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3368/2020

Beantwortung der Anfrage der Fraktion Die Linke "Coronaschutzmaßnahmen in Köln" - AN/1268/2020

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 23.11.2020

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 23.11.2020

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

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Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

11650 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/I 
 
Vorlagen-Nummer 23.11.2020 
 3368/2020 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Hauptausschuss 23.11.2020 
 
Beantwortung der Anfrage der Fraktion Die Linke "Coronaschutzmaßnahmen in Köln" - 
AN/1268/2020 
1. Im Moment wehren sich noch einige Ministerpräsidenten gegen geteilte Klassen und eine 
Kombination aus Präsenz- und Fernunterricht. Allerdings sehen den Wechselunterricht vie-
le Akteure wie Lehrer- und Elternverbände, Schulleitungen und Schulpflegschaften, die 
Bildungsgewerkschaft GEW und nicht zuletzt das Bundeskanzleramt als alternativlos. Die 
verbindliche Einführung geteilter Klassen in naher Zukunft ist sehr wahrscheinlich. Berei-
tet die Stadt als Schulträgerin der meisten Kölner Schulen Angebote zur Unterstützung vor, 
etwa durch Bereitstellung zusätzlichen Verwaltungspersonals zur Raumsuche, bei der Be-
reitstellung von zusätzlichem Betreuungspersonal über zusätzliche Mittel zur Verlängerung 
der Arbeit des OGS-Personals in den Vormittag hinein, bei der Bereitstellung von Mitteln 
und Kontakten zur Suche nach außerschulischen Lernorten und Honorarkräften der Muse-
ums- oder Theaterpädagogik als zusätzlichem Personal oder Ähnliches? 
 
Die Verwaltung hat den Schulen von Schuljahresbeginn die Möglichkeit eingeräumt, externe 
Räumlichkeiten zur Ermöglichung der Entzerrung von Unterricht sowie zur Ermöglichung des Dis-
tanzlernens anzumieten. Hier stehen die Objektkoordinatorinnen und -koordinatoren des Amtes 
für Schulentwicklung als Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner für die Schulen zur Verfügung. 
An dieser Stelle ist kein weiteres Verwaltungspersonal notwendig. 
 
Grundsätzlich ist es die Aufgabe der Lehrkräfte, die Schülerinnen und Schüler während ihrer re-
gulären Unterrichtsverpflichtung im Präsenz- oder im Distanzunterricht zu unterrichten und im Not-
fall ggf. auch eine Betreuung am Schulstandort sicherzustellen.  
 
Von Seiten der Stadt Köln ist derzeit nicht vorgesehen, Mittel für zusätzliches Betreuungspersonal 
zur Verlängerung der Arbeitszeit des Ganztagspersonals bereitzustellen. Die Personaldecke bei 
den Ganztagsträgern ist bedingt durch Quarantänemaßnahmen, dem Krankenstand und Vakan-
zen ohnehin bereits sehr stark ausgedünnt, so dass es fraglich erscheint, ob auf diesem Wege 
Unterstützungsmöglichkeiten gegeben wären. Ob der Ganztag im Einzelfall Hilfestellungen geben 
könnte, hängt auch von der Frage ab, ob bei geteilten Klassen das reguläre Ganztagsprogramm 
aufrechterhalten werden müsste oder nur noch eine Notbetreuung vorgesehen wäre. 
 
Für den Einsatz zusätzlicher Honorarkräfte aus Museums- oder Theaterpädagogik stehen derzeit 
keine finanziellen Mittel zur Verfügung. 
 
 
 
2. In der Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen §7, Absatz 1 heißt es: 
„…Angebote, die der Integration dienen, … sind unter Beachtung der Regelungen der §§ 2 
bis 4a zulässig.“ Demgegenüber wird ehrenamtlichen Integrationshelfern der Willkom-
mensinitiativen, die z. B. Kindern Nachhilfe geben, der Zugang verwehrt. Auch professio-

2 
 
nellen Beratern der Flüchtlingsberatungsstellen und der Ombudssstelle wird der Zugang 
nahezu unmöglich gemacht, indem sie einen negativen Coronatest vorlegen müssen, der 
nicht älter als einen Tag sein darf. Doch Beratungsstellen berichten, dass sie durch Ter-
minkoordination v.a. mit Behörden eine längere Vorlaufzeit brauchen. Warum handelt die 
Stadt Köln hier deutlich restriktiver als es die Coronaschutzverordnung vorsieht und ver-
stößt damit gegen die Intention der Verordnung, Integrationsmaßnahmen eher zu ermögli-
chen? 
 
Aufgrund der aktuellen Lage und der fortschreitenden Ausbreitung des Corona-Virus hat der Kri-
senstab der Stadt Köln in seiner Sitzung am 06.11.2020 beschlossen, dass in allen städtischen 
Unterbringungseinrichtungen für Geflüchtete die Besuchsregelungen bis vorerst zum 30.11.2020 
stark eingeschränkt werden. Diese Regelung dient dazu, die sozialen Kontakte weiter auf das ab-
solut Notwendige zu reduzieren. Dies geschieht auch im Hinblick darauf, dass insbesondere in 
Unterbringungseinrichtungen mit Gemeinschaftssanitäranlagen und  
-küchen ein erhöhtes Übertragungspotential des Corona-Virus besteht. 
  
Alle Einschränkungen des öffentlichen und privaten Lebens - die bislang von der Bundes-
/Landesregierung und/oder dem städtischen Krisenstab getroffen wurden - tragen dazu bei, die 
Ausbreitung des Corona-Virus zumindest zu verlangsamen. Daher ist die erneute Einschränkung 
des Besuchsrechts als präventive und zunächst zeitlich befristete Maßnahme zu verstehen. 
  
Es ist aber nicht zutreffend, dass die Verwaltung mit dieser Regelung gänzlich integrative Ange-
bote für geflüchtete Kinder verbietet. Vielmehr macht die Stadt Köln von ihrem Hausrecht Ge-
brauch. Dies ist auch dem höherrangigen Schutz von Gesundheit und Leben der Bewohnerinnen 
und Bewohner in den städtischen Unterbringungseinrichtungen, zu dem die Stadt Köln nach Art. 2 
Grundgesetz (GG) verpflichtet ist, geschuldet. Die Einschränkungen beziehen sich insoweit ledig-
lich auf die Durchführung von Nachhilfe- oder Hausaufgabenbetreuungsangeboten etc. vor Ort. 
Es steht allen ehrenamtlichen Integrationshelfern frei, beispielsweise ein Nachhilfe- oder Haus-
aufgabenbetreuungsangebot in anderen Räumlichkeiten anzubieten. 
  
Auch die anderen genannten Einschränkungen gegenüber professionellen Beratern der Flücht-
lingsberatungsstellen und der Ombudsstelle sind nicht zutreffend und ihnen wird der Zugang in 
die städtischen Unterbringungseinrichtungen nicht gänzlich verwehrt. Von diesem Personenkreis 
wird lediglich die Vorlage eines negativen und tagesaktuellen Schnelltests verlangt und die allge-
mein gültigen AHA-Regeln (Abstand, Hygiene und Alltagsmaske) sind in allen gemeinschaftlichen 
Bereichen der Unterkunft einzuhalten. Die Einschränkungen beziehen sich lediglich auf die Durch-
führung des persönlichen Kontaktes vor Ort. Dem Personenkreis steht es frei, außerhalb der Un-
terkünfte einen persönlichen Kontakt zu pflegen. 
  
Ausdrücklich ausgenommen von der Einschränkung der Besuchsregelung sind die sogenannten 
„Brückenprojekte“ als Vorstufe des Besuchs von Kindertagesstätten, die in verschiedenen städti-
schen Unterkünften angeboten werden. Zudem stehen die sozialen Fachkräfte des Amtes für 
Wohnungswesen sowie der beauftragten Betreuungsträger weiterhin als Ansprechpartnerinnen 
und Ansprechpartner zur Verfügung. 
 
 
 
3. Viele Schüler befinden sich in Köln in Quarantäne, darunter viele Transferleistungsemp-
fänger. Sie bekommen im Moment keine Ersatzleistungen für das weggefallene kostenlose 
Mittagessen nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz (BuT). Unserer Information nach wer-
den lediglich Ersatzleistungen gewährt, wenn die ganze Schule geschlossen ist. Im Lan-
desministerium scheint dagegen die Ansicht zu bestehen, auch bei ganzen Klassen in 
Quarantäne können BuT-Mittagessen-Ersatzleistungen gewährt werden. Beim Lockdown 
mit wochenlangen Schulschließungen vor den Sommerferien 2020 gab es schließlich eine 
Regelung, die den einzelnen Trägern freistellte, ein warmes Mittagessen als Bring- oder 
Abholleistung, Restaurant- und Imbissgutscheine oder Lebensmittelpakete zur Verfügung 
zu stellen. Durch den langen Vorlauf aber konnten das nur wenige Träger organisieren, be-
vor die Schulen wieder geöffnet wurden. Welche Maßnahmen ergreift die Verwaltung, um

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für alle Schüler*innen mit Anspruch auf ein warmes Mittagessen zu gewährleisten, dass sie 
bei Wegfall zeitnah Ersatzleistungen in Anspruch nehmen können? 
 
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ange-
kündigt, in den nächsten Tagen einen entsprechenden Erlass zu veröffentlichen, der die abwei-
chende Erbringung des Mittagessens zur Versorgung von Kindern und Jugendlichen sowie jun-
gen Menschen aus bedürftigen Familien in Quarantäne ermöglicht. 
Sobald dieser der Verwaltung vorliegt, werden die Anbieter und Träger unverzüglich informiert.  
 
 
 
4. Obdachlose haben beim vergangenen Lockdown stark darunter gelitten, dass Räume für 
ihren Tagesaufenthalt weggefallen sind, weil diese für die Einhaltung der Abstandsregeln 
schlicht zu klein sind. Davon mitbetroffen war die Ausgabe von warmen Essen, die teilwei-
se ausschließlich von privaten Initiativen angeboten wurde, und das auch nicht täglich. Im 
Winter ist die Möglichkeit, sich stundenweise im Warmen aufzuhalten und ein heißes Ge-
tränk zu sich nehmen zu können ungleich wichtiger als im vergangenen Frühling und 
Sommer. Plant die Verwaltung für den kommenden Winter die Anmietung von größeren, 
geeigneten Räumlichkeiten, etwa geschlossene Gaststätten, Restaurants und Clubs, um 
die Angebote rund um Tagesaufenthalt und warmes Essen aufrecht erhalten zu können? 
 
Die Stadt Köln wird zusammen mit den Trägern der Wohnungslosenhilfe trotz der Corona-
Pandemie das alljährliche Winterhilfeangebot nicht nur erhalten, sondern um 72 Plätze (60 Plätze 
für Männer und 12 Plätze für Frauen) erweitern. 
 
Auch die Kontakt- und Beratungsstellen der Wohnungslosenhilfe und die Kontaktläden der Dro-
genhilfe weiten mit Unterstützung der Stadt Köln ihre existentiellen Angebote zurzeit aus. Dies 
geht über die Anpassung und Verlängerung der Öffnungszeiten, die Aufstellung von Behelfsbau-
ten bis zum Versuch der temporären Anmietung von Läden und anderen Räumlichkeiten.  
 
Darüber hinaus werden in der ganzjährigen „Humanitären Hilfe für EU-Zugewanderte“ unter Be-
achtung der Corona-Schutzmaßnahmen weiterhin der Tagesaufenthalt, die Begleitung durch 
Sprach- und Kulturvermittelnde, ein Clearing- und Beratungsangebot und auch die existenzielle 
Versorgung dieser Menschen (Arztsprechstunde; warme Mahlzeit/Getränke; die Möglichkeit, sich 
zu duschen und Wäsche waschen zu lassen inkl. einer Kleiderkammer) ermöglicht.  
 
 
 
5. Die Stadt Köln wird in diesem Jahr aufgrund der Pandemie kein Rahmenprogramm für Sil-
vesterfeiernde in der Innenstadt durchführen. In der Vergangenheit sind viele Geflüchtete 
zu Silvester nach Köln zu kommen, um hier Freunde zu treffen und das Programm im öf-
fentlichen Raum zu erleben. Es ist davon auszugehen, dass viele nicht mitbekommen wer-
den, dass das Programm abgesagt ist und dieses Jahr keine Feiernden im öffentlichen 
Raum erwünscht sind. Außerdem haben Medien von einem geplanten Aufmarsch Rechts-
extremer berichtet. Auch aus diesem Grund sollte die Botschaft, an Silvester nicht nach 
Köln zu kommen, verstärkt über geeignete Kanäle kommuniziert werden, damit Geflüchtete 
und andere Feierwillige Köln an Silvester meiden. Wie und wo wird die Stadtverwaltung 
diese Botschaft kommunizieren, insbesondere zielgruppenspezifisch auf Geflüchtete aus-
gerichtet? 
 
 
Die Stadt plant eine Kampagne, die sowohl die an Silvester aktuellen Regelungen im Stadtgebiet 
kommunizieren als auch den Appell beinhalten soll, coronakonform zu feiern.  
 
Der Appell wird in Form einer Plakat- und Digital-Kampagne sowie über Social Media und unter 
Beteiligung von Influencern distribuiert. 
 
Aufgrund der dynamischen Lage der Pandemie sind Details zu konkreten Regelungen erst kurz-

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fristig kommunizierbar, dies wird daher vornehmlich über digitale Kanäle geschehen (Online, 
Social Media, digitale Out of Home-Flächen). 
 
Die Stadt stellt zur weiteren Distribution, etwa in Einrichtungen für Geflüchtete oder über Kanäle 
der Kölner Freiwilligenagentur, entsprechendes Material in den Sprachen Englisch, Französisch, 
Türkisch, Italienisch, Polnisch, Albanisch, Arabisch und Kurdisch (Kurmandschi) zur Verfügung. 
 
gez. Reker

Beratungsverlauf (1)

23.11.2020 Hauptausschuss
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3368/2020
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
Datum
23.11.2020
Erstellt
20.11.2020 13:42