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3223/2023

Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen im Haushaltsjahr 2023/2024 gem. § 83 Abs. 1 und § 85 Abs. 1 GO NRW

Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates 12.10.2023

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 26.10.2023, TOP 7.1.1

Anlage 1 Aufwand

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Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

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Anlage 1 Aufwand

1548 Zeichen

Fach-
dezernat
Nr. üpl. 
/ 
apl.
Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Grund Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Dez. / Amt
1 üpl. 40.000,00 € 0111 16
Sonstige ordentl. 
Aufwendungen
Für eine Strategie-Tagung innerhalb des Dezernats, die 
Neumöbilierung verschiedener Räumlichkeiten und die 
Neuanschaffung von Technikausrüstung werden überplanmäßige 
Aufwendungen im Dezernatsbüro Planen und Bauen bereitgestellt. Die 
Deckung steht aufgrund von Maßnahmenverzögerungen beim 
Zentralen Raummanagement zur Verfügung.
40.000,00 € 0103 13
Aufwendungen 
für Sach- und 
Dienstleistungen
Dez. VI
2 üpl. 853.625,00€
300.00,00€
0411 13
Aufwendungen 
für Sach- und 
Dienstleistungen
16
Sonstige ordentl. 
Aufwendungen
Aufgrund der Verlagerung des Aufgabengebietes der Digitalisierung 
der Museen in 2022 von Vll/4 - Museumsreferat zu 4522 - 
Museumsdienst bedarf es einer Mittelumschichtung aus 
finanztechnischen Gründen. Die o.g. Summen setzen sich aus Mitteln 
zur Digitalisierung der Infrastruktur der Museen (853.625 €) und Mitteln 
zum Ausbau des digitalen Ticketings (300.000 €) zusammen. 
853.625,00€
300.000,00€
0401 13
Aufwendungen 
für Sach- und 
Dienstleistungen
16
Sonstige ordentl. 
Aufwendungen
Dez. VIII/ 
4522
über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung 
Anlage 1 
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen im Haushaltsjahr 2023/2024
Die folgenden Mehraufwendungen wirken sich, sofern sie zahlungswirksam sind, in gleicher Höhe auf die Finanzrechnung aus und führen  
zu Mehrauszahlungen, die haushaltsneutral durch Umschichtungen gedeckt wurden.
Seite 1

Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

3069 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/20 
 
Vorlagen-Nummer          12.10.2023 
 3223/2023 
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 23.10.2023 
Rat 26.10.2023 
 
Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten 
genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen im 
Haushaltsjahr 2023 gem. § 83 Abs. 1 und § 85 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit der 
Haushaltssatzung 2023/2024 
Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 10 Ziffer 1 der Haushaltssatzung 2023/2024 ent-
scheidet die Kämmerin über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen 
bzw. Auszahlungen bis zur Höhe von 500.000 Euro je Aufwands- und Auszahlungsposition.  
Diese Beschränkung gilt nicht bei Beträgen, die 
- aufgrund rechtlicher Verpflichtungen bereitgestellt werden müssen,  
- der Finanzierung von IT-Projekten und Lizenzkäufen dienen und aus dem Teilplan der 
Kunden-Dienststelle zum IT-Dienstleister in den Teilplan 0104 umgeschichtet werden 
müssen, 
- als Eigenmittel für Sonderausstellungen der Museen oder im Rahmen des Renovie-
rungsprogramms für Museen und Kulturbauten zentral im Teilplan 0401 (Museumsre-
ferat) veranschlagt sind und nach entsprechendem Ausschussbeschluss haushalts-
neutral in die sachlich zuständigen Teilpläne umgeschichtet werden müssen, 
- aus finanzstatistischen Gründen haushaltsneutral in einem anderen Teilplan oder au-
ßerplanmäßig bei einer anderen Teilplanzeile desselben Teilplans bereitgestellt wer-
den müssen, 
- die rechtlich unselbständigen Stiftungen der Stadt Köln betreffen, sofern eine Deckung 
durch die Stiftungsrücklagen erfolgt. 
 
Die Beschränkung gilt ebenfalls nicht für überplanmäßigen Bedarf für Beschaffungen bewegli-
chen Anlagevermögens zur Einrichtung von Behindertenarbeitsplätzen, soweit hierfür Mittel 
des Integrationsfonds im Teilplan 0103 zur Deckung in anderen Teilplänen herangezogen 
werden. 
 
Laut § 10 Ziffer 2 der Haushaltssatzung entscheidet die Kämmerin gemäß § 85 in Verbindung 
mit § 83 GO NRW über die Inanspruchnahme von über- und außerplanmäßigen Verpflich-
tungsermächtigungen bis zur Höhe von 500.000 Euro je Maßnahme. 
 
Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 10 Ziffer 3 der Haushaltssatzung entscheiden die 
Fachbeigeordneten über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und 
Auszahlungen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro je organisationsbezogenem Budget, wenn 
die Deckung im Rahmen des jeweiligen Zuständigkeitsbereiches erfolgt und darüber hinaus

2 
 
keine zusätzliche Belastung der Folgejahre entsteht. 
 
Die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Aufwendungen und Auszahlun-
gen sowie die von der Kämmerin genehmigten Verpflichtungsermächtigungen sind nach §§ 
83, 85 GO i. V. m. § 10 der Haushaltssatzung dem Rat monatlich zur Kenntnis zu geben. 
 
Zur Straffung des Beratungsablaufes im Rat erfolgt eine Vorberatung im Finanzausschuss. 
Die Fraktionen und Einzelmandatsträger*innen werden gebeten, evtl. auftretende Fragen dort 
vorzubringen. 
 
 
 
gez. i.V. Blome 
 
 
Anlage

Beratungsverlauf (2)

23.10.2023 Finanzausschuss
TOP 6.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
26.10.2023 Rat
TOP 7.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3223/2023
Typ
Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
Datum
12.10.2023
Erstellt
10.10.2023 09:31