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Photovoltaikanlagen auf städtischen Bestandsgebäuden

Gem. Antrag nach § 3 (Grüne) AN/1605/2019 vom 25.11.2019

Stand: Am 02.12.2019 im Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft ungeändert beschlossen.

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  • Gem. Antrag nach § 3 (Grüne)

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    CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat An den Vorsitzenden des BA Gebäudewirtschaft Herrn Dr. Schoser Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 22.11.2019 AN/1605/2019 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 02.12.2019 Photovoltaikanlagen auf städtischen Bestandsgebäuden Sehr geehrter Herr Dr. Schoser, bitte setzen Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Betriebsausschus- ses der Gebäudewirtschaft: Beschluss: Die Gebäudewirtschaft soll grundsätzlich bis 2025 auf allen eigenen Bestandsgebäuden mit geeigneten Dächern Photovoltaikanlagen errichten. Der erzeugte Strom soll in erster Linie den eigenen Strombedarf decken. Im Hinblick auf den beschlossenen Klimanotstand sind für denkmalgeschützte Gebäude Ausnahmegenehmigungen (bis auf begründete Ausnahmen) zu beantragen. Vorrangig sollen die Projekte mit der höchsten Eigenstrombedarfsdeckung möglichst zeitnah umgesetzt werden. Hierfür ist im Vorfeld eine jährliche Darstellung der ge- planten Maßnahmen sowie der Kosten dem Ausschuss zur Kenntnis zu geben. Begründung: Der Bau von PV-Anlagen auf Bestandsgebäuden ist mittlerweile durch die gesunkenen Mo- dulpreise bei hoher Selbstnutzung des erzeugten Stroms sehr profitabel. Siehe das Beispiel der Stadt Viersen: https://www.energieagentur.nrw/content/anlagen/RKK19_Koeln_Bjoern_Nemack_Eigenstro merzeugung_Viersen.pdf In Viersen liegt die Amortisationzeit bei den dort umgesetzten Projekten unter 10 Jahren. Durch die Erzeugung des selbst benötigten Stroms mit PV - Anlagen auf eigenen Dächern kann nicht nur sehr schnell eine CO2 - Ersparnis erreicht werden, sondern gleichzeitig der städtische Haushalt mittelfristig entlastet werden. Mit freundlichen Grüßen gez. Niklas Kienitz gez. Lino Hammer (CDU-Fraktionsgeschäftsführer) (Grüne-Fraktionsgeschäftsführer)
  • Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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    Dezernat, Dienststelle VI/VI Vorlagen-Nummer AN/1605/2019 Stand: 24.11.2025 Sachstandsbericht Photovoltaikanlagen auf städtischen Bestandsgebäuden Beschluss: Die Gebäudewirtschaft soll grundsätzlich bis 2025 auf allen eigenen Bestandsgebäuden mit geeigneten Dächern Photovoltaikanlagen errichten. Der erzeugte Strom soll in erster Linie den eigenen Strombedarf decken. Im Hinblick auf den beschlossenen Klimanotstand sind für denkmalgeschützte Gebäude Ausnahmegenehmigungen (bis auf begründete Ausnahmen) zu beantragen. Vorrangig sollen die Projekte mit der höchsten Eigenstrombedarfsdeckung mög- lichst zeitnah umgesetzt werden. Hierfür ist im Vorfeld eine jährliche Darstellung der geplanten Maßnahmen sowie der Kosten dem Ausschuss zur Kenntnis zu geben. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Die Summe der im Betrieb befindlichen Photovoltaik-Anlagenleistung auf Dächern des Gebäu- debestands der Gebäudewirtschaft beläuft sich zum 31.10.2025 auf 4.808 Kilowatt-Peak an insgesamt 100 Standorten, was einen Zuwachs von 8 Prozent PV-Leistung und 12 Standorten im Vergleich zum 31.12.2024 bedeutet. Im Moment befinden sich 14 Dachflächen an 9 Standorten im Dachinstandsetzungs- oder Dachsanierungsprozess beziehungsweise sind die Dacharbeiten abgeschlossen. Die Umset- zung der PV-Nachrüstung auf diesen sanierten Dachflächen kann ab 2026 stattfinden. Teil- weise wurden bereits Fachplaner*innen beauftragt. Im Rahmen von Generalinstandsetzungen von Gebäuden werden weitere PV-Anlagen nach- gerüstet. Der wesentliche Zuwachs der PV-Anlagen kommt durch Aktivitäten im Neubau. Nächste Schritte: Die Ergebnisse aus den Dachprüfungen der Bestandsdächer durch Sachverständige zeigen, dass die Dachflächen zum überwiegenden Teil nicht ohne weitere Maßnahmen für eine PV- Installation geeignet sind. In den meisten Fällen ist eine Dachsanierung erforderlich. Durch die Verordnung zur Umsetzung der Solaranlagen-Pflicht des Landes NRW (SAN-VO NRW) vom 06.06.2024 besteht eine Solaranlagenpflicht bei Neubauten und Dachsanierun- gen. 2 Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft hat in seiner Sondersitzung am 02.07.2025 die Energieleitlinien 2025 beschlossen. „Bei Neubauten und Sanierungen von Dächern ist immer die Installation von Solarstrom-Anla- gen (Photovoltaik) vorzunehmen. Für die Auslegung ist der technisch größtmögliche Umfang der Dachflächen zu berücksichtigen“. Im jährlichen Energiebericht der Stadt Köln wird der Sachstand des PV-Ausbaus dokumen- tiert. Der jährliche Energiebericht wird der Politik vertreten durch den „Lenkungskreis Energie- bericht“ vorgestellt. In einer Anlage des Energieberichtes wird detailliert der PV-Anlagen Be- stand aufgelistet. Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: 18.11.2026

Beratungsverlauf

  1. 02.12.2019

    Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft

    TOP 2.1, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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