Mandari Insight

V/0225/2022

Melchersstraße

Vorlagen 28.03.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss für Verkehr und Mobilität, Sitzung am 01.06.2022, TOP 10.9

Lageplan

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Ansehen

Melchersstraße-A4_Blatt1

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Melchersstraße-A4_Blatt2

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Ansehen

A-M-0008-2022

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Ansehen

Anlage A

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Berichtsvorlage

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Melchersstraße-A4_Blatt3

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Ansehen

Melchersstraße-A4_Blatt1

63 Zeichen

Anlage 1 Blatt 1,

zur Vorlage V/0225/2022

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Melchersstraße-A4_Blatt2

223 Zeichen

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VZ 286-10 vorh.

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VZ 306 vorh.

Anlage 1 Blatt 2,
zur Vorlage V/0225/2022

Tag)

VZ 283-10 vorh)

'Z 205 vorh,

A-M-0008-2022

3482 Zeichen

in der
Bezirksvertretung
Münster-Mitte
1
Münster,25.04.2022
Verkehrssicherheit für den Fußverkehr stärken – Lebensqualität in
den Wohnquartieren steigern
DieBezirksvertretungMünsterMittemögeFolgendesbeschließen:
1. DieVerwaltungwirdaufgefordertPunktzweidesAntragsA-R/0075/2020
unverzüglichimStadtbezirkMitteumzusetzen.
2. DieMarkierungsarbeitenfürdasbeieinemOrtsterminmitRatsfrauAndreaBlome
undBVMitgliedKaiMeyervordemEscheam27.08.2021besprochene„Fair
parken“nachdemKarlsruherModellwerdenmitBeginnderSommerferien
begonnen.
3. KFZdievorabgesenktenBordsteinen,inHalteverbotenoderaufRadwegen
haltenoderparkenwerdenabsofortabgeschleppt.
4. ParkenoderHaltenaufGehwegenwirduntereinerRestbreitevon2,5mab
sofortnichtmehrgeduldet.ImÜbergangszeitraumMai2022undJuni2022wird
gleichzeitigmitdemBußgeldbescheiddaraufhingewiesen,dassabJuli2022
entsprechendabgestellteFahrzeugeabgeschlepptwerden.
5. DiePunkte1,3und4sindauchnachEinbruchderDunkelheitundanden
WochenendensowieFeiertagenumzusetzen.
Begründung:
SeitFebruar2022liegteineUrteilsbegründungdesVerwaltungsgerichtesBremenvor,indem
dasaufgesetzteParkenineinzelnenQuartiereninBremenimKernalsnichthinnehmbar
beschriebenwird.SchondieAnnahmederKlagedurchdasGerichtwarüberraschendund
wurdedamitbegründet,dassdieKlägerdemHandelnderVerwaltungrechtsschutzlos
ausgeliefertsind.AktuellliegteineRevisionvor,diewahrscheinlichAuswirkungenaufden
VerkehrinGesamtdeutschlandhabenwird.
DieinBremenbeklagteSituationfindetsichinMünstersBezirkMitteallerortenwieder,darauf
istinderVergangenheitzuGenügehingewiesenworden.Esistvölligunverständlich,warum
dieVerwaltungdieszulässt,insbesondere,weilesgeradeschutzbedürftigeGruppen,wie
KinderoderPersonenmitBewegungseinschränkungenbesonderstrifft.AuchdieLebens-und
AufenthaltsqualitätindenWohnquartierenleidetdarunter.DerPKWBestandinNRWwächst
kontinuierlich,wassichsicherauchanderZahlderausgestelltenAnwohnerparkausweise
A-M/0008/2022

in der
Bezirksvertretung
Münster-Mitte
2
ablesenlässt.DieWiedererrichtungnachhistorischenVorbildab1945,genausowiedienach
demKriegevorgenommenenErweiterungenderStadtimBezirkMittewarenundsindnichtfür
einesolchePKW-Dichteausgelegt.DiekontinuierlicheNachverdichtungstelltimBezirkMitte
mitBlickaufdieParksituationeinwachsendesProblemdar.EineVerwarnungodereinBußgeld
sindhierimÜbrigennichthilfreich,dadieBehinderungfürPersonen,dieaufeinen
abgesenktenBordsteinangewiesensind,weiterhinbesteht-manchmaltagelang.Zugestellte
FlächenmitParkverbotwerdenzurGefahr,wennRettungskräftedaraufangewiesensind.Da
nachts,anWochenendenundFeiertagenbekanntlichkeineKontrollenstattfinden,sinddiese
dannbesondersgroßzügigzugestellt.AuchhierhilftimNotfallkeinBußgeld.DerVollständigkeit
halberseidaraufhingewiesen,dassnatürlichauchZustelldienste,dieAWM,
Handwerker/Gewerbetreibendeusw.tagtäglichbehindertwerden.
Münsterhat2004denLivcomAwardalslebenswertesStadterhaltenundwardamitdieeinzige
GroßstadtinDeutschland.JetztisteinguterZeitpunkt,sichdaranzuerinnernunddieStadt
auchindenWohnquartierenundfüralleBevölkerungsgruppenwiederzurlebenswertestenzu
machen.Außerdemwäreesvorteilhaft,unsallendiePeinlichkeitzuersparen,dasserstein
GerichtdieVerwaltungzumHandelnauffordernmuss,dasieselbstihrerAufgabenicht
nachkommt.
EinHinweiszumSchluss:DerTwitterbot„VerkehrswatchMS“zeigtmehrfachtäglich,wieviel
PKW-AbstellflächealleinindenstädtischenParkhäusernungenutztbleibt.Hieristnochdeutlich
LuftnachobenundeineBelastungderWohnquartiereerscheintnichtgerechtfertigt.
gez.
GinaAuer MartinGrewer
KaiMeyervordemEsche
undFraktion

Anlage A

1809 Zeichen

Anlage A zur V/0225/2022
Kurzüberblick
Auf der Melchersstraße wird zur Verbesserung der Gehwegsituation für zu Fuß Gehende das
Parken von Kfz, orientiert an dem ‚Karlsruher Modell‘, neu organisiert. Mit der Maßnahme auf
diesem Straßenabschnitt sollen Erfahrungen zu Auswirkung und Akzeptanz seitens der Anwohner
für weitere Planungen im Kreuzviertel gesammelt werden. Gleichzeitig wird die Rechts-vor-Links-
Regelung eingerichtet.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und
Erlebnisqualität weiterentwickeln, mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer
Balance in der Stadtgesellschaft, verfolgt.
Das Teilziel lautet: Modellprojekt für ‚faires Parken‘ im Kreuzviertel
Finanzierung
Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen
Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan Ja Nein
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw.
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw.
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja Nein
Bereits veranschlagt? x Ja Nein
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
x überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig
Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen:
Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Straßen-
und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW).
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Mit dem Modellprojekt werden die Belange mobilitätseingeschränkter Personen und Familien im
Quartier auf einen geschützten Aufenthalts- und Bewegungsraum berücksichtigt.

Berichtsvorlage

9607 Zeichen

V/0225/2022
V/0225/2022
Öffentliche Berichtsvorlage
Betrifft
Melchersstraße - Kennzeichnung von Kfz-Stellflächen für ‚faires Parken‘ und Einrichtung der
Rechts-vor-Links-Regelung
Beratungsfolge
24.05.2022 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht
01.06.2022 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Bericht
Bericht:
Antragslage
Mit dem Beschluss des Hauptausschusses zur Vorlage V/0728/2020/1 „Grundsatzbeschluss für ein
integriertes Parkraumkonzept Münster“ wurde die Verwaltung beauftragt, zeitnah zwei Modellprojekte
für ‚faires Parken‘ in den Wohngebieten Hansa-Hafen-Viertel und Kreuzviertel zu entwickeln. Dabei
soll sich die grundsätzliche Ausrichtung am ‚Karlsruher Modell‘ orientieren, um eine problemlose und
komfortable Nutzung der Geh- und Radwege und Konfliktreduzierung auf der Fahrbahn bei
gleichzeitigem Erhalt möglichst vieler Parkmöglichkeiten zu ermöglichen.
Ergänzend liegen der Verwaltung verschiedene Anregungen nach § 24 GO NRW zum ‚Fairen Parken‘
im Kreuzviertel und zur Ausweisung der in T empo-30-Zonen üblichen Rechts-vor-Links-Regelung vor.
Mit dem Antrag A-M/0008/2022 der Bezirksvertretung Münster-Mitte vom 25.04.2022 wird die
Verwaltung aufgefordert die Verkehrssicherheit für den Fußverkehr zu stärken und die Lebensqualität
in den Wohnquartieren zu steigern und konkret in Ziffer 2 die Markierungsarbeiten auf der
Melchersstraße mit Beginn der Sommerferien zu beginnen. Die weiteren Punkte des Antrags werden
in einer separaten Stellungnahme der Verwaltung beantwortet.
Bestand
Die Melchersstraße befindet sich in einer T empo-30-Zone. Die Verkehrsbelastung liegt bei etwa 264
Kfz/h. Bis Oktober 2016 wurden die Buslinien 3 und 4 über die Melchersstraße geführt. Einige
Standorte der ehemaligen Haltestellen sind noch durch einen 16 cm hohen Busbordstein erkennbar.
Im gesamten Quartier besteht ein hoher Parkbedarf. Bei Zählungen wurden morgens 137 und abends
170 parkende Kfz auf der Melchersstraße erfasst. Von den abgestellten Fahrzeugen parken aktuell
etwa 80 % überwiegend vollständig auf dem Gehweg oder stellenweise auch aufgesattelt.
Amt für Mobilität und Tiefbau
11.05.2022
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Rüller
T elefon:492-6920
Rueller@stadt-muenster.de

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V/0225/2022
Beispiel Gehweg vor Haus Nr. 86/88 Beispiel Querungsstelle Haus Nr. 14
Hierdurch wird nicht nur der Gehweg in seiner Funktion als Aufenthalts- und Bewegungsraum für zu
Fuß Gehende sondern auch die Sicht auf querende zu Fuß Gehende im Bereich der Querungsstellen
und auf den bevorrechtigten Kfz-Verkehr an den Einmündungen erheblich eingeschränkt.
Die Querungsstellen werden bereits durch Sperrpfosten freigehalten, allerdings behindern unmittelbar
davor und dahinter abgestellte Fahrzeuge die Sichtbeziehungen zwischen Querenden und
Längsverkehr.
Lösungsansatz - Kennzeichnung von Kfz-Stellplätzen als ‚aufgesatteltes Parken‘
Eine komplette bauliche Umgestaltung des Straßenraumes ist weder kurzfristig umsetzbar noch
finanzierbar. Seitens der Verwaltung wurde daher geprüft mit möglichst ‚weichen‘ Maßnahmen und
einem geringen Reglementierungsaufwand eine Verbesserung der Gehwegsituation für zu Fuß
Gehende zu ermöglichen und gleichzeitig möglichst wenig Stellplatzangebot zu reduzieren. Dabei
wurde sich an dem Karlsruher Modell - Gehwegparken nur noch in gekennzeichneten Zonen und
einer Gehwegbreite von mind. 1,60 m – orientiert. Diese dem Karlsruher Modell zugrundeliegende
Mindestgehwegbreite begründet sich dabei aus der Mindestbreite für einen Rollstuhl (1,10 m) und
einem Sicherheitsabstand zum parkenden Fahrzeug (0,50 m). Dieses Maß entspricht damit nicht der
Regelbreite der gängigen Regelwerke. In den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06)
wird eine Regelbreite von 2,50 m für Gehwege gefordert. Insbesondere in den innerstadtnahen
Wohnquartieren sind die Gehwege häufig schon im Bestand baulich schmaler als 1,60 Meter und
somit nach obiger Definition nicht barrierefrei. Eine durchgehende Regel- oder auch Restbreite von
2,50 m für Gehwege ist in diesen Quartieren daher kaum umsetzbar. Für einen Begegnungsfall von
zu Fuß Gehenden sollten dann zumindest punktuelle Aufweitungen sichergestellt werden.
Im Bestand beträgt der Straßenquerschnitt der Melchersstraße etwa 15,00 m. Mit der Herausnahme
des Busverkehrs konnte der Schwerverkehrsanteil bereits reduziert werden. Die Planung sieht vor -
soweit möglich - beidseitig Parkierungsflächen unter teilweiser Nutzung der Gehwege anzubieten. Die
Fahrbahnbreite wird auf 5,50 m reduziert, wodurch die Fahrgeschwindigkeit in der Melchersstraße
erwartungsgemäß verringert wird. Die verbleibende Fahrbahnbreite entspricht einem Begegnungsfall
Lkw/Pkw. Für parkende Fahrzeuge wird auf der Fahrbahn eine Markierung im Abstand von 1,25 m
vom Hochbord aufgebracht. Vom Gehweg werden damit noch etwa 0,75 m für die Kfz benötigt. Für zu
Fuß Gehende verbleiben nutzbare Gehwegbreiten von 2,00 m bis 2,85 m. Im Bereich der 16 cm
Busbordsteine werden keine Parkmarkierungen vorgesehen da beim Überfahren des hohen Bordes
oder beim Öffnen der Türen Schäden an den Fahrzeugen nicht auszuschließen sind. Damit die
Gehwege auch von abgestellten Fahrrädern weitgehend freigehalten bzw. diese geordnet abgestellt
werden können, sind ergänzende Fahrradanlehnbügel vorgesehen. Diese bieten zudem die
Möglichkeit der Freihaltung der Sichtfelder und weiterer punktueller Einengungen der Fahrbahn zur
Geschwindigkeitsreduzierung.

- 3 -
V/0225/2022
Straßenquerschnitt (geplant)
Mit der Einrichtung der Parkierungsflächen soll eine klare und leicht verständliche Regelung
geschaffen werden. Das bisher überwiegend illegale, aber geduldete Parken wird soweit als möglich,
aber auch nur soweit als nötig reduziert. Für die Melchersstraße bedeutet die Neuordnung des Kfz-
Parkens eine Reduzierung um etwa 30 dieser gemäß der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ‚illegalen‘
Stellplätze. Diese befinden sich im Bestand beispielsweise an der Querungsstelle in Höhe
Kellermannstraße vor den Häusern 31 und 33, beidseitig der Einmündung Marientalstraße oder vor
den Häusern 86 und 88.
Einrichtung der Rechts-vor-Links-Regelung in der T empo-30-Zone
Die StVO i.V.m. der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO) sieht vor, dass bei der
Vorfahrtsregelung die Interessen der öffentlichen Verkehrsmittel zu berücksichtigen sind. So ist es
möglich, in T empo 30 Zonen entgegen der grundsätzlichen Vorfahrtsregelung (rechts vor links)
denjenigen Kreuzungszufahrten Vorfahrt zu gewähren, in denen öffentliche Verkehrsmittel linienmäßig
verkehren. Um einen reibungslosen Busbetrieb sicherzustellen und sowohl Fahrgäste als auch
Anwohner nicht durch permanentes Bremsen und Anfahren der Linienbusse zu beeinträchtigen,
wurde die Melchersstraße gegenüber den Stichstraßen bevorrechtigt. Der Grund für die
Bevorrechtigung der Melchersstraße ist nunmehr entfallen. Mit der Herausnahme der Buslinie soll nun
die bisherige Vorfahrtregelung auf der Melchersstraße zurückgenommen werden und wieder die
Regel rechts vor links gelten. Mit der Wiedereinführung der Rechts-vor-links-Regelung geht eine
Reduzierung der Fahrgeschwindigkeiten in der Melchersstraße einher.
Die vorhandene Beschilderung der Vorfahrt (VZ 206) wird entfernt. Grundsätzlich könnte auf eine
Beschilderung der neuen Vorfahrtregelung innerhalb der T empo-30-Zone verzichtet werden. Zur
Vermeidung von Fehlverhalten oder Missachtung der Vorfahrt wird vorübergehend jeweils zu Beginn
der Melchersstraße auf die geänderte Vorfahrt (VZ 101 und Zeichen 1008-30) sowie vor den
einmündenden Straßen auf die Kreuzung/Einmündung (VZ 102) hingewiesen.
Weiteres Vorgehen
Die Einrichtung der Parkierungsflächen auf der Melchersstraße stellt ein erstes Modellprojekt für die
Rückgewinnung des Gehweges als Aufenthalts- und Bewegungsraum für zu Fuß Gehende durch die

- 4 -
V/0225/2022
Neuordnung des Parkens im Kreuzviertel dar. Der großzügige Straßenraum lässt hier eine
‚Umverteilung‘ zugunsten des Fußgängerverkehrs zu ohne im erheblichen Umfang das Parken
einzuschränken. Mit dieser ersten Maßnahme sollen Erfahrungen zu Auswirkung und Akzeptanz
gesammelt und analysiert werden, wobei grundsätzlich das Ziel verfolgt wird, an weiteren Straßen im
Quartier bei denen der Straßenquerschnitt breit genug ist, Gehwege sukzessive von parkenden
Fahrzeugen freizumachen. Bei Straßenquerschnitten mit Gehwegbreiten von unter 2,50 m und
Fahrbahnbreiten von 5,00 m - 6,00 m ist bei einer nach dem Karlsruher Modell beispielhaft
geforderten Gehwegbreite von mindestens 1,60 m für den Fußverkehr ein nicht unerheblicher Eingriff
in das Parken zu erwarten. In allen anderen schmaleren Straßen sollte daher in einem ersten Schritt
das Ziel sein mindestens an einer Straßenseite den Gehweg von aufgesattelt parkenden Fahrzeugen
frei zu halten und entsprechend einseitig am Fahrbahnrand zu markieren.
Ganz grundsätzlich wird sich das integrierte Parkraumkonzept Münster, das zurzeit erarbeitet wird,
u.a. mit der Fragestellung zur zukünftigen Ordnung des Parkens in dicht bewohnten Wohnquartieren
mit hohem Parkdruck befassen. Erwartet werden neben dem hier in Ansatz gebrachten „Karlsruher
Modell“ weitere Lösungsvorschläge um insgesamt ein Portfolio an angepassten Maßnahmen für die
unterschiedlichen vor Ort Situationen zu haben. Sämtliche weiteren Einzelplanungen erfolgen daher
auch bereits jetzt in enger Abstimmung mit den Erarbeitenden des integrierten Parkraumkonzeptes.
Die Umsetzung der Markierungen und Beschilderung wird schnellstmöglich erfolgen und durch
Informationen der anliegenden Haushalte und Presse ergänzend begleitet.
i.V.
gez.
Denstorff
Stadtbaurat
Anlagen:
Lageplan
Antrag A-M/0008/2022

Melchersstraße-A4_Blatt3

171 Zeichen

Anlage 1 Blatt 3,
zur Vorlage V/0225/2022

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'VZ 205 vorh.

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Beratungsverlauf (2)

24.05.2022 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 4.5 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
01.06.2022 Ausschuss für Verkehr und Mobilität
TOP 10.9 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Melchersstraße
  • Kellermannstraße
  • Marientalstraße

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Details

Aktenzeichen
V/0225/2022
Typ
Vorlagen
Datum
28.03.2022
Erstellt
28.03.2022 13:22