2837/2023
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der FDP-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung 2 am 21.08.2023 (AN/1321/2023) betreffend "Aufkommen der Gewerbesteuer der am Großmarkt in Köln-Raderberg ansässigen Unternehmen"
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
2794 Zeichen
Dezernat, Dienststelle II/21 211-00.00.32-003 Vorlagen-Nummer 2837/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 25.09.2023 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der FDP-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung 2 am 21.08.2023 (AN/1321/2023) betreffend "Aufkommen der Gewerbesteuer der am Großmarkt in Köln-Raderberg ansässigen Unternehmen" Die Verwaltung nimmt zu der Anfrage wie folgt Stellung: 1) Wie stellt sich das Aufkommen der Gewerbsteuer der am Großmarkt ansässigen Unter- nehmen bezüglich der Jahre 2020, 2021 und 2022 (insgesamt) dar? Antwort: Das Aufkommen der von den am Großmarkt ansässigen Unternehmen zu zahlenden Gewerbesteuer betrug im Jahr 2020 etwa 1,215 Mio. EUR, im Jahr 2021 ca. 890.000 EUR und im Jahr 2022 ungefähr 985.000 EUR. Die Stadt Köln muss von dem Gewer- besteueristaufkommen rund 7,4% als Umlage an das Land NRW abführen. 2) Wie stellt sich das geschätzte Aufkommen der Gewerbsteuer der am Großmarkt ansäs- sigen Unternehmen bezüglich des laufenden Jahres 2023 (insgesamt) dar? Antwort: Die Gewerbesteuerforderungen der Stadt Köln gegenüber diesen Unternehmen wer- den im Steuerjahr 2023 mit insgesamt 992.000 EUR prognostiziert. Diese entfallen auf insgesamt 125 Unternehmen. 3) Mit welchen Mindereinnahmen der Gewerbesteuer muss hinsichtlich der am Großmarkt ansässigen Unternehmen gerechnet werden, wenn sich die Unternehmen mit einer um rund 68.000 m² geringeren Marktfläche im Rahmen eines Frischezentrums arrangieren müssen? Antwort: Die Gewerbesteuer beruht auf dem vom Finanzamt auf der Grundlage unterschiedlicher Faktoren berechneten Gewerbeertrag sowie dem kommunalen Hebesatz. Ein wesentli- 2 cher Faktor ist der Gewinn des Unternehmens. Inwieweit sich eine geringere Betriebs- fläche auf den zukünftigen Gewinn auswirkt, ist nicht im Voraus ermittelbar. Eine ver- kleinerte Betriebsfläche kann sich infolge geringerer Mietaufwendungen positiv auf den Gewinn auswirken. Ob und inwieweit bei einer Verlagerung oder einem Wegfall von Marktflächen Mindererträge bei der Gewerbesteuer zu erwarten sind, ist nicht feststell- bar. 4) Mit welchen Mindereinnahmen der Gewerbesteuer wird hinsichtlich der am Großmarkt ansässigen Unternehmen gerechnet werden, sollte ein solcher letztlich alternativlos auf- gelöst werden? Wie viele Arbeitsplätze werden in diesem Fall bedroht sein? Antwort: Die von 210 Betrieben, gewerbesteuerpflichtige und nicht-gewerbesteuerpflichtige, für das Jahr 2021 gemeldete Anzahl der Beschäftigten betrug im Jahresdurchschnitt 1.369. Ob und in welcher Höhe Arbeitsplätze gefährdet wären, lässt sich nicht prog- nostizieren. Im Übrigen siehe Antwort zu Ziffer 3.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2837/2023
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 18.09.2023
- Erstellt
- 01.09.2023 10:38