3556/2020
Annahme einer Schenkung an die Stadt Köln, Rheinisches Bildarchiv durch den Fotografen Manfred Wegener
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/4523 Vorlagen-Nummer 3556/2020 Freigabedatum 21.04.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Annahme einer Schenkung an die Stadt Köln, Rheinisches Bildarchiv durch den Fotografen Manfred Wegener hier: Schenkung Fotoarchiv Wegeners während seiner Tätigkeit als Fotograf bei der Stadtrevue - circa 50 Ordner mit circa 180.000 Aufnahmen (4,5 Regalmeter) und circa 350.000 Digitalaufnahmen (6 Terabyte) Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat nimmt die Schenkung des Fotoarchivs Wegener mit ca. 180.000 analogen Aufnahmen und rund 350.000 Digitalaufnahmen durch den Stadtrevue-Fotografen Manfred Wegener dankend an. Ausschuss Kunst und Kultur 27.04.2021 Finanzausschuss 03.05.2021 Rat 06.05.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 6.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Ausgangslage Einleitung Der Fotograf Manfred Wegener hat dem Rheinischen Bildarchiv der Stadt Köln 2016 die Übernahme seines fotografischen Lebenswerks in Form eines sorgfältig strukturierten und zusätzlich in einer Da- tenbank erfassten Fotoarchivs angeboten. Das Fotoarchiv umfasst circa 180.000 analoge Aufnahmen und circa 350.000 Digitalaufnahmen (circa 6 Terabyte) aus Manfred Wegeners Privatarchiv, die während seiner Tätigkeit bei der Kölner Stadt- Revue entstanden sind. Der 1951 in Arnsberg geborene und in Köln lebende Fotograf kann auf eine langjährige Zusammenarbeit mit dem monatlich erscheinenden Stadtmagazin zurückblicken. Manfred Wegener fertigte für die StadtRevue, bekannt für ihre unabhängige und alternative Berichterstattung, künstlerisch höchst anspruchsvolle Fotografien. Die dabei entstandenen Werke sind darüber hinaus als zeitgeschichtliche Dokumentation der Kölner Kunst- und Kulturszene der vergangenen Jahrzehnte zu bewerten. Damit bilden sie eine überaus wertvolle Erweiterung der Bestände des Rheinischen Bildarchivs. Die Bandbreite in Manfreds Wegeners Schaffen zeigt sich auch im 2008 erschienenen Bildband „Schöne Ansichten“ (Emons Verlag). Darin zeigt er Köln-Motive aus über 25 Jahren, die sich abseits des klassischen Postkartenidylls bewegen. „Die Aufnahmen zeigen Obskures, Schräges und Norma- les der letzten Jahre und Jahrzehnte und sie überraschen gerade dadurch, dass sie vom Klischee 3 abweichen. Manfred Wegener schafft mit seiner ganz eigenen Bildästhetik ein bizarres und unge- schminktes Bild von Köln, das trotz seiner Nüchternheit sehr liebevoll ist.“ (Katrin Bassen, Fotoforum). Manfred Wegeners Arbeiten zeichnen ein vielfältiges Bild Kölns, das die Stadt nicht nur als Hand- lungs- und Entstehungsort seiner Motive sieht, sondern auch die dazugehörige Szene kunstvoll fest- hält. Wert der Schenkung Der Gesamtwert der Schenkung beträgt 95.000 Euro. Der Wert der Schenkung wurde durch ein Gut- achten von Dr. Jens Bove/Deutsche Fotothek Dresden bestätigt, welches dem Rheinischen Bildarchiv vorliegt. Einbindung in den Bestand des Rheinischen Bildarchivs Für das Rheinische Bildarchiv ist das Konvolut, abgesehen von der oben erläuterten fotografischen Qualität, zudem unter dem Aspekt der Stadtbilddokumentation interessant. Die Schenkung füllt eine Lücke im Bereich der Architektur- und Stadtbilddokumentation und stellt somit eine sinnvolle Be- standsaufwertung dar. Darüber hinaus ist vor allem die Tatsache erwähnenswert, dass es sich bei einem Großteil der Aufnahmen um Farbfotografien handelt, Durch die Eingliederung in einen Be- stand, der lange Jahre die Schwarzweißfotografie als Sammlungsschwerpunkt hatte, erweitert sich auch hier der Fokus des Rheinischen Bildarchivs. Des Weiteren dokumentiert die Sammlung die tiefgreifende Umbruchs- und Übergangsphase von der analogen zur digitalen Fotografie innerhalb des Lebenswerks eines einzelnen Fotografen. Insofern bildet das Konvolut auch ein wichtiges zeit- und fotografiegeschichtliches Zeugnis, das in besonderer Weise den stattgefundenen Medienwechsel zu veranschaulichen vermag. Der Schenker räumt der Stadt Köln ein ausschließliches, inhaltlich, zeitlich und räumlich unbe- schränktes Nutzungsrecht an sämtlichen überlassenen Fotos ein. Die Nutzung der Fotos durch den Schenker höchstpersönlich bleibt vorbehalten (§ 31 Abs. 3 Satz 2 Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte - Urheberrechtsgesetzt - UrhG). Die Einräumung der Nutzungsrechte erstreckt sich auf alle derzeit bekannten Nutzungsarten und um- fasst insbesondere die Digitalisierung, Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung, Vorführung, Sen- dung und öffentliche Wiedergabe durch Bildträger. Die Bilder dürfen sowohl digital als auch analog in allen dafür geeigneten Medien (einschließlich Multimedia-Anwendungen und Internet) genutzt und in Datenbanken, auch soweit sie online zugänglich sind, gespeichert werden. Für das digitale Fotoarchiv bleibt über die genannten Nutzungsrechte hinaus die Nutzung der Fotos nicht nur dem Schenker höchstpersönlich, sondern auch seiner Ehefrau und der Stadtrevue-Verlag GmbH als Auftraggeberin vorbehalten. Der StadtRevue Verlag GmbH liegt ein identischer Datensatz des überlassenen digitalen Fotoarchivs vor. Kosten und Finanzierung Für die konservatorisch korrekte Umverpackung des Bestands sind einmalig rd. 6.000 € vorgesehen. Die Lagerung des Bestands erfolgt in den vorhandenen Archivmagazinen ohne weitere Folgekosten. Die für die Annahme der Schenkung erforderlichen Aufwandsermächtigungen stehen in oben ge- nannter Höhe im Teilplan 0409 – Kunst- und Museumsbibliothek / Rheinisches Bildarchiv, Teilplanzei- le 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen – im Haushaltsjahr 2021 zur Verfügung. Das Vermögen der Stadt Köln erfährt durch die Schenkung einen Wertzuwachs in Höhe der Schen- kungssumme von 95.000 €. Dem Wertzuwachs steht ein Sonderposten in entsprechender Höhe ge- genüber. Unabweisbarkeit Das Rheinische Bildarchiv ist das fotografische Gedächtnis der Stadt Köln. Laut dem aktuell gültigen Kulturentwicklungsplan (S. 154) soll die Zusammenarbeit des Rheinischen Bildarchivs mit der freien 4 Fotoszene in Köln gestärkt werden. Hierzu gehört auch die dauerhafte Archivierung, Aufarbeitung und Zugänglichmachung relevanter Fotograf*innenbestände aus der freien Fotoszene. Das mehrere Jahr- zehnte umfassende Fotoarchiv Manfred Wegener erfüllt sämtliche Bewertungskriterien des Rheini- schen Bildarchivs. Die Schenkung vervollständigt den archivischen Gesamtüberblick in den Berei- chen der Kölner Architektur- und Stadtbilddokumentation, der frühen Farbfotografie sowie der fotogra- fischen Dokumentation kultureller Ereignisse in Köln und Umgebung aus Sicht der freien Kulturszene in hervorragender Weise und trägt damit zur Sicherung der bestehenden Strukturen bei. Begründung der Dringlichkeit Am 21. Mai 2021 beginnt das Photoszenefestival United, das für "dive in. Programm für digitale Inter- aktionen der Kulturstiftung des Bundes, gefördert durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kul- tur und Medien (BKM) im Programm NEUSTART KULTUR" ausgewählt wurde und mit dem viele Möglichkeiten hybrider Vermittlungsformate eröffnet werden. Neben den 5 Ausstellungen der zweiten Runde des Artist Meets Archive-Projektes von Yasmine Eid-Sabbagh, Joan Fontcuberta, Anna Or- lowska, Philipp Goldbach und Rosângela Rennó im Deutschen Tanzmuseum, dem Rautenstrauch- Joest-Museum und dem Museum für Angewandte Kunst Köln ist durch das Rheinische Bildarchiv geplant, die Schenkung im Rahmen des Festivals ebenfalls zu präsentieren. Damit der genannte Termin gehalten werden kann, muss die Vorlage in der April-Sitzung des KUK beraten werden. Die Vorlage konnte aufgrund des verwaltungsinternen und vertraglichen Abstimmungsbedarfs zwi- schen den beteiligten Dienststellen nicht früher in den Beratungslauf eingebracht werden.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3556/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 21.04.2021
- Erstellt
- 07.12.2020 16:46