Mandari Insight

2445/2017

Einführung bzw. Ausbau des Berufsbildes „Notfallsanitäter und Notfallsanitäterin“ in der Feuerwehr und im Rettungsdienst Köln

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 05.09.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 28.09.2017, TOP 10.13

Anlage 4 Auszug AVR vom 18.09.2017 TOP 10.8

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Anlage 2 Runderlass des MGEPA zur Finanzierung vom 19.05.2015

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Beschlussvorlage Rat

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2017-08-10 Beschlussvorlage_NotSan_Anlage1_Konzeptionierung

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Anlage 3 Kalkulation der Ausbildungskosten nach Erlasslage

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Anlage 5 Beantwortung AVR

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Anlage 4 Auszug AVR vom 18.09.2017 TOP 10.8

3458 Zeichen

Anlage 4 
 
 
 
Geschäftsführung  
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und 
Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 
Frau Mahmod 
Telefon:  (0221) 221 25001  
Fax       :  (0221) 221 26565 
E-Mail:  midia.mahmod@stadt-koeln.de 
Datum: 19.09.2017 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Ausschusses 
Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / 
Internationales vom 18.09.2017 
öffentlich 
10.8 Einführung bzw. Ausbau des Berufsbildes „Notfallsanitäter und Not-
fallsanitäterin" in der Feuerwehr und im Rettungsdienst Köln 
2445/2017 
MdR Detjen lobt die Vorlage. Ihn freue es, dass auch im Bereich der Feuerwehr da r-
über nachgedacht worden ist, wie neue Berufe geschnitten und gefasst werden. Er  
würde sich wünschen, dass auch insgesamt in der Verwaltung ein solcher Diskuss i-
onsprozess beginnt. 
MdR Dr. Elster lobt die Vorlage ebenfalls, im Rahmen derer die Verwaltung wie a n-
gekündigt auf die gesetzlichen Änderungen reagiert habe.  
Er bittet um Darstellung der Refinanzierung. In der Vorlage werde dargestellt, dass 
die Nachbarkommunen teilweise mitgebunden werden sollen, d. h. dass Ausbi l-
dungsplätze an Nachbarkommunen abgegeben werden. In diesem Zusammenhang 
bittet er um Konkretisierung und Darlegung des aktuellen Sachstandes. 
Er führt aus, dass es in Bonn scheinbar eine Akademie einer Rettungsdienstorgan i-
sation gebe, die gleichzeitig auch den Bedarf von anderen abdecke. In Bezug auf die 
städtische Schule hier in Köln bittet er um konkrete Darstell ung bis zur kommenden 
Ratssitzung am 28.09.2017, welches Potential sich tatsächlich dahinter verberge.  
MdR Joisten bedankt sich im Namen seiner Fraktion für die Vorlage und das darg e-
stellte Konzept; bei Gelegenheit könne man über die Ausdifferenzierung au ch inner-
halb der Berufsfeuerwehrlaufbahnen ausführlicher sprechen. 
Er möchte wissen, ob die Kölner Spezifika in die Ausbildungen miteinfließen. 
Herr Stadtdirektor Dr. Keller bejaht die Nachfrage von MdR Joisten und sagt die B e-
antwortung der Nachfragen von MdR Dr. Elster bis zur kommenden Ratssitzung am 
28.09.2017 zu.

Beschluss: 
Der AVR empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen: 
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung im Rahmen der Sicherstellung der Nac h-
wuchsgewinnung sowie der Qualitätssicherung, die Ausbildun g von Notfall s-
anitäterinnen und Notfallsanitätern im Rettungsdienst Köln weiter auszubauen 
und die weitere Kooperation mit den Kölner Hilfsorganisationen und den 
kommunalen Nachbarn zu prüfen. 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Kosten für die Notfallsani täterausbil-
dung nach § 14 Abs. 3 RettG als Kosten des Rettungsdienstes gelten. Die 
Verwaltung hat dementsprechend den Bedarf im Rettungsdienstbedarfsplan 
aufgenommen und mit den Kostenträgern abgestimmt. Die Finanzierung wu r-
de per Runderlass vom Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und 
Alter des Landes NRW (MGEPA) vom 19.05.2015 - 234 - 0717.1.3.2 zunächst 
bis Ende 2018 geregelt (s. Anlage 2 + 3). Es erfolgt eine entsprechende Ko s-
tenerstattung durch die Kostenträger (Krankenkassen). Die Verwaltu ng geht 
dabei weiterhin von einer 100% Refinanzierung aus. Ab dem 01.01.2019 sind 
die Ansatzwerte durch die Beteiligten der Bedarfs- und Kostenplanung im Ret-
tungsdienst gemeinsam festzulegen bzw. anzupassen, so dass eine evtl. e r-
forderliche Satzungsanpassu ng der Rettungsdienstgebühren unverzüglich 
vorgenommen werden kann.  
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

Anlage 2 Runderlass des MGEPA zur Finanzierung vom 19.05.2015

9418 Zeichen

MGEPA Nordrhein-Westfalen « 40190 Düsseldorf

An die

Bezirksregierungen

Arnsberg, Detmold, Düsseldorf
Köln und Münster

nachrichtlich:

Landkreistag NRW
Kavalleriestraße 8 .
40213 Düsseldorf

Städtetag NRW
Gereonstraße 18-32
50670 Köln

Städte- und Gemeindebund NRW
Kaiserswerther Straße 199-201
40474 Düsseldorf

BKK Landesverband NORDWEST
Kronprinzenstraße 6
45128 Essen

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung

Landesverband West
Kreuzstraße 34
40210 Düsseldorf .

AOK Rheinland / Hamburg
Kasernenstraße 61
40213 Düsseldorf

Ministerium für Gesundheit,
Emanzipation, Pflege und Alter
des Landes Nordrhein-Westfalen

Die Staatssekretärin

Seite 1 von 6

49. Mai 2015

Horionplatz 1
40213 Düsseldorf
www.mgepa.nrw.de

Öffentliche Verkehrsmittel:
Rheinbahn Linien 704, 709
und 719 bis Haltestelle
Landtag/Kniebrücke

Seite 2 von &
AOK NordWest
Kopenhagener Straße 1
44269 Dortmund

Verband der Ersatzkassen in NRW (vdek)
Ludwig-Erhard-Allee 9
40227 Düsseldorf

Deutsche Rentenversicherung
Knappschaft-Bahn-See
44781 Bochum

Sozialversicherung für Landwirtschaft,
Forsten und Gartenbau
Geschäftsstelle Münster

Hoher Heckenweg 76-80

48147 Münster

Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.
Gustav-Heinemann-Ufer 74 c
50968 Köln

IKK classic

Geschäftsbereich Vertragspartner Nordrhein
St:-Josef-Straße 20

51469 Bergisch Gladbach

Bundesinnungskrankenkasse Gesundheit
Rheinische Straße 1
44137 Dortmund

Finanzierung der Notfallsanitäterausbildung

Die nachfolgenden verbindlichen Maßgaben - um deren Weiterleitung
an die Träger des Rettungsdienstes und die Träger
rettungsdienstlicher Aufgaben hiermit gebeten wird — sind sowohl bei
den notwendigen Festlegungen nach $ 12 Abs. 4 Satz 3 RettG NRW
als auch bei der Gebührenfestsetzung (8. 14 RettG NRW) zu

beachten:

Die Kosten für die Notfallsanitäterausbildung sollen als
ansatzfähige Kosten des Rettungsdienstes im bedarfsgerechten
Umfang aufgenommen werden (vgl. $ 14 Abs. 3 RettG NRW).

Art und Umfang der Ausbildungsmaßnahmen sind in die
Rettungsdienstbedarfspläne der Träger des Rettungsdienstes
aufzunehmen. Mit den Verbänden der Krankenkassen ist über
den Bedarfsplan Einvernehmen anzustreben (8 12 Abs. 4 Satz
2 RettG NRW). Damit ist die vollständige Beteiligung der
Kostenträger gesetzlich garantiert. Soweit zwischen Kommune
und den Verbänden der Krankenkassen über den
Rettungsdienstbedarfsplan keine Einigung erzielt werden kann,
trifft die zuständige Bezirksregierung die erforderlichen
Festlegungen ($ 12 Abs. 4 Satz 3 RettG NRW) nach Maßgabe

dieses Runderlasses.

Grundlage für die Ausbildungskosten bildet die beigefügte
Anlage 1. Die konkreten Kosten müssen von den Schulen
transparent aufgeschlüsselt werden und sind im Rahmen der
Kostenerörterung gemäß $ 14 Abs. 2 RettG NRW vorzulegen.
Die Ausbildungsvergütungen sind den Personalkosten
zuzurechnen.

Seite 3 von 6

Für die Ergänzungsprüfungen müssen die Schulen eine
detaillierte Kostenrechnung erstellen und damit ihre Lehrgangs-
und Prüfungskosten nachweisen. Die dafür erforderlichen
Qualifizierungszeiten sind Arbeitszeit und den Personalkosten
zuzurechnen. Auch diese sind in der Kostenerörterung gemäß $
14 RettG NRW vorzulegen.

Mit der Novellierung des RettG NRW ist die
Fahrzeugführerfunktion auf dem RTW, die Fahrerfunktion auf
dem NEF und die HEMS-Funktion in den
Rettungshubschraubern ab dem 1. Januar 2027 verpflichtend
mit Noffallsanitäterinnen/Notfallsanitätern zu besetzen (siehe $
4 Abs. 7 RettG NRW).

Jede Kommune erstellt im Rahmen der Bedarfsplanung eine
detaillierte Prognose, wie viele Notfallsanitäterinnen und
Notfallsanitäter im Rahmen der Ausbildung und durch
Ergänzungsprüfungen jährlich notwendig sind, um das Ziel der
festen Besetzung der Notfallsanitäterfunktionen ab dem 1.
Januar 2027 gewährleisten zu können. Dabei werden die
Funktionen, die die Kommune durch eigene Kräfte wahrnimmt,
ebenso berücksichtigt wie diejenigen der eingebundenen
Leistungserbringer nach 8 13 RettG NRW.

Die Schulen müssen ihre Kosten detailliert aufschlüsseln und
für den jeweiligen Ausbildungsgang bzw. die
Ergänzungsprüfungen ausweisen. Die Krankenhäuser erhalten
eine Stundenpauschale pro Auszubildenden und Stunde, die
sich an dem bereits für die Pflege ermittelten Stundensatz
orientiert und regelmäßig aktualisiert wird. Die Krankenhäuser
erhalten für die Auszubildenden von der entsendenden Schule
die Summe, die sich aus der Stundenpauschale und der Anzahl

der Ausbildungsstunden zusammensetzt.

Seite 4 von 6

Die Ausbildungsvergütung wird entsprechend derjenigen
Vergütung gezahlt, die der jeweilige Dienstherr / Arbeitgeber
seinen Auszubildenden in der Notfallsanitäterausbildung zahlt.

Die Kosten der Vertragseinrichtungen für die Ausbildung und für
die Prüfungen sind detailliert darzustellen und den Unterlagen
der Kostenerörterung beizufügen.

Die ansatzfähigen Kosten ergeben sich aus dem im
Bedarfsplan festgestellten Bedarf an jährlich geplanten
Ausbildungen (Vollausbildungen und Ergänzungsprüfungen)
und den dafür ermittelten Kostenansätzen. Den tatsächlich
durchgeführten und abgestimmten Ausbildungen wird im
Folgejahr bei den Erörterungen zur Satzung Rechnung
getragen.

Der in den Satzungsgebühren enthaltene Anteil für die
Notfallsanitäterausbildung wird von der Kommune an die
Leistungserbringer im Rahmen des im Bedarfsplan ermittelten
Bedarfs gezahlt. Die Leistungserbringer, die Auszubildende an
eine Vertragsschule entsenden, bezahlen die Schulgebühren
direkt an die Schule. In den Schulgebühren sind auch die
Entgelte für die Krankenhausausbildung enthalten. Sobald die
Auszubildenden eine Funktion auf einem Rettungsmittel
übernehmen können, sind die daraus stammenden Einnahmen

mit den Kosten für die Ausbildungsvergütung zu verrechnen.

Die einvernehmlich im Rettungsdienstbedarfsplan ermittelten
und gemäß & 12 RettG NRW abgestimmten Bedarfe an neuen
Ausbildungen bzw. Ergänzungsprüfungen sowie die erfolgreich
abgeschlossenen Ausbildungen bzw. Ergänzungsprüfungen
werden mir jährlich bis zum 28. Februar für das abgelaufene
Kalenderjahr gemeldet, sodass eine Abschätzung über die Zeit

Seite 5 von6&

bis zum Stichtag 1. Januar 2027 und gafls. erforderliche
Nachsteuerungen möglich wird. Über die vorgenannten Bedarfe
an Ausbildungen bzw. Ergänzungsprüfungen und die
erfolgreichen Ausbildungen bzw. Ergänzungsprüfungen werden
die Verbände der Krankenkassen und der Landesverband
(West) der Deutschen. Gesetzlichen Unfallversicherung und die
örtlichen Gesundheitskonferenzen bis zum 30.04. für das

abgelaufene Kalenderjahr von mir informiert.

Ergänzend weise ich darauf hin, dass - soweit Interesse an
Ausbildungen bzw. Ergänzungsprüfungen über den im
Rettungsdienstbedarfsplan ermittelten Bedarf hinaus besteht — die

Interessenten diese Kosten selbst tragen müssen.

Abweichungen von diesen und den in der Anlage enthaltenen
Vorgaben sind nur im Einzelfall möglich. Über die Abweichung ist mir
auf dem Dienstweg mit einem begründeten Entscheidungsvorschlag
und einem Vorschlag zu Einsparmöglichkeiten an anderer Stelle zu
berichten. Auf die in diesem Zusammenhang durch die Novellierung
des RettG NRW eintretenden Nachweispflichten (vgl. $ 12 Abs. 5 Satz
3 und Abs. 6 RettG NRW) weise ich ausdrücklich hin.

(Martina Hoffmann-Badache)

Seite 6 von 6

Anlage zum Rd.-Erl. des MGEPA vom 19.05.2015 - 234 - 0717.1.3.2

Als Kosten der Noffallsanitäterausbildung werden für einen Zeitraum bis Ende 2018

anerkannt:

1. Für die theoretische Ausbildung in einer im Sinne des $$ 5 Abs. 2 und 86 Abs. 2
NotSanG bzw. unter Anwendung des $ 30 NotSanG anerkannten Schule je
Unterrichtseinheit (45 Minuten) ein Stundenwert von 7,30 EUR.

2. Für die Praxisbegleitung in einer nach den 88 5 Abs. 3 und $ 6 Abs. 1 NotSanG
genehmigten Lehrrettungswache je Begleitung ein Tageswert von 389,60 EUR.

3. Für die Praxisbegleitung in einem im Sinne des $ 5 Abs. 3 NotSanG geeigneten
Krankenhaus je Begleitung ein Tageswert von 233,76 EUR.

4. Für Fachliteratur und Arbeitsmittel im Rahmen der Ausbildung nach $ 5 Abs. 1

NotSanG ein Jahreswert von 200,00 EUR.

5. Die Ausbildungsvergütung zzgl. der Arbeitgeberaufwendung zur
Sozialversicherung.

6. Der Mehraufwand durch die Praxisanleitung in einer nach $$ 5 Abs. 3 und 6 Abs. 1
NotSanG genehmigten Lehrrettungswache ein Jahreswert von 4367,00 EUR.

7. Für die klinische Ausbildung in einem im Sinne des $ 5 Abs. 3 NotSanG geeigneten
Krankenhaus ein Jahreswert von 1747,20 EUR.

8. Der Mehraufwand durch die Praxisanleitung in einer im Sinne des & 5 Abs. 3
NotSanG geeigneten Krankenhaus ein Jahreswert von 243,33 EUR.

9. Die Kosten je Teilnehmerin oder Teilnehmer an einer Ergänzungsausbildung nach
8 32 Abs. 2 Nr. 1 NotSanG in Höhe von 10.667,20 EUR.

10.Die Kosten je Teilnehmerin oder Teilnehmer an einer Ergänzungsausbildung nach
8 32 Abs. 2 Nr. 2 NotSanG in Höhe von 20.023,60 EUR.

Die Ansatzwerte (Basisjahr 2011) mit Ausnahme der Kosten der Ausbildungsvergütung
sind adäquat anzupassen.

Ab dem 01.01.2019 sind die in den Ziffern 1 bis 10 aufgeführten Ansatzwerte durch die
Beteiligten der Bedarfs- und Kostenplanung im Rettungsdienst gemeinsam festzulegen.
Dabei haben die Träger des Rettungsdienstes die tatsächlich entstandenen Kosten des
Vorjahres bis spätestens zum 30.06. des Folgejahres offenzulegen.

Mehr- und Minderleistungen bis zu 3 % bleiben unschädlich. Darüberhinausgehende
Abweichungen sind gegenseitig auszugleichen und für die weitere Planung als Grundlage
zu berücksichtigen.

Beschlussvorlage Rat

10351 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/37 
 
Vorlagen-Nummer 
 2445/2017 
Freigabedatum 
05.09.2017 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Einführung bzw. Ausbau des Berufsbildes „Notfallsanitäter und Notfallsanitäterin" in der 
Feuerwehr und im Rettungsdienst Köln 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung im Rahmen der Sicherstellung der Nachwuchsgewinnung 
sowie der Qualitätssicherung, die Ausbildung von Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern 
im Rettungsdienst Köln weiter auszubauen und die weitere Kooperation mit den Kölner Hilf s-
organisationen und den kommunalen Nachbarn zu prüfen. 
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Kosten für die Notfallsanitäter ausbildung nach § 14 Abs. 
3 RettG als Kosten des Rettungsdienstes gelten. Die Verwaltung hat dementsprechend den 
Bedarf im Rettungsdienstbedarfsplan aufgenommen und mit den Kostenträgern abgestimmt. 
Die Finanzierung wurde per Runderlass vom Ministerium für  Gesundheit, Emanzipation, Pfl e-
ge und Alter des Landes NRW (MGEPA) vom 19.05.2015 - 234 - 0717.1.3.2 zunächst bis En-
de 2018 geregelt (s. Anlage 2 + 3). Es erfolgt eine entsprechende Kostenerstattung durch die 
Kostenträger (Krankenkassen). Die Verwaltung ge ht dabei weiterhin von einer 100% Refina n-
zierung aus. Ab dem 01.01.2019 sind die Ansatzwerte durch die Beteiligten der Bedarfs - und 
Kostenplanung im Rettungsdienst gemeinsam festzulegen bzw. anzupassen, so dass eine 
evtl. erforderliche Satzungsanpassung de r Rettungsdienstgebühren unverzüglich vorgeno m-
men werden kann.  
 
 
 
 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 18.09.2017 
Gesundheitsausschuss 19.09.2017 
Finanzausschuss 25.09.2017 
Rat 28.09.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        
Die haushaltsmäßigen Auswirkungen sind unter Ziffer 6 der Begründung dargestellt. € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung 
 
1. (Externe) Auslöser 
 
Das Land NRW hat zum 01.04.2015 das Rettungsgesetz (RettG NRW) novelliert und weist die Kreise 
und kreisfreien Städte als Träger des Rettungsdienstes an, bis zum 31.12.2026 die bisherigen Fun k-
tionen „Rettungsassistent/Rettungsassistentin“ durch „Notfallsanitäter/Notfallsanitäterin“ zu ersetzen 
(vgl. Mitteilung 0777/2017 vom 14.03.2017). Rettungsassistenten/Rettungs assistentinnen und No t-
fallsanitäter/Notfallsanitäterinnen sind nach dem Notarzt/der Notärztin die höchste Qualifikationsstufe 
in der Notfallrettung: Sie wenden durch technische und medizinische Maßnahmen Lebensgefahr und 
schwere gesundheitliche Schäden ab und arbeiten ebenfalls in Leitstellen und Fachschulen. 
 
 
2. Auswirkungen 
 
Das neue Berufsbild basiert auf einer dreijährigen dualen Berufsausbildung und besteht aus schul i-
schen und betrieblichen Teilen (vgl. Mitteilung 0777/2017 vom 14.03.2017). Es erfordert den Aufbau 
und Betrieb von fachlich und wirtschaftlich leistungsfähigen Berufsfachschulen mit akademisch gebi l-
deten Klassenlehrern, Fachlehrern und Praxisanleitern sowie die Anpassung der betrieblichen Au s-
bildung auf den Feuer - und Rettungswachen. Das n eue Berufsbild ermöglicht einen neuen Nac h-
wuchsweg in die Berufsfeuerwehr, der wegen seiner Ausrichtung für Abiturienten und Abiturientinnen 
und besonders auch für Frauen attraktiv ist.

3 
3. Bisherige Vorgehensweise der Verwaltung 
 
 Zur Sicherstellung der Ausbildung und zur Nachwuchsgewinnung hat die Verwaltung ihre bis-
herige Rettungsassistenten-Schule in eine Berufsfachschule für Notallsanitäter und Notfallsan-
itäterinnen umgeformt, um die Nachwuchsgewinnung nicht mehr als durch die z weijährige 
Verzögerung durch die notwendige Landesnormung zu unterbrechen. Derzeit laufen eine dre i-
jährige Vollausbildung für 19 Schülerinnen und Schüler sowie Weiterbildungen für Rettung s-
assistenten/Rettungsassistentinnen zu Notfallsanitätern/Notfallsanit äterinnen die zweite dre i-
jährige Vollausbildung startet im Oktober. 
 Die Berufsfachschule für Notfallsanitäter/Notfallsanitäterinnen hat am 13.06.2017 ihre staatl i-
che Anerkennung von der Bezirksregierung Köln erhalten. 
 Die Verwaltung hat die Hilfsorganisati onen und andere Unternehmen als Leistungserbringer 
fortlaufend informiert. Sie hat die neue Ausbildung im Rettungsdienstbedarfsplan benannt und 
den Bedarf zur damaligen Zeit geschätzt. 
 
 
4. Machbarkeitsprüfungen der Verwaltung mit Kölner Hochschulen 
 
Zusammen mit der Technischen Hochschule Köln (Institut für Rettungsingenieurwesen) und der 
Rheinischen Fachschule Köln (Medizinökonomie) hat die Verwaltung die Aufwandsminimierung des 
Ausbildungsbedarfs, die Organisation der Ausbildung und den Ausbau der Berufs fachschule für Not-
fallsanitäter/Notfallsanitäterinnen, die alternative Beschaffung am Markt und die erwarteten Aufwände 
und Kosten ermittelt und geprüft. 
 
Das Ergebnis in ausführlicher Form ist als Anlage 1 dieser Vorlage beigefügt. 
 
 
5. Ergebnis der Machbarkeitsprüfung 
 
a) Aufwandsminimierung durch Laufbahn-Differenzierung: Die Berufsfeuerwehr Köln b e-
nötigt innerhalb ihres Personalkörpers rund 400 Stellen mit der Kompetenz „Notfallsanit ä-
ter/Notfallsanitäterin“, wenn sie eine Laufbahn-Differenzierung mit Wechselmöglichkeit ein-
führt, bei der in der Schwerpunktlaufbahn „Rettungsdienst“ nur der Truppführer/die Trup p-
führerin als höchste Feuerwehrqualifizierung und in der Schwerpunktlaufbahn „Löschzug“ 
nur der Rettungssanitäter/die Rettungssanitäterin als  höchste R ettungsdienstqualifikation 
erreicht wird.  
 
b) Berufsbild-Einführung über Nachwuchs ergänzt durch Weiterbildung von Leistung s-
trägern: Bis 2027 wird der Großteil der Notfallsanitäter/Notfallsanitäterinnen aus Schula b-
gängern/Schulabgängerinnen und neuen Brandme istern/Brandmeisterinnen gewonnen, 
rund 120 jetzige Rettungsassistenten/Rettungsassistentinnen werden weitergebildet zu 
Notfallsanitätern/Notfallsanitäterinnen und Praxisanleitern/Praxisanleiterinnen und übe r-
nehmen einen Großteil der notwendigen praktischen Ausbildung.  
 
c) Berufsbild-Einführung als zukunftssichernde Nachwuchsgewinnung und Frauen -
Förderung: Zusätzlich zum klassischen Handwerks -Einstieg in die Feuerwehr bietet die 
Verwaltung jedes Jahr 20 Schulabgängern mit mittlerer Reife einen Ausbildungsplat z mit 
Übernahme in die Berufsfeuerwehr – attraktiv besonders für Frauen ohne handwerkliche 
Interessen.  
 
d) Unzureichender Ausbildungsmarkt mit heterogener Qualität:  Die Kapazität der schuli-
schen Ausbildung in NRW ist über Jahre unterdeckt; am Markt ist nur der Teil „Klinische 
Ausbildung“ der dualen Ausbildung einkaufbar, schulische und betriebliche Ausbildung 
„Rettungswache“ müssen im eigenen Ausbildungsbetrieb geleistet werden. Dabei kann die 
Verwaltung auf ihre bisherige Berufsfachschule aufbauen und über fünf Jahre die notwen-
digen Kapazitäten schaffen.

4 
e) Wirtschaftlicher Betrieb der Berufsfachschule durch Refinanzierung und Kooperat i-
on: Die Kosten der Berufsfachschule sind nach Maßgabe des Rettungsgesetzes und e r-
gänzender Erlasse refinanzierbar über die Ret tungsdienstgebühren. Nach Sicherstellung 
des Eigenbedarfs kann die Berufsfachschule wie in der Vergangenheit den Bedarf der 
Kölner Hilfsorganisationen und Leistungserbringer sowie auch der kommunalen Nachbarn 
decken. Abstimmungen mit Bergisch Gladbach und Frechen existieren bereits.  
 
 
Zusammenfassung aus der Konzeptionierung:  
„Der Aufbau einer eigenen Berufsfachschule für Notfallsanitäter in Köln ist möglich und verhältnism ä-
ßig sowie zur gesetzlichen Sicherstellung geboten, da der Einkauf der Leistung nur  schwer oder nicht 
möglich sein wird. Kooperationen zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit durch höhere Auslastung exi s-
tieren mit Nachbarn bereits und sind ausbaubar. Weitere Argumente für eine eigene Berufsfachschule 
sind die Steuerfähigkeit der Qualität, die Planbarkeit für den eigenen Ausbildungsbedarf, die berufl i-
chen Entwicklungsmöglichkeiten für Einsatzkräfte, die einfachere Steuerung der betrieblichen Ausbi l-
dung und die Refinanzierung der Betriebs - und Personalkosten durch Rettungsgebühren bzw. durch 
Einnahmen von Kooperationspartnern. Argumente gegen eine eigene Berufsfachschule sind die I n-
vestitionskosten, der Aufwand der Erst -Einrichtung und die Aufnahme einer neuen Berufsgruppe 
(akademische Klassenlehrer), die sich jedoch qualitätssteigernd mit dem  Einsatzdienst verknüpfen 
lässt.“ (s. Anlage 1, Punkt 6.3.3, Seite 10). 
 
6. Haushaltsmäßige Auswirkungen 
Die voraussichtlichen Kosten für die dreijährige Ausbildung einer Notfallsanitäterin bzw. eines No t-
fallsanitäters belaufen sich auf rund 78.700 € (vgl. Anlage 3). 
Derzeit steht die Berufsfeuerwehr in Verhandlung bzgl. der Abwicklung der Kostenübernahme mit den 
Krankenkassen. Aufgrund des Runderlasses des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege 
und Alter des Landes NRW vom 19.05.2015 ist von einer 100%-igen Refinanzierung auszugehen. 
 
Die Finanzierung der Ausbildung zur Notfallsanitäterin/ zum Notfallsanitäter im Haushaltsjahr 2017 ff 
erfolgt aus veranschlagten Mitteln im Teilergebnisplan 0212, Brand - und Bevölkerungsschutz, Re t-
tungsdienst bei Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Ebenso wurden die 
Erträge durch die Refinanzierung in Form von Gebührenerträgen im Teilergebnisplan 0212, Brand - 
und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst bei Teilplanzeile04 – öffentl. rechtl. Lei stungsentgelte in 
gleicher Höhe veranschlagt. 
 
Anlagen 
1. Konzeptionierung mit der Technischen Hochschule Köln und der Rheinischen Hochschule 
Köln 
2. Runderlass des MGEPA zur Finanzierung vom 19.05.2015 
3. Kalkulation der Ausbildungskosten nach Erlasslage

2017-08-10 Beschlussvorlage_NotSan_Anlage1_Konzeptionierung

37718 Zeichen

Anlage 1 
 
 
Konzeptionierung der Einführung des Berufsbildes Notfallsanitäter in 
Feuerwehr und Rettungsdienst Köln 
 
 
Gemeinsame Untersuchung der Technischen Hochschule Köln (Institut für Rettungs-
ingenieurwesen und Gefahrenabwehr), der Rheinischen  Fachhochschule Köln 
(Medizinökonomie) und der Berufsfeuerwehr Köln (Pro jekt „Einführung des Berufsbilds 
NotSan“)  
 
 
1. (Externe) Auslöser 
 
Das Land NRW hat zum 01.04.2015 sein Rettungsgesetz  (RettG) novelliert und weist die Kreise und 
kreisfreien Städte als Träger des Rettungsdienstes an, bis zum 31.12.2026 die bisherigen Funktionen 
„Rettungsassistent“ durch „Notfallsanitäter“ zu ersetzen (vgl. Mitteilung 0777/2017 vom 14.03.2017). 
Rettungsassistenten und Notfallsanitäter sind nach dem Notarzt die höchste Qualifikationsstufe in der 
Notfallrettung und wenden durch technische und medi zinische Maßnahmen Lebensgefahr und 
schwere gesundheitliche Schäden ab; sie arbeiten eb enfalls in Leitstellen und Fachschulen.  
 
 
2. Auswirkungen 
 
Das neue Berufsbild basiert auf einer dreijährigen dualen Berufsausbildung mit schulischen und 
betrieblichen Teilen (vgl. Mitteilung 0777/2017 vom 14.03.2017) und erfordert den Aufbau und Betrieb 
fachlich und wirtschaftlich leistungsfähiger Berufs fachschulen mit akademisch gebildeten 
Klassenlehrern, Fachlehrern und Praxisanleitern sow ie die Anpassung der betrieblichen Ausbildung 
auf den Feuer- und Rettungswachen. Das neue Berufsbild ermöglicht einen neuen Nachwuchsweg in 
die Berufsfeuerwehr, der wegen seiner Ausrichtung f ür Abiturienten und besonders auch für Frauen 
attraktiv ist. 
 
 
3. Bisherige Vorgehensweise der Verwaltung 
 
• Zur Sicherstellung der Ausbildung und zur Verhinde rung des Abreißens der 
Nachwuchsgewinnung hat die Verwaltung ihre bisherig e Rettungsassistenten-Schule in eine 
Berufsfachschule für Notallsanitäter umgeformt, um die Nachwuchs-Gewinnung nicht mehr als 
durch die zweijährige Verzögerung durch die notwend ige Landesnormung zu unterbrechen. 
Derzeit laufen eine dreijährige Vollausbildung für 19 Schülerinnen und Schüler sowie 
Weiterbildungen für Rettungsassistenten zu Notfalls anitätern, die zweite dreijährige 
Vollausbildung startet im Oktober. 
• Die Berufsfachschule für Notfallsanitäter hat am 1 3.06.2017 ihre staatliche Anerkennung von 
der Bezirksregierung Köln erhalten. 
• Die Verwaltung hat die Hilfsorganisationen und and ere Unternehmen als Leistungserbringer 
fortlaufend informiert. Sie hat die neue Ausbildung  im Rettungsdienstbedarfsplan benannt und 
den Bedarf zur damaligen Zeit geschätzt. 
 
 
4. Anpassungen zur Aufwandsminimierung 
 
Die Verwaltung hat mehrere Alternativen geprüft, um den erhöhten Aufwänden ausgewogene Kosten-
Nutzen-Verhältnisse entgegen zu setzen. Dazu hat si e sich auch einer Partnerschaft mit der 
Technischen Hochschule Köln bedient. Ebenfalls hat sie zur Bedarfsermittlung mit dem Städtetag 
NRW und dem Landkreistag NRW kooperiert und gemeinsam einen Muster-Bedarfsplan entwickelt.

2 
 
4.1 Prüfungsgrundsatz 
 
Grundsatz der Prüfungen war, Notfallsanitäter aussc hließlich dort einzusetzen, wo sie notwendig und 
nach Rettungsgesetz NRW vorgeschrieben sind, so dass die zweite Position auf dem Rettungswagen 
zukünftig durch den niedriger ausgebildeten Rettung ssanitäter besetzt ist. Das bedeutet, dass ein 
erhöhter Aufwand in der Personaleinsatzplanung in Kauf genommen wird. 
 
 
4.2 Untersuchungsgang 
 
Gegenstand der Prüfung war die Anzahl der Notfallsa nitäter im eigenen kommunalen Betrieb, dem 
Amt Berufsfeuerwehr, das zur Zeit alle rund 950 Feu erwehr-Einsatzkräfte des mittleren Dienstes mit 
der gleichzeitigen Qualifikation Rettungsassistent vorhält. Eine Verminderung dieses Ansatzes schafft 
Vor- und Nachteile, die aber gleichzeitig Chancen in sich tragen. 
 
Vorteile sind die niedrigeren Personalkosten, wenn nicht jeder Beamte in der gesamten Bandbreite 
der Gefahrenabwehr hochqualifiziert werden muss. Di e Möglichkeit zur Fach- und Aufgaben-
Differenzierung der Feuerwehrbeamten kommt den Mita rbeitern entgegen, die sich in den letzten 
Jahren mit einem Fachkompetenz-Anspruch von erhebli cher Breite und Tiefe konfrontiert sehen: von 
anspruchsvoller medizinischer Rettung kritischer Pa tienten und Sozialmanagement für Hilflose über 
die klassische Aufgabe Menschenrettung aus Feuerwehrgefahren bis hin zu schwierigen technischen 
Rettungen aus Fahrzeugen und Maschinen sowie Umwelt schutz- und Gefahrstoff-Aufgaben.  
Bekannte Differenzierungen sind heute bereits Leits telle, Intensivtransport Land und Luft, 
Wasserrettung und Tauchwesen, Höhenrettung, schwier ige technische Rettung und aufwändige 
Gefahrstoff-Gefahren. 
 
Nachteile der Absenkung und Differenzierung sind de r bereits erwähnte erhöhte Aufwand der 
Personaleinsatzplanung und die Notwendigkeit, für d ie Beschäftigen neue Qualifizierungs- und 
Aufstiegslaufbahnen – besonders im Rettungsdienst –  schaffen zu müssen – einschließlich von 
Wechselmöglichkeiten. Hierzu ist auch das Laufbahnr echt des Landes anzupassen, an dem die 
Verwaltung zur Zeit mitwirkt. 
 
Die Aufwandsminderung wurde auf vier Wegen untersuc ht: 1. einer Alternativenprüfung „Trennung 
von Rettungsdienst und Feuerwehr“, 2. Minimierung b is zur Grenze der Bedarfsspitzen-Abdeckung, 
3. Minimierung unter Einhaltung von Arbeitsschutz u nd integrierter Rettung, 4. Minimierung auf 
Steuerungs- und Effizienz-Optimierung. 
 
 
4.2.1 Alternativenprüfung 
 
Die Verwaltung hat zunächst geprüft, ob nicht wie i m Süddeutschen die Berufsfelder Feuerwehr und 
Rettungsdienst getrennt werden sollten (= völlige S pezialisierung statt Differenzierung). Dies sänke 
zwar wegen der Einfach- statt Doppelqualifikation P ersonalkosten, gefährdet aber das gesamte 
austarierte kommunale Sicherheitssystem bis ins Mar k – deswegen nehmen selbst in den 
süddeutschen Landeshauptstädten die Kommunen die Au fgabe Rettungsdienst unter Beteiligung 
ihrer Berufsfeuerwehren wahr:  
 
• Bedarfsspitzen in beiden Aufgabenfeldern Rettungsd ienst und Feuerwehr könnten nicht mehr 
durch Personalverschiebungen in der „Verschiebemass e“ Berufsfeuerwehr ausgeglichen 
werden – ein Personalpool an Rufbereitschaften mit sofortiger Verfügbarkeit müsste unterhalten 
werden;  
• die heute ineinandergreifende medizinische und tec hnische Rettung aus Brandgefahren, 
Unfällen und technischen Zwangslagen verschlechtert  sich durch Kompetenzabbau in beiden 
Aufgabenfeldern;  
• die Fähigkeit zur Notfallmedizin in Gefahrenlagen mit besonderer Schutzkleidung wie 
Atemschutz bei Gefahrstoff-Einsätzen fällt weg oder  ist nur mit erheblichen Dauer-
Trainingsaufwand und fehlender Routine möglich;

3 
 
• bei den operativen Führungskräften an vorderster F ront geht Fähigkeit zur Führung und 
Koordination beider Aufgabenfelder verloren; dies w irkt sich auch auf die Planungskompetenz 
aus. 
Das Ergebnis der Verwaltung deckt sich mit den Bewe rtungen der großen deutschen und 
europäischen Städte sowie mit den Vorgaben der Feue rwehr-Laufbahnen der Länder: Das Amt und 
die Einsatzkräfte der Berufsfeuerwehr sollen gleich zeitig über eine belastbare Basis-Kompetenz in 
den Aufgabenfeldern Rettungsdienst und Feuerwehr ve rfügen; jede Einsatzkraft ist nach 
Laufbahnverordnung mindestens Rettungssanitäter und  Feuerwehrtruppmann. Auf diese 
Grundqualifikation soll eine Weiterqualifizierung a ufgesetzt werden, die vom Schwerpunkt-
Aufgabenfeld bestimmt ist. Somit ergibt sich auch a us der Entscheidung für eine 
Aufgabendifferenzierung und für Fachlaufbahnen die Frage, wieviel Notfallsanitäter die Stadt Köln in 
ihrer Berufsfeuerwehr vorhalten soll. 
 
 
4.2.2 Prüfungsansatz „Bedarfsspitzen-Maßstab“ 
 
Betrachtet wurden die Bedarfsspitzen im Aufgabenfel d Rettungsdienst, da sie häufiger – nämlich 
täglich – auftreten. Sie entstehen in den Morgenstu nden durch Arbeitsbeginn, Berufsverkehr, 
Krankenhaus-Verlegungen, (ärztliche) Diagnostik in Pflegeheimen, Praxen und Wohnungen usw., am 
Abend und am Wochenende durch Freizeitaktionen. Zah len finden sich im aktuellen Rettungsdienst-
Bedarfsplan. Bedarfsspitzen steigen durch zunehmend e Unterdeckung des Grundbedarfs bei 
Alterung der Bedarfsplanung, also zum Ende eines Bedarfsplanzyklus‘.  
 
Der Deutsche Städtetag hat empirisch ermittelt, das s die notwendige Vorhaltung für Bedarfsspitzen 
zwischen 25 und 33 % der regulären Vorhaltung für d en Grundbedarf beträgt. Das deckt sich mit 
Kölner Erfahrungen. 2015 waren dies grob rechnerisc h 10 Rettungswagen, 9 hielt die 
Berufsfeuerwehr mit Personal aus den Löschzügen vor  (Doppelaufgabe für die Tanklöschfahrzeug-
Besatzungen), die über Stunden ausgelastet waren. N ach Verabschiedung des 
Brandschutzbedarfsplans können 11 Fahrzeuge besetzt werden. 
 
Um die fachlich und rechtlich notwendige Routine be i diesen 11 Notfallsanitäter-Funktionen 
sicherzustellen, benötigen diese wenigstens 50 12-S tunden-Schichten pro Jahr, die sie auf 
Grundbedarfs-Rettungswagen der Berufsfeuerwehr leis ten, dazu sind 17 -  25 eigenbesetzte 
Rettungswagen notwendig (Schwankungsbreite nach Erreichungsgrad). Für die Sicherstellung dieses 
Systems von RTW müssen bei einem Personalfaktor von 5 und einem Einsatz im Rettungsdienst von 
1/3 mindestens 250 Stellen die Differenzierungs-Kom petenz Notfallsanitäter tragen, zuzüglich von 
rund 85 Stellen für die betriebliche Nachwuchs-Ausb ildung, die Berufsfachschule und die besondere 
Bedarfsspitze „Massenanfall von Verletzten/Erkrankt en“ (MANV) – (Ableitung im nächsten 
Prüfungsansatz) -, zusammen 335 Stellen mit der Differenzierungs-Kompetenz Notfallsanitäter. 
 
 
4.2.3 Prüfungsansatz „Maßstab für integrierte technische Rettung und Arbeitssicherheit“ 
 
Dieser Prüfansatz blickt aus der Perspektive des Aufgabenfelds Feuerwehr auf die Bedarfsermittlung. 
Feuerwehr rettet Menschen aus Bränden und Unfällen,  aus technischen Zwangslagen und 
Gefahrstoff-Kontakten. Eine gute Rettung ist integr iert: medizinische und technische Maßnahmen 
greifen ineinander, medizinische Maßnahmen finden bereits im Gefahrenbereich statt, der besondere 
Schutzausrüstung erfordert. Diese Einsätze sind gef ährlich und unterliegen speziellen 
Arbeitsschutzvorschriften (UVV, FwDV). 
 
Taktische Grundeinheit der Feuerwehr ist der Löschz ug, in Köln aus den Teileinheiten 
Hilfeleistungslöschfahrzeug (HLF), Drehleiter (DLK)  und Tanklöschfahrzeug (TLF) mit 
einsatzbezogenen Teilaufgaben. Für die integrierte Menschenrettung muss wenigstens in jedem 
Trupp, dessen Primäraufgabe Menschenrettung ist, ei n Notfallsanitäter vorgehalten werden (= 2 
Funktionen pro HLF und 2 Funktionen für das erste L öschboot), beim Gefahrstoff-Einsatz auch der 
Trupp, der die Gefahrstoffe von der Körper-Oberfläc he entfernt (sog. Dekontamination, = 1 Funktion 
pro DLK). Bei Einsätzen unter Atemschutz in Gebäude n, Behältern, Gruben, Trümmern usw. muss

4 
 
ein Trupp zur sofortigen Rettung bei Unfällen (Sich erheitstrupp) immer bereitstehen, für diesen 
Arbeitsschutz ist ebenfalls ein Notfallsanitäter no twendig (= 1 Funktion pro TLF). Dies ergibt, unter 
Berücksichtigung des Brandschutzbedarfsplanes, für 12 HLF und je 11 DLK und TLF sowie für das  
Löschboot 48 Funktionen pro Tag, also 240 Stellen mit Differenzierungs-Kompetenz Notfallsanitäter. 
 
Hinzu kommen 10 Funktionen zur gesetzlichen Sichers tellung der gleichzeitigen Rettungsdienst- und 
Katastrophenschutzleistung „Massenanfall von Verlet zten/Erkrankten“ nach Normierung des 
Innenministeriums, die die Berufsfeuerwehr höchst e ffizient durch einsatzfreies Löschzug-Personal 
erbringt. Dies ergibt 50 Stellen. 28 weitere Stelle n werden wie im vorherigen Prüfungsansatz für die 
betriebliche Ausbildung und die Berufsfachschule be nötigt. Der Prüfungsansatz „Maßstab für 
integrierte technische Rettung und Arbeitssicherhei t“ ergibt 318 Stellen mit 
Differenzierungsqualifikation Notfallsanitäter und 23 - 33 durch die Feuerwehr zu besetzende 
Rettungswagen des Grundbedarfs. Er liegt damit in d erselben Größenordnung wie der Ansatz 
„Bedarfsspitzen-Maßstab“. 
 
 
4.2.4 Prüfungsansatz „Maßstab Steuerungs- und Effizienz-Optimierung“ 
 
Dahinter steckt die Frage, ob der gewachsene Berufs feuerwehr-Anteil von rund 50 % der 
Grundvorhaltung an Rettungsmitteln verändert werden  kann und wie sich dabei die kommunale 
Steuerungsfähigkeit des Systems und das Aufwand-Nut zen-Verhältnis ändern. Die Prüfung erfolgte 
qualitativ. 
 
Der hälftige Anteil sichert die Qualität des Rettungsdienstes im Grund- und Spitzenbedarf sowie in der 
integrierten technischen Rettung und beim MANV, da diese Einsatzkräfte direkt weisungsgebunden 
und in Ausbildung, Entwicklung und Einsatz unmittelbar steuerbar sind. Der Erfahrungsschatz und die 
Verbindung mit dem Feuerwehr-Wissen garantieren ein e hohe Qualität in der Einsatzplanung, 
Bedarfsplanung, Personal-Entwicklung, Leitstellen-A rbeit, Einsatzmittel-Beschaffung und –
Unterhaltung. 
 
Einsatzplanung, Bedarfsplanung, Personal-Entwicklun g, Leitstellen-Arbeit, Einsatzmittel-Beschaffung 
und –Unterhaltung einschließlich Gebäude sind große  Synergiefelder, weil sie auch für die Aufgabe 
Feuerwehr betrieben werden müssen. Hier wächst die Effizienz. Sie wächst ebenfalls durch die 
Teilrefinanzierung über die Gebühren-Einnahmen bei der Aufgabe Rettungsdienst. 
 
Nachwuchs für Rettungsdienst und Feuerwehr fußt auf  einer guten Bewerber-Attraktivität. Bei 
zunehmenden Fachkräfte-Mangel und weniger Nachwuchs  ist die Aufgabenbreite bei der 
Berufsfeuerwehr, verbunden mit Entwicklungs- und Di fferenzierungsmöglichkeiten sowie einer 
gesunden Arbeit bis zur Altersgrenze von höchster Bedeutung für die aktuellen Bewerber. 
 
Steuerungsfähigkeit bemisst sich nicht nur über Wei sungsmöglichkeiten, sondern auch über 
Einflussnahme durch einen wesentlichen Anteil an de r Leistungserbringung (Aktionärsprinzip). Er 
sichert eine Unabhängigkeit bei der Qualität, ihrer  Prüfung und der Gebühren- und Kostenrechnung 
gegenüber den Kostenträgern Krankenkassen und Beruf sgenossenschaften. Andere 
Leistungserbringer können der Stadt Köln nicht „die Butter vom Brot nehmen“. 
 
In summa lassen sich die obigen Wirkungen positiv s teigern bei einer Erhöhung des Anteils der 
Berufsfeuerwehr, verbunden mit einer Steigerung der  Personalkosten durch die Doppelqualifizierung 
– die Steigerungen sind nicht linear sondern aufsät tigend (asymptotisch). Bei einer Senkung des 
Anteils hingegen zeichnen sich Schwellen ab, deren Unterschreiten die positiven Wirkungen erheblich 
wegfallen lässt. So verbleiben schließlich die nich t beauftragbaren Arbeitsaufgaben wie Steuerung, 
Abrechnung, Fehlermanagement, Bedarfs- und Vergabev erfahren, Rechtsstreite und mehr ohne 
ausreichende Finanzierung, Effizienz und Motivation. 
 
Gemäß dieser qualitativen Variation des Berufsfeuer wehr-Anteils an der Grundvorhaltung an 
Rettungsmitteln ist der heutige Stand nicht nur ein  gewachsener, sondern auch ein (evolutionär) 
austarierter Stand. Rechnerisch ergibt er analog zu m ersten Prüfansatz nach heutigem Stand 335

5 
 
Stellen mit Differenzierungskompetenz Notfallsanitä ter, an dem auch der neue 
Rettungsdienstbedarfsplan nichts ändern wird. 
 
 
4.3 Ergebnis der Prüfungen zur Aufwandsminimierung 
 
Die Vorprüfung einer Kompetenz-Differenzierung bei der Berufsfeuerwehr statt einer Aufgabenfeld-
Spaltung und drei Prüfansätze nach verschiedenen Ma ßstäben ergeben das gleiche Bild: Bis zum 
Umstellungsjahr 2027 sollte die Berufsfeuerwehr run d 335 Stellen mit Differenzierungskompetenz 
Notfallsanitäter anstreben. 
Bei diesem System kommt als Aufwände die Umwandlung  der Rettungsassistenten-Stellen der 
beauftragten Leistungserbringer in Notfallsanitäter -Stellen hinzu. Diese Stellen sind reine 
Notfallsanitäter-Stellen, die ein bis zwei Entgeltg ruppen unter denen der Beamten liegen. Die 
Entgeltgruppe P 8 als Tarifergebnis kann für alle e ingesetzten Kräfte – städtische Beamte sowie 
Beschäftigte der Leistungserbringer – in der Grundv orhaltung und anteilig im Spitzenbedarf aus den 
Gebühreneinnahmen refinanziert werden. 
 
 
5. Konzeption der personellen Einführung (Nachwuchs & Weiterbildung) 
 
Alle Leistungserbringer im Rettungsdienst können si ch dem neuen System mit Notfallsanitätern 
sowohl über die Nachwuchs-Ausbildung als auch bis E nde 2020 durch Weiterbildung und Prüfung 
des Bestandspersonals anpassen. Der Weiterbildungsa ufwand von bis zum einem halben Jahr ist 
abhängig von den Berufsjahren vor 2020, die Durchfa llquote der folgenden Prüfung liegt bundesweit 
zwischen 25 – 33 %. 
Eine Verlängerung der Weiterbildungsfrist über 2020  hinaus durch eine Bundesrats-Initiative ist 
wegen der Verzögerungen bei der Rechtsnormen-Setzun g der Länder wahrscheinlich, aber nicht als 
Planungsgröße belastbar. Einen Rückstand haben vorn ehmlich die einwohnerstarken Länder wie 
Nordrhein-Westfalen. 
Für die Mitarbeiter im Einsatzdienst stellen die We iterbildung und Prüfung eine erhebliche 
Herausforderung und Belastung dar, vor allem im psy chischen Bereich, wenn sie Jahrzehnte dem 
Schulsystem entwachsen sind. 
Die Kostenträger streiten derzeit mit der Landesreg ierung und den Kommunen, ob sie die Kosten für 
die Weiterbildungen und Prüfungen tragen müssen. Di e Rechtsauffassung des Landes und der 
kommunalen Spitzenverbänden ist einheitlich dafür m it Verweis auf § 14 (3) RettG NRW, die 
Krankenkassen sehen ein Übermaß und erwägen Verfass ungsklage. Über die Kosten für die 
Nachwuchs-Ausbildung hingegen ist ein erster Konsens in ihrer Höhe erreicht. 
 
Für die Berufsfeuerwehr ist der mildeste Übergang d ie Umstellung durch Nachwuchs-Ausbildung 
verbunden mit einem kleineren Anteil Weiterbildung des Bestandspersonals auf möglichst freiwilliger 
Basis (Leistungsträgerprinzip) – vor allem unter de m Gesichtspunkt der Abschmelzung der Menge 
der Rettungswagen-Führer im Rahmen differenzierter Fachlaufbahnen. 
Bei den Leistungserbringer Hilfsorganisationen und Unternehmen wird der Übergang stärker von der 
Weiterbildung des Bestandspersonals geprägt sein. D ie Menge der Weiterbildungen hängt von der 
Laufzeit der Mitarbeiter-Verträge bei den Leistungs erbringern und ihrer langfristigen Personalplanung 
ab. 
 
Die Verwaltung beabsichtigt, langfristig zwei Schwe rpunkt-Laufbahnen mit gleicher Basis-Kompetenz 
im mittleren Dienst einzuführen, um sowohl neuen un d weiblichen Nachwuchs zu gewinnen als auch 
die Kompetenz für ineinandergreifende medizinische und technische Rettung aus Gefahrenlagen zu 
erhalten. Mit der Laufbahn-Differenzierung und der Berufsfachschule soll neuer Nachwuchs aus 
Schulabgängern – ohne die klassische handwerklich-technische Berufsausbildung – gefördert werden 
und ist damit gleichzeitig ein attraktiver Weg in die Berufsfeuerwehr vor allem auch für junge Frauen.

6 
 
5.1 Konzeption der Einführung über Nachwuchs 
 
Die Berufsfeuerwehr Köln beabsichtigt, ihre Nachwuc hsakquise auf zwei Säulen zu stellen – 
„Handwerks- & Technische Ausbildung“ (klassisch) un d „Notfallsanitäter-Ausbildung für 
Schulabsolventen“ (neu) – und damit einen neuen Zugangsweg in die Feuerwehr zu schaffen, der für 
Frauen und Männer, die keine Handwerksausbildung möchten, attraktiv ist. Damit kann der Anteil der 
Frauen in der Berufsfeuerwehr erhöht werden, und di e bisherigen Auswahlverfahren zeigen, dass bis 
zu einem Drittel der Auszubildenden Frauen sind. Di esen Weg gehen auch die Berufsfeuerwehren 
Berlin, Hamburg, Hannover, Dortmund und München. 
 
Zur Chancengleichheit sollten beide Zugangswege die  Qualifikationsstufe „Notfallsanitäter“ erreichen 
können – die Schulabsolventen durch den Beginn der dreijährigen Ausbildung an der neuen 
Berufsfachschule für Notfallsanitäter der Stadt Köln, die Einsteiger mit technischen Berufen nach ihrer 
feuerwehrtechnischen Grundausbildung und Laufbahnpr üfung zum Brandmeister. Nach 
Rechtsauffassung der Bezirksregierung Köln kann die  Notfallsanitäter-Ausbildung der Brandmeister 
wegen der gesetzlichen Probezeit des Landebeamtenrechts erst 2,5 Jahre nach der Laufbahnprüfung 
beginnen. Die feuerwehrtechnische Grundausbildung für die geprüften Notfallsanitäter kann hingegen 
unmittelbar im  Anschluss an ihre Berufsprüfung starten. 
Bei einem Bedarf von rund 335 Notfallsanitätern bis  2027 hat sich die Berufsfeuerwehr Köln ein 
Ausbildungsziel von rund 400 Notfallsanitätern gese tzt, um Luft für mögliche Abgänge während und 
nach Ausbildung zu haben sowie spätere Weiterqualif ikationen und Aufgabenwechsel. Nach der 
Umstellung liegt der Nachwuchsbedarf durchschnittli ch bei 14 Notfallsanitäter-Ausbildungen pro Jahr 
bei 30 Dienstjahren Schwerpunkt-Einsatz (bis wenigs tens zum 50. Lebensjahr) bzw. 16 
Notfallsanitäter-Ausbildungen pro Jahr bei durchsch nittlich 25 Dienstjahren Schwerpunkt-Einsatz – 
hinzu kommen die Notfallsanitäter-Ausbildungen für die Kölner Leistungserbringer nach eigener 
Personalplanung. 
 
Die Nachwuchs-Ausbildung der Berufsfeuerwehr beginn t gestaffelt, um die notwendigen Kapazitäten 
während der ersten Jahre aufbauen zu können: 2016, 2017 und 2018 starten im Oktober jeweils 20 
Schulabgänger, die 2019 - 2021 ihre NotSan-Ausbildu ng und 2020 bis 2022 ihre verkürzte 
Feuerwehr-Ausbildung beenden. Ab April 2019 starten pro Jahr drei Klassen für Brandmeister mit 2,5 
Jahren Ausbildungslänge im Quartalsabstand zusätzlich zur jährlichen Schulabgänger-Klasse und die 
Klassenstärke wird auf 16 Schüler reduziert, weil p ro Jahr derzeit maximal 64 Wach-
Ausbildungsplätze zur Verfügung stehen. Die Ausbild ung der Brandmeister endet im Oktober 2021 
und erbringt mit den Schulabgängern zum Jahresende 2021 insgesamt 56 Notfallsanitäter, 2022 
kommen 68 Notfallsanitäter hinzu, ab 2023 jährlich 64 Notfallsanitäter – insgesamt 380 
Notfallsanitäter zum Fristende 31.12.2026. 
Werden Schulabgänger nach ihrer NotSan-Ausbildung n och bis zu zwei Jahre befristet als 
Notfallsanitäter-Beschäftigte angestellt, bevor sie  Brandmeister-Anwärter werden (oder ausscheiden 
wollen), so erhöht sich die Anzahl mathematisch um 32 auf 412 Notfallsanitäter, weil auch die 
Startjahrgänge 2023 und 2024 zur Verfügung stehen. 
 
 
5.2 Konzeption der Einführung über Weiterbildung 
 
Die Berufsfeuerwehr Köln möchte ihren Mitarbeitern die Weiterbildung nicht als existenziell zumuten, 
sondern setzt auf die Attraktivität und fördert die  engagierten Rettungsassistenten, die in der Regel 
auch kompetente Feuerwehrleute sind (Leistungsträge rprinzip). Sie bietet die Weiterbildung als 
Qualifizierung für das berufliche Weiterkommen an, insbesondere in der geplanten Fachlaufbahn. Aus 
Anmeldezahlen und Gesprächen zeichnet sich ein gewi llter Anteil von 10 bis 15 % über alle gemittelt 
an, bei jungen Mitarbeitern ist er wegen des besser en persönlichen Aufwand-Nutzen-Verhältnisses 
höher. Planerisch errechnen sich bis 140 Weiterbildungen mit Ergänzungsprüfungen – systembedingt 
ungewiss sind die Bestehensquote und die Abgänge du rch weitere Laufbahn-Qualifizierungen. Von 
den weitergebildeten Notfallsanitätern benötigt die  Berufsfeuerwehr rund 100 Mitarbeiter als 
Praxisanleiter zur Ausbildung der kommenden Generationen. 
 
Die Weiterbildungen und Ergänzungsprüfungen für die  Berufsfeuerwehr können bis zum Auslaufen 
2020 ohne akademische Klassenlehrer in der bestehen den Rettungsdienstschule umgesetzt werden.

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Eingesetzt werden die haupt- und nebenamtlichen Doz enten der auslaufenden Rettungsassistenten-
Ausbildung. Ein Fünftel der Kapazitäten kann derzei t den Kölner Leistungserbringern angeboten 
werden. 
Obwohl die Weiterbildungen für die Krankenkassen un d Unfallversicherer eine preiswertere 
Qualifizierungsmaßnahme als die vollständige Nachwu chs-Ausbildung ist, versuchen sie aus 
strategischen juristischen Gründen, einer Finanzier ungsverpflichtung zu entgehen und 
argumentieren, dass bereits die Vorausbildung zum R ettungsassistenten nicht durch sie finanziert 
wurde und ihre Pflichten verfassungsrechtlich ein Ü bermaß erreicht haben. Die Kommunalen 
Spitzenverbände hingegen bestehen auf Erfüllung der Finanzierungspflicht und bemühen sich um die 
Unterstützung des Gesundheitsministeriums. 
 
6. Prüfung der Organisation des Ausbildungsbetriebs 
 
Die Verwaltung hat die Alternativen geprüft, wie de r Ausbildungsbetrieb organisiert werden kann – ob 
durch Einkauf am Markt, durch eigenen Ausbildungsbetrieb rein zum Eigenbedarf oder durch eigenen 
Ausbildungsbetrieb mit Einnahmen von Leistungserbri ngern und aus interkommunaler 
Zusammenarbeit. Auch dazu hat sie sich der Partners chaft mit der Technischen Hochschule Köln 
bedient. 
 
 
6.1 Struktur-Prüfung 
 
Die duale Ausbildung kann systembedingt weder kompl ett am Markt erworben noch im eigenen 
Ausbildungsbetrieb geleistet werden. Während die sc hulische Ausbildung einkaufbar ist oder selbst 
erbracht werden kann, muss die betriebliche Ausbild ung „Feuer- und Rettungswache“ im eigenen 
Betrieb erfolgen, da der Markt weder Kapazitäten we gen des hohen Eigenbedarfs noch die Kölner 
Qualität bieten kann. Die betriebliche Ausbildung „ Klinik-Abteilungen“ muss eingekauft werden, da 
kein Rettungsdienst-Träger auch Krankenhausträger ausreichenden Umfangs ist. 
 
Bisher hat die Berufsfeuerwehr Köln für ihre Rettun gsassistenten und Rettungssanitäter die 
schulische und betriebliche Ausbildung „Feuer- und Rettungswache“ selbst erbracht und die 
betriebliche Ausbildung „Klinik-Abteilungen“ bei Kö lner Krankenhäusern und der direkten 
Nachbarschaft eingekauft. 
 
 
6.2 Alternative 1: Einkauf der schulischen Ausbildung am Markt 
 
6.2.1 Marktentwicklung 
Nach Beobachtung des Städtetag NRW haben zwei Jahre  Abstimmungszeit der 
Ausbildungsvorschriften NotSan und die mit den Kran kenkassen strittigen Rettungsdienst-
Bedarfspläne in der Mehrheit der Kreise und kreisfr eien Städte in NRW zu einem Sterben von 
Rettungsdienstschulen geführt. Ein Sterben der Zwer gschulen war dabei vom Bundesgesetzgeber 
bereits beabsichtigt. 
 
Aktuell unterhalten im öffentlichen Sektor in NRW n ur die größten Berufsfeuerwehren eine zukünftige 
Berufsfachschule für Notfallsanitäter sowie zwei Ko mmunalverbünde, zwei Kreise und die 
Stadt/Feuerwehr Bocholt. Diese Schulen sind mehrhei tlich für den Eigenbedarf zur Zeit dimensioniert 
und nicht auf Kundenakquise. 
 
Im privaten Sektor finden sich vier Landesschulen der Hilfsorganisationen (Münster, Düsseldorf, Eifel) 
und keine Handvoll Schulen ihrer Kreisverbände (Bon n, Düren, Düsseldorf, Siegen). Wie in der 
Vergangenheit decken diese Kapazitäten nur einen kl einen Anteil des Bedarfs bei den 
Hilfsorganisationen und anderen ab. Ebenfalls finde n sich auf dem privaten Sektor eine Handvoll 
Schulen privater Unternehmer (Dortmund, Rheine, 2 * Essen, Köln), die bisher in ihrer Region mittlere 
bis kleine Leistungserbringer wie Hilfsorganisation skreisverbände und hauptamtliche Feuerwehren 
als Kunden versorgten. Nicht alle können zur Zeit N otSan-Ausbildungen anbieten, weil die 
Finanzierung bei den Kunden nicht steht; einige warten bewusst, weil das wirtschaftliche Risiko durch 
Einnahmenausfälle bei Abbrechern nicht geklärt ist und ihnen existenzielle Not droht. In Köln hat die

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MedAkademie ihren Betrieb eingestellt, die ehemals größte Privatschule und Teil eines 
Bundesnetzwerks. 
 
Absehbar ist, dass der Bedarf an Ausbildungsplätzen  in den nächsten Monaten enorm steigen wird, 
sobald in den Kreisen und kreisfreien Städten neue Bedarfspläne oder Ergänzungen verabschiedet 
worden sind. Verstärkt wird der Bedarf, weil die me isten Leistungserbringer spätestens seit Ende 
2014 keinen Nachwuchs als Rettungsassistenten mehr ausbilden konnten und in eine 
Generationslücke laufen. 
Die öffentlichen Schulen werden auf diesen Bedarf a m Markt nur mit Verzögerung reagieren können, 
weil der Ressourcen-Einsatz erhebliche Verwaltungs- und kommunalpolitische Abstimmungen fordert. 
Die privaten Schulen werden schneller reagieren kön nen, aber das Betriebsrisiko durch Abbrecher 
berücksichtigen müssen, das aus ihrer Erfahrung bei  Kunden, die kleine Leistungserbringer sind und 
weniger Routine in der Personalauswahl besitzen, er heblich höher ist. Ein zusätzlicher Bremser für 
die privaten Schulen ist der höhere Aufwand für Vertragsvereinbarungen zur betrieblichen Ausbildung 
(Klinik und Rettungswache), da sie zwar zielverantw ortlich, aber nicht Träger dieser Einrichtungen 
sind. 
In allen Sektoren finden die möglichen Kapazitätserweiterungen eine rechtliche Begrenzung durch die 
betriebliche Ausbildung als Nadelöhr, insbesondere auf den Rettungswachen, aber auch in den 
Spezialabteilungen der Kliniken. 
 
Diese Bedingungen werden in den nächsten Jahren zu einer erheblichen Unterdeckung an 
Ausbildungskapazitäten für Notfallsanitäter führen, die erst in 7 - 10 Jahren ausgeglichen wird. Diese  
Unterdeckung kann zu erheblichen Nachwuchs-Engpässe n bei den Trägern und Leistungserbringern 
führen, die keinen sicheren Zugriff auf ausreichend e Ausbildungskapazitäten einer Berufsfachschule 
haben. 
 
6.2.2 Marktkonditionen 
 
Mit Runderlass 234 - 0717.1.3.2 hat das MGEPA am 19 .05.2015 Planungstarife für die 
Ausbildungskosten veröffentlicht: Unterrichtseinhei t, Praxisbegleitung, Fachliteratur, Arbeitsmittel, 
usw. Diese Arbeitswerte sind der Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege entlehnt und bis 
2019 gültig. Danach ist die Spitzabrechnung anzustr eben. Aus dem Datenjahr 2011 werden 
Gesamtkosten von rund 78.640 EUR, davon Schulkosten  in Höhe von 17.898 EUR, geschätzt. Diese 
Schätzung ist umstritten und wahrscheinlich eher konservativ niedrig, da in mehreren Ländern höhere 
Kosten ermittelt wurden (Baden-Württemberg 95.800 E uro, Bayern 88.800 Euro, Sachsen-Anhalt 
92.000 Euro). 
 
Aufgrund dieser Vorgaben wirbt keine private oder ö ffentliche Berufsfachschule mit Preisen. Die 
Rettungsschule Lifetime in Norden verlangt 19.500 E UR für die Ausbildung; die ResQuality in 
Dortmund, Essen und Köln komme eng kalkuliert mit d em NRW-Budget aus; Erfahrungen liegen 
naturgemäß nicht vor. 
 
Neben den Kosten ist bei einer Marktvergabe eine sc hwierige vertragsrechtliche Doppel- und 
Dreiecksbeziehung zu beachten: Der Betrieb schließt mit der Berufsfachschule einen Vertrag über die 
Schulausbildung; die Berufsfachschule muss mit dem Betrieb einen Vertrag über die betriebliche 
Ausbildung schließen, in der ihr Eingriffsrechte in die betriebliche Ausbildung garantiert werden, damit 
sie ihren gesetzlichen Auftrag der Gesamtverantwort ung wahrnehmen kann. Der Auszubildende 
erfährt Weisungen sowohl durch die Schule als auch durch seinen Betrieb, was ihn in 
Loyalitätskonflikte bringen kann. 
 
 
6.2.3 Ergebnis für den Einkauf am Markt 
 
Den Bedarf von 64 Ausbildungsplätzen pro Jahr kann zur Zeit keine private Berufsfachschule allein 
decken, die öffentlichen Schulen sind auf Eigenbeda rf ausgelegt. Falls der Markt die Leistung 
hergeben sollte, müssten die Auszubildenden auf das  gesamte Bundesgebiet verteilt werden. Eine 
Ausbildung nah am Kölner System ist dann nicht mögl ich, der Abstimmungsaufwand mit mehreren

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Schulen enorm. Das macht eine Steuerung und Qualitä tssicherung für die Stadt Köln schwer möglich 
und verursacht eine erhebliche Abhängigkeit von den  Anbietern. Eine Einwirkung auf die Qualität der 
klinischen Ausbildung ist unmöglich.  
Die Begleitung der praktischen Ausbildung in Köln v erursacht für die Schulen erhebliche Aufwände 
wegen der Wegdistanzen, die sich sowohl in höheren Kosten als auch in Qualitätsabsenkungen 
niederschlagen werden. 
 
 
6.3 Alternative 2: Ausbau des eigenen Ausbildungsbetriebs 
 
Bis heute betreibt die Berufsfeuerwehr eine Feuerwe hr- und eine Rettungsdienst-Schule unter einem 
Dach, um Synergien zu nutzen. In der Rettungsdienst schule werden nach gesetzlicher Pflicht 
Rettungssanitäter ausgebildet und Einsatzkräfte ein schließlich Notärzten fort- und weitergebildet. Die  
bisherige Rettungsassistentenschule  bildete bis 20 16 Rettungsassistenten aus und bildet derzeit 
erfahrene Rettungsassistenten zu Notfallsanitätern weiter. Es bestehen ein hohes Maß an Expertise 
und jahrzehntelange Erfahrung. 
 
Die Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerw ehren im Städtetag NRW hat ein Netzwerk der 
kommunalen Berufsfachschulen aufgebaut, um die Aufw ände in der kommunalen Familie durch 
Wissensaustausch und Zusammenarbeit zu minimieren. Unter den Großstädten unterhalten alle ab 
200.000 Einwohner eine eigene Schule, andere auch gemeinsame. 
 
 
6.3.1 Machbarkeit 
 
Nach gemeinsamen Berechnungen der TH Köln und der V erwaltung von 2016 und 2017 kann eine 
Berufsfachschule für Notfallsanitäter über fünf Jah re aus der vorherigen Rettungsassistentenschule 
aufgebaut werden. Das entspricht dem personalen Übe rgangsplan für den Rettungsdienst Köln. Im 
Endausbau erhielte die Stadt Köln eine vierzügige B erufsfachschule mit einer Jahresleistung von 64 
Absolventen und einer Gesamt-Schülerzahl von 192. N ach dem personalen Übergang des 
Rettungsdienstes der Berufsfeuerwehr können jährlich wachsend bis zu 44 Ausbildungsplätze sowohl 
an Kölner Hilfsorganisationen als auch an Nachbarko mmunen verkauft werden – dabei bleiben der 
Stadt Köln Reserven, wenn ihr Rettungsdienst weiter wächst. 
 
Baulich können Gebäudeteile des Verwaltungsgebäudes  Boltensternstraße 10 genutzt werden (vgl. 
Mitteilung 0777/2017 vom 14.03.2017), sächlich sind  Beschaffungen an Lehrmaterialien notwendig, 
personell ist ein Personalkörper von 10,5 Fachpädag ogen (2 existieren bereits), 23 Praxisanleitern 
sowie Gerätewarten, Verwaltungs- und Führungskräften aufzubauen. 
 
Sowohl die Funktionen Praxisanleiter als auch die F achpädagogen bieten Entwicklungsmöglichkeiten 
für das städtische Personal, insbesondere für Leist ungsträger im Rettungsdienst, aber auch für 
Einsatzdienst-Eingeschränkte bei entsprechender Eignung. 
 
Die jährlichen Betriebskosten sind zur Zeit geschät zt und werden im Wintersemester in einer 
Zusammenarbeit mit dem Studiengang Gesundheitsökono mie der Rheinischen Fachhochschule 
kalkuliert, um Grundlage für die spätere Gebührenrechnung zur Refinanzierung zu werden. 
 
Die Vermarktung Kölner Ausbildungskapazitäten an Na chbarkommunen ist realistisch, da es bereits 
konkrete Anfragen aus Bergisch Gladbach und Frechen  gibt und zeitgleich die oben dargestellte 
Marktentwicklung wirken wird. 
Aus gleichem Grund haben sich Kommunal-Verbundschul en im Raum Bielefeld und im Raum 
Münster gegründet; die bergischen Kommunen Remschei d, Solingen und Wuppertal gründen, 
Leverkusen möchte sich anschließen. Die Stadt Bocho lt versorgt mit ihrer Schule nicht nur den Kreis 
Borken, sondern auch das nordwestliche Münsterland.

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6.3.2 Aufwandsrechnung für den Ausbau des eigenen Ausbildungsbetriebs 
 
Mit Blick auf die prospektive Entwicklung hat das M inisterium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege 
und Alter des Landes NRW (MGEPA) nach inhaltlicher Abstimmung mit den Kommunalen 
Spitzenverbänden und den Verbänden der Krankenkasse n in NRW mit Runderlass 234 - 0717.1.3.2 
vom 19.05.2015 Ansatzwerte für die Kosten der Notfa llsanitäterausbildung veröffentlicht und die 
Finanzierung dieser Kosten geregelt. Die Berechnung  basiert auf den Erfahrungen der Ausbildungen 
in der Gesundheits- und Krankenpflege unter Berücks ichtigung der besonderen Anforderungen im 
Rettungsdienst. 
 
Der Runderlass gibt die für den Beginn und die Durc hführung der Notfallsanitäterausbildung 
notwendigen Grundlagen vor und erläutert die Modali täten. Auf Grundlage des Erlasses wurden 
bereits Art und Umfang der Ausbildungsmaßnahmen im Einvernehmen mit den Verbänden der 
Krankenkassen in den Rettungsdienstbedarfsplan 2016  aufgenommen. Da die Kosten für die 
Notfallsanitäterausbildung als ansatzfähige Kosten des Rettungsdienstes im bedarfsgerechten 
Umfang in die Gebührenkalkulation aufgenommen werde n sollen (vgl. § 14 Abs. 3 RettG NRW), wird 
der Erlass zu einem späteren Zeitpunkt auch Grundla ge für die Gebührenerörterung mit den 
Krankenkassenverbänden sein. 
 
Die Ansatzwerte für die Kosten der Notfallsanitäterausbildung (Basisjahr 2011) gelten laut Runderlass 
zunächst bis Ende 2018 und sind adäquat anzupassen.  Aus dem Datenjahr 2011 werden 
Gesamtkosten von rund 78.640 EUR, davon Schulkosten  in Höhe von 17.898 EUR, geschätzt. Ab 
dem 01.01.2019 sind die Ansatzwerte durch die Betei ligten der Bedarfs- und Kostenplanung im 
Rettungsdienst gemeinsam festzulegen. Ab diesem Zei tpunkt können auch erstmalig die tatsächlich 
entstandenen Kosten ermittelt werden, weil nach dem  ersten kompletten Ausbildungsjahrgang 
retrospektiv kalkuliert werden kann. Die Verwaltung  geht dabei weiterhin von einer 100% 
Refinanzierung über Rettungsdienstgebühren aus. 
 
 
6.3.3 Ergebnis für den Ausbau des eigenen Ausbildungsbetriebs 
 
Der Aufbau einer eigenen Berufsfachschule für Notfa llsanitäter in Köln ist möglich und 
verhältnismäßig sowie zur gesetzlichen Sicherstellu ng geboten, da der Einkauf der Leistung nur 
schwer oder nicht möglich sein wird. Kooperationen zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit durch 
höhere Auslastung existieren mit Nachbarn bereits u nd sind ausbaubar. Weitere Argumente für eine 
eigene Berufsfachschule sind die Steuerfähigkeit de r Qualität, die Planbarkeit für den eigenen 
Ausbildungsbedarf, die beruflichen Entwicklungsmögl ichkeiten für Einsatzkräfte, die einfachere 
Steuerung der betrieblichen Ausbildung und die Refi nanzierung der Betriebs- und Personalkosten 
durch Rettungsgebühren bzw. durch Einnahmen von Koo perationspartnern. Argumente gegen eine 
eigene Berufsfachschule sind die Investitionskosten , der Aufwand der Erst-Einrichtung und die 
Aufnahme einer neuen Berufsgruppe (akademische Klassenlehrer), die sich jedoch qualitätssteigernd 
mit dem Einsatzdienst verknüpfen lässt.

Anlage 3 Kalkulation der Ausbildungskosten nach Erlasslage

2748 Zeichen

Anlage 3
UNTERRICHTSEINHEITEN
laut Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (NotSan-APrV)
Schule 1.920
Wache 1.960
Klinik 720
Unterrichtseinheiten gesamt 4.600
SCHULE
Unterricht (Stundenwert / 1.920 Std.) 7,30 € 14.025,00 €
Praxisbegleitung Wache (Tageswert / 6 Tage) 389,60 € 2.337,60 €
Praxisbegleitung Klinik (Tageswert / 4 Tage) 233,76 € 935,04 €
Fachliteratur & Arbeitsmittel (Jahreswert) 200,00 € 600,00 €
Kosten Schule gesamt 17.897,64 €
WACHE
Mehraufwand Praxisanleitung (Jahreswert) 4.367,00 € 13.101,00 €
Kosten Wache gesamt 13.101,00 €
KLINIK
Klinische Ausbildung (Jahreswert) 1.747,20 € 5.241,60 €
Mehraufwand Praxisanleitung (Jahreswert) 243,33 € 729,99 €
Kosten Klinik gesamt 5.971,59 €
Ausbildungskosten gesamt 36.970,23 €
PERSONALKOSTEN AUSZUBILDENDE
1. Jahr ohne SV-Arbeitgeberanteil (monatlich) 876,00 € 10.512,00 €
2. Jahr ohne SV-Arbeitgeberanteil (monatlich) 937,00 € 11.244,00 €
3. Jahr ohne SV-Arbeitgeberanteil (monatlich) 1.038,00 € 12.456,00 €
Ausbildungsvergütung ohne SV-Arbeitgeberanteil 34.212,00 €
1. Jahr SV-Arbeitgeberanteil (Prozent) 21,80% 2.291,62 €
2. Jahr SV-Arbeitgeberanteil (Prozent) 21,80% 2.451,19 €
3. Jahr SV-Arbeitgeberanteil (Prozent) 21,80% 2.715,41 €
SV-Arbeitgeberanteil 7.458,22 €
Personalkosten gesamt 41.670,22 €
GESAMTKOSTEN 78.640,45 €
Kosten Vollausbildung Notfallsanitäter (Dauer: 36 Monate)
gem. Erlass MGEPA vom 19.05.2015

UNTERRICHTSEINHEITEN
laut Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (NotSan-APrV)
Schule 1.920
Wache 1.960
Klinik 720
Unterrichtseinheiten gesamt 4.600
SCHULE
Unterricht (Stundenwert / 1.920 Std.) 7,30 € 14.025,00 €
Praxisbegleitung Wache (Tageswert / 6 Tage) 389,60 € 2.337,60 €
Praxisbegleitung Klinik (Tageswert / 4 Tage) 233,76 € 935,04 €
Fachliteratur & Arbeitsmittel (Jahreswert) 200,00 € 600,00 €
Kosten Schule gesamt 17.897,64 €
WACHE
Mehraufwand Praxisanleitung (Jahreswert) 4.367,00 € 13.101,00 €
Kosten Wache gesamt 13.101,00 €
KLINIK
Klinische Ausbildung (Jahreswert) 1.747,20 € 5.241,60 €
Mehraufwand Praxisanleitung (Jahreswert) 243,33 € 729,99 €
Kosten Klinik gesamt 5.971,59 €
Ausbildungskosten gesamt 36.970,23 €
PERSONALKOSTEN AUSZUBILDENDE
1. Jahr ohne SV-Arbeitgeberanteil (monatlich) 876,00 € 10.512,00 €
2. Jahr ohne SV-Arbeitgeberanteil (monatlich) 937,00 € 11.244,00 €
3. Jahr ohne SV-Arbeitgeberanteil (monatlich) 1.038,00 € 12.456,00 €
Ausbildungsvergütung ohne SV-Arbeitgeberanteil 34.212,00 €
1. Jahr SV-Arbeitgeberanteil (Prozent) 19,515% 2.051,42 €
2. Jahr SV-Arbeitgeberanteil (Prozent) 19,515% 2.194,27 €
3. Jahr SV-Arbeitgeberanteil (Prozent) 19,515% 2.430,79 €
SV-Arbeitgeberanteil 6.676,48 €
Personalkosten gesamt 40.888,48 €
GESAMTKOSTEN 77.858,71 €
Kosten Vollausbildung Notfallsanitäter (Dauer: 36 Monate)
gem. Erlass MGEPA vom 19.05.2015

Anlage 5 Beantwortung AVR

2466 Zeichen

Anlage 5  
 
 
 
Beantwortung von Anfragen nach § 4 der Geschäftsordnung 
zur Einführung bzw. Ausbau des Berufsbildes Notfallsanitäter und 
Notfallsanitäterin in der Feuerwehr und im Rettungsdienst Köln 
DS-Nr. 2445/2017  
 
 
Zu den lt. Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des AVR vom 18.09.2017 
aufgeworfenen Fragen von MdR Dr. Elster nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: 
 
 
1. Darstellung der Refinanzierung 
 
Insgesamt gilt für die Finanzierung das Kostendeckungsprinzip (§ 14 RettG i.V.m. § 6 KAG). 
Das heißt, die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ermittelten Kosten der "Einrichtung 
Rettungsdienst" werden zu 100 % von den Krankenkassen refinanziert. Jahresbezogene 
Überschüsse oder Defizite werden mit den Krankenkassen abgerechnet und wirken sich 
gebührenerhöhend oder gebührenmindernd aus. 
 
 
2. Konkretisierung und Darlegung des aktuellen Sachstandes zur Abgabe von 
Ausbildungsplätzen an Nachbarkommunen 
 
Die bisherige Rettungsassistentenschule der Stadt Köln hat in den vergangenen Jahren für 
Städte aus dem Rhein-Erft-, dem Rhein-Sieg-Kreis und dem Rheinisch-Bergischen Kreis 
ausgebildet, z. B. Frechen, Bergisch Gladbach. Bis heute nehmen sie an den Fortbildungen 
teil. Bergisch Gladbach und Frechen haben bereits ihre Absicht geäußert, auch 
Notfallsanitäter in Köln ausbilden zu lassen. Mit Bergisch Gladbach besteht bereits eine 
Ausbildungskooperation in der Laufbahnausbildung von Brandmeistern. Der Bedarf wird 
konkret werden, sobald die Nachbarkreise ihre Rettungsdienstbedarfspläne verabschiedet 
haben. Die unter Ziff. 1 dargestellte Refinanzierung gilt auch für die angestrebten 
Kooperationen.  
 
 
3: Darstellung der Akademie der Rettungsdienstorganisation in Bonn 
 
Die Schule ist ein Filialbetrieb des Malteser Hilfsdienstes im Erzbistum Köln. Sie hat in der 
Vergangenheit Rettungsassistenten ausgebildet und bietet jetzt zeitlich kurze 
Weiterbildungen vom Rettungsassistenten zum Notfallsanitäter an - für Bonn und kleinere 
Auftraggeber aus dem Rhein-Sieg-Kreis.  
Die Malteser-Schule ist derzeit baulich und personell zu klein, um eine wirtschaftliche und 
dauerhafte 3-jährige Ausbildung von Notfallsanitätern sicherzustellen. Daher bot dieser 
Malteser-Standort bis vor kurzem auch diese Ausbildung nicht an - sie gab es nur am 
Standort Nellinghof. Insgesamt reichen die Kapazitäten der Malteser-Schulstandorte derzeit 
nicht für den Eigenbedarf der Malteser-Gliederungen im Erzbistum Köln.

Beratungsverlauf (4)

18.09.2017 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.8 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
19.09.2017 Gesundheitsausschuss
TOP 5.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
25.09.2017 Finanzausschuss
TOP 12.25 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
28.09.2017 Rat
TOP 10.13 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2445/2017
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
05.09.2017
Erstellt
08.08.2017 12:41