1126/2022
Sachstand Zebrastreifen in der Lüderichstraße Odenwaldstraße in Köln-Humboldt/Gremberg
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
2884 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/64/644/5 Vorlagen-Nummer 1126/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 19.05.2022 Sachstand Zebrastreifen in der Lüderichstraße Odenwaldstraße in Köln-Humboldt/Gremberg hier: Anfrage der CDU-Fraktion v. 07.04.2022 TOP 9.2.2 „Die CDU Fraktion fragt nun nach dem Stand der Wiederherstellung. Wann werden die Fahrbahnmarkierungen aufgebracht?“ Antwort der Verwaltung: Die Lüderichstraße wurde im Jahr 2017 saniert. Außer der Erneuerung der Fahrbahn und der Neben- anlagen wurden auch die Beschilderung und die Markierung komplett überprüft und optimiert. Das Wohngebiet ist ordnungsgemäß als Tempo 30-Zone ausgewiesen. Ein Hauptcharakteristikum von Tempo 30-Zonen entsprechend der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist die Vorfahrtsregelung „Rechts vor Links“. Hierfür ist keine gesonderte Beschilderung erforderlich. Aus diesem Grund wurden die alten Verkehrszeichen 102 StVO entfernt und die ursprünglich vorhan- denen Markierungen (Wartelinien) nicht mehr erneuert. Die Einrichtung von Fußgängerüberwegen erfolgt nach den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001). Nach diesen Richtlinien sind Fußgängerüberwege in Tem- po 30-Zonen in der Regel entbehrlich. Die zu Fuß Gehenden dürfen die Straße überall queren. Ein gebündelter Querungsbedarf konnte augenscheinlich nicht festgestellt werden. Der vormals vorhan- dene Fußgängerüberweg auf der Lüderichstraße, in Höhe der Odenwaldstraße war ein Relikt aus der Zeit, bevor die Tempo 30-Zone eingerichtet wurde. Er wurde im Zuge der Sanierung der Lüderich- straße im Jahr 2017 entfernt. Eine Querung der Straße in Höhe der Einmündung Odenwaldstraße ist aufgrund des vorgezogenen Seitenraumes als sicher und unproblematisch anzusehen. Die Verkehrslage auf der Lüderichstraße ist übersichtlich. Die Unfalllage im angesprochenen Bereich ist aus polizeilicher Sicht bislang unauffällig. Es liegen keine Ausnahmetatbestände vor, die die An- ordnung eines Fußgängerüberweges erforderlich machen. Auch das Parkverhalten wurde nach dem Ausbau beobachtet. Das Abstellen der Fahrzeuge erfolgte in den neu ausgebauten Parkbuchten oder am rechten Fahrbahnrand, so dass zusätzliche Parkmar- kierungen aus Sicht der Verwaltung nicht als erforderlich angesehen wurden. Einzelne Falschparker werden im Rahmen der Überwachung des ruhenden Verkehrs geahndet. Aufgrund der vereinzelt festgestellten Geschwindigkeitsüberschreitungen im Jahr 2019 wurde an be- sagter Örtlichkeit zur Verdeutlichung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit Piktogramme mit der Auf- schrift “30“ jeweils in Fahrtrichtung auf der Fahrbahn markiert. Zusätzliche verkehrstechnische Maßnahmen sind auf der Lüderichstraße aus Sicht der Verwaltung nicht erforderlich.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1126/2022
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 12.04.2022
- Erstellt
- 01.04.2022 12:19