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0329/2026

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der BSW-Gruppe aus der Ratssitzung vom 05.02.2026 (AN/0211/2026) betreffend "Informationen für Impfgeschädigte"

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 04.03.2026

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 05.02.2026

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

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Anlage Beantwortung einer mündlichen Anfrage

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Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

4817 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/53 
 
Vorlagen-Nummer         05.02.2026 
 0329/2026 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Rat 05.02.2026 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der BSW-Gruppe aus der Ratssitzung vom 
05.02.2026 (AN/0211/2026) betreffend "Informationen für Impfgeschädigte" 
Mit Anfrage AN/0211/2026 stellt die BSW-Gruppe die nachfolgenden Fragen: 
 
Warum veröffentlicht die Stadtverwaltung unter der Rubrik Corona-Virus: Fragen und Antworten 
keine Informationen und Anlaufstellen für Betroffene von Impfschäden nach einer Covid-Imp-
fung? 
 
Die Verwaltung antwortet wie folgt: 
 
SARS-CoV 2 (severe acute respiratory syndrome coronavirus 2) ist der Erreger der Erkran-
kung COVID-19 (coronavirus disease 2019) 
 
Schwerwiegende sogenannte unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) nach Impfungen 
sind sehr selten. Angaben zu Art und Häufigkeit der UAW finden sich in der Fachinformation 
des jeweiligen Impfstoffs. 
Nach § 6 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist der Verdacht einer über das übliche Maß 
einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung namentlich meldepflichtig. 
Die Meldung erfolgt von der Ärztin/vom Arzt an das Gesundheitsamt. Die Gesundheitsämter 
sind nach § 11 Abs. 4 IfSG verpflichtet, die gemeldeten Verdachtsfälle der zuständigen Lan-
desbehörde und der zuständigen Bundesoberbehörde, dem Paul-Ehrlich-Institut, im Einklang 
mit den Bestimmungen des Datenschutzes in pseudonymisierter Form (personenbezogene 
Angaben sind unkenntlich zu machen) zu melden (RKI - Meldebögen - Meldung des Ver-
dachts einer Impfnebenwirkung abgerufen am 2.2.2026). 
 
Die Anzahl der Impfgeschädigten in Köln ist nach wie vor gering. 
 
Meldungen von Impfschäden auf Grund einer Impfung gegen SARS-CoV2: 
 
2021: 38 
2022: 4 
2023: 3 
2024: 3 
 
Seit Anfang diesen Jahres unterstützt eine neue Clearingstelle des Landes NRW Betroffene 
mit gesundheitlichen und wirtschaftlichen Beeinträchtigungen nach einer COVID-19-Schutz-
impfung in Form einer kostenlosen Anlauf-, Kontakt und Vermittlungsstelle für Betroffene. Die 
Clearingstelle ist unter der Telefonnummer 0211-855 4333 zu folgenden Zeiten erreichbar: 
montags, dienstags und donnerstags von 10.00 bis 12.00 Uhr sowie dienstags von 17.00 bis

2 
 
19.00 Uhr. Alternativ können sich Betroffene per E-Mail an clearingstelle-impfscha-
eden@mags.nrw.de oder über ein Kontaktformular an die Clearingstelle wenden.( Neue Clea-
ringstelle unterstützt Menschen mit gesundheitlichen und wirtschaftlichen Beeinträchtigungen 
nach einer COVID-19-Schutzimpfung | Mit Menschen für Menschen. abgerufen am 2.2.2026 ). 
 
 
Im vergangenen Jahr wurde das „Pädiatrisches Netzwerk für die Versorgung und Erforschung 
von postakuten Folgen von COVID-19, ähnlichen postakuten Infektions- und Impfsyndromen 
sowie ME/CFS bei Kindern und Jugendlichen (PEDNET-LC)“ gegründet (https://www.bundes-
gesundheitsministerium.de/ministerium/ressortforschung/handlungsfelder/forschungsschwer-
punkte/long-/post-covid/modul-1-kiju/pednet-lc.html , https://pednet-lc.de/ ).  
„..PEDNET-LC ist ein bundesweiter Zusammenschluss aus 65 Kliniken und Forschungsinstitu-
ten, der sich auf die Verbesserung der Diagnostik und Behandlungsansätze für Kinder und Ju-
gendliche mit Long COVID-ähnlichen Erkrankungen konzentriert, um eine umfassende und 
effektive Hilfe für Betroffene zu gewährleisten.  
Im Mittelpunkt des Projektes stehen 20 spezialisierte, interdisziplinäre Versorgungszentren, 
welche eine flächendeckende regionale Betreuung zum Ziel haben. Die aus der Routine ent-
stehenden Daten werden gesammelt, ausgewertet und dazu verwendet, die medizinische Ver-
sorgung ständig zu verbessern. Die gewonnenen Erkenntnisse werden der Öffentlichkeit zur 
Verfügung gestellt.  
Möglich gemacht wird dies durch eine Förderung des Bundesministeriums für Gesundheit…“ 
(https://pednet-lc.de/) 
 
Eines dieser Versorgungszentren für Kinder und Jugendliche ist an der Uni Köln verortet 
(https://kinderklinik.uk-koeln.de/klinik/ambulante-behandlung/postvirale-sprechstunde/ ): 
Sprechstunde für postvirale Krankheiten und Immundysregulation bei Kindern und Jugendli-
chen.  
 
Das Bundesministerium für Gesundheit hat ebenfalls eine Internet-Seite zu Long-Covid einge-
richtet. Sie soll eine Anlaufstelle und Plattform bieten für alle, die nach Antworten und Hilfe su-
chen. Wissenschaftliche Erkenntnisse zu Erkrankung bei Kindern, Jugendlichen und Erwach-
senen werden sowohl für die Bevölkerung wie auch für medizinische Fachkräfte dargestellt. 
Auch zum Thema Nebenwirkungen von COVID-19 Impfstoffen und zum Impfschadensrecht 
gibt es eine Infobox. 
https://www.bmg-longcovid.de/ 
 
Die Anlaufstellen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene werden auf die Homepage aufge-
nommen 
 
 
gez. Burmester

Anlage Beantwortung einer mündlichen Anfrage

2459 Zeichen

Beantwortung einer mündlichen Anfrage von Ratsmitglied Frau Rukavina aus der 
Sitzung des Rates am 05.02.2026 (0329/2026) zu TOP 4.6 betreffend „Informationen für 
Impfgeschädigte“  
 
Ratsmitglied Frau Rukavina stellt zur Beantwortung 0329/2026 der Verwaltung die folgenden 
Nachfragen:  
 
1. Hat die Stadtverwaltung die beim Paul Ehrlich Institut gemeldeten Impfschäden mit 
den von Ärzten bei Krankenkassen abgerechneten Impfschäden abgeglichen? Sie 
frage dies deshalb, weil Ärztinnen und Ärzte aus Zeitmangel nur einen Bruchteil der 
bei ihnen auflaufenden Impfschäden an das Paul Ehrlich Institut melden. 
 
2. Wird in der Darstellung der Anlaufstelle für Post-Covid-Erkrankungen auf der 
Homepage deutlich, dass auch Menschen mit Impfschäden die Anlaufstelle nutzen 
können? Sie frage dies, weil leider Impfschäden (oder Post-Vac-Syndrom) oft unter 
so genannten Long-Covid-Erkrankungen subsumiert werden. Dies wird den 
Bedürfnissen der Betroffenen nicht gerecht. 
 
Die Verwaltung antwortet wie folgt: 
 
Zu 1. 
 
Ärzt*innen sind nach §6 IfSG verpflichtet den Gesundheitsämtern den Verdacht einer über 
das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung 
namentlich zu melden. Die Gesundheitsämter sind nach § 11 Abs. 4 IfSG verpflichtet, die 
gemeldeten Verdachtsfälle der zuständigen Landesbehörde und der zuständigen 
Bundesoberbehörde, dem Paul-Ehrlich-Institut, im Einklang mit den Bestimmungen des 
Datenschutzes in pseudonymisierter Form (personenbezogene Angaben sind unkenntlich zu 
machen) zu melden. 
Das Gesundheitsamt Köln meldet jeden von Ärzt*innen gemeldeten Verdachtsfall in 
pseudonymisierter Form an das Paul-Ehrlich Institut. Die Meldung kann zusätzlich auch 
direkt an das Paul-Ehrlich Institut erfolgen. 
 
 
Zu 2. 
 
Auf der homepage des PEDNET-LC (https://pednet-lc.de/ ) sind die folgenden Hinweise zu 
finden: 
Gemeinsam für Kinder und Jugendliche mit Long COVID -ähnlichen Erkrankungen 
PEDNET-LC ist ein neu etabliertes, interdisziplinär ausgerichtetes pädiatrisches Netzwerk, 
das sich der Forschung und Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit Long COVID-
ähnlichen Erkrankungen widmet. Dazu gehören postinfektiöse Erkrankungen verursacht 
durch SARS-CoV-2, Influenzavirus, Epstein-Barr-Virus (EBV) sowie andere Erreger. Auch 
Betroffene mit Beschwerden nach Impfungen, sowie Kinder und Jugendliche mit ME/CFS 
unabhängig vom Auslöser sollen zukünftig über diese Strukturen betreut werden.

Beratungsverlauf (1)

05.02.2026 Rat
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0329/2026
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
Datum
04.03.2026
Erstellt
02.02.2026 09:47