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A-H/0015/2011

Gemeinsame Resolution zur Stadthalle Hiltrup

Antrag an die BV Hiltrup 29.09.2011

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Hiltrup, Sitzung am 06.10.2011, TOP 7.7

Antrag

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Antrag

2495 Zeichen

Gemeinsame Resolution aller Fraktionen

der Bezirksvertretung Münster Hiltrup

In Kenntnis der am 15.09.2011 beratenen Vorlage V/0631/2011, sehen wir
erhebliche Risiken für den Erhalt und Betrieb der Stadthalle Hiltrup.

Die Vorlage geht einseitig von der erfolgreichen Vermietung der Halle und des
Restaurantbetriebes zum Jahreswechsel aus. Ein Hinweis auf ein alternatives
Szenario findet sich nicht.

Schon aufgrund des kurzen Zeitraums (Ausschreibung Mitte/Ende Oktober) und der
erheblichen Investitionen die ein möglicher Mieter zu tätigen hätte, ist dieses
Szenario jedoch sehr risikobehaftet. Zudem müssten die wirtschaftlichen
Möglichkeiten/Konzepte durch den potentiellen Mieter sorgfältig erhoben und
evaluiert werden, um mit Hilfe eines validen Businessplans eine Finanzierung zu
erreichen. Dies ist in dem zugrunde liegenden Zeitraum nicht erreichbar.

Wir halten die erfolgreiche Vermietung daher für eher unwahrscheinlich. Im Vakanz
Zeitraum besteht jedoch die große Gefahr, dass sich die personelle Situation an der
Stadthalle so verschlechtert, dass der Weiterbetrieb der Halle mangels personeller
Ressourcen faktisch unmöglich würde. Dies ergibt sich zum einen daraus, dass der
für die Verwaltung zuständige Mitarbeiter angesichts des dritten
Privatisierungsversuchs in wenigen Jahren einen Versetzungsantrag gestellt hat und
auch bereits kurzfristig in einem anderen Aufgabengebiet eingesetzt wurde. Zum
anderen ist auch von Seiten eines Hallenwartes ein konkreter Wechselwunsch
geäußert worden, weil dieser angesichts des schwebenden Zustandes nur einen
befristeten Vertrag bis Jahresende erhalten hat (Hinweis: In der Stadthalle sind
insgesamt nur zwei Hallenwarte im Schichtdienst tätig).

Gelingt die Vermietung nicht, könnte es dazu kommen, dass selbst ein Weiterbetrieb
der Stadthalle in städtischer Trägerschaft nicht möglich wäre, weil dazu die
personellen Ressourcen fehlen!

Leerstand, Umsatzausfall und eine Verwahrlosung der Immobilie erscheinen daher
möglich!

Diese Möglichkeit muss abgewendet werden. Wir fordern daher die Verwaltung auf,
zunächst den Weiterbetrieb der Stadthalle Hiltrup im bisherigen Umfang zu sichern
und die hierzu notwendigen personellen Ressourcen uneingeschränkt bereitzuhalten.

Nach Abschluss der Ausschreibung hat dann der Rat der Stadt über den weiteren
Betrieb zu entscheiden. Eine vorweggenommene Entscheidung in Form der
faktischen Stilllegung durch den Abzug des Personals darf es nicht geben.

Entwurf, Geusendam-Wode, 22.09.2011

Beratungsverlauf (1)

06.10.2011 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 7.7 Antrag Entscheidung

Beschluss: zurückgezogen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
A-H/0015/2011
Typ
Antrag an die BV Hiltrup
Datum
29.09.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37