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2008/0281

INSPIRE Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Gemeinschaft

Magistratsvorlage 03.06.2008

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2008/0281

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2008/0281

7678 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
12.06.2008 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat I Amt für Wirtschaft und 
Stadtentwicklung 
Vermessungsamt 
 
Amt: Hauptamt  
an den Magistrat 
 
  zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
 
 
 
Nichtöffentlich:    
Verteiler: 
 
-15- 
-62-  
 
Vorlage-Nr. 2008/0281  
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: INSPIRE 
Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung einer 
Geodateninfrastruktur in der Gemeinschaft 
 
Vorlage vom:  3. 6.2008 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Der Magistrat stimmt einer Zusammenarbeit mit den Gebietskörperschaften der Region Südhessen  
    zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung zum Aufbau einer GDI zu. 
 
2. Der Finanzierungsanteil der Wissenschaftsstadt Darmstadt i.H. von 12.000 EUR pro Jahr in den  
    drei Jahren der Vertragslaufzeit wird ab dem Haushaltsjahr 2009 im Ergebnishaushalt Kostenstelle  
    010-051-1000 etatisiert. 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
 
 
 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 3.6.2008: 
 
 
Eine Geodateninfrastruktur (GDI) dient dazu, die vielen bestehenden Geodaten, die in den 
öffentlichen Verwaltungen oder den Abteilungen großer Unternehmen weitgehend isoliert 
betrieben werden, zu vernetzen und über einheitliche Portale verfügbar zu machen. 
 
Um eine verbesserte Infrastruktur für Geodaten erfolgreich in die Praxis umzusetzen, wurden 
auf Europäischer, Nationaler und Länderebene zahlreiche GDI-Initiativen eingerichtet. 
 
Mit INSPIRE (Infrastructure for Spatial Information in Europe) ist am 15. Mai 2007 eine 
Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung einer 
Geodateninfrastruktur in der Gemeinschaft in Kraft getreten. Bis 2009 muss diese von den 
Mitgliedstaaten der EU jeweils in nationales Recht umgesetzt werden. Ziel der Richtlinie ist 
es, die grenzübergreifende Nutzung von Daten in Europa zu ermöglichen. INSPIRE fordert 
webbasierte Online-Dienste für die Suche, Visualisierung und den Download der Daten, 
auch von den Kommunen. 
 
Die Bundesrepublik Deutschland beschäftigt sich seit einigen Jahren mit dem Aufbau der 
Geodateninfrastruktur in Deutschland (GDI-DE). Die GDI-DE ist ein gemeinsames Vorhaben 
von Bund, Ländern und Kommunen und hat das Ziel eine länder- und ressortübergreifende 
Vernetzung von Geodaten in Deutschland zu erreichen. So werden Geoinformationen 
zukünftig verstärkt in Entscheidungsprozessen innerhalb der Verwaltung, der Wirtschaft und 
der Politik zum Einsatz kommen. 
 
Derzeit wird an der Umsetzung von INSPIRE in nationales Recht gearbeitet. Ein erstes 
Ergebnis liegt als Referentenentwurf für ein Gesetz über den Zugang zu digitalen Geodaten  
(Geodatenzugangsgesetz- GeoZG) seit dem 16.11.2007 vor.  
 
Auf Länderebene hat sich die hessische Landesregierung das Ziel gesetzt, eine 
Geodateninfrastruktur für Hessen aufzubauen (GDI-Hessen). Die Federführung hat das 
Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung.  
 
Die GDI-Südhessen ist ein regionales Projekt der GDI-Hessen. Durch die Initiative wird die 
hessische Landes-GDI auf den kommunalen Bereich ausgeweitet und damit ein weiterer 
Baustein im GDI-Netzwerk eingesetzt. Besonders in der Region besteht ein umfangreicher 
Bedarf, aber auch ein sehr hohes Potenzial an Geodaten. Dieses Potenzial gilt es, durch 
eine entstehende Infrastruktur nutzbar zu machen. Zum jetzigen Zeitpunkt stellt die GDI-
Südhessen eine der wenigen regionalen GDI-Initiativen in Deutschland dar. Somit spielt 
unsere Region eine Vorreiterrolle zur Etablierung von Infrastrukturen für Geodaten.  
 
Die Leitung des Projektes der GDI-Südhessen ist von der Hessischen Verwaltung für 
Bodenmanagement und Geoinformation (HVBG) dem für die Region Südhessen 
zuständigem Amt für Bodenmanagement (AfB) Heppenheim übertragen worden.  
 
Im Auftrag der Projektleitung wurde das Institut für Kommunale Geoinformationssysteme 
(IKGIS e.V.) an der TU Darmstadt, bei dem die Wissenschaftsstadt Darmstadt Mitglied ist, 
mit der Durchführung und Organisation der Projektarbeit betraut.

3 
... 
 
 
 
 
 
An dem Projekt der regionalen Zusammenarbeit GDI-Südhessen nehmen derzeit folgende 
Gebietskörperschaften teil: 
 
/square4 Landkreis Darmstadt-Dieburg  
/square4 Landkreis Groß-Gerau  
/square4 Landkreis Bergstraße 
/square4 Odenwaldkreis 
/square4 Wissenschaftsstadt Darmstadt 
/square4 Stadt Michelstadt  
/square4 Stadt Offenbach 
 
Zukünftig beabsichtigen beizutreten: 
/square4 Planungsverband Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main 
/square4 Verband „Region Rhein-Neckar“ 
 
Die Kosten für das seit 2005 laufende und von der HVBG finanzierte Projekt müssen 2009 
von den Teilnehmern übernommen werden.   
 
Bei der Umsetzung der INSPIRE–Richtlinie handelt es sich um eine neue gesetzliche 
Verpflichtung. 
Ab 2009 liegt der Finanzierungsbedarf, wenn die oben genannten Südhessischen 
Institutionen die Aufgabe gemeinsam wahrnehmen, für die nächsten drei Jahre bei 12.000 
EUR pro Jahr für jeden Teilnehmer. 
 
Alternativ müsste die Wissenschaftsstadt Darmstadt den Aufbau einer GDI, unter 
Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben, in eigenständiger Arbeit erfüllen. Hierdurch 
würden zwangsläufig höhere Kosten für Technik, das eigene Internetportal und Personal 
entstehen, als bei einer Zusammenarbeit mit anderen Gebietskörperschaften in Südhessen. 
 
Das Konnexitätsprinzip greift in diesem Falle nicht. Begründet wird dies vom Hessischen 
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung wie folgt: 
 
1.  Das Projekt GDI-Südhessen dient auch - aber nicht ausschließlich - der technischen 
Umsetzung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur 
Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE-
Richtlinie). Daneben sollen in interkommunaler Zusammenarbeit gemeinsame Web-
Applikationen und Komponenten zur Optimierung kommunaler Geschäftsprozesse 
entwickelt werden.  
 
 Hierbei geht es um kommunale Interessenslagen, die auf freiwilliger Basis verfolgt 
werden. Ein verfassungsrechtlicher Ausgleichsanspruch nach Art. 137 Abs. 6 der 
Hessischen Verfassung   besteht insofern nicht. 
 
2.  Die Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie in hessisches Landesrecht wird federführend im 
Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung vorbereitet. 
Derzeit ist von Seiten der Landesregierung nicht beabsichtigt, für die Kommunen 
Regelungen vorzusehen, die über die Vorgaben der EU-Richtlinie hinausgehen.

4 
... 
 
 
 
 
 Da Art. 137 Abs. 6 der Hessischen Verfassung grundsätzlich nur durch das Land 
unmittelbar veranlasste Einwirkungen auf die kommunale Aufgabenstruktur erfasst, nicht 
hingegen solche Kosten berücksichtigt, auf deren Entstehung bei den Kommunen das 
Land keinen Einfluss nehmen konnte, weil sie z.B. allein bundes- oder 
gemeinschaftsrechtlich determiniert sind, ist davon auszugehen, dass das 
verfassungsrechtliche Konnexitätsprinzip durch die Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie in 
hessisches Recht nicht berührt wird.  
 
 Vgl. hierzu auch die amtliche Begründung zu Art. 1 Nr. 3 des Gesetzes zu Ergänzung 
der Verfassung des Landes Hessen (Aufnahme des Konnexitätsprinzips) vom 18. 
Oktober 2002, Landtagsdrucksache 15/3553. 
 
 
 
Darmstadt, den 3.6.2008 
 
 
 
 
 
 
     
         
Walter Hoffmann  Wolfgang Glenz  Klaus Feuchtinger 
Oberbürgermeister  Bürgermeister   Stadtrat

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Details

Vorlagen-Nr.
2008/0281
Typ
Magistratsvorlage
Datum
03.06.2008
Erstellt
29.09.2026 00:00