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3269/2018

Nachfragen zum Flächenbericht der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln 2017 (0713/2018) - Objekt Raderthalgürtel 3

Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV) 18.10.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 12.11.2018, TOP 7.1.4

Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

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Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

2635 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 
 3269/2018 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 12.11.2018 
 
Nachfragen zum Flächenbericht der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln 2017 (0713/2018) - 
Objekt Raderthalgürtel 3 
In der Sitzung vom 12.09.2018 stellte die CDU-Fraktion folgende Nachfragen zum Flächenbericht zu 
den Objekten im Sondervermögen der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln 2017 (0713/2018, TOP 
10.2.1): 
1. Was ist mit dem Sondervermögen Raderthalgürtel 3 geplant? 
2. Warum ist die Tiefgarage nicht nutzbar? 
3. Wie wird der oberirdische Parkplatz aktuell genutzt und welche Alternativen 
werden untersucht? 
 
Die Verwaltung antwortet darauf 
 
zu 1) 
Für die Gesamtschule Raderthalgürtel 3 ist eine Generalinstandsetzung vorgesehen.  
Die Planungen dazu laufen bereits. Die Suche nach einem Ausweichgrundstück verlief bisher  
erfolglos. Mit dem Beginn der Arbeiten ist nicht vor 2020 zu rechnen.  
 
zu 2) 
Die Tiefgarage wurde Ende der 70er-Jahre wegen Vandalismus geschlossen. In der Zeit einer mehr-
monatigen „Öffnungserprobung“ kam es erneut zu Beschädigungen. Die Tiefgarage wurde deshalb 
wieder geschlossen. Vorübergehend wurde sie als Möbellager der Stadt Köln genutzt. Für diesen 
Betriebszweck forderte die Feuerwehr aus Brandschutzgründen eine Aufrüstung der Sprinkleranlage. 
Die zur Verfügung gestellten Mittel wurden nicht ins nächste Haushaltsjahr übertragen, sodass die 
Maßnahme nicht realisiert werden konnte und das Möbellager wieder aufgelöst wurde.   
Im unteren Parkdeck war vor circa 20 Jahren Grundwasser eingedrungen, da die Pumpen versagt 
hatten. Das Wasser stand mehrere Monate etwa 40 cm hoch im Gebäude. 
Auch während des Leerstandes haben sich Unbefugte Zutritt verschafft und randaliert. 
Die Schulverwaltung hat kein Interesse an der Anmietung der Tiefgarage zu Parkzwecken.  
Private Interessenten gab es. Eine Vermietung ist jedoch unwirtschaftlich. Durch die Stilllegung der 
Tiefgarage hat sie keine Betriebserlaubnis mehr. Bei der Bauaufsicht müsste ein neuer Bauantrag 
gestellt werden. Im Rahmen der Bearbeitung würde gefordert, dass die Tiefgarage nach dem aktuel-
len Stand der Technik auszurüsten ist. Dies wird Investitionskosten von etwa 2 Mio. Euro nach sich 
ziehen. 
 
zu 3) 
Der oberirdische Parkplatz gehört nicht zum Sondervermögen der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln 
und ist Teil des allgemeinen Liegenschaftsvermögens. Er wird als öffentlich zugänglicher Parkplatz 
genutzt. Dort sind auch Wohnanhänger und LKW dauerhaft abgestellt.

Beratungsverlauf (1)

12.11.2018 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.1.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3269/2018
Typ
Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
Datum
18.10.2018
Erstellt
09.10.2018 10:53