A-H/0015/2011
Gemeinsame Resolution zur Stadthalle Hiltrup
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Antrag
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Gemeinsame Resolution aller Fraktionen der Bezirksvertretung Münster Hiltrup In Kenntnis der am 15.09.2011 beratenen Vorlage V/0631/2011, sehen wir erhebliche Risiken für den Erhalt und Betrieb der Stadthalle Hiltrup. Die Vorlage geht einseitig von der erfolgreichen Vermietung der Halle und des Restaurantbetriebes zum Jahreswechsel aus. Ein Hinweis auf ein alternatives Szenario findet sich nicht. Schon aufgrund des kurzen Zeitraums (Ausschreibung Mitte/Ende Oktober) und der erheblichen Investitionen die ein möglicher Mieter zu tätigen hätte, ist dieses Szenario jedoch sehr risikobehaftet. Zudem müssten die wirtschaftlichen Möglichkeiten/Konzepte durch den potentiellen Mieter sorgfältig erhoben und evaluiert werden, um mit Hilfe eines validen Businessplans eine Finanzierung zu erreichen. Dies ist in dem zugrunde liegenden Zeitraum nicht erreichbar. Wir halten die erfolgreiche Vermietung daher für eher unwahrscheinlich. Im Vakanz Zeitraum besteht jedoch die große Gefahr, dass sich die personelle Situation an der Stadthalle so verschlechtert, dass der Weiterbetrieb der Halle mangels personeller Ressourcen faktisch unmöglich würde. Dies ergibt sich zum einen daraus, dass der für die Verwaltung zuständige Mitarbeiter angesichts des dritten Privatisierungsversuchs in wenigen Jahren einen Versetzungsantrag gestellt hat und auch bereits kurzfristig in einem anderen Aufgabengebiet eingesetzt wurde. Zum anderen ist auch von Seiten eines Hallenwartes ein konkreter Wechselwunsch geäußert worden, weil dieser angesichts des schwebenden Zustandes nur einen befristeten Vertrag bis Jahresende erhalten hat (Hinweis: In der Stadthalle sind insgesamt nur zwei Hallenwarte im Schichtdienst tätig). Gelingt die Vermietung nicht, könnte es dazu kommen, dass selbst ein Weiterbetrieb der Stadthalle in städtischer Trägerschaft nicht möglich wäre, weil dazu die personellen Ressourcen fehlen! Leerstand, Umsatzausfall und eine Verwahrlosung der Immobilie erscheinen daher möglich! Diese Möglichkeit muss abgewendet werden. Wir fordern daher die Verwaltung auf, zunächst den Weiterbetrieb der Stadthalle Hiltrup im bisherigen Umfang zu sichern und die hierzu notwendigen personellen Ressourcen uneingeschränkt bereitzuhalten. Nach Abschluss der Ausschreibung hat dann der Rat der Stadt über den weiteren Betrieb zu entscheiden. Eine vorweggenommene Entscheidung in Form der faktischen Stilllegung durch den Abzug des Personals darf es nicht geben. Entwurf, Geusendam-Wode, 22.09.2011
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zurückgezogen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- A-H/0015/2011
- Typ
- Antrag an die BV Hiltrup
- Datum
- 29.09.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37