Planungsbeschluss für die Generalsanierung der Sportanlage Rochusstraße, Platz 1 in Köln-Ossendorf
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 2312/2022 vom 28.09.2022
Stand: Am 10.11.2022 im Rat ungeändert beschlossen.
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Anlage 3 Schrägluftbild Sportanlage Rochusstraße Platz 1
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SpA Rochusstraße Platz 1 Mittelpunkt: 352780, 5647982 1:1000 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 22.07.2022Seite 1 / 1 -
Anlage 1 Kostenrahmen Sportanlage Rochusstraße Platz 1
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Kostenrahmen Sportamt Planungskosten KG Netto 19% MwSt Brutto 100 Grundstück 0,00 € 0,00 € 0,00 € 200 Herrichten und Erschließen 0,00 € 0,00 € 0,00 € 300 Bauwerk - Baukonstruktionen 0,00 € 0,00 € 0,00 € 400 Bauwerk - Technische Anlagen 0,00 € 0,00 € 0,00 € 500 Außenanlagen 0,00 € 0,00 € 0,00 € 600 Ausstattung und Kunstwerke 0,00 € 0,00 € 0,00 € 700 Baunebenkosten (Planung extern) 146.500,00 € 27.835,00 € 174.335,00 € Summe Bau- und Planungskosten 146.500,00 € 27.835,00 € 174.335,00 € Kostenrahmen (brutto gerundet) 175.000,00 € Stand: 22.07.2022Generalsanierung Sportanlage Rochusstraße Platz 1 -
22.07.2026 Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
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Anlage 2 Luftbild Sportanlage Rochusstraße Platz 1
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SpA Rochusstraße Platz 1 Mittelpunkt: 352794, 5648036 1:1000 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 22.07.2022Seite 1 / 1 -
Stellungnahme_14__zur_Bedarfsprüfung-Sportanlage_Rochusstraße...
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/ 2 14 …..10.2022 52 über Dez. IV Stellungnahme zur Bedarfsprüfung der Beschlussvorlage 2312/2022 (Stand 31.08.2022) Sportanlage Rochusstraße, Köln-Ossendorf Planungsbeschluss für die Generalsanierung der Sportanlage, Platz 1 RPA-Nr. 2022/0449 Kosten eingereicht: ca. 146.500,- € netto (ca. 175.000,- € brutto) Sehr geehrte Damen und Herren, mit Eingang 27.09.2022 legt 52/Sportamt (52) die Unterlagen zum Planungsbeschluss für die Generalsanierung von Platz 1 der Sportanlage Rochusstraße in Köln-Ossendorf vor. Da die Unterlagen für eine Prüfung und Bewertung nicht ausreichend aussagefähig waren, wurde 52 um ergänzende Dokumente und Informationen gebeten. Am 21.10.2022 wurden weitere Unterlagen, wie die Bedarfsprüfung, eine Kostenübersicht zur Kostengruppe 700 und eine Honorarberechnung für die Objektplanung nachgereicht. Weder aus der Beschlussvorlage noch aus den eingereichten Dokumenten ist nachvollzieh- bar dargestellt, wie man auf voraussichtliche Gesamtbaukosten (Baukosten inkl. Nebenkos- ten) in Höhe von 1,725 Mio. Euro (brutto) kommt. Die angenommenen Kosten liegen erheblich über den Erfahrungswerten aus vergleichbaren Projekten der Vergangenheit. Ob und in welcher Höhe hier aufgrund der aktuellen Baupreis- entwicklung Sicherheitszuschläge eingepreist wurden, ist nicht bekannt. Der Honorarberechnung für die Objektplanung wurden anrechenbare Kosten (Nettobaukos- ten) von 1,3 Mio. Euro zugrunde gelegt. Wie sich diese Kosten im Einzelnen zusammenset- zen wurde nicht dargestellt oder erläutert. Die Honorarberechnung bezieht sich entgegen den Ausführungen im Erläuterungstext der Beschlussvorlage nicht auf die Leistungsphasen 1 bis 4, sondern auf die Leistungsphasen 1 bis 5. Nach telefonischer Auskunft ist eine externe Beauftragung bis einschließlich der Leis- tungsphase 5 (Ausführungsplanung) beabsichtigt. 27 - 2 - Die in den eingereichten Unterlagen aufgelisteten Baunebenkosten (Planungskosten, netto) setzen sich wie folgt zusammen: Objektplanung (LP 1 bis 5, Freianlagen/Sportanlagen): 119.702,95 Euro Bodengutachen 16.500,00 Euro Lärmgutachten ..10.000,00 Euro netto Gesamt: 146.202,95 Euro + 19% MwSt 27.778,56 Euro brutto Gesamt: 173.981,51 Eur o Gegen die Fortführung der Maßnahme bestehen keine grundsätzlichen Bedenken. Mit freundlichen Grüßen Ralf Jülich A mtsleitung -
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/52/521 Vorlagen-Nummer 2312/2022 Freigabedatum 28.09.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Planungsbeschluss für die Generalsanierung der Sportanlage Rochusstraße, Platz 1 in Köln- Ossendorf Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Planung und Kostenermittlung für die Generalsanierung der Sportanlage Rochusstraße, Platz 1. Die Sanierung umfasst die Belagsänderung eines Großspielfeldes von Tenne- in Kunststoffrasen, den Neubau des Entwässerungssystems, umlaufender Wege und die Sanierung von Ballfangzäunen, Spielfeldbarrieren sowie der Trainingsbeleuchtungsanlage in Verbindung mit der RheinEnergie. Die Planung und Kostenermittlung wird durch ein zu beauftragendes Landschaftsarchitekturbüro un- ter Beteiligung von Fachplanern durchgeführt. Die voraussichtlichen Planungskosten belaufen sich auf 175.000 €. Die Gesamtkosten der Baumaß- nahme belaufen sich nach einem ersten groben Kostenrahmen auf voraussichtlich ca. 1.725.000 €. Der Rat beschließt, vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2023/2024, die Freigabe investiver Auszahlungsermächtigungen, im Haushaltsjahr 2023, in Höhe von 115.000 € im Teilfinanz- plan 0801-Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 8-Auszahlungen für Baumaß- nahmen, Finanzstelle 5201-0801-4-5293 (SpA Rochusstr.-Generalsanierung). Sportausschuss 27.10.2022 Finanzausschuss 31.10.2022 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 07.11.2022 Rat 10.11.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 175.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Sportanlage Rochusstraße Platz 1 wurde 1965 errichtet. Sie verfügt über ein Großspielfeld mit Tennenbelag. Außerdem verfügt die Anlage über ein städtisches Umkleidegebäude sowie eine Trai- ningsbeleuchtungsanlage. Die Sportanlage ist im Grundbesitz der Stadt Köln und liegt im Sozial- raumgebiet Bickendorf und Ossendorf. Die Sportfreianlage wird vom SC Germania Ossendorf 1894 e.V. und dem Montessori-Schulzentrum Rochusstraße genutzt. Vor dem Hintergrund des Gesamtzustandes der Sportanlage und aufgrund des bestehenden Nut- zungsdrucks im Stadtgebiet beabsichtigt die Verwaltung die Sportanlage zu sanieren und das Groß- spielfeld mit Kunststoffrasen zu versehen. Dabei ist es auch erforderlich, die Entwässerung der Sportanlage, die an das Spielfeld angrenzenden befestigten Wegeflächen, Spielfeldbarrieren und Ballfangzäune neu zu errichten. Die Trainingsbeleuchtungsanlage wird in Verbindung mit der Rhein- Energie saniert. Die Ausführung der Fußballflächen in Kunststoffrasenbelag ergibt sich aus der Notwendigkeit, die vorhandenen Außensportflächen möglichst intensiv, witterungsunabhängig und sportfunktionell zeit- gemäß nutzen zu können. Nach einem ersten groben Kostenrahmen belaufen sich die Brutto-Gesamtkosten, inkl. Nebenkosten 3 für die gesamte Maßnahme auf voraussichtlich ca. 1.725.000 €. Die anteiligen Kosten für Voruntersuchungen und Planung bis zur Leistungsphase 4 (Genehmigungs- planung) werden auf 175.000 € geschätzt. Der Haushaltsplanentwurf 2023/ 2024 wurde am 17.08.2022 in den Rat eingebracht und berücksich- tigt im Teilfinanzplan 0801-Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 8- Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5201-0801-4-5293 (SpA Rochusstr.- Generalsanierung) im Haushaltsjahr 2024 115.000 € sowie im Haushaltsjahr 2025 60.000 €. Um al- lerdings die Reihenfolge und das vorgesehene Pensum der am 17.06.2021 durch den Sportaus- schuss beschlossenen Fortführung der Prioritätenliste zur Modernisierung und Sanierung von Kölner Sportfreianlagen für die Jahre 2021-2025 (Session-Nr. 0043/2021) einzuhalten, muss der Planungs- beginn jedoch in 2023 erfolgen. Im Zuge dessen wurde die geänderte Mittelberücksichtigung über den Veränderungsnachweis 01 am 05.09.2022 in den Finanzausschuss und am 08.09.2022 in den Rat eingebracht. Demnach wurden im Teilplan 0801-Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten bei der Finanzstelle 5201-0801-4-5293 SpA Rochusstr.-Generalsanierung im Haushaltsjahr 2023 115.000 € und in 2024 60.000 € berücksichtigt. Die Maßnahme steht unter dem Vorbehalt des Inkraft- tretens der Haushaltssatzung 2023/2024. Anlagen Kostenrahmen, Luftbild, Schrägluftbild -
05.05.2025 Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle IV/52/521 Vorlagen-Nummer 2312/2022 Stand: 05.05.2025 Sachstandsbericht Planungsbeschluss für die Generalsanierung der Sportanlage Rochusstraße, Platz 1 in Köln-Ossendorf Beschluss: Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Planung und Kostenermittlung für die Generalsanie- rung der Sportanlage Rochusstraße Platz 1. Die Sanierung umfasst die Belagsänderung eines Großspielfeldes von Tenne- in Kunststoffra- sen, den Neubau des Entwässerungssystems, umlaufender Wege und die Sanierung von Ballfangzäunen, Spielfeldbarrieren sowie der Trainingsbeleuchtungsanlage in Verbindung mit der RheinEnergie. Die Planung und Kostenermittlung wird durch ein zu beauftragendes Landschaftsarchitektur- büro unter Beteiligung von Fachplanern durchgeführt. Die voraussichtlichen Planungskosten belaufen sich auf 175.000 €. Die Gesamtkosten der Baumaßnahme belaufen sich nach einem ersten groben Kostenrahmen auf voraussichtlich ca. 1.725.000,- €. Der Rat beschließt, vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2023/2024, die Frei- gabe investiver Auszahlungsermächtigungen, im Haushaltsjahr 2023, in Höhe von 115.000 € im Teilfinanzplan 0801-Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 8-Auszah- lungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5201-0801-4-5293 (SpA Rochusstr.-Generalsanie- rung). Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Derzeit erfolgt die Bearbeitung der Leistungsphase 1 – Grundlagenermittlung. Auf Basis der im Haushaltsplan 2025/2026ff. zur Verfügung stehenden Mittel konnte keine Vergabe externer Planungsleistungen durchgeführt werden. Die Planung wird daher durch eigene Mitarbeitende des Sportamtes durchgeführt. Nächste Schritte: Es folgt die Bearbeitung der weiteren Leistungsphasen (1-4). Danach wird ein Baubeschluss zur Realisierung erforderlich. 2 Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: Mai 2026
Beratungsverlauf
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31.10.2022
TOP 10.11, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: unter Vorbehalt beschlossen -
07.11.2022
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.4, Anhörung (BV). Ergebnis: ungeändert beschlossen
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