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0376/2018

Errichtung einer Stadtinformationsanlage vor dem Grundstück Stolberger Straße 2

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 27.02.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 12.03.2018, TOP 9.1.3

Anlage 2 (Foto)

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Anlage 1 (Lageplan)

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 2 (Foto)

414 Zeichen

Standort - Spezifikationsblatt wWall

1. August 2016

Projekt: Köln Bearbeiter:
Produkt: SIA Werbeflächen: 4/1
SID: 110659
„| Stolberger Straße 2, 8 m
Standort-Bez.: | \ach Oskar-Jäger-Straße
50933 Köln
Nummer: SIA3078
6,909057
ars 50,941541

am u de 0 pe RE

Fotomontage

Hinweis Die Fotomontage dient der Darstellung des Produkts und dessen räumliche Wirkung auf das
Umfeld und ist nur annähernd maßstabsgerecht!

Anlage 1 (Lageplan)

202 Zeichen

Gemarkung:

Flur:
Flurstück: 2925/195

SIA 110659

Wall GmbH

ENTWURFS- | _
verrasser:| Michael Maletz

Lageplan

3 GEÄNDERT:
15.08.2016

Wall GmbH
Oskar-Jäger-Str. 482 * 50825 KÖLN
TEL. 0221 / 54 68 50

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

3134 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/62/620/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0376/2018 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Errichtung einer Stadtinformationsanlage vor dem Grundstück Stolberger Straße 2 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Lindenthal beschließt die Errichtung einer Stadtinformationsanlage (SIA) im 
Bereich des öffentlichen Straßenlandes vor dem Grundstück Stolberger Straße 2, wie in den Anlagen 
1-2 dargestellt. 
 
 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 12.03.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Der vom Rat beschlossene und seit dem 01.01.2015 gültige Werbenutzungsvertrag sieht die Aufstel-
lung von bis zu 350 Stadtinformationsanlagen vor. 
 
Bei dem Standort Stolberger Straße 2 handelt es sich um einen Neustandort, für dessen Festlegung 
die Bezirksvertretung gemäß I. Allgemeines § 2 Abs. 1 Nr. 6.9 Zuständigkeitsordnung zuständig ist.  
 
Für die Aufstellung von Werbeanlagen im öffentlichen Straßenland sind die Erteilung einer Bauge-
nehmigung und einer Sondernutzungserlaubnis erforderlich. Die erforderliche Baugenehmigung ist zu 
erteilen, wenn keine bauordnungs-, bauplanungsrechtlichen oder sonstigen öffentlich-rechtlichen Vor-
schriften entgegenstehen.  
 
Sondernutzungserlaubnisse sind Ermessensentscheidungen, wobei das Ermessen durch den Wer-
benutzungsvertrag schon insoweit gebunden wurde, dass Art und Anzahl der zulässigen Anlagen 
festgelegt und grundsätzliche stadtgestalterische Vorgaben definiert wurden. Das Stadtgebiet wurde 
darüber hinaus in hochsensible, sensible und sonstige Zonen eingeteilt, die die Zulässigkeit bestimm-
ter Anlagen in verschiedenen Bereichen regeln. Der immer konkret standortbezogen zu stellende 
Antrag kann, wenn er diesen Vorgaben entspricht, straßenrechtlich im Wesentlichen nur noch aus 
verkehrlichen Gründen abgelehnt werden. Aus gestalterischen Gründen kann eine Ablehnung nur 
dann erfolgen, wenn bezogen auf den jeweiligen Straßenzug ein nachvollziehbares Planungskonzept 
besteht oder ein gestalterisches Konzept erkennbar ist, das die Aufstellung nicht zulässt. Steht das 
beantragte Vorhaben im Einklang mit dem Werbenutzungsvertrag und stehen keine der vorgenannten 
Gründe entgegen, kann ermessensfehlerfrei nur die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis erfolgen. 
Das bloße Empfinden, dass eine Anlage an einem bestimmten Standort störend wirkt, kann nicht zur 
Ablehnung führen. 
 
Die beantragte Stadtinformationsanlage ist in einem aufwändigen Verfahren vom Stadtplanungsamt, 
dem Amt für Straßen und Verkehrstechnik und dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen posi-
tiv vorgeprüft worden und entspricht allen Bedingungen des Werbenutzungsvertrages. 
 
Im Falle einer Ablehnung muss ein rechtsmittelfähiger Bescheid erteilt werden, gegen den die Klage 
vor dem Verwaltungsgericht Köln zulässig ist. Sollte dem Standort nicht zustimmt werden, benötigt 
die Verwaltung einen entsprechenden rechtssicheren Ablehnungsgrund und bittet in diesem Falle um 
eine detaillierte Erläuterung. 
 
Anlagen

Beratungsverlauf (1)

12.03.2018 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.1.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0376/2018
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
27.02.2018
Erstellt
31.01.2018 11:44