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Antrag von Herrn Krasson (AfD) "Keimergasse, 51143 Zündorf"
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates AN/0868/2025 vom 10.06.2025
Stand: Am 26.06.2025 in der Bezirksvertretung 7 (Porz) endgültig abgelehnt.
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Antrag AfD - Keimergasse
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1 Gleichlautend: Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus 50667 Köln Frau Bezirksbürgermeisterin Sabine Stiller Bezirksrathaus Porz Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 51143 Köln Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 26.06.2025 betreffend: ‘‘ Keimergasse ‘‘ hier: Keimergasse, 51143 Zündorf Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin sehr geehrte Damen und Herren, die Bezirksvertretung Porz beschließt, folgenden Beschluss zu fassen: Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung, Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in der Keimergasse in Köln-Zündorf zu prüfen und umzusetzen. Ziel ist es, die Lärm- und Ver- kehrsbelastung für die Anwohnerinnen und Anwohner spürbar zu reduzieren und die Ver- kehrssicherheit zu erhöhen. Folgende Maßnahmen sollen dabei berücksichtigt werden: 1. Umwandlung in eine verkehrsberuhigte Zone 2. Aufstellung eines Hinweisschilds auf der Schmittgasse, das s das Linksabbiegen in die Keimergasse nur für Anlieger gestattet ist 3. Neue Beschilderung zum Verbot der Durchfahrt (Durchfahrtsverbot) 4. Regelmäßige Verkehrs- und Geschwindigkeitskontrollen durch das Ordnu ngsamt und oder die Verkehrspolizei 5. Prüfung und ggf. Einrichtung einer stationären Verkehrsüberwachu ng mittels Kameraanlagen 6. Planung und Umsetzung eines durchgehenden, sicheren Fußwegs entlang der Kei- mergasse. 7. Die Bezirksvertretung Porz ist über das Ergebnis der Prüfungen un d Maßnahmen zu unterrichten. Alternative für Deutschland in der Bezirksvertretung Porz Rainhard Krasson Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 51143 Köln Rainhard.krasson@stadt.koeln.de porz@afd.koeln Köln-Porz, 11.06.2025 2 Begründung: Die Keimergasse in Köln-Zündorf verzeichnet seit mehreren Jahren ein stetig zunehmendes Verkehrsaufkommen durch Pkw, Lkw sowie Motorräder, sowohl mit Verbrennungs- als auch Elektromotoren. Diese Entwicklung belastet die Anwohnerinnen und Anwohner zunehmend. Nach Rücksprache mit der Polizeiinspektion 6 sowie dem zuständigen Bezirkspolizisten in Porz-Zündorf ist die Problematik seit über 15 Jahren bekannt. Aufgrund dauerhaft begrenzter personeller Ressourcen ist eine Ausweitung der Verkehrskontrollen jedoch nicht möglich. Nach Einschätzung der Polizei lässt sich die Situation nur durch bauliche Maßnahmen oder eine Umwandlung der Straße in eine verkehrsberuhigte Zone nachhaltig entschärfen. Besonders problematisch ist das vermehrte Durchfahren der Keimergasse mit überhöhter Geschwindigkeit, vor allem während den Hauptverkehrszeiten, durch Lieferverkehr, aber auch nachts und an Wochenenden. Die Straße wird vermehrt als Abkürzung zur Hauptstraße genutzt, was zu einer erheblichen Zunahme des Durchgangsverkehrs führt, obwohl es sich um eine Anliegerstraße handelt. Die Lärmbelästigung sowie die Gefährdung der Verkehrssicherheit haben deutlich zugenommen. Laut Rückmeldungen aus der Nachbarschaft teilen viele Anwohnerinnen und Anwohner diese Beobachtungen und fühlen sich durch den aktuellen Zustand gestört. Auch direkte persönliche Ansprachen der Verkehrsteilnehmenden durch Betroffene führten überwiegend zu verständnislosem, ablehnendem oder gar bedrohlichem Verhalten. Aufgrund der regelmäßig festgestellten Geschwindigkeitsüberschreitungen sowie der Tatsache, dass es sich nicht ausschließlich um Anliegerverkehr handelt, ist davon auszugehen, dass sich eine stationäre Überwachungsanlage innerhalb eines Monats refinanzieren würde. Eine solche Maßnahme würde nicht nur zur spürbaren Erhöhung der Verkehrssicherheit beitragen, sondern auch dauerhaft präventiv wirken. Hinzu kommt, dass in der Keimergasse kein durchgängiger Gehweg vorhanden ist. Die Verkehrssicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger insbesondere für Kinder, ältere Menschen und mobilitätseingeschränkte Personen ist dadurch nicht gewährleistet. Das Risiko von Unfällen mit Personenschäden ist erheblich. Im Falle eines Schadensereignisses könnte die Stadt Köln haftbar gemacht und mit erheblichen Schadensersatzforderungen konfrontiert werden. Um die Lebensqualität und Sicherheit in der Keimergasse wiederherzustellen, sind Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung und zur Unterbindung des Durchgangsverkehrs dringend erforderlich. Danke und mit freundlichen Grüßen gez. Rainhard Krasson
Beratungsverlauf
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