BKA 0805
Antrag der Fraktionen CDU, SPD und FDP vom 15.03.2023 zur neuen Leitentscheidung
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Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Antrag der Fraktionen CDU, SPD und FDP vom 15.03.2023 zur neuen Leitentscheidung)
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Seite 1 von 1 Sitzungsvorlage Braunkohle- nausschuss - öffentlich - BKA 0805 Dezernat Regionalplanung, Braunkohlenplanung, Geschäftsstelle Ansprechperson Telefon BEZIRKSREGIERUNG Köln Datum 25.07.2023 Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion Braunkohlenausschuss 17.03.2023 8.1 beschließend TOP: Antrag der Fraktionen CDU, SPD und FDP vom 15.03.2023 zur neuen Leitentscheidung Beschlussvorschlag: Der Antrag wird angenommen oder abgelehnt. Erläuterungen: Anlage(n): 1. Anl. zu TOP 8.1 Antrag der Fraktionen CDU, SPD und FDP v. 15.03.2023
Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anl. zu TOP 8.1 Antrag der Fraktionen CDU, SPD und FDP v. 15.03.2023)
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Im Braunkohlenausschuss
An den Vorsitzenden
des Braunkohlenausschusses
des Regierungsbezirkes Köln
Herrn Stefan Götz
166. Sitzung des Braunkohlenausschusses des Regierungsbezirkes Köln am 17. März 2023
Sehr geehrte Herr Götz,
zum TOP 8 „Neue Leitentscheidung: Ergebnisse der bisherigen Beteiligung und weiteres Vorgehen“
der Sitzung des Braunkohlenausschusses am 17. März 2023 geben wir folgende Stellungnahme ab:
Der Regionalrat des Regierungsbezirks Köln hat in seiner 10. Sitzung am 24.02.2023 aufgrund eines
Antrages der Fraktionen CDU, SPD und FDP Beschlüsse zur Schaffung der planungsrechtlichen
Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Transformation der Tagebauumfelder im Rheinischen
Revier gefasst. Dieser Beschluss wird vollumfänglich unterstützt.
Im Zusammenhang mit der neuen Leitentscheidung trifft der Braunkohlenausschuss folgende
Feststellungen:
1. Entwurfsfassung der Leitentscheidung dem Braunkohlenausschuss vorlegen
Der Braunkohlenausschuss fordert die Landesregierung auf zur Sitzung des Gremiums am 16. Juni
eine Entwurfsfassung der Leitentscheidung mit der Möglichkeit zur Stellungnahme vorzulegen. Durch
die Verschiebung der Kabinettsentscheidung auf das zweite Halbja hr 2023 tritt hierdurch keine
Verzögerung durch Beteiligung des Braunkohlenausschusses ein.
2. Sicherstellung von Folgekosten und Entschädigung
Der Braunkohlenausschuss fordert wegen der elementaren Bedeutung für die gesamte Region
eindeutige Aussagen z ur Absicherung der Folgekosten des Tagebaubetriebs, insbesondere den
kommunalen Anspruch auf Entschädigungsleistungen für betroffene Tagebauanrainerkommunen
aufgrund wegfallender kommunaler Entwicklungsperspektiven. Einige Tagebauanrainerkommunen
haben auf die rechtsverbindlich zugesagte Rekultivierung des Stadt - bzw. Gemeindegebietes als
Landfläche und die zeitliche Befristung des Eingriffs in die kommunale Planungshoheit vertraut. Die
diesen Tagebauanrainerkommunen wie beispielhaft den Städten Elsdorf un d Jüchen durch den
Zeughausstraße 2-10
50667 Köln
CDU
Tel.: 0221/ 1395446 Telefax: 0221/ 1395451
E-Mail: info@cdu-regionalrat-koeln.de
Gruppensprecher
Josef Johann Schmitz, SPD
Tel.: 0221/ 1301507 Telefax: 02273/ 914794
E-Mail: info@spd-regionalrat-koeln.de
Gruppensprecher
Ulrich Göbbels, FDP
Tel.:0221 / 253726
E-Mail: info@fdp-regionalrat-koeln.de
Köln, 15. März 2023
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dauerhaften Entzug der Landfläche als Folge der geänderten Braunkohlenplanung entstehenden
Entwicklungsnachteile sind durch das Land NRW zu entschädigen.
3. Folgekosten dauerhaft absichern
Es ist sicherzustellen, dass ausreichend finanzi elle Mittel zur Deckung der mit dem
Braunkohlenabbau verbundenen Folgekosten zur Verfügung stehen. Art und Umfang der
erforderlichen Mittel sind auf der Grundlage konkreter Ziele im Vorfeld eines Monitoringprozesses
festzulegen. Grundlage für das Finanzmon itoring ist eine Bestandsaufnahme (Risikoinventur)
sämtlicher Sachverhalte, die im Rahmen des Braunkohlenabbaus potenzielle Folgekosten
verursachen. Auf dieser Grundlage sind im Rahmen des Monitorings Szenarien hinsichtlich Art,
Umfang und Zeitpunkt der Le istungserbringung zu definieren. Daraus können finanzielle Ziele
abgeleitet werden. Insbesondere vor dem Hintergrund der zwischenzeitlich im Bereich der Steinkohle
bzw. der Atomenergie gefundenen Lösungen kommt auch die Errichtung externer Fonds oder einer
Stiftung zur Absicherung der Folgekosten im Zusammenhang mit der Braunkohlengewinnung in
Betracht.
4. Das Land muss die Entwicklung der Folgelandschaften rund um die drei Tagebaue inklusive
des Wiederaufbaus der Dörfer, gezielt entlang der Masterpläne der interkommunalen
Umfeldverbünde fördern und diese Masterpläne zum Leitbild der zukünftigen Entwicklungen
machen.
Hierbei wird die Landesregierung aufgefordert, den planungs - und förderrechtlichen Rahmen zu
schaffen, um aus den Tagebauen Zukunftsräume zu machen und dort frühzeitig, vielfältige
Entwicklungsperspektiven zu ermöglichen und den Landesentwicklungsplan so anpassen, dass eine
reibungslose bauleitplanerische Inwertsetzung möglich wird.
Das Gebot des Siedlungsanschlusses, das Verbot von Neuansätzen im Freiraum und die Vorgaben
zur Weiterentwicklung von Ortschaften unter 2.000 Einwohnern zu Allgemeinen Siedlungsbereichen
müssen für das Gebiet der Tagebauumfelder aus dem Landesentwicklungsplan gestrichen werden,
mit dem Ziel, den Dörfern eine dauerhafte Tragfähigkeit zu sichern (sie müssen wachsen und sich
zum See hin entwickeln dürfen!). Es müssen eigene landesrechtliche Möglic hkeiten geschaffen
werden, mit denen Zwischennutzungen in der Bergbaufolgelandschaft ermöglicht werden und ein
eigenes Planzeichen für die „Tagebautransformations landschaften“ für die Regionalplanebene auf
den Weg gebracht werden, um das gebotene Maß an Flexibilität bei der weiteren Ausgestaltung
dieser besonderen Räume zu ermöglichen.
5. Wiederherstellung der Raumqualität in den besonders betroffenen Kommunen
Die Braunkohleverstromung hat zu massiven Landschaftseingriffen und damit einhergehend zum
Verlust von Raumqualität geführt. Land und Region werden ihre Spielräume nutzen, um diese
Qualität als Voraussetzung und Standortfaktor für Wachstum und Fachkräfte wieder zu erlangen. Ziel
ist es, aus den Tagebauumfeldern Zukunftsräume zu machen und dort fr ühzeitig, vielfältige
Perspektiven zu ermöglichen. Das Land wird die Entwicklung der Folgelandschaften sowie den
Wiederaufbau der Dörfer bis 2040 gezielt entlang der Masterpläne der Umfeldverbünde fördern und
die Voraussetzungen dafür schaffen, dass eine r eibungslose bauleitplanerische Inwertsetzung
möglich wird.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Andreas Heller Josef Johann Schmitz Ulrich Göbbels
(Gruppensprecher) (Gruppensprecher)
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- BKA 0805
- Typ
- Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss
- Datum
- 17.03.2023
- Erstellt
- 16.03.2023 15:56