V/0150/2022
Anregungen gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Berichtsvorlage
2162 Zeichen
V/0150/2022 V/0150/2022 Öffentliche Berichtsvorlage Betrifft Anregungen gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen Beratungsfolge 10.03.2022 Bezirksvertretung Münster-West Bericht Bericht: Folgende Anregungen gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sind eingegangen: Jahr-Nr. Antragsanliegen Entscheidungszuständigkeit (Das Anhörungs- und Beratungsrecht weiterer Gremien bleibt unberührt.) 2022-00015 Es wird angeregt, in Gievenbeck folgende Fahrradstraßen einzurichten: Gescherweg ab Am Breilbusch in Richtung Legdenweg, Legdenweg ab Rüschhausweg in Richtung Gescherweg, Busso-Peus-Straße bis Heisenbergstraße sowie Corrensstraße ab Kreuzung Corrensstraße in Richtung Orléans- Ring. Des Weiteren wird angeregt, die Kreuzung Corrensstraße/Heisenbergstraße für eine leichtere Querung für Radfahrende zu überarbeiten. Verwaltung zur Vorprüfung 2022-00022 Es wird angeregt, den öffentlichen Baum- und Strauchschnitt in Mecklenbeck für die Anlage eines T otholzzaunsoder einer Benjeshecke im Mecklenbecker Landschaftspark zu verwenden. Verwaltung Hinweis: Mit Wirkung ab 15.12.2021 hat der Landtag NRW eine Änderung des § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beschlossen. § 24 Absatz 1 GO NRW gilt nun in folgender Fassung (Änderungen unterstrichen): Amt für Bürger- und Ratsservice 01.03.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Dautzenberg T elefon:492-3365 Dautzenberg@stadt- muenster.de - 2 - V/0150/2022 „Jede Einwohnerin oder jeder Einwohner der Gemeinde, die oder der seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnt, hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen in T extform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuches mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat oder die Bezirksvertretung zu wenden. Die Zuständigkeiten der Ausschüsse, der Bezirksvertretungen und des Bürgermeisters werden hierdurch nicht berührt. Die Erledigung von Anregungen und Beschwerden kann der Rat einem Ausschuss übertragen. Der Antragsteller ist über die Stellungnahme zu den Anregungen und Beschwerden zu unterrichten.“ In Vertretung gez. Wolfgang Heuer Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (8)
- Busso-Peus-Straße
- Heisenbergstraße
- Corrensstraße
- Gescherweg
- Legdenweg
- Rüschhausweg
- Am Breilbusch
- Orléans-Ring
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0150/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 25.02.2022
- Erstellt
- 25.02.2022 12:34