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2837/2023

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der FDP-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung 2 am 21.08.2023 (AN/1321/2023) betreffend "Aufkommen der Gewerbesteuer der am Großmarkt in Köln-Raderberg ansässigen Unternehmen"

Beantwortung einer Anfrage (BV) 18.09.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 25.09.2023, TOP 7.3.11.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2794 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/21 
211-00.00.32-003 
Vorlagen-Nummer 
 2837/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 25.09.2023 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der FDP-Fraktion aus der Sitzung der 
Bezirksvertretung 2 am 21.08.2023 (AN/1321/2023) betreffend "Aufkommen der 
Gewerbesteuer der am Großmarkt in Köln-Raderberg ansässigen Unternehmen" 
Die Verwaltung nimmt zu der Anfrage wie folgt Stellung: 
 
1) Wie stellt sich das Aufkommen der Gewerbsteuer der am Großmarkt ansässigen Unter-
nehmen bezüglich der Jahre 2020, 2021 und 2022 (insgesamt) dar?  
 
Antwort: 
Das Aufkommen der von den am Großmarkt ansässigen Unternehmen zu zahlenden 
Gewerbesteuer betrug im Jahr 2020 etwa 1,215 Mio. EUR, im Jahr 2021 ca. 890.000 
EUR und im Jahr 2022 ungefähr 985.000 EUR. Die Stadt Köln muss von dem Gewer-
besteueristaufkommen rund 7,4% als Umlage an das Land NRW abführen. 
 
 
2) Wie stellt sich das geschätzte Aufkommen der Gewerbsteuer der am Großmarkt ansäs-
sigen Unternehmen bezüglich des laufenden Jahres 2023 (insgesamt) dar?  
 
Antwort: 
Die Gewerbesteuerforderungen der Stadt Köln gegenüber diesen Unternehmen wer-
den im Steuerjahr 2023 mit insgesamt 992.000 EUR prognostiziert. Diese entfallen auf 
insgesamt 125 Unternehmen.  
 
 
3) Mit welchen Mindereinnahmen der Gewerbesteuer muss hinsichtlich der am Großmarkt 
ansässigen Unternehmen gerechnet werden, wenn sich die Unternehmen mit einer um 
rund 68.000 m² geringeren Marktfläche im Rahmen eines Frischezentrums arrangieren 
müssen? 
 
Antwort: 
Die Gewerbesteuer beruht auf dem vom Finanzamt auf der Grundlage unterschiedlicher 
Faktoren berechneten Gewerbeertrag sowie dem kommunalen Hebesatz. Ein wesentli-

2 
 
cher Faktor ist der Gewinn des Unternehmens. Inwieweit sich eine geringere Betriebs-
fläche auf den zukünftigen Gewinn auswirkt, ist nicht im Voraus ermittelbar. Eine ver-
kleinerte Betriebsfläche kann sich infolge geringerer Mietaufwendungen positiv auf den 
Gewinn auswirken. Ob und inwieweit bei einer Verlagerung oder einem Wegfall von 
Marktflächen Mindererträge bei der Gewerbesteuer zu erwarten sind, ist nicht feststell-
bar. 
 
 
4) Mit welchen Mindereinnahmen der Gewerbesteuer wird hinsichtlich der am Großmarkt 
ansässigen Unternehmen gerechnet werden, sollte ein solcher letztlich alternativlos auf-
gelöst werden? Wie viele Arbeitsplätze werden in diesem Fall bedroht sein?  
 
Antwort:  
Die von 210 Betrieben, gewerbesteuerpflichtige und nicht-gewerbesteuerpflichtige, für 
das Jahr 2021 gemeldete Anzahl der Beschäftigten betrug im Jahresdurchschnitt 
1.369. Ob und in welcher Höhe Arbeitsplätze gefährdet wären, lässt sich nicht prog-
nostizieren.  
 
Im Übrigen siehe Antwort zu Ziffer 3.

Beratungsverlauf (1)

25.09.2023 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.3.11.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2837/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
18.09.2023
Erstellt
01.09.2023 10:38