2008/0281
INSPIRE Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Gemeinschaft
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2008/0281
7678 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
12.06.2008
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I Amt für Wirtschaft und
Stadtentwicklung
Vermessungsamt
Amt: Hauptamt
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Nichtöffentlich:
Verteiler:
-15-
-62-
Vorlage-Nr. 2008/0281
Magistratsbeschluss-Nr.
Betreff: INSPIRE
Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung einer
Geodateninfrastruktur in der Gemeinschaft
Vorlage vom: 3. 6.2008
Beschlussvorschlag:
1. Der Magistrat stimmt einer Zusammenarbeit mit den Gebietskörperschaften der Region Südhessen
zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung zum Aufbau einer GDI zu.
2. Der Finanzierungsanteil der Wissenschaftsstadt Darmstadt i.H. von 12.000 EUR pro Jahr in den
drei Jahren der Vertragslaufzeit wird ab dem Haushaltsjahr 2009 im Ergebnishaushalt Kostenstelle
010-051-1000 etatisiert.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Beschluss des Magistrats vom
2
...
Begründung zur Magistratsvorlage vom 3.6.2008:
Eine Geodateninfrastruktur (GDI) dient dazu, die vielen bestehenden Geodaten, die in den
öffentlichen Verwaltungen oder den Abteilungen großer Unternehmen weitgehend isoliert
betrieben werden, zu vernetzen und über einheitliche Portale verfügbar zu machen.
Um eine verbesserte Infrastruktur für Geodaten erfolgreich in die Praxis umzusetzen, wurden
auf Europäischer, Nationaler und Länderebene zahlreiche GDI-Initiativen eingerichtet.
Mit INSPIRE (Infrastructure for Spatial Information in Europe) ist am 15. Mai 2007 eine
Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung einer
Geodateninfrastruktur in der Gemeinschaft in Kraft getreten. Bis 2009 muss diese von den
Mitgliedstaaten der EU jeweils in nationales Recht umgesetzt werden. Ziel der Richtlinie ist
es, die grenzübergreifende Nutzung von Daten in Europa zu ermöglichen. INSPIRE fordert
webbasierte Online-Dienste für die Suche, Visualisierung und den Download der Daten,
auch von den Kommunen.
Die Bundesrepublik Deutschland beschäftigt sich seit einigen Jahren mit dem Aufbau der
Geodateninfrastruktur in Deutschland (GDI-DE). Die GDI-DE ist ein gemeinsames Vorhaben
von Bund, Ländern und Kommunen und hat das Ziel eine länder- und ressortübergreifende
Vernetzung von Geodaten in Deutschland zu erreichen. So werden Geoinformationen
zukünftig verstärkt in Entscheidungsprozessen innerhalb der Verwaltung, der Wirtschaft und
der Politik zum Einsatz kommen.
Derzeit wird an der Umsetzung von INSPIRE in nationales Recht gearbeitet. Ein erstes
Ergebnis liegt als Referentenentwurf für ein Gesetz über den Zugang zu digitalen Geodaten
(Geodatenzugangsgesetz- GeoZG) seit dem 16.11.2007 vor.
Auf Länderebene hat sich die hessische Landesregierung das Ziel gesetzt, eine
Geodateninfrastruktur für Hessen aufzubauen (GDI-Hessen). Die Federführung hat das
Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung.
Die GDI-Südhessen ist ein regionales Projekt der GDI-Hessen. Durch die Initiative wird die
hessische Landes-GDI auf den kommunalen Bereich ausgeweitet und damit ein weiterer
Baustein im GDI-Netzwerk eingesetzt. Besonders in der Region besteht ein umfangreicher
Bedarf, aber auch ein sehr hohes Potenzial an Geodaten. Dieses Potenzial gilt es, durch
eine entstehende Infrastruktur nutzbar zu machen. Zum jetzigen Zeitpunkt stellt die GDI-
Südhessen eine der wenigen regionalen GDI-Initiativen in Deutschland dar. Somit spielt
unsere Region eine Vorreiterrolle zur Etablierung von Infrastrukturen für Geodaten.
Die Leitung des Projektes der GDI-Südhessen ist von der Hessischen Verwaltung für
Bodenmanagement und Geoinformation (HVBG) dem für die Region Südhessen
zuständigem Amt für Bodenmanagement (AfB) Heppenheim übertragen worden.
Im Auftrag der Projektleitung wurde das Institut für Kommunale Geoinformationssysteme
(IKGIS e.V.) an der TU Darmstadt, bei dem die Wissenschaftsstadt Darmstadt Mitglied ist,
mit der Durchführung und Organisation der Projektarbeit betraut.
3
...
An dem Projekt der regionalen Zusammenarbeit GDI-Südhessen nehmen derzeit folgende
Gebietskörperschaften teil:
/square4 Landkreis Darmstadt-Dieburg
/square4 Landkreis Groß-Gerau
/square4 Landkreis Bergstraße
/square4 Odenwaldkreis
/square4 Wissenschaftsstadt Darmstadt
/square4 Stadt Michelstadt
/square4 Stadt Offenbach
Zukünftig beabsichtigen beizutreten:
/square4 Planungsverband Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main
/square4 Verband „Region Rhein-Neckar“
Die Kosten für das seit 2005 laufende und von der HVBG finanzierte Projekt müssen 2009
von den Teilnehmern übernommen werden.
Bei der Umsetzung der INSPIRE–Richtlinie handelt es sich um eine neue gesetzliche
Verpflichtung.
Ab 2009 liegt der Finanzierungsbedarf, wenn die oben genannten Südhessischen
Institutionen die Aufgabe gemeinsam wahrnehmen, für die nächsten drei Jahre bei 12.000
EUR pro Jahr für jeden Teilnehmer.
Alternativ müsste die Wissenschaftsstadt Darmstadt den Aufbau einer GDI, unter
Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben, in eigenständiger Arbeit erfüllen. Hierdurch
würden zwangsläufig höhere Kosten für Technik, das eigene Internetportal und Personal
entstehen, als bei einer Zusammenarbeit mit anderen Gebietskörperschaften in Südhessen.
Das Konnexitätsprinzip greift in diesem Falle nicht. Begründet wird dies vom Hessischen
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung wie folgt:
1. Das Projekt GDI-Südhessen dient auch - aber nicht ausschließlich - der technischen
Umsetzung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur
Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE-
Richtlinie). Daneben sollen in interkommunaler Zusammenarbeit gemeinsame Web-
Applikationen und Komponenten zur Optimierung kommunaler Geschäftsprozesse
entwickelt werden.
Hierbei geht es um kommunale Interessenslagen, die auf freiwilliger Basis verfolgt
werden. Ein verfassungsrechtlicher Ausgleichsanspruch nach Art. 137 Abs. 6 der
Hessischen Verfassung besteht insofern nicht.
2. Die Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie in hessisches Landesrecht wird federführend im
Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung vorbereitet.
Derzeit ist von Seiten der Landesregierung nicht beabsichtigt, für die Kommunen
Regelungen vorzusehen, die über die Vorgaben der EU-Richtlinie hinausgehen.
4
...
Da Art. 137 Abs. 6 der Hessischen Verfassung grundsätzlich nur durch das Land
unmittelbar veranlasste Einwirkungen auf die kommunale Aufgabenstruktur erfasst, nicht
hingegen solche Kosten berücksichtigt, auf deren Entstehung bei den Kommunen das
Land keinen Einfluss nehmen konnte, weil sie z.B. allein bundes- oder
gemeinschaftsrechtlich determiniert sind, ist davon auszugehen, dass das
verfassungsrechtliche Konnexitätsprinzip durch die Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie in
hessisches Recht nicht berührt wird.
Vgl. hierzu auch die amtliche Begründung zu Art. 1 Nr. 3 des Gesetzes zu Ergänzung
der Verfassung des Landes Hessen (Aufnahme des Konnexitätsprinzips) vom 18.
Oktober 2002, Landtagsdrucksache 15/3553.
Darmstadt, den 3.6.2008
Walter Hoffmann Wolfgang Glenz Klaus Feuchtinger
Oberbürgermeister Bürgermeister Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2008/0281
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 03.06.2008
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00