Wie viel Technik nutzen die Ausländerbehörden in Köln, um die Identität von Asylsuchenden festzustellen?
Parteilos Anfrage nach § 4 AN/0502/2017 vom 22.03.2017
Stand: Am 08.05.2017 im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Piraten Anfrage nach § 4
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An den Vorsitzenden des AVR Herrn Petelkau An Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Thomas Hegenbarth Lisa Gerlach Rathaus - Spanischer Bau 50667 Köln Tel.: +49 (221) 221 - 25541 Mail: Thomas.Hegenbarth@stadt-koeln.de Mail: Lisa.Gerlach@stadt-koeln.de Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 22.03.2017 AN/0502/2017 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 27.03.2017 Wie viel Technik nutzen die Ausländerbehörden in Köln, um die Identität von Asylsuchenden festzustellen? Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Antragsteller bitten Sie, folgenden An frage auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen (AVR) aufzunehmen: Am Donnerstag, dem 23.03.2017, wird der Entwurf des „Gesetzes zur besseren Durchse t- zung der Ausreisepflicht“ im Bundestag beraten. Es beinhaltet neben der Einführung eines neuen Absch iebehaftgrunds für „Gefährder“, dem Zwang zum Tragen einer Fußfessel, der Ausweitung des Ausreisegewahrsams und der Rechtsgrundlage für überfallartige Abschi e- bungen die Erweiterung der Befugnisse für alle Stellen des BAMF zur Feststellung der Identi- tät von Asylsuchenden in Erstaufnahmeeinrichtungen. Es soll nun erlaubt werden, Daten der Mobiltelefone von Asylsuchenden der Landesaufnahmen mithilfe forensischer Soft - und Hardware auszulesen, um schließlich anhand der Fotos oder anderer persönlicher Daten die Herkunft der Asylsuchenden festzustellen. Laut Aufenthaltsgesetz § 48 Abs. 3 ist es Ausländerbehörden schon jetzt erlaubt, Personen dazu zwingen, ihnen Mobiltelefone, USB -Sticks, Tablets oder Laptops auszuhändigen, um diese für die Feststellung der Identität zu nutzen. Immer wieder finden auch Sammelvorführungen von Vertretern bestimmter Staaten statt, um die Identität Asylsuchender zu bestimmen. Rechtsgrundlage der Vorführungen ist § 82 Abs. 4 AufenthG. - 2 - 1. Welche Maßnahmen ergreifen die Kölner Aus länderbehörden, um Identitäten fest zustel- len? 2. In wie vielen Fällen haben Ausländerbehörden in Köln vom Auslesen von Datentr ägern seit 2014 Gebrauch gemacht? (Bitte monatliche Angaben) 3. Welche Geräte wurden ausgelesen, und war die Herausgabe der Geräte freiwillig? 4. Welche Software wurde dabei genutzt? 5. Greifen Ausländerbehörden in Köln auf das Mittel „Sammelvorführungen“ zurück, und wenn ja, wie oft ist das vorgekommen? gez. Thomas Hegenbarth gez. Lisa Hanna Gerlach
Beratungsverlauf
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08.05.2017
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 6.3, Entscheidung. Ergebnis: Kenntnis genommen
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