AN/0152/2023
Änderungsantrag zu TOP 8.1.2 Genaralsanierung vom Sportplatz Michaelshoven ermöglichen – Zuwegung schaffen
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Änderungsantrag (SPD BV2)
3415 Zeichen
Rathaus Rodenkirchen Industriestraße 161 – Haus 1 50999 Köln Tel.: 0221-221-92303 Email: spd-bv2@stadt-koeln.de Gleichlautend: Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Manfred Giesen Henriette Reker Industriestr. 161 – Haus 1 Hist. Rathaus 50999 Köln 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0152/2023 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 23.01.2023 Änderungsantrag zu TOP 8.1.2 Genaralsanierung vom Sportplatz Michaelshoven ermöglichen – Zuwegung schaffen Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die SPD-Fraktion bittet den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 23.01.2023 zu setzen. Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung der Stadt Köln, eine vorübergehende Baustellenzufahrt entlang des bestehenden Forstweges von der Sürther Straße zum Sportplatz Michaelshoven entsprechend der Vorgaben des Landschaftsschutzes zu genehmigen. Anschließe nd ist diese Baustellenzufahrt zurückzubauen und durch eine dauerhafte Zuwegung ausschließlich für Fußgänger, mit einer wassergebundenen Wegedecke als Waldweg herzustellen. Dazu wird zur Sürther Straße hin eine Wegesperre für PKW/LKW etc. errichtet. Bei Sperre und dauerhafter Zuwegung ist zu berücksichtigen, dass forstwirtschaftlichen Nutzfahrzeugen weiterhin Zufahrt gewährt werden muss. Ggf. zu entnehmendes Totholz ist bei Notwendigkeit durch Neupflanzungen zu ersetzen. Zudem ist der Sportplatz entsprechend auszuschildern. Die für den Betrieb des Sportplatzes erforderlichen Anschlüsse für Wasser und Strom sollten möglichst vom Gebiet der Diakonie aus verlegt werden. - 2 - Dies soll in Absprache mit dem TV Rodenkirchen e.V. und im Rahmen der geplanten Generalsani erung des Naturrasenplatzes geschehen. Die Kosten werden durch den TV Rodenkirchen übernommen. Die erforderlichen naturrechtlichen Befreiungen sollten möglichst zeitnah erfolgen, sodass mit der Sanierung in diesem Jahr begonnen werden kann. Begründung: Im Kölner Süden mangelt es an ausreichend Sportplätzen. Insbesondere die Bezirkssportanlage Sürther Feld kann die Bedarfe nicht ausreichend decken. Der TV Rodenkirchen e.V. verfügt über einen nahegelegenen Naturrasenplatz, der aktuell jedoch in keinem guten Zustand ist und nur unzureichend über einen Forstweg an die Sürther Straße angebunden ist. Der Verein plant eine Generalsanierung mit eigenen Mitteln. Dazu muss nur eine entsprechende Zuwegung geschaffen werden. Eine Begehung mit dem zuständigen Förster hat ergeben, dass keine lebenden Bäume für die Zuwegung gefällt werden müssen. Die Zuwegung ist nur über die Sürther Straße möglich, da der Zugang über das Gelände der Diakonie die dortigen Bewohner gefährden würde und dieser zudem aufgrund einer Sanierungsmaßnahme nicht genutzt werden kann. Die Anschlüsse für Wasser und Strom werden für eine Bewässerung des Platzes benötigt. Da der Sportplatz im Landschaftsschutzgebiet liegt, muss ein entsprechendes Genehmigungsverfahren durchlaufen werden. Mit der Zuwegung würde die Sanierung ermöglicht und ein zusätzlicher moderner Sportplatz geschaffen, der insbesondere für die vielen zugezogenen Familien im Sürther Feld einen Ort des Sports sowie des Miteinanders bietet. Gez. Dr. Jörg Klusemann gez. Timon Marland
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0152/2023
- Typ
- Änderungsantrag BV2 (SPD)
- Datum
- 23.01.2023
- Erstellt
- 22.01.2023 21:53