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1681/2024

Baubeschluss für die Generalinstandsetzung der Mönchsgasse zwischen Jesuitengasse und Simonskaul sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen

Beschlussvorlage Ausschuss 05.07.2024

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 23.09.2024, TOP 7.2

Anlage 2 Ausbauplan - Mönchsgasse

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 3 Vorabauszug BV Nippes vom 19.09.2024

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 2 Ausbauplan - Mönchsgasse

150 Zeichen

Generalsanierung - Fahrbahn
Mittelpunkt: 355638, 5650291
1:1000
 
Herausgeber:
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Erstellt am: 15.02.2024Seite 1 / 1

Beschlussvorlage Ausschuss

5620 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/665/32 
 
Vorlagen-Nummer 
 1681/2024 
Freigabedatum 05.07.2024 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Baubeschluss für die Generalinstandsetzung der Mönchsgasse zwischen 
Jesuitengasse und Simonskaul sowie Freigabe von investiven 
Auszahlungsermächtigungen 
hier: Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Die Bezirksvertretung Nippes beauftragt die Verwaltung mit der Generalinstandsetzung 
der Mönchsgasse zwischen Jesuitengasse und Simonskaul mit Gesamtkosten in Höhe 
von rd. 617.000 €. 
2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungsermächti-
gungen in Höhe von 617.000 € für die Generalinstandsetzung der Mönchsgasse zwi-
schen Jesuitengasse und Simonskaul im Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und 
Radwegebau in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 8 
- Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6601-1201-0-6605; Gene-
ralinstandsetzung von Straßen, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, 
Haushaltsjahr 2024. 
 
 
 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 19.09.2024 
Finanzausschuss 23.09.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   617.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja
 Landesförderung kann erst nach Abschluss der Maßnahme berechnet werden      
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2025 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   12.340 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2025 
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten  
 Landesförderung kann erst nach Abschluss der Maßnahme berechnet werden. € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Auf der Mönchsgasse soll im Abschnitt zwischen Jesuitengasse und Simonskaul eine Gene-
ralinstandsetzung der Fahrbahn stattfinden und der östliche Gehweg hergestellt werden. 
 
Ursprünglich war lediglich die Resterschließung des östlichen Gehwegs gem. BauGB geplant. 
Zwischenzeitlich wurde festgestellt, dass für den gesamten Abschnitt keine Erschließungsbei-
träge mehr erhoben werden dürfen, da die Anlage seit 1970 als erstmalig hergestellt gilt und 
die Vorteilslage (durch die Erschließung vermittelter Vorteil i. S. d. §§ 127 ff. BauGB) bereits 
seit über 20 Jahren besteht. 
 
Auf Grund des sanierungsbedürftigen Fahrbahnzustands sowie des schlechten Zustands des 
Gehwegs soll nun eine umfassende Generalinstandsetzung (Vollausbau) durchgeführt wer-
den.

3 
Die Generalinstandsetzung der Fahrbahn und des östlichen Gehweges hätten in der bis zum 
31.12.2023 gültigen Fassung des § 8 KAG NRW eine Beitragspflicht der Anlieger ausgelöst. 
Am 28.02.2024 hat der Landtag des Landes NRW jedoch beschlossen die Straßenausbaubei-
träge in Nordrhein-Westfalen für die Maßnahmen abzuschaffen, für die der Ausbaubeschluss 
nach dem 31.12.2023 getroffen wurde bzw. wird. Mit dem Wegfall der Heranziehungsmöglich-
keit der Anlieger*innen will das Land NRW zukünftig den Beitragsausfall maßnahmenbezogen 
an die Gemeinden erstatten. Eine entsprechende Erstattungsverordnung wird vom Land NRW 
derzeit erstellt. 
Nach Abschluss der Maßnahme und Feststellung der Kosten wird die Verwaltung daher den 
Erstattungsanteil beim Land NRW anfordern. Zur Höhe desselben können noch keine Anga-
ben gemacht werden, da der Umlageschlüssel aktuell noch nicht bekannt ist. 
 
Die Gesamtkosten für die Generalinstandsetzung belaufen sich auf rd. 617.000,- €. Der Bau-
beginn ist für das IV. Quartal 2024 vorgesehen. Die Bauzeit beträgt rd. 3 Monate. 
 
Die erforderlichen investiven Haushaltsmittel stehen im Haushaltsplan 2023/2024 im Teilfi-
nanzplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 - Straßen, 
Wege, Plätze in der Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 
6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen im Haushaltsjahr 2024 zur Verfü-
gung. 
 
Ab dem Jahr 2025 fallen für die Generalinstandsetzung der Mönchsgasse jährliche Abschrei-
bungen in Höhe von 12.340 € an. Das Dezernat für Mobilität wird die ab dem Hj. 2025 erfor-
derlichen Aufwendungen im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2025 ff. im Teil-
ergebnisplan des Amtes für Straßen und Radwegebau (Teilplanzeile 14 - Bilanzielle Abschrei-
bungen) in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze innerhalb des dann jeweils zuge-
wiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. 
 
Erläuterungen zum Klimaschutz 
 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen.  
Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infrastruk-
tur und trägt somit zur Verbesserung des Verkehrssystems bei. Dies ist systemimmanent und 
fördert eine effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsabwicklung. Somit trägt dies zu 
einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. 
Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewer-
tet werden. 
 
Anlagen  
Anlage 1: „Öffentlichkeitsbeteiligung“ 
Anlage 2 „Ausbauplan – Mönchsgasse“

Anlage 3 Vorabauszug BV Nippes vom 19.09.2024

2231 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 
Herr Rupsch 
Telefon:  (0221) 221-95313 
Fax:   (0221) 221-95447 
E-Mail:  guido.rupsch@stadt-koeln.de 
Datum: 20.09.2024 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 30. Sitzung der 
Bezirksvertretung Nippes  vom 19.09.2024  
öffentlich 
9.1.1 Baubeschluss für die Generalinstandsetzung der Mönchsgasse zwi-
schen Jesuitengasse und Simonskaul sowie Freigabe von investiven 
Auszahlungsermächtigungen   
hier: Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen 
1681/2024 
Herr Ertin begründet den gemeinsamen Änderungsantrag von Grünen und GUT & Kli-
mafreunden. 
 
I. Abstimmung über den gemeinsamen Änderungsantrag von Grünen und 
GUT & Klimafreunden 
 
Beschluss: 
 
Die Beschlussvorlage wird wie folgt ergänzt: 
 
3. Die Mönchsgasse wird auf dem betreffenden Abschnitt, wie im Fahrradstraßenkon-
zept Nippes (siehe 3398/2023, Übersichtplan  
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=958216&type=do )   
vorgesehen, als Fahrradstraße instandgesetzt. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Mehrheitlich gegen die Stimmen von SPD, CDU und AfD beschlossen. 
 
II. Abstimmung über die so geänderte Verwaltungsvorlage 
 
Beschluss: 
 
1. Die Bezirksvertretung Nippes beauftragt die Verwaltung mit der Generalinstandset-
zung der Mönchsgasse zwischen Jesuitengasse und Simonskaul mit Gesamtkos-
ten in Höhe von rd. 617.000 €.

2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungsermäch-
tigungen in Höhe von 617.000 € für die Generalinstandsetzung der Mönchsgasse 
zwischen Jesuitengasse und Simonskaul im Teilfinanzplan des Amtes für Straßen 
und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze in der Teil-
planzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6601-1201-0-
6605; Generalinstandsetzung von Straßen, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Bau-
maßnahmen, Haushaltsjahr 2024. 
3. Die Mönchsgasse wird auf dem betreffenden Abschnitt, wie im Fahrradstraßenkon-
zept Nippes (siehe 3398/2023, Übersichtplan  
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=958216&type=do )   
vorgesehen, als Fahrradstraße instandgesetzt. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Bei Enthaltung von SPD, CDU und AfD einstimmig beschlossen.

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1168 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. 
Gemäß der Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung wird die Planung eines Beteiligungsverfahrens in 
einem Beteiligungskonzept beschrieben. Bei kleineren ggf. auch standardisierten Verfahren, ist das 
Beteiligungskonzept möglichst knapp aber aussagekräftig zu verfassen.  
Bitte wählen Sie aus: 
- Auswahl 
Erläutern Sie bitte in maximal zwei Sätzen: Was soll mit der Öffentlichkeitsbeteiligung erreicht 
werden (ggf. mit Informationen zu Zielgruppen(n) und geplantem Vorgehen)? 
Ausführliche Anliegerinformation, Rundschreiben 
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beratungsverlauf (2)

19.09.2024 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
23.09.2024 Finanzausschuss
TOP 7.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1681/2024
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
05.07.2024
Erstellt
23.05.2024 12:50