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JHA/056/2025

Betriebsüberleitung von drei Tageseinrichtungen des katholischen Kirchengemeindeverbands Eller-Lierenfeld zum Träger Flingern mobil e. V.

Beschlussvorlage 05.06.2025

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 18.06.2025, TOP 6.2

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

2482 Zeichen

JHA/056/2025 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich   
Beschlussvorlage 
Betrifft: 
Betriebsüberleitung von drei Tageseinrichtungen des katholischen 
Kirchengemeindeverbands Eller-Lierenfeld zum Träger Flingern mobil e. V. 
Fachbereich: 
51 - Amt für Soziales und Jugend     
 
Dezernentin / Dezernent: 
Stadtdirektor Burkhard Hintzsche      
 
Beratungsfolge: 
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität 
Jugendhilfeausschuss 18.06.2025 Entscheidung 
 
Beschlussdarstellung: 
Der Jugendhilfeausschuss stimmt im Rahmen der Betriebsüberleitung nach § 613 a 
ff. BGB dem Übergang der Trägerschaft der Tageseinrichtungen für Kinder Am 
Stufstock 6a, Alt-Eller 31a und In der Elb 2a des Kirchengemeindeverbandes Eller-
Lierenfeld auf den Verein Flingern mobil zum 01.08.2025 zu. 
 
 
Sachdarstellung: 
Bei der Tageseinrichtung Am Stufstock 6a handelt es sich um eine zweigruppige 
Einrichtung mit 6 U3- und 36 Ü3-Betreuungsplätzen. Die Tageseinrichtung Alt-Eller 
31a ist eine fünfgruppige Einrichtung mit 28 U3- und 68 Ü3-Betreuungsplätzen. Die 
Tageseinrichtung In der Elb 2a ist ebenfalls eine zweigruppige Einrichtung mit 6 U3- 
und 34 Ü3-Betreuungsplätzen. 
 
Der Katholische Kirchengemeindeverband Eller-Lierenfeld hat sich mit dem Träger 
Flingern mobil e. V. auf einen Betriebsübergang nach § 613a ff. BGB verständigt. 
Übertragen wird jeweils der gesamte Betrieb der genannten Tageseinrichtungen. 
Flingern mobil e. V. ist ein anerkannter Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 
SGB VIII. Die entsprechenden Betriebsübertragungsverträge liegen der Verwaltung 
vor. 
 
Für die Grundstücke und Gebäude Alt-Eller 31a und In der Elb 2a wird jeweils ein 
Erbbaurechtsvertrag geschlossen. Vertragspartner sind auf Seiten der 
Erbbaurechtsgeberinnen die Katholische Kirchengemeinde St. Augustinus für das 
Grundstück und Gebäude Alt-Eller 31a sowie die Katholische Kirchengemeinde St. 
Gertrud für das Grundstück und Gebäude In der Elb 2a. Erbbaurechtsnehmerin ist

Seite 2 
jeweils Flingern mobil e. V. 
 
Das Grundstück und Gebäude, in dem die Einrichtung Am Stufstock 6a betrieben 
wird, befindet sich im Eigentum der Rheinwohnungsbau GmbH. Zum Betrieb der 
Tageseinrichtung wird ein Mietvertrag mit dem Träger abgeschlossen. 
 
Eine Prüfung der infolge des Betriebsübergangs entstehenden Mietverhältnisse sowie 
einer eventuellen Förderfähigkeit gem. § 34 KiBiz konnte aufgrund der Kurzfristigkeit 
noch nicht erfolgen und wird bei Vorlage der entsprechenden Unterlagen nachgeholt

Beratungsverlauf (1)

18.06.2025 Jugendhilfeausschuss
TOP 6.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

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Details

Aktenzeichen
JHA/056/2025
Typ
Beschlussvorlage
Datum
05.06.2025
Erstellt
04.06.2025 14:37