1681/2024
Baubeschluss für die Generalinstandsetzung der Mönchsgasse zwischen Jesuitengasse und Simonskaul sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen
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Anlage 2 Ausbauplan - Mönchsgasse
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Generalsanierung - Fahrbahn Mittelpunkt: 355638, 5650291 1:1000 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 15.02.2024Seite 1 / 1
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle III/665/32 Vorlagen-Nummer 1681/2024 Freigabedatum 05.07.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Baubeschluss für die Generalinstandsetzung der Mönchsgasse zwischen Jesuitengasse und Simonskaul sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen hier: Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen Beschlussorgan Bezirksvertretung 5 (Nippes) Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: 1. Die Bezirksvertretung Nippes beauftragt die Verwaltung mit der Generalinstandsetzung der Mönchsgasse zwischen Jesuitengasse und Simonskaul mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 617.000 €. 2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungsermächti- gungen in Höhe von 617.000 € für die Generalinstandsetzung der Mönchsgasse zwi- schen Jesuitengasse und Simonskaul im Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6601-1201-0-6605; Gene- ralinstandsetzung von Straßen, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, Haushaltsjahr 2024. Bezirksvertretung 5 (Nippes) 19.09.2024 Finanzausschuss 23.09.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 617.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja Landesförderung kann erst nach Abschluss der Maßnahme berechnet werden % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2025 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 12.340 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2025 a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten Landesförderung kann erst nach Abschluss der Maßnahme berechnet werden. € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Auf der Mönchsgasse soll im Abschnitt zwischen Jesuitengasse und Simonskaul eine Gene- ralinstandsetzung der Fahrbahn stattfinden und der östliche Gehweg hergestellt werden. Ursprünglich war lediglich die Resterschließung des östlichen Gehwegs gem. BauGB geplant. Zwischenzeitlich wurde festgestellt, dass für den gesamten Abschnitt keine Erschließungsbei- träge mehr erhoben werden dürfen, da die Anlage seit 1970 als erstmalig hergestellt gilt und die Vorteilslage (durch die Erschließung vermittelter Vorteil i. S. d. §§ 127 ff. BauGB) bereits seit über 20 Jahren besteht. Auf Grund des sanierungsbedürftigen Fahrbahnzustands sowie des schlechten Zustands des Gehwegs soll nun eine umfassende Generalinstandsetzung (Vollausbau) durchgeführt wer- den. 3 Die Generalinstandsetzung der Fahrbahn und des östlichen Gehweges hätten in der bis zum 31.12.2023 gültigen Fassung des § 8 KAG NRW eine Beitragspflicht der Anlieger ausgelöst. Am 28.02.2024 hat der Landtag des Landes NRW jedoch beschlossen die Straßenausbaubei- träge in Nordrhein-Westfalen für die Maßnahmen abzuschaffen, für die der Ausbaubeschluss nach dem 31.12.2023 getroffen wurde bzw. wird. Mit dem Wegfall der Heranziehungsmöglich- keit der Anlieger*innen will das Land NRW zukünftig den Beitragsausfall maßnahmenbezogen an die Gemeinden erstatten. Eine entsprechende Erstattungsverordnung wird vom Land NRW derzeit erstellt. Nach Abschluss der Maßnahme und Feststellung der Kosten wird die Verwaltung daher den Erstattungsanteil beim Land NRW anfordern. Zur Höhe desselben können noch keine Anga- ben gemacht werden, da der Umlageschlüssel aktuell noch nicht bekannt ist. Die Gesamtkosten für die Generalinstandsetzung belaufen sich auf rd. 617.000,- €. Der Bau- beginn ist für das IV. Quartal 2024 vorgesehen. Die Bauzeit beträgt rd. 3 Monate. Die erforderlichen investiven Haushaltsmittel stehen im Haushaltsplan 2023/2024 im Teilfi- nanzplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen im Haushaltsjahr 2024 zur Verfü- gung. Ab dem Jahr 2025 fallen für die Generalinstandsetzung der Mönchsgasse jährliche Abschrei- bungen in Höhe von 12.340 € an. Das Dezernat für Mobilität wird die ab dem Hj. 2025 erfor- derlichen Aufwendungen im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2025 ff. im Teil- ergebnisplan des Amtes für Straßen und Radwegebau (Teilplanzeile 14 - Bilanzielle Abschrei- bungen) in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze innerhalb des dann jeweils zuge- wiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. Erläuterungen zum Klimaschutz Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infrastruk- tur und trägt somit zur Verbesserung des Verkehrssystems bei. Dies ist systemimmanent und fördert eine effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsabwicklung. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewer- tet werden. Anlagen Anlage 1: „Öffentlichkeitsbeteiligung“ Anlage 2 „Ausbauplan – Mönchsgasse“
Anlage 3 Vorabauszug BV Nippes vom 19.09.2024
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Herr Rupsch Telefon: (0221) 221-95313 Fax: (0221) 221-95447 E-Mail: guido.rupsch@stadt-koeln.de Datum: 20.09.2024 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 30. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 19.09.2024 öffentlich 9.1.1 Baubeschluss für die Generalinstandsetzung der Mönchsgasse zwi- schen Jesuitengasse und Simonskaul sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen hier: Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen 1681/2024 Herr Ertin begründet den gemeinsamen Änderungsantrag von Grünen und GUT & Kli- mafreunden. I. Abstimmung über den gemeinsamen Änderungsantrag von Grünen und GUT & Klimafreunden Beschluss: Die Beschlussvorlage wird wie folgt ergänzt: 3. Die Mönchsgasse wird auf dem betreffenden Abschnitt, wie im Fahrradstraßenkon- zept Nippes (siehe 3398/2023, Übersichtplan https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=958216&type=do ) vorgesehen, als Fahrradstraße instandgesetzt. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimmen von SPD, CDU und AfD beschlossen. II. Abstimmung über die so geänderte Verwaltungsvorlage Beschluss: 1. Die Bezirksvertretung Nippes beauftragt die Verwaltung mit der Generalinstandset- zung der Mönchsgasse zwischen Jesuitengasse und Simonskaul mit Gesamtkos- ten in Höhe von rd. 617.000 €. 2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungsermäch- tigungen in Höhe von 617.000 € für die Generalinstandsetzung der Mönchsgasse zwischen Jesuitengasse und Simonskaul im Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze in der Teil- planzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6601-1201-0- 6605; Generalinstandsetzung von Straßen, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Bau- maßnahmen, Haushaltsjahr 2024. 3. Die Mönchsgasse wird auf dem betreffenden Abschnitt, wie im Fahrradstraßenkon- zept Nippes (siehe 3398/2023, Übersichtplan https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=958216&type=do ) vorgesehen, als Fahrradstraße instandgesetzt. Abstimmungsergebnis: Bei Enthaltung von SPD, CDU und AfD einstimmig beschlossen.
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. Gemäß der Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung wird die Planung eines Beteiligungsverfahrens in einem Beteiligungskonzept beschrieben. Bei kleineren ggf. auch standardisierten Verfahren, ist das Beteiligungskonzept möglichst knapp aber aussagekräftig zu verfassen. Bitte wählen Sie aus: - Auswahl Erläutern Sie bitte in maximal zwei Sätzen: Was soll mit der Öffentlichkeitsbeteiligung erreicht werden (ggf. mit Informationen zu Zielgruppen(n) und geplantem Vorgehen)? Ausführliche Anliegerinformation, Rundschreiben Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1681/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 05.07.2024
- Erstellt
- 23.05.2024 12:50