2445/2017
Einführung bzw. Ausbau des Berufsbildes „Notfallsanitäter und Notfallsanitäterin“ in der Feuerwehr und im Rettungsdienst Köln
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Anlage 4 Auszug AVR vom 18.09.2017 TOP 10.8
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Anlage 4 Geschäftsführung Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales Frau Mahmod Telefon: (0221) 221 25001 Fax : (0221) 221 26565 E-Mail: midia.mahmod@stadt-koeln.de Datum: 19.09.2017 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales vom 18.09.2017 öffentlich 10.8 Einführung bzw. Ausbau des Berufsbildes „Notfallsanitäter und Not- fallsanitäterin" in der Feuerwehr und im Rettungsdienst Köln 2445/2017 MdR Detjen lobt die Vorlage. Ihn freue es, dass auch im Bereich der Feuerwehr da r- über nachgedacht worden ist, wie neue Berufe geschnitten und gefasst werden. Er würde sich wünschen, dass auch insgesamt in der Verwaltung ein solcher Diskuss i- onsprozess beginnt. MdR Dr. Elster lobt die Vorlage ebenfalls, im Rahmen derer die Verwaltung wie a n- gekündigt auf die gesetzlichen Änderungen reagiert habe. Er bittet um Darstellung der Refinanzierung. In der Vorlage werde dargestellt, dass die Nachbarkommunen teilweise mitgebunden werden sollen, d. h. dass Ausbi l- dungsplätze an Nachbarkommunen abgegeben werden. In diesem Zusammenhang bittet er um Konkretisierung und Darlegung des aktuellen Sachstandes. Er führt aus, dass es in Bonn scheinbar eine Akademie einer Rettungsdienstorgan i- sation gebe, die gleichzeitig auch den Bedarf von anderen abdecke. In Bezug auf die städtische Schule hier in Köln bittet er um konkrete Darstell ung bis zur kommenden Ratssitzung am 28.09.2017, welches Potential sich tatsächlich dahinter verberge. MdR Joisten bedankt sich im Namen seiner Fraktion für die Vorlage und das darg e- stellte Konzept; bei Gelegenheit könne man über die Ausdifferenzierung au ch inner- halb der Berufsfeuerwehrlaufbahnen ausführlicher sprechen. Er möchte wissen, ob die Kölner Spezifika in die Ausbildungen miteinfließen. Herr Stadtdirektor Dr. Keller bejaht die Nachfrage von MdR Joisten und sagt die B e- antwortung der Nachfragen von MdR Dr. Elster bis zur kommenden Ratssitzung am 28.09.2017 zu. Beschluss: Der AVR empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen: 1. Der Rat beauftragt die Verwaltung im Rahmen der Sicherstellung der Nac h- wuchsgewinnung sowie der Qualitätssicherung, die Ausbildun g von Notfall s- anitäterinnen und Notfallsanitätern im Rettungsdienst Köln weiter auszubauen und die weitere Kooperation mit den Kölner Hilfsorganisationen und den kommunalen Nachbarn zu prüfen. 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Kosten für die Notfallsani täterausbil- dung nach § 14 Abs. 3 RettG als Kosten des Rettungsdienstes gelten. Die Verwaltung hat dementsprechend den Bedarf im Rettungsdienstbedarfsplan aufgenommen und mit den Kostenträgern abgestimmt. Die Finanzierung wu r- de per Runderlass vom Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes NRW (MGEPA) vom 19.05.2015 - 234 - 0717.1.3.2 zunächst bis Ende 2018 geregelt (s. Anlage 2 + 3). Es erfolgt eine entsprechende Ko s- tenerstattung durch die Kostenträger (Krankenkassen). Die Verwaltu ng geht dabei weiterhin von einer 100% Refinanzierung aus. Ab dem 01.01.2019 sind die Ansatzwerte durch die Beteiligten der Bedarfs- und Kostenplanung im Ret- tungsdienst gemeinsam festzulegen bzw. anzupassen, so dass eine evtl. e r- forderliche Satzungsanpassu ng der Rettungsdienstgebühren unverzüglich vorgenommen werden kann. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Anlage 2 Runderlass des MGEPA zur Finanzierung vom 19.05.2015
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MGEPA Nordrhein-Westfalen « 40190 Düsseldorf An die Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf Köln und Münster nachrichtlich: Landkreistag NRW Kavalleriestraße 8 . 40213 Düsseldorf Städtetag NRW Gereonstraße 18-32 50670 Köln Städte- und Gemeindebund NRW Kaiserswerther Straße 199-201 40474 Düsseldorf BKK Landesverband NORDWEST Kronprinzenstraße 6 45128 Essen Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Landesverband West Kreuzstraße 34 40210 Düsseldorf . AOK Rheinland / Hamburg Kasernenstraße 61 40213 Düsseldorf Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen Die Staatssekretärin Seite 1 von 6 49. Mai 2015 Horionplatz 1 40213 Düsseldorf www.mgepa.nrw.de Öffentliche Verkehrsmittel: Rheinbahn Linien 704, 709 und 719 bis Haltestelle Landtag/Kniebrücke Seite 2 von & AOK NordWest Kopenhagener Straße 1 44269 Dortmund Verband der Ersatzkassen in NRW (vdek) Ludwig-Erhard-Allee 9 40227 Düsseldorf Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See 44781 Bochum Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Geschäftsstelle Münster Hoher Heckenweg 76-80 48147 Münster Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. Gustav-Heinemann-Ufer 74 c 50968 Köln IKK classic Geschäftsbereich Vertragspartner Nordrhein St:-Josef-Straße 20 51469 Bergisch Gladbach Bundesinnungskrankenkasse Gesundheit Rheinische Straße 1 44137 Dortmund Finanzierung der Notfallsanitäterausbildung Die nachfolgenden verbindlichen Maßgaben - um deren Weiterleitung an die Träger des Rettungsdienstes und die Träger rettungsdienstlicher Aufgaben hiermit gebeten wird — sind sowohl bei den notwendigen Festlegungen nach $ 12 Abs. 4 Satz 3 RettG NRW als auch bei der Gebührenfestsetzung (8. 14 RettG NRW) zu beachten: Die Kosten für die Notfallsanitäterausbildung sollen als ansatzfähige Kosten des Rettungsdienstes im bedarfsgerechten Umfang aufgenommen werden (vgl. $ 14 Abs. 3 RettG NRW). Art und Umfang der Ausbildungsmaßnahmen sind in die Rettungsdienstbedarfspläne der Träger des Rettungsdienstes aufzunehmen. Mit den Verbänden der Krankenkassen ist über den Bedarfsplan Einvernehmen anzustreben (8 12 Abs. 4 Satz 2 RettG NRW). Damit ist die vollständige Beteiligung der Kostenträger gesetzlich garantiert. Soweit zwischen Kommune und den Verbänden der Krankenkassen über den Rettungsdienstbedarfsplan keine Einigung erzielt werden kann, trifft die zuständige Bezirksregierung die erforderlichen Festlegungen ($ 12 Abs. 4 Satz 3 RettG NRW) nach Maßgabe dieses Runderlasses. Grundlage für die Ausbildungskosten bildet die beigefügte Anlage 1. Die konkreten Kosten müssen von den Schulen transparent aufgeschlüsselt werden und sind im Rahmen der Kostenerörterung gemäß $ 14 Abs. 2 RettG NRW vorzulegen. Die Ausbildungsvergütungen sind den Personalkosten zuzurechnen. Seite 3 von 6 Für die Ergänzungsprüfungen müssen die Schulen eine detaillierte Kostenrechnung erstellen und damit ihre Lehrgangs- und Prüfungskosten nachweisen. Die dafür erforderlichen Qualifizierungszeiten sind Arbeitszeit und den Personalkosten zuzurechnen. Auch diese sind in der Kostenerörterung gemäß $ 14 RettG NRW vorzulegen. Mit der Novellierung des RettG NRW ist die Fahrzeugführerfunktion auf dem RTW, die Fahrerfunktion auf dem NEF und die HEMS-Funktion in den Rettungshubschraubern ab dem 1. Januar 2027 verpflichtend mit Noffallsanitäterinnen/Notfallsanitätern zu besetzen (siehe $ 4 Abs. 7 RettG NRW). Jede Kommune erstellt im Rahmen der Bedarfsplanung eine detaillierte Prognose, wie viele Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter im Rahmen der Ausbildung und durch Ergänzungsprüfungen jährlich notwendig sind, um das Ziel der festen Besetzung der Notfallsanitäterfunktionen ab dem 1. Januar 2027 gewährleisten zu können. Dabei werden die Funktionen, die die Kommune durch eigene Kräfte wahrnimmt, ebenso berücksichtigt wie diejenigen der eingebundenen Leistungserbringer nach 8 13 RettG NRW. Die Schulen müssen ihre Kosten detailliert aufschlüsseln und für den jeweiligen Ausbildungsgang bzw. die Ergänzungsprüfungen ausweisen. Die Krankenhäuser erhalten eine Stundenpauschale pro Auszubildenden und Stunde, die sich an dem bereits für die Pflege ermittelten Stundensatz orientiert und regelmäßig aktualisiert wird. Die Krankenhäuser erhalten für die Auszubildenden von der entsendenden Schule die Summe, die sich aus der Stundenpauschale und der Anzahl der Ausbildungsstunden zusammensetzt. Seite 4 von 6 Die Ausbildungsvergütung wird entsprechend derjenigen Vergütung gezahlt, die der jeweilige Dienstherr / Arbeitgeber seinen Auszubildenden in der Notfallsanitäterausbildung zahlt. Die Kosten der Vertragseinrichtungen für die Ausbildung und für die Prüfungen sind detailliert darzustellen und den Unterlagen der Kostenerörterung beizufügen. Die ansatzfähigen Kosten ergeben sich aus dem im Bedarfsplan festgestellten Bedarf an jährlich geplanten Ausbildungen (Vollausbildungen und Ergänzungsprüfungen) und den dafür ermittelten Kostenansätzen. Den tatsächlich durchgeführten und abgestimmten Ausbildungen wird im Folgejahr bei den Erörterungen zur Satzung Rechnung getragen. Der in den Satzungsgebühren enthaltene Anteil für die Notfallsanitäterausbildung wird von der Kommune an die Leistungserbringer im Rahmen des im Bedarfsplan ermittelten Bedarfs gezahlt. Die Leistungserbringer, die Auszubildende an eine Vertragsschule entsenden, bezahlen die Schulgebühren direkt an die Schule. In den Schulgebühren sind auch die Entgelte für die Krankenhausausbildung enthalten. Sobald die Auszubildenden eine Funktion auf einem Rettungsmittel übernehmen können, sind die daraus stammenden Einnahmen mit den Kosten für die Ausbildungsvergütung zu verrechnen. Die einvernehmlich im Rettungsdienstbedarfsplan ermittelten und gemäß & 12 RettG NRW abgestimmten Bedarfe an neuen Ausbildungen bzw. Ergänzungsprüfungen sowie die erfolgreich abgeschlossenen Ausbildungen bzw. Ergänzungsprüfungen werden mir jährlich bis zum 28. Februar für das abgelaufene Kalenderjahr gemeldet, sodass eine Abschätzung über die Zeit Seite 5 von6& bis zum Stichtag 1. Januar 2027 und gafls. erforderliche Nachsteuerungen möglich wird. Über die vorgenannten Bedarfe an Ausbildungen bzw. Ergänzungsprüfungen und die erfolgreichen Ausbildungen bzw. Ergänzungsprüfungen werden die Verbände der Krankenkassen und der Landesverband (West) der Deutschen. Gesetzlichen Unfallversicherung und die örtlichen Gesundheitskonferenzen bis zum 30.04. für das abgelaufene Kalenderjahr von mir informiert. Ergänzend weise ich darauf hin, dass - soweit Interesse an Ausbildungen bzw. Ergänzungsprüfungen über den im Rettungsdienstbedarfsplan ermittelten Bedarf hinaus besteht — die Interessenten diese Kosten selbst tragen müssen. Abweichungen von diesen und den in der Anlage enthaltenen Vorgaben sind nur im Einzelfall möglich. Über die Abweichung ist mir auf dem Dienstweg mit einem begründeten Entscheidungsvorschlag und einem Vorschlag zu Einsparmöglichkeiten an anderer Stelle zu berichten. Auf die in diesem Zusammenhang durch die Novellierung des RettG NRW eintretenden Nachweispflichten (vgl. $ 12 Abs. 5 Satz 3 und Abs. 6 RettG NRW) weise ich ausdrücklich hin. (Martina Hoffmann-Badache) Seite 6 von 6 Anlage zum Rd.-Erl. des MGEPA vom 19.05.2015 - 234 - 0717.1.3.2 Als Kosten der Noffallsanitäterausbildung werden für einen Zeitraum bis Ende 2018 anerkannt: 1. Für die theoretische Ausbildung in einer im Sinne des $$ 5 Abs. 2 und 86 Abs. 2 NotSanG bzw. unter Anwendung des $ 30 NotSanG anerkannten Schule je Unterrichtseinheit (45 Minuten) ein Stundenwert von 7,30 EUR. 2. Für die Praxisbegleitung in einer nach den 88 5 Abs. 3 und $ 6 Abs. 1 NotSanG genehmigten Lehrrettungswache je Begleitung ein Tageswert von 389,60 EUR. 3. Für die Praxisbegleitung in einem im Sinne des $ 5 Abs. 3 NotSanG geeigneten Krankenhaus je Begleitung ein Tageswert von 233,76 EUR. 4. Für Fachliteratur und Arbeitsmittel im Rahmen der Ausbildung nach $ 5 Abs. 1 NotSanG ein Jahreswert von 200,00 EUR. 5. Die Ausbildungsvergütung zzgl. der Arbeitgeberaufwendung zur Sozialversicherung. 6. Der Mehraufwand durch die Praxisanleitung in einer nach $$ 5 Abs. 3 und 6 Abs. 1 NotSanG genehmigten Lehrrettungswache ein Jahreswert von 4367,00 EUR. 7. Für die klinische Ausbildung in einem im Sinne des $ 5 Abs. 3 NotSanG geeigneten Krankenhaus ein Jahreswert von 1747,20 EUR. 8. Der Mehraufwand durch die Praxisanleitung in einer im Sinne des & 5 Abs. 3 NotSanG geeigneten Krankenhaus ein Jahreswert von 243,33 EUR. 9. Die Kosten je Teilnehmerin oder Teilnehmer an einer Ergänzungsausbildung nach 8 32 Abs. 2 Nr. 1 NotSanG in Höhe von 10.667,20 EUR. 10.Die Kosten je Teilnehmerin oder Teilnehmer an einer Ergänzungsausbildung nach 8 32 Abs. 2 Nr. 2 NotSanG in Höhe von 20.023,60 EUR. Die Ansatzwerte (Basisjahr 2011) mit Ausnahme der Kosten der Ausbildungsvergütung sind adäquat anzupassen. Ab dem 01.01.2019 sind die in den Ziffern 1 bis 10 aufgeführten Ansatzwerte durch die Beteiligten der Bedarfs- und Kostenplanung im Rettungsdienst gemeinsam festzulegen. Dabei haben die Träger des Rettungsdienstes die tatsächlich entstandenen Kosten des Vorjahres bis spätestens zum 30.06. des Folgejahres offenzulegen. Mehr- und Minderleistungen bis zu 3 % bleiben unschädlich. Darüberhinausgehende Abweichungen sind gegenseitig auszugleichen und für die weitere Planung als Grundlage zu berücksichtigen.
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/37 Vorlagen-Nummer 2445/2017 Freigabedatum 05.09.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Einführung bzw. Ausbau des Berufsbildes „Notfallsanitäter und Notfallsanitäterin" in der Feuerwehr und im Rettungsdienst Köln Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat beauftragt die Verwaltung im Rahmen der Sicherstellung der Nachwuchsgewinnung sowie der Qualitätssicherung, die Ausbildung von Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern im Rettungsdienst Köln weiter auszubauen und die weitere Kooperation mit den Kölner Hilf s- organisationen und den kommunalen Nachbarn zu prüfen. 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Kosten für die Notfallsanitäter ausbildung nach § 14 Abs. 3 RettG als Kosten des Rettungsdienstes gelten. Die Verwaltung hat dementsprechend den Bedarf im Rettungsdienstbedarfsplan aufgenommen und mit den Kostenträgern abgestimmt. Die Finanzierung wurde per Runderlass vom Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pfl e- ge und Alter des Landes NRW (MGEPA) vom 19.05.2015 - 234 - 0717.1.3.2 zunächst bis En- de 2018 geregelt (s. Anlage 2 + 3). Es erfolgt eine entsprechende Kostenerstattung durch die Kostenträger (Krankenkassen). Die Verwaltung ge ht dabei weiterhin von einer 100% Refina n- zierung aus. Ab dem 01.01.2019 sind die Ansatzwerte durch die Beteiligten der Bedarfs - und Kostenplanung im Rettungsdienst gemeinsam festzulegen bzw. anzupassen, so dass eine evtl. erforderliche Satzungsanpassung de r Rettungsdienstgebühren unverzüglich vorgeno m- men werden kann. Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 18.09.2017 Gesundheitsausschuss 19.09.2017 Finanzausschuss 25.09.2017 Rat 28.09.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme Die haushaltsmäßigen Auswirkungen sind unter Ziffer 6 der Begründung dargestellt. € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung 1. (Externe) Auslöser Das Land NRW hat zum 01.04.2015 das Rettungsgesetz (RettG NRW) novelliert und weist die Kreise und kreisfreien Städte als Träger des Rettungsdienstes an, bis zum 31.12.2026 die bisherigen Fun k- tionen „Rettungsassistent/Rettungsassistentin“ durch „Notfallsanitäter/Notfallsanitäterin“ zu ersetzen (vgl. Mitteilung 0777/2017 vom 14.03.2017). Rettungsassistenten/Rettungs assistentinnen und No t- fallsanitäter/Notfallsanitäterinnen sind nach dem Notarzt/der Notärztin die höchste Qualifikationsstufe in der Notfallrettung: Sie wenden durch technische und medizinische Maßnahmen Lebensgefahr und schwere gesundheitliche Schäden ab und arbeiten ebenfalls in Leitstellen und Fachschulen. 2. Auswirkungen Das neue Berufsbild basiert auf einer dreijährigen dualen Berufsausbildung und besteht aus schul i- schen und betrieblichen Teilen (vgl. Mitteilung 0777/2017 vom 14.03.2017). Es erfordert den Aufbau und Betrieb von fachlich und wirtschaftlich leistungsfähigen Berufsfachschulen mit akademisch gebi l- deten Klassenlehrern, Fachlehrern und Praxisanleitern sowie die Anpassung der betrieblichen Au s- bildung auf den Feuer - und Rettungswachen. Das n eue Berufsbild ermöglicht einen neuen Nac h- wuchsweg in die Berufsfeuerwehr, der wegen seiner Ausrichtung für Abiturienten und Abiturientinnen und besonders auch für Frauen attraktiv ist. 3 3. Bisherige Vorgehensweise der Verwaltung Zur Sicherstellung der Ausbildung und zur Nachwuchsgewinnung hat die Verwaltung ihre bis- herige Rettungsassistenten-Schule in eine Berufsfachschule für Notallsanitäter und Notfallsan- itäterinnen umgeformt, um die Nachwuchsgewinnung nicht mehr als durch die z weijährige Verzögerung durch die notwendige Landesnormung zu unterbrechen. Derzeit laufen eine dre i- jährige Vollausbildung für 19 Schülerinnen und Schüler sowie Weiterbildungen für Rettung s- assistenten/Rettungsassistentinnen zu Notfallsanitätern/Notfallsanit äterinnen die zweite dre i- jährige Vollausbildung startet im Oktober. Die Berufsfachschule für Notfallsanitäter/Notfallsanitäterinnen hat am 13.06.2017 ihre staatl i- che Anerkennung von der Bezirksregierung Köln erhalten. Die Verwaltung hat die Hilfsorganisati onen und andere Unternehmen als Leistungserbringer fortlaufend informiert. Sie hat die neue Ausbildung im Rettungsdienstbedarfsplan benannt und den Bedarf zur damaligen Zeit geschätzt. 4. Machbarkeitsprüfungen der Verwaltung mit Kölner Hochschulen Zusammen mit der Technischen Hochschule Köln (Institut für Rettungsingenieurwesen) und der Rheinischen Fachschule Köln (Medizinökonomie) hat die Verwaltung die Aufwandsminimierung des Ausbildungsbedarfs, die Organisation der Ausbildung und den Ausbau der Berufs fachschule für Not- fallsanitäter/Notfallsanitäterinnen, die alternative Beschaffung am Markt und die erwarteten Aufwände und Kosten ermittelt und geprüft. Das Ergebnis in ausführlicher Form ist als Anlage 1 dieser Vorlage beigefügt. 5. Ergebnis der Machbarkeitsprüfung a) Aufwandsminimierung durch Laufbahn-Differenzierung: Die Berufsfeuerwehr Köln b e- nötigt innerhalb ihres Personalkörpers rund 400 Stellen mit der Kompetenz „Notfallsanit ä- ter/Notfallsanitäterin“, wenn sie eine Laufbahn-Differenzierung mit Wechselmöglichkeit ein- führt, bei der in der Schwerpunktlaufbahn „Rettungsdienst“ nur der Truppführer/die Trup p- führerin als höchste Feuerwehrqualifizierung und in der Schwerpunktlaufbahn „Löschzug“ nur der Rettungssanitäter/die Rettungssanitäterin als höchste R ettungsdienstqualifikation erreicht wird. b) Berufsbild-Einführung über Nachwuchs ergänzt durch Weiterbildung von Leistung s- trägern: Bis 2027 wird der Großteil der Notfallsanitäter/Notfallsanitäterinnen aus Schula b- gängern/Schulabgängerinnen und neuen Brandme istern/Brandmeisterinnen gewonnen, rund 120 jetzige Rettungsassistenten/Rettungsassistentinnen werden weitergebildet zu Notfallsanitätern/Notfallsanitäterinnen und Praxisanleitern/Praxisanleiterinnen und übe r- nehmen einen Großteil der notwendigen praktischen Ausbildung. c) Berufsbild-Einführung als zukunftssichernde Nachwuchsgewinnung und Frauen - Förderung: Zusätzlich zum klassischen Handwerks -Einstieg in die Feuerwehr bietet die Verwaltung jedes Jahr 20 Schulabgängern mit mittlerer Reife einen Ausbildungsplat z mit Übernahme in die Berufsfeuerwehr – attraktiv besonders für Frauen ohne handwerkliche Interessen. d) Unzureichender Ausbildungsmarkt mit heterogener Qualität: Die Kapazität der schuli- schen Ausbildung in NRW ist über Jahre unterdeckt; am Markt ist nur der Teil „Klinische Ausbildung“ der dualen Ausbildung einkaufbar, schulische und betriebliche Ausbildung „Rettungswache“ müssen im eigenen Ausbildungsbetrieb geleistet werden. Dabei kann die Verwaltung auf ihre bisherige Berufsfachschule aufbauen und über fünf Jahre die notwen- digen Kapazitäten schaffen. 4 e) Wirtschaftlicher Betrieb der Berufsfachschule durch Refinanzierung und Kooperat i- on: Die Kosten der Berufsfachschule sind nach Maßgabe des Rettungsgesetzes und e r- gänzender Erlasse refinanzierbar über die Ret tungsdienstgebühren. Nach Sicherstellung des Eigenbedarfs kann die Berufsfachschule wie in der Vergangenheit den Bedarf der Kölner Hilfsorganisationen und Leistungserbringer sowie auch der kommunalen Nachbarn decken. Abstimmungen mit Bergisch Gladbach und Frechen existieren bereits. Zusammenfassung aus der Konzeptionierung: „Der Aufbau einer eigenen Berufsfachschule für Notfallsanitäter in Köln ist möglich und verhältnism ä- ßig sowie zur gesetzlichen Sicherstellung geboten, da der Einkauf der Leistung nur schwer oder nicht möglich sein wird. Kooperationen zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit durch höhere Auslastung exi s- tieren mit Nachbarn bereits und sind ausbaubar. Weitere Argumente für eine eigene Berufsfachschule sind die Steuerfähigkeit der Qualität, die Planbarkeit für den eigenen Ausbildungsbedarf, die berufl i- chen Entwicklungsmöglichkeiten für Einsatzkräfte, die einfachere Steuerung der betrieblichen Ausbi l- dung und die Refinanzierung der Betriebs - und Personalkosten durch Rettungsgebühren bzw. durch Einnahmen von Kooperationspartnern. Argumente gegen eine eigene Berufsfachschule sind die I n- vestitionskosten, der Aufwand der Erst -Einrichtung und die Aufnahme einer neuen Berufsgruppe (akademische Klassenlehrer), die sich jedoch qualitätssteigernd mit dem Einsatzdienst verknüpfen lässt.“ (s. Anlage 1, Punkt 6.3.3, Seite 10). 6. Haushaltsmäßige Auswirkungen Die voraussichtlichen Kosten für die dreijährige Ausbildung einer Notfallsanitäterin bzw. eines No t- fallsanitäters belaufen sich auf rund 78.700 € (vgl. Anlage 3). Derzeit steht die Berufsfeuerwehr in Verhandlung bzgl. der Abwicklung der Kostenübernahme mit den Krankenkassen. Aufgrund des Runderlasses des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes NRW vom 19.05.2015 ist von einer 100%-igen Refinanzierung auszugehen. Die Finanzierung der Ausbildung zur Notfallsanitäterin/ zum Notfallsanitäter im Haushaltsjahr 2017 ff erfolgt aus veranschlagten Mitteln im Teilergebnisplan 0212, Brand - und Bevölkerungsschutz, Re t- tungsdienst bei Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Ebenso wurden die Erträge durch die Refinanzierung in Form von Gebührenerträgen im Teilergebnisplan 0212, Brand - und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst bei Teilplanzeile04 – öffentl. rechtl. Lei stungsentgelte in gleicher Höhe veranschlagt. Anlagen 1. Konzeptionierung mit der Technischen Hochschule Köln und der Rheinischen Hochschule Köln 2. Runderlass des MGEPA zur Finanzierung vom 19.05.2015 3. Kalkulation der Ausbildungskosten nach Erlasslage
2017-08-10 Beschlussvorlage_NotSan_Anlage1_Konzeptionierung
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Anlage 1 Konzeptionierung der Einführung des Berufsbildes Notfallsanitäter in Feuerwehr und Rettungsdienst Köln Gemeinsame Untersuchung der Technischen Hochschule Köln (Institut für Rettungs- ingenieurwesen und Gefahrenabwehr), der Rheinischen Fachhochschule Köln (Medizinökonomie) und der Berufsfeuerwehr Köln (Pro jekt „Einführung des Berufsbilds NotSan“) 1. (Externe) Auslöser Das Land NRW hat zum 01.04.2015 sein Rettungsgesetz (RettG) novelliert und weist die Kreise und kreisfreien Städte als Träger des Rettungsdienstes an, bis zum 31.12.2026 die bisherigen Funktionen „Rettungsassistent“ durch „Notfallsanitäter“ zu ersetzen (vgl. Mitteilung 0777/2017 vom 14.03.2017). Rettungsassistenten und Notfallsanitäter sind nach dem Notarzt die höchste Qualifikationsstufe in der Notfallrettung und wenden durch technische und medi zinische Maßnahmen Lebensgefahr und schwere gesundheitliche Schäden ab; sie arbeiten eb enfalls in Leitstellen und Fachschulen. 2. Auswirkungen Das neue Berufsbild basiert auf einer dreijährigen dualen Berufsausbildung mit schulischen und betrieblichen Teilen (vgl. Mitteilung 0777/2017 vom 14.03.2017) und erfordert den Aufbau und Betrieb fachlich und wirtschaftlich leistungsfähiger Berufs fachschulen mit akademisch gebildeten Klassenlehrern, Fachlehrern und Praxisanleitern sow ie die Anpassung der betrieblichen Ausbildung auf den Feuer- und Rettungswachen. Das neue Berufsbild ermöglicht einen neuen Nachwuchsweg in die Berufsfeuerwehr, der wegen seiner Ausrichtung f ür Abiturienten und besonders auch für Frauen attraktiv ist. 3. Bisherige Vorgehensweise der Verwaltung • Zur Sicherstellung der Ausbildung und zur Verhinde rung des Abreißens der Nachwuchsgewinnung hat die Verwaltung ihre bisherig e Rettungsassistenten-Schule in eine Berufsfachschule für Notallsanitäter umgeformt, um die Nachwuchs-Gewinnung nicht mehr als durch die zweijährige Verzögerung durch die notwend ige Landesnormung zu unterbrechen. Derzeit laufen eine dreijährige Vollausbildung für 19 Schülerinnen und Schüler sowie Weiterbildungen für Rettungsassistenten zu Notfalls anitätern, die zweite dreijährige Vollausbildung startet im Oktober. • Die Berufsfachschule für Notfallsanitäter hat am 1 3.06.2017 ihre staatliche Anerkennung von der Bezirksregierung Köln erhalten. • Die Verwaltung hat die Hilfsorganisationen und and ere Unternehmen als Leistungserbringer fortlaufend informiert. Sie hat die neue Ausbildung im Rettungsdienstbedarfsplan benannt und den Bedarf zur damaligen Zeit geschätzt. 4. Anpassungen zur Aufwandsminimierung Die Verwaltung hat mehrere Alternativen geprüft, um den erhöhten Aufwänden ausgewogene Kosten- Nutzen-Verhältnisse entgegen zu setzen. Dazu hat si e sich auch einer Partnerschaft mit der Technischen Hochschule Köln bedient. Ebenfalls hat sie zur Bedarfsermittlung mit dem Städtetag NRW und dem Landkreistag NRW kooperiert und gemeinsam einen Muster-Bedarfsplan entwickelt. 2 4.1 Prüfungsgrundsatz Grundsatz der Prüfungen war, Notfallsanitäter aussc hließlich dort einzusetzen, wo sie notwendig und nach Rettungsgesetz NRW vorgeschrieben sind, so dass die zweite Position auf dem Rettungswagen zukünftig durch den niedriger ausgebildeten Rettung ssanitäter besetzt ist. Das bedeutet, dass ein erhöhter Aufwand in der Personaleinsatzplanung in Kauf genommen wird. 4.2 Untersuchungsgang Gegenstand der Prüfung war die Anzahl der Notfallsa nitäter im eigenen kommunalen Betrieb, dem Amt Berufsfeuerwehr, das zur Zeit alle rund 950 Feu erwehr-Einsatzkräfte des mittleren Dienstes mit der gleichzeitigen Qualifikation Rettungsassistent vorhält. Eine Verminderung dieses Ansatzes schafft Vor- und Nachteile, die aber gleichzeitig Chancen in sich tragen. Vorteile sind die niedrigeren Personalkosten, wenn nicht jeder Beamte in der gesamten Bandbreite der Gefahrenabwehr hochqualifiziert werden muss. Di e Möglichkeit zur Fach- und Aufgaben- Differenzierung der Feuerwehrbeamten kommt den Mita rbeitern entgegen, die sich in den letzten Jahren mit einem Fachkompetenz-Anspruch von erhebli cher Breite und Tiefe konfrontiert sehen: von anspruchsvoller medizinischer Rettung kritischer Pa tienten und Sozialmanagement für Hilflose über die klassische Aufgabe Menschenrettung aus Feuerwehrgefahren bis hin zu schwierigen technischen Rettungen aus Fahrzeugen und Maschinen sowie Umwelt schutz- und Gefahrstoff-Aufgaben. Bekannte Differenzierungen sind heute bereits Leits telle, Intensivtransport Land und Luft, Wasserrettung und Tauchwesen, Höhenrettung, schwier ige technische Rettung und aufwändige Gefahrstoff-Gefahren. Nachteile der Absenkung und Differenzierung sind de r bereits erwähnte erhöhte Aufwand der Personaleinsatzplanung und die Notwendigkeit, für d ie Beschäftigen neue Qualifizierungs- und Aufstiegslaufbahnen – besonders im Rettungsdienst – schaffen zu müssen – einschließlich von Wechselmöglichkeiten. Hierzu ist auch das Laufbahnr echt des Landes anzupassen, an dem die Verwaltung zur Zeit mitwirkt. Die Aufwandsminderung wurde auf vier Wegen untersuc ht: 1. einer Alternativenprüfung „Trennung von Rettungsdienst und Feuerwehr“, 2. Minimierung b is zur Grenze der Bedarfsspitzen-Abdeckung, 3. Minimierung unter Einhaltung von Arbeitsschutz u nd integrierter Rettung, 4. Minimierung auf Steuerungs- und Effizienz-Optimierung. 4.2.1 Alternativenprüfung Die Verwaltung hat zunächst geprüft, ob nicht wie i m Süddeutschen die Berufsfelder Feuerwehr und Rettungsdienst getrennt werden sollten (= völlige S pezialisierung statt Differenzierung). Dies sänke zwar wegen der Einfach- statt Doppelqualifikation P ersonalkosten, gefährdet aber das gesamte austarierte kommunale Sicherheitssystem bis ins Mar k – deswegen nehmen selbst in den süddeutschen Landeshauptstädten die Kommunen die Au fgabe Rettungsdienst unter Beteiligung ihrer Berufsfeuerwehren wahr: • Bedarfsspitzen in beiden Aufgabenfeldern Rettungsd ienst und Feuerwehr könnten nicht mehr durch Personalverschiebungen in der „Verschiebemass e“ Berufsfeuerwehr ausgeglichen werden – ein Personalpool an Rufbereitschaften mit sofortiger Verfügbarkeit müsste unterhalten werden; • die heute ineinandergreifende medizinische und tec hnische Rettung aus Brandgefahren, Unfällen und technischen Zwangslagen verschlechtert sich durch Kompetenzabbau in beiden Aufgabenfeldern; • die Fähigkeit zur Notfallmedizin in Gefahrenlagen mit besonderer Schutzkleidung wie Atemschutz bei Gefahrstoff-Einsätzen fällt weg oder ist nur mit erheblichen Dauer- Trainingsaufwand und fehlender Routine möglich; 3 • bei den operativen Führungskräften an vorderster F ront geht Fähigkeit zur Führung und Koordination beider Aufgabenfelder verloren; dies w irkt sich auch auf die Planungskompetenz aus. Das Ergebnis der Verwaltung deckt sich mit den Bewe rtungen der großen deutschen und europäischen Städte sowie mit den Vorgaben der Feue rwehr-Laufbahnen der Länder: Das Amt und die Einsatzkräfte der Berufsfeuerwehr sollen gleich zeitig über eine belastbare Basis-Kompetenz in den Aufgabenfeldern Rettungsdienst und Feuerwehr ve rfügen; jede Einsatzkraft ist nach Laufbahnverordnung mindestens Rettungssanitäter und Feuerwehrtruppmann. Auf diese Grundqualifikation soll eine Weiterqualifizierung a ufgesetzt werden, die vom Schwerpunkt- Aufgabenfeld bestimmt ist. Somit ergibt sich auch a us der Entscheidung für eine Aufgabendifferenzierung und für Fachlaufbahnen die Frage, wieviel Notfallsanitäter die Stadt Köln in ihrer Berufsfeuerwehr vorhalten soll. 4.2.2 Prüfungsansatz „Bedarfsspitzen-Maßstab“ Betrachtet wurden die Bedarfsspitzen im Aufgabenfel d Rettungsdienst, da sie häufiger – nämlich täglich – auftreten. Sie entstehen in den Morgenstu nden durch Arbeitsbeginn, Berufsverkehr, Krankenhaus-Verlegungen, (ärztliche) Diagnostik in Pflegeheimen, Praxen und Wohnungen usw., am Abend und am Wochenende durch Freizeitaktionen. Zah len finden sich im aktuellen Rettungsdienst- Bedarfsplan. Bedarfsspitzen steigen durch zunehmend e Unterdeckung des Grundbedarfs bei Alterung der Bedarfsplanung, also zum Ende eines Bedarfsplanzyklus‘. Der Deutsche Städtetag hat empirisch ermittelt, das s die notwendige Vorhaltung für Bedarfsspitzen zwischen 25 und 33 % der regulären Vorhaltung für d en Grundbedarf beträgt. Das deckt sich mit Kölner Erfahrungen. 2015 waren dies grob rechnerisc h 10 Rettungswagen, 9 hielt die Berufsfeuerwehr mit Personal aus den Löschzügen vor (Doppelaufgabe für die Tanklöschfahrzeug- Besatzungen), die über Stunden ausgelastet waren. N ach Verabschiedung des Brandschutzbedarfsplans können 11 Fahrzeuge besetzt werden. Um die fachlich und rechtlich notwendige Routine be i diesen 11 Notfallsanitäter-Funktionen sicherzustellen, benötigen diese wenigstens 50 12-S tunden-Schichten pro Jahr, die sie auf Grundbedarfs-Rettungswagen der Berufsfeuerwehr leis ten, dazu sind 17 - 25 eigenbesetzte Rettungswagen notwendig (Schwankungsbreite nach Erreichungsgrad). Für die Sicherstellung dieses Systems von RTW müssen bei einem Personalfaktor von 5 und einem Einsatz im Rettungsdienst von 1/3 mindestens 250 Stellen die Differenzierungs-Kom petenz Notfallsanitäter tragen, zuzüglich von rund 85 Stellen für die betriebliche Nachwuchs-Ausb ildung, die Berufsfachschule und die besondere Bedarfsspitze „Massenanfall von Verletzten/Erkrankt en“ (MANV) – (Ableitung im nächsten Prüfungsansatz) -, zusammen 335 Stellen mit der Differenzierungs-Kompetenz Notfallsanitäter. 4.2.3 Prüfungsansatz „Maßstab für integrierte technische Rettung und Arbeitssicherheit“ Dieser Prüfansatz blickt aus der Perspektive des Aufgabenfelds Feuerwehr auf die Bedarfsermittlung. Feuerwehr rettet Menschen aus Bränden und Unfällen, aus technischen Zwangslagen und Gefahrstoff-Kontakten. Eine gute Rettung ist integr iert: medizinische und technische Maßnahmen greifen ineinander, medizinische Maßnahmen finden bereits im Gefahrenbereich statt, der besondere Schutzausrüstung erfordert. Diese Einsätze sind gef ährlich und unterliegen speziellen Arbeitsschutzvorschriften (UVV, FwDV). Taktische Grundeinheit der Feuerwehr ist der Löschz ug, in Köln aus den Teileinheiten Hilfeleistungslöschfahrzeug (HLF), Drehleiter (DLK) und Tanklöschfahrzeug (TLF) mit einsatzbezogenen Teilaufgaben. Für die integrierte Menschenrettung muss wenigstens in jedem Trupp, dessen Primäraufgabe Menschenrettung ist, ei n Notfallsanitäter vorgehalten werden (= 2 Funktionen pro HLF und 2 Funktionen für das erste L öschboot), beim Gefahrstoff-Einsatz auch der Trupp, der die Gefahrstoffe von der Körper-Oberfläc he entfernt (sog. Dekontamination, = 1 Funktion pro DLK). Bei Einsätzen unter Atemschutz in Gebäude n, Behältern, Gruben, Trümmern usw. muss 4 ein Trupp zur sofortigen Rettung bei Unfällen (Sich erheitstrupp) immer bereitstehen, für diesen Arbeitsschutz ist ebenfalls ein Notfallsanitäter no twendig (= 1 Funktion pro TLF). Dies ergibt, unter Berücksichtigung des Brandschutzbedarfsplanes, für 12 HLF und je 11 DLK und TLF sowie für das Löschboot 48 Funktionen pro Tag, also 240 Stellen mit Differenzierungs-Kompetenz Notfallsanitäter. Hinzu kommen 10 Funktionen zur gesetzlichen Sichers tellung der gleichzeitigen Rettungsdienst- und Katastrophenschutzleistung „Massenanfall von Verlet zten/Erkrankten“ nach Normierung des Innenministeriums, die die Berufsfeuerwehr höchst e ffizient durch einsatzfreies Löschzug-Personal erbringt. Dies ergibt 50 Stellen. 28 weitere Stelle n werden wie im vorherigen Prüfungsansatz für die betriebliche Ausbildung und die Berufsfachschule be nötigt. Der Prüfungsansatz „Maßstab für integrierte technische Rettung und Arbeitssicherhei t“ ergibt 318 Stellen mit Differenzierungsqualifikation Notfallsanitäter und 23 - 33 durch die Feuerwehr zu besetzende Rettungswagen des Grundbedarfs. Er liegt damit in d erselben Größenordnung wie der Ansatz „Bedarfsspitzen-Maßstab“. 4.2.4 Prüfungsansatz „Maßstab Steuerungs- und Effizienz-Optimierung“ Dahinter steckt die Frage, ob der gewachsene Berufs feuerwehr-Anteil von rund 50 % der Grundvorhaltung an Rettungsmitteln verändert werden kann und wie sich dabei die kommunale Steuerungsfähigkeit des Systems und das Aufwand-Nut zen-Verhältnis ändern. Die Prüfung erfolgte qualitativ. Der hälftige Anteil sichert die Qualität des Rettungsdienstes im Grund- und Spitzenbedarf sowie in der integrierten technischen Rettung und beim MANV, da diese Einsatzkräfte direkt weisungsgebunden und in Ausbildung, Entwicklung und Einsatz unmittelbar steuerbar sind. Der Erfahrungsschatz und die Verbindung mit dem Feuerwehr-Wissen garantieren ein e hohe Qualität in der Einsatzplanung, Bedarfsplanung, Personal-Entwicklung, Leitstellen-A rbeit, Einsatzmittel-Beschaffung und – Unterhaltung. Einsatzplanung, Bedarfsplanung, Personal-Entwicklun g, Leitstellen-Arbeit, Einsatzmittel-Beschaffung und –Unterhaltung einschließlich Gebäude sind große Synergiefelder, weil sie auch für die Aufgabe Feuerwehr betrieben werden müssen. Hier wächst die Effizienz. Sie wächst ebenfalls durch die Teilrefinanzierung über die Gebühren-Einnahmen bei der Aufgabe Rettungsdienst. Nachwuchs für Rettungsdienst und Feuerwehr fußt auf einer guten Bewerber-Attraktivität. Bei zunehmenden Fachkräfte-Mangel und weniger Nachwuchs ist die Aufgabenbreite bei der Berufsfeuerwehr, verbunden mit Entwicklungs- und Di fferenzierungsmöglichkeiten sowie einer gesunden Arbeit bis zur Altersgrenze von höchster Bedeutung für die aktuellen Bewerber. Steuerungsfähigkeit bemisst sich nicht nur über Wei sungsmöglichkeiten, sondern auch über Einflussnahme durch einen wesentlichen Anteil an de r Leistungserbringung (Aktionärsprinzip). Er sichert eine Unabhängigkeit bei der Qualität, ihrer Prüfung und der Gebühren- und Kostenrechnung gegenüber den Kostenträgern Krankenkassen und Beruf sgenossenschaften. Andere Leistungserbringer können der Stadt Köln nicht „die Butter vom Brot nehmen“. In summa lassen sich die obigen Wirkungen positiv s teigern bei einer Erhöhung des Anteils der Berufsfeuerwehr, verbunden mit einer Steigerung der Personalkosten durch die Doppelqualifizierung – die Steigerungen sind nicht linear sondern aufsät tigend (asymptotisch). Bei einer Senkung des Anteils hingegen zeichnen sich Schwellen ab, deren Unterschreiten die positiven Wirkungen erheblich wegfallen lässt. So verbleiben schließlich die nich t beauftragbaren Arbeitsaufgaben wie Steuerung, Abrechnung, Fehlermanagement, Bedarfs- und Vergabev erfahren, Rechtsstreite und mehr ohne ausreichende Finanzierung, Effizienz und Motivation. Gemäß dieser qualitativen Variation des Berufsfeuer wehr-Anteils an der Grundvorhaltung an Rettungsmitteln ist der heutige Stand nicht nur ein gewachsener, sondern auch ein (evolutionär) austarierter Stand. Rechnerisch ergibt er analog zu m ersten Prüfansatz nach heutigem Stand 335 5 Stellen mit Differenzierungskompetenz Notfallsanitä ter, an dem auch der neue Rettungsdienstbedarfsplan nichts ändern wird. 4.3 Ergebnis der Prüfungen zur Aufwandsminimierung Die Vorprüfung einer Kompetenz-Differenzierung bei der Berufsfeuerwehr statt einer Aufgabenfeld- Spaltung und drei Prüfansätze nach verschiedenen Ma ßstäben ergeben das gleiche Bild: Bis zum Umstellungsjahr 2027 sollte die Berufsfeuerwehr run d 335 Stellen mit Differenzierungskompetenz Notfallsanitäter anstreben. Bei diesem System kommt als Aufwände die Umwandlung der Rettungsassistenten-Stellen der beauftragten Leistungserbringer in Notfallsanitäter -Stellen hinzu. Diese Stellen sind reine Notfallsanitäter-Stellen, die ein bis zwei Entgeltg ruppen unter denen der Beamten liegen. Die Entgeltgruppe P 8 als Tarifergebnis kann für alle e ingesetzten Kräfte – städtische Beamte sowie Beschäftigte der Leistungserbringer – in der Grundv orhaltung und anteilig im Spitzenbedarf aus den Gebühreneinnahmen refinanziert werden. 5. Konzeption der personellen Einführung (Nachwuchs & Weiterbildung) Alle Leistungserbringer im Rettungsdienst können si ch dem neuen System mit Notfallsanitätern sowohl über die Nachwuchs-Ausbildung als auch bis E nde 2020 durch Weiterbildung und Prüfung des Bestandspersonals anpassen. Der Weiterbildungsa ufwand von bis zum einem halben Jahr ist abhängig von den Berufsjahren vor 2020, die Durchfa llquote der folgenden Prüfung liegt bundesweit zwischen 25 – 33 %. Eine Verlängerung der Weiterbildungsfrist über 2020 hinaus durch eine Bundesrats-Initiative ist wegen der Verzögerungen bei der Rechtsnormen-Setzun g der Länder wahrscheinlich, aber nicht als Planungsgröße belastbar. Einen Rückstand haben vorn ehmlich die einwohnerstarken Länder wie Nordrhein-Westfalen. Für die Mitarbeiter im Einsatzdienst stellen die We iterbildung und Prüfung eine erhebliche Herausforderung und Belastung dar, vor allem im psy chischen Bereich, wenn sie Jahrzehnte dem Schulsystem entwachsen sind. Die Kostenträger streiten derzeit mit der Landesreg ierung und den Kommunen, ob sie die Kosten für die Weiterbildungen und Prüfungen tragen müssen. Di e Rechtsauffassung des Landes und der kommunalen Spitzenverbänden ist einheitlich dafür m it Verweis auf § 14 (3) RettG NRW, die Krankenkassen sehen ein Übermaß und erwägen Verfass ungsklage. Über die Kosten für die Nachwuchs-Ausbildung hingegen ist ein erster Konsens in ihrer Höhe erreicht. Für die Berufsfeuerwehr ist der mildeste Übergang d ie Umstellung durch Nachwuchs-Ausbildung verbunden mit einem kleineren Anteil Weiterbildung des Bestandspersonals auf möglichst freiwilliger Basis (Leistungsträgerprinzip) – vor allem unter de m Gesichtspunkt der Abschmelzung der Menge der Rettungswagen-Führer im Rahmen differenzierter Fachlaufbahnen. Bei den Leistungserbringer Hilfsorganisationen und Unternehmen wird der Übergang stärker von der Weiterbildung des Bestandspersonals geprägt sein. D ie Menge der Weiterbildungen hängt von der Laufzeit der Mitarbeiter-Verträge bei den Leistungs erbringern und ihrer langfristigen Personalplanung ab. Die Verwaltung beabsichtigt, langfristig zwei Schwe rpunkt-Laufbahnen mit gleicher Basis-Kompetenz im mittleren Dienst einzuführen, um sowohl neuen un d weiblichen Nachwuchs zu gewinnen als auch die Kompetenz für ineinandergreifende medizinische und technische Rettung aus Gefahrenlagen zu erhalten. Mit der Laufbahn-Differenzierung und der Berufsfachschule soll neuer Nachwuchs aus Schulabgängern – ohne die klassische handwerklich-technische Berufsausbildung – gefördert werden und ist damit gleichzeitig ein attraktiver Weg in die Berufsfeuerwehr vor allem auch für junge Frauen. 6 5.1 Konzeption der Einführung über Nachwuchs Die Berufsfeuerwehr Köln beabsichtigt, ihre Nachwuc hsakquise auf zwei Säulen zu stellen – „Handwerks- & Technische Ausbildung“ (klassisch) un d „Notfallsanitäter-Ausbildung für Schulabsolventen“ (neu) – und damit einen neuen Zugangsweg in die Feuerwehr zu schaffen, der für Frauen und Männer, die keine Handwerksausbildung möchten, attraktiv ist. Damit kann der Anteil der Frauen in der Berufsfeuerwehr erhöht werden, und di e bisherigen Auswahlverfahren zeigen, dass bis zu einem Drittel der Auszubildenden Frauen sind. Di esen Weg gehen auch die Berufsfeuerwehren Berlin, Hamburg, Hannover, Dortmund und München. Zur Chancengleichheit sollten beide Zugangswege die Qualifikationsstufe „Notfallsanitäter“ erreichen können – die Schulabsolventen durch den Beginn der dreijährigen Ausbildung an der neuen Berufsfachschule für Notfallsanitäter der Stadt Köln, die Einsteiger mit technischen Berufen nach ihrer feuerwehrtechnischen Grundausbildung und Laufbahnpr üfung zum Brandmeister. Nach Rechtsauffassung der Bezirksregierung Köln kann die Notfallsanitäter-Ausbildung der Brandmeister wegen der gesetzlichen Probezeit des Landebeamtenrechts erst 2,5 Jahre nach der Laufbahnprüfung beginnen. Die feuerwehrtechnische Grundausbildung für die geprüften Notfallsanitäter kann hingegen unmittelbar im Anschluss an ihre Berufsprüfung starten. Bei einem Bedarf von rund 335 Notfallsanitätern bis 2027 hat sich die Berufsfeuerwehr Köln ein Ausbildungsziel von rund 400 Notfallsanitätern gese tzt, um Luft für mögliche Abgänge während und nach Ausbildung zu haben sowie spätere Weiterqualif ikationen und Aufgabenwechsel. Nach der Umstellung liegt der Nachwuchsbedarf durchschnittli ch bei 14 Notfallsanitäter-Ausbildungen pro Jahr bei 30 Dienstjahren Schwerpunkt-Einsatz (bis wenigs tens zum 50. Lebensjahr) bzw. 16 Notfallsanitäter-Ausbildungen pro Jahr bei durchsch nittlich 25 Dienstjahren Schwerpunkt-Einsatz – hinzu kommen die Notfallsanitäter-Ausbildungen für die Kölner Leistungserbringer nach eigener Personalplanung. Die Nachwuchs-Ausbildung der Berufsfeuerwehr beginn t gestaffelt, um die notwendigen Kapazitäten während der ersten Jahre aufbauen zu können: 2016, 2017 und 2018 starten im Oktober jeweils 20 Schulabgänger, die 2019 - 2021 ihre NotSan-Ausbildu ng und 2020 bis 2022 ihre verkürzte Feuerwehr-Ausbildung beenden. Ab April 2019 starten pro Jahr drei Klassen für Brandmeister mit 2,5 Jahren Ausbildungslänge im Quartalsabstand zusätzlich zur jährlichen Schulabgänger-Klasse und die Klassenstärke wird auf 16 Schüler reduziert, weil p ro Jahr derzeit maximal 64 Wach- Ausbildungsplätze zur Verfügung stehen. Die Ausbild ung der Brandmeister endet im Oktober 2021 und erbringt mit den Schulabgängern zum Jahresende 2021 insgesamt 56 Notfallsanitäter, 2022 kommen 68 Notfallsanitäter hinzu, ab 2023 jährlich 64 Notfallsanitäter – insgesamt 380 Notfallsanitäter zum Fristende 31.12.2026. Werden Schulabgänger nach ihrer NotSan-Ausbildung n och bis zu zwei Jahre befristet als Notfallsanitäter-Beschäftigte angestellt, bevor sie Brandmeister-Anwärter werden (oder ausscheiden wollen), so erhöht sich die Anzahl mathematisch um 32 auf 412 Notfallsanitäter, weil auch die Startjahrgänge 2023 und 2024 zur Verfügung stehen. 5.2 Konzeption der Einführung über Weiterbildung Die Berufsfeuerwehr Köln möchte ihren Mitarbeitern die Weiterbildung nicht als existenziell zumuten, sondern setzt auf die Attraktivität und fördert die engagierten Rettungsassistenten, die in der Regel auch kompetente Feuerwehrleute sind (Leistungsträge rprinzip). Sie bietet die Weiterbildung als Qualifizierung für das berufliche Weiterkommen an, insbesondere in der geplanten Fachlaufbahn. Aus Anmeldezahlen und Gesprächen zeichnet sich ein gewi llter Anteil von 10 bis 15 % über alle gemittelt an, bei jungen Mitarbeitern ist er wegen des besser en persönlichen Aufwand-Nutzen-Verhältnisses höher. Planerisch errechnen sich bis 140 Weiterbildungen mit Ergänzungsprüfungen – systembedingt ungewiss sind die Bestehensquote und die Abgänge du rch weitere Laufbahn-Qualifizierungen. Von den weitergebildeten Notfallsanitätern benötigt die Berufsfeuerwehr rund 100 Mitarbeiter als Praxisanleiter zur Ausbildung der kommenden Generationen. Die Weiterbildungen und Ergänzungsprüfungen für die Berufsfeuerwehr können bis zum Auslaufen 2020 ohne akademische Klassenlehrer in der bestehen den Rettungsdienstschule umgesetzt werden. 7 Eingesetzt werden die haupt- und nebenamtlichen Doz enten der auslaufenden Rettungsassistenten- Ausbildung. Ein Fünftel der Kapazitäten kann derzei t den Kölner Leistungserbringern angeboten werden. Obwohl die Weiterbildungen für die Krankenkassen un d Unfallversicherer eine preiswertere Qualifizierungsmaßnahme als die vollständige Nachwu chs-Ausbildung ist, versuchen sie aus strategischen juristischen Gründen, einer Finanzier ungsverpflichtung zu entgehen und argumentieren, dass bereits die Vorausbildung zum R ettungsassistenten nicht durch sie finanziert wurde und ihre Pflichten verfassungsrechtlich ein Ü bermaß erreicht haben. Die Kommunalen Spitzenverbände hingegen bestehen auf Erfüllung der Finanzierungspflicht und bemühen sich um die Unterstützung des Gesundheitsministeriums. 6. Prüfung der Organisation des Ausbildungsbetriebs Die Verwaltung hat die Alternativen geprüft, wie de r Ausbildungsbetrieb organisiert werden kann – ob durch Einkauf am Markt, durch eigenen Ausbildungsbetrieb rein zum Eigenbedarf oder durch eigenen Ausbildungsbetrieb mit Einnahmen von Leistungserbri ngern und aus interkommunaler Zusammenarbeit. Auch dazu hat sie sich der Partners chaft mit der Technischen Hochschule Köln bedient. 6.1 Struktur-Prüfung Die duale Ausbildung kann systembedingt weder kompl ett am Markt erworben noch im eigenen Ausbildungsbetrieb geleistet werden. Während die sc hulische Ausbildung einkaufbar ist oder selbst erbracht werden kann, muss die betriebliche Ausbild ung „Feuer- und Rettungswache“ im eigenen Betrieb erfolgen, da der Markt weder Kapazitäten we gen des hohen Eigenbedarfs noch die Kölner Qualität bieten kann. Die betriebliche Ausbildung „ Klinik-Abteilungen“ muss eingekauft werden, da kein Rettungsdienst-Träger auch Krankenhausträger ausreichenden Umfangs ist. Bisher hat die Berufsfeuerwehr Köln für ihre Rettun gsassistenten und Rettungssanitäter die schulische und betriebliche Ausbildung „Feuer- und Rettungswache“ selbst erbracht und die betriebliche Ausbildung „Klinik-Abteilungen“ bei Kö lner Krankenhäusern und der direkten Nachbarschaft eingekauft. 6.2 Alternative 1: Einkauf der schulischen Ausbildung am Markt 6.2.1 Marktentwicklung Nach Beobachtung des Städtetag NRW haben zwei Jahre Abstimmungszeit der Ausbildungsvorschriften NotSan und die mit den Kran kenkassen strittigen Rettungsdienst- Bedarfspläne in der Mehrheit der Kreise und kreisfr eien Städte in NRW zu einem Sterben von Rettungsdienstschulen geführt. Ein Sterben der Zwer gschulen war dabei vom Bundesgesetzgeber bereits beabsichtigt. Aktuell unterhalten im öffentlichen Sektor in NRW n ur die größten Berufsfeuerwehren eine zukünftige Berufsfachschule für Notfallsanitäter sowie zwei Ko mmunalverbünde, zwei Kreise und die Stadt/Feuerwehr Bocholt. Diese Schulen sind mehrhei tlich für den Eigenbedarf zur Zeit dimensioniert und nicht auf Kundenakquise. Im privaten Sektor finden sich vier Landesschulen der Hilfsorganisationen (Münster, Düsseldorf, Eifel) und keine Handvoll Schulen ihrer Kreisverbände (Bon n, Düren, Düsseldorf, Siegen). Wie in der Vergangenheit decken diese Kapazitäten nur einen kl einen Anteil des Bedarfs bei den Hilfsorganisationen und anderen ab. Ebenfalls finde n sich auf dem privaten Sektor eine Handvoll Schulen privater Unternehmer (Dortmund, Rheine, 2 * Essen, Köln), die bisher in ihrer Region mittlere bis kleine Leistungserbringer wie Hilfsorganisation skreisverbände und hauptamtliche Feuerwehren als Kunden versorgten. Nicht alle können zur Zeit N otSan-Ausbildungen anbieten, weil die Finanzierung bei den Kunden nicht steht; einige warten bewusst, weil das wirtschaftliche Risiko durch Einnahmenausfälle bei Abbrechern nicht geklärt ist und ihnen existenzielle Not droht. In Köln hat die 8 MedAkademie ihren Betrieb eingestellt, die ehemals größte Privatschule und Teil eines Bundesnetzwerks. Absehbar ist, dass der Bedarf an Ausbildungsplätzen in den nächsten Monaten enorm steigen wird, sobald in den Kreisen und kreisfreien Städten neue Bedarfspläne oder Ergänzungen verabschiedet worden sind. Verstärkt wird der Bedarf, weil die me isten Leistungserbringer spätestens seit Ende 2014 keinen Nachwuchs als Rettungsassistenten mehr ausbilden konnten und in eine Generationslücke laufen. Die öffentlichen Schulen werden auf diesen Bedarf a m Markt nur mit Verzögerung reagieren können, weil der Ressourcen-Einsatz erhebliche Verwaltungs- und kommunalpolitische Abstimmungen fordert. Die privaten Schulen werden schneller reagieren kön nen, aber das Betriebsrisiko durch Abbrecher berücksichtigen müssen, das aus ihrer Erfahrung bei Kunden, die kleine Leistungserbringer sind und weniger Routine in der Personalauswahl besitzen, er heblich höher ist. Ein zusätzlicher Bremser für die privaten Schulen ist der höhere Aufwand für Vertragsvereinbarungen zur betrieblichen Ausbildung (Klinik und Rettungswache), da sie zwar zielverantw ortlich, aber nicht Träger dieser Einrichtungen sind. In allen Sektoren finden die möglichen Kapazitätserweiterungen eine rechtliche Begrenzung durch die betriebliche Ausbildung als Nadelöhr, insbesondere auf den Rettungswachen, aber auch in den Spezialabteilungen der Kliniken. Diese Bedingungen werden in den nächsten Jahren zu einer erheblichen Unterdeckung an Ausbildungskapazitäten für Notfallsanitäter führen, die erst in 7 - 10 Jahren ausgeglichen wird. Diese Unterdeckung kann zu erheblichen Nachwuchs-Engpässe n bei den Trägern und Leistungserbringern führen, die keinen sicheren Zugriff auf ausreichend e Ausbildungskapazitäten einer Berufsfachschule haben. 6.2.2 Marktkonditionen Mit Runderlass 234 - 0717.1.3.2 hat das MGEPA am 19 .05.2015 Planungstarife für die Ausbildungskosten veröffentlicht: Unterrichtseinhei t, Praxisbegleitung, Fachliteratur, Arbeitsmittel, usw. Diese Arbeitswerte sind der Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege entlehnt und bis 2019 gültig. Danach ist die Spitzabrechnung anzustr eben. Aus dem Datenjahr 2011 werden Gesamtkosten von rund 78.640 EUR, davon Schulkosten in Höhe von 17.898 EUR, geschätzt. Diese Schätzung ist umstritten und wahrscheinlich eher konservativ niedrig, da in mehreren Ländern höhere Kosten ermittelt wurden (Baden-Württemberg 95.800 E uro, Bayern 88.800 Euro, Sachsen-Anhalt 92.000 Euro). Aufgrund dieser Vorgaben wirbt keine private oder ö ffentliche Berufsfachschule mit Preisen. Die Rettungsschule Lifetime in Norden verlangt 19.500 E UR für die Ausbildung; die ResQuality in Dortmund, Essen und Köln komme eng kalkuliert mit d em NRW-Budget aus; Erfahrungen liegen naturgemäß nicht vor. Neben den Kosten ist bei einer Marktvergabe eine sc hwierige vertragsrechtliche Doppel- und Dreiecksbeziehung zu beachten: Der Betrieb schließt mit der Berufsfachschule einen Vertrag über die Schulausbildung; die Berufsfachschule muss mit dem Betrieb einen Vertrag über die betriebliche Ausbildung schließen, in der ihr Eingriffsrechte in die betriebliche Ausbildung garantiert werden, damit sie ihren gesetzlichen Auftrag der Gesamtverantwort ung wahrnehmen kann. Der Auszubildende erfährt Weisungen sowohl durch die Schule als auch durch seinen Betrieb, was ihn in Loyalitätskonflikte bringen kann. 6.2.3 Ergebnis für den Einkauf am Markt Den Bedarf von 64 Ausbildungsplätzen pro Jahr kann zur Zeit keine private Berufsfachschule allein decken, die öffentlichen Schulen sind auf Eigenbeda rf ausgelegt. Falls der Markt die Leistung hergeben sollte, müssten die Auszubildenden auf das gesamte Bundesgebiet verteilt werden. Eine Ausbildung nah am Kölner System ist dann nicht mögl ich, der Abstimmungsaufwand mit mehreren 9 Schulen enorm. Das macht eine Steuerung und Qualitä tssicherung für die Stadt Köln schwer möglich und verursacht eine erhebliche Abhängigkeit von den Anbietern. Eine Einwirkung auf die Qualität der klinischen Ausbildung ist unmöglich. Die Begleitung der praktischen Ausbildung in Köln v erursacht für die Schulen erhebliche Aufwände wegen der Wegdistanzen, die sich sowohl in höheren Kosten als auch in Qualitätsabsenkungen niederschlagen werden. 6.3 Alternative 2: Ausbau des eigenen Ausbildungsbetriebs Bis heute betreibt die Berufsfeuerwehr eine Feuerwe hr- und eine Rettungsdienst-Schule unter einem Dach, um Synergien zu nutzen. In der Rettungsdienst schule werden nach gesetzlicher Pflicht Rettungssanitäter ausgebildet und Einsatzkräfte ein schließlich Notärzten fort- und weitergebildet. Die bisherige Rettungsassistentenschule bildete bis 20 16 Rettungsassistenten aus und bildet derzeit erfahrene Rettungsassistenten zu Notfallsanitätern weiter. Es bestehen ein hohes Maß an Expertise und jahrzehntelange Erfahrung. Die Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerw ehren im Städtetag NRW hat ein Netzwerk der kommunalen Berufsfachschulen aufgebaut, um die Aufw ände in der kommunalen Familie durch Wissensaustausch und Zusammenarbeit zu minimieren. Unter den Großstädten unterhalten alle ab 200.000 Einwohner eine eigene Schule, andere auch gemeinsame. 6.3.1 Machbarkeit Nach gemeinsamen Berechnungen der TH Köln und der V erwaltung von 2016 und 2017 kann eine Berufsfachschule für Notfallsanitäter über fünf Jah re aus der vorherigen Rettungsassistentenschule aufgebaut werden. Das entspricht dem personalen Übe rgangsplan für den Rettungsdienst Köln. Im Endausbau erhielte die Stadt Köln eine vierzügige B erufsfachschule mit einer Jahresleistung von 64 Absolventen und einer Gesamt-Schülerzahl von 192. N ach dem personalen Übergang des Rettungsdienstes der Berufsfeuerwehr können jährlich wachsend bis zu 44 Ausbildungsplätze sowohl an Kölner Hilfsorganisationen als auch an Nachbarko mmunen verkauft werden – dabei bleiben der Stadt Köln Reserven, wenn ihr Rettungsdienst weiter wächst. Baulich können Gebäudeteile des Verwaltungsgebäudes Boltensternstraße 10 genutzt werden (vgl. Mitteilung 0777/2017 vom 14.03.2017), sächlich sind Beschaffungen an Lehrmaterialien notwendig, personell ist ein Personalkörper von 10,5 Fachpädag ogen (2 existieren bereits), 23 Praxisanleitern sowie Gerätewarten, Verwaltungs- und Führungskräften aufzubauen. Sowohl die Funktionen Praxisanleiter als auch die F achpädagogen bieten Entwicklungsmöglichkeiten für das städtische Personal, insbesondere für Leist ungsträger im Rettungsdienst, aber auch für Einsatzdienst-Eingeschränkte bei entsprechender Eignung. Die jährlichen Betriebskosten sind zur Zeit geschät zt und werden im Wintersemester in einer Zusammenarbeit mit dem Studiengang Gesundheitsökono mie der Rheinischen Fachhochschule kalkuliert, um Grundlage für die spätere Gebührenrechnung zur Refinanzierung zu werden. Die Vermarktung Kölner Ausbildungskapazitäten an Na chbarkommunen ist realistisch, da es bereits konkrete Anfragen aus Bergisch Gladbach und Frechen gibt und zeitgleich die oben dargestellte Marktentwicklung wirken wird. Aus gleichem Grund haben sich Kommunal-Verbundschul en im Raum Bielefeld und im Raum Münster gegründet; die bergischen Kommunen Remschei d, Solingen und Wuppertal gründen, Leverkusen möchte sich anschließen. Die Stadt Bocho lt versorgt mit ihrer Schule nicht nur den Kreis Borken, sondern auch das nordwestliche Münsterland. 10 6.3.2 Aufwandsrechnung für den Ausbau des eigenen Ausbildungsbetriebs Mit Blick auf die prospektive Entwicklung hat das M inisterium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes NRW (MGEPA) nach inhaltlicher Abstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden und den Verbänden der Krankenkasse n in NRW mit Runderlass 234 - 0717.1.3.2 vom 19.05.2015 Ansatzwerte für die Kosten der Notfa llsanitäterausbildung veröffentlicht und die Finanzierung dieser Kosten geregelt. Die Berechnung basiert auf den Erfahrungen der Ausbildungen in der Gesundheits- und Krankenpflege unter Berücks ichtigung der besonderen Anforderungen im Rettungsdienst. Der Runderlass gibt die für den Beginn und die Durc hführung der Notfallsanitäterausbildung notwendigen Grundlagen vor und erläutert die Modali täten. Auf Grundlage des Erlasses wurden bereits Art und Umfang der Ausbildungsmaßnahmen im Einvernehmen mit den Verbänden der Krankenkassen in den Rettungsdienstbedarfsplan 2016 aufgenommen. Da die Kosten für die Notfallsanitäterausbildung als ansatzfähige Kosten des Rettungsdienstes im bedarfsgerechten Umfang in die Gebührenkalkulation aufgenommen werde n sollen (vgl. § 14 Abs. 3 RettG NRW), wird der Erlass zu einem späteren Zeitpunkt auch Grundla ge für die Gebührenerörterung mit den Krankenkassenverbänden sein. Die Ansatzwerte für die Kosten der Notfallsanitäterausbildung (Basisjahr 2011) gelten laut Runderlass zunächst bis Ende 2018 und sind adäquat anzupassen. Aus dem Datenjahr 2011 werden Gesamtkosten von rund 78.640 EUR, davon Schulkosten in Höhe von 17.898 EUR, geschätzt. Ab dem 01.01.2019 sind die Ansatzwerte durch die Betei ligten der Bedarfs- und Kostenplanung im Rettungsdienst gemeinsam festzulegen. Ab diesem Zei tpunkt können auch erstmalig die tatsächlich entstandenen Kosten ermittelt werden, weil nach dem ersten kompletten Ausbildungsjahrgang retrospektiv kalkuliert werden kann. Die Verwaltung geht dabei weiterhin von einer 100% Refinanzierung über Rettungsdienstgebühren aus. 6.3.3 Ergebnis für den Ausbau des eigenen Ausbildungsbetriebs Der Aufbau einer eigenen Berufsfachschule für Notfa llsanitäter in Köln ist möglich und verhältnismäßig sowie zur gesetzlichen Sicherstellu ng geboten, da der Einkauf der Leistung nur schwer oder nicht möglich sein wird. Kooperationen zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit durch höhere Auslastung existieren mit Nachbarn bereits u nd sind ausbaubar. Weitere Argumente für eine eigene Berufsfachschule sind die Steuerfähigkeit de r Qualität, die Planbarkeit für den eigenen Ausbildungsbedarf, die beruflichen Entwicklungsmögl ichkeiten für Einsatzkräfte, die einfachere Steuerung der betrieblichen Ausbildung und die Refi nanzierung der Betriebs- und Personalkosten durch Rettungsgebühren bzw. durch Einnahmen von Koo perationspartnern. Argumente gegen eine eigene Berufsfachschule sind die Investitionskosten , der Aufwand der Erst-Einrichtung und die Aufnahme einer neuen Berufsgruppe (akademische Klassenlehrer), die sich jedoch qualitätssteigernd mit dem Einsatzdienst verknüpfen lässt.
Anlage 3 Kalkulation der Ausbildungskosten nach Erlasslage
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Anlage 3 UNTERRICHTSEINHEITEN laut Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (NotSan-APrV) Schule 1.920 Wache 1.960 Klinik 720 Unterrichtseinheiten gesamt 4.600 SCHULE Unterricht (Stundenwert / 1.920 Std.) 7,30 € 14.025,00 € Praxisbegleitung Wache (Tageswert / 6 Tage) 389,60 € 2.337,60 € Praxisbegleitung Klinik (Tageswert / 4 Tage) 233,76 € 935,04 € Fachliteratur & Arbeitsmittel (Jahreswert) 200,00 € 600,00 € Kosten Schule gesamt 17.897,64 € WACHE Mehraufwand Praxisanleitung (Jahreswert) 4.367,00 € 13.101,00 € Kosten Wache gesamt 13.101,00 € KLINIK Klinische Ausbildung (Jahreswert) 1.747,20 € 5.241,60 € Mehraufwand Praxisanleitung (Jahreswert) 243,33 € 729,99 € Kosten Klinik gesamt 5.971,59 € Ausbildungskosten gesamt 36.970,23 € PERSONALKOSTEN AUSZUBILDENDE 1. Jahr ohne SV-Arbeitgeberanteil (monatlich) 876,00 € 10.512,00 € 2. Jahr ohne SV-Arbeitgeberanteil (monatlich) 937,00 € 11.244,00 € 3. Jahr ohne SV-Arbeitgeberanteil (monatlich) 1.038,00 € 12.456,00 € Ausbildungsvergütung ohne SV-Arbeitgeberanteil 34.212,00 € 1. Jahr SV-Arbeitgeberanteil (Prozent) 21,80% 2.291,62 € 2. Jahr SV-Arbeitgeberanteil (Prozent) 21,80% 2.451,19 € 3. Jahr SV-Arbeitgeberanteil (Prozent) 21,80% 2.715,41 € SV-Arbeitgeberanteil 7.458,22 € Personalkosten gesamt 41.670,22 € GESAMTKOSTEN 78.640,45 € Kosten Vollausbildung Notfallsanitäter (Dauer: 36 Monate) gem. Erlass MGEPA vom 19.05.2015 UNTERRICHTSEINHEITEN laut Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (NotSan-APrV) Schule 1.920 Wache 1.960 Klinik 720 Unterrichtseinheiten gesamt 4.600 SCHULE Unterricht (Stundenwert / 1.920 Std.) 7,30 € 14.025,00 € Praxisbegleitung Wache (Tageswert / 6 Tage) 389,60 € 2.337,60 € Praxisbegleitung Klinik (Tageswert / 4 Tage) 233,76 € 935,04 € Fachliteratur & Arbeitsmittel (Jahreswert) 200,00 € 600,00 € Kosten Schule gesamt 17.897,64 € WACHE Mehraufwand Praxisanleitung (Jahreswert) 4.367,00 € 13.101,00 € Kosten Wache gesamt 13.101,00 € KLINIK Klinische Ausbildung (Jahreswert) 1.747,20 € 5.241,60 € Mehraufwand Praxisanleitung (Jahreswert) 243,33 € 729,99 € Kosten Klinik gesamt 5.971,59 € Ausbildungskosten gesamt 36.970,23 € PERSONALKOSTEN AUSZUBILDENDE 1. Jahr ohne SV-Arbeitgeberanteil (monatlich) 876,00 € 10.512,00 € 2. Jahr ohne SV-Arbeitgeberanteil (monatlich) 937,00 € 11.244,00 € 3. Jahr ohne SV-Arbeitgeberanteil (monatlich) 1.038,00 € 12.456,00 € Ausbildungsvergütung ohne SV-Arbeitgeberanteil 34.212,00 € 1. Jahr SV-Arbeitgeberanteil (Prozent) 19,515% 2.051,42 € 2. Jahr SV-Arbeitgeberanteil (Prozent) 19,515% 2.194,27 € 3. Jahr SV-Arbeitgeberanteil (Prozent) 19,515% 2.430,79 € SV-Arbeitgeberanteil 6.676,48 € Personalkosten gesamt 40.888,48 € GESAMTKOSTEN 77.858,71 € Kosten Vollausbildung Notfallsanitäter (Dauer: 36 Monate) gem. Erlass MGEPA vom 19.05.2015
Anlage 5 Beantwortung AVR
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Anlage 5 Beantwortung von Anfragen nach § 4 der Geschäftsordnung zur Einführung bzw. Ausbau des Berufsbildes Notfallsanitäter und Notfallsanitäterin in der Feuerwehr und im Rettungsdienst Köln DS-Nr. 2445/2017 Zu den lt. Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des AVR vom 18.09.2017 aufgeworfenen Fragen von MdR Dr. Elster nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: 1. Darstellung der Refinanzierung Insgesamt gilt für die Finanzierung das Kostendeckungsprinzip (§ 14 RettG i.V.m. § 6 KAG). Das heißt, die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ermittelten Kosten der "Einrichtung Rettungsdienst" werden zu 100 % von den Krankenkassen refinanziert. Jahresbezogene Überschüsse oder Defizite werden mit den Krankenkassen abgerechnet und wirken sich gebührenerhöhend oder gebührenmindernd aus. 2. Konkretisierung und Darlegung des aktuellen Sachstandes zur Abgabe von Ausbildungsplätzen an Nachbarkommunen Die bisherige Rettungsassistentenschule der Stadt Köln hat in den vergangenen Jahren für Städte aus dem Rhein-Erft-, dem Rhein-Sieg-Kreis und dem Rheinisch-Bergischen Kreis ausgebildet, z. B. Frechen, Bergisch Gladbach. Bis heute nehmen sie an den Fortbildungen teil. Bergisch Gladbach und Frechen haben bereits ihre Absicht geäußert, auch Notfallsanitäter in Köln ausbilden zu lassen. Mit Bergisch Gladbach besteht bereits eine Ausbildungskooperation in der Laufbahnausbildung von Brandmeistern. Der Bedarf wird konkret werden, sobald die Nachbarkreise ihre Rettungsdienstbedarfspläne verabschiedet haben. Die unter Ziff. 1 dargestellte Refinanzierung gilt auch für die angestrebten Kooperationen. 3: Darstellung der Akademie der Rettungsdienstorganisation in Bonn Die Schule ist ein Filialbetrieb des Malteser Hilfsdienstes im Erzbistum Köln. Sie hat in der Vergangenheit Rettungsassistenten ausgebildet und bietet jetzt zeitlich kurze Weiterbildungen vom Rettungsassistenten zum Notfallsanitäter an - für Bonn und kleinere Auftraggeber aus dem Rhein-Sieg-Kreis. Die Malteser-Schule ist derzeit baulich und personell zu klein, um eine wirtschaftliche und dauerhafte 3-jährige Ausbildung von Notfallsanitätern sicherzustellen. Daher bot dieser Malteser-Standort bis vor kurzem auch diese Ausbildung nicht an - sie gab es nur am Standort Nellinghof. Insgesamt reichen die Kapazitäten der Malteser-Schulstandorte derzeit nicht für den Eigenbedarf der Malteser-Gliederungen im Erzbistum Köln.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2445/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 05.09.2017
- Erstellt
- 08.08.2017 12:41