2312/2022
Planungsbeschluss für die Generalsanierung der Sportanlage Rochusstraße, Platz 1 in Köln-Ossendorf
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05.05.2025 Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
1946 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
IV/52/521
Vorlagen-Nummer
2312/2022
Stand: 05.05.2025
Sachstandsbericht
Planungsbeschluss für die Generalsanierung der Sportanlage Rochusstraße, Platz 1 in
Köln-Ossendorf
Beschluss:
Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Planung und Kostenermittlung für die Generalsanie-
rung der Sportanlage Rochusstraße Platz 1.
Die Sanierung umfasst die Belagsänderung eines Großspielfeldes von Tenne- in Kunststoffra-
sen, den Neubau des Entwässerungssystems, umlaufender Wege und die Sanierung von
Ballfangzäunen, Spielfeldbarrieren sowie der Trainingsbeleuchtungsanlage in Verbindung mit
der RheinEnergie.
Die Planung und Kostenermittlung wird durch ein zu beauftragendes Landschaftsarchitektur-
büro unter Beteiligung von Fachplanern durchgeführt.
Die voraussichtlichen Planungskosten belaufen sich auf 175.000 €. Die Gesamtkosten der
Baumaßnahme belaufen sich nach einem ersten groben Kostenrahmen auf voraussichtlich
ca. 1.725.000,- €.
Der Rat beschließt, vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2023/2024, die Frei-
gabe investiver Auszahlungsermächtigungen, im Haushaltsjahr 2023, in Höhe von 115.000 €
im Teilfinanzplan 0801-Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 8-Auszah-
lungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5201-0801-4-5293 (SpA Rochusstr.-Generalsanie-
rung).
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Derzeit erfolgt die Bearbeitung der Leistungsphase 1 – Grundlagenermittlung. Auf Basis der
im Haushaltsplan 2025/2026ff. zur Verfügung stehenden Mittel konnte keine Vergabe externer
Planungsleistungen durchgeführt werden. Die Planung wird daher durch eigene Mitarbeitende
des Sportamtes durchgeführt.
Nächste Schritte:
Es folgt die Bearbeitung der weiteren Leistungsphasen (1-4). Danach wird ein Baubeschluss
zur Realisierung erforderlich.
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Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Mai 2026
Beschlussvorlage Rat
5135 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/52/521 Vorlagen-Nummer 2312/2022 Freigabedatum 28.09.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Planungsbeschluss für die Generalsanierung der Sportanlage Rochusstraße, Platz 1 in Köln- Ossendorf Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Planung und Kostenermittlung für die Generalsanierung der Sportanlage Rochusstraße, Platz 1. Die Sanierung umfasst die Belagsänderung eines Großspielfeldes von Tenne- in Kunststoffrasen, den Neubau des Entwässerungssystems, umlaufender Wege und die Sanierung von Ballfangzäunen, Spielfeldbarrieren sowie der Trainingsbeleuchtungsanlage in Verbindung mit der RheinEnergie. Die Planung und Kostenermittlung wird durch ein zu beauftragendes Landschaftsarchitekturbüro un- ter Beteiligung von Fachplanern durchgeführt. Die voraussichtlichen Planungskosten belaufen sich auf 175.000 €. Die Gesamtkosten der Baumaß- nahme belaufen sich nach einem ersten groben Kostenrahmen auf voraussichtlich ca. 1.725.000 €. Der Rat beschließt, vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2023/2024, die Freigabe investiver Auszahlungsermächtigungen, im Haushaltsjahr 2023, in Höhe von 115.000 € im Teilfinanz- plan 0801-Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 8-Auszahlungen für Baumaß- nahmen, Finanzstelle 5201-0801-4-5293 (SpA Rochusstr.-Generalsanierung). Sportausschuss 27.10.2022 Finanzausschuss 31.10.2022 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 07.11.2022 Rat 10.11.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 175.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Sportanlage Rochusstraße Platz 1 wurde 1965 errichtet. Sie verfügt über ein Großspielfeld mit Tennenbelag. Außerdem verfügt die Anlage über ein städtisches Umkleidegebäude sowie eine Trai- ningsbeleuchtungsanlage. Die Sportanlage ist im Grundbesitz der Stadt Köln und liegt im Sozial- raumgebiet Bickendorf und Ossendorf. Die Sportfreianlage wird vom SC Germania Ossendorf 1894 e.V. und dem Montessori-Schulzentrum Rochusstraße genutzt. Vor dem Hintergrund des Gesamtzustandes der Sportanlage und aufgrund des bestehenden Nut- zungsdrucks im Stadtgebiet beabsichtigt die Verwaltung die Sportanlage zu sanieren und das Groß- spielfeld mit Kunststoffrasen zu versehen. Dabei ist es auch erforderlich, die Entwässerung der Sportanlage, die an das Spielfeld angrenzenden befestigten Wegeflächen, Spielfeldbarrieren und Ballfangzäune neu zu errichten. Die Trainingsbeleuchtungsanlage wird in Verbindung mit der Rhein- Energie saniert. Die Ausführung der Fußballflächen in Kunststoffrasenbelag ergibt sich aus der Notwendigkeit, die vorhandenen Außensportflächen möglichst intensiv, witterungsunabhängig und sportfunktionell zeit- gemäß nutzen zu können. Nach einem ersten groben Kostenrahmen belaufen sich die Brutto-Gesamtkosten, inkl. Nebenkosten 3 für die gesamte Maßnahme auf voraussichtlich ca. 1.725.000 €. Die anteiligen Kosten für Voruntersuchungen und Planung bis zur Leistungsphase 4 (Genehmigungs- planung) werden auf 175.000 € geschätzt. Der Haushaltsplanentwurf 2023/ 2024 wurde am 17.08.2022 in den Rat eingebracht und berücksich- tigt im Teilfinanzplan 0801-Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 8- Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5201-0801-4-5293 (SpA Rochusstr.- Generalsanierung) im Haushaltsjahr 2024 115.000 € sowie im Haushaltsjahr 2025 60.000 €. Um al- lerdings die Reihenfolge und das vorgesehene Pensum der am 17.06.2021 durch den Sportaus- schuss beschlossenen Fortführung der Prioritätenliste zur Modernisierung und Sanierung von Kölner Sportfreianlagen für die Jahre 2021-2025 (Session-Nr. 0043/2021) einzuhalten, muss der Planungs- beginn jedoch in 2023 erfolgen. Im Zuge dessen wurde die geänderte Mittelberücksichtigung über den Veränderungsnachweis 01 am 05.09.2022 in den Finanzausschuss und am 08.09.2022 in den Rat eingebracht. Demnach wurden im Teilplan 0801-Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten bei der Finanzstelle 5201-0801-4-5293 SpA Rochusstr.-Generalsanierung im Haushaltsjahr 2023 115.000 € und in 2024 60.000 € berücksichtigt. Die Maßnahme steht unter dem Vorbehalt des Inkraft- tretens der Haushaltssatzung 2023/2024. Anlagen Kostenrahmen, Luftbild, Schrägluftbild
Stellungnahme_14__zur_Bedarfsprüfung-Sportanlage_Rochusstraße...
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14 …..10.2022
52 über Dez. IV
Stellungnahme zur Bedarfsprüfung der Beschlussvorlage 2312/2022
(Stand 31.08.2022)
Sportanlage Rochusstraße, Köln-Ossendorf
Planungsbeschluss für die Generalsanierung der Sportanlage, Platz 1
RPA-Nr. 2022/0449
Kosten eingereicht: ca. 146.500,- € netto (ca. 175.000,- € brutto)
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Eingang 27.09.2022 legt 52/Sportamt (52) die Unterlagen zum Planungsbeschluss für die
Generalsanierung von Platz 1 der Sportanlage Rochusstraße in Köln-Ossendorf vor.
Da die Unterlagen für eine Prüfung und Bewertung nicht ausreichend aussagefähig waren,
wurde 52 um ergänzende Dokumente und Informationen gebeten. Am 21.10.2022 wurden
weitere Unterlagen, wie die Bedarfsprüfung, eine Kostenübersicht zur Kostengruppe 700 und
eine Honorarberechnung für die Objektplanung nachgereicht.
Weder aus der Beschlussvorlage noch aus den eingereichten Dokumenten ist nachvollzieh-
bar dargestellt, wie man auf voraussichtliche Gesamtbaukosten (Baukosten inkl. Nebenkos-
ten) in Höhe von 1,725 Mio. Euro (brutto) kommt.
Die angenommenen Kosten liegen erheblich über den Erfahrungswerten aus vergleichbaren
Projekten der Vergangenheit. Ob und in welcher Höhe hier aufgrund der aktuellen Baupreis-
entwicklung Sicherheitszuschläge eingepreist wurden, ist nicht bekannt.
Der Honorarberechnung für die Objektplanung wurden anrechenbare Kosten (Nettobaukos-
ten) von 1,3 Mio. Euro zugrunde gelegt. Wie sich diese Kosten im Einzelnen zusammenset-
zen wurde nicht dargestellt oder erläutert.
Die Honorarberechnung bezieht sich entgegen den Ausführungen im Erläuterungstext der
Beschlussvorlage nicht auf die Leistungsphasen 1 bis 4, sondern auf die Leistungsphasen 1
bis 5. Nach telefonischer Auskunft ist eine externe Beauftragung bis einschließlich der Leis-
tungsphase 5 (Ausführungsplanung) beabsichtigt.
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- 2 -
Die in den eingereichten Unterlagen aufgelisteten Baunebenkosten (Planungskosten, netto)
setzen sich wie folgt zusammen:
Objektplanung (LP 1 bis 5, Freianlagen/Sportanlagen): 119.702,95 Euro
Bodengutachen 16.500,00 Euro
Lärmgutachten ..10.000,00 Euro
netto Gesamt: 146.202,95 Euro
+ 19% MwSt 27.778,56 Euro
brutto Gesamt: 173.981,51 Eur o
Gegen die Fortführung der Maßnahme bestehen keine grundsätzlichen Bedenken.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Jülich
A
mtsleitung
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: unter Vorbehalt beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2312/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 28.09.2022
- Erstellt
- 20.07.2022 17:35