Mandari Insight

AN/0575/2025

Lichtverschmutzung reduzieren

Die Linke. Anfrage nach § 4 12.05.2025

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 05.03.2026, TOP 1.4

Linke Anfrage nach § 4

· application/pdf

Ansehen

Linke Anfrage nach § 4

4135 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln  
 
An die Vorsitzende des  
Ausschusses für Klima, Umwelt und 
Grün 
Frau Denise Abé 
An Oberbürgermeisterin  
Frau Henriette Reker 
 
Rathaus 
 
Rathaus, Spanischer Bau  
 50667 Köln 
Postanschrift:  
Postfach 103564 · 50475 Köln 
Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841  
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand  
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 12.05.2025 
AN/0575/2025 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 15.05.2025 
 
Lichtverschmutzung reduzieren 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrte Frau Ausschussvorsitzende, 
Die Linke Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie darum, die folgende Anfrage auf die 
Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün am Donnerstag, dem 
15.05.2025 zu setzen. 
 
Am 20.03.2025 lag dem Ausschuss Klima, Umwelt und Grün die Mitteilung 3329/2024 zum Thema 
Lichtverschmutzung vor. Somit können wir davon ausgehen, dass die Thematik zumindest in 
Teilen der Verwaltung (hier der Unteren Naturschutzbehörde) bereits bekannt ist und behandelt 
wird. 
In der oben genannten Mitteilung heißt es wörtlich: 
„Künstliche Beleuchtung ist Bestandteil einer urbanen Umgebung, verlängert sie für uns 
Menschen doch den nutzbaren Tag und vermittelt zudem ein Gefühl von Sicherheit. Laut 
Bundesamt für Naturschutz nimmt die Erhellung der Nachtlandschaften global jährlich um 2 
- 6 % zu. Für Großstädte wie Köln ist mit einer höheren Zahl zu rechnen. So nahm die 
Beleuchtung der Nachtlandschaft zwischen 2012 und 2016 beispielsweise in Hamburg um 
29 % zu. Die starke anthropogene Erhellung der Nacht hat, neben negativen Auswirkungen 
auf die Gesundheit von Menschen und dem Verlust der Sichtbarkeit des Sternenhimmels,

eine Reihe gravierender negativer Konsequenzen für die Tierwelt und damit auf die 
Biodiversität (u. a. Rückgang von Insekten, Fehlleitung von Vögeln, Verdrängung von 
Fledermäusen). Und somit auch auf unverzichtbare Ökosystemleistungen (z. B. 
Bestäubungs- und Abbauprozesse). Das Bundesumweltministerium und viele andere 
nennen die Lichtverschmutzung, neben der intensiven Landwirtschaft und der 
Lebensraumvernichtung, als Hauptursache für den Rückgang der Artenvielfalt. Da die 
Abwesenheit von Dunkelheit Lebensraum für viele Arten vollständig entwertet, ist die 
Eindämmung der Lichtverschmutzung also ein wesentlicher Aspekt beim Gebietsschutz, 
welchem bisher nicht ausreichend Aufmerksamkeit geboten wird.“ 
Gerade der letzte Satz wurde dadurch unterstrichen, dass nur wenige Woche nach 
Veröffentlichung der Mitteilung, die neue Dombeleuchtung nicht ohne Stolz präsentiert wurde.  
Nach unserer Kenntnis sind beleuchtete Werbeanlagen an Gebäuden und im öffentlichen Raum 
nach Auskunft genehmigungspflichtig. Anscheinend wurde für die neue Lichtinstallation keine 
Baugenehmigung beantragt und somit auch keine Ausschüsse und Beiräte des Rates der Stadt 
Köln im Vorfeld damit befasst. 
Eine mögliche Genehmigungsfreiheit nach der BauO NRW entbindet nicht von der Einhaltung von 
etwaig anderen bestehenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften und kommunalen Zielsetzungen. 
Das gilt in Bezug auf oben bereits zitierte Mitteilung auch für das Ziel Lichtverschmutzung im 
Raum Köln zu reduzieren 
Es geht uns nicht darum, durch solche Verfahren die neue Beleuchtung zu verhindern, sondern sie 
unter Hinzuziehung fachlicher und politischer Expertise so einzurichten, dass sie den 
Erfordernissen des Artenschutzes am Biotop Dom und in dessen Umgebung gerecht wird. 
1. Welche Ämter waren im Vorfeld der Installation der Dombeleuchtung involviert und wie 
sieht die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde hierzu aus? 
 
2. Auf welcher rechtlichen Grundlage durfte die bauliche Veränderung mit Auswirkungen auf 
die Umwelt ohne Genehmigung erfolgen? 
 
3. Welche Möglichkeiten hat die Stadt Köln jetzt im Nachhinein noch, um auf eine ökologisch 
verträgliche Nachjustierung hinzuwirken? 
 
 
 
gez. gez. 
Michael Weisenstein Uschi Röhrig 
Fraktionsgeschäftsführer Umweltpolitische Sprecherin

Beratungsverlauf (1)

05.03.2026 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 1.4 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0575/2025
Typ
Die Linke. Anfrage nach § 4
Datum
12.05.2025
Erstellt
06.05.2025 10:57