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V/0233/2026

Gewährung eines städtischen Zuschusses für die Anschaffung von Sportstättenpflegegeräten

Vorlagen 10.04.2026

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 30.04.2026, TOP 8

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

2289 Zeichen

V/0233/2026 
V/0233/2026 
 
 
Öffentliche  Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Gewährung eines städtischen Zuschusses für die Anschaffung von Sportstättenpflegegeräten 
 
 
 
Beratungsfolge  
 
   30.04.2026 Sportausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Bewilligung der folgenden Anträge auf Gewährung eines Zuschusses für die Erst- oder Ersatzbe-
schaffung von Sportstättenpflegegeräten gemäß Punkt II. D der Sportförderrichtlinie wird zugestimmt: 
 
Verein Antrags-
eingang Anschaffung Preis anteilige Förderung
Reit- und Fahrverein Münster-Sprakel e.V. 29.10.2025 Traktor mit Frontlader 52.955,00 € 18.507,65 €
Reit- und Fahrverein Nienberge e.V. 22.09.2025 STIHL Rasenmähertraktor 4.270,00 € 1.492,35 €
 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die o.g. Sachentscheidung ist wie folgt finanziert: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe  0801 Sportinfrastruktur, Sportförde-
rung, Sportveranstaltungen  
   
Zeile 15 Transferaufwendungen 2026 20.000  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2026/2027 bei der o.g. 
Produktgruppe veranschlagt. 
 
 
 
 
Sportamt 
 
21.04.2026 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Epping  
Telefon: 492-5215 
Epping@stadt -muenster.de

- 2 - 
V/0233/2026 
 
Begründung: 
Das Sportamt der Stadt Münster fördert auf Antrag der Mitgliedsvereine (Vereine) des Stadtsportbun-
des Münster e. V. die Erst- und Ersatzbeschaffung von Sportstättenpflegegeräten gemäß Punkt II. D. 
der städtischen Sportförderrichtlinie. Der Zuschuss kann generell bis zu 50 % der Anschaffungskos-
ten betragen, ist aber insgesamt begrenzt durch die im Haushalt hierfür zur Verfügung gestellten Mit-
tel. Übersteigen die beantragten Zuschüsse diese Mittel, werden alle Zuschüsse prozentual ange-
passt. Die Entscheidung über die Bewilligung der Zuschüsse obliegt dem Sportausschuss. 
Die aufgeführten Anträge erfüllen nach Prüfung durch das Sportamt die formellen Voraussetzungen 
gemäß der städtischen Sportförderrichtlinie.  
Da eine 50%ige Förderung der Beschaffungskosten die verteilbaren Haushaltsmittel übersteigen 
würde, sinkt die Förderquote bei einem Ansatz von 20.000 EUR für alle Anträge auf 34,95 %. 
 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Thomas Paal  
Stadtrat

Beratungsverlauf (1)

30.04.2026 Sportausschuss
TOP 8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0233/2026
Typ
Vorlagen
Datum
10.04.2026
Erstellt
02.04.2026 08:48