Mandari Insight

3053/2020

Städtebauliches Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Arbeitstitel: „Campus Kartause (Kartäuserwall 24b)“in Köln-Altstadt/Süd Anhörung der Bezirksvertretung Innenstadt zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschl

Beschlussvorlage Ausschuss 04.12.2020

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 11.03.2021, TOP 9.1

Anlage 2 Städtebauliches Planungskonzept (Stand frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und aktueller Planungsstand)

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 Uebersichtsplan

· application/pdf

Ansehen

Anlage 4 Stellungnahmen §3

· application/pdf

Ansehen

Anlage 5 Stellungnahmen § 4

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3 Niederschrift

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 Städtebauliches Planungskonzept (Stand frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und aktueller Planungsstand)

1363 Zeichen

Vorhabenbezogener Bebauungsplan 
Arbeitstitel: Campus Kartause (Kartäuserwall 24b)
in Köln Altstadt/Süd
Anlage 2
Lageplan städtebaulicher Entwurf
N10 0 20 40 60  Meter20
Städtebauliches Planungskonzept - Stand frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
1

Vorhabenbezogener Bebauungsplan 
Arbeitstitel: Campus Kartause (Kartäuserwall 24b)
in Köln Altstadt/Süd
Vogelperspektive von Süd-Westen
Perspektive vom Kartäuserwall
Städtebauliches Planungskonzept - Stand frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
2

Vorhabenbezogener Bebauungsplan 
Arbeitstitel: Campus Kartause (Kartäuserwall 24b)
in Köln Altstadt/Süd
Lageplan städtebaulicher Entwurf
N10 0 20 40 60  Meter20
Städtebauliches Planungskonzept - Stand Vorgabenbeschluss
3

Vorhabenbezogener Bebauungsplan 
Arbeitstitel: Campus Kartause (Kartäuserwall 24b)
in Köln Altstadt/Süd
Lageplan städtebaulicher Entwurf
N10 0 20 40 60  Meter20
Städtebauliches Planungskonzept - Stand Vorgabenbeschluss
Darstellung der Änderungen gegenüber Stand frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
4

Vorhabenbezogener Bebauungsplan 
Arbeitstitel: Campus Kartause (Kartäuserwall 24b)
in Köln Altstadt/Süd
Querschnitt - Stand Vorgabenbeschluss
Städtebauliches Planungskonzept - Schnitte
Gegenüberstellung Stand frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung 
und Stand Vorgabenbeschluss
Querschnitt - Stand frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
5

Anlage 1 Uebersichtsplan

396 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von
Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-
tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu
diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 1
0 5025 100 150 Meter N
Stadtplanungsamt
Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
 Campus Kartause (Kartäuserwall 24b)
in Köln-Altstadt/Süd
Maßstab  1 : 2 500

Anlage 4 Stellungnahmen §3

154572 Zeichen

1   Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Arbeitstitel: Campus Kartause (Kartäuserwall 24b) – in Köln Altstadt/Süd –  
     eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung  
 
 
Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Arbeitstitel: Campus Kartause (Kartäuserwall 24b) – in Köln Alt-
stadt/Süd – eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 
 
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB wurde aufgrund der Corona-Schutzmaßnahmen am 24. Juni 2020 als Echt-
zeit-Online-Dialog durchgeführt und in einer Niederschrift dokumentiert. Zudem hing das städtebauliche Planungskonzept im Bezirksrathaus In-
nenstadt und im Stadthaus vom 24. Juni bis zum 8. Juli 2020 aus. Im Zeitraum der Beteiligung bis zum 8. Juli 2020 sind 10 Stellungnahmen ein-
gegangen.  
 
Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufen-
den Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellung-
nahmen wird auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen. 
 
Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt. Den Fraktionen der zuständigen Bezirksver-
tretung, des Stadtentwicklungsausschusses (und später des Rates) wird eine vollständige Übersicht der Absender der Stellungnahmen zur Verfü-
gung gestellt. 
  
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berück- 
sichtigung 
Stellungnahme der Verwaltung 
1    
1.1 Luftzirkulation und Luftqualität 
Die einzige „Schneise“, durch die frische Luft in Rich-
tung auf das Krankenhaus der Augustinerinnen zir-
kulieren kann, verläuft über das Plangebiet. Hier be-
finden sich derzeit eine überschaubare Bebauung 
und im Wesentlichen Bäume und Parkplätze. Die 
Ausrichtung des aktuell größten Gebäudes ist so, 
dass von Südwesten her problemlos eine Luftzirkula-
tion in Richtung auf das Krankenhaus gewährleistet 
wird.  
 
Das Krankenhaus verfügt über eine in Köln seltene 
pneumologische Abteilung und eine große Beat-
in Prüfung Im Verfahren wird ein Klimagutachten erstellt, das neben den Auswir-
kungen auf die Hitzebelastung im Quartier auch die Auswirkungen auf 
die Durchlüftung untersucht. Gegebenenfalls erforderliche Vermei-
dungs- und Verminderungsmaßnahmen werden im Rahmen der weite-
ren Planung geprüft. Hierzu zählen beispielsweise intensive und exten-
siven Dachbegrünungen, Grün- und Spielflächen, eine Fassadenbe-
grünung sowie Baumpflanzungen. Etwa erforderliche Maßnahmen 
werden im Grünordnungsplan dargestellt, im vorhabenbezogenen Be-
bauungsplan festgesetzt (Erhalt / Anpflanzen von Bäumen, Begrünung 
von Freiflächen und Dachbegrünung) und in den Durchführungsvertrag 
aufgenommen. 
Zudem wird nach derzeitigem Erkenntnisstand der planbedingte Mehr-
Anlage 4

2   Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Arbeitstitel: Campus Kartause (Kartäuserwall 24b) – in Köln Altstadt/Süd –  
     eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung  
 
 
mungspflege. Den Patienten wird durch das Vorha-
ben die Frischluftzufuhr genommen. 
 
verkehr auf den umliegenden Straßenabschnitten nicht zu einer erheb-
lichen lufthygienischen Belastung führen. Somit ist nicht davon auszu-
gehen, dass sich durch die geplante Bebauung die Luftqualität im Be-
reich des Krankenhauses verschlechtert, zumal die geplante Bebauung 
das Krankenhaus tendenziell eher vor den auf dem Kartäuserwall und 
dem Sachsenring freigesetzten Emissionen abschirmt. 
1.2 Baumbestand 
Es wird hinterfragt, ob die Zahl der zu fällenden 
Bäume und die Zahl der wieder angepflanzten Bäu-
me identisch ist. Es liegen unterschiedliche Angaben 
vor. 
 
ja Die Zahl der zu fällenden Bäume und die Zahl der wieder angepflanz-
ten Bäume ist identisch. Nach derzeitigem Planungsstand müssen zur 
Realisierung des Vorhabens 27 von 37 Bestandsbäumen auf dem der-
zeitigen Grundstück gefällt werden. 16 der zu fällenden Bäume sind 
durch die Baumschutzsatzung der Stadt Köln geschützt. 11 der zu fäl-
lenden Bäume unterliegen nicht der Baumschutzsatzung. Für die Bäu-
me, die dem Neubau weichen müssen, sind gemäß Planung 27 Neu-
anpflanzungen auf dem Grundstück geplant. 10 Bestandsbäume blei-
ben erhalten.  
 
Um eine gute Erreichbarkeit und Durchquerbarkeit des Grundstücks 
vom Kartäuserwall zur Kartäusergasse für Fußgänger/innen zu ermög-
lichen, soll eine Öffnung in der denkmalgeschützten Mauer zur Kartäu-
sergasse vorgesehen werden. Nach aktuellem Planungsstand und in 
Abstimmung mit dem Amt für Denkmalpflege ist die Öffnung im Bereich 
eines historischen Durchgangs außerhalb des derzeitigen Plangebiets 
in einer Breite von 2 m vorgesehen. Der Geltungsbereich des Plange-
biets soll im Vergleich zum Einleitungsbeschluss geändert werden. 
 
Da das Gelände des Grundstücks ca. 1 m über dem Niveau der Kar-
täusergasse liegt, muss für einen barrierefreien Anschluss das Gelän-
de im Bereich des Durchgangs abgetragen werden. Da die Abtragun-
gen auch im Wurzelbereich von zwei Bestandsbäumen auf dem derzei-
tigen Kindergartengrundstück vorgenommen werden müssten, wäre 
ein Erhalt dieser Bäume nicht möglich. Daher sollen im weiteren Ver-
fahren die Lage und Größe der Öffnung, der Höhenanschluss sowie 
die Auswirkungen auf die Bestandsbäume geprüft und eine Abwä-
gungsentscheidung zwischen Durchlässigkeit, Erhalt der Bäume und

3   Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Arbeitstitel: Campus Kartause (Kartäuserwall 24b) – in Köln Altstadt/Süd –  
     eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung  
 
 
Denkmalschutz getroffen werden. 
 
1.3 Baumbestand Nachbargrundstücke 
Es besteht die Gefahr, dass der Baukörper der Tief-
garage den vielleicht noch in der Nachbarschaft 
überlebenden Bäumen das Wasser abgräbt und die-
se zu Grunde gehen. 
 
in Prüfung Bäume auf Nachbargrundstücken, die sich in einem Abstand von weni-
ger als 3 m zur Grundstücksgrenze bzw. zur geplanten Tiefgarage be-
finden, werden vor Beginn der Baumaßnahme gutachterlich untersucht, 
um entsprechende Sicherungsmaßnahmen während der Bauzeit vor-
nehmen zu können. 
Die Auswirkungen auf das Grundwasser werden gutachterlich unter-
sucht. Siehe Stellungnahme 1.7 
1.4 Umwelt- und Klimaschutz 
(Bäume, CO2-Bindung, Erwärmung, Feuchtigkeits-
haushalt) 
Ein Jahrzehnte alter, groß gewachsener Bestand an 
Bäumen wird durch Exemplare ersetzt, die wesent-
lich kleiner sind und deren CO2-Bindungskapazitäten 
entsprechend geringer sind. Das gleiche gilt für die 
Temperaturregelung und den Feuchtigkeitshaushalt. 
Das Areal wird veröden. Mit einer Erhöhung der Um-
gebungstemperatur ist zu rechnen. Negative Auswir-
kungen auf die Erderwärmung werden befürchtet. 
 
Es entsteht eine nach drei Seiten hin bis auf eine 
kleine zu vernachlässigende Lücke in der Nordseite 
quasi geschlossene Bebauung, in der sich die Wär-
me stauen wird. 
in Prüfung Grundsätzlich werden in jedem Bebauungsplanverfahren die Umwelt-
auswirkungen bei der Planung berücksichtigt. In einem Bebauungs-
planverfahren, das im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB 
aufgestellt wird, wird von einer förmlichen Umweltprüfung abgesehen. 
Dies ist eine Verfahrenserleichterung, die das BauGB im Rahmen der 
Verfahrenswahl ermöglicht. 
 
Auch wenn keine förmliche Umweltprüfung stattfindet, werden die 
Auswirkungen der Planung auf alle betroffenen Umweltbelange im Ver-
fahren untersucht, ggf. im Rahmen eines Gutachtens bewertet und 
deren Ergebnisse in der Planung berücksichtigt (§1 Abs. 6 Nr. 7 
BauGB). Gegebenenfalls wird daraufhin die Planung im notwendigen 
Maß angepasst sowie Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen entwi-
ckelt und festgesetzt.  
 
Die Anpassung an den Klimawandel und ein gesundes Stadtklima sind 
wichtige Belange, die frühzeitig in die Planung einfließen müssen, ins-
besondere in Stadtteilen mit einer stadtklimatisch hohen Belastung.  
 
Der Rat der Stadt Köln hat am 09.07.2019 den Klimanotstand erklärt. 
Der Klimanotstand ist ein Bekenntnis der Stadt Köln zu den Zielen des 
Pariser Klimaschutzabkommens von 2015. Im Abkommen wird das 
zentrale Ziel formuliert, die globale Erwärmung möglichst bis auf 1,5 
Grad zu begrenzen. Hierzu möchte die Stadt beitragen, indem sie ihre 
CO2-Emissionen reduziert und bis 2050 Klimaneutralität anstrebt. Seit

4   Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Arbeitstitel: Campus Kartause (Kartäuserwall 24b) – in Köln Altstadt/Süd –  
     eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung  
 
 
Erklärung des Klimanotstandes sind klimatische und energetische As-
pekte im Planungsprozess verankert. Die Stadt Köln erarbeitet zurzeit 
Klimaleitlinien zur Etablierung eines Kölner Standards. 
 
Im Verfahren wird ein Klimagutachten erstellt, das auch die Auswirkun-
gen des Vorhabens auf das lokale Klima und die Umgebungstempera-
tur ermittelt und Vermeidungs- bzw. Minderungsmaßnamen untersucht.  
 
Darüber hinaus erfolgt die Erstellung eines Energiekonzepts mit dem 
Ziel einer energiesparenden Bauweise. Im Energiekonzept werden 
unter anderem verschiedene Szenarien zu den Bedarfen und Emissio-
nen und dem jeweiligen CO2-Einsparngspotenzial unter Berücksichti-
gung der Wirtschaftlichkeit bewertet.  
 
Sämtliche Standards des Energieverbrauchs im Gebäudesektor wer-
den mindestens eingehalten, um negative Auswirkungen auf das Klima 
zu begrenzen. Nach derzeitigem Stand soll das gesamte Projekt im 
KfW 55 Standard errichtet werden. Zudem ist eine klimafreundliche 
Fernwärmeversorgung geplant. Die Einsatzmöglichkeit von Photovolta-
ik wird geprüft. 
 
Bei dem Grundstück handelt es sich um ein innerstädtisches Bau-
grundstück, das bereits heute zu ca. 48% durch Gebäude sowie Park-
platz- und Wegeflächen versiegelt ist und nachverdichtet werden soll. 
Im Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Köln ist das Plangebiet als 
besonderes Wohngebiet dargestellt. Das Vorhaben entspricht den Dar-
stellungen des FNP. 
 
Die Planung führt zu einer Erhöhung der Flächenversiegelung im Plan-
gebiet. Die nach § 17 BauNVO in einem besonderen Wohngebiet gel-
tenden Obergrenzen werden jedoch eingehalten. 
 
Der vorliegende Entwurf ist das Ergebnis einer Mehrfachbeauftragung 
mit sieben Architekturbüros, bei der unterschiedliche Varianten zur

5   Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Arbeitstitel: Campus Kartause (Kartäuserwall 24b) – in Köln Altstadt/Süd –  
     eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung  
 
 
städtebaulichen Konfiguration erarbeitet wurden. Bei der Fortschrei-
bung des städtebaulichen Planungskonzeptes sind viele Aspekte auf-
genommen, um dem Klimawandel entgegenzuwirken oder um der An-
passung an den Klimawandel zu dienen. Mit den geplanten intensiven 
und extensiven Dachbegrünungen, den Grün- und Spielflächen im 
nördlichen Grundstücksbereich, einer Fassadenbegrünung, Baum-
pflanzungen und der Realisierung eines Brunnens im Innenhof werden 
die Auswirkungen der Planung gemindert.  
 
Die unter die Baumschutzsatzung der Stadt Köln fallenden und zur 
Rodung vorgesehenen Bäume werden nach Maßgabe der Satzung 
ausgeglichen. Zudem sind für alle übrigen zur Rodung vorgesehenen 
Bäume Ersatzpflanzungen auf dem Grundstück vorgesehen, obwohl 
ein Ausgleich des zu erwartenden Eingriffs gemäß § 13a Absatz 2 
Nummer 4 in Verbindung mit § 1a Absatz 3 Satz 6 BauGB als bereits 
erfolgt gilt beziehungsweise zulässig ist. 
 
Die Auswahl geeigneter Pflanzen und Gehölze, die dem Klimawandel 
voraussichtlich widerstandsfähiger als die vorhandenen standhalten, 
soll eine langfristig klimawandelangepasste Begrünung der Freifläche 
fördern. Insofern wird der Verlust an klimatisch ausgleichend wirkender 
Freifläche gemindert. Dennoch sind junge Bäume in der Regel tro-
ckenheits- und hitzeempfindlicher als ältere Bäume und bedürfen einer 
besonderen Pflege. Um einem Veröden der Flächen vorzubeugen, ist 
für die Bepflanzung auf der Hoffläche oberhalb der Tiefgarage ein Auf-
bau geplant, der das Niederschlagswasser der Dach- und Tiefgaragen-
flächen speichert und den Bäumen zur Verfügung stellt. Die Flächen im 
Norden mit Erdanschluss werden begrünt und das Niederschlagswas-
ser soll in den Vegetationsschichten versickern. Für die intensiv be-
grünten Dachflächen ist eine automatische Bewässerung vorgesehen.  
 
Die Begrünungsmaßnahmen (z. B. extensive/intensive Dachbegrün-
gen, Fassadenbegrünungen, Baumpflanzungen, Baumerhalt etc.) wer-
den im Grünordnungsplan dargestellt, im vorhabenbezogenen Bebau-

6   Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Arbeitstitel: Campus Kartause (Kartäuserwall 24b) – in Köln Altstadt/Süd –  
     eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung  
 
 
ungsplan festgesetzt und in den Durchführungsvertrag aufgenommen. 
Die Begrünungsmaßnahmen werden dauerhaft zu erhalten, zu pflegen 
und bei Verlust zu ersetzen sein. 
 
Durch die Verwendung heller, die Sonneneinstrahlung absorbierender 
Baumaterialien und die Schatten spendenden Arkaden, soll zudem 
einer Erwärmung und einem Hitzestau vorgebeugt werden. Der Bo-
denbelag ist mit einer größeren Fuge geplant, der die Verdunstung des 
Niederschlagswassers ermöglichen soll. Die geplanten Bäume vers-
chatten den Bereich des Innenhofs und erhöhen die Verdunstungsrate. 
Zudem ist ein Brunnen mit großer Wasseroberfläche und entsprechen-
der Verdunstungsrate vorgesehen. So soll ein innerstädtischer Platz 
mit hoher Aufenthaltsqualität entstehen, welche die Bestandsgrünflä-
che im nördlichen Grundstücksbereich heute bieten kann, nicht aber 
der aktuelle Parkplatz. 
 
Insgesamt stellt nicht nur der Klimawandel, sondern insbesondere auch 
das Stadtwachstum Kölns die Stadtplanung vor wichtige Herausforde-
rungen. Um dem prognostizierten Stadtwachstum Rechnung zu tragen, 
muss die Stadt Köln bis 2040 ca. 60.000 – 70.000 neue Wohneinheiten 
schaffen. Das Vorhaben leistet einen Beitrag zur Deckung des Bedarfs 
an dringend benötigtem Wohnraum, auch im Bereich des öffentlich 
geförderten Wohnungsbaus. Zudem entsteht ein Angebot an Bildungs-
einrichtungen, Büroräumen und Gastronomie. Dies ist im Sinne einer 
funktionsgemischten Stadtentwicklung. 
 
Es ist Aufgabe der Bauleitplanung, die sozialen, wirtschaftlichen und 
umweltschützenden Anforderungen an eine nachhaltige Stadtentwick-
lung miteinander in Einklang zu bringen und eine dem Wohl der Allge-
meinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung unter 
Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung zu gewähr-
leisten. Neben der Reduktion der Treibhausgasemissionen ist auch die 
Klimaanpassung ein wichtiger Belang der Bauleitplanung. Beides führt 
stellenweise zu Zielkonflikten. So stehen dem Idealbild einer „dicht be-

7   Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Arbeitstitel: Campus Kartause (Kartäuserwall 24b) – in Köln Altstadt/Süd –  
     eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung  
 
 
bauten Stadt der kurzen Wege“ Maßnahmen der Klimaanpassung, wie 
der Erhalt von Grün- und Retentionsflächen im Stadtgefüge entgegen. 
Die Stadt Köln versucht für diesen Konflikt einen Ausgleich zu schaf-
fen, indem gezielt an geeigneten Stellen nachverdichtet wird, während 
an anderen Stellen entsiegelt und Bebauung zurückgenommen oder 
gar nicht erst gebaut wird. Auch das Kooperative Baulandmodell ist ein 
wichtiges Instrument, über das Vorhabenträgerinnen und Vorhabenträ-
ger verpflichtet werden, im Rahmen von Neubebauungen Grün- und 
Spielflächen zu schaffen. 
 
Im größeren räumlichen Kontext betrachtet leistet das Vorhaben inso-
fern einen nachhaltigen Beitrag zum Natur- und Klimaschutz, indem es 
sich um ein Vorhaben der Nachverdichtung in zentraler Lage auf teil-
weise bereits versiegelten Flächen handelt. Es entspricht damit dem 
Ziel der Innenentwicklung. Durch die Schaffung von Bildungsangebo-
ten, Wohnraum und Arbeitsplätzen in innerstädtischer Lage können 
Freiflächen am Stadtrand erhalten bleiben und Pendlerverkehre - auch 
durch Bündelung der Einrichtungen des Vorhabenträgers auf dem 
Grundstück - vermieden werden. Dicht bebaute Städte mit kurzen We-
gen haben deutlich geringere CO2-Emissionen als Städte, die stark ins 
Umland wachsen. Das Vorhaben trägt insofern dazu bei, CO2-
Emissionen zu reduzieren. 
1.5 Baumasse und Gebäudehöhe, Erwärmung 
Aufgrund der diversen zusätzlich geplanten Nutzun-
gen wird das umbaute Volumen ein Vielfaches des-
sen betragen, was bisher auf dem Gelände steht. Es 
entsteht eine nach drei Seiten hin bis auf eine kleine 
zu vernachlässigende Lücke in der Nordseite quasi 
geschlossene Bebauung, in der sich die Wärme 
stauen wird. Das Ganze wird ja dann noch in vertika-
ler Richtung nicht nur nach oben, sondern auch nach 
unten in Form einer Tiefgarage vergrößert. Die Men-
schen werden von der neu geplanten Bausubstanz 
erdrückt. 
nein Die Stadt Köln hat einen erheblichen Bedarf an Wohnbauflächen sowie 
Flächen für Mischnutzungen. Grundsätzlich ist es städtebauliche Ziel-
setzung, die Innenentwicklung bereits gut erschlossener Bereiche zu 
fördern, um die Entwicklung im Außenbereich auf ein notwendiges Maß 
minimieren zu können.  
 
Bei dem Grundstück handelt es sich um ein innerstädtisches, gut er-
schlossenes Baugrundstück, das bereits heute zu ca. 48% durch Ge-
bäude und Parkplatz- und Wegeflächen versiegelt ist und nachverdich-
tet werden soll. Im Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Köln ist das 
Plangebiet als besonderes Wohngebiet dargestellt. Das Vorhaben ent-
spricht den Darstellungen des FNP.

8   Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Arbeitstitel: Campus Kartause (Kartäuserwall 24b) – in Köln Altstadt/Süd –  
     eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung  
 
 
 
Das Grundstück am Kartäuserwall befindet sich im Eigentum des 
Evangelischen Kirchenverbands Köln und Region. In dem Bestands-
gebäude am Kartäuserwall 24b befinden sich heute die Melanchthon-
Akademie, das Jugendpfarramt und die Familienbildungsstätte. Sie 
sind in einem aus den 1960er Jahren stammenden Gebäude unterge-
bracht, das nicht mehr den aktuellen Raumanforderungen der Nutze-
rinnen und Nutzer entspricht und nur im Erdgeschoss barrierefrei zu-
gänglich ist. Erste Untersuchungen zu Umbaumöglichkeiten des Be-
standsgebäudes ergaben, dass sich eine bedarfsgerechte Weiternut-
zung nur mit einem wirtschaftlich sehr hohen Aufwand realisieren ließe. 
Aus diesem Grund sollen durch Abriss und Neubau Voraussetzungen 
geschaffen werden, die heutigen und künftigen Ansprüchen an Bil-
dungsarbeit genügen. Alle Bildungseinrichtungen des Evangelischen 
Kirchenverbandes Köln und Region sollen auf dem Grundstück in ei-
nem Neubau, dem sogenannten „Haus der Bildung“, räumlich zusam-
mengelegt werden und ihre Zusammenarbeit verstärken. Ein Veran-
staltungsraum für bis zu 140 Personen soll das bestehende Angebot 
ergänzen. Dieser war bereits in dem rechtskräftigen Bebauungsplan 
durch ein Baufenster gesichert, wurde jedoch nicht umgesetzt. Mit der 
Umsetzung des Vorhabens soll dieser Bedarf nun auf dem Grundstück 
gedeckt und durch ein gastronomisches Angebot ergänzt werden. Zu-
dem ist geplant, Büroräume des Evangelischen Verwaltungsverbandes 
Köln-Nord an den Standort zu verlegen, um Synergieeffekte auch zu 
den umliegenden kirchlichen Einrichtungen zu nutzen. Insbesondere in 
der zweiten Bauphase soll auf den freiwerdenden Flächen des vorhan-
denen Gebäudes durch Nachverdichtung und Verlagerung der oberir-
dischen Parkplätze in eine Tiefgarage ein Beitrag zur Deckung des 
dringend benötigten Wohnraums geleistet werden. Ziel ist es, den 
Raum zwischen Kartäuserwall und Kartäusergasse zu einem einladen-
den, lebendigen und offenen Ort für Lernen, Arbeiten, Wohnen und 
Leben zu entwickeln.  
 
Der Fokus des Projekts liegt auf der Schaffung von wohnbaulichen

9   Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Arbeitstitel: Campus Kartause (Kartäuserwall 24b) – in Köln Altstadt/Süd –  
     eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung  
 
 
Nutzungen (ca. 47 %) und von Bildungsinfrastrukturen (ca. 38 %), flan-
kiert von Büroflächen (ca. 10 %) und Gastronomie (ca. 5 %). Ca. 50% 
der Geschossfläche Wohnen sollen im Segment des öffentlich geför-
derten Wohnungsbaus entstehen. 
 
Aufgrund der guten Verkehrsanbindung der bestehenden Einrichtun-
gen und der integrierten Lage eignet sich der Standort sehr gut für die 
geplante Nutzung. Das Vorhaben ist im Sinne einer funktionsgemisch-
ten Stadtentwicklung. Auch trägt eine zentrale Ansiedlung dieser Nut-
zungen dem raumplanerischen Grundsatz der Innenentwicklung Rech-
nung. 
 
Der vorliegende Entwurf ist das Ergebnis einer Mehrfachbeauftragung 
mit sieben Architekturbüros, bei der unterschiedliche Varianten zur 
städtebaulichen Konfiguration erarbeitet wurden. Die Aufgabenstellung 
gab eine maximale oberirdische Bruttogrundfläche (BGF (R) von 9.700 
qm vor, die das aktuelle städtebauliche Konzept unterschreitet. Das 
Planungskonzept wurde von der Beurteilungskommission zur weiteren 
Umsetzung empfohlen. Die Prüfung der Empfehlungen der Beurtei-
lungskommission sowie der Bezirksvertretung Innenstadt im Rahmen 
des Einleitungsbeschlusses zum Bebauungsplan Campus Kartause zur 
Überarbeitung des Entwurfs sind überwiegend erfolgt und wurden teil-
weise berücksichtigt. 
 
Der Entwurf setzt die Hofstrukturen im Westen fort. Die Gebäudehöhen 
der umliegenden Bestandsgebäude im Osten und Süden werden auf-
gegriffen und in Teilen sogar unterschritten. Zu den Gebäuden im Os-
ten am Kartäuserhof, Norden und Westen ist das letzte Geschoss des 
aufgehenden Gebäudes zurückversetzt geplant und treppt den Bau-
körper auf drei Geschosse ab. Das Eckgebäude am Kartäuserwall 
nimmt Trauf- und Firsthöhe sowie die Dachform des benachbarten, 
denkmalgeschützten Bestandsgebäudes auf und sorgt für eine gute 
Einfügung.

10   Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Arbeitstitel: Campus Kartause (Kartäuserwall 24b) – in Köln Altstadt/Süd –  
     eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung  
 
 
Die Hauptbaukörper halten die Höhenvorgaben aus dem Höhenkon-
zept für die linksrheinische Kölner Innenstadt ein. Lediglich der stadt-
räumlich akzentuierende Campanile überschreitet mit einer Höhe von 
ca. 18,6 m die Vorgaben. Entsprechend den Vorgaben aus der Aufga-
benstellung zur Mehrfachbeauftragung sind die Hauptbaukörper mit 
maximal 4 Vollgeschossen geplant. Diese Vorgabe wird nur durch den 
„Campanile“ mit 5 Vollgeschossen überschritten, der als städtebauli-
cher Akzent fungiert und den Platz räumlich fasst. Für die Lage, Höhe 
und Anordnung des Campanile wurden auch auf Anregung der Jury 
mehrere Varianten erarbeitet, vorgestellt und abgestimmt. Die bisheri-
ge Planung mit dem fünfgeschossigen und abgerückten Campanile ist 
städtebaulich am überzeugendsten. Die städtebauliche Konfiguration, 
die Einfügung in den Kontext sowie die geplanten Gebäudehöhen wur-
den im Rahmen der Mehrfachbeauftragung von der Jury insgesamt 
positiv beurteilt.  
 
Entlang der östlichen Grundstücksgrenze befindet sich eine denkmal-
geschützte Mauer, die erhalten bleiben muss. Die Mauer hat eine im 
Profil schrägen Verlauf, verschmälert sich zu ihrem oberen Abschluss 
und ist in Teilen „ausgebeult“. Zudem konnte durch vorgenommene 
Schürfe festgestellt werden, dass die Fundamente der denkmalge-
schützten Mauer unterirdisch auskragen. Zur Sicherung der Mauer und 
zur Errichtung der Baugrube ist ein Verbau mit Bohrpfählen erforder-
lich. Die geplanten eingeschossigen Gebäudeteile müssen daher ent-
gegen der ursprünglichen Planung mit einem Abstand zur Grund-
stücksgrenze/Mauer errichtet werden. 
 
Um die Proportionen der Gesamtanlage, insbesondere des Innenhofs 
zu erhalten, ist der gesamte Gebäudekomplex im aktuellen Planungs-
stand gegenüber dem Stand der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 
um ca. 1,35 m nach Westen verschoben. Die eingeschossigen Gebäu-
deteile in Richtung östlicher Grundstücksgrenze (Veranstaltungsraum 
und Lehrküche) sind zudem eingekürzt und neu mit einem Abstand von 
3 m zur Grundstücksgrenze geplant.

11   Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Arbeitstitel: Campus Kartause (Kartäuserwall 24b) – in Köln Altstadt/Süd –  
     eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung  
 
 
 
Die nach BauO NRW erforderlichen Abstandsflächen werden zu allen 
Grundstücksgrenzen eingehalten bzw. deutlich überschritten. Gemäß 
BauO NRW ist ein Abstand von 0,4 H zulässig. Der Entwurf weist zu 
den nördlichen und östlichen Grundstücksgrenzen in weiten Teilen 
Abstandsflächen von 0,8 H auf. 
Das Vorhaben befindet sich in einem innerstädtischen Bereich, der 
durch eine dichte Bebauung geprägt ist. Die bauliche Dichte orientiert 
sich an der bestehenden Bebauung im Umfeld. Die GRZ beträgt 0,6, 
die GFZ beläuft sich auf 1,6. Diese Werte sind für innerstädtische La-
gen typisch und nach § 17 BauNVO in einem besonderen Wohngebiet 
zulässig. 
Eine Reduzierung der Bauhöhe oder Baumasse würde unter anderem 
zu einem Verlust an dringend benötigtem Wohnraum führen.  
Zum Thema Erwärmung siehe Stellungnahme 1.4 
1.6 Verschattung 
Die Verschattung der Nachbargebäude wird er-
wähnt.  
 
in Prüfung Im Verfahren wird ein Besonnungsgutachten erstellt, das die Auswir-
kungen des Vorhabens auf die Besonnung/Verschattung der Nachbar-
grundstücke (Aufenthaltsräume der Bestandsgebäude) nach den gel-
tenden Normen ermittelt. Die Neubebauung wird in Teilbereichen vo-
raussichtlich zu einer Veränderung in der Besonnungssituation führen. 
Vermeidungs- bzw. Minderungsmaßnahmen werden im weiteren Ver-
fahren untersucht und bei der Abwägung berücksichtigt. 
 
Die nach BauO NRW erforderlichen Abstandsflächen werden zu allen 
Grundstücksgrenzen eingehalten bzw. deutlich überschritten. Gemäß 
BauO NRW ist ein Abstand von 0,4 H zulässig. Der Entwurf weist zu 
den nördlichen und östlichen Grundstücksgrenzen in weiten Teilen 
Abstandsflächen von 0,8 H auf. 
1.7 Grundwasser und Wasseradern 
Durch den voluminösen und auch in die Tiefe ge-
henden Baukörper werden sich die Grundwasser-
in Prüfung Nach einer Grundwassermodellrechnung der Rheinenergie aus dem 
Jahr 2009 wurde für das Plangebiet ein Bemessungsgrundwasserstand 
mit 44,25 m NHN ermittelt. Damit liegt das Grundwasser im tiefsten

12   Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Arbeitstitel: Campus Kartause (Kartäuserwall 24b) – in Köln Altstadt/Süd –  
     eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung  
 
 
verhältnisse und die unterirdischen Wasserläufe zum 
Bachsystem der Stadt Köln verändern. Zunächst 
dürfte es kaum möglich sein, die Tiefgarage ohne 
eine temporäre Absenkung des Grundwasserspie-
gels zu bauen. 
 
Es gibt eine Vielzahl kleinster unterirdischer Was-
seradern im Severinsviertel, die man anhand alter 
Karten und Bilder im Severinsviertel noch nachvoll-
ziehen kann. Diese kleinsten Wasserläufe werden 
von der neuen Bebauung unterbrochen. Die Auswir-
kungen sind bislang nicht diskutiert. 
 
Punkt des Grundstücks ca. 5,55 m unterhalb der Geländeoberkante. 
 
Die Fundamente des Baukörpers liegen ca. 4,50 m unterhalb der Ge-
ländeoberkante. Entlang der östlichen Grundstücksgrenze ist zur Si-
cherung der denkmalgeschützten Mauer ein Verbau über eine Bohr-
pfahlwand erforderlich. Die Auswirkungen der Tiefgründungen auf den 
Grundwasserstrom und umgebenden Untergrund werden gutachterlich 
im Rahmen des Standsicherheitsnachweises für die Bohrpfahlwand 
untersucht. Da im Bereich des Bauvorhabens kein großes Spiegelge-
fälle erkennbar ist, ist voraussichtlich nicht mit einem wesentlichen Auf-
stau des Grundwassers und/oder hohen Fließgeschwindigkeiten zu 
rechnen.  
 
Die Lage unterirdischer Wasserläufe ist nicht bekannt. Hierzu wird zur 
Zeit die Einschätzung des Umweltamt der Stadt Köln eingeholt. 
1.8 Bauschäden 
Eine Absenkung des Grundwasserpiegels kann zu 
einer Rissbildung in den Häusern der Umgebung 
führen. 
ja Vor Aufnahme der Bautätigkeiten wird eine Beweissicherung an den 
Bestandsgebäude der Nachbargrundstücke durchgeführt. Sollten wi-
dererwartend Schäden an den Bestandsgebäuden durch die Baumaß-
nahme entstehen, müssen diese vom Vorhabenträger beglichen wer-
den. Eine mögliche Vollzugsunfähigkeit des Bebauungsplans aufgrund 
einer etwaigen Absenkung des Grundwasserspeigels und daraus resul-
tierender Schäden an Bestandsgebäuden ist nicht erkennbar. 
1.9 Lärmimmissionen 
Geplant ist nicht nur eine Bildungseinrichtung, son-
dern auch Gastronomie und sicherlich das ein oder 
andere „Event“. Das Ganze wird mit einem erhöhten 
Publikumsverkehr verbunden sein und der dreiseitig 
umbaute Hof ein idealer Ort für jegliche Form von 
Geräuschverstärkung.  
 
Es wird die Befürchtung geäußert, das Areal werde 
so beliebt wie der Brüsseler Platz mit entsprechen-
den Konflikten. 
in Prüfung Im Verfahren wird ein Lärmschutzgutachten erstellt, das die Auswir-
kungen des Vorhabens auf das Plangebiet und die umgebende Be-
bauung untersucht und Lärmschutzmaßnahmen formuliert. Die Reali-
sierung der erforderlichen Schallschutzmaßnahmen wird über den 
Durchführungsvertrag gesichert. Im Gutachten wird auch der mögliche 
Lärm des Veranstaltungsraums und der Außengastronomie ermittelt 
und bewertet.  
 
Der geplante Veranstaltungsraum ist für bis zu 140 Personen ausge-
legt. Er soll vorrangig für Vorträge, Lesungen und Diskussionen genutzt 
werden. Der Veranstaltungsraum wird mechanisch belüftet. Die Fens-
ter des Veranstaltungsraums werden ausschließlich zu Reinigungs-

13   Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Arbeitstitel: Campus Kartause (Kartäuserwall 24b) – in Köln Altstadt/Süd –  
     eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung  
 
 
zwecken zu öffnen sein und als Schallschutzfenster nach Anforderung 
des Gutachters umgesetzt. Die Veranstaltungen sowie der Betrieb der 
Außengastronomie wird in zeitlicher Hinsicht auf den Tageszeitraum 
(6:00 – 22:00 Uhr) begrenzt werden. 
 
Die öffentliche Durchwegung (Fußweg) des Grundstücks soll über die 
Festsetzung eines öffentlichen Wegerechts gesichert werden. Es ist 
geplant, dem Eigentümer die Schließung des nördlichen Durchgangs 
zur Kartäusergasse in den Zeiten von 22:00 – 6:00 zu ermöglichen, um 
einen Missbrauch in den Abend- und Nachtstunden zu vermeiden. Die 
Hausrechte verbleiben beim Vorhabenträger, da der Platz in privater 
Hand verbleibt. 
 
Konflikte wie auf dem Brüsseler Platz werden im Umfeld des Campus 
Kartause nicht erwartet. Der Charakter des Innenhofs entspricht dem 
eines Quartiersplatzes für die Anliegerinnen und Anlieger und die 
Nachbarschaft. Die geplante Wohnnutzung in den Obergeschossen 
stellt eine soziale Kontrolle in den Abend- und Nachtstunden dar.  
1.10 Campanile und Bauhöhe 
Die gedankliche Grundeinstellung hinter der Idee 
des Campanile im Innenhof, der alles überrage, wird 
hinterfragt. Es wird zu mehr Bescheidenheit und Zu-
rückhaltung in der Gestaltung der Baukörper ange-
regt, um die Akzeptanz zu verbessern. 
 
nein Der vorliegende Entwurf ist das Ergebnis einer Mehrfachbeauftragung 
mit sieben Architekturbüros. Für die Lage, Höhe und Anordnung des 
Campanile wurden auch auf Anregung der Jury mehrere Varianten 
erarbeitet, vorgestellt und abgestimmt. Die bisherige Planung mit dem 
fünfgeschossigen und abgerückten Campanile ist städtebaulich am 
überzeugendsten. Er fasst den „klösterlich anmutenden“ Innenhof und 
akzentuiert das Gesamtensemble. Der Campanile hält die Abstandsflä-
chen zu allen Grundstücksgrenzen ein. 
 
Der Campanile ist als Erschließung für das Studierendenwohnen not-
wendig. Ein Zugang zum zusätzlichen obersten Geschoss des Campa-
nile ist nur über eine Zutrittskontrolle und somit nur autorisierten Per-
sonen möglich. Es entsteht keine öffentlich zugängliche Aussichtsplatt-
form. Darüber hinaus ist keine Sichtbeziehungen zur Bebauung am 
Kartäuserhof möglich, da die Gebäudehöhe des Gebäudeteils 2 (Haus 
der Bildung, siehe städtebauliches Planungskonzept) die Sicht ver-

14   Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Arbeitstitel: Campus Kartause (Kartäuserwall 24b) – in Köln Altstadt/Süd –  
     eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung  
 
 
sperrt. Alle unteren Geschosse des Campanile sind über eine Tür-
schließung im EG nur den Bewohnerinnen und Bewohnern des Studie-
rendenwohnens, dem Betreiber sowie Hausdiensten möglich. 
Die Fassadengestaltung wird mit Fortschreibung der Hochbauplanung 
konkretisiert. In diesem Zusammenhang wird auch eine Zurücknahme 
der historisierenden Ausprägung geprüft.  
1.11 Eingeschossige Bebauung, Reduzierung Bauhö-
he 
Die auf der Ostseite des Geländes gelegenen ein-
stöckigen Bauten sind kein schöner Anblick mehr. 
Ein Ersatz in zurückhaltender Bauhöhe (ähnlich der 
Kindergartenbauwerken) ist akzeptabel. Hier könn-
ten zum Beispiel Räumlichkeiten für Bildungszwecke 
mit leichter Erreichbarkeit entstehen.  
 
nein Da die derzeitigen Bestandsgebäude nicht für eine langfristig angelegte 
Bildungsarbeit geeignet sind, sollen die bestehende Bildungseinrich-
tungen in einen Neubau auf dem östlichen Grundstücksteil verlagert 
werden. Die dort vorhandenen, eingeschossigen Gebäude werden zur 
Umsetzung des Vorhabens abgerissen. Eine Unterbringung der Bil-
dungseinrichtung in nur eingeschossigen Gebäudeteilen ist unter ande-
rem aufgrund der Grundstücksgröße nicht möglich. Zudem würde 
durch eine eingeschossige Bauweise eine unerwünschte Flächenver-
siegelung entstehen. 
 
Nach Umzug der Bildungseinrichtungen in den Neubau sollen die übri-
gen Grundstücksteile dann für Wohnen, Büroräume des Evangelischen 
Verwaltungsverbandes Köln-Nord und Gastronomie genutzt werden. 
 
Zu Reduzierung Gebäudehöhe siehe Stellungnahme 1.5. 
1.12 Frischluftschneise 
Zwischen den Bauwerken sollten die wenigen Grün-
flächen und insbesondere die Frischluftschneise, die 
das Viertel so dringend braucht, erhalten bleiben. 
in Prüfung Die Auswirkungen auf die Durchlüftung werden im Klimagutachten un-
tersucht.  
Siehe Stellungnahmen 1.1 und 1.4 
1.13 Parkplätze  
Parkplätze werden zwar nicht mehr als zeitgemäß 
empfunden, sind aber dennoch notwendig. Manche 
Menschen sind auf das Auto angewiesen, z .B. Men-
schen, die in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt 
sind und sich nicht mit dem Fahrrad fortbewegen 
können und auch nicht mit öffentlichen Verkehrsmit-
teln. 
ja Für das geplante Vorhaben werden die notwendigen Pkw-Stellplätze 
auf dem Grundstück in einer Tiefgarage nachgewiesen. Die Anzahl an 
Stellplätzen ist derzeit bauordnungsrechtlich geregelt und richtet sich 
darüber hinaus nach dem geplanten Mobilitätskonzept. Ein entspre-
chend notwendiger Anteil von Pkw-Stellplätzen ist für Menschen mit 
Behinderungen auszuweisen.

15   Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Arbeitstitel: Campus Kartause (Kartäuserwall 24b) – in Köln Altstadt/Süd –  
     eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung  
 
 
1.14 Fazit 
Der Baukörper ist zu groß, die geplante Nutzung 
lässt Sorgen aufkommen hinsichtlich der Lärmbelas-
tung, die ohnehin schon raren Grünflächen werden 
noch mehr beschnitten, wertvolle alte Bäume werden 
geopfert, die Luftqualität wird sich verschlechtern, 
insbesondere auch im kritischen Bereich des Kran-
kenhauses, trotz Dachbegrünung wird die Umge-
bungstemperatur weiter ansteigen. Gewünscht wird 
eine Sanierung mit Augenmaß, aber kein „pseudoita-
lienisches Prunkprojekt“, das alle anderen überragt. 
teilweise Siehe Stellungnahmen 1.1 -1.13 
2    
2.1 Grüne Oase, Natur- und Klimaschutz 
Das Gelände wird in seinem aktuellen Zustand als 
Oase beschrieben. Die aktuelle Planung mit ihren 
ökologischen Auswirkungen für das Areal, insbeson-
dere hinsichtlich Natur- und Klimaschutz, wird strikt 
abgelehnt. 
Kenntnisnahme In dem Bestandsgebäude am Kartäuserwall 24b befinden sich heute 
die Melanchthon-Akademie, das Jugendpfarramt und die Familienbil-
dungsstätte. Sie sind in einem aus den 1960er Jahren stammenden 
Gebäude untergebracht, das nicht mehr den aktuellen Raumanforde-
rungen der Nutzerinnen und Nutzer entspricht und nur im Erdgeschoss 
barrierefrei zugänglich ist. Erste Untersuchungen zu Umbaumöglichkei-
ten des Bestandsgebäudes ergaben, dass sich eine bedarfsgerechte 
Weiternutzung nur mit einem wirtschaftlich sehr hohen Aufwand reali-
sieren ließe. Aus diesem Grund sollen durch Abriss und Neubau Vo-
raussetzungen geschaffen werden, die heutigen und künftigen Ansprü-
chen an Bildungsarbeit genügen.  
 
Alle Bildungseinrichtungen des Evangelischen Kirchenverbandes Köln 
und Region sollen auf dem Grundstück in einem Neubau, dem soge-
nannten „Haus der Bildung“, räumlich zusammengelegt werden und 
ihre Zusammenarbeit verstärken. 
 
Zudem sollen durch eine Verlagerung der oberirdischen Parkplätze in 
eine Tiefgarage und Nachverdichtung des Grundstücks in weiteren 
Gebäudeteilen u.a. Wohnungen, ein Studierendenwohnheim, Büros 
des Evangelischen Verwaltungsverbandes Köln-Nord, Gastronomie-

16   Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Arbeitstitel: Campus Kartause (Kartäuserwall 24b) – in Köln Altstadt/Süd –  
     eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung  
 
 
und ggf. Gewerbeflächen entstehen. Bereits heute sind fast 50% des 
Grundstücks versiegelt. Ziel ist es, den Raum zwischen Kartäuserwall 
und Kartäusergasse zu einem einladenden, lebendigen und offenen 
Ort für Lernen, Arbeiten, Wohnen und Leben zu entwickeln.  
 
Der vorliegende Entwurf ist das Ergebnis einer Mehrfachbeauftragung 
mit sieben Architekturbüros. Das Planungskonzept wurde von der Be-
urteilungskommission zur weiteren Umsetzung empfohlen. Die Prüfung 
der Empfehlungen der Beurteilungskommission sowie der Bezirksver-
tretung Innenstadt im Rahmen des Einleitungsbeschlusses zum Be-
bauungsplan Campus Kartause zur Überarbeitung des Entwurfs sind 
überwiegend erfolgt und wurden teilweise berücksichtigt.  
 
Die Außenanlagen zum Kartäuserwall werden durch das Vorhaben 
städtebaulich aufgewertet und begrünt. Wo sich heute ein Parkplatz 
befindet, entstehen nutzbare Freiräume mit Aufenthaltsqualität. 
 
Der arkadenumstandene Innenhof bildet das Zentrum des Gesamten-
sembles und ist als Ort der Konzentration und der Kommunikation ge-
dacht. Er ist freiraumplanerisch mit Bänken, Bäumen, Pflanzbeeten 
und einem Brunnen geplant. 
 
Im nördlichen Freibereich sollen ein Kinderspielbereich sowie ein Kräu-
ter-, Gemüse- und Lehrgarten in Anlehnung an die historischen Klos-
tergärten entstehen. 
 
Die Auswahl geeigneter Pflanzen und Gehölze, die dem Klimawandel 
voraussichtlich widerstandsfähiger als die vorhandenen standhalten, 
soll eine langfristig klimawandelangepasste Begrünung der Freifläche 
fördern. Insofern wird der Verlust an klimatisch ausgleichend wirkender 
Freifläche gemindert.  
 
Die unter die Baumschutzsatzung der Stadt Köln fallenden und zur 
Rodung vorgesehenen Bäume werden nach Maßgabe der Satzung

17   Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Arbeitstitel: Campus Kartause (Kartäuserwall 24b) – in Köln Altstadt/Süd –  
     eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung  
 
 
ausgeglichen. Zudem sind für alle übrigen zur Rodung vorgesehenen 
Bäume Ersatzpflanzungen auf dem Grundstück vorgesehen, obwohl 
ein Ausgleich des zu erwartenden Eingriffs gemäß § 13a Absatz 2 
Nummer 4 in Verbindung mit § 1a Absatz 3 Satz 6 BauGB als bereits 
erfolgt gilt beziehungsweise zulässig ist. 
 
Die Begrünungsmaßnahmen (z. B. extensive/intensive Dachbegrün-
gen, Fassadenbegrünungen, Baumpflanzungen, Baumerhalt etc.) wer-
den im Grünordnungsplan dargestellt, im vorhabenbezogenen Bebau-
ungsplan festgesetzt und in den Durchführungsvertrag aufgenommen. 
Dadurch wird die Umsetzung der Grünmaßnahmen verbindlich. 
 
Zum Umwelt- und Klimaschutz siehe Stellungnahme 1.4. 
2.2 Freiflächen und Bauvorhaben 
Es wird darauf verwiesen, dass in den Kurspro-
grammen der Familienbildungsstätte und der Melan-
chton-Akademie immer wieder die Themen "Acht-
samkeit" und "Nachhaltigkeit" aufgegriffen werden. 
Das Labyrinth und die Wiese auf dem Außengelände 
bieten Möglichkeiten für Kinderspiel und zum Treffen 
für Familien. Dieses Idyll wird nun zerstört. Es wird 
nach den Beweggründen der Evangelischen Kirche 
als Kursanbieterin für eine Betonierung der Fläche 
gefragt und ihre Glaubwürdigkeit angesichts der 
Baupläne hinterfragt. 
teilweise Das städtebauliche Planungskonzept sieht eine Neuordnung und 
Nachverdichtung des Grundstücks vor. Der überwiegende Anteil an 
Freibereichen des Neubaus „Campus Kartause“ wird weiterhin öffent-
lich zugänglich und vom Kartäuserwall zur Kartäusergasse erstmalig 
durchquerbar sein. Die geplanten Freiflächen sollen als Treffpunkt für 
Menschen dienen und Aufenthaltsbereiche und Spielflächen mit hoher 
Qualität anbieten. Eine Nutzung durch die Kursteilnehmenden ist wei-
terhin möglich. 
 
Siehe auch Stellungnahme 2.1. 
3    
3.1 Ausgleich Grünflächen und Bäume, Klima 
Wie wird sichergestellt, dass die Fällung des aktuel-
len Baumbestandes und die Entfernung der heutigen 
Grünfläche einen mindestens adäquaten messbaren 
Klimaausgleich durch neu gepflanzte Bäumchen, 
sowie extensive Dach- und Fassadenbegrünung 
erfährt?  
in Prüfung Siehe Stellungnahme 1.4

18   Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Arbeitstitel: Campus Kartause (Kartäuserwall 24b) – in Köln Altstadt/Süd –  
     eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung  
 
 
 
Unter anderem extensive Dachbegrünung verödet in 
Innenstädten häufig und stellt einen optischen Scha-
den und Verlust für die Umgebung dar. 
3.2 Besonnung / Verschattung 
Wie stellt sich die tatsächliche zukünftige Verdunk-
lung auf welcher Etage für die Anwohnerschaft des 
Kartäuserhofs und des Kartäuserwalls dar? 
in Prüfung Siehe Stellungnahme 1.6. 
3.3 Sicherung Begrenzungsmauer 
Wie wird die alte Begrenzungsmauer der Grund-
stücke des angrenzenden Kartäuserhofes bei den 
Ausschachtarbeiten gesichert? 
 
Kenntnisnahme Die Mauer entlang der östlichen Grundstücksgrenze steht unter Denk-
malschutz und ist somit vor Abriss geschützt. Zur Sicherung der Mauer 
und zur Errichtung der Baugrube ist ein Verbau mit Bohrpfählen erfor-
derlich. Der Verbau wird im Rahmen des Bauantrags separat mit einer 
Verbaustatik beantragt. 
3.4 Lärm- und Geruchsemissionen 
Wie wird eine Lärm- und Geruchsbelästigung durch 
die zukünftig angrenzende Lehrküche der Familien-
bildungsstätte für die angrenzende Bewohnerschaft 
ausgeschlossen? 
Wie wird eine Lärm- und Geruchsbelästigung durch 
die Gastronomiebetriebe für die angrenzende Be-
wohnerschaft ausgeschlossen? 
Wie wird eine erhöhte Emission und Ge-
räuschbelästigung der Haustechnik für die Anwoh-
nerschaft von Kartäuserwall und Kartäuserhof aus-
geschlossen?  
 
in Prüfung Im Verfahren wird ein Lärmschutzgutachten erstellt, das die Auswir-
kungen des Vorhabens auf das Plangebiet und die umgebende Be-
bauung untersucht und Lärmschutzmaßnahmen formuliert. Die Reali-
sierung der erforderlichen Schallschutzmaßnahmen wird über den 
Durchführungsvertrag gesichert. 
Im Gutachten wird auch der mögliche Lärm der Gastronomie, der Au-
ßengastronomie und der haustechnischen Anlagen berücksichtigt. 
Nach derzeitigem Stand werden für die umgebende Bebauung die 
Richtwerte der TA Lärm - ausgehend von der Gastronomie, der Au-
ßengastronomie und den haustechnischen Anlagen - eingehalten bzw. 
unterschritten.  
 
Die erforderlichen technischen Anlagen werden gemäß gesetzlichen 
Vorschriften im weiteren Verfahren geplant und im Rahmen des Bau-
antrags über ein Lüftungsgesuch beantragt. Die untere Immissions-
schutzbehörde hat keine Bedenken bezüglich einer Geruchsbelästi-
gung der Nachbargebäude geäußert. Ein weitergehendes Prüferfor-
dernis wird auf der Ebene der Bauleitplanung insoweit nicht gesehen. 
3.5 Lichtemissionen der Treppenhäuser 
Wie wird dafür gesorgt, dass die vorgesehene Not-
beleuchtung der Treppenhäuser nicht zu einer er-
ja Die Treppenhäuser im „Haus der Bildung“, also des östlichen Gebäu-
des sind innenliegend geplant, sodass keine Lichtemissionen nach 
außen entstehen.

19   Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Arbeitstitel: Campus Kartause (Kartäuserwall 24b) – in Köln Altstadt/Süd –  
     eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung  
 
 
höhten nächtlichen Emission und Lichtbelästigung 
führt? 
 
In den übrigen Wohntreppenhäusern, die der Erschließung der Woh-
nungen dienen, ist keine Sicherheitsbeleuchtung erforderlich.  
3.6 Alternativer Standort 
Das Bestreben der Evangelischen Kirche, die Ver-
waltung an einem Ort zusammenzuziehen, kann 
nachvollzogen werden. Warum soll das hier im In-
nenstadt Quartier stattfinden und nicht z. B. im 
Parkgürtel Süd oder weiter draußen?  
 
Nein Das Grundstück am Kartäuserwall befindet sich im Eigentum des 
Evangelischen Kirchenverbands Köln und Region. Es befindet sich in 
einer innerstädtischen, gut erschlossenen Lage. 
Auf dem Plangebiet befinden sich bereits heute Bildungseinrichtungen 
der Evangelischen Kirche. Da die derzeitigen Bestandsgebäude nicht 
für eine langfristig angelegte Bildungsarbeit geeignet sind, sollen die 
Bildungseinrichtungen in einem Neubau auf dem bisherigen Grund-
stück werden. Ein Veranstaltungsraum soll das bestehende Angebot 
ergänzen. Dieser war bereits in dem rechtskräftigen Bebauungsplan 
durch ein Baufenster gesichert, wurde jedoch nicht umgesetzt. Mit der 
Umsetzung des Vorhabens soll dieser Bedarf nun auf dem Grundstück 
gedeckt und durch ein gastronomisches Angebot ergänzt werden. Zu-
dem ist geplant, Büroräume des Evangelischen Verwaltungsverbandes 
Köln-Nord an den Standort zu verlegen, um Synergieeffekte auch zu 
den umliegenden kirchlichen Einrichtungen zu nutzen. Insbesondere in 
der zweiten Bauphase soll auf den freiwerdenden Flächen des vorhan-
denen Gebäudes durch Nachverdichtung ein Beitrag zur Deckung des 
dringend benötigten Wohnraums geleistet werden. 
 
Der Fokus des Projekts liegt auf der Schaffung von wohnbaulichen 
Nutzungen (ca. 47 %) und von Bildungsinfrastrukturen (ca. 38 %), flan-
kiert von Büroflächen (ca. 10 %) und Gastronomie (ca. 5 %).  
Aufgrund der guten Verkehrsanbindung der bestehenden Einrichtun-
gen und der integrierten Lage eignet sich der Standort sehr gut für die 
geplante Nutzung. Das Vorhaben ist im Sinne einer funktionsgemisch-
ten Stadtentwicklung. Auch trägt eine zentrale Ansiedlung dieser Nut-
zungen dem raumplanerischen Grundsatz der Innenentwicklung Rech-
nung. 
Gleichwohl sind die Belange des Umweltschutzes (darunter auch die 
Schutzgüter Mensch und Tiere und Pflanzen) zu erfassen, zu bewerten 
und mit in die Abwägung einzustellen, soweit sie im Rahmen der vor-

20   Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Arbeitstitel: Campus Kartause (Kartäuserwall 24b) – in Köln Altstadt/Süd –  
     eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung  
 
 
liegenden Bauleitplanung voraussichtlich berührt werden. Dadurch sol-
len negative Auswirkungen auf die Schutzgüter vermieden werden. 
3.7 Interessensausgleich und Beteiligungsmöglich-
keiten 
Wer sorgt für den Interessenausgleich zwischen 
Bauherr und Anwohnerschaft? 
teilweise Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB sind bei der Aufstellung der Bauleitpläne die 
öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander 
gerecht abzuwägen. Im Rahmen der Bauleitplanung sollen alle für die 
Planung relevanten Belange ermittelt und bewertet werden. Ziel ist es, 
eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennut-
zung unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung zu 
gewährleisten. Unter dieser Maßgabe muss eine schlussendliche Ab-
wägung aller Belange vorgenommen werden.  
Die rechtlichen Vorgaben zum Schutz der Wohnbevölkerung wie z.B. 
die Einhaltung der Abstandsflächen oder immissionsschutzrechtlicher 
Obergrenzen bleiben hiervon unberührt und müssen in jedem Bauvor-
haben berücksichtigt werden. 
 
Das Baugesetzbuch sieht im Bauleitplanverfahren generell zwei Mög-
lichkeiten für die Öffentlichkeit vor, ihre Belange geltend zu machen. 
Zum einen gibt es die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB. 
In diesem Rahmen fand am 24.06.2020 ein Echtzeit-Online-Dialog mit 
Vertreterinnen und Vertretern des Stadtplanungsamtes, des Vorhaben-
trägers, des Architekten sowie der Interessensgemeinschaft „Die Kar-
täuser“ statt. Die Veranstaltung wurde von Bezirksbürgermeister Hupke 
moderiert. Die Bürgerschaft hatte die Möglichkeit, online beizuwohnen 
sowie über einen Chat Fragen zu stellen. Ergänzend bestand vom 
24.06.2020 bis einschließlich zum 08.07.2020 die Möglichkeit, Stel-
lungnahmen zum Bauvorhaben einzureichen. Alle Stellungnahmen 
werden im vorliegenden Dokument abgewogen und finden entspre-
chend des Abwägungsergebnisses in der weiteren Planung Berück-
sichtigung.  
 
Im Verfahren besteht nochmals die Möglichkeit zur Einflussnahme 
durch die Öffentlichkeit im Rahmen der Offenlage nach § 3 Abs. 2 
BauGB. Im Anschluss findet eine formale Abwägung der eingegange-
nen Stellungnahmen sowie unter Umständen eine Anpassung der Pla-

21   Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Arbeitstitel: Campus Kartause (Kartäuserwall 24b) – in Köln Altstadt/Süd –  
     eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung  
 
 
nung und erneute Offenlage statt. Vorbehaltlich der Regelung in § 33 
BauGB besteht erst nach Prüfung aller Belange, Beschlussfassung 
durch den Rat der Stadt und die nachfolgende Bekanntmachung des 
Beschlusses Planungsrecht für den Vorhabenträger. 
 
Ferner ist der Vorhabenträger bestrebt, weitere Formate des nachbar-
schaftlichen Dialogs zu initiieren. So hat bereits im August 2019 vor 
dem förmlichen Bauleitplanverfahren eine Informationsveranstaltung 
für die Öffentlichkeit stattgefunden. Der Entwurf wurde daraufhin unter 
anderem hinsichtlich der Verträglichkeit für die Nachbarschaft und den 
Klimaschutz überarbeitet. Weitere Anregungen werden noch im Rah-
men von Gutachten geprüft. Zudem informiert der Vorhabenträger auf 
seiner Internetseite campuskartause.de über das Projekt. Darüber hin-
aus plant der Evangelische Kirchenverband Köln und Region eine An-
laufstelle bei Problemen z. B. in Form eines Baustellenmanagements 
zu schaffen. 
3.8 Umweltprüfung 
Das Areal ist Teil eines stadtklimatischen Belas-
tungsgebietes höchster Ausprägung. Wieso wird hier 
keine formale ordentliche Umweltprüfung durchge-
führt und auf den Umweltbericht verzichtet? 
 
nein Grundsätzlich werden in jedem Bebauungsplanverfahren die Umwelt-
auswirkungen bei der Planung berücksichtigt. In einem Bebauungs-
planverfahren, das im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB 
aufgestellt wird, wird von einer förmlichen Umweltprüfung abgesehen. 
Dies ist eine Verfahrenserleichterung, die das BauGB im Rahmen der 
Verfahrenswahl ermöglicht. 
 
Auch wenn keine förmliche Umweltprüfung stattfindet, werden die 
Auswirkungen der Planung auf alle betroffenen Umweltbelange im Ver-
fahren untersucht, ggf. im Rahmen eines Gutachtens bewertet und 
deren Ergebnisse in der Planung berücksichtigt (§1 Abs. 6 Nr. 7 
BauGB). Gegebenenfalls wird daraufhin die Planung im notwendigen 
Maß angepasst sowie Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen entwi-
ckelt und festgesetzt. Hierzu zählen regelmäßig die verbindliche Fest-
setzung von Dachbegrünung, Grünpflanzungen und Grünflächen sowie 
ggfs. Wasserflächen. 
 
Im Bebauungsplanverfahren „Campus Kartause“ werden folgende Gut-

22   Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Arbeitstitel: Campus Kartause (Kartäuserwall 24b) – in Köln Altstadt/Süd –  
     eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung  
 
 
achten erstellt: 
 
- Biotoptypenbewertung zur Darstellung der Bestandsbiotope und 
der geplanten Biotope 
- Artenschutzrechtliche Vorprüfung zur Bewertung der artenschutz-
rechtlichen Konflikte (BNatSchG) 
- Lärmgutachten zur Bewertung der Lärmeinwirkungen auf das Plan-
gebiet sowie der Lärmauswirkungen der Planung auf die Bestands-
bebauung 
- Besonnungs-/Verschattungsgutachten zur Beurteilung der durch 
die Planung verursachten möglichen Verschattung 
- Klimagutachten zur Bewertung, wie das geplante Vorhaben das 
bestehende Lokalklima beeinflusst 
- Energiekonzept mit dem Ziel, Aussagen zu Bedarfen und Emissio-
nen darzustellen sowie das Energieschutzpotenzial abzubilden 
(Einsparung von CO₂) 
- Freianlagenplan zur Darstellung der Grünplanung 
- Bodengutachten 
- Konzept zur Starkregenvorsorge, mit dem Ziel das Regenwasser 
von möglichen Starkregenereignissen zurück zu halten (einen Teil) 
und schadlos abfließen zu lassen 
- Verkehrsgutachten und Mobilitätskonzept 
- Gutachten zur Bewertung der archäologischen Befundsituation 
- Stellungnahme zu Lichtemissionen 
3.9 Soziale Erhaltungssatzung Severinsviertel 
Wieso wird hier nicht der Milieuschutz berücksich-
tigt? 
 
nein Die Grundstücke zwischen Kartäuserwall und Kartäusergasse befinden 
sich außerhalb des Gebiets der Sozialen Erhaltungssatzung Severins-
viertel.  
 
Ziel der Sozialen Erhaltungssatzung ist der Erhalt der Zusammenset-
zung der Wohnbevölkerung. Bei Vorhaben sind vor allem die Auswir-
kungen auf die Struktur des Wohnungsbestandes, zum Beispiel Größe 
der Wohnungen, Anzahl der Räume, die Ausstattung des vorhandenen 
Wohnraums sowie die daraus resultierende Miethöhe entscheidend.

23   Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Arbeitstitel: Campus Kartause (Kartäuserwall 24b) – in Köln Altstadt/Süd –  
     eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung  
 
 
Demnach bedürfen in Satzungsgebieten nach § 172 BauGB aus-
schließlich der Rückbau, die Änderung oder die Nutzungsänderung 
baulicher Anlagen der Genehmigung. Diese Regelung betrifft aus-
schließlich Wohngebäude und ist deshalb ungeachtet der bestehenden 
Gebietsgrenzen nicht auf die Bestandsgebäude am Kartäuserwall 24b 
anzuwenden. Bei Neubauvorhaben, zu denen das vorliegende Baupro-
jekt überwiegend zählt, kann sie ebenfalls nicht angewendet werden. 
 
3.10 Klimaschutz 
Wie passt das öffentliche Bekenntnis des Bauherrn 
zum Klimaschutz mit dem Bauprojekt des Campus 
Kartause zusammen? 
Kenntnisnahme Siehe Stellungnahme 1.4. 
3.11 Baumschutz 
Wie passt der öffentliche Aufruf des Bezirksbürger-
meisters zum Baumschutz in Köln mit dem Baupro-
jekt des Campus Kartause zusammen? 
Kenntnisnahme Siehe Stellungnahme 1.4. 
4    
4.1 Nutzungsverteilung 
Welche Anteile an der Gesamtfläche haben jeweils 
der Wohn-, Verwaltungs- und Lehrbereich? 
Sind diese Aufteilungen im Bebauungsplan festge-
schrieben oder wie ist die Nutzung anderweitig dau-
erhaft garantiert? 
 
ja 
 
Nach derzeitigem Planungskonzept ist folgende Nutzungsverteilung 
geplant: 
 
Wohnen (ca. 47 %), Bildung (ca. 38 %), Büroflächen (ca. 10 %) und 
Gastronomie (ca. 5 %).  
 
Die Nutzungsarten werden im vorhabenbezogenen Bebauungsplan 
festgesetzt. Im Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Be-
bauungsplan erfolgen gegebenenfalls ergänzende Festsetzungen. 
4.2 Bauhöhe, Verschattung, Sichtschutz 
Ein Großteil der anliegenden Bebauung ist dreige-
schossig plus Dach. Die zuletzt errichteten Gebäude 
Kartäusersterne, am Kartäuserwall bis Ulrichgasse, 
dürften nur dreigeschossig mit Dach errichtet wer-
den. Wieso und mit welcher Begründung soll die 
höhere Geschosshöhe genehmigt werden? Dürfen 
teilweise Die umgebende Blockrandbebauung am Kartäuserhof, Kartäuserwall 
und an der Kartäusergasse sind teilweise drei- und teilweise vierge-
schossig mit Dachgeschoss ausgebildet. Das genannte Projekt der 
„Kartäusersterne“ wurde drei- bis viergeschossig zuzüglich zurückver-
setztem Dachgeschoss errichtet.  
 
Über die Zulässigkeit einer Aufstockung der außerhalb des Geltungs-

24   Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Arbeitstitel: Campus Kartause (Kartäuserwall 24b) – in Köln Altstadt/Süd –  
     eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung  
 
 
die anliegenden Gebäude in Zukunft auf gleicher 
Höhe bebaut werden?  
 
Das Gebäude 1 wird in den Innenbereich mit 20 m 
First fortgeführt. Auf welcher rechtlichen Grundlage 
beruht dieses? Die restliche Bebauung hat eine Hö-
he von 14,70 m. Ist es denkbar diesen Teil mit der 
geringeren Höhe fortzuführen? Gibt es hierzu mögli-
che alternative Planungen? Dies würde die Beschat-
tung und den Sichtschutz in der anliegenden Bebau-
ung deutlich verbessern. 
 
bereichs liegenden Gebäude trifft der Bebauungsplan keine Aussage. 
 
Bereits vor Durchführung der Mehrfachbeauftragung hat der Vorhaben-
träger eine städtebauliche Studie mit einer vergleichbaren Kubatur und 
Baumasse entwickeln lassen, die im Gestaltungsbeirat der Stadt Köln 
beraten wurde. Auf Grundlage der Empfehlungen des Beirates sowie in 
Abstimmung mit der Verwaltung wurden folgende Vorgaben für die 
Aufgabenstellung der Mehrfachbeauftragung erarbeitet:  
 
Gebäudehöhen und Dachformen sind so zu wählen, dass harmonische 
Übergänge insbesondere zum denkmalgeschützten Bestand herge-
stellt werden. Der an die westliche Brandwand des Hauses Kartäuser-
wall 24a zu planende Neubau soll sich dem gründerzeitlichen Bauen-
semble in Kontur und Höhenentwicklung anpassen und deren Trauf- 
und Firsthöhen nicht überschreiten. Entsprechend den Empfehlungen 
des Gestaltungsbeirats und des Amtes für Denkmalpflege ist im An-
schlussbereich an den Bestand ein Mansard- oder Satteldach zu wäh-
len. Das Grundstück soll mit bis zu vier Vollgeschossen bebaut wer-
den. 
 
Der jetzt vorliegende Entwurf ist das Ergebnis der Mehrfachbeauftra-
gung mit sieben Architekturbüros, bei der unterschiedliche Varianten 
erarbeitet wurden. Die städtebauliche Konfiguration sowie die geplan-
ten Gebäudehöhen des ausgezeichneten Entwurfs wurden von der 
Jury positiv beurteilt.  
 
Mit den gewählten Dachformen, den Rücksprüngen im Dachgeschoss 
und den Gebäudehöhen fügt er (der Entwurf) sich angemessen und 
charmant, zugleich selbstbewusst in die Umgebung ein. Auch im An-
schlussbereich an das Bestandsgebäude am Kartäuserwall entstehen 
stimmige Übergänge. 
 
Eine Reduzierung der Bauhöhe würde unter anderem zu einem Verlust 
an dringend benötigtem Wohnraum führen.

25   Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Arbeitstitel: Campus Kartause (Kartäuserwall 24b) – in Köln Altstadt/Süd –  
     eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung  
 
 
 
Die nach BauO NRW erforderlichen Abstandsflächen werden zu allen 
Grundstücksgrenzen eingehalten bzw. deutlich überschritten. Für die 
Nachbarschaft etwaig unzumutbare Einsichtnahmemöglichkeiten wer-
den durch das geplante Vorhaben unter Berücksichtigung seiner Lage 
im innerstädtisch verdichteten Bereich nicht hervorgerufen. 
 
Zu Verschattung siehe Stellungnahme 1.6. 
Zum Campanile siehe Stellungnahme 1.10. 
Zum Höhenkonzept siehe Stellungnahme 4.3. 
4.3 Höhenkonzept 
Das Höhenkonzept der Stadt Köln sieht in der links-
rheinischen Kölner Innenstadt vor, dass die Traufhö-
he nicht höher als 15 m sein soll. Bei Verwendung 
von Satteldächern soll die Technik im Staffelge-
schoss untergebracht werden. Warum wird dieses in 
der Planung nicht berücksichtigt? Welche rechtliche 
Grundlage ermöglicht diese Ausnahme vom Höhen-
konzept? 
 
ja Das Höhenkonzept für die linksrheinische Kölner Innenstadt sieht für 
diesen Bereich eine Traufhöhe von maximal 15 m vor. Bei Flachdä-
chern ist ein mindestens 2 m zurückgesetztes Staffelgeschoss von 
maximal 3,20 m Höhe und bei Satteldächern eine maximale Dachnei-
gung von 45 ° mit einer Nutzungsebene im Dachgeschoss vorzusehen, 
in das alle technischen Aufbauten jeweils zu integrieren sind.  
 
Die Hauptbaukörper mit Flachdach halten mit einer Gebäudehöhe von 
14,70 m die Höhenvorgaben aus dem Höhenkonzept für die linksrhei-
nische Kölner Innenstadt ein. Lediglich der Campanile überschreitet mit 
einer Höhe von ca. 18,6 m die Höhenvorgaben. Die Variantenuntersu-
chung zum Campanile hat ergeben, dass der Turm in der geplanten 
Lage und Höhenausbildung stadträumlich überzeugt. Siehe auch Stel-
lungnahme 1.10. 
 
Das geplante Eckgebäude am Kartäuserwall hat eine Traufhöhe von 
ca. 14,5 m. Im Bereich des Sattel- bzw. Walmdaches des Gebäudeteils 
1 (siehe städtebauliches Planungskonzept) sind keine Technikaufbau-
ten geplant. Die auf anderen Gebäudeteilen geplanten Technikaufbau-
ten sind nach Höhenkonzept zulässig, da sie gegenüber der Außen-
kante der Gebäude um 2 m zurückversetzt sind und eine maximale 
Höhe von 3,2 m einhalten. 
 
Die Aufgabenstellung zur Mehrfachbeauftragung gab vor, technische

26   Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Arbeitstitel: Campus Kartause (Kartäuserwall 24b) – in Köln Altstadt/Süd –  
     eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung  
 
 
Anlagen in die Baukörper-Kubatur zu integrieren. Die Möglichkeit der 
Integration wird weiter im Rahmen der Planungskonkretisierung ge-
prüft. Falls dies ohne eine Vergrößerung des Untergeschosses nicht 
möglich sein sollte, ist das Ziel, sie in Umfang und Höhe so klein wie 
möglich zu halten und gestalterisch zu optimieren. 
4.4 Abstandsflächen 
Wurden die Abstandsflächen und Gebäudehöhen 
rechtlich geprüft? Gibt es die Möglichkeit, entspre-
chend der immer betonten Transparenz, diese recht-
liche Prüfung und Bewertung zu erhalten? 
ja Um die Proportionen der Gesamtanlage, insbesondere des Innenhofs 
zu erhalten, ist der gesamte Gebäudekomplex im aktuellen Planungs-
stand gegenüber dem Stand der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 
um ca. 1,35 m nach Westen verschoben. Die eingeschossigen Gebäu-
deteile in Richtung östlicher Grundstücksgrenze (Veranstaltungsraum 
und Lehrküche) sind zudem eingekürzt und neu mit einem Abstand von 
3 m zur Grundstücksgrenze geplant. 
 
Die nach BauO NRW erforderlichen Abstandsflächen werden zu allen 
Grundstücksgrenzen eingehalten bzw. deutlich überschritten. Gemäß 
BauO NRW ist ein Abstand von 0,4 H zulässig. Der Entwurf weist zu 
den nördlichen und östlichen Grundstücksgrenzen in weiten Teilen 
Abstandsflächen von 0,8 H auf. 
 
Im Bebauungsplan werden die maximalen Gebäudehöhen festgesetzt. 
Im Rahmen der Offenlage nach § 3 (2) Baugesetzbuch werden der 
Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (Rechtsplan) und 
der Vorhaben- und Erschließungsplan (maßstäblichen Pläne des Bau-
vorhabens) öffentlich ausgelegt. Die derzeitige Planung lässt keine 
Abstandsflächenverstöße erkennen. 
4.5 Campanile 
Der Campanile wurde von den „Fachrichtern“ in 
Ausprägung und Ausrichtung kritisiert. Wieso soll er 
dennoch umgesetzt werden? Die Nutzung der obers-
ten Etage des Campanile als Aussichtsplattform soll 
laut Bauhabenvorträger nicht gewollt sein. Wie wird 
der Zugang zu dieser Etage geregelt? Welche Mög-
lichkeiten bestehen, den Zugang zu dem Gebäude 
auf andere Art und Weise zu lösen? Wie wurden 
nein Siehe Stellungnahme 1.10.

27   Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Arbeitstitel: Campus Kartause (Kartäuserwall 24b) – in Köln Altstadt/Süd –  
     eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung  
 
 
diese Alternativen geprüft und gewürdigt? 
4.6 Sichtschutz 
Wie wird dem Sichtschutz zu den anliegenden Ge-
bäuden genüge getan? 
ja Die Abstandsflächen gemäß BauO NRW werden zu allen Grund-
stücksseiten eingehalten bzw. deutlich unterschritten.  
(Siehe Stellungnahme 4.4) 
Für die Nachbarschaft etwaig unzumutbare Einsichtnahmemöglichkei-
ten werden durch das geplante Vorhaben unter Berücksichtigung sei-
ner Lage im innerstädtisch verdichteten Bereich nicht hervorgerufen. 
Siehe auch Stellungnahme 1.10 
4.7 Maßangaben 
Die Maßangaben auf den Bauplänen werden in ca. 
angegeben. Welche Toleranzen sind hier erlaubt? 
Kenntnisnahme Das städtebauliche Planungskonzept stellt die Gebäude im Stadium 
eines Vorentwurfs dar. Im Zuge der weiteren Planung werden die Ma-
ße konkretisiert. Im vorhabenbezogenen Bebauungsplan (Blatt 1) wer-
den die maximalen bzw. zwingenden Gebäudehöhen verbindlich fest-
gesetzt und im Vorhaben- und Erschließungsplan (Blatt 2) die ver-
massten Plan-darstellungen des Bauvorhabens verbindlich dargestellt. 
4.8 Grundrissgestaltung 
In dem zuletzt vorgestellten Entwurf geht von dem 
Gebäude 1 ein ovaler Gebäudeteil in den Innenhof 
zum Kartäuserhof. Was ist hier geplant? 
Kenntnisnahme In dem ovalen Gebäudeteil ist das Treppenhaus zur Erschließung der 
in diesem Gebäude geplanten Wohnungen untergebracht. 
4.9 Städtebauliches Planungskonzept 
Wurde die Fortführung des Gebäudes 1 am Kartäu-
serwall längs der Straße alternativ geprüft? Wieso 
wird hier von der sonst gängigen Blockrandbebau-
ung der Stadt abgewichen und in das Gelände wei-
tergebaut?  
 
ja Das Gelände zwischen Ulrichgasse, Kartäusergasse, Kartäuserhof und 
Kartäuserwall ist durch heterogene Baustrukturen geprägt. Während im 
östlich angrenzenden Bereich eine geschlossene Blockrandbebauung 
überwiegt, ist der westliche Bereich durch Hofstrukturen geprägt, die 
auf die historische Klosteranlage zurückgehen. Der vorliegende Ent-
wurf vermittelt zwischen diesen Strukturen. Er ist das Ergebnis einer 
Mehrfachbeauftragung mit sieben Architekturbüros, bei dem verschie-
dene städtebauliche Varianten – auch im Hinblick auf den Anschluss 
an die / Fortführung der Bebauung am Kartäuserwall –  erarbeitet und 
von der Jury bewertet wurden.  
 
Das vorliegende städtebauliche Planungskonzept wurde von der Jury 
unter anderem in Bezug auf die städtebauliche Konfiguration, die Ein-
fügung in den Kontext sowie die geplanten Gebäudehöhen positiv be-
urteilt.

28   Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Arbeitstitel: Campus Kartause (Kartäuserwall 24b) – in Köln Altstadt/Süd –  
     eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung  
 
 
 
Bereits vor Durchführung der Mehrfachbeauftragung hat der Vorhaben-
träger eine städtebauliche Studie mit einem vergleichbaren städtebau-
lichen Konzept entwickeln lassen, das im Gestaltungsbeirat der Stadt 
Köln mit gestalterischen Empfehlungen zur Umsetzung beraten wurde. 
 
Eine Bebauung ausschließlich entlang des Kartäuserwalls in Form ei-
ner Blockrandbebauung ermöglicht aufgrund der begrenzten Fläche 
nicht die Umsetzung des geplanten Vorhabens. Zudem ist die dem 
städtebaulichen Planungskonzept zugrunde liegende Hofstruktur, aus 
den nordwestlich angrenzenden Grundstücken abgeleitet. 
4.10 Interessen der Anwohnerschaft  
Inwiefern wurden hier die Interessen der Anwohner-
schaft gewürdigt?  
ja Siehe Stellungnahme 3.7. 
4.11 Denkmalschutz  
Inwiefern wurde hier der Denkmalschutz gewürdigt?  
 
ja Um die Belange des Denkmalschutzes zu berücksichtigen, wurden die 
entsprechenden Ämter für Bodendenkmalpflege und Denkmalpflege 
(oberirdische Denkmäler) erstmals im Zuge der Erarbeitung der Aufga-
benstellung zur Mehrfachbeauftragung beteiligt. Zudem erfolgt eine 
Beteiligung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens. 
 
Vorgaben zum Anschluss an die denkmalschützte Bebauung Kartäu-
serwall 24 a sowie zum Umgang mit der denkmalgeschützten Mauer 
wurden ermittelt und fließen in die Planung ein. 
 
Bereits durchgeführt wurde eine archäologische Sachverhaltsermittlung 
durch das Römisch Germanische Museum (RGM). Auf Teilen des 
Grundstücks weisen vorgefundene mittelalterliche Bau- und Schichtbe-
funde auf wichtige Zeugnisse zur Bau- und Nutzungsgeschichte eines 
der bedeutendsten Klöster des Kölner Stadtgebietes hin, denen ein 
hoher Wert beizumessen ist.  
 
In Abstimmung mit dem RGM soll der Nordwesten des Grundstücks, 
wo sich der Großteil der historischen Bodenfunde befindet, in seiner 
Substanz erhalten bleiben, ohne diese freizulegen. In den übrigen Be-

29   Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Arbeitstitel: Campus Kartause (Kartäuserwall 24b) – in Köln Altstadt/Süd –  
     eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung  
 
 
reichen wird die durch das Vorhaben überplante Fläche vor Aushub der 
Baugrube untersucht. Befunde werden für die Zukunft dokumentiert. 
Sowohl beim Herrichten der Baugrube als auch in der Freianlagenpla-
nung werden die bodendenkmalpflegerischen Belange berücksichtigt. 
4.12 Denkmalgeschützte Mauer 
Wie wird die denkmalgeschützte Mauer vor 
Bauschäden bewahrt? Sind Eingriffe an der Mauer 
geplant? 
ja Siehe Stellungnahme 3.3 
 
Die Mauer soll im Norden für einen fußläufigen Durchgang geöffnet 
werden. Lage und Dimension der Öffnung werden mit dem Amt für 
Denkmalpflege abgestimmt. 
4.13 Schutz der benachbarten Bausubstanz 
Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die anlie-
genden Gebäude vor Schäden zu schützen? Inwie-
fern werden hierbei die zum Teil sehr alte Bausub-
stanz und teilweise Bebauung als Fachwerk berück-
sichtigt? 
ja Das Vorhaben befindet sich im Stadium des Vorentwurfs. Die Planung 
des Baustellenablaufs und der -einrichtung erfolgt mit Fortschreibung 
der Planung. Dabei werden Besonderheiten im Umfeld, wie z.B. auch 
der Schutz der denkmalgeschützten Mauer berücksichtigt und die be-
stehenden technischen Möglichkeiten, ohne Schäden zu bauen, ge-
nutzt. 
 
Vor Aufnahme der Bautätigkeiten wird eine Beweissicherung an den 
Bestandsgebäude der Nachbargrundstücke durchgeführt, um den Zu-
stand und ggf. vorhandene Schäden zu ermitteln. Sollten widererwar-
tend Schäden an den Bestandsgebäuden durch die Baumaßnahme 
entstehen, müssen diese vom Vorhabenträger beglichen werden. 
4.14 Wertverlust der Anliegergrundstücke 
Die Hauseigentümer und -eigentümerinnen haben 
bei dem Erwerb ihrer Immobilien auf den bestehen-
den Bauplan vertraut. Eine Änderung führt nun zu 
massivem Wertverlust. Ist eine Entschädigung durch 
den Bauherrn oder die Stadt geplant? 
nein Die durch einen Bebauungsplan ausgelösten Verkehrswertverluste von 
Grundstücken außerhalb des Plangebiets sind grundsätzlich nicht ab-
wägungsrelevant und somit von der Gemeinde nicht zu berücksichti-
gen. Nur wenn durch einen „heranrückenden“ Bebauungsplan die ei-
gentliche Nutzung benachbarter Grundstücke beeinträchtigt wird, be-
rührt dies abwägungserhebliche Belange und kann ein Abwehrrecht 
auslösen. Im vorliegenden Fall sind keine wesentlichen, durch das 
Vorhaben ausgelösten Störfaktoren für die anliegende Wohnnutzung 
bekannt.  
 
Es ist nicht erkennbar, dass wertmindernde Umstände an der beste-
henden Bebauung durch die Planung ausgelöst werden.

30   Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Arbeitstitel: Campus Kartause (Kartäuserwall 24b) – in Köln Altstadt/Süd –  
     eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung  
 
 
Bebauungspläne dienen allgemein der städtebaulichen Entwicklung 
und Ordnung und sind ein Instrument der Stadtplanung, die sich wan-
delnden Anforderungen an die Stadt aktiv zu steuern. Grundsätzlich 
kann niemand darauf vertrauen, dass die Umgebung des eigenen 
Grundstücks unverändert bleibt. Änderungen des Baurechts sind im 
Rahmen der Möglichkeiten des BauGB vorbehalten, ein Anspruch auf 
Entschädigung besteht nicht. Die Anlieger haben im Rahmen des 
Planaufstellungsverfahrens mehrfach die Möglichkeit, ihre Belange 
geltend zu machen. 
4.15 Milieuschutz 
Wieso wurde der „Milieuschutz“ genau um das Ge-
biet des Bauvorhabens herumgeplant? 
Kenntnisnahme Die „Soziale Erhaltungssatzung Severinsviertel“ wurde aufgrund um-
fangreicher Voruntersuchungen abgegrenzt und in 2019 beschlossen. 
Das Vorhaben war zum Zeitpunkt der Untersuchungen noch nicht be-
kannt. Zudem sind im Satzungsgebiet der Rückbau, die Änderung oder 
die Nutzungsänderung baulicher Anlagen genehmigungsbedürftig. 
Neubauvorhaben sind nicht genehmigungsbedürftig. Siehe zudem Stel-
lungnahme 3.9 
4.16 Lärmimmissionen 
Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Nach-
barschaft vor Lärmemissionen zu schützen? 
in Prüfung Die durch den Neubau entstehenden Schallemissionen werden derzeit 
durch einen Gutachter ermittelt. Erfasst und bewertet wird unter ande-
rem der mögliche Lärm des Veranstaltungsraums und der Außengast-
ronomie. Zudem werden die Emissionen der Tiefgarage, der auf den 
Dächern befindlichen technischen Anlagen sowie die Auswirkungen 
des planbedingten Mehrverkehrs auf die bestehende und geplante 
Wohnnutzung ermittelt und bewertet. Das Lärmgutachten beinhaltet 
neben den Auswirkungen der Planung auch die Ermittlung und Beurtei-
lung der Lärmimmissionen aus dem Straßen- und Schienenverkehr auf 
die geplante Bebauung sowie die Dimensionierung der erforderlichen 
Schallschutzmaßnahmen (Festsetzung von Lärmpegelbereichen etc.). 
 
Im aktuellen städtebaulichen Planungskonzept sind die eingeschossi-
gen Gebäudeteile in Richtung östlicher Grundstücksgrenze (Veranstal-
tungsraum und Lehrküche) zudem eingekürzt und neu mit einem Ab-
stand von 3 m zur Grundstücksgrenze geplant. 
 
Der Veranstaltungsraum soll vorrangig für Vorträge, Lesungen und

31   Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Arbeitstitel: Campus Kartause (Kartäuserwall 24b) – in Köln Altstadt/Süd –  
     eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung  
 
 
Diskussionen genutzt werden soll. Die Veranstaltungen werden in zeit-
licher Hinsicht auf den Tageszeitraum (6:00 – 22:00 Uhr) begrenzt 
werden. Der Raum wird mechanisch belüftet. Die Fenster des Veran-
staltungsraums werden ausschließlich zu Reinigungszwecken zu öff-
nen sein und als Schallschutzfenster nach Anforderung des Gutachters 
umgesetzt. 
 
Die Nutzung des Tiefhofes als „Open-Air-Seminarraum“ wird nicht wei-
terverfolgt. 
Hinsichtlich der Emissionen aus dem Veranstaltungsraum und der Au-
ßengastronomie werden unter den getroffenen Annahmen die Immissi-
onsrichtwerte an der benachbarten Bebauung eingehalten. Auf Ebene 
der Bauleitplanung sind keine weitergehenden Schutzmaßnahmen 
erforderlich. 
4.17 Lichtimmissionen 
Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Nach-
barschaft vor Lichtemissionen zu schützen? 
in Prüfung Das ursprünglich geplante Oberlicht in dem Dach des Veranstaltungs-
raums entfällt. Die Veranstaltungen im Haus der Bildung finden im Ta-
geszeitraum (bis max. 22 Uhr) statt, so dass eine Beeinträchtigung der 
Nachbarschaft im Nachtzeitraum ausgeschlossen werden kann. 
 
Die Arkaden werden in den Abendstunden beleuchtet. Die ausgehen-
den Lichtemissionen sind mit denen einer üblichen Straßenbeleuch-
tung zu vergleichen. Eine Beeinträchtigung der Nachbarn ist durch die 
Abschirmwirkung der umgebenden Baukörper unwahrscheinlich. Auch 
sind die Anlagen so auszulegen, dass gemäß der Lichtimmissionsricht-
linie NRW sowohl hinsichtlich Blendung als auch hinsichtlich Raumauf-
hellung keine Störwirkungen in der Nachbarschaft zu erwarten sind. Im 
Rahmen der Genehmigungsplanung, bei Feststehen der Beleuch-
tungsanlage, wird der entsprechende Nachweis dazu geführt. 
 
Mögliche Störwirkungen durch die Nutzung der Tiefgaragenein- und -
ausfahrt werden in einer gutachterlichen Stellungnahme untersucht. 
 
Zu Lichtemissionen der Treppenhäuser siehe Stellungnahme 3.5.

32   Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Arbeitstitel: Campus Kartause (Kartäuserwall 24b) – in Köln Altstadt/Süd –  
     eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung  
 
 
4.18 Verkehr 
Sind Veränderungen seitens der Verkehrsführung 
geplant? Gibt es ein Konzept wie der Liefer- und 
Personenverkehr gesteuert werden soll? Was pas-
siert mit der Lieferzone gegenüber der Tiefgaragen-
einfahrt? 
 
Der Verkehrsgutachter führte während der Online 
Vorstellung aus, dass es zu einer Mehrbelastung von 
5 Fahrzeugen pro Tag komme. Bei der vorgestellten 
Bebauung ist dies sehr unglaubwürdig und nicht 
nachzuvollziehbar. 
 
in Prüfung In der weiteren Planung werden das Verkehrs- sowie das Mobilitäts-
konzept mit dem entsprechenden Fachamt der Stadt Köln konkretisiert. 
Es werden alle verkehrstechnischen Belange berücksichtigt, um eine 
reibungslose Erschließung des Grundstücks sicherzustellen. Eine Än-
derung der bestehenden Verkehrssituation oder Verkehrsführung auf 
den Bestandsstraßen ist nicht vorgesehen. Die Zufahrt zum Grund-
stück für den motorisierten Verkehr erfolgt wie bisher ausschließlich 
über den Kartäuserwall. 
 
Auf Grundlage der Ergebnisse der Verkehrserzeugungsberechnung, 
welche nach den Vorgaben des anerkannten Regelwerkes nach Bos-
serhoff durchgeführt wurde, liegt das Verkehrsaufkommen des Plange-
bietes bei etwa 230 Kfz / 24 h im Quell- sowie im Zielverkehr. Während 
der Morgenspitzenstunde werden etwa 14 Kfz im Quell- und 15 Kfz im 
Zielverkehr (insgesamt 29 Kfz) erwartet, zum Zeitpunkt der Abendspit-
zenstunde ca. 26 Kfz im Quell- und ca. 27 Kfz im Zielverkehr (insge-
samt 53 Kfz).  
 
Den Berechnungen liegen tendenziell kritische Annahmen zugrunde, 
um ein realistisches „worst case“-Szenario abbilden zu können. Die 
berechneten Neuverkehre wurden vollständig auf die Verkehrszählun-
gen aufgeschlagen, obwohl in diesen Zählungen bereits Verkehre der 
heutigen Fläche (der bestehenden Bildungseinrichtung) enthalten sind. 
Aufgrund dieser Annahme wird der tatsächliche Mehrverkehr geringer 
ausfallen. 
Der Verkehrsgutachter sprach beispielhaft von 5 Fahrzeugen pro Stun-
de, die in ausgewählten Stundenbereichen außerhalb der Spitzenstun-
den stattfinden werden. 
 
Entsprechend der zugrunde gelegten Verkehrsverteilung erreichen 
80 % der Fahrzeuge den Kartäuserwall aus Richtung Süden (Sachsen-
ring - Kartäuserhof), 20 % aller Fahrzeuge kommen aus Richtung Nor-
den (Severinstraße – Kartäuserhof). 
Die Haltebereiche auf der gegenüberliegenden, südlichen Seite des

33   Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Arbeitstitel: Campus Kartause (Kartäuserwall 24b) – in Köln Altstadt/Süd –  
     eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung  
 
 
Kartäuserwalls sollen durch das Plangebiet nicht beeinflusst werden. 
4.19 Abwicklung der Baustelle 
Welche Maßnahmen werden ergriffen, um den Bau-
lärm und anfallenden Schmutz während der fast vier-
jährigen Bauzeit für die Anwohnerschaft erträglich zu 
gestalten? 
Ist eine Entschädigung für die Anwohnerschaft vor-
gesehen (z.B. Übernahme der Reinigungskosten)?  
 
In der Veranstaltung zur Frühzeitigen Öffentlich-
keitsbeteiligung sagte der Bauherr, dass Samstag 
nicht gebaut werde. Wie wird die Einhaltung sicher-
gestellt? Zu welchen Tageszeiten soll gebaut wer-
den? 
Kenntnisnahme Die Ausführung der Bauarbeiten und immissionsschutzrechtliche An-
forderungen an die Baustelle sind nicht Gegenstand des Bebauungs-
planverfahrens. Die für die Bauausführung geltenden Vorschriften an 
die Vermeidung und Verminderung von Geräuschemissionen sind ein-
zuhalten. 
Der Vorhabenträger möchte die Beeinträchtigungen für die Nachbar-
schaft ungeachtet dessen nach eigenen Angaben so gering wie mög-
lich halten. Ein Baustellenmanagement als Anlaufstelle bei auftreten-
den Konflikten ist geplant.  
4.20 Auswirkungen auf Kita 
Unmittelbar an der Baugrenze befindet sich eine 
Kindertagesstätte (Kita). Bleibt die Kita während der 
Bauphase geöffnet? Welche Vorkehrungen werden 
zum Schutz gegen Lärm, Schmutz und die Ver-
kehrssicherheit getroffen? 
 
Kann der Betrieb der Kita nach dem Bau des Cam-
pus uneingeschränkt fortgeführt werden? Zu wel-
chen Veränderungen wird es kommen? Wie wirkt 
sich der Bau auf die Freifläche der Kita und den 
Lichteinfall aus? 
in Prüfung Das Plangebiet grenzt an das Außengelände der Kindertagesstätte. 
Diese kann während der Bauphase voraussichtlich geöffnet bleiben. 
Planbedingte Einschränkungen des Betriebs der Kindertagesstätte sind 
nicht zu erwarten. Konkrete Maßnahmen zur Abwicklung der Baustelle 
sind nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens und werden zu 
einem späteren Zeitpunkt konkretisiert. 
Geprüft wird derzeit, ob durch einen Grundstückstausch mit der Kita 
eine Fußwegeverbindung durch die denkmalgeschützte Mauer zur Kar-
täusergasse hergestellt werden kann. 
 
Die Auswirkungen des Vorhabens auf die Besonnung werden derzeit 
gutachterlich ermittelt. Vermeidungs- bzw. Minderungsmaßnahmen 
werden im weiteren Verfahren untersucht und in der Abwägung be-
rücksichtigt. 
Der Abstand des Neubaus zur Grundstücksgrenze im Bereich des Kin-
dergartens beträgt an der geringsten Stelle ca. 8,35 m. Die Abstands-
fläche des Neubaus unterschreitet zum Kindergarten an keiner Stelle 
die 0,8 H und überschreitet damit den gesetzlich zulässigen Wert von 
0,4 H um 100 %.

34   Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Arbeitstitel: Campus Kartause (Kartäuserwall 24b) – in Köln Altstadt/Süd –  
     eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung  
 
 
4.21 Umweltbelange 
Hat das Umweltamt das Bauvorhaben beurteilt und 
wenn ja zu welchen Schlüssen ist es gekommen? 
Wurden diese bei der Planung berücksichtigt? 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
in Prüfung Das Umweltamt hat erstmals im Rahmen der Erarbeitung der Aufga-
benstellung zur Mehrfachbeauftragung zu dem geplanten Vorhaben 
Stellung genommen. Vorgaben z. B. zur Begrünung, zum Immissions- 
und Klimaschutz sind in die Aufgabenstellung eingeflossen.  
Im Rahmen des Ämterumlaufs zur frühzeitigen Beteiligung der Behör-
den nach § 4 Absatz 1 BauGB hat das Umweltamt erneut Stellung ge-
nommen. Die Umsetzung der Empfehlungen und Vorgaben werden bei 
der Konkretisierung des Entwurfs im weiteren Verfahren geprüft. 
Wesentliche Punkte der Stellungnahme sind. 
- Verkehrslärmschutz: Auf das Plangebiet wirken Lärmimmissionen 
aus dem Straßen-, Schienen- und Flugverkehr ein. Im weiteren 
Verfahren ist eine schalltechnische Untersuchung zu erstellen. 
- Verkehrsbedingte Luftschadstoffe: Der planbedingte Mehrver-
kehr wird auf den umliegenden Straßenabschnitten nicht zu einer 
erheblichen lufthygienischen Belastung führen. Eine ausreichende 
Anzahl von Fahrradstellplätzen wird begrüßt. 
- Natur und Landschaft: Bei der geplanten Verdichtung des Plan-
gebietes wird der Versieglungsgrad steigen. Damit schrumpft der 
Lebens- und Nahrungsraum für Vögel, Insekten und Kleintiere er-
heblich. Mögliche Maßnahmen, wie eine Dach- und Fassadenbe-
grünung, Gebäudebrüternisthilfen und der Erhalt möglichst vieler 
großkroniger Bäume werden begrüßt. 
- Stadtklima: Die geplante Dachbegrünung soll als intensive Dach-
begrünung erstellt werden und um eine Fassadenbegrünung er-
gänzt werden. 
- Immissionsschutz: Gefordert wird ein Schallgutachten, das „alle 
auf das Vorhaben einwirkende Immissionen und alle von dem Vor-
haben ausgehenden Emissionen erfasst und untersucht“. Die haus-
technischen Anlagen sind so zu planen, dass keine negativen Aus-
wirkungen auf die eigenen Gebäude und den Bestand entstehen. 
Die Lage der geplanten Tiefgaragenrampe muss dem Gebot der 
gegenseitigen Rücksichtnahme entsprechen und es dürfen keine 
negativen Blendeinwirkungen entstehen.

35   Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Arbeitstitel: Campus Kartause (Kartäuserwall 24b) – in Köln Altstadt/Süd –  
     eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung  
 
 
Hat es eine Interessenabwägung zwischen Umwelt-
schutz und Bauvorhaben gegeben? Wer hat hier 
welche Interessen vertreten? 
Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB sind bei der Aufstellung der Bauleitpläne die 
öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander 
gerecht abzuwägen. Hierüber entscheidet der Rat der Stadt Köln. 
4.22 Umweltprüfung 
Wieso wird keine formale ordentliche Umweltprüfung 
durchgeführt und auf den Umweltbericht verzichtet, 
obwohl das Gebiet Teil eines stadtklimatischen Be-
lastungsgebietes höchster Ausprägung ist? 
nein Siehe Stellungnahme 1.4. und 3.8 
 
4.23 Haustechnik, Dachbegrünung 
In dem überarbeiteten Entwurf wird die Technik auf 
dem Dach geplant. Hierdurch wird die extensive 
Dachbegrünung massiv eingeschränkt. Wurden dazu 
Alternativen geprüft und wenn ja welche? Wieso 
wurde sich für diese Umsetzung entschieden? 
in Prüfung Der Umfang der erforderlichen technischen Gebäudeausrüstung wird 
von derzeit zuständigen Fachplanern auch in Bezug auf das zu erstel-
lende Energiekonzept ermittelt. Die Erforderlichkeit von voraussichtlich 
zwei Aufbauten auf dem Gebäudeteil 2 (Haus der Bildung, siehe städ-
tebauliches Planungskonzept) wird weiterhin geprüft. 
Da die technischen Anlagen begrünt werden sollen, ist mit keinem gro-
ßen Verlust an Dachbegrünung zu rechnen. Eine Unterbringung der 
Technik im Untergeschoss würde dazu führen, dass die geplanten Nut-
zungen reduziert werden müssten. 
4.24 Begrünung 
Der neue Entwurf sieht neben der Dachbegrünung 
zusätzliche Bäume und eine Fassadenbegrünung 
vor. Wie wird sichergestellt, dass dieses dauerhaft 
erhalten bleiben? 
ja Die geplanten Begrünungsmaßnahmen werden im Grünordnungsplan 
dargestellt, im vorhabenbezogenen Bebauungsplan festgesetzt und in 
den Durchführungsvertrag aufgenommen. Dadurch wird die Umset-
zung der Maßnahmen für den Bauherren verbindlich. 
4.25 Fassadenbegrünung Gebäude 1 
Wurde eine Fassadenbegrünung des Gebäudes 1 
zum Hof Kartäuserhof hin geprüft? Besteht die Mög-
lichkeit den Bauvorhabenträger hierzu zu bewegen? 
in Prüfung Eine Fassadenbegrünung des Gebäudes 1 (Gebäude am Kartäuser-
wall, siehe städtebauliches Planungskonzept) wird im weiteren Pla-
nungsverfahren geprüft. 
4.26 Auswirkungen Klima und Fauna 
Wie wirkt sich die Versieglung und die Fällung der 
Vielzahl an Bäumen auf das Klima und die Fauna in 
der unmittelbaren Nachbarschaft und auf das 
Vringsveedel aus? 
 
Welche Maßnahmen werden getroffen, um dem 
Wärmeinseleffekt, der hohen Aufheizung, dem ver-
in Prüfung Im Verfahren wird eine artenschutzrechtliche Prüfung der Stufe I (Vor-
prüfung) durchgeführt, um die Betroffenheit der Belange des Arten-
schutzes gemäß § 44 BNatSchG zu ermitteln und ggf. erforderliche 
Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen festzulegen. 
 
Zum Luftaustausch siehe Stellungnahmen 1.1. 
Zum Klima siehe Stellungnahme und 1.4.

36   Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Arbeitstitel: Campus Kartause (Kartäuserwall 24b) – in Köln Altstadt/Süd –  
     eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung  
 
 
minderten Luftaustausch und der hohen Schadstoff-
belastung entgegen zu wirken? 
4.27 Nistkästen 
In wieweit wird Ersatz für die derzeit vorhandenen 
Nistkästen am Verwaltungsgebäude geschaffen? 
in Prüfung Eine Anbringung von Nistkästen wird im weiteren Verfahren geprüft. 
 
4.28 Neutrale Gutachten 
Die Gutachten zum Bauvorhaben werden seitens 
des Bauvorhabenträgers beauftragt und bezahlt. 
Wer stellt sicher und auf welche Weise, dass diese 
neutral und wahrhaft sind? (Stichwort Gefälligkeits-
gutachten) 
Kann die Anwohnerschaft die Gutachten einsehen 
und wenn, wo und ab wann? 
ja Bei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen nach § 12 BauGB ist es 
üblich, dass der Vorhabenträger die Kosten für Gutachten übernimmt. 
Die Gutachten werden im Austausch mit dem Stadtplanungsamt beauf-
tragt und anschließend dem Stadtplanungsamt sowie den zuständigen 
Fachämtern vorgelegt und auf Plausibilität geprüft. Alle Gutachten sind 
im Rahmen der Offenlage nach § 3 (2) BauGB einsehbar. Die Verwal-
tung behält die Planungshoheit, so dass keine „Gefälligkeitsgutach-
ten“ eingereicht werden können. 
4.29 Interessensausgleich und Beteiligungsmöglich-
keiten 
Wer sorgt für den Interessenausgleich zwischen 
Bauherrn und Anwohnerschaft? 
 
Welche Möglichkeiten bestehen für die Interessen-
gemeinschaft die Kartäuser und Anwohnerschaft, 
Einfluss auf das Bauvorhaben zu nehmen? 
 
Wieso wurde die Anwohnerschaft nicht vorzeitig in 
die Planung einbezogen? 
 
Besteht eine Bereitschaft der Bauherren, der Politik 
und der Stadtverwaltung, Änderungen am Entwurf 
vorzunehmen? 
teilweise Siehe hierzu Stellungnahme 3.7. 
 
4.30 Mediator 
Die Gespräche mit dem Ziel, Änderungen in der Be-
bauung zu erreichen, zwischen der Anwohnerschaft 
und der Kirche verliefen ergebnislos. Wäre es denk-
bar, für die Stadt einen Mediator einzusetzen, wie 
seinerzeit am Brüsseler Platz? 
nein Der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Interessensausgleich bei 
dem vorliegenden Bauvorhaben verlaufen innerhalb der vorgegebenen 
Verfahrensrichtlinien des BauGB zur Aufstellung von Bauleitplänen.  
 
Siehe hierzu auch Stellungnahme 3.7.

37   Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Arbeitstitel: Campus Kartause (Kartäuserwall 24b) – in Köln Altstadt/Süd –  
     eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung  
 
 
Sie unterscheiden sich insofern grundlegend von dem angesprochenen 
Konflikt am Brüsseler Platz, bei dem es zwischen Anwohnerschaft und 
Nutzer/innen des Platzes insbesondere um nächtliche Ruhestörungen 
ging.  
 
Der Einsatz eines Mediators bei der Aufstellung von Bebauungsplänen 
ist nicht üblich und wird im vorliegenden Fall nicht als notwendig erach-
tet. 
4.31 Optimaler Dritter 
Der Bezirksbürgermeister bezieht sich in seinen Stel-
lungnahmen auf die Position des optimalen Dritten. 
Es wird darum gebeten, diese Position näher zu er-
läutern. 
Kenntnisnahme Dem Bezirksbürgermeister als Teil der Bezirksvertretung kommt die 
Aufgabe zu, als rechtlich gewählter Vertreter der Bürgerschaft über das 
Vorhaben zu unterschiedlichen Verfahrensschritten zu beraten und 
Empfehlungen für den Stadtentwicklungsausschuss zur späteren Be-
schlussfassung durch den Stadtrat auszusprechen. Die Bezirksvertre-
tung hat am 28.11.2019 die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens 
für das Projekt Campus Kartause beschlossen.  
 
Über diese Aufgaben im formellen Verfahren hinaus steht es dem Be-
zirksbürgermeister frei, den informellen Dialog zwischen Bauherrn und 
Anwohnerschaft zu fördern und zu moderieren. 
4.32 Beziehung Vorhabenträger und Architekt 
Sind oder waren die Architekten des Wettbewerbs 
an weiteren Baumaßnahmen der evangelischen Kir-
che oder anhängender Firmen involviert? 
Kenntnisnahme Über die Auftragshistorie der beauftragten Architekten liegen der Stadt 
Köln keine Daten vor, hierüber kann nur der Vorhabenträger Auskunft 
erteilen. 
Der vorliegende Entwurf ist das Ergebnis einer Mehrfachbeauftragung 
mit sieben Architekturbüros. Der Entwurf wurde in der Jurysitzung auf-
grund seiner Qualitäten zur weiteren Umsetzung empfohlen.  
5    
5.1 Umweltprüfung, Belüftung, Luftqualität, Grün-
raum 
Es wird an die Stadt Köln appelliert, trotz der Mög-
lichkeiten des § 13 a BauGB eine Umweltprüfung zu 
veranlassen, wenn wie hier die Annahme besteht, 
dass ein mit altem Baumbewuchs über Jahrzehnte 
entstandenes Grüngelände auf privatem Grund mit 
nein Zu Umweltprüfung und Klimaauswirkungen siehe Stellungnahme 1.4. 
 
Zu Belüftung und Luftqualität siehe Stellungnahmen 1.1.

38   Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Arbeitstitel: Campus Kartause (Kartäuserwall 24b) – in Köln Altstadt/Süd –  
     eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung  
 
 
bislang nur geringer Bebauung einen wichtigen Bei-
trag zur Belüftung eines ganzen Viertels leistet und 
dem nahe gelegenen Krankenhaus der Augustine-
rinnen als Staubfilter und Sauerstoffreserve dient. 
Bei der geplanten starken Bebauung ist dies nicht 
mehr gegeben.  
 
Es ist Aufgabe der Stadt, nach schonenderen Alter-
nativen mit Erhaltung von optimal viel Grünbewuchs 
Ausschau zu halten.  
 
 
 
 
 
 
Zu Alternativen siehe Stellungnahmen 3.6 
 
5.2 Neutrale Gutachten 
Umweltbegutachtungen durch vom Bauherrn beauf-
tragte Firmen haben nicht die gleiche Aussagekraft 
und Neutralität wie behördlich eingeholte Gutachten. 
nein Die Gutachten werden durch die Verwaltung geprüft, die Verwaltung 
behält die Planungshoheit. Siehe im übrigen Stellungnahme 4.28. 
 
5.3 Baumerhalt und Grünpflege 
Auf dem Innenhof des Grundstücks sollen 12 junge 
Bäume platziert werden. Wegen der darunter befind-
lichen Tiefgarage können sie nicht tief gründen. Ist 
hier bekannt, welche Bäume dafür geeignet sind? 
Wie wird sichergestellt, dass sie sich an Ort und 
Stelle halten und nicht absterben? Welche Informati-
onen gibt es diesbezüglich von Fachleuten? 
ja Für die Bepflanzung auf der Hoffläche oberhalb der Tiefgarage ist ein 
Aufbau geplant, der Regenwasser zurückhält und der Bewässerung 
der Bäume im Hof dient. Die Auswahl der Bäume wird mit den Vertre-
tern des Grünflächenamtes im weiteren Verfahren abgestimmt. Die 
erforderlichen Begrünungsmaßnahmen werden im Grünordnungsplan 
dargestellt, im vorhabenbezogenen Bebauungsplan festgesetzt und in 
den Durchführungsvertrag aufgenommen. 
5.4 Verkehr 
Wer prüft, aufgrund welcher Informationen der Ver-
kehrsgutachter seine Prognose in der Veranstaltung 
zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung abgegeben 
hat? Was lag ihm vor, nach welchen Kriterien hat er 
seine Berechnungen durchgeführt, wie ist seine 
Qualifikation für die übernommene Tätigkeit? Wie 
kommt es zu der Annahme, dass keine größere Zu-
nahme des Verkehrs zu erwarten sei?  
Das Bauprojekt lässt die Grundstücksnutzung durch 
folgende Personenanzahlen erwarten: 
 
in Prüfung Die Verkehrsuntersuchung zum Vorhaben wird vom Büro PTV Trans-
port Consult GmbH erarbeitet. Das Büro erarbeitet deutschlandweit 
Verkehrsgutachten für diverse vergleichbare Vorhaben. Der Aussage-
umfang des Verkehrsgutachtens wurde mit der Stadt Köln vorabge-
stimmt, für die Aufbereitung eines Verkehrsgutachtens gibt es unter-
schiedlichste Richtlinien und Regelwerke. In verkehrstechnischen Gut-
achten wird grundsätzlich der kritischste anzunehmende Fall unter-
stellt. Somit ist auch im Regelbetrieb, bei einer geringeren Auslastung 
der Veranstaltungsräume, eine rechnerische Leistungsfähigkeit nach 
dem Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen gege-
ben.

39   Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Arbeitstitel: Campus Kartause (Kartäuserwall 24b) – in Köln Altstadt/Süd –  
     eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung  
 
 
- in den 30 Studierendenwohnungen erwartet der 
Bauherr 42 Zuziehende, aufgrund der geplanten 
Apartments mit mehr als 30 qm Fläche könnten 
es auch mehr sein, ca. 50 mit gelegentlichem 
Besuch, Handwerkeranfahrten etc.  
- 8 Personen leben in klosterähnlicher Gemein-
schaft 
- 10 größere Wohnungen mit zu erwartenden über 
30 Zuziehenden mit gelegentlichem Besuch 
- mehr als 20 Angestellte aus dem Kirchenkreis 
Ehrenfeld tagsüber 
- mindestens 120 bis geschätzt 150 Menschen 
durch den Veranstaltungs-/Konzertsaal mit 120-
140 Plätzen zuzüglich der Performer auf der 
Bühne  
- unbekannte Anzahl Angestellter und Gäste des 
Cafés 
- bereits vorhandene Angestellte der Ev. Familien-
bildungsstätte und der Melanchthon-Akademie 
mit unbekannter Anzahl von Kursbesuchen und 
Lehrenden 
 
Diese nehmen - soweit sie mit Rad oder Auto kom-
men - den Weg über die Severinstraße oder den 
Kartäuserhof. Wie kann sich das Verkehrsaufkom-
men nicht verändern? 
Die Aussage des Verkehrsgutachters war, dass mit keiner maßgebli-
chen Steigerung der Verkehrsmengen zu rechnen ist, weil bereits zum 
heutigen Zeitpunkt Schulungsveranstaltungen auf dem Vorhabeng-
rundstück stattfinden. Das angegebene Verkehrsaufkommen ist nicht 
das zusätzlich erzeugte Verkehrsaufkommen, sondern das gesamte 
durch das Vorhaben erzeugte Verkehrsaufkommen einschließlich des 
Bestandes. 
 
Die heutigen Verkehrsbelastungen wurden durch prüfbare kameraba-
sierte Verkehrserhebungen erfasst und für den Planfall mit den be-
rechneten Mehrverkehren überlagert. Die Erhebung wurde am 
12.11.2019 durchgeführt, ergänzend wurden durch die Stadt Köln Ver-
kehrsbelastungszahlen umliegender Knotenpunkte übermittelt. 
 
Die Annahmen der Neuverkehre orientieren sich an den Richtlinien zur 
Verkehrserzeugungsberechnung nach Bosserhoff sowie aktueller Mo-
dal-Split-Werte der Stadt Köln nach MiD 2017. So wurde für die Be-
wohnerschaft ein motorisierter Individualverkehr-/MIV-Anteil von 35 % 
angesetzt, welcher den aktuellen Kölner Durchschnittswert darstellt. 
Für die anderen Nutzergruppen sind etwas höhere Werte zwischen 40-
50 % ausgewählt worden. So soll vor allem das überregionale Ein-
zugsgebiet der evangelischen Bildungseinrichtung berücksichtigt und 
ein insgesamt ausreichend kritischer Fall abgebildet werden. Für den 
Quell- und Zielverkehr ergibt sich zusammengefasst ein zusätzliches 
Verkehrsaufkommen von jeweils 230 Kfz am Tag. Das Gutachten be-
rücksichtigt die normalen Schwankungen im täglichen Verkehrsablauf. 
Während für die Spitzenstunden maximal 53 Pkw im Kartäuserwall 
ermittelt wurden, fallen im Tagesverlauf teilweise nur 5 zusätzliche Pkw 
in der Stunde an. Die Annahmen zur Verteilung der Neuverkehre im 
Verkehrsnetz orientieren sich an den bestehenden Verkehrsverhältnis-
sen. Der Zielverkehr fährt dementsprechend zu 80 % über den Sach-
senring und den Kartäuserhof in den Kartäuserwall und nur zu 20 % 
über die Severinstraße und den Kartäuserhof.

40   Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Arbeitstitel: Campus Kartause (Kartäuserwall 24b) – in Köln Altstadt/Süd –  
     eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung  
 
 
Gemäß der Zwischenergebnisse des Verkehrsgutachters wird das 
Bauvorhaben zu keiner maßgeblichen Steigerung der Quell- und Ziel-
verkehre führen. Ein erheblicher Teil der erzeugten Wege kann durch 
das gute ÖPNV-Angebot sowie kurze Wegstrecken für viele Grund-
funktionen durch nicht-motorisierten Individualverkehr und öffentliche 
Verkehrsmittel abgewickelt werden. An keiner Stelle wird erwähnt, dass 
sich das Verkehrsaufkommen nicht verändert, aber eben nicht maß-
geblich. Der finale Ergebnisbericht der Verkehrsuntersuchung liegt 
noch nicht vor. 
Das Verkehrsgutachten kann im Rahmen der späteren Offenlage des 
vorhabenbezogenen Bebauungsplans nach § 3 Absatz 2 BauGB ein-
gesehen werden. 
5.5 Baustellenverkehr 
Zusätzlich zum erwarteten Mehrverkehr wird die An-
wohnerschaft drei bis vier Jahre durch Baufahrzeuge 
beeinträchtigt. 
Kenntnisnahme Über die genaue Abwicklung des Baustellenverkehrs kann zum jetzi-
gen Verfahrensstand keine endgültige Aussage getroffen werden, es 
ist auch nicht bebauungsplanrelevant. Für die erste Bauphase ist eine 
Bauzeit von ca. 27 Monaten, für die zweite Bauphase eine Bauzeit von 
ca. 30 Monaten vorgesehen. Im Vorfeld werden archäologische Erkun-
dungen auf dem Grundstück vorgenommen. Es wird geprüft, wie der 
Baustellenverkehr möglichst anwohnerfreundlich über Sachsenring, 
Kartäuserhof und Kartäuserwall abgewickelt werden kann.  
5.6 Ruhender Verkehr 
In der Tiefgarage sind 70 Stellplätze geplant. Auf 
dem Gelände gibt es bereits ca. 60 Plätze, die an 
vielen Tagen besetzt sind. Die Melanchthon-
Akademie und die Ev. Familienbildungsstätte haben 
ein umfangreiches Seminarprogramm (siehe beilie-
gendes Programmheft). Umfangreicher Parkraum für 
Dozenten/Dozentinnen und Kursteilnehmende ist 
notwendig. Wo sollen die neuen Zuziehenden, An-
gestellten, Lieferdienste, Gäste parken? Wer kann 
ein so großes Bebauungsvorhaben genehmigen mit 
einer so geringen Anzahl von Parkplätzen? Die 
Menschen sollen weniger Kfz benutzen, aber die 
Verkehrswende dauert viel länger als 5 Jahre. Es ist 
in Prüfung Für das geplante Vorhaben werden die Pkw-Stellplätze auf dem 
Grundstück in einer Tiefgarage nachgewiesen. Die Anzahl an Stellplät-
zen ist derzeit bauordnungsrechtlich geregelt und richtet sich darüber 
hinaus nach dem geplanten Mobilitätskonzept. Derzeit wird der Entwurf 
einer Stellplatzsatzung in den politischen Gremien der Stadt Köln bera-
ten. Sobald die Stellplatzsatzung für die Stadt Köln beschlossen ist, ist 
diese anzuwenden. Erklärtes Ziel ist es, mit Einführung der Stellplatz-
satzung einen Beitrag zur Verkehrswende und zum Klimaschutz für ein 
lebenswertes Köln zu liefern. Die Herstellung von Stellplätzen soll auf 
das zwingend Notwendige reduziert werden. 
 
Im Rahmen des Mobilitäts- und Verkehrskonzeptes erfolgt eine realisti-
sche Einschätzung des zukünftigen Stellplatzbedarfs und Verkehrsauf-
kommens. Grundlage der Untersuchungen sind die bestehenden und

41   Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Arbeitstitel: Campus Kartause (Kartäuserwall 24b) – in Köln Altstadt/Süd –  
     eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung  
 
 
eine Frage der Teilhabe von älteren oder mobilitäts-
eingeschränkten Leuten an Bildung und Konzerten 
etc. Diese fahren mit dem Auto zu einer Veranstal-
tung, weil ihnen der Heimweg am Abend unheimlich 
ist oder weil die Strecke von der KVB-Haltestelle 
zum Zielort ihnen zu beschwerlich wird. Dafür muss 
man Parkplätze vorhalten; es gibt gesetzliche Vor-
gaben.  
 
Bisher galt: 1 Stellplatz pro Wohnung, neuerdings für 
Wohnungen bis 50 qm ein halber. Ohne Berücksich-
tigung der Nutzenden des Veranstaltungssaales und 
der neuen Büroangestellten, ohne gelegentliche Be-
suche wären hier bereits etwa 30 neue Stellplätze 
nötig. Stattdessen nur 10? Die Anwohnerschaft wird 
durch Parkplatzsuchende gestört. Sie werden selbst 
keinen Platz mehr finden.  
die geplanten Nutzungen.  
 
Im derzeitigen Planungsstand werden zur überschlägigen Ermittlung 
der Anzahl notwendiger Stellplätze die gültige Richtzahlentabelle sowie 
der Entwurf der Stellplatzsatzung inkl. ÖPNV-Bonus zugrunde gelegt. 
Ein entsprechend notwendiger Anteil von Pkw-Stellplätzen ist für Men-
schen mit Behinderungen auszuweisen. Weitere Reduktionsmöglich-
keiten sind bei Umsetzung eines Mobilitätskonzeptes möglich. Im Mobi-
litätsgutachten wird geprüft, ob die Anzahl notwendiger Stellplätze z. B. 
durch ein Carsharing-Angebot oder andere Maßnahmen reduziert wer-
den kann. 
 
5.7 Reduzierung TG 
Die Reduzierung der Parkplätze in der TG wurde 
seitens des Architekten u.a. damit begründet, dass 
außerhalb des Garagenraumes ein größerer Baum 
stehen bleiben kann. Welcher genau ist gemeint? 
Rechtfertigt das die Weglassung von Parkplätzen?  
in Prüfung Durch die Reduzierung der Tiefgaragenunterbauung gegenüber dem 
Planungsstand der Mehrfachbeauftragung können mehr Freiflächen mit 
Bodenanschluss bestehen bleiben. Der dadurch ggfs. mögliche Erhalt 
des zusätzlichen Bestandsbaums an der südwestlichen Grundstücks-
ecke wird derzeit geprüft.  
6    
6.1 Natur- und Klimaschutz 
Eine über Jahrzehnte gewachsene Fauna und Flora 
auf dem Gelände der Evangelischen Kirche wird 
durch das Vorhaben bewusst geopfert. Wie passt 
das zusammen mit der Selbstbezeichnung der Stadt 
als „Grün“ und den angestrebten Bemühungen um 
eine klimafreundliche Innenstadt? 
 
Alte, nach der Kölner Baumschutzsatzung schüt-
in Prüfung Im Verfahren wird eine artenschutzrechtliche Prüfung der Stufe I (Vor-
prüfung) durchgeführt, um die Betroffenheit der Belange des Arten-
schutzes gemäß § 44 BNatSchG zu ermitteln und ggf. erforderliche 
Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen festzulegen. 
Nach derzeitigem Stand ist vor dem Hintergrund fehlender Habitatbe-
standteile bzw. unzureichender Habitatqualität auf der Vorhabenfläche 
voraussichtlich keine erhebliche Beeinträchtigung „planungsrelevanter“ 
Vogelarten zu erwarten. Im Hinblick auf die nicht zu den sogenannten

42   Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Arbeitstitel: Campus Kartause (Kartäuserwall 24b) – in Köln Altstadt/Süd –  
     eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung  
 
 
zenswerte Bäume werden gefällt; der angekündigte 
Ersatz wird nicht annähernd den jetzt vorhandenen 
Lebensraum für die vielfältig auf dem Gelände heute 
vorhandenen Vogelarten bieten, da die Bäume nicht 
in gleicher Größe nachgepflanzt werden und da we-
gen der darunter liegenden Tiefgarage gar kein Platz 
für eine Tiefenverwurzelung vorhanden sein wird. 
Welche Bäume sollen dort angepflanzt werden? Der 
Verweis darauf, dass die jetzt dort stehenden Sorten 
dem Klimawandel ohnehin überwiegend nicht stand-
halten werden, ist nicht nachgewiesen und klingt 
angesichts der grünen Pracht, die es zurzeit auf dem 
Grundstück zu sehen gibt, nicht glaubwürdig. 
„planungsrelevanten“ zählenden, aber europäisch oder national ge-
schützten Vogelarten, ist mit der Umsetzung des Vorhabens kein Risi-
ko des Eintretens von Verbotstatbeständen verbunden, soweit die 
empfohlenen Schutzmaßnahmen bei einem Abriss eingehalten wer-
den.                                                   Die empfohlenen Schutzmaßnah-
men werden als Hinweise in den Bebauungsplan aufgenommen. 
Zu Natur- und Klimaschutz siehe Stellungnahme 1.4. 
6.2 Begrünung 
Ein paar begrünte Dächer, die als "Schamgrün" und 
in sehr trockenen Hoch-Sommern sogar von Feuer-
wehrleuten als "Brandlast" bezeichnet werden, kön-
nen nicht als Ausgleich akzeptiert werden. 
 
Wie wird die Begrünung auf Dauer gehalten? Gibt es 
einen Regenwasserkreislauf und was passiert, wenn 
kein Regen fällt? 
ja Die Begrünung sowie deren Erhaltung werden im Bebauungsplan fest-
gesetzt. Unter der Hoffläche und oberhalb der Tiefgarage ist ein Auf-
bau geplant, der Regenwasser zurückhält und der Bewässerung der 
Bäume im Hof dient. 
 
Zudem wird im weiteren Verfahren ein Starkregenkonzept erarbeitet. 
 
Siehe auch Stellungnahme 1.4. 
6.3 Fassadenbegrünung 
40 qm begrünte Fassade sind angesichts eines 
Bauprojekts auf 6.000 qm Fläche sehr wenig. 
in Prüfung Bislang sind eine Begrünung der Fassade im sogenannten Tiefhof und 
eine Begrünung des Hofes im rückwärtigen Bereich zum Kartäuserwall 
im Süden des Plangebietes vorgesehen. Hinzu kommen ca. 1.200 qm 
extensive bzw. intensive Dachbegrünung. Gegenüber der heutigen 
Situation werden ca. 1.680 qm des Grundstücks zusätzlich versiegelt. 
 
Die Möglichkeit zusätzlicher Fassadenbegrünungen z. B. an geschlos-
senen Fassadenteilen und/oder der denkmalgeschützten Mauer wird 
derzeit geprüft. Auf eine Fassadenbegrünung des arkadenumstande-
nen Innenhofs soll aus funktionalen und gestalterischen Gründen ver-
zichtet werden.

43   Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Arbeitstitel: Campus Kartause (Kartäuserwall 24b) – in Köln Altstadt/Süd –  
     eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung  
 
 
6.4 Erweiterung Clara-Elisen-Stift 
Was passiert, wenn die Kirche auch das Nachbar-
grundstück mit der Senioreneinrichtung Clara-Elisen-
Stift nächstens erweitert und dort weiteres Grün 
wegfallen soll, wird die Stadt wiederum zustimmen, 
weil Altenwohnungen und -Pflegeplätze gebraucht 
werden? Gibt es dahingehend bereits Vorhaben? 
 
 
 
nein Eine derartige Erweiterung des Clara-Elisen-Stifts ist bisher nicht ge-
plant und für den vorliegenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan 
nicht abwägungsrelevant. Eine solche Veränderung würde ebenfalls 
die Änderung des bestehenden Bebauungsplans bzw. die Aufstellung 
eines neuen Bebauungsplans notwendig machen. Entsprechend müss-
ten auch hier die Umweltauswirkungen des Vorhabens ermittelt und 
bewertet werden, bevor Baurecht geschaffen wird. 
7    
7.1 Grüne Oase, Natur- und Klimaschutz  
Das Grundstück der Evangelischen Kirche macht es 
angenehm, den Kartäuserwall zu durchradeln. Der 
Bereich mit Bäumen und Luftschneisen wird als eine 
Oase von Frieden und Natur beschrieben. 
Das geplante Vorhaben zerstört eine Ökooase mit 
angestammten Lebewesen, Pflanzen und Tieren, 
einen Freiraum, in dem sich nicht nur Sauerstoff an-
reichert, sondern der auch als Ruhe- und Bewe-
gungsraum den Bildungseinrichtungen zur Verfü-
gung steht. Warum soll so ein Ort zerstört werden?  
Kenntnisnahme Im Verfahren wird eine artenschutzrechtliche Prüfung der Stufe I (Vor-
prüfung) durchgeführt, um die Betroffenheit der Belange des Arten-
schutzes gemäß § 44 BNatSchG zu ermitteln und ggf. erforderliche 
Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen festzulegen. 
 
Zu Grüne Oase und Bauvorhaben siehe Stellungnahme 2.1. 
 
Zu Luftqualität siehe Stellungnahmen 1.1. 
 
Zum Natur- und Klimaschutz siehe Stellungnahme 1.4. 
7.2 Freiflächen für Kursteilnehmende 
Teilnehmende und Kursleitende schätzen sich sehr 
glücklich, eine öffentliche / kirchliche Einrichtung mit 
diesem Surrounding (s.o., Oase von Frieden und 
Natur) besuchen zu können.  
Kenntnisnahme Zu Freiflächenangebot siehe Stellungnahme 2.2. 
 
7.3 Buntglasfenster 
In der Melanchton-Akademie befindet sich auch an 
der Fensterwand ein Kunstwerk, ein wunderschönes 
Glasmosaik, das wohl der Geschichte der Einrich-
tung Rechnung trägt. Steht das unter Denkmal-
schutz? 
In Prüfung Die Buntglasfenster von Elfride Fulda stehen nicht unter Denkmal-
schutz. Der Vorhabenträger prüft, die Fenster in die Neubebauung zu 
integrieren.

44   Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Arbeitstitel: Campus Kartause (Kartäuserwall 24b) – in Köln Altstadt/Süd –  
     eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung  
 
 
7.4 Verschlechterung der Wohnverhältnisse 
Für die Anwohnerschaft kommt es zu einer Ver-
schlechterung der Wohn- und Lebenssituation, mit 
der sich kaum jemand abfinden würde. 
 
in Prüfung Im Rahmen der Bauleitplanung sollen alle für die Planung relevanten 
Belange ermittelt und bewertet werden. Ziel ist es, eine dem Wohl der 
Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung unter Berück-
sichtigung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung zu gewährleisten. 
Unter dieser Maßgabe muss eine schlussendliche Abwägung aller Be-
lange vorgenommen werden. Die rechtlichen Vorgaben zum Schutz 
der Wohnbevölkerung wie z.B. die Einhaltung der Abstandsflächen 
oder immissionsschutzrechtlicher Obergrenzen bleiben hiervon unbe-
rührt und müssen in jedem Bauvorhaben berücksichtigt werden. 
Zu den Auswirkungen des Vorhabens auf das Grundstück und seine 
Umgebung werden im Rahmen des Verfahrens verschiedene Gutach-
ten erarbeitet. Mögliche Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen 
werden geprüft. Die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- 
und Arbeitsverhältnisse werden berücksichtigt. 
7.5 Fazit - Alternativer Standort 
Die Oase sollte erhalten bleiben, auch wenn dafür 
Aufwendungen nötig wären. Das Vorhaben würde an 
anderer Stelle weniger Menschen beeinträchtigen.  
nein Siehe Stellungnahme 3.6. 
8    
8.1 Grün- und Freiflächen, Bauvorhaben 
Wo bis jetzt schöne natürliche Wiese, Sträucher, 
Hecken und Bäume sind, soll demnächst eine Be-
tonwüste entstehen mit Pflanzbeeten („Natur in 
Kübeln“), die die versiegelte Fläche in eingegrenzten 
Bereichen etwas angenehmer gestalten sollen. Dies 
entspricht nicht den heutigen Vorstellungen der 
Menschen. 
Kenntnisnahme Zu Grün- und Freiflächen und Bauvorhaben siehe Stellungnahme 2.1. 
 
Zu Luftqualität siehe Stellungnahmen 1.1. 
 
Zum Natur- und Klimaschutz siehe Stellungnahme 1.4. 
 
8.2 Freiflächenangebot für Kursteilnehmende 
Bisher haben Kursteilnehmende das Areal genutzt. 
Das geplante Vorhaben bietet mit Pflastersteinen 
und künstlich angelegten Beeten keine Alternative 
für die bisherigen Nutzungen. 
Kenntnisnahme Zu Freiflächenangebot siehe Stellungnahme 2.2.

45   Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Arbeitstitel: Campus Kartause (Kartäuserwall 24b) – in Köln Altstadt/Süd –  
     eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung  
 
 
8.3 Lebensraum für Tiere, Umwelt- und Klimaschutz, 
Luftqualität 
Durch das Bauvorhaben würden Lebensräume für 
viele Tiere wie Vögel, Eichhörnchen, Insekten zer-
stört. Das wäre kontraproduktiv in Sachen Umwelt- 
und Klimaschutz. Hinzu käme die Verschlechterung 
der Luft durch diese Art der Bebauung, in der ohne-
hin schon viel zu stark versiegelten Südstadt.  
in Prüfung Im Verfahren wird eine artenschutzrechtliche Prüfung der Stufe I (Vor-
prüfung) durchgeführt, um die Betroffenheit der Belange des Arten-
schutzes gemäß § 44 BNatSchG zu ermitteln und ggf. erforderliche 
Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen festzulegen. 
 
Zu Luftqualität siehe Stellungnahmen 1.1. 
Zum Umwelt- und Klimaschutz siehe Stellungnahme 1.4 
8.4 Fazit - Alternativer Entwurf 
Es wird darum gebeten, das Bauvorhaben abzuän-
dern und andere Architekt*innen zu beauftragen, die 
einen Plan ohne Zerstörung der so wertvollen Grün-
flächen vorlegen können. 
nein Der vorliegende Entwurf ist das Ergebnis einer Mehrfachbeauftragung 
mit sieben Architekturbüros, bei dem verschiedene städtebauliche Va-
rianten erarbeitet und von der Jury bewertet wurden. Das städtebauli-
che Planungskonzept wurde weiterentwickelt, um die Empfehlungen 
der Beurteilungskommission sowie der Bezirksvertretung Innenstadt im 
Rahmen des Einleitungsbeschlusses zum Bebauungsplan Campus 
Kartause einzuarbeiten bzw. auf Umsetzbarkeit zu prüfen.  
9    
9.1 Umwelt- und Klimaschutz, Grünflächen, Lebens-
qualität 
Trotz des veränderten Entwurfs, der das Pflanzen 
von Bäumen vorsieht, schafft der Entwurf eine mas-
sive Betonwüste. Bereits vorhandene Natur und Le-
bensräume (für Tiere) werden zerstört. Kapitalisti-
sche Wertschöpfung wird Werten wie Umweltschutz 
und Lebensqualität der Bürgerschaft vorgezogen. 
 
Die Rodung der Bäume, Sträucher, Hecken und die 
Versiegelung der Grünflächen auf dem Gelände wird 
kritisiert, insbesondere in Zeiten des Klimawandels.  
 
Viele Tiere, denen das Areal einen Lebensraum bie-
tet, wurden beobachtet: u.a. Rotkehlchen und ande-
re Singvögel, Eichhörnchen, Mäuse und, nicht zu 
vergessen, Insekten.  
in Prüfung Ziel der Planung ist es, den Raum zwischen Kartäuserwall und Kartäu-
sergasse zu einem einladenden, lebendigen und offenen Ort für Ler-
nen, Arbeiten, Wohnen und Leben zu entwickeln. Der Fokus des Pro-
jekts liegt auf der Schaffung von wohnbaulichen Nutzungen (ca. 47 %) 
und von Bildungsinfrastrukturen (ca. 38 %), flankiert von Büroflächen 
(ca. 10 %) und Gastronomie (ca. 5 %). Ca. 50% der Geschossfläche 
Wohnen soll im Segment des geförderten Wohnungsbaus entstehen. 
Eine kapitalistische Wertschöpfung steht nicht im Vordergrund. Siehe 
auch Stellungnahme 1.5. 
 
Zu Grün- und Freiflächen und Bauvorhaben siehe Stellungnahme 2.1. 
 
Im Verfahren wird eine artenschutzrechtliche Prüfung der Stufe I (Vor-
prüfung) durchgeführt, um die Betroffenheit der Belange des Arten-
schutzes gemäß § 44 BNatSchG zu ermitteln und ggf. erforderliche 
Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen festzulegen. 
Ergänzend siehe Stellungnahme 6.1.

46   Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Arbeitstitel: Campus Kartause (Kartäuserwall 24b) – in Köln Altstadt/Süd –  
     eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung  
 
 
 
Die Anwohnerklagen über die Rodung der Grünflä-
chen, werden unterstützt. 
 
Durch die lichtdurchflutete Grünfläche und die vor-
handene Flora und Fauna wird der Charakter der 
Bildungsstätte unterstrichen – ein Wegfall dieser 
Grünoase würde sich negativ auf das atmosphäri-
sche Gesamtbild dieses Ortes auswirken.  
 
Zum Umwelt- und Klimaschutz siehe Stellungnahme 1.4. 
 
 
9.2 Freifläche für Kursteilnehmende 
Die Kursleitenden und -teilnehmenden der Evangeli-
schen Familienbildungsstätte nutzen die Grünflachen 
gerne, z.B. zum Picknicken, Ballspielen und Grillen 
mit Planschbecken. Vogelgezwitscher und Blu-
menduft bei Sonnenlicht im Freien sind der Lernat-
mosphäre zuträglich. Auch Thai Chi- und andere 
Bewegungskurse der Melanchthon-Akademie wer-
den direkt auf der Wiese abgehalten. 
Kenntnisnahme Zu Freiflächenangebot siehe Stellungnahme 2.2. 
 
9.3 Alternativer Entwurf 
Bitte nach einem neuen Entwurf, welcher die vor-
handenen Grünflächen und ihre Pflanzenwelt wei-
testgehend verschont (so weit wie möglich auch bei 
einer Bebauung des Parkplatzes, welcher ja eben-
falls Bäume und Hecken beherbergt). 
nein Der vorliegende Entwurf ist das Ergebnis einer Mehrfachbeauftragung 
mit sieben Architekturbüros, bei dem verschiedene städtebauliche Va-
rianten erarbeitet und von der Jury bewertet wurden. Die Empfehlun-
gen der Beurteilungskommission sowie der politischen Gremien (Einlei-
tungsbeschluss zum Bebauungsplan) zur Überarbeitung des Entwurfs 
wurden inzwischen weitgehend geprüft und teilweise berücksichtigt.  
9.4 Buntglasfenster 
Es wird ein Bedauern um die Buntglasfensterfronten 
der Evangelischen Familienbildungsstätte geäußert. 
Diese sind künstlerisch extrem schön gestaltet und 
repräsentieren die Wurzeln der FBS nach innen und 
außen und sorgen im Innenbereich für eine traum-
hafte Lichtbrechung. Besteht die Möglichkeit, sie zu 
erhalten und evtl. im Neubau zu integrieren? Alterna-
tiv sie an einem anderen Ort der Ev. Kirche zu neu-
em Leben zu erwecken? 
in Prüfung Der Vorhabenträger prüft, die Buntglasfenster von Elfride Fulda in die 
Neubebauung zu integrieren. Sie stehen allerdings nicht unter Denk-
malschutz.

47   Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Arbeitstitel: Campus Kartause (Kartäuserwall 24b) – in Köln Altstadt/Süd –  
     eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung  
 
 
9.5 Lärmimmissionen aus Veranstaltungsraum 
Die Anwohnerklagen hinsichtlich des geplanten Baus 
eines Konzertsaales hinter ihren Schlafzimmern 
werden unterstützt. 
Kenntnisnahme Es handelt sich in erster Linie nicht um einen Konzertsaal, sondern um 
einen allgemeinen Veranstaltungssaal, der vorrangig für Vorträge, Le-
sungen und Diskussionen genutzt werden soll.  
 
Siehe Stellungnahme 4.16 
9.6 Campanile 
Die Anwohnerklagen über einen massiven, schat-
tenwerfenden „Leuchtturm“ werden unterstützt. 
in Prüfung Der vorliegende Entwurf ist das Ergebnis einer Mehrfachbeauftragung 
mit sieben Architekturbüros. Für die Lage, Höhe und Anordnung des 
Campanile wurden auch auf Anregung der Jury mehrere Varianten 
erarbeitet, vorgestellt und abgestimmt. Die bisherige Planung mit dem 
fünfgeschossigen und abgerückten Campanile ist städtebaulich am 
überzeugendsten. Der Campanile ist der Hauptzugang zum Studieren-
denwohnen (Treppenhaus). Er fasst den „klösterlich anmutenden“ In-
nenhof und akzentuiert das Gesamtensemble. Er hält die Abstandsflä-
chen zu allen Grundstücksgrenzen ein. 
 
Ein Besonnungsgutachten ist in Erarbeitung, das die Auswirkungen 
des Vorhabens auf die Besonnung/Verschattung der Nachbargrund-
stücke nach den geltenden Normen ermittelt. Aufgrund der Positionie-
rung des Turms in der Mitte des Grundstücks sind für die Nachbar-
schaft voraussichtlich keine Veränderungen in der Besonnung durch 
den Turm zu erwarten. 
 
Die Beleuchtung des Turms wird im weiteren Verfahren geprüft. Beein-
trächtigungen für die Nachbarschaft durch Lichtemissionen sollen ver-
mieden werden. Auch sind die Anlagen so auszulegen, dass gemäß 
der Lichtimmissionsrichtlinie NRW sowohl hinsichtlich Blendung als 
auch hinsichtlich Raumaufhellung keine Störwirkungen in der Nachbar-
schaft zu erwarten sind. Im Rahmen der Genehmigungsplanung, bei 
Feststehen der Beleuchtungsanlage, wird der entsprechende Nachweis 
dazu geführt. 
9.7 Fazit 
Es wird darum geben, die Baupläne zu überdenken 
und für eine Bebauung ohne Zerstörung der Grünflä-
chen und Pflanzen sowie der Licht- und Luftschneise 
teilweise Der Bebauungsentwurf ist bereits zwischen dem Ergebnis der Mehr-
fachbeauftragung, der frühzeitigen Beteiligung sowie dem heutigen 
Stand umfangreich überarbeitet worden. Siehe im Einzelnen Stellung-
nahmen 9.1 - 9.6.

48   Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Arbeitstitel: Campus Kartause (Kartäuserwall 24b) – in Köln Altstadt/Süd –  
     eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung  
 
 
und ohne dauerhafte Lärmbelästigung für die An-
wohnerschaft (und Zerstörung der Glasfenster) zu 
sorgen. 
10    
10.1 Entfall von Grünflächen und Bäumen, Baumasse 
Auch nach den aktuellen Plänen, die bei vorgenann-
ter Veranstaltung in leicht überarbeiteter Form vor-
gestellt wurden, soll eine zentrale Grünfläche im Se-
verinsviertel weiterhin nahezu vollständig versiegelt 
werden. Der aktuelle Bebauungsplan erlaubt an-
grenzend an den Kartäuserwall eine schmale einge-
schossige Bebauung und auf der gegenüberliegen-
den Seite eine dreigeschossige Bebauung. Der Rest, 
rund dreiviertel des Geländes sind nicht zur Bebau-
ung vorgesehen, sondern sind Freiflächen, überwie-
gend mit Wiese und altem Baumbestand – es sind 
39 Bäume, davon 19 geschützte. Für die Zukunft ist 
ein massiver Gebäudekomplex geplant, der u-förmig 
viergeschossig das gesamte Grundstück umspannt 
und versiegelt.  
 
Kenntnisnahme Zu Grünfläche siehe Stellungnahme 2.1. 
Zu Baumasse siehe Stellungnahme 1.5. 
 
 
10.2 Nutzungen und Baumasse 
Es heißt, mit dem Campus Kartause erweitere der 
Kirchenverband seine bestehenden Bildungseinrich-
tungen - in erster Linie ziehen allerdings weitere 
Verwaltungseinrichtungen, ein großer Veranstal-
tungsraum, Gastronomie, ein Aussichtsturm und 
eine Tiefgarage ins Severinsviertel ein. Im Rahmen 
des bei der Neufassung des Bebauungsplans aus-
zuübenden Ermessens ist insoweit zu berücksichti-
gen, dass es im Severinsviertel bzw. der angrenzen-
den Südstadt bereits hinreichend Veranstaltungs-
räume und gastronomische Angebote gibt. Verwal-
teilweise Die vorhandenen Veranstaltungsräume im Severinsviertel befinden 
sich nicht im Eigentum des Vorhabenträgers. 
 
Zu Baumasse siehe auch Stellungnahme 1.5.

49   Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Arbeitstitel: Campus Kartause (Kartäuserwall 24b) – in Köln Altstadt/Süd –  
     eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung  
 
 
tungseinrichtungen sollen aus praktischen Erwägun-
gen des Bauherrn in das Plangebiet gelegt und im 
Anschluss ein anderer Standort im Stadtgebiet ge-
schlossen werden. Das bedeutet, dass das Volumen 
des geplanten Baukörpers ohne Not eine derartige 
Größe einnimmt. Ohne Ansiedelung von Veranstal-
tungssaal, Verwaltung und Gastronomie wäre die 
Überbauung der bestehenden Grünfläche nicht er-
forderlich. Dies ist im Rahmen der Interessenab-
wägung zu berücksichtigen.  
 
10.3 Immissionsschutz 
Auf die erwähnte Tiefgarage soll Wand an Wand mit 
den bestehenden Wohn- und Schlafräumen der Ver-
anstaltungssaal nebst „Open-Air-Seminarraum“ und 
Lehrküche gesetzt werden. Die Darstellung des Im-
missionsschutzes zugunsten der Anwohnerschaft ist 
bisher nicht zufriedenstellend. Ein friedvolles nach-
barschaftliches Verhältnis wird gefährdet.  
in Prüfung Zu Lärmimmissionen siehe Stellungnahme 4.16. 
Zu Lichtimmissionen siehe Stellungnahme 4.17. 
 
 
 
Darüber hinaus ist auch der Vorhabenträger an einem friedvollen 
nachbarschaftlichen Verhältnis interessiert. 
10.4 Größe des Baukörpers  
Veranstaltungssaal, Open-Air-Seminarraum und 
Lehrküche schließen den Raum zwischen den Be-
standsgebäuden am Kartäuserhof und dem neuen 
sogenannten Bildungs- und Verwaltungsflügel. Die-
ser führt auf ganzer Länge viergeschossig bis zu den 
Bestandsgebäuden am Kartäuserwall. U-förmig 
kommen dann zwei weitere Gebäudetrakte im Nor-
den und Osten hinzu. Den Anwohnern der Be-
standsgebäude am Kartäuserwall und am Kar-
täuserhof wird ein massiver Gebäuderiegel vorge-
setzt. 
Kenntnisnahme Siehe Stellungnahme 1.5. 
 
10.5 Verkehr 
Es ist mit einer deutlichen Zunahme des Verkehrs-
aufkommens zu rechnen, wenn Mitarbeiter aus um-
in Prüfung Siehe Stellungnahme 5.4.

50   Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Arbeitstitel: Campus Kartause (Kartäuserwall 24b) – in Köln Altstadt/Süd –  
     eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung  
 
 
liegenden Verwaltungsbezirken des Kirchenver-
bands ihre Arbeitsstätte künftig im Severinsviertel 
nachgehen werden.  
10.6 Natur- und Klimaschutz 
Das betroffene Gelände liegt in einem nachgewiese-
nen stadtklimatischen Belastungsgebiet höchster 
Ausprägung. Es ist schon jetzt gekennzeichnet durch 
eine hohe Aufheizung, einen verminderten Luftaus-
tausch und eine hohe Luftschadstoffbelastung. Den-
noch sollen die vorhandenen Freiflächen, überwie-
gend mit Wiese und altem Baumbestand – es sind 
39 Bäume, davon 19 geschützte – nahezu vollstän-
dig überbaut werden. Der ohnehin verminderte Luft-
austausch wird reduziert. Pflanzen, die bislang die 
schlechte Luft reinigen, werden beseitigt. Das wirkt 
sich nicht nur auf die unmittelbar angrenzenden Ge-
bäude aus, sondern auf die gesamte Umgebung im 
Severinsviertel.  
 
Das ist ein Vorgehen, das derzeit an unterschiedli-
chen Stellen im Stadtgebiet geschieht. Es wider-
spricht den Grundsätzen des Klimanotstands. 
in Prüfung Zum Klima- und Naturschutz siehe Stellungnahme 1.4. 
Zur Durchlüftung und Luftqualität siehe Stellungnahme 1.1. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Vorhaben außerhalb des Geltungsbereiches sind nicht Gegenstand der 
Abwägung. 
10.7 Nicht zeitgemäße Planung 
Der durchgeführte Architektenwettbewerb, dessen 
Gewinner nun durch die beabsichtigte Neufassung 
des Bebauungsplans realisiert werden soll, hat seine 
Grundlage in einem über 10 Jahre alten städtebauli-
chen Entwurf. Schon aus diesem Grunde können die 
aktuellen klimatischen bzw. klimapolitischen Entwick-
lungen keine Berücksichtigung gefunden haben.  
 
Kenntnisnahme Bei der im Vorfeld der Mehrfachbeauftragung erarbeiteten Studie han-
delte es sich um einen Testentwurf, der eine mögliche Bebauungsvari-
ante darstellt und von den Teilnehmenden der Mehrfachbeauftragung 
nicht übernommen werden musste. Das Verfahren diente dazu, das 
Vorhaben weiter zu qualifizieren und gegebenenfalls Alternativen zu 
der bisher erarbeiteten Lösung zu finden. Zudem wurden die Teilneh-
menden in der Aufgabenstellung ausdrücklich aufgefordert, klimatische 
Minderungsmaßnahmen bei der Planung zu berücksichtigen. 
 
Das Vorhaben wurde und wird weiterhin im Verlauf des Planungspro-
zesses auch auf klimatische Aspekte geprüft und überarbeitet. Im 
Rahmen des Klimagutachtens werden Vermeidungs- und Verminde-

51   Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Arbeitstitel: Campus Kartause (Kartäuserwall 24b) – in Köln Altstadt/Süd –  
     eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung  
 
 
rungsmaßnahmen ermittelt. 
10.8 Interessensausgleich 
Die Stadt als demokratisch gewählte Vertreterin 
muss insbesondere die Interessen der Bürgerschaft 
in den Blick nehmen.  
teilweise Siehe Stellungnahme 3.7. 
10.9 Alternativenprüfung, Klimanotstand, negative 
Klimaauswirkungen 
Der bloße Verweis auf die angeblich klimafreundli-
che Nachverdichtung ist unzureichend.  
 
Es wird in keiner Form deutlich, ob und inwieweit es 
beispielsweise in Erwägung gezogen wurde, nur die 
bereits durch den Parkplatz ohnehin planierte Fläche 
zum Zwecke der Nachverdichtung zu nutzen und die 
Grünfläche mit Baumbestand zu erhalten oder z. B. 
durch eine Reduzierung der erlaubten Geschossan-
zahl eine bessere Luftzirkulation zu gewährleisten.  
 
Ebenso bleibt es vollkommen unklar, ob die klimati-
schen Auswirkungen der geplanten massiven Über-
bauung auf die Anwohnerschaft im näheren Umfeld 
(Kartäusergasse, - hof, - wall sowie Sachsenring, 
Jakobstraße, Brunostraße) geprüft wurde und inwie-
weit die betroffenen Interessen im Hinblick auf dieje-
nigen des Investors, auch im Hinblick auf die Mög-
lichkeit einer schonenderen Form der Nachverdich-
tung abgewogen wurden. 
 
Vor dem Grundsatz der Selbstbindung der Verwal-
tung, sollen im Sinne des Klimanotstands Alternati-
ven mit der geringsten negativen Klimaauswirkung 
bevorzugt geplant und umgesetzt werden. Die klima-
tischen Veränderungen, die immer spürbarer wer-
in Prüfung Zum Klimanotstand siehe Stellungnahme 1.4 
 
Zur Durchlüftung siehe Stellungnahme 1.1 
 
Zur Alternativenprüfung und geringfügigeren Ausnutzung des Grund-
stücks siehe Stellungnahmen 1.5. und 3.8.

52   Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Arbeitstitel: Campus Kartause (Kartäuserwall 24b) – in Köln Altstadt/Süd –  
     eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung  
 
 
den, stehen aktuell nicht hinreichend im Fokus. 
Grünflächen und Baumbestand im Stadtgebiet müs-
sen zugunsten der Bürgerschaft geschützt werden.

53   Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Arbeitstitel: Campus Kartause (Kartäuserwall 24b) – in Köln Altstadt/Süd –  
     eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung  
 
 
Bereits nach Abschluss der Mehrfachbeauftragung und vor Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB 
sind im Zeitraum von September bis Oktober 2019 2 Stellungnahmen eingegangen. Das zweite Schreiben wurde von der Verwaltung im Novem-
ber 2019 mit einem Brief beantwortet. 
 
Zudem wurde eine Liste mit Unterschriften gegen das Vorhaben eingereicht, auf der bis 30.09.2020 insgesamt 937 Personen unterzeichnet haben 
(nicht überprüft). 
 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berück- 
sichtigung 
Stellungnahme der Verwaltung 
11 von sechs Personen unterzeichnet   
11.1 Die geplante Baumaßnahme ist unter den im Fol-
genden aufgezeigten Aspekten städteplanerisch 
höchst bedenklich und darf deshalb im konzipierten 
und im Rahmen der ersten Öffentlichkeitbeteiligung 
vorgestellten Umfang keinesfalls bauplanungsrecht-
lich ermöglicht und genehmigt werden. Begründung 
siehe Punkte 11.2 – 11.13. 
Kenntnisnahme Die angesprochene „erste Öffentlichkeitsbeteiligung“ war eine freiwilli-
ge Informationsveranstaltung des Vorhabenträgers, die außerhalb des 
Bebauungsplanverfahrens stattfand. Der Vorhabenträger hat in der 
Veranstaltung über den Ausgang der Mehrfachbeauftragung informiert. 
 
Siehe Punkte 11.2-11.13. 
11.1 Interessensausgleich 
Die evangelische Kirche beabsichtigt, das bisher 
sozialadäquat als Bildungseinrichtung genutzte 
Grundstück einer neuen und dabei maximalen, wirt-
schaftlichen Nutzung zuzuführen. Dabei werden die 
schutzwürdigen Belange sowohl der unmittelbaren 
Anliegerschaft als auch der Bewohnerschaft in der 
näheren Umgebung unberücksichtigt gelassen. Die-
ses Vorgehen widerspricht dem nach dem Bauge-
setzbuch (§ 1 Abs. 7 BauGB) vorgeschriebenen 
Ausgleich der Belange, dem sog Abwägungsgebot. 
Ja Siehe Stellungnahme 3.7. 
11.2 Nutzung und Architektur 
Die geplante Baumaßnahme ist nicht lediglich eine 
"Erweiterung der Bildungseinrichtung". Der ev. Kir-
chenverband Köln und Region (EKV) will die vor-
nein Siehe Stellungnahmen 1.5. 
 
Die Fassadengestaltung wird mit Fortschreibung der Hochbauplanung 
konkretisiert. In diesem Zusammenhang wird auch eine Zurücknahme

54   Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Arbeitstitel: Campus Kartause (Kartäuserwall 24b) – in Köln Altstadt/Süd –  
     eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung  
 
 
handenen Bildungseinrichtungen insbesondere um 
die Nutzungen Wohnen, Unterhaltung, Gastronomie 
und Tiefgarage ergänzen, dies durch einen auffälli-
gen Gebäudekomplex, der „in die Stadtgesellschaft 
und darüber hinaus ausstrahlen kann", also architek-
tonisch in erster Linie repräsentativen Zwecken die-
nen soll. Die bestehende Nutzung des Grundstücks 
wird einem neuen Zweck zugeführt, der in keinem 
gebotenen sachlichen Zusammenhang mit der von 
der Kirche betriebenen Bildungseinrichtung steht. 
der historisierenden Ausprägung geprüft.  
 
11.3 Baumasse 
Wenngleich die Schaffung von Wohnraum in der 
Stadt Köln dringend geboten ist, übersteigt das Vor-
haben in seiner geplanten Gestaltungsform die Ka-
pazitäten des "Kartäuserviertels", bestehend aus 
Kartäuserwall, Kartäuserhof und Kartäusergasse. Es 
fügt sich mit den entworfenen Dimensionen gerade 
nicht in die nähere Umgebung ein. Bei dem geplan-
ten Gebäudekomplex handelt es sich angesichts der 
Struktur und des Volumens um einen übergroßen 
Baukörper, der unmittelbar an die bestehenden 
Wohngebäude angefügt werden soll. Die erdrücken-
de Wirkung des Bauvorhabens erfolgt aus der Höhe 
und dem Volumen des Gebäudekomplexes in Rela-
tion zur Nachbarbebauung und die Ausdehnung der 
Gebäudeteile bis zur Grundstücksgrenze. 
Kenntnisnahme Siehe Stellungnahme 1.5. 
11.4 Campanile 
Die Persönlichkeitsrechte der Anwohnerschaft wer-
den verletzt. Es ist eine Aussichtsplattform geplant, 
von der „man den Blick über das Veedel schweifen 
lassen können" wird. Der Turm wird für die Öffent-
lichkeit frei zugänglich sein, somit wird ein direkter 
Einblick in die Wohnungen der unmittelbaren An-
wohnerschaft ermöglicht. 
Ja Siehe Stellungnahme 1.10.

55   Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Arbeitstitel: Campus Kartause (Kartäuserwall 24b) – in Köln Altstadt/Süd –  
     eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung  
 
 
11.5 Natur- und Klimaschutz 
Mit dem Bau des entworfenen Gebäudekomplexes 
wird eine der wenigen „grünen Lungen“ des Se-
verinsviertels beseitigt. Die „grüne Infrastruktur“ ist 
jedoch das Kapital jedes Quartiers und trägt zu öko-
logisch-klimatischem Ausgleich, zur Naherholung, 
Gesundheit sowie zur Schönheit der Stadt bei. Das 
Grundstück ist nicht hauptsächlich ein Parkplatz, da 
die Hälfte der Grundstücksfläche von Wiese, Sträu-
chern und altem Baumbestand geprägt ist. 
 
Es wird eine große Grünfläche der Kölner Innenstadt 
mit altem Baumbestand (25 Großbäume) in Zeiten 
des Klimanotstandes weiter versiegelt; Lebensraum 
von Insekten, Vögeln und Fledermäusen, aber auch 
Aufenthaltsort und Treffpunkt für Menschen wird 
beseitigt. Es wird bei drohendem Klimawandel eine 
weitere "Aufwärmfläche" geschaffen. 
In Prüfung Siehe Stellungnahmen 1.2 und 1.4. 
11.6 Arkaden 
Mit dem geplanten Arkadengang dürften ordnungs- 
bzw. sicherheitspolitisch relevante Probleme einher-
gehen, wenn dieser jedermann auch nachts frei zu-
gänglich ist. Verschiedene Beispiele in der Kölner 
Innenstadt (z.B. Ebertplatz) zeigen, dass solche Ge-
bäudestrukturen dazu einladen, als Schlafstätte oder 
Rückzugsort zum Drogenkonsum missbraucht zu 
werden. 
 
Es werden Gebäudestrukturen (nicht einsehbare 
"Sackgassen" und Arkaden) geschaffen, die zu 
Missbrauch einladen. 
Ja Siehe Stellungnahme 12.8. 
11.7 Verschattung 
Es werden die benachbarte Wohnbebauung und der 
angrenzende Kindergarten vollständig verschattet. 
in Prüfung Siehe Stellungnahme 1.6.

56   Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Arbeitstitel: Campus Kartause (Kartäuserwall 24b) – in Köln Altstadt/Süd –  
     eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung  
 
 
11.8 Verkehr, Stellplätze, Verkehrslärm 
Der Kartäuserwall, auf dem die Zu- und Ausfahrt der 
Tiefgarage mündet, ist ein stark genutzter Schulweg. 
Die Kapazität des Parkhauses wurde mit 93 Park-
plätzen beziffert, was bei der geplanten Nutzung mit 
Wohnungen, Studenten-Appartements, Veranstal-
tungssaal, Gastronomie und erweitertem Bildungs-
stätten-Angebot als nicht ausreichend erscheint. 
Abstellmöglichkeiten für Fahrräder und E-Roller sind 
nicht berücksichtigt. Die Planung führt zu einem er-
heblichen Parksuchverkehr und zu einer mehr als 
nur geringfügigen Zunahme des Verkehrslärms in 
den umliegenden Straßen. Es sollte im Rahmen ei-
ner neutralen sachverständigen Begutachtung ein 
qualifiziertes Verkehrskonzept erstellt werden. 
In Prüfung Zum Verkehr siehe Stellungnahmen 4.18 und 5.4. 
Zum ruhenden Verkehr siehe Stellungnahme 5.6. 
 
Die notwendigen Fahrradstellplätze werden auf dem Grundstück teils 
oberirdisch teils in der Tiefgarage nachgewiesen. Die Anzahl an Stell-
plätzen ist derzeit bauordnungsrechtlich geregelt und richtet sich dar-
über hinaus nach dem geplanten Mobilitätskonzept. 
 
Zum Verkehrslärm siehe Stellungnahme 4.16.  
11.9 Lärmimmissionen 
Die konzipierte neue Grundstücksnutzung wird zu 
signifikant erhöhten Schallimmissionen führen mit 
Auswirkung auf die Umgebung der unmittelbaren 
Nachbarschaft. Der geplante Veranstaltungssaal soll 
unmittelbar, d.h. Wand an Wand, an die vorhandene 
Wohnbebauung und die dortigen Schlafzimmer an-
grenzen. Weitere maßgebliche Schallquellen sind 
der Verkehrslärm sowie anlagenbezogene Schall-
quellen wie Lüftungsanlagen. Es sollte im Rahmen 
einer neutralen sachverständigen Begutachtung ein 
qualifiziertes Lärmgutachten erstellt werden. 
In Prüfung Siehe Stellungnahme 4.16. 
11.10 Abstandsflächen, Sichtschutz 
Die Einhaltung von Abstandsflächen und Berücksich-
tigung nachbarrechtlicher Belange sind nicht nach-
vollziehbar. Die Baugrenzen zur Nachbarschaft soll 
maximal ausgenutzt werden. Hierdurch folgt eine 
erhebliche Beeinträchtigung schützenswerter Inte-
ressen, insbesondere der Privatsphäre der Anwoh-
ja Siehe Stellungnahme 4.2.

57   Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Arbeitstitel: Campus Kartause (Kartäuserwall 24b) – in Köln Altstadt/Süd –  
     eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung  
 
 
nerschaft, da Wohnungen vom Bürokomplex aus 
unmittelbar einsehbar werden. 
11.11 Architektur, Nutzung 
Die geplante Bebauung in der derzeit favorisierten 
Form unverhältnismäßig. Die verfolgten Zwecke 
(Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum so-
wie Erneuerung der Räumlichkeiten der Bildungsein-
richtungen) können gleichermaßen auch mit weniger 
in die Interessen der Anwohnerschaft eingreifenden 
Mitteln, d.h. einer subtileren Architektur erreicht wer-
den. Die architektonisch bzw. planerisch offensicht-
lich im Vordergrund stehende Eventarchitektur mit 
Aussichtsplattform, Arkadengängen, Außengastro-
nomie und Veranstaltungssaal hat demgegenüber im 
Hinblick auf die schützenswerten Belange der An-
wohnerschaft zurückzustehen. 
ja Siehe Stellungnahmen 1.5 und 3.7. 
12 von zehn Personen unterzeichnet   
12.1 Interessensausgleich 
Die schutzwürdigen Belange der Anwohnerschaft 
sollen sozial verträglich und damit nachbarschaftsge-
recht berücksichtigt werden.  
 
Bisher findet ausschließlich das Interesse des Inves-
tors Berücksichtigung. Tatsächliche Möglichkeiten 
werden bis aufs Äußerste ausgereizt, ohne auf die 
Interessen der Anwohnerschaft einzugehen. 
 
Das Vorgehen passt nicht in die aktuelle gesell-
schaftspolitische Situation. Innerstädtische Groß-
baumaßnahmen haben eine elementare politische 
Bedeutung. Sie sind ein Symbol des gegenseitigen 
Umgangs miteinander und verdeutlichen den Stel-
lenwert des gebotenen gesellschaftspolitischen Inte-
teilweise Die Verwaltung antwortete am 04.11.2019 in einem Brief: 
 
Die Bauherrin ist auf die Verwaltung zugekommen, um ihre Planungs-
absichten und deren Notwendigkeit zu erläutern. Vereinbart wurde, 
zunächst eine Mehrfachbeauftragung von Architekten durchzuführen, 
um ein städtebaulich gutes Ergebnis zu erzielen. Im Weiteren wird ein 
Bebauungsplanverfahren durchgeführt, um sowohl die öffentlichen als 
auch die privaten Belange in das Projekt einfließen zu lassen und da-
mit auch die Anwohnerinnen und Anwohner zu beteiligen. Insofern ist 
zu keiner Zeit beabsichtigt gewesen, Aspekte oder Beteiligungen a u-
ßer Acht zu lassen. 
 
Ergänzend siehe Stellungnahme 3.7

58   Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Arbeitstitel: Campus Kartause (Kartäuserwall 24b) – in Köln Altstadt/Süd –  
     eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung  
 
 
ressensausgleichs. 
12.2 Architektur und Nutzung 
Der Vorhabenträger beabsichtigt das Grundstück 
unter Neuaufstellung des Bebauungsplanes einer 
maximalen, auch wirtschaftlichen Nutzung zuzufüh-
ren. Die Erweiterung der Räumlichkeiten um Sozial-
wohnungen und zusätzliche Bildungsräume wird 
befürwortet. Der Vorhabenträger möchte aber eine 
das gesamte Viertel dominierende Eventarchitektur 
mit Aussichtsturm, Konzertsaal und Gastronomie 
schaffen. 
teilweise Siehe Stellungnahme 1.5. 
12.3 Baumasse 
Eine erdrückende Wirkung des Bauvorhabens in 
Relation zur Nachbarbebauung wird bewusst in Kauf 
genommen.  
Kenntnisnahme Siehe Stellungnahme 1.5 
12.4 Alternativen 
Der durchgeführte Architektenwettbewerb hat Ge-
staltungsmöglichkeiten gezeigt, die für die Anwoh-
nerschaft weniger belastend sind. Das große Grund-
stück bietet, wie die anderen Wettbewerbsbeiträge 
zeigen, Raum für andere, schonendere Gestaltungs-
formen. 
nein Siehe Stellungnahme 8.4 
12.5 Umwelt- und Naturschutz, Klimaschutz, Bäume 
Es wird ein vereinfachtes Verfahren gemäß §13a 
BauGB durchgeführt, in dem Umwelt- und Natur-
schutz ohne Bedeutung sind. Obwohl die Stadt Köln 
den Klimanotstand verkündet hat und sich die Kirche 
unter "ChurchForFuture" dem Klimaschutz verpflich-
tet, soll mit dem Bau des entworfenen Gebäude-
komplexes eine große Grünfläche der Kölner Innen-
stadt mit altem Baumbestand (25 Großbäume) wei-
ter versiegelt, eine weitere "Aufwärmfläche" geschaf-
fen und eine der wenigen "grünen Lungen" des Se-
In Prüfung Die Verwaltung antwortete am 04.11.2019 in einem Brief: 
 
Im Rahmen jedes Bebauungsplanverfahrens werden die Auswirkungen 
der Planung auf den Klimaschutz und die Bewältigung der Folgen des 
Klimawandels untersucht und bewertet. Generell ist die Innenverdich-
tung ein seitens der Stadt verfolgte Zielsetzung zur Lösung des Woh-
nungsproblems, um den Flächenverbrauch in der Landschaft zu mini-
mieren. 
 
Die Verwaltung wird dem Stadtentwicklungsausschuss (Vorberatung 
Bezirksvertretung Innenstadt) empfehlen, den vorhabenbezogenen B-

59   Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Arbeitstitel: Campus Kartause (Kartäuserwall 24b) – in Köln Altstadt/Süd –  
     eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung  
 
 
verinsviertels beseitigt werden. Insoweit ist das 
Grundstück, nicht hauptsächlich Parkplatz, da die 
Hälfte der Grundstücksfläche von Wiese, Sträuchern 
und altem Baumbestand geprägt ist und zu einem 
ökologisch-klimatischem Ausgleich, zur Naherholung 
und zur Gesundheit der Stadt beitragen. 
Plan nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) „Bebauungspläne der In-
nenentwicklung“ einzuleiten. Für Bebauungspläne der Innenentwick-
lung gelten Verfahrenserleichterungen. So wird zwar kein Umweltbe-
richt erstellt, gleichwohl werden die durch die Planung betroffenen Be-
lange des Umweltschutzes im weiteren Verfahren nach im weiteren 
Verfahren ermittelt und sachgerecht unter – und gegeneinander abge-
wogen.  
 
Nach bisherigem Stand werden folgende Gutachten erstellt, um die 
Auswirkungen der Planung zu untersuchen: 
- Artenschutzprüfung 
- Biotoptypenbewertung 
- Bodengutachten 
- Starkregenvorsorge, u. a. Überflutungsnachweis 
- Klimagutachten 
- Gutachten zur Tagesbelichtung / Verschattung 
- Schalltechnische Untersuchung 
- Verkehrsgutachten inkl. Mobilitätskonzept 
- Gutachten zur archäologischen Befundsituation 
 
Auch wenn bei den sog. beschleunigten Verfahren Eingriffe in Natur 
und Landschaft nicht ausgleichspflichtig sind, gilt gleichwohl die Baum-
schutzsatzung mit dem Erfordernis der Kompensation und Minderungs- 
und Ausgleichsmaßnahmen werden im Bebauungsplan festgesetzt 
oder im Durchführungsvertrag vereinbart. Hierzu zählen regelmäßig die 
verbindliche Herstellung von Dachbegrünung, Grünpflanzungen und 
Grünflächen sowie ggfs. Wasserflächen.  
 
Zum aktuellen städtebaulichen Planungskonzept siehe Stellungnah-
men 1.2 und 1.4. 
12.6 Anbau an die Grundstücksgrenze 
Die Bebauung soll unmittelbar bis an die Grund-
stücksgrenze der Anwohnerschaft erfolgen. 
 
in Prüfung Die Verwaltung antwortete am 04.11.2019 in einem Brief: 
 
Bereits heute ist – in kleinerem Umfang – angrenzende Bebauung vor-
handen: An der gemeinsamen Grundstücksgrenze der Kartäuserho f-

60   Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Arbeitstitel: Campus Kartause (Kartäuserwall 24b) – in Köln Altstadt/Süd –  
     eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung  
 
 
Dabei soll der geplante Veranstaltungssaal Wand an 
Wand an die vorhandene Wohnbebauung und die 
dortigen Schlafzimmer angrenzen. 
 
Die benachbarte Wohnbebauung und der angren-
zende Kindergarten werden vollständig verschattet. 
bebauung und des evangelischen Kirchenverbandes befinden sich auf 
einer Länge von ca. 65 m beidseitig Anbauten. Die über den Kartä u-
serhof erschlossenen Grundstücke weisen bis auf zwei Hofbereiche 
eine 1 -3 geschossige Bebauung auf. Auf Seiten des Kirchengrun d-
stücks ist eine eingeschossige Bebauung vorhanden. Auch der aktuel-
le Bebauungsplan setzt eine I-geschossige Bebauung rückwärtig Kar-
täuserhof fest.  
 
In der Aufgabenstellung zur „Mehrfachbeauftragung Campus Kartause“ 
wurde ein eingeschossiger Anbau an die Bestandsgebäude mit unbe-
lichteter Brandwand entlang der Grundstücksgrenze für möglich er-
achtet. Dabei sollte die ausreichende Belichtung der Bestandsgebäude 
nachgewiesen werden. Im Rahmen der zu erstellenden Gutachten wird 
jetzt geprüft, welche Auswirkungen der ausgewählte städtebauli che 
Entwurf hinsichtlich Verschattung, Belichtung und Lärm auf die vo r-
handene Bebauung hat. Voraussetzung für eine Realisierung des 
Wettbewerbsergebnisses ist eine Festsetzung im beabsichtigten B e-
bauungsplan. 
 
Im aktuellen städtebaulichen Planungskonzept werden die eingeschos-
sigen Gebäudeteile in Richtung östlicher Grundstücksgrenze (Veran-
staltungsraum und Lehrküche) eingekürzt und mit einem Abstand von 3 
m zur Grundstücksgrenze geplant. Siehe auch Stellungnahme 1.5. 
 
Zu Lärmimmissionen des Veranstaltungsraums siehe Stellungnahme 
9.5. 
 
Zu Verschattung siehe Stellungnahme 1.6. 
12.7 Campanile 
Es wird befürchtet, dass von einer Aussichtsplattform 
ein direkter Einblick in die Wohnungen der unmittel-
baren Anwohnerschaft ermöglicht wird. Die Persön-
lichkeitsrechte der Anwohnerschaft werden hierdurch 
verletzt. 
Ja Die Verwaltung antwortete am 04.11.2019 in einem Brief: 
 
Die Planung sieht derzeit einen fünfgeschossigen Treppenturm im Ein-
gangsbereich des „Campus“ vor. Er dient der Erschließung der Studie-
renden-Appartements im 1. bis 3. Obergeschoss des westlichen Hof-
gebäudes und stellt ein markantes Zeichen für die Gesamtanlage dar.

61   Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Arbeitstitel: Campus Kartause (Kartäuserwall 24b) – in Köln Altstadt/Süd –  
     eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung  
 
 
Das 4. Geschoss ist als überdachter, offener Raum geplant, der einen 
Blick über den Hof bietet. Da er sich nur ein Geschoss über der ihn 
umgebenden viergeschossigen Hofbebauung befindet, werden in Blick-
richtung Kartäuserhof nur die begrünten Flachdächer der Neubebau-
ung und die Dachflächen der Bestandsbebauung Kartäuserhof sichtbar 
sein. Die Beurteilungskommission hatte zudem empfohlen, den „Cam-
panile“ zur Erschließung der Studierendenwohnungen hinsichtlich An-
ordnung und Ausprägung weiterzuentwickeln und zu prüfen, ob die 
Platzfassung auf andere Weise gelöst werden kann.  
 
Die Nutzung als öffentlich zugängliche Aussichtsplattform wurde auf-
gegeben. Zu aktuellem Planungsstand siehe Stellungnahme 1.10. 
12.8 Arkaden 
Der geplante Arkadengang könnte als Rückzugsort 
zum Drogenkonsum und -handel sowie zum Urinie-
ren missbraucht werden, wie schon jetzt verschiede-
ne Beispiele in der Kölner Innenstadt (z.B. Ebert-
platz, Stollwerck-Gelände) zeigen. 
ja Die Verwaltung antwortete am 04.11.2019 in einem Brief: 
 
Entsprechend der Empfehlungen der Beurteilungskommission sollen 
die Arkaden erst im Bereich des Platzraums beginnen und ihre Auswir-
kung auf die Belichtung der dahinterliegenden erdgeschossigen Nut-
zungen geprüft werden. Die Planung sieht einen etwas von der Haupt-
erschließung zurückgesetzten Platzbereich vor. Die zukünftige Fuß-
Radverbindung zur Kartäusergasse soll durch ein Tor an der Kartäu-
sergasse geöffnet werden, kann aber auch bei Bedarf nachts ge-
schlossen werden. An dem Arkadenhof liegen Bildungseinrichtungen, 
Wohnnutzungen und Gastronomie, die eine fast durchgängige soziale 
Kontrolle ermöglichen. Zudem wird voraussichtlich, wie bisher die 
Hausmeister/in der Bildungseinrichtung auf dem Gelände leben. Auf-
grund dieser Gesamtsituation wird nicht davon ausgegangen, dass die 
Gefahr der anderweitigen Nutzung des Arkadenbereichs groß ist. Es 
handelt sich zudem um eine evangelische Kircheneinrichtung, die auch 
soziale Dienste anbietet. 
 
Im aktuellen städtebaulichen Planungskonzept sind die Arkaden ent-
sprechend den Empfehlungen der Beurteilungskommission überarbei-
tet worden.

62   Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Arbeitstitel: Campus Kartause (Kartäuserwall 24b) – in Köln Altstadt/Süd –  
     eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung  
 
 
12.9 Alternativer Standort, Nutzung 
Es erscheint fragwürdig, weswegen in dem, den Kar-
täuserhof beeinträchtigenden, viergeschossig ge-
planten Bauriegel weitere Verwaltungseinrichtungen 
Einzug finden müssen, wenn es gleichermaßen 
möglich wäre, hierfür das bisher lediglich zweige-
schossig bebaute Gelände des Evangelischen Kir-
chenverband Köln und Region (EKV) an der Kartäu-
sergasse zu erweitern, wo keine Anwohnerschaft 
unmittelbar betroffen wäre. 
nein Die Verwaltung antwortete am 04.11.2019 in einem Brief: 
 
Es sind Büroräume für den ev angelischen Verwaltungsverband Köln 
Nord in dem entlang der westlichen Grundstückgrenze geplanten Ge-
bäude vorgesehen. Der rechtskräftige Bebauungsplan weist im Bereich 
des EKV an der östlichen Kartäusergasse keine weiteren Bauflächen 
aus und ermöglicht auch keine höhere Geschossigkeit. Bei einer Ände-
rung des Planungsrechts und einer Nachverdichtung der Bebauung 
wären auch hier baumbestandene Grünflächen betroffen. 
 
12.10 Interessensausgleich 
Das Bestreben des EKV besteht nicht in erster Linie 
in der Verfolgung sozialer Zwecke, sondern darin, 
durch ein massives, auffälliges Investitionsobjekt ein 
Zeichen zu setzen. Die von Gesetzes wegen zu be-
rücksichtigenden Belange der Bewohnerschaft in der 
näheren Umgebung des Bauvorhabens werden voll-
kommen außer Acht gelassen, auch wenn die sozia-
len Zwecke problemlos auch mit deutlich weniger in 
die Interessen der Anwohnerschaft eingreifenden 
Mitteln erreicht werden können.  
 
Nur wenn aber alle Beteiligten bzw. Betroffenen da-
von überzeugt sind, dass es bei der geplanten 
Großbaumaßnahme zu einer gerechten Interessen-
gewichtung gekommen ist, kann das geplante Bau-
vorhaben zu einer Bereicherung des Viertels wer-
den. 
Ja Die Verwaltung antwortete am 04.11.2019 in einem Brief: 
Zur Sicherung der städtebaulichen und architektonischen Qualität des 
Bauvorhabens des evangelischen Kirchenverbandes Köln und Region 
hat dieser in Abstimmung mit der Stadt Köln eine Mehrfachbeauftra-
gung durchgeführt. Die Aufgabenstellung wurde in enger Abstimmung 
mit der Stadt Köln und den betroffenen Fachämtern erstellt. Der unter 
sieben Beiträgen ausgewählte Entwurf erfüllte nach Auffassung der 
Beurteilungskommission sowohl die städtebaulichen als auch die 
hochbaulichen Anforderungen am besten. Die politischen Gremien 
wurden über das geplante Qualifizierungsverfahren und die Aufgaben-
stellung als auch über das Ergebnis des Wettbewerbs informiert (siehe 
Ratsinformationssystem „Campus Kartause“, Vorlage Nr. 0859/2019 
und 2923/2019). 
 
Die Beteiligung der Anwohnerinnen und Anwohner wird im Rahmen 
des geplanten Bebauungsplanverfahrens erfolgen. Die Vorlage für den 
Einleitungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplans auf 
der Grundlage des städtebaulichen Konzeptes wird voraussichtlich 
dem Stadtentwicklungsausschuss (Vorberatung Bezirksvertretung In-
nenstadt) für den Sitzungszyklus November/Dezember vorgelegt. 
 
Neben der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens wird die Verwal-
tung empfehlen, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Ab-
satz 1 Baugesetzbuch nach Modell 2 der Stadt Köln als öffentliche

63   Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Arbeitstitel: Campus Kartause (Kartäuserwall 24b) – in Köln Altstadt/Süd –  
     eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung  
 
 
Versammlung durchzuführen. Damit wird auf eine Beschleunigung des 
Verfahrens, die nach § 13a Baugesetzbuch möglich wäre, zugunsten 
einer öffentlichen Aussprache verzichtet.  
 
Die frühzeitige öffentliche Beteiligung soll im 1. Quartal 2020 durchge-
führt werden. Die Planung wird bis dahin hinsichtlich der Einhaltung der 
städtebaulichen Ziele und Vorgaben aus der Mehrfachbeauftragung 
und der Empfehlungen der Beurteilungskommission fortgeschrieben, 
sodass die Ergebnisse der Planungsüberprüfung und ein Zwischen-
stand der Gutachten auf der Versammlung vorgestellt und besprochen 
werden können. Ich hoffe auf Ihre Teilnahme und eine konstruktive 
Auseinandersetzung. 
 
Es freut uns, dass Ihnen zwischenzeitlich ein Gespräch mit dem evan-
gelischen Kirchenverband angeboten wurde, sodass die Möglichkeit 
des direkten Austausches mit dem Vorhabenträger besteht. 
 
Ergänzung gemäß aktuellem Verfahrensstand: 
Die Veranstaltung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit fand 
am 24.6.2020 statt. Aufgrund der Beschränkungen im Rahmen der 
Covid-19-Pandemie wurde die Veranstaltung als Echtzeit-Online-
Dialog durchgeführt. Zusätzlich gab es im Zeitraum vom 24.062020 bis 
08.07.2020 die Möglichkeit, sich über einen Aushang zu informieren 
und Stellungnahmen einzureichen. Zu den weiteren Verfahrensschrit-
ten siehe Stellungnahme 3.7. 
13 von 937 Personen unterzeichnet (Stand 30.09. 2020)   
13.1 Unterschriftenliste: 
Gegen das Bauvorhaben, für den Erhalt von Grün- 
und Freiflächen im Severinsviertel 
nein Zum Bauvorhaben siehe Stellungnahme 1.5. 
Zu Grün- und Freiflächen siehe Stellungnahmen 1.4 und 2.1.

Anlage 5 Stellungnahmen § 4

8148 Zeichen

[Hier eingeben] 
 
1 
 
Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Arbeitstitel: Campus Kartause (Kartäuserwall 24b) – in Köln Altstadt/Süd 
eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange 
 
Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz  1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde vom  29.11.2019 bis zum 07.01.2020 durch-
geführt. Im Zeitraum der Beteiligung sind  14 Stellungnahmen eingegangen. Bis zum 30.06.20 ist eine weitere Stellungnahme eingegangen, die hier ebenfalls berücksic h-
tigt wird. 
Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Üb ereinstimmung mit der laufenden Nummerierung die 
Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellungnah men wird auf die jeweilige erste Stellun g-
nahme der Verwaltung verwiesen.  
 
 
Lfd. 
Nr. 
Behörde/ TÖB 
 
Stellungnahme  Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung  
1 
 
Abfallwirtschafts-
betriebe Köln 
(AWB) 
Bezüglich der Einrichtung der Zuwege sowie Schleppkurven 
und Wendeanlagen wird auf die Einhaltung der RASt 06 hi n-
gewiesen. 
 
Des Weiteren wird um Berücksichtigung des § 10 Standplä t-
ze für Abfallbehälter, Abfallsatzung der Stadt Köln gebeten . 
Ja 
 
 
 
Die RASt 06 wird bei der Einrichtung der Zuwege, Schlep p-
kurven und Wendelanlagen berücksichtigt.  
 
Im weiteren Verfahren wird ein Konzept erarbeit et, wo die 
Müllstandorte angeordnet werden . Im Rahmen der Baug e-
nehmigungsplanung wird § 10 der Abfallsatzung der Stadt 
Köln berücksichtigt.  
 
 
2 
 
Bezirksregierung 
Düsseldorf 
 
Luftbilder aus den Jahren 1939 - 1945 und andere histor i-
sche Unterlagen liefern Hinweise auf vermehrte Bombena b-
würfe. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) empfiehlt 
eine Überprüfung der zu überbauenden Fläche auf Kamp f-
mittel. 
 
Sofern es nach 1945 Aufschüttungen gegeben ha t, sind die-
se bis auf das Geländeniveau von 1945 abzuschiebe n. 
 
Im Fall von Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen B e-
lastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbaua r-
beiten etc. wird durch den KBD eine zusätzlich Sicherheit s-
detektion empfohlen. 
Ja 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Eine Überprüfung der zu überbauenden Fläche auf Kampf-
mittel wird im weiteren Verfahren veranlasst.  In den Bebau-
ungsplan wird ein entsprechender Hinweis aufgenommen.  
 
Im weiteren Verfahren wird ein Bodengutachten erarbeitet, 
das Erkenntnisse über vorhandene Aufschüttungen liefern 
wird.  
 
Die Empfehlung der zusätzlichen Sicherheitsdetektion wird 
geprüft. 
 
 
 
3 
 
Bezirksregierung 
Köln _ Dezernat 
Es bestehen keine Bedenken gegenüber dem Planungsko n-
zept. 
Kenntnisnahme  
 
Anlage 5

[Hier eingeben] 
 
2 
 
Lfd. 
Nr. 
Behörde/ TÖB 
 
Stellungnahme  Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung  
35.4 – (Denkmal-
schutz) 
 
 
4 
 
Gasversorgungs-
gesellschaft mbH 
Rhein-Erft 
 
Es bestehen keine Bedenken gegenüber dem Planungsko n-
zept. 
 
Kenntnisnahme  
5 Industrie- und 
Handelskammer 
zu Köln 
 
Es bestehen keine Bedenken gegenüber dem Planungsko n-
zept. 
 
Kenntnisnahme 
 
 
6 
 
LVR – Amt für 
Denkmalpflege im 
Rheinland 
 
Es bestehen keine Bedenken gegenüber dem Planungskon-
zept. 
 
Kenntnisnahme  
7 Nord-West Oelle i-
tung GmbH 
 
Es bestehen keine Bedenken gegenüber dem Planungsko n-
zept. 
 
Kenntnisnahme  
8 PLEdoc GmbH 
 
Es bestehen keine Bedenken gegenüber dem Planungsko n-
zept. 
 
Bei der Festsetzung planexterner Ausgleichsflächen wird um 
Mitteilung bzw. weitere Beteiligung gebeten.  Es wird darauf 
hingewiesen, dass eine Ausdehnung oder Erweiterung des 
Projektbereichs immer einer erneuten Abstimmung bedarf.  
Kenntnisnahme 
 
Ein Ausgleich des Eingriffs ist nicht erforderlich, da der B e-
bauungsplan nach §13a BauGB erstellt wird . Insofern wer-
den keine planexternen Ausgleichsflächen festgesetzt we r-
den. 
9 Polizeipräsidium 
Köln, Führungs-
stelle Verkehr 
 
Es bestehen keine Bedenken gegenüber dem Planungskon-
zept. 
 
Kenntnisnahme  
10 Polizeipräsidium 
Köln 
 
Es bestehen keine Bedenken gegenüber dem Planungsko n-
zept. 
 
Da eine Vielzahl von städtebaulichen und technischen krim i-
nalpräventiven Aspekten zu berücksichtigen sind , erfolgt der 
Hinweis auf ein kostenfreies und neutrales Beratungsange-
Kenntnisnahme 
 
Der Hinweis zur Kriminalprävention wird an den Vorhaben-
träger weitergeleitet.

[Hier eingeben] 
 
3 
 
Lfd. 
Nr. 
Behörde/ TÖB 
 
Stellungnahme  Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung  
bot zur städtebaulichen Kriminalprävention. 
11 Stadtentwässe-
rungsbetriebe Köln  
 
Es bestehen keine Bedenken gegenüber dem Planungskon-
zept. 
 
Es erfolgt ein Hinweis auf die Anlage 3 zum Anschreiben 
"Erläuterungen zum städtebaulichen Planungskonzept“ b e-
züglich der wesentlichen Belange zur Regelentwässerung 
und Starkregenvorsorge: 
 
Da es sich hier um zusammenhängendes privates Grund-
stück mit einer abflusswirksamen Fläche > 800  m2 
handelt, m uss ein Starkregennachweis nach DIN 1986 -100 
geführt werden. Die Flachdächer bieten sich für eine dezen t-
rale Rückhaltung von Niederschlagswasser an und sollten 
bei den Starkregenkonzeptionierung Berücksichtigung fi n-
den. 
 
Es wird darauf hingewiesen, dass sich i n dem Plangebiet 
sich eine Senke befindet, die im Starkregenfall eine leichte 
Gefährdung für Überflutungen darstell t. 
 
Es werden Maßnahmen aufgeführt, welche bei de r Starkre-
genkonzeptionierung allgemein berücksichtigt werden sol l-
ten: 
 Schaffung von geeigneten Fließwegen bzw. Retention s-
räumen durch topographische Anpassungen  
 Gezielte bzw. schadlose Ableitung von Starkregenerei g-
nissen über Grünflächen 
 Umsetzung einer vom Gebäude abfallenden Gelände n-
eigung, um Wasser möglichst schadlos vom Gebäude 
fernzuhalten 
 Dezentrale Rückhaltung von Niederschlagswasser z.B. 
über Gründächer 
 Notüberläufe 
 Objektschutz besonders gefährdeter Grun dstücke/ G e-
bäude 
Es erfolgt der Hinweis,  ein besonderes Augenmerk auf die 
Ja Ein entsprechendes Starkregenkonzept mit Überflutung s-
nachweis wird erarbeitet, um eine Ableitung des Wassers im 
Starkregenfall nachzuweisen.  Nach derzeitigem Stand sind 
unter anderem eine extensive und intensive Dachbegrünung 
mit Möglichkeiten zur dezentralen Rückhaltung von Niede r-
schlagswasser geplant. 
 
Die genannte Senke wird im Zuge der Bebauung nivelliert 
und an das Geländeniveau angepasst. Ergänzende Ma ß-
nahmen zur Starkregenvorsorge werden im weiteren Verfah-
ren erarbeitet und mit den Fachämtern abgestimmt.  Der 
Überflutungsschutz von Hauseingängen und Tiefgaragenei n-
fahrten wird bei der Geländehöhenplanung berücksichtigt . 
 
Das Entwässerungskonzept wird im weiteren Verfahren mit 
den Stadtentwässerungsbetrieben abgestimmt.

[Hier eingeben] 
 
4 
 
Lfd. 
Nr. 
Behörde/ TÖB 
 
Stellungnahme  Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung  
Tiefgarageneinfahrten und Hauseingänge zu legen.  
 
Es wird darauf hingewiesen, w eitere städtebauliche Planu n-
gen bzw. dazugehörige Entwässerungskonzepte mit den 
StEB {TP - 1) abzustimmen. 
12 Stadtwerke Köln 
GmbH 
 
Es bestehen keine Bedenken gegenüber dem Planungsko n-
zept. 
 
Es wird angemerkt, dass d urch die geplante Bebauung A n-
schlussleitungen zur Wasser - und Wärmeversorgung übe r-
baut werden. Die Versorgung des Gebietes ist somit neu zu 
strukturieren und mit der RheinEnergie AG abzustimmen.  
Kenntnisnahme 
 
Die Wasser - und Wärmeversorgung wird im weiteren Verfa h-
ren mit den Stadtwerken Köln abgestimmt.  
13 Thyssengas 
GmbH 
 
Es bestehen keine Bedenken gegenüber dem Planungskon-
zept. 
Kenntnisnahme 
 
 
14 Westnetz GmbH 
 
Es bestehen keine Bedenken gegenüber dem Planungsko n-
zept. 
 
Kenntnisnahme 
 
 
15 Deutsche Telekom 
AG (verspätet) 
Es bestehen keine Bedenken gegenüber dem Planungsko n-
zept.  
 
Es wird angemerkt, dass sich a uf dem Gelände noch die 
Telefonversorgung sowie ein Unity -Media-Anschluss der 
Bestandsgebäude befinden. Bei den Erschließungsgespr ä-
chen wird um eine frühzeitige Beteiligung gebeten.  
 
Kenntnisnahme

Anlage 3 Niederschrift

43430 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
61/Stadtplanungsamt 
Willy-Brandt-Platz 2/Stadthaus 
50679 Köln 
 
    06.07.2020  
 
 
 
 
 
N I E D E R S C H R I F T  
über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen Planungskonzept 
 
– „Campus Kartause (Kartäuserwall 24 b) in Köln-Altstadt/Süd“ – 
 
 
 
Veranstaltungsort: Stadthaus Deutz – Westgebäude, Raum 16 F 42,  
Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln 
– Übertragung der Veranstaltung als Livestream – 
 
 
 
Termin: 24.06.2020 
 
Beginn: 18:30 Uhr / 18:45 Uhr 
 
Ende: 21:15 Uhr 
 
Teilnehmer/-innen: Vorsitzender 
 Andreas Hupke, Bezirksbürgermeister des Stadtbezirkes Köln-Innenstadt 
 
 Podium 
 Eva Herr, Leiterin des Stadtplanungsamtes Köln 
Lena Zlonicky, Teamleiterin des Planungsteams Innenstadt/Deutz des 
Stadtplanungsamtes Köln 
Dr. Bernhard Seiger, Stadtsuperintendent 
Kaspar Kraemer, Kaspar Kraemer Architekten GmbH 
 
 
 
 
 Weitere Teilnehmer/-innen 
 Anne Eisgruber, Stadtplanungsamt Köln 
Anette Altendorf, Stadtplanungsamt Köln  
Jenny Ly, Stadtplanungsamt Köln 
Hans-Günter Lübben, Kaspar Kraemer Architekten GmbH 
Tobias Schewe, Kaspar Kraemer Architekten mbH 
Andreas Schröder, Schröder Landschaftsarchitekten 
Jan Malik, PTV Transport Consult GmbH 
Svenja Hennig, Dewey Muller Partnerschaft mbB Architekten 
 
 
 
 
 
 
 
 
Niederschrift 
 Marie Kötterheinrich, Dewey Muller Partnerschaft mbB Architekten 
 
Besucher/-innen 
Publikum über Livestream 
 
   
  
 
  
Anlage 3

Niederschrift Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung „Campus Kartause (Kartäuserwall 24 b)“ 
 
 2 
18:30 Uhr: Geplanter Beginn der Veranstaltung 
- Verzögerungen aufgrund technischer Probleme - 
18:45 Uhr: Beginn der Veranstaltung und der Echtzeit-Übertragung 
 
 
Herr Hupke,  Bezirksbürgermeister des Stadtbezirkes  Innenstadt begrüßt alle anwesenden und 
zuschauenden Teilnehmerinnen und Teilnehmer . Er erläutert . dass die freiwillige frühzeitige 
Öffentlichkeitsbeteiligung aufgrund der Corona -Pandemie heute in Form einer Online -Beteiligung mit 
ergänzendem Aushang stattfinden werde. Diese Art der Beteiligung werde in Köln das erste Mal 
durchgeführt und sei in den letzten Wochen unter einem großen Arbeitseinsatz der Verwaltung und des 
Vorhabenträgers vorbereitet worden, wofür er sich herzlich bedankt. Er weist darauf hin, dass die 
Veranstaltung zwecks Protokoll erstellung aufgezeichnet w erde. Herr Hupke stellt das Podium vor und 
benennt weitere Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Veranstaltung. 
 
Frau Herr, Leiterin des Stadtplanungsamtes Köln begrüßt die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu dem 
neuen Format der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und hofft auf einen guten Austausch. Sie erläutert, 
dass der evangelische Kirchenverband Köln und Region als Vorhabenträger im Jahr 2019  eine 
Mehrfachbeauftragung durchgeführt habe, bei der der Entwurf des Büros Kaspar Kraemer Architekten zur 
weiteren Umsetzung ausgewählt worden  sei. Der Entwurf werde heute in einem überarbeiteten 
Planungsstand vorgestellt.  
 
Sie weist darauf hin, dass der Ablauf eines Bebauungsplanverfahrens im Baugesetzbuch geregelt ist. Die 
heutige frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung diene dazu, die unterschiedlichen Meinungen und Belange zu 
erfassen und im weiteren Verlauf zu prüfen und abzuwägen. Auch an anderen Stellen im Stadtgebiet lasse 
sich erkennen, dass Themen wie das Stadtwachstum Kölns, der demografischen Wandel, die 
Verkehrswende und der Klimanotstand eine zeitgemäße Stadtplanung vor große Herausforderungen stelle 
und teilweise zu Zielkonflikten führe. Abschließend stellt sie den Ablauf der Veranstaltung vor und  erklärt 
die Chat-Funktion, über die nach der Präsentation Fragen an das Podium gestellt werden können. 
Herr Dr. Seiger,  Stadtsuperintendent bedankt sich bei der Stadt Köln für die Ermöglichung dieses 
außergewöhnlichen Beteiligungsformats. Er stellt heraus, dass Transparenz, Wissen, Demokratie und der 
ständige Dialog einen hohen Stellenwert für die evangelische Kirche haben.  
Bereits im Jahr 2018 habe man mit der Vorbere itung einer Mehrfachbeauftragung begonnen. 
Raumprogramm und Rahmenbedingungen für die Planung seien mit dem Stadtplanungsamt abgestimmt 
worden. In der Sitzung der Beurteilungskommission sei der  Entwurf von Kaspar Kraemer Architekten zur 
weiteren Umsetzung ausgewählt worden. Er erläutert, dass das Projekt bereits im August 2019 in einer  
freiwilligen Informationsveranstaltung der Öffentlichkeit vorgestellt worden sei , in der Zustimmung aber 
auch Kritik an dem geplanten Vorhaben deutlich geworden seien. Die Einwände seien ernst genommen 
worden und das Projekt hinsichtlich der Verträglichkeit für die Nachbarschaft und den Klimaschutz 
verbessert worden. 
Er legt die Beweggründe des Evangelischen Kirchenverbandes Köln und Region für das Bauvorhaben dar. 
Da die derzeitigen Bestandsgebäude nicht für eine langfristig angelegte Bildungsarbeit geeignet seien, 
sollen bestehende Bildungseinrichtungen  in einen Neubau auf dem Grundstück verlagert werden. Die 
übrigen Grundstücksteile sollen dann für Wohnen, Büroräume des evangelischen Verwaltungsverbandes 
Köln-Nord und Gastronomie genutzt werden. Unter anderem zeige der  hohe Anteil an öffentlich 
gefördertem Wohnen  (circa 50 % der Geschossfläche Wohnen) , dass die evangelische Kirche keine 
Investorin sei, die maximalen Ertrag aus dem Grundstück erzielen, sondern einen möglichst hohen Nutzen 
für viele Menschen  auf dem Grundstück erreichen wolle . Er stellt heraus, dass die vorgesehene 
Mischnutzung ein anspruchsvolles Projekt darstelle und enge Abstimmung zwischen allen Beteiligten 
erfordere. Ziel sei es, ein gelungenes soziales Projekt zu schaffen, das dem Zusammenleben im Quartier 
durch Begegnung, Vielfalt und Bildung zugutekomme. 
Frau Zlonicky, Teamleiterin des Planungsteams Innenstadt/Deutz, erläutert das Verfahren zur Aufstellung 
eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans  nach Baugesetzbuch anhand eines Schaubild s. Für die 
Öffentlichkeit besteht zweimal die Möglichkeit, sich zur Planung zu äußern: Einerseits am heutigen Abend 
durch die Chat -Funktion und/  oder Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme bis zum 8.  Juli 2020 bei 
Bezirksbürgermeister Andreas Hupke und andererseits im weiteren Verfahren während der Offenlage des 
Bebauungsplan-Entwurfs. Die eingehenden Stellungnahmen werden von der Verwaltung ausgewertet und 
dem Rat zur Entscheidung über die Abwägung vorgelegt. Ergänzend erläutert sie den aktuellen 
Planungsstand und erklärt, welche Fachgutachten derzeit erarbeitet werden.

Niederschrift Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung „Campus Kartause (Kartäuserwall 24 b)“ 
 
 3 
Im Anschluss stellt Frau Zlonicky das Plangebiet anhand von Karten und Bauleitplänen vor. Sie erläutert, 
dass eine Bebauung nach § 34 Baugesetzbuch nicht möglich sei, da es bereit s einen rechtskräftigen 
Bebauungsplan für das Grundstück aus dem Jahr 1964 gebe. Dieser sei nicht mehr zeitgemäß, wie schon 
die 2008 erfolgte Nachverdichtung auf der Fläche des alten Postgebäudes  zeige. Zur Realisierung des 
Vorhabens sei die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans erforderlich. Im Flächennutzungsplan sei das 
Gebiet als Besonderes Wohngebiet ausgewiesen, dies entspreche der vorgesehenen Nutzung. 
 
Herr Kraemer, Kaspar Kraemer Architekten, stellt das städtebauliche Planungskonzept als Grundlage für 
die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes vor.  Seit der Mehrfachbeauft ragung habe es 
viele Veränderungen gegeben , welche die Anregungen aus der  Bezirksvertretung, der 
Beurteilungskommission und der Öffentlichkeit berücksichtigten. Im Anschluss erläutert er die historischen 
Bezüge des Entwurfs. Die Hofbildung werde fortgesetzt, der Hof diene als Begegnungsort, Mittelpunkt der 
vielfältigen Funktionen und zur Erschließung der Baukörper . So werde ein  gemeinsames Ensemble  
geschaffen. Gebaut werde in zwei Phasen: zunächst das Haus der B ildung im östlichen Grundstücksteil, 
dann würde der Bestand leergezogen , abgerissen und der westliche Grundstücksteil bebaut . Die zweite 
Bauphase werde voraussichtlich 2026 fertiggestellt.  Danach erklärt er  die verschiedenen Baukörper und 
das Raumprogramm. Er betont, dass circa 50 % der Geschossflächen Wohnen als öffentlich geförderter 
Wohnungsbau errichtet werde, gefordert seien gemäß Kooperativen Baulandmodells lediglich 30 %.  
 
Anschließend werden die Veränderungen im Vergleich zum Stand der Mehrfachbeauftragung erläutert: Der 
ursprünglich steinern anmutende Hof sei im Zuge der Anpassungen begrünt worden. Der Verlust durch die 
Fällung der Bestandsbäume solle durch die Pflanzung von widerstandsfähigeren und zukunftsfähigeren 
Bäumen kompensiert werden. Es entstehe ein Platz mit hoher Aufenthaltsqualität, der als öffentlicher Raum 
für alle erlebbar werde. Herr Kraemer erklärt, dass ein Durchgang zur Kartäusergasse geschaffen werde, 
somit sei eine Belebung des Platzes gewährleistet. Auch die sonstigen Freibereiche seien größtenteils für 
die Öffentlichkeit zugänglich, es werde z um Beispiel öffentlich zugängliche Spielplatzflächen geben. Der 
Vorplatz werde ebenfalls mit Bäumen begrünt. Die notwendigen Baumfällungen werden erläutert und 
Ersatzmaßnahmen wie Neupflanzungen, Fassadenbegründung und Dachbegründung benannt. Er weist 
darauf hin, dass a uch der ursprünglich mit Glasdach geplante Veranstaltungs raum nun ein intensiv 
begrüntes Dach erhalte. 
 
Des Weiteren werden die Arkaden erläutert. Im Eingangsbereich zum Kartäuserwall sei die Fassade 
geschlossen und die Gastronomie platziert  worden. Die Arkaden im Hof würden dem 
witterungsgeschützten Gang von den Gebäuden untereinander dienen und eine Referenz zum kirchlichen 
Kreuzgang bilden. Die Bele bung und die angrenzenden Wohnungen würden eine soziale Kon trolle 
gewährleisten, sodass ein Missbrauch nicht zu erwarten sei.  
 
Anschließend geht Herr Kraemer auf den Campanile als Teil des Entwurfs ein. Dieser schließe den 
Platzraum städtebaulich ab , bilde eine architektonische Referenz und verleihe dem Platz durch seine 
Anmutung einen besonderen Charakter. Der „Campanile“ erschließe die Studierendenwohnungen und sei 
nur für die Bewohnerschaft zugänglich. Eine Einsichtnahme in die öst lichen Bestandswohnungen am 
Kartäuserhof sei nicht möglich, in die westlichen nur in sehr geringem Umfang. Die Kürzung des Campanile 
um ein Geschoss wurde geprüft, sei allerdings stadträumlich nicht überzeugend. 
 
Der Entwurf sehe vor, dass sämtliche Stellplätze künftig in einer Tiefgarage untergebracht w ürden. Die 
Tiefgarage sei zu Gunsten der Flächenentsiegelung im Vergleich zum Stand der Mehrfachbeauftragung 
verkleinert worden. 
 
Zusätzlich habe es Bedenken hinsichtlich der Geräuschemission en des Veranstaltungs raums für die 
Nachbarbebauung gegeben. Herr Kraemer stellt klar, dass man a us dem Saal nicht direkt nach draußen 
treten könne. Der angrenzende „Tiefhof“ für Meditation befinde sich im Untergeschoss und sei nur über die 
Seminarräume zugänglich. 
 
Herr Kraemer zeigt, dass alle Grenzabstände eingehalten und keine Baulasten für Nachbargrundstücke 
erforderlich würden. Die Auswirkungen des Vorhabens hinsichtlich Besonnungsdauer der 
Nachbargrundstücke würden derzeit in einem Gutachten untersucht. Nach dem ebenfalls angeforderten 
Verkehrsgutachten erzeuge das Projekt nur geringfügige Mehrverkehre und führe zu keiner 
Verschlechterung des Verkehrsflusses im Umfeld des Geltungsbereichs. 
 
Herr Hupke dankt Herrn Kraemer für den Vor trag und die Vielzahl an geprüften Punkten und öffnet die 
Diskussion für Verständnisfragen. 
 
1. N.N. 1 erkundigt sich, ob für das Bauprojekt angesichts des eben auch erwähnten Klimanotstands und 
der Notwendigkeit schnellstmöglich Klimaneutralität zu erreichen , auch die Passivhausbauweise

Niederschrift Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung „Campus Kartause (Kartäuserwall 24 b)“ 
 
 4 
angewendet werde. Sie möchte wissen, wie die Energiestandards und die Auswirkungen auf die 
Umwelt in diesem Projekt sind. 
 
Herr Kraemer antwortet, dass man sich im Stadium des Vorentwurfs befinde und die Detailplanungen 
zu Energiekonzept und Haustechnik jetzt beginnen werden . Man versuche auch aus energetischer 
Sicht ein beispielhaftes Projekt zu realisieren. Dazu zähle zum Beispiel  ein möglichst geringer 
Energieverbrauch, eine hohe Wärmedämmung, der Einsatz regenerativer Energien etc. Konkrete 
Aussagen könnten zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht getroffen werden. 
 
Frau Herr antwortet auf die Fragestellung, inwiefern ein Bauen in Zeiten des Klimawandels  möglich 
ist. Aus gesamtstädtischer Sicht gehe es darum, einerseits Freiräume zu schützen und auf der anderen 
Seite Stadtwachstum für Wohnen, Arbeitsplätze und Infrastruktur zu ermöglichen. An dieser Stelle sei 
ein Projekt der Nachverdichtung, also eine intensivere Nutzung des Baulands an zentraler, gut an den 
ÖPNV angebundener  Stelle im Stadtgebiet auch unter klima tischen G esichtspunkten sinnvoll. Ein 
Parkplatz in so zentraler Lage, der den wertvollen Boden nicht sinnvoll nutze, sei nicht zeitgemäß. Das 
Projekt habe eine hohe soziale Relevanz und komme der Stadt Köln und der Nachbarschaft zugute. 
Es sei hinsichtlich der Grünmaßnahmen stark überarbeitet worden. So könnten Neupflanzungen, 
Gründächer und Fassadenbegrünung auch einen positiven Beitrag für das Mikroklima vor Ort leisten. 
 
Frau Eisgruber weist darauf hin, dass im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens die Auswirkungen 
auf die Umweltbelange und somit auch auf den Klimaschutz betrachtet werden. Der Vorhabenträger 
hat sich verpflichtet, ein Energiekonzept mit Aussagen zu Energiebedarfen und 
Energieeinsparpotenzialen in drei Varianten zu erstellen. Ergebnisse lägen noch nicht vor, würden aber 
bei der Abwägung berücksichtigt. 
 
2. Herr Hupke fragt, welche Nutzungen seitens des Vorhabenträgers vorgesehen seien. 
 
Herr Dr. Seiger erklärt, dass Bildungs- und Verwaltungseinrichtungen der evangelischen Kirche von 
diesen und anderen Standorten auf dem Grundstück  zusammengelegt würden. Die Bündelung der 
Nutzungen erleichtere die Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen den Einrichtungen. 
Weiterhin entstünden Wohnungen, unter anderm für diakonische Zwecke, ein Studierendenwohnheim 
sowie Flächen für Gastronomie. Er argumentiert, dass Wohnraum an zentraler Stelle geschaffen werde 
in direkter Nähe zu Arbeitsplätzen und Universität und mit guter ÖPNV -Anbindung. Dadurch würden 
Wege verkürzt und Verkehr reduziert.  Zudem werde auch verhindert, dass weitere Flächen im 
Außenraum versiegelt würden, was ebenfalls einen wichtigen Klimabeitrag darstelle. 
 
Herr Hupke  unterbricht die Diskussion, um die Stellungnahme der „Interessengemeinschaft die 
Kartäuser“ über Videokonferenz anzuhören. 
 
3. Frau Dr. Wunderlich, IG die Kartäuser, stellt per Videokonferenzschaltung die 
Interessensgemeinschaft vor. Es handele sich v or allem  um Anwohner innen und Anwohner  und 
Menschen, die von der Bebauungsplanänderu ng betroffen seien. Sie hätten sich  nach einer 
Informationsveranstaltung des Kirchenverbands  im Jahr 2019  zusammengefunden. Sie hätten sich 
bereits an Politik und Presse gewandt und stünden in Kontakt mit  Naturschutzverbänden und 
Bürgerinitiativen, die sich für den Erhalt von Grünflächen in Köln einsetzen . Sie hätten bereits 1000 
Unterschriften gegen das Vorhaben gesammelt und eine Onlinepetition gestartet. Es gehe zum einen 
um die Belange der unmittelbar en Anwohnerinnen und Anwohner, die durch die Planung erheblich 
beeinträchtigt würden, aber auch um eine großräumige Betrachtung.  
 
Die Neuversiegelung von Grünflächen auf Wunsch unterschiedlicher Akteure schreite an vielen Stellen 
im Stadtgebiet voran, unter anderem bei den Projekten „Blaue Funken“ und „Gleueler Wiesen“ . Dies 
stehe im Gegensatz zu den Erklärungen der Stadt Köln zum Klimanotstand. Anschließend beschreibt 
Frau Wunderlich die aktuelle Bebauungssituation des Grundstücks, die Bebaubarkeit des Grundstücks 
gemäß rechtskräftigem Bebauungsplan sowie den Grün- und Baumbestand. Sie weist darauf hin, dass 
von den 39 Bäumen 19 unter Schutz stünden. Erste Baumfällungen seien in den letzten Tagen bereits 
vorgenommen worden.  
 
Sie beschreibt die geplante Bebauung wie folgt: Es entstehe ein u-förmiger massiver Gebäudekomplex, 
der das gesamte Grundstück umspanne und versiegele. Es komme zu einer erheblichen Erweiterung 
der bestehenden Nutzungen, unter anderem  für Bildung, Verwaltung, Gastronomie, 
Veranstaltungssaal, Aussichtsturm und Tiefgarage. Veranstaltungssaal, Open-Air-Seminarraum und 
Lehrküche seien Wand an Wand zu den bestehenden Wohn - und Schlafräumen geplant. Unklar sei, 
wie zugunsten der Anwohnerinnen und Anwohner ein Immissionsschutz sichergestellt werden soll.

Niederschrift Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung „Campus Kartause (Kartäuserwall 24 b)“ 
 
 5 
Frau Dr. Wunderlich kritisiert, den Anwohnerinnen und Anwohnern am Kartäuserwall und Kartäuserhof 
werde ein viergeschossiger Gebäuderiegel vorgesetzt, von dem beträchtliche Immissionen ausgehen 
werden. Der Verlust an Privatsphäre und Belichtung solle dabei in Kauf genommen werden. Sie führt 
an, dass es sich um ein stad tklimatisches Belastungsgebiet höchster Ausprägung  handele. Es sei 
schon jetzt gekennzeichnet durch eine hohe Aufheizung, einen verminderten Luftaustausch und eine 
hohe Luftschadstoffbelastung. Trotzdem werde weiter verdichtet  und der Luftaustausch reduzie rt, 
Grünflächen beseitigt und Bäume gefällt . Dies habe Auswirkungen auf das gesamt e Severinsviertel. 
Die Kirche könne zwar theoretisch ihre Möglichkeiten als Grundstückeigentümerin rechtlich 
ausschöpfen, dies stehe aber im Widerspruch zu ihrem Anspruch Church-for-Future.  
 
Frau Dr. Wunderlich appelliert an die Stadt Köln als demokratisch gewählte Vertreterin der Bürgerinnen 
und Bürger, die Interessen der Bürgerinnen und Bürger zu vertreten. Grünflächen und Baumbestand 
im Stadtgebiet müssten zugunsten der Bürgerinnen und Bürger geschützt werden. Die klimatischen 
Veränderungen, die sukzessive immer spürbarer werden, müssten bei Entscheidungen mehr im Fokus 
stehen. Der Klimanotstand müsse in der Verwaltungspraxis Berücksichtigung finden. Wenn 
Alternativen mit der geringsten negativen Klimaauswirkung bevorzugt behandelt und ausgeführt 
werden sollen, müsse das auch für dieses Vorhaben gelten . In Zeiten des Klimanotstandes könne es 
nicht sein, dass ein Bebauungsplan neu gefasst werde, der in einem klimatischen Belastungsgebiet 
eine derart massive Bebauung und Beseitigung von Grünbestand erlaube. Eine Reduzierung der 
erlaubten Geschossanzahl, ein e ausschließliche Nutzung der bereits überbauten Flächen, eine 
bessere Luftzirkulation und ein Erhalt der Großbäume und der Rasenfläche müsse gewährleistet 
werden. Abschließend appelliert sie an die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt, dies 
bei der Ausarbeitung des Bebauungsplanentwurfs und der anschließenden Beschlussfassung zu 
bedenken. 
 
Frau Herr bedankt sich bei Frau Dr. Wunderlich für die vorgetragenen Aspekte und möchte die Themen 
Klimanotstand und Stadtwachstum aus gesamtstädtische r Perspektive erläutern. Auf der einen Seite 
gehe es darum, Freiflächen im Stadtgebiet zu schützen und auf der anderen Seite S tadtwachstum zu 
ermöglichen. Um dem prognostizierten Stadtwachstum Rechnung zu tragen, müsse die Stadt Köln bis 
2040 cica 60.000 – 70.000 neue Wohneinheiten schaffen. Hierfür müssten Flächen gefunden werden. 
Einerseits schaffe man dies über die Ausweisung weiterer Bauflächen im bislan g unbebauten 
Außenbereich, für die Ausgleich geschaffen werden müsse,  andererseits über eine Verdichtung des 
Bestands. Eine innerstädtische Nachverdichtung ist aufgrund vorhandener Erschließung und 
Infrastruktur oft ökonomischer. 
 
Sie hebt hervor, dass anderswo im Stadtgebiet auch viele Orte entsiegelt würden, wie zum Beispiel in 
der Parkstadt Süd oder im Mülheimer Süden, wo es zur Umwandlung von Gewerbearealen in 
Freiflächen komme. Zudem sei das Kooperative Baulandmodell ein wichtiges Instrument, über d as 
Vorhabenträgerinnen und Vorhabenträger verpflichtet würden, im Rahmen von Neubebauungen Grün- 
und Spielflächen zu schaffen. Zudem bereite die Verwaltung Richtlinien für die Erstellung von 
Energiekonzepten vor, um nachhaltigere Bauweisen sicherzustellen. So versuche die Stadt Köln, eine 
Balance zu schaffen aus Geben und Nehmen in Bezug auf Versiegelung.  
 
Das geplante Vorhaben habe Auswirkungen, die nicht nur positiv seien und im Vergleich zur heutigen 
Situation zu einer größeren Versiegelung führen würden. Das vorliegende Projekt berücksichtige in der 
Überarbeitung Aspekte, die Klimaauswirkungen positiv zu beeinflussen. An dem diskutierten Standort 
sei eine Bebauung auch vor dem Hintergrund des Klimaschutzes richtig, da es sich zwar teilweise um 
Grünflächen, aber auch zu großen Teilen um Parkplatzflächen handele.  Insgesamt könne ein 
hochwertiges und gut angeschlossenes Grundstück besser ausgenutzt werden. 
 
Herr Seiger  bedankt sich bei Frau Dr. Wunderlich für den Vortrag  ihrer Anliegen . Bezüglich des 
strategischen Umgangs mit den Themen Klimanotstand und Wohnun gsmangel schließe er sich Frau 
Herr an. Bezüglich der zusätzlichen Immissionen und Belastungen für die Nachbarschaft  seien 
verschiedene Gutachten, unter anderem  ein Klimagutachten beauftragt , das  auch das Thema des 
Luftaustausches betrachte.  Die begrünten Dächer  würden weitere negative Klimaauswirkungen 
reduzieren und eine weitere Aufheizung verhinder n. Er stellt richtig, dass die Baumfällung in den 
vorigen Tagen aus Verkehrssicherungspflicht auf einem Nachbargrundstück notwendig gewesen sei, 
da der Baum abgestorben war. Ein Zusammenhang zum geplanten Vorhaben bestehe nicht. Er 
erläutert weiterhin, dass eine Reduzierung der Geschosszahlen geprüft worden sei. Eine Reduzierung 
der Flächen in dem Haus der Bildung sei nicht möglich, da es sich bei dem angenommenen 
Flächenbedarf um bestehende Bildungseinrichtungen handele, die auf dem Standort gebündelt werden 
sollen. Bei einer Flächenreduzierungen müssten dann entsprechend Wohnflächen wegfallen. Dies sei 
einerseits angesichts des Wohnraummangels nicht vertretbar, andererseits würde sich das Vorhaben

Niederschrift Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung „Campus Kartause (Kartäuserwall 24 b)“ 
 
 6 
mit dem Wegfall an Geschossfläche unwirtschaftlich darstellen. Nicht zuletzt stehe er auch für die  
verantwortungsvolle Verwendung des Kirchensteuergelds. 
 
Herr Schröder, Schröder Landschaftsarchitekten, erklärt, dass sich von den 27 Bäumen, die für das 
Vorhaben gefällt werden müssen, bereits acht Bäume in einem kritischen Zustand befänden, die die 
nächsten Jahre nicht überleben würden. Im Rahmen der Neubebauung sollen zukunftsfähige Gehölze 
gepflanzt werden , die an den Klimawandel angepasst sind.  Auch bedeute die Versiegelung von 
Flächen normalerweise eine vermehrte Ableitung von Regenwass er in die Kanalisation. Bei diesem 
Vorhaben sei hingegen geplant, die Flächen oberhalb der Tiefgarage als Regenspeicher auszubilden. 
Das anfallende Regenwasser werde zurückgehalten, den Bäumen und der Begrünung zur Verfügung 
gestellt und an Ort und Stelle verdunstet. Damit könnten die negativen Auswirkungen der 
Bodenversiegelung reduziert werden. Zudem sei Fassadenbegrünung vorgesehen, die Bereiche mit 
einer hohen Verdunstungsfläche schaffe. Zwar werde etwas Bestehendes zerstört, aber es entstünde 
auf der anderen Seite etwas Neues, das dem Stadtklima gerecht werde und zu positiven Effekte n auf 
das Mikroklima führe. 
 
Herr Hupke, bekräftigt die Aussagen von Herrn Schröder bezüglich der Regenwasserrückhaltung. Die 
derzeitigen Kanäle seien nicht dazu ausgelegt, Starkregenereignisse aufzunehmen. Um das Stadtgrün 
am Leben zu erhalten, müssten verstärkt Zisternen gebaut werden.  
 
4. N.N. 2 fragt, ob der Innenbereich nachts bewacht werde, da die Arkaden als Schlafgelegenheiten für 
Obdachlose genutzt werden  könnten. Werde es einen Wachdienst auch bezüglich Ruhestörung im 
Innenhof geben? Wie sehe das Energiekonzept aus, w erde Erdgas oder Fernwärme verlegt?  Werde 
auch samstags gearbeitet? In welchem Zeitfenster w erde tagsüber gebaut ? Wie w ürden die 
Belastungen der Straße Kartäuserwall mit LKWs zum Abtransport Bauschutt und Zulieferung von 
Baumaterial eingeschätzt? Wann werde mit der Ausschachtung begonnen? 
 
Herr Seiger  bekräftigt das ausdrückliche Interesse der evangelischen Kirche an einer öffentlichen 
Nutzung des Innenhofs. Beschränkungen wie im Gereonsviertel werde es nicht geben. Es handele sich 
um einen bewohnten, beleuchteten Bereich, deshalb halte er eine missbräuchliche Nutzung für 
unwahrscheinlich. Sollte es doch dazu kommen, müsse über einen Sicherheitsdienst nachgedacht 
werden. Bezüglich der Lärmentwic klung halte sich die evangelische Kirche an die 
Immissionsschutzregelungen. 
 
Herr Kraemer gibt an, Baubeginn sei 2022. Die dann beauftrage Baufirma müsse sich an die Gesetze 
und Vorschriften halten. Man werde versuchen, die Beeinträchtigungen für die Anwoh nerschaft so 
gering wie möglich zu halten. Samstags werde nicht gearbeitet. 
 
Es sei geplant, die Gebäude mit Fernwärme zu versorgen. 
 
5. N.N. 3 fragt nach, ob es nicht die Aufgabe der Stadtplanung und der Verwaltung sei, ein Großprojekt 
mit Versiegelung von Grünflächen kritisch auf die klimatischen Konsequenzen zu hinterfragen, anstatt 
das Vorhaben zu bewerben. 
 
Frau Zlonicky verweist erneut auf den bereits diskutierten Zielkonflikt zwischen Stadtwachstum und 
Klimaschutz und der Frage nach Innen- oder Außenverdichtung. Insgesamt sei das Bauprojekt in der 
Überarbeitung stark entsprechend der Anforderungen an den Klimaschutz ang epasst worden. Im 
Weiteren würden die Ergebnisse der Gutachten und der eingehenden Stellungnahmen Einfluss auf die 
weitere Planung haben. Im Stadtgebiet sei vielerorts eine Verdichtung notwendig, damit nicht nur „wir“ 
sondern auch unsere Kinder in der Südstadt wohnen könnten. 
 
6. N.N. 4 erkundigt sich, wie viele Mitarbeiter aus den anderen Verwaltungsstandorten hierher verleg t 
werden sollen . Wie pass e diese Planung zur aktuellen Bestrebung der Verkehrsberuhigung des 
Veedels? Die Severinstraße w erde aktuell in eine Anwohnerstraße geändert und hier w erde in einer 
Einbahnstraße ohne Not zusätzlicher Pendlerverkehr durch das Zusammenziehen externer 
Verwaltungsstandorte und Büroflächen der Evangelischen Kirche generiert. 
 
Herr Seiger erklärt, dass der Verwaltungsverband Köln-Nord seinen Standort aktuell in Köln-Ehrenfeld 
habe, von hier würden 25 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter umziehen.

Niederschrift Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung „Campus Kartause (Kartäuserwall 24 b)“ 
 
 7 
Herr Malik , PTV Transport Consult GmbH , erläutert, dass die Verkehrserz eugung durch das 
Bauprojekt im Zuge eines Verkehrsgutachtens ermittelt worden sei. Es sei ein kritischer Ansatz gewählt 
worden, bei dem die gesamten erzeugten Verkehre trotz der bereits teilweise vorhandenen Nutzungen 
zu den Bestandsverkehre n hinzugerechnet w orden seien. Die Ergebnisse zeig ten, dass der  
Mehrverkehr verträglich abgewickelt werden könne. 
 
Herr Hupke erwähnt die Nähe zu ÖPNV-Haltestellen, den geplanten Anschluss an die Nord-Süd-Bahn-
Linie 17 sowie den Ausbau des Fahrradverkehr snetzes. Diese Entwicklungen ließen auf eine 
Verschiebung der Verkehrsarten im Veedel hoffen. 
 
7. N.N. 5 möchte wissen, in welchem Verhältnis die Bruttobebauung von Wohnbebauung, Bildungswerk 
und Verwaltung zueinander stehe? 
 
Hr. Dr. Seiger  erklärt, das Haus der Bil dung umfasse insgesamt cica 3.500 qm und damit c irca ein 
Drittel der gesamten Fläche. Circa die Hälfte der Fläche sei für Wohnungen vorgesehen. 
 
Nachtrag: 
Im derzeitigen Planungsstand sind folgende Geschossflächen inkl. Flächen aus Nicht-
Vollgeschossen vorgesehen: 
 
Haus der Bildung:      circa 3.687 qm  circa 38 % 
Wohnungen gesamt:     circa 4.551 qm  circa 47 % 
davon Geschosswohnungen:    circa 1.300 qm  
davon Studierendenwohnen:    circa 1.850 qm  
davon Gruppenwohnung „Inklusiv/Pflege“:  circa 504 qm  
davon Gruppenwohnung „Kommunität“:  circa 897 qm  
Büro/Verwaltung:      circa 963 qm  circa 10 % 
Gastronomie:      circa 437 qm  circa   5 % 
Fläche gesamt:     circa 9.638 qm           100 % 
 
8. N.N. 6 fragt, wie viele Mitarbeiter aus den umliegenden Verwaltungsstandorten hierher verlegt werden 
sollen. Stimme es, dass fünf Verwaltungsstandorte der evangelischen Kirche in der Kölner Umgebung 
in der Südstadt konzentriert werden sollten? Wenn nicht, aus wie vielen?  
 
Herr Dr. Seiger erläutert, dass die Frage nach den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bereits beantwortet 
worden sei. Aktuell gebe es in Köln und Region vier Kirchenkreise mit Standorten in Köln-Süd/Mitte in 
Brühl, Köln-Dellbrück/ Holweide und Köln -Ehrenfeld sowie den Standort des Evangelischen 
Kirchenverbandes. Die Frage, wie  viele Verwaltungsstandorte es in zehn Jahre gebe, sei ein 
demokratischer Prozess und könne von ihm  nicht beantwortet werden. Sicher könne er nur sagen, 
dass v ier Standorte auf drei reduziert werden, da der Verwaltungsverband Köln-Nord mit auf das 
Gelände ziehen werde. 
 
9. N.N. 6  fragt, wie viel Prozent der Gesamtfläche Verwaltungsfläche, Wohnfläche, Verkehrsfläche, 
Gastronomie und Gewerbefläche würden? 
 
Herr Kraemer erläutert, dass circa 10 % des Vorhabens Büroflächen umfassen würden, circa die Hälfte 
der Flächen sei für Wohnungen vorgesehen, der überwiegende Rest bestünde aus Räumlichkeiten für 
das Haus der Bildung. 
 
10. Herr Hupke fragt, ob angesichts der aktuellen Entwicklungen um das Corona -Virus und Homeoffice 
der Bedarf an Büroflächen schrumpfen werde. 
 
Herr Dr. Seiger erklärt, dies sei insbesondere seit dem Jahr 2020 eine zentrale Fragestellung, die auch 
bei der Neuausweisung von Flächen berücksichtigt  werden müsse. Vermutlich brauche man künftig 
aufgrund digitaler Arbeitsweisen weniger Büroflächen, allerdings sei das gemeinsame Arbeiten an 
einem Ort auch weiterhin, zumindest zeitweise, erforderlich . Er hoffe , dass  eine Kombination aus 
Neubau und Reduzierung des Bedarfs langfristig  Angebot und Nachfrage an Büroflächen  
zusammenbringen könne. 
 
11. N.N. 2 fragt, ob es eine Entschädigung für entstehenden Baulärm gebe, da Schlafräume zur Baustelle 
hin liegen. Wann werde mit der Ausschachtung begonnen?

Niederschrift Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung „Campus Kartause (Kartäuserwall 24 b)“ 
 
 8 
Herr Kraemer gibt an, 2022 sei  der Baubeginn vorgesehen, entsprechend würde die Baugrube 
ausgehoben. 
 
Herr Dr. Seiger erklärt, mit dem Thema der Entschädigungen sei er nicht im Detail vertraut, falls nötig, 
werde er sich dem im weiteren Verlauf des Vorhabens widmen. 
 
12. N.N. 6  führt an, dass das gegenüberliegende Haus mit der Adresse Sachsenring 8 unter 
Denkmalschutz stehe (Baujahr 1893). Das Haus sei im vorderen Teil nach vorne geneigt. Es wird die 
Befürchtung geäußert, die Errichtung der Tiefgarage mit dem Einrammen der Fundamente könne sich 
massiv auf die Statik des Hauses auswirken. 
 
Herr Kraemer antwortet, sein Büro habe Erfahrungen mit unterschiedlichen Bauvorhaben in Köln mit 
unmittelbar angrenzendem historischem Bestand. Die Schäden an der bestehenden Bausubstanz 
würden vor Beginn und nach Abschluss der  Bautätigkeit detailliert ermittelt für gegebenenfalls 
erforderliche Ausgleichszahlungen. Es gebe aber technische Möglichkeiten, zu bauen , ohne dass 
Schäden entstünden. Aus seiner Sicht bestünde kein Anlass zur Sorge, dass das besagte Gebäude 
beschädigt würde. 
 
13. N.N. 6 fragt, wie mit der bestehenden Verkehrsanbindung im Kartäuserwall (sehr eng, Einbahnstraße) 
umgegangen werde, dass keine Gefahr für die Anwohnerschaft und Fahrradfahrer entstehe. 
 
Herr Malik  erläutert, dass der Mehrverkehr in der bestehenden Straßensituation verträglich 
abgewickelt werden könne. Selbst bei dem bereits erwähnten kritischen Ansatz der Verkehrsermittlung 
hätten sich nur unwesentliche Steigerungen im Quell- und Zielverkehr ergeben. Für die Spitzenstunde 
seien maximal 50 Pkw im Quell- und Zielverkehr ermittelt worden. Über den gesamten Tagesverlauf 
betrachtet würden teilweise nur 5 zusätzliche Pkw in der Stunde durch den Kartäuserwall fahren, was 
normalen Schwankungen im täglichen Verkehrsablauf entspricht. 
 
14. N.N. 6  möchte wissen, warum die evangelische Kirche gerade im Rahmen der aktuellen Debatte 
fehlenden Wohnraums speziell in Innenstädten plane, hier weitere Büroflächen zu errichten, wenn der 
Wohnraum gerade in dieser Lage ohnehin bereits extrem knapp ist? 
 
Herr Dr. Seiger gibt an, dass der Wohnraum mit circa 4.500 qm im Projekt  sehr viel umfangreicher 
ausfalle als der Büroraum. Zudem würde der Büroraum nur von anderen Standorten an diesem 
zusammengelegt. Die Flächen würden dort frei für andere Nutzungen. 
 
Frau Zlonicky erklärt, der Fokus des Projekts liege auf der Schaffung von Bildungsinfrastrukturen, 
flankiert von wohnbaulichen Nutzungen und im geringen Maße Büroflächen. Dies sei im Sinne einer 
funktionsgemischten Stadtentwicklung. Es sollten keine reinen Schlafstädte gebaut werden, sondern 
belebte Quartiere. 
 
15. N.N. 6  führt an, dass die Konzentration der Verwaltung in der Innenstadt der Hauptgrund für das 
Bauvorhaben sei. Die Wohnungen würden dabei vielen, mit denen er gesprochen habe, als bloße 
Alibiwohnungen erscheinen. Er erbittet eine Stellungnahme von Dr. Seiger dazu. 
 
Herr Dr. Seiger erwidert, dass die bereits genannten Zahlen von nur 10 % Büroflächen und circa 50 
% Wohnflächen  gegen diese These  sprächen. Im Übrigen würden die Einrichtungen, die bereits 
gegenwärtig auf dem Grundstück vorhanden seien und Bildungsarbeit betrieben, in das neue Haus der 
Bildung verlegt. Deren Flächenbedarf sei dem Bestand vergleichbar. Das Projekt sei in seiner 
Gesamtheit sinnvoll, die verschiedenen Funktionen würden sich gegenseitig ergänzen. 
 
16. N.N. 6 fragt, warum nicht an der Ulrichgasse beb aut werde. Dort sei Platz, der Grund gehöre Ihnen 
und die Verkehrsanbindung sei gewährleistet. 
 
Herr Dr. Seiger erklärt, dass die nötigen Flächen für das Gesamtprojekt nur am Standort am 
Kartäuserwall vorhanden seien. Die Bebauung an der Ulrichgasse solle nicht verändert werden. 
 
17. N.N. 6 erkundigt sich, warum so hoch gebaut werden müsse? 
 
Herr Kraemer wendet ein, dass er die geplante Bebauung nicht als hoch empfinde. Sie sei auf das 
Maß der Umgebung abgestimmt. Mit elf Metern „Traufhöhe“, also drei Geschossen und einem weiteren

Niederschrift Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung „Campus Kartause (Kartäuserwall 24 b)“ 
 
 9 
eingerückten Geschoss, unterschreite sie teilweise die angrenzende Bebauung. Es handele sich um 
eine kompakte Unterbringung des geforderten Raumprogramms. 
 
Frau Zlonicky ergänzt, dass sich der Entwurf nach Einschätzung des Stadtplanungsamts auch nach 
den Kriterien des § 34 Baugesetzbuch in die Umgebung einfügen würde. Dies sei Maßgabe bei vielen 
Projekten der Innenentwicklung, aber im vorliegenden Falle aufgrund des bestehenden 
Bebauungsplans formal nicht anwendbar. Es werde im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans 
nicht mehr Geschossfläche zugelassen als dies nach Einfügungsgebot möglich gewesen wäre. 
 
18. N.N. 7  fragt, ob man sich vorstellen könne, die Anzahl der gefällten Bäume/Biomasse an anderer 
stadtnaher Stelle als Ausgleich wieder aufzuforsten. 
 
Frau Eisgruber erläutert, dass nach Baumschutzsatzung der Stadt Köl n der Eingreifer oder die 
Eingreiferin dazu verpflich tet seien, Ausgleichsmaßnahmen zu leisten. Im vorliegenden Fall würden 
zehn Bäume erhalten, 27 gefällt und mindestens zehn neu gepflanzt. Die Bilanz werde im weiteren 
Verfahren geprüft. G egebenenfalls seien weitere Ausgleichsmaßnahmen an anderer Stelle  
erforderlich. 
 
Nachtrag: Nach derzeitigem Planungsstand  werden circa 25 Bäume auf dem Grundstück neu 
gepflanzt. 
 
Herr Hupke nennt den stellenweise Rückbau und die  Begrünung der Nord -Süd-Fahrt als Idee, den 
Wegfall von Bäumen an anderer Stelle im Stadtgebiet auszugleichen. 
 
19. N.N. 8 merkt als Leiter der Melanchthon-Akademie an, dass schon jetzt über 600 Veranstaltungen im 
Jahr mit mehr als 10.000 Menschen auf dem Bildungsgelände stattfänden. Er hoffe, dass dies meistens 
in gutem Einvernehmen mit der Nachbarschaft geschehe. Insofern werde Bildung hoffentlich auch im 
Campus Kartause einen Beitrag zum gemeinsamen Leben und Wohnen in der Südstadt leisten. Viele 
Bildungsprojekte seien schon jetzt inhaltlich mit dem Viertel verbunden - zum Beispiel mit dem KAT 18 
usw.  
 
20. N.N. 9  erklärt, ihrer Meinung nach werde der „Wert“ des Viertels durch eine derart repräsentative 
Bebauung erhöht. Außerdem sei das Zusammenspiel von Verwaltung und jungem Wohnen mit 
Gastronomie sicher auch für die Anwohnerinnen und Anwohner interessanter als ein Parkplatz. Sie 
fragt, ob es in der Stadt schon ein Projek t gebe, bei dem eine solche Vielfalt (Wohnen, Arbeiten, 
Gastronomie, Unterhaltung) in dieser Qualität vorhanden sei. 
 
Herr Kraemer  merkt an, dass solche belebten Orte sonst über Jahrzehnte wachsen müss ten, hier 
werde etwas Neues geschaffen, das einmalig sei. 
 
Frau Herr hebt hervor, dass das Projekt im Vergleich zu anderen Bauvorhaben in Köln ungewöhnlich 
sei in Bezug auf die Nutzungsmischung, die Vielfalt an speziellen Wohnformen und das Angebot an 
das weitere Umfeld des Viertels. 
 
Herr Hupke bestätigt, dass er hinsichtlich der Vielfalt  kein ähnliches Projekt kenne und sich darauf 
freue, es umgesetzt zu sehen. 
 
21. N.N. 10 möchte wissen, wer garantiere, dass die Begrünung dauerhaft erhalten bleibe? 
 
Frau Zlonicky antwortet, dass die Vorhabenträgerin ernstgenommen werde. Die Begrünung werde im 
Bebauungsplan festgesetzt. 
 
Herr Dr. Seiger erklärt, dass die evangelische Kirche über eine eigene Firma für Grünflächenarbeiten 
verfüge, die an vielen Stellen die eigenen Liegenschaften pflege. Zudem erläutert er, dass a uf den 
nördlichen Grundstücksflächen in Anlehnung an  die historische Nutzung  ein Klostergarten angelegt 
werden solle. Die Grünflächen sollten gemeinsam mit der Architektur ein Gesamtkunstwerk bilden.  
Eine gute Pflege der Freiräume sei auch im eigenen Interesse. 
 
22. N.N. 11 möchte vor dem Hintergrund der Nächstenliebe wissen, ob die Bauherrin beabsichtige,  die 
Anwohnerinnen und Anwohner  während der Bauphasen für die Belastungen durch Lärm und Staub 
und nach der nach Bebauung für die entnommene Lebensqualität zu entschädigen.

Niederschrift Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung „Campus Kartause (Kartäuserwall 24 b)“ 
 
 10 
Herr Dr. Seiger erklärt, dass er mit dem Thema der Entschädigungen nicht im Detail vertraut  sei und 
sich daher derzeit nicht sachgerecht äußern könne. 
 
Herr Hupke bemerkt, dass die Maschinen heutzutage ohnehin wesentlich leiser seien. Er schlage vor, 
dass Nachbarschaft , Bauherrin und Bauleitung im ständigen Austausch bleiben, um mögliche 
Probleme zu lösen. 
 
Herr Dr. Seiger schließt sich den Ausführungen von Herrn Hupke an. Ziel sei es, im Dialog zu bleiben 
und eine Anlaufstelle bei Problemen zum Beispiel in Form eines Baustellenmanagements zu schaffen. 
 
23. N.N. 11 erkundigt sich, wie lange d ie Bauherrin die Wohnungen vorhalten müsse . Werde dies durch 
die Stadt kontrolliert? Zu welchem Quadratmeterpreis sei geplant , die Stud ierendenwohnungen zu 
vermieten? 
 
Herr Dr. Seiger  antwortet, dass die Studierendenwohnungen 20 Jahre lang gebunden seien. Das 
Studierendenwerk Köln werde die Vermietung und Betreibung zu den üblichen Preisen übernehmen. 
Auch für die übrigen öffentlich geförderten Wohnungen sei eine Bindung für 20 Jahre vorgesehen. Die 
Erträge aus der Vermietung der Wohnungen seien nur so hoch, wie es für die Abschreibung des 
Bauprojekts wirtschaftlich notwendig sei. Die evangelische Kirche unterscheide sich dabei von anderen 
Investorinnen und Investoren am Markt, bei denen es um reine Gewinnmaximierung gehe. 
 
24. Herr Hupke fragt, ob Menschen aller Religionen im Studierendenwohnheim einziehen können? 
Herr Dr. Seiger stellt klar, dass selbstverständlich Menschen aller Religionen und auch Menschen, die 
keiner Religion angehören, in die neuen Gebäude einziehen könnten. Darüber hinaus sei eine 
interreligiöse Bibliothek vorgesehen. Die evangelische Kirche habe ein ausdrückliches Interesse, dass 
der Campus Kartause zu einem Begegnungszentrum für unterschiedliche Menschen werde. 
 
25. N.N. 1  führt an, dass Energieeffizienz im Gebäudesektor für den Klimaschutz ein enorm wichtiger 
Ansatzpunkt sei. W erde für das Bauprojekt angesichts der Notwendigkeit schnellstmöglich 
Klimaneutralität zu erreichen, Passivhausbauweise angewendet? Sie erkundigt sich nach den  
Energiestandards in diesem Projekt und fragt, ob diese über das Mindestmaß hinausgehen würden. 
 
Herr Kraemer  versichert, dass alle Standards mindestens eingehalten würden. Es sei deutlich 
erkennbar, dass die evangelische Kirche hier etwas Besonderes schaffen wolle. Nicht nur in 
städtebaulich-funktionaler, sondern auch in Bezug auf andere Aspekte des zeitgemäßen Bauens solle 
ein möglichst beispielhaftes Projekt entstehen. Hierzu zähle auch eine entsprechende Betrachtung des 
Energieverbrauchs und der Energieeinsparung.  
 
26. N.N. 12 fragt, wie bei 30 Studierendenapartments und 10 Wohnungen 4.500 qm zustande kämen. 
Herr Dr. Seiger erklärt, dass 7 Geschosswohnungen, 4 Maisonette-Wohnungen und 29 
Wohneinheiten im Studierendenwohnheim mit unterschiedlicher Belegung entstünden. Zusätzlich gebe 
es die inklusive Wohngruppe mit 8 Plätzen und die evangelische Kommunität.  Insgesamt seien dies 
circa 42 Wohneinheiten. 
 
27. N.N. 13 merkt an, dass die Pläne seiner Meinung nach äußerst gelungen seien und sich wohltuend 
von den sonst häufig schlichten und schmucklosen Neubauten abhöben. Er denke, durch den Neubau 
und seine Nutzungen würde der Kartäuserwall erheblich aufgewertet. Er würde es daher als Anlieger 
sehr begrüßen, wenn dieses Projekt so wie gesehen umgesetzt w ürde.  
 
Herr Hupke stellt fest, dass es keine weiteren Fragen gibt. Er bedankt sich für die angeregte Diskussion. 
 
Frau Zlonicky erläutert die Möglichkeit für Bürgerinnen und Bürger, bis zum 8. Juli 2020 Anregungen zu 
dem Projekt an Herrn Hupke zu senden. Die Präsentation des Projekts werde auf der Seite der Stadt Köln 
abrufbar sein. Detailliertere Informationen zur Geschossfläche und den prozentualen Anteilen der 
verschiedenen Nutzungen würden ergänzt. 
 
N.N. 14 fragt, ob das Protokoll veröffentlich werde. 
 
Frau Zlonicky erläutert, dass das Protokoll einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung in der Regel erst 
zum Vorgabenbeschluss veröffentlicht werde. Dieser erfolge aber im vorliegenden Fall aufgrund der

Niederschrift Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung „Campus Kartause (Kartäuserwall 24 b)“ 
 
 11 
Kommunalwahl voraussichtlich erst im Dezember 2020. Aus diesem Grund werde das Protokoll 
ausnahmsweise nach interner Abstimmung vor Vorgabenbeschluss veröffentlicht. 
 
Herr Hupke  bedankt sich bei allen Anwesenden für die Teilnahme an und die Durchführung der 
Veranstaltung. Er appelliert an Anwohnerschaft und Vorhabenträger im kritischen Dialog zu bleiben, um 
ein gutes Ergebnis zu erzielen. 
 
Um circa 21:15 Uhr wird die Veranstaltung geschlossen.  
 
 
 
 
 
Gezeichnet 
Andreas Hupke 
(Bezirksbürgermeister 
des Stadtbezirks Köln-Innenstadt) 
Gezeichnet 
Marie Kötterheinrich 
(Schriftführerin)

Beschlussvorlage Ausschuss

24987 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
611/2 Alte Sa 
Vorlagen-Nummer 
 3053/2020 
Freigabedatum  12.11.2020 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Städtebauliches Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Arbeitstitel: "Campus 
Kartause (Kartäuserwall 24b)" in Köln-Altstadt/Süd Anhörung der Bezirksvertretung 
Innenstadt zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die 
Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes (vorhabenbezogener 
Bebauungsplan) 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
beauftragt die Verwaltung, die Vorhabenträgerin aufzufordern, auf der Grundlage des städtebaulichen 
Planungskonzeptes gemäß (Anlage 2) einen Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebau-
ungsplan) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) aus-
zuarbeiten. Die Ergebnisse der Beteiligung nach § 13a Absatz 3 Nummer 2 BauGB sind dabei gemäß 
der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 4) zu berücksichtigen. 
 
Alternative: keine 
 
Stadtentwicklungsausschuss 28.01.2021 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 03.12.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
Begründung: 
 
Anlass und Ziel der Planung 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 05.12.2019 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung 
des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 BauGB in Anwendung des beschleunigten 
Verfahrens nach § 13a BauGB – Arbeitstitel: "Campus Kartause (Kartäuserwall 24b)" in Köln-
Altstadt/Süd – und die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 
BauGB (nach Modell 2: Versammlung) beschlossen (Vorlagen-Nummer 3589/2019).  
 
Der Evangelische Kirchenverband Köln und Region (Vorhabenträger) hatte zuvor einen Antrag auf 
Einleitung eines (vorhabenbezogenen) Bebauungsplanverfahrens gemäß § 12 BauGB gestellt, um 
die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung des Vorhabens zu schaffen. 
 
Ziel der Planung ist es, auf dem ca. 6.000 qm großen Grundstück die bestehenden Bildungseinrich-
tungen zu erweitern und um die Nutzungen Wohnen, Verwaltung, Gastronomie und ggf. einen unter-
geordneten Gewerbeanteil zu ergänzen. 
 
In dem Bestandsgebäude am Kartäuserwall 24b befinden sich heute die Melanchthon-Akademie, das 
Jugendpfarramt und die Familienbildungsstätte. Sie sind in einem aus den 1960er Jahren stammen-
den Gebäude untergebracht, das nicht mehr den aktuellen Raumanforderungen der Nutzerinnen und 
Nutzer entspricht und nur im Erdgeschoss barrierefrei zugänglich ist. Erste Untersuchungen zu Um-
baumöglichkeiten des Bestandsgebäudes ergaben, dass sich eine bedarfsgerechte Weiternutzung 
nur mit einem wirtschaftlich sehr hohen Aufwand realisieren ließe. Aus diesem Grund sollen durch 
Abriss und Neubau Voraussetzungen geschaffen werden, die heutigen und künftigen Ansprüchen an 
Bildungsarbeit genügen. Alle Bildungseinrichtungen des Evangelischen Kirchenverbandes Köln und 
Region sollen auf dem Grundstück in einem Neubau, dem sogenannten "Haus der Bildung", räumlich 
zusammengelegt werden und ihre Zusammenarbeit verstärken. 
 
Zudem sollen durch eine Verlagerung der oberirdischen Parkplätze in eine Tiefgarage und durch 
Nachverdichtung des Grundstücks in weiteren Gebäudeteilen u.a. Wohnungen, ein Studierenden-
wohnheim, Büros des Evangelischen Verwaltungsverbandes Köln-Nord, Gastronomie- und ggf. Ge-
werbeflächen entstehen. Ziel ist es, den Raum zwischen Kartäuserwall und Kartäusergasse zu einem 
einladenden, lebendigen und offenen Ort für Lernen, Arbeiten, Wohnen und Leben zu entwickeln. Die 
neu entstehenden Freibereiche sollen tagsüber zu öffentlich zugänglichen Räumen mit Aufenthalts- 
und Spielmöglichkeiten gestaltet werden. 
 
Für die Planung des Bauvorhabens hat der Vorhabenträger in enger Abstimmung mit dem Stadtpla-
nungsamt der Stadt Köln im Frühjahr 2019 eine Mehrfachbeauftragung mit sieben Architekturbüros 
durchgeführt. Der Entwurf des Büros Kaspar Kraemer Architekten GmbH wurde mit dem ersten Rang 
ausgezeichnet und als Grundlage für das Bebauungsplanverfahren empfohlen. Da das Bauvorhaben 
nicht den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 67435/04 von 1964 entspricht, ist 
die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.

3 
 
Städtebauliches Planungskonzept (Stand Mehrfachbeauftragung/ Einleitungsbeschluss 2019) 
 
Der prämierte Entwurf von Kaspar Kraemer Architekten GmbH ordnet die Baukörper analog der vor-
handenen orthogonalen Grundstruktur des "Kartäuser-Geländes" und führt so die offenen U-förmigen 
Hofstrukturen der Bestandsbebauung fort. Zudem übernimmt er die Grundidee des Kreuzganges: Um 
den quadratischen Innenhof gruppieren sich die verschiedenen Nutzungseinheiten, die durch einen 
umlaufenden Arkadengang miteinander zu einer Gemeinschaftsform verbunden sind. Die Öffnung 
des Hofes nach Süden zum Kartäuserwall bildet die Hauptadresse und empfängt den Eintretenden 
mit einer offenen Geste. 
 
Der hier vorgesehene gastronomische Bereich bildet eine einladende, urbane Situation, mit der Be-
suchende in den Hof geleitet werden. Aus dem Innenhof werden die einzelnen Funktionsbereiche 
übersichtlich und eindeutig adressierbar erschlossen. 
 
Im östlichen Baukörper werden im "Haus der Bildung" die Räume der Bildungseinrichtungen ange-
ordnet. Die Erschließung erfolgt im Erdgeschoss über ein großzügiges längsgestrecktes Foyer, das 
auch die von allen Einrichtungen gemeinsamen genutzten Räume wie Veranstaltungsraum, Biblio-
thek, Kinderbetreuung etc. sowie den "Raum der Stille" anbindet. 
 
Der nördliche und der westliche Baukörper nehmen im Erdgeschoss die Büroräume des Evangeli-
schen Verwaltungsverbandes Köln-Nord auf. In den Obergeschossen sind die Räume des Studieren-
denwohnheims, eine evangelische Kommunität und eine inklusive Wohngruppe angeordnet. Die Stu-
dierendenappartements werden über einen fünfgeschossigen "Campanile" (Treppenturm) erschlos-
sen. Er definiert den Zugang und ist das sichtbare Zeichen der Gesamtanlage. 
 
Der südöstliche Baukörper schließt an die vorhandene, denkmalgeschützte Bebauung am Kartäuser-
wall an. In den Obergeschossen werden Geschosswohnungen untergebracht. 
 
Alle Gebäude des Hofes sind viergeschossig mit Flachdach geplant. Mit Rücksichtnahme auf die um-
gebende Bebauung insbesondere in Richtung Kartäuserhof springt das letzte Geschoss gegenüber 
den Außengrenzen zurück und treppt den Baukörper auf drei Geschosse ab. Das südöstliche Gebäu-
de schließt mit einem geneigten Dach (vier Vollgeschosse zzgl. Dachgeschoss) an die vorhandene, 
denkmalgeschützte Bebauung am Kartäuserwall an. Traufhöhe und Dachform des Bestandes werden 
aufgegriffen, sodass angemessene Übergänge entstehen. Entlang der Grundstücksgrenze zum Kar-
täuserhof befinden sich eingeschossige Baukörper, u. a. der Veranstaltungsraum. 
 
Insgesamt ist eine Bruttogrundfläche (BGF R) oberirdisch in Höhe von ca. 9.200 qm geplant.  
Darunter befinden sich ca. 68 Wohneinheiten mit einer Gesamtwohnfläche von ca. 2.930 qm (ca. 12 
Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau, 2 Wohngruppen mit jeweils ca. 4 Plätzen, ca. 12 Appar-
tements der Evangelischen Kommunität, 39 Appartements im Studierendenwohnheim und ca. 3 Gäs-
teappartements im „Haus der Bildung“) 
 
Die Freiflächen schließen im Norden an den bestehenden Grünbereich des Kindergartens an und 
werden mit Spiel- und Aufenthaltsmöglichkeiten gestaltet. Der zentrale Innenhof ist ein Aufenthaltsort 
und Treffpunkt für Menschen, über den tagsüber auch eine direkte Verbindung für Fußgänger*innen 
zwischen Kartäuserwall und Kartäusergasse ermöglicht werden soll. 
 
Die Pkw-Stellplätze werden in einer Tiefgarage untergebracht. Die Ein- und Ausfahrt ist am Kartäu-
serwall geplant. Für die Fahrradstellplätze sind Flächen in der Tiefgarage und im Außenraum vorge-
sehen. 
 
 
Fortschreibung des städtebaulichen Planungskonzepts nach Einleitungsbeschluss  
(Stand frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) 
 
Das städtebauliche Planungskonzept wurde nach dem Einleitungsbeschluss weiterentwickelt, um die 
Empfehlungen der Beurteilungskommission einzuarbeiten bzw. auf Umsetzbarkeit zu prüfen und die

4 
Beeinträchtigung der nachbarlichen Belange möglichst zu minimieren. Eine Fortschreibung wurde 
insbesondere in folgenden Punkten vorgenommen: 
 
 Der ursprünglich steinern anmutende Hof sowie die nördlichen Freianlagen sind im Zuge der 
Fortschreibung begrünt worden. Geplant ist ein Platz mit hoher Aufenthaltsqualität, der als öf-
fentlich zugänglicher Raum für alle erlebbar und nutzbar sein wird. Auch die übrigen Freiberei-
che wurden begrünt wie zum Beispiel die im Norden des Grundstücks gelegenen Spielflächen 
oder der Vorplatz zum Kartäuserwall. Zudem wurden intensive und extensiven Dachbegrünun-
gen, eine Fassadenbegrünung, sowie ein Brunnen im Innenhof eingeplant, um die klimatischen 
Auswirkungen der Planung zu mindern. 
 Der Erhalt von Bestandsvegetation wurde geprüft. Eine Realisierung des Vorhabens ohne eine 
Rodung von Bäumen ist unter Beibehaltung des städtebaulichen Gesamtkonzepts nicht mög-
lich. Circa 10 der 37 Bestandsbäume können auf dem Grundstück erhalten bleiben. Für alle üb-
rigen Bäume, die dem Neubau weichen müssen, sind Neuanpflanzungen auf dem Grundstück 
geplant. Die unter die Baumschutzsatzung der Stadt Köln fallenden und zur Rodung vorgese-
henen Bäume werden nach Maßgabe der Satzung ausgeglichen. Durch die Auswahl geeigneter 
Pflanzen und Gehölze, die dem Klimawandel voraussichtlich widerstandsfähiger standhalten, 
soll eine langlebige, vitale Begrünung sichergestellt werden. 
 Die Tiefgaragenunterbauung wurde verringert, um den Erhalt eines größeren Anteils natürlichen 
Bodens zu erreichen. Der Erhalt von Bestandsbäumen in diesem Bereich wurde geprüft und ist 
nicht möglich. 
 Im Eingangsbereich zum Kartäuserwall sind die Arkaden entfallen. Der im Eckbereich ange-
dachte Nebenraum ist in das Untergeschoss verlegt worden. Im Hof bieten die Arkaden eine 
witterungsgeschützte Verbindung zwischen den Gebäudeteilen. Die Belichtung der dahinterlie-
genden erdgeschossigen Nutzungen wird im weiteren Verfahren untersucht. Durch die Woh-
nungen in den Obergeschossen soll eine ausreichende soziale Kontrolle der Arkaden gewähr-
leistet werden.  
 Der "Campanile" ist hinsichtlich Anordnung und Ausprägung geprüft worden. Auf den Turm soll 
nicht verzichtet werden, da er der Erschließung der Studierendenwohnungen dient, dem Platz 
seinen besonderen Charakter verleiht und diesen städtebaulich fasst. Eine Einkürzung um ein 
Geschoss ist stadträumlich nicht überzeugend. Auf eine öffentliche Zugänglichkeit des Turms in 
Form einer Aussichtsplattform wird verzichtet; der "Campanile" wird nur für die Bewohnerschaft 
zugänglich sein. Eine Einsichtnahme in die östlichen Bestandswohnungen am Kartäuserhof ist 
nicht, in die westlichen nur in sehr geringem Umfang möglich. 
 Die Grundrisse der Geschosswohnungen, des Studierendenwohnens, der Evangelischen 
Kommunität und der Wohngruppen wurden in Abstimmung mit den späteren Betreibern überar-
beitet. Anstelle der ursprünglich vorgesehenen Einzelappartements beim Studierendenwohnen 
wurden nun auch Einheiten für Wohngemeinschaften eingeplant. Die Gästeappartements im 
Haus der Bildung sind zugunsten von Geschosswohnungen entfallen. Die Anzahl der geplanten 
Wohneinheiten reduziert sich von ursprünglich 68 auf ca. 48 Wohneinheiten (ca. elf Wohnein-
heiten im Geschosswohnungsbau, eine Wohngruppe mit jeweils acht Plätzen, ca. 7 Apparte-
ments in der Evangelische Kommunität und ca. 29 Appartements im Studierendenwohnheim). 
Dies hat keinen Einfluss auf die geplante Geschossfläche Wohnen. Das Planungskonzept sieht 
ca. 50 % der Geschossfläche Wohnen im öffentlich geförderten Wohnungsbau vor und damit 
eine Erhöhung des nach Kooperativen Baulandmodell vorgegebenen Anteils von 30 %. 
 Durch den Entfall der Arkaden und Konkretisierung des Fassadenaufbaus im derzeitigen Pla-
nungskonzept ist eine Geschossfläche von ca. 9.500 qm (BGF R oberirdisch ca. 9.600 qm) ge-
plant. Die Vorgaben von max. 9.700 qm werden eingehalten. 
 Die Fassadengestaltung wird mit Fortschreibung der Hochbauplanung konkretisiert. In diesem 
Zusammenhang wird auch eine Zurücknahme der historisierenden Ausprägung geprüft.  
 Die Vorgaben aus den Förderrichtlinien für den öffentlich geförderten Wohnungsbau und den 
studentischen Wohnungsbau sowie die Vorgaben zum barrierefreien Bauen werden im weiteren 
Planungsprozess umgesetzt. Der Vorhabenträger plant, ca. 50 % der Geschossfläche Wohnen 
im Segment des öffentlich geförderten Wohnungsbaus zu realisieren. 
 Gebäudehöhen und Grenzabstände der Gebäude befinden sich in Prüfung (siehe Punkt "Wei-
terführung des Verfahrens"). 
 Ein Verkehrsgutachten sowie ein Mobilitätskonzept sind beauftragt, um eine verträgliche Ab-

5 
wicklung der unterschiedlichen Verkehrsarten inkl. des Parksuchverkehrs sicherzustellen. 
 Zum Umgang mit den innerhalb des Plangebiets bzw. auf die Umgebung einwirkenden  
Lärmimmissionen wird eine schalltechnische Untersuchung durchgeführt. 
 
 
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung 
 
Zum städtebaulichen Planungskonzept wurde die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 
Absatz 1 BauGB in der Tagespresse am 15.06.2020 bzw. 16.06.2020 sowie im Amtsblatt der Stadt 
Köln am 17.06.2020 bekannt gemacht. Zudem wurde über Einladungsplakate und Einladungsflyer, 
die im Umkreis des Vorhabens am 16.06.2020 aufgehängt bzw. verteilt wurden, auf die Veranstaltung 
aufmerksam gemacht. Aufgrund der Corona-Sicherheitsmaßnahmen wurde die öffentliche Veranstal-
tung am 24.06.2020 als Echtzeit-Online-Dialog durchgeführt. Fragen und Anregungen konnten live 
per Chat eingereicht werden. Die Veranstaltung ist in einer Niederschrift dokumentiert (Anlage 3). 
Zudem hing das städtebauliche Planungskonzept im Stadthaus vom 24. Juni bis zum 8. Juli 2020 
aus. Schriftliche Stellungnahmen konnten im Zeitraum der Beteiligung bis zum 8. Juli 2020 ein-
schließlich an den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Innenstadt, Herrn Andreas Hupke, gerichtet 
werden.  
 
Im Rahmen dieser Beteiligung sind zehn Stellungnahmen eingegangen.  
 
Zudem hat eine Anwohner*innen-Initiative schon vor der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 
Schreiben zum Vorhaben an Politik und Verwaltung gerichtet. Sie hatte bis zum 30.09.2020 insge-
samt 937 (nach eigenen Angaben) Unterschriften gegen das Bauvorhaben und für den Erhalt von 
Grün- und Freiflächen im Severinsviertel gesammelt und weitergeleitet. 
 
In der öffentlichen Veranstaltung sowie den eingegangenen Stellungnahmen wurde im Wesentlichen 
Folgendes vorgetragen: 
 
Grün und Umwelt 
 Forderung nach Durchführung einer Umweltprüfung 
 Ablehnung der Eingriffe in die Natur, insbesondere in den vorhandenen Baumbestand und die 
bestehenden Grünflächen 
 Befürchtung von / Ablehnung der negativen Auswirkungen auf das Klima, die Durchlüftung und 
Luftqualität 
 Nachfrage nach Energiekonzept / Energiestandard 
 Befürchtung vor Eingriffen in die Fauna 
 Befürchtung von negativen Auswirkungen auf das Grundwasser und Wasseradern 
 Befürchtung zusätzlicher Verschattungen 
 Befürchtung von zusätzlichen Lärm-, Geruchs- und Lichtemissionen 
Städtebauliches Konzept 
 Forderung nach Prüfung weiterer Planungsalternativen 
 Forderung nach einer Reduzierung der städtebaulichen Dichte sowie Höhe der Gebäude 
 Forderung nach einer Reduzierung des Raumprogramms (Unterbringung der Verwaltung auf 
einem anderen Grundstück)  
 Wunsch nach Einplanung von Freiflächenangeboten für die Bildungseinrichtungen 
Verkehr und Parken 
 Zunahme der Verkehrsbelastung 
 Forderung nach einer verträglichen Abwicklung der Verkehre inkl. des Liefer- und Baustellen-
verkehrs sowie des Radfahrverkehrs 
 Einplanung einer ausreichenden Anzahl an Parkplätzen, auch für Menschen mit Behinderungen 
 Sonstiges 
 Forderung, das Vorhaben auf einem anderen Grundstück zu errichten 
 Forderung nach Interessensausgleich und Entschädigung 
 Befürchtung einer Verschlechterung der Wohnverhältnisse und der Lebensqualität 
 Verlust an Privatsphäre

6 
 Wunsch nach sozialer Kontrolle der Arkaden 
 Befürchtung von Bauschäden an Bestandsgebäuden 
 Wunsch nach Erhalt der Buntglasfenster des Bestandsgebäudes 
 
In der Anlage 4 erfolgt die Darstellung und Bewertung der zum städtebaulichen Planungskonzept 
eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung. Alle Themen der in 
der Online-Veranstaltung angesprochenen und außerhalb des Beteiligungszeitraums eingegangenen 
Stellungnahmen sind hier enthalten. 
 
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 
BauGB hat in der Zeit vom 29.11.2019 bis 07.01.2020 stattgefunden (Anlage 5).  
 
 
Weiterführung des Verfahrens (aktueller Planungsstand) 
 
Die Planung wird zurzeit, nach Abschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeits- und der 
Träger öffentlicher Belange sowie Behörden, ausgehend von den eingegangenen Stellungnahmen 
überprüft und konkretisiert.  
 
Durchgang durch denkmalgeschützte Mauer zur Kartäusergasse 
Um eine gute Erreichbarkeit und Durchquerbarkeit des Grundstücks vom Kartäuserwall zur Kartäu-
sergasse für Fußgänger/innen zu ermöglichen, soll eine Öffnung in der denkmalgeschützten Mauer 
zur Kartäusergasse vorgesehen werden. Bisher ist die Öffnung im Bereich eines historischen Durch-
gangs außerhalb des derzeitigen Plangebiets in einer Breite von 2 m mit den Fachdienststellen abge-
stimmt. Der Geltungsbereich des Plangebiets soll im Vergleich zum Einleitungsbeschluss geändert 
werden. 
 
Da das Gelände des Grundstücks ca. 1 m über dem Niveau der Kartäusergasse liegt, muss für einen 
barrierefreien Anschluss das Gelände im Bereich des Durchgangs abgetragen werden. Da die Abtra-
gungen auch im Wurzelbereich von zwei Bestandsbäumen auf dem derzeitigen Kindergartengrund-
stück vorgenommen werden müssten, wäre ein Erhalt dieser Bäume nicht möglich. Alternativen dazu 
sind zurzeit in verwaltungsinterner Abstimmung. 
 
Auf ein Radfahrrecht im Plangebiet soll verzichtet werden, da die Radabstellanlagen am Rand des 
Plangebiets bzw. in der Tiefgarage vorgesehen sind und Konflikte zwischen Fußgänger/innen und 
Radfahrer/innen vermieden werden sollen. 
 
Eingeschossige Gebäudeteile zur östlichen Grundstücksgrenze 
Die Grundstücksgrenze zwischen dem Plangebiet und den Grundstücken am Kartäuserhof wird durch 
eine denkmalgeschützte Mauer mit einer durchschnittlichen Höhe von ca. 3,5 m gebildet. Sie ist 
denkmalgeschützt und befindet sich nur teilweise auf dem Grundstück/ im Plangebiet. Durch vorge-
nommene Schürfe wurde festgestellt, dass die Fundamente der Mauer unterirdisch auskragen. Zur 
Sicherung der Mauer und zur Errichtung der Baugrube ist ein Verbau mit Bohrpfählen erforderlich. Ein 
direkter Anbau an die Mauer ist bautechnisch nicht möglich. Die geplanten eingeschossigen Gebäu-
deteile müssen daher mit einem Abstand zur Grundstücksgrenze/Mauer errichtet werden. 
 
Um die Proportionen der Gesamtanlage, insbesondere des Innenhofs zu erhalten, ist aktueller Pla-
nungsstand, den gesamten Gebäudekomplex um ca. 1,35 m nach Westen zu verschieben. Die ein-
geschossigen Gebäudeteile in Richtung östlicher Grundstücksgrenze (Veranstaltungsraum und Lehr-
küche) sind eingekürzt und jetzt mit einem Abstand von 3 m zur Grundstücksgrenze geplant. Die 
nach BauO NRW erforderlichen Abstandsflächen zu den äußeren Grundstücksgrenzen werden damit 
von allen Gebäudeteilen eingehalten bzw. überschritten. Der Abstand zwischen Veranstaltungsraum 
und angrenzender Wohnbebauung verhindert eine direkte Übertragung von Schallemissionen. Die 
Auswirkungen der Verschiebung auf die Besonnungssituation werden im weiteren Verfahren unter-
sucht. 
 
Umweltbelange 
Da der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt wird, wird von

7 
einer förmlichen Umweltprüfung abgesehen. Auch wenn keine förmliche Umweltprüfung stattfindet, 
werden die Auswirkungen der Planung auf alle betroffenen Umweltbelange im Verfahren untersucht, 
ggf. im Rahmen eines Gutachtens bewertet und deren Ergebnisse in der Planung berücksichtigt (§1 
Abs. 6 Nr. 7 BauGB). 
 
Zum Bebauungsplan-Entwurf werden zurzeit Fachgutachten und Fachplanungen zu folgenden The-
men erarbeitet: 
 Artenschutzprüfung 
 Biotoptypenbewertung 
 Bodengutachten 
 Starkregenvorsorge, u. a. Überflutungsnachweis 
 Klimagutachten 
 Energiekonzept 
 Gutachten zur Tagesbelichtung / Verschattung 
 Schalltechnische Untersuchung 
 Verkehrsgutachten inkl. Mobilitätskonzept 
 Gutachten zur archäologischen Befundsituation 
 Stellungnahme zu Lichtemissionen 
 
Artenschutzprüfung 
Im Verfahren wird eine artenschutzrechtliche Prüfung der Stufe I (Vorprüfung) durchgeführt, um die 
Betroffenheit der Belange des Artenschutzes gemäß § 44 BNatSchG zu ermitteln und ggf. erforderli-
che Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen festzulegen. 
 
Biotoptypenbewertung 
Die auf Grund der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans zu erwartenden Eingriffe 
gelten gemäß § 13a Absatz 2 Nummer 4 in Verbindung mit § 1a Absatz 3 Satz 6 BauGB als bereits 
erfolgt beziehungsweise zulässig. Gleichwohl werden die relevanten Umweltbelange im weiteren Ver-
fahren umfassend untersucht und in die Abwägung eingestellt.  
 
Klimagutachten 
Im Verfahren wird ein Klimagutachten erstellt, das neben den Auswirkungen auf das lokale Klima und 
die Umgebungstemperatur auch die Auswirkungen auf die Durchlüftung untersucht. Gegebenenfalls 
erforderliche Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen werden im Rahmen der weiteren Pla-
nung geprüft. 
In das überarbeitete städtebauliche Konzept wurden Maßnahmen aufgenommen, die dem Klimawan-
del entgegenzuwirken oder der Anpassung an den Klimawandel dienen. 
 
Energiekonzept 
Darüber hinaus erfolgt die Erstellung eines Energiekonzepts mit dem Ziel einer energiesparenden 
Bauweise. Im Energiekonzept werden unter Anderem verschiedene Szenarien zur Minderung der 
Emissionen geprüft. 
 
Besonnungsgutachten 
Im Verfahren wird ein Besonnungsgutachten erstellt, das die Auswirkungen des Vorhabens auf die 
Besonnung/Verschattung der Nachbargrundstücke nach den geltenden Normen ermittelt. Die Neu-
bebauung wird in Teilbereichen voraussichtlich zu einer negativen Veränderung in der Besonnungs-
situation führen. Vermeidungs- bzw. Minderungsmaßnahmen werden im weiteren Verfahren unter-
sucht und bei der Abwägung berücksichtigt. 
 
Schalltechnische Untersuchung 
Im Verfahren wird ein Lärmschutzgutachten erstellt, das die Auswirkungen des Vorhabens auf das 
Plangebiet und die umgebende Bebauung untersucht und Lärmschutzmaßnahmen formuliert. 
 
Verkehrsgutachten und Mobilitätskonzept 
Es werden ein Verkehrsgutachten sowie ein Mobilitätskonzept erstellt. Darin werden alle verkehrs-
technischen Belange berücksichtigt, um eine reibungslose Erschließung des Grundstücks sicherzu-

8 
stellen. Eine Änderung der Verkehrsführung auf den Bestandsstraßen ist nicht vorgesehen. Die Zu-
fahrt zum Grundstück für den motorisierten Verkehr erfolgt wie bisher ausschließlich über den Kar-
täuserwall. 
 
Lichtemissionen 
Mögliche Störwirkungen durch die Nutzung der Tiefgaragen-Ein- und Ausfahrt werden in einer gut-
achterlichen Stellungnahme untersucht. 
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
Die Umsetzung des Bebauungsplanes hat voraussichtlich negative Auswirkungen auf den Klima-
schutz durch die Emission des Klimaschadgases Kohlenstoffdioxid (CO2). Im weiteren Verlauf des 
Bebauungsplan-Verfahrens werden Maßnahmen zur Minderung der Emission des Klimaschadgases 
geprüft. Nach den gesetzlichen Vorgaben findet eine Bewertung der Umweltbelange statt. Hierfür 
werden verschiedene Umweltgutachten erstellt. 
 
 
Verwaltungsvorschlag 
 
Die Verwaltung empfiehlt, auf Grundlage des städtebaulichen Planungskonzepts (Anlage 2) den Vor-
habenträger aufzufordern, einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten und dabei die Ergebnisse der 
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 4) zu be-
rücksichtigen. 
 
 
Anlagen 
Anlage 1 Übersichtsplan 
Anlage 2 Städtebauliches Planungskonzept (Stand frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung  
  und aktueller Planungsstand) 
Anlage 3 Niederschrift der Abendveranstaltung (Echtzeit-Online-Dialog) nach § 3 Absatz 1  
BauGB (anonymisiert) 
Anlage 4 Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der 
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB  
(nicht öffentlicher Teil: Entschlüsselungstabelle schriftliche Stellungnahmen) 
Anlage 5 Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der 
frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange  
nach § 4 Absatz 1 BauGB

Beratungsverlauf (2)

08.12.2020 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
11.03.2021 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 9.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (13)

  • Kartäusergasse
  • Ulrichgasse
  • Severinstraße
  • Jakobstraße
  • Brunostraße
  • Willy-Brandt-Platz 2
  • Sachsenring 8
  • Brüsseler Platz
  • Ebertplatz
  • Nord-Süd-Fahrt
  • Kartäuserwall 24b
  • Kartäuserhof
  • Am Markt

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
3053/2020
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
04.12.2020
Erstellt
19.10.2020 11:40