3269/2018
Nachfragen zum Flächenbericht der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln 2017 (0713/2018) - Objekt Raderthalgürtel 3
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Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 3269/2018 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 12.11.2018 Nachfragen zum Flächenbericht der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln 2017 (0713/2018) - Objekt Raderthalgürtel 3 In der Sitzung vom 12.09.2018 stellte die CDU-Fraktion folgende Nachfragen zum Flächenbericht zu den Objekten im Sondervermögen der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln 2017 (0713/2018, TOP 10.2.1): 1. Was ist mit dem Sondervermögen Raderthalgürtel 3 geplant? 2. Warum ist die Tiefgarage nicht nutzbar? 3. Wie wird der oberirdische Parkplatz aktuell genutzt und welche Alternativen werden untersucht? Die Verwaltung antwortet darauf zu 1) Für die Gesamtschule Raderthalgürtel 3 ist eine Generalinstandsetzung vorgesehen. Die Planungen dazu laufen bereits. Die Suche nach einem Ausweichgrundstück verlief bisher erfolglos. Mit dem Beginn der Arbeiten ist nicht vor 2020 zu rechnen. zu 2) Die Tiefgarage wurde Ende der 70er-Jahre wegen Vandalismus geschlossen. In der Zeit einer mehr- monatigen „Öffnungserprobung“ kam es erneut zu Beschädigungen. Die Tiefgarage wurde deshalb wieder geschlossen. Vorübergehend wurde sie als Möbellager der Stadt Köln genutzt. Für diesen Betriebszweck forderte die Feuerwehr aus Brandschutzgründen eine Aufrüstung der Sprinkleranlage. Die zur Verfügung gestellten Mittel wurden nicht ins nächste Haushaltsjahr übertragen, sodass die Maßnahme nicht realisiert werden konnte und das Möbellager wieder aufgelöst wurde. Im unteren Parkdeck war vor circa 20 Jahren Grundwasser eingedrungen, da die Pumpen versagt hatten. Das Wasser stand mehrere Monate etwa 40 cm hoch im Gebäude. Auch während des Leerstandes haben sich Unbefugte Zutritt verschafft und randaliert. Die Schulverwaltung hat kein Interesse an der Anmietung der Tiefgarage zu Parkzwecken. Private Interessenten gab es. Eine Vermietung ist jedoch unwirtschaftlich. Durch die Stilllegung der Tiefgarage hat sie keine Betriebserlaubnis mehr. Bei der Bauaufsicht müsste ein neuer Bauantrag gestellt werden. Im Rahmen der Bearbeitung würde gefordert, dass die Tiefgarage nach dem aktuel- len Stand der Technik auszurüsten ist. Dies wird Investitionskosten von etwa 2 Mio. Euro nach sich ziehen. zu 3) Der oberirdische Parkplatz gehört nicht zum Sondervermögen der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln und ist Teil des allgemeinen Liegenschaftsvermögens. Er wird als öffentlich zugänglicher Parkplatz genutzt. Dort sind auch Wohnanhänger und LKW dauerhaft abgestellt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3269/2018
- Typ
- Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
- Datum
- 18.10.2018
- Erstellt
- 09.10.2018 10:53