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AN/0120/2026

Interimnutzung Lotharstr, 14-18 durch SchmitzundKunzt e.V.

Gem. Dringlichkeitsantrag (Rat) 21.01.2026

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Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 29.01.2026, TOP 3.1

Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (Rat)

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Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (Rat)

2456 Zeichen

Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Kölner Rat 
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
 
 
An die Vorsitzende des 
Ausschusses für Kunst und Kultur 
Frau Dr. Eva Bürgermeister  
 
Herrn Oberbürgermeister 
Torsten Burmester 
 
 
 
 
Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: 21.01.2026 
 
AN/0120/2026 
 
Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Kunst und Kultur 29.01.2026 
 
Interimnutzung Lotharstr, 14-18 durch SchmitzundKunzt e.V. 
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, 
sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 
 
die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der 
Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur am 29.01.2026 zu setzen. 
 
 
 
Beschluss: 
Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Verein SchmitzundKunzt e.V. in Verhandlung zu tre-
ten. Ziel ist, dem Verein Räumlichkeiten in der ehemaligen jüdischen Strohhutfabrik in der 
Lotharstraße 14-18 in Köln Sülz anzubieten. Benötigt werden etwa 150 qm Innenräume und 
eine ähnlich große Fläche auf dem asphaltierten Innenhof. Durch den Auszug der Oberstufe 
des Schillergymnasiums steht ein großer Teil des Gebäudes leer. Bis die angekündigte, aber 
noch nicht geplante Sanierung des Gebäudes beginnt, müssen diese leerstehenden Räum-
lichkeiten interimsweise genutzt werden, um nicht dem Vandalismus und dem Verfall preis-
gegeben zu werden. Dafür soll ein angemessener Mietzins vereinbart werden, wie er von ei-
ner gemeinwohlorientierten Institution getragen werden kann.  
 
 
 
Begründung:

- 2 - 
 
Der Verein Schmitzundkunzt musste vor einigen Jahren sein Domizil in Sülz verlassen und 
ist in die Richard-Wagner-Straße 8 gezogen. Auch diese Räumlichkeiten mussten jetzt auf-
gegeben werden, weil ihr Zustand zu schlecht war und das Gelände in naher Zukunft bebaut  
werden soll. Die wertvolle Nachbarschaftshilfe und Nachhaltigkeitsarbeit des mitgliederstar-
ken Vereins drohen verloren zu gehen, wenn nicht bald ein neues Vereinslokal gefunden 
wird. Das Gebäude Lotharstraße kann zumindest interimsweise hier Abhilfe schaffen. Da bis-
her noch keine Sanierungsplanung existiert und es dafür auch keine Haushaltsmittel gibt, 
hilft die weitere Nutzung, das Gebäude zumindest im Ist-Zustand zu erhalten. 
 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
 
Erfolgt mündlich. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
  
 
 
gez. gez.   
Lino Hammer 
GRÜNE-Fraktions-
gschäftsführer 
 
 
 
 
Pascal Pütz 
SPD-Fraktionsgeschäfts-
führer

Beratungsverlauf (1)

29.01.2026 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 3.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0120/2026
Typ
Gem. Dringlichkeitsantrag (Rat)
Datum
21.01.2026
Erstellt
21.01.2026 10:21