2371/2022
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Köln (AN/0054/2022)
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/671/10 Vorlagen-Nummer 2371/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 18.08.2022 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Köln (AN/0054/2022) Antrag der CDU Fraktion in der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Chorweiler in der Sitzung am 27.01.2022: Fehlender Reitweg aufgrund der verzögerten Bauarbeiten an der Merkenicher Rheinbrücke 1. Die CDU-Fraktion bittet die Stadt, die Nutzung des südlich der Autobahnbrücke gelegenen Reitrundweges übergangsweise wieder zu erlauben, bis das der nördlich der Autobahn- brücke geplante neue Reitrundweg fertiggestellt ist. 2. den aktuell bestehenden, schmalen und weitestgehend matschigen und kaum bereitbaren Reitweg, der wegen der Bauarbeiten an der Autobahnbrücke in einer Sackgasse endet so zu ertüchtigen, dass er bereitbar wird. Begründung: Im Stadtteil Merkenich am Anfang der Merkenicher Hauptstraße direkt am Rheindamm gelegen, be- findet sich die Reitergemeinschaft und der Pferdebetrieb ‘Gut Ivenshof‘. Das ‘Gut Ivenshof‘ besteht seit etwa 200 Jahren. Der Pferdehof wird seit über 40 Jahren von Petra und Franz Faasen betrieben. Hier sind mehrere (Pferde)Vereine z.B. ‘Pänz & Pääds e.V.‘ seit Jahren beheimatet, welche sich ins- besondere dem Tierschutz, dem Umweltschutz, den Senioren und der Kinder- und Jugendbetreuung widmen. Zurzeit leben etwa 40 Pferde auf der Anlage, wovon einige vor dem Schlachthof gerettet werden konnten. Etwa 40 Kinder besuchen den Reitstall regelmäßig und kümmern sich unter Anleitung um die Ponys und die anderen Pferde. Ausritte fanden/finden wenn möglich statt. Die Stadtverwaltung hat nun vor einigen Monaten den bestehenden kleinen Reitrundweg, anliegend am Reiterhof im Naturschutzgebiet in der Rheinaue mit der Anbringung von Reitverbotsschildern ge- sperrt. Dies hat zur Folge, dass vom Reiterhof aus nur noch auf einem schmalen und weitestgehend matschig und rutschigen, kaum bereitbaren Reitweg entlang des Reindamms ‘geritten‘ werden kann (siehe Bild). Dieser Weg endet dann unvermittelt an der gesperrten Baustelle der Rheinbrücke. Nach Auffassung der CDU-Fraktion setzen die aktuell bestehenden, schlechten Bedingungen die Kinder und Jugendlichen beim Ausführen bzw. Ausritt der Pferde unnötigen Gefahren aus. Es kommt hinzu, dass der zur Verfügung stehende Reitweg so kurz ist, dass ein Ausreiten der Pferde nicht mög- lich und somit die artgerechte Haltung von Pferden sehr erschwert wird. Dies kann durch eine vo- rübergehende Öffnung des ‘alten' Reitrundweges verhindert werden. 2 Antwort der Verwaltung zu Frage 1: Vorbemerkung: Vorschriften und Normen zum Reiten In den Kölner Naturschutzgebieten ist Reiten grundsätzlich verboten außer auf gekennzeichneten Reitwegen. Dies ist im Landschaftsplan der Stadt Köln entsprechend formuliert, wonach das Reiten abseits besonders gekennzeichneter (Reit-) Wege nicht erlaubt ist. Auf öffentlichen Straßen – beispielsweise der Merkenicher Hauptstraße – darf geritten werden. Rei- ter*innen unterliegen hier der Straßenverkehrsordnung. In der freien Landschaft darf nach § 58 Abs. 1 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) NRW auch auf privaten Straßen und Wegen geritten werden. Das im Wald gemäß § 58 Abs. 2 LNatSchG zulässige Reiten auf Wirtschafts- und ausgebau- ten Forstwegen ist durch die Allgemeinverfügung der Stadt Köln vom 11.12.2017 eingeschränkt. Demzufolge darf im Wald nur auf den gekennzeichneten Reitwegen geritten werden. Die Reitwegekarte für die Stadt Köln ist im Internet unter http://www.stadt-koeln.de/leben-in- koeln/freizeit-natur-sport/wald/reiten zu finden. Sachverhalt Im Linksrheinischen südlich der Brücke der Autobahn A 1 über den Rhein (Leverkusener Brücke) besteht ein offizieller und entsprechend gekennzeichneter Reitweg, der von der Merkenicher Haupt- straße nach Süden zum Sportplatz verläuft, einen Bogen durch den dortigen Wald zum Gut Ivenshof nimmt und von dort am östlichen Deichfuß nach Norden bis hin zum Kasselberger Weg führt. Der Kasselberger Weg ist wegen der Sperrung durch die Brückenbaustelle der Autobahn GmbH derzeit weder für Fahrzeuge noch für Reiter und Fußgänger passierbar. Einzige Querungsmöglichkeit zu Pferde ist damit die Merkenicher Hauptstraße. Der frühere Pflege- und Entwicklungsplan (PEPL) für die Naturschutzgebiete N1 und N4 (aus dem Jahr 2000) hatte in N1 einzelne Wege als Reitwege vorgeschlagen. Der überarbeitete Pflege- und Entwicklungsplan aus 2014 weist jedoch keine Reitwege aus mit Ausnahme des oben beschriebenen, der im Reitwegeplan der Stadt Köln dargestellt ist. Der PEPL mit den Angaben zum Reitweg wurde 2016 mit Zustimmung der BV6 beschlossen. Eine dementsprechende Kennzeichnung des Weges ist kürzlich erfolgt. Der Freiraum südlich der Autobahnbrücke ist gemäß Landschaftsplan der Stadt Köln zu wesentlichen Teilen als Naturschutzgebiet (NSG) festgesetzt. Das Naturschutzgebiet reicht vom Deichfuß bis zu Mitte des Rheinlaufs und nach Süden bis nahezu an den Ölhafen am Heizkraftwerk Merkenich. Im Norden setzt sich das NSG auch unterhalb der Autobahnbrücke weiter fort, reduziert sich in der Breite jedoch auf einen Streifen entlang des Rheins. Lediglich das Trapez zwischen Kasselberger Weg, Merkenicher Hauptstraße und Autobahnbrücke liegt außerhalb des NSG. Der Schutzzweck des NSG ist nach LP die „Erhaltung und Wiederherstellung von Lebensstätten der typischen Fauna und Flora der Rheinaue, insbesondere der Weich- und Hartholzauenbereiche, der typischen Rheinwiesen, der Tümpel und Altwässer als Lebensraum seltener und gefährdeter Pflanzen und Tiere“. Dieser Schutz- zweck ist Grundlage für alle Planungen im Bereich des NSG. Eine erweiterte Reitwegenutzung würde Konflikte mit dem Schutzzweck auslösen, so dass eine Angebotsplanung, wie es die Bezirksvertre- tung wünscht, nicht vollumfassend umgesetzt werden kann. Ausblick und Möglichkeiten Nördlich der Autobahn gibt es den seit Jahrzehnten intensiv genutzten Reitrundweg um den Fühlinger See und die Regattastrecke. Von der Ortslage Merkenich kann dieser Reitweg erst im Norden nach Umgehung der ausgedehnten Gewerbe- und Industrieflächen erreicht werden, so dass die Entfer- nung als durchaus einschränkend anzusehen ist. Die bestehenden Reitwege zwischen Fühlingen, Rheinkassel und Langel sollen zur Verbesserung des Angebots um weitere Abschnitte ergänzt wer- den (s. dazu Reitwegekarte). In diesem Bereich wird sich das Reitwegangebot mittelfristig verbes- sern. Für die Reiter*innen südlich der Autobahnbrücke besteht bis zum Ende der Bauarbeiten das Nadelöhr an der Merkenicher Hauptstraße, so dass Verbesserungen bis dahin nur bedingt erlebbar werden. 3 Antwort der Verwaltung zu Frage 2: Der Zustand des Reitweges entlang des Deiches bei Merkenich wurde bereits seit mehreren Jahren bei der Stadt beanstandet. Die Instandhaltung der Reitwege wird in NRW über die Reitplakettenab- gabe finanziert. Das Geld wird auf Antrag von der Bezirksregierung zugewiesen. Im vergangenen Jahr hat die Stadt Köln einen Betrag zur Instandhaltung dieses Weges erhalten, der zugewiesene Betrag hat lediglich zur Ausbesserung einzelner Passagen in diesem Weg ausgereicht. In diesem Jahr wird aus den Reitwegemitteln das Stück bis zur Fährgasse saniert. Dann ist der Reitweg entlang des Deichs auch nach Regenereignissen wieder benutzbar.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2371/2022
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 02.08.2022
- Erstellt
- 27.07.2022 13:13