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AN/1605/2019

Photovoltaikanlagen auf städtischen Bestandsgebäuden

Gem. Antrag nach § 3 (Grüne) 25.11.2019

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Nächste Beratung: Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft, Sitzung am 02.12.2019, TOP 2.1

Gem. Antrag nach § 3 (Grüne)

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Gem. Antrag nach § 3 (Grüne)

2009 Zeichen

CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat 
 
 
An den Vorsitzenden des BA Gebäudewirtschaft 
Herrn Dr. Schoser 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 22.11.2019 
 
AN/1605/2019 
 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 02.12.2019 
 
Photovoltaikanlagen auf städtischen Bestandsgebäuden 
Sehr geehrter Herr Dr. Schoser, 
 
bitte setzen Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Betriebsausschus-
ses der Gebäudewirtschaft: 
 
 
 
 
Beschluss:  
Die Gebäudewirtschaft soll grundsätzlich bis 2025 auf allen eigenen Bestandsgebäuden mit 
geeigneten Dächern Photovoltaikanlagen errichten. Der erzeugte Strom soll in erster Linie 
den eigenen Strombedarf decken. Im Hinblick auf den beschlossenen Klimanotstand sind für 
denkmalgeschützte Gebäude Ausnahmegenehmigungen (bis auf begründete Ausnahmen) 
zu beantragen. Vorrangig sollen die Projekte mit der höchsten Eigenstrombedarfsdeckung 
möglichst zeitnah umgesetzt werden. Hierfür ist im Vorfeld eine jährliche Darstellung der ge-
planten Maßnahmen sowie der Kosten dem Ausschuss zur Kenntnis zu geben.  
 
 
Begründung: 
Der Bau von PV-Anlagen auf Bestandsgebäuden ist mittlerweile durch die gesunkenen Mo-
dulpreise bei hoher Selbstnutzung des erzeugten Stroms sehr profitabel. Siehe das Beispiel 
der Stadt Viersen:  
https://www.energieagentur.nrw/content/anlagen/RKK19_Koeln_Bjoern_Nemack_Eigenstro
merzeugung_Viersen.pdf 
In Viersen liegt die Amortisationzeit bei den dort umgesetzten Projekten unter 10 Jahren. 
Durch die Erzeugung des selbst benötigten Stroms mit PV - Anlagen auf eigenen Dächern 
kann nicht nur sehr schnell eine CO2 - Ersparnis erreicht werden, sondern gleichzeitig der 
städtische Haushalt mittelfristig entlastet werden. 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Niklas Kienitz                            gez. Lino Hammer 
(CDU-Fraktionsgeschäftsführer)                   (Grüne-Fraktionsgeschäftsführer)

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

2816 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/VI 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/1605/2019
Stand: 24.11.2025 
Sachstandsbericht  
Photovoltaikanlagen auf städtischen Bestandsgebäuden 
Beschluss:  
Die Gebäudewirtschaft soll grundsätzlich bis 2025 auf allen eigenen Bestandsgebäuden mit 
geeigneten Dächern Photovoltaikanlagen errichten. Der erzeugte Strom soll in erster Linie den 
eigenen Strombedarf decken. Im Hinblick auf den beschlossenen Klimanotstand sind für 
denkmalgeschützte Gebäude Ausnahmegenehmigungen (bis auf begründete Ausnahmen) zu 
beantragen. Vorrangig sollen die Projekte mit der höchsten Eigenstrombedarfsdeckung mög-
lichst zeitnah umgesetzt werden. Hierfür ist im Vorfeld eine jährliche Darstellung der geplanten 
Maßnahmen sowie der Kosten dem Ausschuss zur Kenntnis zu geben.  
 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die Summe der im Betrieb befindlichen Photovoltaik-Anlagenleistung auf Dächern des Gebäu-
debestands der Gebäudewirtschaft beläuft sich zum 31.10.2025 auf 4.808 Kilowatt-Peak an 
insgesamt 100 Standorten, was einen Zuwachs von 8 Prozent PV-Leistung und 12 Standorten 
im Vergleich zum 31.12.2024 bedeutet.  
Im Moment befinden sich 14 Dachflächen an 9 Standorten im Dachinstandsetzungs- oder 
Dachsanierungsprozess beziehungsweise sind die Dacharbeiten abgeschlossen. Die Umset-
zung der PV-Nachrüstung auf diesen sanierten Dachflächen kann ab 2026 stattfinden. Teil-
weise wurden bereits Fachplaner*innen beauftragt.  
Im Rahmen von Generalinstandsetzungen von Gebäuden werden weitere PV-Anlagen nach-
gerüstet. Der wesentliche Zuwachs der PV-Anlagen kommt durch Aktivitäten im Neubau. 
Nächste Schritte: 
Die Ergebnisse aus den Dachprüfungen der Bestandsdächer durch Sachverständige zeigen, 
dass die Dachflächen zum überwiegenden Teil nicht ohne weitere Maßnahmen für eine PV-
Installation geeignet sind. In den meisten Fällen ist eine Dachsanierung erforderlich.   
Durch die Verordnung zur Umsetzung der Solaranlagen-Pflicht des Landes NRW (SAN-VO 
NRW) vom 06.06.2024 besteht eine Solaranlagenpflicht bei Neubauten und Dachsanierun-
gen.

2 
 
Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft hat in seiner Sondersitzung am 02.07.2025 die 
Energieleitlinien 2025 beschlossen. 
„Bei Neubauten und Sanierungen von Dächern ist immer die Installation von Solarstrom-Anla-
gen (Photovoltaik) vorzunehmen. Für die Auslegung ist der technisch größtmögliche Umfang 
der Dachflächen zu berücksichtigen“. 
Im jährlichen Energiebericht der Stadt Köln wird der Sachstand des PV-Ausbaus dokumen-
tiert. Der jährliche Energiebericht wird der Politik vertreten durch den „Lenkungskreis Energie-
bericht“ vorgestellt. In einer Anlage des Energieberichtes wird detailliert der PV-Anlagen Be-
stand aufgelistet. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
18.11.2026

Beratungsverlauf (1)

02.12.2019 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
AN/1605/2019
Typ
Gem. Antrag nach § 3 (Grüne)
Datum
25.11.2019
Erstellt
22.11.2019 11:04