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1944/2017

Bau einer Freitreppe an St. Maria im Kapitol und Umgestaltung der Pipinstraße

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 15.01.2018

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 15.05.2018, TOP 4.1

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Anlage 4 - Lageplan stadträumlichen Zusammengang

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Anlage 7.1 Stellungnahme der Verwaltung Änderungsvorschläge

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Anlage 8 Auszug BV1 07.12.2017

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Anlage 1 - Lageplan Erneuerung der Treppenanlage und Umgestaltung Pipinstraße

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Anlage 3.1 - Schreiben Rechnungsprüfungsamt

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Anlage 10 - Auszug Verkehrsausschuss 15.05.2018

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Anlage 3.2 - Stellungnahme an das Rechnungsprüfungsamt

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Anlage 7.2 - Stellungnahme der Verwaltung - Lageplan Neubaumpflanzungen

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 5 - Auszug Verkehrsausschuss 05.12.2017

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Anlage 6 - Auszug Stadtentwicklungsausschuss 14.12.2017

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Anlage 11 Auszug aus Beschlussprotokoll Finanzausschuss 04.06.2018

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Anlage 9 - Auszug StEA 26.04.2018

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Anlage 2 - Lageplan Treppenbauwerk

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Anlage 7.3 - Stellungnahme der Verwaltung - Lageplan mit verbreitertem Fußgängerüberweg

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

973 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/66/661/1 
 
 
Vorlagen-Nummer 
1944/2017
Stand: 20.12.2023 
Sachstandsbericht  
Baubeschluss für die Herstellung einer Freitreppe an St. Maria im Kapitol und die 
Umgestaltung der Pipinstraße sowie Freigabe von investiven 
Auszahlungsermächtigungen – hier: Finanzstelle 6601-1201-0-6612, Nord-Süd-
Stadtbahn, Wiederherstellung 
Beschluss: 
 
Der Rat der Stadt Köln nimmt die Gestaltungsplanung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, 
den Bau der Freitreppe zu St. Maria im Kapitol und die Umgestaltung der Pipinstraße entspre-
chend dem Gestaltungsplan (Anlagen 1 und 2) mit Gesamtkosten in Höhe von 2.192.000 € zu rea-
lisieren. Auf den Austausch des Gehwegbelages um Klein St. Martin und auf die Einrichtung von 
Sitzflächen wird verzichtet. 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die Arbeiten zum Bau der Freitreppe sowie zur Umgestaltung der Pipinstraße wurden am 27. 
April 2023 abgeschlossen.

Anlage 4 - Lageplan stadträumlichen Zusammengang

765 Zeichen

3.00 
1.00 
2.00 
1.50 2.75 2.55 
Treppenanlage nachrichtlich 
aus der Plannummer 4394/E-01 
vom Ingenieurbüro Pirlet 
übernommen. 
a=3 
RB 30/20 
U-Bahn 
(Ein- u. Ausgang) 
U-Bahn 
Aufzug 
Kasinostraße Hermann- 
Joseph- 
Platz 
Kirche St. Maria im Capitol 
Pipinstraße 
Parkscheinautomat 
versetzen 
Ausbau durch Kirche 
Augustinerstraße 
U-Bahn 
(Ein- u. Ausgang) 
Pipinstraße 
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
S 1/1 
S 1/1 
S
Elogiusplatz 
Maßnahme:   M      1: 
Bearbeitet 
Amt für Straßen + 
Verkehrstechnik 
Datum 
Gruppenleiter (661/14) Sachbearbeiter (661/14) 
Dateiname 
Abteilungsleiter  (661) Amtsleiter (66) 
250 
Kozubski/01.06.2015 
RT/26.10.2017 Umgestaltung Pipinstraße 
Übersichtsplan - Oberflächengestaltung 
gez. 
Jusen 
11.06.2015 
gez. 
Kozubski 
10.06.2015

Anlage 7.1 Stellungnahme der Verwaltung Änderungsvorschläge

10970 Zeichen

Vorlagen-Nummer 
 1944/2017 
Anlage 7.1 
Stellungnahme der Verwaltung zu der Beratung des Verkehrsausschusses 
und dem Änderungsantrag der Bezirksvertretung Innenstadt und der Be- 
ratung im Stadtentwicklungsausschuss 
 
I. Beschluss des Verkehrsausschusses in der Sitzung  vom 05.12.2017  
TOP 5.7 - Baubeschluss für die Herstellung einer Freitreppe an St. Maria im Kapitol und die 
Umgestaltung der Pipinstraße (siehe Anlage 5 der Beschlussvorlage 1944/2017) 
 
1. Markierung der Radfahrschutzstreifen, Sitzungspr otokoll, Absatz 2 und 8: 
„Inhaltlich macht er *(Stellvertretender Vorsitzender Pöttgen)  darauf aufmerksam, dass der ge- 
plante Radfahrschutzstreifen mit einfachen Piktogrammen für den freilaufenden Rechtsabbie- 
ger Richtung Bäche aus seiner Sicht nicht ausreichend sei. Da es sich hier um eine Gefahren- 
stelle handele, wäre vielmehr eine flächige farbige Gestaltung wünschenswert. 
… 
Die Anregungen hinsichtlich der Markierung des Radfahrschutzstreifens werde er *(Herr Har- 
zendorf)  mitnehmen und prüfen.“ 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
Die Anregung, die Radfahrschutzstreifen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit in den Konflikt- 
bereichen zwischen Radfahrenden in gerader Fahrtrichtung und Rechtsabbiegern farbig zu 
gestalten, wird in die Planung übernommen. Die Schutzstreifen für die Radfahrenden in gera- 
der Fahrtrichtung erhalten hierfür in den Konfliktbereichen eine rote Einfärbung und Fahrrad-
Piktogramme. 
 
2. Führung der Radfahrenden auf die Deutzer Brücke,  Sitzungsprotokoll, Absatz 5 und 8: 
„RM Hammer moniert, dass die Radfahrer Richtung Deutzer Brücke über zwei Verkehrsinseln 
geführt werden. Er rege an, für den aus Deutz kommenden – auf der südlichen Seite befindli- 
chen - Radfahrer eine Querungshilfe im Bereich der Busschleife zu ermöglichen; so könne 
auch der Radfahrer vom Neumarkt aus kommend länger auf der Fahrbahn geführt werden 
… 
Die von RM Hammer geübte Kritik an der Radwegeführung im Bereich des Hotels Maritim 
könne er *(Herr Harzendorf)  zwar teilweise nachvollziehen; eine Alternative halte er aufgrund 
des IV für nicht sinnvoll.“ 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Führung der Radfahrenden auf die Deutzer Brücke: 
Der aus Westen kommende Radfahrer wird beginnend an der Nord-Süd-Fahrt durchgängig 
auf Schutzstreifen auf der Fahrbahn geführt. Vor dem Rechtsabbieger auf die Deutzer Brücke 
wird der Radfahrende auf eine Verkehrsinsel geleitet, von der er über einen signalisierten 
Überweg direkt auf die Deutzer Brücke geführt wird. 
 
Eine geradlinige, direkte Fahrradspur auf die Deutzer Brücke (ohne vorherige Führung auf die 
Verkehrsinsel) musste aus Gründen der Verkehrssicherheit ausgeschlossen werden. Der 
Grund dafür besteht in der Gefährdung der Radfahrenden aus entgegengesetzter Richtung: es 
besteht die Gefahr, dass die von Deutz kommenden Radfahrenden die Fahrradspur des vom 
Neumarkt kommenden Radfahrenden auf die Deutzer Brücke benutzen und somit die Fahr- 
spur in der falschen Richtung befahren. Zudem wird hier eine erhöhte Kollisionsgefahr zwi- 
schen dem von Deutz kommenden und den vom Neumarkt kommenden Radfahrenden gese- 
hen, da sich diese im Rampenbereich kreuzen. 
Um zu verhindern, dass zu Fuß Gehende und aus Osten kommende Radfahrende in den 
Straßenverkehr geraten, wird die Nebenanlage der Deutzer Brücke auch zukünftig abgepol-

2 
 
lert. Die Sortierung der Radfahrenden in Richtung Süden und in Richtung Osten erfolgt auf der 
vorgelagerten Verkehrsinsel, wo ausreichend Platz vorhanden ist, um den Fußverkehr und 
den Radverkehr verkehrssicher zu sortieren.  
 
Querung im Bereich der Busschleife: . 
Die Möglichkeit eines Überweges vom Maritim-Hotel direkt zur Haltestelle Heumarkt wurde im 
Rahmen der Straßenplanung überprüft. Mit Einrichtung eines derartigen zusätzlichen Fußgän- 
gerüberweges von der Haltestelle Heumarkt direkt zum Maritim - Hotel wird die Leistungsfä- 
higkeit des gesamten Knoten reduziert.  
Der Grund dafür ist, dass dieser Fußgängerüberweg eine eigene Ampelphase benötigt, in der 
keiner der drei relevanten Verkehrsströme auf die Deutzer Brücke fahren kann. 
Bei diesem ca. 10 Meter langen Überweg über zwei Fahrspuren und einem Radweg werden 7 
Sekunden Mindestgrün benötigt. Hinzu kommen noch die Zwischenzeiten von ca. 6 und 14 
Sekunden.  
Letztendlich wird die Grünzeit der relevanten Phasen von heute 82 Sekunden auf 69 Sekun- 
den im Abendprogramm reduziert, was einer Leistungsreduzierung von 16 % gleichkommt. 
Das bedeutet, dass in jedem Umlauf 13 Fahrzeuge bzw. in der Stunde 416 Fahrzeuge den 
Knoten weniger passieren können und ca. 1 km Stau zusätzlich erzeugt wird. 
Daher ist eine solche zusätzliche Querungsstelle nicht empfehlenswert. Zudem wäre die Füh- 
rung von Radfahrenden an der Stadtbahnhaltestelle Heumarkt im Bereich des Gleisstrangs 
aufgrund des hohen Fußverkehrsaufkommens nicht gewährleistet. 
 
II. Antrag der Bezirksvertretung Innenstadt in der Sitzung vom 07.12.2017 gem. § 3 der Ge- 
schäftsordnung des Rates; Änderungsantrag zu TOP 5.6 - Baubeschluss für die Herstel- 
lung einer Freitreppe an St. Maria im Kapitol und die Umgestaltung der Pipinstraße  
„3.1 Die Verwaltung wird beauftragt, Baumpflanzstan dorte in der Pipinstraße (Nord- und Südsei- 
te östlich der neuen Treppenanlage) zu eruieren, um die Verluste durch den Bau der Nord-
Süd-Bahn vor Ort wenigstens mit ein paar zusätzlichen Bäumen auszugleichen. 
 
3.2 Die Fahrspuren auf der Pipinstraße werden entwe der beide gleich breit ausgeführt oder die 
linke Spur ist die schmalere. Eine schmalere rechte Fahrspur führt dazu, dass darauf Fah- 
rende automatisch auf den Radstreifen abdriften und dort befindliche Radfahrer bedrängen. 
 
3.3 Die Führung des nach Osten fahrenden Radverkehr s erfolgt vor dem Maritim geradlinig mit- 
tels einer Rampe auf das Hochbord der Deutzer Brücke (analog zur nördlichen, linksrheini- 
schen Seite der Deutzer Brücke). Dabei wird er in die Signalisierung des MIV integriert oder 
separat geschaltet. Die Führung über die Fußgängerfurt erfolgt lediglich für den nach Os- 
ten, von der Brücke kommenden Radverkehr. Die Bodenmarkierung für den nach Westen 
über die Fußgängerfurt Fahrenden hat dabei deutlich und unmissverständlich zu sein.“ 
 
Stellungnahme der Verwaltung zu 3.1: 
Die Anregung bezüglich der Baumpflanzstandorte wurde durch die Verwaltung aufgenommen 
und mögliche Baumstandorte geprüft. Unter Berücksichtigung der bautechnischen Randbedin- 
gungen wie der Freihaltung von Rettungswegen und der Leitungslage der Versorgungsträger ist 
eine Ergänzung von drei Bäumen östlich der neuen Treppe vor St. Maria im Kapitol realisierbar. 
Städtebaulich ergänzen die Neupflanzungen die Treppe bzw. den Straßenraum ideal. 
Die Baumgattung wird im Rahmen der kommenden Sitzung der Baumkommission abgestimmt. 
 
Stellungnahme der Verwaltung zu 3.2: 
Eine Änderung der Fahrbahnbreiten ist aufgrund der Bestimmungen der technischen Regelwerke 
nicht möglich. 
Die Breiten der Fahrstreifen werden entsprechend den Vorgaben der RASt 2006 und der ERA 
2010 festgelegt. Die Mindestbreite eines Fahrstreifens beträgt 2,75 m. Ein Fahrstreifen mit einem 
Schutzstreifen darf 3,75 m nicht unterschreiten. Ein Schutzstreifen ist Teil der Fahrbahn und darf 
von Kraftfahrzeugen nur im Bedarfsfall befahren werden. Er ist im Regelfall 1,50 m breit. Die für 
den MIV zur Verfügung stehende Restbreite des Fahrstreifens beträgt mindestens 2,25 m. Dem- 
entsprechend ist der rechte Fahrstreifen breiter als der linke mit nur 2,75 m.

3 
Stellungnahme der Verwaltung zu 3.3: 
Beantwortung siehe unter dem vorangegangenen Punkt I. 2., Führung der Radfahrenden auf die 
Deutzer Brücke 
III. Arbeitsauftrag des Stadtentwicklungsausschusses  aus dem Ortstermin vom 26.01.2018
Gemäß Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses in der Sitzung vom 14.12.2017, TOP 6.8
wurde durch die Verwaltung am 26.01.2018 zu einem gemeinsamen Ortstermin mit den Be-
schlussgremien eingeladen.
Auszug aus der Niederschrift der 29. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom
14.12.2017:
„RM Götz schlägt einen gemeinsamen Ortstermin mit der Bezirksvertretung Innenstadt und dem
Gestaltungsbeirat vor, um sich ein genaueres Bild über die geplante Treppe machen zu können.
RM Jahn bittet um eine Einschätzung des Stadtplanungsamtes, ob die Herstellung der Freitreppe
als richtige Lösung bezüglich der Gestaltungsplanung "Gesamtraum Via Culturalis" sei. Hier
müsse ihres Erachtens der Gestaltungsbeirat mit einbezogen werden.
RM Sterck hält einen Ortstermin für unnötig und weist darauf hin, dass es bereits vor einiger Zeit
eine Begehung mit der „Lenkungsgruppe Masterplan“ gegeben habe.
Vorsitzender Kienitz bittet die Verwaltung zu einem entsprechenden Ortstermin einzuladen und
empfiehlt demnach die Beschlussvorlage in die nächste Beratungsfolge zu schieben.
Der Stadtentwicklungsausschuss stellt die Angelegenheit bis zur nächsten regulären Sitzung zu-
rück.“
Im Rahmen des gemeinsamen Ortstermins wurde die Verwaltung beauftragt, alternativ zu der
Erneuerung in Form einer Freitreppe eine Mauerlösung zu kalkulieren und den geplanten Über-
weg vom St. Maria im Kapitol über die Pipinstraße zum Elogiusplatz zu verbreitern.
Stellungnahme der Verwaltung – alternative Mauerlösung:
Im Zuge der letzten Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 konnten an der vorhandenen Stützwand 
und am Treppenaufgang offensichtliche Alterungserscheinungen und Mängel festgestellt werden. 
Es sind großflächige Putzabplatzungen sowie Längs-, Schräg- und Querrisse an der Stützwand 
zu erkennen. Die vorhandene Treppenanlage weist zerfallene und bewachsene Stoßfugen und 
teils verschobene Treppenstufen auf. Die Stützwand besteht aus unterschiedlichen Baumateria-
lien, einer Mauerwerkskonstruktion, die ggf. nachträglich zum Teil durch eine Betonkonstruktion 
ersetzt wurde. Das vorhandene, teils angerostete Holmgeländer entspricht nicht den aktuellen 
Vorschriften, da der Holmabstand zu groß und kein Seil eingezogen ist. Die Schäden an der 
Bausubstanz der Stützmauer und Treppenanlage machen eine komplette Erneuerung des Bau-
werks notwendig.
Seitens der Verwaltung wurden die Kosten für den Neubau der Stützwand in Form einer Mauer-
lösung kalkuliert. Im Wesentlichen fallen bei dieser Lösungsvariante die Kosten für die horizonta-
len Bauteile wie die Grauwackeblockstufen geringer aus. Die Kosten für den Erdbau, die Siche-
rung der Baugrube, die Gründung und die Konstruktion der Mauer fallen jedoch höher aus. Unter
dem Strich lassen sich die Baukosten durch die Wahl einer Mauerlösung nicht reduzieren. Die
Kosten liegen sogar geringfügig (um ca. 16.000 € brutto) höher als bei der Ausführung als Frei-
treppe.
Stellungnahme der Verwaltung – Verbreitung des Überweges:
Die gewünschte Verbreiterung des geplanten Fußgängerüberwegs über die Pipinstraße von 4 auf
12 Meter wird in die Planung übernommen (Lageplanauszug siehe Anlage 7.3).
Für den breiteren Überweg werden zusätzliche Fußgängersignale und Anforderungstaster not-
wendig.

Anlage 8 Auszug BV1 07.12.2017

4523 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Frau Dederichs 
Telefon:  (0221) 221-26144 
Fax       :  (0221) 221-26592 
E-Mail:  andrea.dederichs@stadt-koeln.de 
Datum: 29.01.2018 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung der 
Bezirksvertretung Innenstadt vom 07.12.2017 
öffentlich 
5.6 Baubeschluss für die Herstellung einer Freitreppe an St. Maria im Kapi-
tol und die Umgestaltung der Pipinstraße sowie Freigabe von investi-
ven Auszahlungsermächtigungen – hier: Finanzstelle 6601-1201-0-
6612, Nord-Süd-Stadtbahn, Wiederherstellung 
1944/2017 
Beschluss, geändert: 
Die Bezirksvertretung 1 empfiehlt folgenden Beschluss: 
 
Alternative 2 , ergänzt– Erweiterung Neuplattierung um Klein St. Martin und 
Einrichtung Sitzflächen auf der Baumeinfassung 
1. Der Rat der Stadt Köln nimmt die Gestaltungsplanung zur Kenntnis und beauf-
tragt die Verwaltung, den Bau der Freitreppe zu St. Maria im Kapitol und die Um-
gestaltung der Pipinstraße entsprechend dem Gestaltungsplan (Anlagen 1 und 2) 
einschließlich des Austausches des Gehwegbelages um Klein St. Martin herum 
(zusätzliche konsumtive Aufwendungen in Höhe von 15.500 €) und der Einrich-
tung von Sitzflächen (zusätzliche Investitionsauszahlungen in Höhe von 11.000 €) 
mit Gesamtkosten in Höhe von 2.218.000 € zu realisieren. 
 
2. Der Rat beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung für 
den Bau der Freitreppe zu St. Maria im Kapitol und die Umgestaltung der Pipin-
straße in Höhe von 300.000 € im Teilfinanzplan 1201 – Straßen, Wege, Plätze 
bei der Finanzstelle 6601-1201-0-6612 Nord-Süd-Stadtbahn, Wiederherstellung, 
Teilplanzeile 8 – Auszahlung für Baumaßnahmen, im Haushaltsjahr 2017. 
 
3.1 Die Verwaltung wird beauftragt, Baumpflanzstandorte in der Pipinstraße 
(Nord- und Südseite östlich der neuen Treppenanlage) zu eruieren, um die 
Verluste durch den Bau der Nord-Süd-Bahn vor Ort wenigstens mit ein paar 
zusätzlichen Bäumen auszugleichen. 
3.2 Die Fahrspuren auf der Pipinstraße werden entweder beide gleich breit 
ausgeführt oder die linke Spur ist die schmalere. Eine schmalere rechte Fahr-
spur

führt dazu, dass darauf Fahrende automatisch auf den Radstreifen abdriften 
und 
dort befindliche Radfahrer bedrängen. 
3.3 Die Führung des nach Osten fahrende Radverkehrs erfolgt vor dem Maritim 
geradlinig mittels einer Rampe auf das Hochbord der Deutzer Brücke (analog 
zur 
nördlichen, linksrheinischen Seite der Deutzer Brücke). Dabei wird er in die 
Signalisierung des MIV integriert oder separat geschaltet. Die Führung über die 
Fußgängerfurt erfolgt lediglich für den nach Osten, von der Brücke kommen-
den 
Radverkehr. Die Bodenmarkierung für den nach Westen über die Fußgänger-
furt 
Fahrenden hat dabei deutlich und unmissverständlich zu sein. 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Herr Droske 
Telefon:  (0221) 221-91709  
Fax       :  (0221) 221-26592 
E-Mail:  ralf.droske@stadt-koeln.de 
Datum: 29.01.2018 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung der 
Bezirksvertretung Innenstadt vom 07.12.2017 
öffentlich 
5.6.1 Änderungsantrag zu TOP 5.6 - Baubeschluss für die Herstellung einer  
Freitreppe an St. Maria im Kapitol und die Umgestaltung der Pipinstra-
ße 
AN/1843/2017 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Innenstadt empfiehlt dem Rat, die nachfolgenden 
zusätzlichen Punkte zu beschließen: 
3.1 Die Verwaltung wird beauftragt, Baumpflanzstandorte in der Pipinstraße 
(Nord- und Südseite östlich der neuen Treppenanlage) zu eruieren, um die 
Verluste durch den Bau der Nord-Süd-Bahn vor Ort wenigstens mit ein paar 
zusätzlichen Bäumen auszugleichen. 
3.2 Die Fahrspuren auf der Pipinstraße werden entweder beide gleich breit 
ausgeführt oder die linke Spur ist die schmalere. Eine schmalere rechte Fahrspur 
führt dazu, dass darauf Fahrende automatisch auf den Radstreifen abdriften und 
dort befindliche Radfahrer bedrängen. 
3.3 Die Führung des nach Osten fahrende Radverkehrs erfolgt vor dem Maritim 
geradlinig mittels einer Rampe auf das Hochbord der Deutzer Brücke (analog zur 
nördlichen, linksrheinischen Seite der Deutzer Brücke). Dabei wird er in die 
Signalisierung des MIV integriert oder separat geschaltet. Die Führung über die 
Fußgängerfurt erfolgt lediglich für den nach Osten, von der Brücke kommenden 
Radverkehr. Die Bodenmarkierung für den nach Westen über die Fußgängerfurt 
Fahrenden hat dabei deutlich und unmissverständlich zu sein. 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

Anlage 3.1 - Schreiben Rechnungsprüfungsamt

1986 Zeichen

Anlage 3.1 - Schreiben

Rechnungsprüfungsamt
B 6, 14

14 7% v2 . Por. 2017

143 24. 7 “ Herr Jünger /Herr Hörschelmann

22105/ 23375 $

3 adeıra hr „ 957. MEIESlF-
7

AR für

RR

Straßen und \ Verkahrstachnj “E
Erneuerung der Treppenanlage zum St. Maria ah Käßie I und Umgestaltung der Pipin-
straße, hier Vorlage der Kostenberechnung (KOB)
Kosten eingereicht: 1.846.115,50€ (netto) 2.196.877,40€ (brutto)
Kosten bestätigt: siehe Schreiben
RPA-Nr. KOB 2017/0733 und KOB 2017/0776

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Eingang 22.05.2017, letztmalig ergänzt am 09.06.2017, legt 66 die Kostenberechnung für
die Erneuerung der Treppenanlage zum St. Maria im Kapitol sowie der Umgestaltung der
Pipinstraße vor.

Gegen die Fortführung der Maßnahme bestehen keine grundsätzlichen Bedenken.

Die Kosten können nur sehr eingeschränkt bestätigt werden. Dies begründet sich zum einen
in den zahlreichen nicht nachvollziehbaren pauschalen Ansätzen, z. B. der in der KG 700
und den Lichtsignalanlagen und zum anderen in einer fehlenden Mengenberechnung.

Ich gehe davon aus, dass die Planung mit 5001-2 abgestimmt ist, die verwendeten Materia-
lien gemäß der Beschlusslage bemustert wurden und dass die Z-Übergänge für Fahrräder
mit Anhängern geeignet sind.

Im Planungsbeschluss (Vorlagennummer 3553/2012) wurden die Gesamtkosten für die Um-
gestaltung des Herrmann-Josef-Platzes, des Elogiusplatzes und des Augustinerplatzes mit
Änsgesamt 1.447.000€ (Brutto) angegeben. Die Gesamtkosten für die Erneuerung der Trep-
penanlage und der Lichtsignalanlage betragen bereits ca. 2.200.000€ (Brutto). Die der KOB
zu Grunde liegenden Flächen weichen von denen des Planungsbeschlusses zum Teil ab (z.
B. Fahrbahnflächen unmittelbar vor der Buswendeschleife am Heumarkt). Es wird gebeten
die Gremien über die Entwicklung der Gesamtkosten und die Abweichungen von Planungs-
und Baugrenzen zu informieren.

Die Blaueintragungen in den Unterlagen bitte ich zu berücksichtigen.

Mit freundlichen Grüßen

!

A. —

Anlage 10 - Auszug Verkehrsausschuss 15.05.2018

1762 Zeichen

Anlage 10 
 
 
Geschäftsführung  
Verkehrsausschuss 
Frau Krause 
Telefon:  (0221) 221-25909  
Fax       :  (0221) 221-24447 
E-Mail:  angela.krause@stadt-koeln.de 
Datum: 25.05.2018 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 36. Sitzung des 
Verkehrsausschusses vom 15.05.2018 
öffentlich 
4.1 Baubeschluss für die Herstellung einer Freitreppe an St. Maria im Kapi-
tol und die Umgestaltung der Pipinstraße sowie Freigabe von investi-
ven Auszahlungsermächtigungen – hier: Finanzstelle 6601-1201-0-
6612, Nord-Süd-Stadtbahn, Wiederherstellung 
1944/2017 
RM Götz schlägt vor, sich der Beschlussempfehlung des Stadtentwicklungsaus-
schusses anzuschließen. 
 
Geänderter Beschluss (entsprechend der Beschlussempfehlung des Stadtent-
wicklungsausschusses): 
 
Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des  in den Anlagen 7.1 bis 
7.3 dargestellten Beschlusses sowie die Empfehlungen der Verwaltung: 
 
1. Der Rat der Stadt Köln nimmt die Gestaltungsplanung zur Kenntnis und beauf-
tragt die Verwaltung, den Bau der Freitreppe zu St. Maria im Kapitol und die Um-
gestaltung der Pipinstraße entsprechend dem Gestaltungsplan (Anlagen 1 und 2) 
mit Gesamtkosten in Höhe von 2.192.000 € zu realisieren. Auf den Austausch 
des Gehwegbelages um Klein St. Martin und auf die Einrichtung von Sitzflächen 
wird verzichtet.  
 
2. Der Rat beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung für 
den Bau der Freitreppe zu St. Maria im Kapitol und die Umgestaltung der Pipin-
straße in Höhe von 300.000 € im Teilfinanzplan 1201 – Straßen, Wege, Plätze 
bei der Finanzstelle 6601-1201-0-6612 Nord-Süd-Stadtbahn, Wiederherstellung, 
Teilplanzeile 8 – Auszahlung für Baumaßnahmen, im Haushaltsjahr 2017. 
 
 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

Anlage 3.2 - Stellungnahme an das Rechnungsprüfungsamt

3872 Zeichen

/ 2 
 22.08.2017 
661/14 Frau Weber 
 28668 
 
 
14 
143 
 
 
Bauvorhaben: Erneuerung der Treppenanlage zum St. M aria im Kapitol und Um- 
gestaltung der Pipinstraße - Vorlage der Kostenberechnung 
RPA-Nr.: KOB 2017/0733 und KOB 2017/0776 
hier:  Ihr Schreiben vom 18.07.2017  
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
mit Schreiben vom 18.07.2017 haben Sie der Erneuerung der Treppenanlage zum St. Maria 
im Kapitol und Umgestaltung der Pipinstraße dem Grunde nach zugestimmt. 
 
Ihr Schreiben möchte ich wie folgt beantworten: 
Punkt 1 - Pauschalansätze Kostengruppe 700 (Baunebenkosten)/Mengenberechnung: 
Bei der Kostengruppe 700 handelt es sich im Wesentlichen um Baunebenkosten wie Ingeni- 
eurleistungen, die sich gem. HOAI- bzw. VOL-Tabelle ebenso wie die Baustelleneinrichtung 
oder Verkehrslenkungs- und Sicherungsmaßnahmen auf Grundlage der Gesamtbaukosten 
ergeben und daher nur als Pauschalposition ausgewiesen werden. 
Für die Nachvollziehbarkeit waren der Kostenberechnung extra Massenpläne mit den ent- 
sprechenden Mengenangaben beigefügt, ein Abbruchplan und ein Neubauplan für die Um- 
gestaltung der Pipinstraße und ein Massenplan für die Erneuerung der Treppenanlage zum 
St. Maria im Kapitol. 
 
Punkt 2 – Abstimmung 5001-2 
Im Zuge der Abstimmung mit den Behindertenverbänden wurde auch die Fachstelle Behin- 
dertenpolitik eingebunden. 
 
Punkt 3 – Bemusterung 
Entsprechend dem Baubeschluss vom 06.05.2014 fand zusammen mit dem Gestaltungsbei- 
rat und Mitgliedern der Bezirksvertretung in mehreren Abstimmungsterminen im Jahr 2014 
die Festlegungen der Oberflächenmaterialen u.a. Gestaltungskriterien statt. 
Punkt 4 – Z-Überweg 
Die Eignung der Querung des Z-Überweges mit Fahrrad und Anhänger wurde im Versuch 
geprüft und bestätigt. 
 
Punkt 5 – Entwicklung der Gesamtbaukosten und Abweichung von den Planungs- und Bau- 
grenzen im Vergleich zum Planungsbeschluss vom 06.05.2014 
 
Die Kosten für die Gesamtmaßnahme in Höhe von maximal 2.232.000 € brutto setzen sich 
zusammen aus drei Kostenblöcken, die aus verschiedenen Beschlüssen der politischen 
Gremien resultieren. Der ursprüngliche Baubereich umfasste die Treppenanlage. In die 
Maßnahme integriert wurden die städtebauliche Aufwertung um Klein St. Martin und die op-

- 2 - 
 
 
timierte Radverkehrsführung auf der Pipinstraße über den Knotenpunkt Heumarkt. 
 
1. ) Erneuerung der Treppenanlage um St. Maria im Kapitol (Verkehrsausschuss vom 
06.05.2014) 
ca. 1.541.300 € brutto  
 
Die 2014 vorgestellten Kalkulationskosten für die reine Treppenanlage beliefen sich auf 
510.000 € brutto. Die Kostenentwicklung resultiert aus verschiedenen Punkten, die in 
der Beschlussvorlage erläutert werden. 
Stichwort: 
Auflagen aus der Archäologie 
Kampfmittelverdachtsbereich 
steigende Preise für die hochwertigen Oberflächenmaterialen, insbes. der taktilen Leitelemen- 
te aus Naturstein 
Versetzung einer Einrichtung der StEB vom Treppenkopf 
Entschädigungen 
Erweiterte Planungsgrenzen:  
Abriss Podest vor dem Gebäude Pipinstraße 16 (städtebaul. Gesamtbild in Nachbarschaft zu 
der neuen Treppenanlage) 
In den aktuellen Kosten der Treppenanlage in Höhe von 960.000 € sind die Beleuch- 
tungskosten (23.000 €), die Entschädigungen (13.500 €) und sämtliche Baunebenkosten 
wie Verkehrslenkung, Planungskosten und archäologische Baubegleitung (310.000 €) 
enthalten. 
 
2. ) Erneuerung der Gehwegbelege um Klein St. Martin (30.01.2014 AN/011/2014) 
einschließlich Umgestaltung der Baumbeete 
65.010 € brutto 
 
3. ) Optimierung der Radverkehrsführung in Fahrrichtung Deutzer Brücke (Sondersitzung 
Bezirksvertretung Innenstadt 15.04.2010) einschl. Anpassung und Erneuerung der 
Lichtsignalanlagen und Vollausbau der schadhaften Fahrbahn im Knotenpunkt Heu- 
markt 
626.000 € brutto 
 
Für etwaige Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. 
Mit freundlichen Grüßen 
Gez. 
 
Klaus Harzendorf

Beschlussvorlage Rat

18525 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/661/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 1944/2017 
Freigabedatum 06.12.2017 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Baubeschluss für die Herstellung einer Freitreppe an St. Maria im Kapitol und die 
Umgestaltung der Pipinstraße sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen – 
hier: Finanzstelle 6601-1201-0-6612, Nord-Süd-Stadtbahn, Wiederherstellung 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss 
 
1. Der Rat der Stadt Köln nimmt die Gestaltungsplanung zur Kenntnis und beauftragt die Verwal-
tung, den Bau der Freitreppe zu St. Maria im Kapitol und die Umgestaltung der Pipinstraße ent-
sprechend dem Gestaltungsplan (Anlagen 1 und 2) mit Gesamtkosten in Höhe von 2.192.000 € 
zu realisieren. Auf den Austausch des Gehwegbelages um Klein St. Martin und auf die Einrich-
tung von Sitzflächen wird verzichtet. 
 
Alternative 1 – Erweiterung Neuplattierung um Klein St. Martin: 
1.1 Der Rat der Stadt Köln nimmt die Gestaltungsplanung zur Kenntnis und beauftragt die Ver-
waltung, den Bau der Freitreppe zu St. Maria im Kapitol und die Umgestaltung der Pipinstraße 
entsprechend dem Gestaltungsplan (Anlagen 1 und 2) einschließlich des Austausches des Geh-
wegbelages um Klein St. Martin herum (zusätzliche konsumtive Aufwendungen in Höhe von 
15.500 €) mit Gesamtkosten in Höhe von 2.207.500 € zu realisieren. 
 
Alternative 2 – Erweiterung Neuplattierung um Klein St. Martin und Einrichtung Sitzflächen 
auf der Baumeinfassung 
1.2 Der Rat der Stadt Köln nimmt die Gestaltungsplanung zur Kenntnis und beauftragt die Ver-
waltung, den Bau der Freitreppe zu St. Maria im Kapitol und die Umgestaltung der Pipinstraße 
entsprechend dem Gestaltungsplan (Anlagen 1 und 2) einschließlich des Austausches des Geh-
wegbelages um Klein St. Martin herum (zusätzliche konsumtive Aufwendungen in Höhe von 
15.500 €) und der Einrichtung von Sitzflächen (zusätzliche Investitionsauszahlungen in Höhe von 
11.000 €) mit Gesamtkosten in Höhe von 2.218.000 € zu realisieren. 
 
2. Der Rat beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung für den Bau der Frei-
treppe zu St. Maria im Kapitol und die Umgestaltung der Pipinstraße in Höhe von 300.000 € im 
Teilfinanzplan 1201 – Straßen, Wege, Plätze bei der Finanzstelle 6601-1201-0-6612 Nord-Süd-
Verkehrsausschuss 05.12.2017 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 07.12.2017 
Stadtentwicklungsausschuss 14.12.2017 
Verkehrsausschuss 23.01.2018 
Finanzausschuss 05.02.2018 
Rat 06.02.2018

2 
Stadtbahn, Wiederherstellung, Teilplanzeile 8 – Auszahlung für Baumaßnahmen, im Haushalts-
jahr 2017. 
 
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die Bezirksvertretung Innenstadt unein-
geschränkt zustimmt.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   max.  2.180.000  € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  max.    38.500 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   max.       43.600 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Am 06.05.2014 hat der Verkehrsausschuss die Verwaltung mit der Planung für den Bau einer Frei-
treppe an der Pipinstraße zu St. Maria im Kapitol beauftragt.  
Die Führung der Radfahrenden in Fahrtrichtung Deutzer Brücke auf markierten Radfahrstreifen auf 
der Fahrbahn wurde entsprechend dem Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt in ihrer Sonder-
sitzung am 15.04.2010 in der Planung berücksichtigt und weiterentwickelt. 
Darüber hinaus hat die Bezirksvertretung Innenstadt mit den Beschlüssen vom 30.01.2014 und 
20.02.2014 (AN/0111/2014 und AN/0232/2014) die Verwaltung aufgefordert, im Rahmen der städte-
planerischen Neugestaltung des Bereichs Augustinerstraße/Elogiusplatz/Pipinstraße/Vor St. Martin 
die Begrünung entlang der Pipinstraße von Vor St. Martin 12 bis Pipinstr. 9 in die Planungen einzube-
ziehen und neu zu gestalten sowie in Richtung Osten bis zum Heumarkt (westliche Straßenseite) 
auszuweiten. 
 
Lage und Bestand  
 
Die geplante Baumaßnahme liegt zentral im Innenstadtbezirk an der Pipinstraße zwischen Neumarkt 
und Heumarkt im historischen Umfeld von St. Maria im Kapitol und Klein St. Martin. Die Treppenanla-
ge befindet sich südlich an der Pipinstraße zwischen St. Maria im Kapitol und dem Elogiusplatz. 
 
 
Stützwand – Treppenanlage: 
 
Der Elogiusplatz und die angrenzende Pipinstraße werden zurzeit durch eine Stützwand von den hö-
her liegenden Bereichen um St. Maria im Kapitol getrennt.

4 
Oberhalb der Stützmauer verläuft - parallel zur Pipinstraße - eine Anwohnerstraße, die den Zugang 
zum Lichhof auf der Ostseite der Kirche für den motorisierten Verkehr und die Erschließung der an-
grenzenden Wohngebäude gewährleistet. Diese Anwohnerstraße dient auch als Verkehrs- und Auf-
stellfläche für die Feuerwehr und die Abfallwirtschaftsbetriebe GmbH. Die wandförmige Ausbildung 
der bestehenden Stützkonstruktion ermöglicht zwar den Verkehr auf der Anwohnerstraße, sie sperrt 
jedoch gleichzeitig die natürliche Fußwegverbindung zur Kirche ab. 
 
Die unterhalb der Anwohnerstraße befindlichen öffentlichen Gehwege entlang der Pipinstraße sind für 
Fußgänger und Radfahrer aufgrund ihrer Enge unattraktiv und erschweren Ausweichmanöver. Eine 
Querungsmöglichkeit für Fußgänger vom Elogiusplatz über die Pipinstraße hoch zum Maria-im-
Kapitol-Hügel fehlt. 
 
Im Zuge der letzten Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 konnten an der vorhandenen Stützwand und 
am Treppenaufgang offensichtliche Alterungserscheinungen und Mängel festgestellt werden. Es sind 
großflächige Putzabplatzungen sowie Längs-, Schräg- und Querrisse an der Stützwand zu erkennen. 
Die Treppenanlage weist zerfallene und bewachsene Stoßfugen und teils verschobene Treppenstu-
fen auf. Das vorhandene, teils angerostete Holmgeländer entspricht nicht den aktuellen Vorschriften, 
da der Holmabstand zu groß und kein Seil eingezogen ist. Die dokumentierten Schäden der Stütz-
mauer und der Treppenanlage machen eine Sanierung in wenigen Jahren notwendig. 
 
 
Pipinstraße: 
 
Klein St. Martin/Nordseite: 
Die Oberflächen um Klein St. Martin weisen eine einheitliche Oberflächengestaltung mit Betonstein-
platten 40/20 mit einer roten Bänderung aus Betonsteinpflaster 10/20 quer zur Laufrichtung aus. Eine 
Sanierung der Flächen ist auf längere Sicht nicht erforderlich, da sie sich noch in einem guten Bauzu-
stand befinden. Die Gehwegbereiche um Klein St. Martin weisen jedoch farbliche Unterschiede auf-
grund des unterschiedlichen Einbaualters und aufgrund von Umwelteinflüssen auf. 
 
 
Planung 
 
Stützwand – Treppenanlage (Anlage 1 und 2) 
 
Aus städtebaulicher Sicht soll die trennende Stützwand durch eine Freitreppe als Endpunkt der Via 
Culturalis, als Verknüpfung zwischen dem Elogiusplatz mit Klein St. Martin hinüber zum Maria-im-
Kapitol-Hügel, ersetzt werden. 
 
Eine derartige Konstruktion bietet die Chance, sowohl technische Aspekte der zurzeit schadhaften 
Stützwand zu beheben, als auch gleichzeitig stadtgestalterische Verbesserungen vorzunehmen. Die-
se stadtgestalterischen Verbesserungen kommen sowohl der Kirche und dem Elogiusplatz, als auch 
den öffentlichen Verkehrswegen zugute. 
 
Die Stufen der geplanten Treppenanlage werden passend zum historischen Umfeld als Grauwacke-
blockstufen ausgeführt. Jede Stufe der neuen Treppenanlage wird mit einer DIN-gerechten Vorder-
kantenmarkierung versehen. Da der Höhenunterschied in Richtung Kaufhof abnimmt, nimmt auch die 
Anzahl der Stufen ab. Hierbei wird die Höhe der jeweils untersten Stufe reduziert. Um ein versehentli-
ches Betreten der aufgehenden Stufen zu verhindern, wird ein mindestens 30 cm breiter Kleinpflas-
terstreifen zwischen Gehweg und Treppenfuß über die gesamte Treppenbreite eingebaut. Dieser 
stellt eine taktil deutlich erfassbare Abgrenzung zu den ebenen Grauwackeplatten des unterhalb der 
Treppe verlaufenden Gehwegs dar. Im Übrigen wird auf den entlang der Pipinstraße vorhandenen 
Parkstreifen zugunsten einer Verbreiterung dieses Gehwegs verzichtet. 
 
Mit einer Länge von ca. 90 m hat die Treppenanlage sowohl eine Verkehrsfunktion, als auch eine 
Aufenthaltsfunktion. In den drei für die Verkehrsfunktion (Wegebeziehung für Fußgänger) vorgesehe-
nen Bereichen werden jeweils Handläufe installiert.

5 
Die Planung wurde mit den Behindertenverbänden am 09.12.2016 abgestimmt. 
 
Die geplante Treppenanlage liegt in der römischen und mittelalterlichen Innenstadt. Die beanspruch-
ten Flächen sind Teil des in die Denkmalliste der Stadt Köln eingetragenen Bodendenkmals Nr. 430. 
Für die Baubefunde der öffentlichen römischen Bebauung, insbesondere die Stadtmauer und die 
Hangstützmauern, ist ein dauerhafter Denkmalerhalt zwingend erforderlich. Um Zerstörungen am 
Bodendenkmal zu vermeiden, wird die Treppe flach gegründet. 
 
Um den Blick auf St. Maria im Kapitol freizugeben, sollen aufgrund städtebaulicher Aspekte die im 
Eigentum der Kirche befindlichen Garagen vor dem Nordchor der Kirche abgerissen und die Abriss-
fläche analog zum historischen Umfeld in Natursteinmaterialien gepflastert werden. Die Kirche hat 
dem Abriss der drei in ihrem Eigentum befindlichen Garagen vertraglich zugestimmt.  
 
Umgestaltung Pipinstraße (Anlage 1) 
 
Klein St. Martin/Nordseite: 
Eine Neubepflanzung des vorhandenen Grünstreifens wird nicht vorgesehen. Stattdessen wird der 
Grünstreifen auf zwei Baumscheiben reduziert.  
Die Flächen zwischen den Baumscheiben werden höhengleich von der Bebauung bis an den Fahr-
bahnrand geführt. Hierbei wird das vorhandene Gestaltungskonzept fortgeführt.  
 
Durch die Reduzierung des Grünstreifens wird zukünftig die Nutzung der Gehwegbereiche für Au-
ßengastronomie ermöglicht. 
 
Die vorhandene Ladezone vor dem Haus Pipinstraße 3, die derzeit baulich als Längsstreifen ausge-
bildet ist, wird in die Oberflächengestaltung der Gehweganlage integriert, so dass der heutige Bord 
entfällt und das Verlegemuster bis an den Fahrbahnrand vervollständigt wird. 
 
Südseite: 
Der Radfahrende in östlicher Richtung fährt bereits auf markierten Schutzstreifen auf der Fahrbahn. 
Das zusätzliche Angebot, den baulichen Radweg auf der Nebenanlage zu nutzen, entfällt zukünftig 
zugunsten der zu Fuß gehenden und der Radfahrenden in westlicher Fahrtrichtung. 
 
Das Podest vor dem Gebäude Pipinstraße 16 entspricht nicht mehr dem städtebaulichen Konzept 
und stört das Gesamtbild in Nachbarschaft zu der neuen Treppenanlage zum Kapitolshügel. Die 
Gehweganhebung entfällt daher und es entsteht eine barrierefreie, durchgehende Fläche in komfor-
tabler Breite. 
 
Der einzeln stehende Baum im Eckbereich Pipinstraße 16/neue Treppenanlage ist aus Gründen der 
Verkehrssicherheit zu entfernen, da der Baumstandort die verbleibende Gehwegbreite deutlich unter 
das erforderliche Mindestmaß von 2,00 m einengt. 
 
Radverkehrsführung im Knoten Heumarkt/Am Malzbüchel: 
Die Führung des Radverkehrs in Richtung Deutzer Brücke erfolgt auf einem markierten Schutzstrei-
fen für Radfahrende auf der Fahrbahn. Der markierte Schutzstreifen wird zukünftig ohne Unterbre-
chung bis über den Knotenpunkt Heumarkt/Am Malzbüchel geführt. 
Vor der Auffahrt auf die Deutzer Brücke wird der Radfahrende über eine Rampe auf die Nebenanlage 
und weiter auf die Brücke geführt.  
 
Eine geradlinige, direkte Fahrradspur auf die Nebenanlage der Deutzer Brücke (ohne vorherige Füh-
rung auf die Nebenanlage im Verkehrsknoten) wurde aus Gründen der Verkehrssicherheit ausge-
schlossen, da das Befahren durch Radfahrende in entgegengesetzter Richtung, in den Gegenverkehr 
nicht ausgeschlossen werden konnte. 
 
Der bestehende bauliche Radweg für Radfahrende in Richtung Rhein und Südstadt entfällt zukünftig 
und der Radfahrende wird auf der Fahrbahn auf markierten Schutzstreifen geführt. 
 
Die Signalisierung des Knotenpunktes ist aufgrund der Änderungen der Radverkehrsführung anzu-

6 
passen bzw. zu erneuern. 
 
Die Fahrbahn weist im Knoten Heumarkt/Am Malzbüchel große Schäden auf, die einer Sanierung im 
Vollausbau bedürfen. Eine Zwischenlösung und Ummarkierung auf der geschädigten Fahrbahn 
kommt nicht Betracht. 
 
 
Alternativen: 
Gemäß des Beschlusses der Bezirksvertretung Innenstadt vom 30.01.2014 (AN/0111/2014) und 
20.02.2014 (AN/0232/2014) werden im Zuge der Maßnahme die Gehwegplattierung des Komplexes 
um Klein St. Martin auf der Nordseite der Pipinstraße aufgewertet. Die vorhandenen Baumbeete wer-
den reduziert und das vorhandene Gestaltungskonzept für die Gehwegplattierung fortgeführt. Ein 
Austausch der bautechnisch einwandfreien und dem Gestaltungskonzept entsprechenden Flächen ist 
hierbei nicht vorgesehen. 
 
Alternative 1: 
Um Farbunterschiede der Oberflächenmaterialien aufgrund des unterschiedlichen Einbaualters zu 
vermeiden, werden auch die bautechnisch einwandfreien Flächen vor Klein St. Martin und vor den 
Häusern Pipinstraße 3 bis 9 durchgängig bis an die Bebauung ausgewechselt (siehe Anlage 1, Lage-
plandetail „Alternative“). Aus Sicht der Verwaltung ist dieser Vorschlag wirtschaftlich nicht darstellbar. 
Die neuen Flächen werden im Laufe der Zeit nachdunkeln und sich dem Bestand farblich anpassen.  
Für diese Alternative 1 werden zusätzliche konsumtive Aufwendungen in Höhe von 15.500 € benötigt, 
so dass sich die Gesamtkosten von 2.192.000 € auf insgesamt 2.207.500 € erhöhen. 
 
Alternative 2: 
Die Alternative 2 umfasst den Austausch der Plattierung entsprechend der Alternative 1 und die Ein-
richtung von Sitzflächen wie folgt: 
Die Baumscheiben der Platanen erhalten alternativ an zwei Seiten eine Sitzfläche, die – sollte ein 
Antrag auf Außengastronomie gestellt werden – auch in die außengastronomische Nutzung mit inte-
griert werden können. Diese Alternative basiert auf einem Vorschlag der angrenzenden Gastrono-
miebetriebe, der in Gesprächen mit einer Vertreterin der Bezirksvertretung Innenstadt und den Anlie-
gern diskutiert wurde. Aus Sicht der Verwaltung sollte der Vorschlag nicht umgesetzt werden, da hier 
eine Sonderlösung geschaffen würde. 
Für die Alternative 2 werden zusätzliche konsumtive Aufwendungen in Höhe von 15.500 € und inves-
tive Haushaltsmittel in Höhe von 11.000 € benötigt, so dass sich die Gesamtkosten von 2.192.000 € 
auf insgesamt 2.218.500 € erhöhen. 
 
Bauablauf: 
 
Es ist vorgesehen, mit den Bautätigkeiten im Frühjahr 2019 zu beginnen.  
 
Nach den Leitungsarbeiten kann mit dem Abriss der alten Treppenanlage und der Stützwand begon-
nen werden und die Erstellung des neuen Bauwerkes erfolgen.  
Die Arbeiten an der neuen Treppenanlage bedürfen einer Bauzeit von ca. 9 Monaten.  
 
Während dieser Zeit wird die Pipinstraße ab der Einmündung Kleine Sandkaul/Augustinerstraße von 
zwei auf eine Fahrspur und Schutzstreifen für Radfahrende in Richtung Osten reduziert, um die Bau-
stelle anfahren zu können.  
 
Die südseitige Fußwegeverbindung wird während der Bauzeit durchgängig aufrechterhalten. Hierbei 
wird zeitweise die barrierefreie Fußwegeverbindung zwischen Heumarkt und Hermann-Joseph-Platz 
eingeschränkt und eine barrierefreie Erschließung des Lichhofes St. Maria im Kapitol wird vorüberge-
hend nur über die Westseite gewährleistet. Die Umleitung für Radfahrende in westlicher Richtung auf 
dem südseitigen Gehweg erfolgt zeitweise über den Mühlen- und Blaubach. 
 
Daran anschließend werden die Straßenbauarbeiten und die Arbeiten an den Lichtsignalanlagen vor-

7 
genommen, für die ca. 6 Monate kalkuliert werden, so dass insgesamt von einer Bauzeit von ca. 18 
Monaten ausgegangen wird. Der Vollausbau der Fahrbahn im Knotenpunkt Heumarkt/Am Malzbüchel 
kann nur in den Sommerferien erfolgen, die Zeiten des Hochwasserschutzes sind zu beachten sowie 
die Vorlaufzeit der Archäologie und erforderlichenfalls des Kampfmittelräumdienstes. 
 
Die Kostenermittlung für den Bau der Freitreppe und Umgestaltung der Pipinstraße lag dem Rech-
nungsprüfungsamt zur Prüfung vor (RPA-Nr. vom 22.05.2017: KOB 2017/0733). Das Schreiben des 
Rechnungsprüfungsamtes und die Stellungnahme der Verwaltung sind der Vorlage als Anlagen Nr. 
3.1 und 3.2 beigefügt. 
 
 
Finanzierung: 
 
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf maximal 2.218.500 € (bei Beschluss der teuers-
ten Variante 1.2). Abhängig von den Varianten entstehen folgende Gesamtkosten für die Baumaß-
nahme: 
 
 
 Beschluss -Basis  
(siehe Be-
schlusstext 1.) 
Alternative 1  
(siehe Be-
schlusstext 1.1) 
Alternative 2 
(siehe Be-
schlusstext 1.2) 
Investiv:    
- Planungs- und Baukosten* 2.169.000 € 2.169.000 € 2.169.000 € 
- Sitzflächen   11.000 € 
Summe investiv (1) 2.169.000 € 2.169.000 € 2.180.000 € 
    
Konsumitv:    
- Beleuchtungskosten** 23.000 € 23.000 € 23.000 € 
- Austausch des Gehwegbelages  15.500 € 15.500 € 
Summe konsumtiv (2) 23.000 € 38.500 € 38.500 € 
    
Gesamtkosten der Maßnahme (1+2) 2.192.000 € 2.207.500 € 2.218.500 € 
 
*       Die (externen) Planungskosten betragen 279.000 €. 
**    Beleuchtungskosten, welche die Stadt Köln im Rahmen des Beleuchtungsvertrages seitens  
        RheinEnergie AG über den Zeitraum der Nutzung in Rechnung gestellt werden 
 
Darüber hinaus sind bereits in Vorbereitung der Maßnahme Entschädigungszahlungen in Höhe von 
13.500 € im Rahmen eines Grundstücktauschs geleistet worden. 
 
Die erforderlichen investiven Haushaltsmittel sind im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze, im 
Hpl. 2016/2017 im Haushaltsjahr 2017 sowie  im Hpl.-Entwurf 2018 bei Finanzstelle 6601-1201-0-
6612, Wiederherstellung Nord-Süd-Stadtbahn veranschlagt. Noch fehlende Auszahlungsermächti-
gungen werden im Rahmen des Hpl. Anmeldeverfahrens 2019 im Rahmen des bestehenden Budgets 
berücksichtigt.  
 
Des Weiteren ist im Teilergebnisplan 1201 ab 2018 ff. ein entsprechender Ansatz in der Teilplanzeile 
13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen – für die über den Zeitraum der Nutzung zu zah-
lenden Beleuchtungskosten und gegebenenfalls für den Austausch des Gehwegbelages veran-
schlagt.  
 
Darüber hinaus steht in der Teilplanzeile 14 – Bilanzielle Abschreibungen ab 2018 ff ein entsprechen-
der Ansatz für die jährlichen Abschreibungen in Höhe von 43.600 € zur Verfügung.

Anlage 5 - Auszug Verkehrsausschuss 05.12.2017

3860 Zeichen

1 
 
Anlage 5 
 
 
Geschäftsführung  
Verkehrsausschuss 
Frau Krause 
Telefon:  (0221) 221-25909  
Fax       :  (0221) 221-24447 
E-Mail:  angela.krause@stadt-koeln.de 
Datum: 06.12.2017 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 31. Sitzung des 
Verkehrsausschusses vom 05.12.2017 
öffentlich 
5.7 Baubeschluss für die Herstellung einer Freitreppe an St. Maria im Kapi-
tol und die Umgestaltung der Pipinstraße sowie Freigabe von investi-
ven Auszahlungsermächtigungen – hier: Finanzstelle 6601-1201-0-
6612, Nord-Süd-Stadtbahn, Wiederherstellung 
1944/2017 
Stellv. Vorsitzende Pöttgen weist darauf hin, dass die SPD-Fraktion Vorlagen, die die 
Via Culturalis betreffen, grundsätzlich auch im Stadtentwicklungsausschuss behan-
delt haben möchte. Zudem schlägt er vor, die Vorlage heute im ersten Durchgang 
zunächst nur zu verweisen, um das Votum der Bezirksvertretung Innenstadt abzu-
warten.  
 
Inhaltlich macht er darauf aufmerksam, dass der geplante Radfahrschutzstreifen mit 
einfachen Piktogrammen für den freilaufenden Rechtsabbieger Richtung Bäche aus 
seiner Sicht nicht ausreichend sei. Da es sich hier um eine Gefahrenstelle handele, 
wäre vielmehr eine flächige farbige Gestaltung wünschenswert.  
 
Abschließend stellt stellv. Vorsitzender Pöttgen die Notwendigkeit der geplanten 
Lichtsignalanlage in Frage.  
 
Auch RM Götz plädiert seitens der CDU-Fraktion für eine Aufnahme des Stadtent-
wicklungsausschusses in die Beratungsfolge. Bereits heute möchte er betonen, dass 
die Treppe zwar stadtgestalterisch sicherlich gelungen sei; jedoch führe sie „aus dem 
Nichts ins Nirgendwo“. Eine Durchgangsmöglichkeit zur Kirche sei nicht gegeben.  
 
RM Hammer moniert, dass die Radfahrer Richtung Deutzer Brücke über zwei Ver-
kehrsinseln geführt werden. Er rege an, für den aus Deutz kommenden – auf der 
südlichen Seite befindlichen  - Radfahrer eine Querungshilfe im Bereich der Bus-
schleife zu ermöglichen; so könne auch der Radfahrer vom Neumarkt aus kommend 
länger auf der Fahrbahn geführt werden.

Für die FDP-Fraktion begrüßt RM Sterck die Verwaltungsvorlage als Abschluss der 
Via Culturalis; die Kritik der CDU-Fraktion könne er nicht nachvollziehen. Die Treppe 
führe auf den Lichhof, einer der schönsten Plätze in der Kölner Innenstadt. Insge-
samt halte er die Planung für sehr gelungen und erfreulich. 
 
Herr Harzendorf, Leiter des Amtes für Straßen und Verkehrstechnik, stellt zunächst 
klar, dass sich der Stadtentwicklungsausschuss bereits im Rahmen der Verwal-
tungsvorlage zu den sog. 3 Plätzen mit der Thematik auseinander gesetzt und für gut 
befunden habe. Hier handele es sich bereits um den Baubeschluss.  
 
Die Anregungen hinsichtlich der Markierung des Radfahrschutzstreifens werde er 
mitnehmen und prüfen. Die von RM Hammer geübte Kritik an der Radwegeführung 
im Bereich des Hotels Maritim könne er zwar teilweise nachvollziehen; eine Alternati-
ve halte er aufgrund des IV für nicht sinnvoll.  
 
Ziel der Treppe sei – wie bereits von Herrn Sterck angesprochen – einerseits der 
Lichhof; andererseits komme man von der Treppe auch zu den Bächen, ins Quartier 
und von dort aus zur U-Bahn. Durch die Freitreppe werde die Kirche zudem quasi 
auf einen Sockel gestellt.  
 
Die von Herrn Pöttgen in Zweifel gestellte Lichtsignalanlage sei aus Sicht der Verwal-
tung notwendig, da zwei Spuren gequert werden müssen. Die Errichtung einer Que-
rungshilfe würde darüber hinaus die gradlinige Struktur und Führung des Rad-und 
Fußgängerverkehrs verhindern bzw. stören.  
 
Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt stellv. Vorsitzender Pöttgen den 
eingangs gemachten Verweisungsbeschluss zur Abstimmung.  
 
Beschluss 
 
Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage zur Anhörung in die Bezirksvertretung 
Innenstadt und zusätzlich in den Stadtentwicklungsausschuss. 
 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

Anlage 6 - Auszug Stadtentwicklungsausschuss 14.12.2017

1453 Zeichen

Anlage 6 
 
 
Geschäftsführung  
Stadtentwicklungsausschuss 
Herr Freitag 
Telefon:  (0221) 221-23148  
Fax       :  (0221) 221-24088 
E-Mail:  uwe.freitag@stadt-koeln.de 
Datum: 10.01.2018 
Auszug 
aus der Niederschrift der 29. Sitzung des 
Stadtentwicklungsausschusses vom 14.12.2017 
öffentlich 
6.8 Baubeschluss für die Herstellung einer Freitreppe an St. Maria im Kapi-
tol und die Umgestaltung der Pipinstraße sowie Freigabe von investi-
ven Auszahlungsermächtigungen – hier: Finanzstelle 6601-1201-0-
6612, Nord-Süd-Stadtbahn, Wiederherstellung 
1944/2017 
RM Götz schlägt einen gemeinsamen Ortstermin mit der Bezirksvertretung Innen-
stadt und dem Gestaltungsbeirat vor, um sich ein genaueres Bild über die geplante 
Treppe machen zu können. 
RM Jahn bittet um eine Einschätzung des Stadtplanungsamtes, ob die Herstellung 
der Freitreppe als richtige Lösung bezüglich der Gestaltungsplanung "Gesamtraum 
Via Culturalis" sei. Hier müsse ihres Erachtens der Gestaltungsbeirat mit einbezogen 
werden. 
RM Sterck hält einen Ortstermin für unnötig und weist darauf hin, dass es bereits vor 
einiger Zeit eine Begehung mit der „Lenkungsgruppe Masterplan“ gegeben habe.  
Vorsitzender Kienitz bittet die Verwaltung zu einem entsprechenden Ortstermin ein-
zuladen und empfiehlt demnach die Beschlussvorlage in die nächste Beratungsfolge 
zu schieben. 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss stellt die Angelegenheit bis zur nächsten regulären 
Sitzung zurück.

Anlage 11 Auszug aus Beschlussprotokoll Finanzausschuss 04.06.2018

1618 Zeichen

Anlage 11 
 
 
Geschäftsführung  
Finanzausschuss 
Herr Müller 
Telefon:  (0221) 221-24649  
Fax       :  (0221) 221-23902 
E-Mail:  Michael.Mueller6@stadt-koeln.de 
Datum: 05.06.2018 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Finanzausschusses 
vom 04.06.2018 
öffentlich 
13.5 Baubeschluss für die Herstellung einer Freitreppe an St. Maria im Kapi-
tol und die Umgestaltung der Pipinstraße sowie Freigabe von investi-
ven Auszahlungsermächtigungen – hier: Finanzstelle 6601-1201-0-
6612, Nord-Süd-Stadtbahn, Wiederherstellung 
1944/2017 
 
 
Beschluss gemäß dem Vorschlag des Stadtentwicklungsausschusses: 
 
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des in den Anlagen 7.1 bis 
7.3 dargestellten Beschlusses sowie die Empfehlungen der Verwaltung: 
 
1. Der Rat der Stadt Köln nimmt die Gestaltungsplanung zur Kenntnis und beauf-
tragt die Verwaltung, den Bau der Freitreppe zu St. Maria im Kapitol und die Um-
gestaltung der Pipinstraße entsprechend dem Gestaltungsplan (Anlagen 1 und 2) 
mit Gesamtkosten in Höhe von 2.192.000 € zu realisieren. Auf den Austausch 
des Gehwegbelages um Klein St. Martin und auf die Einrichtung von Sitzflächen 
wird verzichtet.  
 
2. Der Rat beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung für 
den Bau der Freitreppe zu St. Maria im Kapitol und die Umgestaltung der Pipin-
straße in Höhe von 300.000 € im Teilfinanzplan 1201 – Straßen, Wege, Plätze 
bei der Finanzstelle 6601-1201-0-6612 Nord-Süd-Stadtbahn, Wiederherstellung, 
Teilplanzeile 8 – Auszahlung für Baumaßnahmen, im Haushaltsjahr 2017. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt

Anlage 9 - Auszug StEA 26.04.2018

1581 Zeichen

Anlage 9 
 
 
Geschäftsführung  
Stadtentwicklungsausschuss 
Herr Freitag 
Telefon:  (0221) 221-23148  
Fax       :  (0221) 221-24088 
E-Mail:  uwe.freitag@stadt-koeln.de 
Datum: 08.05.2018 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 32. Sitzung des 
Stadtentwicklungsausschusses vom 26.04.2018 
öffentlich 
6.1 Baubeschluss für die Herstellung einer Freitreppe an St. Maria im Kapi-
tol und die Umgestaltung der Pipinstraße sowie Freigabe von investi-
ven Auszahlungsermächtigungen – hier: Finanzstelle 6601-1201-0-
6612, Nord-Süd-Stadtbahn, Wiederherstellung 
1944/2017 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des  in den Anla-
gen 7.1 bis 7.3 dargestellten Beschlusses sowie die Empfehlungen der Verwaltung: 
 
1. Der Rat der Stadt Köln nimmt die Gestaltungsplanung zur Kenntnis und beauf-
tragt die Verwaltung, den Bau der Freitreppe zu St. Maria im Kapitol und die Um-
gestaltung der Pipinstraße entsprechend dem Gestaltungsplan (Anlagen 1 und 2) 
mit Gesamtkosten in Höhe von 2.192.000 € zu realisieren. Auf den Austausch 
des Gehwegbelages um Klein St. Martin und auf die Einrichtung von Sitzflächen 
wird verzichtet.  
 
2. Der Rat beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung für 
den Bau der Freitreppe zu St. Maria im Kapitol und die Umgestaltung der Pipin-
straße in Höhe von 300.000 € im Teilfinanzplan 1201 – Straßen, Wege, Plätze 
bei der Finanzstelle 6601-1201-0-6612 Nord-Süd-Stadtbahn, Wiederherstellung, 
Teilplanzeile 8 – Auszahlung für Baumaßnahmen, im Haushaltsjahr 2017. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

Anlage 2 - Lageplan Treppenbauwerk

5947 Zeichen

Nord-Süd-Stadtbahn, 1. Baustufe, Gestaltung drei Plätze
Planung der Treppenanlage am St. Maria im Kapitol
COERSMEIER TEBROKE ARCHITEKTUR GMBH
Rosenstraße 46  -  50678 Köln                Tel. (0221) 93 18 95 0
Tel. (0221) 925 775-0  / Fax. (0221) 925 775-18
E-Mail: info@pirlet.de  /  WebSite: www.pirlet.de
Ingenieurgesellschaft       mbH
Postfach  102765 / 50467 Köln
PIRLET & PARTNER
Baukonstruktionen
PIRLET & PARTNER
Baukonstruktionen
Der Oberbürgermeister
Amt für Straßen und Verkehrstechnik
Planung 661/14
P i p i n s t r a ß e
P i p i n s t r a ß e
Hohenstaufenring 48-54 / 50674 Köln
ϒ ϕ' σδ
---
Lichhof
St. Maria im Kapitol
4394 / E-01
E N T W U R F S P L A N U N G
Treppenanlage Pipinstraße 10-16
Draufsicht, Ansicht, Schnitte, Details
i.M. ca. 1,17 % Längsgefälle
i.M. ca. 3,11 % Längsgefälle
3
32
2
4
4
Schnitt 1-1  M=1:100
Ansicht Fertigstufen
KB / DPH 3  [n 10 ]
50,74 m ü. NHN
0
1
2
3
 4
5
6
7
8
9
10
11
12
 13
14
15
1,00 m
4,40 m
5,70 m
7,00 m
8,00 m
14,50 m
15,00 m
010203040
Kies, stark sandig, schlufBg
Erdaushub mit wenig 
Bauschutt (Ziegel)
Schluff, sandig, 
kiesig, steinig
Erdaushub mit Bauschutt 
(Ziegel, Beton)
Kies, stark sandig, 
schlufBg, schwach tonig, 
steinig
Erdaushub mit viel 
Bauschutt (Ziegel, Mörtel)
Schluff, sandig, 
Sand, stark kiesig
Kies, stark sandig, steinig
x: ø max. ca. 10 cm
0,10 mKopfsteinpfaster
Kies, stark sandig, 
schlufBg, steinig
Erdaushub mit (wenig 
Schlacke und Glas)
Kies, stark sandig, 
stark schlufBg, 
stark steinig, schwach tonig
Erdaushub mit viel Bauschutt 
(Ziegel, Mörtel)
11,50 m
12,00 m
13,00 m
kiesig, steinig
Erdaushub mit Bauschutt
Kies, sandig, schwach schlufBg
Kies, stark sandig, steinig
x: ø mac. 7 cm
11,60 m 28.06.2016
GW in Ruhe
0
1
2
3
 4
5
6
7
8
BS 5.1 / DPH 5  [n 10 ]
>100
01020304050
0,90 m
5,60 m
6,00 m
7,10 m
50,68 m NHN
Kies, stark sandig, 
schlufBg
Ziegelbruch- und 
Betonanteile ca. 15 %
Schluff, schwach kiesig, 
schwach sandig
0,08 m
9
10 10,00 m
Sand, stark kiesig
Schluff, schwach kiesig, 
schwach sadnig
Bauschuttanteil < 10 %
0,20 m
Kies, sandig, 
schwach schlufBg
Sand, schwach kiesig
geringe Bauschuttanteile
Aufgenommmen 
und wieder verlegt
Pfasterstein
örtlich schwach humos und 
0
1
2
3
 4
5
6
7
8
0 10 20 30 40 500
1
2
3
 4
5
6
7
8
5,40 m
5,70 m
7,70 m
8,00 m
Schluff, sandig, kiesig
örtlich schwach humos
Sand, schwach kiesig
Kies, sandig
Sand, stark kiesig
BS / DPH 4  [n 10 ]
50,77 m NHN
9
10
11
12
 13
14
15
0,50 m
0,30 m
1,50 m
Schluff, feinsandig, 
schwach humos
durchwurzelt
Sand, schlufBg, 
schwach kiesig
GW in Ruhe
0
1
2
3
 4
5
6
7
8
9
10
11
12
 13
14
15
1,60 m
2,40 m
3,00 m
4,70 m
5,00 m
6,00 m
8,60 m
9,40 m
12,70 m
14,00 m
15,00 m
010203040
KB / DPH 2  [n 10 ]
51,24 m ü. NHN
schlufBg, schwach tonig
Erdaushub mit Bauschutt 
(Ziegel)
Kies, schlufBg, 
sandig, steinig
Erdaushub mit Bauschutt 
(Beton, Ziegel)
Feinsandig, schlufBg, 
feinkiesig
Kies, stark sandig
Kies, stark sandig, 
schwach steinig
x: ø max. 7 cm
Sand, feinkiesig
Kies, grobsandig, steinig
x: ø max. 9 cm
Sand, kiesig
Kies, sandig, steinig
x: ø max. 9 cm
Kies, stark sandig, 
10,30 m 28.06.2016
Sand, stark kiesig, steinig, 
schwach humos
Erdaushub mit Bauschutt 
(Beton, wenig Ziegel)
Kernverlust
KB / DPH 1  [n 10 ]
50,90 m ü. NHN
0
1
2
3
 4
5
6
7
8
9
10
11
12
 13
14
15
1,70 m
4,10 m
4,70 m
8,00 m
7,00 m
11,00 m
13,50 m
14,00 m
15,00 m
01020304050
10,00 m
Kies, sandig, 
schwach schlufBg
Erdaushub
Sand, schwach schlufBg,
schwach kiesig
Sand, schlufBg, kiesig
bei 5,70m - 5,85m - 
Schluff sandig
Sand, stark kiesig, 
schwach schlufBg
Kies, stark sandig, 
schwach steinig, 
schwach schlufBg
x: ø max. ca. 10 cm
Kies, stark steinig, 
grobsandig
x: ø max. ca. 10 cm
Sand, schlufBg, kiesig
Sand, kiesig, steinig
x: ø ca. 9 cm
schwach schlufBg,
schwach tonig
Erdaushub mit viel 
Bauschutt; x: ø max. ca. 
15 cm (Beton)
Sand, kiesig, steinig,
28.06.2016
607080
113
Feinsand, schlufBg
i.M. ca. 3,11 % Längsgefälle
Leitungen und Kabeltrassen
i.M. ca. 1,17 % Längsgefälle
Rhein Neumarkt
Baum entfernen
i.M. ca. 3,11 % Längsgefälle
Leitungen und Kabeltrassen
i.M. ca. 1,17 % Längsgefälle
Rhein Neumarkt
Baum entfernen
Neuplanung
P i p i n s t r a ß e
P i p i n s t r a ß e
P i p i n s t r a ß e
P i p i n s t r a ß e
1
2
3 1
3
2
1.1 1.1
4
4
+48,88OK Pflaster
+49,06
+51,98
+51,63
+51,52
+51,43
+51,28
+51,22
+51,83
Draufsicht Fertigstufen  M=1:100
+48,88OK Pflaster
+49,06
+51,98
+51,63
+51,52
+51,43
+51,28
+51,22
+51,83
Y = 2567459.118 m 
X = 5644870.692 m 
Y = 2567459.118 m 
X = 5644870.692 m Y = 2567369.992 m 
X = 5644863.230 m 
Y = 2567369.992 m 
X = 5644863.230 m 
Y = 2567371.487 m 
X= 5644863.355 m 
+52,06
+51,22
+51,75+51,75
+49,24
+49,42
+49,60
+49,79
+50,06
+50,35
+50,64
+50,92
+51,22
+49,24
+49,42
+49,60
+49,79
+50,06
+50,35
+50,64
+50,92
+51,22
+51,51
+52,06
+51,80
Straßeneinlauf entfernen
und vor neuem Rand-
streifen (30cm) neu setzen
Schnitt 2-2  M=1:25
*
Schnitt 3-3  M=1:25
*
Schnitt 4-4  M=1:25
*
0,5%
Stufendetail  M=1:10
Blockstufen 13-1 Stg 18/26 (13 Stg 18/30)
Detail 1
Grauwackeblockstufen geflammt auf
Mörtelfuge MG III + Fliesenkleber,
Haftgrund o.glw.
Systemskizze Geländer  M=1:25
Detail  Geländerfußpunkt M=1:5
0,5%
Detail 1  M=1:5
* 
- Taktiler Streifen gemäß Richtzeichnung Nr. A-01
Stadt Köln, Barierefreies Bauen v. 11.01.2016
Verlegeanweisung 1:25
Schnitt 1.1-1.1  M=1:100
Ansicht  M=1:100
von Nord
Stufenende
Ecke + Anschluss
Hausecke
Sockelleiste örtlich aufnehmen und anpassen,
Höhe über Vorderkante Stufe 10cm
oberer vertikaler Abschluss an Hausecke,
unterer vertikaler Abschluss 10cm vor 1. Stufe
Isometrie - Blockstufen
Bestand Gebäude PipinStr. 16
Anschluss Stufen an Gebäude
Sockelleiste  M=1:10
vorh. Fassade
Edelstahlsockelleiste A4 t>=2,5mm,
verschraubt, oben beikanten
Befestigungsblech 180/4 je Stufe,
angedübelt mit 2M6 A4
dauerelastische Fugenversiegelung
Rohtreppe
Blockstufeanalog Detail
Geländerfußpunkt
Teilbilder:
09.02.2017
90/98/187/309/311/312/313/315/316/317
318/319 H/B = 841 / 1500 (1.26m²) Allplan 2016

Anlage 7.3 - Stellungnahme der Verwaltung - Lageplan mit verbreitertem Fußgängerüberweg

599 Zeichen

4.80 
1.50 
3.00 
1.00 
2.00 
1.50 2.75 2.55 
W
inkelsteine 
 Bestand 
Feuerwehr- 
zufahrt 
Baum
 entfernen 
Podest entfernen 
RB 30/20 
HB 30/20 
HB 30/20 
a=3 
RB 30/20 
a=3 
a=12 
RB 30/20 
a=3 
a=12 
a=12 
HB 30/20 
a=12 
a=3 
Garage entfernen 
a=12 
S 1/1 
S 1/1 
S
geänderter Überweg 
a=3 
RB 30/20 
Maßnahme:   M      1: 
Bearbeitet 
Amt für Straßen + 
Verkehrstechnik 
Datum 
Gruppenleiter (661/14) Sachbearbeiter (661/14) 
Dateiname 
Abteilungsleiter  (661) Amtsleiter (66) 
250 
Umgestaltung Pipinstraße 
Anlage 7.3 
01.02.2018 
T.Reuber 
gez. 
N.Weber 
01.02.2018 
gez. 
Jusen 
02.02.2018

Beratungsverlauf (6)

05.12.2017 Verkehrsausschuss
TOP 5.7 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen

Zur Sitzung
07.12.2017 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 5.6 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
14.12.2017 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 6.8 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
18.12.2017 Finanzausschuss
TOP 12.10 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
19.12.2017 Rat
TOP 10.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
15.05.2018 Verkehrsausschuss
TOP 4.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1944/2017
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
15.01.2018
Erstellt
03.08.2017 00:27