JHA/056/2025
Betriebsüberleitung von drei Tageseinrichtungen des katholischen Kirchengemeindeverbands Eller-Lierenfeld zum Träger Flingern mobil e. V.
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Beschlussvorlage
2482 Zeichen
JHA/056/2025 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Betriebsüberleitung von drei Tageseinrichtungen des katholischen Kirchengemeindeverbands Eller-Lierenfeld zum Träger Flingern mobil e. V. Fachbereich: 51 - Amt für Soziales und Jugend Dezernentin / Dezernent: Stadtdirektor Burkhard Hintzsche Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Jugendhilfeausschuss 18.06.2025 Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Jugendhilfeausschuss stimmt im Rahmen der Betriebsüberleitung nach § 613 a ff. BGB dem Übergang der Trägerschaft der Tageseinrichtungen für Kinder Am Stufstock 6a, Alt-Eller 31a und In der Elb 2a des Kirchengemeindeverbandes Eller- Lierenfeld auf den Verein Flingern mobil zum 01.08.2025 zu. Sachdarstellung: Bei der Tageseinrichtung Am Stufstock 6a handelt es sich um eine zweigruppige Einrichtung mit 6 U3- und 36 Ü3-Betreuungsplätzen. Die Tageseinrichtung Alt-Eller 31a ist eine fünfgruppige Einrichtung mit 28 U3- und 68 Ü3-Betreuungsplätzen. Die Tageseinrichtung In der Elb 2a ist ebenfalls eine zweigruppige Einrichtung mit 6 U3- und 34 Ü3-Betreuungsplätzen. Der Katholische Kirchengemeindeverband Eller-Lierenfeld hat sich mit dem Träger Flingern mobil e. V. auf einen Betriebsübergang nach § 613a ff. BGB verständigt. Übertragen wird jeweils der gesamte Betrieb der genannten Tageseinrichtungen. Flingern mobil e. V. ist ein anerkannter Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII. Die entsprechenden Betriebsübertragungsverträge liegen der Verwaltung vor. Für die Grundstücke und Gebäude Alt-Eller 31a und In der Elb 2a wird jeweils ein Erbbaurechtsvertrag geschlossen. Vertragspartner sind auf Seiten der Erbbaurechtsgeberinnen die Katholische Kirchengemeinde St. Augustinus für das Grundstück und Gebäude Alt-Eller 31a sowie die Katholische Kirchengemeinde St. Gertrud für das Grundstück und Gebäude In der Elb 2a. Erbbaurechtsnehmerin ist Seite 2 jeweils Flingern mobil e. V. Das Grundstück und Gebäude, in dem die Einrichtung Am Stufstock 6a betrieben wird, befindet sich im Eigentum der Rheinwohnungsbau GmbH. Zum Betrieb der Tageseinrichtung wird ein Mietvertrag mit dem Träger abgeschlossen. Eine Prüfung der infolge des Betriebsübergangs entstehenden Mietverhältnisse sowie einer eventuellen Förderfähigkeit gem. § 34 KiBiz konnte aufgrund der Kurzfristigkeit noch nicht erfolgen und wird bei Vorlage der entsprechenden Unterlagen nachgeholt
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- JHA/056/2025
- Typ
- Beschlussvorlage
- Datum
- 05.06.2025
- Erstellt
- 04.06.2025 14:37