Mandari Insight

3654/2024/6

Weiterführung des Förderprogramms Gemeinwesenarbeit für die Stadt Köln

Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung 11.06.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 26.06.2025, TOP 9.2.1

Ergebnisse Fachcontrolling für 2023 - Auszüge

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DE 3654_2024_6 unterschrieben

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GWA-Förderprogramm ab 01-07-2025

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GWA-Gebietsauswahl 2025 ab 01-07-2025

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Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung

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Ergebnisse Fachcontrolling für 2023 - Auszüge

3980 Zeichen

Förderprogramm Gemeinwesenarbeit für 
die Stadt Köln 
Ergebnisse Fachcontrolling für 2023
- Auszüge -
Vorlage-Nr. 3654/2024 – Anlage 3

- Übersicht -
Einzelne Veranstaltungen, Regelmäßige Angebote, Arbeitskreise/ Netzwerkveranstaltungen und Zielerreichung
2023 Einzelne 
Veranstaltungen
Regelmäßige 
Angebote
Teilnahme 
Arbeitskreise (z.B. 
Stadtteilkonferenz)
Teilnahme 
Netzwerkveranstaltungen 
(z.B. 
Veranstaltungsplanung)
Teilnahme 
sonstige Gremien (z.B. 
bestimmte Dialoggruppen 
Geflüchtete, Jugendliche)
(es fehlen: Merheim lrh. - Am Ginsterpfad, 
Oststraßensiedlung)
Anzahl 
Veran-
staltungen
Anzahl 
Teilnehmer*innen
(geschätzt)
Anzahl 
Angebote
(ohne 
Beratung)
Anzahl Treffen
(geschätzt)
Summe TN 
Durchschnitt 
(ohne Tafel)
Summe TN/ 
Begegnungen 
(ohne Tafel) Anzahl
Anzahl 
Treffen Anzahl
Anzahl 
Treffen Anzahl
Anzahl 
Treffen
Zündorf Rosenhügel 11 850 7 215 56 1957 6 18 3 9 2 2
Kalk Nord 8 400 3 60 13 73 2 8 3 12 7 20
Westend 11 1100 8 297 116 4090 4 12 0 0
Neu-Bocklemünd 8 1500 6 173 97 1356 3 9 5 15 1 1
Alt-Müngersdorf Technologiepark 5 430 4 128 97 887 1 3 0 0
Kölnberg 8 600 4 47 39 126 5 24 2 8 1 1
Merheim Mitte – Winterberger Str. 0 0 4 4 2 5 0
Siedlung Am Donewald 5 300 9 260 127 4604 5 12 5 9 4 13
Holweide Ost 6 700 3 46 33 550 2 10 0 0
Roggendorf 13 500 4 45 20 260 4 16 4 10 0
Summe 75 6380 48 1271 598 13903 36 116 24 68 15 37
5
9
10
6
1
viel mehr als erwartet
mehr als erwartet
erwartetes Ergebnis
weniger als erwartet
viel weniger als erwartet Anzahl der Ziele
Zielerreichung: 31 Ziele in 10 Fördergebieten
Förderprogramm Gemeinwesenarbeit - Ergebnisse Fachcontrolling 2023
75
48
51
24
Einzelne Veranstaltungen (N = 9 Fördergebiete)
Regelmäßige Angebote (N = 9 Fördergebiete)
Arbeitskreise und sonstige Gremien (N = 10 Fördergebiete)
Netzwerkveranstaltungen (N = 7 Fördergebiete)
Anzahl der jeweiligen Kategorie
Veranstaltungen, regelmäßige Angebote, Arbeitskreise und 
Netzwerkveranstaltungen in den Fördergebieten in 2023

Einzelne Veranstaltungen
Wohnumfeld gestalten 
und verschönern
Begegnungsräume 
schaffen und 
Gemeinschaftssinn 
stärken
Bedarfsorientierte 
unterstützende 
Veranstaltungen
Öffentlichkeitsarbeit und 
Reichweite der GWA 
erhöhen
Gebiets- und 
dialoggruppen-
spezifische 
Veranstaltungen
Frühjahrsputzaktion, 
Gemeinschaftsgarten 
anlegen
Veedelsfest, 
Weihnachtsfeier, 
Eröffnung Bouleplatz
Informationstag 
Gesundheit, 
Informations-
veranstaltung zu 
Stromkosten
Tag des offenen 
Veedelsbüros, Teilnahme 
am Veedelsflohmarkt
Workshop zum Thema 
Rassismus, 
Senior*innentag
6
47
3
1
7
0 10 20 30 40 50
Wohnumfeld gestalten und verschönern
Begegnungsräume schaffen und
Gemeinschaftssinn stärken
Bedarfsorientierte unterstützende Veranstaltungen
Öffentlichkeitsarbeit und
Reichweite der GWA erhöhen
Gebiets- und dialoggruppen-
spezifische Veranstaltungen
Anzahl Veranstaltungen
Einzelne Veranstaltungen - Schwerpunkte in 9 Fördergebieten
Förderprogramm Gemeinwesenarbeit - Ergebnisse Fachcontrolling 2023

Wohnumfeld gestalten 
und verschönern
Begegnungsräume 
schaffen und 
Gemeinschaftssinn 
stärken
Bedarfsorientierte 
unterstützende 
Veranstaltungen
Öffentlichkeitsarbeit und 
Reichweite der GWA 
erhöhen
Gebiets- und 
dialoggruppen-
spezifische 
Veranstaltungen
monatliche
Aufräumaktionen, 
Gemeinschaftsgarten 
regelmäßig pflegen
Spieletreff, 
Nachbarschaftsfrühstück,
Ferienprogramm 
organisieren und 
durchführen, 
Gruppentreffen zu 
Mietfragen, Repair-Cafe
Erstellen und Verteilen des 
Veedelsbriefs, mehrfache
Treffen zur Organisation
eines Tags des offenen 
Veedelsbüros
Gruppentreffen für 
Menschen mit 
internationaler 
Familiengeschichte
Regelmäßige Angebote
5
20
15
8
0 5 10 15 20
Wohnumfeld gestalten und verschönern
Begegnungsräume schaffen und
Gemeinschaftssinn stärken
Bedarfsorientierte unterstützende Angebote
Gebiets- und dialoggruppen-
spezifische Angebote
Anzahl Angebote
Regelmäßige Angebote - Schwerpunkte in 10 Fördergebieten
Förderprogramm Gemeinwesenarbeit - Ergebnisse Fachcontrolling 2023

DE 3654_2024_6 unterschrieben

51059 Zeichen

Stadt Köln
Die Oberbürgermeisterin
Vorlagen-Nummer
3654/2024/6
Dezernat, Dienststelle
V/50/507
Freigabedatum
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung
zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mit­
glied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch 
die Bezirksvertretung
Betreff
Weiterführung des Förderprogramms Gemeinwesenarbeit für die Stadt Köln
Gremium
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
Datum
26.06.2025
Begründung für die Dringlichkeit:
Aufgrund von umfangreichen verwaltungsinternen Abstimmungsprozessen konnten die Sit­
zungstermine der vorberatenden Gremien sowie die Sitzung des Rates nicht erreicht werden. 
Es ist nunmehr eine Dringlichkeitsentscheidung erforderlich, da ansonsten ein Strukturab­
bruch der Gemeinwesenarbeit in den Fördergebieten zum 30.06.2025 entstehen würde (Frei­
setzung von Personal und Abmietung von Räumlichkeiten).
Damit wären auch die bislang erreichten Erfolge der Arbeit in den Gemeinwesenquartieren 
gefährdet. Dies wäre auch die Folge bei einer möglichen Unterbrechung der Gemeinwesenar­
beit.
Der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren sowie der Finanzausschuss werden 
im Nachgang über die Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung mit gesonderter Mittei­
lung informiert.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:
1. Der Rat der Stadt Köln beschließt die Weiterführung des Förderprogramms „Gemein­
wesenarbeit für die Stadt Köln“ in der abgeänderten Form (Anlage 1) sowie die geän­
derte Auswahl der Fördergebiete (Anlage 2) befristet für die Dauer vom 01.07.2025 bis 
31.12.2026.
Die Kosten der Weiterführung des Förderprogramms Gemeinwesenarbeit belaufen 
sich auf 417.349 € in 2025 bzw. 879.800 € in 2026. Die erforderlichen Mittel sind im 
beschlossenen Haushaltsplan 2025/2026 im Teilplanergebnisplan des Amtes für Sozi­
ales, Arbeit und Senioren in der Produktgruppe 1005, Leistungen zur Vermeidung von 
Obdachlosigkeit, in Teilplanzeile 15 als Zuschuss für Träger von Projekten der Ge­
meinwesenarbeit enthalten.

2
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Wirksamkeit der aus dem Förderprogramm resul­
tierenden Maßnahmen zum Stichtag 30.06.2026 zu evaluieren. Auf Grundlage der er­
folgten Evaluierung wird die Verwaltung dem Rat eine erneute Beschlussfassung über 
eine mögliche Fortschreibung und Anpassung des Förderprogramms vorlegen.
3. Der Rat beschließt für die Dauer bis zur Umsetzung des fortgeschriebenen Förderpro­
gramms Gemeinwesenarbeit, längstens jedoch bis zum 30.09.2025, dass die bislang 
beauftragten Träger in den Einzelmaßnahmen, die in der neuen Förderperiode weiter­
geführt werden, ihre Geschäfte interimsweise fortführen.
ungeändert 
zugestimmt
□ geändert zugestimmt 
(siehe z. B. „Anlage 1" oder 
„Anlage 1 und 2“)
□ abgelehnt
□ ohne Votum. Eine Stellungnahme der Bezirksvertretung in der Sache erfolgt nicht, 
(ggf. siehe z. B. „Anlage 1" oder „Anlage 1 und 2")
Datum Unterschrj Unterschrift—--
6 3

3
Haushaltsmäßige Auswirkungen
□
□
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen
Zuwendungen/Zuschüsse
€
□ Nein □ Ja
%
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 417.349 €
%
Zuwendungen/Zuschüsse □ Nein □ Ja
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) 
b) 
c)
Personalaufwendungen 
Sachaufwendungen etc. 
bilanzielle Abschreibungen
2026 p. a.
€
879.800 €
€
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam):
a) Erträge
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten
€
€
Einsparungen:
a) Personalaufwendungen 
b) Sachaufwendungen etc. 
Beginn, Dauer
ab Haushaltsjahr:
ab Haushaltsjahr:
€
€
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Nein
Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
Begründung:
1. Ausgangslage und Notwendigkeit der Aufrechterhaltung der Gemeinwesenarbeit zur 
Stabilisierung des sozialen Zusammenhalts in Kölner Quartieren mit besonderen so­
zialen Problemlagen
Seit 1990 fördert die Stadt Köln die Gemeinwesenarbeit in Wohngebieten mit besonderem 
Handlungsbedarf. Mit Beschluss vom 26.10.1995 hat der Rat der Stadt Köln nach einer Mo­
dellförderung und deren Evaluierung die dauerhafte Förderung der Gemeinwesenarbeit in Köl­
ner Schwerpunktwohngebieten festgelegt. Die Förderung erfolgte zunächst in vier Quartieren. 
Nach dem Ratsbeschluss am 20.12.2016 (Vorlage-Nr. 3869/2016) wurde die Gemeinwesen­
arbeit auf Basis eines neuen Konzepts ab 2017 in fünf benachteiligten Quartieren im Umfang 
von jeweils einer halben Personalstelle Sozialarbeit gefördert. In den Fördergebieten kam es 
in der Folge über neue bzw. zusätzliche Beteiligungsmöglichkeiten der Bewohnerschaft zu ei­
ner Verbesserung der sozialen Infrastruktur und des nachbarschaftlichen Miteinanders. Die 
Ansätze, benachteiligte Stadtviertel zu Quartieren mit Perspektive zu entwickeln, zeigten sich 
wirksam. In anderen städtischen Quartieren hingegen drohte aufgrund zunehmender Polari- 
sierungs- und Segregationsprozesse eine Verfestigung bestehender Problemlagen sowie ein

4
Ungleichgewicht zwischen den Stadtteilen.
Mit Beschluss vom 10.09.2020 (Vorlage-Nr. 4455/2020) nahm der Rat der Stadt Köln das von 
der Verwaltung entwickelte ,Förderprogramm Gemeinwesenarbeit für die Stadt Köln' zustim­
mend zur Kenntnis. Gleichzeitig beauftragte der Rat die Verwaltung, die Förderung der Ge­
meinwesenarbeit um weitere neun - also folglich insgesamt 14 - Fördergebiete auszuweiten. 
Auf Grundlage der Feststellung, dass der Bedarf an Gemeinwesenarbeit dauerhaft besteht, 
wurde die Förderung der einzelnen Maßnahmen in den jeweiligen Fördergebieten auf vier 
Jahre befristet. Gleichzeitig wurde beschlossen, dass eine Verlängerung der Maßnahme 
grundsätzlich unter bestimmten Bedingungen möglich ist. Leitziel der Förderung ist dabei im­
mer die Stärkung von Kölner Quartieren mit besonderen sozialen Problemlagen.
Die Auswahl der Fördergebiete erfolgte dabei auf der Basis eines kleinräumigen Monitorings 
anhand geeigneter quantitativer und qualitativer Indikatoren.
Mit Ausnahme der festgelegten Quartiere Finkenberg und Gernsheimer Straße erfolgte ab 
dem 01.07.2021 die Umsetzung des Förderprogramms Gemeinwesenarbeit in zunächst fol­
genden zwölf Stadtvierteln mit besonderen sozialen Problemlagen: Kölnberg, Alt-Müngersdorf 
-Technologie Park, Westend, Neu-Bocklemünd, Merheim linksrheinisch - Am Ginsterpfad, 
Roggendorf, Zündorf-Nord - Rosenhügel, Merheim-Mitte - Winterberger Straße, Kalk Nord, 
Holweide Ost, Siedlung Am Donewald, Oststraßen-Siedlung.
Am 16.09.2021 (Vorlage-Nr, 2675/2021) hatte der Rat die vorgesehene Förderung der Ge­
meinwesenarbeit in den Quartieren Finkenberg und Gernsheimer Straße in Abänderung der 
Ratsbeschlüsse vom 10.09.2020 (Vorlage-Nr. 4455/2020) zugunsten der städtebaulich bewil­
ligten Maßnahmen „Zuhause im Veedel“ befristet zurückgestellt. Beide bewilligten Einzelmaß­
nahmen, deren Finanzierung zu 30% über kommunale Mittel erfolgt, sind als Pilotprojekte in 
Großwohnsiedlungen Bestandteil der Programms „Starke Veedel - starkes Köln“ und haben 
das Ziel, die Grundlagen für eine anschließende zielgerichtete Gemeinwesenarbeit zu schär­
fen. Im Ergebnis wurde die Maßnahme am Finkenberg nach Ablauf des Förderbescheids auf 
Empfehlung der durchgeführten Evaluation mit Ratsbeschluss vom 07.12.2023 (Vorlage-Nr. 
2966/2023) zum 01.01.2024 nahtlos in das Förderprogramm Gemeinwesenarbeit übergeleitet. 
Der Förderzeitraum von „Zuhause im Veedel“ Gernsheimer Straße endet zum 31.12.2025.
2. Wissenschaftliche Begleitung
Teil des Ratsbeschlusses vom 10.09.2020 zur Weiterentwicklung des Förderprogramms Ge­
meinwesenarbeit war die Durchführung einer externen wissenschaftlichen Begleitung. Vom 
01.05.2023 bis zum 30.06.2025 ist die Gesellschaft für Forschung und Beratung im Gesund- 
heits- und Sozialbereich mbH (FOGS) nach öffentlicher Ausschreibung mit der Durchführung 
dieser Aufgabe betraut.
Neben der Beratung der Auftraggeberin bei der Implementation des Förderprogramms sollte 
dabei ein weiterer Schwerpunkt die Entwicklung und der Aufbau eines Fachcontrollings mit 
der Fachverwaltung und weiteren relevanten Akteuren sein. Das Fachcontrolling sollte als 
strukturierte Selbstüberwachung der Organisation zur Steuerungsunterstützung verstanden 
werden. Die Herstellung der Standardisierung und Vergleichbarkeit von Arbeitsprozessen und 
-abläufen wurde deshalb als zentrales Ziel formuliert. Daher wurden einheitliche und ver­
gleichbare Instrumente für die Prozessdokumentation und die Berichtserstellung erarbeitet 
und eingeführt (Anlage 1: VII. Qualitätssicherung und Steuerungsstrukturen). Mehrere stan­
dardisierte Formatvorlagen wie zum Beispiel Jahresberichte oder Zielvereinbarungen wurden 
von FOGS entwickelt und mit den Fachkräften der Gemeinwesenarbeit und der Stadtteilkoor­
dination abgestimmt. Dazu fanden mehrere Veranstaltungen aller Beteiligten in unterschiedli­
chen Zusammensetzungen statt. Im Sinne einer besseren Nachvollziehbarkeit und Überprüf­
barkeit wurden die Zielvereinbarungen deutlicher an SMART-Kriterien orientiert. Die Berichte 
wurden neben anderem um sogenannte Erfassungshilfen zur Dokumentation der konkreten 
Arbeit vor Ort, in den jeweiligen Fördergebieten, erweitert. Auch der Bereich Fachaustausch 
wurde um den Punkt Austauschtreffen erweitert. Es wurde festgelegt, dass themenorientiert 
Austauschtreffen zwischen den Fachkräften der Gemeinwesenarbeit und der Stadtteilkoordi­
nation bedarfsorientiert möglich sind.
Eine Auswertung der Jahresberichte, der Zielvereinbarungen und Erfassungsinstrumente, die

5 
vollumfänglich erstmals für das Jahr 2023 stattfinden konnte, erfolgt in den drei Tätigkeitskate­
gorien: .Regelmäßige Angebote', .Einzelne Veranstaltungen' sowie .Arbeitskreise und Netz­
werkarbeit'.
Die Tätigkeitskategorien .Regelmäßige Angebote' und .Einzelne Veranstaltungen' werden je­
weils über die folgenden Themenfelder ausgewertet (Anlage 3).
o
o
o
o
o
o
Wohnumfeld gestalten und verschönern (Beispiel: Putzaktion, Gemeinschaftsgar­
ten anlegen und wöchentlich pflegen)
Begegnungsräume schaffen und Gemeinschaftssinn stärken (Beispiel: Nachbar­
schaftsfrühstück, Repair-Cafe, Veedelsfest, Ferienprogramm),
Bedarfsorientierte Beratung und Unterstützung (Beispiel: Informationstag Gesund­
heit, Workshop zum Thema Stromkosten, Gruppentreffen bei Mietfragen), 
Öffentlichkeitsarbeit und Reichweite der Gemeinwesenarbeit erhöhen (Beispiel: 
Tag des offenen Veedelsbüro, Verteilen des Veedeisbriefs), 
Gebiets- und diaioggruppenspezifische Schwerpunkte (Beispiel: Workshops zum 
Thema Rassismus, Gruppentreffen für Menschen mit internationaler Familienge­
schichte), 
Netzwerkarbeit und Interessenvertretung (Beispiel: Quartierskonferenzen).
Eine differenzierte Auswertung der Arbeitskreise und Netzwerkarbeit in den Quartieren ge­
schieht über die Themenfelder
■ o
o
o
Übergreifende/Allgemeine Arbeitskreise und Netzwerkveranstaitungen (Beispiel: 
Stadtteilkonferenz, Runder Tisch),
Arbeitskreise zu bestimmten Themen und Anlässen (Beispiel: Nachbarschaftsfest, 
Beratung),
Netzwerkveranstaltungen zu bestimmten Dialoggruppen (Beispiel: Senior*innen, 
Geflüchtete).
In den betrachteten Fördergebieten wurden in 2023 unter anderem folgende Ergebnisse er­
zielt:
o
o
Pro Fördergebiet fanden ungefähr acht „Einzel-Veranstaltungen“ (wie zum Beispiel 
Nachbarschaftsfeste, Info-Veranstaltungen) statt. Diese Veranstaltungen wurden 
durchschnittlich jeweils von 85 Bewohnerinnen besucht.
In der Rubrik „Regelmäßige Angebote“, also meist wöchentlich stattfindenden 
Gruppenangeboten, nahmen im Mittel knapp zehn Bewohnerinnen je Angebot teil.
In der Gesamtsumme fanden über alle stadtweit 598 Treffen im Rahmen aller regelmäßigen 
Angebote hinweg in absoluter Zahl insgesamt circa 14.000 Begegnungen statt.
o
o
Eine Teilnahme, Organisation und Durchführung von „Arbeitskreisen, Netzwerkver­
anstaltungen oder sonstigen Gremien“ fand durch die Fachkräfte der Gemeinwe- 
senarbeit im Durchschnitt über das Jahr 2023 zwischen sieben und acht Mal je 
Fördergebiet statt.
Hinsichtlich des Zielerreichungsgrads wurde auf einer Skala von 1 („viel weniger 
als erwartet“ bis 5 („viel mehr als erwartet“) ein übergreifender Mittelwert von 3,3 
ermittelt, wobei 3 als „erwartetes Ergebnis“ eingestuft ist
3. Weiterentwicklung des Förderprogramms
3 .a. Anpassung der Steuerungsstruktur
Gemäß des im Förderprogramm (Anlage 1) festgelegten Verständnisses, dass es „von beson­
derem Interesse [für die Stadt Köln ist], wirkungsorientierte Erkenntnisse und Hinweise bezo­
gen auf das Förderprogramm zu gewinnen, um dadurch das Programm in einem fortlaufenden 
Prozess im Sinne eines lernenden Programmes weiter zu entwickeln“, zeigte sich in der Um­
setzung, dass für die neue Förderperiode ab 01.07.2025 Anpassungsbedarf besteht.
In der redaktionellen Überarbeitung wurden bislang unscharfe Textpassagen konkretisiert und 
erforderliche Anpassung an veränderte Rahmenbedingungen (Kostenentwicklung und Kosten­
aufteilung) vorgenommen.
Erste Erkenntnisse aus der wissenschaftlichen Begleitung liegen vor. Aus Sicht von FOGS ist

6
es eine besondere Herausforderung, für den Bereich der Gemeinwesenarbeit Wirkungskenn­
zahlen zu entwickeln. Maßgeblich dafür ist, dass es an einer Vergleichbarkeit der Gemeinwe­
senquartiere fehlt. Jedes Quartier unterscheidet sich nicht unerheblich in seiner Struktur (Be­
völkerungszusammensetzung, vorhandene lokale Strukturen, insbesondere Netzwerkstruktu­
ren u. ä.).
Es bleiben jedoch noch die endgültigen Erkenntnisse nach Abschluss der wissenschaftlichen 
Begleitung abzuwarten. Im aktuell stattfindenden Prozess werden noch weitere Detailfragen 
dazu geklärt.
So erfolgt aktuell die Abstimmung mit den Trägern der Gemeinwesenarbeit, in welchem reali­
sierbaren Umfang wirkungsorientierte Kennzahlen und Wirkungsziele geeignet sind und fest­
gelegt werden. Zum konkreten Vorgehen wurden im Förderprogramm unter Punkt V. 3 d die 
weiteren Maßnahmen verankert.
3 .b. Anpassung der Kostenstruktur
Zusätzlich zu den oben beschriebenen Anpassungen im Förderprogramm, die durch die Er­
gebnisse der wissenschaftlichen Begleitung erforderlich wurden, mussten auch bedarfsindi­
zierte Anpassungen bei einzelnen Kostenpositionen vorgenommen werden.
So wurden die Beträge für die Personalkosten um die jährlich stattfindenden pauschalen Er­
höhungen im Rahmen der Fortschreibung des Haushalts aktualisiert. Dadurch, dass sich die 
Pauschale für die Gemeinkosten an den Personalkosten orientiert, wurde auch dieser Betrag 
entsprechend angepasst.
In der Praxis wurde deutlich, dass die im bisherigen Förderprogramm veranschlagten Mittel 
für Raumkosten zur Umsetzung der stark gruppenorientierten Angebote in der Gemeinwesen­
arbeit knapp bemessen sind. Die schwierige Entwicklung der vergangenen Jahre auf dem 
Wohnungsmarkt bzw. bei den Mieten verschärfte die Situation zusätzlich, sodass es vereinzelt 
und nachvollziehbar zu Problemen bei der Anmietung angemessener Räumlichkeiten gekom­
men ist.
Andere Kostenpositionen im Bereich der Sachkosten waren im Vergleich dazu auskömmlich 
bemessen.
Insofern wird die Kostenstruktur für die neue Förderperiode dahingehend angepasst, dass die 
Sachkosten in die Positionen „Arbeitsplatzpauschale Büroarbeitsplatz“ und „weitere Raum­
miete für Veranstaltungsräume, Sanitärräume etc.“ aufgeschlüsselt werden. Dadurch wird 
dem Bedarf an einem flexibleren Einsatz der angemessenen Mittel Rechnung getragen. Die 
veranschlagten Gesamtkosten verändern sich dadurch nicht.
4 . Vorschläge zur Gebietsauswahl (Anlage 2)
Wie zu Beginn der aktuellen Förderperiode wurde erneut ein kleinräumiges Monitoring durch­
geführt. Auf der Basis quantitativer und qualitativer Indikatoren sowie einer fachlichen Bewer­
tung des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren wurde ein Stadtteilranking erstellt. Obwohl 
sich die soziale Infrastruktur in den geförderten Wohngebieten inzwischen insgesamt verbes­
sert hat und Mitwirkungsmöglichkeiten erschlossen worden sind, wurde deutlich, dass weiter­
hin erhebliche Handlungsbedarfe in den bisherigen Fördergebieten bestehen. Aufgrund 
schwieriger Rahmenbedingungen - nicht zuletzt durch die gesamtgesellschaftlichen krisenhaf­
ten Entwicklungen der letzten Jahre und deren Folgen - haben sich bestehende Problemlagen 
verschärft bzw. sind neue Herausforderungen entstanden. Das Ziel der Stärkung der Selbst­
hilfekräfte und der Eigeninitiative der Bewohnerschaft konnte dadurch nur in Teilen erreicht 
werden. Im Ergebnis bleibt festzustellen, dass trotz enormer Bemühungen nach wie vor Be­
darf an sozialarbeiterisch unterstützten, niederschwelligen und partizipativen Möglichkeiten 
besteht. Zur nachhaltigen Verstetigung der geschaffenen Strukturen ist eine Weiterführung 
der Maßnahmen in den bestehenden Fördergebieten erforderlich.

7
Eine Ausnahme bilden hier die Maßnahmen in den Quartieren Merheim linksrheinisch - Win­
terberger Straße sowie Merheim rechtsrheinisch - Am Ginsterpfad. Trotz enormer Bemühun­
gen der beauftragten Träger in diesen Fördergebieten ist es im bisherigen Förderzeitraum 
nicht gelungen, geeignete Räumlichkeiten in den Quartieren, die als Grundlage für eine fach­
gerechte Umsetzung der Maßnahmen unabdingbar sind, ausfindig zu machen. In der Konse­
quenz konnte eine Umsetzung der Ziele des Förderprogramms nur in sehr eingeschränktem 
Umfang erfolgen.
Daher wird im Hinblick auf einen effektiven Einsatz der vorhandenen Ressourcen empfohlen, 
anstatt der Quartiere Merheim linksrheinisch - Winterberger Straße sowie Merheim rechts­
rheinisch -Am Ginsterpfad andere benachteiligte Kölner Quartiere in das Förderprogramm 
aufzunehmen.
Dabei kommen aus Sicht der Verwaltung insbesondere folgende Quartiere in Betracht:
Einen besonderen Handlungsbedarf weist nach Auswertung des durchgeführten Stadtteilran- 
kings das Quartier Porz Mitte - Glashüttenstraße auf. Obwohl sehr zentral im Stadtteil Porz 
gelegen, ist das Quartier durch direkt angrenzenden Schienenverkehr und stark frequentierte 
Durchgangsstraßen durch eine weitgehend isolierte Lage geprägt. Indikatoren wie eine weit 
überdurchschnittliche Quote an Transferleistungsbezug haben bereits in der Vergangenheit 
einen hohen sozialarbeiterischen Handlungsbedarf gezeigt. Dem wurde neben anderen sozia­
len Angeboten vor Ort durch das Projekt Papageientreff Rechnung getragen. Dieses gemein­
wesenorientierte Projekt des Sozialdienstes katholischer Männer e.V. wird seit Februar 2021 
umgesetzt. Es hat analog zur konzeptionellen Ausrichtung der städtisch finanzierten Gemein­
wesenarbeit einen stark partizipativen Charakter und die Verbesserung der Lebenslagen zum 
Ziel. Die Finanzierung des Projekts über Stiftungsgelder läuft jedoch in 2025 aus. Eine Einglie­
derung des Projekts in das Förderprogramm Gemeinwesenarbeit ist aus Sicht der Verwaltung 
geeignet, die erzielten Erfolge nachhaltig zu sichern.
Die Großwohnsiedlung Gernsheimer Straße ist ebenso durch erhebliche soziale Problemla­
gen gekennzeichnet. Durch die Überlagerung von sozialer Benachteiligung der Bewohner­
schaft und einer insgesamt unterdurchschnittlichen Qualität der Wohn- und Lebensbedingun­
gen werden Handlungsbedarfe deutlich. Die Siedlung weist dauerhaft einen hohen Bedarf an 
Aktivierungs- und Unterstützungsleistungen auf und wurde bereits im Zuge der Ausweitung 
des Förderprogramms Gemeinwesenarbeit in 2019 als förderwürdig ausgewählt. Im weiteren 
Verlauf wurde die Gemeinwesenarbeit dort jedoch zugunsten des Projekts „Zuhause im Vee- 
del“ zurückgestellt. Die Umsetzung dieser Maßnahme erfolgt durch den Träger Veedel e.V. 
und endet mit Ablauf der Förderung zum 31.12.2025. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen 
und Erkenntnisse von „Zuhause im Veedel“ sowie der Zwischenergebnisse der wissenschaftli­
chen Begleitung, zeichnet sich bereits zum jetzigen Zeitpunkt ab, dass die positiven Verände­
rungen zur Stabilisierung weiterhin quartiersbezogene Sozialarbeit mit einem partizipativen 
Ansatz erforderlich machen. Eine Überleitung der Maßnahme in das Förderprogramm Ge­
meinwesenarbeit zum Januar 2026 ist geeignet die Verstetigung der angestoßenen Partizipa­
tionsprozesse zu gewährleisten.
5 . Nahtlose Weiterführung der Einzelmaßnahmen
Aufgrund der haushaltsrechtlichen Problematik (Genehmigung des Haushalts 2025/2026 erst 
am 31.03.2025) und der verwaltungsinternen Abstimmungsprozesse konnte keine frühere 
Gremienentscheidung zur Fortführung des Förderprogramms eingeholt werden.
Aus Sicht der Verwaltung ist der Beschlussantrag zu 3. im Hinblick auf eine nahtlose Weiter­
führung der Einzelmaßnahmen der Gemeinwesenarbeit ab dem 01.07.2025 unbedingt not­
wendig. Grund dafür ist der erforderliche Zeitrahmen für die Veröffentlichung des Förderpro­
gramms sowie die Antrags-, Prüfungs- und Bewilligungsverfahren.
Unterbrechungen der Maßnahmen mit weitreichenden Folgen, wie die Kündigung von Perso­
nal und Räumlichkeiten bei den durchführenden Trägern, würden bislang erzielte Erfolge 
zweifellos gefährden.

8
Zur Vermeidung eines Strukturabbruchs ist deshalb eine interimsweise Fortführung geboten.
Anlagen
Anlage 1: Förderprogramm: Gemeinwesenarbeit für die Stadt Köln
Anlage 2: GWA Gebietsauswahl 2025 - Vorschlag Beschluss
Anlage 3: Ergebnisse Fachcontrolling für 2023 - Auszüge

Vorlage-Nr. 3654/2024 - Anlage 3 Stadt Köln
Förderprogramm Gemeinwesenarbeit für 
die Stadt Köln
Ergebnisse Fachcontrolling für 2023 
- Auszüge -

- Übersicht -
Stadt Köln
Einzelne Veranstaltungen, Regelmäßige Angebote, Arbeitskreise/ Netzwerkveranstaltungen und Zielerreichung
2023 Einzelne 
Veranstaltungen
Regelmäßige 
Angebote
Teilnahme 
Arbeitskreise (z.B. 
Stadtteilkonferenz)
Teilnahme
Netzwerkveranstaltungen
(z.B.
Veranstaltungsplanung)
Teilnahme 
sonstige Gremien (z.B. 
bestimmte Dialoggruppen 
Geflüchtete, Jugendliche)
(es fehlen: Merheim Irh. - Am Ginsterpfad, 
Dststraßensiedlunq)
Zündorf Rosenhügel
<alk Nord
Westend
Meu-Bocklemünd
Anzahl 
Veran­
staltungen
Anzahl
Teilnehmerinnen
(geschätzt)
Anzahl 
Angebote 
(ohne 
Beratung)
Anzahl Treffen
(geschätzt)
Summe TN 
Durchschnitt 
(ohne Tafel)
11
8
11
E
85C
40C
110C
150C
. 7
3
8
6
215
6C
297
173
Alt-Müngersdorf Technologiepark
<ölnberg
Vierheim Mitte - Winterberger Str.
K
E
C
430
60C
4
4
C
12E
47
Siedlung Am Donewald
Holweide Ost 6
30C
70C
9 26C
46
Roggendorf
Summe ,
13
75
50C
6380
4
48
45
1271
Summe TN/ 
Begegnungen 
(ohne Tafel)
56 1
Anzahl
1957
Anzahl
T reffen Anzahl
Anzahl 
Treffen Anzahl
Anzahl
Treffen
6 18 3 9 2 2
13 73 2 E 3 12 7 2C
116
97
97
39
127
33
2C
598
409C
1356
887
126
4604
55C
26C
13903
4
3
1
5
4
5
2
4
36
12 C C
9
3
24
4
12
10
16
116
5
0
2
2
5
C
4
24
15 1 1
8
5
9
1C
68
c
1 1
C
4
C
C
15 37
Veranstaltungen, regelmäßige Angebote, Arbeitskreise und 
Netzwerkveranstaltungen in den Fördergebieten in 2023 Zielerreichung: 31 Ziele in 10 Fördergebieten
Einzelne Veranstaltungen (N = 9 Fördergebiete) 75 viel mehr als erwartet 5
Regelmäßige Angebote (N = 9 Fördergebiete) 48 mehr als erwartet 9
Arbeitskreise und sonstige Gremien (N = 10 Fördergebiete) 51
erwartetes Ergebnis 10
Netzwerkveranstaltungen (N = 7 Fördergebiete) 24
weniger als erwartet 6
Anzahl der jeweiligen Kategorie
viel weniger als erwartet 1 Anzahl der Ziele
Förderprogramm Gemeinwesenarbeit - Ergebnisse Fachcontrolling 2023

Stadt Köln
Einzelne Veranstaltungen
Wohnumfeld gestalten 
und verschönern
Begegnungsräume 
schaffen und 
Gemeinschaftssinn 
stärken
Bedarfsorientierte 
unterstützende 
Veranstaltungen
Öffentlichkeitsarbeit und 
Reichweite der GWA 
erhöhen
Gebiets- und 
dialoggruppen­
spezifische 
Veranstaltungen
Frühjahrsputzaktion, 
Gemeinschaftsgarten 
anlegen
Veedelsfest, 
Weihnachtsfeier, 
Eröffnung Bouleplatz
Informationstag 
Gesundheit, 
Informations­
veranstaltung zu 
Stromkosten
Tag des offenen 
Veedelsbüros, Teilnahme 
am Veedelsflohmarkt
Workshop zum Thema 
Rassismus, 
Senior*innentag
Einzelne Veranstaltungen - Schwerpunkte in 9 Fördergebieten
Wohnumfeld gestalten und verschönern 6
Begegnungsräume schaffen und 
Gemeinschaftssinn stärken
Bedarfsorientierte unterstützende Veranstaltungen 3
Öffentlichkeitsarbeit und 
Reichweite der GWA erhöhen
Gebiets- und dialoggruppen­
spezifische Veranstaltungen
47
11
7
0 10 20 30 40 50
Anzahl Veranstaltungen
Förderprogramm Gemeinwesenarbeit - Ergebnisse Fachcontrolling 2023

Stadt Köln
Regelmäßige Angebote
Wohnumfeld gestalten 
und verschönern
Begegnungsräume 
schaffen und 
Gemeinschaftssinn 
stärken
Bedarfsorientierte 
unterstützende 
Veranstaltungen
Öffentlichkeitsarbeit und
Reichweite der GWA 
erhöhen
Gebiets- und 
dialoggruppen-
spezifische
Veranstaltungen
monatliche 
Aufräumaktionen, 
Gemeinschaftsgarten 
regelmäßig pflegen
Spieletreff, 
Nachbarschaftsfrühstück, 
Ferienprogramm 
organisieren und 
durchführen,
Gruppentreffen zu 
Mietfragen, Repair-Cafe
Erstellen und Verteilen des 
Veedeisbriefs, mehrfache 
Treffen zur Organisation 
eines Tags des offenen 
Veedelsbüros
Gruppentreffen für 
Menschen mit 
internationaler 
Familiengeschichte
Regelmäßige Angebote - Schwerpunkte in 10 Fördergebieten
Wohnumfeld gestalten und verschönern 5
Begegnungsräume schaffen und 
Gemeinschaftssinn stärken 20
Bedarfsorientierte unterstützende Angebote 15
Gebiets- und dialoggruppen­
spezifische Angebote
0
8
5
Anzahl Angebote
10 15 20
Förderprogramm Gemeinwesenarbeit - Ergebnisse Fachcontrolling 2023

Vorlage-Nr. 3654/2024 - Anlage 1
Stadt Köln
Förderproqramm: Gemeinwesenarbeit für die Stadt Köln
Einführung
In Köln sind, wie auch in anderen Städten, weiter zunehmende Polarisierungs- und 
Segregationsprozesse festzustellen, die zu einem Ungleichgewicht zwischen den 
Quartieren führen. Menschen mit geringer Bildung und niedrigem Einkommen 
konzentrieren sich größtenteils in belasteten Quartieren. Diese Quartiere sind 
besonders von strukturellen Mängeln, finanziellen und sozialen Problemlagen 
betroffen. Daher stellt sich die Aufgabe, geeignete Handlungsstrategien zur 
Verbesserung der Lebensbedingungen der Bewohnerinnen und Bewohner vor Ort zu 
entwickeln.
Diese Herausforderung findet Eingang in den Masterplan Soziales Köln, der als 
kommunale Gesamtstrategie einer integrierten strategischen Sozialplanung erstellt 
wurde. Innerhalb des Handlungsfeldes soziale, gesellschaftliche und politische 
Einbindung greift die Stadt Köln mit der Förderung von Gemeinwesenarbeit den 
Unterstützungsbedarf in den Quartieren mit besonderen sozialen Problemlagen auf.
Der Rat der Stadt Köln hat bereits mit Beschluss vom 26.10.1995 die dauerhafte 
Förderung der Gemeinwesenarbeit in Kölner Schwerpunktwohngebieten festgelegt, 
um benachteiligte Stadtviertel zu lebensfähigen Quartieren mit Perspektive zu 
entwickeln. In 2016 hat der Rat auf der Basis eines neu entwickelten Konzepts die 
Mittel zur Förderung der Gemeinwesenarbeit aufgestockt.
Der Ratsbeschluss zur Ausweitung der Gemeinwesenarbeit auf weitere Stadtgebiete 
erfolgte als Grundlage dieses Förderprogramms 2018.
Gemeinwesenarbeit ist ein Arbeitsprinzip der Sozialen Arbeit, das sich mit seinen 
Analysen und Strategien aufsozialräumliche Gebiete bezieht, in denen die Menschen 
unter erschwerten Bedingungen leben. Die Bewohnerinnen und Bewohner eines 
Stadtteils, einer Siedlung, eines Quartiers werden aktiviert und dazu befähigt, ihr 
Lebensumfeld und ihre Lebensbedingungen eigenständig zu gestalten und die dafür 
erforderlichen Kommunikationsstrukturen aufzubauen und zu stabilisieren. Zu 
diesem Zweck wird unter Einsatz unterschiedlicher Methoden Soziale Stadtteilarbeit 
mit der Aufgabenstellung geleistet, in Zusammenarbeit mit möglichst vielen 
Bewohnerinnen und Bewohnern die Lebensqualität vor Ort zu steigern, die das 
Gemeinwesen beeinträchtigenden strukturellen Probleme zu erkunden, sie 
konstruktiv und lösungsorientiert aufzugreifen und Partizipationsprozesse zu 
ermöglichen. Die Fachkräfte für Gemeinwesenarbeit knüpfen an den konkret 
festgestellten Interessen, Aktivitäten und Bedürfnislagen der Bewohnerschaft an und 
entwickeln daraus bedarfsgerechte Beratungs-, Aktivierungs- und
Förderprogramm Gemeinwesenarbeit ab 01.07.2025
Seite 1

Vorlage-Nr. 3654/2024 - Anlage 1
Stadt Köln
Unterstützungsleistungen für das Quartier. Sie sind vor Ort erreichbar, arbeiten 
aufsuchend und schaffen Vertrauen durch niederschwellige Arbeit mit den 
Bewohnerinnen und Bewohnern. Sie streben bei allen ihren Aktivitäten danach, die 
Selbsthilfekräfte und die Eigeninitiative der Menschen zu stärken. Sie fördern die im 
Stadtviertel vorhandenen Potentiale und Eigenressourcen. Sie vernetzen sich mit 
anderen kommunalen und nichtkommunalen örtlichen Akteuren und stimmen ihre 
Vorhaben mit diesen ab.
II. Fördergebiete/ Ausgangslage
1. Die Fördergebiete sind durch Gemeinsamkeiten in der Lebenswelt der dort 
wohnenden Menschen definiert. Sie haben eine Größenordnung von ca. 1000 bis 
5000 Einwohner (siehe Karte/ Tabelle in der Anlage).
2. Die Förderung der Gemeinwesenarbeit ist in der Regel auf ein Fördergebiet je 
Stadtteil begrenzt.
3. Die Auswahl der Fördergebiete erfolgt durch die Stadt Köln anhand quantitativer 
und qualitativer Indikatoren. Auf der Basis eines kleinräumigen Monitorings sowie 
einer fachlichen Bewertung erfolgt nach Erstellung eines Stadtteilrankings die 
Festlegung der förderfähigen Quartiere.
Der Ressourceneinsatz erfolgt bedarfsgerecht.
III. Gegenstand und Ziel der Förderung
1. Gegenstand der Förderung sind Maßnahmen der Gemeinwesenarbeit, die 
geeignet sind, durch Aktivierung und Beteiligung der Bewohnerinnen und 
Bewohner zur Verbesserung derTeilhabechancen und Lebenslagen bis hin zur 
Überwindung sozialer Problemlagen in den ausgewählten Quartieren einen 
wesentlichen Beitrag zu leisten.
Ziel der Förderung ist die Stärkung von Kölner Quartieren mit besonderen 
sozialen Problemlagen. Durch Maßnahmen der Gemeinwesenarbeit werden die 
Bewohnerinnen und Bewohner der festgelegten Quartiere aktiviert und befähigt, 
ihr Lebensumfeld und ihre Lebensbedingungen eigenständig zu gestalten und zu 
stabilisieren.
2. Durch die Maßnahmen ...
Förderprogramm Gemeinwesenarbeit ab 01.07.2025
Seite 2

Vorlage-Nr. 3654/2024 - Anlage 1 C^)
Stadt Köln
• sollen die Selbstorganisation der Bewohnerinnen und Bewohner verbessert 
und das Selbsthilfepotential genutzt werden
• soll kommunikative Teilhabe ermöglicht werden
• sollen niedrigschwellige Beteiligungsmöglichkeiten geschaffen und von den 
Bewohnerinnen und Bewohnern genutzt werden
• soll Partizipation am gesellschaftlichen, politischen und kulturellen Leben 
gestärkt werden
• soll ehrenamtliches Engagement gefördert und ausgeweitet werden.
• sollen neue Begegnungsmöglichkeiten aufgebaut und bereits vorhandene 
Initiativen der nachbarschaftlichen Begegnung (wie z.B. sportliche und 
kulturelle) ausgebaut werden
• wird die Angebotsstruktur im Quartier bekannt und die Bewohnerschaft 
befähigt diese zu nutzen
IV. Art und Dauer der Förderung
1. Die Förderung der Maßnahmen gliedert sich in zwei Phasen.
a. Phase I (Ausgangsanalyse)
Ziel der ersten Phase ist die Erstellung einer quartiersbezogenen Ausgangsanalyse 
mit dem Schwerpunkt Bedarfe und Ressourcen der Bewohnerschaft, auch mit 
Blick auf bereits vorhandene Eigeninitiativen und Aktivitäten. Basis ist die 
vorhandene Datenlage. Die Ergebnisse werden in einem Analysebericht 
dokumentiert und ausgewertet (VII.l.a). Die Förderung der Phase I beläuft sich 
auf maximal sechs Monate.
b. Phase II (GWA-Maßnahme)
Auf Basis der in Phase I erstellten Ausgangsanalyse legt der Antragssteller ein 
qualifiziertes und quartiersbezogenes Konzept vor. Bedarfe, Ressourcen und Ziele 
der Bewohnerschaft finden dabei ebenso Berücksichtigung wie Aussagen zu 
Wirkungen und Messbarkeit (VII.l.b.). Bedarfsgerechte, messbare Ziele und 
Indikatoren für eine geeignete Wirkungsanalyse werden gemeinsam zwischen 
dem Amt für Soziales, Arbeit und Senioren und dem beauftragten 
Fördermittelempfänger entwickelt und fortgeschrieben.
Der Fördermittelempfänger richtet zu Beginn der Förderung in zentraler Lage des 
Fördergebiets ein Büro der Gemeinwesenarbeit ein. Im Fördergebiet bereits 
vorhandene Räumlichkeiten des Antragsstellers können im Sinne des 
wirtschaftlichen Mitteleinsatzes in Abstimmung mit dem Fördermittelgeber 
genutzt werden. Eine klare Abgrenzung zu anderen Angeboten des 
Fördermittelempfängers muss dabei gegeben sein.
Förderprogramm Gemeinwesenarbeit ab 01.07.2025
Seite 3

Vorlage-Nr. 3654/2024-Anlage 1 (3m©
Stadt Köln
V. Rahmenbedingungen der Förderung
Die Förderung wird auf der Grundlage der Allgemeinen Förderrichtlinie der Stadt Köln 
umgesetzt.
1. Allgemeine Rahmenbedingungen
a. Die allgemeinen Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit, der Sparsamkeit 
und der Kosteneffizienz sind neben dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit 
zu beachten.
b. Eine Förderung erfolgt nur, wenn die Gesamtfinanzierung der Maßnahme 
gesichert ist und der Fördermittelempfänger in wirtschaftlicher, fachlicher 
und organisatorischer Hinsicht geeignet ist, das geförderte Vorhaben 
durchzuführen.
c. Förderungen der Stadt Köln erfolgen grundsätzlich subsidiär. Der 
Fördermittelempfänger hat sich vorrangig um andere Arten der Finanzierung 
durch Eigenmittel, Eigenleistung oder Fördermittel von Dritten zu bemühen. 
Der Fördermittelempfänger gibt hierüber eine Erklärung bei der 
Antragstellung ab.
d. Die gleiche Maßnahme darf nicht von mehreren Fördermittelgebern bzw. 
Dienststellen der Stadt Köln gefördert werden, so dass die Zuwendungen 
insgesamt die Kosten der Maßnahme übersteigen (Verbot der 
Doppelförderung).
e. Der Fördermittelempfänger gibt eine Eigenerklärung über seine erhaltenen 
und beantragten Fördermittel ab.
f. Der Fördermittelempfänger ist verpflichtet, nicht verbrauchte Mittel oder 
Mittel, die aufgrund einer anderen Finanzierung oder Förderung gewährt 
wurden (siehe V.l.d.), zurückzuzahlen.
g. Überschüssige Zuwendungen, Einsparungen durch Zuwendung Dritter sind 
zurückzuzahlen.
h. Die förderfähigen Gesamtkosten orientieren sich an den in V.6 genannten 
Gesamtsummen. Der Fördermittelempfänger bringt einen Eigenanteil in Höhe 
von 10% in Form von Eigenmitteln, Sachleistungen oder Eigenleistungen ein. 
Als Eigenleistung können auch unentgeltliche Leistungen des Antragstellers, 
Förderprogramm Gemeinwesenarbeit ab 01.07.2025
Seite 4

Vorlage-Nr. 3654/2024 - Anlage 1
Stadt Köln
wie ehrenamtliche Leistungen in Form von persönlicher Arbeitsleistung, 
anerkannt werden.
Pro geleistete Arbeitsstunde wird eine pauschale Vergütung in Höhe von 10 € 
festgesetzt. Die Höhe der Ausgaben für ehrenamtliche Eigenleistungen ist bis 
maximal 20 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben möglich. Über 
die ehrenamtliche Leistung legt der Fördermittelempfänger einen 
entsprechenden Nachweis vor.
Ehrenamtliche Eigenleistungen können nur anerkannt werden, wenn seitens 
des Fördermittelempfängers hierfür weder ein Gehalt noch eine 
Aufwandsentschädigung gezahlt wird. Daher stellen Überstunden auch keine 
Eigenleistungen dar.
Hinsichtlich der Reise- und Bewirtungskosten gelten die Vorschriften des 
Landesreisekostengesetzes (LRKG) sinngemäß in der aktuell geltenden 
Fassung.
I. Nicht zuwendungsfähige Posten sind:
• Zuführungen an Rücklagen aus der städtischen Förderung
• Nicht zahlungswirksame Aufwendungen und Kosten (z.B. Abschreibungen, 
Bildung von Rückstellungen, kalkulatorische Zinsen)
• Spenden an Dritte
• Kosten, die durch Versäumnisse oder Fehlverhalten des 
Zuwendungsempfängers entstanden sind (z.B. Versäumnisgebühren, 
Bußgelder)
2. Verwendungsnachweis
a. Zum Nachweis einer sachgerechten, zweckentsprechenden und 
wirtschaftlichen Verwendung der Fördermittel ist bis zum 31.03. des 
folgenden Jahres ein Verwendungsnachweis vorzulegen.
b. Bestandteil des Verwendungsnachweises sind auch die Jahresberichte bzw. 
der Ergebnisbericht sowie die verschiedenen Gesprächsformate (VII.).
c. Die Aufstellung der Ausgaben und Einnahmen sowie der Personal- und 
Sachkosten erfolgt in getrennter Darstellung. Die Nachweise sind in Form von 
Ein- und Auszahlungsbelegen, Kontoauszügen oder Verträgen zu erbringen. 
Die Personalkostenabrechnungen werden für alle Förderungen detailliert 
geprüft.
Die Sachkostenbelege werden detailliert je Förderprogramm in einer 
Zufallsstichprobe bei 20% aller geförderten Maßnahmen pro Jahr geprüft. 
Anlassbezogene Prüfungen sind darüber hinaus jederzeit möglich.
Förderprogramm Gemeinwesenarbeit ab 01.07.2025
Seite 5

Vorlage-Nr. 3654/2024 - Anlage 1
Stadt Köln
d. Sollten die Nachweise nicht vollständig oder fristgerecht eingereicht werden, 
so wird der Fördermittelempfänger unter Fristsetzung zur Einreichung der 
Nachweise angemahnt und auf die Möglichkeit der Rückforderung der Mittel 
hingewiesen. Bleibt dies erfolglos, werden die Mittel zurückgefordert.
3. Weitere Zuwendungsbedingungen
a. Der Fördermittelempfänger ist verpflichtet, Belege zehn Jahre aufzubewahren 
und sie innerhalb einer von der Stadt Köln gesetzten Frist vorzulegen oder 
zugänglich zu machen. Im Übrigen gelten insbesondere hinsichtlich der 
Anrechnung von Leistungen Dritter und der Erstattung des Zuschusses die 
Allgemeinen Bewilligungsbedingungen des Dezernates für Soziales, Senioren, 
Wohnen und Beschäftigungsförderung der Stadt Köln für die Gewährung von 
Zuschüssen aus dem Verwaltungshaushalt in der jeweils gültigen Fassung 
entsprechend.
b. Der Fördermittelempfänger ist verpflichtet dem Fördermittelgeber 
elektronisch oder schriftlich mitzuteilen, wenn...
• das Ziel der Förderung nicht oder nicht in dem geförderten Zeitrahmen 
verwirklicht wird
• der Förderzweck bzw. die geförderte Maßnahme entgegen des Antrages 
geändert wird
• der Fördermittelempfänger seine Tätigkeit einstellt/ seine Rechtsform 
ändert oder sich Beteiligungsverhältnisse ändern
• die Fördermittel nicht verbraucht werden oder die Finanzierung sich 
ändert
c. Der Fördermittelempfänger verpflichtet sich zur Teilnahme und Mitwirkung 
am Erfahrungsaustausch und Wissenstransfer, insbesondere zur Wirksamkeit 
der Leistungen, um Lernprozesse und gewonnene Erkenntnisse, die sich aus 
der Programmumsetzung ergeben, zu sichern und für die Weiterentwicklung 
der örtlichen Prozesse als auch des Programmansatzes nutzbar zu machen. 
Dies gilt auch bei einer wissenschaftlichen Begleitung des Förderprogramms.
d. Im Förderantrag sind fachlich begründete Wirksamkeitsindikatoren vorzuschlagen, 
die möglichst folgende Merkmale erfüllen:
1) Die Indikatoren
a.
b.
c.
weisen wichtige Bezüge zu Fachkonzepten auf, die eine Grundlage der zu 
fördernden Maßnahme darstellen;
weisen eine möglichst gute Validität auf;
stellen bevorzugt quantitative, wenn nicht möglich, kategoriale 
Informationen dar;
Förderprogramm Gemeinwesenarbeit ab 01.07.2025
Seite 6

Vorlage-Nr. 3654/2024-Anlage 1 X
Stadt Köln
d. sind digital übermittelbar;
e. beschreiben in zu vereinbarenden unterjährigen Zyklen die 
Projektumsetzung und die Wirkung im Zeitverlauf.
2) Sofern solche Indikatoren bei Antragstellung noch nicht vorgeschlagen werden 
können, wird ein Projekt dargelegt, das die Erarbeitung solcher 
Wirksamkeitsindikatoren mit Sach- und Zeitachse beinhaltet.
3) Die Vereinbarung von Wirksamkeitsindikatoren oder deren Erarbeitung ist eine 
Voraussetzung für die Gewährung der Förderung.
Die Entwicklung und Abstimmung von Wirksamkeitsindikatoren wird als 
gemeinsamer Entwicklungsprozess gesehen, der eine wichtige Grundlage für den 
fachlichen Austausch zwischen Fördermittelnehmer*in und Fördermittelgeber*in ist.
e.
f.
Der Fördermittelempfänger und die Stadt Köln arbeiten im Rahmen der 
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit vertrauensvoll zusammen.
Der Fördermittelempfänger weist bei seiner Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 
sowie bei für Dritte bestimmten Informationen und Berichten darauf hin, dass 
die Maßnahme durch die Stadt Köln unterstützt und finanziert wird. Er achtet 
darüber hinaus auf eine positive Darstellung der Zusammenarbeit mit der 
Stadt Köln in der Öffentlichkeit.
Das Förderprogramm Gemeinwesenarbeit ist eine freiwillige Leistung 
der Stadt Köln und richtet sich nach den für das jeweilige Haushaltsjahr 
bereitgestellten Haushaltsmitteln. Es gelten die haushaltsrechtlichen 
Bestimmungen für die Stadt Köln. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht 
nicht.
4. Laufzeit der Förderung
Die Förderung der Gemeinwesenarbeit im Rahmen dieses Förderprogramms ist 
befristet und hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2026.
5. Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind juristische Personen, die Erfahrungen und methodische 
Kompetenz in der Gemeinwesenarbeit vorweisen können und über qualifiziertes 
Fachpersonal verfügen bzw. fachlich qualifiziert sind.
Die Fördermaßnahme wird von einer Fachkraft mit Abschluss Sozialarbeiterin/ 
Sozialarbeiter oder einer vergleichbaren Qualifikation durchgeführt.
Förderprogramm Gemeinwesenarbeit ab 01.07.2025
Seite 7

Vorlage-Nr. 3654/2024 - Anlage 1
Stadt Köln
Vorausgesetzt wird ein abgeschlossenes Studium der Diplom-Sozialarbeit/ 
Diplom- Sozialpädagogik bzw. eines Bachelorstudienganges Soziale Arbeit oder 
ein vergleichbarer Fachhochschul- bzw. Hochschulabschluss bei dreijähriger 
ausgewiesener Fachkompetenz in der Gemeinwesenarbeit.
Ausnahmen sind mit der Fachverwaltung abzustimmen.
Darüber hinaus wird insbesondere folgendes Profil erwartet:
• ausgewiesene Fachkompetenz in mehreren sozialen Handlungsfeldern
• Erfahrung in der Moderation von Gruppenveranstaltungen
6. Finanzvolumen
Die Förderung umfasst jährlich bedarfsgerechte
• Personalkosten
• Gemeinkosten
• Sachkosten im Rahmen einer Arbeitsplatzpauschale für einen 
Büroarbeitsplatz (anfallende Miet-, IT-, Telefonkosten, 
Einrichtungsgegenstände1, Büromaterial) sowie der weiteren Raummiete für 
Veranstaltungsräume, Sanitärräume etc.
• Maßnahmekosten zur Durchführung von Aktivitäten der Gemeinwesenarbeit
Die Förderung ist zeitlich begrenzt. Der Zuschuss bemisst sich in der 
Gesamtsumme auf der Grundlage der durchschnittlichen Personalkosten (2024) 
sowie der „Richtlinie zur Ermittlung der Kosten eines Arbeitsplatzes" der Stadt 
Köln:
Kostenposition p.a. 0,5 Stelle 1,0 Stelle
Personalkosten GWA-Fachkräfte 38.550 0 77.100 €
Gemeinkosten Pauschale 3.855€ 7.710 €
Sachkosten Arbeitsplatzpauschale 
Büroarbeitsplatz 9.700 € 9.700 €
weitere Raummiete für 
Veranstaltungsräume, 
Sanitärräume etc.
5.000 0 5.000 0
Maßnahmekosten Aktivitäten 2.520 0 5.040 0
Gesamtsumme 59.625 € 104.550 €
Förderprogramm Gemeinwesenarbeit ab 01.07.2025
Seite 8

Vorlage-Nr. 3654/2024-Anlage 1
Stadt Köln
Auf die Gesamtsumme ist ein Eigenanteil in Höhe von 10% zu erbringen (V.l.h.). 
Deckungsfähigkeit besteht dahingehend, dass einzelne Positionen/ eingesparte 
Kosten bis zu 25% in die Maßnahmekosten einfließen können.
VI. Verfahrensablauf
1. Antragsstellung
Der Antrag auf Fördermittel ist mit den geforderten Angaben beim Amt für 
Soziales, Arbeit und Senioren der Stadt Köln fristgerecht einzureichen.
Anträge können in elektronischer oder schriftlicher Form eingereicht werden.
a. Dem Antrag sind folgende Angaben beizufügen:
• Kosten- und Finanzierungsplan
• Beantragte oder bereits bewilligte Förderungen/ Zuschüsse von Dritten und 
von der Stadt Köln
• Erklärung darüber, sich vorrangig um andere Arten der Finanzierung durch 
Eigenmittel, Eigenleistung oder Fördermittel von Dritten zu bemühen
• Nachweis über die Qualifikation des durchführenden Fachpersonals (V.5.)
• Erklärung, dass mit dem Vorhaben noch nicht begonnen wurde
• eine Erklärung über die Berechtigung zum Vorsteuerabzug gemäß § 15
Umsatzsteuergesetz
• Vor Beginn der Phase II, also spätestens im sechsten Monat von Phase I, ist 
ein qualifiziertes und quartiersbezogenes Konzept (IV.l.b.) einzureichen.
Der Eingang der Unterlagen wird in schriftlicher oder elektronischer Form 
bestätigt.
Der Antrag wird auf Vollständigkeit geprüft. Eventuell fehlende Unterlagen 
werden unter Fristsetzung nachgefordert.
Die Bewilligung bzw. Ablehnung des Förderantrags erfolgt durch einen 
elektronischen oder schriftlichen Bescheid.
2. Zahlungsmodalitäten 
Förderprogramm Gemeinwesenarbeit ab 01.07.2025
Seite 9

Vorlage-Nr. 3654/2024-Anlage 1
StciciE Köln
Die Berechnung des Förderzuschusses ergibt sich aus V.6.. Die 
Abschlagszahlungen werden viermal jährlich im ersten Monat eines Quartals 
vorgenommen.
Erstmalig wird ein Abschlag zu dem Quartal fällig, in dem das die Leistung 
erbringende Fachpersonal die Arbeit aufnimmt.
Vorab ist der Beginn der Stadt Köln mitzuteilen.
VII. Qualitätssicherung und Steuerungsstrukturen
Für die Stadt Köln als Fördermittelgeber ist es von besonderem Interesse, 
wirkungsorientierte Erkenntnisse und Hinweise bezogen auf das Förderprogramm zu 
gewinnen, um dadurch das Programm in einem fortlaufenden Prozess im Sinne eines 
lernenden Programmes weiter zu entwickeln.
Ein Fach- und Wirkungscontrolling wird gemeinsam mit dem ausführenden Träger 
stufenweise aufgebaut.
Durch Steuerungsinstrumente soll in erster Linie ein Kommunikationsprozess zur 
gemeinsamen Auseinandersetzung aller Beteiligten mit dem Programm angestoßen 
werden. Im Rahmen dessen sollen Erkenntnisse zum Stand des Förderprogramms 
sowie der einzelnen Fördermaßnahme gewonnen werden. Dabei gilt es, 
insbesondere den Blick für Verbesserungspotentiale sowohl innerhalb der 
Programmvorgaben als auch in der Umsetzung vor Ort zu schärfen.
1. Analysebericht, Jahresberichte, Ergebnisbericht
a. Phase I (Ausgangsanalyse)
Der Analysebericht (IV.l.a.) wird dem Fördermittelgeber spätestens im sechsten 
Monat der Förderung eingereicht.
Um zu aussagekräftigen Ergebnissen zu kommen, werden aktivierende 
Befragungen erwartet, deren Anzahl zuvor vom Fördermittelgeber festgelegt 
wird.
Der Bericht soll u.a. Aussagen treffen ...
• zu den Wohneigentumsverhältnissen und der Bewohnerstruktur
• zur infrastrukturellen Situation
• zu Problemfeldern und Ressourcen des Fördergebiets
• zur Lebenssituation der Bewohnerschaft unter Berücksichtigung einzelner 
Bewohnergruppen
• zu bestehenden Angeboten und Eigeninitiativen der Bewohnerschaft
Förderprogramm Gemeinwesenarbeit ab 01.07.2025
Seite 10

XVorlage-Nr. 3654/2024 - Anlage 1
, Stadt Köln
• zum Image des Fördergebiets
• zu Methoden und zur Vorgehensweise
b. Phase II (GWA-Maßnahme)
Die Jahresberichte und der Ergebnisbericht dokumentieren den Stand der 
Zielerreichung, Erfolge und Abweichungen der Fördermaßnahme und werden in 
standardisierter Form erstellt.
Der Fördermittelempfänger legt jeweils bis Ende Januar einen Jahresbericht in 
standardisierter Form vor. Zum Ende des 37. Fördermonats legt er einen 
umfassenden Ergebnisbericht - ebenfalls standardisiert - vor. Er bezieht sich auf 
den gesamten Förderzeitraum der Maßnahme bis zum 36. Monat. Grundlage des 
Ergebnisberichts ist eine Analyse zu den bisher erzielten Wirkungen im Quartier 
auf Basis der Tätigkeiten vor Ort. Daraus abgeleitet wird die weitere Bedarfslage 
und gegebenenfalls festgestellte Nach(Um)steuerungserfordernisse in der 
Angebotsunterbreitung benannt. Der Ergebnisbericht ist Voraussetzung und 
Ausgangspunkt für die Abstimmung der Ausstiegs- bzw. Fortsetzungsmodalitäten.
2. Zielvereinbarungen
Zielvereinbarungen sind jährlich und standardisiert in Absprache mit dem 
Fördermittelgeber auf Grundlage der erstellten Jahresberichte bis Ende Februar 
des jeweiligen laufenden Jahres vorzulegen.
3. Ziel- und Nachhaltegespräche
In Phase II werden bedarfsgerecht, träger- und gebietsabhängig, in regelmäßigen, 
vierteljährlich stattfindenden Gesprächen zwischen durchführender Fachkraft der 
Gemeinwesenarbeit und der zuständigen Fachkraft des Amtes für Soziales, Arbeit 
und Senioren aktuelle Entwicklungen und Maßnahmen im Hinblick auf die Ziele 
der Förderung besprochen und in standardisierter Form dokumentiert.
4. Wirksamkeitsdialog
Die Jahresberichte bzw. der Ergebnisbericht bilden die Grundlage für den in 
Phase II jährlich stattfindenden Wirksamkeitsdialog zwischen dem Amt für 
Soziales, Arbeit und Senioren und dem Fördermittelempfänger auf 
Leitungsebene.
5. Fachaustausch 
• Fachtag
Förderprogramm Gemeinwesenarbeit ab 01.07.2025
Seite 11

@4©Vorlage-Nr. 3654/2024-Anlage 1
W=/ Stadt Köln
Jährlich findet ein Fachtag bei verpflichtender Teilnahme der beteiligten 
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren 
und der durchführenden Fachkräfte der Gemeinwesenarbeit statt. Ziel des 
Fachaustauschs ist die fachliche Reflexion der Arbeit. Der Fachaustausch soll 
Praxisbezug und Fortbildungscharakter haben.
• Austauschtreffen
Themenorientiert finden Austauschtreffen zwischen den Fachkräften der 
Gemeinwesenarbeit und des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren statt.
VIII. Rückforderung von Fördermitteln
Zuwendungen werden zurückgefordert, wenn die gewährten Mittel nicht gemäß dem 
Förderzweck eingesetzt wurden oder der Fördermittelempfänger die 
Voraussetzungen für eine Förderung nachträglich nicht erfüllt und entsprechend 
falsche Angaben dazu gemacht hat. Ferner werden Mittel zurückgefordert, wenn sich 
die Gesamtausgaben reduzieren oder sich die Deckungsmittel erhöhen (Ausnahme 
Festbetrag) oder wesentliche Bestimmungen der Förderung verletzt wurden. Für 
Rückforderungsansprüche werden entsprechende Zinsen verlangt. Im Übrigen 
werden Fördermittel ganz oder teilweise zurückgefordert, wenn der 
Fördermittelempfänger gegen die Festlegungen im Förderprogramm verstößt.
Die Bewilligung kann auch widerrufen oder neu festgesetzt werden bzw. können 
bereits gewährte Mittel zurückgefordert werden, wenn Verwendungsnachweise/ 
Berichte nicht ordnungsgemäß, nicht rechtzeitig oder gar nicht vorgelegt werden.
An beweglichen Gegenständen, die mit Hilfe von Zuwendungen vom 
Fördermittelempfänger beschafft worden sind, um die geförderte Maßnahme 
durchzuführen, erwirbt grundsätzlich der Fördermittelempfänger Eigentum. Der 
Eigentümer ist verpflichtet, die so beschafften Gegenstände sorgfältig zu behandeln 
und gemäß dem Verwendungszweck bereitzuhalten und zu verwenden. Ferner ist er 
verpflichtet Gegenstände gemäß der Wertgrenzen der 
Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO NRW) in der geltenden Fassung zu 
inventarisieren.
Wenn der Gegenstand nicht gemäß dem Zweck verwendet, veräußert oder über sie 
in ähnlicher Weise verfügt wird oder die Zuwendung zurückgefordert wird ist von 
dem Fördermittelempfänger ein Wertausgleich zu leisten.
Förderprogramm Gemeinwesenarbeit ab 01.07.2025
Seite 12

Vorlage-Nr. 3654/2024 - Anlage 2
Stadt Köln
Förderprogramm Gemeinwesenarbeit - 
Fördergebiete mit Stellenumfang
(Förderzeitraum 07/2025 - 06/2029)
Bezirk Raumeinheit Stadtviertel/ Statistisches Quartier Stellenumfang
21302 Kölnberg 1,0
305010002 Alt-Müngersdorf - Technologie Park 0,5
40302 Westend 0,5
40504 Neu-Bockiemünd 0,5
611010001 Roggendorf 0,5
714030002 Zündorf-Nord - Rosenhügel 0,5
71601 Finkenberg 0,5
706010002 Porz-Mitte - Glashüttenstraße 0,5
80204 Kalk Nord 0,5
805030001 Siedlung Gernsheimer Straße 0,5
90402 Holweide Ost 0,5
907060001 Siedlung Am Donewald 0,5
907010001 Oststraßen-Siedlung 0,5
2
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Grundlage für die Zuschnitte der Fördergebiete bildet die kommunale Gebietsgliederung 
Kölns, die als kleinräumige Gliederungsebene neben den Stadtvierteln die Statistischen 
Quartiere (Raumeinheiten) ausweist.
Stand: 01/2025

GWA-Förderprogramm ab 01-07-2025

25327 Zeichen

Vorlage-Nr. 3654/2024 – Anlage 1 
 
 
 
 
Förderprogramm Gemeinwesenarbeit ab 01.07.2025 
Seite 1 
 
 
Förderprogramm: Gemeinwesenarbeit für die Stadt Köln 
 
I. Einführung 
 
In Köln sind, wie auch in anderen Städten, weiter zunehmende Polarisierungs- und 
Segregationsprozesse festzustellen, die zu einem Ungleichgewicht zwischen den 
Quartieren führen. Menschen mit geringer Bildung und niedrigem Einkommen 
konzentrieren sich größtenteils in belasteten Quartieren. Diese Quartiere sind 
besonders von strukturellen Mängeln, finanziellen und sozialen Problemlagen 
betroffen. Daher stellt sich die Aufgabe, geeignete Handlungsstrategien zur 
Verbesserung der Lebensbedingungen der Bewohnerinnen und Bewohner vor Ort zu 
entwickeln.  
Diese Herausforderung findet Eingang in den Masterplan Soziales Köln, der als 
kommunale Gesamtstrategie einer integrierten strategischen Sozialplanung erstellt 
wurde. Innerhalb des Handlungsfeldes soziale, gesellschaftliche und politische 
Einbindung greift die Stadt Köln mit der Förderung von Gemeinwesenarbeit den 
Unterstützungsbedarf in den Quartieren mit besonderen sozialen Problemlagen auf.  
 
Der Rat der Stadt Köln hat bereits mit Beschluss vom 26.10.1995 die dauerhafte 
Förderung der Gemeinwesenarbeit in Kölner Schwerpunktwohngebieten festgelegt, 
um benachteiligte Stadtviertel zu lebensfähigen Quartieren mit Perspektive zu 
entwickeln. In 2016 hat der Rat auf der Basis eines neu entwickelten Konzepts die 
Mittel zur Förderung der Gemeinwesenarbeit aufgestockt.  
Der Ratsbeschluss zur Ausweitung der Gemeinwesenarbeit auf weitere Stadtgebiete 
erfolgte als Grundlage dieses Förderprogramms 2018. 
 
Gemeinwesenarbeit ist ein Arbeitsprinzip der Sozialen Arbeit, das sich mit seinen 
Analysen und Strategien auf sozialräumliche Gebiete bezieht, in denen die Menschen 
unter erschwerten Bedingungen leben. Die Bewohnerinnen und Bewohner eines 
Stadtteils, einer Siedlung, eines Quartiers werden aktiviert und dazu befähigt, ihr 
Lebensumfeld und ihre Lebensbedingungen eigenständig zu gestalten und die dafür 
erforderlichen Kommunikationsstrukturen aufzubauen und zu stabilisieren. Zu 
diesem Zweck wird unter Einsatz unterschiedlicher Methoden Soziale Stadtteilarbeit 
mit der Aufgabenstellung geleistet, in Zusammenarbeit mit möglichst vielen 
Bewohnerinnen und Bewohnern die Lebensqualität vor Ort zu steigern, die das 
Gemeinwesen beeinträchtigenden strukturellen Probleme zu erkunden, sie 
konstruktiv und lösungsorientiert aufzugreifen und Partizipationsprozesse zu 
ermöglichen. Die Fachkräfte für Gemeinwesenarbeit knüpfen an den konkret 
festgestellten Interessen, Aktivitäten und Bedürfnislagen der Bewohnerschaft an und 
entwickeln daraus bedarfsgerechte Beratungs-, Aktivierungs- und

Vorlage-Nr. 3654/2024 – Anlage 1 
 
 
 
 
Förderprogramm Gemeinwesenarbeit ab 01.07.2025 
Seite 2 
 
Unterstützungsleistungen für das Quartier. Sie sind vor Ort erreichbar, arbeiten 
aufsuchend und schaffen Vertrauen durch niederschwellige Arbeit mit den 
Bewohnerinnen und Bewohnern. Sie streben bei allen ihren Aktivitäten danach, die 
Selbsthilfekräfte und die Eigeninitiative der Menschen zu stärken. Sie fördern die im 
Stadtviertel vorhandenen Potentiale und Eigenressourcen. Sie vernetzen sich mit 
anderen kommunalen und nichtkommunalen örtlichen Akteuren und stimmen ihre 
Vorhaben mit diesen ab.  
 
 
II. Fördergebiete/ Ausgangslage 
 
1. Die Fördergebiete sind durch Gemeinsamkeiten in der Lebenswelt der dort 
wohnenden Menschen definiert. Sie haben eine Größenordnung von ca. 1000 bis 
5000 Einwohner (siehe Karte/ Tabelle in der Anlage). 
 
2. Die Förderung der Gemeinwesenarbeit ist in der Regel auf ein Fördergebiet je 
Stadtteil begrenzt. 
 
3. Die Auswahl der Fördergebiete erfolgt durch die Stadt Köln anhand quantitativer 
und qualitativer Indikatoren. Auf der Basis eines kleinräumigen Monitorings sowie 
einer fachlichen Bewertung erfolgt nach Erstellung eines Stadtteilrankings die 
Festlegung der förderfähigen Quartiere.  
Der Ressourceneinsatz erfolgt bedarfsgerecht. 
 
 
III. Gegenstand und Ziel der Förderung 
 
1. Gegenstand der Förderung sind Maßnahmen der Gemeinwesenarbeit, die 
geeignet sind, durch Aktivierung und Beteiligung der Bewohnerinnen und 
Bewohner zur Verbesserung der Teilhabechancen und Lebenslagen bis hin zur 
Überwindung sozialer Problemlagen in den ausgewählten Quartieren einen 
wesentlichen Beitrag zu leisten.  
 
Ziel der Förderung ist die Stärkung von Kölner Quartieren mit besonderen 
sozialen Problemlagen. Durch Maßnahmen der Gemeinwesenarbeit werden die 
Bewohnerinnen und Bewohner der festgelegten Quartiere aktiviert und befähigt, 
ihr Lebensumfeld und ihre Lebensbedingungen eigenständig zu gestalten und zu 
stabilisieren.  
 
2. Durch die Maßnahmen …

Vorlage-Nr. 3654/2024 – Anlage 1 
 
 
 
 
Förderprogramm Gemeinwesenarbeit ab 01.07.2025 
Seite 3 
 
 sollen die Selbstorganisation der Bewohnerinnen und Bewohner verbessert 
und das Selbsthilfepotential genutzt werden 
 soll kommunikative Teilhabe ermöglicht werden  
 sollen niedrigschwellige Beteiligungsmöglichkeiten geschaffen und von den 
Bewohnerinnen und Bewohnern genutzt werden 
 soll Partizipation am gesellschaftlichen, politischen und kulturellen Leben 
gestärkt werden 
 soll ehrenamtliches Engagement gefördert und ausgeweitet werden. 
 sollen neue Begegnungsmöglichkeiten aufgebaut und bereits vorhandene 
Initiativen der nachbarschaftlichen Begegnung (wie z.B. sportliche und 
kulturelle) ausgebaut werden 
 wird die Angebotsstruktur im Quartier bekannt und die Bewohnerschaft 
befähigt diese zu nutzen 
 
 
IV. Art und Dauer der Förderung 
 
1. Die Förderung der Maßnahmen gliedert sich in zwei Phasen. 
 
a. Phase I (Ausgangsanalyse) 
Ziel der ersten Phase ist die Erstellung einer quartiersbezogenen Ausgangsanalyse 
mit dem Schwerpunkt Bedarfe und Ressourcen der Bewohnerschaft, auch mit 
Blick auf bereits vorhandene Eigeninitiativen und Aktivitäten. Basis ist die 
vorhandene Datenlage. Die Ergebnisse werden in einem Analysebericht 
dokumentiert und ausgewertet (VII.1.a). Die Förderung der Phase I beläuft sich 
auf maximal sechs Monate. 
 
b. Phase II (GWA-Maßnahme) 
Auf Basis der in Phase I erstellten Ausgangsanalyse legt der Antragssteller ein 
qualifiziertes und quartiersbezogenes Konzept vor. Bedarfe, Ressourcen und Ziele 
der Bewohnerschaft finden dabei ebenso Berücksichtigung wie Aussagen zu 
Wirkungen und Messbarkeit (VII.1.b.). Bedarfsgerechte, messbare Ziele und 
Indikatoren für eine geeignete Wirkungsanalyse werden gemeinsam zwischen 
dem Amt für Soziales, Arbeit und Senioren und dem beauftragten 
Fördermittelempfänger entwickelt und fortgeschrieben.  
 
Der Fördermittelempfänger richtet zu Beginn der Förderung in zentraler Lage des 
Fördergebiets ein Büro der Gemeinwesenarbeit ein. Im Fördergebiet bereits 
vorhandene Räumlichkeiten des Antragsstellers können im Sinne des 
wirtschaftlichen Mitteleinsatzes in Abstimmung mit dem Fördermittelgeber 
genutzt werden. Eine klare Abgrenzung zu anderen Angeboten des 
Fördermittelempfängers muss dabei gegeben sein.

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V. Rahmenbedingungen der Förderung 
Die Förderung wird auf der Grundlage der Allgemeinen Förderrichtlinie der Stadt Köln 
umgesetzt. 
 
1. Allgemeine Rahmenbedingungen  
a. Die allgemeinen Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit, der Sparsamkeit 
und der Kosteneffizienz sind neben dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit 
zu beachten. 
 
b. Eine Förderung erfolgt nur, wenn die Gesamtfinanzierung der Maßnahme 
gesichert ist und der Fördermittelempfänger in wirtschaftlicher, fachlicher 
und organisatorischer Hinsicht geeignet ist, das geförderte Vorhaben 
durchzuführen. 
 
c. Förderungen der Stadt Köln erfolgen grundsätzlich subsidiär. Der 
Fördermittelempfänger hat sich vorrangig um andere Arten der Finanzierung 
durch Eigenmittel, Eigenleistung oder Fördermittel von Dritten zu bemühen. 
Der Fördermittelempfänger gibt hierüber eine Erklärung bei der 
Antragstellung ab. 
 
d. Die gleiche Maßnahme darf nicht von mehreren Fördermittelgebern bzw. 
Dienststellen der Stadt Köln gefördert werden, so dass die Zuwendungen 
insgesamt die Kosten der Maßnahme übersteigen (Verbot der 
Doppelförderung).  
 
e. Der Fördermittelempfänger gibt eine Eigenerklärung über seine erhaltenen 
und beantragten Fördermittel ab.  
 
f. Der Fördermittelempfänger ist verpflichtet, nicht verbrauchte Mittel oder 
Mittel, die aufgrund einer anderen Finanzierung oder Förderung gewährt 
wurden (siehe V.1.d.), zurückzuzahlen. 
 
g. Überschüssige Zuwendungen, Einsparungen durch Zuwendung Dritter sind 
zurückzuzahlen. 
 
h. Die förderfähigen Gesamtkosten orientieren sich an den in V.6 genannten 
Gesamtsummen. Der Fördermittelempfänger bringt einen Eigenanteil in Höhe 
von 10% in Form von Eigenmitteln, Sachleistungen oder Eigenleistungen ein. 
Als Eigenleistung können auch unentgeltliche Leistungen des Antragstellers,

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Förderprogramm Gemeinwesenarbeit ab 01.07.2025 
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wie ehrenamtliche Leistungen in Form von persönlicher Arbeitsleistung, 
anerkannt werden.  
Pro geleistete Arbeitsstunde wird eine pauschale Vergütung in Höhe von 10 € 
festgesetzt. Die Höhe der Ausgaben für ehrenamtliche Eigenleistungen ist bis 
maximal 20 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben möglich. Über 
die ehrenamtliche Leistung legt der Fördermittelempfänger einen 
entsprechenden Nachweis vor.  
Ehrenamtliche Eigenleistungen können nur anerkannt werden, wenn seitens 
des Fördermittelempfängers hierfür weder ein Gehalt noch eine 
Aufwandsentschädigung gezahlt wird. Daher stellen Überstunden auch keine 
Eigenleistungen dar.  
Hinsichtlich der Reise- und Bewirtungskosten gelten die Vorschriften des 
Landesreisekostengesetzes (LRKG) sinngemäß in der aktuell geltenden 
Fassung. 
 
i. Nicht zuwendungsfähige Posten sind:  
 Zuführungen an Rücklagen aus der städtischen Förderung  
 Nicht zahlungswirksame Aufwendungen und Kosten (z.B. Abschreibungen, 
Bildung von Rückstellungen, kalkulatorische Zinsen)  
 Spenden an Dritte 
 Kosten, die durch Versäumnisse oder Fehlverhalten des 
Zuwendungsempfängers entstanden sind (z.B. Versäumnisgebühren, 
Bußgelder) 
 
 
2. Verwendungsnachweis  
a. Zum Nachweis einer sachgerechten, zweckentsprechenden und 
wirtschaftlichen Verwendung der Fördermittel ist bis zum 31.03. des 
folgenden Jahres ein Verwendungsnachweis vorzulegen. 
 
b. Bestandteil des Verwendungsnachweises sind auch die Jahresberichte bzw. 
der Ergebnisbericht sowie die verschiedenen Gesprächsformate (VII.). 
 
c. Die Aufstellung der Ausgaben und Einnahmen sowie der Personal- und 
Sachkosten erfolgt in getrennter Darstellung. Die Nachweise sind in Form von 
Ein- und Auszahlungsbelegen, Kontoauszügen oder Verträgen zu erbringen.  
Die Personalkostenabrechnungen werden für alle Förderungen detailliert 
geprüft.  
Die Sachkostenbelege werden detailliert je Förderprogramm in einer 
Zufallsstichprobe bei 20% aller geförderten Maßnahmen pro Jahr geprüft. 
Anlassbezogene Prüfungen sind darüber hinaus jederzeit möglich.

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Förderprogramm Gemeinwesenarbeit ab 01.07.2025 
Seite 6 
 
d. Sollten die Nachweise nicht vollständig oder fristgerecht eingereicht werden, 
so wird der Fördermittelempfänger unter Fristsetzung zur Einreichung der 
Nachweise angemahnt und auf die Möglichkeit der Rückforderung der Mittel 
hingewiesen. Bleibt dies erfolglos, werden die Mittel zurückgefordert. 
 
 
3. Weitere Zuwendungsbedingungen 
a. Der Fördermittelempfänger ist verpflichtet, Belege zehn Jahre aufzubewahren 
und sie innerhalb einer von der Stadt Köln gesetzten Frist vorzulegen oder 
zugänglich zu machen. Im Übrigen gelten insbesondere hinsichtlich der 
Anrechnung von Leistungen Dritter und der Erstattung des Zuschusses die 
Allgemeinen Bewilligungsbedingungen des Dezernates für Soziales, Senioren, 
Wohnen und Beschäftigungsförderung der Stadt Köln für die Gewährung von 
Zuschüssen aus dem Verwaltungshaushalt in der jeweils gültigen Fassung 
entsprechend. 
 
b. Der Fördermittelempfänger ist verpflichtet dem Fördermittelgeber 
elektronisch oder schriftlich mitzuteilen, wenn… 
 das Ziel der Förderung nicht oder nicht in dem geförderten Zeitrahmen 
verwirklicht wird 
 der Förderzweck bzw. die geförderte Maßnahme entgegen des Antrages 
geändert wird 
 der Fördermittelempfänger seine Tätigkeit einstellt/ seine Rechtsform 
ändert oder sich Beteiligungsverhältnisse ändern  
 die Fördermittel nicht verbraucht werden oder die Finanzierung sich 
ändert 
 
c. Der Fördermittelempfänger verpflichtet sich zur Teilnahme und Mitwirkung 
am Erfahrungsaustausch und Wissenstransfer, insbesondere zur Wirksamkeit 
der Leistungen, um Lernprozesse und gewonnene Erkenntnisse, die sich aus 
der Programmumsetzung ergeben, zu sichern und für die Weiterentwicklung 
der örtlichen Prozesse als auch des Programmansatzes nutzbar zu machen. 
Dies gilt auch bei einer wissenschaftlichen Begleitung des Förderprogramms.  
 
d. Im Förderantrag sind fachlich begründete Wirksamkeitsindikatoren vorzuschlagen, 
die möglichst folgende Merkmale erfüllen: 
1) Die Indikatoren 
a. weisen wichtige Bezüge zu Fachkonzepten auf, die eine Grundlage der zu 
fördernden Maßnahme darstellen; 
b. weisen eine möglichst gute Validität auf; 
c. stellen bevorzugt quantitative, wenn nicht möglich, kategoriale 
Informationen dar;

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Förderprogramm Gemeinwesenarbeit ab 01.07.2025 
Seite 7 
 
d. sind digital übermittelbar; 
e. beschreiben in zu vereinbarenden unterjährigen Zyklen die 
Projektumsetzung und die Wirkung im Zeitverlauf. 
2) Sofern solche Indikatoren bei Antragstellung noch nicht vorgeschlagen werden 
können, wird ein Projekt dargelegt, das die Erarbeitung solcher 
Wirksamkeitsindikatoren mit Sach- und Zeitachse beinhaltet. 
3) Die Vereinbarung von Wirksamkeitsindikatoren oder deren Erarbeitung ist eine 
Voraussetzung für die Gewährung der Förderung. 
 
Die Entwicklung und Abstimmung von Wirksamkeitsindikatoren wird als 
gemeinsamer Entwicklungsprozess gesehen, der eine wichtige Grundlage für den 
fachlichen Austausch zwischen Fördermittelnehmer*in und Fördermittelgeber*in ist. 
 
e. Der Fördermittelempfänger und die Stadt Köln arbeiten im Rahmen der 
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit vertrauensvoll zusammen. 
Der Fördermittelempfänger weist bei seiner Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 
sowie bei für Dritte bestimmten Informationen und Berichten darauf hin, dass 
die Maßnahme durch die Stadt Köln unterstützt und finanziert wird. Er achtet 
darüber hinaus auf eine positive Darstellung der Zusammenarbeit mit der 
Stadt Köln in der Öffentlichkeit. 
 
f. Das Förderprogramm Gemeinwesenarbeit ist eine freiwillige Leistung  
der Stadt Köln und richtet sich nach den für das jeweilige Haushaltsjahr 
bereitgestellten Haushaltsmitteln. Es gelten die haushaltsrechtlichen 
Bestimmungen für die Stadt Köln. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht 
nicht. 
 
 
4. Laufzeit der Förderung  
Die Förderung der Gemeinwesenarbeit im Rahmen dieses Förderprogramms ist 
befristet und hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2026. 
 
 
5. Antragsberechtigte 
Antragsberechtigt sind juristische Personen, die Erfahrungen und methodische 
Kompetenz in der Gemeinwesenarbeit vorweisen können und über qualifiziertes 
Fachpersonal verfügen bzw. fachlich qualifiziert sind. 
Die Fördermaßnahme wird von einer Fachkraft mit Abschluss Sozialarbeiterin/ 
Sozialarbeiter oder einer vergleichbaren Qualifikation durchgeführt.

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Förderprogramm Gemeinwesenarbeit ab 01.07.2025 
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Vorausgesetzt wird ein abgeschlossenes Studium der Diplom-Sozialarbeit/ 
Diplom- Sozialpädagogik bzw. eines Bachelorstudienganges Soziale Arbeit oder 
ein vergleichbarer Fachhochschul- bzw. Hochschulabschluss bei dreijähriger 
ausgewiesener Fachkompetenz in der Gemeinwesenarbeit.  
Ausnahmen sind mit der Fachverwaltung abzustimmen.  
 
Darüber hinaus wird insbesondere folgendes Profil erwartet:  
 ausgewiesene Fachkompetenz in mehreren sozialen Handlungsfeldern 
 Erfahrung in der Moderation von Gruppenveranstaltungen  
 
 
6. Finanzvolumen  
Die Förderung umfasst jährlich bedarfsgerechte 
 Personalkosten 
 Gemeinkosten 
 Sachkosten im Rahmen einer Arbeitsplatzpauschale für einen 
Büroarbeitsplatz (anfallende Miet-, IT-, Telefonkosten, 
Einrichtungsgegenstände1, Büromaterial) sowie der weiteren Raummiete für 
Veranstaltungsräume, Sanitärräume etc. 
 Maßnahmekosten zur Durchführung von Aktivitäten der Gemeinwesenarbeit 
 
Die Förderung ist zeitlich begrenzt. Der Zuschuss bemisst sich in der 
Gesamtsumme auf der Grundlage der durchschnittlichen Personalkosten (2024) 
sowie der „Richtlinie zur Ermittlung der Kosten eines Arbeitsplatzes“ der Stadt 
Köln:  
 
 
Kostenposition p.a.  0,5 Stelle 1,0 Stelle 
Personalkosten GWA-Fachkräfte  38.550 €   77.100 € 
Gemeinkosten Pauschale    3.855€    7.710 € 
Sachkosten Arbeitsplatzpauschale 
Büroarbeitsplatz    9.700 €      9.700 € 
 weitere Raummiete für 
Veranstaltungsräume, 
Sanitärräume etc. 
   5.000 €      5.000 € 
Maßnahmekosten Aktivitäten    2.520 €       5.040 € 
Gesamtsumme  59.625 €  104.550 €

Vorlage-Nr. 3654/2024 – Anlage 1 
 
 
 
 
Förderprogramm Gemeinwesenarbeit ab 01.07.2025 
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Auf die Gesamtsumme ist ein Eigenanteil in Höhe von 10% zu erbringen (V.1.h.). 
Deckungsfähigkeit besteht dahingehend, dass einzelne Positionen/ eingesparte 
Kosten bis zu 25% in die Maßnahmekosten einfließen können. 
 
 
 
VI. Verfahrensablauf 
 
1. Antragsstellung 
Der Antrag auf Fördermittel ist mit den geforderten Angaben beim Amt für 
Soziales, Arbeit und Senioren der Stadt Köln fristgerecht einzureichen.  
 
Anträge können in elektronischer oder schriftlicher Form eingereicht werden.  
 
a. Dem Antrag sind folgende Angaben beizufügen: 
 Kosten- und Finanzierungsplan  
 Beantragte oder bereits bewilligte Förderungen/ Zuschüsse von Dritten und 
von der Stadt Köln  
 Erklärung darüber, sich vorrangig um andere Arten der Finanzierung durch 
Eigenmittel, Eigenleistung oder Fördermittel von Dritten zu bemühen 
 Nachweis über die Qualifikation des durchführenden Fachpersonals (V.5.) 
 Erklärung, dass mit dem Vorhaben noch nicht begonnen wurde  
 eine Erklärung über die Berechtigung zum Vorsteuerabzug gemäß § 15 
Umsatzsteuergesetz 
  
 Vor Beginn der Phase II, also spätestens im sechsten Monat von Phase I, ist 
ein qualifiziertes und quartiersbezogenes Konzept (IV.1.b.) einzureichen. 
 
Der Eingang der Unterlagen wird in schriftlicher oder elektronischer Form 
bestätigt.  
 
Der Antrag wird auf Vollständigkeit geprüft. Eventuell fehlende Unterlagen 
werden unter Fristsetzung nachgefordert.  
 
Die Bewilligung bzw. Ablehnung des Förderantrags erfolgt durch einen 
elektronischen oder schriftlichen Bescheid. 
 
 
2. Zahlungsmodalitäten

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Förderprogramm Gemeinwesenarbeit ab 01.07.2025 
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Die Berechnung des Förderzuschusses ergibt sich aus V.6.. Die 
Abschlagszahlungen werden viermal jährlich im ersten Monat eines Quartals 
vorgenommen. 
Erstmalig wird ein Abschlag zu dem Quartal fällig, in dem das die Leistung 
erbringende Fachpersonal die Arbeit aufnimmt.  
Vorab ist der Beginn der Stadt Köln mitzuteilen. 
 
 
VII. Qualitätssicherung und Steuerungsstrukturen 
 
Für die Stadt Köln als Fördermittelgeber ist es von besonderem Interesse, 
wirkungsorientierte Erkenntnisse und Hinweise bezogen auf das Förderprogramm zu 
gewinnen, um dadurch das Programm in einem fortlaufenden Prozess im Sinne eines 
lernenden Programmes weiter zu entwickeln. 
 
Ein Fach- und Wirkungscontrolling wird gemeinsam mit dem ausführenden Träger 
stufenweise aufgebaut.  
Durch Steuerungsinstrumente soll in erster Linie ein Kommunikationsprozess zur 
gemeinsamen Auseinandersetzung aller Beteiligten mit dem Programm angestoßen 
werden. Im Rahmen dessen sollen Erkenntnisse zum Stand des Förderprogramms 
sowie der einzelnen Fördermaßnahme gewonnen werden. Dabei gilt es, 
insbesondere den Blick für Verbesserungspotentiale sowohl innerhalb der 
Programmvorgaben als auch in der Umsetzung vor Ort zu schärfen.  
 
 
1. Analysebericht, Jahresberichte, Ergebnisbericht 
a. Phase I (Ausgangsanalyse) 
Der Analysebericht (IV.1.a.) wird dem Fördermittelgeber spätestens im sechsten 
Monat der Förderung eingereicht. 
 
 Um zu aussagekräftigen Ergebnissen zu kommen, werden aktivierende 
Befragungen erwartet, deren Anzahl zuvor vom Fördermittelgeber festgelegt 
wird.  
 
Der Bericht soll u.a. Aussagen treffen … 
 zu den Wohneigentumsverhältnissen und der Bewohnerstruktur 
 zur infrastrukturellen Situation 
 zu Problemfeldern und Ressourcen des Fördergebiets 
 zur Lebenssituation der Bewohnerschaft unter Berücksichtigung einzelner 
Bewohnergruppen 
 zu bestehenden Angeboten und Eigeninitiativen der Bewohnerschaft

Vorlage-Nr. 3654/2024 – Anlage 1 
 
 
 
 
Förderprogramm Gemeinwesenarbeit ab 01.07.2025 
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 zum Image des Fördergebiets 
 zu Methoden und zur Vorgehensweise  
 
b. Phase II (GWA-Maßnahme) 
Die Jahresberichte und der Ergebnisbericht dokumentieren den Stand der 
Zielerreichung, Erfolge und Abweichungen der Fördermaßnahme und werden in 
standardisierter Form erstellt. 
Der Fördermittelempfänger legt jeweils bis Ende Januar einen Jahresbericht in 
standardisierter Form vor. Zum Ende des 37. Fördermonats legt er einen 
umfassenden Ergebnisbericht – ebenfalls standardisiert - vor. Er bezieht sich auf 
den gesamten Förderzeitraum der Maßnahme bis zum 36. Monat. Grundlage des 
Ergebnisberichts ist eine Analyse zu den bisher erzielten Wirkungen im Quartier 
auf Basis der Tätigkeiten vor Ort. Daraus abgeleitet wird die weitere Bedarfslage 
und gegebenenfalls festgestellte Nach(Um)steuerungserfordernisse in der 
Angebotsunterbreitung benannt. Der Ergebnisbericht ist Voraussetzung und 
Ausgangspunkt für die Abstimmung der Ausstiegs- bzw. Fortsetzungsmodalitäten. 
 
 
2. Zielvereinbarungen 
Zielvereinbarungen sind jährlich und standardisiert in Absprache mit dem 
Fördermittelgeber auf Grundlage der erstellten Jahresberichte bis Ende Februar 
des jeweiligen laufenden Jahres vorzulegen. 
 
 
3. Ziel- und Nachhaltegespräche 
In Phase II werden bedarfsgerecht, träger- und gebietsabhängig, in regelmäßigen, 
vierteljährlich stattfindenden Gesprächen zwischen durchführender Fachkraft der 
Gemeinwesenarbeit und der zuständigen Fachkraft des Amtes für Soziales, Arbeit 
und Senioren aktuelle Entwicklungen und Maßnahmen im Hinblick auf die Ziele 
der Förderung besprochen und in standardisierter Form dokumentiert.  
 
 
4. Wirksamkeitsdialog 
Die Jahresberichte bzw. der Ergebnisbericht bilden die Grundlage für den in 
Phase II jährlich stattfindenden Wirksamkeitsdialog zwischen dem Amt für 
Soziales, Arbeit und Senioren und dem Fördermittelempfänger auf 
Leitungsebene. 
 
 
5. Fachaustausch 
 Fachtag

Vorlage-Nr. 3654/2024 – Anlage 1 
 
 
 
 
Förderprogramm Gemeinwesenarbeit ab 01.07.2025 
Seite 12 
 
Jährlich findet ein Fachtag bei verpflichtender Teilnahme der beteiligten 
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren 
und der durchführenden Fachkräfte der Gemeinwesenarbeit statt. Ziel des 
Fachaustauschs ist die fachliche Reflexion der Arbeit. Der Fachaustausch soll 
Praxisbezug und Fortbildungscharakter haben. 
 
 Austauschtreffen 
Themenorientiert finden Austauschtreffen zwischen den Fachkräften der 
Gemeinwesenarbeit und des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren statt.  
 
 
VIII. Rückforderung von Fördermitteln 
 
Zuwendungen werden zurückgefordert, wenn die gewährten Mittel nicht gemäß dem 
Förderzweck eingesetzt wurden oder der Fördermittelempfänger die 
Voraussetzungen für eine Förderung nachträglich nicht erfüllt und entsprechend 
falsche Angaben dazu gemacht hat. Ferner werden Mittel zurückgefordert, wenn sich 
die Gesamtausgaben reduzieren oder sich die Deckungsmittel erhöhen (Ausnahme 
Festbetrag) oder wesentliche Bestimmungen der Förderung verletzt wurden. Für 
Rückforderungsansprüche werden entsprechende Zinsen verlangt. Im Übrigen 
werden Fördermittel ganz oder teilweise zurückgefordert, wenn der 
Fördermittelempfänger gegen die Festlegungen im Förderprogramm verstößt. 
 
Die Bewilligung kann auch widerrufen oder neu festgesetzt werden bzw. können 
bereits gewährte Mittel zurückgefordert werden, wenn Verwendungsnachweise/ 
Berichte nicht ordnungsgemäß, nicht rechtzeitig oder gar nicht vorgelegt werden.  
 
An beweglichen Gegenständen, die mit Hilfe von Zuwendungen vom 
Fördermittelempfänger beschafft worden sind, um die geförderte Maßnahme 
durchzuführen, erwirbt grundsätzlich der Fördermittelempfänger Eigentum. Der 
Eigentümer ist verpflichtet, die so beschafften Gegenstände sorgfältig zu behandeln 
und gemäß dem Verwendungszweck bereitzuhalten und zu verwenden. Ferner ist er 
verpflichtet Gegenstände gemäß der Wertgrenzen der 
Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO NRW) in der geltenden Fassung zu 
inventarisieren.  
Wenn der Gegenstand nicht gemäß dem Zweck verwendet, veräußert oder über sie 
in ähnlicher Weise verfügt wird oder die Zuwendung zurückgefordert wird ist von 
dem Fördermittelempfänger ein Wertausgleich zu leisten.

GWA-Gebietsauswahl 2025 ab 01-07-2025

879 Zeichen

Vorlage-Nr. 3654/2024 – Anlage 2 
 
Stand: 01/2025 
 
 
Förderprogramm Gemeinwesenarbeit – 
Fördergebiete mit Stellenumfang 
(Förderzeitraum 07/2025 – 06/2029) 
Bezirk Raumeinheit Stadtviertel/ Statistisches Quartier Stellenumfang 
2 21302 Kölnberg 1,0 
3 305010002 Alt-Müngersdorf - Technologie Park 0,5 
4 40302 Westend 0,5 
4 40504 Neu-Bocklemünd 0,5 
6 611010001 Roggendorf 0,5 
7 714030002 Zündorf-Nord – Rosenhügel 0,5 
7 71601 Finkenberg 0,5 
7 706010002 Porz-Mitte - Glashüttenstraße 0,5  
8 80204 Kalk Nord 0,5 
8 805030001 Siedlung Gernsheimer Straße 0,5 
9 90402 Holweide Ost 0,5 
9 907060001 Siedlung Am Donewald 0,5 
9 907010001 Oststraßen-Siedlung 0,5 
 
Grundlage für die Zuschnitte der Fördergebiete bildet die kommunale Gebietsgliederung 
Kölns, die als kleinräumige Gliederungsebene neben den Stadtvierteln die Statistischen 
Quartiere (Raumeinheiten) ausweist.

Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung

21572 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/50/507 
 
Vorlagen-Nummer 
 3654/2024/6 
Freigabedatum 
  
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung 
zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mit-
glied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch 
die Bezirksvertretung 
Betreff 
Weiterführung des Förderprogramms Gemeinwesenarbeit für die Stadt Köln 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 26.06.2025 
 
Begründung für die Dringlichkeit: 
Aufgrund von umfangreichen verwaltungsinternen Abstimmungsprozessen konnten die Sit-
zungstermine der vorberatenden Gremien sowie die Sitzung des Rates nicht erreicht werden. 
Es ist nunmehr eine Dringlichkeitsentscheidung erforderlich, da ansonsten ein Strukturab-
bruch der Gemeinwesenarbeit in den Fördergebieten zum 30.06.2025 entstehen würde (Frei-
setzung von Personal und Abmietung von Räumlichkeiten). 
Damit wären auch die bislang erreichten Erfolge der Arbeit in den Gemeinwesenquartieren 
gefährdet. Dies wäre auch die Folge bei einer möglichen Unterbrechung der Gemeinwesenar-
beit. 
 
Der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren sowie der Finanzausschuss werden 
im Nachgang über die Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung mit gesonderter Mittei-
lung informiert. 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen: 
 
1. Der Rat der Stadt Köln beschließt die Weiterführung des Förderprogramms „Gemein-
wesenarbeit für die Stadt Köln“ in der abgeänderten Form (Anlage 1) sowie die geän-
derte Auswahl der Fördergebiete (Anlage 2) befristet für die Dauer vom 01.07.2025 bis 
31.12.2026. 
 
Die Kosten der Weiterführung des Förderprogramms Gemeinwesenarbeit belaufen 
sich auf 417.349 € in 2025 bzw. 879.800 € in 2026. Die erforderlichen Mittel sind im 
beschlossenen Haushaltsplan 2025/2026 im Teilplanergebnisplan des Amtes für Sozi-
ales, Arbeit und Senioren in der Produktgruppe 1005, Leistungen zur Vermeidung von 
Obdachlosigkeit, in Teilplanzeile 15 als Zuschuss für Träger von Projekten der Ge-
meinwesenarbeit enthalten.

2 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Wirksamkeit der aus dem Förderprogramm resul-
tierenden Maßnahmen zum Stichtag 30.06.2026 zu evaluieren. Auf Grundlage der er-
folgten Evaluierung wird die Verwaltung dem Rat eine erneute Beschlussfassung über 
eine mögliche Fortschreibung und Anpassung des Förderprogramms vorlegen. 
 
3. Der Rat beschließt für die Dauer bis zur Umsetzung des fortgeschriebenen Förderpro-
gramms Gemeinwesenarbeit, längstens jedoch bis zum 30.09.2025, dass die bislang 
beauftragten Träger in den Einzelmaßnahmen, die in der neuen Förderperiode weiter-
geführt werden, ihre Geschäfte interimsweise fortführen. 
 
 
☐ ungeändert 
zugestimmt 
☐ geändert zugestimmt 
(siehe z. B. „Anlage 1“ oder 
„Anlage 1 und 2“) 
☐ abgelehnt 
☐ ohne Votum. Eine Stellungnahme der Bezirksvertretung in der Sache erfolgt nicht. 
(ggf. siehe z. B. „Anlage 1“ oder „Anlage 1 und 2“) 
 
Datum  Unterschrift  Unterschrift

3 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  417.349 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2026 p. a. 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    879.800 € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
1. Ausgangslage und Notwendigkeit der Aufrechterhaltung der Gemeinwesenarbeit zur 
Stabilisierung des sozialen Zusammenhalts in Kölner Quartieren mit besonderen so-
zialen Problemlagen 
 
Seit 1990 fördert die Stadt Köln die Gemeinwesenarbeit in Wohngebieten mit besonderem 
Handlungsbedarf. Mit Beschluss vom 26.10.1995 hat der Rat der Stadt Köln nach einer Mo-
dellförderung und deren Evaluierung die dauerhafte Förderung der Gemeinwesenarbeit in Köl-
ner Schwerpunktwohngebieten festgelegt. Die Förderung erfolgte zunächst in vier Quartieren.  
Nach dem Ratsbeschluss am 20.12.2016 (Vorlage-Nr. 3869/2016) wurde die Gemeinwesen-
arbeit auf Basis eines neuen Konzepts ab 2017 in fünf benachteiligten Quartieren im Umfang 
von jeweils einer halben Personalstelle Sozialarbeit gefördert. In den Fördergebieten kam es 
in der Folge über neue bzw. zusätzliche Beteiligungsmöglichkeiten der Bewohnerschaft zu ei-
ner Verbesserung der sozialen Infrastruktur und des nachbarschaftlichen Miteinanders. Die 
Ansätze, benachteiligte Stadtviertel zu Quartieren mit Perspektive zu entwickeln, zeigten sich 
wirksam. In anderen städtischen Quartieren hingegen drohte aufgrund zunehmender Polari-
sierungs- und Segregationsprozesse eine Verfestigung bestehender Problemlagen sowie ein

4 
 
Ungleichgewicht zwischen den Stadtteilen. 
 
Mit Beschluss vom 10.09.2020 (Vorlage-Nr. 4455/2020) nahm der Rat der Stadt Köln das von 
der Verwaltung entwickelte ‚Förderprogramm Gemeinwesenarbeit für die Stadt Köln‘ zustim-
mend zur Kenntnis. Gleichzeitig beauftragte der Rat die Verwaltung, die Förderung der Ge-
meinwesenarbeit um weitere neun - also folglich insgesamt 14 - Fördergebiete auszuweiten. 
Auf Grundlage der Feststellung, dass der Bedarf an Gemeinwesenarbeit dauerhaft besteht, 
wurde die Förderung der einzelnen Maßnahmen in den jeweiligen Fördergebieten auf vier 
Jahre befristet. Gleichzeitig wurde beschlossen, dass eine Verlängerung der Maßnahme 
grundsätzlich unter bestimmten Bedingungen möglich ist. Leitziel der Förderung ist dabei im-
mer die Stärkung von Kölner Quartieren mit besonderen sozialen Problemlagen.  
Die Auswahl der Fördergebiete erfolgte dabei auf der Basis eines kleinräumigen Monitorings 
anhand geeigneter quantitativer und qualitativer Indikatoren.  
 
Mit Ausnahme der festgelegten Quartiere Finkenberg und Gernsheimer Straße erfolgte ab 
dem 01.07.2021 die Umsetzung des Förderprogramms Gemeinwesenarbeit in zunächst fol-
genden zwölf Stadtvierteln mit besonderen sozialen Problemlagen: Kölnberg, Alt-Müngersdorf 
– Technologie Park, Westend, Neu-Bocklemünd, Merheim linksrheinisch - Am Ginsterpfad, 
Roggendorf, Zündorf-Nord – Rosenhügel, Merheim-Mitte - Winterberger Straße, Kalk Nord, 
Holweide Ost, Siedlung Am Donewald, Oststraßen-Siedlung.  
Am 16.09.2021 (Vorlage-Nr. 2675/2021) hatte der Rat die vorgesehene Förderung der Ge-
meinwesenarbeit in den Quartieren Finkenberg und Gernsheimer Straße in Abänderung der 
Ratsbeschlüsse vom 10.09.2020 (Vorlage-Nr. 4455/2020) zugunsten der städtebaulich bewil-
ligten Maßnahmen „Zuhause im Veedel“ befristet zurückgestellt. Beide bewilligten Einzelmaß-
nahmen, deren Finanzierung zu 30% über kommunale Mittel erfolgt, sind als Pilotprojekte in 
Großwohnsiedlungen Bestandteil der Programms „Starke Veedel – starkes Köln“ und haben 
das Ziel, die Grundlagen für eine anschließende zielgerichtete Gemeinwesenarbeit zu schär-
fen. Im Ergebnis wurde die Maßnahme am Finkenberg nach Ablauf des Förderbescheids auf 
Empfehlung der durchgeführten Evaluation mit Ratsbeschluss vom 07.12.2023 (Vorlage-Nr. 
2966/2023) zum 01.01.2024 nahtlos in das Förderprogramm Gemeinwesenarbeit übergeleitet. 
Der Förderzeitraum von „Zuhause im Veedel“ Gernsheimer Straße endet zum 31.12.2025. 
 
 
2. Wissenschaftliche Begleitung  
 
Teil des Ratsbeschlusses vom 10.09.2020 zur Weiterentwicklung des Förderprogramms Ge-
meinwesenarbeit war die Durchführung einer externen wissenschaftlichen Begleitung. Vom 
01.05.2023 bis zum 30.06.2025 ist die Gesellschaft für Forschung und Beratung im Gesund-
heits- und Sozialbereich mbH (FOGS) nach öffentlicher Ausschreibung mit der Durchführung 
dieser Aufgabe betraut.  
Neben der Beratung der Auftraggeberin bei der Implementation des Förderprogramms sollte 
dabei ein weiterer Schwerpunkt die Entwicklung und der Aufbau eines Fachcontrollings mit 
der Fachverwaltung und weiteren relevanten Akteuren sein. Das Fachcontrolling sollte als 
strukturierte Selbstüberwachung der Organisation zur Steuerungsunterstützung verstanden 
werden. Die Herstellung der Standardisierung und Vergleichbarkeit von Arbeitsprozessen und 
-abläufen wurde deshalb als zentrales Ziel formuliert. Daher wurden einheitliche und ver-
gleichbare Instrumente für die Prozessdokumentation und die Berichtserstellung erarbeitet 
und eingeführt (Anlage 1: VII. Qualitätssicherung und Steuerungsstrukturen). Mehrere stan-
dardisierte Formatvorlagen wie zum Beispiel Jahresberichte oder Zielvereinbarungen wurden 
von FOGS entwickelt und mit den Fachkräften der Gemeinwesenarbeit und der Stadtteilkoor-
dination abgestimmt. Dazu fanden mehrere Veranstaltungen aller Beteiligten in unterschiedli-
chen Zusammensetzungen statt. Im Sinne einer besseren Nachvollziehbarkeit und Überprüf-
barkeit wurden die Zielvereinbarungen deutlicher an SMART-Kriterien orientiert. Die Berichte 
wurden neben anderem um sogenannte Erfassungshilfen zur Dokumentation der konkreten 
Arbeit vor Ort, in den jeweiligen Fördergebieten, erweitert. Auch der Bereich Fachaustausch 
wurde um den Punkt Austauschtreffen erweitert. Es wurde festgelegt, dass themenorientiert 
Austauschtreffen zwischen den Fachkräften der Gemeinwesenarbeit und der Stadtteilkoordi-
nation bedarfsorientiert möglich sind.  
Eine Auswertung der Jahresberichte, der Zielvereinbarungen und Erfassungsinstrumente, die

5 
 
vollumfänglich erstmals für das Jahr 2023 stattfinden konnte, erfolgt in den drei Tätigkeitskate-
gorien: ‚Regelmäßige Angebote‘, ‚Einzelne Veranstaltungen‘ sowie ‚Arbeitskreise und Netz-
werkarbeit‘.  
 
Die Tätigkeitskategorien ‚Regelmäßige Angebote‘ und ‚Einzelne Veranstaltungen‘ werden je-
weils über die folgenden Themenfelder ausgewertet (Anlage 3). 
o Wohnumfeld gestalten und verschönern (Beispiel: Putzaktion, Gemeinschaftsgar-
ten anlegen und wöchentlich pflegen) 
o Begegnungsräume schaffen und Gemeinschaftssinn stärken (Beispiel: Nachbar-
schaftsfrühstück, Repair-Café, Veedelsfest, Ferienprogramm), 
o Bedarfsorientierte Beratung und Unterstützung (Beispiel: Informationstag Gesund-
heit, Workshop zum Thema Stromkosten, Gruppentreffen bei Mietfragen), 
o Öffentlichkeitsarbeit und Reichweite der Gemeinwesenarbeit erhöhen (Beispiel: 
Tag des offenen Veedelsbüro, Verteilen des Veedelsbriefs), 
o Gebiets- und dialoggruppenspezifische Schwerpunkte (Beispiel: Workshops zum 
Thema Rassismus, Gruppentreffen für Menschen mit internationaler Familienge-
schichte), 
o Netzwerkarbeit und Interessenvertretung (Beispiel: Quartierskonferenzen). 
 
Eine differenzierte Auswertung der Arbeitskreise und Netzwerkarbeit in den Quartieren ge-
schieht über die Themenfelder 
o Übergreifende/ Allgemeine Arbeitskreise und Netzwerkveranstaltungen (Beispiel: 
Stadtteilkonferenz, Runder Tisch), 
o Arbeitskreise zu bestimmten Themen und Anlässen (Beispiel: Nachbarschaftsfest, 
Beratung), 
o Netzwerkveranstaltungen zu bestimmten Dialoggruppen (Beispiel: Senior*innen, 
Geflüchtete). 
 
 
In den betrachteten Fördergebieten wurden in 2023 unter anderem folgende Ergebnisse er-
zielt:  
o Pro Fördergebiet fanden ungefähr acht „Einzel-Veranstaltungen“ (wie zum Beispiel 
Nachbarschaftsfeste, Info-Veranstaltungen) statt. Diese Veranstaltungen wurden 
durchschnittlich jeweils von 85 Bewohner*innen besucht. 
o In der Rubrik „Regelmäßige Angebote“, also meist wöchentlich stattfindenden 
Gruppenangeboten, nahmen im Mittel knapp zehn Bewohner*innen je Angebot teil.  
In der Gesamtsumme fanden über alle stadtweit 598 Treffen im Rahmen aller regelmäßigen 
Angebote hinweg in absoluter Zahl insgesamt circa 14.000 Begegnungen statt.  
o Eine Teilnahme, Organisation und Durchführung von „Arbeitskreisen, Netzwerkver-
anstaltungen oder sonstigen Gremien“ fand durch die Fachkräfte der Gemeinwe-
senarbeit im Durchschnitt über das Jahr 2023 zwischen sieben und acht Mal je 
Fördergebiet statt.  
o Hinsichtlich des Zielerreichungsgrads wurde auf einer Skala von 1 („viel weniger 
als erwartet“ bis 5 („viel mehr als erwartet“) ein übergreifender Mittelwert von 3,3 
ermittelt, wobei 3 als „erwartetes Ergebnis“ eingestuft ist 
 
 
3. Weiterentwicklung des Förderprogramms 
 
3.a. Anpassung der Steuerungsstruktur 
 
Gemäß des im Förderprogramm (Anlage 1) festgelegten Verständnisses, dass es „von beson-
derem Interesse [für die Stadt Köln ist], wirkungsorientierte Erkenntnisse und Hinweise bezo-
gen auf das Förderprogramm zu gewinnen, um dadurch das Programm in einem fortlaufenden 
Prozess im Sinne eines lernenden Programmes weiter zu entwickeln“, zeigte sich in der Um-
setzung, dass für die neue Förderperiode ab 01.07.2025 Anpassungsbedarf besteht.  
In der redaktionellen Überarbeitung wurden bislang unscharfe Textpassagen konkretisiert und 
erforderliche Anpassung an veränderte Rahmenbedingungen (Kostenentwicklung und Kosten-
aufteilung) vorgenommen. 
Erste Erkenntnisse aus der wissenschaftlichen Begleitung liegen vor. Aus Sicht von FOGS ist

6 
 
es eine besondere Herausforderung, für den Bereich der Gemeinwesenarbeit Wirkungskenn-
zahlen zu entwickeln. Maßgeblich dafür ist, dass es an einer Vergleichbarkeit der Gemeinwe-
senquartiere fehlt. Jedes Quartier unterscheidet sich nicht unerheblich in seiner Struktur (Be-
völkerungszusammensetzung, vorhandene lokale Strukturen, insbesondere Netzwerkstruktu-
ren u. ä.). 
Es bleiben jedoch noch die endgültigen Erkenntnisse nach Abschluss der wissenschaftlichen 
Begleitung abzuwarten. Im aktuell stattfindenden Prozess werden noch weitere Detailfragen 
dazu geklärt.  
So erfolgt aktuell die Abstimmung mit den Trägern der Gemeinwesenarbeit, in welchem reali-
sierbaren Umfang wirkungsorientierte Kennzahlen und Wirkungsziele geeignet sind und fest-
gelegt werden. Zum konkreten Vorgehen wurden im Förderprogramm unter Punkt V. 3 d die 
weiteren Maßnahmen verankert.  
 
 
 
 
 
3.b. Anpassung der Kostenstruktur 
 
Zusätzlich zu den oben beschriebenen Anpassungen im Förderprogramm, die durch die Er-
gebnisse der wissenschaftlichen Begleitung erforderlich wurden, mussten auch bedarfsindi-
zierte Anpassungen bei einzelnen Kostenpositionen vorgenommen werden. 
 
So wurden die Beträge für die Personalkosten um die jährlich stattfindenden pauschalen Er-
höhungen im Rahmen der Fortschreibung des Haushalts aktualisiert. Dadurch, dass sich die 
Pauschale für die Gemeinkosten an den Personalkosten orientiert, wurde auch dieser Betrag 
entsprechend angepasst. 
 
In der Praxis wurde deutlich, dass die im bisherigen Förderprogramm veranschlagten Mittel 
für Raumkosten zur Umsetzung der stark gruppenorientierten Angebote in der Gemeinwesen-
arbeit knapp bemessen sind. Die schwierige Entwicklung der vergangenen Jahre auf dem 
Wohnungsmarkt bzw. bei den Mieten verschärfte die Situation zusätzlich, sodass es vereinzelt 
und nachvollziehbar zu Problemen bei der Anmietung angemessener Räumlichkeiten gekom-
men ist. 
Andere Kostenpositionen im Bereich der Sachkosten waren im Vergleich dazu auskömmlich 
bemessen. 
 
Insofern wird die Kostenstruktur für die neue Förderperiode dahingehend angepasst, dass die 
Sachkosten in die Positionen „Arbeitsplatzpauschale Büroarbeitsplatz“ und „weitere Raum-
miete für Veranstaltungsräume, Sanitärräume etc.“ aufgeschlüsselt werden. Dadurch wird 
dem Bedarf an einem flexibleren Einsatz der angemessenen Mittel Rechnung getragen. Die 
veranschlagten Gesamtkosten verändern sich dadurch nicht.  
 
 
4. Vorschläge zur Gebietsauswahl (Anlage 2) 
 
Wie zu Beginn der aktuellen Förderperiode wurde erneut ein kleinräumiges Monitoring durch-
geführt. Auf der Basis quantitativer und qualitativer Indikatoren sowie einer fachlichen Bewer-
tung des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren wurde ein Stadtteilranking erstellt. Obwohl 
sich die soziale Infrastruktur in den geförderten Wohngebieten inzwischen insgesamt verbes-
sert hat und Mitwirkungsmöglichkeiten erschlossen worden sind, wurde deutlich, dass weiter-
hin erhebliche Handlungsbedarfe in den bisherigen Fördergebieten bestehen. Aufgrund 
schwieriger Rahmenbedingungen - nicht zuletzt durch die gesamtgesellschaftlichen krisenhaf-
ten Entwicklungen der letzten Jahre und deren Folgen - haben sich bestehende Problemlagen 
verschärft bzw. sind neue Herausforderungen entstanden. Das Ziel der Stärkung der Selbst-
hilfekräfte und der Eigeninitiative der Bewohnerschaft konnte dadurch nur in Teilen erreicht 
werden. Im Ergebnis bleibt festzustellen, dass trotz enormer Bemühungen nach wie vor Be-
darf an sozialarbeiterisch unterstützten, niederschwelligen und partizipativen Möglichkeiten 
besteht. Zur nachhaltigen Verstetigung der geschaffenen Strukturen ist eine Weiterführung 
der Maßnahmen in den bestehenden Fördergebieten erforderlich.

7 
 
 
Eine Ausnahme bilden hier die Maßnahmen in den Quartieren Merheim linksrheinisch – Win-
terberger Straße sowie Merheim rechtsrheinisch – Am Ginsterpfad. Trotz enormer Bemühun-
gen der beauftragten Träger in diesen Fördergebieten ist es im bisherigen Förderzeitraum 
nicht gelungen, geeignete Räumlichkeiten in den Quartieren, die als Grundlage für eine fach-
gerechte Umsetzung der Maßnahmen unabdingbar sind, ausfindig zu machen. In der Konse-
quenz konnte eine Umsetzung der Ziele des Förderprogramms nur in sehr eingeschränktem 
Umfang erfolgen. 
Daher wird im Hinblick auf einen effektiven Einsatz der vorhandenen Ressourcen empfohlen, 
anstatt der Quartiere Merheim linksrheinisch – Winterberger Straße sowie Merheim rechts-
rheinisch – Am Ginsterpfad andere benachteiligte Kölner Quartiere in das Förderprogramm 
aufzunehmen. 
 
Dabei kommen aus Sicht der Verwaltung insbesondere folgende Quartiere in Betracht:  
 
Einen besonderen Handlungsbedarf weist nach Auswertung des durchgeführten Stadtteilran-
kings das Quartier Porz Mitte – Glashüttenstraße auf. Obwohl sehr zentral im Stadtteil Porz 
gelegen, ist das Quartier durch direkt angrenzenden Schienenverkehr und stark frequentierte 
Durchgangsstraßen durch eine weitgehend isolierte Lage geprägt. Indikatoren wie eine weit 
überdurchschnittliche Quote an Transferleistungsbezug haben bereits in der Vergangenheit 
einen hohen sozialarbeiterischen Handlungsbedarf gezeigt. Dem wurde neben anderen sozia-
len Angeboten vor Ort durch das Projekt Papageientreff Rechnung getragen. Dieses gemein-
wesenorientierte Projekt des Sozialdienstes katholischer Männer e.V. wird seit Februar 2021 
umgesetzt. Es hat analog zur konzeptionellen Ausrichtung der städtisch finanzierten Gemein-
wesenarbeit einen stark partizipativen Charakter und die Verbesserung der Lebenslagen zum 
Ziel. Die Finanzierung des Projekts über Stiftungsgelder läuft jedoch in 2025 aus. Eine Einglie-
derung des Projekts in das Förderprogramm Gemeinwesenarbeit ist aus Sicht der Verwaltung 
geeignet, die erzielten Erfolge nachhaltig zu sichern. 
  
Die Großwohnsiedlung Gernsheimer Straße ist ebenso durch erhebliche soziale Problemla-
gen gekennzeichnet. Durch die Überlagerung von sozialer Benachteiligung der Bewohner-
schaft und einer insgesamt unterdurchschnittlichen Qualität der Wohn- und Lebensbedingun-
gen werden Handlungsbedarfe deutlich. Die Siedlung weist dauerhaft einen hohen Bedarf an 
Aktivierungs- und Unterstützungsleistungen auf und wurde bereits im Zuge der Ausweitung 
des Förderprogramms Gemeinwesenarbeit in 2019 als förderwürdig ausgewählt. Im weiteren 
Verlauf wurde die Gemeinwesenarbeit dort jedoch zugunsten des Projekts „Zuhause im Vee-
del“ zurückgestellt. Die Umsetzung dieser Maßnahme erfolgt durch den Träger Veedel e.V. 
und endet mit Ablauf der Förderung zum 31.12.2025. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen 
und Erkenntnisse von „Zuhause im Veedel“ sowie der Zwischenergebnisse der wissenschaftli-
chen Begleitung, zeichnet sich bereits zum jetzigen Zeitpunkt ab, dass die positiven Verände-
rungen zur Stabilisierung weiterhin quartiersbezogene Sozialarbeit mit einem partizipativen 
Ansatz erforderlich machen. Eine Überleitung der Maßnahme in das Förderprogramm Ge-
meinwesenarbeit zum Januar 2026 ist geeignet die Verstetigung der angestoßenen Partizipa-
tionsprozesse zu gewährleisten.  
 
 
5. Nahtlose Weiterführung der Einzelmaßnahmen 
 
Aufgrund der haushaltsrechtlichen Problematik (Genehmigung des Haushalts 2025/2026 erst 
am 31.03.2025) und der verwaltungsinternen Abstimmungsprozesse konnte keine frühere 
Gremienentscheidung zur Fortführung des Förderprogramms eingeholt werden.  
 
Aus Sicht der Verwaltung ist der Beschlussantrag zu 3. im Hinblick auf eine nahtlose Weiter-
führung der Einzelmaßnahmen der Gemeinwesenarbeit ab dem 01.07.2025 unbedingt not-
wendig. Grund dafür ist der erforderliche Zeitrahmen für die Veröffentlichung des Förderpro-
gramms sowie die Antrags-, Prüfungs- und Bewilligungsverfahren.  
 
Unterbrechungen der Maßnahmen mit weitreichenden Folgen, wie die Kündigung von Perso-
nal und Räumlichkeiten bei den durchführenden Trägern, würden bislang erzielte Erfolge 
zweifellos gefährden.

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Zur Vermeidung eines Strukturabbruchs ist deshalb eine interimsweise Fortführung geboten. 
 
 
Anlagen 
Anlage 1: Förderprogramm: Gemeinwesenarbeit für die Stadt Köln 
Anlage 2: GWA Gebietsauswahl 2025 – Vorschlag Beschluss 
Anlage 3: Ergebnisse Fachcontrolling für 2023 - Auszüge

Beratungsverlauf (1)

26.06.2025 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.2.1 Genehmigung (DE/EilE) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3654/2024/6
Typ
Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
Datum
11.06.2025
Erstellt
04.06.2025 13:52