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AN/1768/2018

Lärmschutzmaßnahmen im Stadtbezirk Rodenkirchen

Antrag nach § 3 BV2 (CDU) 03.12.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 28.01.2019, TOP 8.1.6

Sachstandsbericht BV

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Antrag nach § 3 (CDU BV2)

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Sachstandsbericht BV

6069 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/660/1 
 
___________________________ 
Vorlagen-Nummer 
 AN/1768/2018 
 Stand: 21.06.2022 
Sachstandsbericht  
Lärmschutzmaßnahmen im Stadtbezirk Rodenkirchen 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 28.01.2019 
 
8.1.6 Lärmschutzmaßnahmen im Stadtbezirk Rodenkirchen,  
Antrag der CDU-Fraktion 
AN/1768/2018 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss:  
 
Die Verwaltung wird gebeten, der Bezirksvertretung die realisierten Lärmschutzmaßnahmen im 
Stadtbezirk Rodenkirchen – insbesondere entlang der Autobahnen BAB 4 und BAB 555 – mündlich 
zu erläutern und darzulegen, ob und welche zusätzlichen Lärmschutzmaßnahmen in Zukunft geplant 
sind. 
 
Abstimmungsergebnis:  
Einstimmig zugestimmt. 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 28.01.2019 
8.1.6  Lärmschutzmaßnahmen im Stadtbezirk Rodenkirchen, AN/1768/2018 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird gebeten, der Bezirksvertretung die realisierten Lärmschutzmaßnahmen im 
Stadtbezirk Rodenkirchen – insbesondere entlang der Autobahnen BAB 4 und BAB 555 – mündlich 
zu erläutern und darzulegen, ob und welche zusätzlichen Lärmschutzmaßnahmen in Zukunft geplant 
sind. 
 
Sachstand 2019 
 
Siehe Mitteilung (Vorlagen-Nummer 1083/2019). 
 
Mitteilung der Verwaltung: 
 
Im Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen geht es um die Beantwortung von zwei Fragestel-
lungen, die nicht in der Zuständigkeit der Verwaltung liegen.

2 
 
 
Der Flughafen Köln/Bonn wird an der BV2-Sitzung am 13.5.2019 teilnehmen und einen Vortrag zum 
Lärmminderungskonzept des Flughafens mit anschließender Beantwortung entsprechender Fragen 
halten.  
 
Der Landesbetrieb Straßenbau NRW hat schriftlich nachfolgende Informationen zu Lärmschutz-
maßnahmen an den in seiner Zuständigkeit liegenden Bundesfernstraßen, Landesstraßen und Kreis-
straßen übermittelt: 
 
1. Vorhandene Lärmschutzanlagen 
 
A4 Aachen-Olpe 
 
Im Stadtbezirk Rodenkirchen sind südlich der A 4 Lärmschutzanlagen im Bereich der BAB-nahen 
Bebauung von Hochkirchen/Rondorf und Rodenkirchen vorhanden. Im Bereich Hochkirchen/ Rondorf 
sind dies eine ca. 2 m hohe Lärmschutzwand auf der Oberkante der Einschnittböschung, die ca. 160 
m östlich der Überführung des Wirtschaftswegs „Am Höfchen“ beginnt und an der Überführung des 
Weißdornwegs endet, sowie eine östlich des Weißdornwegs weiterführende Lärmschutzwand mit ca. 
3-4 m Höhe über der Oberkante der BAB-Einschnittböschung. Diese Lärmschutzwand wird im Be-
reich des Autobahnkreuzes Köln Süd entlang der Tangente von der A 4 auf die A 555 weitergeführt 
und schließt an die Lärmschutzwand entlang der A 555 an. 
 
Im Bereich Rodenkirchen ist eine 4,5 m hohe Lärmschutzwand vorhanden, welche auf dem Unterfüh-
rungsbauwerk „Zum Forstbotanischen Garten“ beginnt und kurz vor Beginn der Rheinbrücke Ro-
denkirchen in ein Beton-Erde-System von 5 m Höhe und 190 m Länge einbindet. Auf der Rheinbrü-
cke selber ist zwischen Rad- und Gehweg eine 2,5 m hohe transparente Lärmschutzwand vorhanden. 
 
Auf der Westseite der A 4 sind zwischen dem Autobahnkreuz Köln Süd und der Rheinbrücke Ro-
denkirchen Erdwälle mit 1,2 - 1,6 m Höhe über Fahrbahnrand vorhanden, die im Bereich von Bau-
werken als Lärmschutzwand ausgeführt sind. Auf der Rheinbrücke selber ist, ebenso wie auf der 
Südseite der Brücke, zwischen Rad- und Gehweg eine 2,5 m hohe transparente Lärmschutzwand 
vorhanden. 
 
A555 Köln – Bonn 
 
Im Stadtbezirk Rodenkirchen sind westlich der A 555 Lärmschutzanlagen im Bereich Hochkirchen 
vorhanden. Entlang der BAB-nahen Bebauung ist dies eine 4,5 - 5,0 m hohe Lärmschutzwand, wel-
che eine Fortführung der an der A 4 beginnenden Lärmschutzwand darstellt. Die Lärmschutzwand 
endet in südlicher Richtung hinter dem letzten BAB-nahen Anliegergrundstück der Straße „Zucker-
berg“ und bindet dort einen Erdwall von 6 m Höhe und 200 m Länge ein. Der in südlicher Richtung 
daran anschließende Erdwall von 8 m Höhe ist von der Stadt Köln in Zusammenhang mit dem Be-
bauungsplan 67379-04 errichtet worden.  
 
Östlich der A 555 ist zwischen der Unterführung der Hahnenstraße und der Überführung des Kies-
grubenwegs ein 4 m hoher Erdwall vorhanden, der aufgrund des dichten Bewuchses nicht direkt als 
solcher erkennbar ist. Der Erdwall beginnt etwa 100 m südlich der Unterführung der Hahnenstraße.  
 
Weiter südlich ist im Bereich Godorf ein 4,5 m hoher Lärmschirm vorhanden, der, beginnend am Met-
ro-Gelände, bis zur Straße „Am Eulengarten“ als Lärmschutzwand ausgeführt ist. Im weiteren Verlauf 
bis zur Überführung der Kerkrader Straße (L 150) folgt eine Lärmschutzanlage als Erdwall, die im 
Bereich der Unterführungen Immendorfer Straße und Meschenicher Straße in Form von Lärmschutz-
wänden ausgeführt ist.  
 
Weitere Bundes-, Landes- und Kreisstraßen.  
 
Im Stadtbezirk Rodenkirchen sind im klassifizierten Straßennetz keine weiteren in der Zuständigkeit 
des Landesbetriebs Straßenbau NRW errichtete Lärmschutzanlagen vorhanden.

3 
 
2. Geplante Lärmschutzanlaqen 
 
Die Planung weiterer und die Verbesserung vorhandener Lärmschutzanlagen an A 4 und A 555 sind 
in Zusammenhang mit den im Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP 2030) enthaltenen Ausbau-
maßnahmen zu erwarten (Beschluss des Fernstraßenausbaugesetzes am 02.12.2016). 
 
Im Einzelnen sind dies der Umbau des Autobahnkreuzes Köln Süd und der Ausbau der A 4 vom Au-
tobahnkreuz Köln Süd bis zum Autobahnkreuz Gremberg. Beide Maßnahmen sind im BVWP 2030 
bzw. im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen mit der höchsten Priorität „Vordringlicher Bedarf - 
Engpassbeseitigung“ enthalten. 
 
Sachstand 2019 und 2020 
 
Mitteilung 1083/2019 (Top 10.2.2 zur Sitzung vom 13.05.2019) und dem Vortrag „Lärmminderungs-
konzept des Flughafens Köln/Bonn“  des Herrn Partsch - Leiter des Bereiches Nachhaltigkeit und 
Umlandkommunikation des Flughafens Köln / Bonn; Top A zur Sitzung vom 13.05.2019)  
 
Der Beschluss ist damit erledigt.

4 
 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt

Antrag nach § 3 (CDU BV2)

1742 Zeichen

CDU Köln • Fraktion in der Bezirksvertretung  Köln-Rodenkirchen 
Bezirksrathaus • Hauptstraße 85 • 50996 Köln • E-Mail: CDU-BV2@stadt-koeln.de 
Zimmer 118 – Telefon: (02 21) 221-92305 Fax: (02 21) 221-92302 
Fraktion in der Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen 
 
Gleichlautend 
Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin 
Mike Homann Henriette Reker  
Hauptstraße 85 Hist. Rathaus 
50996 Köln 50667 Köln 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/1768/2018 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 17.12.2018 
Lärmschutzmaßnahmen im Stadtbezirk Rodenkirchen 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
 
die CDU-Fraktion bittet, folgenden Antrag auf die Tagesordnung de r Sitzung der Bezirksver-
tretung Rodenkirchen am 17. Dezember 2018 zu setzen. 
 
Die Bezirksvertretung möge beschließen:  
 
Die Verwaltung wird gebeten, der Bezirksvertretung die realisierten Lärmschutzmaßnahmen 
im Stadtbezirk Rodenkirchen – insbesondere entlang der Autobahnen BAB 4 und BAB 555 – 
mündlich zu erläutern und darzulegen, ob und welche zusätzlichen Lärmschutzmaßnahmen 
in Zukunft geplant sind. 
Begründung: 
 
Lärmemission ist ein aktuelles Thema. Der Stadtbezirk Rodenkirchen ist durch 2 Autobahnen 
und den Startkorridor des Flughafens Köln/Bonn von Lärmquellen betroffen. Daher sollte der 
Bezirksvertretung Einblick in die Ist - und Plansituation gegeben werden und die Möglichkeit, 
interaktiv die zukünftige Entwicklung zu besprechen. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
gez. Schykowski    gez. Aengenvoort 
CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen • Bezirksrathaus • 50996 Köln 
 
Aachener Str. 220 
50931 Köln (Braunsfeld)

Beratungsverlauf (1)

28.01.2019 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 8.1.6 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (10)

  • Meschenicher Straße
  • Hauptstraße 85
  • Aachener Straße 220
  • Am Höfchen
  • Zum Forstbotanischen Garten
  • Am Eulengarten
  • Immendorfer Straße
  • Kerkrader Straße
  • Hahnenstraße
  • Straße 22

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Details

Aktenzeichen
AN/1768/2018
Typ
Antrag nach § 3 BV2 (CDU)
Datum
03.12.2018
Erstellt
03.12.2018 11:08