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BKA 0805

Antrag der Fraktionen CDU, SPD und FDP vom 15.03.2023 zur neuen Leitentscheidung

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss 17.03.2023

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Nächste Beratung: Braunkohlenausschuss, Sitzung am 17.03.2023, TOP 8.1

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Antrag der Fraktionen CDU, SPD und FDP vom 15.03.2023 zur neuen Leitentscheidung)

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Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anl. zu TOP 8.1 Antrag der Fraktionen CDU, SPD und FDP v. 15.03.2023)

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579 Zeichen

Seite 1 von 1 
Sitzungsvorlage Braunkohle-
nausschuss 
- öffentlich - 
BKA 0805 
Dezernat 
Regionalplanung, 
Braunkohlenplanung, 
Geschäftsstelle 
Ansprechperson  
Telefon  
BEZIRKSREGIERUNG 
Köln 
 
 
Datum 25.07.2023 
 
Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion 
Braunkohlenausschuss 17.03.2023 8.1 beschließend 
 
TOP: 
Antrag der Fraktionen CDU, SPD und FDP vom 15.03.2023 zur neuen Leitentscheidung 
 
Beschlussvorschlag: 
Der Antrag wird angenommen oder abgelehnt. 
 
 
Erläuterungen: 
 
 
Anlage(n): 
1. Anl. zu TOP 8.1 Antrag der Fraktionen CDU, SPD und FDP v. 15.03.2023

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anl. zu TOP 8.1 Antrag der Fraktionen CDU, SPD und FDP v. 15.03.2023)

5944 Zeichen

Im Braunkohlenausschuss 
 
 
An den Vorsitzenden  
des Braunkohlenausschusses  
des Regierungsbezirkes Köln  
Herrn Stefan Götz  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
166. Sitzung des Braunkohlenausschusses des Regierungsbezirkes Köln am 17. März 2023 
 
Sehr geehrte Herr Götz,  
 
zum TOP 8 „Neue Leitentscheidung: Ergebnisse der bisherigen Beteiligung und weiteres Vorgehen“ 
der Sitzung des Braunkohlenausschusses am 17. März 2023 geben wir folgende Stellungnahme ab:  
 
Der Regionalrat des Regierungsbezirks Köln hat in seiner 10. Sitzung am 24.02.2023 aufgrund eines 
Antrages der Fraktionen CDU, SPD und FDP Beschlüsse zur Schaffung der planungsrechtlichen 
Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Transformation der Tagebauumfelder im Rheinischen 
Revier  gefasst. Dieser Beschluss  wird vollumfänglich unterstützt.  
Im Zusammenhang mit der neuen Leitentscheidung trifft der Braunkohlenausschuss folgende 
Feststellungen: 
 
1. Entwurfsfassung der Leitentscheidung dem Braunkohlenausschuss vorlegen 
 
Der Braunkohlenausschuss fordert die Landesregierung auf zur Sitzung des Gremiums am 16. Juni 
eine Entwurfsfassung der Leitentscheidung mit der Möglichkeit zur Stellungnahme vorzulegen. Durch 
die Verschiebung der Kabinettsentscheidung auf das zweite Halbja hr 2023 tritt hierdurch keine 
Verzögerung durch Beteiligung des Braunkohlenausschusses ein.   
2. Sicherstellung von Folgekosten und Entschädigung  
Der Braunkohlenausschuss fordert wegen der elementaren Bedeutung für die gesamte Region 
eindeutige Aussagen z ur Absicherung der Folgekosten des Tagebaubetriebs, insbesondere den 
kommunalen Anspruch auf Entschädigungsleistungen für betroffene Tagebauanrainerkommunen 
aufgrund wegfallender kommunaler Entwicklungsperspektiven.  Einige Tagebauanrainerkommunen 
haben auf die rechtsverbindlich zugesagte Rekultivierung des Stadt - bzw. Gemeindegebietes als 
Landfläche und die zeitliche Befristung des Eingriffs in die kommunale Planungshoheit vertraut. Die 
diesen Tagebauanrainerkommunen wie beispielhaft den Städten Elsdorf un d Jüchen durch den 
Zeughausstraße 2-10 
50667 Köln 
 
CDU 
 
Tel.: 0221/ 1395446   Telefax: 0221/ 1395451 
E-Mail: info@cdu-regionalrat-koeln.de 
 
 
Gruppensprecher  
Josef Johann Schmitz, SPD 
 
Tel.: 0221/ 1301507  Telefax: 02273/ 914794 
E-Mail: info@spd-regionalrat-koeln.de 
 
 
Gruppensprecher 
Ulrich Göbbels, FDP 
 
Tel.:0221 / 253726 
E-Mail: info@fdp-regionalrat-koeln.de 
 
 
Köln, 15. März 2023

2 
dauerhaften Entzug der Landfläche als Folge der geänderten Braunkohlenplanung entstehenden 
Entwicklungsnachteile sind durch das Land NRW zu entschädigen. 
3. Folgekosten dauerhaft absichern 
Es ist sicherzustellen, dass ausreichend finanzi elle Mittel zur Deckung der mit dem 
Braunkohlenabbau verbundenen Folgekosten zur Verfügung stehen. Art und Umfang der 
erforderlichen Mittel sind auf der Grundlage konkreter Ziele im Vorfeld eines Monitoringprozesses 
festzulegen. Grundlage für das Finanzmon itoring ist eine Bestandsaufnahme (Risikoinventur) 
sämtlicher Sachverhalte, die im Rahmen des Braunkohlenabbaus potenzielle Folgekosten 
verursachen. Auf dieser Grundlage sind im Rahmen des Monitorings Szenarien hinsichtlich Art, 
Umfang und Zeitpunkt der Le istungserbringung zu definieren. Daraus können finanzielle Ziele 
abgeleitet werden.  Insbesondere vor dem Hintergrund der zwischenzeitlich im Bereich der Steinkohle 
bzw. der Atomenergie gefundenen Lösungen kommt auch die Errichtung externer Fonds oder einer 
Stiftung zur Absicherung der Folgekosten im Zusammenhang mit der Braunkohlengewinnung in 
Betracht.  
4. Das Land muss die Entwicklung der Folgelandschaften rund um die drei Tagebaue inklusive 
des Wiederaufbaus der Dörfer, gezielt entlang der Masterpläne der interkommunalen 
Umfeldverbünde fördern und diese Masterpläne zum Leitbild der zukünftigen Entwicklungen 
machen.  
 
Hierbei wird die Landesregierung aufgefordert, den planungs - und förderrechtlichen Rahmen zu 
schaffen, um aus den Tagebauen Zukunftsräume zu machen und dort frühzeitig, vielfältige 
Entwicklungsperspektiven zu ermöglichen und den Landesentwicklungsplan so anpassen, dass eine 
reibungslose bauleitplanerische Inwertsetzung möglich wird. 
Das Gebot des Siedlungsanschlusses, das Verbot von Neuansätzen im Freiraum und die Vorgaben 
zur Weiterentwicklung von Ortschaften unter 2.000 Einwohnern zu Allgemeinen Siedlungsbereichen 
müssen für das Gebiet der Tagebauumfelder aus dem Landesentwicklungsplan gestrichen werden, 
mit dem Ziel, den Dörfern eine dauerhafte Tragfähigkeit zu sichern (sie müssen wachsen und sich 
zum See hin entwickeln dürfen!). Es müssen eigene landesrechtliche Möglic hkeiten geschaffen 
werden, mit denen Zwischennutzungen in der Bergbaufolgelandschaft ermöglicht werden und ein 
eigenes Planzeichen für die „Tagebautransformations landschaften“ für die Regionalplanebene auf 
den Weg gebracht werden, um das gebotene Maß an Flexibilität bei der weiteren Ausgestaltung 
dieser besonderen Räume zu ermöglichen.  
 
5. Wiederherstellung der Raumqualität in den besonders betroffenen Kommunen  
 
Die Braunkohleverstromung hat zu massiven Landschaftseingriffen und damit einhergehend zum 
Verlust von Raumqualität geführt. Land und Region werden ihre Spielräume nutzen, um diese 
Qualität als Voraussetzung und Standortfaktor für Wachstum und Fachkräfte wieder zu erlangen. Ziel 
ist es, aus den Tagebauumfeldern Zukunftsräume zu machen und dort fr ühzeitig, vielfältige 
Perspektiven zu ermöglichen. Das Land wird die Entwicklung der Folgelandschaften sowie den 
Wiederaufbau der Dörfer bis 2040 gezielt entlang der Masterpläne der Umfeldverbünde fördern und 
die Voraussetzungen dafür schaffen, dass eine r eibungslose bauleitplanerische Inwertsetzung 
möglich wird.   
 
Mit freundlichen Grüßen  
 
    
  
 
gez. Andreas Heller          Josef Johann Schmitz                 Ulrich Göbbels 
                (Gruppensprecher)                      (Gruppensprecher)

Beratungsverlauf (1)

17.03.2023 Braunkohlenausschuss
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Details

Aktenzeichen
BKA 0805
Typ
Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss
Datum
17.03.2023
Erstellt
16.03.2023 15:56