1944/2017
Bau einer Freitreppe an St. Maria im Kapitol und Umgestaltung der Pipinstraße
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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
973 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VIII/66/661/1
Vorlagen-Nummer
1944/2017
Stand: 20.12.2023
Sachstandsbericht
Baubeschluss für die Herstellung einer Freitreppe an St. Maria im Kapitol und die
Umgestaltung der Pipinstraße sowie Freigabe von investiven
Auszahlungsermächtigungen – hier: Finanzstelle 6601-1201-0-6612, Nord-Süd-
Stadtbahn, Wiederherstellung
Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln nimmt die Gestaltungsplanung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung,
den Bau der Freitreppe zu St. Maria im Kapitol und die Umgestaltung der Pipinstraße entspre-
chend dem Gestaltungsplan (Anlagen 1 und 2) mit Gesamtkosten in Höhe von 2.192.000 € zu rea-
lisieren. Auf den Austausch des Gehwegbelages um Klein St. Martin und auf die Einrichtung von
Sitzflächen wird verzichtet.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die Arbeiten zum Bau der Freitreppe sowie zur Umgestaltung der Pipinstraße wurden am 27.
April 2023 abgeschlossen.
Anlage 4 - Lageplan stadträumlichen Zusammengang
765 Zeichen
3.00 1.00 2.00 1.50 2.75 2.55 Treppenanlage nachrichtlich aus der Plannummer 4394/E-01 vom Ingenieurbüro Pirlet übernommen. a=3 RB 30/20 U-Bahn (Ein- u. Ausgang) U-Bahn Aufzug Kasinostraße Hermann- Joseph- Platz Kirche St. Maria im Capitol Pipinstraße Parkscheinautomat versetzen Ausbau durch Kirche Augustinerstraße U-Bahn (Ein- u. Ausgang) Pipinstraße X X X X X X X X X X S 1/1 S 1/1 S Elogiusplatz Maßnahme: M 1: Bearbeitet Amt für Straßen + Verkehrstechnik Datum Gruppenleiter (661/14) Sachbearbeiter (661/14) Dateiname Abteilungsleiter (661) Amtsleiter (66) 250 Kozubski/01.06.2015 RT/26.10.2017 Umgestaltung Pipinstraße Übersichtsplan - Oberflächengestaltung gez. Jusen 11.06.2015 gez. Kozubski 10.06.2015
Anlage 7.1 Stellungnahme der Verwaltung Änderungsvorschläge
10970 Zeichen
Vorlagen-Nummer 1944/2017 Anlage 7.1 Stellungnahme der Verwaltung zu der Beratung des Verkehrsausschusses und dem Änderungsantrag der Bezirksvertretung Innenstadt und der Be- ratung im Stadtentwicklungsausschuss I. Beschluss des Verkehrsausschusses in der Sitzung vom 05.12.2017 TOP 5.7 - Baubeschluss für die Herstellung einer Freitreppe an St. Maria im Kapitol und die Umgestaltung der Pipinstraße (siehe Anlage 5 der Beschlussvorlage 1944/2017) 1. Markierung der Radfahrschutzstreifen, Sitzungspr otokoll, Absatz 2 und 8: „Inhaltlich macht er *(Stellvertretender Vorsitzender Pöttgen) darauf aufmerksam, dass der ge- plante Radfahrschutzstreifen mit einfachen Piktogrammen für den freilaufenden Rechtsabbie- ger Richtung Bäche aus seiner Sicht nicht ausreichend sei. Da es sich hier um eine Gefahren- stelle handele, wäre vielmehr eine flächige farbige Gestaltung wünschenswert. … Die Anregungen hinsichtlich der Markierung des Radfahrschutzstreifens werde er *(Herr Har- zendorf) mitnehmen und prüfen.“ Stellungnahme der Verwaltung Die Anregung, die Radfahrschutzstreifen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit in den Konflikt- bereichen zwischen Radfahrenden in gerader Fahrtrichtung und Rechtsabbiegern farbig zu gestalten, wird in die Planung übernommen. Die Schutzstreifen für die Radfahrenden in gera- der Fahrtrichtung erhalten hierfür in den Konfliktbereichen eine rote Einfärbung und Fahrrad- Piktogramme. 2. Führung der Radfahrenden auf die Deutzer Brücke, Sitzungsprotokoll, Absatz 5 und 8: „RM Hammer moniert, dass die Radfahrer Richtung Deutzer Brücke über zwei Verkehrsinseln geführt werden. Er rege an, für den aus Deutz kommenden – auf der südlichen Seite befindli- chen - Radfahrer eine Querungshilfe im Bereich der Busschleife zu ermöglichen; so könne auch der Radfahrer vom Neumarkt aus kommend länger auf der Fahrbahn geführt werden … Die von RM Hammer geübte Kritik an der Radwegeführung im Bereich des Hotels Maritim könne er *(Herr Harzendorf) zwar teilweise nachvollziehen; eine Alternative halte er aufgrund des IV für nicht sinnvoll.“ Stellungnahme der Verwaltung: Führung der Radfahrenden auf die Deutzer Brücke: Der aus Westen kommende Radfahrer wird beginnend an der Nord-Süd-Fahrt durchgängig auf Schutzstreifen auf der Fahrbahn geführt. Vor dem Rechtsabbieger auf die Deutzer Brücke wird der Radfahrende auf eine Verkehrsinsel geleitet, von der er über einen signalisierten Überweg direkt auf die Deutzer Brücke geführt wird. Eine geradlinige, direkte Fahrradspur auf die Deutzer Brücke (ohne vorherige Führung auf die Verkehrsinsel) musste aus Gründen der Verkehrssicherheit ausgeschlossen werden. Der Grund dafür besteht in der Gefährdung der Radfahrenden aus entgegengesetzter Richtung: es besteht die Gefahr, dass die von Deutz kommenden Radfahrenden die Fahrradspur des vom Neumarkt kommenden Radfahrenden auf die Deutzer Brücke benutzen und somit die Fahr- spur in der falschen Richtung befahren. Zudem wird hier eine erhöhte Kollisionsgefahr zwi- schen dem von Deutz kommenden und den vom Neumarkt kommenden Radfahrenden gese- hen, da sich diese im Rampenbereich kreuzen. Um zu verhindern, dass zu Fuß Gehende und aus Osten kommende Radfahrende in den Straßenverkehr geraten, wird die Nebenanlage der Deutzer Brücke auch zukünftig abgepol- 2 lert. Die Sortierung der Radfahrenden in Richtung Süden und in Richtung Osten erfolgt auf der vorgelagerten Verkehrsinsel, wo ausreichend Platz vorhanden ist, um den Fußverkehr und den Radverkehr verkehrssicher zu sortieren. Querung im Bereich der Busschleife: . Die Möglichkeit eines Überweges vom Maritim-Hotel direkt zur Haltestelle Heumarkt wurde im Rahmen der Straßenplanung überprüft. Mit Einrichtung eines derartigen zusätzlichen Fußgän- gerüberweges von der Haltestelle Heumarkt direkt zum Maritim - Hotel wird die Leistungsfä- higkeit des gesamten Knoten reduziert. Der Grund dafür ist, dass dieser Fußgängerüberweg eine eigene Ampelphase benötigt, in der keiner der drei relevanten Verkehrsströme auf die Deutzer Brücke fahren kann. Bei diesem ca. 10 Meter langen Überweg über zwei Fahrspuren und einem Radweg werden 7 Sekunden Mindestgrün benötigt. Hinzu kommen noch die Zwischenzeiten von ca. 6 und 14 Sekunden. Letztendlich wird die Grünzeit der relevanten Phasen von heute 82 Sekunden auf 69 Sekun- den im Abendprogramm reduziert, was einer Leistungsreduzierung von 16 % gleichkommt. Das bedeutet, dass in jedem Umlauf 13 Fahrzeuge bzw. in der Stunde 416 Fahrzeuge den Knoten weniger passieren können und ca. 1 km Stau zusätzlich erzeugt wird. Daher ist eine solche zusätzliche Querungsstelle nicht empfehlenswert. Zudem wäre die Füh- rung von Radfahrenden an der Stadtbahnhaltestelle Heumarkt im Bereich des Gleisstrangs aufgrund des hohen Fußverkehrsaufkommens nicht gewährleistet. II. Antrag der Bezirksvertretung Innenstadt in der Sitzung vom 07.12.2017 gem. § 3 der Ge- schäftsordnung des Rates; Änderungsantrag zu TOP 5.6 - Baubeschluss für die Herstel- lung einer Freitreppe an St. Maria im Kapitol und die Umgestaltung der Pipinstraße „3.1 Die Verwaltung wird beauftragt, Baumpflanzstan dorte in der Pipinstraße (Nord- und Südsei- te östlich der neuen Treppenanlage) zu eruieren, um die Verluste durch den Bau der Nord- Süd-Bahn vor Ort wenigstens mit ein paar zusätzlichen Bäumen auszugleichen. 3.2 Die Fahrspuren auf der Pipinstraße werden entwe der beide gleich breit ausgeführt oder die linke Spur ist die schmalere. Eine schmalere rechte Fahrspur führt dazu, dass darauf Fah- rende automatisch auf den Radstreifen abdriften und dort befindliche Radfahrer bedrängen. 3.3 Die Führung des nach Osten fahrenden Radverkehr s erfolgt vor dem Maritim geradlinig mit- tels einer Rampe auf das Hochbord der Deutzer Brücke (analog zur nördlichen, linksrheini- schen Seite der Deutzer Brücke). Dabei wird er in die Signalisierung des MIV integriert oder separat geschaltet. Die Führung über die Fußgängerfurt erfolgt lediglich für den nach Os- ten, von der Brücke kommenden Radverkehr. Die Bodenmarkierung für den nach Westen über die Fußgängerfurt Fahrenden hat dabei deutlich und unmissverständlich zu sein.“ Stellungnahme der Verwaltung zu 3.1: Die Anregung bezüglich der Baumpflanzstandorte wurde durch die Verwaltung aufgenommen und mögliche Baumstandorte geprüft. Unter Berücksichtigung der bautechnischen Randbedin- gungen wie der Freihaltung von Rettungswegen und der Leitungslage der Versorgungsträger ist eine Ergänzung von drei Bäumen östlich der neuen Treppe vor St. Maria im Kapitol realisierbar. Städtebaulich ergänzen die Neupflanzungen die Treppe bzw. den Straßenraum ideal. Die Baumgattung wird im Rahmen der kommenden Sitzung der Baumkommission abgestimmt. Stellungnahme der Verwaltung zu 3.2: Eine Änderung der Fahrbahnbreiten ist aufgrund der Bestimmungen der technischen Regelwerke nicht möglich. Die Breiten der Fahrstreifen werden entsprechend den Vorgaben der RASt 2006 und der ERA 2010 festgelegt. Die Mindestbreite eines Fahrstreifens beträgt 2,75 m. Ein Fahrstreifen mit einem Schutzstreifen darf 3,75 m nicht unterschreiten. Ein Schutzstreifen ist Teil der Fahrbahn und darf von Kraftfahrzeugen nur im Bedarfsfall befahren werden. Er ist im Regelfall 1,50 m breit. Die für den MIV zur Verfügung stehende Restbreite des Fahrstreifens beträgt mindestens 2,25 m. Dem- entsprechend ist der rechte Fahrstreifen breiter als der linke mit nur 2,75 m. 3 Stellungnahme der Verwaltung zu 3.3: Beantwortung siehe unter dem vorangegangenen Punkt I. 2., Führung der Radfahrenden auf die Deutzer Brücke III. Arbeitsauftrag des Stadtentwicklungsausschusses aus dem Ortstermin vom 26.01.2018 Gemäß Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses in der Sitzung vom 14.12.2017, TOP 6.8 wurde durch die Verwaltung am 26.01.2018 zu einem gemeinsamen Ortstermin mit den Be- schlussgremien eingeladen. Auszug aus der Niederschrift der 29. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 14.12.2017: „RM Götz schlägt einen gemeinsamen Ortstermin mit der Bezirksvertretung Innenstadt und dem Gestaltungsbeirat vor, um sich ein genaueres Bild über die geplante Treppe machen zu können. RM Jahn bittet um eine Einschätzung des Stadtplanungsamtes, ob die Herstellung der Freitreppe als richtige Lösung bezüglich der Gestaltungsplanung "Gesamtraum Via Culturalis" sei. Hier müsse ihres Erachtens der Gestaltungsbeirat mit einbezogen werden. RM Sterck hält einen Ortstermin für unnötig und weist darauf hin, dass es bereits vor einiger Zeit eine Begehung mit der „Lenkungsgruppe Masterplan“ gegeben habe. Vorsitzender Kienitz bittet die Verwaltung zu einem entsprechenden Ortstermin einzuladen und empfiehlt demnach die Beschlussvorlage in die nächste Beratungsfolge zu schieben. Der Stadtentwicklungsausschuss stellt die Angelegenheit bis zur nächsten regulären Sitzung zu- rück.“ Im Rahmen des gemeinsamen Ortstermins wurde die Verwaltung beauftragt, alternativ zu der Erneuerung in Form einer Freitreppe eine Mauerlösung zu kalkulieren und den geplanten Über- weg vom St. Maria im Kapitol über die Pipinstraße zum Elogiusplatz zu verbreitern. Stellungnahme der Verwaltung – alternative Mauerlösung: Im Zuge der letzten Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 konnten an der vorhandenen Stützwand und am Treppenaufgang offensichtliche Alterungserscheinungen und Mängel festgestellt werden. Es sind großflächige Putzabplatzungen sowie Längs-, Schräg- und Querrisse an der Stützwand zu erkennen. Die vorhandene Treppenanlage weist zerfallene und bewachsene Stoßfugen und teils verschobene Treppenstufen auf. Die Stützwand besteht aus unterschiedlichen Baumateria- lien, einer Mauerwerkskonstruktion, die ggf. nachträglich zum Teil durch eine Betonkonstruktion ersetzt wurde. Das vorhandene, teils angerostete Holmgeländer entspricht nicht den aktuellen Vorschriften, da der Holmabstand zu groß und kein Seil eingezogen ist. Die Schäden an der Bausubstanz der Stützmauer und Treppenanlage machen eine komplette Erneuerung des Bau- werks notwendig. Seitens der Verwaltung wurden die Kosten für den Neubau der Stützwand in Form einer Mauer- lösung kalkuliert. Im Wesentlichen fallen bei dieser Lösungsvariante die Kosten für die horizonta- len Bauteile wie die Grauwackeblockstufen geringer aus. Die Kosten für den Erdbau, die Siche- rung der Baugrube, die Gründung und die Konstruktion der Mauer fallen jedoch höher aus. Unter dem Strich lassen sich die Baukosten durch die Wahl einer Mauerlösung nicht reduzieren. Die Kosten liegen sogar geringfügig (um ca. 16.000 € brutto) höher als bei der Ausführung als Frei- treppe. Stellungnahme der Verwaltung – Verbreitung des Überweges: Die gewünschte Verbreiterung des geplanten Fußgängerüberwegs über die Pipinstraße von 4 auf 12 Meter wird in die Planung übernommen (Lageplanauszug siehe Anlage 7.3). Für den breiteren Überweg werden zusätzliche Fußgängersignale und Anforderungstaster not- wendig.
Anlage 8 Auszug BV1 07.12.2017
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Frau Dederichs Telefon: (0221) 221-26144 Fax : (0221) 221-26592 E-Mail: andrea.dederichs@stadt-koeln.de Datum: 29.01.2018 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt vom 07.12.2017 öffentlich 5.6 Baubeschluss für die Herstellung einer Freitreppe an St. Maria im Kapi- tol und die Umgestaltung der Pipinstraße sowie Freigabe von investi- ven Auszahlungsermächtigungen – hier: Finanzstelle 6601-1201-0- 6612, Nord-Süd-Stadtbahn, Wiederherstellung 1944/2017 Beschluss, geändert: Die Bezirksvertretung 1 empfiehlt folgenden Beschluss: Alternative 2 , ergänzt– Erweiterung Neuplattierung um Klein St. Martin und Einrichtung Sitzflächen auf der Baumeinfassung 1. Der Rat der Stadt Köln nimmt die Gestaltungsplanung zur Kenntnis und beauf- tragt die Verwaltung, den Bau der Freitreppe zu St. Maria im Kapitol und die Um- gestaltung der Pipinstraße entsprechend dem Gestaltungsplan (Anlagen 1 und 2) einschließlich des Austausches des Gehwegbelages um Klein St. Martin herum (zusätzliche konsumtive Aufwendungen in Höhe von 15.500 €) und der Einrich- tung von Sitzflächen (zusätzliche Investitionsauszahlungen in Höhe von 11.000 €) mit Gesamtkosten in Höhe von 2.218.000 € zu realisieren. 2. Der Rat beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung für den Bau der Freitreppe zu St. Maria im Kapitol und die Umgestaltung der Pipin- straße in Höhe von 300.000 € im Teilfinanzplan 1201 – Straßen, Wege, Plätze bei der Finanzstelle 6601-1201-0-6612 Nord-Süd-Stadtbahn, Wiederherstellung, Teilplanzeile 8 – Auszahlung für Baumaßnahmen, im Haushaltsjahr 2017. 3.1 Die Verwaltung wird beauftragt, Baumpflanzstandorte in der Pipinstraße (Nord- und Südseite östlich der neuen Treppenanlage) zu eruieren, um die Verluste durch den Bau der Nord-Süd-Bahn vor Ort wenigstens mit ein paar zusätzlichen Bäumen auszugleichen. 3.2 Die Fahrspuren auf der Pipinstraße werden entweder beide gleich breit ausgeführt oder die linke Spur ist die schmalere. Eine schmalere rechte Fahr- spur führt dazu, dass darauf Fahrende automatisch auf den Radstreifen abdriften und dort befindliche Radfahrer bedrängen. 3.3 Die Führung des nach Osten fahrende Radverkehrs erfolgt vor dem Maritim geradlinig mittels einer Rampe auf das Hochbord der Deutzer Brücke (analog zur nördlichen, linksrheinischen Seite der Deutzer Brücke). Dabei wird er in die Signalisierung des MIV integriert oder separat geschaltet. Die Führung über die Fußgängerfurt erfolgt lediglich für den nach Osten, von der Brücke kommen- den Radverkehr. Die Bodenmarkierung für den nach Westen über die Fußgänger- furt Fahrenden hat dabei deutlich und unmissverständlich zu sein. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Geschäftsführung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Herr Droske Telefon: (0221) 221-91709 Fax : (0221) 221-26592 E-Mail: ralf.droske@stadt-koeln.de Datum: 29.01.2018 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt vom 07.12.2017 öffentlich 5.6.1 Änderungsantrag zu TOP 5.6 - Baubeschluss für die Herstellung einer Freitreppe an St. Maria im Kapitol und die Umgestaltung der Pipinstra- ße AN/1843/2017 Beschluss: Die Bezirksvertretung Innenstadt empfiehlt dem Rat, die nachfolgenden zusätzlichen Punkte zu beschließen: 3.1 Die Verwaltung wird beauftragt, Baumpflanzstandorte in der Pipinstraße (Nord- und Südseite östlich der neuen Treppenanlage) zu eruieren, um die Verluste durch den Bau der Nord-Süd-Bahn vor Ort wenigstens mit ein paar zusätzlichen Bäumen auszugleichen. 3.2 Die Fahrspuren auf der Pipinstraße werden entweder beide gleich breit ausgeführt oder die linke Spur ist die schmalere. Eine schmalere rechte Fahrspur führt dazu, dass darauf Fahrende automatisch auf den Radstreifen abdriften und dort befindliche Radfahrer bedrängen. 3.3 Die Führung des nach Osten fahrende Radverkehrs erfolgt vor dem Maritim geradlinig mittels einer Rampe auf das Hochbord der Deutzer Brücke (analog zur nördlichen, linksrheinischen Seite der Deutzer Brücke). Dabei wird er in die Signalisierung des MIV integriert oder separat geschaltet. Die Führung über die Fußgängerfurt erfolgt lediglich für den nach Osten, von der Brücke kommenden Radverkehr. Die Bodenmarkierung für den nach Westen über die Fußgängerfurt Fahrenden hat dabei deutlich und unmissverständlich zu sein. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Anlage 3.1 - Schreiben Rechnungsprüfungsamt
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Anlage 3.1 - Schreiben Rechnungsprüfungsamt B 6, 14 14 7% v2 . Por. 2017 143 24. 7 “ Herr Jünger /Herr Hörschelmann 22105/ 23375 $ 3 adeıra hr „ 957. MEIESlF- 7 AR für RR Straßen und \ Verkahrstachnj “E Erneuerung der Treppenanlage zum St. Maria ah Käßie I und Umgestaltung der Pipin- straße, hier Vorlage der Kostenberechnung (KOB) Kosten eingereicht: 1.846.115,50€ (netto) 2.196.877,40€ (brutto) Kosten bestätigt: siehe Schreiben RPA-Nr. KOB 2017/0733 und KOB 2017/0776 Sehr geehrte Damen und Herren, mit Eingang 22.05.2017, letztmalig ergänzt am 09.06.2017, legt 66 die Kostenberechnung für die Erneuerung der Treppenanlage zum St. Maria im Kapitol sowie der Umgestaltung der Pipinstraße vor. Gegen die Fortführung der Maßnahme bestehen keine grundsätzlichen Bedenken. Die Kosten können nur sehr eingeschränkt bestätigt werden. Dies begründet sich zum einen in den zahlreichen nicht nachvollziehbaren pauschalen Ansätzen, z. B. der in der KG 700 und den Lichtsignalanlagen und zum anderen in einer fehlenden Mengenberechnung. Ich gehe davon aus, dass die Planung mit 5001-2 abgestimmt ist, die verwendeten Materia- lien gemäß der Beschlusslage bemustert wurden und dass die Z-Übergänge für Fahrräder mit Anhängern geeignet sind. Im Planungsbeschluss (Vorlagennummer 3553/2012) wurden die Gesamtkosten für die Um- gestaltung des Herrmann-Josef-Platzes, des Elogiusplatzes und des Augustinerplatzes mit Änsgesamt 1.447.000€ (Brutto) angegeben. Die Gesamtkosten für die Erneuerung der Trep- penanlage und der Lichtsignalanlage betragen bereits ca. 2.200.000€ (Brutto). Die der KOB zu Grunde liegenden Flächen weichen von denen des Planungsbeschlusses zum Teil ab (z. B. Fahrbahnflächen unmittelbar vor der Buswendeschleife am Heumarkt). Es wird gebeten die Gremien über die Entwicklung der Gesamtkosten und die Abweichungen von Planungs- und Baugrenzen zu informieren. Die Blaueintragungen in den Unterlagen bitte ich zu berücksichtigen. Mit freundlichen Grüßen ! A. —
Anlage 10 - Auszug Verkehrsausschuss 15.05.2018
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Anlage 10 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax : (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 25.05.2018 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 36. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 15.05.2018 öffentlich 4.1 Baubeschluss für die Herstellung einer Freitreppe an St. Maria im Kapi- tol und die Umgestaltung der Pipinstraße sowie Freigabe von investi- ven Auszahlungsermächtigungen – hier: Finanzstelle 6601-1201-0- 6612, Nord-Süd-Stadtbahn, Wiederherstellung 1944/2017 RM Götz schlägt vor, sich der Beschlussempfehlung des Stadtentwicklungsaus- schusses anzuschließen. Geänderter Beschluss (entsprechend der Beschlussempfehlung des Stadtent- wicklungsausschusses): Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des in den Anlagen 7.1 bis 7.3 dargestellten Beschlusses sowie die Empfehlungen der Verwaltung: 1. Der Rat der Stadt Köln nimmt die Gestaltungsplanung zur Kenntnis und beauf- tragt die Verwaltung, den Bau der Freitreppe zu St. Maria im Kapitol und die Um- gestaltung der Pipinstraße entsprechend dem Gestaltungsplan (Anlagen 1 und 2) mit Gesamtkosten in Höhe von 2.192.000 € zu realisieren. Auf den Austausch des Gehwegbelages um Klein St. Martin und auf die Einrichtung von Sitzflächen wird verzichtet. 2. Der Rat beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung für den Bau der Freitreppe zu St. Maria im Kapitol und die Umgestaltung der Pipin- straße in Höhe von 300.000 € im Teilfinanzplan 1201 – Straßen, Wege, Plätze bei der Finanzstelle 6601-1201-0-6612 Nord-Süd-Stadtbahn, Wiederherstellung, Teilplanzeile 8 – Auszahlung für Baumaßnahmen, im Haushaltsjahr 2017. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Anlage 3.2 - Stellungnahme an das Rechnungsprüfungsamt
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/ 2 22.08.2017 661/14 Frau Weber 28668 14 143 Bauvorhaben: Erneuerung der Treppenanlage zum St. M aria im Kapitol und Um- gestaltung der Pipinstraße - Vorlage der Kostenberechnung RPA-Nr.: KOB 2017/0733 und KOB 2017/0776 hier: Ihr Schreiben vom 18.07.2017 Sehr geehrte Damen und Herren, mit Schreiben vom 18.07.2017 haben Sie der Erneuerung der Treppenanlage zum St. Maria im Kapitol und Umgestaltung der Pipinstraße dem Grunde nach zugestimmt. Ihr Schreiben möchte ich wie folgt beantworten: Punkt 1 - Pauschalansätze Kostengruppe 700 (Baunebenkosten)/Mengenberechnung: Bei der Kostengruppe 700 handelt es sich im Wesentlichen um Baunebenkosten wie Ingeni- eurleistungen, die sich gem. HOAI- bzw. VOL-Tabelle ebenso wie die Baustelleneinrichtung oder Verkehrslenkungs- und Sicherungsmaßnahmen auf Grundlage der Gesamtbaukosten ergeben und daher nur als Pauschalposition ausgewiesen werden. Für die Nachvollziehbarkeit waren der Kostenberechnung extra Massenpläne mit den ent- sprechenden Mengenangaben beigefügt, ein Abbruchplan und ein Neubauplan für die Um- gestaltung der Pipinstraße und ein Massenplan für die Erneuerung der Treppenanlage zum St. Maria im Kapitol. Punkt 2 – Abstimmung 5001-2 Im Zuge der Abstimmung mit den Behindertenverbänden wurde auch die Fachstelle Behin- dertenpolitik eingebunden. Punkt 3 – Bemusterung Entsprechend dem Baubeschluss vom 06.05.2014 fand zusammen mit dem Gestaltungsbei- rat und Mitgliedern der Bezirksvertretung in mehreren Abstimmungsterminen im Jahr 2014 die Festlegungen der Oberflächenmaterialen u.a. Gestaltungskriterien statt. Punkt 4 – Z-Überweg Die Eignung der Querung des Z-Überweges mit Fahrrad und Anhänger wurde im Versuch geprüft und bestätigt. Punkt 5 – Entwicklung der Gesamtbaukosten und Abweichung von den Planungs- und Bau- grenzen im Vergleich zum Planungsbeschluss vom 06.05.2014 Die Kosten für die Gesamtmaßnahme in Höhe von maximal 2.232.000 € brutto setzen sich zusammen aus drei Kostenblöcken, die aus verschiedenen Beschlüssen der politischen Gremien resultieren. Der ursprüngliche Baubereich umfasste die Treppenanlage. In die Maßnahme integriert wurden die städtebauliche Aufwertung um Klein St. Martin und die op- - 2 - timierte Radverkehrsführung auf der Pipinstraße über den Knotenpunkt Heumarkt. 1. ) Erneuerung der Treppenanlage um St. Maria im Kapitol (Verkehrsausschuss vom 06.05.2014) ca. 1.541.300 € brutto Die 2014 vorgestellten Kalkulationskosten für die reine Treppenanlage beliefen sich auf 510.000 € brutto. Die Kostenentwicklung resultiert aus verschiedenen Punkten, die in der Beschlussvorlage erläutert werden. Stichwort: Auflagen aus der Archäologie Kampfmittelverdachtsbereich steigende Preise für die hochwertigen Oberflächenmaterialen, insbes. der taktilen Leitelemen- te aus Naturstein Versetzung einer Einrichtung der StEB vom Treppenkopf Entschädigungen Erweiterte Planungsgrenzen: Abriss Podest vor dem Gebäude Pipinstraße 16 (städtebaul. Gesamtbild in Nachbarschaft zu der neuen Treppenanlage) In den aktuellen Kosten der Treppenanlage in Höhe von 960.000 € sind die Beleuch- tungskosten (23.000 €), die Entschädigungen (13.500 €) und sämtliche Baunebenkosten wie Verkehrslenkung, Planungskosten und archäologische Baubegleitung (310.000 €) enthalten. 2. ) Erneuerung der Gehwegbelege um Klein St. Martin (30.01.2014 AN/011/2014) einschließlich Umgestaltung der Baumbeete 65.010 € brutto 3. ) Optimierung der Radverkehrsführung in Fahrrichtung Deutzer Brücke (Sondersitzung Bezirksvertretung Innenstadt 15.04.2010) einschl. Anpassung und Erneuerung der Lichtsignalanlagen und Vollausbau der schadhaften Fahrbahn im Knotenpunkt Heu- markt 626.000 € brutto Für etwaige Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Gez. Klaus Harzendorf
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
VIII/66/661/1
Vorlagen-Nummer
1944/2017
Freigabedatum 06.12.2017
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Baubeschluss für die Herstellung einer Freitreppe an St. Maria im Kapitol und die
Umgestaltung der Pipinstraße sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen –
hier: Finanzstelle 6601-1201-0-6612, Nord-Süd-Stadtbahn, Wiederherstellung
Beschlussorgan
Rat
Gremium Datum
Beschluss
1. Der Rat der Stadt Köln nimmt die Gestaltungsplanung zur Kenntnis und beauftragt die Verwal-
tung, den Bau der Freitreppe zu St. Maria im Kapitol und die Umgestaltung der Pipinstraße ent-
sprechend dem Gestaltungsplan (Anlagen 1 und 2) mit Gesamtkosten in Höhe von 2.192.000 €
zu realisieren. Auf den Austausch des Gehwegbelages um Klein St. Martin und auf die Einrich-
tung von Sitzflächen wird verzichtet.
Alternative 1 – Erweiterung Neuplattierung um Klein St. Martin:
1.1 Der Rat der Stadt Köln nimmt die Gestaltungsplanung zur Kenntnis und beauftragt die Ver-
waltung, den Bau der Freitreppe zu St. Maria im Kapitol und die Umgestaltung der Pipinstraße
entsprechend dem Gestaltungsplan (Anlagen 1 und 2) einschließlich des Austausches des Geh-
wegbelages um Klein St. Martin herum (zusätzliche konsumtive Aufwendungen in Höhe von
15.500 €) mit Gesamtkosten in Höhe von 2.207.500 € zu realisieren.
Alternative 2 – Erweiterung Neuplattierung um Klein St. Martin und Einrichtung Sitzflächen
auf der Baumeinfassung
1.2 Der Rat der Stadt Köln nimmt die Gestaltungsplanung zur Kenntnis und beauftragt die Ver-
waltung, den Bau der Freitreppe zu St. Maria im Kapitol und die Umgestaltung der Pipinstraße
entsprechend dem Gestaltungsplan (Anlagen 1 und 2) einschließlich des Austausches des Geh-
wegbelages um Klein St. Martin herum (zusätzliche konsumtive Aufwendungen in Höhe von
15.500 €) und der Einrichtung von Sitzflächen (zusätzliche Investitionsauszahlungen in Höhe von
11.000 €) mit Gesamtkosten in Höhe von 2.218.000 € zu realisieren.
2. Der Rat beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung für den Bau der Frei-
treppe zu St. Maria im Kapitol und die Umgestaltung der Pipinstraße in Höhe von 300.000 € im
Teilfinanzplan 1201 – Straßen, Wege, Plätze bei der Finanzstelle 6601-1201-0-6612 Nord-Süd-
Verkehrsausschuss 05.12.2017
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 07.12.2017
Stadtentwicklungsausschuss 14.12.2017
Verkehrsausschuss 23.01.2018
Finanzausschuss 05.02.2018
Rat 06.02.2018
2
Stadtbahn, Wiederherstellung, Teilplanzeile 8 – Auszahlung für Baumaßnahmen, im Haushalts-
jahr 2017.
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die Bezirksvertretung Innenstadt unein-
geschränkt zustimmt.
3
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen max. 2.180.000 €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme max. 38.500 €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
c) bilanzielle Abschreibungen max. 43.600 €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Begründung:
Am 06.05.2014 hat der Verkehrsausschuss die Verwaltung mit der Planung für den Bau einer Frei-
treppe an der Pipinstraße zu St. Maria im Kapitol beauftragt.
Die Führung der Radfahrenden in Fahrtrichtung Deutzer Brücke auf markierten Radfahrstreifen auf
der Fahrbahn wurde entsprechend dem Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt in ihrer Sonder-
sitzung am 15.04.2010 in der Planung berücksichtigt und weiterentwickelt.
Darüber hinaus hat die Bezirksvertretung Innenstadt mit den Beschlüssen vom 30.01.2014 und
20.02.2014 (AN/0111/2014 und AN/0232/2014) die Verwaltung aufgefordert, im Rahmen der städte-
planerischen Neugestaltung des Bereichs Augustinerstraße/Elogiusplatz/Pipinstraße/Vor St. Martin
die Begrünung entlang der Pipinstraße von Vor St. Martin 12 bis Pipinstr. 9 in die Planungen einzube-
ziehen und neu zu gestalten sowie in Richtung Osten bis zum Heumarkt (westliche Straßenseite)
auszuweiten.
Lage und Bestand
Die geplante Baumaßnahme liegt zentral im Innenstadtbezirk an der Pipinstraße zwischen Neumarkt
und Heumarkt im historischen Umfeld von St. Maria im Kapitol und Klein St. Martin. Die Treppenanla-
ge befindet sich südlich an der Pipinstraße zwischen St. Maria im Kapitol und dem Elogiusplatz.
Stützwand – Treppenanlage:
Der Elogiusplatz und die angrenzende Pipinstraße werden zurzeit durch eine Stützwand von den hö-
her liegenden Bereichen um St. Maria im Kapitol getrennt.
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Oberhalb der Stützmauer verläuft - parallel zur Pipinstraße - eine Anwohnerstraße, die den Zugang
zum Lichhof auf der Ostseite der Kirche für den motorisierten Verkehr und die Erschließung der an-
grenzenden Wohngebäude gewährleistet. Diese Anwohnerstraße dient auch als Verkehrs- und Auf-
stellfläche für die Feuerwehr und die Abfallwirtschaftsbetriebe GmbH. Die wandförmige Ausbildung
der bestehenden Stützkonstruktion ermöglicht zwar den Verkehr auf der Anwohnerstraße, sie sperrt
jedoch gleichzeitig die natürliche Fußwegverbindung zur Kirche ab.
Die unterhalb der Anwohnerstraße befindlichen öffentlichen Gehwege entlang der Pipinstraße sind für
Fußgänger und Radfahrer aufgrund ihrer Enge unattraktiv und erschweren Ausweichmanöver. Eine
Querungsmöglichkeit für Fußgänger vom Elogiusplatz über die Pipinstraße hoch zum Maria-im-
Kapitol-Hügel fehlt.
Im Zuge der letzten Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 konnten an der vorhandenen Stützwand und
am Treppenaufgang offensichtliche Alterungserscheinungen und Mängel festgestellt werden. Es sind
großflächige Putzabplatzungen sowie Längs-, Schräg- und Querrisse an der Stützwand zu erkennen.
Die Treppenanlage weist zerfallene und bewachsene Stoßfugen und teils verschobene Treppenstu-
fen auf. Das vorhandene, teils angerostete Holmgeländer entspricht nicht den aktuellen Vorschriften,
da der Holmabstand zu groß und kein Seil eingezogen ist. Die dokumentierten Schäden der Stütz-
mauer und der Treppenanlage machen eine Sanierung in wenigen Jahren notwendig.
Pipinstraße:
Klein St. Martin/Nordseite:
Die Oberflächen um Klein St. Martin weisen eine einheitliche Oberflächengestaltung mit Betonstein-
platten 40/20 mit einer roten Bänderung aus Betonsteinpflaster 10/20 quer zur Laufrichtung aus. Eine
Sanierung der Flächen ist auf längere Sicht nicht erforderlich, da sie sich noch in einem guten Bauzu-
stand befinden. Die Gehwegbereiche um Klein St. Martin weisen jedoch farbliche Unterschiede auf-
grund des unterschiedlichen Einbaualters und aufgrund von Umwelteinflüssen auf.
Planung
Stützwand – Treppenanlage (Anlage 1 und 2)
Aus städtebaulicher Sicht soll die trennende Stützwand durch eine Freitreppe als Endpunkt der Via
Culturalis, als Verknüpfung zwischen dem Elogiusplatz mit Klein St. Martin hinüber zum Maria-im-
Kapitol-Hügel, ersetzt werden.
Eine derartige Konstruktion bietet die Chance, sowohl technische Aspekte der zurzeit schadhaften
Stützwand zu beheben, als auch gleichzeitig stadtgestalterische Verbesserungen vorzunehmen. Die-
se stadtgestalterischen Verbesserungen kommen sowohl der Kirche und dem Elogiusplatz, als auch
den öffentlichen Verkehrswegen zugute.
Die Stufen der geplanten Treppenanlage werden passend zum historischen Umfeld als Grauwacke-
blockstufen ausgeführt. Jede Stufe der neuen Treppenanlage wird mit einer DIN-gerechten Vorder-
kantenmarkierung versehen. Da der Höhenunterschied in Richtung Kaufhof abnimmt, nimmt auch die
Anzahl der Stufen ab. Hierbei wird die Höhe der jeweils untersten Stufe reduziert. Um ein versehentli-
ches Betreten der aufgehenden Stufen zu verhindern, wird ein mindestens 30 cm breiter Kleinpflas-
terstreifen zwischen Gehweg und Treppenfuß über die gesamte Treppenbreite eingebaut. Dieser
stellt eine taktil deutlich erfassbare Abgrenzung zu den ebenen Grauwackeplatten des unterhalb der
Treppe verlaufenden Gehwegs dar. Im Übrigen wird auf den entlang der Pipinstraße vorhandenen
Parkstreifen zugunsten einer Verbreiterung dieses Gehwegs verzichtet.
Mit einer Länge von ca. 90 m hat die Treppenanlage sowohl eine Verkehrsfunktion, als auch eine
Aufenthaltsfunktion. In den drei für die Verkehrsfunktion (Wegebeziehung für Fußgänger) vorgesehe-
nen Bereichen werden jeweils Handläufe installiert.
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Die Planung wurde mit den Behindertenverbänden am 09.12.2016 abgestimmt.
Die geplante Treppenanlage liegt in der römischen und mittelalterlichen Innenstadt. Die beanspruch-
ten Flächen sind Teil des in die Denkmalliste der Stadt Köln eingetragenen Bodendenkmals Nr. 430.
Für die Baubefunde der öffentlichen römischen Bebauung, insbesondere die Stadtmauer und die
Hangstützmauern, ist ein dauerhafter Denkmalerhalt zwingend erforderlich. Um Zerstörungen am
Bodendenkmal zu vermeiden, wird die Treppe flach gegründet.
Um den Blick auf St. Maria im Kapitol freizugeben, sollen aufgrund städtebaulicher Aspekte die im
Eigentum der Kirche befindlichen Garagen vor dem Nordchor der Kirche abgerissen und die Abriss-
fläche analog zum historischen Umfeld in Natursteinmaterialien gepflastert werden. Die Kirche hat
dem Abriss der drei in ihrem Eigentum befindlichen Garagen vertraglich zugestimmt.
Umgestaltung Pipinstraße (Anlage 1)
Klein St. Martin/Nordseite:
Eine Neubepflanzung des vorhandenen Grünstreifens wird nicht vorgesehen. Stattdessen wird der
Grünstreifen auf zwei Baumscheiben reduziert.
Die Flächen zwischen den Baumscheiben werden höhengleich von der Bebauung bis an den Fahr-
bahnrand geführt. Hierbei wird das vorhandene Gestaltungskonzept fortgeführt.
Durch die Reduzierung des Grünstreifens wird zukünftig die Nutzung der Gehwegbereiche für Au-
ßengastronomie ermöglicht.
Die vorhandene Ladezone vor dem Haus Pipinstraße 3, die derzeit baulich als Längsstreifen ausge-
bildet ist, wird in die Oberflächengestaltung der Gehweganlage integriert, so dass der heutige Bord
entfällt und das Verlegemuster bis an den Fahrbahnrand vervollständigt wird.
Südseite:
Der Radfahrende in östlicher Richtung fährt bereits auf markierten Schutzstreifen auf der Fahrbahn.
Das zusätzliche Angebot, den baulichen Radweg auf der Nebenanlage zu nutzen, entfällt zukünftig
zugunsten der zu Fuß gehenden und der Radfahrenden in westlicher Fahrtrichtung.
Das Podest vor dem Gebäude Pipinstraße 16 entspricht nicht mehr dem städtebaulichen Konzept
und stört das Gesamtbild in Nachbarschaft zu der neuen Treppenanlage zum Kapitolshügel. Die
Gehweganhebung entfällt daher und es entsteht eine barrierefreie, durchgehende Fläche in komfor-
tabler Breite.
Der einzeln stehende Baum im Eckbereich Pipinstraße 16/neue Treppenanlage ist aus Gründen der
Verkehrssicherheit zu entfernen, da der Baumstandort die verbleibende Gehwegbreite deutlich unter
das erforderliche Mindestmaß von 2,00 m einengt.
Radverkehrsführung im Knoten Heumarkt/Am Malzbüchel:
Die Führung des Radverkehrs in Richtung Deutzer Brücke erfolgt auf einem markierten Schutzstrei-
fen für Radfahrende auf der Fahrbahn. Der markierte Schutzstreifen wird zukünftig ohne Unterbre-
chung bis über den Knotenpunkt Heumarkt/Am Malzbüchel geführt.
Vor der Auffahrt auf die Deutzer Brücke wird der Radfahrende über eine Rampe auf die Nebenanlage
und weiter auf die Brücke geführt.
Eine geradlinige, direkte Fahrradspur auf die Nebenanlage der Deutzer Brücke (ohne vorherige Füh-
rung auf die Nebenanlage im Verkehrsknoten) wurde aus Gründen der Verkehrssicherheit ausge-
schlossen, da das Befahren durch Radfahrende in entgegengesetzter Richtung, in den Gegenverkehr
nicht ausgeschlossen werden konnte.
Der bestehende bauliche Radweg für Radfahrende in Richtung Rhein und Südstadt entfällt zukünftig
und der Radfahrende wird auf der Fahrbahn auf markierten Schutzstreifen geführt.
Die Signalisierung des Knotenpunktes ist aufgrund der Änderungen der Radverkehrsführung anzu-
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passen bzw. zu erneuern.
Die Fahrbahn weist im Knoten Heumarkt/Am Malzbüchel große Schäden auf, die einer Sanierung im
Vollausbau bedürfen. Eine Zwischenlösung und Ummarkierung auf der geschädigten Fahrbahn
kommt nicht Betracht.
Alternativen:
Gemäß des Beschlusses der Bezirksvertretung Innenstadt vom 30.01.2014 (AN/0111/2014) und
20.02.2014 (AN/0232/2014) werden im Zuge der Maßnahme die Gehwegplattierung des Komplexes
um Klein St. Martin auf der Nordseite der Pipinstraße aufgewertet. Die vorhandenen Baumbeete wer-
den reduziert und das vorhandene Gestaltungskonzept für die Gehwegplattierung fortgeführt. Ein
Austausch der bautechnisch einwandfreien und dem Gestaltungskonzept entsprechenden Flächen ist
hierbei nicht vorgesehen.
Alternative 1:
Um Farbunterschiede der Oberflächenmaterialien aufgrund des unterschiedlichen Einbaualters zu
vermeiden, werden auch die bautechnisch einwandfreien Flächen vor Klein St. Martin und vor den
Häusern Pipinstraße 3 bis 9 durchgängig bis an die Bebauung ausgewechselt (siehe Anlage 1, Lage-
plandetail „Alternative“). Aus Sicht der Verwaltung ist dieser Vorschlag wirtschaftlich nicht darstellbar.
Die neuen Flächen werden im Laufe der Zeit nachdunkeln und sich dem Bestand farblich anpassen.
Für diese Alternative 1 werden zusätzliche konsumtive Aufwendungen in Höhe von 15.500 € benötigt,
so dass sich die Gesamtkosten von 2.192.000 € auf insgesamt 2.207.500 € erhöhen.
Alternative 2:
Die Alternative 2 umfasst den Austausch der Plattierung entsprechend der Alternative 1 und die Ein-
richtung von Sitzflächen wie folgt:
Die Baumscheiben der Platanen erhalten alternativ an zwei Seiten eine Sitzfläche, die – sollte ein
Antrag auf Außengastronomie gestellt werden – auch in die außengastronomische Nutzung mit inte-
griert werden können. Diese Alternative basiert auf einem Vorschlag der angrenzenden Gastrono-
miebetriebe, der in Gesprächen mit einer Vertreterin der Bezirksvertretung Innenstadt und den Anlie-
gern diskutiert wurde. Aus Sicht der Verwaltung sollte der Vorschlag nicht umgesetzt werden, da hier
eine Sonderlösung geschaffen würde.
Für die Alternative 2 werden zusätzliche konsumtive Aufwendungen in Höhe von 15.500 € und inves-
tive Haushaltsmittel in Höhe von 11.000 € benötigt, so dass sich die Gesamtkosten von 2.192.000 €
auf insgesamt 2.218.500 € erhöhen.
Bauablauf:
Es ist vorgesehen, mit den Bautätigkeiten im Frühjahr 2019 zu beginnen.
Nach den Leitungsarbeiten kann mit dem Abriss der alten Treppenanlage und der Stützwand begon-
nen werden und die Erstellung des neuen Bauwerkes erfolgen.
Die Arbeiten an der neuen Treppenanlage bedürfen einer Bauzeit von ca. 9 Monaten.
Während dieser Zeit wird die Pipinstraße ab der Einmündung Kleine Sandkaul/Augustinerstraße von
zwei auf eine Fahrspur und Schutzstreifen für Radfahrende in Richtung Osten reduziert, um die Bau-
stelle anfahren zu können.
Die südseitige Fußwegeverbindung wird während der Bauzeit durchgängig aufrechterhalten. Hierbei
wird zeitweise die barrierefreie Fußwegeverbindung zwischen Heumarkt und Hermann-Joseph-Platz
eingeschränkt und eine barrierefreie Erschließung des Lichhofes St. Maria im Kapitol wird vorüberge-
hend nur über die Westseite gewährleistet. Die Umleitung für Radfahrende in westlicher Richtung auf
dem südseitigen Gehweg erfolgt zeitweise über den Mühlen- und Blaubach.
Daran anschließend werden die Straßenbauarbeiten und die Arbeiten an den Lichtsignalanlagen vor-
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genommen, für die ca. 6 Monate kalkuliert werden, so dass insgesamt von einer Bauzeit von ca. 18
Monaten ausgegangen wird. Der Vollausbau der Fahrbahn im Knotenpunkt Heumarkt/Am Malzbüchel
kann nur in den Sommerferien erfolgen, die Zeiten des Hochwasserschutzes sind zu beachten sowie
die Vorlaufzeit der Archäologie und erforderlichenfalls des Kampfmittelräumdienstes.
Die Kostenermittlung für den Bau der Freitreppe und Umgestaltung der Pipinstraße lag dem Rech-
nungsprüfungsamt zur Prüfung vor (RPA-Nr. vom 22.05.2017: KOB 2017/0733). Das Schreiben des
Rechnungsprüfungsamtes und die Stellungnahme der Verwaltung sind der Vorlage als Anlagen Nr.
3.1 und 3.2 beigefügt.
Finanzierung:
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf maximal 2.218.500 € (bei Beschluss der teuers-
ten Variante 1.2). Abhängig von den Varianten entstehen folgende Gesamtkosten für die Baumaß-
nahme:
Beschluss -Basis
(siehe Be-
schlusstext 1.)
Alternative 1
(siehe Be-
schlusstext 1.1)
Alternative 2
(siehe Be-
schlusstext 1.2)
Investiv:
- Planungs- und Baukosten* 2.169.000 € 2.169.000 € 2.169.000 €
- Sitzflächen 11.000 €
Summe investiv (1) 2.169.000 € 2.169.000 € 2.180.000 €
Konsumitv:
- Beleuchtungskosten** 23.000 € 23.000 € 23.000 €
- Austausch des Gehwegbelages 15.500 € 15.500 €
Summe konsumtiv (2) 23.000 € 38.500 € 38.500 €
Gesamtkosten der Maßnahme (1+2) 2.192.000 € 2.207.500 € 2.218.500 €
* Die (externen) Planungskosten betragen 279.000 €.
** Beleuchtungskosten, welche die Stadt Köln im Rahmen des Beleuchtungsvertrages seitens
RheinEnergie AG über den Zeitraum der Nutzung in Rechnung gestellt werden
Darüber hinaus sind bereits in Vorbereitung der Maßnahme Entschädigungszahlungen in Höhe von
13.500 € im Rahmen eines Grundstücktauschs geleistet worden.
Die erforderlichen investiven Haushaltsmittel sind im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze, im
Hpl. 2016/2017 im Haushaltsjahr 2017 sowie im Hpl.-Entwurf 2018 bei Finanzstelle 6601-1201-0-
6612, Wiederherstellung Nord-Süd-Stadtbahn veranschlagt. Noch fehlende Auszahlungsermächti-
gungen werden im Rahmen des Hpl. Anmeldeverfahrens 2019 im Rahmen des bestehenden Budgets
berücksichtigt.
Des Weiteren ist im Teilergebnisplan 1201 ab 2018 ff. ein entsprechender Ansatz in der Teilplanzeile
13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen – für die über den Zeitraum der Nutzung zu zah-
lenden Beleuchtungskosten und gegebenenfalls für den Austausch des Gehwegbelages veran-
schlagt.
Darüber hinaus steht in der Teilplanzeile 14 – Bilanzielle Abschreibungen ab 2018 ff ein entsprechen-
der Ansatz für die jährlichen Abschreibungen in Höhe von 43.600 € zur Verfügung.
Anlage 5 - Auszug Verkehrsausschuss 05.12.2017
3860 Zeichen
1 Anlage 5 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax : (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 06.12.2017 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 31. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 05.12.2017 öffentlich 5.7 Baubeschluss für die Herstellung einer Freitreppe an St. Maria im Kapi- tol und die Umgestaltung der Pipinstraße sowie Freigabe von investi- ven Auszahlungsermächtigungen – hier: Finanzstelle 6601-1201-0- 6612, Nord-Süd-Stadtbahn, Wiederherstellung 1944/2017 Stellv. Vorsitzende Pöttgen weist darauf hin, dass die SPD-Fraktion Vorlagen, die die Via Culturalis betreffen, grundsätzlich auch im Stadtentwicklungsausschuss behan- delt haben möchte. Zudem schlägt er vor, die Vorlage heute im ersten Durchgang zunächst nur zu verweisen, um das Votum der Bezirksvertretung Innenstadt abzu- warten. Inhaltlich macht er darauf aufmerksam, dass der geplante Radfahrschutzstreifen mit einfachen Piktogrammen für den freilaufenden Rechtsabbieger Richtung Bäche aus seiner Sicht nicht ausreichend sei. Da es sich hier um eine Gefahrenstelle handele, wäre vielmehr eine flächige farbige Gestaltung wünschenswert. Abschließend stellt stellv. Vorsitzender Pöttgen die Notwendigkeit der geplanten Lichtsignalanlage in Frage. Auch RM Götz plädiert seitens der CDU-Fraktion für eine Aufnahme des Stadtent- wicklungsausschusses in die Beratungsfolge. Bereits heute möchte er betonen, dass die Treppe zwar stadtgestalterisch sicherlich gelungen sei; jedoch führe sie „aus dem Nichts ins Nirgendwo“. Eine Durchgangsmöglichkeit zur Kirche sei nicht gegeben. RM Hammer moniert, dass die Radfahrer Richtung Deutzer Brücke über zwei Ver- kehrsinseln geführt werden. Er rege an, für den aus Deutz kommenden – auf der südlichen Seite befindlichen - Radfahrer eine Querungshilfe im Bereich der Bus- schleife zu ermöglichen; so könne auch der Radfahrer vom Neumarkt aus kommend länger auf der Fahrbahn geführt werden. Für die FDP-Fraktion begrüßt RM Sterck die Verwaltungsvorlage als Abschluss der Via Culturalis; die Kritik der CDU-Fraktion könne er nicht nachvollziehen. Die Treppe führe auf den Lichhof, einer der schönsten Plätze in der Kölner Innenstadt. Insge- samt halte er die Planung für sehr gelungen und erfreulich. Herr Harzendorf, Leiter des Amtes für Straßen und Verkehrstechnik, stellt zunächst klar, dass sich der Stadtentwicklungsausschuss bereits im Rahmen der Verwal- tungsvorlage zu den sog. 3 Plätzen mit der Thematik auseinander gesetzt und für gut befunden habe. Hier handele es sich bereits um den Baubeschluss. Die Anregungen hinsichtlich der Markierung des Radfahrschutzstreifens werde er mitnehmen und prüfen. Die von RM Hammer geübte Kritik an der Radwegeführung im Bereich des Hotels Maritim könne er zwar teilweise nachvollziehen; eine Alternati- ve halte er aufgrund des IV für nicht sinnvoll. Ziel der Treppe sei – wie bereits von Herrn Sterck angesprochen – einerseits der Lichhof; andererseits komme man von der Treppe auch zu den Bächen, ins Quartier und von dort aus zur U-Bahn. Durch die Freitreppe werde die Kirche zudem quasi auf einen Sockel gestellt. Die von Herrn Pöttgen in Zweifel gestellte Lichtsignalanlage sei aus Sicht der Verwal- tung notwendig, da zwei Spuren gequert werden müssen. Die Errichtung einer Que- rungshilfe würde darüber hinaus die gradlinige Struktur und Führung des Rad-und Fußgängerverkehrs verhindern bzw. stören. Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt stellv. Vorsitzender Pöttgen den eingangs gemachten Verweisungsbeschluss zur Abstimmung. Beschluss Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage zur Anhörung in die Bezirksvertretung Innenstadt und zusätzlich in den Stadtentwicklungsausschuss. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Anlage 6 - Auszug Stadtentwicklungsausschuss 14.12.2017
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Anlage 6 Geschäftsführung Stadtentwicklungsausschuss Herr Freitag Telefon: (0221) 221-23148 Fax : (0221) 221-24088 E-Mail: uwe.freitag@stadt-koeln.de Datum: 10.01.2018 Auszug aus der Niederschrift der 29. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 14.12.2017 öffentlich 6.8 Baubeschluss für die Herstellung einer Freitreppe an St. Maria im Kapi- tol und die Umgestaltung der Pipinstraße sowie Freigabe von investi- ven Auszahlungsermächtigungen – hier: Finanzstelle 6601-1201-0- 6612, Nord-Süd-Stadtbahn, Wiederherstellung 1944/2017 RM Götz schlägt einen gemeinsamen Ortstermin mit der Bezirksvertretung Innen- stadt und dem Gestaltungsbeirat vor, um sich ein genaueres Bild über die geplante Treppe machen zu können. RM Jahn bittet um eine Einschätzung des Stadtplanungsamtes, ob die Herstellung der Freitreppe als richtige Lösung bezüglich der Gestaltungsplanung "Gesamtraum Via Culturalis" sei. Hier müsse ihres Erachtens der Gestaltungsbeirat mit einbezogen werden. RM Sterck hält einen Ortstermin für unnötig und weist darauf hin, dass es bereits vor einiger Zeit eine Begehung mit der „Lenkungsgruppe Masterplan“ gegeben habe. Vorsitzender Kienitz bittet die Verwaltung zu einem entsprechenden Ortstermin ein- zuladen und empfiehlt demnach die Beschlussvorlage in die nächste Beratungsfolge zu schieben. Der Stadtentwicklungsausschuss stellt die Angelegenheit bis zur nächsten regulären Sitzung zurück.
Anlage 11 Auszug aus Beschlussprotokoll Finanzausschuss 04.06.2018
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Anlage 11 Geschäftsführung Finanzausschuss Herr Müller Telefon: (0221) 221-24649 Fax : (0221) 221-23902 E-Mail: Michael.Mueller6@stadt-koeln.de Datum: 05.06.2018 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Finanzausschusses vom 04.06.2018 öffentlich 13.5 Baubeschluss für die Herstellung einer Freitreppe an St. Maria im Kapi- tol und die Umgestaltung der Pipinstraße sowie Freigabe von investi- ven Auszahlungsermächtigungen – hier: Finanzstelle 6601-1201-0- 6612, Nord-Süd-Stadtbahn, Wiederherstellung 1944/2017 Beschluss gemäß dem Vorschlag des Stadtentwicklungsausschusses: Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des in den Anlagen 7.1 bis 7.3 dargestellten Beschlusses sowie die Empfehlungen der Verwaltung: 1. Der Rat der Stadt Köln nimmt die Gestaltungsplanung zur Kenntnis und beauf- tragt die Verwaltung, den Bau der Freitreppe zu St. Maria im Kapitol und die Um- gestaltung der Pipinstraße entsprechend dem Gestaltungsplan (Anlagen 1 und 2) mit Gesamtkosten in Höhe von 2.192.000 € zu realisieren. Auf den Austausch des Gehwegbelages um Klein St. Martin und auf die Einrichtung von Sitzflächen wird verzichtet. 2. Der Rat beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung für den Bau der Freitreppe zu St. Maria im Kapitol und die Umgestaltung der Pipin- straße in Höhe von 300.000 € im Teilfinanzplan 1201 – Straßen, Wege, Plätze bei der Finanzstelle 6601-1201-0-6612 Nord-Süd-Stadtbahn, Wiederherstellung, Teilplanzeile 8 – Auszahlung für Baumaßnahmen, im Haushaltsjahr 2017. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Anlage 9 - Auszug StEA 26.04.2018
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Anlage 9 Geschäftsführung Stadtentwicklungsausschuss Herr Freitag Telefon: (0221) 221-23148 Fax : (0221) 221-24088 E-Mail: uwe.freitag@stadt-koeln.de Datum: 08.05.2018 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 32. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 26.04.2018 öffentlich 6.1 Baubeschluss für die Herstellung einer Freitreppe an St. Maria im Kapi- tol und die Umgestaltung der Pipinstraße sowie Freigabe von investi- ven Auszahlungsermächtigungen – hier: Finanzstelle 6601-1201-0- 6612, Nord-Süd-Stadtbahn, Wiederherstellung 1944/2017 Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des in den Anla- gen 7.1 bis 7.3 dargestellten Beschlusses sowie die Empfehlungen der Verwaltung: 1. Der Rat der Stadt Köln nimmt die Gestaltungsplanung zur Kenntnis und beauf- tragt die Verwaltung, den Bau der Freitreppe zu St. Maria im Kapitol und die Um- gestaltung der Pipinstraße entsprechend dem Gestaltungsplan (Anlagen 1 und 2) mit Gesamtkosten in Höhe von 2.192.000 € zu realisieren. Auf den Austausch des Gehwegbelages um Klein St. Martin und auf die Einrichtung von Sitzflächen wird verzichtet. 2. Der Rat beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung für den Bau der Freitreppe zu St. Maria im Kapitol und die Umgestaltung der Pipin- straße in Höhe von 300.000 € im Teilfinanzplan 1201 – Straßen, Wege, Plätze bei der Finanzstelle 6601-1201-0-6612 Nord-Süd-Stadtbahn, Wiederherstellung, Teilplanzeile 8 – Auszahlung für Baumaßnahmen, im Haushaltsjahr 2017. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Anlage 2 - Lageplan Treppenbauwerk
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Nord-Süd-Stadtbahn, 1. Baustufe, Gestaltung drei Plätze Planung der Treppenanlage am St. Maria im Kapitol COERSMEIER TEBROKE ARCHITEKTUR GMBH Rosenstraße 46 - 50678 Köln Tel. (0221) 93 18 95 0 Tel. (0221) 925 775-0 / Fax. (0221) 925 775-18 E-Mail: info@pirlet.de / WebSite: www.pirlet.de Ingenieurgesellschaft mbH Postfach 102765 / 50467 Köln PIRLET & PARTNER Baukonstruktionen PIRLET & PARTNER Baukonstruktionen Der Oberbürgermeister Amt für Straßen und Verkehrstechnik Planung 661/14 P i p i n s t r a ß e P i p i n s t r a ß e Hohenstaufenring 48-54 / 50674 Köln ϒ ϕ' σδ --- Lichhof St. Maria im Kapitol 4394 / E-01 E N T W U R F S P L A N U N G Treppenanlage Pipinstraße 10-16 Draufsicht, Ansicht, Schnitte, Details i.M. ca. 1,17 % Längsgefälle i.M. ca. 3,11 % Längsgefälle 3 32 2 4 4 Schnitt 1-1 M=1:100 Ansicht Fertigstufen KB / DPH 3 [n 10 ] 50,74 m ü. NHN 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 1,00 m 4,40 m 5,70 m 7,00 m 8,00 m 14,50 m 15,00 m 010203040 Kies, stark sandig, schlufBg Erdaushub mit wenig Bauschutt (Ziegel) Schluff, sandig, kiesig, steinig Erdaushub mit Bauschutt (Ziegel, Beton) Kies, stark sandig, schlufBg, schwach tonig, steinig Erdaushub mit viel Bauschutt (Ziegel, Mörtel) Schluff, sandig, Sand, stark kiesig Kies, stark sandig, steinig x: ø max. ca. 10 cm 0,10 mKopfsteinpfaster Kies, stark sandig, schlufBg, steinig Erdaushub mit (wenig Schlacke und Glas) Kies, stark sandig, stark schlufBg, stark steinig, schwach tonig Erdaushub mit viel Bauschutt (Ziegel, Mörtel) 11,50 m 12,00 m 13,00 m kiesig, steinig Erdaushub mit Bauschutt Kies, sandig, schwach schlufBg Kies, stark sandig, steinig x: ø mac. 7 cm 11,60 m 28.06.2016 GW in Ruhe 0 1 2 3 4 5 6 7 8 BS 5.1 / DPH 5 [n 10 ] >100 01020304050 0,90 m 5,60 m 6,00 m 7,10 m 50,68 m NHN Kies, stark sandig, schlufBg Ziegelbruch- und Betonanteile ca. 15 % Schluff, schwach kiesig, schwach sandig 0,08 m 9 10 10,00 m Sand, stark kiesig Schluff, schwach kiesig, schwach sadnig Bauschuttanteil < 10 % 0,20 m Kies, sandig, schwach schlufBg Sand, schwach kiesig geringe Bauschuttanteile Aufgenommmen und wieder verlegt Pfasterstein örtlich schwach humos und 0 1 2 3 4 5 6 7 8 0 10 20 30 40 500 1 2 3 4 5 6 7 8 5,40 m 5,70 m 7,70 m 8,00 m Schluff, sandig, kiesig örtlich schwach humos Sand, schwach kiesig Kies, sandig Sand, stark kiesig BS / DPH 4 [n 10 ] 50,77 m NHN 9 10 11 12 13 14 15 0,50 m 0,30 m 1,50 m Schluff, feinsandig, schwach humos durchwurzelt Sand, schlufBg, schwach kiesig GW in Ruhe 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 1,60 m 2,40 m 3,00 m 4,70 m 5,00 m 6,00 m 8,60 m 9,40 m 12,70 m 14,00 m 15,00 m 010203040 KB / DPH 2 [n 10 ] 51,24 m ü. NHN schlufBg, schwach tonig Erdaushub mit Bauschutt (Ziegel) Kies, schlufBg, sandig, steinig Erdaushub mit Bauschutt (Beton, Ziegel) Feinsandig, schlufBg, feinkiesig Kies, stark sandig Kies, stark sandig, schwach steinig x: ø max. 7 cm Sand, feinkiesig Kies, grobsandig, steinig x: ø max. 9 cm Sand, kiesig Kies, sandig, steinig x: ø max. 9 cm Kies, stark sandig, 10,30 m 28.06.2016 Sand, stark kiesig, steinig, schwach humos Erdaushub mit Bauschutt (Beton, wenig Ziegel) Kernverlust KB / DPH 1 [n 10 ] 50,90 m ü. NHN 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 1,70 m 4,10 m 4,70 m 8,00 m 7,00 m 11,00 m 13,50 m 14,00 m 15,00 m 01020304050 10,00 m Kies, sandig, schwach schlufBg Erdaushub Sand, schwach schlufBg, schwach kiesig Sand, schlufBg, kiesig bei 5,70m - 5,85m - Schluff sandig Sand, stark kiesig, schwach schlufBg Kies, stark sandig, schwach steinig, schwach schlufBg x: ø max. ca. 10 cm Kies, stark steinig, grobsandig x: ø max. ca. 10 cm Sand, schlufBg, kiesig Sand, kiesig, steinig x: ø ca. 9 cm schwach schlufBg, schwach tonig Erdaushub mit viel Bauschutt; x: ø max. ca. 15 cm (Beton) Sand, kiesig, steinig, 28.06.2016 607080 113 Feinsand, schlufBg i.M. ca. 3,11 % Längsgefälle Leitungen und Kabeltrassen i.M. ca. 1,17 % Längsgefälle Rhein Neumarkt Baum entfernen i.M. ca. 3,11 % Längsgefälle Leitungen und Kabeltrassen i.M. ca. 1,17 % Längsgefälle Rhein Neumarkt Baum entfernen Neuplanung P i p i n s t r a ß e P i p i n s t r a ß e P i p i n s t r a ß e P i p i n s t r a ß e 1 2 3 1 3 2 1.1 1.1 4 4 +48,88OK Pflaster +49,06 +51,98 +51,63 +51,52 +51,43 +51,28 +51,22 +51,83 Draufsicht Fertigstufen M=1:100 +48,88OK Pflaster +49,06 +51,98 +51,63 +51,52 +51,43 +51,28 +51,22 +51,83 Y = 2567459.118 m X = 5644870.692 m Y = 2567459.118 m X = 5644870.692 m Y = 2567369.992 m X = 5644863.230 m Y = 2567369.992 m X = 5644863.230 m Y = 2567371.487 m X= 5644863.355 m +52,06 +51,22 +51,75+51,75 +49,24 +49,42 +49,60 +49,79 +50,06 +50,35 +50,64 +50,92 +51,22 +49,24 +49,42 +49,60 +49,79 +50,06 +50,35 +50,64 +50,92 +51,22 +51,51 +52,06 +51,80 Straßeneinlauf entfernen und vor neuem Rand- streifen (30cm) neu setzen Schnitt 2-2 M=1:25 * Schnitt 3-3 M=1:25 * Schnitt 4-4 M=1:25 * 0,5% Stufendetail M=1:10 Blockstufen 13-1 Stg 18/26 (13 Stg 18/30) Detail 1 Grauwackeblockstufen geflammt auf Mörtelfuge MG III + Fliesenkleber, Haftgrund o.glw. Systemskizze Geländer M=1:25 Detail Geländerfußpunkt M=1:5 0,5% Detail 1 M=1:5 * - Taktiler Streifen gemäß Richtzeichnung Nr. A-01 Stadt Köln, Barierefreies Bauen v. 11.01.2016 Verlegeanweisung 1:25 Schnitt 1.1-1.1 M=1:100 Ansicht M=1:100 von Nord Stufenende Ecke + Anschluss Hausecke Sockelleiste örtlich aufnehmen und anpassen, Höhe über Vorderkante Stufe 10cm oberer vertikaler Abschluss an Hausecke, unterer vertikaler Abschluss 10cm vor 1. Stufe Isometrie - Blockstufen Bestand Gebäude PipinStr. 16 Anschluss Stufen an Gebäude Sockelleiste M=1:10 vorh. Fassade Edelstahlsockelleiste A4 t>=2,5mm, verschraubt, oben beikanten Befestigungsblech 180/4 je Stufe, angedübelt mit 2M6 A4 dauerelastische Fugenversiegelung Rohtreppe Blockstufeanalog Detail Geländerfußpunkt Teilbilder: 09.02.2017 90/98/187/309/311/312/313/315/316/317 318/319 H/B = 841 / 1500 (1.26m²) Allplan 2016
Anlage 7.3 - Stellungnahme der Verwaltung - Lageplan mit verbreitertem Fußgängerüberweg
599 Zeichen
4.80 1.50 3.00 1.00 2.00 1.50 2.75 2.55 W inkelsteine Bestand Feuerwehr- zufahrt Baum entfernen Podest entfernen RB 30/20 HB 30/20 HB 30/20 a=3 RB 30/20 a=3 a=12 RB 30/20 a=3 a=12 a=12 HB 30/20 a=12 a=3 Garage entfernen a=12 S 1/1 S 1/1 S geänderter Überweg a=3 RB 30/20 Maßnahme: M 1: Bearbeitet Amt für Straßen + Verkehrstechnik Datum Gruppenleiter (661/14) Sachbearbeiter (661/14) Dateiname Abteilungsleiter (661) Amtsleiter (66) 250 Umgestaltung Pipinstraße Anlage 7.3 01.02.2018 T.Reuber gez. N.Weber 01.02.2018 gez. Jusen 02.02.2018
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen
Zur SitzungBeschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1944/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 15.01.2018
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27