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0149/2018

Kampagne für Vielfalt und Wertschätzung, gegen Intoleranz, Diskriminierung und Ausgrenzung im Rahmen von Diversity

Mitteilung Ausschuss 22.01.2018

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Nächste Beratung: Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik, Sitzung am 18.04.2018, TOP 7.2

Mitteilung Ausschuss

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Kampagne für Vielfalt und Wertschätzung, gegen Intoleranz, Diskriminierung und Ausgrenzung im Rahmen von Diversity

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Mitteilung Ausschuss

706 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/5001 
 
Vorlagen-Nummer  22.01.2018 
 0149/2018 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 22.03.2018 
Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender 22.03.2018 
Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik 18.04.2018 
 
Kampagne für Vielfalt und Wertschätzung, gegen Intoleranz, Diskriminierung und 
Ausgrenzung im Rahmen von Diversity 
Am 19.12.2017 hat der Rat die Umsetzung einer Kampagne für Vielfalt und Wertschätzung, gegen 
Intoleranz, Diskriminierung und Ausgrenzung im Rahmen von Diversity beschlossen. Die Ratsvorlage 
3312/2017 ist dieser Mitteilung beigefügt. 
 
Anlage  
 
 
Gez. Dr. Rau

Kampagne für Vielfalt und Wertschätzung, gegen Intoleranz, Diskriminierung und Ausgrenzung im Rahmen von Diversity

8012 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/5001/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 3312/2017 
Freigabedatum 
13.11.2017 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Vergabe der Mittel für Antirassismus-Training im Jahr 2017 hier: Verteilung Restmittel 2017 – 
Kampagne für Vielfalt und Wertschätzung, gegen Intoleranz, Diskriminierung und 
Ausgrenzung im Rahmen von Diversity 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beschließt,  
 
einen Beitrag in Höhe von 10.075 € für eine Vielfaltskampagne unter Federführung der Dienststelle 
Diversity und den damit verbundenen Fachbereichen Kommunales Integrationszentrum, Fachstelle 
Behindertenpolitik, Fachstelle für Lesben, Schwule und Transgender in Kooperation mit dem NS-
Dokumentationszentrum im Rahmen des Landesförderprogramms NRWeltoffen (Sessionvor: 
0655/2017) 
 
zu vergeben.  
 
Es handelt sich dabei um den Restbetrag aus den verbliebenen Mitteln für 2017 im Teilergebnisplan 
0504, Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, „Antirassismustraining“ unter Zeile 15, Transferauf-
wendungen.  
 
 
Integrationsrat 04.12.2017 
Ausschuss Soziales und Senioren 14.12.2017 
Finanzausschuss 18.12.2017 
Rat 19.12.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  10.075 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Seit 2007 fördert die Stadt Köln Maßnahmen aus den Mitteln für Antirassismustraining. Sowohl die 
zunehmende Sensibilität unterschiedlicher gesellschaftlicher Akteure gegenüber den unterschiedli-
chen Erscheinungsformen von Rassismus und Diskriminierung als auch die positive Bewertung der 
bereits erreichten Ergebnisse führen dazu, dass Maßnahmenträger weitere Präventionsmaßnahmen 
in Form von Fortsetzungs- und Aufbauprojekten planen und in ihrem Vorgehen inhaltliche und me-
thodische Vielfalt sowie innovative Elemente anwenden. Die öffentliche Debatte um den Zuzug insbe-
sondere von Geflüchteten nach Deutschland und auch nach Köln zeigt, dass der Bedarf nach solchen 
Maßnahmen nach wie vor hoch ist.  
 
Der Haushaltsplan 2016/2017 sieht 10.000 € pro Jahr originär für Antirassismus-Projekte vor. Dar-
über hinaus hat der Rat am 10.09.2015 im Rahmen der Verteilung der Mittel aus dem erstmals ver-
anschlagten „Integrationsbudget“ eine „Rücknahme der Kürzung von Mitteln für Antirassismus-
Training“ beschlossen. Im Haushaltsplan 2016/2017 ist im Rahmen des Integrationsbudgets die Auf-
stockung der Antirassismusgelder um 40.000 €/Jahr weiterhin vorgesehen (vgl. Ratsbeschluss vom 
20.12.2016 zu Vorlage 3686/2016), so dass insgesamt 50.000 €/Jahr zur Verfügung stehen. Davon 
wurden per Ratsbeschlüsse vom 04.04.2017, vom 18.05.2017, vom 11.07.2017, vom 28.09.2017 und 
vom 14.11.2017 insgesamt 39.925 € bereits vergeben.  
 
Für 2017 stehen demnach noch 10.075 € zur Verfügung.  
 
Die zur Förderung vorgeschlagene Maßnahme soll dazu beitragen, die Vielfalt in der Stadt Köln mit 
einer öffentlichkeitswirksamen Kampagne sichtbar zu machen. Ziel ist es Diskriminierung, Rassismus 
und diskriminierendes Verhalten zu erkennen und diesen entgegenzuwirken. Die Restmittel der Anti-
rassismusmittel für das Jahr 2017 sollen dafür verwendet werden, eine Kampagne zu erstellen, die 
dieses Ziel erreicht. Eine multidimensionale Betrachtungsweise von Intoleranz, Diskriminierung und 
Ausgrenzung im Sinne von Diversity steht dabei im Vordergrund.

3 
Zusätzlich zu den städtischen Antirassismusmitteln stehen Mittel aus dem Landesförderprogramm 
NRWeltoffen in Höhe von circa 10.000 € im Jahr 2017 und circa weiteren 10.000 € im Jahr 2018 zur 
Verfügung. Die Erstellung der Kampagne kann ohne zusätzliche Haushaltsmittel erfolgen.  
Die Federführung für die Erstellung der Kampagne und den Prozess übernehmen die Dienststelle 
Diversity und das NS-Dokumentationszentrum gemeinsam, weil das Programm NRWeltoffen und das 
Antirassismustraining betroffen sind. Die Entwicklung der Kampagne soll in einem mehrstufigen Ver-
fahren erarbeitet werden. Im Jahr 2017 soll bereits mit den ersten Vorbereitungen begonnen werden, 
damit die Kampagne Mitte/Ende 2018 erfolgen kann. Das Ziel ist, die Kampagne im Zeitraum 13.11.-
19.11.2018 durchzuführen. In dieser Zeit würden hierfür unter anderem die Citylights zur Verfügung 
stehen. 
 
Hierzu soll ein begleitendes Arbeitsgremiums gegründet werden, das wie folgt besetzt werden soll: 
 
Jeweils 1-2 Vertreterinnen und Vertreter aus 
 Integrationsrat 
 Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender 
 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 
 Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik 
 Rat der Religionen 
 
sowie von folgenden externen Akteuren: 
 Kölner Jugendring e. V.  
 Kölner FrauenForum 
 Kölner Forum gegen Rassismus und Diskriminierung 
 
Folgende Ämter und Fachbereiche werden im Arbeitsgremium vertreten sein: 
 Diversity Dienststelle mit Kommunalem Integrationszentrum Fachstelle Behindertenpo-
litik und Fachstelle Lesben, Schwule, Transgender  
 NS-Dokumentationszentrum 
 Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern 
 Amt für Kinder, Jugend und Familie,  
 Amt für Soziales und Senioren  
 
Diesem Arbeitsgremium obliegt die Ausgestaltung der Rahmenbedingungen eines Wettbewerbsver-
fahrens. Dabei ist sicherzustellen, dass eine vielfältige Zusammensetzung u. a. Agenturen, Designer, 
Hochschulen u. Ä. für innovative und kreative Kampagnenideen sorgt. Die endgültige Entscheidung 
über den Zuschlag für die Realisierung fällt das Arbeitsgremium.  
 
Die Umsetzung der Kampagne soll in Kooperation mit den Beteiligten Gremien und Vereinen erfol-
gen. Zusätzlich ist zu überlegen, wie stadteigene Betriebe, KölnTourismus oder das Amt für Wirt-
schaftsförderung die Kampagne unterstützen können.  
 
Die vorgesehene Beratungsfolge ergibt sich aus dem § 22 Integrationsrat (§§ 27 i.V.m. 126 GO) 
Absatz 7 der Hauptsatzung der Stadt Köln in der vom Rat der Stadt Köln am 15.03.2016 beschlos-
senen Fassung:  
 
„(7) Der Integrationsrat wirkt an den Beratungen über die Haushaltssatzung mit. Er berät über 
alle Haushaltsansätze, die seine Aufgaben betreffen und kann dazu Vorschläge und Anregun-
gen machen.  
Drüber hinaus weist der Rat dem Integrationsrat Mittel zu, die dieser nach der Maßgabe einer 
vom Rat zu beschließenden Richtlinie zur Förderung der Integrationsarbeit in Köln selbststän-
dig vergeben kann.  
Dabei handelt es sich insbesondere um 
  Zuschüsse für die Arbeit von Vereinen, Zentren und Initiativen, die in der Migrations-, In-
tegrations- und Antidiskriminierungsarbeit tätig sind, 
 Verwendung von EU-, Bundes- oder Landesmitteln zur Förderung der Integration und des 
friedlichen, gleichberechtigten Zusammenlebens.

4 
Die Beschlüsse des Integrationsrates über die Verwendung von Haushaltsmitteln gibt die Verwaltung 
den entsprechenden Fachausschüssen und dem Finanzausschuss unverzüglich zur Kenntnis. Der 
Rat entscheidet abschließend.“ 
 
Zur Dringlichkeit: 
 
Die Dringlichkeit ergibt sich aus dem bevorstehenden Haushaltsschluss. Die Freigabe der Mittel für 
Antirassismustraining aus dem Jahr 2017 trägt dazu bei, dass eine Kampagne werden kann, die den 
oben beschriebenen Grundzügen entspricht und dem Diversity-Konzept wie auch dem Konzept zur 
Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft der Stadt Köln Rechnung trägt. Der städtische Zuschuss 
zu den Mitteln aus dem Landesförderprogramm NRWeltoffen sichert die Qualität der Maßnahme.

Beratungsverlauf (3)

22.03.2018 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik
TOP 7.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
22.03.2018 Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender
TOP 8.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
18.04.2018 Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik
TOP 7.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0149/2018
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
22.01.2018
Erstellt
11.01.2018 15:07