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AN/0868/2025

Antrag von Herrn Krasson (AfD) "Keimergasse, 51143 Zündorf"

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates 10.06.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 26.06.2025, TOP 8.3

Antrag AfD - Keimergasse

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Antrag AfD - Keimergasse

4411 Zeichen

1
Gleichlautend:
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Rathaus 
50667 Köln 
Frau Bezirksbürgermeisterin 
Sabine Stiller 
Bezirksrathaus Porz 
Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 
51143 Köln 
Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 26.06.2025
betreffend: ‘‘ Keimergasse ‘‘ 
hier: Keimergasse, 51143 Zündorf 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin 
sehr geehrte Damen und Herren, 
die Bezirksvertretung Porz beschließt, folgenden Beschluss zu fassen: 
Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung, Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung 
in der Keimergasse in Köln-Zündorf zu prüfen und umzusetzen. Ziel ist es, die Lärm- und Ver- 
kehrsbelastung für die Anwohnerinnen und Anwohner spürbar zu reduzieren und die Ver- 
kehrssicherheit zu erhöhen. 
Folgende Maßnahmen sollen dabei berücksichtigt werden: 
1. Umwandlung in eine verkehrsberuhigte Zone 
2. Aufstellung eines Hinweisschilds auf der Schmittgasse, das s das Linksabbiegen in die 
Keimergasse nur für Anlieger gestattet ist 
3. Neue Beschilderung zum Verbot der Durchfahrt (Durchfahrtsverbot) 
4. Regelmäßige Verkehrs- und Geschwindigkeitskontrollen durch das Ordnu ngsamt und 
oder die Verkehrspolizei 
5. Prüfung und ggf. Einrichtung einer stationären Verkehrsüberwachu ng mittels 
Kameraanlagen 
6. Planung und Umsetzung eines durchgehenden, sicheren Fußwegs entlang der Kei- 
mergasse. 
7. Die Bezirksvertretung Porz ist über das Ergebnis der Prüfungen un d Maßnahmen zu 
unterrichten. 
Alternative für Deutschland 
     in der Bezirksvertretung Porz 
   Rainhard Krasson          
         Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 
                                51143 Köln 
           Rainhard.krasson@stadt.koeln.de 
    porz@afd.koeln 
    
       Köln-Porz, 11.06.2025

2 
 
 
  
Begründung:  
 
Die Keimergasse in Köln-Zündorf verzeichnet seit mehreren Jahren ein stetig zunehmendes 
Verkehrsaufkommen durch Pkw, Lkw sowie Motorräder, sowohl mit Verbrennungs- als auch 
Elektromotoren. Diese Entwicklung belastet die Anwohnerinnen und Anwohner zunehmend. 
 
Nach Rücksprache mit der Polizeiinspektion 6 sowie dem zuständigen Bezirkspolizisten in 
Porz-Zündorf ist die Problematik seit über 15 Jahren bekannt. Aufgrund dauerhaft 
begrenzter personeller Ressourcen ist eine Ausweitung der Verkehrskontrollen jedoch nicht 
möglich. Nach Einschätzung der Polizei lässt sich die Situation nur durch bauliche 
Maßnahmen oder eine Umwandlung der Straße in eine verkehrsberuhigte Zone nachhaltig 
entschärfen. 
 
Besonders problematisch ist das vermehrte Durchfahren der Keimergasse mit überhöhter 
Geschwindigkeit, vor allem während den Hauptverkehrszeiten, durch Lieferverkehr, aber 
auch nachts und an Wochenenden. Die Straße wird vermehrt als Abkürzung zur Hauptstraße 
genutzt, was zu einer erheblichen Zunahme des Durchgangsverkehrs führt, obwohl es sich 
um eine Anliegerstraße handelt. 
 
Die Lärmbelästigung sowie die Gefährdung der Verkehrssicherheit haben deutlich 
zugenommen. Laut Rückmeldungen aus der Nachbarschaft teilen viele Anwohnerinnen und 
Anwohner diese Beobachtungen und fühlen sich durch den aktuellen Zustand gestört. Auch 
direkte persönliche Ansprachen der Verkehrsteilnehmenden durch Betroffene führten 
überwiegend zu verständnislosem, ablehnendem oder gar bedrohlichem Verhalten. 
 
Aufgrund der regelmäßig festgestellten Geschwindigkeitsüberschreitungen sowie der 
Tatsache, dass es sich nicht ausschließlich um Anliegerverkehr handelt, ist davon 
auszugehen, dass sich eine stationäre Überwachungsanlage innerhalb eines Monats 
refinanzieren würde. Eine solche Maßnahme würde nicht nur zur spürbaren Erhöhung der 
Verkehrssicherheit beitragen, sondern auch dauerhaft präventiv wirken. 
 
Hinzu kommt, dass in der Keimergasse kein durchgängiger Gehweg vorhanden ist. Die 
Verkehrssicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger insbesondere für Kinder, ältere 
Menschen und mobilitätseingeschränkte Personen ist dadurch nicht gewährleistet. Das 
Risiko von Unfällen mit Personenschäden ist erheblich. Im Falle eines Schadensereignisses 
könnte die Stadt Köln haftbar gemacht und mit erheblichen Schadensersatzforderungen 
konfrontiert werden. 
 
Um die Lebensqualität und Sicherheit in der Keimergasse wiederherzustellen, sind 
Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung und zur Unterbindung des Durchgangsverkehrs 
dringend erforderlich. 
 
Danke und mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Rainhard Krasson

Beratungsverlauf (1)

26.06.2025 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 8.3 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Keimergasse
  • Schmittgasse
  • Friedrich-Ebert-Ufer 64
  • Hauptstraße

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Details

Aktenzeichen
AN/0868/2025
Typ
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
Datum
10.06.2025
Erstellt
11.06.2025 13:27