V/0052/2026
Wahl einer stellvertretendenSchiedsperson für den Bezirk 12 Münster-Wolbeck
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Anlage A
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Anlage A zur V/0052/2026 Kurzüberblick Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk Münster-Wolbeck. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Durch die Tätigkeit von Schiedspersonen soll in der Stadtgesellschaft ein friedfertigeres Miteinan- der erreicht werden. Ziel der Schlichtungsgespräche ist die nachhaltige und dauerhafte Beilegung von Konflikten. Finanzierung Produktgruppe: 0110 Recht Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2026 enthalten? Ja x Nein teilw. Im Entwurf des Haushaltsplan 2026 enthalten? Ja x Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Durch die Wahl von Schiedspersonen entstehen keine Kosten und Folgekosten. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Rechtsgrundlage: Schiedsamtsgesetz NRW. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Begrüßt und berücksichtigt werden Bewerbungen von Frauen und Männern unabhängig von Be- hinderung, kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder sexueller Iden- tität, sofern die Eignungsvoraussetzungen des Schiedsamtsgesetzes erfüllt werden.
Beschlussvorlage
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V/0052/2026 V/0052/2026 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Wahl einer stellvertretendenSchiedsperson für den Bezirk 12 Münster-Wolbeck Beratungsfolge 17.02.2026 Bezirksvertretung Münster-Südost Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Als stellvertretende Schiedsperson für den Bezirk 12 Münster-Wolbeck wird gewählt: Herr Ulrich Zoch. Herr Zoch ist 69 Jahre alt und hat seinen Wohnsitz im Bezirk Wolbeck. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und Folgekosten entstehen. Begründung: Herr Roland Brüssau war von September 2024 bis Januar 2026 stellvertretender Schiedsmann im Bezirk Wolbeck. In der Sitzung am 09.12.2025 ist er zum Schiedsmann für den Bezirk Wolbeck ge- wählt worden. Für das nun vakante Amt der Stellvertretung ist eine Neuwahl erforderlich. Herr Zoch hat sich bereit erklärt, im Falle seiner Wahl durch die Bezirksvertretung, das Amt der stell- vertretenden Schiedsperson zu übernehmen. Weitere Personen, die für dieses Ehrenamt in Frage kämen, sind hier nicht bekannt. Für das Amt der Schiedsperson kommt in Frage, wer nach Persönlichkeit und Fähigkeit dafür geeig- net ist. Das Schiedsamtsgesetz vom 16.12.1992 bestimmt, dass Schiedsperson nicht sein kann, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht. Schiedsper- son soll nicht sein, wer das 25. Lebensjahr nicht bzw. das 75. Lebensjahr bereits vollendet hat, in Zentrale Rechtsdienstleistungen und Vergabemanagement 15.01.2026 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Kistler Telefon: 492-3025 KistlerP@stadt -muenster.de - 2 - V/0052/2026 dem Schiedsamtsbezirk nicht seinen Wohnsitz hat und durch sonstige gerichtliche Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist. Die vorgenannten Voraussetzungen, die an die Verleihung eines solchen Ehrenamtes geknüpft sind, werden von Herrn Zoch erfüllt. I. V. gez. Christine Zeller Stadtkämmerin
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0052/2026
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 14.01.2026
- Erstellt
- 14.01.2026 09:30