AN/1768/2018
Lärmschutzmaßnahmen im Stadtbezirk Rodenkirchen
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Sachstandsbericht BV
6069 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
III/66/660/1
___________________________
Vorlagen-Nummer
AN/1768/2018
Stand: 21.06.2022
Sachstandsbericht
Lärmschutzmaßnahmen im Stadtbezirk Rodenkirchen
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 28.01.2019
8.1.6 Lärmschutzmaßnahmen im Stadtbezirk Rodenkirchen,
Antrag der CDU-Fraktion
AN/1768/2018
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss:
Die Verwaltung wird gebeten, der Bezirksvertretung die realisierten Lärmschutzmaßnahmen im
Stadtbezirk Rodenkirchen – insbesondere entlang der Autobahnen BAB 4 und BAB 555 – mündlich
zu erläutern und darzulegen, ob und welche zusätzlichen Lärmschutzmaßnahmen in Zukunft geplant
sind.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 28.01.2019
8.1.6 Lärmschutzmaßnahmen im Stadtbezirk Rodenkirchen, AN/1768/2018
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss:
Die Verwaltung wird gebeten, der Bezirksvertretung die realisierten Lärmschutzmaßnahmen im
Stadtbezirk Rodenkirchen – insbesondere entlang der Autobahnen BAB 4 und BAB 555 – mündlich
zu erläutern und darzulegen, ob und welche zusätzlichen Lärmschutzmaßnahmen in Zukunft geplant
sind.
Sachstand 2019
Siehe Mitteilung (Vorlagen-Nummer 1083/2019).
Mitteilung der Verwaltung:
Im Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen geht es um die Beantwortung von zwei Fragestel-
lungen, die nicht in der Zuständigkeit der Verwaltung liegen.
2
Der Flughafen Köln/Bonn wird an der BV2-Sitzung am 13.5.2019 teilnehmen und einen Vortrag zum
Lärmminderungskonzept des Flughafens mit anschließender Beantwortung entsprechender Fragen
halten.
Der Landesbetrieb Straßenbau NRW hat schriftlich nachfolgende Informationen zu Lärmschutz-
maßnahmen an den in seiner Zuständigkeit liegenden Bundesfernstraßen, Landesstraßen und Kreis-
straßen übermittelt:
1. Vorhandene Lärmschutzanlagen
A4 Aachen-Olpe
Im Stadtbezirk Rodenkirchen sind südlich der A 4 Lärmschutzanlagen im Bereich der BAB-nahen
Bebauung von Hochkirchen/Rondorf und Rodenkirchen vorhanden. Im Bereich Hochkirchen/ Rondorf
sind dies eine ca. 2 m hohe Lärmschutzwand auf der Oberkante der Einschnittböschung, die ca. 160
m östlich der Überführung des Wirtschaftswegs „Am Höfchen“ beginnt und an der Überführung des
Weißdornwegs endet, sowie eine östlich des Weißdornwegs weiterführende Lärmschutzwand mit ca.
3-4 m Höhe über der Oberkante der BAB-Einschnittböschung. Diese Lärmschutzwand wird im Be-
reich des Autobahnkreuzes Köln Süd entlang der Tangente von der A 4 auf die A 555 weitergeführt
und schließt an die Lärmschutzwand entlang der A 555 an.
Im Bereich Rodenkirchen ist eine 4,5 m hohe Lärmschutzwand vorhanden, welche auf dem Unterfüh-
rungsbauwerk „Zum Forstbotanischen Garten“ beginnt und kurz vor Beginn der Rheinbrücke Ro-
denkirchen in ein Beton-Erde-System von 5 m Höhe und 190 m Länge einbindet. Auf der Rheinbrü-
cke selber ist zwischen Rad- und Gehweg eine 2,5 m hohe transparente Lärmschutzwand vorhanden.
Auf der Westseite der A 4 sind zwischen dem Autobahnkreuz Köln Süd und der Rheinbrücke Ro-
denkirchen Erdwälle mit 1,2 - 1,6 m Höhe über Fahrbahnrand vorhanden, die im Bereich von Bau-
werken als Lärmschutzwand ausgeführt sind. Auf der Rheinbrücke selber ist, ebenso wie auf der
Südseite der Brücke, zwischen Rad- und Gehweg eine 2,5 m hohe transparente Lärmschutzwand
vorhanden.
A555 Köln – Bonn
Im Stadtbezirk Rodenkirchen sind westlich der A 555 Lärmschutzanlagen im Bereich Hochkirchen
vorhanden. Entlang der BAB-nahen Bebauung ist dies eine 4,5 - 5,0 m hohe Lärmschutzwand, wel-
che eine Fortführung der an der A 4 beginnenden Lärmschutzwand darstellt. Die Lärmschutzwand
endet in südlicher Richtung hinter dem letzten BAB-nahen Anliegergrundstück der Straße „Zucker-
berg“ und bindet dort einen Erdwall von 6 m Höhe und 200 m Länge ein. Der in südlicher Richtung
daran anschließende Erdwall von 8 m Höhe ist von der Stadt Köln in Zusammenhang mit dem Be-
bauungsplan 67379-04 errichtet worden.
Östlich der A 555 ist zwischen der Unterführung der Hahnenstraße und der Überführung des Kies-
grubenwegs ein 4 m hoher Erdwall vorhanden, der aufgrund des dichten Bewuchses nicht direkt als
solcher erkennbar ist. Der Erdwall beginnt etwa 100 m südlich der Unterführung der Hahnenstraße.
Weiter südlich ist im Bereich Godorf ein 4,5 m hoher Lärmschirm vorhanden, der, beginnend am Met-
ro-Gelände, bis zur Straße „Am Eulengarten“ als Lärmschutzwand ausgeführt ist. Im weiteren Verlauf
bis zur Überführung der Kerkrader Straße (L 150) folgt eine Lärmschutzanlage als Erdwall, die im
Bereich der Unterführungen Immendorfer Straße und Meschenicher Straße in Form von Lärmschutz-
wänden ausgeführt ist.
Weitere Bundes-, Landes- und Kreisstraßen.
Im Stadtbezirk Rodenkirchen sind im klassifizierten Straßennetz keine weiteren in der Zuständigkeit
des Landesbetriebs Straßenbau NRW errichtete Lärmschutzanlagen vorhanden.
3
2. Geplante Lärmschutzanlaqen
Die Planung weiterer und die Verbesserung vorhandener Lärmschutzanlagen an A 4 und A 555 sind
in Zusammenhang mit den im Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP 2030) enthaltenen Ausbau-
maßnahmen zu erwarten (Beschluss des Fernstraßenausbaugesetzes am 02.12.2016).
Im Einzelnen sind dies der Umbau des Autobahnkreuzes Köln Süd und der Ausbau der A 4 vom Au-
tobahnkreuz Köln Süd bis zum Autobahnkreuz Gremberg. Beide Maßnahmen sind im BVWP 2030
bzw. im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen mit der höchsten Priorität „Vordringlicher Bedarf -
Engpassbeseitigung“ enthalten.
Sachstand 2019 und 2020
Mitteilung 1083/2019 (Top 10.2.2 zur Sitzung vom 13.05.2019) und dem Vortrag „Lärmminderungs-
konzept des Flughafens Köln/Bonn“ des Herrn Partsch - Leiter des Bereiches Nachhaltigkeit und
Umlandkommunikation des Flughafens Köln / Bonn; Top A zur Sitzung vom 13.05.2019)
Der Beschluss ist damit erledigt.
4
Status in Bearbeitung
erledigt
Antrag nach § 3 (CDU BV2)
1742 Zeichen
CDU Köln • Fraktion in der Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen Bezirksrathaus • Hauptstraße 85 • 50996 Köln • E-Mail: CDU-BV2@stadt-koeln.de Zimmer 118 – Telefon: (02 21) 221-92305 Fax: (02 21) 221-92302 Fraktion in der Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen Gleichlautend Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Mike Homann Henriette Reker Hauptstraße 85 Hist. Rathaus 50996 Köln 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/1768/2018 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 17.12.2018 Lärmschutzmaßnahmen im Stadtbezirk Rodenkirchen Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, die CDU-Fraktion bittet, folgenden Antrag auf die Tagesordnung de r Sitzung der Bezirksver- tretung Rodenkirchen am 17. Dezember 2018 zu setzen. Die Bezirksvertretung möge beschließen: Die Verwaltung wird gebeten, der Bezirksvertretung die realisierten Lärmschutzmaßnahmen im Stadtbezirk Rodenkirchen – insbesondere entlang der Autobahnen BAB 4 und BAB 555 – mündlich zu erläutern und darzulegen, ob und welche zusätzlichen Lärmschutzmaßnahmen in Zukunft geplant sind. Begründung: Lärmemission ist ein aktuelles Thema. Der Stadtbezirk Rodenkirchen ist durch 2 Autobahnen und den Startkorridor des Flughafens Köln/Bonn von Lärmquellen betroffen. Daher sollte der Bezirksvertretung Einblick in die Ist - und Plansituation gegeben werden und die Möglichkeit, interaktiv die zukünftige Entwicklung zu besprechen. Mit freundlichen Grüßen gez. Schykowski gez. Aengenvoort CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen • Bezirksrathaus • 50996 Köln Aachener Str. 220 50931 Köln (Braunsfeld)
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (10)
- Meschenicher Straße
- Hauptstraße 85
- Aachener Straße 220
- Am Höfchen
- Zum Forstbotanischen Garten
- Am Eulengarten
- Immendorfer Straße
- Kerkrader Straße
- Hahnenstraße
- Straße 22
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- AN/1768/2018
- Typ
- Antrag nach § 3 BV2 (CDU)
- Datum
- 03.12.2018
- Erstellt
- 03.12.2018 11:08