2498/2022
Sportentwicklungsplanung - Kinder- und Jugendförderung "Inklusionsampel"
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Mitteilung Ausschuss
4814 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/52/520 Vorlagen-Nummer 17.08.2022 2498/2022 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 30.08.2022 Sportentwicklungsplanung - Kinder- und Jugendförderung "Inklusionsampel" Beantwortung der folgenden Anfrage aus der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 31.05.2022 zu TOP 8.5.9 zu Vorlage AN 1266/2022 – Sportentwicklungsplanung / Kinder- und Jugendförderung: 1. Frau Passavanti merkt an, dass sie den Fokus auf inklusive Angebote nicht in der jeweiligen Beschreibung wiederfinde, insbesondere nicht die für Kinder mit Sinnesbeeinträchtigung. Sie wünscht mehr Angebote, welche nicht leistungsorientiert, sondern breitensportorientiert seien und die Spaß machen, damit die Kinder außerhalb der Schule in Bewegung bleiben. 2. Sie weist auf das Angebot der Psychomotorik hin, an welchem leider nur Kinder bis 6 Jahre teilnehmen könnten. Sie regt an, diese Altersbegrenzung aufzuheben, um dieses Angebot auch älteren Kindern zur Verfügung zu stellen. Sie würde sich über eine Auflistung freuen, wo es welche Angebote gebe. 3. Herr Beigeordneter Voigtsberger bedankt sich für die Anregungen von Frau Passavanti. Er stellt klar, dass alle Angebote inklusiv und breitensportorientiert seien und dass sich somit alle Angebote, wie beispielsweise das Kindersportfest, auch an Kinder mit Behinderung richten. Er erklärt, dass für jedes Angebot eine Art Ampel gemäß der Systematik des deutschen Behin- dertensportverbandes hinterlegt sei und wiederholt, dass die Angebote für alle Kinder gelten. Er bietet an, diese Übersicht für den JHA aufzubereiten, um es transparenter zu machen. 4. Herr Bürgermeister Dr. Heinen berichtet von „Kölle-Aktiv“ als positivem Beispiel. Das finde derzeit unter anderem auf den Jahnwiesen statt, und zu jedem Angebot gebe es eine Ampel, wo welche Zugänge für Kinder mit Einschränkungen möglich seien. Er lobt dieses Projekt als vorbildlich niedrigschwellig. Herr Braun bestätigt, dass „Kölle-Aktiv“ derzeit stattfinde und dass es ein Ampelsystem gebe, welches Angebot mit welcher Einschränkung wahrgenommen wer- den könne. Er stellt klar, dass es sich grundsätzlich um niedrigschwellige Angebote handele, welche nicht leistungsorientiert seien. Stellungnahme der Verwaltung: Nachfolgend werden die in der Vorlage aufgeführten Angebote sowie die jeweilige Kennzeichnung gemäß der Systematik des dt. Behindertensportverbandes / Inklusionsampel dargestellt: Angebot Inklusionsampel bzw. Hinweis gemäß der Systematik des deutschen Behindertensportverbandes Kölle Aktiv Die Inklusionsampel ist sowohl online als auch auf dem Flyer bei jedem Einzeltermin hinterlegt: www.koelle-aktiv.de 2 Sundach Aktiv (ein Sonder- projekt von Kölle Aktiv) Die Inklusionsampel ist bei jedem Einzeltermin hinterlegt: www.koelle-aktiv.de/sundach-aktiv Aktionstage im Rahmen der Öffnung von Schulhöfen Die Inklusionsampel ist sowohl online als auch auf dem Flyer bei jedem Einzeltermin hinterlegt. https://www.ssbk.de/fileadmin/user_upload/RZ_KoelleAkt iv_Schulhof_Flyer_6S_04-22_NEU_compressed.pdf Mitternachtssport Alle Angebote wurden aktuell seitens der Inklusionsrefe- rent*innen des Stadtsportbundes Köln e. V. eingeordnet und mit der Ampelfarbe entsprechend gekennzeichnet. Es laufen derzeit die Absprachen mit den Übungslei- ter*innen. Die Kennzeichnung wird kurzfristig in einer neuen Onlinebroschüre des Stadtsportbundes übernom- men, die auf den folgenden Seiten veröffentlicht bzw. verlinkt wird: https://www.stadt-koeln.de/artikel/05417/index.html https://www.sportjugend- koeln.de/handlungsfelder/integration/mitternachtssport Mobile Pumptrack-Anlagen Anbieter*in / Umsetzung vor Ort Stadt Köln / Sportamt Hier ist eine Inklusionsampel nicht zielführend. Der Pumptrack ist kein Sportgerät im eigentlichen Sinne, dessen Nutzung erklärt werden müsste. Es erschließt sich von selbst (unabhängig davon, ob ein Mensch kör- perliche Einschränkungen hat oder nicht), ob er/sie den Pumptrack nutzen kann. Diejenigen Personen, die Fahr- rad fahren können, müssen die eigene Leistungsfähigkeit analog der Situation im öffentlichen Straßenverkehr selb- ständig einschätzen. https://koelle-aktiv.de/events/pumptrack-koeln/ Alle weiteren in der Vorlage 1266/2022 aufgeführten Maßnahmen sind Förderprogramme der Stadt Köln, welche Sportvereine bzw. je nach Programm auch Privatpersonen in die Lage versetzen, ziel- gruppenspezifische Sportangebote zu realisieren. In Köln halten zahlreiche Sportvereine inklusive Angebote für Menschen mit Behinderung bereit. Unter https://www.ssbk.de/themen/inklusion-im-sport sind die entsprechenden Vereine sowie Kontaktdaten für individuelle Beratungen aufgeführt. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2498/2022
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 17.08.2022
- Erstellt
- 09.08.2022 17:23