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AN/0152/2023

Änderungsantrag zu TOP 8.1.2 Genaralsanierung vom Sportplatz Michaelshoven ermöglichen – Zuwegung schaffen

Änderungsantrag BV2 (SPD) 23.01.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 23.01.2023, TOP 8.1.2.1

Änderungsantrag (SPD BV2)

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Änderungsantrag (SPD BV2)

3415 Zeichen

Rathaus Rodenkirchen 
Industriestraße 161 – Haus 1 
50999 Köln 
Tel.: 0221-221-92303 
Email: spd-bv2@stadt-koeln.de 
 
 
Gleichlautend: 
Herrn Bezirksbürgermeister Frau 
Oberbürgermeisterin 
Manfred Giesen Henriette Reker 
Industriestr. 161 – Haus 1 Hist. Rathaus 
50999 Köln 50667 Köln 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0152/2023 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 23.01.2023 
 
Änderungsantrag zu TOP 8.1.2 Genaralsanierung vom Sportplatz Michaelshoven 
ermöglichen – Zuwegung schaffen 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
die SPD-Fraktion bittet den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der 
Bezirksvertretung Rodenkirchen am 23.01.2023 zu setzen. 
Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung der Stadt Köln, eine vorübergehende 
Baustellenzufahrt entlang des bestehenden Forstweges von der Sürther Straße 
zum Sportplatz Michaelshoven entsprechend der Vorgaben des 
Landschaftsschutzes zu genehmigen. Anschließe nd ist diese Baustellenzufahrt 
zurückzubauen und durch eine dauerhafte Zuwegung ausschließlich für 
Fußgänger, mit einer wassergebundenen Wegedecke als Waldweg herzustellen. 
Dazu wird zur Sürther Straße hin eine Wegesperre für PKW/LKW etc. errichtet. Bei 
Sperre und dauerhafter Zuwegung ist zu berücksichtigen, dass 
forstwirtschaftlichen Nutzfahrzeugen weiterhin Zufahrt gewährt werden muss. Ggf. 
zu entnehmendes Totholz ist bei Notwendigkeit durch Neupflanzungen zu 
ersetzen. Zudem ist der Sportplatz entsprechend auszuschildern.  
Die für den Betrieb des Sportplatzes erforderlichen Anschlüsse für Wasser und 
Strom sollten möglichst vom Gebiet der Diakonie aus verlegt werden.

- 2 - 
Dies soll in Absprache mit dem TV Rodenkirchen e.V. und im Rahmen der 
geplanten Generalsani erung des Naturrasenplatzes geschehen. Die Kosten 
werden durch den TV Rodenkirchen übernommen. Die erforderlichen 
naturrechtlichen Befreiungen sollten möglichst zeitnah erfolgen, sodass mit der 
Sanierung in diesem Jahr begonnen werden kann. 
Begründung: 
Im Kölner Süden mangelt es an ausreichend Sportplätzen. Insbesondere die 
Bezirkssportanlage Sürther Feld kann die Bedarfe nicht ausreichend decken. Der TV 
Rodenkirchen e.V. verfügt über einen nahegelegenen Naturrasenplatz, der aktuell 
jedoch in keinem guten Zustand ist und nur unzureichend über einen Forstweg an die 
Sürther Straße angebunden ist. Der Verein plant eine Generalsanierung mit eigenen 
Mitteln. Dazu muss nur eine entsprechende Zuwegung geschaffen werden. Eine 
Begehung mit dem zuständigen Förster hat ergeben, dass keine lebenden Bäume für die 
Zuwegung gefällt werden müssen. Die Zuwegung ist nur über die Sürther Straße 
möglich, da der Zugang über das Gelände der Diakonie die dortigen Bewohner 
gefährden würde und dieser zudem aufgrund einer Sanierungsmaßnahme nicht genutzt 
werden kann. Die Anschlüsse für Wasser und Strom werden für eine Bewässerung des 
Platzes benötigt. Da der Sportplatz im Landschaftsschutzgebiet liegt, muss ein 
entsprechendes Genehmigungsverfahren durchlaufen werden. Mit der Zuwegung würde 
die Sanierung ermöglicht und ein zusätzlicher moderner Sportplatz geschaffen, der 
insbesondere für die vielen zugezogenen Familien im Sürther Feld einen Ort des Sports 
sowie des Miteinanders bietet. 
Gez. Dr. Jörg Klusemann gez. Timon Marland

Beratungsverlauf (1)

23.01.2023 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 8.1.2.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0152/2023
Typ
Änderungsantrag BV2 (SPD)
Datum
23.01.2023
Erstellt
22.01.2023 21:53