V/0233/2026
Gewährung eines städtischen Zuschusses für die Anschaffung von Sportstättenpflegegeräten
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Beschlussvorlage
2289 Zeichen
V/0233/2026 V/0233/2026 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Gewährung eines städtischen Zuschusses für die Anschaffung von Sportstättenpflegegeräten Beratungsfolge 30.04.2026 Sportausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Bewilligung der folgenden Anträge auf Gewährung eines Zuschusses für die Erst- oder Ersatzbe- schaffung von Sportstättenpflegegeräten gemäß Punkt II. D der Sportförderrichtlinie wird zugestimmt: Verein Antrags- eingang Anschaffung Preis anteilige Förderung Reit- und Fahrverein Münster-Sprakel e.V. 29.10.2025 Traktor mit Frontlader 52.955,00 € 18.507,65 € Reit- und Fahrverein Nienberge e.V. 22.09.2025 STIHL Rasenmähertraktor 4.270,00 € 1.492,35 € II. Finanzielle Auswirkungen: Die o.g. Sachentscheidung ist wie folgt finanziert: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0801 Sportinfrastruktur, Sportförde- rung, Sportveranstaltungen Zeile 15 Transferaufwendungen 2026 20.000 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2026/2027 bei der o.g. Produktgruppe veranschlagt. Sportamt 21.04.2026 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Epping Telefon: 492-5215 Epping@stadt -muenster.de - 2 - V/0233/2026 Begründung: Das Sportamt der Stadt Münster fördert auf Antrag der Mitgliedsvereine (Vereine) des Stadtsportbun- des Münster e. V. die Erst- und Ersatzbeschaffung von Sportstättenpflegegeräten gemäß Punkt II. D. der städtischen Sportförderrichtlinie. Der Zuschuss kann generell bis zu 50 % der Anschaffungskos- ten betragen, ist aber insgesamt begrenzt durch die im Haushalt hierfür zur Verfügung gestellten Mit- tel. Übersteigen die beantragten Zuschüsse diese Mittel, werden alle Zuschüsse prozentual ange- passt. Die Entscheidung über die Bewilligung der Zuschüsse obliegt dem Sportausschuss. Die aufgeführten Anträge erfüllen nach Prüfung durch das Sportamt die formellen Voraussetzungen gemäß der städtischen Sportförderrichtlinie. Da eine 50%ige Förderung der Beschaffungskosten die verteilbaren Haushaltsmittel übersteigen würde, sinkt die Förderquote bei einem Ansatz von 20.000 EUR für alle Anträge auf 34,95 %. In Vertretung gez. Thomas Paal Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0233/2026
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 10.04.2026
- Erstellt
- 02.04.2026 08:48