0329/2026
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der BSW-Gruppe aus der Ratssitzung vom 05.02.2026 (AN/0211/2026) betreffend "Informationen für Impfgeschädigte"
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Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)
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Dezernat, Dienststelle V/53 Vorlagen-Nummer 05.02.2026 0329/2026 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Rat 05.02.2026 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der BSW-Gruppe aus der Ratssitzung vom 05.02.2026 (AN/0211/2026) betreffend "Informationen für Impfgeschädigte" Mit Anfrage AN/0211/2026 stellt die BSW-Gruppe die nachfolgenden Fragen: Warum veröffentlicht die Stadtverwaltung unter der Rubrik Corona-Virus: Fragen und Antworten keine Informationen und Anlaufstellen für Betroffene von Impfschäden nach einer Covid-Imp- fung? Die Verwaltung antwortet wie folgt: SARS-CoV 2 (severe acute respiratory syndrome coronavirus 2) ist der Erreger der Erkran- kung COVID-19 (coronavirus disease 2019) Schwerwiegende sogenannte unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) nach Impfungen sind sehr selten. Angaben zu Art und Häufigkeit der UAW finden sich in der Fachinformation des jeweiligen Impfstoffs. Nach § 6 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist der Verdacht einer über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung namentlich meldepflichtig. Die Meldung erfolgt von der Ärztin/vom Arzt an das Gesundheitsamt. Die Gesundheitsämter sind nach § 11 Abs. 4 IfSG verpflichtet, die gemeldeten Verdachtsfälle der zuständigen Lan- desbehörde und der zuständigen Bundesoberbehörde, dem Paul-Ehrlich-Institut, im Einklang mit den Bestimmungen des Datenschutzes in pseudonymisierter Form (personenbezogene Angaben sind unkenntlich zu machen) zu melden (RKI - Meldebögen - Meldung des Ver- dachts einer Impfnebenwirkung abgerufen am 2.2.2026). Die Anzahl der Impfgeschädigten in Köln ist nach wie vor gering. Meldungen von Impfschäden auf Grund einer Impfung gegen SARS-CoV2: 2021: 38 2022: 4 2023: 3 2024: 3 Seit Anfang diesen Jahres unterstützt eine neue Clearingstelle des Landes NRW Betroffene mit gesundheitlichen und wirtschaftlichen Beeinträchtigungen nach einer COVID-19-Schutz- impfung in Form einer kostenlosen Anlauf-, Kontakt und Vermittlungsstelle für Betroffene. Die Clearingstelle ist unter der Telefonnummer 0211-855 4333 zu folgenden Zeiten erreichbar: montags, dienstags und donnerstags von 10.00 bis 12.00 Uhr sowie dienstags von 17.00 bis 2 19.00 Uhr. Alternativ können sich Betroffene per E-Mail an clearingstelle-impfscha- eden@mags.nrw.de oder über ein Kontaktformular an die Clearingstelle wenden.( Neue Clea- ringstelle unterstützt Menschen mit gesundheitlichen und wirtschaftlichen Beeinträchtigungen nach einer COVID-19-Schutzimpfung | Mit Menschen für Menschen. abgerufen am 2.2.2026 ). Im vergangenen Jahr wurde das „Pädiatrisches Netzwerk für die Versorgung und Erforschung von postakuten Folgen von COVID-19, ähnlichen postakuten Infektions- und Impfsyndromen sowie ME/CFS bei Kindern und Jugendlichen (PEDNET-LC)“ gegründet (https://www.bundes- gesundheitsministerium.de/ministerium/ressortforschung/handlungsfelder/forschungsschwer- punkte/long-/post-covid/modul-1-kiju/pednet-lc.html , https://pednet-lc.de/ ). „..PEDNET-LC ist ein bundesweiter Zusammenschluss aus 65 Kliniken und Forschungsinstitu- ten, der sich auf die Verbesserung der Diagnostik und Behandlungsansätze für Kinder und Ju- gendliche mit Long COVID-ähnlichen Erkrankungen konzentriert, um eine umfassende und effektive Hilfe für Betroffene zu gewährleisten. Im Mittelpunkt des Projektes stehen 20 spezialisierte, interdisziplinäre Versorgungszentren, welche eine flächendeckende regionale Betreuung zum Ziel haben. Die aus der Routine ent- stehenden Daten werden gesammelt, ausgewertet und dazu verwendet, die medizinische Ver- sorgung ständig zu verbessern. Die gewonnenen Erkenntnisse werden der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Möglich gemacht wird dies durch eine Förderung des Bundesministeriums für Gesundheit…“ (https://pednet-lc.de/) Eines dieser Versorgungszentren für Kinder und Jugendliche ist an der Uni Köln verortet (https://kinderklinik.uk-koeln.de/klinik/ambulante-behandlung/postvirale-sprechstunde/ ): Sprechstunde für postvirale Krankheiten und Immundysregulation bei Kindern und Jugendli- chen. Das Bundesministerium für Gesundheit hat ebenfalls eine Internet-Seite zu Long-Covid einge- richtet. Sie soll eine Anlaufstelle und Plattform bieten für alle, die nach Antworten und Hilfe su- chen. Wissenschaftliche Erkenntnisse zu Erkrankung bei Kindern, Jugendlichen und Erwach- senen werden sowohl für die Bevölkerung wie auch für medizinische Fachkräfte dargestellt. Auch zum Thema Nebenwirkungen von COVID-19 Impfstoffen und zum Impfschadensrecht gibt es eine Infobox. https://www.bmg-longcovid.de/ Die Anlaufstellen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene werden auf die Homepage aufge- nommen gez. Burmester
Anlage Beantwortung einer mündlichen Anfrage
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Beantwortung einer mündlichen Anfrage von Ratsmitglied Frau Rukavina aus der Sitzung des Rates am 05.02.2026 (0329/2026) zu TOP 4.6 betreffend „Informationen für Impfgeschädigte“ Ratsmitglied Frau Rukavina stellt zur Beantwortung 0329/2026 der Verwaltung die folgenden Nachfragen: 1. Hat die Stadtverwaltung die beim Paul Ehrlich Institut gemeldeten Impfschäden mit den von Ärzten bei Krankenkassen abgerechneten Impfschäden abgeglichen? Sie frage dies deshalb, weil Ärztinnen und Ärzte aus Zeitmangel nur einen Bruchteil der bei ihnen auflaufenden Impfschäden an das Paul Ehrlich Institut melden. 2. Wird in der Darstellung der Anlaufstelle für Post-Covid-Erkrankungen auf der Homepage deutlich, dass auch Menschen mit Impfschäden die Anlaufstelle nutzen können? Sie frage dies, weil leider Impfschäden (oder Post-Vac-Syndrom) oft unter so genannten Long-Covid-Erkrankungen subsumiert werden. Dies wird den Bedürfnissen der Betroffenen nicht gerecht. Die Verwaltung antwortet wie folgt: Zu 1. Ärzt*innen sind nach §6 IfSG verpflichtet den Gesundheitsämtern den Verdacht einer über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung namentlich zu melden. Die Gesundheitsämter sind nach § 11 Abs. 4 IfSG verpflichtet, die gemeldeten Verdachtsfälle der zuständigen Landesbehörde und der zuständigen Bundesoberbehörde, dem Paul-Ehrlich-Institut, im Einklang mit den Bestimmungen des Datenschutzes in pseudonymisierter Form (personenbezogene Angaben sind unkenntlich zu machen) zu melden. Das Gesundheitsamt Köln meldet jeden von Ärzt*innen gemeldeten Verdachtsfall in pseudonymisierter Form an das Paul-Ehrlich Institut. Die Meldung kann zusätzlich auch direkt an das Paul-Ehrlich Institut erfolgen. Zu 2. Auf der homepage des PEDNET-LC (https://pednet-lc.de/ ) sind die folgenden Hinweise zu finden: Gemeinsam für Kinder und Jugendliche mit Long COVID -ähnlichen Erkrankungen PEDNET-LC ist ein neu etabliertes, interdisziplinär ausgerichtetes pädiatrisches Netzwerk, das sich der Forschung und Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit Long COVID- ähnlichen Erkrankungen widmet. Dazu gehören postinfektiöse Erkrankungen verursacht durch SARS-CoV-2, Influenzavirus, Epstein-Barr-Virus (EBV) sowie andere Erreger. Auch Betroffene mit Beschwerden nach Impfungen, sowie Kinder und Jugendliche mit ME/CFS unabhängig vom Auslöser sollen zukünftig über diese Strukturen betreut werden.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 0329/2026
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
- Datum
- 04.03.2026
- Erstellt
- 02.02.2026 09:47