1174/2024
Entwicklung des neuen Stadtteils Kreuzfeld - hier: Bedarfsfeststellungsbeschluss für Planungsphase Technische Masterplanung
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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. Gemäß der Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung wird die Planung eines Beteiligungsverfahrens in einem Beteiligungskonzept beschrieben. Bei kleineren ggf. auch standardisierten Verfahren, ist das Beteiligungskonzept möglichst knapp aber aussagekräftig zu verfassen. Bitte wählen Sie aus: - Das Beteiligungskonzept ist beigefügt. Erläutern Sie bitte in maximal zwei Sätzen: Was soll mit der Öffentlichkeitsbeteiligung erreicht werden (ggf. mit Informationen zu Zielgruppen(n) und geplantem Vorgehen)? Der Planungsprozess des neuen Stadtteils Köln-Kreuzfeld soll weiterhin übersichtlich und transparent der Öffentlichkeit dargestellt werden. Auch wenn die Vergabe eines Kommunikationskonzepts auf Grundlage der Vorlage 4144/2022 durch eine angepasste Zeitplanung vorübergehend aufgehoben werden musste, wird es weiterhin öffentliche Veranstaltungen zur aktiven Mitnahme der Bürger*innen, Politik und weiterer Akteure geben. Damit besteht fortlaufend die Möglichkeit die weitere Planung von Kreuzfeld aktiv zu begleiten. Eine Öffentlichkeitsveranstaltung zur Technischen Masterplanung ist im Herbst 2024 vorgesehen. Die Vergabe des Kommunikationskonzepts an ein externes Fachbüro soll parallel zur Bauleitplanung, vrstl. in 2026/27 erfolgen. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 0_Begründung der Dringlichkeit
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Anlage 0 zu Beschlussvorlage Nr. 1174/2024 Vorlagen-Nr. 1174/2024 Entwicklungs des neuen Stadtteils Kreuzfeld – hier: Bedarfsfeststellungsbeschluss für Planungsphase Technische Masterplanung hier: Begründung der Dringlichkeit Ein umfangreicher, dezernatsübergreifender Abstimmungsprozess war für die Erstellung der Beschlussvorlage 1174/2024 zur Bedarfsfeststellung der Planungsphase Technische Mas- terplanung Kreuzfeld erforderlich. Dieser hat für die verwaltungsinterne Mitzeichnung der Be- schlussvorlage einen erhöhten Zeitaufwand eingefordert. Die Planungsphase der Technischen Masterplanung Kreuzfeld soll gem. Zeitplanung vrstl. zum Halbjahr 2025 abgeschlossen werden, um anschließend die Bauleitplanung zu initiieren. Für zeitnahe Vergaben notwendiger konzeptioneller und gutachterlicher Leistungen der Technischen Masterplanung mit dem Ziel der Prüfung des vorliegenden Entwurfskonzeptes der Integrierten Planung auf Mach- und Umsetzbarkeit in vorgegebenem Zeitrahmen ist ein zeitnaher Beschluss unabdingbar. Mit einem avisierten Beschluss des Stadtentwicklungs- ausschusses (StEA) am 19.09.2024 kann der vorgesehene Zeitplan nach derzeitigem Stand eingehalten werden. Sollte der Sitzungslauf im September 2024 nicht eingehalten werden, kann der StEA der Stadt Köln erst zum nächsten Termin am 07.11.2024 die Beschlussvorlage Nr. 1174/2024 beschließen. Die notwendigen inhaltlichen Leistungen zur konzeptionellen Ausarbeitung und technischen Prüfung, u.a. aufbauend auf externen Vergaben für diesen Planungsschritt, wür- den sich daraufhin verzögern.
Anlage 2_städtebaul. Masterplanung Kreuzfeld
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Anlage 2
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VI/612 Vorlagen-Nummer 1174/2024 Freigabedatum 19.08.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Entwicklung des neuen Stadtteils Kreuzfeld - hier: Bedarfsfeststellungsbeschluss für Planungsphase Technische Masterplanung Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. erkennt den Bedarf für die technische Überprüfung und Qualifizierung des Entwurfskonzep- tes in der Technischen Masterplanung inklusive der Vergabe von Fachgutachten für das Städ- tebauprojekt Kreuzfeld in Höhe von insgesamt - 731.500 Euro brutto als konsumtive Mittel an. 2. beauftragt die Verwaltung mit der Vergabe fachgutachterlicher und konzeptioneller Leistun- gen im Rahmen der Technischen Masterplanung. Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 29.08.2024 Verkehrsausschuss 10.09.2024 Stadtentwicklungsausschuss 19.09.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 731.500 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Anlass Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 6. Februar 2020 das Leitbild für den neuen Stadtteil Kreuzfeld „Ein gutes Stück Köln“ (Vorlagen-Nr. 3588/2019 – mit Änderungen) be- schlossen. Das Großprojekt Kreuzfeld ist eines der größten städtebaulichen Projekte, das derzeit in Köln in Planung befindlich ist. Es umfasst neben diversen Wohnnutzungen mit ca. 3.500 Wohnein- heiten auch Angebote an Arbeitsplätzen, sozialer Infrastruktur in Form von Kindertagesstät- ten, Schulen und Kultur sowie großzügigen mehrfachnutzbaren Freiraum-, Grün-, Spiel- und Sportflächen. Klimaschutz bzw. Klimawandelanpassung und Resilienz werden bei der Pla- nung und allen zugrundeliegenden Nutzungen übergreifend berücksichtigt. Die Erarbeitung von Bebauungsplänen, die nach erfolgreichem Verfahrensdurchlauf im Satzungsbeschluss münden, bildet die zentrale Grundlage zur Planrechtschaffung, um den neuen Stadtteil Kreuz- feld umsetzen zu können. Im Vorgriff darauf soll durch die Technische Masterplanung als Prüf- und Konkretisierungsphase das Produkt der späteren Bauleitplanung bestmöglich vorbe- reitet werden. 3 Beschlusshistorie Die Stadt Köln hat im Anschluss an den Leitbildprozess, wie vom Rat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2019 (Vorlagen-Nr. 3536/2019 – mit Änderungen) beschlossen, ein wettbewerbli- ches Dialogverfahren zur Entwicklung eines städtebaulichen Rahmenplanes und zur Vergabe der Integrierten Planung für die städtebauliche Entwicklung des neuen Stadtteils Kreuzfeld durchgeführt, aus dem im Dezember 2021 der städtebauliche Siegerentwurf „The Woodhood – Kreuzfeld Gartenstadt 2.0“ hervorgegangen ist. Die sogenannte Integrierte Planung wurde entsprechend des zuvor genannten Beschlusses des Rates der Stadt Köln an das vom Begleitgremium erstplatzierte interdisziplinäre Pla- nungsteam um das Büro ADEPT ApS aus Kopenhagen (mit Karres en Brands, Landschapsar- chitecten b.v. aus Hilversum, ARGUS Stadt und Verkehr PartGmbH aus Hamburg und Meta- bolic BV aus Amsterdam) vergeben. Auf Grundlage des ausgewählten Konzepts wurde in der Integrierten Planung der städtebauli- che Masterplan für den neuen Stadtteil konzeptionell weiter vertieft und detaillierter ausgear- beitet. Dabei ist der Kerngedanke einer Stadtteilentwicklung aus der Landschaft heraus wei- terhin zugrunde gelegt worden. Nachhaltigkeitsaspekte wie CO2-neutrale Wärmebereitstel- lung, Dachgärten, Photovoltaiknutzung auf begrünten Dächern, großzügige, zusammenhän- gende Grünflächen, Retentionsflächen und Mobilstationen zur Bündelung von Stellplätzen und Schaffung von alternativen Mobilitätsangeboten und Fortbewegungsmöglichkeiten sind dargestellt und visualisiert worden. Die konzeptionelle Abstimmung und Überprüfung der Pla- nung erfolgte schrittweise in enger Abstimmung mit den Fachämtern der Verwaltung und ex- ternen Akteur*innen sowie in Begleitung einer breit angelegten Öffentlichkeitsbeteiligung. Für diese Leistungen wurden bereits mit genanntem Beschluss durch den Rat Kosten in Höhe von circa 1,24 Millionen Euro kalkuliert und nunmehr aufgewendet. Die bedarfsfestgestellten Leistungen sind damit mit Abschluss dieser Planungsphasen fast vollständig abgegolten. Für das Plangebiet des Städtebauprojektes Kreuzfeld wurde am 30.11.2023 der Beschluss über die vorliegende Integrierte Planung als städtebauliche Grundlage (s. Anlage 2) und damit der Weiterplanungsbeschluss für die anstehenden Planungsphasen der Technischen Master- planung und Bauleitplanung gefasst (Vorlagen-Nr. 1979/2023 – mit Änderungen). Diese Pla- nungsphasen dienen im Ergebnis der verbindlichen Planrechtschaffung und damit als ent- scheidende Grundlage für die spätere Umsetzung Kreuzfelds. Das Plangebiet umfasst nach derzeitigem Stand ca. 80 ha. Wie im letzten Jahr 2023 angekündigt (s. Mitteilungsvorlage Nr. 0072/2023), wird für die Durchführung der nun folgenden Planungsphasen (Technische Masterplanung und Bauleitpla- nung) eine neue Bedarfsfeststellung erforderlich. Eine Bedarfsfeststellung zunächst für die Technische Masterplanung wird mit der vorliegenden Beschlussvorlage avisiert. Eine weitere Bedarfsfeststellungsvorlage für Bauleit- und Verkehrsplanung ist für Mitte/ Ende 2025 nach Abschluss der Technischen Masterplanung vorgesehen. Aufgrund veränderter Rahmenbedingungen in der Gesamtprojektzeitplanung und Finanzie- rung sowie als erster Überblick über erbrachte und anstehende Leistungen im Rahmen der Technischen Masterplanung wird parallel eine Mitteilung an die Gremien gegeben. Technische Masterplanung In der für 2024 und 2025 anstehenden Planungsphase der Technischen Masterplanung wird die städtebauliche und technische Überprüfung des zugrundeliegenden Entwurfskonzeptes aus der Integrierten Planung im Vordergrund der weiteren Bearbeitung stehen. Vorgesehen sind in diesem Rahmen u.a. folgende Positionen zur weiteren Detaillierung: - Fachgutachterliche Untersuchungen in den verschiedenen Bereichen - Städtebauliche, freiraumbezogene und verkehrliche Konzeptüberprüfung und -ausar- beitung durch beteiligte Planungsbüros auf Grundlage von fachlichen/ technischen Er- kenntnissen - Weitere verkehrskonzeptionelle Leistungen 4 - Prüfung einer wirtschaftlichen Umsetzbarkeit des vorliegenden Konzeptes als Grund- lage für die zu gründende Stadtbau GmbH - Ggf. kleinere wettbewerbsartige Formate oder Qualifizierungsverfahren In Vorbereitung auf die darauffolgende Bauleitplanung sollen weitere eingehendere fachgut- achterliche Untersuchungen stattfinden, die auf Grundlage des vorliegenden Entwurfskonzep- tes aufzeigen sollen, inwieweit das städtebauliche Gerüst mach- und umsetzbar ist und in wel- chen Bereichen ggf. nachjustiert oder geschärft werden muss. Dies dient zudem einer schnel- leren und effektiveren Umsetzung der Bauleitplanung, wenn gutachterliche Grundlagen be- reits vorliegen, auf denen in der Bauleitplanung aufgesetzt werden kann. Zur weiteren Konkretisierung des Entwurfs und einer möglichen Anpassung durch sich än- dernde Bedarfe, Anforderungen oder Umstrukturierungen ist dazu eine weitere Beauftragung der bereits im Rahmen der Integrierten Planung mit der Planungsaufgabe betrauten Pla- nungsbüros essentiell. Die gute Vorkenntnis durch den zugrundeliegenden Siegerentwurf im wettbewerblichen Dialogverfahren und die darauf aufbauende, entworfene städtebauliche Konzeption ermöglicht eine fachspezifische, detaillierte Herangehensweise ohne umfangsrei- che Einarbeitungszeit. Zur Sicherstellung der Einhaltung grundlegender städtebaulich-gestal- terischer Leitlinien besteht auch die Möglichkeit einen Gestaltungsleitfaden (z.B. Gestaltungs- handbuch) entwickeln zu lassen, dem während der Bauleitplanung und späteren Umsetzung Beachtung geschenkt werden soll. Im Vorgriff auf die Arbeitsaufnahme und Handlungsfähigkeit der Stadtbau GmbH soll eine ex- tern zu vergebende städtebauliche Kalkulation beauftragt werden. Dabei sollen sämtliche in- haltliche Faktoren wie Bebauungsdichte, Wohnfläche, Gewerbefläche und Grünfläche be- trachtet werden. Die externe wirtschaftliche Betrachtung soll eine wichtige Grundlage für einen ersten aufzustellenden Wirtschafts- und Finanzplan inkl. Personalkonzept der Stadtbau GmbH sein. Begleitend ist die Durchführung kleinteiliger wettbewerbsartiger Formate oder Qualifizierungs- verfahren (z.B. Lupenraum S-Bahn-Station, Ausführung Mobilstationen etc.) unter Einbindung von Politik und Öffentlichkeit sowie Volumenstudien (z.B. Schule, Kita) geplant. Dies dient dazu einzelne räumliche Zusammenhänge und Gestaltungs- und Ausführungsprinzipien näher zu beleuchten und inhaltlich zu präzisieren. Im Laufe des Jahres 2025 wird es einen fließenden Übergang zur verbindlichen, formellen Planungsphase der Bauleitplanung geben. Kosten Voraussichtlicher Auftragswert gemäß Kostenschätzung: - 731.500 Euro brutto für Technische Masterplanung mit 400.000 Euro für Aus- und Überarbeitung städtebauliche Konzeption, 140.000 Euro für verkehrskonzeptionelle Leistungen und 191.500 Euro für weitere städtebauliche und gutachterliche Leistungen sowie Leistungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung als konsumtive Mittel. Eine Gesamtkostenschätzung inkl. prognostiziertem Mittelabfluss für die Technische Master- planung ist als Anlage 3 beigefügt. Die Schätzung der Kosten für Leistungen im Rahmen der Technischen Masterplanung wurde auf Basis von aktuellen Annahmen und Leistungsumfängen, Erfahrungswerten, Möglichkeiten des Vergaberechts und vergleichbaren gutachterlichen Aufträgen durchgeführt. Da die Anzahl und Leistungsbilder der jeweiligen Fachgutachten und weiteren zu vergeben- den Leistungen nur grob kalkuliert und nicht final definiert werden können, sind diese Kosten- positionen aufgrund der noch auszuarbeitenden Leistungsprofile unter Vorbehalt zu sehen. Daraus ergibt sich, dass durch die zu vergebenden Leistungen oder weiteren Gutachten Fol- gekosten anfallen können, zu denen zum jetzigen Zeitpunkt keine abschließenden Angaben gemacht werden können. 5 Darüber hinaus sind einzelne beauftragte Leistungen (z.B. makroskopische Verkehrsbetrach- tung, ausstehende Leistungen für städtebauliches Konzept, archäologische Prospektion) noch nicht vollständig erbracht und werden im Rahmen der Technischen Masterplanung abgeleis- tet. Dadurch fallen diese Leistungen aber nicht in das Gesamtkostenpaket dieser Bedarfsfest- stellung. Zur Übersicht sind diese allerdings ebenfalls in Anlage 3 aufgeführt, da sie vrstl. in 2024 und 2025 verausgabt werden. Für die Bauleitplanung, die Straßenplanung und begleitende Leistungen anschließend an die Technische Masterplanung wird eine weitere Bedarfsfeststellung erstellt. Zeitplan In verwaltungsinternen Abstimmungen wurde eine nach derzeitigem Planungsstand voraus- sichtliche Verteilung der anfallenden Kosten auf die Jahre 2024 und 2025 vorgenommen (s. Anlage 3). Jedoch werden inhaltlich nicht alle Leistungen in diesem Zeitfenster final veraus- gabt werden können oder erstrecken sich anteilig auch auf die Folgejahre. Aufgrund dessen, dass Planungsverfahren dynamische Prozesse sind, lässt sich über den genauen Zeitraum der Kostenabwicklung aber keine abschließende Aussage treffen. Auswirkungen auf den Klimaschutz Eine der drängendsten Herausforderungen heute und in den kommenden Dekaden ist der Kli- mawandel. Der Planungs- und Baubranche kommt hier eine besondere Verantwortung zu. Entsprechend setzt die Stadt Köln bei der Entwicklung von Kreuzfeld im Themenfeld Umwelt auf einen ganzheitlichen und nachhaltigen Ansatz im Lichte der Klimawandelfolgenanpas- sung. Vor dem Hintergrund der angestrebten Klimaneutralität Kölns bis 2035 ist es zwingend erforderlich, Stoff-Wasser- und Energieversorgung zirkulär zu denken. Kreuzfeld steht bei- spielhaft für einen ökosystemischen Ansatz, der Resilienz, Biodiversität und Stadtklima von Beginn der Planungen mitdenkt. Kreuzfeld wird als umweltverträglicher und resilienter Stadtteil mit umweltschonenden Bauwei- sen und zukunftsfähigen Mobilitäts- und Energiekonzepten geplant. Die spätere Umsetzung der Planung, u.a. aufbauend auf diesem Bedarfsfeststellungsbe- schluss, hat jedoch demnach voraussichtlich insgesamt negative Auswirkungen auf den Kli- maschutz. Die Bauleitplanverfahren fallen unter die Anwendung der Leitlinien zum Klima- schutz der Stadt Köln. Die Einhaltung der Anforderungen wird in den Bebauungsplanverfahren sichergestellt. In städtebaulichen Verträgen zu den Bebauungsplänen wird die Einhaltung der Leitlinien und die Sicherung geregelt. Um den CO2-Ausstoß des neuen Quartieres weiter zu senken, arbeitet die Verwaltung mit ex- ternen Akteuren wie RheinEnergie, Technische Hochschule Köln und der Wasserstoff-Initia- tive Köln an einem nachhaltigen Energiekonzept. Dieses soll einerseits eine ganzheitliche re- generative Energieversorgung von Kreuzfeld und andererseits verträgliche Energiekosten für die zukünftigen Bewohner*innen sowie Nutzer*innen von Kreuzfeld sicherstellen. Dazu wer- den verschiedene Technologien geprüft und bewertet. Auch Fördermöglichkeiten werden da- bei berücksichtigt. Durch die Entwicklung des Energiekonzeptes wird ein möglichst CO2-neut- raler Betrieb des neuen Quartiers Kreuzfeld angestrebt. Im Sinne eines zirkulären Ansatzes wird in Federführung der Stadtentwässerungsbetriebe durch ein extern zu vergebendes Regenwassermanagementkonzept zudem die Umsetzung eines Nullabflussquartiers zur Nutzbarmachung von Regenwasser (im Sinne des Schwamm- stadtprinzips = kein Niederschlagswasser in Kanalisation ableiten) genauso geprüft wie die Aufbereitung von Grauwasser. Ein für Kreuzfeld erstelltes Klimagutachten zeigt überdies auf, dass die Integrierte Planung vor dem Hintergrund von Frisch- und Kaltluftschneisen, Baumgruppierungen und Dachbegrünun- gen sowie Gebäudesetzungen insgesamt bereits günstige klimatisch-thermische Verhältnisse vorweist. Einzelne Optimierungen werden im Rahmen der Technischen Masterplanung vorge- nommen. 6 Ausblick und weiteres Verfahren Die nun durchzuführende Technische Masterplanung dient der funktionalen städtebaulichen Überprüfung des vorliegenden Entwurfskonzeptes der Integrierten Planung anhand von gut- achterlichen Leistungen und weiteren Konkretisierungen von Bedarfen sowie der bestmögli- chen Vorbereitung der formellen Planungsphase (Bauleitplanung). In einem fließenden Über- gang wird mit Erkenntnissen in der Technischen Masterplanung die Bauleitplanung initiiert. Parallel zu diesen Planungsschritten bereitet die Stadt Köln bereits die Projektrealisierung vor. Hierdurch soll die zügige und bestmögliche Verwirklichung der städtebaulichen und stadtent- wicklungspolitischen Ziele gewährleistet werden. Die Stadt Köln strebt daher im Sinne des Grundsatzbeschlusses zum Umsetzungsmodell (Vorlagen-Nr. 0574/2023) die kooperative Entwicklung des Städtebauprojekts Kreuzfeld mit dem Forum Kreuzfeld und der zu gründen- den Entwicklungsgesellschaft Stadtbau GmbH auf Grundlage der durch den Weiterplanungs- beschluss politisch legitimierten Integrierten Planung an. Der Gründungsbeschluss wird der Politik, angepasst an den aktuellen Projektzeitplan, rechtzeitig vorgelegt. Finanzierung Mit diesem Beschluss wird der Bedarf für die aktuelle Planungsphase der Technischen Mas- terplanung (konsumtiv) für das Städtebauprojekt Kreuzfeld durch den Stadtentwicklungsaus- schuss festgestellt. Im Zuge der Technischen Masterplanung werden Leistungserfordernisse präzisiert. Für nach aktuellem Stand erforderlich werdende Leistungen, Vergaben und Gutachten in Anlage 3 wer- den nun Planungsmittel notwendig. Die anberaumten Finanzmittel werden mit dieser Vorlage bewilligt und können somit bei entsprechenden Leistungsbeauftragungen freigesetzt werden. Die Kalkulation der Gesamtkosten für die Durchführung der Technischen Masterplanung be- läuft sich auf ca. 731.500 Euro brutto. Die zur Finanzierung der vorgenannten Maßnahmen benötigte Aufwandsermächtigung i.H.v. 317.000 Euro in 2024 steht im Teilergebnisplan des Stadtplanungsamtes in der Produkt- gruppe 0901, Stadtplanung, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, im HPL 2023/2024 im Haushaltsjahr 2024 bereit. Das Dezernat für Planen und Bauen wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2025 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel i.H.v. 414.500 Euro, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. Ab 2025 werden gem. Zeitplanung anteilig auch Planungsmittel für die Bauleit- und Straßen- planung erforderlich. Erforderliche Mittel für die Straßenplanung werden dabei im Haushalt des Amtes für Straßen und Radwegebau getragen. Für diese Mittel wird im Laufe des Jahres 2025 eine weitere Bedarfsfeststellung vorbereitet und in die Beschlussberatung gegeben. Anlagen Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 Städtebaulicher Masterplan Kreuzfeld Anlage 3 Gesamtkostenschätzung Technische Masterplanung inkl. Kostenaufteilung auf Jahre Anlage 4 Stellungnahme RPA (Rechnungsprüfungsamt)
Anlage 3_Gesamtkostenschätzung KRF TM
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Gesamtkosten Technische Masterplanung (TM) Anlage 3 9.000 € 9.000 € 7.500 € 7.500 € 10.000 € 5.000 € 15.000 € 200.000 € 150.000 € 20.000 € 5.000 € 5.000 € 5.000 € 5.00 0 € 5.000 € 5.000 € 400.000 € 50.000 € 50.000 € 30.000 € 30.000 € 30.000 € 30.000 € 20.000 € 30.000 € 50.000 € Verkehr TM Straßenquerschnitte + Zonierung Straßenraum enthalten in Leistungen Aus- und Überarbeitung Konzeption 0 € Mobilitätskonzept (Mobilitätsbedarfe, Stellplatzsatzung, …) enthalten in Leistungen Aus- und Überarbeitung Konzeption 0 € ÖPNV-Konzeption enthalten in Leistungen Aus- und Überarbeitung Konzeption 0 € Entsorgungs- und Logistikkonzept (Müll, Liefern, Laden, Umzüge) 60.000 € 60.000 € 1km Radschnellweg Lph.1-3, Kreuzfeld (Gesamtmaßnahme 5 km Lph. 1-9: 215.000 €, davon 185.000 € im HH 68) 30.000 € 30.000 € Verkehrsgutachten 50.000 € 50.000 € Summe 140.000 € 28.000 € 112.000 € 140.000 € Gesamtkosten TM 731.500 € 317.000 € 364.500 € 20.000 € 5 .000 € 5.000 € 5.000 € 5.000 € 5.000 € 5.000 € 731.500 € 21.000 € 60.000 € 81.000 € 37.800 € 37.800 € 37.501,84 € 21.435,77 € 58.937,61 € 413.301,84 € 445.935,77 € 20.000,00 € 5.000,00 € 5.000, 00 € 5.000,00 € 5.000,00 € 5.000,00 € 5.000,00 € 909.238 € Stadtplanung TM 289.000 € Aus- und Überarbeitung Konzeption (inkl. Mobilitäts- und ÖPNV-Konzept, Wegebeziehungen + Freiraum Grüne Mitte, Varianten Bildungsinfrastruktur) Kosten-Nutzen-Analyse Qualifizierung S-Bahnhof Ausstehende Leistungen Integrierte Planung Verkehrsgutachten (Ausstand Makrosimulation + Mikrosimulation) 252.500 € 20.000 € 5.000 € 5.000 € Öffentlichkeitsarbeit Workshop Bürgerhaus+ Versickerung Erschütterrungssgutachten (Überarbeitung) 2024 2025 2026 2027 Städtebauliche Konzeption Anlass Lärmschutz Archäologie Gesamtkosten TM inkl. ausstehende Leistungen Gesamt 591.500 € 2029 2030 2028 Haushaltsjahre Summe 591.500 € 28.000 € 112.000 € 2031 2032 5.000 € 5.000 € 5.000 € 5.000 €
Anlage 4_Stellungnahme RPA
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/ 2 14 05.08.2024 143 2024-08-01-143-22-01-24- Technische Masterplanung Kreuzfeld-2024-1174.docx Dezernat VI, Amt 61 Stellungnahme zur Beschlussvorlage 1174/2024, Stand 24.07.2024 Entwicklung des neuen Stadtteils Kreuzfeld - hier: Bedarfsfeststellungsbeschluss für Planungsphase Technische Masterplanung RPA-Nr.: 143/22/01/24 Eingereichte städtische Gesamtkosten: rd. 614.000 € netto (731.000 € brutto) Sehr geehrte Damen und Herren, entsprechend dem Ratsauftrag (Vorlagen-Nr. 3536/2019) wurde in einer ersten konzeptionel- len Planungsphase ein städtebaulicher Rahmenplan mit integrierter Planung für die städte- bauliche Entwicklung des neuen Stadtteils Kreuzfeld erstellt. Hieran anschließend soll nun im Rahmen der Technischen Masterplanung die städtebauliche und technische Machbarkeit des Entwurfskonzeptes überprüft und vertieft werden. Dabei sind sowohl Leistungen zur städtebaulichen, freiraumbezogenen und verkehrlichen Konzeptüber- prüfung als auch weitere fachgutachterliche Untersuchungen erforderlich. 61 Stadtplanungsamt beabsichtigt, die dazu notwendigen freiberuflichen Leistungen durch ei- nen Bedarfsfeststellungsbeschluss im Stadtentwicklungsausschuss legitimieren zu lassen. Nach Durchsicht der zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie einem Gesprächstermin zur Projektvorstellung mit 61 Stadtplanungsamt, ist Folgendes festzuhalten: Aufgrund fehlender personeller Ressourcen sowie zum Teil fehlendem Fachwissen kann die Leistung nach Auskunft von 61 Stadtplanungsamt nicht mit städtischem Personal erbracht werden. Die Honorarermittlungen erfolgten auf Basis pauschal er Ansätze. Die Gutachterleistungen wurden teilweise anhand analoger Leistungen von Vergleichsmaßnahmen bzw. der vorange- gangenen Planungsphase ermittelt. Dabei erfolgte die Aufschlüsselung der Kosten sehr rudi- mentär. Die Planungsleistungen orientieren sich nach Angaben von 61 Stadtplanungsamt an der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure). Konkrete Leistungsbeschreibun- gen mit Angaben zu Leistungsinhalt und –umfang liegen noch nicht vor. Bei den angegebenen Kosten handelt es sich somit eher um einen groben Kostenrahmen. Verschiedene gutachterliche Untersuchungen, z. B. zu verkehrlichen Belangen oder Lärmgut- achten, sollen wiederholt beauftragt werden. Eine Abgrenzung der vorgesehenen Leistungen ist nicht erkennbar. In diesem Zusammenhang sind Doppelbeauftragungen zu vermeiden. Aus zuvor genannten Gründen können die Gesamtsumme sowie die Vollständigkeit der dar- gestellten freiberuflichen Leistungen nicht abschließend bestätigt werden. - 2 - Darüber hinaus ist vorgesehen einigen Leistungen der Technischen Masterplanung ohne Durchführung eines neuen Wettbewerbes an bereits beauftragte Büros zu vergeben. Auf eine vergaberechtskonforme Beauftragung, insbesondere unter Berücksichtigung des §132 GWB, ist zu achten. Gegen die Fortführung der Maßnahme bestehen keine grundsätzlichen Bedenken. Mit freundlichen Grüßen Sven Genseke
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle
VI/612
Vorlagen-Nummer
1174/2024
Stand: 05.08.2025
Sachstandsbericht
Entwicklung des neuen Stadtteils Kreuzfeld - hier: Bedarfsfeststellungsbeschluss für
Planungsphase Technische Masterplanung
Beschluss: (An dieser Stelle wird der vom Entscheidungsgremium gefasste Beschluss durch
die Schriftführung hinterlegt.)
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Konzeptionelle und gutachterliche Vergaben auf Grundlage dieses Bedarfsfeststellungsbe-
schlusses wurden vorgenommen. Die inhaltliche Erarbeitung der Technischen Masterplanung
findet statt und soll zum 30.09.2025 abgeschlossen werden.
Nächste Schritte:
Planungsphase Technische Masterplanung soll zum 30.09.2025 abgeschlossen werden. An-
schließend wird die konzeptionelle Überarbeitung der Technischen Masterplanung in Zusam-
menhang mit übergeordneten Ergebnissen weiterer Teilprojekte gebracht (städtebauliche
Grobkalkulation, Umlegungssimulation) und daraus abgeleitet eine Vorlage mit avisiertem po-
litischem Beschluss zum weiteren Vorgehen auf den Weg gebracht.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Mai 2026
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1174/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 19.08.2024
- Erstellt
- 04.04.2024 11:05