hofbebauung befindet, werden in Blick- richtung Kartäuserhof nur die begrünten Flachdächer der Neubebau- ung und die Dachflächen der Bestandsbebauung Kartäuserhof sichtbar sein. Die Beurteilungskommission hatte zudem empfohlen, den „Cam- panile“ zur Erschließung der Studierendenwohnungen hinsichtlich An- ordnung und Ausprägung weiterzuentwickeln und zu prüfen, ob die Platzfassung auf andere Weise gelöst werden kann. Die Nutzung als öffentlich zugängliche Aussichtsplattform wurde auf- gegeben. Zu aktuellem Planungsstand siehe Stellungnahme 1.10. 12.8 Arkaden Der geplante Arkadengang könnte als Rückzugsort zum Drogenkonsum und -handel sowie zum Urinie- ren missbraucht werden, wie schon jetzt verschiede- ne Beispiele in der Kölner Innenstadt (z.B. Ebert- platz, Stollwerck-Gelände) zeigen. ja Die Verwaltung antwortete am 04.11.2019 in einem Brief: Entsprechend der Empfehlungen der Beurteilungskommission sollen die Arkaden erst im Bereich des Platzraums beginnen und ihre Auswir- kung auf die Belichtung der dahinterliegenden erdgeschossigen Nut- zungen geprüft werden. Die Planung sieht einen etwas von der Haupt- erschließung zurückgesetzten Platzbereich vor. Die zukünftige Fuß- Radverbindung zur Kartäusergasse soll durch ein Tor an der Kartäu- sergasse geöffnet werden, kann aber auch bei Bedarf nachts ge- schlossen werden. An dem Arkadenhof liegen Bildungseinrichtungen, Wohnnutzungen und Gastronomie, die eine fast durchgängige soziale Kontrolle ermöglichen. Zudem wird voraussichtlich, wie bisher die Hausmeister/in der Bildungseinrichtung auf dem Gelände leben. Auf- grund dieser Gesamtsituation wird nicht davon ausgegangen, dass die Gefahr der anderweitigen Nutzung des Arkadenbereichs groß ist. Es handelt sich zudem um eine evangelische Kircheneinrichtung, die auch soziale Dienste anbietet. Im aktuellen städtebaulichen Planungskonzept sind die Arkaden ent- sprechend den Empfehlungen der Beurteilungskommission überarbei- tet worden. 62 Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Arbeitstitel: Campus Kartause (Kartäuserwall 24b) – in Köln Altstadt/Süd – eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 12.9 Alternativer Standort, Nutzung Es erscheint fragwürdig, weswegen in dem, den Kar- täuserhof beeinträchtigenden, viergeschossig ge- planten Bauriegel weitere Verwaltungseinrichtungen Einzug finden müssen, wenn es gleichermaßen möglich wäre, hierfür das bisher lediglich zweige- schossig bebaute Gelände des Evangelischen Kir- chenverband Köln und Region (EKV) an der Kartäu- sergasse zu erweitern, wo keine Anwohnerschaft unmittelbar betroffen wäre. nein Die Verwaltung antwortete am 04.11.2019 in einem Brief: Es sind Büroräume für den ev angelischen Verwaltungsverband Köln Nord in dem entlang der westlichen Grundstückgrenze geplanten Ge- bäude vorgesehen. Der rechtskräftige Bebauungsplan weist im Bereich des EKV an der östlichen Kartäusergasse keine weiteren Bauflächen aus und ermöglicht auch keine höhere Geschossigkeit. Bei einer Ände- rung des Planungsrechts und einer Nachverdichtung der Bebauung wären auch hier baumbestandene Grünflächen betroffen. 12.10 Interessensausgleich Das Bestreben des EKV besteht nicht in erster Linie in der Verfolgung sozialer Zwecke, sondern darin, durch ein massives, auffälliges Investitionsobjekt ein Zeichen zu setzen. Die von Gesetzes wegen zu be- rücksichtigenden Belange der Bewohnerschaft in der näheren Umgebung des Bauvorhabens werden voll- kommen außer Acht gelassen, auch wenn die sozia- len Zwecke problemlos auch mit deutlich weniger in die Interessen der Anwohnerschaft eingreifenden Mitteln erreicht werden können. Nur wenn aber alle Beteiligten bzw. Betroffenen da- von überzeugt sind, dass es bei der geplanten Großbaumaßnahme zu einer gerechten Interessen- gewichtung gekommen ist, kann das geplante Bau- vorhaben zu einer Bereicherung des Viertels wer- den. Ja Die Verwaltung antwortete am 04.11.2019 in einem Brief: Zur Sicherung der städtebaulichen und architektonischen Qualität des Bauvorhabens des evangelischen Kirchenverbandes Köln und Region hat dieser in Abstimmung mit der Stadt Köln eine Mehrfachbeauftra- gung durchgeführt. Die Aufgabenstellung wurde in enger Abstimmung mit der Stadt Köln und den betroffenen Fachämtern erstellt. Der unter sieben Beiträgen ausgewählte Entwurf erfüllte nach Auffassung der Beurteilungskommission sowohl die städtebaulichen als auch die hochbaulichen Anforderungen am besten. Die politischen Gremien wurden über das geplante Qualifizierungsverfahren und die Aufgaben- stellung als auch über das Ergebnis des Wettbewerbs informiert (siehe Ratsinformationssystem „Campus Kartause“, Vorlage Nr. 0859/2019 und 2923/2019). Die Beteiligung der Anwohnerinnen und Anwohner wird im Rahmen des geplanten Bebauungsplanverfahrens erfolgen. Die Vorlage für den Einleitungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplans auf der Grundlage des städtebaulichen Konzeptes wird voraussichtlich dem Stadtentwicklungsausschuss (Vorberatung Bezirksvertretung In- nenstadt) für den Sitzungszyklus November/Dezember vorgelegt. Neben der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens wird die Verwal- tung empfehlen, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Ab- satz 1 Baugesetzbuch nach Modell 2 der Stadt Köln als öffentliche 63 Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Arbeitstitel: Campus Kartause (Kartäuserwall 24b) – in Köln Altstadt/Süd – eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Versammlung durchzuführen. Damit wird auf eine Beschleunigung des Verfahrens, die nach § 13a Baugesetzbuch möglich wäre, zugunsten einer öffentlichen Aussprache verzichtet. Die frühzeitige öffentliche Beteiligung soll im 1. Quartal 2020 durchge- führt werden. Die Planung wird bis dahin hinsichtlich der Einhaltung der städtebaulichen Ziele und Vorgaben aus der Mehrfachbeauftragung und der Empfehlungen der Beurteilungskommission fortgeschrieben, sodass die Ergebnisse der Planungsüberprüfung und ein Zwischen- stand der Gutachten auf der Versammlung vorgestellt und besprochen werden können. Ich hoffe auf Ihre Teilnahme und eine konstruktive Auseinandersetzung. Es freut uns, dass Ihnen zwischenzeitlich ein Gespräch mit dem evan- gelischen Kirchenverband angeboten wurde, sodass die Möglichkeit des direkten Austausches mit dem Vorhabenträger besteht. Ergänzung gemäß aktuellem Verfahrensstand: Die Veranstaltung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit fand am 24.6.2020 statt. Aufgrund der Beschränkungen im Rahmen der Covid-19-Pandemie wurde die Veranstaltung als Echtzeit-Online- Dialog durchgeführt. Zusätzlich gab es im Zeitraum vom 24.062020 bis 08.07.2020 die Möglichkeit, sich über einen Aushang zu informieren und Stellungnahmen einzureichen. Zu den weiteren Verfahrensschrit- ten siehe Stellungnahme 3.7. 13 von 937 Personen unterzeichnet (Stand 30.09. 2020) 13.1 Unterschriftenliste: Gegen das Bauvorhaben, für den Erhalt von Grün- und Freiflächen im Severinsviertel nein Zum Bauvorhaben siehe Stellungnahme 1.5. Zu Grün- und Freiflächen siehe Stellungnahmen 1.4 und 2.1. -
Anlage 5 Stellungnahmen § 4
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[Hier eingeben] 1 Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Arbeitstitel: Campus Kartause (Kartäuserwall 24b) – in Köln Altstadt/Süd eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde vom 29.11.2019 bis zum 07.01.2020 durch- geführt. Im Zeitraum der Beteiligung sind 14 Stellungnahmen eingegangen. Bis zum 30.06.20 ist eine weitere Stellungnahme eingegangen, die hier ebenfalls berücksic h- tigt wird. Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Üb ereinstimmung mit der laufenden Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellungnah men wird auf die jeweilige erste Stellun g- nahme der Verwaltung verwiesen. Lfd. Nr. Behörde/ TÖB Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 1 Abfallwirtschafts- betriebe Köln (AWB) Bezüglich der Einrichtung der Zuwege sowie Schleppkurven und Wendeanlagen wird auf die Einhaltung der RASt 06 hi n- gewiesen. Des Weiteren wird um Berücksichtigung des § 10 Standplä t- ze für Abfallbehälter, Abfallsatzung der Stadt Köln gebeten . Ja Die RASt 06 wird bei der Einrichtung der Zuwege, Schlep p- kurven und Wendelanlagen berücksichtigt. Im weiteren Verfahren wird ein Konzept erarbeit et, wo die Müllstandorte angeordnet werden . Im Rahmen der Baug e- nehmigungsplanung wird § 10 der Abfallsatzung der Stadt Köln berücksichtigt. 2 Bezirksregierung Düsseldorf Luftbilder aus den Jahren 1939 - 1945 und andere histor i- sche Unterlagen liefern Hinweise auf vermehrte Bombena b- würfe. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) empfiehlt eine Überprüfung der zu überbauenden Fläche auf Kamp f- mittel. Sofern es nach 1945 Aufschüttungen gegeben ha t, sind die- se bis auf das Geländeniveau von 1945 abzuschiebe n. Im Fall von Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen B e- lastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbaua r- beiten etc. wird durch den KBD eine zusätzlich Sicherheit s- detektion empfohlen. Ja Eine Überprüfung der zu überbauenden Fläche auf Kampf- mittel wird im weiteren Verfahren veranlasst. In den Bebau- ungsplan wird ein entsprechender Hinweis aufgenommen. Im weiteren Verfahren wird ein Bodengutachten erarbeitet, das Erkenntnisse über vorhandene Aufschüttungen liefern wird. Die Empfehlung der zusätzlichen Sicherheitsdetektion wird geprüft. 3 Bezirksregierung Köln _ Dezernat Es bestehen keine Bedenken gegenüber dem Planungsko n- zept. Kenntnisnahme Anlage 5 [Hier eingeben] 2 Lfd. Nr. Behörde/ TÖB Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 35.4 – (Denkmal- schutz) 4 Gasversorgungs- gesellschaft mbH Rhein-Erft Es bestehen keine Bedenken gegenüber dem Planungsko n- zept. Kenntnisnahme 5 Industrie- und Handelskammer zu Köln Es bestehen keine Bedenken gegenüber dem Planungsko n- zept. Kenntnisnahme 6 LVR – Amt für Denkmalpflege im Rheinland Es bestehen keine Bedenken gegenüber dem Planungskon- zept. Kenntnisnahme 7 Nord-West Oelle i- tung GmbH Es bestehen keine Bedenken gegenüber dem Planungsko n- zept. Kenntnisnahme 8 PLEdoc GmbH Es bestehen keine Bedenken gegenüber dem Planungsko n- zept. Bei der Festsetzung planexterner Ausgleichsflächen wird um Mitteilung bzw. weitere Beteiligung gebeten. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Ausdehnung oder Erweiterung des Projektbereichs immer einer erneuten Abstimmung bedarf. Kenntnisnahme Ein Ausgleich des Eingriffs ist nicht erforderlich, da der B e- bauungsplan nach §13a BauGB erstellt wird . Insofern wer- den keine planexternen Ausgleichsflächen festgesetzt we r- den. 9 Polizeipräsidium Köln, Führungs- stelle Verkehr Es bestehen keine Bedenken gegenüber dem Planungskon- zept. Kenntnisnahme 10 Polizeipräsidium Köln Es bestehen keine Bedenken gegenüber dem Planungsko n- zept. Da eine Vielzahl von städtebaulichen und technischen krim i- nalpräventiven Aspekten zu berücksichtigen sind , erfolgt der Hinweis auf ein kostenfreies und neutrales Beratungsange- Kenntnisnahme Der Hinweis zur Kriminalprävention wird an den Vorhaben- träger weitergeleitet. [Hier eingeben] 3 Lfd. Nr. Behörde/ TÖB Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung bot zur städtebaulichen Kriminalprävention. 11 Stadtentwässe- rungsbetriebe Köln Es bestehen keine Bedenken gegenüber dem Planungskon- zept. Es erfolgt ein Hinweis auf die Anlage 3 zum Anschreiben "Erläuterungen zum städtebaulichen Planungskonzept“ b e- züglich der wesentlichen Belange zur Regelentwässerung und Starkregenvorsorge: Da es sich hier um zusammenhängendes privates Grund- stück mit einer abflusswirksamen Fläche > 800 m2 handelt, m uss ein Starkregennachweis nach DIN 1986 -100 geführt werden. Die Flachdächer bieten sich für eine dezen t- rale Rückhaltung von Niederschlagswasser an und sollten bei den Starkregenkonzeptionierung Berücksichtigung fi n- den. Es wird darauf hingewiesen, dass sich i n dem Plangebiet sich eine Senke befindet, die im Starkregenfall eine leichte Gefährdung für Überflutungen darstell t. Es werden Maßnahmen aufgeführt, welche bei de r Starkre- genkonzeptionierung allgemein berücksichtigt werden sol l- ten: Schaffung von geeigneten Fließwegen bzw. Retention s- räumen durch topographische Anpassungen Gezielte bzw. schadlose Ableitung von Starkregenerei g- nissen über Grünflächen Umsetzung einer vom Gebäude abfallenden Gelände n- eigung, um Wasser möglichst schadlos vom Gebäude fernzuhalten Dezentrale Rückhaltung von Niederschlagswasser z.B. über Gründächer Notüberläufe Objektschutz besonders gefährdeter Grun dstücke/ G e- bäude Es erfolgt der Hinweis, ein besonderes Augenmerk auf die Ja Ein entsprechendes Starkregenkonzept mit Überflutung s- nachweis wird erarbeitet, um eine Ableitung des Wassers im Starkregenfall nachzuweisen. Nach derzeitigem Stand sind unter anderem eine extensive und intensive Dachbegrünung mit Möglichkeiten zur dezentralen Rückhaltung von Niede r- schlagswasser geplant. Die genannte Senke wird im Zuge der Bebauung nivelliert und an das Geländeniveau angepasst. Ergänzende Ma ß- nahmen zur Starkregenvorsorge werden im weiteren Verfah- ren erarbeitet und mit den Fachämtern abgestimmt. Der Überflutungsschutz von Hauseingängen und Tiefgaragenei n- fahrten wird bei der Geländehöhenplanung berücksichtigt . Das Entwässerungskonzept wird im weiteren Verfahren mit den Stadtentwässerungsbetrieben abgestimmt. [Hier eingeben] 4 Lfd. Nr. Behörde/ TÖB Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Tiefgarageneinfahrten und Hauseingänge zu legen. Es wird darauf hingewiesen, w eitere städtebauliche Planu n- gen bzw. dazugehörige Entwässerungskonzepte mit den StEB {TP - 1) abzustimmen. 12 Stadtwerke Köln GmbH Es bestehen keine Bedenken gegenüber dem Planungsko n- zept. Es wird angemerkt, dass d urch die geplante Bebauung A n- schlussleitungen zur Wasser - und Wärmeversorgung übe r- baut werden. Die Versorgung des Gebietes ist somit neu zu strukturieren und mit der RheinEnergie AG abzustimmen. Kenntnisnahme Die Wasser - und Wärmeversorgung wird im weiteren Verfa h- ren mit den Stadtwerken Köln abgestimmt. 13 Thyssengas GmbH Es bestehen keine Bedenken gegenüber dem Planungskon- zept. Kenntnisnahme 14 Westnetz GmbH Es bestehen keine Bedenken gegenüber dem Planungsko n- zept. Kenntnisnahme 15 Deutsche Telekom AG (verspätet) Es bestehen keine Bedenken gegenüber dem Planungsko n- zept. Es wird angemerkt, dass sich a uf dem Gelände noch die Telefonversorgung sowie ein Unity -Media-Anschluss der Bestandsgebäude befinden. Bei den Erschließungsgespr ä- chen wird um eine frühzeitige Beteiligung gebeten. Kenntnisnahme -
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 611/2 Alte Sa Vorlagen-Nummer 3053/2020 Freigabedatum 12.11.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Städtebauliches Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Arbeitstitel: "Campus Kartause (Kartäuserwall 24b)" in Köln-Altstadt/Süd Anhörung der Bezirksvertretung Innenstadt zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Vorhabenträgerin aufzufordern, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes gemäß (Anlage 2) einen Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebau- ungsplan) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) aus- zuarbeiten. Die Ergebnisse der Beteiligung nach § 13a Absatz 3 Nummer 2 BauGB sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 4) zu berücksichtigen. Alternative: keine Stadtentwicklungsausschuss 28.01.2021 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 03.12.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Anlass und Ziel der Planung Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 05.12.2019 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 BauGB in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB – Arbeitstitel: "Campus Kartause (Kartäuserwall 24b)" in Köln- Altstadt/Süd – und die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB (nach Modell 2: Versammlung) beschlossen (Vorlagen-Nummer 3589/2019). Der Evangelische Kirchenverband Köln und Region (Vorhabenträger) hatte zuvor einen Antrag auf Einleitung eines (vorhabenbezogenen) Bebauungsplanverfahrens gemäß § 12 BauGB gestellt, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung des Vorhabens zu schaffen. Ziel der Planung ist es, auf dem ca. 6.000 qm großen Grundstück die bestehenden Bildungseinrich- tungen zu erweitern und um die Nutzungen Wohnen, Verwaltung, Gastronomie und ggf. einen unter- geordneten Gewerbeanteil zu ergänzen. In dem Bestandsgebäude am Kartäuserwall 24b befinden sich heute die Melanchthon-Akademie, das Jugendpfarramt und die Familienbildungsstätte. Sie sind in einem aus den 1960er Jahren stammen- den Gebäude untergebracht, das nicht mehr den aktuellen Raumanforderungen der Nutzerinnen und Nutzer entspricht und nur im Erdgeschoss barrierefrei zugänglich ist. Erste Untersuchungen zu Um- baumöglichkeiten des Bestandsgebäudes ergaben, dass sich eine bedarfsgerechte Weiternutzung nur mit einem wirtschaftlich sehr hohen Aufwand realisieren ließe. Aus diesem Grund sollen durch Abriss und Neubau Voraussetzungen geschaffen werden, die heutigen und künftigen Ansprüchen an Bildungsarbeit genügen. Alle Bildungseinrichtungen des Evangelischen Kirchenverbandes Köln und Region sollen auf dem Grundstück in einem Neubau, dem sogenannten "Haus der Bildung", räumlich zusammengelegt werden und ihre Zusammenarbeit verstärken. Zudem sollen durch eine Verlagerung der oberirdischen Parkplätze in eine Tiefgarage und durch Nachverdichtung des Grundstücks in weiteren Gebäudeteilen u.a. Wohnungen, ein Studierenden- wohnheim, Büros des Evangelischen Verwaltungsverbandes Köln-Nord, Gastronomie- und ggf. Ge- werbeflächen entstehen. Ziel ist es, den Raum zwischen Kartäuserwall und Kartäusergasse zu einem einladenden, lebendigen und offenen Ort für Lernen, Arbeiten, Wohnen und Leben zu entwickeln. Die neu entstehenden Freibereiche sollen tagsüber zu öffentlich zugänglichen Räumen mit Aufenthalts- und Spielmöglichkeiten gestaltet werden. Für die Planung des Bauvorhabens hat der Vorhabenträger in enger Abstimmung mit dem Stadtpla- nungsamt der Stadt Köln im Frühjahr 2019 eine Mehrfachbeauftragung mit sieben Architekturbüros durchgeführt. Der Entwurf des Büros Kaspar Kraemer Architekten GmbH wurde mit dem ersten Rang ausgezeichnet und als Grundlage für das Bebauungsplanverfahren empfohlen. Da das Bauvorhaben nicht den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 67435/04 von 1964 entspricht, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. 3 Städtebauliches Planungskonzept (Stand Mehrfachbeauftragung/ Einleitungsbeschluss 2019) Der prämierte Entwurf von Kaspar Kraemer Architekten GmbH ordnet die Baukörper analog der vor- handenen orthogonalen Grundstruktur des "Kartäuser-Geländes" und führt so die offenen U-förmigen Hofstrukturen der Bestandsbebauung fort. Zudem übernimmt er die Grundidee des Kreuzganges: Um den quadratischen Innenhof gruppieren sich die verschiedenen Nutzungseinheiten, die durch einen umlaufenden Arkadengang miteinander zu einer Gemeinschaftsform verbunden sind. Die Öffnung des Hofes nach Süden zum Kartäuserwall bildet die Hauptadresse und empfängt den Eintretenden mit einer offenen Geste. Der hier vorgesehene gastronomische Bereich bildet eine einladende, urbane Situation, mit der Be- suchende in den Hof geleitet werden. Aus dem Innenhof werden die einzelnen Funktionsbereiche übersichtlich und eindeutig adressierbar erschlossen. Im östlichen Baukörper werden im "Haus der Bildung" die Räume der Bildungseinrichtungen ange- ordnet. Die Erschließung erfolgt im Erdgeschoss über ein großzügiges längsgestrecktes Foyer, das auch die von allen Einrichtungen gemeinsamen genutzten Räume wie Veranstaltungsraum, Biblio- thek, Kinderbetreuung etc. sowie den "Raum der Stille" anbindet. Der nördliche und der westliche Baukörper nehmen im Erdgeschoss die Büroräume des Evangeli- schen Verwaltungsverbandes Köln-Nord auf. In den Obergeschossen sind die Räume des Studieren- denwohnheims, eine evangelische Kommunität und eine inklusive Wohngruppe angeordnet. Die Stu- dierendenappartements werden über einen fünfgeschossigen "Campanile" (Treppenturm) erschlos- sen. Er definiert den Zugang und ist das sichtbare Zeichen der Gesamtanlage. Der südöstliche Baukörper schließt an die vorhandene, denkmalgeschützte Bebauung am Kartäuser- wall an. In den Obergeschossen werden Geschosswohnungen untergebracht. Alle Gebäude des Hofes sind viergeschossig mit Flachdach geplant. Mit Rücksichtnahme auf die um- gebende Bebauung insbesondere in Richtung Kartäuserhof springt das letzte Geschoss gegenüber den Außengrenzen zurück und treppt den Baukörper auf drei Geschosse ab. Das südöstliche Gebäu- de schließt mit einem geneigten Dach (vier Vollgeschosse zzgl. Dachgeschoss) an die vorhandene, denkmalgeschützte Bebauung am Kartäuserwall an. Traufhöhe und Dachform des Bestandes werden aufgegriffen, sodass angemessene Übergänge entstehen. Entlang der Grundstücksgrenze zum Kar- täuserhof befinden sich eingeschossige Baukörper, u. a. der Veranstaltungsraum. Insgesamt ist eine Bruttogrundfläche (BGF R) oberirdisch in Höhe von ca. 9.200 qm geplant. Darunter befinden sich ca. 68 Wohneinheiten mit einer Gesamtwohnfläche von ca. 2.930 qm (ca. 12 Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau, 2 Wohngruppen mit jeweils ca. 4 Plätzen, ca. 12 Appar- tements der Evangelischen Kommunität, 39 Appartements im Studierendenwohnheim und ca. 3 Gäs- teappartements im „Haus der Bildung“) Die Freiflächen schließen im Norden an den bestehenden Grünbereich des Kindergartens an und werden mit Spiel- und Aufenthaltsmöglichkeiten gestaltet. Der zentrale Innenhof ist ein Aufenthaltsort und Treffpunkt für Menschen, über den tagsüber auch eine direkte Verbindung für Fußgänger*innen zwischen Kartäuserwall und Kartäusergasse ermöglicht werden soll. Die Pkw-Stellplätze werden in einer Tiefgarage untergebracht. Die Ein- und Ausfahrt ist am Kartäu- serwall geplant. Für die Fahrradstellplätze sind Flächen in der Tiefgarage und im Außenraum vorge- sehen. Fortschreibung des städtebaulichen Planungskonzepts nach Einleitungsbeschluss (Stand frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) Das städtebauliche Planungskonzept wurde nach dem Einleitungsbeschluss weiterentwickelt, um die Empfehlungen der Beurteilungskommission einzuarbeiten bzw. auf Umsetzbarkeit zu prüfen und die 4 Beeinträchtigung der nachbarlichen Belange möglichst zu minimieren. Eine Fortschreibung wurde insbesondere in folgenden Punkten vorgenommen: Der ursprünglich steinern anmutende Hof sowie die nördlichen Freianlagen sind im Zuge der Fortschreibung begrünt worden. Geplant ist ein Platz mit hoher Aufenthaltsqualität, der als öf- fentlich zugänglicher Raum für alle erlebbar und nutzbar sein wird. Auch die übrigen Freiberei- che wurden begrünt wie zum Beispiel die im Norden des Grundstücks gelegenen Spielflächen oder der Vorplatz zum Kartäuserwall. Zudem wurden intensive und extensiven Dachbegrünun- gen, eine Fassadenbegrünung, sowie ein Brunnen im Innenhof eingeplant, um die klimatischen Auswirkungen der Planung zu mindern. Der Erhalt von Bestandsvegetation wurde geprüft. Eine Realisierung des Vorhabens ohne eine Rodung von Bäumen ist unter Beibehaltung des städtebaulichen Gesamtkonzepts nicht mög- lich. Circa 10 der 37 Bestandsbäume können auf dem Grundstück erhalten bleiben. Für alle üb- rigen Bäume, die dem Neubau weichen müssen, sind Neuanpflanzungen auf dem Grundstück geplant. Die unter die Baumschutzsatzung der Stadt Köln fallenden und zur Rodung vorgese- henen Bäume werden nach Maßgabe der Satzung ausgeglichen. Durch die Auswahl geeigneter Pflanzen und Gehölze, die dem Klimawandel voraussichtlich widerstandsfähiger standhalten, soll eine langlebige, vitale Begrünung sichergestellt werden. Die Tiefgaragenunterbauung wurde verringert, um den Erhalt eines größeren Anteils natürlichen Bodens zu erreichen. Der Erhalt von Bestandsbäumen in diesem Bereich wurde geprüft und ist nicht möglich. Im Eingangsbereich zum Kartäuserwall sind die Arkaden entfallen. Der im Eckbereich ange- dachte Nebenraum ist in das Untergeschoss verlegt worden. Im Hof bieten die Arkaden eine witterungsgeschützte Verbindung zwischen den Gebäudeteilen. Die Belichtung der dahinterlie- genden erdgeschossigen Nutzungen wird im weiteren Verfahren untersucht. Durch die Woh- nungen in den Obergeschossen soll eine ausreichende soziale Kontrolle der Arkaden gewähr- leistet werden. Der "Campanile" ist hinsichtlich Anordnung und Ausprägung geprüft worden. Auf den Turm soll nicht verzichtet werden, da er der Erschließung der Studierendenwohnungen dient, dem Platz seinen besonderen Charakter verleiht und diesen städtebaulich fasst. Eine Einkürzung um ein Geschoss ist stadträumlich nicht überzeugend. Auf eine öffentliche Zugänglichkeit des Turms in Form einer Aussichtsplattform wird verzichtet; der "Campanile" wird nur für die Bewohnerschaft zugänglich sein. Eine Einsichtnahme in die östlichen Bestandswohnungen am Kartäuserhof ist nicht, in die westlichen nur in sehr geringem Umfang möglich. Die Grundrisse der Geschosswohnungen, des Studierendenwohnens, der Evangelischen Kommunität und der Wohngruppen wurden in Abstimmung mit den späteren Betreibern überar- beitet. Anstelle der ursprünglich vorgesehenen Einzelappartements beim Studierendenwohnen wurden nun auch Einheiten für Wohngemeinschaften eingeplant. Die Gästeappartements im Haus der Bildung sind zugunsten von Geschosswohnungen entfallen. Die Anzahl der geplanten Wohneinheiten reduziert sich von ursprünglich 68 auf ca. 48 Wohneinheiten (ca. elf Wohnein- heiten im Geschosswohnungsbau, eine Wohngruppe mit jeweils acht Plätzen, ca. 7 Apparte- ments in der Evangelische Kommunität und ca. 29 Appartements im Studierendenwohnheim). Dies hat keinen Einfluss auf die geplante Geschossfläche Wohnen. Das Planungskonzept sieht ca. 50 % der Geschossfläche Wohnen im öffentlich geförderten Wohnungsbau vor und damit eine Erhöhung des nach Kooperativen Baulandmodell vorgegebenen Anteils von 30 %. Durch den Entfall der Arkaden und Konkretisierung des Fassadenaufbaus im derzeitigen Pla- nungskonzept ist eine Geschossfläche von ca. 9.500 qm (BGF R oberirdisch ca. 9.600 qm) ge- plant. Die Vorgaben von max. 9.700 qm werden eingehalten. Die Fassadengestaltung wird mit Fortschreibung der Hochbauplanung konkretisiert. In diesem Zusammenhang wird auch eine Zurücknahme der historisierenden Ausprägung geprüft. Die Vorgaben aus den Förderrichtlinien für den öffentlich geförderten Wohnungsbau und den studentischen Wohnungsbau sowie die Vorgaben zum barrierefreien Bauen werden im weiteren Planungsprozess umgesetzt. Der Vorhabenträger plant, ca. 50 % der Geschossfläche Wohnen im Segment des öffentlich geförderten Wohnungsbaus zu realisieren. Gebäudehöhen und Grenzabstände der Gebäude befinden sich in Prüfung (siehe Punkt "Wei- terführung des Verfahrens"). Ein Verkehrsgutachten sowie ein Mobilitätskonzept sind beauftragt, um eine verträgliche Ab- 5 wicklung der unterschiedlichen Verkehrsarten inkl. des Parksuchverkehrs sicherzustellen. Zum Umgang mit den innerhalb des Plangebiets bzw. auf die Umgebung einwirkenden Lärmimmissionen wird eine schalltechnische Untersuchung durchgeführt. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Zum städtebaulichen Planungskonzept wurde die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB in der Tagespresse am 15.06.2020 bzw. 16.06.2020 sowie im Amtsblatt der Stadt Köln am 17.06.2020 bekannt gemacht. Zudem wurde über Einladungsplakate und Einladungsflyer, die im Umkreis des Vorhabens am 16.06.2020 aufgehängt bzw. verteilt wurden, auf die Veranstaltung aufmerksam gemacht. Aufgrund der Corona-Sicherheitsmaßnahmen wurde die öffentliche Veranstal- tung am 24.06.2020 als Echtzeit-Online-Dialog durchgeführt. Fragen und Anregungen konnten live per Chat eingereicht werden. Die Veranstaltung ist in einer Niederschrift dokumentiert (Anlage 3). Zudem hing das städtebauliche Planungskonzept im Stadthaus vom 24. Juni bis zum 8. Juli 2020 aus. Schriftliche Stellungnahmen konnten im Zeitraum der Beteiligung bis zum 8. Juli 2020 ein- schließlich an den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Innenstadt, Herrn Andreas Hupke, gerichtet werden. Im Rahmen dieser Beteiligung sind zehn Stellungnahmen eingegangen. Zudem hat eine Anwohner*innen-Initiative schon vor der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Schreiben zum Vorhaben an Politik und Verwaltung gerichtet. Sie hatte bis zum 30.09.2020 insge- samt 937 (nach eigenen Angaben) Unterschriften gegen das Bauvorhaben und für den Erhalt von Grün- und Freiflächen im Severinsviertel gesammelt und weitergeleitet. In der öffentlichen Veranstaltung sowie den eingegangenen Stellungnahmen wurde im Wesentlichen Folgendes vorgetragen: Grün und Umwelt Forderung nach Durchführung einer Umweltprüfung Ablehnung der Eingriffe in die Natur, insbesondere in den vorhandenen Baumbestand und die bestehenden Grünflächen Befürchtung von / Ablehnung der negativen Auswirkungen auf das Klima, die Durchlüftung und Luftqualität Nachfrage nach Energiekonzept / Energiestandard Befürchtung vor Eingriffen in die Fauna Befürchtung von negativen Auswirkungen auf das Grundwasser und Wasseradern Befürchtung zusätzlicher Verschattungen Befürchtung von zusätzlichen Lärm-, Geruchs- und Lichtemissionen Städtebauliches Konzept Forderung nach Prüfung weiterer Planungsalternativen Forderung nach einer Reduzierung der städtebaulichen Dichte sowie Höhe der Gebäude Forderung nach einer Reduzierung des Raumprogramms (Unterbringung der Verwaltung auf einem anderen Grundstück) Wunsch nach Einplanung von Freiflächenangeboten für die Bildungseinrichtungen Verkehr und Parken Zunahme der Verkehrsbelastung Forderung nach einer verträglichen Abwicklung der Verkehre inkl. des Liefer- und Baustellen- verkehrs sowie des Radfahrverkehrs Einplanung einer ausreichenden Anzahl an Parkplätzen, auch für Menschen mit Behinderungen Sonstiges Forderung, das Vorhaben auf einem anderen Grundstück zu errichten Forderung nach Interessensausgleich und Entschädigung Befürchtung einer Verschlechterung der Wohnverhältnisse und der Lebensqualität Verlust an Privatsphäre 6 Wunsch nach sozialer Kontrolle der Arkaden Befürchtung von Bauschäden an Bestandsgebäuden Wunsch nach Erhalt der Buntglasfenster des Bestandsgebäudes In der Anlage 4 erfolgt die Darstellung und Bewertung der zum städtebaulichen Planungskonzept eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung. Alle Themen der in der Online-Veranstaltung angesprochenen und außerhalb des Beteiligungszeitraums eingegangenen Stellungnahmen sind hier enthalten. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 BauGB hat in der Zeit vom 29.11.2019 bis 07.01.2020 stattgefunden (Anlage 5). Weiterführung des Verfahrens (aktueller Planungsstand) Die Planung wird zurzeit, nach Abschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeits- und der Träger öffentlicher Belange sowie Behörden, ausgehend von den eingegangenen Stellungnahmen überprüft und konkretisiert. Durchgang durch denkmalgeschützte Mauer zur Kartäusergasse Um eine gute Erreichbarkeit und Durchquerbarkeit des Grundstücks vom Kartäuserwall zur Kartäu- sergasse für Fußgänger/innen zu ermöglichen, soll eine Öffnung in der denkmalgeschützten Mauer zur Kartäusergasse vorgesehen werden. Bisher ist die Öffnung im Bereich eines historischen Durch- gangs außerhalb des derzeitigen Plangebiets in einer Breite von 2 m mit den Fachdienststellen abge- stimmt. Der Geltungsbereich des Plangebiets soll im Vergleich zum Einleitungsbeschluss geändert werden. Da das Gelände des Grundstücks ca. 1 m über dem Niveau der Kartäusergasse liegt, muss für einen barrierefreien Anschluss das Gelände im Bereich des Durchgangs abgetragen werden. Da die Abtra- gungen auch im Wurzelbereich von zwei Bestandsbäumen auf dem derzeitigen Kindergartengrund- stück vorgenommen werden müssten, wäre ein Erhalt dieser Bäume nicht möglich. Alternativen dazu sind zurzeit in verwaltungsinterner Abstimmung. Auf ein Radfahrrecht im Plangebiet soll verzichtet werden, da die Radabstellanlagen am Rand des Plangebiets bzw. in der Tiefgarage vorgesehen sind und Konflikte zwischen Fußgänger/innen und Radfahrer/innen vermieden werden sollen. Eingeschossige Gebäudeteile zur östlichen Grundstücksgrenze Die Grundstücksgrenze zwischen dem Plangebiet und den Grundstücken am Kartäuserhof wird durch eine denkmalgeschützte Mauer mit einer durchschnittlichen Höhe von ca. 3,5 m gebildet. Sie ist denkmalgeschützt und befindet sich nur teilweise auf dem Grundstück/ im Plangebiet. Durch vorge- nommene Schürfe wurde festgestellt, dass die Fundamente der Mauer unterirdisch auskragen. Zur Sicherung der Mauer und zur Errichtung der Baugrube ist ein Verbau mit Bohrpfählen erforderlich. Ein direkter Anbau an die Mauer ist bautechnisch nicht möglich. Die geplanten eingeschossigen Gebäu- deteile müssen daher mit einem Abstand zur Grundstücksgrenze/Mauer errichtet werden. Um die Proportionen der Gesamtanlage, insbesondere des Innenhofs zu erhalten, ist aktueller Pla- nungsstand, den gesamten Gebäudekomplex um ca. 1,35 m nach Westen zu verschieben. Die ein- geschossigen Gebäudeteile in Richtung östlicher Grundstücksgrenze (Veranstaltungsraum und Lehr- küche) sind eingekürzt und jetzt mit einem Abstand von 3 m zur Grundstücksgrenze geplant. Die nach BauO NRW erforderlichen Abstandsflächen zu den äußeren Grundstücksgrenzen werden damit von allen Gebäudeteilen eingehalten bzw. überschritten. Der Abstand zwischen Veranstaltungsraum und angrenzender Wohnbebauung verhindert eine direkte Übertragung von Schallemissionen. Die Auswirkungen der Verschiebung auf die Besonnungssituation werden im weiteren Verfahren unter- sucht. Umweltbelange Da der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt wird, wird von 7 einer förmlichen Umweltprüfung abgesehen. Auch wenn keine förmliche Umweltprüfung stattfindet, werden die Auswirkungen der Planung auf alle betroffenen Umweltbelange im Verfahren untersucht, ggf. im Rahmen eines Gutachtens bewertet und deren Ergebnisse in der Planung berücksichtigt (§1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB). Zum Bebauungsplan-Entwurf werden zurzeit Fachgutachten und Fachplanungen zu folgenden The- men erarbeitet: Artenschutzprüfung Biotoptypenbewertung Bodengutachten Starkregenvorsorge, u. a. Überflutungsnachweis Klimagutachten Energiekonzept Gutachten zur Tagesbelichtung / Verschattung Schalltechnische Untersuchung Verkehrsgutachten inkl. Mobilitätskonzept Gutachten zur archäologischen Befundsituation Stellungnahme zu Lichtemissionen Artenschutzprüfung Im Verfahren wird eine artenschutzrechtliche Prüfung der Stufe I (Vorprüfung) durchgeführt, um die Betroffenheit der Belange des Artenschutzes gemäß § 44 BNatSchG zu ermitteln und ggf. erforderli- che Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen festzulegen. Biotoptypenbewertung Die auf Grund der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans zu erwartenden Eingriffe gelten gemäß § 13a Absatz 2 Nummer 4 in Verbindung mit § 1a Absatz 3 Satz 6 BauGB als bereits erfolgt beziehungsweise zulässig. Gleichwohl werden die relevanten Umweltbelange im weiteren Ver- fahren umfassend untersucht und in die Abwägung eingestellt. Klimagutachten Im Verfahren wird ein Klimagutachten erstellt, das neben den Auswirkungen auf das lokale Klima und die Umgebungstemperatur auch die Auswirkungen auf die Durchlüftung untersucht. Gegebenenfalls erforderliche Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen werden im Rahmen der weiteren Pla- nung geprüft. In das überarbeitete städtebauliche Konzept wurden Maßnahmen aufgenommen, die dem Klimawan- del entgegenzuwirken oder der Anpassung an den Klimawandel dienen. Energiekonzept Darüber hinaus erfolgt die Erstellung eines Energiekonzepts mit dem Ziel einer energiesparenden Bauweise. Im Energiekonzept werden unter Anderem verschiedene Szenarien zur Minderung der Emissionen geprüft. Besonnungsgutachten Im Verfahren wird ein Besonnungsgutachten erstellt, das die Auswirkungen des Vorhabens auf die Besonnung/Verschattung der Nachbargrundstücke nach den geltenden Normen ermittelt. Die Neu- bebauung wird in Teilbereichen voraussichtlich zu einer negativen Veränderung in der Besonnungs- situation führen. Vermeidungs- bzw. Minderungsmaßnahmen werden im weiteren Verfahren unter- sucht und bei der Abwägung berücksichtigt. Schalltechnische Untersuchung Im Verfahren wird ein Lärmschutzgutachten erstellt, das die Auswirkungen des Vorhabens auf das Plangebiet und die umgebende Bebauung untersucht und Lärmschutzmaßnahmen formuliert. Verkehrsgutachten und Mobilitätskonzept Es werden ein Verkehrsgutachten sowie ein Mobilitätskonzept erstellt. Darin werden alle verkehrs- technischen Belange berücksichtigt, um eine reibungslose Erschließung des Grundstücks sicherzu- 8 stellen. Eine Änderung der Verkehrsführung auf den Bestandsstraßen ist nicht vorgesehen. Die Zu- fahrt zum Grundstück für den motorisierten Verkehr erfolgt wie bisher ausschließlich über den Kar- täuserwall. Lichtemissionen Mögliche Störwirkungen durch die Nutzung der Tiefgaragen-Ein- und Ausfahrt werden in einer gut- achterlichen Stellungnahme untersucht. Auswirkungen auf den Klimaschutz Die Umsetzung des Bebauungsplanes hat voraussichtlich negative Auswirkungen auf den Klima- schutz durch die Emission des Klimaschadgases Kohlenstoffdioxid (CO2). Im weiteren Verlauf des Bebauungsplan-Verfahrens werden Maßnahmen zur Minderung der Emission des Klimaschadgases geprüft. Nach den gesetzlichen Vorgaben findet eine Bewertung der Umweltbelange statt. Hierfür werden verschiedene Umweltgutachten erstellt. Verwaltungsvorschlag Die Verwaltung empfiehlt, auf Grundlage des städtebaulichen Planungskonzepts (Anlage 2) den Vor- habenträger aufzufordern, einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten und dabei die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 4) zu be- rücksichtigen. Anlagen Anlage 1 Übersichtsplan Anlage 2 Städtebauliches Planungskonzept (Stand frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und aktueller Planungsstand) Anlage 3 Niederschrift der Abendveranstaltung (Echtzeit-Online-Dialog) nach § 3 Absatz 1 BauGB (anonymisiert) Anlage 4 Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB (nicht öffentlicher Teil: Entschlüsselungstabelle schriftliche Stellungnahmen) Anlage 5 Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 BauGB -
Anlage 3 Niederschrift
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Die Oberbürgermeisterin 61/Stadtplanungsamt Willy-Brandt-Platz 2/Stadthaus 50679 Köln 06.07.2020 N I E D E R S C H R I F T über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen Planungskonzept – „Campus Kartause (Kartäuserwall 24 b) in Köln-Altstadt/Süd“ – Veranstaltungsort: Stadthaus Deutz – Westgebäude, Raum 16 F 42, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln – Übertragung der Veranstaltung als Livestream – Termin: 24.06.2020 Beginn: 18:30 Uhr / 18:45 Uhr Ende: 21:15 Uhr Teilnehmer/-innen: Vorsitzender Andreas Hupke, Bezirksbürgermeister des Stadtbezirkes Köln-Innenstadt Podium Eva Herr, Leiterin des Stadtplanungsamtes Köln Lena Zlonicky, Teamleiterin des Planungsteams Innenstadt/Deutz des Stadtplanungsamtes Köln Dr. Bernhard Seiger, Stadtsuperintendent Kaspar Kraemer, Kaspar Kraemer Architekten GmbH Weitere Teilnehmer/-innen Anne Eisgruber, Stadtplanungsamt Köln Anette Altendorf, Stadtplanungsamt Köln Jenny Ly, Stadtplanungsamt Köln Hans-Günter Lübben, Kaspar Kraemer Architekten GmbH Tobias Schewe, Kaspar Kraemer Architekten mbH Andreas Schröder, Schröder Landschaftsarchitekten Jan Malik, PTV Transport Consult GmbH Svenja Hennig, Dewey Muller Partnerschaft mbB Architekten Niederschrift Marie Kötterheinrich, Dewey Muller Partnerschaft mbB Architekten Besucher/-innen Publikum über Livestream Anlage 3 Niederschrift Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung „Campus Kartause (Kartäuserwall 24 b)“ 2 18:30 Uhr: Geplanter Beginn der Veranstaltung - Verzögerungen aufgrund technischer Probleme - 18:45 Uhr: Beginn der Veranstaltung und der Echtzeit-Übertragung Herr Hupke, Bezirksbürgermeister des Stadtbezirkes Innenstadt begrüßt alle anwesenden und zuschauenden Teilnehmerinnen und Teilnehmer . Er erläutert . dass die freiwillige frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung aufgrund der Corona -Pandemie heute in Form einer Online -Beteiligung mit ergänzendem Aushang stattfinden werde. Diese Art der Beteiligung werde in Köln das erste Mal durchgeführt und sei in den letzten Wochen unter einem großen Arbeitseinsatz der Verwaltung und des Vorhabenträgers vorbereitet worden, wofür er sich herzlich bedankt. Er weist darauf hin, dass die Veranstaltung zwecks Protokoll erstellung aufgezeichnet w erde. Herr Hupke stellt das Podium vor und benennt weitere Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Veranstaltung. Frau Herr, Leiterin des Stadtplanungsamtes Köln begrüßt die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu dem neuen Format der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und hofft auf einen guten Austausch. Sie erläutert, dass der evangelische Kirchenverband Köln und Region als Vorhabenträger im Jahr 2019 eine Mehrfachbeauftragung durchgeführt habe, bei der der Entwurf des Büros Kaspar Kraemer Architekten zur weiteren Umsetzung ausgewählt worden sei. Der Entwurf werde heute in einem überarbeiteten Planungsstand vorgestellt. Sie weist darauf hin, dass der Ablauf eines Bebauungsplanverfahrens im Baugesetzbuch geregelt ist. Die heutige frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung diene dazu, die unterschiedlichen Meinungen und Belange zu erfassen und im weiteren Verlauf zu prüfen und abzuwägen. Auch an anderen Stellen im Stadtgebiet lasse sich erkennen, dass Themen wie das Stadtwachstum Kölns, der demografischen Wandel, die Verkehrswende und der Klimanotstand eine zeitgemäße Stadtplanung vor große Herausforderungen stelle und teilweise zu Zielkonflikten führe. Abschließend stellt sie den Ablauf der Veranstaltung vor und erklärt die Chat-Funktion, über die nach der Präsentation Fragen an das Podium gestellt werden können. Herr Dr. Seiger, Stadtsuperintendent bedankt sich bei der Stadt Köln für die Ermöglichung dieses außergewöhnlichen Beteiligungsformats. Er stellt heraus, dass Transparenz, Wissen, Demokratie und der ständige Dialog einen hohen Stellenwert für die evangelische Kirche haben. Bereits im Jahr 2018 habe man mit der Vorbere itung einer Mehrfachbeauftragung begonnen. Raumprogramm und Rahmenbedingungen für die Planung seien mit dem Stadtplanungsamt abgestimmt worden. In der Sitzung der Beurteilungskommission sei der Entwurf von Kaspar Kraemer Architekten zur weiteren Umsetzung ausgewählt worden. Er erläutert, dass das Projekt bereits im August 2019 in einer freiwilligen Informationsveranstaltung der Öffentlichkeit vorgestellt worden sei , in der Zustimmung aber auch Kritik an dem geplanten Vorhaben deutlich geworden seien. Die Einwände seien ernst genommen worden und das Projekt hinsichtlich der Verträglichkeit für die Nachbarschaft und den Klimaschutz verbessert worden. Er legt die Beweggründe des Evangelischen Kirchenverbandes Köln und Region für das Bauvorhaben dar. Da die derzeitigen Bestandsgebäude nicht für eine langfristig angelegte Bildungsarbeit geeignet seien, sollen bestehende Bildungseinrichtungen in einen Neubau auf dem Grundstück verlagert werden. Die übrigen Grundstücksteile sollen dann für Wohnen, Büroräume des evangelischen Verwaltungsverbandes Köln-Nord und Gastronomie genutzt werden. Unter anderem zeige der hohe Anteil an öffentlich gefördertem Wohnen (circa 50 % der Geschossfläche Wohnen) , dass die evangelische Kirche keine Investorin sei, die maximalen Ertrag aus dem Grundstück erzielen, sondern einen möglichst hohen Nutzen für viele Menschen auf dem Grundstück erreichen wolle . Er stellt heraus, dass die vorgesehene Mischnutzung ein anspruchsvolles Projekt darstelle und enge Abstimmung zwischen allen Beteiligten erfordere. Ziel sei es, ein gelungenes soziales Projekt zu schaffen, das dem Zusammenleben im Quartier durch Begegnung, Vielfalt und Bildung zugutekomme. Frau Zlonicky, Teamleiterin des Planungsteams Innenstadt/Deutz, erläutert das Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans nach Baugesetzbuch anhand eines Schaubild s. Für die Öffentlichkeit besteht zweimal die Möglichkeit, sich zur Planung zu äußern: Einerseits am heutigen Abend durch die Chat -Funktion und/ oder Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme bis zum 8. Juli 2020 bei Bezirksbürgermeister Andreas Hupke und andererseits im weiteren Verfahren während der Offenlage des Bebauungsplan-Entwurfs. Die eingehenden Stellungnahmen werden von der Verwaltung ausgewertet und dem Rat zur Entscheidung über die Abwägung vorgelegt. Ergänzend erläutert sie den aktuellen Planungsstand und erklärt, welche Fachgutachten derzeit erarbeitet werden. Niederschrift Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung „Campus Kartause (Kartäuserwall 24 b)“ 3 Im Anschluss stellt Frau Zlonicky das Plangebiet anhand von Karten und Bauleitplänen vor. Sie erläutert, dass eine Bebauung nach § 34 Baugesetzbuch nicht möglich sei, da es bereit s einen rechtskräftigen Bebauungsplan für das Grundstück aus dem Jahr 1964 gebe. Dieser sei nicht mehr zeitgemäß, wie schon die 2008 erfolgte Nachverdichtung auf der Fläche des alten Postgebäudes zeige. Zur Realisierung des Vorhabens sei die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans erforderlich. Im Flächennutzungsplan sei das Gebiet als Besonderes Wohngebiet ausgewiesen, dies entspreche der vorgesehenen Nutzung. Herr Kraemer, Kaspar Kraemer Architekten, stellt das städtebauliche Planungskonzept als Grundlage für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes vor. Seit der Mehrfachbeauft ragung habe es viele Veränderungen gegeben , welche die Anregungen aus der Bezirksvertretung, der Beurteilungskommission und der Öffentlichkeit berücksichtigten. Im Anschluss erläutert er die historischen Bezüge des Entwurfs. Die Hofbildung werde fortgesetzt, der Hof diene als Begegnungsort, Mittelpunkt der vielfältigen Funktionen und zur Erschließung der Baukörper . So werde ein gemeinsames Ensemble geschaffen. Gebaut werde in zwei Phasen: zunächst das Haus der B ildung im östlichen Grundstücksteil, dann würde der Bestand leergezogen , abgerissen und der westliche Grundstücksteil bebaut . Die zweite Bauphase werde voraussichtlich 2026 fertiggestellt. Danach erklärt er die verschiedenen Baukörper und das Raumprogramm. Er betont, dass circa 50 % der Geschossflächen Wohnen als öffentlich geförderter Wohnungsbau errichtet werde, gefordert seien gemäß Kooperativen Baulandmodells lediglich 30 %. Anschließend werden die Veränderungen im Vergleich zum Stand der Mehrfachbeauftragung erläutert: Der ursprünglich steinern anmutende Hof sei im Zuge der Anpassungen begrünt worden. Der Verlust durch die Fällung der Bestandsbäume solle durch die Pflanzung von widerstandsfähigeren und zukunftsfähigeren Bäumen kompensiert werden. Es entstehe ein Platz mit hoher Aufenthaltsqualität, der als öffentlicher Raum für alle erlebbar werde. Herr Kraemer erklärt, dass ein Durchgang zur Kartäusergasse geschaffen werde, somit sei eine Belebung des Platzes gewährleistet. Auch die sonstigen Freibereiche seien größtenteils für die Öffentlichkeit zugänglich, es werde z um Beispiel öffentlich zugängliche Spielplatzflächen geben. Der Vorplatz werde ebenfalls mit Bäumen begrünt. Die notwendigen Baumfällungen werden erläutert und Ersatzmaßnahmen wie Neupflanzungen, Fassadenbegründung und Dachbegründung benannt. Er weist darauf hin, dass a uch der ursprünglich mit Glasdach geplante Veranstaltungs raum nun ein intensiv begrüntes Dach erhalte. Des Weiteren werden die Arkaden erläutert. Im Eingangsbereich zum Kartäuserwall sei die Fassade geschlossen und die Gastronomie platziert worden. Die Arkaden im Hof würden dem witterungsgeschützten Gang von den Gebäuden untereinander dienen und eine Referenz zum kirchlichen Kreuzgang bilden. Die Bele bung und die angrenzenden Wohnungen würden eine soziale Kon trolle gewährleisten, sodass ein Missbrauch nicht zu erwarten sei. Anschließend geht Herr Kraemer auf den Campanile als Teil des Entwurfs ein. Dieser schließe den Platzraum städtebaulich ab , bilde eine architektonische Referenz und verleihe dem Platz durch seine Anmutung einen besonderen Charakter. Der „Campanile“ erschließe die Studierendenwohnungen und sei nur für die Bewohnerschaft zugänglich. Eine Einsichtnahme in die öst lichen Bestandswohnungen am Kartäuserhof sei nicht möglich, in die westlichen nur in sehr geringem Umfang. Die Kürzung des Campanile um ein Geschoss wurde geprüft, sei allerdings stadträumlich nicht überzeugend. Der Entwurf sehe vor, dass sämtliche Stellplätze künftig in einer Tiefgarage untergebracht w ürden. Die Tiefgarage sei zu Gunsten der Flächenentsiegelung im Vergleich zum Stand der Mehrfachbeauftragung verkleinert worden. Zusätzlich habe es Bedenken hinsichtlich der Geräuschemission en des Veranstaltungs raums für die Nachbarbebauung gegeben. Herr Kraemer stellt klar, dass man a us dem Saal nicht direkt nach draußen treten könne. Der angrenzende „Tiefhof“ für Meditation befinde sich im Untergeschoss und sei nur über die Seminarräume zugänglich. Herr Kraemer zeigt, dass alle Grenzabstände eingehalten und keine Baulasten für Nachbargrundstücke erforderlich würden. Die Auswirkungen des Vorhabens hinsichtlich Besonnungsdauer der Nachbargrundstücke würden derzeit in einem Gutachten untersucht. Nach dem ebenfalls angeforderten Verkehrsgutachten erzeuge das Projekt nur geringfügige Mehrverkehre und führe zu keiner Verschlechterung des Verkehrsflusses im Umfeld des Geltungsbereichs. Herr Hupke dankt Herrn Kraemer für den Vor trag und die Vielzahl an geprüften Punkten und öffnet die Diskussion für Verständnisfragen. 1. N.N. 1 erkundigt sich, ob für das Bauprojekt angesichts des eben auch erwähnten Klimanotstands und der Notwendigkeit schnellstmöglich Klimaneutralität zu erreichen , auch die Passivhausbauweise Niederschrift Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung „Campus Kartause (Kartäuserwall 24 b)“ 4 angewendet werde. Sie möchte wissen, wie die Energiestandards und die Auswirkungen auf die Umwelt in diesem Projekt sind. Herr Kraemer antwortet, dass man sich im Stadium des Vorentwurfs befinde und die Detailplanungen zu Energiekonzept und Haustechnik jetzt beginnen werden . Man versuche auch aus energetischer Sicht ein beispielhaftes Projekt zu realisieren. Dazu zähle zum Beispiel ein möglichst geringer Energieverbrauch, eine hohe Wärmedämmung, der Einsatz regenerativer Energien etc. Konkrete Aussagen könnten zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht getroffen werden. Frau Herr antwortet auf die Fragestellung, inwiefern ein Bauen in Zeiten des Klimawandels möglich ist. Aus gesamtstädtischer Sicht gehe es darum, einerseits Freiräume zu schützen und auf der anderen Seite Stadtwachstum für Wohnen, Arbeitsplätze und Infrastruktur zu ermöglichen. An dieser Stelle sei ein Projekt der Nachverdichtung, also eine intensivere Nutzung des Baulands an zentraler, gut an den ÖPNV angebundener Stelle im Stadtgebiet auch unter klima tischen G esichtspunkten sinnvoll. Ein Parkplatz in so zentraler Lage, der den wertvollen Boden nicht sinnvoll nutze, sei nicht zeitgemäß. Das Projekt habe eine hohe soziale Relevanz und komme der Stadt Köln und der Nachbarschaft zugute. Es sei hinsichtlich der Grünmaßnahmen stark überarbeitet worden. So könnten Neupflanzungen, Gründächer und Fassadenbegrünung auch einen positiven Beitrag für das Mikroklima vor Ort leisten. Frau Eisgruber weist darauf hin, dass im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens die Auswirkungen auf die Umweltbelange und somit auch auf den Klimaschutz betrachtet werden. Der Vorhabenträger hat sich verpflichtet, ein Energiekonzept mit Aussagen zu Energiebedarfen und Energieeinsparpotenzialen in drei Varianten zu erstellen. Ergebnisse lägen noch nicht vor, würden aber bei der Abwägung berücksichtigt. 2. Herr Hupke fragt, welche Nutzungen seitens des Vorhabenträgers vorgesehen seien. Herr Dr. Seiger erklärt, dass Bildungs- und Verwaltungseinrichtungen der evangelischen Kirche von diesen und anderen Standorten auf dem Grundstück zusammengelegt würden. Die Bündelung der Nutzungen erleichtere die Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen den Einrichtungen. Weiterhin entstünden Wohnungen, unter anderm für diakonische Zwecke, ein Studierendenwohnheim sowie Flächen für Gastronomie. Er argumentiert, dass Wohnraum an zentraler Stelle geschaffen werde in direkter Nähe zu Arbeitsplätzen und Universität und mit guter ÖPNV -Anbindung. Dadurch würden Wege verkürzt und Verkehr reduziert. Zudem werde auch verhindert, dass weitere Flächen im Außenraum versiegelt würden, was ebenfalls einen wichtigen Klimabeitrag darstelle. Herr Hupke unterbricht die Diskussion, um die Stellungnahme der „Interessengemeinschaft die Kartäuser“ über Videokonferenz anzuhören. 3. Frau Dr. Wunderlich, IG die Kartäuser, stellt per Videokonferenzschaltung die Interessensgemeinschaft vor. Es handele sich v or allem um Anwohner innen und Anwohner und Menschen, die von der Bebauungsplanänderu ng betroffen seien. Sie hätten sich nach einer Informationsveranstaltung des Kirchenverbands im Jahr 2019 zusammengefunden. Sie hätten sich bereits an Politik und Presse gewandt und stünden in Kontakt mit Naturschutzverbänden und Bürgerinitiativen, die sich für den Erhalt von Grünflächen in Köln einsetzen . Sie hätten bereits 1000 Unterschriften gegen das Vorhaben gesammelt und eine Onlinepetition gestartet. Es gehe zum einen um die Belange der unmittelbar en Anwohnerinnen und Anwohner, die durch die Planung erheblich beeinträchtigt würden, aber auch um eine großräumige Betrachtung. Die Neuversiegelung von Grünflächen auf Wunsch unterschiedlicher Akteure schreite an vielen Stellen im Stadtgebiet voran, unter anderem bei den Projekten „Blaue Funken“ und „Gleueler Wiesen“ . Dies stehe im Gegensatz zu den Erklärungen der Stadt Köln zum Klimanotstand. Anschließend beschreibt Frau Wunderlich die aktuelle Bebauungssituation des Grundstücks, die Bebaubarkeit des Grundstücks gemäß rechtskräftigem Bebauungsplan sowie den Grün- und Baumbestand. Sie weist darauf hin, dass von den 39 Bäumen 19 unter Schutz stünden. Erste Baumfällungen seien in den letzten Tagen bereits vorgenommen worden. Sie beschreibt die geplante Bebauung wie folgt: Es entstehe ein u-förmiger massiver Gebäudekomplex, der das gesamte Grundstück umspanne und versiegele. Es komme zu einer erheblichen Erweiterung der bestehenden Nutzungen, unter anderem für Bildung, Verwaltung, Gastronomie, Veranstaltungssaal, Aussichtsturm und Tiefgarage. Veranstaltungssaal, Open-Air-Seminarraum und Lehrküche seien Wand an Wand zu den bestehenden Wohn - und Schlafräumen geplant. Unklar sei, wie zugunsten der Anwohnerinnen und Anwohner ein Immissionsschutz sichergestellt werden soll. Niederschrift Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung „Campus Kartause (Kartäuserwall 24 b)“ 5 Frau Dr. Wunderlich kritisiert, den Anwohnerinnen und Anwohnern am Kartäuserwall und Kartäuserhof werde ein viergeschossiger Gebäuderiegel vorgesetzt, von dem beträchtliche Immissionen ausgehen werden. Der Verlust an Privatsphäre und Belichtung solle dabei in Kauf genommen werden. Sie führt an, dass es sich um ein stad tklimatisches Belastungsgebiet höchster Ausprägung handele. Es sei schon jetzt gekennzeichnet durch eine hohe Aufheizung, einen verminderten Luftaustausch und eine hohe Luftschadstoffbelastung. Trotzdem werde weiter verdichtet und der Luftaustausch reduzie rt, Grünflächen beseitigt und Bäume gefällt . Dies habe Auswirkungen auf das gesamt e Severinsviertel. Die Kirche könne zwar theoretisch ihre Möglichkeiten als Grundstückeigentümerin rechtlich ausschöpfen, dies stehe aber im Widerspruch zu ihrem Anspruch Church-for-Future. Frau Dr. Wunderlich appelliert an die Stadt Köln als demokratisch gewählte Vertreterin der Bürgerinnen und Bürger, die Interessen der Bürgerinnen und Bürger zu vertreten. Grünflächen und Baumbestand im Stadtgebiet müssten zugunsten der Bürgerinnen und Bürger geschützt werden. Die klimatischen Veränderungen, die sukzessive immer spürbarer werden, müssten bei Entscheidungen mehr im Fokus stehen. Der Klimanotstand müsse in der Verwaltungspraxis Berücksichtigung finden. Wenn Alternativen mit der geringsten negativen Klimaauswirkung bevorzugt behandelt und ausgeführt werden sollen, müsse das auch für dieses Vorhaben gelten . In Zeiten des Klimanotstandes könne es nicht sein, dass ein Bebauungsplan neu gefasst werde, der in einem klimatischen Belastungsgebiet eine derart massive Bebauung und Beseitigung von Grünbestand erlaube. Eine Reduzierung der erlaubten Geschossanzahl, ein e ausschließliche Nutzung der bereits überbauten Flächen, eine bessere Luftzirkulation und ein Erhalt der Großbäume und der Rasenfläche müsse gewährleistet werden. Abschließend appelliert sie an die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt, dies bei der Ausarbeitung des Bebauungsplanentwurfs und der anschließenden Beschlussfassung zu bedenken. Frau Herr bedankt sich bei Frau Dr. Wunderlich für die vorgetragenen Aspekte und möchte die Themen Klimanotstand und Stadtwachstum aus gesamtstädtische r Perspektive erläutern. Auf der einen Seite gehe es darum, Freiflächen im Stadtgebiet zu schützen und auf der anderen Seite S tadtwachstum zu ermöglichen. Um dem prognostizierten Stadtwachstum Rechnung zu tragen, müsse die Stadt Köln bis 2040 cica 60.000 – 70.000 neue Wohneinheiten schaffen. Hierfür müssten Flächen gefunden werden. Einerseits schaffe man dies über die Ausweisung weiterer Bauflächen im bislan g unbebauten Außenbereich, für die Ausgleich geschaffen werden müsse, andererseits über eine Verdichtung des Bestands. Eine innerstädtische Nachverdichtung ist aufgrund vorhandener Erschließung und Infrastruktur oft ökonomischer. Sie hebt hervor, dass anderswo im Stadtgebiet auch viele Orte entsiegelt würden, wie zum Beispiel in der Parkstadt Süd oder im Mülheimer Süden, wo es zur Umwandlung von Gewerbearealen in Freiflächen komme. Zudem sei das Kooperative Baulandmodell ein wichtiges Instrument, über d as Vorhabenträgerinnen und Vorhabenträger verpflichtet würden, im Rahmen von Neubebauungen Grün- und Spielflächen zu schaffen. Zudem bereite die Verwaltung Richtlinien für die Erstellung von Energiekonzepten vor, um nachhaltigere Bauweisen sicherzustellen. So versuche die Stadt Köln, eine Balance zu schaffen aus Geben und Nehmen in Bezug auf Versiegelung. Das geplante Vorhaben habe Auswirkungen, die nicht nur positiv seien und im Vergleich zur heutigen Situation zu einer größeren Versiegelung führen würden. Das vorliegende Projekt berücksichtige in der Überarbeitung Aspekte, die Klimaauswirkungen positiv zu beeinflussen. An dem diskutierten Standort sei eine Bebauung auch vor dem Hintergrund des Klimaschutzes richtig, da es sich zwar teilweise um Grünflächen, aber auch zu großen Teilen um Parkplatzflächen handele. Insgesamt könne ein hochwertiges und gut angeschlossenes Grundstück besser ausgenutzt werden. Herr Seiger bedankt sich bei Frau Dr. Wunderlich für den Vortrag ihrer Anliegen . Bezüglich des strategischen Umgangs mit den Themen Klimanotstand und Wohnun gsmangel schließe er sich Frau Herr an. Bezüglich der zusätzlichen Immissionen und Belastungen für die Nachbarschaft seien verschiedene Gutachten, unter anderem ein Klimagutachten beauftragt , das auch das Thema des Luftaustausches betrachte. Die begrünten Dächer würden weitere negative Klimaauswirkungen reduzieren und eine weitere Aufheizung verhinder n. Er stellt richtig, dass die Baumfällung in den vorigen Tagen aus Verkehrssicherungspflicht auf einem Nachbargrundstück notwendig gewesen sei, da der Baum abgestorben war. Ein Zusammenhang zum geplanten Vorhaben bestehe nicht. Er erläutert weiterhin, dass eine Reduzierung der Geschosszahlen geprüft worden sei. Eine Reduzierung der Flächen in dem Haus der Bildung sei nicht möglich, da es sich bei dem angenommenen Flächenbedarf um bestehende Bildungseinrichtungen handele, die auf dem Standort gebündelt werden sollen. Bei einer Flächenreduzierungen müssten dann entsprechend Wohnflächen wegfallen. Dies sei einerseits angesichts des Wohnraummangels nicht vertretbar, andererseits würde sich das Vorhaben Niederschrift Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung „Campus Kartause (Kartäuserwall 24 b)“ 6 mit dem Wegfall an Geschossfläche unwirtschaftlich darstellen. Nicht zuletzt stehe er auch für die verantwortungsvolle Verwendung des Kirchensteuergelds. Herr Schröder, Schröder Landschaftsarchitekten, erklärt, dass sich von den 27 Bäumen, die für das Vorhaben gefällt werden müssen, bereits acht Bäume in einem kritischen Zustand befänden, die die nächsten Jahre nicht überleben würden. Im Rahmen der Neubebauung sollen zukunftsfähige Gehölze gepflanzt werden , die an den Klimawandel angepasst sind. Auch bedeute die Versiegelung von Flächen normalerweise eine vermehrte Ableitung von Regenwass er in die Kanalisation. Bei diesem Vorhaben sei hingegen geplant, die Flächen oberhalb der Tiefgarage als Regenspeicher auszubilden. Das anfallende Regenwasser werde zurückgehalten, den Bäumen und der Begrünung zur Verfügung gestellt und an Ort und Stelle verdunstet. Damit könnten die negativen Auswirkungen der Bodenversiegelung reduziert werden. Zudem sei Fassadenbegrünung vorgesehen, die Bereiche mit einer hohen Verdunstungsfläche schaffe. Zwar werde etwas Bestehendes zerstört, aber es entstünde auf der anderen Seite etwas Neues, das dem Stadtklima gerecht werde und zu positiven Effekte n auf das Mikroklima führe. Herr Hupke, bekräftigt die Aussagen von Herrn Schröder bezüglich der Regenwasserrückhaltung. Die derzeitigen Kanäle seien nicht dazu ausgelegt, Starkregenereignisse aufzunehmen. Um das Stadtgrün am Leben zu erhalten, müssten verstärkt Zisternen gebaut werden. 4. N.N. 2 fragt, ob der Innenbereich nachts bewacht werde, da die Arkaden als Schlafgelegenheiten für Obdachlose genutzt werden könnten. Werde es einen Wachdienst auch bezüglich Ruhestörung im Innenhof geben? Wie sehe das Energiekonzept aus, w erde Erdgas oder Fernwärme verlegt? Werde auch samstags gearbeitet? In welchem Zeitfenster w erde tagsüber gebaut ? Wie w ürden die Belastungen der Straße Kartäuserwall mit LKWs zum Abtransport Bauschutt und Zulieferung von Baumaterial eingeschätzt? Wann werde mit der Ausschachtung begonnen? Herr Seiger bekräftigt das ausdrückliche Interesse der evangelischen Kirche an einer öffentlichen Nutzung des Innenhofs. Beschränkungen wie im Gereonsviertel werde es nicht geben. Es handele sich um einen bewohnten, beleuchteten Bereich, deshalb halte er eine missbräuchliche Nutzung für unwahrscheinlich. Sollte es doch dazu kommen, müsse über einen Sicherheitsdienst nachgedacht werden. Bezüglich der Lärmentwic klung halte sich die evangelische Kirche an die Immissionsschutzregelungen. Herr Kraemer gibt an, Baubeginn sei 2022. Die dann beauftrage Baufirma müsse sich an die Gesetze und Vorschriften halten. Man werde versuchen, die Beeinträchtigungen für die Anwoh nerschaft so gering wie möglich zu halten. Samstags werde nicht gearbeitet. Es sei geplant, die Gebäude mit Fernwärme zu versorgen. 5. N.N. 3 fragt nach, ob es nicht die Aufgabe der Stadtplanung und der Verwaltung sei, ein Großprojekt mit Versiegelung von Grünflächen kritisch auf die klimatischen Konsequenzen zu hinterfragen, anstatt das Vorhaben zu bewerben. Frau Zlonicky verweist erneut auf den bereits diskutierten Zielkonflikt zwischen Stadtwachstum und Klimaschutz und der Frage nach Innen- oder Außenverdichtung. Insgesamt sei das Bauprojekt in der Überarbeitung stark entsprechend der Anforderungen an den Klimaschutz ang epasst worden. Im Weiteren würden die Ergebnisse der Gutachten und der eingehenden Stellungnahmen Einfluss auf die weitere Planung haben. Im Stadtgebiet sei vielerorts eine Verdichtung notwendig, damit nicht nur „wir“ sondern auch unsere Kinder in der Südstadt wohnen könnten. 6. N.N. 4 erkundigt sich, wie viele Mitarbeiter aus den anderen Verwaltungsstandorten hierher verleg t werden sollen . Wie pass e diese Planung zur aktuellen Bestrebung der Verkehrsberuhigung des Veedels? Die Severinstraße w erde aktuell in eine Anwohnerstraße geändert und hier w erde in einer Einbahnstraße ohne Not zusätzlicher Pendlerverkehr durch das Zusammenziehen externer Verwaltungsstandorte und Büroflächen der Evangelischen Kirche generiert. Herr Seiger erklärt, dass der Verwaltungsverband Köln-Nord seinen Standort aktuell in Köln-Ehrenfeld habe, von hier würden 25 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter umziehen. Niederschrift Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung „Campus Kartause (Kartäuserwall 24 b)“ 7 Herr Malik , PTV Transport Consult GmbH , erläutert, dass die Verkehrserz eugung durch das Bauprojekt im Zuge eines Verkehrsgutachtens ermittelt worden sei. Es sei ein kritischer Ansatz gewählt worden, bei dem die gesamten erzeugten Verkehre trotz der bereits teilweise vorhandenen Nutzungen zu den Bestandsverkehre n hinzugerechnet w orden seien. Die Ergebnisse zeig ten, dass der Mehrverkehr verträglich abgewickelt werden könne. Herr Hupke erwähnt die Nähe zu ÖPNV-Haltestellen, den geplanten Anschluss an die Nord-Süd-Bahn- Linie 17 sowie den Ausbau des Fahrradverkehr snetzes. Diese Entwicklungen ließen auf eine Verschiebung der Verkehrsarten im Veedel hoffen. 7. N.N. 5 möchte wissen, in welchem Verhältnis die Bruttobebauung von Wohnbebauung, Bildungswerk und Verwaltung zueinander stehe? Hr. Dr. Seiger erklärt, das Haus der Bil dung umfasse insgesamt cica 3.500 qm und damit c irca ein Drittel der gesamten Fläche. Circa die Hälfte der Fläche sei für Wohnungen vorgesehen. Nachtrag: Im derzeitigen Planungsstand sind folgende Geschossflächen inkl. Flächen aus Nicht- Vollgeschossen vorgesehen: Haus der Bildung: circa 3.687 qm circa 38 % Wohnungen gesamt: circa 4.551 qm circa 47 % davon Geschosswohnungen: circa 1.300 qm davon Studierendenwohnen: circa 1.850 qm davon Gruppenwohnung „Inklusiv/Pflege“: circa 504 qm davon Gruppenwohnung „Kommunität“: circa 897 qm Büro/Verwaltung: circa 963 qm circa 10 % Gastronomie: circa 437 qm circa 5 % Fläche gesamt: circa 9.638 qm 100 % 8. N.N. 6 fragt, wie viele Mitarbeiter aus den umliegenden Verwaltungsstandorten hierher verlegt werden sollen. Stimme es, dass fünf Verwaltungsstandorte der evangelischen Kirche in der Kölner Umgebung in der Südstadt konzentriert werden sollten? Wenn nicht, aus wie vielen? Herr Dr. Seiger erläutert, dass die Frage nach den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bereits beantwortet worden sei. Aktuell gebe es in Köln und Region vier Kirchenkreise mit Standorten in Köln-Süd/Mitte in Brühl, Köln-Dellbrück/ Holweide und Köln -Ehrenfeld sowie den Standort des Evangelischen Kirchenverbandes. Die Frage, wie viele Verwaltungsstandorte es in zehn Jahre gebe, sei ein demokratischer Prozess und könne von ihm nicht beantwortet werden. Sicher könne er nur sagen, dass v ier Standorte auf drei reduziert werden, da der Verwaltungsverband Köln-Nord mit auf das Gelände ziehen werde. 9. N.N. 6 fragt, wie viel Prozent der Gesamtfläche Verwaltungsfläche, Wohnfläche, Verkehrsfläche, Gastronomie und Gewerbefläche würden? Herr Kraemer erläutert, dass circa 10 % des Vorhabens Büroflächen umfassen würden, circa die Hälfte der Flächen sei für Wohnungen vorgesehen, der überwiegende Rest bestünde aus Räumlichkeiten für das Haus der Bildung. 10. Herr Hupke fragt, ob angesichts der aktuellen Entwicklungen um das Corona -Virus und Homeoffice der Bedarf an Büroflächen schrumpfen werde. Herr Dr. Seiger erklärt, dies sei insbesondere seit dem Jahr 2020 eine zentrale Fragestellung, die auch bei der Neuausweisung von Flächen berücksichtigt werden müsse. Vermutlich brauche man künftig aufgrund digitaler Arbeitsweisen weniger Büroflächen, allerdings sei das gemeinsame Arbeiten an einem Ort auch weiterhin, zumindest zeitweise, erforderlich . Er hoffe , dass eine Kombination aus Neubau und Reduzierung des Bedarfs langfristig Angebot und Nachfrage an Büroflächen zusammenbringen könne. 11. N.N. 2 fragt, ob es eine Entschädigung für entstehenden Baulärm gebe, da Schlafräume zur Baustelle hin liegen. Wann werde mit der Ausschachtung begonnen? Niederschrift Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung „Campus Kartause (Kartäuserwall 24 b)“ 8 Herr Kraemer gibt an, 2022 sei der Baubeginn vorgesehen, entsprechend würde die Baugrube ausgehoben. Herr Dr. Seiger erklärt, mit dem Thema der Entschädigungen sei er nicht im Detail vertraut, falls nötig, werde er sich dem im weiteren Verlauf des Vorhabens widmen. 12. N.N. 6 führt an, dass das gegenüberliegende Haus mit der Adresse Sachsenring 8 unter Denkmalschutz stehe (Baujahr 1893). Das Haus sei im vorderen Teil nach vorne geneigt. Es wird die Befürchtung geäußert, die Errichtung der Tiefgarage mit dem Einrammen der Fundamente könne sich massiv auf die Statik des Hauses auswirken. Herr Kraemer antwortet, sein Büro habe Erfahrungen mit unterschiedlichen Bauvorhaben in Köln mit unmittelbar angrenzendem historischem Bestand. Die Schäden an der bestehenden Bausubstanz würden vor Beginn und nach Abschluss der Bautätigkeit detailliert ermittelt für gegebenenfalls erforderliche Ausgleichszahlungen. Es gebe aber technische Möglichkeiten, zu bauen , ohne dass Schäden entstünden. Aus seiner Sicht bestünde kein Anlass zur Sorge, dass das besagte Gebäude beschädigt würde. 13. N.N. 6 fragt, wie mit der bestehenden Verkehrsanbindung im Kartäuserwall (sehr eng, Einbahnstraße) umgegangen werde, dass keine Gefahr für die Anwohnerschaft und Fahrradfahrer entstehe. Herr Malik erläutert, dass der Mehrverkehr in der bestehenden Straßensituation verträglich abgewickelt werden könne. Selbst bei dem bereits erwähnten kritischen Ansatz der Verkehrsermittlung hätten sich nur unwesentliche Steigerungen im Quell- und Zielverkehr ergeben. Für die Spitzenstunde seien maximal 50 Pkw im Quell- und Zielverkehr ermittelt worden. Über den gesamten Tagesverlauf betrachtet würden teilweise nur 5 zusätzliche Pkw in der Stunde durch den Kartäuserwall fahren, was normalen Schwankungen im täglichen Verkehrsablauf entspricht. 14. N.N. 6 möchte wissen, warum die evangelische Kirche gerade im Rahmen der aktuellen Debatte fehlenden Wohnraums speziell in Innenstädten plane, hier weitere Büroflächen zu errichten, wenn der Wohnraum gerade in dieser Lage ohnehin bereits extrem knapp ist? Herr Dr. Seiger gibt an, dass der Wohnraum mit circa 4.500 qm im Projekt sehr viel umfangreicher ausfalle als der Büroraum. Zudem würde der Büroraum nur von anderen Standorten an diesem zusammengelegt. Die Flächen würden dort frei für andere Nutzungen. Frau Zlonicky erklärt, der Fokus des Projekts liege auf der Schaffung von Bildungsinfrastrukturen, flankiert von wohnbaulichen Nutzungen und im geringen Maße Büroflächen. Dies sei im Sinne einer funktionsgemischten Stadtentwicklung. Es sollten keine reinen Schlafstädte gebaut werden, sondern belebte Quartiere. 15. N.N. 6 führt an, dass die Konzentration der Verwaltung in der Innenstadt der Hauptgrund für das Bauvorhaben sei. Die Wohnungen würden dabei vielen, mit denen er gesprochen habe, als bloße Alibiwohnungen erscheinen. Er erbittet eine Stellungnahme von Dr. Seiger dazu. Herr Dr. Seiger erwidert, dass die bereits genannten Zahlen von nur 10 % Büroflächen und circa 50 % Wohnflächen gegen diese These sprächen. Im Übrigen würden die Einrichtungen, die bereits gegenwärtig auf dem Grundstück vorhanden seien und Bildungsarbeit betrieben, in das neue Haus der Bildung verlegt. Deren Flächenbedarf sei dem Bestand vergleichbar. Das Projekt sei in seiner Gesamtheit sinnvoll, die verschiedenen Funktionen würden sich gegenseitig ergänzen. 16. N.N. 6 fragt, warum nicht an der Ulrichgasse beb aut werde. Dort sei Platz, der Grund gehöre Ihnen und die Verkehrsanbindung sei gewährleistet. Herr Dr. Seiger erklärt, dass die nötigen Flächen für das Gesamtprojekt nur am Standort am Kartäuserwall vorhanden seien. Die Bebauung an der Ulrichgasse solle nicht verändert werden. 17. N.N. 6 erkundigt sich, warum so hoch gebaut werden müsse? Herr Kraemer wendet ein, dass er die geplante Bebauung nicht als hoch empfinde. Sie sei auf das Maß der Umgebung abgestimmt. Mit elf Metern „Traufhöhe“, also drei Geschossen und einem weiteren Niederschrift Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung „Campus Kartause (Kartäuserwall 24 b)“ 9 eingerückten Geschoss, unterschreite sie teilweise die angrenzende Bebauung. Es handele sich um eine kompakte Unterbringung des geforderten Raumprogramms. Frau Zlonicky ergänzt, dass sich der Entwurf nach Einschätzung des Stadtplanungsamts auch nach den Kriterien des § 34 Baugesetzbuch in die Umgebung einfügen würde. Dies sei Maßgabe bei vielen Projekten der Innenentwicklung, aber im vorliegenden Falle aufgrund des bestehenden Bebauungsplans formal nicht anwendbar. Es werde im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans nicht mehr Geschossfläche zugelassen als dies nach Einfügungsgebot möglich gewesen wäre. 18. N.N. 7 fragt, ob man sich vorstellen könne, die Anzahl der gefällten Bäume/Biomasse an anderer stadtnaher Stelle als Ausgleich wieder aufzuforsten. Frau Eisgruber erläutert, dass nach Baumschutzsatzung der Stadt Köl n der Eingreifer oder die Eingreiferin dazu verpflich tet seien, Ausgleichsmaßnahmen zu leisten. Im vorliegenden Fall würden zehn Bäume erhalten, 27 gefällt und mindestens zehn neu gepflanzt. Die Bilanz werde im weiteren Verfahren geprüft. G egebenenfalls seien weitere Ausgleichsmaßnahmen an anderer Stelle erforderlich. Nachtrag: Nach derzeitigem Planungsstand werden circa 25 Bäume auf dem Grundstück neu gepflanzt. Herr Hupke nennt den stellenweise Rückbau und die Begrünung der Nord -Süd-Fahrt als Idee, den Wegfall von Bäumen an anderer Stelle im Stadtgebiet auszugleichen. 19. N.N. 8 merkt als Leiter der Melanchthon-Akademie an, dass schon jetzt über 600 Veranstaltungen im Jahr mit mehr als 10.000 Menschen auf dem Bildungsgelände stattfänden. Er hoffe, dass dies meistens in gutem Einvernehmen mit der Nachbarschaft geschehe. Insofern werde Bildung hoffentlich auch im Campus Kartause einen Beitrag zum gemeinsamen Leben und Wohnen in der Südstadt leisten. Viele Bildungsprojekte seien schon jetzt inhaltlich mit dem Viertel verbunden - zum Beispiel mit dem KAT 18 usw. 20. N.N. 9 erklärt, ihrer Meinung nach werde der „Wert“ des Viertels durch eine derart repräsentative Bebauung erhöht. Außerdem sei das Zusammenspiel von Verwaltung und jungem Wohnen mit Gastronomie sicher auch für die Anwohnerinnen und Anwohner interessanter als ein Parkplatz. Sie fragt, ob es in der Stadt schon ein Projek t gebe, bei dem eine solche Vielfalt (Wohnen, Arbeiten, Gastronomie, Unterhaltung) in dieser Qualität vorhanden sei. Herr Kraemer merkt an, dass solche belebten Orte sonst über Jahrzehnte wachsen müss ten, hier werde etwas Neues geschaffen, das einmalig sei. Frau Herr hebt hervor, dass das Projekt im Vergleich zu anderen Bauvorhaben in Köln ungewöhnlich sei in Bezug auf die Nutzungsmischung, die Vielfalt an speziellen Wohnformen und das Angebot an das weitere Umfeld des Viertels. Herr Hupke bestätigt, dass er hinsichtlich der Vielfalt kein ähnliches Projekt kenne und sich darauf freue, es umgesetzt zu sehen. 21. N.N. 10 möchte wissen, wer garantiere, dass die Begrünung dauerhaft erhalten bleibe? Frau Zlonicky antwortet, dass die Vorhabenträgerin ernstgenommen werde. Die Begrünung werde im Bebauungsplan festgesetzt. Herr Dr. Seiger erklärt, dass die evangelische Kirche über eine eigene Firma für Grünflächenarbeiten verfüge, die an vielen Stellen die eigenen Liegenschaften pflege. Zudem erläutert er, dass a uf den nördlichen Grundstücksflächen in Anlehnung an die historische Nutzung ein Klostergarten angelegt werden solle. Die Grünflächen sollten gemeinsam mit der Architektur ein Gesamtkunstwerk bilden. Eine gute Pflege der Freiräume sei auch im eigenen Interesse. 22. N.N. 11 möchte vor dem Hintergrund der Nächstenliebe wissen, ob die Bauherrin beabsichtige, die Anwohnerinnen und Anwohner während der Bauphasen für die Belastungen durch Lärm und Staub und nach der nach Bebauung für die entnommene Lebensqualität zu entschädigen. Niederschrift Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung „Campus Kartause (Kartäuserwall 24 b)“ 10 Herr Dr. Seiger erklärt, dass er mit dem Thema der Entschädigungen nicht im Detail vertraut sei und sich daher derzeit nicht sachgerecht äußern könne. Herr Hupke bemerkt, dass die Maschinen heutzutage ohnehin wesentlich leiser seien. Er schlage vor, dass Nachbarschaft , Bauherrin und Bauleitung im ständigen Austausch bleiben, um mögliche Probleme zu lösen. Herr Dr. Seiger schließt sich den Ausführungen von Herrn Hupke an. Ziel sei es, im Dialog zu bleiben und eine Anlaufstelle bei Problemen zum Beispiel in Form eines Baustellenmanagements zu schaffen. 23. N.N. 11 erkundigt sich, wie lange d ie Bauherrin die Wohnungen vorhalten müsse . Werde dies durch die Stadt kontrolliert? Zu welchem Quadratmeterpreis sei geplant , die Stud ierendenwohnungen zu vermieten? Herr Dr. Seiger antwortet, dass die Studierendenwohnungen 20 Jahre lang gebunden seien. Das Studierendenwerk Köln werde die Vermietung und Betreibung zu den üblichen Preisen übernehmen. Auch für die übrigen öffentlich geförderten Wohnungen sei eine Bindung für 20 Jahre vorgesehen. Die Erträge aus der Vermietung der Wohnungen seien nur so hoch, wie es für die Abschreibung des Bauprojekts wirtschaftlich notwendig sei. Die evangelische Kirche unterscheide sich dabei von anderen Investorinnen und Investoren am Markt, bei denen es um reine Gewinnmaximierung gehe. 24. Herr Hupke fragt, ob Menschen aller Religionen im Studierendenwohnheim einziehen können? Herr Dr. Seiger stellt klar, dass selbstverständlich Menschen aller Religionen und auch Menschen, die keiner Religion angehören, in die neuen Gebäude einziehen könnten. Darüber hinaus sei eine interreligiöse Bibliothek vorgesehen. Die evangelische Kirche habe ein ausdrückliches Interesse, dass der Campus Kartause zu einem Begegnungszentrum für unterschiedliche Menschen werde. 25. N.N. 1 führt an, dass Energieeffizienz im Gebäudesektor für den Klimaschutz ein enorm wichtiger Ansatzpunkt sei. W erde für das Bauprojekt angesichts der Notwendigkeit schnellstmöglich Klimaneutralität zu erreichen, Passivhausbauweise angewendet? Sie erkundigt sich nach den Energiestandards in diesem Projekt und fragt, ob diese über das Mindestmaß hinausgehen würden. Herr Kraemer versichert, dass alle Standards mindestens eingehalten würden. Es sei deutlich erkennbar, dass die evangelische Kirche hier etwas Besonderes schaffen wolle. Nicht nur in städtebaulich-funktionaler, sondern auch in Bezug auf andere Aspekte des zeitgemäßen Bauens solle ein möglichst beispielhaftes Projekt entstehen. Hierzu zähle auch eine entsprechende Betrachtung des Energieverbrauchs und der Energieeinsparung. 26. N.N. 12 fragt, wie bei 30 Studierendenapartments und 10 Wohnungen 4.500 qm zustande kämen. Herr Dr. Seiger erklärt, dass 7 Geschosswohnungen, 4 Maisonette-Wohnungen und 29 Wohneinheiten im Studierendenwohnheim mit unterschiedlicher Belegung entstünden. Zusätzlich gebe es die inklusive Wohngruppe mit 8 Plätzen und die evangelische Kommunität. Insgesamt seien dies circa 42 Wohneinheiten. 27. N.N. 13 merkt an, dass die Pläne seiner Meinung nach äußerst gelungen seien und sich wohltuend von den sonst häufig schlichten und schmucklosen Neubauten abhöben. Er denke, durch den Neubau und seine Nutzungen würde der Kartäuserwall erheblich aufgewertet. Er würde es daher als Anlieger sehr begrüßen, wenn dieses Projekt so wie gesehen umgesetzt w ürde. Herr Hupke stellt fest, dass es keine weiteren Fragen gibt. Er bedankt sich für die angeregte Diskussion. Frau Zlonicky erläutert die Möglichkeit für Bürgerinnen und Bürger, bis zum 8. Juli 2020 Anregungen zu dem Projekt an Herrn Hupke zu senden. Die Präsentation des Projekts werde auf der Seite der Stadt Köln abrufbar sein. Detailliertere Informationen zur Geschossfläche und den prozentualen Anteilen der verschiedenen Nutzungen würden ergänzt. N.N. 14 fragt, ob das Protokoll veröffentlich werde. Frau Zlonicky erläutert, dass das Protokoll einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung in der Regel erst zum Vorgabenbeschluss veröffentlicht werde. Dieser erfolge aber im vorliegenden Fall aufgrund der Niederschrift Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung „Campus Kartause (Kartäuserwall 24 b)“ 11 Kommunalwahl voraussichtlich erst im Dezember 2020. Aus diesem Grund werde das Protokoll ausnahmsweise nach interner Abstimmung vor Vorgabenbeschluss veröffentlicht. Herr Hupke bedankt sich bei allen Anwesenden für die Teilnahme an und die Durchführung der Veranstaltung. Er appelliert an Anwohnerschaft und Vorhabenträger im kritischen Dialog zu bleiben, um ein gutes Ergebnis zu erzielen. Um circa 21:15 Uhr wird die Veranstaltung geschlossen. Gezeichnet Andreas Hupke (Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Köln-Innenstadt) Gezeichnet Marie Kötterheinrich (Schriftführerin)
Beratungsverlauf
-
08.12.2020
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.4, Anhörung (BV). Ergebnis: ungeändert beschlossen -
11.03.2021 zuletzt
TOP 9.1, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen
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