2007/0551
Überplanmäßige Ausgaben gemäß § 100 HGO mit Ziffer 3.4.7 DAH in Höhe von 9.350,00 € beim Amt für Familie, Kinderbetreuung und Sport - Abteilung Sport - für die Anschaffung einer Pflegemaschine für Kunstrasenplätze in Darmstadt
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Sport- und Kulturverein Rot-Weiss Darmstadt 1954 e.V. SKV Rot-Weiss Darmstadt 1954 e.V. * Winkelschneise 9 * 64295 Darmstadt Wissenschaftsstadt Darmstadt Amt für Familie, Kinderbetreuung und Sport Abteilung Sport / Herrn Klatk nt für Familie, Frankfurter Str. 71 Kinderbetreuung und Sport POST-EINGANG 64283 Darmstadt 24 AUG. 2007 n U Leitung " D) Kinderbetreuung N M ‚meine Verwaltung rt/Sportyerat i L Vorstand jarnıe bar ERSTER: | Familienzentrum, __ Tr pns Darmstadt, den 22.08.2007 Bitte um Erlaubnis zur Anschaffung Kunststoffrasen-Pflegemaschine vor Bewilligung Investitionszuschuss für Anschaffung einer Kunststoffrasen-Pflegemaschine vom 01.03.2007 Sehr geehrter Herr Klatt, wie gestern in der Sitzung der Sportkommission von mir bereits angekündigt wird unser Verein zur Sicherung und Pflege des gerade in Bau befindlichen Kunstrasenplatzes alsbald eine Pflegemaschine anschaffen. Wir bitten Sie uns diese Anschaffung zu gestatten, ohne dass wir den beantragten Investitionszuschuss automatisch verlieren. Mit,freundlich rüßen istelmann (1/ Vorsitzender) GESCHÄFTSSTELLE: Winkelschneise 9 64295 Darmstadt Tel. 06151-314062 Tel. 06151-311325 (ab 16 Uhr) BANKVERBINDUNGEN: Stadt- und Kreissparkasse Darmstadt BLZ 508 501 50 Konto 700 15 33 Ahber 10.01. TENNIS KEGELN FUSSBALL ehem LAIENSPIEL Yan am Main MANNERCHOR BLZ 500 100 60 TURNEN & GYMNASTIK Konto 204 96-603 BREITEN- & FREIZEITSPORT SKV Rot-Weiss Darmstadt 1954 e.V. * Winkelschneise 9 * 64295 Darmstadt Tel. 06151-311325 (ab 16 Uhr) Konto 700 15 33 Sport- und Kulturverein Rot-Weiss Darmstadt 1954 e.V. Wissenschaftsstadt Darmstadt _ Abteilung Sport / Herrn Kidtede Frankfurter Str. 71 | 64283 Darmstadt | [7% 0G6 RUF Vorstand Darmstadt, den 04.07.2007 Finanzierungsplan zu unserem Antrag auf Investitionszuschuss für Anschaffung einer Pflegemaschine für Kunststoffrasen vom 01.03.2007 Sehr geehrter Herr Klatt, wie gewünscht senden wir Ihnen unseren Finanzierungsplan für die Anschaffung der Pflegemaschine für unseren Kunststoffrasenplatz. KOSTEN Anschaffungskosten für „Pflegemaster PG250G“ netto 16.050,00 zuzüglich 19% MWSt 3.049,50 Angebots-Brutto-Betrag 19.099,50 Das Angebot der Firma Hans Grosch Sportanlagenservice für den „Pflegemaster PG250B“ liegt in Kopie bei. FINANZIERUNGSPLAN erhoffte MWSt-Rückvergütung (50%) vom Finanzamt 1.524,75 Zuschuss der Stadt Darmstadt 8.787,37 Eigenmittel des Vereins 8.787,38 Gesamt 19.099,50 Ich wiederhole gerne unser Angebot, darüber zu sprechen ob und wie diese Pflegemaschine auf den beiden städtischen Kunstrasenplätzen am Böllenfalltor zum Einsatz kommen kann. H uuztd. KV ac K Selu Eu A hucktesaedt Mit) eundlichen Grüßen pex + TENNIS KEGELN FUSSBALL GESCHÄFTSSTELLE: BANKVERBINDUNGEN: LAIENSPIEL Winkelschneise 9 Stadt- und Kreissparkasse Postgiroamt „ 64295 Darmstadt Darmstadt Frankfurt am Main MANNERCHOR Tel. 06151-314062 BLZ 508 501 50 BLZ 500 100 60 TURNEN & GYMNASTIK Konto 204 96-603 BREITEN- & FREIZEITSPORT
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 15.11.2007 Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat II Amt: Amt für Familie, Kin- derbetreuung und Sport an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss OBW bei abschl. Beschluss- fassung Magistrat Ja Nein Öffentlich: Verteiler: Vorlage-Nr. 2007/0551 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Überplanmäßige Ausgaben gemäß § 100 HGO mit Ziffer 3.4.7 DAH in Höhe von 9.350,00 € beim Amt für Familie, Kinderbetreuung und Sport - Abteilung Sport - für die Anschaf- fung einer Pflegemaschine für Kunstrasenplätze in Darmstadt Vorlage vom: 08.11.2007 Beschlussvorschlag: Bei der Haushaltsstelle 02.5501.001.988000 „Sportplatzpflegegeräte für Vereine“ werden überplanmäßi- ge Mittel in Höhe von 9.350,00 € erforderlich. Der Magistrat genehmigt diese überplanmäßige Ausgabe, für die ein unabweisbares Bedürfnis besteht und die unvorhergesehen ist, gem. § 100 HGO. Die Mehr- ausgaben werden durch Einsparungen bei der Haushaltsstelle 02.5601.001.935000 „Erwerb von beweg- lichen Sachen des Anlagevermögens“ gedeckt. Die Bezuschussung setzt voraus, dass mit der Pflegemaschine auch andere Kunstrasenplätze in Darm- stadt versorgt werden können und eine Nutzungsvereinbarung erstellt wird. Anlagen: Antrag SKV Rot-Weiß Beschluss des Magistrats vom 2 ... Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 08.11.2007: Der Sport- und Kulturverein Rot-Weiss Darmstadt 1954 e.V. (SKV Rot-Weiss Darmstadt) hat einen Antrag auf Bezuschussung für eine Kunststoffrasenpflegemaschine gestellt. Der Zeitpunkt der An- tragstellung hätte eine Förderung erst im Haushaltsjahr 2009 möglich gemacht. Da sich das Fa- chamt parallel zur Antragstellung einer Kunststoffrasenpflegemaschine für Kunstrasenplätze in Darmstadt (und ggf. Umgebung) mit einer grundsätzlichen Prüfung zur Notwendigkeit der Anschaf- fung einer solchen Maschine beschäftigte, wurde der Antrag des Vereins zunächst zurückgestellt. Die Prüfung umfasste die technischen Voraussetzungen und Gegebenheiten (z.B. Selbstfahrer, Anhängerbetrieb), den Auslastungsgrad, die personellen Voraussetzungen für den Maschinenein- satz, organisatorische Rahmenbedingungen (Straßenzulassung, Standort, Betriebszeiten usw.), Kostenvergleiche sowie perspektivische Überlegungen hinsichtlich Ökonomisierung und Synergieef- fekte. Anlass der Prüfung war auch die dreijährige Erfahrung mit der Pflege der Kunstrasenplätze im HEAG–Stadion am Böllenfalltor. Dort wurde bislang die Pflege durch Maßnahmen mit Geräten, die aus Gründen der Kosteneinsparung in „Eigenbau“ hergestellt wurden, durchgeführt. Unvermeidbar war es, im Jahr 2007 eine Grundreinigung der Plätze mit einer spezifischen Maschine durchzufüh- ren, damit die vorhandenen Gewährleistungsansprüche auf diesen Plätzen wahrgenommen werden konnten. Als zusammengefasstes Prüfungsergebnis ist deutlich geworden, dass eine Pflege von Kunstrasenplätzen in der Zukunft ausschließlich mit speziell hierfür vorgesehenen und aus- gestatteten Maschinen durchgeführt werden kann und eine Anschaffung in Darmstadt damit notwendig ist! Zusätzliches Einholen von Informationen bei Herstellerfirmen und intensive Dialoge im Zusammen- hang mit der Erstellung des Kunstrasenplatzes beim SKV Rot-Weiss Darmstadt unterstützen das Prüfungsergebnis, dass für die Wissenschaftsstadt Darmstadt und die hier vorhandenen Kunstra- senplätze die Anschaffung einer Kunstrasenpflegemaschine unabdingbar notwendig ist. Zum einen können nur dann Gewährleistungen der Herstellerfirmen der Kunstrasenplätze in Anspruch genom- men werden, zum anderen – und als noch wichtigerer Faktor zu betrachten – ist nur eine fach- und produktkonform durchgeführte Pflege der Plätze mit der angegebenen und vorgesehenen Lebens- dauer eines solchen Platzes und dem damit verbundenen ökonomischen Nutzungseffekt zu verein- baren. Kunstrasenplätze, im Besonderen der Oberflächenbelag, haben sich in den letzten Jahren im Pro- duktions- und Verlegeverfahren ständig verändert. Die inzwischen erreichte Qualität nähert sich – auch nach Begutachtungen von nationalen, europäischen und Weltfachverbänden – der Naturra- senqualität an. Die Qualitätsverbesserung ging einher mit entsprechenden Pflegemaßnahmen, - produkten und -maschinen, sodass aktuell und neu und nicht zwingend vorhersehbar der Einsatz einer speziellen Kunststoffrasenpflegemaschine notwendig ist. Daher genehmigt der Magistrat den Zuschuss für diese überplanmäßige Ausgabe, für die ein unab- weisbares Bedürfnis besteht und die nicht vorhersehbar war. 3 ... Zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt, dem Amt für Familie, Kinderbetreuung und Sport – Abteilung Sport – und dem SKV Rot-Weiss Darmstadt wird eine besondere Nutzungsvereinbarung erstellt. In dieser Vereinbarung wird geregelt, dass die Maschine zur Auslastung auch für andere in Darmstadt vorhandene oder noch zu erstellende Kunstrasenplätze Verwendung finden soll. Die Nutzungsvereinbarung regelt weitere Details, wie z.B. Verantwortlichkeiten, Standort der Maschine, Betriebsvoraussetzungen, Betriebskostenregelung. Darmstadt, 08.11.2007 52-kl/we Dezernat II Wolfgang Glenz Bürgermeister
Beratungsverlauf (1)
Orte (2)
- Frankfurter Straße 71
- Winkelschneise 9
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2007/0551
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 08.11.2007
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00