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2371/2022

Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Köln (AN/0054/2022)

Beantwortung einer Anfrage (BV) 02.08.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 18.08.2022, TOP 7.1.3

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

7489 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/671/10 
 
Vorlagen-Nummer 
 2371/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 18.08.2022 
 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Köln (AN/0054/2022)  
Antrag der CDU Fraktion in der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Chorweiler in der Sitzung 
am 27.01.2022: 
Fehlender Reitweg aufgrund der verzögerten Bauarbeiten an der Merkenicher Rheinbrücke 
1. Die CDU-Fraktion bittet die Stadt, die Nutzung des südlich der Autobahnbrücke gelegenen 
Reitrundweges übergangsweise wieder zu erlauben, bis das der nördlich der Autobahn-
brücke geplante neue Reitrundweg fertiggestellt ist.    
2. den aktuell bestehenden, schmalen und weitestgehend matschigen und kaum bereitbaren 
Reitweg, der wegen der Bauarbeiten an der Autobahnbrücke in einer Sackgasse endet so 
zu ertüchtigen, dass er bereitbar wird.   
 Begründung: 
Im Stadtteil Merkenich am Anfang der Merkenicher Hauptstraße direkt am Rheindamm gelegen, be-
findet sich die Reitergemeinschaft und der Pferdebetrieb ‘Gut Ivenshof‘. Das ‘Gut Ivenshof‘ besteht 
seit etwa 200 Jahren. Der Pferdehof wird seit über 40 Jahren von Petra und Franz Faasen betrieben. 
Hier sind mehrere (Pferde)Vereine z.B. ‘Pänz & Pääds e.V.‘ seit Jahren beheimatet, welche sich ins-
besondere dem Tierschutz, dem Umweltschutz, den Senioren und der Kinder- und Jugendbetreuung 
widmen. Zurzeit leben etwa 40 Pferde auf der Anlage, wovon einige vor dem Schlachthof gerettet 
werden konnten. 
Etwa 40 Kinder besuchen den Reitstall regelmäßig und kümmern sich unter Anleitung um die Ponys 
und die anderen Pferde. Ausritte fanden/finden wenn möglich statt.  
Die Stadtverwaltung hat nun vor einigen Monaten den bestehenden kleinen Reitrundweg, anliegend 
am Reiterhof im Naturschutzgebiet in der Rheinaue mit der Anbringung von Reitverbotsschildern ge-
sperrt. Dies hat zur Folge, dass vom Reiterhof aus nur noch auf einem schmalen und weitestgehend 
matschig und rutschigen, kaum bereitbaren Reitweg entlang des Reindamms ‘geritten‘ werden kann 
(siehe Bild). Dieser Weg endet dann unvermittelt an der gesperrten Baustelle der Rheinbrücke. 
Nach Auffassung der CDU-Fraktion setzen die aktuell bestehenden, schlechten Bedingungen die 
Kinder und Jugendlichen beim Ausführen bzw. Ausritt der Pferde unnötigen Gefahren aus. Es kommt  
hinzu, dass der zur Verfügung stehende Reitweg so kurz ist, dass ein Ausreiten der Pferde nicht mög-
lich und somit die artgerechte Haltung von Pferden sehr erschwert wird. Dies kann durch eine vo-
rübergehende Öffnung des ‘alten' Reitrundweges verhindert werden.

2 
 
Antwort der Verwaltung zu Frage 1: 
 
Vorbemerkung: Vorschriften und Normen zum Reiten  
In den Kölner Naturschutzgebieten ist Reiten grundsätzlich verboten außer auf gekennzeichneten 
Reitwegen. Dies ist im Landschaftsplan der Stadt Köln entsprechend formuliert, wonach das Reiten 
abseits besonders gekennzeichneter (Reit-) Wege nicht erlaubt ist.  
 
Auf öffentlichen Straßen – beispielsweise der Merkenicher Hauptstraße – darf geritten werden. Rei-
ter*innen unterliegen hier der Straßenverkehrsordnung. In der freien Landschaft darf nach § 58 Abs. 1 
des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) NRW auch auf privaten Straßen und Wegen geritten 
werden. Das im Wald gemäß § 58 Abs. 2 LNatSchG zulässige Reiten auf Wirtschafts- und ausgebau-
ten Forstwegen ist durch die Allgemeinverfügung der Stadt Köln vom 11.12.2017 eingeschränkt. 
Demzufolge darf im Wald nur auf den gekennzeichneten Reitwegen geritten werden.  
Die Reitwegekarte für die Stadt Köln ist im Internet unter http://www.stadt-koeln.de/leben-in-
koeln/freizeit-natur-sport/wald/reiten zu finden. 
 
Sachverhalt 
Im Linksrheinischen südlich der Brücke der Autobahn A 1 über den Rhein (Leverkusener Brücke) 
besteht ein offizieller und entsprechend gekennzeichneter Reitweg, der von der Merkenicher Haupt-
straße nach Süden zum Sportplatz verläuft, einen Bogen durch den dortigen Wald zum Gut Ivenshof 
nimmt und von dort am östlichen Deichfuß nach Norden bis hin zum Kasselberger Weg führt. Der 
Kasselberger Weg ist wegen der Sperrung durch die Brückenbaustelle der Autobahn GmbH derzeit 
weder für Fahrzeuge noch für Reiter und Fußgänger passierbar. Einzige Querungsmöglichkeit zu 
Pferde ist damit die Merkenicher Hauptstraße. 
 
Der frühere Pflege- und Entwicklungsplan (PEPL) für die Naturschutzgebiete N1 und N4 (aus dem 
Jahr 2000) hatte in N1 einzelne Wege als Reitwege vorgeschlagen. Der überarbeitete Pflege- und 
Entwicklungsplan aus 2014 weist jedoch keine Reitwege aus mit Ausnahme des oben beschriebenen, 
der im Reitwegeplan der Stadt Köln dargestellt ist. Der PEPL mit den Angaben zum Reitweg wurde 
2016 mit Zustimmung der BV6 beschlossen. Eine dementsprechende Kennzeichnung des Weges ist 
kürzlich erfolgt. 
 
Der Freiraum südlich der Autobahnbrücke ist gemäß Landschaftsplan der Stadt Köln zu wesentlichen 
Teilen als Naturschutzgebiet (NSG) festgesetzt. Das Naturschutzgebiet reicht vom Deichfuß bis zu 
Mitte des Rheinlaufs und nach Süden bis nahezu an den Ölhafen am Heizkraftwerk Merkenich. Im 
Norden setzt sich das NSG auch unterhalb der Autobahnbrücke weiter fort, reduziert sich in der Breite 
jedoch auf einen Streifen entlang des Rheins. Lediglich das Trapez zwischen Kasselberger Weg, 
Merkenicher Hauptstraße und Autobahnbrücke liegt außerhalb des NSG. Der Schutzzweck des NSG 
ist nach LP die „Erhaltung und Wiederherstellung von Lebensstätten der typischen Fauna und Flora 
der Rheinaue, insbesondere der Weich- und Hartholzauenbereiche, der typischen Rheinwiesen, der 
Tümpel und Altwässer als Lebensraum seltener und gefährdeter Pflanzen und Tiere“. Dieser Schutz-
zweck ist Grundlage für alle Planungen im Bereich des NSG. Eine erweiterte Reitwegenutzung würde 
Konflikte mit dem Schutzzweck auslösen, so dass eine Angebotsplanung, wie es die Bezirksvertre-
tung wünscht, nicht vollumfassend umgesetzt werden kann.  
 
Ausblick und Möglichkeiten 
Nördlich der Autobahn gibt es den seit Jahrzehnten intensiv genutzten Reitrundweg um den Fühlinger 
See und die Regattastrecke. Von der Ortslage Merkenich kann dieser Reitweg erst im Norden nach 
Umgehung der ausgedehnten Gewerbe- und Industrieflächen erreicht werden, so dass die Entfer-
nung als durchaus einschränkend anzusehen ist. Die bestehenden Reitwege zwischen Fühlingen, 
Rheinkassel und Langel sollen zur Verbesserung des Angebots um weitere Abschnitte ergänzt wer-
den (s. dazu Reitwegekarte). In diesem Bereich wird sich das Reitwegangebot mittelfristig verbes-
sern.  
 
Für die Reiter*innen südlich der Autobahnbrücke besteht bis zum Ende der Bauarbeiten das Nadelöhr 
an der Merkenicher Hauptstraße, so dass Verbesserungen bis dahin nur bedingt erlebbar werden.

3 
 
Antwort der Verwaltung zu Frage 2: 
Der Zustand des Reitweges entlang des Deiches bei Merkenich wurde bereits seit mehreren Jahren 
bei der Stadt beanstandet. Die Instandhaltung der Reitwege wird in NRW über die Reitplakettenab-
gabe finanziert. Das Geld wird auf Antrag von der Bezirksregierung zugewiesen. Im vergangenen 
Jahr hat die Stadt Köln einen Betrag zur Instandhaltung dieses Weges erhalten, der zugewiesene 
Betrag hat lediglich zur Ausbesserung einzelner Passagen in diesem Weg ausgereicht. In diesem 
Jahr wird aus den Reitwegemitteln das Stück bis zur Fährgasse saniert. Dann ist der Reitweg entlang 
des Deichs auch nach Regenereignissen wieder benutzbar.

Beratungsverlauf (1)

18.08.2022 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 7.1.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
2371/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
02.08.2022
Erstellt
27.07.2022 13:13