3158/2017
Zügigkeitserweiterung der Carl-von-Ossietzky-Gesamtschule, Ossietzkystr. 2, 50737 Köln-Longerich zum Schuljahr 2019/20 nach § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW bei gleichzeitiger Bildung eines Teilstandortes an der Paul-Humburg-Str. 13, 50737 Köln-Longerich
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage Rat
16510 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 3158/2017 Freigabedatum 20.11.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Zügigkeitserweiterung der Carl-von-Ossietzky-Gesamtschule, Ossietzkystr. 2, 50737 Köln- Longerich zum Schuljahr 2019/20 nach § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW bei gleichzeitiger Bildung eines Teilstandortes an der Paul-Humburg-Str. 13, 50737 Köln-Longerich Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW die Zügigkeitserweiterung der Carl - von-Ossietzky-Gesamtschule Nippes, Ossietzkystraße 2, 50737 Köln -Longerich von 4 Zügen in der Sekundarstufe I und 4 Zügen in der Sekundarstufe II auf 6 Züge in der Sekundarstufe I au f- bauend ab dem Schuljahr 2019/20 und 5 Züge in der Sekundarstufe II aufbauend ab dem Schu l- jahr 2025/26. 2. Der Rat der Stadt Köln beschließt gemäß § 81 Abs. 2 SchulG NRW die Einrichtung des Teilsta n- dortes Paul-Humburg-Straße 13, 50737 Köln-Longerich für die Carl-von-Ossietzky-Gesamtschule Nippes ab dem Schuljahr 2019/20. 3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Be zirksregierung Köln umgehend nach Beschluss - fassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein -Westfalen zur Genehmigung des Beschlusses zu stellen. 4. Der Rat beschließt zum Stellenplan 2019 die Zusetzung von insgesamt 0,7 Stellen Verwaltung s- beschäftigte/r (Schulsekretär/in) EGr. E7 TVöD für die Carl -von-Ossietzky-Gesamtschule Nippes. Die jeweils für die Schuljahre anteiligen Stellenanteile werden verwaltungsintern entsprechend bereitgestellt. Bis zum Inkrafttreten des Stellenplans werden verw altungsintern Stellenverrec h- nungen im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zur Verfügung gestellt. 5. Der Rat beauftragt die Verwaltung, alle erforderlichen Finanzmittel (ggf. Personal - und/oder Sachkosten) für die schulrechtliche Erweiterung der Carl -von-Ossietzky-Gesamtschule Nippes Ausschuss Schule und Weiterbildung 27.11.2017 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 07.12.2017 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 11.12.2017 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 11.12.2017 Stadtentwicklungsausschuss 14.12.2017 Finanzausschuss 18.12.2017 Rat 19.12.2017 2 bei Bildung eines Teilstandortes an der Paul -Humburg-Straße ab Schuljahr 2019/20 gemäß den Ausführungen in der Begründung im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, bereitzuste l- len. 6. Die sofortige Vollziehung des Beschlusses w ird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsgericht s- ordnung angeordnet. Alternativen: Der Rat der Stadt Köln verzichtet auf die Ausweitung der Kapazität der Gesamtschule Nippes und auf die schulische Weiternutzung des Standortes Paul-Humburg-Straße. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme s. Begründung € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen s. Begründung € b) Sachaufwendungen etc. s. Begründung € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung (1) Schulentwicklungsplanerische Stellungnahme Im Juni 2016 hat die Verwaltung die „Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung Köln 2016“ veröffentlicht, mit der Maßnahmen zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung der Kölner Schu l- landschaft allgemein bildender Schulen bis 2025 und darüber hinaus beschrieben werden (ve r- gleiche Session 1906/2016). Die Herausfor derungen für eine bedarfsgerechte Gestaltung der Schullandschaft haben sich in Köln in der jüngeren Vergangenheit weiter deutlich erhöht. Es ist eine Mehrfachherausforderung zu konstatieren, die sich aus einem rasanten Anstieg der Kinder - und Schülerzahlen, den Erfo r- dernissen der Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung und der Integration von geflüchteten Kindern und Jugendlichen sowie einem rasant fortschreitenden, nachfragebedingten strukturellen Wandel in der Schullandschaft ergibt. Es zeigt sich, dass insbesondere die Schulformen stark nachgefragt sind, deren Abschlüsse zum Ab i- tur führen können. In diesem Fall ist es erforderlich, für den Schulstandort Paul -Humburg-Straße eine Nachfolgenutzung zu finden, nachdem die Carl -von-Ossietzky-Gesamtschule Nippes den Standort verlassen und in den Neubau an der nahegelegenen Ossietzkystraße umgezogen ist. In Anbetracht des Schulbaunotstandes in Köln ist es keinesfalls vertretbar, vorhandene und infrastrukturell entw i- ckelte Schulstandorte „ungenutzt“ zu lassen. 4 Bis zum Schuljahr 2012/13 war am Standort Paul -Humburg-Straße eine 2 -zügige Hauptschule (12 Klassen) untergebracht. Um die Gesamtschule im Interim unterzubringen, musste der Raumbestand durch Containerklassenräume mit befristeter Nutzungsgenehmigung baulich erweitert werden. Diese befristet genehmigten Räume können nicht als Grundlage zur Ermittlung des Raumbestands hera n- gezogen werden, da sie zwar aufgrund des Bestandsschutzes durch die Carl -von-Ossietzky- Gesamtschule noch bis zum Umzug in den Neubau an der Ossietzkystraße genutzt werden können, aber anschließend keine Verlängerung der Baugenehmigung mehr möglich ist und sie abgebaut we r- den müssen. Am Standort Paul -Humburg-Straße sind nach Schulraumdatei im Hauptgebäude 12 Klassenräume und 7 Fachräume vorhanden. Das Hauptgebäude Paul -Humburg-Straße muss nach den im Sommer 2017 gewonnenen Erkenntnissen nach Auszug der Gesamtschule generalsaniert werden, um es anschließend wieder einer dauerhaften schulischen Nutzung zuzuführen. Hierz u ist nach Auskunft der Gebäudewirtschaft ein Zeitraum von 3 -4 Jahren zu kalkulieren, sofern die Planu n- gen unverzüglich aufgenommen werden. Für die Planungen ist es sinnvoll und erforderlich, die z u- künftige Nutzung zu kennen, um die Anforderungen an das Ge bäude und mögliche Erweiterungsb e- darfe passgenau formulieren zu können. Ein Teil der vorhandenen Übergangs -Unterrichtsräume kann während der Sanierungsphase weitergenutzt werden, so dass die Erhöhung der Aufnahmekapazität bereits ab dem Schuljahr 2019/20 m öglich ist, auch wenn parallel die Generalsinstandsetzung durc h- geführt wird. Mehrere Prüfungen zu den Möglichkeiten einer Erweiterung in den vergangenen Jahren kamen zu dem Ergebnis, dass auf dem Grundstück, trotz einer Größe von rd. 15.500 m² - hauptsächlich bedingt durch den bestehenden Denkmalschutz des Schulgebäudes - nur sehr begrenzte Erweiterungspoten- tiale bestehen. Vor dem Hintergrund der aktuellen Auftragslage der Gebäudewirtschaft empfiehlt es sich, das Ba u- volumen so gering wie möglich gehalten werden, um eine zeitnahe Folgenutzung des Schulstando r- tes nicht zu gefährden. Für die Folgenutzung wird die schulrechtliche Erweiterung der Gesamtschule Nippes um 2 Züge (von 4 auf 6 Züge) in der Sekundarstufe I und um 1 Zug (von 4 auf 5 Züge) in der Sek un- darstufe II vorgeschlagen. Auf diesem Wege könnten 54 Gesamtschulplätze in den Eingang s- klassen, also insgesamt 384 zusätzliche Schulplätze für die Carl -von-Ossietzky-Gesamtschule Nippes geschaffen werden. Durch die Erweiterung würden in der Summe 27 Unte rrichtsräume (15 Klassenräume und 12 Fach- / Ganztags- und Inklusionsräume) zusätzlich erforderlich. Dies würde für den Standort Paul -Humburg-Straße einen Erweiterungsumfang von rd. 8 Unterrichtsräumen, sowie ergänzender Raum- und Flächenbedarfe erfordern. Die Carl-von-Ossietzky-Gesamtschule Nippes hat mit Schulkonferenzbeschluss vom 23.11.2016 die Erweiterung ihrer Zügigkeit abgelehnt und den Vorschlag unterbreitet, den Standort Paul -Humburg- Straße zum Interimsstart einer neuen Gesamtschule Schmiedegasse (vgl. Aktualisierung der Schu l- entwicklungsplanung Köln 2016, Session 1906/2016, S. 73, Maßnahme M63) zu nutzen. Die Verwa l- tung hat diesen Vorschlag geprüft und ist zu dem Schluss gekommen, dass selbst bei einer optimie r- ten Bearbeitungs- und Bauzeit mindestens 8 Jahre bis zur Bezugsfertigkeit zu kalkulieren wären (si e- he Beantwortung unter Vorlagennummer 1858/2017 zur Anfrage AN/0855/2017 „Alternative Planu n- gen für den „Altbau“ der Carl -von Ossietzky-Gesamtschule; zum Ausschuss für Schule und Weiterbi l- dung am 26.06.2017; TOP 3.2.1). Dies würde bedeuten, dass die heute am Standort Paul -Humburg- Straße vorhandenen, teilweise in der Nutzungszeit begrenzten Containerräume, einschließlich der Container im Park, mindestens bis zum Schuljahr 2025/26 erhalten werden mü ssten. Ein kurzfristiger 5 Abbau und eine „bedarfsentsprechende“ erneute Zusetzung von Containerklassen erscheinen wir t- schaftlich jedoch nicht tragfähig. Die Verwaltung empfiehlt eine Ausweitung der Zügigkeit der Gesamtschule Nippes. Diese weist einen relativ geringen Baubedarf auf und ist zeitnah realisierbar. Dieser Vorschlag wurde bereits in der Konkretisierung der Schulentwicklungsplanung Köln 2012 (Session 1500/2012, S. 40, Nr. 6.3) unte r- breitet und wird auch in der Aktualisierung der Schulentwicklungspl anung Köln 2016 (Session 1906/2016, S73, Maßnahmen M64) erneut aufgegriffen. Durch den Beschluss des Rates der Stadt Köln entsteht für alle Beteiligten Planungssicherheit. S o- fern der Rat der Verwaltungsempfehlung folgt, kann die Gesamtschule in den Planung sprozess zur Generalsinstandsetzung und Erweiterung einbezogen werden und damit auch ihre pädagogischen Vorstellungen in den Planungsprozess einbringen. Möglich Schülerzahlenentwicklung der Schule: Durch die Erweiterung der Gesamtschule könnte sich die Sc hülerzahlenentwicklung wie folgt darste l- len: Derzeit führt die Gesamtschule Nippes zum Stichtag 15.10.2016 insgesamt 744 Schüler*innen in rechnerisch 27 Klassen. Unter Berücksichtigung des Anmeldeverfahrens wird die Schülerzahl zum Schuljahr 2017/18 voraus sichtlich auf rd. 815 Schüler*innen in insgesamt 31 rechnerischen Klassen ansteigen: Schuljahr 5.Sj 6.Sj 7.Sj 8.Sj 9.Sj 10.Sj EF* Q1* Q2* Summe 2016/17 108 109 108 112 112 119 76 744 2017/18 108 109 111 109 112 114 80 72 815 2018/19 108 108 109 111 109 112 70 80 72 879 Mögliche Entwicklung bei Erhöhung der Zügigkeit 2019/20 162 108 108 109 111 109 70 70 80 927 2020/21 162 162 108 108 109 111 70 70 70 970 2021/22 162 162 162 108 108 109 70 70 70 1.021 2022/23 162 162 162 162 108 108 70 70 70 1.089 2023/24 162 162 162 162 162 108 70 70 70 1.128 2024/25 162 162 162 162 162 162 70 70 70 1.182 2025/26 162 162 162 162 162 162 100 70 70 1.212 2026/27 162 162 162 162 162 162 100 100 70 1.242 Ab 2027/28 162 162 162 162 162 162 100 100 100 1.272 (*Bezeichnung der Jahrgänge in der Sekundarstufe II/gymnasiale Oberstufe: EF = Einführungsphase, Q1 = 1 Jahr der Qualifikatio nsphase, Q2 = 2. Jahr der Qualifikationsphase) (2) Zur räumlich-gebäudlichen Situation Mit Fertigstellung des Neubaus Ossietzkystraße im Sommer 2018 wird die Gesamtschule Ni p- pes aus dem bisherigen Interim in den endgültigen Standort umziehen. Das Schulgebäude Paul-Humburg-Straße wird damit zum Schuljahresende 2017/18 für die erforderliche Generali n- standsetzung (GI) frei werden. Die Gesamtschule kann ihre pädagogischen Konzepte in die Planung der GI einbringen und e r- 6 hält so die Option, die Baumaßnahme am Teilstandort bestmöglich auf die pädagogischen A n- forderungen des Schulkonzeptes auszurichten. Während der Generalinstandsetzung werden die notwendigen Schulraumkapazitäten in der folgenden Weise zur Verfügung gestellt: Wie unter (2) – Schulentwicklungsplanerische Stellungnahme - aufgeführt, würden durch die Erweiterung für den Standort Paul -Humburg-Straße rd. 8 Unterrichtsräume, sowie erg änzender Raum- und Flächenbedarf erforderlich. Während der Generalinstandsetzung des Gebäudes Paul -Humburg-Str. müssen diese notwe n- digen Schulraumkapazitäten zur Verfügung gestellt werden. Dies ist dann möglich, wenn eine – zumindest in Teilen - Weiternutzung der vorhandenen Schulraumcontainer auf dem Gelände Paul-Humburg-Str. termingerecht realisierbar ist. Eine entsprechende Prüfung wird derzeit durch die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln durchgeführt. (3) Beteiligung der Schulkonferenz Die Schulkonferenz hat ihre Stellungnahme auf Grundlage der zum Konferenztermin bekannten Sachlagen gefasst. Der Bedarf einer Generalsanierung und die Option einer Mitgestaltung mö g- licher baulicher Veränderungen für den Standort Paul -Humburg-Straße waren dementspr e- chend nicht Gegenstand der innerschulischen Diskussion: Die Schulkonferenz der Gesamtschule Nippes hat die die Erweiterung der Zügigkeit in ihrer Sitzung am 27.10.2016 abgelehnt und eine entsprechende Stellungnahme abgegeben. Mit Schulkonferenzbeschluss vom 14.06.2017 wurde diese ablehnende Haltung bestätigt (Anlagen) (4) Personalkosten Schulsekretariat: Der Stellenbedarf und die daraus resultierenden Personalkosten in Schulsekretariaten richten sich neben den zu erwartenden Schülerzahlen u.a. nach der Schulform und der da mit verbun- denen Bewertung der Schulsekretariatsstellen sowie der Sicherstellung einer Grundverso r- gung. Für die „Erweiterung der Gesamtschule Nippes“ ergibt sich ein Bedarf in Höhe von insgesamt 0,7 Stellen Verwaltungsbeschäftige/r (Schulsekretär/in) EGr. E7 TVöD mit 36.610 € Personal- kosten pro Jahr. Der zusätzliche Stellenbedarf ist jeweils anteilig in den jeweiligen Schuljahren bereitzustellen. Die ab dem Haushaltsjahr 2019 entstehenden zusätzlichen Personalkosten für das entsprechende Schulsekretariat können finanztechnisch im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, innerhalb des veranschlagten Personalaufwandes kompensiert werden. Schulhausmeister: Für die Betreuung des Schulgebäudes in Folge der Errichtung eines Teilstandortes der G e- samtschule Nippes am Standort Paul-Humburg-Str. durch eine/n Schulhausmeister/in entsteht aufgrund eines gesamtstädtisch realisierbaren Kapazitätsausgleiches kein zusätzlicher Ste l- lenbedarf. Die entsprechenden Personalkosten sind in die Personalaufwandsplanung 2018 f f. eingeflossen. 7 (5) Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern § 80 Absatz 2 Schulgesetz NRW verpflichtet die Schulträger, in enger Zusammenarbeit und gegenseitiger Rücksichtnahme auf ein regional ausgewogenes, vielfältiges und umfassendes Angebot zu achten und benachbarte Schulträger rechtzeitig anzuhören, die durch die Planu n- gen in ihren Rechten betroffen sein können. Als benachbarte Schulträger sind Gemeinden zu verstehen, die unmittelbar an das Kölner Stadtgebiet angrenzen (Nachbargemeinden). Nach § 80 Absatz 7 Schulgesetz NRW informieren sich die Träger öffentlicher Schulen und die Träger von Ersatzschulen gegenseitig über ihre Planungen. Die Verwaltung sieht vor, zeitlich parallel zum Gremiendurchlauf alle Nachbarkommunen über die Planungsabsichte n zu informieren und somit insbesondere dem Anhörungserfordernis g e- mäß § 80 Absatz 2 Schulgesetz NRW nachzukommen. Ebenso sind die Träger der anerkan n- ten Kölner Ersatzschulen über die Planungsabsichten zu informieren. (6) Anordnung der sofortigen Vollziehung Es liegt im dringenden öffentlichen Interesse, dass der Schulträger nicht durch eingelegte Rechtsmittel Einzelner gegen die schulrechtliche Zügigkeitserweiterung der Gesamtschule Ni p- pes, Ossietzkystraße 2, 50737 Köln-Longerich bei gleichzeitiger Bildung eines Teilstandortes an der Paul-Humburg-Straße 13, 50737 Köln -Longerich, zu einem erheblichen finanziellen, pers o- nellen und organisatorischen Aufwand für die Dauer eines möglicherweise mehrjährigen jurist i- schen Verfahrens gezwungen wird. Im Übrigen liegt e s im Interesse der Eltern, rechtzeitig vor Beginn des Schuljahres 2018/19 Klarheit über das zukünftige Schulangebot zu haben. Daher ist bei Ausführung des Beschlusses die sofortige Vollziehung gemäß § 80 Absatz 2 Ziffer 4 Ve r- waltungsgerichtsordnung (besonderes öffentliches Interesse) anzuordnen. Anlage Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit und allgemeiner Hintergrund Stellungnahme der Schulkonferenz der Gesamtschule Nippes vom 27.10.2016 Stellungnahme der Schulkonferenz der Gesamtschule Nippes vom 14.06.2017
Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit und allgemeiner Hintergrund
3360 Zeichen
Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit: Bereits heute besteht ein sehr hoher Bedarf an zusätzlichen Schulplätzen in Gesamtschulen, sowohl gesamtstädtisch, als auch im Stadtbezirk Nippes. Daher ist es erforderlich, schnellstmöglich zusätzliche Schulplätze an Gesamtschulen zu schaffen. Die Erweiterung der Zügigkeit der Carl-von-Ossietzky-Gesamtschule ist ein wichtiger Baustein, um die Zahl der Gesamtschulplätze zu erhöhen. Dies kann zum Schuljahr 2019/20 jedoch nur unter der Prämisse erfolgen, dass rechtzeitig ein bedarfsgerechtes Mindestmaß an Räumen zur Verfügung gestellt wird, um die Wartezeit bis zum Abschluss der erforderlichen Generalsanierung am Standort Paul-Humburg-Straße zu überbrücken. Es ist vorgesehen, dass die Gesamtschule von Anfang an in die Planungsprozesse für den vorgesehenen Teilstandort Paul-Humburg-Straße einbezogen wird. Um eine Verbindlichkeit für beide Seiten (Schule und Verwaltung) herzustellen, ist ein schnellstmöglicher Ratsbeschluss erforderlich. Die Erfordernis dieser Maßnahme (Ausweitung der Kapazität der Gesamtschule durch Einrichtung eines Teilstandortes) wurde im Ausschuss für Schule und Weiterbildung bereits auf Grundlage der Beantwortung einer Anfrage (Session 1858/2017) am 26.06.2017 ausführlich diskutiert und die Beratung der Beschlussvorlage zeitnah nach der Sommerpause vereinbart. Allgemeiner Hintergrund: Stark steigende Schülerzahlen, eine Schulstruktur im Wandel mit einer kontinuierlich steigenden Nachfrage nach Gymnasialplätzen, Gesamtschulplätzen und insbesondere in den rechtsrheinischen Stadtgebieten auch an Realschulplätzen, verbunden mit dem Umstand, dass viele Schulbaumaßnahmen sehr lange dauern, führen dazu, dass seit mehreren Jahren den Wünschen nach Gymna sialplätzen und im Rechtsrheinischen auch an Realschulplätzen nur dadurch entsprochen werden kann, dass eine Reihe von Schulen entweder über die nach Raumprogramm vorgesehene Kapazität hinaus Klassen bildet (entweder im Vorgriff auf Erweiterungsbauten bei Nutzung von Fertigbaueinheiten oder durch Ausnutzung von räumlichen Möglichkeiten im Bestand), oder in den gebildeten Klassen die Klassengrößen meist die schulrechtliche Bandbreite zur Klassenbildung voll ausgeschöpft wird. Mit Schreiben vom 15.04.2016 – Mehrklassenbildung an städtischen Gymnasien und Gesamtschulen – hat die Bezirksregierung Köln darauf hingewiesen, dass sie wiederholte Mehrklassenbildungen kritisch sieht. Diese Praxis soll daher in Zukunft stärker reglementiert werden. Die geänderten Regel ungen werden entsprechend auch die Schulform Realschule einbeziehen. Vor diesem Hintergrund sieht sich die Verwaltung einer weiter gestiegenen Herausforderung gegenüber, auch für die Schuljahre 2018/19 ff. gemäß der erwarteten hohen Nachfrage eine ausreichende Zahl an Gymnasial-, Gesamt- und Realschulplätzen zur Verfügung zu stellen. Auch die Nachfrage nach Plätzen an den Gesamtschulen, als Schulform des längeren gemeinsamen Lernens, kann weiterhin nicht gedeckt werden, obwohl das Angebot in den letzten Jah ren stark ausgebaut wurde. Mit dem steigenden Angebot ging aber eine weiter steigende Nachfrage einher, so dass die Abweisungszahlen nach wie vor hoch sind. Daher steht die Stadt Köln weiterhin auch in der Pflicht, Schulplätze zu schaffen, an denen das längere gemeinsame Lernen möglich ist.
Anlage 1 - SK Brief 27.10.2016
6164 Zeichen
GESAMTSCHULE NIPPES
Paul-Humburg-Str. 13
50737 Köln
FON 0221 – 22130860
FAX 0221 - 22130883
MAIL 195959@schule.nrw.de
Köln, den 23.11.2017
Stellungnahme der Schulkonferenz der Gesamtschule Nippes zu den Aussagen des
Schulentwicklungsplanes der Stadt Köln vom Mai 2016
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Schulkonferenz der Gesamtschule Nippes hat sich am 27.10.2016 intensiv mit der
Aktualisierung des Schulentwicklungsplanes beschäftigt. Hierin ist vorgesehen, dass die
Gesamtschule Nippes von vier auf sechs Züge erweitert werden soll. Die Schulkonferenz spricht
sich einstimmig und eindringlich gegen eine Erweiterung aus. Wir bitten Sie, diesen Vorschlag
nicht weiter zu verfolgen.
Der Rat der Stadt Köln fasste am 17.12.2009 den Beschluss, in Nippes eine inklusive vierzügige
Gesamtschule einzurichten. Es war damals eine bewusste Entscheidung, die nicht der
Grundstücksgröße geschuldet war. Die neue Gesamtschule sollte sich von den großen
Gesamtschulsystemen der 1970er Jahre unterscheiden und deshalb vierzügig ausgebaut werden.
Schülerinnen und Schüler, Eltern und das Lehrerkollegium haben sich damals entschlossen, das
Wagnis einer Schule im Aufbau einzugehen. Ihre erste Heimat fand die Schule in der Brehmstraße
in Riehl, seit Januar 2013 in der Paul-Humburg-Straße in Longerich.
Unsere Schule wird sich noch zwei weitere Jahre in der Aufbauphase befinden. Das
Lehrerkollegium wächst ebenso wie die Schülerschaft von Jahr zu Jahr. Der erste Jahrgang ist nun
in die Oberstufe eingetreten.
Durch die Verzögerung bei der Erstellung des Neubaus, die auch der Beschwerde eines
unterlegenen Bieters geschuldet war, organisiert die Schule ihren Alltag weiterhin mit
provisorischen Übergangslösungen und deutlich länger als ursprünglich geplant an der Paul-
Humburg-Straße. Die neue Oberstufe residiert mit ihren Containern im angrenzenden Park.
Die Aufbauphase wie die Begleitung der Baumaßnahmen waren vor allem für die Schulleitung und
das Kollegium eine besondere Herausforderung. Sie wurde ertragen und gemeistert, weil die
Erwartung war und ist, dass mit dem neuen Gebäude das Schulkonzept erstmals umgesetzt
werden kann. Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler sowie die Eltern haben
gemeinsam mit den anderen am Planungsprozess beteiligten Personen viel Arbeit darauf
GESAMTSCHULE NIPPES
Paul-Humburg-Str. 13
50737 Köln
FON 0221 – 22130860
FAX 0221 - 22130883
MAIL 195959@schule.nrw.de
verwendet, nicht irgendein Schulgebäude zu entwerfen, sondern eines, das die pädagogischen
Konzepte dieser Schule aufgreift und zum Leben verhilft.
Bei Gründung der Gesamtschule Nippes war ein Kernpunkt des pädagogischen Konzepts, auf
Jahrgangsebene ein sehr eng verzahntes und damit effektives Teamkonzept zu etablieren. Dieses
mittlerweile auf die Arbeit an der Gesamtschule Nippes passend zugeschnittene Modell
(Schulpreis im September 2011) hat sich als äußerst wirkungsvoll und die pädagogische Arbeit
unterstützend erwiesen. Es wird von allen Schulgremien als besonders wertvolles Teilkonzept der
Schule geschätzt.
Inhaltlich heißt das, dass die Kollegen*innen, insbesondere die Klassenlehrer*innen, eines
Jahrgangs sehr eng zusammenarbeiten, sich in allen Details absprechen und so die Lern- und
Lebensatmosphäre in einem Jahrgang für die Schülerinnen und Schüler als Einheit, als
Gemeinschaft, eben als verlässliche und berechenbare Größe erscheinen lassen, was sowohl für
das soziale Verhalten als auch für den Lernerfolg von besonderer Bedeutung ist.
Dieses Konzept floss auch in die Planung und Gestaltung des Neubaus ein. Die Arbeit der
Architekten war inspiriert durch und ausgerichtet auf die Umsetzung dieses Konzepts für die
räumliche Gestaltung einer vierzügigen Gesamtschule– in Absprache und mit Unterstützung aller
an der Planung und Durchführung beteiligter Gremien. Dieses vierzügige Grundgerüst jetzt zu
verlassen, hieße das gesamte Konzept der jahrgangsspezifischen Teamarbeit nicht nur zu
gefährden, sondern unmöglich es zu machen. Die räumliche Nähe und Verzahnung von Klassen-,
Arbeits- und Lehrerzimmern, als pädagogisch motiviertes Teammodell architektonisch aufgegriffen
und umgesetzt, wäre in einer sechs-zügigen Variante, womöglich noch mit zwei Standorten, nicht
mehr realisierbar. Das zu verhindern ist das dringliche Anliegen der Schulkonferenz.
Wir wünschen uns alle sehr, dass dieses Konzept einer pädagogischen Architektur in die Realität
umgesetzt werden kann. Dazu muss die Schule zwingend vierzügig bleiben.
Wir freuen uns, dass auch die Bezirksvertretung Nippes weiterhin die Vierzügigkeit befürwortet
und eine Ausweitung auf sechs Züge abgelehnt hat.
In den letzten Jahren ist eine Reihe von neuen Gesamtschulen entstanden. Gleichwohl werden
weiterhin jedes Jahr Kinder von Gesamtschulen abgewiesen, weil nicht ausreichend Plätze
vorhanden sind.
Wir möchten daher nicht einfach die Erweiterung ablehnen, sondern gleichzeitig einen
konstruktiven Vorschlag machen, um den Platzmangel an Gesamtschulen zu mildern.
GESAMTSCHULE NIPPES
Paul-Humburg-Str. 13
50737 Köln
FON 0221 – 22130860
FAX 0221 - 22130883
MAIL 195959@schule.nrw.de
Wir können uns gut vorstellen, dass nach dem Umzug der Gesamtschule Nippes in den Neubau,
das bestehende Gebäude in der Paul-Humburg-Straße wieder dem Aufbau einer weiteren, neuen
Gesamtschule dient. Diese sieht der Schulentwicklungsplan mittelfristig schon auf einem
vorhandenen städtischen Grundstück an der Schmiedegasse vor. Somit könnten kurzfristig vier
neue Gesamtschulzüge entstehen.
Mit dem Wissen, dass die Stadt inzwischen Erfahrungen mit Schulen im Aufbau gewonnen hat und
eine ausreichende Vorlaufzeit vorhanden ist, kann der Start auch dieser neuen Schule gelingen.
Die Gesamtschule Nippes stellt ihre Erfahrungen dabei gern zur Verfügung.
Wir bitten Sie, die Überlegungen der Schulkonferenz der Gesamtschule Nippes in Ihren Planungen
zu berücksichtigen.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Nolte Ulrike Kaltenbach Klaus Lill Paul Hauser
(Schulleiter) (Elternvertreterin) (Lehrervertreter) (Schülervertreter)
Anlage 3 Auszug aus der BV 5 vom 07.12.2017
3155 Zeichen
Geschäftsführung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Herr Rupsch Telefon: (0221) 221-95313 Fax : (0221) 221-95447 E-Mail: guido.rupsch@stadt-koeln.de Datum: 08.12.2017 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 26. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 07.12.2017 öffentlich 9.2.5 Zügigkeitserweiterung der Carl-von-Ossietzky-Gesamtschule, Ossietz- kystr. 2, 50737 Köln-Longerich zum Schuljahr 2019/20 nach § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW bei gleichzeitiger Bildung eines Teilstandortes an der Paul-Humburg-Str. 13, 50737 Köln-Longerich 3158/2017 Die Bezirksvertretung Nippes nimmt die Vorlage der Verwaltung nach eingehender Diskussion zur Kenntnis, erweitert sie und empfiehlt dem Rat wie folgt zu entschei- den: 1. Der Rat beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW die Zügigkeitserweit e- rung der Carl -von-Ossietzky-Gesamtschule Nippes, Ossietzkystraße 2, 50737 Köln-Longerich von 4 Zügen in der Sekundarstufe I und 4 Zügen in der Seku n- darstufe II auf 6 Züge in der Sekundarstuf e I aufbauend ab dem Schuljahr 2019/20 und 5 Züge in der Sekundarstufe II aufbauend ab dem Schuljahr 2025/26. 2. Der Rat der Stadt Köln beschließt gemäß § 81 Abs. 2 SchulG NRW die Einric h- tung des Teilstandortes Paul -Humburg-Straße 13, 50737 Köln -Longerich für die Carl-von-Ossietzky-Gesamtschule Nippes ab dem Schuljahr 2019/20. 3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschluss -fassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nor d- rhein-Westfalen zur Genehmigung des Beschlusses zu stellen. 4. Der Rat beschließt zum Stellenplan 2019 die Zusetzung von insgesamt 0,7 Ste l- len Verwaltungsbeschäftigte/r (Schulsekretär/in) EGr. E7 TVöD für die Carl -von- Ossietzky-Gesamtschule Nippes. Die jeweils für die Schuljahre anteiligen Ste l- lenanteile werden verwaltungsintern entsprechend bereitgestellt. Bis zum Inkraf t- treten des Stellenplans werden verwaltungsintern Stellenverrechnungen im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zur Verfügung gestellt. 5. Der Rat beauftragt die Verwaltung, alle erforde rlichen Finanzmittel (ggf. Pers o- nal- und/oder Sachkosten) für die schulrechtliche Erweiterung der Carl -von- Ossietzky-Gesamtschule Nippes bei Bildung eines Teilstandortes an der Paul - Humburg-Straße ab Schuljahr 2019/20 gemäß den Ausführungen in der Begrü n- dung im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, bereitzustellen. 6. Die sofortige Vollziehung des Beschlusses wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Ve r- waltungsgerichtsordnung angeordnet. Die Bezirksvertretung Nippes schließt sich der von der Lehrerkonferenz und der Schulpflegschaft schriftlich eingereichten Argumentation an. Darüber hinaus be- schließt die Bezirksvertretung Nippes, dass die im Landschaftsschutzgebiet derzeit stehenden Schulcontainer spätestens zu Beginn des Schuljahres 2019/2020 abge- baut werden. Schließlich bittet die Bezirksvertretung um die Beantwortung der Frage, ob es möglich ist, das jetzige Gebäude der Gesamtschule in der Paul-Humbug Stra- ße bis zu Beginn des Schuljahres 2019/2020 zu sanieren. Abstimmungsergebnis: Bei Enthaltung von Pro Köln einstimmig beschlossen.
Anlage 2 - SK Beschluss GE Nippes 14.06.2017
2069 Zeichen
GESAMTSCHULE NIPPES Paul-Humburg-Str. 13 50737 Köln FON 0221-22130860 FAX 0221-22130883 MAIL I95959@schule.nrw.de Dezernat Bildung, Jugend und Sport f.d. Stadt Köln - Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung- z. Hd. Herrn Markus Hölzer £ T : Stadthaus Deutz - Westgebäude W illy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Köln, den 14. 06. 2017 Sehr geehrte Herr Hölzer, die Schulkonferenz der Gesamtschule Nippes hat sich in ihrer Sitzung vom 13. Juni 2017 noch einmal nachdrücklich dafür ausgesprochen, nach dem Umzug in das neue Gebäude die Vierzügigkeit beizubehalten. Bei Gründung der Gesamtschule Nippes war ein Kernpunkt des pädagogischen Konzepts, auf Jahrgangsebene ein sehr eng verzahntes und dam it effektives Teamkonzept zu etablieren. Dieses m ittlerw eile auf die Arbeit an der Gesamtschule Nippes passend zugeschnittene M odell hat sich als äußerst wirkungsvoll und die pädagogische Arbeit unterstützend erwiesen. Es wird von allen Schulgremien als besonders w ertvoller und erfolgreicher Teil des pädagogischen Konzepts der Schule geschätzt. Dieses Konzept floss auch in die Planung und Gestaltung des Neubaus ein. Die A rbeit der Architekten war inspiriert durch und ausgerichtet auf die Umsetzung dieses Konzepts fü r die räumliche Gestaltung einer vierzügigen Gesamtschule- in Absprache und m it Unterstützung aller an der Planung und Durchführung beteiligter Gremien. Dieses vierzügige Grundgerüst je tzt zu verlassen, hieße das gesamte Konzept der jahrgangsspezifischen Team arbeit nicht nur zu gefährden, sondern im Kern der Kooperation zu blockieren. Die räumliche Nähe und Verzahnung von Klassen-, Arbeits- und Lehrerzimmern, als pädagogisch m otiviertes Teammodell architektonisch aufgegriffen und umgesetzt, ist im Neubau nur in einer vierzügigen Variante . realisierbar. Das dringliche Anliegen der Schulkonferenz besteht deshalb in der Umsetzung der geplanten Konzeption einer vierzügigen Gesamtschule. M it freundlichen Grüßen f.d. Lehrervertreter in d. SKf.d. E lternvertreter in d. SK .d. Schülervgßtreter in d. SK
Beratungsverlauf (7)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3158/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 20.11.2017
- Erstellt
- 11.10.2017 17:05