0973/2019
Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan); ,Arbeitstitel: "Quartier Schlebuscher Weg" in Köln-Höhenhaus
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Anlage 4 Planungskonzept
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n i e t s d r o B 8 Stpl 7 Stpl 8 Stpl 4 Stpl III IV IV III III IV II IV IV IV III III III III III III III III III III 4 Stpl 4 Stpl 22 Stpl 12 Stpl 6 Stpl Spielplatz Spielplatz Spielplatz Spielplatz Spielplatz Spielplatz Spielplatz Spielplatz Spielplatz III III III 4 Stpl 2 Stpl 8 Stpl 4 Stpl 8 Stpl 18 Stpl 4 Stpl 22 Stpl 16 Stpl 2 1Stpl 4 Stpl 9 Stpl 3 Stpl 3 Stpl 12 Stpl 3 Stpl 3 Stpl 8 Stpl III III 10 Stpl Birkenweg Birkenweg Schlehbuscher Weg Dhuenner Weg Mainweg Hoehscheider Weg Dierather Weg Schahberger Weg Luetzenkircher Weg IV IV III II III III III III IV IV III III III III III II II II II II II II II II III III III III II III II III II III III III III III II II II II II III C D B A M. 1:2000 N Anlage 4
Anlage 3 Planungskonzept
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III III III III III III III III III III III III III III IV II II II II II II II 349 600 420 391 1/101 Dierather Weg Schaberger Weg Hoehscheider Weg Mainweg Dhuenner Weg Birkenweg Schlebuscher Weg GRUNDSTÜCK 1/101 Papierformat A3 M 1:500 MBS Köln-Höhenhaus Schlebuscher Weg 1A 1D 2D 3D 0,8 H Anwohnerparken 6 Stellplätze Anwohnerparken 7 Stellplätze Anwohnerparken 15 Stellplätze Anwohnerparken 4 Stellplätze GARTEN 30m² GARTEN 30m²GARTEN 30m² GARTEN 30m² P P GARTEN 30m² P P P 16 Stg. 18,1/29 TRH 1 2 Kochen Essen Wohnen Bad HWR 1 2 Kochen Essen Wohnen Bad HWR Bad HWR 1 2 Kochen Essen Wohnen 1 2 Kochen Essen Wohnen Bad HWR Bad HWR 1 2 Kochen Essen Wohnen GARTEN 30m² GARTEN 30m²GARTEN 30m² GARTEN 30m² P P GARTEN 30m² P P P 16 Stg. 18,1/29 TRH 1 2 Kochen Essen Wohnen Bad HWR 1 2 Kochen Essen Wohnen Bad HWR Bad HWR 1 2 Kochen Essen Wohnen 1 2 Kochen Essen Wohnen Bad HWR Bad HWR 1 2 Kochen Essen Wohnen P P P P P GARTEN 30m² GARTEN 30m² GARTEN 30m² GARTEN 30m² GARTEN 30m² GARTEN 30m² 1 2 Kochen Essen Wohnen Bad HWR Bad HWR 1 2 Kochen Essen Wohnen 1 2 Kochen Essen Wohnen Bad HWR Bad HWR 1 2 Kochen Essen Wohnen 1 2 Kochen Essen Wohnen Bad HWR Bad HWR 1 2 Kochen Essen Wohnen 16 Stg. 18,1/29 TRHP P PP P BALKON 6m² BALKON 6m² BALKON 6m² Wohnungsgemenge: 48m² WE 2-Zi x9 53m² WE 2-Zi x4 70m² WE 3-Zi x6 75m² WE 3-Zi x10 100m² WE 4-Zi x0 115m² WE 5-Zi x20 160m² RH 5-Zi Grundstück 1/101 5.773m² GF 6.190m² => GFZ 1,1 WF 4.995m² 32 Stellplätze GRUNDSTÜCK 1/101 REGELGESCHOSS STÄDTEBAU M 1:2000 STÄDTEBAU ÜBERSICHT ALLER GRUNDSTÜCKE IIIStG IIIStG II II IV StG StG StG III StG III II StG II StG II StG II StG StG Grundstück Nr. 600 IIIStG III StG Grundstück Nr. 420 Parken 32 Stellplätze Parken 58 Stellplätze Parken 29 Stellplätze Parken 49 Stellplätze III StG III StG II StG III StG IIIStG III StG III StG Offene Garage 1 30 Stellplätze Offene Garage 4 72 Stellplätze Grundstück 600 und 420 4.940m² + 9.040m² = 13.980m² GF 14.196m² => GFZ 1,0 WF ca.11.360m² ca. 147 WE => 735m² Kinderspielfläche (inkl. Sandspielfläche mit Spielelementen, Holzdecks und Rasenfläche) PARKEN 159 Stpl. (davon 72 unterirdisch) Grundstück 349 12.183m² GF 12.224m² => GFZ 1,0 WF ca. 9.780m² ca. 130WE => 650m² Kinderspielfläche (inkl. Sandspielfläche mit Spielelementen, Holzdecks und Rasenfläche) PARKEN 138 Stpl. (davon 42 unterirdisch) Grundstück 1/101 5.774m² GF 5.783m² => GFZ 1,0 Grundstück 391 6.719m² GF 6.718m² => GFZ 1,0 ________________________________________ GF 12.500m² WF ca. 10.000m² ca. 123WE => 615m² Kinderspielfläche (inkl. Sandspielfläche mit Spielelementen, Holzdecks und Rasenfläche) PARKEN 141 Stpl. (davon 60 unterirdisch) Offene Garage 3 42 Stellplätze Parken 60 Stellplätze Parken 36 Stellplätze Offene Garage 2 30 Stellplätze III StG III StG Anlage 3
Anlage 0
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Beschluss über die Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens Arbeitstitel: Quartier Schlebuscher Weg in Köln-Höhenhaus Session Vorlage 0973/2019 hier: Begründung der Dringlichkeit zur Behandlung der Beschlussvorlage in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 16.05.2019 Mit dem Vorhaben sollen im Rahmen des Kooperativen Baulandmodells rund 400 Wohneinheiten neu errichtet bzw. sanierungsbedürftiger Wohnraum durch Neubauten ersetzt werden. Wegen der Dringlichkeit, neuen Wohnraum zu schaffen, soll die Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 16.05.2019 erreicht werden. Da noch abschließende Klärungen mit der Vorhabenträgerin er- forderlich waren, konnte die Vorlagefrist für die Bezirksvertretung nicht eingehalten werden. Um für das vorliegende Plangebiet schnellstmöglich Baurecht für dringend erforderlichen Woh- nungsbau zu erhalten, ist die zügige Schaffung des Planungsrechtes geboten.
Anlage_6_Stellungnahme der Verwaltung
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Anlage 6 Stellungnahme der Verwaltung zum Beschluss der Bezirksvertretung Mülheim am 06.05.2019 Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Arbeitstitel: "Quartier Schlebuscher Weg" in Köln-Höhenhaus Die Bezirksvertretung hat einstimmig folgenden Beschluss gefasst: 1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet südlich des Schaberger und Dierather Wegs, östlich der Grünfläche Donauweg und des Schlebuscher Wegs, nördlich der Gebäude Schlebuscher Weg 8 sowie Birkenweg 7 und östlich des Birkenwegs bzw. des rückwärtigen Bereiches der Bebauung Birkenweg 21-39 und Lützenkircher Weg 13-15 (Gemarkung Dünnwald, Flur 60, Flurstücke 1/101; 348; 349; 391; 420 und 600) —Arbeitstitel: "Quartier Schlebuscher Weg" in Köln-Höhenhaus — einzuleiten mit dem Ziel, Wohnbebauung mit einem Anteil von mindestens 50% (mindestens 200 Wohneinheiten) in Wohngebäuden, die mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung gefördert werden könnten und ergänzende soziale Infrastruktur festzusetzen; 2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung am 17.06.2019 nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 2 (Abendveranstaltung); Die Verwaltung empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, die Verwaltungsvorlage zu Punkt 1 ungeändert zu beschließen aus folgenden Gründen: Die Vorhabenträgerin hat am 22.11.2018 eine Anwendungszustimmung zur Anwendung des Kooperativen Baulandmodells Köln in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.05.2017 zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Quartier Schlebuscher Weg“ in Köln - Höhenhaus unterzeichnet. Das Kooperative Baulandmodell sieht für dieses Vorhaben folgende Anforderungen vor: • Die Errichtung von 30 % öffentlich gefördertem Wohnungsbau, • die Errichtung einer Kindertagesstätte, • die Herstellung öffentlicher Spielflächen • die Durchführung eines Qualifizierungsverfahrens, sowie • die Sicherstellung von öffentlichen Grünflächen mit mind. 10m²/Einwohner. Die Regelungen des Kooperativen Baulandmodells sind allen Investoren bekannt, somit planbar und daher auch kalkulierbar. Die Einwilligung zur Umsetzung des Kooperativen Baulandmodells Köln sieht klare Forderungen und Ansprüche sowie eine verlässliche Ausgangslage von Seiten der Stadt Köln vor. Mit dem getroffenen Beschluss der Bezirksvertretung werden die Regelungen und Maßgaben deutlich überschritten und die Verwaltung gezwungen als Vertragspartnerin von einer verlässlichen und belastbaren Position abzuweichen. Daher empfiehlt die Verwaltung, den Ergänzungen unter Punkt 1. des Beschlusses nicht zu folgen Die Terminierung der Abendveranstaltung unter Punkt 2 des Beschlusses wird begrüßt.
Anlage 5 Auszug Beschlussprotokoll BV 9
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Frau Groß Telefon: (0221) 221 - 99414 Fax : (0221) 221 - 99412 E-Mail: nicole.gross@stadt-koeln.de Datum: 07.05.2019 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim vom 06.05.2019 öffentlich 9.2.6 Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorha- benbezogener Bebauungsplan) Arbeitstitel: "Quartier Schlebuscher Weg" in Köln-Höhenhaus 0973/2019 Geänderter Beschluss: Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Köln wie folgt zu beschließen: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet südlich des Schaberger und Dierather Wegs, östlich der Grünfläche Donauweg und des Schlebuscher Wegs, nördlich der Gebäude Schlebuscher Weg 8 sowie Birkenweg 7 und öst- lich des Birkenwegs bzw. des rückwärtigen Bereiches der Bebauung Birkenweg 21-39 und Lützenkircher Weg 13-15 (Gemarkung Dünnwald, Flur 60, Flurstücke 1/101; 348; 349; 391; 420 und 600) —Arbeitstitel: „ Quartier Schlebuscher Weg“ in Köln-Höhenhaus - einzuleiten mit dem Ziel, Wohnbebauung mit einem Anteil von mindestens 50 % (mindestens 200 Wohneinheiten) in Wohngebäuden, die mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung gefördert werden könnten und ergänzende soziale Infrastruktur festzusetzen, 2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungs- plan) zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlich- keitsbeteiligung am 17.06.2019 nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 2 (Abendveranstaltung),; 3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Mülheim ohne Einschränkung zustimmt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen.
Anlage 1 Geltungsbereich
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Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHUtretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zuGLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ Anlage 1 0DVWDEN StadtplanungsamtGeltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Quartier Schlebuscher WegLQ.|OQ+|KHQKDXV 0 10050 200300 Meter
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 613 Bölc Az Vorlagen-Nummer 0973/2019 Freigabedatum 24.04.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Arbeitstitel: "Quartier Schlebuscher Weg" in Köln-Höhenhaus Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungs- plan) für das Gebiet südlich des Schaberger und Dierather Wegs, östlich der Grünfläche Do- nauweg und des Schlebuscher Wegs, nördlich der Gebäude Schlebuscher Weg 8 sowie Bir- kenweg 7 und östlich des Birkenwegs bzw. des rückwärtigen Bereiches der Bebauung Birken- weg 21-39 und Lützenkircher Weg 13-15 (Gemarkung Dünnwald, Flur 60, Flurstücke 1/101; 348; 349; 391; 420 und 600) —Arbeitstitel: "Quartier Schlebuscher Weg" in Köln-Höhenhaus — einzuleiten mit dem Ziel, Wohnbebauung mit einem Anteil von mindestens 30% in Wohngebäuden, die mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung gefördert werden könnten und ergänzende soziale Infrastruktur festzusetzen; 2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 2 (Abendveranstaltung); 3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Mülheim ohne Einschränkung zustimmt. Alternative: keine Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 06.05.2019 Stadtentwicklungsausschuss 16.05.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Die Vorhabenträgerin LEG Rheinland hat am 21.02.2019 die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstel- lung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens bei der Verwaltung beantragt. Das Plangebiet liegt im Nordosten Kölns im Stadtteil Höhenhaus. Es erstreckt sich südlich des Schaberger und Dierather Wegs, östlich der Grünfläche Donauweg und des Schlebuscher Wegs, nördlich der Gebäude Schlebuscher Weg 8 sowie Birkenweg 7 und östlich des Birkenwegs bzw. des rückwärtigen Bereiches der Bebauung Birkenweg 21-39 und Lützenkircher Weg 13-15 (Gemarkung Dünnwald, Flur 60, Flurstücke 1/101; 348; 349; 391; 420 und 600) und hat eine Größe von ca. 4 ha. Ziel der Planung ist es, auf den Grundstücken der LEG Rheinland GmbH nachverdichtete Wohnbe- bauung mittels Neubau der Gebäude zu entwickeln. Die Wohnungsnachfrage in Köln-Höhenhaus ist, wie in den meisten anderen Stadtteilen Kölns, sehr hoch. Das Vorhaben trägt damit zur Verbesserung der derzeitigen Wohnsituation bei. Es entspricht auch der städtischen Zielsetzung, Grundstücke im Sinne eines sparsamen Umgangs mit Grund und Boden qualifiziert zu verdichten. Für das Plangebiet besteht kein Bebauungsplan. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung einer nachverdichteten Wohnnutzung zu schaffen, ist die Aufstellung eines Bebau- ungsplanes erforderlich. Die geplante Nutzung entspricht den Darstellungen des Flächennutzungsplanes (Wohnbaufläche). Das städtebauliche Konzept wurde zunächst nur als eine Machbarkeitsstudie erarbeitet, die als Grundlage für das weitere Verfahren dienen soll. Zur Sicherung der städtebaulichen und gestalterischen Qualität wird die Vorhabenträgerin in Abstim- mung mit der Verwaltung ein Qualifizierungsverfahren (Mehrfachbeauftragung) durchführen. Die früh- zeitige Beteiligung der Dienststellen, Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange hat neben ökologischen Anforderungen und zu untersuchenden relevanten Umweltbelangen auch den Bedarf einer 6-gruppigen Kindertageseinrichtung sowie öffentliche Spielplatzflächen von ca. 2.400 m² erge- ben. Die Umsetzungsmöglichkeiten im Plangebiet werden im Rahmen der Vorbereitung des Qualifi- zierungsverfahrens geprüft und entsprechende Vorgaben in die Auslobung aufgenommen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 BauGB soll auf der Grundlage der Machbarkeitsstudie erfolgen, auch hieraus sollen Erkenntnisse für die Aufgabenstellung des Qualifi- zierungsverfahrens gewonnen werden. Das Vorhaben berücksichtigt die Vorgaben des Kooperativen Baulandmodells (KoopBLM) der Stadt Köln in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.05.2017 zu dessen Anwendung die Vorhabenträ- gerin ihre Zustimmung (Anwendungszustimmung) gegenüber dem Stadtplanungsamt erteilt hat. Zur geordneten städtebaulichen Entwicklung ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Anlagen Anlage 1 Geltungsbereich Anlage 2 Erläuterung zum städtebaulichen Konzept Anlage 3 Konzept 1 Anlage 4 Konzept 2
Anlage 2 Erläuterung
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1 E rläuterung zum städtebaulichen Konzept Bebauungsplanverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Arbeitstitel: „Quartier Schlebuscher Weg“ in Köln - Höhenhaus 1. An lass und Ziel der Planung Di e LEG Rheinland Köln GmbH, im Folgenden Vorhabenträgerin genannt, ist im Stadtteil Höhenhaus im Bereich Schlebuscher Weg Eigentümerin einer Siedlung mit 204 Wohnun- gen, verteilt über ein Areal von rund 4 Hektar in 43 Gebäuden. Das Areal wird aktuell nicht zeitgemäß genutzt, der Bestand weist eine Vielzahl von baulichen Mängeln auf und kann als abgängig bezeichnet werden. Die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse und die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung, insbesondere für Familien und ältere Menschen können aktuell nicht ausreichend berücksichtigt werden. Auch die Belange des Umweltschutzes, un- ter anderem die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie werden vernachlässigt. Unter wohnungswirtschaftlichen Aspekten ist die Nut- zung aktuell ebenfalls nicht nachhaltig. U m zukünftig eine nachhaltige Nutzung des Areals zu gewährleisten, wurden verschiedene Handlungsoptionen untersucht. Weder eine durchgreifende Modernisierung des Bestandes, noch ein Rückbau und Neubau innerhalb vorhandener Kubaturen haben sich als realistische Planungsvarianten erwiesen. Schließlich wurde ein flächendeckender Abbruch und nachver- dichtender Neubau der Gebäude als weiterzuverfolgende Handlungsstrategie ausgewählt. Ziel ist die Schaffung eines zukunftsfähigen Wohnquartiers, das die Bedürfnisse der Kölner Bevölkerung nachhaltig berücksichtigt und erfüllt. Dieses Vorhaben bedingt die Aufstellung eines Bebauungsplanes in Kooperation mit der Stadt Köln. D arüber hinaus erfordert die ausgewählte Handlungsstrategie die Umsetzung der heutigen Mieterschaft. Für die Vorhabenträgerin stellen hierbei der sozialverträgliche Umgang mit den Bewohnern sowie eine durch Transparenz gekennzeichnete Kommunikationsstrategie be- deutende Handlungsmaximen dar. Sie werden als wesentlich für eine erfolgreiche Umse t- zung des Projekt es angesehen. Oberstes Ziel der Vorhabenträgerin ist die Herbeiführung einvernehmlicher Lösungen mit sämtlichen Mietparteien. Die Struktur der Mieterschaft wurde bereits analysiert. Zudem haben bereits Gespräche zum Erfahrungsaustausch im Sinne „best practice“ zwischen GAG, Vorhabenträgerin und Stadt Köln stattgefunden. Die Erkennt- nisse werden in ein detailliertes Konzept zur Umsetzung der Mieterschaft einfließen. Die we- sentlichen Eckpunkte des Konzepts sind bereits erarbeitet. D er Bau und die Übernahme sowohl der freifinanzierten als auch der öffentlich geförderten Wohnungen in das eigene Portfolio der Vorhabenträgerin wird angestrebt. Diese B ewirt- schaftung bietet langfristig Perspektive und Sicherheit für die Mieterschaft. Im Falle einer Realisierung der öffentlich geförderten Wohnungen durch einen Projektpartner wird die Vor- habenträgerin die dafür notwendigen Grundstücke (etwa 25 % der Liegenschaft) an den Pro- jektpartner veräußern. E s liegt eine Grundzustimmung der Vorhabenträgerin zur Anwendung des kooperativen Baulandmodells der Stadt Köln vor. 2 2. Verfahren In der Zeit vom 04.01. - 06.02.2019 hat die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonst i- gen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB stattgefunden. Dazu hat es 15 Stellungnahmen gegeben. Zur Sicherung der städtebaulichen und architektonischen Qualität wird ein Qualifizierungs - verfahren vorbereitet und durchgeführt. Die bau - und planungsrechtlichen Rahmenbedi n- gungen für die zukünftige Entwicklung sollen in Abstimmung zwischen der Stadt Köln und der Vorhabenträgerin in einem kooperativen Planungsverfahren entwickelt werden. Zu di e- sem Zweck plant die Vorhabenträgerin unmittelbar nach dem Einleitungsbeschluss ein Qua- lifizierungsverfahren mit bis zu fünf renommierten Stadtplanungs - und Architekturbüros durchzuführen. Für das Qualifizierungsverfahren ist ein zweistufiger Verfahrensablauf mit Zwischenpräsen- tation vorgesehen. Dabei soll sich die Entwurfsabgabe in eine Ideenphase und eine Realisie- rungsphase gliedern. Erstere dient dazu die Vorüberlegungen weiterzuentwickeln, letztere zielt darauf ab, die Ergebnisse und Empfehlungen der Ideenphase in konkrete Architektu r- entwürfe zu übertragen. Der prämierte Entwurf wird die Grundlage für das weitere Bebau- ungsplanverfahren bilden. Da es sich um einen Bebauungsplan zur Nachverdichtung einer bebauten innerstädtischen Fläche, d. h. um eine Maßnahme der Innenentwicklung im Sinne des § 13 a Abs . 1 Satz 1 BauGB handelt, soll der vorhabenbezogene Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) aufgestellt werden. Die zu- lässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO innerhalb des Geltungs bereichs des Bebauungsplans wird bei einer Plangebietsgröße von ca. 4 ha und einer angenommenen GRZ von 0,4 bei 16.000 m² liegen und bleibt damit unter dem maßgeblichen Schwellenwert des § 13 a Abs. 1 Nr. 1 BauGB von 20.000 m². Dabei werden zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Bebauungspläne im engen sachlichen, räumlichen und zeitlichen Zusammenhang aufgestellt, deren Grundfläche mitzurechnen wäre. Mit dem vorliegenden Planungskonzept wird keine Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur Durc hführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) oder nach dem Umweltverträglichkeitsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (UVPG NRW) unterliegen. Zudem ist eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 N r. 7 b BauGB genannten Schutzgüter - Gebiete von gemeinschaftlicher B e- deutung oder Europäische Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes - nicht zu erwarten. Auch bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes- Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind. Die Verfahrenserleichterungen des § 13 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 1 BauGB können in An- spruch genommen werden. Von der formalen Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2 a BauGB und von der zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10 a Abs. 1 BauGB wird abgesehen; § 4 c BauGB (Monitoring) ist ebenfalls nicht anzuwenden. Die relevanten Umweltbelange werden untersucht und in die Abwägung eingestellt. 3. Erläuterungen zum Plangebiet 3.1 Abgrenzung des Plangebietes Das Plangebiet befindet sich im Nordosten Kölns im Stadtteil Höhenhaus am Schlebuscher Weg. Begrenzt wird das Plangebiet im Norden vom westlichen Teil des Schaberger Weges, 3 das nordwestliche Ende des Plangebietes wird von der Grünverbindung am Donauweg so- wie nordöstlich vom Dierather Weg begrenzt. Weiter im Osten in Richtung Süden wird das Plangebiet von der am Lützenkircher Weg und am Birkenweg gelegenen Wohngrundstücken sowie am südöstlichen Ende vom Birkenweg selbst, begrenzt. Im Sü den und Südwesten wird das Plangebiet von mit Reihenhäusern bebauten Grundstücken begrenzt und im We s- ten in Richtung Norden von der Straße Schlebuscher Weg. Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 1/101, 348, 349, 391, 420 und 600 der Flur 60 der Gemarkung Dünnwald und hat eine Größe von ca. 4 ha. 3.2 Bestandssituation/ Vorhandene Struktur Die Wohngebäude der Vorhabenträgerin aus den 1960er Jahren sind in Zeilenbebauung er- richtet und weisen zwei Vollgeschosse sowie geneigte Dächer auf. Die Erdgeschosse sind im Hochparterre ausgebildet. Das Areal ist durch umfangreiche Freiflächen gekennzeichnet. Die durchschnittliche GRZ liegt bei circa 0,2 die GFZ bei etwas über 0,4. Die aktuelle Wohn- fläche umfasst derzeit rund 12.000 m². Der Bestand weist einen hohen Sanierungsbedarf und Instandhaltungsstau auf. Zentrale Heizungsanlagen fehlen, das Leitungsnetz (Elektro, Wasser, Abwasser) is t veraltet, Wärme- dämmungen sind nicht vorhanden und die Balkone sind sanierungsbedürftig. Die Wohnfl ä- chen sind für heutige Verhältnisse zu klein, die Grundrisse nicht mehr zeitgemäß, die Barrie- refreiheit ist allein schon durch das Hochparterre nicht gegeben. Das Umfeld des Plangebiets ist durch Wohnbebauung geprägt, die überwiegend aus eing e- schossigen, teilweise zweigeschossigen Einfamilien-, Doppel- sowie Reihenhäusern besteht. Im Flächennutzungsplan ist hier Wohnbaufläche ausgewiesen. Auch Grünflächen prägen das Umfeld des Plangebiets. Westlich an das Areal angrenzend liegt der geschützte Land- schaftsbestandteil LB 9.32 „Grünverbindung Donauweg, Höhenhaus“. Östlich befindet sich das Landschaftsschutzgebiet L27 „Dellbrücker Wald, vorgelagerte Freiräume und verbin- dende Grünbereiche“. Im Südosten des Plangebiets befindet sich das Gelände der Willy - Brandt-Gesamtschule ausgewiesen im Flächennutzungsplan als Gemeinbedarfsfläche. Unmittelbar nördlich an das Plangebiet grenzt die unter Denkmalschutz stehende „Finnen- siedlung“ an. 3.3 Erschließung Das Plangebiet ist sowohl an das öffentliche Straßen- und Wegenetz sowie an das Ver- und Entsorgungsnetz der Stadt Köln angeschlossen. Die verkehrliche Erschließung des Areals erfolgt hauptsächlich über die Straßen Schlebu- scher Weg und Birkenweg. Kleinere Zufahrtsstraßen sind Dhünner Weg, Höhscheider Weg, Dierather Weg und Schaberger Weg. Eine Fuß- und Radwegeverbindung zieht sich durch die „Grünverbindung Donauweg, Höhenhaus“. Die Buslinien 155, 157, sowie 434 verl aufen entlang des Birkenwegs und bilden somit den nächstgelegenen ÖPNV -Anschluss. Der nächste Stadtbahnanschluss befindet sich an der Berliner Straße ca. 900 m westlich des Plangebiets. Hier verläuft die Linie 4, die die Kölner Stadtteile Dünnwald, Höhenhaus, Mü l- heim, Deutz, Altstadt, Ehrenfeld, Bickendorf und Bocklemünd miteinander verbindet. Über die Kölner Stadtgrenze hinaus ist der Leverkusener Stadtteil Schlebusch erreichbar. Das bestehende Ver- und Entsorgungsnetz soll grundsätzlich beibehalten werden, die äuße- re Erschließung auf ihre Mehrbelastung hin überprüft werden. 4 4. Planungsvorgaben 4.1 Regionalplan Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln stellt im Bereich des Plangebiets allgemei- nen Siedlungsbereich dar. Außerdem weist er die Freiraumfunktion Grundwasser - und Ge- wässerschutz aus. 4.2 Flächennutzungsplan Das Plangebiet ist im Flächennutzungsplan der Stadt Köln als Wohnbaufläche dargestellt. Die aktuelle Plandarstellung entspricht der zukünftig gewünschten Nutzung, so dass der B e- bauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt wird. 4.3 Landschaftsplan Der Landschaftsplan macht keine Aussagen zum Plangebiet. Unmittelbar westlich an das Flurstück 1/101 grenzt der geschützte Landschaftsbestandteil LB 9.32 „Grünverbindung Do- nauweg, Höhenhaus an. Östlich des Birkenwegs befindet sich das Landschaftsschutzgebiet L27 „Dellbrücker Wald, vorgelagerte Freiräume und verbindende Grünbereiche“. 4.4 Bebauungsplan Aufgrund der tatsächlichen Nutzung lässt sich das Areal nach § 34 Abs. 2 BauGB sowie in ein Allgemeines Wohngebiet (WA) einstufen. Für den Planbereich liegt kein Bebauungsplan vor. 5. Planungs- und Nutzungskonzept Das Konzept sieht die Errichtung von Wohnungen mit einer Gesamtnutzfläche von rund 38.000 m² BGF vor. Dies entspricht einer GFZ von knapp 1,0. Je nach Wohnungsmix und Wohnungsgröße werden dem Kölner Immobilienmarkt ca. 400 neue Wohnungen zur Verf ü- gung gestellt. Darüber hinaus wird die Errichtung einer Kindertagesstätte geprüft. Die standortverträgliche Realisierung wurde durch zwei im Auftrag der Vorhabenträgerin durchgeführte Machbarkeitsstudien nachgewiesen. Diese sehen überwiegend Geschos s- wohnungsbau vor, in untergeordnetem Umfang auch Reihenhäuser . Die Geschossigkeiten liegen in beiden Konzepten bei II -III Vollgeschossen zuzüglich eines Staffelgeschosses , die Grundflächenzahl (GRZ) unter 0,4. Die Planung sieht ein Stadtquartier mit gemischter Bevölkerungsstruktur vor, das den Wohnbedürfnissen der Kölner Bevölkerung entspricht und insbesondere auch die Wünsche von Familien, Senioren und wirtschaftlich benachteiligten Menschen einbezieht. Daher wer- den auch besondere Wohnkonzepte, beispielsweise für Wohngr uppen, für generationsüber- greifendes Wohnen, für Wohnen eingeschränkter und kranker Menschen grundsätzlich be- rücksichtigt. Die Realisierungsfähigkeit wird dabei einzeln geprüft. Freiraumqualitäten auch zur Vernetzung der westlich liegenden zentralen „Grünv erbindung Donauweg, Höhenhaus“ mit dem östlich des Quartiers angrenzenden „Dellbrücker Wald“ werden soweit wie möglich offengehalten. Ein Mobilitätskonzept wird erarbeitet , um umweltfreundliche nachhaltige M o- bilität sicherzustellen und den Stellplatzschlüssel zu reduzieren. Den aktuellen Bestandsmietern soll es ermöglicht werden, im Quartier zu verbleiben. Daher umfasst das Vorhaben eine Mischung aus ca. 70 % freifinanziertem und ca. 30 % öffentlich gefördertem Wohnungsbau. Bei angenommenen ca. 400 geplanten Wohneinheiten werden somit ca. 120 Wohneinheiten öffentlich gefördert. Dies deckt die aktuelle Anzahl an Mietern mit Wohnberechtigungsschein komplett ab (insgesamt 91 Mietparteien, Stand Oktober 2018). Auch den übrigen Bestandsmietern ohne Wohnberechtigungsschein wird im Bedarfs- 5 fall weiterhin vergünstigter Wohnraum zur Verfügung gestellt werden. Die Miete der preisg e- dämpften Wohnungen wird deutlich unter dem ortsüblichen Mietpreisniveau liegen. Somit wird sichergestellt, dass allen Mietparteien auch zukünftig kostengünstiger Wohnraum zur Verfügung gestellt werden kann. Die Regularien des Kooperativen Baulandmodells (Koop BLM) werden beachtet. 6. Auswirkungen der Planung/ Umweltbelange Für die Belange des Umweltschutzes wird ggf. eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umwel t- bericht beschrieben und bewertet werden. Welche Umweltbelange in welchem Umfang und Detailierungsgrad für die Abwägung erforderlich zu ermitteln sind , wird im weiteren Verfah- ren von den Fachdienststellen abgefragt und mit dem Stadtplanungsamt abgestimmt. Fol- gende Auswirkungen der Planung sind zu erwarten: 6.1 Verkehr Die Auswirkungen der Planung auf die Verkehrsbelastung der Straßen und Knotenpunkte im Umfeld werden im weiteren Verfahren gutachterlich untersucht und bewertet. 6.2 Immissionsschutz Die Lärmeinwirkungen auf das Plangebiet und die Auswirkungen der Planung auf schü t- zenswerte Nutzungen im Umfeld werden im weiteren Verfahren untersucht und im Rahmen eines Immissionsschutzkonzeptes berücksichtigt. Die für den Schutz vor Lärmemissionen er- forderlichen Maßnahmen werden im Bebauungsplan entsprechend festgesetzt. 6.3 Flora und Fauna Auf Grundlage der Darstellung nachgewiesener oder potentieller Vorkommen artenschut z- rechtlich relevanter Arten und der Darstellung der vorhabenbedingten Auswirkungen wird im weiteren Verfahren eine gutachterliche Untersuchung der Betroffenheit dieser Arten sowie gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen zu deren Schutz erarbeitet (Artenschutzprüfung). Gegebenenfalls. werden in einem Landschaftspflegerischen Fachbeitrag die geplanten Ei n- griffe beschrieben und bewertet und Maßnahmen zum Ausgleich der Eingriffe vorgeschl a- gen. 6.5 Klima Im weiteren Verfahren wird geprüft, welche Maßnahmen festgesetzt werden können, um dem Klimawandel entgegenzuwirken oder um der Anpassung an den Klimawandel zu di e- nen. 6.6 Boden und Gewässer Im weiteren Verfahren wird geprüft, inwieweit anfallendes Niederschlagswasser versicke rt werden kann. Gegebenenfalls können Dachbegrünungen zu einem verzögerten Nieder- schlagswasserabfluss beitragen. 7. Umzugsmanagement Ein sozialverträgliches Umzugsmanagement ist wesentlicher Bestandteil des Vorhabens. Ziel ist es, den heutigen Bestandsmieter auch zukünftig eine Wohnung im Quartier anbi e- ten zu können, ohne dass die Mieter dadurch schlechter gestellt werden. Die Wahrung der Mieterinteressen hat dabei für den Vorhabenträger hohe Priorität. Einer transparenten, ver- bindlichen und kontinuierlichen Kommunikationsstrategie gegenüber der Mieterschaft wird eine hohe Bedeutung beigemessen. Diese beinhaltet eine frühzeitige Information aller Mi e- 6 ter vor dem Einleit ungsbeschluss. Ab dem Einleitungsbeschluss ist zudem ein Neuvermi e- tungsstopp geplant, um Wohnungsreserven für die Übergangszeit bis zur Fertigstellung des letzten Bauabschnittes zu schaffen. D ie Vorhabenträgerin wird zeitnah eine Informationsstelle für Mieteranfragen einrichten, so dass die individuellen Lebenssituationen und Interessen der Mieter bestmöglich berüc k- sichtigt werden können. Dort steht den Mietern auch ein Mieterbetreuer als zentraler A n- sprechpartner zur Verfügung, der u.a. Übergangsvereinbarungen mit jedem einzelnen Mi e- ter fixieren wird. Bei Bedarf leistet er auch Unterstützung beim Umgang mit Ämtern und Behörden sowie bei der Organisation und Durchführung des Umzugs. Mieter, die ihren Umzug in Eigenleistung abwickeln, erhalten eine pauschale Einmalzahlung. Mietern, die zeitlich befristet eine Ausweichwohnung beziehen, wird für diese Zeit keine höhere Miete berechnet. Zur Sicherstellung der Transparenz sind weitere Informationsveranstaltungen jeweils vor und nach dem Qualifizierungsverfahren sowie vor Baubeginn der einzelnen Bauabschnitte vorgesehen. Öffentlich geförderte Wohnungen werden im ersten Realisierungsabschnitt er- richtet. Allen Bestandsmietern, die Anspruch auf eine öffentlich geförderte Wohnung ha- ben, soll eine entsprechende Wohnung im neuen Quartier angeboten werden. Sofern nicht allen berechtigten Bestandmietern eine Sozialwohnung zur Verfügung gestellt werden kann, erhalten diese die Möglichkeit eine preisgedämpfte Wohnung zu beziehen. 8. P lanverwirklichung D as Planungsrecht soll durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes geschaffen werden. Die Vorhabenträgerin strebt die städtebauliche Entwicklung des Geländes an. Mit ihr soll eine Planungsvereinbarung über die Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes getroffen werden, in der unter anderem die Kostenübernahme der Planungskosten sowie notwendi- ger Gutachten verbindlich geregelt werden. D er Stadt Köln entstehen durch das Qualifizierungsverfahren und die Planung keine Kos- ten. Nach Abschluss des Qualifizierungsverfahrens und des Bebauungsplanverfahrens ist eine kurzfristige Umsetzung der Planung vorgesehen. Zur Realisierung der Planung sind keine Bodenordnungsverfahren erforderlich. D as Plangebiet befindet sich im Eigentum der Vorhabenträgerin. Darüber hinaus sind ö f- fentliche Flächen von der Planung nicht betroffen. Zwischen der Stadt und der Grundstück- seigentümerin wird ein städtebaulicher Vertrag (Durchführungsvertrag) geschlossen, in dem sich die Vorhabenträgerin gemäß § 12 Abs . 1 Satz 1 BauGB verpflichtet, das im VEP festgelegte Vorhaben und die Erschließungsmaßnahmen innerhalb einer bestimmten Frist durchzuführen und die Planungs- und Erschließungskosten zu tragen. 9. Kenndaten Größe des Plangebiets in ha 4 ha BGF über alle Baufelder in m² 38.000 m² Geschossigkeit II-III zuzgl. ein Staffelgeschoss GRZ 0,4 GFZ 1,0 Anzahl der geplanten WE 400 (ehemals 204) 7 davon öffentlich gefördert 30 % davon freifinanziert 70 % Soziale Infrastruktur 6-gruppige Kita öffentliche Spielplatzfläche ≥ 2.400 m²
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (9)
- Berliner Straße
- Birkenweg 7
- Lützenkircher Weg 13
- Schlebuscher Weg 8
- Donauweg
- Dierather Weg
- Höhscheider Weg
- Schaberger Weg
- Mainweg
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Details
- Aktenzeichen
- 0973/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 24.04.2019
- Erstellt
- 12.03.2019 08:19