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1858/2023

Implementierung einer AG nach § 78 SGB VIII - Jugendberufshilfe

Mitteilung Ausschuss 05.06.2023

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 06.06.2023, TOP 8.4.5

FINAL GO AG 78 Jugendberufshilfe Stand 09.06.2022

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FINAL GO AG 78 Jugendberufshilfe Stand 09.06.2022

6283 Zeichen

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Geschäftsordnung der Arbeitsgemeinschaft „ Jugendberufshilfe “ 
 nach § 78 SGB VIII für die Stadt Köln  
 
1. Gesetzliche Grundlage der Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII  
Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen die Bildung von Arbeitsgemeinschaften 
anstreben, in denen neben ihnen die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe 
sowie die Träger geförderter Maßnahmen vertreten sind. In den 
Arbeitsgemeinschaften soll darauf hingewirkt werden, dass die geplanten 
Maßnahmen aufeinander abgestimmt werden und sich gegenseitig ergänzen. 
 
2. Ziele und Aufgaben 
 
Die Arbeitsgemeinschaft §78 SGB VIII – Jugendberufshilfe - hat das Ziel, die 
Jugendberufshilfe im Zusammenhang mit der Jugendhilfeplanung in Köln zu 
formulieren und weiter zu entwickeln. Dabei sollen 
 eine kontinuierliche und partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen 
öffentlicher und freier Jugendhilfe sichergestellt werden; 
 weitere Akteure, die im Arbeitsfeld Jugendberufshilfe tätig sind,  
anlassbezogen eingebunden werden; 
 die Vernetzung von Maßnahmen und Veranstaltungen abgestrebt werden; 
 die Beteiligung der Träger der freien Jugendhilfe in allen Phasen der 
Jugendhilfeplanung gewährleistet sein; 
 Empfehlungen an den Jugendhilfeausschuss der Stadt Köln und ggf. weitere 
Gremien erarbeitet werden; 
 Entwicklungsimpulse für die  Jugendberufshilfe in Köln umgesetzt werden. 
 
Zur Erfüllung ihrer Ziele und Aufgaben tritt die Arbeitsgemeinschaft mehrmals jährlich 
zusammen. Die Sitzungen sind nicht öffentlich. 
 
3. Mitglieder der AG 78 Jugendberufshilfe 
Der Arbeitsgemeinschaft „ Jugendberufshilfe“ nach § 78 SGB VIII gehören als feste 
Teilnehmer anerkannte Träger der freien Jugendhilfe in Köln an , die im Bereich der 
Jugendberufshilfe tätig sind und  von der Stadt Köln  unterstützt werden, sowie 
Vertreter der öffentlichen Verwaltung: 
 Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln 
o Abteilung 512 Kinderinteressen und Jugendförderung 
o Sachgebiet Jugendberufshilfe

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Anlassbezogene Teilnehmer*innen können grundsätzlich alle relevanten 
Vertreter*innen der örtlichen und überörtlichen Bildungslandschaft im Übergang 
Schule/Beruf, sowie die in §13 SGB VIII, Absatz 4 genannten Institutionen, sein: 
Hierzu gehören z.B. 
 Agentur für Arbeit 
 Schulverwaltung 
 Jobcenter / U25  
 KAoA 
 LVR Jugendförderung 
 Kammern und Innungen 
 Kommunales Integrationszentrum 
 
Weitere Träger von betrieblicher und außerbetrieblicher Ausbildung und 
Beschäftigungsmaßnahmen, so denn sie nicht bereits zum festen Teilnehmerkreis 
gehören. 
Weitere anlassbezogene Vertreter*innen können bei mehrheitlicher Abstimmung 
eingeladen werden. 
Die teilnehmenden Träger der freien und öffentlichen Jugendhilfe arbeiten in de m 
Bereich Übergang Schule/Beruf mit der Zielgruppe benachteiligter Jugendlicher (14-
27 Jahre) gemäß §13 SGB VIII. 
Die Anzahl der in der Arbeitsgemeinschaft vertretenen öffentlichen Stellen/Träger 
darf die Anzahl der freien Träger nicht überschreiten. 
Es nehmen für die einzelnen Träger die Leitungskräfte, bzw. Vertreterinnen und 
Vertreter teil. 
Bei Bedarf können externe Sachverständige zu den Sitzungen hinzugezogen 
werden. 
 
4. Unterausschüsse 
Die Arbeitsgemeinschaft kann zu bestimmten Themen Unterausschüsse bilden. Über 
die Zusammensetzung der Unterausschüsse entscheidet die Arbeitsgemeinschaft 
durch Mehrheitsbeschluss der anwesenden Mitglieder.

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5. Sprecherinnen oder Sprecher  
Die Arbeitsgemeinschaft wählt mit einfacher Mehrheit aus der Mitte der 
Vertreterinnen und Vertreter der freien Träger eine Sprecherin, bzw. einen Sprecher 
sowie zwei stellvertretende Sprecher*innen, für die Dauer von zwei Jahren.  
Der Sprecherkreis ist gleichberechtigt und hat folgende Aufgaben: 
- Erstellung der Tagesordnung in Abstimmung mit der Geschäftsführung,  
- Leitung der Sitzungen,  
- Vertretung der Arbeitsgemeinschaft nach außen 
- Teilnahme am AK80 und Verteilung der Informationen aus dem AK 80 an die 
Teilnehmenden der AG 78 Jugendberufshilfe 
- Repräsentation der Beschlüsse der AG 78 Jugendberufshilfe nach außen/in 
anderen (übergeordneten) Gremien 
Sollte ein*e Sprecher*in bzw. Stellvertreter*in vorzeitig ausscheiden, wird zur 
Nachfolge eine weitere Person aus dem Kreis der freien Träger für die restliche 
Laufzeit neugewählt. 
 
6. Geschäftsführung 
Die Geschäftsführung obliegt der Abteilung Kinderinteressen und Jugendförderung 
des Amtes für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln. Sie hat folgende 
Aufgaben: 
- Terminliche Jahresplanung 
- Erstellung der Tagesordnung in Abstimmung mit der Sprecherin oder dem 
Sprecher 
- Einladung zu den Sitzungen 
- Anfertigung der Sitzungsprotokolle sowie deren Verschickung zeitnah nach 
der jeweiligen Sitzung 
- Weiterleitung der Empfehlungen oder Beschlüsse der Arbeitsgemeinschaft 
nach § 78 SGB VIII Jugendberufshilfe im Rahmen der Jugendhilfeplanung 
nach § 80 SGB VIII und an den Jugendhilfeausschuss. 
 
 
7. Beschlussfassung und Beschlussfähigkeit 
Die Arbeitsgemeinschaft kann Beschlüsse fassen und Empfehlungen geben. 
Die Beschlüsse und Empfehlungen werden mit der einfachen Mehrheit der Stimmen 
der anwesenden Mitglieder abgegeben. Dabei hat jeder Träger und die Stadt Köln je 
eine Stimme Minderheitenmeinungen und deren Begründungen werden protokolliert. 
Jeder Träger, jede öffentliche Dienststelle bzw. Abteilung hat jeweils eine Stimme.

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Über die Aufnahme neuer Mitglieder entscheidet die Arbeitsgemeinschaft durch 
Beschluss. Die Mitglieder zum Zeitpunkt der Erstellung der Geschäftsordnung sind 
im Anhang aufgeführt. 
Jede Zusammenkunft der Arbeitsgemeinschaft, zu der mindestens zwei Wochen 
vorher eingeladen wurde und mindestens 10 Mitglieder anwesend sind, ist 
beschlussfähig. 
 
8. Öffentlichkeitsarbeit 
Die Öffentlichkeitsarbeit wird durch die Sprecherin, bzw. den Sprecher in 
Abstimmung mit dem Presseamt der Stadt Köln über die Geschäftsführung der AG 
§78 Jugendberufshilfe umgesetzt. 
 
9. Schlussbestimmungen 
Die Geschäftsordnung tritt mit dem Tage der Beschlussfassung durch die 
Arbeitsgemeinschaft in Kraft.  
Änderungen bedürfen einer Zwei-Drittel-Mehrheit der anwesenden Mitglieder der  
Arbeitsgemeinschaft, nachdem in der Einladung auf die Änderungswünsche 
hingewiesen wurde.  
 
Köln, der 09.06.2022

Mitteilung Ausschuss

2311 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/51/512 
IV/51/512 
Vorlagen-Nummer  05.06.2023 
 1858/2023 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 06.06.2023 
 
Implementierung einer AG nach § 78 SGB VIII - Jugendberufshilfe 
Zur Sicherung einer nachhaltigen, zukunftssichernden und bedarfsorientierten Arbeit im Be-
reich Übergang Schule/Beruf mit der Zielgruppe benachteiligter Jugendlicher (14-27 Jahre) 
gemäß §13 SGB VIII haben die in Köln in diesem Arbeitsfeld tätigen Einrichtungen und Träger 
gemeinsam mit der Jugendverwaltung einstimmig die Gründung einer Arbeitsgemeinschaft 
nach § 78 SGB VIII vereinbart.  
Die neue AG § 78 geht hervor aus der seit vielen Jahren bewährten Trägerkonferenz.  
Die Beteiligung und Mitwirkung der freien Träger der Jugendhilfe ist nicht nur gesetzlich gebo-
ten, sondern auch Bestandteil der Jugendhilfeplanung im Sinne einer gesamtstädtischen, inte-
grierten Planungs- und Handlungsstrategie der Stadt Köln. 
Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII sind ein erfolgreiches Instrument der Jugendhilfe-
planung, der Kinder- und Jugendarbeit sowie der Jugendsozialarbeit zur Beteiligung der Trä-
ger der freien Jugendhilfe und bilden die Grundlage für eine erfolgreiche Netzwerkarbeit sowie 
einen strukturierten fachlichen Erfahrungsaustausch.  
Die feste Teilnehmerschaft setzt sich zusammen aus Vertreter*innen anerkannter Träger der 
freien Jugendhilfe in Köln, die im Bereich der Jugendberufshilfe tätig sind und von der Stadt 
Köln unterstützt werden, sowie aus Vertreter*innen der öffentlichen Verwaltung, hier aus dem 
Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln, Abteilung 512 Kinderinteressen und Ju-
gendförderung, Sachgebiet Jugendberufshilfe.  
Ziel ist es, die Beteiligung der Träger der freien Jugendhilfe in allen Phasen der Jugendhilfe-
planung zu gewährleisten. Die Arbeitsgemeinschaft ist autorisiert, Beschlüsse zu fassen und 
Empfehlungen an den Jugendhilfeausschuss zu geben. 
Die Trägerkonferenz der im Bereich der Jugendberufshilfe tätigen Jugendhilfeträger hat für die 
zu gründende Arbeitsgemeinschaft „Jugendberufshilfe“ nach § 78 SGB VIII gemeinsam mit 
den Vertreter*innen der Stadtverwaltung eine Geschäftsordnung vereinbart, die als Anlage 
dem Jugendhilfeausschuss zur Kenntnis gegeben wird.  
 
Anlage  
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

06.06.2023 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.4.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1858/2023
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
05.06.2023
Erstellt
01.06.2023 11:17