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AN/1524/2024

Leistbar und ökologisch wohnen: Energetische Sanierung kommunaler Wohnungen

Die Linke. Anfrage nach § 4 07.11.2024

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Nächste Beratung: Unterausschuss Wohnen, Sitzung am 05.05.2025, TOP 4.1

Linke Anfrage nach § 4

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Linke Anfrage nach § 4

4485 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln  
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Herrn Ausschussvorsitzenden 
Pascal Pütz 
 
Rathaus, Spanischer Bau  
 50667 Köln 
Postanschrift:  
Postfach 103564 · 50475 Köln  
Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221 -27841  
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand  
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 07.11.2024 
AN/1524/2024 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Unterausschuss Wohnen 18.11.2024 
 
Leistbar und ökologisch wohnen:  
Energetische Sanierung kommunaler Wohnungen 
 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, 
sehr geehrter Herr Pütz, 
 
die Fraktion DIE LINKE bittet darum, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten 
Sitzung des Unterausschusses Wohnen zu setzen: 
 
Der Rat der Stadt Köln hat beschlossen, dass Köln bis 2035 klimaneutral werden soll.  
Gemäß Ratsbeschluss (AN/1377/2021 geänderte Fassung) sollen „alle von der Stadt Köln 
direkt beeinflussbaren THG-Emittent*innen inkl. der Beteiligungsgesellschaften innerhalb 
und außerhalb des Stadtgebiets nicht mehr Treibhausgase (THG) emittieren als auf 
natürliche oder künstliche Art und Weise gebunden werden können.“ 
Die Verwaltung wurde beauftragt, „einen Maßnahmenplan zur Erreichung des Klimaziels 
der Stadtverwaltung, ihrer Beteiligungsgesellschaften sowie unter Einbezug möglichst 
vieler weiterer THG-Emittent*innen erarbeiten.“ 
Dieser Maßnahmenplan wurde dann als „Aktionsplan Klimaschutz“ der Verwaltung und 
städtischer Beteiligungen vom Rat am 7.12.2023 zustimmend zur Kenntnis genommen. 
Der Rat begrüßte ausdrücklich das von den städtischen Beteiligungen vorgelegte 
Maßnahmenpaket und befürwortete deren Anstrengungen, in Eigenverantwortung 
substantielle Beiträge zur Treibhausgasminderung zu leisten.

In der Anlage 4 Übersicht Aktionsplan der städtischen Beteiligungen wird allerdings nur 
eine einzige Maßnahme der GAG Immobilien AG und keine Maßnahme der 
Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln (WSK) aufgelistet. 
Auch zehn Monate später haben weder GAG noch WSK dem Rat dargelegt, wie sie das 
Ziel, bis 2035 nicht mehr Treibhausgase zu emittieren als auf natürliche oder künstliche 
Art und Weise gebunden werden können, erreichen wollen. 
Im Geschäftsbericht 2023 der GAG ist hingegen zu lesen, es werde „aktuell ein Pfad zur 
Erreichung der Klimaneutralität bis 2045 erarbeitet.“ 
Es ist daher erforderlich, in den politischen Gremien über die (Nicht-)Beachtung des 
Ratsbeschlusses durch städtische Beteiligungen, hier: die GAG Immobilien AG und die 
Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln (WSK) , zu beraten. 
Damit Politik und Öffentlichkeit die Diskussion auf einer qualifizierten Faktenlage führen 
können, ist die Beantwortung der folgenden Fragen durch die genannten Unternehmen 
erforderlich. 
Um die Diskussion über den kommunal kontrollierten Wohnungsbestand als Ganzes 
führen zu können, werden auch die Wohnungen, die sich im direkten Eigentum der Stadt 
Köln befinden, in die Anfrage aufgenommen. 
 
Fragen: 
1. In welchem energetische Zustand (Angabe der Energieeffizienzklassen) sind die 
Bestände der GAG Immobilien AG und der Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln 
(WSK) sowie die Wohnungen, die sich im direkten Eigentum der Stadt Köln befinden, 
und wie hoch ist der Anteil der Worst Performing Buildings? 
2. Aus welchen Förderprogrammen und in welcher Höhe haben die genannten 
Unternehmen und die Stadt Köln in den letzten fünf Kalenderjahren Fördermittel für 
energetische Gebäudesanierungen erhalten? 
3. In welchem Umfang wurden durch die genannten Unternehmen und durch die Stadt 
die Nettomieten durch die Umlage der Kosten der energetischen Gebäudesanierung 
erhöht und wurde diese Mieterhöhung durch Einsparung der Heizkosten ausgeglichen? 
(Kostenneutralität) 
4. Welche Maßnahmen wären erforderlich und welche Finanzmittel wären aufzuwenden, 
damit die genannten Unternehmen und die Stadt Köln in den Wohnungen, die sich in 
ihrem Eigentum befinden, das städtische Klimaziel, bis 2035 klimaneutral zu sein, 
erreichen? 
 
Hinweise: 
Energieeffizienzklassen zeigen an, wie es um den energetischen Zustand des Gebäudes 
steht. Ein Gebäude kann dabei je nach Energieverbrauch von A+ bis H klassifiziert 
werden. 
Worst Performing Buildings sind Gebäude, die hinsichtlich des energetischen 
Sanierungszustands zu den schlechtesten 25 % der Gebäude in Deutschland gehören. 
 
Gez. Michael Weisenstein 
Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

05.05.2025 Unterausschuss Wohnen
TOP 4.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1524/2024
Typ
Die Linke. Anfrage nach § 4
Datum
07.11.2024
Erstellt
07.11.2024 10:50