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3158/2017

Zügigkeitserweiterung der Carl-von-Ossietzky-Gesamtschule, Ossietzkystr. 2, 50737 Köln-Longerich zum Schuljahr 2019/20 nach § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW bei gleichzeitiger Bildung eines Teilstandortes an der Paul-Humburg-Str. 13, 50737 Köln-Longerich

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 20.11.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 19.12.2017, TOP 10.29

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit und allgemeiner Hintergrund

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Ansehen

Anlage 1 - SK Brief 27.10.2016

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Ansehen

Anlage 3 Auszug aus der BV 5 vom 07.12.2017

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Anlage 2 - SK Beschluss GE Nippes 14.06.2017

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Beschlussvorlage Rat

16510 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/IV/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 3158/2017 
Freigabedatum  20.11.2017 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Zügigkeitserweiterung der Carl-von-Ossietzky-Gesamtschule, Ossietzkystr. 2, 50737 Köln-
Longerich zum Schuljahr 2019/20 nach § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW bei gleichzeitiger 
Bildung eines Teilstandortes an der Paul-Humburg-Str. 13, 50737 Köln-Longerich 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW die Zügigkeitserweiterung der Carl -
von-Ossietzky-Gesamtschule Nippes, Ossietzkystraße 2, 50737 Köln -Longerich von 4 Zügen in 
der Sekundarstufe I und 4 Zügen in der Sekundarstufe II auf 6 Züge in der Sekundarstufe I au f-
bauend ab dem Schuljahr 2019/20 und 5 Züge in der Sekundarstufe II aufbauend ab dem Schu l-
jahr 2025/26. 
2. Der Rat der Stadt Köln beschließt gemäß § 81 Abs. 2 SchulG NRW die Einrichtung des Teilsta n-
dortes Paul-Humburg-Straße 13, 50737 Köln-Longerich für die Carl-von-Ossietzky-Gesamtschule 
Nippes ab dem Schuljahr 2019/20. 
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Be zirksregierung Köln umgehend nach Beschluss -
fassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein -Westfalen zur Genehmigung 
des Beschlusses zu stellen.  
4. Der Rat beschließt zum Stellenplan 2019 die Zusetzung von insgesamt 0,7 Stellen Verwaltung s-
beschäftigte/r (Schulsekretär/in) EGr. E7 TVöD für die Carl -von-Ossietzky-Gesamtschule Nippes. 
Die jeweils für die Schuljahre anteiligen Stellenanteile werden verwaltungsintern entsprechend 
bereitgestellt. Bis zum Inkrafttreten des Stellenplans werden verw altungsintern Stellenverrec h-
nungen im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zur Verfügung gestellt. 
5. Der Rat beauftragt die Verwaltung, alle erforderlichen Finanzmittel (ggf. Personal - und/oder 
Sachkosten) für die schulrechtliche Erweiterung der Carl -von-Ossietzky-Gesamtschule Nippes 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 27.11.2017 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 07.12.2017 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 11.12.2017 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 11.12.2017 
Stadtentwicklungsausschuss 14.12.2017 
Finanzausschuss 18.12.2017 
Rat 19.12.2017

2 
bei Bildung eines Teilstandortes an der Paul -Humburg-Straße ab Schuljahr 2019/20 gemäß den 
Ausführungen in der Begründung im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, bereitzuste l-
len. 
6. Die sofortige Vollziehung des Beschlusses w ird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsgericht s-
ordnung angeordnet. 
 
 
Alternativen: 
 
Der Rat der Stadt Köln verzichtet auf die Ausweitung der Kapazität der Gesamtschule Nippes und auf 
die schulische Weiternutzung des Standortes Paul-Humburg-Straße.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  s. Begründung € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen    s. Begründung € 
b) Sachaufwendungen etc.    s. Begründung € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung 
 
(1) Schulentwicklungsplanerische Stellungnahme 
 
 Im Juni 2016 hat die Verwaltung die „Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung Köln 2016“ 
veröffentlicht, mit der Maßnahmen zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung der Kölner Schu l-
landschaft allgemein bildender Schulen bis 2025 und darüber hinaus beschrieben werden (ve r-
gleiche Session 1906/2016). 
 Die Herausfor derungen für eine bedarfsgerechte Gestaltung der Schullandschaft haben sich in 
Köln in der jüngeren Vergangenheit weiter deutlich erhöht. Es ist eine Mehrfachherausforderung 
zu konstatieren, die sich aus einem rasanten Anstieg der Kinder - und Schülerzahlen, den Erfo r-
dernissen der Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung und der Integration von 
geflüchteten Kindern und Jugendlichen sowie einem rasant fortschreitenden, nachfragebedingten 
strukturellen Wandel in der Schullandschaft ergibt.  
 
Es zeigt sich, dass insbesondere die Schulformen stark nachgefragt sind, deren Abschlüsse zum Ab i-
tur führen können. In diesem Fall ist es erforderlich, für den Schulstandort Paul -Humburg-Straße eine 
Nachfolgenutzung zu finden, nachdem die Carl -von-Ossietzky-Gesamtschule Nippes den Standort 
verlassen und in den Neubau an der nahegelegenen Ossietzkystraße umgezogen ist. In Anbetracht 
des Schulbaunotstandes in Köln ist es keinesfalls vertretbar, vorhandene und infrastrukturell entw i-
ckelte Schulstandorte „ungenutzt“ zu lassen.

4 
Bis zum Schuljahr 2012/13 war am Standort Paul -Humburg-Straße eine 2 -zügige Hauptschule (12 
Klassen) untergebracht. Um die Gesamtschule im Interim unterzubringen, musste der Raumbestand 
durch Containerklassenräume mit befristeter Nutzungsgenehmigung baulich erweitert werden. Diese 
befristet genehmigten Räume können nicht als Grundlage zur Ermittlung des Raumbestands hera n-
gezogen werden, da sie zwar aufgrund des Bestandsschutzes durch die Carl -von-Ossietzky-
Gesamtschule noch bis zum  Umzug in den Neubau an der Ossietzkystraße genutzt werden können, 
aber anschließend keine Verlängerung der Baugenehmigung mehr möglich ist und sie abgebaut we r-
den müssen. Am Standort Paul -Humburg-Straße sind nach Schulraumdatei im Hauptgebäude 12 
Klassenräume und 7 Fachräume vorhanden. Das Hauptgebäude Paul -Humburg-Straße muss nach 
den im Sommer 2017 gewonnenen Erkenntnissen nach Auszug der Gesamtschule generalsaniert 
werden, um es anschließend wieder einer dauerhaften schulischen Nutzung zuzuführen. Hierz u ist 
nach Auskunft der Gebäudewirtschaft ein Zeitraum von 3 -4 Jahren zu kalkulieren, sofern die Planu n-
gen unverzüglich aufgenommen werden. Für die Planungen ist es sinnvoll und erforderlich, die z u-
künftige Nutzung zu kennen, um die Anforderungen an das Ge bäude und mögliche Erweiterungsb e-
darfe passgenau formulieren zu können. Ein Teil der vorhandenen Übergangs -Unterrichtsräume kann 
während der Sanierungsphase weitergenutzt werden, so dass die Erhöhung der Aufnahmekapazität 
bereits ab dem Schuljahr 2019/20 m öglich ist, auch wenn parallel die Generalsinstandsetzung durc h-
geführt wird. 
Mehrere Prüfungen zu den Möglichkeiten einer Erweiterung  in den vergangenen Jahren kamen zu 
dem Ergebnis, dass auf dem Grundstück, trotz einer Größe von rd. 15.500 m² - hauptsächlich bedingt 
durch den bestehenden Denkmalschutz des Schulgebäudes - nur sehr begrenzte Erweiterungspoten-
tiale bestehen. 
 Vor dem Hintergrund der aktuellen Auftragslage der Gebäudewirtschaft empfiehlt es sich, das Ba u-
volumen so gering wie möglich gehalten werden, um eine zeitnahe Folgenutzung des Schulstando r-
tes nicht zu gefährden. 
 
 
Für die Folgenutzung wird die schulrechtliche Erweiterung der Gesamtschule Nippes um 2 
Züge (von 4 auf 6 Züge) in der Sekundarstufe I und um 1 Zug (von 4 auf 5 Züge) in der Sek un-
darstufe II vorgeschlagen. Auf diesem Wege könnten 54 Gesamtschulplätze in den Eingang s-
klassen, also insgesamt 384 zusätzliche Schulplätze für die Carl -von-Ossietzky-Gesamtschule 
Nippes geschaffen werden.  Durch die Erweiterung würden in der Summe 27 Unte rrichtsräume (15 
Klassenräume und 12 Fach- / Ganztags- und Inklusionsräume) zusätzlich erforderlich. Dies würde für 
den Standort Paul -Humburg-Straße einen Erweiterungsumfang von rd. 8 Unterrichtsräumen, sowie 
ergänzender Raum- und Flächenbedarfe erfordern. 
 
Die Carl-von-Ossietzky-Gesamtschule Nippes hat mit Schulkonferenzbeschluss vom 23.11.2016 die 
Erweiterung ihrer Zügigkeit abgelehnt und den Vorschlag unterbreitet, den Standort Paul -Humburg-
Straße zum Interimsstart einer neuen Gesamtschule Schmiedegasse (vgl. Aktualisierung der Schu l-
entwicklungsplanung Köln 2016, Session 1906/2016, S. 73, Maßnahme M63) zu nutzen. Die Verwa l-
tung hat diesen Vorschlag geprüft und ist zu dem Schluss gekommen, dass selbst bei einer optimie r-
ten Bearbeitungs- und Bauzeit mindestens 8 Jahre bis zur Bezugsfertigkeit zu kalkulieren wären (si e-
he Beantwortung unter Vorlagennummer 1858/2017 zur Anfrage AN/0855/2017 „Alternative Planu n-
gen für den „Altbau“ der Carl -von Ossietzky-Gesamtschule; zum Ausschuss für Schule und Weiterbi l-
dung am 26.06.2017; TOP 3.2.1). Dies würde bedeuten, dass die heute am Standort Paul -Humburg-
Straße vorhandenen, teilweise in der Nutzungszeit begrenzten Containerräume, einschließlich der 
Container im Park, mindestens bis zum Schuljahr 2025/26 erhalten werden mü ssten. Ein kurzfristiger

5 
Abbau und eine „bedarfsentsprechende“ erneute Zusetzung von Containerklassen erscheinen wir t-
schaftlich jedoch nicht tragfähig. 
Die Verwaltung empfiehlt eine Ausweitung der Zügigkeit der Gesamtschule Nippes. Diese weist einen 
relativ geringen Baubedarf auf und ist zeitnah realisierbar. Dieser Vorschlag wurde bereits in der 
Konkretisierung der Schulentwicklungsplanung Köln 2012 (Session 1500/2012, S. 40, Nr. 6.3) unte r-
breitet und wird auch in der Aktualisierung der Schulentwicklungspl anung Köln 2016 (Session 
1906/2016, S73, Maßnahmen M64) erneut aufgegriffen. 
Durch den Beschluss des Rates der Stadt Köln entsteht für alle Beteiligten Planungssicherheit. S o-
fern der Rat der Verwaltungsempfehlung folgt, kann die Gesamtschule in den Planung sprozess zur 
Generalsinstandsetzung und Erweiterung einbezogen werden und damit auch ihre pädagogischen 
Vorstellungen in den Planungsprozess einbringen. 
 
Möglich Schülerzahlenentwicklung der Schule: 
Durch die Erweiterung der Gesamtschule könnte sich die Sc hülerzahlenentwicklung wie folgt darste l-
len: 
Derzeit führt die Gesamtschule Nippes zum Stichtag 15.10.2016 insgesamt 744 Schüler*innen in 
rechnerisch 27 Klassen. Unter Berücksichtigung des Anmeldeverfahrens wird die Schülerzahl zum 
Schuljahr 2017/18 voraus sichtlich auf rd. 815 Schüler*innen in insgesamt 31 rechnerischen Klassen 
ansteigen: 
 
Schuljahr 5.Sj 6.Sj 7.Sj 8.Sj 9.Sj 10.Sj EF* Q1* Q2* Summe 
2016/17 108 109 108 112 112 119 76   744 
2017/18 108 109 111 109 112 114 80 72  815 
2018/19 108 108 109 111 109 112 70 80 72 879 
Mögliche Entwicklung bei Erhöhung der Zügigkeit 
2019/20 162 108 108 109 111 109 70 70 80 927 
2020/21 162 162 108 108 109 111 70 70 70 970 
2021/22 162 162 162 108 108 109 70 70 70 1.021 
2022/23 162 162 162 162 108 108 70 70 70 1.089 
2023/24 162 162 162 162 162 108 70 70 70 1.128 
2024/25 162 162 162 162 162 162 70 70 70 1.182 
2025/26 162 162 162 162 162 162 100 70 70 1.212 
2026/27 162 162 162 162 162 162 100 100 70 1.242 
Ab 2027/28 162 162 162 162 162 162 100 100 100 1.272 
(*Bezeichnung der Jahrgänge in der Sekundarstufe II/gymnasiale Oberstufe: EF = Einführungsphase, Q1 = 1 Jahr der Qualifikatio nsphase, 
Q2 = 2. Jahr der Qualifikationsphase) 
 
(2) Zur räumlich-gebäudlichen Situation 
 
 Mit Fertigstellung des Neubaus Ossietzkystraße  im Sommer 2018 wird die Gesamtschule Ni p-
pes aus dem bisherigen Interim in den endgültigen Standort umziehen. Das Schulgebäude 
Paul-Humburg-Straße wird damit zum Schuljahresende 2017/18 für die erforderliche Generali n-
standsetzung (GI) frei werden. 
Die Gesamtschule kann ihre pädagogischen Konzepte in die Planung der GI einbringen und e r-

6 
hält so die Option, die Baumaßnahme am Teilstandort bestmöglich auf die pädagogischen A n-
forderungen des Schulkonzeptes auszurichten. 
 Während der Generalinstandsetzung werden die notwendigen Schulraumkapazitäten in der 
folgenden Weise zur Verfügung gestellt: 
Wie unter (2) – Schulentwicklungsplanerische Stellungnahme - aufgeführt, würden durch die 
Erweiterung für den Standort Paul -Humburg-Straße rd. 8 Unterrichtsräume, sowie erg änzender 
Raum- und Flächenbedarf erforderlich.  
Während der Generalinstandsetzung des Gebäudes Paul -Humburg-Str. müssen diese notwe n-
digen Schulraumkapazitäten zur Verfügung gestellt werden. Dies ist dann möglich, wenn eine – 
zumindest in Teilen - Weiternutzung der vorhandenen Schulraumcontainer auf dem Gelände 
Paul-Humburg-Str. termingerecht realisierbar ist. Eine entsprechende Prüfung wird derzeit 
durch die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln durchgeführt. 
(3) Beteiligung der Schulkonferenz 
 Die Schulkonferenz hat ihre Stellungnahme auf Grundlage der zum Konferenztermin bekannten 
Sachlagen gefasst. Der Bedarf einer Generalsanierung und die Option einer Mitgestaltung mö g-
licher baulicher Veränderungen für den Standort Paul -Humburg-Straße waren dementspr e-
chend nicht Gegenstand der innerschulischen Diskussion: 
 Die Schulkonferenz der Gesamtschule Nippes hat die die Erweiterung der Zügigkeit in ihrer 
Sitzung am 27.10.2016 abgelehnt und eine entsprechende Stellungnahme abgegeben. Mit 
Schulkonferenzbeschluss vom 14.06.2017 wurde diese ablehnende Haltung bestätigt (Anlagen) 
 
(4) Personalkosten 
Schulsekretariat: 
 Der Stellenbedarf und die daraus resultierenden Personalkosten in Schulsekretariaten richten 
sich neben den zu erwartenden Schülerzahlen u.a. nach der Schulform und der da mit verbun-
denen Bewertung der Schulsekretariatsstellen sowie der Sicherstellung einer Grundverso r-
gung.  
 
 Für die „Erweiterung der Gesamtschule Nippes“ ergibt sich ein Bedarf in Höhe von insgesamt 
0,7 Stellen Verwaltungsbeschäftige/r (Schulsekretär/in) EGr. E7 TVöD mit 36.610 € Personal-
kosten pro Jahr. 
 
Der zusätzliche Stellenbedarf ist jeweils anteilig in den jeweiligen Schuljahren bereitzustellen. 
 
Die ab dem Haushaltsjahr 2019 entstehenden zusätzlichen Personalkosten für das entsprechende 
Schulsekretariat können finanztechnisch im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, innerhalb 
des veranschlagten Personalaufwandes kompensiert werden.  
 
Schulhausmeister: 
 Für die Betreuung des Schulgebäudes in Folge der Errichtung eines Teilstandortes der G e-
samtschule Nippes am Standort Paul-Humburg-Str. durch eine/n Schulhausmeister/in entsteht 
aufgrund eines gesamtstädtisch realisierbaren Kapazitätsausgleiches kein zusätzlicher Ste l-
lenbedarf. Die entsprechenden Personalkosten sind in die Personalaufwandsplanung 2018 f f. 
eingeflossen.

7 
 
(5) Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern 
 
 § 80 Absatz 2 Schulgesetz NRW verpflichtet die Schulträger, in enger Zusammenarbeit und 
gegenseitiger Rücksichtnahme auf ein regional ausgewogenes, vielfältiges und umfassendes 
Angebot zu achten und benachbarte Schulträger rechtzeitig anzuhören, die durch die Planu n-
gen in ihren Rechten betroffen sein können. Als benachbarte Schulträger sind Gemeinden zu 
verstehen, die unmittelbar an das Kölner Stadtgebiet angrenzen (Nachbargemeinden). Nach § 
80 Absatz 7 Schulgesetz NRW informieren sich die Träger öffentlicher Schulen und die Träger 
von Ersatzschulen gegenseitig über ihre Planungen. 
 Die Verwaltung sieht vor, zeitlich parallel zum Gremiendurchlauf alle Nachbarkommunen über 
die Planungsabsichte n zu informieren und somit insbesondere dem Anhörungserfordernis g e-
mäß § 80 Absatz 2 Schulgesetz NRW nachzukommen. Ebenso sind die Träger der anerkan n-
ten Kölner Ersatzschulen über die Planungsabsichten zu informieren. 
 
(6) Anordnung der sofortigen Vollziehung 
 
 Es liegt im dringenden öffentlichen Interesse, dass der Schulträger nicht durch eingelegte 
Rechtsmittel Einzelner gegen die schulrechtliche Zügigkeitserweiterung der Gesamtschule Ni p-
pes, Ossietzkystraße 2, 50737 Köln-Longerich bei gleichzeitiger Bildung eines Teilstandortes an 
der Paul-Humburg-Straße 13, 50737 Köln -Longerich, zu einem erheblichen finanziellen, pers o-
nellen und organisatorischen Aufwand für die Dauer eines möglicherweise mehrjährigen jurist i-
schen Verfahrens gezwungen wird. Im Übrigen liegt e s im Interesse der Eltern, rechtzeitig vor 
Beginn des Schuljahres 2018/19 Klarheit über das zukünftige Schulangebot zu haben. Daher ist 
bei Ausführung des Beschlusses die sofortige Vollziehung gemäß § 80 Absatz 2 Ziffer 4 Ve r-
waltungsgerichtsordnung (besonderes öffentliches Interesse) anzuordnen. 
 
Anlage 
 
Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit und allgemeiner Hintergrund 
Stellungnahme der Schulkonferenz der Gesamtschule Nippes vom 27.10.2016 
Stellungnahme der Schulkonferenz der Gesamtschule Nippes vom 14.06.2017

Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit und allgemeiner Hintergrund

3360 Zeichen

Anlage 0  
 
Begründung der Dringlichkeit:  
 
Bereits heute besteht ein sehr hoher Bedarf an zusätzlichen Schulplätzen in Gesamtschulen, 
sowohl gesamtstädtisch, als auch im Stadtbezirk Nippes. 
Daher ist es erforderlich, schnellstmöglich zusätzliche Schulplätze an Gesamtschulen zu 
schaffen. 
Die Erweiterung der Zügigkeit der Carl-von-Ossietzky-Gesamtschule ist ein wichtiger 
Baustein, um die Zahl der Gesamtschulplätze zu erhöhen. 
Dies kann zum Schuljahr 2019/20 jedoch nur unter der Prämisse erfolgen, dass rechtzeitig 
ein bedarfsgerechtes Mindestmaß an Räumen zur Verfügung gestellt wird, um die Wartezeit 
bis zum Abschluss der erforderlichen Generalsanierung am Standort Paul-Humburg-Straße 
zu überbrücken. 
Es ist vorgesehen, dass die Gesamtschule von Anfang an in die Planungsprozesse für den 
vorgesehenen Teilstandort Paul-Humburg-Straße einbezogen wird. Um eine Verbindlichkeit 
für beide Seiten (Schule und Verwaltung) herzustellen, ist ein schnellstmöglicher 
Ratsbeschluss erforderlich. 
Die Erfordernis dieser Maßnahme (Ausweitung der Kapazität der Gesamtschule durch 
Einrichtung eines Teilstandortes) wurde im Ausschuss für Schule und Weiterbildung bereits 
auf Grundlage der Beantwortung einer Anfrage (Session 1858/2017) am 26.06.2017 
ausführlich diskutiert und die Beratung der Beschlussvorlage zeitnah nach der 
Sommerpause vereinbart. 
 
Allgemeiner Hintergrund: 
 
Stark steigende Schülerzahlen, eine Schulstruktur im Wandel mit einer kontinuierlich 
steigenden Nachfrage nach Gymnasialplätzen, Gesamtschulplätzen und insbesondere in 
den rechtsrheinischen Stadtgebieten auch an Realschulplätzen, verbunden mit dem 
Umstand, dass viele Schulbaumaßnahmen sehr lange dauern, führen dazu, dass seit 
mehreren Jahren den Wünschen nach Gymna sialplätzen und im Rechtsrheinischen auch an 
Realschulplätzen nur dadurch entsprochen werden kann, dass eine Reihe von Schulen 
entweder über die nach Raumprogramm vorgesehene Kapazität hinaus Klassen bildet 
(entweder im Vorgriff auf Erweiterungsbauten bei Nutzung von Fertigbaueinheiten oder 
durch Ausnutzung von räumlichen Möglichkeiten im Bestand), oder in den gebildeten 
Klassen die Klassengrößen meist die schulrechtliche Bandbreite zur Klassenbildung voll 
ausgeschöpft wird. Mit Schreiben vom 15.04.2016 – Mehrklassenbildung an städtischen 
Gymnasien und Gesamtschulen – hat die Bezirksregierung Köln darauf hingewiesen, dass 
sie wiederholte Mehrklassenbildungen kritisch sieht. Diese Praxis soll daher in Zukunft 
stärker reglementiert werden. Die geänderten Regel ungen werden entsprechend auch die 
Schulform Realschule einbeziehen. 
Vor diesem Hintergrund sieht sich die Verwaltung einer weiter gestiegenen Herausforderung 
gegenüber, auch für die Schuljahre 2018/19 ff. gemäß der erwarteten hohen Nachfrage eine 
ausreichende Zahl an Gymnasial-, Gesamt- und Realschulplätzen zur Verfügung zu stellen.

Auch die Nachfrage nach Plätzen an den Gesamtschulen, als Schulform des längeren 
gemeinsamen Lernens, kann weiterhin nicht gedeckt werden, obwohl das Angebot in den 
letzten Jah ren stark ausgebaut wurde. Mit dem steigenden Angebot ging aber eine weiter 
steigende Nachfrage einher, so dass die Abweisungszahlen nach wie vor hoch sind. Daher 
steht die Stadt Köln weiterhin auch in der Pflicht, Schulplätze zu schaffen, an denen das 
längere gemeinsame Lernen möglich ist.

Anlage 1 - SK Brief 27.10.2016

6164 Zeichen

GESAMTSCHULE NIPPES  
 
Paul-Humburg-Str. 13 
50737 Köln 
FON  0221 – 22130860 
FAX   0221 - 22130883 
MAIL 195959@schule.nrw.de 
 
 
 
             Köln, den 23.11.2017 
 
 
 
 
Stellungnahme der Schulkonferenz der Gesamtschule Nippes zu den Aussagen des 
Schulentwicklungsplanes der Stadt Köln vom Mai 2016 
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
die Schulkonferenz der Gesamtschule Nippes hat sich am 27.10.2016 intensiv mit der 
Aktualisierung des Schulentwicklungsplanes beschäftigt. Hierin ist vorgesehen, dass die 
Gesamtschule Nippes von vier auf sechs Züge erweitert werden soll. Die Schulkonferenz spricht 
sich einstimmig und eindringlich gegen eine Erweiterung aus. Wir bitten Sie, diesen Vorschlag 
nicht weiter zu verfolgen.   
Der Rat der Stadt Köln fasste am 17.12.2009 den Beschluss, in Nippes eine inklusive vierzügige 
Gesamtschule einzurichten. Es war damals eine bewusste Entscheidung, die nicht der 
Grundstücksgröße geschuldet war. Die neue Gesamtschule sollte sich von den großen 
Gesamtschulsystemen der 1970er Jahre unterscheiden und deshalb vierzügig ausgebaut werden. 
Schülerinnen und Schüler, Eltern und das Lehrerkollegium haben sich damals entschlossen, das 
Wagnis einer Schule im Aufbau einzugehen. Ihre erste Heimat fand die Schule in der Brehmstraße 
in Riehl, seit Januar 2013 in der Paul-Humburg-Straße in Longerich. 
Unsere Schule wird sich noch zwei weitere Jahre in der Aufbauphase befinden. Das 
Lehrerkollegium wächst ebenso wie die Schülerschaft von Jahr zu Jahr. Der erste Jahrgang ist nun 
in die Oberstufe eingetreten. 
Durch die Verzögerung bei der Erstellung des Neubaus, die auch der Beschwerde eines 
unterlegenen Bieters geschuldet war, organisiert die Schule ihren Alltag weiterhin mit 
provisorischen Übergangslösungen und deutlich länger als ursprünglich geplant an der Paul-
Humburg-Straße. Die neue Oberstufe residiert mit ihren Containern im angrenzenden Park.  
Die Aufbauphase wie die Begleitung der Baumaßnahmen waren vor allem für die Schulleitung und 
das Kollegium eine besondere Herausforderung. Sie wurde ertragen und gemeistert, weil die 
Erwartung war und ist, dass mit dem neuen Gebäude das Schulkonzept erstmals umgesetzt 
werden kann. Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler sowie die Eltern haben 
gemeinsam mit den anderen am Planungsprozess beteiligten Personen viel Arbeit darauf

GESAMTSCHULE NIPPES  
 
Paul-Humburg-Str. 13 
50737 Köln 
FON  0221 – 22130860 
FAX   0221 - 22130883 
MAIL 195959@schule.nrw.de 
 
verwendet, nicht irgendein Schulgebäude zu entwerfen, sondern eines, das die pädagogischen 
Konzepte dieser Schule aufgreift und zum Leben verhilft. 
 
Bei Gründung der Gesamtschule Nippes war ein Kernpunkt des pädagogischen Konzepts, auf 
Jahrgangsebene ein sehr eng verzahntes und damit effektives Teamkonzept zu etablieren. Dieses 
mittlerweile auf die Arbeit an der Gesamtschule Nippes passend zugeschnittene Modell 
(Schulpreis im September 2011) hat sich als äußerst wirkungsvoll und die pädagogische Arbeit 
unterstützend erwiesen. Es wird von allen Schulgremien als besonders wertvolles Teilkonzept der 
Schule geschätzt.  
Inhaltlich heißt das, dass die Kollegen*innen, insbesondere die Klassenlehrer*innen, eines 
Jahrgangs sehr eng zusammenarbeiten, sich in allen Details absprechen und so die Lern- und 
Lebensatmosphäre in einem Jahrgang für die Schülerinnen und Schüler als Einheit, als 
Gemeinschaft, eben als verlässliche und berechenbare Größe erscheinen lassen, was sowohl für 
das soziale Verhalten als auch für den Lernerfolg von besonderer Bedeutung ist. 
Dieses Konzept floss auch in die Planung und Gestaltung des Neubaus ein. Die Arbeit der 
Architekten war inspiriert durch und ausgerichtet auf die Umsetzung dieses Konzepts für die 
räumliche Gestaltung einer vierzügigen Gesamtschule– in Absprache und mit Unterstützung aller 
an der Planung und Durchführung beteiligter Gremien. Dieses vierzügige Grundgerüst jetzt zu 
verlassen, hieße das gesamte Konzept der jahrgangsspezifischen Teamarbeit nicht nur zu 
gefährden, sondern unmöglich es zu machen. Die räumliche Nähe und Verzahnung von Klassen-, 
Arbeits- und Lehrerzimmern, als pädagogisch motiviertes Teammodell architektonisch aufgegriffen 
und umgesetzt, wäre in einer sechs-zügigen Variante, womöglich noch mit zwei Standorten, nicht 
mehr realisierbar. Das zu verhindern ist das dringliche Anliegen der Schulkonferenz. 
Wir wünschen uns alle sehr, dass dieses Konzept einer pädagogischen Architektur in die Realität 
umgesetzt werden kann. Dazu muss die Schule zwingend vierzügig bleiben. 
Wir freuen uns, dass auch die Bezirksvertretung Nippes weiterhin die Vierzügigkeit befürwortet 
und eine Ausweitung auf sechs Züge abgelehnt hat.  
In den letzten Jahren ist eine Reihe von neuen Gesamtschulen entstanden. Gleichwohl werden 
weiterhin jedes Jahr Kinder von Gesamtschulen abgewiesen, weil nicht ausreichend Plätze 
vorhanden sind.  
Wir möchten daher nicht einfach die Erweiterung ablehnen, sondern gleichzeitig einen 
konstruktiven Vorschlag machen, um den Platzmangel an Gesamtschulen zu mildern.

GESAMTSCHULE NIPPES  
 
Paul-Humburg-Str. 13 
50737 Köln 
FON  0221 – 22130860 
FAX   0221 - 22130883 
MAIL 195959@schule.nrw.de 
 
 
 
 
 
Wir können uns gut vorstellen, dass nach dem Umzug der Gesamtschule Nippes in den Neubau, 
das bestehende Gebäude in der Paul-Humburg-Straße wieder dem Aufbau einer weiteren, neuen 
Gesamtschule dient. Diese sieht der Schulentwicklungsplan mittelfristig schon auf einem 
vorhandenen städtischen Grundstück an der Schmiedegasse vor. Somit könnten kurzfristig vier 
neue Gesamtschulzüge entstehen. 
Mit dem Wissen, dass die Stadt inzwischen Erfahrungen mit Schulen im Aufbau gewonnen hat und 
eine ausreichende Vorlaufzeit vorhanden ist, kann der Start auch dieser neuen Schule gelingen. 
Die Gesamtschule Nippes stellt ihre Erfahrungen dabei gern zur Verfügung.  
Wir bitten Sie, die Überlegungen der Schulkonferenz der Gesamtschule Nippes in Ihren Planungen 
zu berücksichtigen.  
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
Martin Nolte  Ulrike Kaltenbach  Klaus Lill  Paul Hauser 
(Schulleiter)  (Elternvertreterin)  (Lehrervertreter) (Schülervertreter)

Anlage 3 Auszug aus der BV 5 vom 07.12.2017

3155 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 
Herr Rupsch 
Telefon:  (0221) 221-95313  
Fax       :  (0221) 221-95447 
E-Mail:  guido.rupsch@stadt-koeln.de 
Datum: 08.12.2017 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 26. Sitzung der 
Bezirksvertretung Nippes vom 07.12.2017 
öffentlich 
9.2.5 Zügigkeitserweiterung der Carl-von-Ossietzky-Gesamtschule, Ossietz-
kystr. 2, 50737 Köln-Longerich zum Schuljahr 2019/20 nach § 81 Abs. 2 
Schulgesetz NRW bei gleichzeitiger Bildung eines Teilstandortes an 
der Paul-Humburg-Str. 13, 50737 Köln-Longerich 
3158/2017 
Die Bezirksvertretung Nippes nimmt die Vorlage der Verwaltung nach eingehender 
Diskussion zur Kenntnis, erweitert sie und empfiehlt dem Rat wie folgt zu entschei-
den: 
1. Der Rat beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW die Zügigkeitserweit e-
rung der Carl -von-Ossietzky-Gesamtschule Nippes, Ossietzkystraße 2, 50737 
Köln-Longerich von 4 Zügen in der Sekundarstufe I und 4 Zügen in der Seku n-
darstufe II auf 6 Züge in der Sekundarstuf e I aufbauend ab dem Schuljahr 
2019/20 und 5 Züge in der Sekundarstufe II aufbauend ab dem Schuljahr 
2025/26. 
2. Der Rat der Stadt Köln beschließt gemäß § 81 Abs. 2 SchulG NRW die Einric h-
tung des Teilstandortes Paul -Humburg-Straße 13, 50737 Köln -Longerich für die 
Carl-von-Ossietzky-Gesamtschule Nippes ab dem Schuljahr 2019/20. 
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend 
nach Beschluss -fassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nor d-
rhein-Westfalen zur Genehmigung des Beschlusses zu stellen.  
4. Der Rat beschließt zum Stellenplan 2019 die Zusetzung von insgesamt 0,7 Ste l-
len Verwaltungsbeschäftigte/r (Schulsekretär/in) EGr. E7 TVöD für die Carl -von-
Ossietzky-Gesamtschule Nippes. Die jeweils für die Schuljahre anteiligen Ste l-
lenanteile werden verwaltungsintern entsprechend bereitgestellt. Bis zum Inkraf t-
treten des Stellenplans werden verwaltungsintern Stellenverrechnungen im 
Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zur Verfügung gestellt. 
5. Der Rat beauftragt die Verwaltung, alle erforde rlichen Finanzmittel (ggf. Pers o-
nal- und/oder Sachkosten) für die schulrechtliche Erweiterung der Carl -von-
Ossietzky-Gesamtschule Nippes bei Bildung eines Teilstandortes an der Paul -
Humburg-Straße ab Schuljahr 2019/20 gemäß den Ausführungen in der Begrü n-
dung im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, bereitzustellen. 
6. Die sofortige Vollziehung des Beschlusses wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Ve r-

waltungsgerichtsordnung angeordnet. 
 
Die Bezirksvertretung Nippes schließt sich der von der Lehrerkonferenz und der 
Schulpflegschaft schriftlich eingereichten Argumentation an. Darüber hinaus be-
schließt die Bezirksvertretung Nippes, dass die im Landschaftsschutzgebiet derzeit 
stehenden Schulcontainer spätestens zu Beginn des Schuljahres 2019/2020 abge-
baut werden. Schließlich bittet die Bezirksvertretung um die Beantwortung der Frage, 
ob es möglich ist, das jetzige Gebäude der Gesamtschule in der Paul-Humbug Stra-
ße bis zu Beginn des Schuljahres 2019/2020 zu sanieren. 
Abstimmungsergebnis: 
Bei Enthaltung von Pro Köln einstimmig beschlossen.

Anlage 2 - SK Beschluss GE Nippes 14.06.2017

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GESAMTSCHULE NIPPES
Paul-Humburg-Str. 13  
50737 Köln  
FON 0221-22130860 
FAX 0221-22130883 
MAIL I95959@schule.nrw.de
Dezernat Bildung, Jugend und Sport f.d. Stadt Köln 
- Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung-  
z. Hd. Herrn Markus Hölzer £ T :
Stadthaus Deutz - Westgebäude 
W illy-Brandt-Platz 2 
50679 Köln
Köln, den 14. 06. 2017
Sehr geehrte Herr Hölzer,
die Schulkonferenz der Gesamtschule Nippes hat sich in ihrer Sitzung vom 13. Juni 2017 noch 
einmal nachdrücklich dafür ausgesprochen, nach dem Umzug in das neue Gebäude die 
Vierzügigkeit beizubehalten.
Bei Gründung der Gesamtschule Nippes war ein Kernpunkt des pädagogischen Konzepts, auf 
Jahrgangsebene ein sehr eng verzahntes und dam it effektives Teamkonzept zu etablieren. Dieses 
m ittlerw eile auf die Arbeit an der Gesamtschule Nippes passend zugeschnittene M odell hat sich 
als äußerst wirkungsvoll und die pädagogische Arbeit unterstützend erwiesen. Es wird von allen 
Schulgremien als besonders w ertvoller und erfolgreicher Teil des pädagogischen Konzepts der 
Schule geschätzt.
Dieses Konzept floss auch in die Planung und Gestaltung des Neubaus ein. Die A rbeit der 
Architekten war inspiriert durch und ausgerichtet auf die Umsetzung dieses Konzepts fü r die 
räumliche Gestaltung einer vierzügigen Gesamtschule- in Absprache und m it Unterstützung aller 
an der Planung und Durchführung beteiligter Gremien. Dieses vierzügige Grundgerüst je tzt zu 
verlassen, hieße das gesamte Konzept der jahrgangsspezifischen Team arbeit nicht nur zu 
gefährden, sondern im Kern der Kooperation zu blockieren. Die räumliche Nähe und Verzahnung 
von Klassen-, Arbeits- und Lehrerzimmern, als pädagogisch m otiviertes Teammodell 
architektonisch aufgegriffen und umgesetzt, ist im Neubau nur in einer vierzügigen Variante .  
realisierbar. Das dringliche Anliegen der Schulkonferenz besteht deshalb in der Umsetzung der 
geplanten Konzeption einer vierzügigen Gesamtschule.
M it freundlichen Grüßen
f.d. Lehrervertreter in d. SKf.d. E lternvertreter in d. SK .d. Schülervgßtreter in d. SK

Beratungsverlauf (7)

27.11.2017 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 4.8 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
07.12.2017 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.2.5 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
11.12.2017 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 5.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
11.12.2017 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.6 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
14.12.2017 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 6.6 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
18.12.2017 Finanzausschuss
TOP 12.11 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
19.12.2017 Rat
TOP 10.29 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3158/2017
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
20.11.2017
Erstellt
11.10.2017 17:05