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1126/2022

Sachstand Zebrastreifen in der Lüderichstraße Odenwaldstraße in Köln-Humboldt/Gremberg

Beantwortung einer Anfrage (BV) 12.04.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 19.05.2022, TOP 9.1.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2884 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/64/644/5 
 
Vorlagen-Nummer 
 1126/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 19.05.2022 
 
Sachstand Zebrastreifen in der Lüderichstraße Odenwaldstraße in Köln-Humboldt/Gremberg 
hier: Anfrage der CDU-Fraktion v. 07.04.2022 TOP 9.2.2 
„Die CDU Fraktion fragt nun nach dem Stand der Wiederherstellung.  
Wann werden die Fahrbahnmarkierungen aufgebracht?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Die Lüderichstraße wurde im Jahr 2017 saniert. Außer der Erneuerung der Fahrbahn und der Neben-
anlagen wurden auch die Beschilderung und die Markierung komplett überprüft und optimiert. Das 
Wohngebiet ist ordnungsgemäß als Tempo 30-Zone ausgewiesen. 
 
Ein Hauptcharakteristikum von Tempo 30-Zonen entsprechend der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) 
ist die Vorfahrtsregelung „Rechts vor Links“. Hierfür ist keine gesonderte Beschilderung erforderlich. 
Aus diesem Grund wurden die alten Verkehrszeichen 102 StVO entfernt und die ursprünglich vorhan-
denen Markierungen (Wartelinien) nicht mehr erneuert. 
 
Die Einrichtung von Fußgängerüberwegen erfolgt nach den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung 
von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001). Nach diesen Richtlinien sind Fußgängerüberwege in Tem-
po 30-Zonen in der Regel entbehrlich. Die zu Fuß Gehenden dürfen die Straße überall queren. Ein 
gebündelter Querungsbedarf konnte augenscheinlich nicht festgestellt werden. Der vormals vorhan-
dene Fußgängerüberweg auf der Lüderichstraße, in Höhe der Odenwaldstraße war ein Relikt aus der 
Zeit, bevor die Tempo 30-Zone eingerichtet wurde. Er wurde im Zuge der Sanierung der Lüderich-
straße im Jahr 2017 entfernt. Eine Querung der Straße in Höhe der Einmündung Odenwaldstraße ist 
aufgrund des vorgezogenen Seitenraumes als sicher und unproblematisch anzusehen. 
 
Die Verkehrslage auf der Lüderichstraße ist übersichtlich. Die Unfalllage im angesprochenen Bereich 
ist aus polizeilicher Sicht bislang unauffällig. Es liegen keine Ausnahmetatbestände vor, die die An-
ordnung eines Fußgängerüberweges erforderlich machen. 
 
Auch das Parkverhalten wurde nach dem Ausbau beobachtet. Das Abstellen der Fahrzeuge erfolgte 
in den neu ausgebauten Parkbuchten oder am rechten Fahrbahnrand, so dass zusätzliche Parkmar-
kierungen aus Sicht der Verwaltung nicht als erforderlich angesehen wurden. Einzelne Falschparker 
werden im Rahmen der Überwachung des ruhenden Verkehrs geahndet. 
 
Aufgrund der vereinzelt festgestellten Geschwindigkeitsüberschreitungen im Jahr 2019 wurde an be-
sagter Örtlichkeit zur Verdeutlichung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit Piktogramme mit der Auf-
schrift “30“ jeweils in Fahrtrichtung auf der Fahrbahn markiert. 
 
Zusätzliche verkehrstechnische Maßnahmen sind auf der Lüderichstraße aus Sicht der Verwaltung 
nicht erforderlich.

Beratungsverlauf (1)

19.05.2022 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 9.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1126/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
12.04.2022
Erstellt
01.04.2022 12:19