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AN/0502/2017

Wie viel Technik nutzen die Ausländerbehörden in Köln, um die Identität von Asylsuchenden festzustellen?

Parteilos Anfrage nach § 4 22.03.2017

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 08.05.2017, TOP 6.3

Piraten Anfrage nach § 4

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Piraten Anfrage nach § 4

2618 Zeichen

An den Vorsitzenden des AVR 
Herrn Petelkau 
 
An Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
Thomas Hegenbarth 
Lisa Gerlach 
Rathaus - Spanischer Bau 
50667 Köln 
Tel.: +49 (221) 221 - 25541 
Mail: Thomas.Hegenbarth@stadt-koeln.de 
Mail: Lisa.Gerlach@stadt-koeln.de 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 22.03.2017  
 
AN/0502/2017 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / 
Internationales 27.03.2017 
 
Wie viel Technik nutzen die Ausländerbehörden in Köln, um die Identität von 
Asylsuchenden festzustellen? 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
 
die Antragsteller bitten Sie, folgenden An frage auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung 
des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen (AVR) aufzunehmen: 
 
Am Donnerstag, dem 23.03.2017, wird der Entwurf des „Gesetzes zur besseren Durchse t-
zung der Ausreisepflicht“ im Bundestag beraten. Es beinhaltet neben der Einführung eines 
neuen Absch iebehaftgrunds für „Gefährder“, dem Zwang zum Tragen einer Fußfessel, der 
Ausweitung des Ausreisegewahrsams und der Rechtsgrundlage für überfallartige Abschi e-
bungen die Erweiterung der Befugnisse für alle Stellen des BAMF zur Feststellung der Identi-
tät von Asylsuchenden in Erstaufnahmeeinrichtungen. Es soll nun erlaubt werden, Daten der 
Mobiltelefone von Asylsuchenden der Landesaufnahmen mithilfe forensischer Soft - und 
Hardware auszulesen, um schließlich anhand der Fotos oder anderer persönlicher Daten die 
Herkunft der Asylsuchenden festzustellen.  
 
Laut Aufenthaltsgesetz § 48 Abs. 3 ist es Ausländerbehörden schon jetzt erlaubt, Personen 
dazu zwingen, ihnen Mobiltelefone, USB -Sticks, Tablets oder Laptops auszuhändigen, um 
diese für die Feststellung der Identität zu nutzen.  
 
Immer wieder finden auch Sammelvorführungen von Vertretern bestimmter Staaten statt, um 
die Identität Asylsuchender zu bestimmen. Rechtsgrundlage der Vorführungen ist  § 82 Abs. 
4 AufenthG.

- 2 - 
 
 
1. Welche Maßnahmen ergreifen die Kölner Aus länderbehörden, um Identitäten fest zustel-
len?  
 
2. In wie vielen Fällen haben Ausländerbehörden in Köln vom Auslesen von Datentr ägern 
seit 2014 Gebrauch gemacht? (Bitte monatliche Angaben) 
 
3. Welche Geräte wurden ausgelesen, und war die Herausgabe der Geräte freiwillig? 
 
4. Welche Software wurde dabei genutzt? 
 
5. Greifen Ausländerbehörden in Köln auf das Mittel „Sammelvorführungen“ zurück, und 
wenn ja, wie oft ist das vorgekommen?  
 
 
 
gez. Thomas Hegenbarth     gez. Lisa Hanna Gerlach

Beratungsverlauf (1)

08.05.2017 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 6.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
AN/0502/2017
Typ
Parteilos Anfrage nach § 4
Datum
22.03.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27