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V/0150/2022

Anregungen gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Vorlagen 25.02.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 10.03.2022, TOP 2.1

Berichtsvorlage

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Berichtsvorlage

2162 Zeichen

V/0150/2022
V/0150/2022
Öffentliche Berichtsvorlage
Betrifft
Anregungen gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
Beratungsfolge
10.03.2022 Bezirksvertretung Münster-West Bericht
Bericht:
Folgende Anregungen gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sind
eingegangen:
Jahr-Nr. Antragsanliegen Entscheidungszuständigkeit
(Das Anhörungs- und Beratungsrecht
weiterer Gremien bleibt unberührt.)
2022-00015 Es wird angeregt, in Gievenbeck folgende
Fahrradstraßen einzurichten: Gescherweg ab
Am Breilbusch in Richtung Legdenweg,
Legdenweg ab Rüschhausweg in Richtung
Gescherweg, Busso-Peus-Straße bis
Heisenbergstraße sowie Corrensstraße ab
Kreuzung Corrensstraße in Richtung Orléans-
Ring. Des Weiteren wird angeregt, die
Kreuzung Corrensstraße/Heisenbergstraße für
eine leichtere Querung für Radfahrende zu
überarbeiten.
Verwaltung zur Vorprüfung
2022-00022 Es wird angeregt, den öffentlichen Baum- und
Strauchschnitt in Mecklenbeck für die Anlage
eines T otholzzaunsoder einer Benjeshecke im
Mecklenbecker Landschaftspark zu verwenden.
Verwaltung
Hinweis:
Mit Wirkung ab 15.12.2021 hat der Landtag NRW eine Änderung des § 24 der Gemeindeordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beschlossen. § 24 Absatz 1 GO NRW gilt nun in
folgender Fassung (Änderungen unterstrichen):
Amt für Bürger- und
Ratsservice
01.03.2022
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Dautzenberg
T elefon:492-3365
Dautzenberg@stadt-
muenster.de

- 2 -
V/0150/2022
„Jede Einwohnerin oder jeder Einwohner der Gemeinde, die oder der seit mindestens drei
Monaten in der Gemeinde wohnt, hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen in
T extform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuches mit Anregungen oder Beschwerden in
Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat oder die Bezirksvertretung zu wenden. Die
Zuständigkeiten der Ausschüsse, der Bezirksvertretungen und des Bürgermeisters werden
hierdurch nicht berührt. Die Erledigung von Anregungen und Beschwerden kann der Rat einem
Ausschuss übertragen. Der Antragsteller ist über die Stellungnahme zu den Anregungen und
Beschwerden zu unterrichten.“
In Vertretung
gez.
Wolfgang Heuer
Stadtrat

Beratungsverlauf (1)

10.03.2022 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 2.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (8)

  • Busso-Peus-Straße
  • Heisenbergstraße
  • Corrensstraße
  • Gescherweg
  • Legdenweg
  • Rüschhausweg
  • Am Breilbusch
  • Orléans-Ring

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Details

Aktenzeichen
V/0150/2022
Typ
Vorlagen
Datum
25.02.2022
Erstellt
25.02.2022 12:34