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AN/0467/2024

Erhalt der Kita "An der Schanz"

Dringlichkeitsantrag BV5 (SPD) 14.03.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 14.03.2024, TOP 8.1.8

Sachstandsbericht BV

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Dringlichkeitsantrag (SPD BV5)

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Anlage 1: Foto Kita

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2024-03-14 DA SPD Kita An der Schanz Anlage

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Sachstandsbericht BV

3821 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
/ 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/0467/2024
Stand: 16.04.2024 
Sachstandsbericht  
Erhalt der Kita "An der Schanz" 
- Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion - 
Beschluss: 
 
1. Die Verwaltung ergreift kurzfristig wirksame Maßnahmen, um einen eigenständigen Be-
trieb der Kita „An der Schanz“ auch im nächsten Kita-Jahr sicherzustellen. 
2. Die Verwaltung prüft dabei auch die Anmietung oder Errichtung von (Übergangs-) Alterna-
tivräumlichkeiten. 
3. Die Verwaltung wird bei allen Überbrückungsmaßnahmen die für die betroffenen Kinder 
und deren Eltern am wenigsten belastenden Maßnahmen wählen. Dabei sind die Kita-Lei-
tung sowie die Elternvertretung der Kita mit einzubinden. 
4. Die Bezirksvertretung wird von der Verwaltung umgehend über die bestehenden Sicher-
heitsbedenken und getroffenen Maßnahmen ausführlich informiert. Auch zu den weiteren 
Schritten und Entwicklungen hinsichtlich der bisher genutzten Immobilie wird die Bezirks-
vertretung unterrichtet. 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Zu 1. Bevor Maßnahmen ergriffen werden können, muss sichergestellt sein, dass von 
den Sanierungsmaßnahmen am AXA-Hochhaus keine Gefahren für das Personal, die 
Kinder und deren Eltern ausgehen. Daher wurde nach Erhalt des Berichts der Unfall-
kasse unverzüglich ein unabhängiges Prüfinstitut mit einem Gutachten beauftragt. 
 
Zu 2. Die Möglichkeiten im Bezirk Nippes sind inzwischen ausgeschöpft. Auf die Stel-
lungnahme zu Punkt 3 der Anfrage wird verwiesen. 
 
Zu 3. Am 04.03.2024 wurden die Familien der Kita An der Schanz im Rahmen eines 
Elternabends über die aktuelle Sachlage und über die notwendige Auslagerung infor-
miert. 
Seit dem 18.03.2024 ist eine Gruppe mit 16 Kindern in den Mehrzweckraum der Kita 
Slabystr. und eine Gruppe mit 14 Kindern in den Mehrzweckraum der Kita Xantener 
Str. ausgelagert. Diese beiden Kitas befinden sich in Nähe der Kita An der Schanz.

2 
 
Beide Mehrzweckräume sind gut für eine Auslagerung geeignet und die Kinder kön-
nen auch andere Räume in den Kitas mitnutzen. Die Kinder sind als Gesamtgruppe in 
die anderen Kitas umgezogen und daher weiterhin mit ihren vertrauten Pädagog*in-
nen und Spielpartner*innen zusammen. In einigen Fällen sind auf Wunsch der Eltern 
hin, Geschwisterkinder jetzt zusammen in einer Gruppe betreut. 
Die Räume sind von den Mitarbeitenden mit den vertrauten Möbeln und Spielsachen 
ausgestattet worden. Die Leitung der Kita An der Schanz ist weiterhin zuständig für 
die Gruppen und die Mitarbeitenden und per Diensthandy für die Eltern erreichbar. Sie 
ist abwechselnd in beiden Häusern. Das Team hat eine gemeinsame Dienstbespre-
chung.  
Die beiden Gruppen haben geplant, sich gegenseitig zu besuchen, sich auf Spielplät-
zen zu verabreden und weiterhin gemeinsame Ausflüge zu unternehmen. 
Sollte die Auslagerung länger z.B. für die gesamte Sanierungsmaßnahme notwendig 
sein, bekommen die verbleibenden Kinder alle einen regulären Platz in der Kita Slaby-
str. oder Xantener Str.. Einige Kinder werden außerdem zum Sommer in die Schule 
gehen. 
Die Unterbringung in den Mehrzweckräumen ist eine Übergangslösung und sollte 
nicht dauerhaft stattfinden.   
Die Bedarfe und Wünsche der Eltern werden der Situation entsprechend soweit es 
möglich ist, berücksichtigt und im Dialog geklärt. Ein Belegungsstopp wurde vorsorg-
lich ausgesprochen, damit es wenn es notwendig wird zum Sommer reguläre Kita-
Plätze für die Kinder gibt.  
 
Zu 4. Das Gutachten des beauftragten Prüfinstituts wird nach Erhalt unverzüglich aus-
gewertet und die weiteren Schritte festgelegt. Hierüber und über die weitere Entwick-
lung der Immobilie wird die Bezirksvertretung auf dem Laufenden gehalten.  
 
 
 
Nächste Schritte: 
s.o. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
15.06.2024

Dringlichkeitsantrag (SPD BV5)

4806 Zeichen

Frau Bezirksbürgermeisterin 
Dr. Diana Siebert 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 13.03.2024 
AN/0467/2024 
Dringlichkeitsantrag gem. §§ 12 und 38 der Geschäftsordnung des Rates und der 
Bezirksvertretungen 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 5 (Nippes)  
 
Erhalt der Kita "An der Schanz" 
- Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion - 
Die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen: 
 
1. Die Verwaltung ergreift kurzfristig wirksame Maßnahmen, um einen eigenständigen Betrieb 
der Kita „An der Schanz“ auch im nächsten Kita-Jahr sicherzustellen. 
 
2. Die Verwaltung prüft dabei auch die Anmietung oder Errichtung von (Übergangs-) Alternativ-
räumlichkeiten. 
 
3. Die Verwaltung wird bei allen Überbrückungsmaßnahmen die für die betroffenen Kinder und 
deren Eltern am wenigsten belastenden Maßnahmen wählen. 
 
4. Die Bezirksvertretung wird von der Verwaltung umgehend über die bestehenden Sicher-
heitsbedenken und getroffenen Maßnahmen ausführlich informiert. Auch zu den weiteren 
Schritten und Entwicklungen hinsichtlich der bisher genutzten Immobilie wird die Bezirksver-
tretung unterrichtet.

- 2 - 
Begründung: 
 
Die Baumaßnahmen am sog. AXA-Hochhaus sind der Stadt und auch den Eigentümern der 
Räumlichkeiten der Kita lange Zeit bekannt. Auch die Stadt war bereits im Jahr 2023 in die Pla-
nungen einbezogen. Aus diesem Grund wurde im Sommer 2023 der Eingang der Kita an den 
Rhein verlegt und neue Fluchtwege geschaffen. Es kommt jetzt sehr überraschend, dass trotz 
der Einbindung der Stadt und der getroffenen Maßnahmen eine so erhebliche Gefahr für die 
Beschäftigten und die Kinder bestehen soll. 
 
Die Stadt beschreibt die Gefahren wie folgt (siehe auch Schreiben der Stadt Köln vom 
07.03.2024 an die Eltern, Anlage): 
 
„Die anstehende Sanierung der Balkone am benachbarten AXA Hochhaus erforderte bereits 
jetzt sichtbare Einschränkungen und Veränderungen für die Kita. Die Wege zur Kita haben sich 
verändert, ebenso wie Fluchtwege. Die Baustelle an sich birgt ebenfalls Gefahren, insbeson-
dere mit Start der geplanten Balkonsanierung. Am 21.02.24 hat die Unfallkasse die Einrichtung 
und das Gelände besichtigt und festgestellt, dass die Anforderungen an gesicherte Fluchtwege 
nicht ausreichend sind. Ebenso wird die Baustelle als mögliche Gefährdung für Kinder und Be-
schäftigte gesehen. Bei Sanierungsarbeiten können Materialien herabfallen und schon jetzt 
Teile der Balkone ohne Einwirkung absplittern und auf das Außengelände fallen.“ 
 
Im Wesentlichen werden die beiden Gruppen auf die beiden städtischen Kitas Slabystraße und 
Xantener Straße übertragen. Dort sollen sie in Mehrzweckräumen untergebracht werden und 
die sonstige Infrastruktur der bereits ausgelasteten Kitas mitnutzen. Dies bedeutet, dass in den 
anderen Kitas auf einen Schlag 15-20 weitere Kinder vor Ort sind. Dies hat auch erhebliche 
Auswirkungen auf die Kinder der anderen Kitas und natürlich auf die Kitas der Kita „An der 
Schanz“. In dem Gespräch mit der Stadt wurde aber deutlich, dass die Stadt von einem dauer-
haften Verbleib in den anderen Kitas ausgeht. Man hat auch bereits einen „Aufnahmestopp“ für 
diese Kitas verhängt.  
 
In Anbetracht der anscheinend gravierenden Gefahren sind die Notmaßnahen und das vorüber-
gehende Ausweichen in die anderen Kitas nachvollziehbar. Allerdings bleibt vollkommen unklar, 
warum die Stadt plant, die Kinder im kommenden Jahr vermutlich dauerhaft in andere Kitas zu 
integrieren. Warum werden keine alternativen Vorgehensweisen geprüft oder durchgeführt? In 
der Vergangenheit sind auch andere Kitas beispielsweise bei Bauarbeiten in andere – teilweise 
vorübergehende errichtete – Gebäude übertragen worden. Die dauerhafte Übertragung der Kin-
der und faktische Auflösung hat den Verlust von 40 Kita-Plätzen im Stadtbezirk zur Folge. Dies 
ist in Anbetracht der angespannten Betreuungssituation nicht hinnehmbar. Zudem haben die 
Kinder zueinander und den Betreuungspersonen eine Vertrauensbeziehung aufgebaut, die es 
zu schützen gilt. Dies gilt umso mehr, da unter den Kindern einige Kinder mit besonderen päda-
gogischen Bedürfnissen sind.  
 
Begründung der Dringlichkeit: 
 
Die Eltern der Kinder der Kita „An der Schanz“ wurden erst in einem Elternabend am 4. März, 
also nach Antragsschluss, von bestehenden gravierenden Risiken an der Kita informiert und 
ihnen wurde mitgeteilt, wie eine Notlösung aussehen soll. Dabei hat die Stadtverwaltung deut-
lich gemacht, dass sie nicht plant, die Kita im nächsten Jahr als eigenständige Kita zu führen. 
Vielmehr sollen die Kinder unter Nutzung der Kapazitäten in den anderen städtischen Kitas auf-
geteilt werden. Der vorläufige Umzug unter Beibehaltung der Gruppen soll bereits am 
15.03.2024 stattfinden. 
 
 
 
gez. Müller gez. Wicharz

2024-03-14 DA SPD Kita An der Schanz Anlage

5263 Zeichen

Stadt Köln

Die Oberbürgermeisterin
Amt für Kinder, Jugend und Familie
Tageseinrichtungen und Tagesbetreuung für Kinder
Kalk Karree
Ottmar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln

Stadt Köln, 513, 50605 Köln www.stadt.koeln

Auskunft
Herr Käufer, Zimmer 4A16
An die Erziehungsberechtigten der Kita } T: 0221 221-22070
- An der Schanz
Sprechzeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag 8 bis 12:30 Uhr
und 13:30 bis 15 Uhr

Freitag 8 bis 12 Uhr

und nach Vereinbarung

Ihr Schreiben Mein Zeichen z Datum

513 Kä 07.03.2024

Auslagerung der Kita zum 15.03.2024
Sehr geehrte Familien der Kita An der Schanz,

am 4. März hat ein Elternabend stattgefunden. An diesem Abend haben wir als Träger
die anwesenden Eltern darüber informiert, dass die Kita unter den aktuell vorhande-

“ nen Rahmenbedingungen nicht weiter betrieben werden kann und ausgelagert wer-
den muss. Die Eltern haben sich sehr dafür ausgesprochen, die kurzfristig geplante
Auslagerung zu verschieben, um einen leichteren Übergang zu ermöglichen. Diesem
Wunsch sind wir nachgekommen und planen nun für den 15. März die Auslagerung
der Kita. Die Sonnengruppe wird in die Kita Slabystraße 3 ausgelagert, die Regenbo-

. gengruppe wird in die Kita Xantener Str. 99h ausgelagert. Geschwisterkinder werden
gemeinsam in einer Einrichtung betreut. Genutzt werden im ersten Schritt die Mehr-
zweckräume als neuer Gruppenraum für ihre Kinder, die weiteren Räume der Kita
können ebenfalls mit genutzt werden (z.B. Schlafräume; Sanitärbereiche), die Gruppe
wechselt geschlossen, auch die bekannten Bezugspersonen bleiben bestehen und
Frau Berron bleibt weiterhin ihre Leiterin und direkte Ansprechpartnerin. Sie ist unter

‘ der bekannten Mailadresse und Telefonnummer weiter erreichbar und wird in beiden
Gruppen Präsenzzeiten einrichten. Durch den notwendigen Umzug von Materialien
und Möbeln kann am 15. März lediglich eine Notbetreuung angeboten werden, bitte
wenden Sie sich hierfür unmittelbar an die Kita Leitung Frau Berron. Aktuell wird die
pädagogische Planung für die Auslagerung erarbeitet und die Einbeziehung der Kin-

. der in den Prozess hat begonnen.

12

Stadt Köln

. Die Oberbürgermeisterin
Warum müssen wir die Kita auslagern?

Die anstehende Sanierung der Balkone am benachbarten AXA Hochhaus erforderte
bereits jetzt sichtbare Einschränkungen und Veränderungen für die Kita. Die Wege zur

. Kita haben sich verändert, ebenso wie Fluchtwege. Die Baustelle an sich birgt eben-
falls Gefahren, insbesondere mit Start der geplanten Balkonsanierung. Am 21.02.24
hat die Unfallkasse die Einrichtung und das Gelände besichtigt und festgestellt, dass
die Anforderungen an gesicherte Fluchtwege nicht ausreichend sind. Ebenso wird die
Baustelle als mögliche Gefährdung für Kinder und Beschäftigte gesehen. Bei Sanie-
rungsarbeiten können Materialien herabfallen und schon jetzt Teile der Balkone ohne

« Einwirkung absplittern und auf das Außengelände fallen.

Aus diesem Grund haben wir uns entschieden, die Kita bis auf Weiteres auszulagern.
In den nächsten Wochen werden weitere Gespräche mit dem Eigentümer geführt,
ebenso beauftragen wir als Stadt Köln ein unabhängiges Gutachten zur Einschätzung
der Rahmenbedingungen zur Baustelle und damit den möglichen Weiterbetrieb der

“ Kita. Ein Rückzug in die Kita An der Schanz ist also davon abhängig, ob die Sicherheit
von Kindern und Erziehern durch Nachbesserungen der Fluchtwege erfolgen kann
und die Baustelle so bewertet wird, dass ein Betrieb der Kita bedenkenlos weiterge-
führt werden kann.

Frau Berron und ihr Team nutzen nun die Zeit bis zum 15. März, um mit den Kindern

“ gemeinsam die Auslagerung zu planen und umzusetzen. Auch ein Besuch der neuen
Kitas mit der jeweiligen Gruppe ist geplant und man wird den Wechsel bestmöglich
gestalten.

Es ist derzeit wahrscheinlich, dass ein Rückzug in die Kita nicht kurzfristig erfolgen
wird und die Kinder daher möglicherweise auf frei werdende Plätze der neuen Kitas

“ wechseln werden und dort den Rest ihrer Kindergartenzeit verbringen. Sollte sich’ dies
abzeichnen, erfolgt mit Ihnen bereits frühzeitig eine Abstimmung, wie der Prozess ge-
staltet werden kann und welche Wünsche Sie haben. Wir haben in den Kitas Xantener
Straße und Slabystraße einen Belegungsstopp festgelegt, so dass zum Sommer frei
werdende Plätze nicht nachbelegt werden und ihre Kinder damit ein Vorzugsrecht in

. der Platzbelegung haben. Welche Grüuppenzusammenstellung dann möglich ist, hängt
einerseits von den dann bestehenden freien Plätzen ab und auch von Ihren Wün-
schen, die wir versuchen, bestmöglich zu berücksichtigen. Die-Geschwisterkinder er-
halten ebenfalls einen Platz in der neuen Einrichtung.

Wir werden Sie über die weiteren Ergebnisse und notwendigen Schritte informiert hal-

. ten. Frau Berron und Frau Zänkert sind weiterhin Ihre ersten Ansprechpartnerinnen für
Fragen und Wünsche hinsichtlich der Betreuung. Mit dem Elternrat sind zudem die
Betriebsleitung Frau Albert und ich in einem regelmäßigen Austausch.

SS Stadt Köl

Die en

Für die sicherlich bewegenden kommenden Wochen und das Kennenlernen der
neuen Häuser bitte ich um Verständnis. Ich bin mir sicher, dass das pädagogische

Personal den Übergang aber so gut wie möglich für und mit den Kindern gestalten
“ wird.

‘ Mit freundlichen Grüßen
Im Auft

Beratungsverlauf (1)

14.03.2024 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 8.1.8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Slabystraße 3
  • Xantener Straße 99h
  • An der Schanz
  • Ottmar-Pohl-Platz 1
  • Straße 9

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Details

Aktenzeichen
AN/0467/2024
Typ
Dringlichkeitsantrag BV5 (SPD)
Datum
14.03.2024
Erstellt
13.03.2024 20:18