V/0729/2022
Sachstand Verkehrsgutachten B 51 und weiteres Vorgehen
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Berichtsvorlage
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V/0729/2022 V/0729/2022 Öffentliche Berichtsvorlage Betrifft Sachstand Verkehrsgutachten B 51 und weiteres Vorgehen Beratungsfolge 30.11.2022 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Bericht Bericht: Das Ingenieurbüro INOVAPLAN GmbH, das im Auftrag der Stadt Münster die B51 gutachterlich un- tersucht, hat der Verwaltung im Oktober die ersten Ergebnisse zur Analyse vorgestellt. Obwohl es sich dabei nur um die Eingangsgrößen/Grundlagen und somit um die Aufbereitung der Ist-Situation handelt, sind die Ergebnisse der Analyse für die weiteren Untersuchungsschritte richtungsweisend. Das Verkehrsaufkommen im Zuge der B 51 war in der Vergangenheit konstant bzw. leicht rückläufig und hat, bedingt durch die Corona-Pandemie zuletzt deutlich abgenommen. Dies zeigt die folgende Grafik. DTV = durchschnittliches tägliches Verkehrsaufkommen in KFZ/24h Abb 1: Verkehrsentwicklung B51 an der Stadtgrenze (Automatische Zählstelle BASt) [Stand 10.2022] Der Planungsprozess für den Ausbau der B 51 erstreckt sich mittlerweile über einen langen Zeitraum. Im Laufe dieser Zeit wurde die jeweils aktuelle Verkehrssituation immer wieder analysiert und die Amt für Mobilität und Tiefbau 21.11.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Renkhoff Telefon: 492-6502 Renkhoff@stadt- muenster.de - 2 - V/0729/2022 Gutachten entsprechend nachjustiert. Im Jahre 1990 wurde auf der B51 an der Stadtgrenze Münster- Telgte noch ca. 21.000 Kfz/24h gemessen. Bis 2019 konnte eine leichte, aber stetige Abnahme die- ser Verkehrsbelastung registriert werden. Mit der Corona-Pandemie wurde dieser Trend deutlich ver- stärkt, so dass in 2021 nur noch 15.100 Kfz/24h gemessen wurden. Im Rahmen des Untersuchungsprozesses werden seit November 2022 bis März 2023 die Prognosen und Szenarien berechnet. Insbesondere von Bedeutung ist hierbei, wie sich die dargestellten Verän- derungen der Verkehrsbelastungen in der Zukunft entwickeln werden und welche Auswirkungen das auf die Notwendigkeit eines vierstreifigen Ausbaus der B51 in den Abschnitten Münster und Handorf sowie Handorf und Telgte hat. Die Inhalte der Prognosen und Szenarien werden im Wesentlichen vom Masterplan Mobilität Münster 2035+ vorgegeben, der das Ziel verfolgt das Verkehrsaufkommen möglichst zeitnah klimaneutral ab- zuwickeln. Dies bedeutet, dass die weiteren Prognose- und Szenarienberechnungen eng an den Pro- zess des Masterplans Mobilität Münster 2035+ gekoppelt sind und die entsprechenden Maßnahmen auch in dieses Gutachten einfließen werden. Nach dem aktuellen Bearbeitungsstand wird die gutachterliche Verkehrsuntersuchung Anfang 2023 im Entwurf vorliegen. Wie beantragt, wird ein Arbeitskreis in die Prognose- und Szenarienberechnun- gen zur B 51 einbezogen. Dieser Arbeitskreis wird wie folgt besetzt: Verkehrsträger NWL ZVM Stadtwerke Münster ADAC ADFC VCD Interessenverbände Wirtschaft IHK HWK Initiativen Bürgerinitiative B 51 Münster Bürgerinitiative B 51 Telgte Verwaltungen Stadt Münster Stadt Telgte Landesbetrieb Straßenbau V/0729/2022 Es ist vorgesehen, dass diesem Arbeitskreis voraussichtlich Ende des 1. Quartals 2023 die Ergebnis- se des Szenarios „Prognose Nullfall“ vorgestellt werden. Auf dieser Grundlage und den durch den Arbeitskreis eingebrachten Maßnahmenvorschlägen wird unter Berücksichtigung des Masterplans Mobilität Münster 2035+ (s.o.) das Szenario „Umwelt“ berechnet. In einem möglichen 2. Treffen des Arbeitskreises könnte da nn die zukünftige Gestaltung der Achse Münster – Telgte unter Berücksichtigung aller Verkehrsarten miteinander erörtert werden. aller Verkehrsarten miteinander erörtert werden. i. V. gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A
Anlage A
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Anlage A zur V/0729/2022
Kurzüberblick
Bericht über die aktuellen Ergebnisse der gutachterlichen Verkehrsuntersuchung B 51 und das
weitere Vorgehen.
Geplante Zusammensetzung des geforderten Arbeitskreises
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Überprüfung des aktuell geplanten vierstreifigen Ausbau der B 51 zwischen Münster und Telgte
durch ein externes Ingenieurbüro
Finanzierung
Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen
Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein
Im Entwurf des Haushaltsplanes 2023 enthalten? Ja X Nein teilw.
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein
Bereits veranschlagt? x Ja Nein
Die Leistungen des externen Gutachterbüros sind im bestehenden Auftrag zur Untersuchung des
Ausbaus der B51 enthalten. Durch die Vorlage entstehen keine zusätzlichen Aufwendungen.
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
X überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig
Politischer Beschluss auf bestreben einer sehr aktiven Bürgerinitiative
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
keine Relevanz
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0729/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 10.11.2022
- Erstellt
- 10.11.2022 15:33