3654/2024/6
Weiterführung des Förderprogramms Gemeinwesenarbeit für die Stadt Köln
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Ergebnisse Fachcontrolling für 2023 - Auszüge
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Förderprogramm Gemeinwesenarbeit für die Stadt Köln Ergebnisse Fachcontrolling für 2023 - Auszüge - Vorlage-Nr. 3654/2024 – Anlage 3 - Übersicht - Einzelne Veranstaltungen, Regelmäßige Angebote, Arbeitskreise/ Netzwerkveranstaltungen und Zielerreichung 2023 Einzelne Veranstaltungen Regelmäßige Angebote Teilnahme Arbeitskreise (z.B. Stadtteilkonferenz) Teilnahme Netzwerkveranstaltungen (z.B. Veranstaltungsplanung) Teilnahme sonstige Gremien (z.B. bestimmte Dialoggruppen Geflüchtete, Jugendliche) (es fehlen: Merheim lrh. - Am Ginsterpfad, Oststraßensiedlung) Anzahl Veran- staltungen Anzahl Teilnehmer*innen (geschätzt) Anzahl Angebote (ohne Beratung) Anzahl Treffen (geschätzt) Summe TN Durchschnitt (ohne Tafel) Summe TN/ Begegnungen (ohne Tafel) Anzahl Anzahl Treffen Anzahl Anzahl Treffen Anzahl Anzahl Treffen Zündorf Rosenhügel 11 850 7 215 56 1957 6 18 3 9 2 2 Kalk Nord 8 400 3 60 13 73 2 8 3 12 7 20 Westend 11 1100 8 297 116 4090 4 12 0 0 Neu-Bocklemünd 8 1500 6 173 97 1356 3 9 5 15 1 1 Alt-Müngersdorf Technologiepark 5 430 4 128 97 887 1 3 0 0 Kölnberg 8 600 4 47 39 126 5 24 2 8 1 1 Merheim Mitte – Winterberger Str. 0 0 4 4 2 5 0 Siedlung Am Donewald 5 300 9 260 127 4604 5 12 5 9 4 13 Holweide Ost 6 700 3 46 33 550 2 10 0 0 Roggendorf 13 500 4 45 20 260 4 16 4 10 0 Summe 75 6380 48 1271 598 13903 36 116 24 68 15 37 5 9 10 6 1 viel mehr als erwartet mehr als erwartet erwartetes Ergebnis weniger als erwartet viel weniger als erwartet Anzahl der Ziele Zielerreichung: 31 Ziele in 10 Fördergebieten Förderprogramm Gemeinwesenarbeit - Ergebnisse Fachcontrolling 2023 75 48 51 24 Einzelne Veranstaltungen (N = 9 Fördergebiete) Regelmäßige Angebote (N = 9 Fördergebiete) Arbeitskreise und sonstige Gremien (N = 10 Fördergebiete) Netzwerkveranstaltungen (N = 7 Fördergebiete) Anzahl der jeweiligen Kategorie Veranstaltungen, regelmäßige Angebote, Arbeitskreise und Netzwerkveranstaltungen in den Fördergebieten in 2023 Einzelne Veranstaltungen Wohnumfeld gestalten und verschönern Begegnungsräume schaffen und Gemeinschaftssinn stärken Bedarfsorientierte unterstützende Veranstaltungen Öffentlichkeitsarbeit und Reichweite der GWA erhöhen Gebiets- und dialoggruppen- spezifische Veranstaltungen Frühjahrsputzaktion, Gemeinschaftsgarten anlegen Veedelsfest, Weihnachtsfeier, Eröffnung Bouleplatz Informationstag Gesundheit, Informations- veranstaltung zu Stromkosten Tag des offenen Veedelsbüros, Teilnahme am Veedelsflohmarkt Workshop zum Thema Rassismus, Senior*innentag 6 47 3 1 7 0 10 20 30 40 50 Wohnumfeld gestalten und verschönern Begegnungsräume schaffen und Gemeinschaftssinn stärken Bedarfsorientierte unterstützende Veranstaltungen Öffentlichkeitsarbeit und Reichweite der GWA erhöhen Gebiets- und dialoggruppen- spezifische Veranstaltungen Anzahl Veranstaltungen Einzelne Veranstaltungen - Schwerpunkte in 9 Fördergebieten Förderprogramm Gemeinwesenarbeit - Ergebnisse Fachcontrolling 2023 Wohnumfeld gestalten und verschönern Begegnungsräume schaffen und Gemeinschaftssinn stärken Bedarfsorientierte unterstützende Veranstaltungen Öffentlichkeitsarbeit und Reichweite der GWA erhöhen Gebiets- und dialoggruppen- spezifische Veranstaltungen monatliche Aufräumaktionen, Gemeinschaftsgarten regelmäßig pflegen Spieletreff, Nachbarschaftsfrühstück, Ferienprogramm organisieren und durchführen, Gruppentreffen zu Mietfragen, Repair-Cafe Erstellen und Verteilen des Veedelsbriefs, mehrfache Treffen zur Organisation eines Tags des offenen Veedelsbüros Gruppentreffen für Menschen mit internationaler Familiengeschichte Regelmäßige Angebote 5 20 15 8 0 5 10 15 20 Wohnumfeld gestalten und verschönern Begegnungsräume schaffen und Gemeinschaftssinn stärken Bedarfsorientierte unterstützende Angebote Gebiets- und dialoggruppen- spezifische Angebote Anzahl Angebote Regelmäßige Angebote - Schwerpunkte in 10 Fördergebieten Förderprogramm Gemeinwesenarbeit - Ergebnisse Fachcontrolling 2023
DE 3654_2024_6 unterschrieben
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Stadt Köln Die Oberbürgermeisterin Vorlagen-Nummer 3654/2024/6 Dezernat, Dienststelle V/50/507 Freigabedatum Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mit glied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertretung Betreff Weiterführung des Förderprogramms Gemeinwesenarbeit für die Stadt Köln Gremium Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) Datum 26.06.2025 Begründung für die Dringlichkeit: Aufgrund von umfangreichen verwaltungsinternen Abstimmungsprozessen konnten die Sit zungstermine der vorberatenden Gremien sowie die Sitzung des Rates nicht erreicht werden. Es ist nunmehr eine Dringlichkeitsentscheidung erforderlich, da ansonsten ein Strukturab bruch der Gemeinwesenarbeit in den Fördergebieten zum 30.06.2025 entstehen würde (Frei setzung von Personal und Abmietung von Räumlichkeiten). Damit wären auch die bislang erreichten Erfolge der Arbeit in den Gemeinwesenquartieren gefährdet. Dies wäre auch die Folge bei einer möglichen Unterbrechung der Gemeinwesenar beit. Der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren sowie der Finanzausschuss werden im Nachgang über die Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung mit gesonderter Mittei lung informiert. Beschluss: Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen: 1. Der Rat der Stadt Köln beschließt die Weiterführung des Förderprogramms „Gemein wesenarbeit für die Stadt Köln“ in der abgeänderten Form (Anlage 1) sowie die geän derte Auswahl der Fördergebiete (Anlage 2) befristet für die Dauer vom 01.07.2025 bis 31.12.2026. Die Kosten der Weiterführung des Förderprogramms Gemeinwesenarbeit belaufen sich auf 417.349 € in 2025 bzw. 879.800 € in 2026. Die erforderlichen Mittel sind im beschlossenen Haushaltsplan 2025/2026 im Teilplanergebnisplan des Amtes für Sozi ales, Arbeit und Senioren in der Produktgruppe 1005, Leistungen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit, in Teilplanzeile 15 als Zuschuss für Träger von Projekten der Ge meinwesenarbeit enthalten. 2 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Wirksamkeit der aus dem Förderprogramm resul tierenden Maßnahmen zum Stichtag 30.06.2026 zu evaluieren. Auf Grundlage der er folgten Evaluierung wird die Verwaltung dem Rat eine erneute Beschlussfassung über eine mögliche Fortschreibung und Anpassung des Förderprogramms vorlegen. 3. Der Rat beschließt für die Dauer bis zur Umsetzung des fortgeschriebenen Förderpro gramms Gemeinwesenarbeit, längstens jedoch bis zum 30.09.2025, dass die bislang beauftragten Träger in den Einzelmaßnahmen, die in der neuen Förderperiode weiter geführt werden, ihre Geschäfte interimsweise fortführen. ungeändert zugestimmt □ geändert zugestimmt (siehe z. B. „Anlage 1" oder „Anlage 1 und 2“) □ abgelehnt □ ohne Votum. Eine Stellungnahme der Bezirksvertretung in der Sache erfolgt nicht, (ggf. siehe z. B. „Anlage 1" oder „Anlage 1 und 2") Datum Unterschrj Unterschrift—-- 6 3 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen □ □ Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen Zuwendungen/Zuschüsse € □ Nein □ Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 417.349 € % Zuwendungen/Zuschüsse □ Nein □ Ja Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) b) c) Personalaufwendungen Sachaufwendungen etc. bilanzielle Abschreibungen 2026 p. a. € 879.800 € € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): a) Erträge b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € € Einsparungen: a) Personalaufwendungen b) Sachaufwendungen etc. Beginn, Dauer ab Haushaltsjahr: ab Haushaltsjahr: € € Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: 1. Ausgangslage und Notwendigkeit der Aufrechterhaltung der Gemeinwesenarbeit zur Stabilisierung des sozialen Zusammenhalts in Kölner Quartieren mit besonderen so zialen Problemlagen Seit 1990 fördert die Stadt Köln die Gemeinwesenarbeit in Wohngebieten mit besonderem Handlungsbedarf. Mit Beschluss vom 26.10.1995 hat der Rat der Stadt Köln nach einer Mo dellförderung und deren Evaluierung die dauerhafte Förderung der Gemeinwesenarbeit in Köl ner Schwerpunktwohngebieten festgelegt. Die Förderung erfolgte zunächst in vier Quartieren. Nach dem Ratsbeschluss am 20.12.2016 (Vorlage-Nr. 3869/2016) wurde die Gemeinwesen arbeit auf Basis eines neuen Konzepts ab 2017 in fünf benachteiligten Quartieren im Umfang von jeweils einer halben Personalstelle Sozialarbeit gefördert. In den Fördergebieten kam es in der Folge über neue bzw. zusätzliche Beteiligungsmöglichkeiten der Bewohnerschaft zu ei ner Verbesserung der sozialen Infrastruktur und des nachbarschaftlichen Miteinanders. Die Ansätze, benachteiligte Stadtviertel zu Quartieren mit Perspektive zu entwickeln, zeigten sich wirksam. In anderen städtischen Quartieren hingegen drohte aufgrund zunehmender Polari- sierungs- und Segregationsprozesse eine Verfestigung bestehender Problemlagen sowie ein 4 Ungleichgewicht zwischen den Stadtteilen. Mit Beschluss vom 10.09.2020 (Vorlage-Nr. 4455/2020) nahm der Rat der Stadt Köln das von der Verwaltung entwickelte ,Förderprogramm Gemeinwesenarbeit für die Stadt Köln' zustim mend zur Kenntnis. Gleichzeitig beauftragte der Rat die Verwaltung, die Förderung der Ge meinwesenarbeit um weitere neun - also folglich insgesamt 14 - Fördergebiete auszuweiten. Auf Grundlage der Feststellung, dass der Bedarf an Gemeinwesenarbeit dauerhaft besteht, wurde die Förderung der einzelnen Maßnahmen in den jeweiligen Fördergebieten auf vier Jahre befristet. Gleichzeitig wurde beschlossen, dass eine Verlängerung der Maßnahme grundsätzlich unter bestimmten Bedingungen möglich ist. Leitziel der Förderung ist dabei im mer die Stärkung von Kölner Quartieren mit besonderen sozialen Problemlagen. Die Auswahl der Fördergebiete erfolgte dabei auf der Basis eines kleinräumigen Monitorings anhand geeigneter quantitativer und qualitativer Indikatoren. Mit Ausnahme der festgelegten Quartiere Finkenberg und Gernsheimer Straße erfolgte ab dem 01.07.2021 die Umsetzung des Förderprogramms Gemeinwesenarbeit in zunächst fol genden zwölf Stadtvierteln mit besonderen sozialen Problemlagen: Kölnberg, Alt-Müngersdorf -Technologie Park, Westend, Neu-Bocklemünd, Merheim linksrheinisch - Am Ginsterpfad, Roggendorf, Zündorf-Nord - Rosenhügel, Merheim-Mitte - Winterberger Straße, Kalk Nord, Holweide Ost, Siedlung Am Donewald, Oststraßen-Siedlung. Am 16.09.2021 (Vorlage-Nr, 2675/2021) hatte der Rat die vorgesehene Förderung der Ge meinwesenarbeit in den Quartieren Finkenberg und Gernsheimer Straße in Abänderung der Ratsbeschlüsse vom 10.09.2020 (Vorlage-Nr. 4455/2020) zugunsten der städtebaulich bewil ligten Maßnahmen „Zuhause im Veedel“ befristet zurückgestellt. Beide bewilligten Einzelmaß nahmen, deren Finanzierung zu 30% über kommunale Mittel erfolgt, sind als Pilotprojekte in Großwohnsiedlungen Bestandteil der Programms „Starke Veedel - starkes Köln“ und haben das Ziel, die Grundlagen für eine anschließende zielgerichtete Gemeinwesenarbeit zu schär fen. Im Ergebnis wurde die Maßnahme am Finkenberg nach Ablauf des Förderbescheids auf Empfehlung der durchgeführten Evaluation mit Ratsbeschluss vom 07.12.2023 (Vorlage-Nr. 2966/2023) zum 01.01.2024 nahtlos in das Förderprogramm Gemeinwesenarbeit übergeleitet. Der Förderzeitraum von „Zuhause im Veedel“ Gernsheimer Straße endet zum 31.12.2025. 2. Wissenschaftliche Begleitung Teil des Ratsbeschlusses vom 10.09.2020 zur Weiterentwicklung des Förderprogramms Ge meinwesenarbeit war die Durchführung einer externen wissenschaftlichen Begleitung. Vom 01.05.2023 bis zum 30.06.2025 ist die Gesellschaft für Forschung und Beratung im Gesund- heits- und Sozialbereich mbH (FOGS) nach öffentlicher Ausschreibung mit der Durchführung dieser Aufgabe betraut. Neben der Beratung der Auftraggeberin bei der Implementation des Förderprogramms sollte dabei ein weiterer Schwerpunkt die Entwicklung und der Aufbau eines Fachcontrollings mit der Fachverwaltung und weiteren relevanten Akteuren sein. Das Fachcontrolling sollte als strukturierte Selbstüberwachung der Organisation zur Steuerungsunterstützung verstanden werden. Die Herstellung der Standardisierung und Vergleichbarkeit von Arbeitsprozessen und -abläufen wurde deshalb als zentrales Ziel formuliert. Daher wurden einheitliche und ver gleichbare Instrumente für die Prozessdokumentation und die Berichtserstellung erarbeitet und eingeführt (Anlage 1: VII. Qualitätssicherung und Steuerungsstrukturen). Mehrere stan dardisierte Formatvorlagen wie zum Beispiel Jahresberichte oder Zielvereinbarungen wurden von FOGS entwickelt und mit den Fachkräften der Gemeinwesenarbeit und der Stadtteilkoor dination abgestimmt. Dazu fanden mehrere Veranstaltungen aller Beteiligten in unterschiedli chen Zusammensetzungen statt. Im Sinne einer besseren Nachvollziehbarkeit und Überprüf barkeit wurden die Zielvereinbarungen deutlicher an SMART-Kriterien orientiert. Die Berichte wurden neben anderem um sogenannte Erfassungshilfen zur Dokumentation der konkreten Arbeit vor Ort, in den jeweiligen Fördergebieten, erweitert. Auch der Bereich Fachaustausch wurde um den Punkt Austauschtreffen erweitert. Es wurde festgelegt, dass themenorientiert Austauschtreffen zwischen den Fachkräften der Gemeinwesenarbeit und der Stadtteilkoordi nation bedarfsorientiert möglich sind. Eine Auswertung der Jahresberichte, der Zielvereinbarungen und Erfassungsinstrumente, die 5 vollumfänglich erstmals für das Jahr 2023 stattfinden konnte, erfolgt in den drei Tätigkeitskate gorien: .Regelmäßige Angebote', .Einzelne Veranstaltungen' sowie .Arbeitskreise und Netz werkarbeit'. Die Tätigkeitskategorien .Regelmäßige Angebote' und .Einzelne Veranstaltungen' werden je weils über die folgenden Themenfelder ausgewertet (Anlage 3). o o o o o o Wohnumfeld gestalten und verschönern (Beispiel: Putzaktion, Gemeinschaftsgar ten anlegen und wöchentlich pflegen) Begegnungsräume schaffen und Gemeinschaftssinn stärken (Beispiel: Nachbar schaftsfrühstück, Repair-Cafe, Veedelsfest, Ferienprogramm), Bedarfsorientierte Beratung und Unterstützung (Beispiel: Informationstag Gesund heit, Workshop zum Thema Stromkosten, Gruppentreffen bei Mietfragen), Öffentlichkeitsarbeit und Reichweite der Gemeinwesenarbeit erhöhen (Beispiel: Tag des offenen Veedelsbüro, Verteilen des Veedeisbriefs), Gebiets- und diaioggruppenspezifische Schwerpunkte (Beispiel: Workshops zum Thema Rassismus, Gruppentreffen für Menschen mit internationaler Familienge schichte), Netzwerkarbeit und Interessenvertretung (Beispiel: Quartierskonferenzen). Eine differenzierte Auswertung der Arbeitskreise und Netzwerkarbeit in den Quartieren ge schieht über die Themenfelder ■ o o o Übergreifende/Allgemeine Arbeitskreise und Netzwerkveranstaitungen (Beispiel: Stadtteilkonferenz, Runder Tisch), Arbeitskreise zu bestimmten Themen und Anlässen (Beispiel: Nachbarschaftsfest, Beratung), Netzwerkveranstaltungen zu bestimmten Dialoggruppen (Beispiel: Senior*innen, Geflüchtete). In den betrachteten Fördergebieten wurden in 2023 unter anderem folgende Ergebnisse er zielt: o o Pro Fördergebiet fanden ungefähr acht „Einzel-Veranstaltungen“ (wie zum Beispiel Nachbarschaftsfeste, Info-Veranstaltungen) statt. Diese Veranstaltungen wurden durchschnittlich jeweils von 85 Bewohnerinnen besucht. In der Rubrik „Regelmäßige Angebote“, also meist wöchentlich stattfindenden Gruppenangeboten, nahmen im Mittel knapp zehn Bewohnerinnen je Angebot teil. In der Gesamtsumme fanden über alle stadtweit 598 Treffen im Rahmen aller regelmäßigen Angebote hinweg in absoluter Zahl insgesamt circa 14.000 Begegnungen statt. o o Eine Teilnahme, Organisation und Durchführung von „Arbeitskreisen, Netzwerkver anstaltungen oder sonstigen Gremien“ fand durch die Fachkräfte der Gemeinwe- senarbeit im Durchschnitt über das Jahr 2023 zwischen sieben und acht Mal je Fördergebiet statt. Hinsichtlich des Zielerreichungsgrads wurde auf einer Skala von 1 („viel weniger als erwartet“ bis 5 („viel mehr als erwartet“) ein übergreifender Mittelwert von 3,3 ermittelt, wobei 3 als „erwartetes Ergebnis“ eingestuft ist 3. Weiterentwicklung des Förderprogramms 3 .a. Anpassung der Steuerungsstruktur Gemäß des im Förderprogramm (Anlage 1) festgelegten Verständnisses, dass es „von beson derem Interesse [für die Stadt Köln ist], wirkungsorientierte Erkenntnisse und Hinweise bezo gen auf das Förderprogramm zu gewinnen, um dadurch das Programm in einem fortlaufenden Prozess im Sinne eines lernenden Programmes weiter zu entwickeln“, zeigte sich in der Um setzung, dass für die neue Förderperiode ab 01.07.2025 Anpassungsbedarf besteht. In der redaktionellen Überarbeitung wurden bislang unscharfe Textpassagen konkretisiert und erforderliche Anpassung an veränderte Rahmenbedingungen (Kostenentwicklung und Kosten aufteilung) vorgenommen. Erste Erkenntnisse aus der wissenschaftlichen Begleitung liegen vor. Aus Sicht von FOGS ist 6 es eine besondere Herausforderung, für den Bereich der Gemeinwesenarbeit Wirkungskenn zahlen zu entwickeln. Maßgeblich dafür ist, dass es an einer Vergleichbarkeit der Gemeinwe senquartiere fehlt. Jedes Quartier unterscheidet sich nicht unerheblich in seiner Struktur (Be völkerungszusammensetzung, vorhandene lokale Strukturen, insbesondere Netzwerkstruktu ren u. ä.). Es bleiben jedoch noch die endgültigen Erkenntnisse nach Abschluss der wissenschaftlichen Begleitung abzuwarten. Im aktuell stattfindenden Prozess werden noch weitere Detailfragen dazu geklärt. So erfolgt aktuell die Abstimmung mit den Trägern der Gemeinwesenarbeit, in welchem reali sierbaren Umfang wirkungsorientierte Kennzahlen und Wirkungsziele geeignet sind und fest gelegt werden. Zum konkreten Vorgehen wurden im Förderprogramm unter Punkt V. 3 d die weiteren Maßnahmen verankert. 3 .b. Anpassung der Kostenstruktur Zusätzlich zu den oben beschriebenen Anpassungen im Förderprogramm, die durch die Er gebnisse der wissenschaftlichen Begleitung erforderlich wurden, mussten auch bedarfsindi zierte Anpassungen bei einzelnen Kostenpositionen vorgenommen werden. So wurden die Beträge für die Personalkosten um die jährlich stattfindenden pauschalen Er höhungen im Rahmen der Fortschreibung des Haushalts aktualisiert. Dadurch, dass sich die Pauschale für die Gemeinkosten an den Personalkosten orientiert, wurde auch dieser Betrag entsprechend angepasst. In der Praxis wurde deutlich, dass die im bisherigen Förderprogramm veranschlagten Mittel für Raumkosten zur Umsetzung der stark gruppenorientierten Angebote in der Gemeinwesen arbeit knapp bemessen sind. Die schwierige Entwicklung der vergangenen Jahre auf dem Wohnungsmarkt bzw. bei den Mieten verschärfte die Situation zusätzlich, sodass es vereinzelt und nachvollziehbar zu Problemen bei der Anmietung angemessener Räumlichkeiten gekom men ist. Andere Kostenpositionen im Bereich der Sachkosten waren im Vergleich dazu auskömmlich bemessen. Insofern wird die Kostenstruktur für die neue Förderperiode dahingehend angepasst, dass die Sachkosten in die Positionen „Arbeitsplatzpauschale Büroarbeitsplatz“ und „weitere Raum miete für Veranstaltungsräume, Sanitärräume etc.“ aufgeschlüsselt werden. Dadurch wird dem Bedarf an einem flexibleren Einsatz der angemessenen Mittel Rechnung getragen. Die veranschlagten Gesamtkosten verändern sich dadurch nicht. 4 . Vorschläge zur Gebietsauswahl (Anlage 2) Wie zu Beginn der aktuellen Förderperiode wurde erneut ein kleinräumiges Monitoring durch geführt. Auf der Basis quantitativer und qualitativer Indikatoren sowie einer fachlichen Bewer tung des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren wurde ein Stadtteilranking erstellt. Obwohl sich die soziale Infrastruktur in den geförderten Wohngebieten inzwischen insgesamt verbes sert hat und Mitwirkungsmöglichkeiten erschlossen worden sind, wurde deutlich, dass weiter hin erhebliche Handlungsbedarfe in den bisherigen Fördergebieten bestehen. Aufgrund schwieriger Rahmenbedingungen - nicht zuletzt durch die gesamtgesellschaftlichen krisenhaf ten Entwicklungen der letzten Jahre und deren Folgen - haben sich bestehende Problemlagen verschärft bzw. sind neue Herausforderungen entstanden. Das Ziel der Stärkung der Selbst hilfekräfte und der Eigeninitiative der Bewohnerschaft konnte dadurch nur in Teilen erreicht werden. Im Ergebnis bleibt festzustellen, dass trotz enormer Bemühungen nach wie vor Be darf an sozialarbeiterisch unterstützten, niederschwelligen und partizipativen Möglichkeiten besteht. Zur nachhaltigen Verstetigung der geschaffenen Strukturen ist eine Weiterführung der Maßnahmen in den bestehenden Fördergebieten erforderlich. 7 Eine Ausnahme bilden hier die Maßnahmen in den Quartieren Merheim linksrheinisch - Win terberger Straße sowie Merheim rechtsrheinisch - Am Ginsterpfad. Trotz enormer Bemühun gen der beauftragten Träger in diesen Fördergebieten ist es im bisherigen Förderzeitraum nicht gelungen, geeignete Räumlichkeiten in den Quartieren, die als Grundlage für eine fach gerechte Umsetzung der Maßnahmen unabdingbar sind, ausfindig zu machen. In der Konse quenz konnte eine Umsetzung der Ziele des Förderprogramms nur in sehr eingeschränktem Umfang erfolgen. Daher wird im Hinblick auf einen effektiven Einsatz der vorhandenen Ressourcen empfohlen, anstatt der Quartiere Merheim linksrheinisch - Winterberger Straße sowie Merheim rechts rheinisch -Am Ginsterpfad andere benachteiligte Kölner Quartiere in das Förderprogramm aufzunehmen. Dabei kommen aus Sicht der Verwaltung insbesondere folgende Quartiere in Betracht: Einen besonderen Handlungsbedarf weist nach Auswertung des durchgeführten Stadtteilran- kings das Quartier Porz Mitte - Glashüttenstraße auf. Obwohl sehr zentral im Stadtteil Porz gelegen, ist das Quartier durch direkt angrenzenden Schienenverkehr und stark frequentierte Durchgangsstraßen durch eine weitgehend isolierte Lage geprägt. Indikatoren wie eine weit überdurchschnittliche Quote an Transferleistungsbezug haben bereits in der Vergangenheit einen hohen sozialarbeiterischen Handlungsbedarf gezeigt. Dem wurde neben anderen sozia len Angeboten vor Ort durch das Projekt Papageientreff Rechnung getragen. Dieses gemein wesenorientierte Projekt des Sozialdienstes katholischer Männer e.V. wird seit Februar 2021 umgesetzt. Es hat analog zur konzeptionellen Ausrichtung der städtisch finanzierten Gemein wesenarbeit einen stark partizipativen Charakter und die Verbesserung der Lebenslagen zum Ziel. Die Finanzierung des Projekts über Stiftungsgelder läuft jedoch in 2025 aus. Eine Einglie derung des Projekts in das Förderprogramm Gemeinwesenarbeit ist aus Sicht der Verwaltung geeignet, die erzielten Erfolge nachhaltig zu sichern. Die Großwohnsiedlung Gernsheimer Straße ist ebenso durch erhebliche soziale Problemla gen gekennzeichnet. Durch die Überlagerung von sozialer Benachteiligung der Bewohner schaft und einer insgesamt unterdurchschnittlichen Qualität der Wohn- und Lebensbedingun gen werden Handlungsbedarfe deutlich. Die Siedlung weist dauerhaft einen hohen Bedarf an Aktivierungs- und Unterstützungsleistungen auf und wurde bereits im Zuge der Ausweitung des Förderprogramms Gemeinwesenarbeit in 2019 als förderwürdig ausgewählt. Im weiteren Verlauf wurde die Gemeinwesenarbeit dort jedoch zugunsten des Projekts „Zuhause im Vee- del“ zurückgestellt. Die Umsetzung dieser Maßnahme erfolgt durch den Träger Veedel e.V. und endet mit Ablauf der Förderung zum 31.12.2025. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen und Erkenntnisse von „Zuhause im Veedel“ sowie der Zwischenergebnisse der wissenschaftli chen Begleitung, zeichnet sich bereits zum jetzigen Zeitpunkt ab, dass die positiven Verände rungen zur Stabilisierung weiterhin quartiersbezogene Sozialarbeit mit einem partizipativen Ansatz erforderlich machen. Eine Überleitung der Maßnahme in das Förderprogramm Ge meinwesenarbeit zum Januar 2026 ist geeignet die Verstetigung der angestoßenen Partizipa tionsprozesse zu gewährleisten. 5 . Nahtlose Weiterführung der Einzelmaßnahmen Aufgrund der haushaltsrechtlichen Problematik (Genehmigung des Haushalts 2025/2026 erst am 31.03.2025) und der verwaltungsinternen Abstimmungsprozesse konnte keine frühere Gremienentscheidung zur Fortführung des Förderprogramms eingeholt werden. Aus Sicht der Verwaltung ist der Beschlussantrag zu 3. im Hinblick auf eine nahtlose Weiter führung der Einzelmaßnahmen der Gemeinwesenarbeit ab dem 01.07.2025 unbedingt not wendig. Grund dafür ist der erforderliche Zeitrahmen für die Veröffentlichung des Förderpro gramms sowie die Antrags-, Prüfungs- und Bewilligungsverfahren. Unterbrechungen der Maßnahmen mit weitreichenden Folgen, wie die Kündigung von Perso nal und Räumlichkeiten bei den durchführenden Trägern, würden bislang erzielte Erfolge zweifellos gefährden. 8 Zur Vermeidung eines Strukturabbruchs ist deshalb eine interimsweise Fortführung geboten. Anlagen Anlage 1: Förderprogramm: Gemeinwesenarbeit für die Stadt Köln Anlage 2: GWA Gebietsauswahl 2025 - Vorschlag Beschluss Anlage 3: Ergebnisse Fachcontrolling für 2023 - Auszüge Vorlage-Nr. 3654/2024 - Anlage 3 Stadt Köln Förderprogramm Gemeinwesenarbeit für die Stadt Köln Ergebnisse Fachcontrolling für 2023 - Auszüge - - Übersicht - Stadt Köln Einzelne Veranstaltungen, Regelmäßige Angebote, Arbeitskreise/ Netzwerkveranstaltungen und Zielerreichung 2023 Einzelne Veranstaltungen Regelmäßige Angebote Teilnahme Arbeitskreise (z.B. Stadtteilkonferenz) Teilnahme Netzwerkveranstaltungen (z.B. Veranstaltungsplanung) Teilnahme sonstige Gremien (z.B. bestimmte Dialoggruppen Geflüchtete, Jugendliche) (es fehlen: Merheim Irh. - Am Ginsterpfad, Dststraßensiedlunq) Zündorf Rosenhügel <alk Nord Westend Meu-Bocklemünd Anzahl Veran staltungen Anzahl Teilnehmerinnen (geschätzt) Anzahl Angebote (ohne Beratung) Anzahl Treffen (geschätzt) Summe TN Durchschnitt (ohne Tafel) 11 8 11 E 85C 40C 110C 150C . 7 3 8 6 215 6C 297 173 Alt-Müngersdorf Technologiepark <ölnberg Vierheim Mitte - Winterberger Str. K E C 430 60C 4 4 C 12E 47 Siedlung Am Donewald Holweide Ost 6 30C 70C 9 26C 46 Roggendorf Summe , 13 75 50C 6380 4 48 45 1271 Summe TN/ Begegnungen (ohne Tafel) 56 1 Anzahl 1957 Anzahl T reffen Anzahl Anzahl Treffen Anzahl Anzahl Treffen 6 18 3 9 2 2 13 73 2 E 3 12 7 2C 116 97 97 39 127 33 2C 598 409C 1356 887 126 4604 55C 26C 13903 4 3 1 5 4 5 2 4 36 12 C C 9 3 24 4 12 10 16 116 5 0 2 2 5 C 4 24 15 1 1 8 5 9 1C 68 c 1 1 C 4 C C 15 37 Veranstaltungen, regelmäßige Angebote, Arbeitskreise und Netzwerkveranstaltungen in den Fördergebieten in 2023 Zielerreichung: 31 Ziele in 10 Fördergebieten Einzelne Veranstaltungen (N = 9 Fördergebiete) 75 viel mehr als erwartet 5 Regelmäßige Angebote (N = 9 Fördergebiete) 48 mehr als erwartet 9 Arbeitskreise und sonstige Gremien (N = 10 Fördergebiete) 51 erwartetes Ergebnis 10 Netzwerkveranstaltungen (N = 7 Fördergebiete) 24 weniger als erwartet 6 Anzahl der jeweiligen Kategorie viel weniger als erwartet 1 Anzahl der Ziele Förderprogramm Gemeinwesenarbeit - Ergebnisse Fachcontrolling 2023 Stadt Köln Einzelne Veranstaltungen Wohnumfeld gestalten und verschönern Begegnungsräume schaffen und Gemeinschaftssinn stärken Bedarfsorientierte unterstützende Veranstaltungen Öffentlichkeitsarbeit und Reichweite der GWA erhöhen Gebiets- und dialoggruppen spezifische Veranstaltungen Frühjahrsputzaktion, Gemeinschaftsgarten anlegen Veedelsfest, Weihnachtsfeier, Eröffnung Bouleplatz Informationstag Gesundheit, Informations veranstaltung zu Stromkosten Tag des offenen Veedelsbüros, Teilnahme am Veedelsflohmarkt Workshop zum Thema Rassismus, Senior*innentag Einzelne Veranstaltungen - Schwerpunkte in 9 Fördergebieten Wohnumfeld gestalten und verschönern 6 Begegnungsräume schaffen und Gemeinschaftssinn stärken Bedarfsorientierte unterstützende Veranstaltungen 3 Öffentlichkeitsarbeit und Reichweite der GWA erhöhen Gebiets- und dialoggruppen spezifische Veranstaltungen 47 11 7 0 10 20 30 40 50 Anzahl Veranstaltungen Förderprogramm Gemeinwesenarbeit - Ergebnisse Fachcontrolling 2023 Stadt Köln Regelmäßige Angebote Wohnumfeld gestalten und verschönern Begegnungsräume schaffen und Gemeinschaftssinn stärken Bedarfsorientierte unterstützende Veranstaltungen Öffentlichkeitsarbeit und Reichweite der GWA erhöhen Gebiets- und dialoggruppen- spezifische Veranstaltungen monatliche Aufräumaktionen, Gemeinschaftsgarten regelmäßig pflegen Spieletreff, Nachbarschaftsfrühstück, Ferienprogramm organisieren und durchführen, Gruppentreffen zu Mietfragen, Repair-Cafe Erstellen und Verteilen des Veedeisbriefs, mehrfache Treffen zur Organisation eines Tags des offenen Veedelsbüros Gruppentreffen für Menschen mit internationaler Familiengeschichte Regelmäßige Angebote - Schwerpunkte in 10 Fördergebieten Wohnumfeld gestalten und verschönern 5 Begegnungsräume schaffen und Gemeinschaftssinn stärken 20 Bedarfsorientierte unterstützende Angebote 15 Gebiets- und dialoggruppen spezifische Angebote 0 8 5 Anzahl Angebote 10 15 20 Förderprogramm Gemeinwesenarbeit - Ergebnisse Fachcontrolling 2023 Vorlage-Nr. 3654/2024 - Anlage 1 Stadt Köln Förderproqramm: Gemeinwesenarbeit für die Stadt Köln Einführung In Köln sind, wie auch in anderen Städten, weiter zunehmende Polarisierungs- und Segregationsprozesse festzustellen, die zu einem Ungleichgewicht zwischen den Quartieren führen. Menschen mit geringer Bildung und niedrigem Einkommen konzentrieren sich größtenteils in belasteten Quartieren. Diese Quartiere sind besonders von strukturellen Mängeln, finanziellen und sozialen Problemlagen betroffen. Daher stellt sich die Aufgabe, geeignete Handlungsstrategien zur Verbesserung der Lebensbedingungen der Bewohnerinnen und Bewohner vor Ort zu entwickeln. Diese Herausforderung findet Eingang in den Masterplan Soziales Köln, der als kommunale Gesamtstrategie einer integrierten strategischen Sozialplanung erstellt wurde. Innerhalb des Handlungsfeldes soziale, gesellschaftliche und politische Einbindung greift die Stadt Köln mit der Förderung von Gemeinwesenarbeit den Unterstützungsbedarf in den Quartieren mit besonderen sozialen Problemlagen auf. Der Rat der Stadt Köln hat bereits mit Beschluss vom 26.10.1995 die dauerhafte Förderung der Gemeinwesenarbeit in Kölner Schwerpunktwohngebieten festgelegt, um benachteiligte Stadtviertel zu lebensfähigen Quartieren mit Perspektive zu entwickeln. In 2016 hat der Rat auf der Basis eines neu entwickelten Konzepts die Mittel zur Förderung der Gemeinwesenarbeit aufgestockt. Der Ratsbeschluss zur Ausweitung der Gemeinwesenarbeit auf weitere Stadtgebiete erfolgte als Grundlage dieses Förderprogramms 2018. Gemeinwesenarbeit ist ein Arbeitsprinzip der Sozialen Arbeit, das sich mit seinen Analysen und Strategien aufsozialräumliche Gebiete bezieht, in denen die Menschen unter erschwerten Bedingungen leben. Die Bewohnerinnen und Bewohner eines Stadtteils, einer Siedlung, eines Quartiers werden aktiviert und dazu befähigt, ihr Lebensumfeld und ihre Lebensbedingungen eigenständig zu gestalten und die dafür erforderlichen Kommunikationsstrukturen aufzubauen und zu stabilisieren. Zu diesem Zweck wird unter Einsatz unterschiedlicher Methoden Soziale Stadtteilarbeit mit der Aufgabenstellung geleistet, in Zusammenarbeit mit möglichst vielen Bewohnerinnen und Bewohnern die Lebensqualität vor Ort zu steigern, die das Gemeinwesen beeinträchtigenden strukturellen Probleme zu erkunden, sie konstruktiv und lösungsorientiert aufzugreifen und Partizipationsprozesse zu ermöglichen. Die Fachkräfte für Gemeinwesenarbeit knüpfen an den konkret festgestellten Interessen, Aktivitäten und Bedürfnislagen der Bewohnerschaft an und entwickeln daraus bedarfsgerechte Beratungs-, Aktivierungs- und Förderprogramm Gemeinwesenarbeit ab 01.07.2025 Seite 1 Vorlage-Nr. 3654/2024 - Anlage 1 Stadt Köln Unterstützungsleistungen für das Quartier. Sie sind vor Ort erreichbar, arbeiten aufsuchend und schaffen Vertrauen durch niederschwellige Arbeit mit den Bewohnerinnen und Bewohnern. Sie streben bei allen ihren Aktivitäten danach, die Selbsthilfekräfte und die Eigeninitiative der Menschen zu stärken. Sie fördern die im Stadtviertel vorhandenen Potentiale und Eigenressourcen. Sie vernetzen sich mit anderen kommunalen und nichtkommunalen örtlichen Akteuren und stimmen ihre Vorhaben mit diesen ab. II. Fördergebiete/ Ausgangslage 1. Die Fördergebiete sind durch Gemeinsamkeiten in der Lebenswelt der dort wohnenden Menschen definiert. Sie haben eine Größenordnung von ca. 1000 bis 5000 Einwohner (siehe Karte/ Tabelle in der Anlage). 2. Die Förderung der Gemeinwesenarbeit ist in der Regel auf ein Fördergebiet je Stadtteil begrenzt. 3. Die Auswahl der Fördergebiete erfolgt durch die Stadt Köln anhand quantitativer und qualitativer Indikatoren. Auf der Basis eines kleinräumigen Monitorings sowie einer fachlichen Bewertung erfolgt nach Erstellung eines Stadtteilrankings die Festlegung der förderfähigen Quartiere. Der Ressourceneinsatz erfolgt bedarfsgerecht. III. Gegenstand und Ziel der Förderung 1. Gegenstand der Förderung sind Maßnahmen der Gemeinwesenarbeit, die geeignet sind, durch Aktivierung und Beteiligung der Bewohnerinnen und Bewohner zur Verbesserung derTeilhabechancen und Lebenslagen bis hin zur Überwindung sozialer Problemlagen in den ausgewählten Quartieren einen wesentlichen Beitrag zu leisten. Ziel der Förderung ist die Stärkung von Kölner Quartieren mit besonderen sozialen Problemlagen. Durch Maßnahmen der Gemeinwesenarbeit werden die Bewohnerinnen und Bewohner der festgelegten Quartiere aktiviert und befähigt, ihr Lebensumfeld und ihre Lebensbedingungen eigenständig zu gestalten und zu stabilisieren. 2. Durch die Maßnahmen ... Förderprogramm Gemeinwesenarbeit ab 01.07.2025 Seite 2 Vorlage-Nr. 3654/2024 - Anlage 1 C^) Stadt Köln • sollen die Selbstorganisation der Bewohnerinnen und Bewohner verbessert und das Selbsthilfepotential genutzt werden • soll kommunikative Teilhabe ermöglicht werden • sollen niedrigschwellige Beteiligungsmöglichkeiten geschaffen und von den Bewohnerinnen und Bewohnern genutzt werden • soll Partizipation am gesellschaftlichen, politischen und kulturellen Leben gestärkt werden • soll ehrenamtliches Engagement gefördert und ausgeweitet werden. • sollen neue Begegnungsmöglichkeiten aufgebaut und bereits vorhandene Initiativen der nachbarschaftlichen Begegnung (wie z.B. sportliche und kulturelle) ausgebaut werden • wird die Angebotsstruktur im Quartier bekannt und die Bewohnerschaft befähigt diese zu nutzen IV. Art und Dauer der Förderung 1. Die Förderung der Maßnahmen gliedert sich in zwei Phasen. a. Phase I (Ausgangsanalyse) Ziel der ersten Phase ist die Erstellung einer quartiersbezogenen Ausgangsanalyse mit dem Schwerpunkt Bedarfe und Ressourcen der Bewohnerschaft, auch mit Blick auf bereits vorhandene Eigeninitiativen und Aktivitäten. Basis ist die vorhandene Datenlage. Die Ergebnisse werden in einem Analysebericht dokumentiert und ausgewertet (VII.l.a). Die Förderung der Phase I beläuft sich auf maximal sechs Monate. b. Phase II (GWA-Maßnahme) Auf Basis der in Phase I erstellten Ausgangsanalyse legt der Antragssteller ein qualifiziertes und quartiersbezogenes Konzept vor. Bedarfe, Ressourcen und Ziele der Bewohnerschaft finden dabei ebenso Berücksichtigung wie Aussagen zu Wirkungen und Messbarkeit (VII.l.b.). Bedarfsgerechte, messbare Ziele und Indikatoren für eine geeignete Wirkungsanalyse werden gemeinsam zwischen dem Amt für Soziales, Arbeit und Senioren und dem beauftragten Fördermittelempfänger entwickelt und fortgeschrieben. Der Fördermittelempfänger richtet zu Beginn der Förderung in zentraler Lage des Fördergebiets ein Büro der Gemeinwesenarbeit ein. Im Fördergebiet bereits vorhandene Räumlichkeiten des Antragsstellers können im Sinne des wirtschaftlichen Mitteleinsatzes in Abstimmung mit dem Fördermittelgeber genutzt werden. Eine klare Abgrenzung zu anderen Angeboten des Fördermittelempfängers muss dabei gegeben sein. Förderprogramm Gemeinwesenarbeit ab 01.07.2025 Seite 3 Vorlage-Nr. 3654/2024-Anlage 1 (3m© Stadt Köln V. Rahmenbedingungen der Förderung Die Förderung wird auf der Grundlage der Allgemeinen Förderrichtlinie der Stadt Köln umgesetzt. 1. Allgemeine Rahmenbedingungen a. Die allgemeinen Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit, der Sparsamkeit und der Kosteneffizienz sind neben dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. b. Eine Förderung erfolgt nur, wenn die Gesamtfinanzierung der Maßnahme gesichert ist und der Fördermittelempfänger in wirtschaftlicher, fachlicher und organisatorischer Hinsicht geeignet ist, das geförderte Vorhaben durchzuführen. c. Förderungen der Stadt Köln erfolgen grundsätzlich subsidiär. Der Fördermittelempfänger hat sich vorrangig um andere Arten der Finanzierung durch Eigenmittel, Eigenleistung oder Fördermittel von Dritten zu bemühen. Der Fördermittelempfänger gibt hierüber eine Erklärung bei der Antragstellung ab. d. Die gleiche Maßnahme darf nicht von mehreren Fördermittelgebern bzw. Dienststellen der Stadt Köln gefördert werden, so dass die Zuwendungen insgesamt die Kosten der Maßnahme übersteigen (Verbot der Doppelförderung). e. Der Fördermittelempfänger gibt eine Eigenerklärung über seine erhaltenen und beantragten Fördermittel ab. f. Der Fördermittelempfänger ist verpflichtet, nicht verbrauchte Mittel oder Mittel, die aufgrund einer anderen Finanzierung oder Förderung gewährt wurden (siehe V.l.d.), zurückzuzahlen. g. Überschüssige Zuwendungen, Einsparungen durch Zuwendung Dritter sind zurückzuzahlen. h. Die förderfähigen Gesamtkosten orientieren sich an den in V.6 genannten Gesamtsummen. Der Fördermittelempfänger bringt einen Eigenanteil in Höhe von 10% in Form von Eigenmitteln, Sachleistungen oder Eigenleistungen ein. Als Eigenleistung können auch unentgeltliche Leistungen des Antragstellers, Förderprogramm Gemeinwesenarbeit ab 01.07.2025 Seite 4 Vorlage-Nr. 3654/2024 - Anlage 1 Stadt Köln wie ehrenamtliche Leistungen in Form von persönlicher Arbeitsleistung, anerkannt werden. Pro geleistete Arbeitsstunde wird eine pauschale Vergütung in Höhe von 10 € festgesetzt. Die Höhe der Ausgaben für ehrenamtliche Eigenleistungen ist bis maximal 20 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben möglich. Über die ehrenamtliche Leistung legt der Fördermittelempfänger einen entsprechenden Nachweis vor. Ehrenamtliche Eigenleistungen können nur anerkannt werden, wenn seitens des Fördermittelempfängers hierfür weder ein Gehalt noch eine Aufwandsentschädigung gezahlt wird. Daher stellen Überstunden auch keine Eigenleistungen dar. Hinsichtlich der Reise- und Bewirtungskosten gelten die Vorschriften des Landesreisekostengesetzes (LRKG) sinngemäß in der aktuell geltenden Fassung. I. Nicht zuwendungsfähige Posten sind: • Zuführungen an Rücklagen aus der städtischen Förderung • Nicht zahlungswirksame Aufwendungen und Kosten (z.B. Abschreibungen, Bildung von Rückstellungen, kalkulatorische Zinsen) • Spenden an Dritte • Kosten, die durch Versäumnisse oder Fehlverhalten des Zuwendungsempfängers entstanden sind (z.B. Versäumnisgebühren, Bußgelder) 2. Verwendungsnachweis a. Zum Nachweis einer sachgerechten, zweckentsprechenden und wirtschaftlichen Verwendung der Fördermittel ist bis zum 31.03. des folgenden Jahres ein Verwendungsnachweis vorzulegen. b. Bestandteil des Verwendungsnachweises sind auch die Jahresberichte bzw. der Ergebnisbericht sowie die verschiedenen Gesprächsformate (VII.). c. Die Aufstellung der Ausgaben und Einnahmen sowie der Personal- und Sachkosten erfolgt in getrennter Darstellung. Die Nachweise sind in Form von Ein- und Auszahlungsbelegen, Kontoauszügen oder Verträgen zu erbringen. Die Personalkostenabrechnungen werden für alle Förderungen detailliert geprüft. Die Sachkostenbelege werden detailliert je Förderprogramm in einer Zufallsstichprobe bei 20% aller geförderten Maßnahmen pro Jahr geprüft. Anlassbezogene Prüfungen sind darüber hinaus jederzeit möglich. Förderprogramm Gemeinwesenarbeit ab 01.07.2025 Seite 5 Vorlage-Nr. 3654/2024 - Anlage 1 Stadt Köln d. Sollten die Nachweise nicht vollständig oder fristgerecht eingereicht werden, so wird der Fördermittelempfänger unter Fristsetzung zur Einreichung der Nachweise angemahnt und auf die Möglichkeit der Rückforderung der Mittel hingewiesen. Bleibt dies erfolglos, werden die Mittel zurückgefordert. 3. Weitere Zuwendungsbedingungen a. Der Fördermittelempfänger ist verpflichtet, Belege zehn Jahre aufzubewahren und sie innerhalb einer von der Stadt Köln gesetzten Frist vorzulegen oder zugänglich zu machen. Im Übrigen gelten insbesondere hinsichtlich der Anrechnung von Leistungen Dritter und der Erstattung des Zuschusses die Allgemeinen Bewilligungsbedingungen des Dezernates für Soziales, Senioren, Wohnen und Beschäftigungsförderung der Stadt Köln für die Gewährung von Zuschüssen aus dem Verwaltungshaushalt in der jeweils gültigen Fassung entsprechend. b. Der Fördermittelempfänger ist verpflichtet dem Fördermittelgeber elektronisch oder schriftlich mitzuteilen, wenn... • das Ziel der Förderung nicht oder nicht in dem geförderten Zeitrahmen verwirklicht wird • der Förderzweck bzw. die geförderte Maßnahme entgegen des Antrages geändert wird • der Fördermittelempfänger seine Tätigkeit einstellt/ seine Rechtsform ändert oder sich Beteiligungsverhältnisse ändern • die Fördermittel nicht verbraucht werden oder die Finanzierung sich ändert c. Der Fördermittelempfänger verpflichtet sich zur Teilnahme und Mitwirkung am Erfahrungsaustausch und Wissenstransfer, insbesondere zur Wirksamkeit der Leistungen, um Lernprozesse und gewonnene Erkenntnisse, die sich aus der Programmumsetzung ergeben, zu sichern und für die Weiterentwicklung der örtlichen Prozesse als auch des Programmansatzes nutzbar zu machen. Dies gilt auch bei einer wissenschaftlichen Begleitung des Förderprogramms. d. Im Förderantrag sind fachlich begründete Wirksamkeitsindikatoren vorzuschlagen, die möglichst folgende Merkmale erfüllen: 1) Die Indikatoren a. b. c. weisen wichtige Bezüge zu Fachkonzepten auf, die eine Grundlage der zu fördernden Maßnahme darstellen; weisen eine möglichst gute Validität auf; stellen bevorzugt quantitative, wenn nicht möglich, kategoriale Informationen dar; Förderprogramm Gemeinwesenarbeit ab 01.07.2025 Seite 6 Vorlage-Nr. 3654/2024-Anlage 1 X Stadt Köln d. sind digital übermittelbar; e. beschreiben in zu vereinbarenden unterjährigen Zyklen die Projektumsetzung und die Wirkung im Zeitverlauf. 2) Sofern solche Indikatoren bei Antragstellung noch nicht vorgeschlagen werden können, wird ein Projekt dargelegt, das die Erarbeitung solcher Wirksamkeitsindikatoren mit Sach- und Zeitachse beinhaltet. 3) Die Vereinbarung von Wirksamkeitsindikatoren oder deren Erarbeitung ist eine Voraussetzung für die Gewährung der Förderung. Die Entwicklung und Abstimmung von Wirksamkeitsindikatoren wird als gemeinsamer Entwicklungsprozess gesehen, der eine wichtige Grundlage für den fachlichen Austausch zwischen Fördermittelnehmer*in und Fördermittelgeber*in ist. e. f. Der Fördermittelempfänger und die Stadt Köln arbeiten im Rahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit vertrauensvoll zusammen. Der Fördermittelempfänger weist bei seiner Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie bei für Dritte bestimmten Informationen und Berichten darauf hin, dass die Maßnahme durch die Stadt Köln unterstützt und finanziert wird. Er achtet darüber hinaus auf eine positive Darstellung der Zusammenarbeit mit der Stadt Köln in der Öffentlichkeit. Das Förderprogramm Gemeinwesenarbeit ist eine freiwillige Leistung der Stadt Köln und richtet sich nach den für das jeweilige Haushaltsjahr bereitgestellten Haushaltsmitteln. Es gelten die haushaltsrechtlichen Bestimmungen für die Stadt Köln. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. 4. Laufzeit der Förderung Die Förderung der Gemeinwesenarbeit im Rahmen dieses Förderprogramms ist befristet und hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2026. 5. Antragsberechtigte Antragsberechtigt sind juristische Personen, die Erfahrungen und methodische Kompetenz in der Gemeinwesenarbeit vorweisen können und über qualifiziertes Fachpersonal verfügen bzw. fachlich qualifiziert sind. Die Fördermaßnahme wird von einer Fachkraft mit Abschluss Sozialarbeiterin/ Sozialarbeiter oder einer vergleichbaren Qualifikation durchgeführt. Förderprogramm Gemeinwesenarbeit ab 01.07.2025 Seite 7 Vorlage-Nr. 3654/2024 - Anlage 1 Stadt Köln Vorausgesetzt wird ein abgeschlossenes Studium der Diplom-Sozialarbeit/ Diplom- Sozialpädagogik bzw. eines Bachelorstudienganges Soziale Arbeit oder ein vergleichbarer Fachhochschul- bzw. Hochschulabschluss bei dreijähriger ausgewiesener Fachkompetenz in der Gemeinwesenarbeit. Ausnahmen sind mit der Fachverwaltung abzustimmen. Darüber hinaus wird insbesondere folgendes Profil erwartet: • ausgewiesene Fachkompetenz in mehreren sozialen Handlungsfeldern • Erfahrung in der Moderation von Gruppenveranstaltungen 6. Finanzvolumen Die Förderung umfasst jährlich bedarfsgerechte • Personalkosten • Gemeinkosten • Sachkosten im Rahmen einer Arbeitsplatzpauschale für einen Büroarbeitsplatz (anfallende Miet-, IT-, Telefonkosten, Einrichtungsgegenstände1, Büromaterial) sowie der weiteren Raummiete für Veranstaltungsräume, Sanitärräume etc. • Maßnahmekosten zur Durchführung von Aktivitäten der Gemeinwesenarbeit Die Förderung ist zeitlich begrenzt. Der Zuschuss bemisst sich in der Gesamtsumme auf der Grundlage der durchschnittlichen Personalkosten (2024) sowie der „Richtlinie zur Ermittlung der Kosten eines Arbeitsplatzes" der Stadt Köln: Kostenposition p.a. 0,5 Stelle 1,0 Stelle Personalkosten GWA-Fachkräfte 38.550 0 77.100 € Gemeinkosten Pauschale 3.855€ 7.710 € Sachkosten Arbeitsplatzpauschale Büroarbeitsplatz 9.700 € 9.700 € weitere Raummiete für Veranstaltungsräume, Sanitärräume etc. 5.000 0 5.000 0 Maßnahmekosten Aktivitäten 2.520 0 5.040 0 Gesamtsumme 59.625 € 104.550 € Förderprogramm Gemeinwesenarbeit ab 01.07.2025 Seite 8 Vorlage-Nr. 3654/2024-Anlage 1 Stadt Köln Auf die Gesamtsumme ist ein Eigenanteil in Höhe von 10% zu erbringen (V.l.h.). Deckungsfähigkeit besteht dahingehend, dass einzelne Positionen/ eingesparte Kosten bis zu 25% in die Maßnahmekosten einfließen können. VI. Verfahrensablauf 1. Antragsstellung Der Antrag auf Fördermittel ist mit den geforderten Angaben beim Amt für Soziales, Arbeit und Senioren der Stadt Köln fristgerecht einzureichen. Anträge können in elektronischer oder schriftlicher Form eingereicht werden. a. Dem Antrag sind folgende Angaben beizufügen: • Kosten- und Finanzierungsplan • Beantragte oder bereits bewilligte Förderungen/ Zuschüsse von Dritten und von der Stadt Köln • Erklärung darüber, sich vorrangig um andere Arten der Finanzierung durch Eigenmittel, Eigenleistung oder Fördermittel von Dritten zu bemühen • Nachweis über die Qualifikation des durchführenden Fachpersonals (V.5.) • Erklärung, dass mit dem Vorhaben noch nicht begonnen wurde • eine Erklärung über die Berechtigung zum Vorsteuerabzug gemäß § 15 Umsatzsteuergesetz • Vor Beginn der Phase II, also spätestens im sechsten Monat von Phase I, ist ein qualifiziertes und quartiersbezogenes Konzept (IV.l.b.) einzureichen. Der Eingang der Unterlagen wird in schriftlicher oder elektronischer Form bestätigt. Der Antrag wird auf Vollständigkeit geprüft. Eventuell fehlende Unterlagen werden unter Fristsetzung nachgefordert. Die Bewilligung bzw. Ablehnung des Förderantrags erfolgt durch einen elektronischen oder schriftlichen Bescheid. 2. Zahlungsmodalitäten Förderprogramm Gemeinwesenarbeit ab 01.07.2025 Seite 9 Vorlage-Nr. 3654/2024-Anlage 1 StciciE Köln Die Berechnung des Förderzuschusses ergibt sich aus V.6.. Die Abschlagszahlungen werden viermal jährlich im ersten Monat eines Quartals vorgenommen. Erstmalig wird ein Abschlag zu dem Quartal fällig, in dem das die Leistung erbringende Fachpersonal die Arbeit aufnimmt. Vorab ist der Beginn der Stadt Köln mitzuteilen. VII. Qualitätssicherung und Steuerungsstrukturen Für die Stadt Köln als Fördermittelgeber ist es von besonderem Interesse, wirkungsorientierte Erkenntnisse und Hinweise bezogen auf das Förderprogramm zu gewinnen, um dadurch das Programm in einem fortlaufenden Prozess im Sinne eines lernenden Programmes weiter zu entwickeln. Ein Fach- und Wirkungscontrolling wird gemeinsam mit dem ausführenden Träger stufenweise aufgebaut. Durch Steuerungsinstrumente soll in erster Linie ein Kommunikationsprozess zur gemeinsamen Auseinandersetzung aller Beteiligten mit dem Programm angestoßen werden. Im Rahmen dessen sollen Erkenntnisse zum Stand des Förderprogramms sowie der einzelnen Fördermaßnahme gewonnen werden. Dabei gilt es, insbesondere den Blick für Verbesserungspotentiale sowohl innerhalb der Programmvorgaben als auch in der Umsetzung vor Ort zu schärfen. 1. Analysebericht, Jahresberichte, Ergebnisbericht a. Phase I (Ausgangsanalyse) Der Analysebericht (IV.l.a.) wird dem Fördermittelgeber spätestens im sechsten Monat der Förderung eingereicht. Um zu aussagekräftigen Ergebnissen zu kommen, werden aktivierende Befragungen erwartet, deren Anzahl zuvor vom Fördermittelgeber festgelegt wird. Der Bericht soll u.a. Aussagen treffen ... • zu den Wohneigentumsverhältnissen und der Bewohnerstruktur • zur infrastrukturellen Situation • zu Problemfeldern und Ressourcen des Fördergebiets • zur Lebenssituation der Bewohnerschaft unter Berücksichtigung einzelner Bewohnergruppen • zu bestehenden Angeboten und Eigeninitiativen der Bewohnerschaft Förderprogramm Gemeinwesenarbeit ab 01.07.2025 Seite 10 XVorlage-Nr. 3654/2024 - Anlage 1 , Stadt Köln • zum Image des Fördergebiets • zu Methoden und zur Vorgehensweise b. Phase II (GWA-Maßnahme) Die Jahresberichte und der Ergebnisbericht dokumentieren den Stand der Zielerreichung, Erfolge und Abweichungen der Fördermaßnahme und werden in standardisierter Form erstellt. Der Fördermittelempfänger legt jeweils bis Ende Januar einen Jahresbericht in standardisierter Form vor. Zum Ende des 37. Fördermonats legt er einen umfassenden Ergebnisbericht - ebenfalls standardisiert - vor. Er bezieht sich auf den gesamten Förderzeitraum der Maßnahme bis zum 36. Monat. Grundlage des Ergebnisberichts ist eine Analyse zu den bisher erzielten Wirkungen im Quartier auf Basis der Tätigkeiten vor Ort. Daraus abgeleitet wird die weitere Bedarfslage und gegebenenfalls festgestellte Nach(Um)steuerungserfordernisse in der Angebotsunterbreitung benannt. Der Ergebnisbericht ist Voraussetzung und Ausgangspunkt für die Abstimmung der Ausstiegs- bzw. Fortsetzungsmodalitäten. 2. Zielvereinbarungen Zielvereinbarungen sind jährlich und standardisiert in Absprache mit dem Fördermittelgeber auf Grundlage der erstellten Jahresberichte bis Ende Februar des jeweiligen laufenden Jahres vorzulegen. 3. Ziel- und Nachhaltegespräche In Phase II werden bedarfsgerecht, träger- und gebietsabhängig, in regelmäßigen, vierteljährlich stattfindenden Gesprächen zwischen durchführender Fachkraft der Gemeinwesenarbeit und der zuständigen Fachkraft des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren aktuelle Entwicklungen und Maßnahmen im Hinblick auf die Ziele der Förderung besprochen und in standardisierter Form dokumentiert. 4. Wirksamkeitsdialog Die Jahresberichte bzw. der Ergebnisbericht bilden die Grundlage für den in Phase II jährlich stattfindenden Wirksamkeitsdialog zwischen dem Amt für Soziales, Arbeit und Senioren und dem Fördermittelempfänger auf Leitungsebene. 5. Fachaustausch • Fachtag Förderprogramm Gemeinwesenarbeit ab 01.07.2025 Seite 11 @4©Vorlage-Nr. 3654/2024-Anlage 1 W=/ Stadt Köln Jährlich findet ein Fachtag bei verpflichtender Teilnahme der beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren und der durchführenden Fachkräfte der Gemeinwesenarbeit statt. Ziel des Fachaustauschs ist die fachliche Reflexion der Arbeit. Der Fachaustausch soll Praxisbezug und Fortbildungscharakter haben. • Austauschtreffen Themenorientiert finden Austauschtreffen zwischen den Fachkräften der Gemeinwesenarbeit und des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren statt. VIII. Rückforderung von Fördermitteln Zuwendungen werden zurückgefordert, wenn die gewährten Mittel nicht gemäß dem Förderzweck eingesetzt wurden oder der Fördermittelempfänger die Voraussetzungen für eine Förderung nachträglich nicht erfüllt und entsprechend falsche Angaben dazu gemacht hat. Ferner werden Mittel zurückgefordert, wenn sich die Gesamtausgaben reduzieren oder sich die Deckungsmittel erhöhen (Ausnahme Festbetrag) oder wesentliche Bestimmungen der Förderung verletzt wurden. Für Rückforderungsansprüche werden entsprechende Zinsen verlangt. Im Übrigen werden Fördermittel ganz oder teilweise zurückgefordert, wenn der Fördermittelempfänger gegen die Festlegungen im Förderprogramm verstößt. Die Bewilligung kann auch widerrufen oder neu festgesetzt werden bzw. können bereits gewährte Mittel zurückgefordert werden, wenn Verwendungsnachweise/ Berichte nicht ordnungsgemäß, nicht rechtzeitig oder gar nicht vorgelegt werden. An beweglichen Gegenständen, die mit Hilfe von Zuwendungen vom Fördermittelempfänger beschafft worden sind, um die geförderte Maßnahme durchzuführen, erwirbt grundsätzlich der Fördermittelempfänger Eigentum. Der Eigentümer ist verpflichtet, die so beschafften Gegenstände sorgfältig zu behandeln und gemäß dem Verwendungszweck bereitzuhalten und zu verwenden. Ferner ist er verpflichtet Gegenstände gemäß der Wertgrenzen der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO NRW) in der geltenden Fassung zu inventarisieren. Wenn der Gegenstand nicht gemäß dem Zweck verwendet, veräußert oder über sie in ähnlicher Weise verfügt wird oder die Zuwendung zurückgefordert wird ist von dem Fördermittelempfänger ein Wertausgleich zu leisten. Förderprogramm Gemeinwesenarbeit ab 01.07.2025 Seite 12 Vorlage-Nr. 3654/2024 - Anlage 2 Stadt Köln Förderprogramm Gemeinwesenarbeit - Fördergebiete mit Stellenumfang (Förderzeitraum 07/2025 - 06/2029) Bezirk Raumeinheit Stadtviertel/ Statistisches Quartier Stellenumfang 21302 Kölnberg 1,0 305010002 Alt-Müngersdorf - Technologie Park 0,5 40302 Westend 0,5 40504 Neu-Bockiemünd 0,5 611010001 Roggendorf 0,5 714030002 Zündorf-Nord - Rosenhügel 0,5 71601 Finkenberg 0,5 706010002 Porz-Mitte - Glashüttenstraße 0,5 80204 Kalk Nord 0,5 805030001 Siedlung Gernsheimer Straße 0,5 90402 Holweide Ost 0,5 907060001 Siedlung Am Donewald 0,5 907010001 Oststraßen-Siedlung 0,5 2 3 4 4 6 7 7 7 8 8 9 9 9 Grundlage für die Zuschnitte der Fördergebiete bildet die kommunale Gebietsgliederung Kölns, die als kleinräumige Gliederungsebene neben den Stadtvierteln die Statistischen Quartiere (Raumeinheiten) ausweist. Stand: 01/2025
GWA-Förderprogramm ab 01-07-2025
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Vorlage-Nr. 3654/2024 – Anlage 1 Förderprogramm Gemeinwesenarbeit ab 01.07.2025 Seite 1 Förderprogramm: Gemeinwesenarbeit für die Stadt Köln I. Einführung In Köln sind, wie auch in anderen Städten, weiter zunehmende Polarisierungs- und Segregationsprozesse festzustellen, die zu einem Ungleichgewicht zwischen den Quartieren führen. Menschen mit geringer Bildung und niedrigem Einkommen konzentrieren sich größtenteils in belasteten Quartieren. Diese Quartiere sind besonders von strukturellen Mängeln, finanziellen und sozialen Problemlagen betroffen. Daher stellt sich die Aufgabe, geeignete Handlungsstrategien zur Verbesserung der Lebensbedingungen der Bewohnerinnen und Bewohner vor Ort zu entwickeln. Diese Herausforderung findet Eingang in den Masterplan Soziales Köln, der als kommunale Gesamtstrategie einer integrierten strategischen Sozialplanung erstellt wurde. Innerhalb des Handlungsfeldes soziale, gesellschaftliche und politische Einbindung greift die Stadt Köln mit der Förderung von Gemeinwesenarbeit den Unterstützungsbedarf in den Quartieren mit besonderen sozialen Problemlagen auf. Der Rat der Stadt Köln hat bereits mit Beschluss vom 26.10.1995 die dauerhafte Förderung der Gemeinwesenarbeit in Kölner Schwerpunktwohngebieten festgelegt, um benachteiligte Stadtviertel zu lebensfähigen Quartieren mit Perspektive zu entwickeln. In 2016 hat der Rat auf der Basis eines neu entwickelten Konzepts die Mittel zur Förderung der Gemeinwesenarbeit aufgestockt. Der Ratsbeschluss zur Ausweitung der Gemeinwesenarbeit auf weitere Stadtgebiete erfolgte als Grundlage dieses Förderprogramms 2018. Gemeinwesenarbeit ist ein Arbeitsprinzip der Sozialen Arbeit, das sich mit seinen Analysen und Strategien auf sozialräumliche Gebiete bezieht, in denen die Menschen unter erschwerten Bedingungen leben. Die Bewohnerinnen und Bewohner eines Stadtteils, einer Siedlung, eines Quartiers werden aktiviert und dazu befähigt, ihr Lebensumfeld und ihre Lebensbedingungen eigenständig zu gestalten und die dafür erforderlichen Kommunikationsstrukturen aufzubauen und zu stabilisieren. Zu diesem Zweck wird unter Einsatz unterschiedlicher Methoden Soziale Stadtteilarbeit mit der Aufgabenstellung geleistet, in Zusammenarbeit mit möglichst vielen Bewohnerinnen und Bewohnern die Lebensqualität vor Ort zu steigern, die das Gemeinwesen beeinträchtigenden strukturellen Probleme zu erkunden, sie konstruktiv und lösungsorientiert aufzugreifen und Partizipationsprozesse zu ermöglichen. Die Fachkräfte für Gemeinwesenarbeit knüpfen an den konkret festgestellten Interessen, Aktivitäten und Bedürfnislagen der Bewohnerschaft an und entwickeln daraus bedarfsgerechte Beratungs-, Aktivierungs- und Vorlage-Nr. 3654/2024 – Anlage 1 Förderprogramm Gemeinwesenarbeit ab 01.07.2025 Seite 2 Unterstützungsleistungen für das Quartier. Sie sind vor Ort erreichbar, arbeiten aufsuchend und schaffen Vertrauen durch niederschwellige Arbeit mit den Bewohnerinnen und Bewohnern. Sie streben bei allen ihren Aktivitäten danach, die Selbsthilfekräfte und die Eigeninitiative der Menschen zu stärken. Sie fördern die im Stadtviertel vorhandenen Potentiale und Eigenressourcen. Sie vernetzen sich mit anderen kommunalen und nichtkommunalen örtlichen Akteuren und stimmen ihre Vorhaben mit diesen ab. II. Fördergebiete/ Ausgangslage 1. Die Fördergebiete sind durch Gemeinsamkeiten in der Lebenswelt der dort wohnenden Menschen definiert. Sie haben eine Größenordnung von ca. 1000 bis 5000 Einwohner (siehe Karte/ Tabelle in der Anlage). 2. Die Förderung der Gemeinwesenarbeit ist in der Regel auf ein Fördergebiet je Stadtteil begrenzt. 3. Die Auswahl der Fördergebiete erfolgt durch die Stadt Köln anhand quantitativer und qualitativer Indikatoren. Auf der Basis eines kleinräumigen Monitorings sowie einer fachlichen Bewertung erfolgt nach Erstellung eines Stadtteilrankings die Festlegung der förderfähigen Quartiere. Der Ressourceneinsatz erfolgt bedarfsgerecht. III. Gegenstand und Ziel der Förderung 1. Gegenstand der Förderung sind Maßnahmen der Gemeinwesenarbeit, die geeignet sind, durch Aktivierung und Beteiligung der Bewohnerinnen und Bewohner zur Verbesserung der Teilhabechancen und Lebenslagen bis hin zur Überwindung sozialer Problemlagen in den ausgewählten Quartieren einen wesentlichen Beitrag zu leisten. Ziel der Förderung ist die Stärkung von Kölner Quartieren mit besonderen sozialen Problemlagen. Durch Maßnahmen der Gemeinwesenarbeit werden die Bewohnerinnen und Bewohner der festgelegten Quartiere aktiviert und befähigt, ihr Lebensumfeld und ihre Lebensbedingungen eigenständig zu gestalten und zu stabilisieren. 2. Durch die Maßnahmen … Vorlage-Nr. 3654/2024 – Anlage 1 Förderprogramm Gemeinwesenarbeit ab 01.07.2025 Seite 3 sollen die Selbstorganisation der Bewohnerinnen und Bewohner verbessert und das Selbsthilfepotential genutzt werden soll kommunikative Teilhabe ermöglicht werden sollen niedrigschwellige Beteiligungsmöglichkeiten geschaffen und von den Bewohnerinnen und Bewohnern genutzt werden soll Partizipation am gesellschaftlichen, politischen und kulturellen Leben gestärkt werden soll ehrenamtliches Engagement gefördert und ausgeweitet werden. sollen neue Begegnungsmöglichkeiten aufgebaut und bereits vorhandene Initiativen der nachbarschaftlichen Begegnung (wie z.B. sportliche und kulturelle) ausgebaut werden wird die Angebotsstruktur im Quartier bekannt und die Bewohnerschaft befähigt diese zu nutzen IV. Art und Dauer der Förderung 1. Die Förderung der Maßnahmen gliedert sich in zwei Phasen. a. Phase I (Ausgangsanalyse) Ziel der ersten Phase ist die Erstellung einer quartiersbezogenen Ausgangsanalyse mit dem Schwerpunkt Bedarfe und Ressourcen der Bewohnerschaft, auch mit Blick auf bereits vorhandene Eigeninitiativen und Aktivitäten. Basis ist die vorhandene Datenlage. Die Ergebnisse werden in einem Analysebericht dokumentiert und ausgewertet (VII.1.a). Die Förderung der Phase I beläuft sich auf maximal sechs Monate. b. Phase II (GWA-Maßnahme) Auf Basis der in Phase I erstellten Ausgangsanalyse legt der Antragssteller ein qualifiziertes und quartiersbezogenes Konzept vor. Bedarfe, Ressourcen und Ziele der Bewohnerschaft finden dabei ebenso Berücksichtigung wie Aussagen zu Wirkungen und Messbarkeit (VII.1.b.). Bedarfsgerechte, messbare Ziele und Indikatoren für eine geeignete Wirkungsanalyse werden gemeinsam zwischen dem Amt für Soziales, Arbeit und Senioren und dem beauftragten Fördermittelempfänger entwickelt und fortgeschrieben. Der Fördermittelempfänger richtet zu Beginn der Förderung in zentraler Lage des Fördergebiets ein Büro der Gemeinwesenarbeit ein. Im Fördergebiet bereits vorhandene Räumlichkeiten des Antragsstellers können im Sinne des wirtschaftlichen Mitteleinsatzes in Abstimmung mit dem Fördermittelgeber genutzt werden. Eine klare Abgrenzung zu anderen Angeboten des Fördermittelempfängers muss dabei gegeben sein. Vorlage-Nr. 3654/2024 – Anlage 1 Förderprogramm Gemeinwesenarbeit ab 01.07.2025 Seite 4 V. Rahmenbedingungen der Förderung Die Förderung wird auf der Grundlage der Allgemeinen Förderrichtlinie der Stadt Köln umgesetzt. 1. Allgemeine Rahmenbedingungen a. Die allgemeinen Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit, der Sparsamkeit und der Kosteneffizienz sind neben dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. b. Eine Förderung erfolgt nur, wenn die Gesamtfinanzierung der Maßnahme gesichert ist und der Fördermittelempfänger in wirtschaftlicher, fachlicher und organisatorischer Hinsicht geeignet ist, das geförderte Vorhaben durchzuführen. c. Förderungen der Stadt Köln erfolgen grundsätzlich subsidiär. Der Fördermittelempfänger hat sich vorrangig um andere Arten der Finanzierung durch Eigenmittel, Eigenleistung oder Fördermittel von Dritten zu bemühen. Der Fördermittelempfänger gibt hierüber eine Erklärung bei der Antragstellung ab. d. Die gleiche Maßnahme darf nicht von mehreren Fördermittelgebern bzw. Dienststellen der Stadt Köln gefördert werden, so dass die Zuwendungen insgesamt die Kosten der Maßnahme übersteigen (Verbot der Doppelförderung). e. Der Fördermittelempfänger gibt eine Eigenerklärung über seine erhaltenen und beantragten Fördermittel ab. f. Der Fördermittelempfänger ist verpflichtet, nicht verbrauchte Mittel oder Mittel, die aufgrund einer anderen Finanzierung oder Förderung gewährt wurden (siehe V.1.d.), zurückzuzahlen. g. Überschüssige Zuwendungen, Einsparungen durch Zuwendung Dritter sind zurückzuzahlen. h. Die förderfähigen Gesamtkosten orientieren sich an den in V.6 genannten Gesamtsummen. Der Fördermittelempfänger bringt einen Eigenanteil in Höhe von 10% in Form von Eigenmitteln, Sachleistungen oder Eigenleistungen ein. Als Eigenleistung können auch unentgeltliche Leistungen des Antragstellers, Vorlage-Nr. 3654/2024 – Anlage 1 Förderprogramm Gemeinwesenarbeit ab 01.07.2025 Seite 5 wie ehrenamtliche Leistungen in Form von persönlicher Arbeitsleistung, anerkannt werden. Pro geleistete Arbeitsstunde wird eine pauschale Vergütung in Höhe von 10 € festgesetzt. Die Höhe der Ausgaben für ehrenamtliche Eigenleistungen ist bis maximal 20 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben möglich. Über die ehrenamtliche Leistung legt der Fördermittelempfänger einen entsprechenden Nachweis vor. Ehrenamtliche Eigenleistungen können nur anerkannt werden, wenn seitens des Fördermittelempfängers hierfür weder ein Gehalt noch eine Aufwandsentschädigung gezahlt wird. Daher stellen Überstunden auch keine Eigenleistungen dar. Hinsichtlich der Reise- und Bewirtungskosten gelten die Vorschriften des Landesreisekostengesetzes (LRKG) sinngemäß in der aktuell geltenden Fassung. i. Nicht zuwendungsfähige Posten sind: Zuführungen an Rücklagen aus der städtischen Förderung Nicht zahlungswirksame Aufwendungen und Kosten (z.B. Abschreibungen, Bildung von Rückstellungen, kalkulatorische Zinsen) Spenden an Dritte Kosten, die durch Versäumnisse oder Fehlverhalten des Zuwendungsempfängers entstanden sind (z.B. Versäumnisgebühren, Bußgelder) 2. Verwendungsnachweis a. Zum Nachweis einer sachgerechten, zweckentsprechenden und wirtschaftlichen Verwendung der Fördermittel ist bis zum 31.03. des folgenden Jahres ein Verwendungsnachweis vorzulegen. b. Bestandteil des Verwendungsnachweises sind auch die Jahresberichte bzw. der Ergebnisbericht sowie die verschiedenen Gesprächsformate (VII.). c. Die Aufstellung der Ausgaben und Einnahmen sowie der Personal- und Sachkosten erfolgt in getrennter Darstellung. Die Nachweise sind in Form von Ein- und Auszahlungsbelegen, Kontoauszügen oder Verträgen zu erbringen. Die Personalkostenabrechnungen werden für alle Förderungen detailliert geprüft. Die Sachkostenbelege werden detailliert je Förderprogramm in einer Zufallsstichprobe bei 20% aller geförderten Maßnahmen pro Jahr geprüft. Anlassbezogene Prüfungen sind darüber hinaus jederzeit möglich. Vorlage-Nr. 3654/2024 – Anlage 1 Förderprogramm Gemeinwesenarbeit ab 01.07.2025 Seite 6 d. Sollten die Nachweise nicht vollständig oder fristgerecht eingereicht werden, so wird der Fördermittelempfänger unter Fristsetzung zur Einreichung der Nachweise angemahnt und auf die Möglichkeit der Rückforderung der Mittel hingewiesen. Bleibt dies erfolglos, werden die Mittel zurückgefordert. 3. Weitere Zuwendungsbedingungen a. Der Fördermittelempfänger ist verpflichtet, Belege zehn Jahre aufzubewahren und sie innerhalb einer von der Stadt Köln gesetzten Frist vorzulegen oder zugänglich zu machen. Im Übrigen gelten insbesondere hinsichtlich der Anrechnung von Leistungen Dritter und der Erstattung des Zuschusses die Allgemeinen Bewilligungsbedingungen des Dezernates für Soziales, Senioren, Wohnen und Beschäftigungsförderung der Stadt Köln für die Gewährung von Zuschüssen aus dem Verwaltungshaushalt in der jeweils gültigen Fassung entsprechend. b. Der Fördermittelempfänger ist verpflichtet dem Fördermittelgeber elektronisch oder schriftlich mitzuteilen, wenn… das Ziel der Förderung nicht oder nicht in dem geförderten Zeitrahmen verwirklicht wird der Förderzweck bzw. die geförderte Maßnahme entgegen des Antrages geändert wird der Fördermittelempfänger seine Tätigkeit einstellt/ seine Rechtsform ändert oder sich Beteiligungsverhältnisse ändern die Fördermittel nicht verbraucht werden oder die Finanzierung sich ändert c. Der Fördermittelempfänger verpflichtet sich zur Teilnahme und Mitwirkung am Erfahrungsaustausch und Wissenstransfer, insbesondere zur Wirksamkeit der Leistungen, um Lernprozesse und gewonnene Erkenntnisse, die sich aus der Programmumsetzung ergeben, zu sichern und für die Weiterentwicklung der örtlichen Prozesse als auch des Programmansatzes nutzbar zu machen. Dies gilt auch bei einer wissenschaftlichen Begleitung des Förderprogramms. d. Im Förderantrag sind fachlich begründete Wirksamkeitsindikatoren vorzuschlagen, die möglichst folgende Merkmale erfüllen: 1) Die Indikatoren a. weisen wichtige Bezüge zu Fachkonzepten auf, die eine Grundlage der zu fördernden Maßnahme darstellen; b. weisen eine möglichst gute Validität auf; c. stellen bevorzugt quantitative, wenn nicht möglich, kategoriale Informationen dar; Vorlage-Nr. 3654/2024 – Anlage 1 Förderprogramm Gemeinwesenarbeit ab 01.07.2025 Seite 7 d. sind digital übermittelbar; e. beschreiben in zu vereinbarenden unterjährigen Zyklen die Projektumsetzung und die Wirkung im Zeitverlauf. 2) Sofern solche Indikatoren bei Antragstellung noch nicht vorgeschlagen werden können, wird ein Projekt dargelegt, das die Erarbeitung solcher Wirksamkeitsindikatoren mit Sach- und Zeitachse beinhaltet. 3) Die Vereinbarung von Wirksamkeitsindikatoren oder deren Erarbeitung ist eine Voraussetzung für die Gewährung der Förderung. Die Entwicklung und Abstimmung von Wirksamkeitsindikatoren wird als gemeinsamer Entwicklungsprozess gesehen, der eine wichtige Grundlage für den fachlichen Austausch zwischen Fördermittelnehmer*in und Fördermittelgeber*in ist. e. Der Fördermittelempfänger und die Stadt Köln arbeiten im Rahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit vertrauensvoll zusammen. Der Fördermittelempfänger weist bei seiner Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie bei für Dritte bestimmten Informationen und Berichten darauf hin, dass die Maßnahme durch die Stadt Köln unterstützt und finanziert wird. Er achtet darüber hinaus auf eine positive Darstellung der Zusammenarbeit mit der Stadt Köln in der Öffentlichkeit. f. Das Förderprogramm Gemeinwesenarbeit ist eine freiwillige Leistung der Stadt Köln und richtet sich nach den für das jeweilige Haushaltsjahr bereitgestellten Haushaltsmitteln. Es gelten die haushaltsrechtlichen Bestimmungen für die Stadt Köln. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. 4. Laufzeit der Förderung Die Förderung der Gemeinwesenarbeit im Rahmen dieses Förderprogramms ist befristet und hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2026. 5. Antragsberechtigte Antragsberechtigt sind juristische Personen, die Erfahrungen und methodische Kompetenz in der Gemeinwesenarbeit vorweisen können und über qualifiziertes Fachpersonal verfügen bzw. fachlich qualifiziert sind. Die Fördermaßnahme wird von einer Fachkraft mit Abschluss Sozialarbeiterin/ Sozialarbeiter oder einer vergleichbaren Qualifikation durchgeführt. Vorlage-Nr. 3654/2024 – Anlage 1 Förderprogramm Gemeinwesenarbeit ab 01.07.2025 Seite 8 Vorausgesetzt wird ein abgeschlossenes Studium der Diplom-Sozialarbeit/ Diplom- Sozialpädagogik bzw. eines Bachelorstudienganges Soziale Arbeit oder ein vergleichbarer Fachhochschul- bzw. Hochschulabschluss bei dreijähriger ausgewiesener Fachkompetenz in der Gemeinwesenarbeit. Ausnahmen sind mit der Fachverwaltung abzustimmen. Darüber hinaus wird insbesondere folgendes Profil erwartet: ausgewiesene Fachkompetenz in mehreren sozialen Handlungsfeldern Erfahrung in der Moderation von Gruppenveranstaltungen 6. Finanzvolumen Die Förderung umfasst jährlich bedarfsgerechte Personalkosten Gemeinkosten Sachkosten im Rahmen einer Arbeitsplatzpauschale für einen Büroarbeitsplatz (anfallende Miet-, IT-, Telefonkosten, Einrichtungsgegenstände1, Büromaterial) sowie der weiteren Raummiete für Veranstaltungsräume, Sanitärräume etc. Maßnahmekosten zur Durchführung von Aktivitäten der Gemeinwesenarbeit Die Förderung ist zeitlich begrenzt. Der Zuschuss bemisst sich in der Gesamtsumme auf der Grundlage der durchschnittlichen Personalkosten (2024) sowie der „Richtlinie zur Ermittlung der Kosten eines Arbeitsplatzes“ der Stadt Köln: Kostenposition p.a. 0,5 Stelle 1,0 Stelle Personalkosten GWA-Fachkräfte 38.550 € 77.100 € Gemeinkosten Pauschale 3.855€ 7.710 € Sachkosten Arbeitsplatzpauschale Büroarbeitsplatz 9.700 € 9.700 € weitere Raummiete für Veranstaltungsräume, Sanitärräume etc. 5.000 € 5.000 € Maßnahmekosten Aktivitäten 2.520 € 5.040 € Gesamtsumme 59.625 € 104.550 € Vorlage-Nr. 3654/2024 – Anlage 1 Förderprogramm Gemeinwesenarbeit ab 01.07.2025 Seite 9 Auf die Gesamtsumme ist ein Eigenanteil in Höhe von 10% zu erbringen (V.1.h.). Deckungsfähigkeit besteht dahingehend, dass einzelne Positionen/ eingesparte Kosten bis zu 25% in die Maßnahmekosten einfließen können. VI. Verfahrensablauf 1. Antragsstellung Der Antrag auf Fördermittel ist mit den geforderten Angaben beim Amt für Soziales, Arbeit und Senioren der Stadt Köln fristgerecht einzureichen. Anträge können in elektronischer oder schriftlicher Form eingereicht werden. a. Dem Antrag sind folgende Angaben beizufügen: Kosten- und Finanzierungsplan Beantragte oder bereits bewilligte Förderungen/ Zuschüsse von Dritten und von der Stadt Köln Erklärung darüber, sich vorrangig um andere Arten der Finanzierung durch Eigenmittel, Eigenleistung oder Fördermittel von Dritten zu bemühen Nachweis über die Qualifikation des durchführenden Fachpersonals (V.5.) Erklärung, dass mit dem Vorhaben noch nicht begonnen wurde eine Erklärung über die Berechtigung zum Vorsteuerabzug gemäß § 15 Umsatzsteuergesetz Vor Beginn der Phase II, also spätestens im sechsten Monat von Phase I, ist ein qualifiziertes und quartiersbezogenes Konzept (IV.1.b.) einzureichen. Der Eingang der Unterlagen wird in schriftlicher oder elektronischer Form bestätigt. Der Antrag wird auf Vollständigkeit geprüft. Eventuell fehlende Unterlagen werden unter Fristsetzung nachgefordert. Die Bewilligung bzw. Ablehnung des Förderantrags erfolgt durch einen elektronischen oder schriftlichen Bescheid. 2. Zahlungsmodalitäten Vorlage-Nr. 3654/2024 – Anlage 1 Förderprogramm Gemeinwesenarbeit ab 01.07.2025 Seite 10 Die Berechnung des Förderzuschusses ergibt sich aus V.6.. Die Abschlagszahlungen werden viermal jährlich im ersten Monat eines Quartals vorgenommen. Erstmalig wird ein Abschlag zu dem Quartal fällig, in dem das die Leistung erbringende Fachpersonal die Arbeit aufnimmt. Vorab ist der Beginn der Stadt Köln mitzuteilen. VII. Qualitätssicherung und Steuerungsstrukturen Für die Stadt Köln als Fördermittelgeber ist es von besonderem Interesse, wirkungsorientierte Erkenntnisse und Hinweise bezogen auf das Förderprogramm zu gewinnen, um dadurch das Programm in einem fortlaufenden Prozess im Sinne eines lernenden Programmes weiter zu entwickeln. Ein Fach- und Wirkungscontrolling wird gemeinsam mit dem ausführenden Träger stufenweise aufgebaut. Durch Steuerungsinstrumente soll in erster Linie ein Kommunikationsprozess zur gemeinsamen Auseinandersetzung aller Beteiligten mit dem Programm angestoßen werden. Im Rahmen dessen sollen Erkenntnisse zum Stand des Förderprogramms sowie der einzelnen Fördermaßnahme gewonnen werden. Dabei gilt es, insbesondere den Blick für Verbesserungspotentiale sowohl innerhalb der Programmvorgaben als auch in der Umsetzung vor Ort zu schärfen. 1. Analysebericht, Jahresberichte, Ergebnisbericht a. Phase I (Ausgangsanalyse) Der Analysebericht (IV.1.a.) wird dem Fördermittelgeber spätestens im sechsten Monat der Förderung eingereicht. Um zu aussagekräftigen Ergebnissen zu kommen, werden aktivierende Befragungen erwartet, deren Anzahl zuvor vom Fördermittelgeber festgelegt wird. Der Bericht soll u.a. Aussagen treffen … zu den Wohneigentumsverhältnissen und der Bewohnerstruktur zur infrastrukturellen Situation zu Problemfeldern und Ressourcen des Fördergebiets zur Lebenssituation der Bewohnerschaft unter Berücksichtigung einzelner Bewohnergruppen zu bestehenden Angeboten und Eigeninitiativen der Bewohnerschaft Vorlage-Nr. 3654/2024 – Anlage 1 Förderprogramm Gemeinwesenarbeit ab 01.07.2025 Seite 11 zum Image des Fördergebiets zu Methoden und zur Vorgehensweise b. Phase II (GWA-Maßnahme) Die Jahresberichte und der Ergebnisbericht dokumentieren den Stand der Zielerreichung, Erfolge und Abweichungen der Fördermaßnahme und werden in standardisierter Form erstellt. Der Fördermittelempfänger legt jeweils bis Ende Januar einen Jahresbericht in standardisierter Form vor. Zum Ende des 37. Fördermonats legt er einen umfassenden Ergebnisbericht – ebenfalls standardisiert - vor. Er bezieht sich auf den gesamten Förderzeitraum der Maßnahme bis zum 36. Monat. Grundlage des Ergebnisberichts ist eine Analyse zu den bisher erzielten Wirkungen im Quartier auf Basis der Tätigkeiten vor Ort. Daraus abgeleitet wird die weitere Bedarfslage und gegebenenfalls festgestellte Nach(Um)steuerungserfordernisse in der Angebotsunterbreitung benannt. Der Ergebnisbericht ist Voraussetzung und Ausgangspunkt für die Abstimmung der Ausstiegs- bzw. Fortsetzungsmodalitäten. 2. Zielvereinbarungen Zielvereinbarungen sind jährlich und standardisiert in Absprache mit dem Fördermittelgeber auf Grundlage der erstellten Jahresberichte bis Ende Februar des jeweiligen laufenden Jahres vorzulegen. 3. Ziel- und Nachhaltegespräche In Phase II werden bedarfsgerecht, träger- und gebietsabhängig, in regelmäßigen, vierteljährlich stattfindenden Gesprächen zwischen durchführender Fachkraft der Gemeinwesenarbeit und der zuständigen Fachkraft des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren aktuelle Entwicklungen und Maßnahmen im Hinblick auf die Ziele der Förderung besprochen und in standardisierter Form dokumentiert. 4. Wirksamkeitsdialog Die Jahresberichte bzw. der Ergebnisbericht bilden die Grundlage für den in Phase II jährlich stattfindenden Wirksamkeitsdialog zwischen dem Amt für Soziales, Arbeit und Senioren und dem Fördermittelempfänger auf Leitungsebene. 5. Fachaustausch Fachtag Vorlage-Nr. 3654/2024 – Anlage 1 Förderprogramm Gemeinwesenarbeit ab 01.07.2025 Seite 12 Jährlich findet ein Fachtag bei verpflichtender Teilnahme der beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren und der durchführenden Fachkräfte der Gemeinwesenarbeit statt. Ziel des Fachaustauschs ist die fachliche Reflexion der Arbeit. Der Fachaustausch soll Praxisbezug und Fortbildungscharakter haben. Austauschtreffen Themenorientiert finden Austauschtreffen zwischen den Fachkräften der Gemeinwesenarbeit und des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren statt. VIII. Rückforderung von Fördermitteln Zuwendungen werden zurückgefordert, wenn die gewährten Mittel nicht gemäß dem Förderzweck eingesetzt wurden oder der Fördermittelempfänger die Voraussetzungen für eine Förderung nachträglich nicht erfüllt und entsprechend falsche Angaben dazu gemacht hat. Ferner werden Mittel zurückgefordert, wenn sich die Gesamtausgaben reduzieren oder sich die Deckungsmittel erhöhen (Ausnahme Festbetrag) oder wesentliche Bestimmungen der Förderung verletzt wurden. Für Rückforderungsansprüche werden entsprechende Zinsen verlangt. Im Übrigen werden Fördermittel ganz oder teilweise zurückgefordert, wenn der Fördermittelempfänger gegen die Festlegungen im Förderprogramm verstößt. Die Bewilligung kann auch widerrufen oder neu festgesetzt werden bzw. können bereits gewährte Mittel zurückgefordert werden, wenn Verwendungsnachweise/ Berichte nicht ordnungsgemäß, nicht rechtzeitig oder gar nicht vorgelegt werden. An beweglichen Gegenständen, die mit Hilfe von Zuwendungen vom Fördermittelempfänger beschafft worden sind, um die geförderte Maßnahme durchzuführen, erwirbt grundsätzlich der Fördermittelempfänger Eigentum. Der Eigentümer ist verpflichtet, die so beschafften Gegenstände sorgfältig zu behandeln und gemäß dem Verwendungszweck bereitzuhalten und zu verwenden. Ferner ist er verpflichtet Gegenstände gemäß der Wertgrenzen der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO NRW) in der geltenden Fassung zu inventarisieren. Wenn der Gegenstand nicht gemäß dem Zweck verwendet, veräußert oder über sie in ähnlicher Weise verfügt wird oder die Zuwendung zurückgefordert wird ist von dem Fördermittelempfänger ein Wertausgleich zu leisten.
GWA-Gebietsauswahl 2025 ab 01-07-2025
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Vorlage-Nr. 3654/2024 – Anlage 2 Stand: 01/2025 Förderprogramm Gemeinwesenarbeit – Fördergebiete mit Stellenumfang (Förderzeitraum 07/2025 – 06/2029) Bezirk Raumeinheit Stadtviertel/ Statistisches Quartier Stellenumfang 2 21302 Kölnberg 1,0 3 305010002 Alt-Müngersdorf - Technologie Park 0,5 4 40302 Westend 0,5 4 40504 Neu-Bocklemünd 0,5 6 611010001 Roggendorf 0,5 7 714030002 Zündorf-Nord – Rosenhügel 0,5 7 71601 Finkenberg 0,5 7 706010002 Porz-Mitte - Glashüttenstraße 0,5 8 80204 Kalk Nord 0,5 8 805030001 Siedlung Gernsheimer Straße 0,5 9 90402 Holweide Ost 0,5 9 907060001 Siedlung Am Donewald 0,5 9 907010001 Oststraßen-Siedlung 0,5 Grundlage für die Zuschnitte der Fördergebiete bildet die kommunale Gebietsgliederung Kölns, die als kleinräumige Gliederungsebene neben den Stadtvierteln die Statistischen Quartiere (Raumeinheiten) ausweist.
Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle V/50/507 Vorlagen-Nummer 3654/2024/6 Freigabedatum Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mit- glied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertretung Betreff Weiterführung des Förderprogramms Gemeinwesenarbeit für die Stadt Köln Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 26.06.2025 Begründung für die Dringlichkeit: Aufgrund von umfangreichen verwaltungsinternen Abstimmungsprozessen konnten die Sit- zungstermine der vorberatenden Gremien sowie die Sitzung des Rates nicht erreicht werden. Es ist nunmehr eine Dringlichkeitsentscheidung erforderlich, da ansonsten ein Strukturab- bruch der Gemeinwesenarbeit in den Fördergebieten zum 30.06.2025 entstehen würde (Frei- setzung von Personal und Abmietung von Räumlichkeiten). Damit wären auch die bislang erreichten Erfolge der Arbeit in den Gemeinwesenquartieren gefährdet. Dies wäre auch die Folge bei einer möglichen Unterbrechung der Gemeinwesenar- beit. Der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren sowie der Finanzausschuss werden im Nachgang über die Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung mit gesonderter Mittei- lung informiert. Beschluss: Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen: 1. Der Rat der Stadt Köln beschließt die Weiterführung des Förderprogramms „Gemein- wesenarbeit für die Stadt Köln“ in der abgeänderten Form (Anlage 1) sowie die geän- derte Auswahl der Fördergebiete (Anlage 2) befristet für die Dauer vom 01.07.2025 bis 31.12.2026. Die Kosten der Weiterführung des Förderprogramms Gemeinwesenarbeit belaufen sich auf 417.349 € in 2025 bzw. 879.800 € in 2026. Die erforderlichen Mittel sind im beschlossenen Haushaltsplan 2025/2026 im Teilplanergebnisplan des Amtes für Sozi- ales, Arbeit und Senioren in der Produktgruppe 1005, Leistungen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit, in Teilplanzeile 15 als Zuschuss für Träger von Projekten der Ge- meinwesenarbeit enthalten. 2 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Wirksamkeit der aus dem Förderprogramm resul- tierenden Maßnahmen zum Stichtag 30.06.2026 zu evaluieren. Auf Grundlage der er- folgten Evaluierung wird die Verwaltung dem Rat eine erneute Beschlussfassung über eine mögliche Fortschreibung und Anpassung des Förderprogramms vorlegen. 3. Der Rat beschließt für die Dauer bis zur Umsetzung des fortgeschriebenen Förderpro- gramms Gemeinwesenarbeit, längstens jedoch bis zum 30.09.2025, dass die bislang beauftragten Träger in den Einzelmaßnahmen, die in der neuen Förderperiode weiter- geführt werden, ihre Geschäfte interimsweise fortführen. ☐ ungeändert zugestimmt ☐ geändert zugestimmt (siehe z. B. „Anlage 1“ oder „Anlage 1 und 2“) ☐ abgelehnt ☐ ohne Votum. Eine Stellungnahme der Bezirksvertretung in der Sache erfolgt nicht. (ggf. siehe z. B. „Anlage 1“ oder „Anlage 1 und 2“) Datum Unterschrift Unterschrift 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 417.349 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2026 p. a. a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 879.800 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: 1. Ausgangslage und Notwendigkeit der Aufrechterhaltung der Gemeinwesenarbeit zur Stabilisierung des sozialen Zusammenhalts in Kölner Quartieren mit besonderen so- zialen Problemlagen Seit 1990 fördert die Stadt Köln die Gemeinwesenarbeit in Wohngebieten mit besonderem Handlungsbedarf. Mit Beschluss vom 26.10.1995 hat der Rat der Stadt Köln nach einer Mo- dellförderung und deren Evaluierung die dauerhafte Förderung der Gemeinwesenarbeit in Köl- ner Schwerpunktwohngebieten festgelegt. Die Förderung erfolgte zunächst in vier Quartieren. Nach dem Ratsbeschluss am 20.12.2016 (Vorlage-Nr. 3869/2016) wurde die Gemeinwesen- arbeit auf Basis eines neuen Konzepts ab 2017 in fünf benachteiligten Quartieren im Umfang von jeweils einer halben Personalstelle Sozialarbeit gefördert. In den Fördergebieten kam es in der Folge über neue bzw. zusätzliche Beteiligungsmöglichkeiten der Bewohnerschaft zu ei- ner Verbesserung der sozialen Infrastruktur und des nachbarschaftlichen Miteinanders. Die Ansätze, benachteiligte Stadtviertel zu Quartieren mit Perspektive zu entwickeln, zeigten sich wirksam. In anderen städtischen Quartieren hingegen drohte aufgrund zunehmender Polari- sierungs- und Segregationsprozesse eine Verfestigung bestehender Problemlagen sowie ein 4 Ungleichgewicht zwischen den Stadtteilen. Mit Beschluss vom 10.09.2020 (Vorlage-Nr. 4455/2020) nahm der Rat der Stadt Köln das von der Verwaltung entwickelte ‚Förderprogramm Gemeinwesenarbeit für die Stadt Köln‘ zustim- mend zur Kenntnis. Gleichzeitig beauftragte der Rat die Verwaltung, die Förderung der Ge- meinwesenarbeit um weitere neun - also folglich insgesamt 14 - Fördergebiete auszuweiten. Auf Grundlage der Feststellung, dass der Bedarf an Gemeinwesenarbeit dauerhaft besteht, wurde die Förderung der einzelnen Maßnahmen in den jeweiligen Fördergebieten auf vier Jahre befristet. Gleichzeitig wurde beschlossen, dass eine Verlängerung der Maßnahme grundsätzlich unter bestimmten Bedingungen möglich ist. Leitziel der Förderung ist dabei im- mer die Stärkung von Kölner Quartieren mit besonderen sozialen Problemlagen. Die Auswahl der Fördergebiete erfolgte dabei auf der Basis eines kleinräumigen Monitorings anhand geeigneter quantitativer und qualitativer Indikatoren. Mit Ausnahme der festgelegten Quartiere Finkenberg und Gernsheimer Straße erfolgte ab dem 01.07.2021 die Umsetzung des Förderprogramms Gemeinwesenarbeit in zunächst fol- genden zwölf Stadtvierteln mit besonderen sozialen Problemlagen: Kölnberg, Alt-Müngersdorf – Technologie Park, Westend, Neu-Bocklemünd, Merheim linksrheinisch - Am Ginsterpfad, Roggendorf, Zündorf-Nord – Rosenhügel, Merheim-Mitte - Winterberger Straße, Kalk Nord, Holweide Ost, Siedlung Am Donewald, Oststraßen-Siedlung. Am 16.09.2021 (Vorlage-Nr. 2675/2021) hatte der Rat die vorgesehene Förderung der Ge- meinwesenarbeit in den Quartieren Finkenberg und Gernsheimer Straße in Abänderung der Ratsbeschlüsse vom 10.09.2020 (Vorlage-Nr. 4455/2020) zugunsten der städtebaulich bewil- ligten Maßnahmen „Zuhause im Veedel“ befristet zurückgestellt. Beide bewilligten Einzelmaß- nahmen, deren Finanzierung zu 30% über kommunale Mittel erfolgt, sind als Pilotprojekte in Großwohnsiedlungen Bestandteil der Programms „Starke Veedel – starkes Köln“ und haben das Ziel, die Grundlagen für eine anschließende zielgerichtete Gemeinwesenarbeit zu schär- fen. Im Ergebnis wurde die Maßnahme am Finkenberg nach Ablauf des Förderbescheids auf Empfehlung der durchgeführten Evaluation mit Ratsbeschluss vom 07.12.2023 (Vorlage-Nr. 2966/2023) zum 01.01.2024 nahtlos in das Förderprogramm Gemeinwesenarbeit übergeleitet. Der Förderzeitraum von „Zuhause im Veedel“ Gernsheimer Straße endet zum 31.12.2025. 2. Wissenschaftliche Begleitung Teil des Ratsbeschlusses vom 10.09.2020 zur Weiterentwicklung des Förderprogramms Ge- meinwesenarbeit war die Durchführung einer externen wissenschaftlichen Begleitung. Vom 01.05.2023 bis zum 30.06.2025 ist die Gesellschaft für Forschung und Beratung im Gesund- heits- und Sozialbereich mbH (FOGS) nach öffentlicher Ausschreibung mit der Durchführung dieser Aufgabe betraut. Neben der Beratung der Auftraggeberin bei der Implementation des Förderprogramms sollte dabei ein weiterer Schwerpunkt die Entwicklung und der Aufbau eines Fachcontrollings mit der Fachverwaltung und weiteren relevanten Akteuren sein. Das Fachcontrolling sollte als strukturierte Selbstüberwachung der Organisation zur Steuerungsunterstützung verstanden werden. Die Herstellung der Standardisierung und Vergleichbarkeit von Arbeitsprozessen und -abläufen wurde deshalb als zentrales Ziel formuliert. Daher wurden einheitliche und ver- gleichbare Instrumente für die Prozessdokumentation und die Berichtserstellung erarbeitet und eingeführt (Anlage 1: VII. Qualitätssicherung und Steuerungsstrukturen). Mehrere stan- dardisierte Formatvorlagen wie zum Beispiel Jahresberichte oder Zielvereinbarungen wurden von FOGS entwickelt und mit den Fachkräften der Gemeinwesenarbeit und der Stadtteilkoor- dination abgestimmt. Dazu fanden mehrere Veranstaltungen aller Beteiligten in unterschiedli- chen Zusammensetzungen statt. Im Sinne einer besseren Nachvollziehbarkeit und Überprüf- barkeit wurden die Zielvereinbarungen deutlicher an SMART-Kriterien orientiert. Die Berichte wurden neben anderem um sogenannte Erfassungshilfen zur Dokumentation der konkreten Arbeit vor Ort, in den jeweiligen Fördergebieten, erweitert. Auch der Bereich Fachaustausch wurde um den Punkt Austauschtreffen erweitert. Es wurde festgelegt, dass themenorientiert Austauschtreffen zwischen den Fachkräften der Gemeinwesenarbeit und der Stadtteilkoordi- nation bedarfsorientiert möglich sind. Eine Auswertung der Jahresberichte, der Zielvereinbarungen und Erfassungsinstrumente, die 5 vollumfänglich erstmals für das Jahr 2023 stattfinden konnte, erfolgt in den drei Tätigkeitskate- gorien: ‚Regelmäßige Angebote‘, ‚Einzelne Veranstaltungen‘ sowie ‚Arbeitskreise und Netz- werkarbeit‘. Die Tätigkeitskategorien ‚Regelmäßige Angebote‘ und ‚Einzelne Veranstaltungen‘ werden je- weils über die folgenden Themenfelder ausgewertet (Anlage 3). o Wohnumfeld gestalten und verschönern (Beispiel: Putzaktion, Gemeinschaftsgar- ten anlegen und wöchentlich pflegen) o Begegnungsräume schaffen und Gemeinschaftssinn stärken (Beispiel: Nachbar- schaftsfrühstück, Repair-Café, Veedelsfest, Ferienprogramm), o Bedarfsorientierte Beratung und Unterstützung (Beispiel: Informationstag Gesund- heit, Workshop zum Thema Stromkosten, Gruppentreffen bei Mietfragen), o Öffentlichkeitsarbeit und Reichweite der Gemeinwesenarbeit erhöhen (Beispiel: Tag des offenen Veedelsbüro, Verteilen des Veedelsbriefs), o Gebiets- und dialoggruppenspezifische Schwerpunkte (Beispiel: Workshops zum Thema Rassismus, Gruppentreffen für Menschen mit internationaler Familienge- schichte), o Netzwerkarbeit und Interessenvertretung (Beispiel: Quartierskonferenzen). Eine differenzierte Auswertung der Arbeitskreise und Netzwerkarbeit in den Quartieren ge- schieht über die Themenfelder o Übergreifende/ Allgemeine Arbeitskreise und Netzwerkveranstaltungen (Beispiel: Stadtteilkonferenz, Runder Tisch), o Arbeitskreise zu bestimmten Themen und Anlässen (Beispiel: Nachbarschaftsfest, Beratung), o Netzwerkveranstaltungen zu bestimmten Dialoggruppen (Beispiel: Senior*innen, Geflüchtete). In den betrachteten Fördergebieten wurden in 2023 unter anderem folgende Ergebnisse er- zielt: o Pro Fördergebiet fanden ungefähr acht „Einzel-Veranstaltungen“ (wie zum Beispiel Nachbarschaftsfeste, Info-Veranstaltungen) statt. Diese Veranstaltungen wurden durchschnittlich jeweils von 85 Bewohner*innen besucht. o In der Rubrik „Regelmäßige Angebote“, also meist wöchentlich stattfindenden Gruppenangeboten, nahmen im Mittel knapp zehn Bewohner*innen je Angebot teil. In der Gesamtsumme fanden über alle stadtweit 598 Treffen im Rahmen aller regelmäßigen Angebote hinweg in absoluter Zahl insgesamt circa 14.000 Begegnungen statt. o Eine Teilnahme, Organisation und Durchführung von „Arbeitskreisen, Netzwerkver- anstaltungen oder sonstigen Gremien“ fand durch die Fachkräfte der Gemeinwe- senarbeit im Durchschnitt über das Jahr 2023 zwischen sieben und acht Mal je Fördergebiet statt. o Hinsichtlich des Zielerreichungsgrads wurde auf einer Skala von 1 („viel weniger als erwartet“ bis 5 („viel mehr als erwartet“) ein übergreifender Mittelwert von 3,3 ermittelt, wobei 3 als „erwartetes Ergebnis“ eingestuft ist 3. Weiterentwicklung des Förderprogramms 3.a. Anpassung der Steuerungsstruktur Gemäß des im Förderprogramm (Anlage 1) festgelegten Verständnisses, dass es „von beson- derem Interesse [für die Stadt Köln ist], wirkungsorientierte Erkenntnisse und Hinweise bezo- gen auf das Förderprogramm zu gewinnen, um dadurch das Programm in einem fortlaufenden Prozess im Sinne eines lernenden Programmes weiter zu entwickeln“, zeigte sich in der Um- setzung, dass für die neue Förderperiode ab 01.07.2025 Anpassungsbedarf besteht. In der redaktionellen Überarbeitung wurden bislang unscharfe Textpassagen konkretisiert und erforderliche Anpassung an veränderte Rahmenbedingungen (Kostenentwicklung und Kosten- aufteilung) vorgenommen. Erste Erkenntnisse aus der wissenschaftlichen Begleitung liegen vor. Aus Sicht von FOGS ist 6 es eine besondere Herausforderung, für den Bereich der Gemeinwesenarbeit Wirkungskenn- zahlen zu entwickeln. Maßgeblich dafür ist, dass es an einer Vergleichbarkeit der Gemeinwe- senquartiere fehlt. Jedes Quartier unterscheidet sich nicht unerheblich in seiner Struktur (Be- völkerungszusammensetzung, vorhandene lokale Strukturen, insbesondere Netzwerkstruktu- ren u. ä.). Es bleiben jedoch noch die endgültigen Erkenntnisse nach Abschluss der wissenschaftlichen Begleitung abzuwarten. Im aktuell stattfindenden Prozess werden noch weitere Detailfragen dazu geklärt. So erfolgt aktuell die Abstimmung mit den Trägern der Gemeinwesenarbeit, in welchem reali- sierbaren Umfang wirkungsorientierte Kennzahlen und Wirkungsziele geeignet sind und fest- gelegt werden. Zum konkreten Vorgehen wurden im Förderprogramm unter Punkt V. 3 d die weiteren Maßnahmen verankert. 3.b. Anpassung der Kostenstruktur Zusätzlich zu den oben beschriebenen Anpassungen im Förderprogramm, die durch die Er- gebnisse der wissenschaftlichen Begleitung erforderlich wurden, mussten auch bedarfsindi- zierte Anpassungen bei einzelnen Kostenpositionen vorgenommen werden. So wurden die Beträge für die Personalkosten um die jährlich stattfindenden pauschalen Er- höhungen im Rahmen der Fortschreibung des Haushalts aktualisiert. Dadurch, dass sich die Pauschale für die Gemeinkosten an den Personalkosten orientiert, wurde auch dieser Betrag entsprechend angepasst. In der Praxis wurde deutlich, dass die im bisherigen Förderprogramm veranschlagten Mittel für Raumkosten zur Umsetzung der stark gruppenorientierten Angebote in der Gemeinwesen- arbeit knapp bemessen sind. Die schwierige Entwicklung der vergangenen Jahre auf dem Wohnungsmarkt bzw. bei den Mieten verschärfte die Situation zusätzlich, sodass es vereinzelt und nachvollziehbar zu Problemen bei der Anmietung angemessener Räumlichkeiten gekom- men ist. Andere Kostenpositionen im Bereich der Sachkosten waren im Vergleich dazu auskömmlich bemessen. Insofern wird die Kostenstruktur für die neue Förderperiode dahingehend angepasst, dass die Sachkosten in die Positionen „Arbeitsplatzpauschale Büroarbeitsplatz“ und „weitere Raum- miete für Veranstaltungsräume, Sanitärräume etc.“ aufgeschlüsselt werden. Dadurch wird dem Bedarf an einem flexibleren Einsatz der angemessenen Mittel Rechnung getragen. Die veranschlagten Gesamtkosten verändern sich dadurch nicht. 4. Vorschläge zur Gebietsauswahl (Anlage 2) Wie zu Beginn der aktuellen Förderperiode wurde erneut ein kleinräumiges Monitoring durch- geführt. Auf der Basis quantitativer und qualitativer Indikatoren sowie einer fachlichen Bewer- tung des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren wurde ein Stadtteilranking erstellt. Obwohl sich die soziale Infrastruktur in den geförderten Wohngebieten inzwischen insgesamt verbes- sert hat und Mitwirkungsmöglichkeiten erschlossen worden sind, wurde deutlich, dass weiter- hin erhebliche Handlungsbedarfe in den bisherigen Fördergebieten bestehen. Aufgrund schwieriger Rahmenbedingungen - nicht zuletzt durch die gesamtgesellschaftlichen krisenhaf- ten Entwicklungen der letzten Jahre und deren Folgen - haben sich bestehende Problemlagen verschärft bzw. sind neue Herausforderungen entstanden. Das Ziel der Stärkung der Selbst- hilfekräfte und der Eigeninitiative der Bewohnerschaft konnte dadurch nur in Teilen erreicht werden. Im Ergebnis bleibt festzustellen, dass trotz enormer Bemühungen nach wie vor Be- darf an sozialarbeiterisch unterstützten, niederschwelligen und partizipativen Möglichkeiten besteht. Zur nachhaltigen Verstetigung der geschaffenen Strukturen ist eine Weiterführung der Maßnahmen in den bestehenden Fördergebieten erforderlich. 7 Eine Ausnahme bilden hier die Maßnahmen in den Quartieren Merheim linksrheinisch – Win- terberger Straße sowie Merheim rechtsrheinisch – Am Ginsterpfad. Trotz enormer Bemühun- gen der beauftragten Träger in diesen Fördergebieten ist es im bisherigen Förderzeitraum nicht gelungen, geeignete Räumlichkeiten in den Quartieren, die als Grundlage für eine fach- gerechte Umsetzung der Maßnahmen unabdingbar sind, ausfindig zu machen. In der Konse- quenz konnte eine Umsetzung der Ziele des Förderprogramms nur in sehr eingeschränktem Umfang erfolgen. Daher wird im Hinblick auf einen effektiven Einsatz der vorhandenen Ressourcen empfohlen, anstatt der Quartiere Merheim linksrheinisch – Winterberger Straße sowie Merheim rechts- rheinisch – Am Ginsterpfad andere benachteiligte Kölner Quartiere in das Förderprogramm aufzunehmen. Dabei kommen aus Sicht der Verwaltung insbesondere folgende Quartiere in Betracht: Einen besonderen Handlungsbedarf weist nach Auswertung des durchgeführten Stadtteilran- kings das Quartier Porz Mitte – Glashüttenstraße auf. Obwohl sehr zentral im Stadtteil Porz gelegen, ist das Quartier durch direkt angrenzenden Schienenverkehr und stark frequentierte Durchgangsstraßen durch eine weitgehend isolierte Lage geprägt. Indikatoren wie eine weit überdurchschnittliche Quote an Transferleistungsbezug haben bereits in der Vergangenheit einen hohen sozialarbeiterischen Handlungsbedarf gezeigt. Dem wurde neben anderen sozia- len Angeboten vor Ort durch das Projekt Papageientreff Rechnung getragen. Dieses gemein- wesenorientierte Projekt des Sozialdienstes katholischer Männer e.V. wird seit Februar 2021 umgesetzt. Es hat analog zur konzeptionellen Ausrichtung der städtisch finanzierten Gemein- wesenarbeit einen stark partizipativen Charakter und die Verbesserung der Lebenslagen zum Ziel. Die Finanzierung des Projekts über Stiftungsgelder läuft jedoch in 2025 aus. Eine Einglie- derung des Projekts in das Förderprogramm Gemeinwesenarbeit ist aus Sicht der Verwaltung geeignet, die erzielten Erfolge nachhaltig zu sichern. Die Großwohnsiedlung Gernsheimer Straße ist ebenso durch erhebliche soziale Problemla- gen gekennzeichnet. Durch die Überlagerung von sozialer Benachteiligung der Bewohner- schaft und einer insgesamt unterdurchschnittlichen Qualität der Wohn- und Lebensbedingun- gen werden Handlungsbedarfe deutlich. Die Siedlung weist dauerhaft einen hohen Bedarf an Aktivierungs- und Unterstützungsleistungen auf und wurde bereits im Zuge der Ausweitung des Förderprogramms Gemeinwesenarbeit in 2019 als förderwürdig ausgewählt. Im weiteren Verlauf wurde die Gemeinwesenarbeit dort jedoch zugunsten des Projekts „Zuhause im Vee- del“ zurückgestellt. Die Umsetzung dieser Maßnahme erfolgt durch den Träger Veedel e.V. und endet mit Ablauf der Förderung zum 31.12.2025. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen und Erkenntnisse von „Zuhause im Veedel“ sowie der Zwischenergebnisse der wissenschaftli- chen Begleitung, zeichnet sich bereits zum jetzigen Zeitpunkt ab, dass die positiven Verände- rungen zur Stabilisierung weiterhin quartiersbezogene Sozialarbeit mit einem partizipativen Ansatz erforderlich machen. Eine Überleitung der Maßnahme in das Förderprogramm Ge- meinwesenarbeit zum Januar 2026 ist geeignet die Verstetigung der angestoßenen Partizipa- tionsprozesse zu gewährleisten. 5. Nahtlose Weiterführung der Einzelmaßnahmen Aufgrund der haushaltsrechtlichen Problematik (Genehmigung des Haushalts 2025/2026 erst am 31.03.2025) und der verwaltungsinternen Abstimmungsprozesse konnte keine frühere Gremienentscheidung zur Fortführung des Förderprogramms eingeholt werden. Aus Sicht der Verwaltung ist der Beschlussantrag zu 3. im Hinblick auf eine nahtlose Weiter- führung der Einzelmaßnahmen der Gemeinwesenarbeit ab dem 01.07.2025 unbedingt not- wendig. Grund dafür ist der erforderliche Zeitrahmen für die Veröffentlichung des Förderpro- gramms sowie die Antrags-, Prüfungs- und Bewilligungsverfahren. Unterbrechungen der Maßnahmen mit weitreichenden Folgen, wie die Kündigung von Perso- nal und Räumlichkeiten bei den durchführenden Trägern, würden bislang erzielte Erfolge zweifellos gefährden. 8 Zur Vermeidung eines Strukturabbruchs ist deshalb eine interimsweise Fortführung geboten. Anlagen Anlage 1: Förderprogramm: Gemeinwesenarbeit für die Stadt Köln Anlage 2: GWA Gebietsauswahl 2025 – Vorschlag Beschluss Anlage 3: Ergebnisse Fachcontrolling für 2023 - Auszüge
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3654/2024/6
- Typ
- Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 11.06.2025
- Erstellt
- 04.06.2025 13:52